1971 bis 1981

7.12.1971

Zwei Mitversicherergemeinschaften (GZK und GZB), denen 17 private Krankenversicherer angehören, schließen mit den Bun­desverbänden der Orts- und Betriebskrankenkassen Rahmenvereinba­rungen über eine Kooperation auf dem Gebiet der Zusatzkrankengeld-Versicherung. Die Mitglieder der der Vereinbarung beigetretenen Träger der gesetzli­chen Krankenversicherung können ab dem 1.1.1972 ein Zusatzkran­kengeld (Tarif ZKG) versichern, um bei Arbeitsunfähigkeit auch nach dem Ende der Entgeltfortzahlung eine Einkommenssicherung bis zur Höhe des Nettoentgelts zu erhalten. Die Geschäftsführung ge­genüber den Ortskrankenkassen über­nimmt die DKV, gegenüber den Betriebskran­kenkassen teilen sie sich der Deutscher Ring Krankenversicherungs­verein a.G., der Volkswohl Krankenversicherung VVaG (später: Conti­nentale Krankenversicherung a.G.) und die DKV. Auslöser für diese Zusammenarbeit sind die Bestandseinbußen der PKV-Unternehmen aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen und die Wett­bewerbsnachteile der RVO-Kassen gegenüber den Ersatzkassen.

 

8.12.1971

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren einen Nachtrag zur Be­triebsvereinbarung über die gleitende Ar­beitszeit vom 11.6.1971.

 

20.12.1971

Die DKV tritt der Mitversicherergemeinschaft (GZI) bei, die auf dem Gebiet der Zusatzkrankengeldversicherung mit dem Bundes­verband der Innungs­krankenkassen kooperiert. Hier liegt die Geschäftsfüh­rung bei der Si­gnal Krankenversicherung a.G.

 

1.1.1972

Der Tarifvertrag bestimmt, dass die Samstage nicht mehr auf den Er­holungsurlaub angerechnet werden. Dieser verlängert sich dadurch um drei bzw. vier Tage.

 

20.1.1972

Die Barmenia Krankenversicherung a.G., die Gilde Versicherung AG, die Hallesche Krankenversicherung a.G., die Inter Krankenversiche­rung a.G., die Münchener Verein Krankenver­sicherungsanstalt a.G., der Nationale Krankenversicherungsverein a.G., der SBK-Krankenver­sicherung VVaG und die Vereinigte Krankenversicherung AG beantra­gen beim Landge­richt Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Zusammenar­beit privater Krankenversicherer mit den Orts-, Be­triebs- und In­nungskrankenkassen. Dieser Antrag wird am 9.3.1972 abgelehnt werden.

 

1.4.1972

Die Namenskartei wird durch eine Namensdatei ersetzt. Die Versi­cherungsnummer wird nun durch Eingabe des Namens und weiterer Adressangaben ermittelt. Bisher musste die der Adresse zugehörige Karte aus einer Kartei herausgesucht werden, in der bis zu 1,5 Millionen Karten abge­stellt waren.

Die Zahl der im Manteltarif­vertrag vereinbarten Tarifgruppen wird von sechs auf sieben er­höht. Die Gehaltsgruppenmerkmale und Tätig­keitsbeispiele werden neu formuliert.

 

12.4.1972

Ein zweiter Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 19.5.1971 wird zwischen dem Vorstand und dem Gesamtbetriebsrat vereinbart. Er tritt am 1.5.1972 in Kraft. Die im Rahmen der betrieblichen Al­tersversorgung ver­sicherbare Lebensversicherungssumme wird von 50.000 DM auf 60.000 DM erhöht. Für die Mitar­beiter, die eine Lebens­versicherung auf das Endalter 60 Jahre ab­geschlossen haben, endet das Arbeitsverhältnis nun nicht mehr au­tomatisch mit Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, sondern erst dann, wenn sie entweder kündigen, dauernd erwerbsunfähig werden, Altersruhegeld beziehen oder das 65. Le­bensjahr vollenden. Die Ju­biläumsgelder werden erhöht. Die Lebens­versicherung kann auf Wunsch nunmehr auch auf ein Endalter zwi­schen 60 und 65 Jahren ab­geschlossen werden.

 

24.4.1972

Mit Ausnahme der Münchener Verein Krankenversicherungsanstalt a.G. legen die oben genannten Antragsteller Berufung gegen das Urteil vom 9.3.1972 beim Oberlandesgericht Köln ein.

 

1.5.1972

Die DKV führt im Rahmen der M-Tarife die am 7.2.1972 vom BAV ge­nehmigten Tarife AM9 für ambulante Behandlungen und SM9 für sta­tionäre Behandlungen in der 1. und 2. Pflegeklasse ein. Sie stel­len Ergänzungstarife dar und erstatten die nach vorheriger Lei­stung der GKV verbleibenden Aufwen­dungen. Der Tarif AM9 kann je­doch nur von freiwilligen Mitgliedern einer Krankenkasse versi­chert werden. Aufgrund der Absprache in­nerhalb des PKV-Verbands, für ambulante Zusatzversicherungen bis auf weiteres nicht zu wer­ben, wird der Tarif AM9 nur bei ausdrück­lichem Wunsch des Interes­senten angebo­ten.

 

3./4.5.1972

In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Diese Wahl findet nicht mehr aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11.10.1952, sondern auf der Grundlage eines neuen Betriebsver­fassungsgesetzes vom 19.1.1972 statt. Dieses neue Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Beteiligungsrechten des Betriebs­rates im sozialen, perso­nellen und wirtschaftlichen Bereich sowie bei der Regelung der Freistellung und Schulung von Betriebsrats­mitgliedern und ihrem Schutz vor materiellen und beruflichen Nach­teilen. Der neue Betriebsrat wird am 15.5.1972 A. Klein zu seinem Vorsitzenden wählen. Erstmals werden zwei stellvertretende Vorsit­zende gewählt. 1. stellvertre­tender Vorsitzender wird E. Lochner. 2. stellvertretender Vorsit­zender wird Horst Schmidt. Diese und Bernd Ullrich werden zu frei­gestellten Betriebsratsmitgliedern ge­wählt.

 

9.5.1972

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren Auswahlrichtlinien für Einstellungen und Versetzungen und eine Richtlinie für innerbe­triebliche Stellenausschreibungen. Rechts­grundlage bildet das neue Betriebsverfassungsgesetz.

 

6.6.1972

Der Gesamtbetriebsrat wählt H. Wegener (Berlin) zum Vorsitzenden und Albert Klein (Hauptverwaltung) und K. Schlüter (Kiel) zu stellvertretenden Vorsitzen­den. Damit wählt der Gesamtbetriebsrat erstmals zwei stellvertretende Vorsit­zende. Bisher gab es nur einen.

 

29.6.1972

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1971 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. 2.419.000 Versicherte haben 862.603.000 DM an Beiträgen gezahlt und werden von 4.937 Mitarbeitern betreut. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 15.000.000 DM. Gleichzeitig werden die Ak­tien in 10.000 Stück mit einem Nennbe­trag von 1.500 DM zusammenge­legt. Sie wählt au­ßerdem Direktor Hel­mut Bossenmaier (Allianz) als Nachfolger des stellvertretenden Auf­sichtsratsvorsitzenden Gene­raldirektor i. R. Dr. G. Müller (Allianz) zum Mitglied des Aufsichts­rats. Di­rektor R. W. Eversmann (Allianz) wird zum stellvertretenden Aufsichts­ratsvorsitzenden ge­wählt.

 

1.7.1972

Chefmathematiker wird der Leiter der Mathematischen Abteilung, Ab­teilungsdirektor Dipl.-Mathematiker Egon Klein.

Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz) tritt in Kraft.

 

12.7.1972

Die Berufung der Gegner einer Zusammenarbeit von privaten Kranken­versicherern und gesetzlichen Krankenkassen wird abgelehnt. Das Urteil vom 9.3.1972 wird damit rechtskräftig.

 

10.8.1972

Das Gesetz über die Kranken­versicherung der Landwirte (KVLG) führt ab dem 1.10.1972 für die selbstständigen Landwirte, ihre mitarbei­tenden Familienangehöri­gen und die Altenteiler die gesetzliche Versicherungspflicht mit einem Befreiungsrecht zugunsten der PKV ein. Es führt zu einem Verlust von rund 10.400 Versiche­rungsverträgen mit einer Monatssollprämie von rund 816.500 DM. Da­mit wird in den Versiche­rungszwang zum ersten Mal ein ganzer Be­rufsstand Selbstständiger einbezogen.

 

14.8.1972

Die Zuständigkeit für die Gesellschaftsärzte wechselt vom Vor­standsdezernat von Generaldirektor W. Kiencke in das von Direktor Dr. H. Gittermann.

Die Abteilung Schadenrevision wurde inzwischen in Sonderabteilung Erstattung umbenannt.

 

25.8.1972

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine Zu­sätzliche Richtlinie für die Auszubildenden der Hauptverwaltung, die am 1.9.1972 in Kraft tritt und die Betriebsordnung ergänzt.

 

1.9.1972

Der Vertragsbereich wird neu gegliedert. Er umfasst nun die Korres­pondenzabteilung C, die Inkassoabteilung D, die Bestandsabteilung E und die Sonderabteilung Vertrag N. Gleichzeitig wird das Maschi­nelle Inkasso eingeführt, das zu einer maschinellen Verwaltung der Prämienkonten führt.

 

1.10.1972

Die M-Tarife werden um die Tarife ZM2, SM6 und SM7 ergänzt. Der Tarif ZM2 sieht die Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung zu 75 Prozent und der Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent vor. Der Tarif SM6 umfasst den Ersatz der Aufwendungen für stationäre Behandlung und Pflege in der 1. und 2. Pflegeklasse. Der Tarif SM7 bietet entsprechenden Versicherungsschutz bei stationärer Behand­lung und Pflege in der allgemei­nen Pflegeklasse. Die Tarifgruppe SM der M-Quotentarife wird um die Tarife SMF und SMG, die die Erstattung der Arzthonorare und Krankenhausnebenkosten bei Behand­lungen in der Sonderklasse zu 45 und 50 Prozent vorsehen, und die Tarife SMT und SMU, die die Arztho­norare und Krankenhausnebenkosten zu 45 und 50 Prozent ersetzen, erwei­tert. Zur Absicherung des Krankenhauspfle­gesatzes musste zu der vorgenannten Tarifgruppe bislang ein Krankenhaustage­geld hinzu versichert werden. Nun wird die Tarif­gruppe VM einge­führt, deren Tarife VMA bis VML eine Erstattung der Aufwendungen für die Unter­bringung in der 1. oder 2. Pflegeklasse zu 20 bis 75 Prozent und deren Tarife VMO bis VMW die Aufwendungen für die Unterbrin­gung in der allgemeinen Pflegeklasse zu 20 bis 60 Prozent erstatten.

Darüber hinaus bietet die DKV Beamten in der Ausbildung (Anwärter und Referen­dare) sieben Tarifkombinationen auf der Grundlage der M-Quotenta­rife unter der Bezeichnung BAT an.

 

5.10.1972

Generaldirektor W. Kiencke wird erneut in den Sozialpolitischen Arbeitsausschuss des PKV-Verbands berufen. Das Amt des Vorsitzen­den bekleidet er allerdings nicht mehr.

 

6.10.1972

Zwischen dem Vorstand und dem Gesamtbetriebsrat wird eine neue Be­triebsvereinbarung abgeschlossen. Sie tritt am 1.11.1972 in Kraft und ersetzt diejenige vom 19.5.1971 nebst Nachträgen. Die Ände­rungen beziehen sich auf die Bestimmungen über die Betriebliche Altersversorgung. Ein Jahresgehalt einschließlich der Zulagen ist gleich 13 Monatsgehältern. Bei Erwerbsunfähigkeit beginnen Bei­tragsfreiheit und DKV-Rente mit dem 1. des auf den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit folgenden Monats. Die Rente endet mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter aus den Diensten der DKV aus­scheidet, eine Lebensversicherung fällig wird oder der Mitarbeiter Anspruch auf Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversiche­rung geltend machen kann.

 

1.11.1972

Die Erstattungsabteilungen U, X, Y und Z werden in Vorbereitung auf das Rationalisierungsvorhaben „Maschinelle Leistungserrech­nung“ (MLE) neu gegliedert. Sie umfassen nun je acht Erstattungs­büros (E-Büros), ein Korrespondenzbüro (K-Büro), ein Leistungsprüfungs­büro (P-Büro), ein Sonderbüro (S-Büro), ein bzw. zwei Tagegeldbü­ros (T-Büros) und eine I-Blattstelle, in der die auf die Erstat­tung bezogenen Vertragsdaten in das Informations­blatt übertragen werden. Die Erstattungsabteilung des Bereiches Gruppenversicherung wurde bereits zum 1.10.1972 in gleicher Weise neu gegliedert. Sie umfasst allerdings nur 4 E-Büros.

 

November/Dezember 1972

Die ersten Datensichtstationen werden für Testläufe des Projektes „Maschinelle Leistungserrechnung“ (MLE) installiert. 72 Daten­sichtstationen sollen künftig dazu dienen, die im Erstattungsfall anfallenden Daten im Dialog mit dem Computer unter Verwendung der in ihm gespeicherten Daten zu verarbeiten. Dadurch wird das Aus­füllen von Lochbelegen und deren Weiterverarbeitung vom Ablochen bis zum Erstellen von Auszahlungsbelegen entfallen.

 

16.11.1972

Durch das Gesetz über Bausparkassen erhält das BAV mit Wirkung vom 1.1.1973 die Bezeichnung Bundesaufsichtsamt für das Versiche­rungswesen (BAV).

 

30.11.1972

Die erste Betriebsräteversammlung der DKV findet in der Hauptver­waltung statt..

 

11.12.1972

Ein Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 6.10.1972 ändert die Be­stimmungen zum Krankenhaustagegeld und zur Alters- und Hinter­bliebenenversorgung mit Wirkung vom 1.1.1973.

 

12.12.1972

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit, die am 1.1.1973 in Kraft tritt und diejenige vom 11.6.1971 mit Nach­trag vom 8.12.1971 ersetzt.

 

1.1.1973

Der Tarifvertrag führt für die Arbeitnehmer des Innendienstes die 40-Stunden-Woche ein.

 

28.3.1973

Der erste Sprecherausschuss für leitende Angestellte konstituiert sich.

 

18.4.1973

Die Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen für das private Versicherungsgewerbe wird geändert. Der Anspruch auf ver­mögenswirksame Leistungen wird mit Wirkung zum 1.1.1974 auf 39 DM erhöht.

 

Mai 1973

Der Tarif AS1 wird verbessert. Die Versicherungssumme von 1.000 DM kann nun mehrfach bis zu 9.000 DM versichert werden. Bei Un­fällen verdoppelt sich die Versicherungssumme ohne Mehrprämie.

 

10.5.1973

Der Erlass des Bundeswirtschaftsministers über das Berufsbild für den Lehrberuf Versicherungskaufmann vom 1.2.1958 wird durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann ab­gelöst. Der bisherige Berufsbildungsplan wird durch einen Aus­bildungsrahmenplan ersetzt.

 

23.5.1973

Der Vorstand beschließt, die Unfallversicherung für Prokuristen und Filialdirektoren auf 40.000 DM für den Todesfall und 80.000 DM bei Invalidität zu erhöhen.

 

28.5.1973

Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor W. Kiencke stirbt. Die Trauerfeier findet am 4.6.1973 in der Empfangshalle des Haupt­verwaltungsgebäudes statt.

 

1.6.1973

Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (ÖF) wird eingerichtet. Sie wird dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.

 

20.6.1973

Direktor Dr. H. Gittermann wird in den Hauptausschuss des PKV-Verbands gewählt.

 

29.6.1973

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 46. Geschäfts­jahr fest. 2.553.000 Personen bilden die Versichertengemeinschaft. Sie haben 950.326.000 DM an Beiträgen gezahlt. Die Belegschaft umfasst 4.926 Mitarbeiter. Die Hauptversamm­lung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschla­gene Gewinnverwendung und ändert den Inhalt des § 15 der Satzung. Die feste Aufsichtsrats­vergütung wird von 5.000 DM auf 6.000 DM er­höht. Das BAV genehmigt diese Entscheidung am 19.7.1973.

 

1.7.1973

Direktor H. G. Timmer tritt das ihm am 29.6.1973 vom Aufsichtsrat übertragene Amt des Vorstandsvorsitzenden an.

 

1.9.1973

Der Zuschlag, der bisher für den Versicherungsschutz bei längeren Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bezahlt werden musste, entfällt.

Eine neue Geschäftsverteilung der Vorstandsmitglieder tritt in Kraft. Der neue Vorstandsvorsitzende Direktor H. G. Timmer über­nimmt die Zuständigkeit für die Generalia, die Abteilungen für Öf­fentlichkeitsarbeit (ÖF), Innenrevision (I) und Vermögensverwal­tung (V), die Mathematische Abteilung (M) und die Prüfer und Treu­händer. Das Dezer­nat von Direktor G. Albers umfasst die Antrags- (A) und Mahnabteilung (T), die Bereiche Gruppenversicherung (G) (außer Erstattung) und Vertrag (CDEN) und die Abteilungen Schreib­zentrale (K) und Hauptbuchhaltung (F), Direktor B. Feddersen ist für den Bereich Elektronik (L), die Betriebsorganisa­tion (B) und die Verwaltungsabteilung (H) zuständig. Direktor Dr. H. Git­termann zeichnet für die Bereiche Erstattung (UXYZ) und Gruppenversiche­rung (G) (nur Erstattung), die Personal- (P) und Rechtsabteilung (R), die Son­derabteilung Erstattung (S), die Gesellschaftsärzte und den Betriebsrat (Hauptverwaltung und Gesamtbetriebsrat) verantwortlich. Zum Dezernat von Direktor H. Paeth zählen die Filialen und der Außendienst, die Or­ganisations- (O) und Werbeabtei­lung (W) sowie die Verkaufsförde­rung und Schulung (VF).

 

1.10.1973

Innerhalb des Vorstandsdezernates Organisation und Werbung wird die Abtei­lung für Verkaufsförderung (VF) eingerichtet.

 

15.10.1973

Direktor H. G. Timmer wird in den Sozialpolitischen Arbeitsausschuss und in den Presseausschuss des PKV-Verbands gewählt.

 

17.10.1973

Das erste der „DKV-Mittwochsgespräche“ unter Mitwirkung des Unter­nehmensberaters Dr. Korte findet statt. Es stellt den Start einer Reihe von Referaten und Podiumsgesprächen mit namhaften Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Publizistik und Ärzteschaft dar. Der Kreis der Teilnehmer umfasst die leitenden Angestellten und ausge­wählte Gäste. Das ursprüngliche Vorhaben, jeden Monat ein Mitt­wochsgespräch durchzuführen, kann nur bis zum Mai 1974 durchgehal­ten werden. Danach folgen drei Veranstaltungen im Jahr 1974, acht Gespräche im Jahr 1975 und zwei Veranstaltungen im Jahr 1976. Fortgesetzt wird die Veranstaltungsreihe am 10.2.1982. Ab diesem Zeitpunkt finden jährlich zwei bis vier Mittwochsgespräche statt.

 

31.10.1973

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine Ergänzung der Be­triebsvereinbarung über die gleitende Ar­beitszeit vom 12.12.1972 für Teilzeitbeschäftigte.

 

23.11.1973

Der Aufsichtsrat beruft Abteilungsdirektor Dipl.-Kfm. Georg Ludwig als stellvertretendes Mitglied mit Wirkung vom 1.12.1973 in den Vorstand und verleiht ihm den Titel Direktor. Sein Aufgabenge­biet umfasst die Bereiche Erstattung (UXYZ) und Gruppenversicherung (G), den er bisher leitete, und die Sonderabteilung Erstattung. Lediglich deren Arbeits­gruppe Tarifentwicklung und AVB unter­steht Direktor Dr. H. Git­termann. In dessen Dezernat wechselt zum gleichen Zeitpunkt die Zuständigkeit für die Vermögensverwaltung.

 

4.12.1973

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren einen Nachtrag zur Richtlinie für innerbetriebliche Stellenaus­schreibungen.

 

19.12.1973

Die 600 DKV-Aktien, die die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-A.-G. hält, werden je zur Hälfte von der Allianz und von der Münchener Rück übernommen. Die Aktien verteilen sich nun zu 94 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu je 3 Prozent auf die Allianz und die Münchener Rück.

 

1.1.1974

Die Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung) vom 25.4.1973 tritt in Kraft. Sie ba­siert auf dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Kranken­häuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) vom 29.6.1973 und gilt im Gegensatz zu den bisherigen Rechtsvor­schriften für alle Patienten der Kran­kenhäuser. Die 1., 2. und allgemeine Pflegeklasse werden durch das Ein-, das Zwei- und das Mehrbettzimmer ersetzt. Die Kosten für die Unterbringung im Mehr­bettzimmer sowie für Nebenleistungen wer­den Bestandteil des so genannten allgemeinen Pflegesatzes. Für die allgemeinen Krankenhaus­leistungen in Sondereinrichtungen kommen anstelle des allgemeinen Pflegesatzes besondere Pflegesätze in Betracht. Die Unter­bringung im Ein- oder Zweibettzimmer wird durch Zuschläge auf die­sen allge­meinen Pflegesatz finanziert. Diese betragen mindestens 15 bzw. 35 Prozent des allgemeinen Pflegesatzes. Die privatärztliche Behand­lung ist nicht mehr an die Wahl des Ein- oder Zweibettzimmers ge­bunden. Sie stellt eine eigenständige Wahllei­stung des Kranken­hauses dar. Die Pflegesätze werden von der zuständigen Landesbehörde festgesetzt. Am Festsetzungsverfahren wird der Ausschuss für Pflegesatzfragen beteiligt, in welchem nun auch die PKV vertreten ist.

 

22.1.1974

Der Tarif AS3 wird für den Bereich der Gruppenversicherung neu ge­staltet. Er sieht nun die Erstattung der im Ausland entstehenden Krankheitskosten zu 100 Prozent vor.

 

7.2.1974

Vorstandsmitglied Direktor Dr. H. Gittermann scheidet aus dem Ausschuss für Arztfra­gen des PKV-Verbands aus. Nachfolger wird Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig.

 

1.4.1974

Der Vorstand erteilt dem Institut für Demoskopie in Allensbach den Auftrag, eine Situationsanalyse der PKV zu erstellen. Am 4.2.1975 wird sich der PKV-Verband diesem Auftrag anschließen. Im Oktober 1975 berichtet das Institut über die Ergebnisse der durchgeführten Meinungsumfrage. Die Aus­wertung erfolgt getrennt für die gesamte PKV und die DKV.

Die Be­stimmung des Tarifvertrags über eine bezahlte Arbeitsbe­freiung bis zu drei Tagen für be­stimmte Anlässe (Hochzeit, Umzug, Krank­heit naher Angehöriger) tritt in Kraft. Außerdem wird die Sonder­zahlung im letzten Quartal des Kalenderjahres auf 80 Prozent des Brutto­monatsgehaltes erhöht.

 

6.5.1974

Der Bundeskanzler Willy Brandt erklärt seinen Rücktritt. Zu seinem Nachfolger wählt der Bundestag am 16.5.1974 Helmut Schmidt.

 

15.5.1974

Die Bundesversammlung wählt Walter Scheel als Nachfolger von Dr. Dr. G. Heinemann zum Bundespräsidenten. Er tritt sein Amt am 1.7.1974 an.

 

16.5.1974

Der fiktive Verlust des I. Quartals des Geschäftsjahres 1974 be­trägt rund 61.000.000 DM. Er übersteigt damit das Eigenkapital von rund 49.000.000 DM. Dar­aufhin wird eine Kommission Ertragslage gebildet. Am 17.5.1974 erfolgt eine Anzeige beim BAV gemäß § 88 Abs. 2 VAG.

 

24.5.1974

Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen steigt ab dem 1.10.1974 von 39 DM auf 52 DM monatlich.

 

18.6.1974

Direktor Dr. H. Gittermann scheidet aus dem Hauptausschuss des PKV-Verbands aus. Seine Nachfolge tritt am 20.6.1974 Direktor H. G. Timmer an. Dessen Nachfolger im Mathematisch-Statistischen Aus­schuss des PKV-Verbands wird Chefmathematiker Abteilungsdirektor E. Klein.

 

25.6.1974

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1973 fest und wählt Direktor Dr. G. Theissing (Münchener Rück) an­stelle von Direktor i. R. Dr. F. Buchetmann (Münchener Rück) zum stell­vertretenden Vorsit­zenden. Erstmals seit Bestehen des Unternehmens liegt die Bei­tragseinnahme oberhalb der Milliarden-Grenze (1.038.800.000 DM), und erstmals seit 25 Jahren schließt ein Ge­schäftsjahr mit einem Verlust ab. Die Zahl an Versicherten hat sich auf 2.912.000 er­höht. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 5.094. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat.

 

30.6.1974

H.-J. Thom legt das Amt des BVW-Beauftragten nieder. Neuer BVW-Be­auftragter wird am 1.6.1975 Rolf Rong.

 

2.8.1974

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Generaldirektor i. R. Dr. A. Tosberg stirbt.

 

3.10.1974

Vorstandsvorsitzender Direktor H. G. Timmer wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Presseausschusses und stellvertretender Direktor W. Seyfert zum stellvertretenden Vorsitzenden des Steuerausschusses des PKV-Verbands gewählt.

 

14.11.1974

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen modernisiert die Vermögensan­lagevorschriften und erweitert den Katalog der Anlageformen.

 

15.11.1974

Die Tarifpartner führen mit Wirkung zum 1.1.1975 anstelle der in den §§ 8 und 9 MTV geregelten Haushalts- und Kinderzulage eine So­zialzulage (neuer § 8 MTV) ein.

 

1.12.1974

Die DKV führt die am 7.12.1973 vom BAV genehmigten Wahltarife 73 ein, die aus den Wahltarifen 58 hervorgehen. Erstere umfas­sen die Tarifgruppen A (A01-A24) für ambulante Behandlungen, F (F03-F24) für ambulante Behandlungen mit Selbstbeteiligung, Z (Z01-Z24) für zahnärztliche Behandlungen, S (S03-S28) für die ärztlichen Leistungen während einer stationären Behandlung, P (P01-P15) für die Krankenhausleistungen und G (G03-G24) für Kur- und Sanatori­umsbehandlungen. Diese Tarife sehen die Erstattung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen bis zu einem bestimmten Satz der GOÄ oder GOZ und anderer Aufwendungen bis zu einem pro Behandlungstag, Leistung oder Versi­cherungsfall festgelegten Höchstbetrag vor. Darüber hin­aus umfas­sen die Wahltarife 73 noch die Tarife P97 bis P99 und P88 und P89. Der Tarif P97 sieht die Erstattung der Aufwendungen für den allgemeinen Pflegesatz zu 100 Prozent vor, der Ta­rif P98 umfasst zusätz­lich die Kosten für die Unter­bringung im Zweibettzimmer und der Tarif P99 gewährt Leistungen für den allge­meinen Pflegesatz und den Unterkunftszuschlag bei In­anspruchnahme des Ein- oder Zwei­bettzimmers. Die Tarife P88 und P89 richten sich an Personen, die aufgrund eigener Mitgliedschaft oder im Rahmen der Familien­hilfe bei einem Träger der GKV versi­chert sind. Sie sehen die Er­stattung der Aufwendungen für die Un­terkunftszuschläge bei Inan­spruchnahme ge­sondert berechenbarer Un­terkunft im Zwei­bettzimmer (P88) und im Ein- oder Zweibettzimmer (P89) vor. Die Wahltarife 63B werden für den Neuzugang geschlos­sen.

Das Gesetz über Be­triebsärzte, Sicherheitsingenieure und an­dere Fachkräfte für Ar­beitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12.12.1973 tritt in Kraft. Es sieht die Bestel­lung von Be­triebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie die Ein­richtung eines Arbeitsschutzausschusses vor.

 

3.12.1974

Die Hauptversammlung beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 30.000.000 DM. Die neuen Aktien werden je zur Hälfte von der Allianz und von der Münchener Rück übernommen. Die gesamten Aktien verteilen sich nun zu 47 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu je 26,5 Prozent auf die Allianz und die Münchener Rück.

 

Dezember 1974

Die Niederlassung in Belgien wird in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen dkv International umgewandelt. Die handelsgerichtliche Eintragung erfolgt am 22.1.1975. Die DKV beteiligt sich an dem Grundkapital von 1.000.000 bfrs mit mehr als 99 Prozent.

 

1975

Im Sommer dieses Jahres werden im Be­reich Erstattung, im Herbst in der Erstattungsabteilung des Berei­chs Gruppenversicherung und der Erstattungsabteilung der Verwal­tung Berlin die Ergebnisse des Projektes „Maschinelle Leistungserrechnung“ (MLE) umgesetzt. Nächstes Ziel ist die Unterstützung des Sachbearbei­ters schon beim Prüfen und Feststellen der Leistungspflicht. Die­sem Ziel dient das Projekt „Computerunterstützte Leistungsabrech­nung“ (CULAB).

 

1.1.1975

Die Arbeitsgruppe für Leistungstechnik (ST) im Bereich Erstattung wird Abteilung.

 

13.1.1975

Die Bestimmungen zum Geltungsbereich, zu den Sonderzahlungen, den Beihilfen und der Alters- und Hinterbliebenenversorgung in der Be­triebsvereinbarung vom 6.10.1972 werden ab dem 1.5.1975 durch einen zweiten Nachtrag geändert. Basis für die Höchstversiche­rungssumme wird der jeweils gültige Gehaltstarifvertrag.

 

15.1.1975

Die erste Ausgabe der von der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit herausgegebenen Mitarbeiterzeitung MAZ erscheint.

 

10.3.1975

Der 1. Teil einer örtlichen Prüfung des BAV beginnt. Sie wird bis zum 21.3.1975 dauern.

 

18.3.1975

Das Gesetz zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministerien ordnet das BAV dem Bundesministerium der Finanzen zu. Bisher ge­hörte es zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

1.4.1975

Der Tarifvertrag bestimmt, dass Arbeitnehmer, die das 55. Lebens­jahr vollendet haben und mindestens zehn Jahre dem Betrieb angehö­ren, nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden dürfen.

 

6.5.1975

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Dieser wählt am 14.5.1975 E. Lochner zu seinem Vorsitzenden, A. Klein zu seinem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und H. Schmidt zu seinem 2. stell­vertretenden Vorsitzenden. Diese und Hans Kaul werden zu freige­stellten Betriebsratsmitgliedern ge­wählt. A. Klein und H. Schmidt werden auch zu Mitgliedern des Gesamtbetriebsrates gewählt.

 

21.5.1975

Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zum Vorsitzenden. Dessen Stellvertre­ter werden H. Wolf (Bochum) und H. Schmidt (Hauptverwaltung).

 

9.6.1975

Der Arbeitsschutzausschuss (ASchA) der DKV konstituiert sich. Rechtsgrundlage für diesen Ausschuss bildet das am 1.12.1974 in Kraft getretene Arbeitssicherheitsgesetz. Mitgliederdes ASchA der DKV sind ein Beauftragter des Vorstands, zwei vom Gesamtbetriebsrat bestimmte Mitglieder, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und zwei Sicherheitsbeauftragte gemäß § 719 RVO. Beauftragter des Vorstands und damit Sprecher des ASchA wird Rai­ner Störmer. Der ASchA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeits­schutzes und der Un­fallverhütung zu beraten. Er tritt mindestens einmal vierteljähr­lich zusammen.

 

18.6.1975

Die Unternehmensangehörigen wählen ihre Vertreter in den Auf­sichtsrat. Gewählt werden Günter Armenat (Krefeld), A. Klein (Hauptverwaltung), E. Lochner (Hauptverwaltung) und H. Wolf (Bochum).

 

20.6.1975

Vorstandsvorsitzender Direktor H. G. Timmer wird zu einem der vier stellvertreten­den Vor­sitzenden des PKV-Verbands gewählt.

 

24.6.1975

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1974 fest. Dieser Jahresabschluss ist der erste, der nach der unter dem 11.7.1973 vom Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium erlasse­nen Verordnung über die Rechnungslegung von Ver­sicherungsunternehmen (Externe RechVUVO) aufzustellen ist. Das BAV hat zu dieser Ver­ordnung am 1.7.1974 die „Richtlinien für die Aufstellung des zu ver­öffentlichenden Rechnungsabschlusses von Versicherungsunterneh­men (RRVU)“ und am 17.10.1974 die „Verordnung über die Rechnungs­legung von Versicherungsunternehmen gegenüber dem Bundesaufsicht­samt für das Versicherungswesen (Interne Rech­VUVO)“ erlassen. Die Vorschriften ersetzen unter anderem die An­gabe der Zahl an Versi­cherten (natürliche Personen) durch die An­gabe der so genannten Ta­rifversicherten. Die Beitragseinnahmen be­laufen sich auf 1.187.984.000 DM. Die DKV beschäftigt 5.328 Mitar­beiter. Die Haupt­versammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verwendung. Mit dem Ende der Hauptversammlung endet auch die Amts­zeit der Aufsichtsratsmit­glieder. Die Hauptver­sammlung wählt als Vertreter der Aktionäre Direktor H. Bossenmaier (Allianz), Gene­raldirektor H. Dau (Hamburg-Mannheimer), Direk­tor R. W. Eversmann (Allianz), Direk­tor Peter Kakies (Hamburg-Mannheimer), Günter Kalbaum (Hamburg-Mannheimer), Prof. Dr. Ernst Klingmül­ler (Universität zu Köln), Dr. Siegfried Reitschuler (ADAC) und Dr. G. Theissing (Münchener Rück). Die Arbeitnehmervertreter wurden be­reits am 18.6.1975 gewählt. Vor­sitzender des Aufsichts­rates wird G. Kal­baum. Dieser wird am 1.7.1975 auch in der Posi­tion des Vor­standsvorsitzenden der Hamburg-Mannheimer die Nachfolge des in den Ru­hestand tre­tenden Generaldirektors H. Dau antreten. Stellvertre­tende Vorsit­zende werden erneut die Di­rektoren R. W. Eversmann und Dr. G. Theissing.

Die Hauptversammlung beschließt außerdem eine Änderung der Sat­zung. Im § 23 Abs. 1 der Satzung wird geregelt, dass der Mindestan­teil der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung am Überschuss 75 Prozent beträgt. In einem Schreiben an das BAV vom 9.7.1975 wird der Vorstand die geschäftsplanmäßige Erklärung ab­geben, dass der Anteil nur nach vorheriger Genehmigung durch das BAV 85 Prozent unterschreiten wird.

 

22.7.1975

Der Vorstand beschließt, für die leitenden Mitarbeiter innerhalb von je zwei Jahren eine Vorsorgeuntersuchung zu Lasten der DKV an­zubieten.

 

5.8.1975

Die DKV beantragt, wieder Mitglied der GVG zu werden. Die Mit­gliedschaft beginnt rückwirkend zum 1.1.1975.

 

18.8.1975

Der seit dem 1.7.1959 amtierende Leitende Gesellschaftsarzt Dr. med. Johannes Horster stirbt. Seine Vorgänger waren Dr. med. A. Hirschfeld, Dr. med. Georg Feist und Dr. med. Friedrich-Franz Freiherr von Maltzan. Besondere Bedeutung erlangte diese Position jedoch erst mit der Zentralisation, da vorher jede Filialdirektion eigene medizinische Berater hatte.

Der 2. Teil einer örtlichen Prüfung des BAV beginnt, die bis zum 29.8.1975 dauert.

 

1.9.1975

Die am 6.6.1975 vom BAV genehmigten Krankentagegeldtarife TE für Selbstständige, TF für freiberuflich Tätige und Apotheker, TH für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, TU für Arbeitnehmer und TB für Ar­beitnehmer in Bergbaubetrieben werden eingeführt. Diese neuen Ta­rife unterscheiden sich unter anderem in folgenden Punkten von den bisherigen Krankentagegeldtarifen. Anstelle der früheren sechsmo­natigen Wartezeit bei Versicherungsbeginn für bestimmte Krankhei­ten gibt es bei den Tarifen TE, TF, TH und TU nur noch eine Warte­zeit von drei Monaten. Die Tagegeldzahlungen sind nicht durch eine Höchstleistungsdauer begrenzt. Auch wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit führt nicht mehr zur Aussteuerung. Den Versicherten wird in bestimmten Abständen Gelegenheit gegeben, das Tagegeld entsprechend der Einkommensentwicklung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu erhöhen. Berufsunfälle und -krankheiten sind bei allen Tarifen ohne zusätzliche Vereinbarung in den Versi­cherungsschutz einge­schlossen.

Das Gesetz über die Neuordnung der Krankenversicherung der Studen­ten tritt in Kraft. Der Gesetzgeber führt die Krankenversiche­rungspflicht für Studenten ein, räumt ih­nen aller­dings die Mög­lichkeit der Befreiung von der Versiche­rungspflicht ein, wenn eine entsprechende private Krankenversiche­rung besteht oder beantragt wird. Die privaten Krankenversicherer führen des­halb die Private Studentische Krankenversicherung in Form des am 2.6.1975 vom BAV genehmigten Tarifs PSKV ein. Die Leistungen entsprechen denen der GKV. Es gibt keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung. Der Bei­trag wird als Einheitsbeitrag kal­kuliert.

 

22.9.1975

Der Vorstand beschließt, aus Rationalisierungsgründen die Verwal­tung Berlin aufzulösen und ihre Aufgaben auf die Hauptverwaltung zu übertragen. Dieser Beschluss wird vor seiner Realisierung revi­diert.

 

29.9.1975

Der Vorstand beschließt aufgrund einer Empfehlung des ASchA, einen eigenen Betriebsarzt einzustellen.

 

1.10.1975

Der Außendienst der Allianz beginnt aufgrund eines Ko­operationsvertrags mit der aus­schließlichen Vermittlung von Kran­kenversicherungsverträgen für die DKV.

 

22.10.1975

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat vereinbaren zum 1.11.1975 eine neue Be­triebsvereinbarung, die diejenige vom 6.10.1972 nebst Nachträgen ersetzt.

 

25.11.1975

Der Aufsichtsrat verleiht dem Vorstandsvorsitzenden H. G. Timmer den Titel Generaldirektor und beruft Filialdirektor Bernhard Schattenberg mit Wirkung vom 1.1.1976 als stellvertretendes Mit­glied und künftigen Nachfolger von Direktor G. Albers in den Vor­stand.

 

1.12.1975

Zum neuen Leitenden Gesellschaftsarzt wird Dr. med. Herbert Hockemeyer bestellt. Da dieser jedoch im Gegensatz zu seinem Vorgänger die Aufgaben eines Betriebsarztes nicht mehr wahrnimmt, wird mit Wirkung vom 1.1.1976 Dr. med. Alfred Goerke zum Betriebsarzt der Hauptverwaltung ernannt.

 

1.1.1976

Die Mitversicherergemeinschaften GZK, GZB und GZI wer­den zur Ge­meinschaft privater Krankenversicherer für Zusatzkrankengeld an AOK-, BKK- und IKK-Mitglieder (GZ) vereinigt. Alleiniger ge­schäftsführender Versicherer wird die DKV.

Der Außendienst der DKV beginnt mit der ausschließli­chen Vermittlung von Sachversicherungsverträgen für die Allianz. Die Vermittlung von Lebensversiche­rungsverträgen bleibt auf die Hamburg-Mannheimer be­schränkt.

 

23.1.1976

Abteilungsdirektor Dr. Josef Hegen wird Chefsyndikus. Die Rechts­abteilung leitet er bereits seit dem 6.6.1963.

 

1.2.1976

Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um die Tarife P16 bis P18 ergänzt.

 

9.2.1976

Der Vorstand erhält einen Bericht über die Ziele von Stellenbe­schreibungen. Diesen Zielen und damit dem Erstellen von Stellenbe­schreibungen wird der Vorstand am 5.3.1976 zustimmen.

 

11.3.1976

Die vom PKV-Verband initiierte SANA Kliniken-Gesellschaft m.b.H. wird gegründet, an deren Stammkapital von 5.000.000 DM sich die DKV mit 1.275.000 DM beteiligt.

 

12.4.1976

Die Grundsätze zur DKV-Unternehmenszielsetzung treten in Kraft.

 

26.4.1976

Das BAV genehmigt die Reform der N-Tarife durch die Zusammenfüh­rung mit den Wahltarifen 73.

 

14.5.1976

Die koordinierte Unternehmensplanung wird in Form eines Arbeits­kreises ins Leben gerufen. Die Zuständigkeit innerhalb des Vorstands liegt bei Generaldirektor H. G. Timmer.

 

20.5.1976

Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren einen Nachtrag zur Be­triebsvereinbarung vom 22.10.1975, der zum 1.8.1976 in Kraft tritt. Die Höchstversicherungssumme in der Altersversorgung wird auf 90.000 DM erhöht.

 

1.6.1976

Die H-Tarife werden um die Tarife AH0, AH3 und AH4 ergänzt.

Leitlinien zur Fortsetzung der Stellenbeschreibungsaktion werden veröffentlicht. Die Mitarbeiter werden in Form von „Allgemeinen Grundsätzen der Zusammenarbeit“ informiert.

 

14.6.1976

Vorstandsmitglied Direktor G. Albers scheidet aus dem Haushaltsausschuss des PKV-Verbands aus. Seine Nachfolge tritt Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig an.

 

24.6.1976

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1975 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 1.360.157.000 DM. Es gibt 5.637 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversamm­lung entlastet Vorstand und Auf­sichtsrat und genehmigt die vorge­schlagene Gewinnverwendung.

 

30.6.1976

Das Vorstandsmitglied Direktor G. Albers tritt in den Ruhestand. Sein Vorstandsdezernat übernimmt Direktor B. Schattenberg. Die Hauptbuch­haltung wechselt in das Vorstandsde­zernat von Direktor G. Ludwig.

 

1.7.1976

Aus der Abteilung Vermögensverwaltung wird der Bereich Vermö­gen, der die Bauabteilung, die Abteilung Vermögensverwaltung und ein Büro für Rechtsfragen umfasst und dem Vorstandsmitglied Direk­tor Dr. H. Gittermann unterstellt ist.

 

18.8.1976

Die Geschäftsordnung einer paritätisch besetzten Bildungskommis­sion (PaBiKo) in der Hauptverwaltung tritt in Kraft. Der Vorstand hatte bereits am 12.12.1975 der Einrichtung einer solchen Kommis­sion zugestimmt. Sie besteht aus je zwei Vertretern der Personal­abteilung und des Betriebsrates der Hauptverwaltung. Der Vorsitz wechselt quartalsweise zwischen einem Vertreter der Personalabtei­lung und einem Betriebsratsver­treter. Unter dem Gesichtspunkt, dass zur betrieblichen Bildung alle inner-, über- und außerbetriebli­chen Maßnahmen der Aus-, Wei­ter- und Fortbildung sowie der Umschu­lung gehören, hat die Kommis­sion folgende Aufgaben:

1. Erörterung der Bildungsbedarfsanalysen

2. Zustimmung zur geplanten Durchführung von Bildungsmaßnahmen

3. Prüfen der Seminarangebote; Zustimmung zur Entsendung von Mit­arbeitern zu externen Seminaren

4. Zustimmung zu individuellen Förderungsmaßnahmen

5. Ausarbeiten von Förderungsrichtlinien und Musterförderungsver­trägen

6. Erörterung der Ergebnisse der durchgeführten Erfolgskontrollen

7. Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten für den Aufbau eines förde­rungswürdigen Kreises

8. Klärung aller Fragen, die Auszubildende betreffen

Werden Fragen behandelt, die Auszubildende oder Jugendliche be­treffen, nehmen zusätzlich ein Mitglied des Betrieblichen Bil­dungswesens und der Jugendvertretung teil.

 

1.9.1976

Ambulant- und Zahntarife der Wahltarife 73 können mit Stationär­tarifen der M-Tarife in einer Unternummer kombiniert werden.

 

15.10.1976

In Lahnstein findet die erste Tagung der leitenden Angestellten statt. Eine Veranstaltung, die künftig einmal jährlich stattfinden wird.

 

27.10.1976

Der Vorstand beschließt, das Projekt „Stellenbeschreibung“ in die Koordinierte Unternehmensplanung und in das Planungshandbuch zu übernehmen.

 

24.11.1976

Der Aufsichtsrat ernennt Direktor G. Ludwig mit Wirkung vom 1.1.1977 zum ordentlichen Vorstandsmitglied.

 

1.1.1977

Die Abteilung für Verkaufsförderung wird in Abteilung Verkauf um­benannt. Diese umfasst die Sachgebiete Verkaufsförderung, Verkaufs­steuerung und Verkaufstraining.

Gleichzeitig gibt sie die Zustän­digkeit für die DKV-Nachrichten an die Abteilung Öffentlich­keitsarbeit ab. Die von dieser herausgegebene Mitarbeiterzeitung MAZ und die DKV-Nachrichten werden zusam­mengelegt. Verantwort­lich für den Inhalt ist nun Jo­chen Doering.

 

11.1.1977

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der DKV findet ein Honoratio­renempfang mit einem Festvortrag von Prof. Schelsky statt. Das Buch Vorbeugen, Vorsorgen, Versichern wird zusammen mit dem Econ-Verlag herausgebracht. Die Deutsche Krebshilfe er­hält eine Spende von 250.000 DM. Die Mitarbeiter erhalten eine Gratifika­tion.

 

24.1.1977

Der ASchA beschließt, dass es künftig einen Sicherheitsbeauftragten gemäß § 719 der RVO pro Abteilung geben soll. Bisher gibt es einen Sicherheitsbeauftragten pro Gebäudedreieck.

 

1.3.1977

Nachdem der Leitende Gesellschaftsarzt Dr. H. Hockemeyer sein Amt niedergelegt hat, wird Dr. Manfred Diewitz dessen Nachfolger.

Der Bereich Vertrag ist zurzeit in zwei Korrespondenz-/Bestandsabteilungen C und E, die Inkassoabteilung D, die Sonder­abteilung Vertrag N und die Arbeitsvorbereitung CV gegliedert. Da es nicht mehr zwingend erforderlich ist, dass die Inkassobüros in einer ei­genständigen Abteilung zusammengefasst sind, werden diese Inkassobü­ros in die Korrespondenz-/Bestandsabteilungen integriert. Es ent­stehen somit drei Abteilungen C, D und E mit gleicher Funk­tion. Die Sonderabteilung Vertrag N und die Arbeitsvorbereitung bleiben in der bisherigen Form bestehen.

Der Tarif AS6 für kurz­fristige Auslandsreisen wird eingeführt. Dieser Tarif sieht die volle Er­stattung der Ko­sten für medizinisch notwendige Heilbehand­lungen vor; eine die Versicherungsleistung begrenzende Versiche­rungssumme entfällt.

 

1.4.1977

Die Leistungen des Tarifs PSKV für Zahnbehandlung und -ersatz wer­den verbessert. Gleichzeitig wird der Beitrag auf 49 DM heraufge­setzt.

Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen (AGBG) vom 9.12.1976 tritt in Kraft. Es gilt auch für die AVB.

Die besondere Gehaltsstaffel für jugendliche Arbeitnehmer wird aus dem Tarifvertrag entfernt. Sie erhalten die Gehälter des jeweils 1. Berufsjahres.

Die Krankenversicherung der Bundestagsabgeordne­ten wird neu gere­gelt. Sie haben nun ein Wahlrecht zwischen Bei­hilfe oder einem Zu­schuss zur GKV oder PKV.

 

2.5.1977

Der Leiter der Abteilung Innenrevision, Prokurist Rolf Dahl, wird auf­grund des Gesetzes zum Schutz vor Missbrauch personen­bezogener Da­ten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) vom 27.1.1977 vom Vorstand mit Wirkung zum 1.7.1977, zunächst für die Dauer von zwei Jahren, zum Datenschutzbeauftrag­ten (DSB) der DKV bestellt. Er übt diese Tätigkeit nebenamtlich aus.

 

3.5.1977

Die Ist-Stellenbeschreibungen werden in Soll-Stellenbeschreibungen umgesetzt.

 

22.6.1977

Der Jahresabschluss für das 50. Geschäftsjahr wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahme beläuft sich auf 1.422.433.000 DM. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 5.525. Die Hauptversammlung ent­lastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.

 

27.6.1977

Die am 1.7.1977 in Kraft tretenden Gesetze zur Zwanzigsten Ren­tenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der ge­setzlichen Rentenversicherung (20. Rentenanpassungsgesetz - 20. RAG) und zur Dämpfung der Ausga­benentwicklung und zur Strukturver­besserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - KVKG) sehen vor, dass Personen, die ab dem 1.7.1978 die Rente be­antragen, nur dann krankenversi­cherungspflichtig sind, wenn sie während des Erwerbs­lebens - frühestens ab dem 1.1.1950 - minde­stens zur Hälfte die­ser Zeit gesetzlich krankenversichert waren. Wer danach nicht ver­sicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig mit Beitragszahlun­gen nach seinem Ein­kommen versichern. Die Zahlungen der GRV zur KVdR werden ab dem 1.7.1977 von zurzeit rund 17 Prozent auf 11 Prozent der Rentenausgaben gekürzt. Im gleichen Verhältnis wird der bisher pauschal gewährte Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für nicht krankenversicherungspflichtige Rentner gekürzt, die frei­willig in der GKV oder in der PKV versichert sind. Dieser Zuschuss soll künftig individuell vom monatlichen Rentenzahlbetrag berech­net und auf die tatsächliche Höhe des Krankenversicherungsbeitrags begrenzt werden. Darüber hinaus wird die „Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ gebil­det. In ihr sind die Träger der GKV, die Unternehmen der PKV, die Ärzte, die Zahnärzte, die Krankenhäuser, die Apotheker, die phar­mazeutische Industrie, die Gewerkschaften, die Arbeitgeber, die Länder und die Kommunen vertreten. Sie be­steht aus 72 Teilnehmern, die erstmals am 12.12.1977 zusammentre­ten werden. Sie hat die Auf­gabe, medizi­nische und wirtschaftliche Orientierungsdaten und Vor­schläge zur Rationa­lisierung, Erhöhung der Effektivität und Effi­zienz im Ge­sundheitswesen zu entwickeln. Dabei ist von der Ziel­vorstellung auszugehen, dass eine dem medizi­nischen Wissensstand entsprechende bedarfsgerechte Versorgung und eine ausgewogene Ver­teilung der Be­lastungen erreicht werden soll. Die Konzertierte Ak­tion hat dazu einmal jährlich jeweils bis zum 31. März Empfehlun­gen abzugeben.

 

1.7.1977

Die Tarifkombinationen der M-Quotentarife, die unter der Be­zeichnung BAT Beamten in der Ausbildung angeboten werden, werden um weitere Kombinationen erweitert.

Die Beitragsrückerstattung konzentriert sich auf die Krankheitsko­stenvollversicherungen.

 

16.7.1977

Der Bundesminister für Wirtschaft erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsordnung vom 10.5.1973 außer Kraft.

 

1.8.1977

Der Krankenhaustagegeldtarif PM der M-Tarife wird für das Neuge­schäft durch den Tarif KM ersetzt, bei dem im Gegensatz zum PM-Ta­rif keine Leistungsanpassung vorgesehen ist. Der Tarif AS5 wird als Nachfolger des Tarifs AS4 für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten für den Bereich der Einzelversicherung ein­geführt. Bei einer abgeschlossenen Versicherungssumme von 8.000 DM sieht dieser Tarif die Übernahme aller im Ausland entstandenen Krankheitskosten vor.

 

19.9.1977

Nachdem die Bearbeitung von Leistungsanträgen bereits seit der Zentralisation nach Filialen erfolgte, wird nun auch die filialweise Vertragsverwaltung eingeführt. Die Vertragsabteilungen C, D und E werden nach Regionen (Organisationsbereiche) gegliedert: C = Nord, D = West und E = Süd.

 

1.10.1977

Bereichs- und Abteilungsziele, die aus den Grundsätzen zur DKV-Un­ternehmenszielsetzung abgeleitet werden, werden testweise einge­führt.

Hauptberufliche Hausmeister werden in den Geltungsbereich des Ta­rifvertrags einbezogen. Darüber hinaus regelt der Tarifver­trag, dass die Arbeitgeber bei mehr als 20-jähriger Dienstzeit bis zu 65 Wochen einen Zuschuss zum Krankengeld gewäh­ren.

 

30.11.1977

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. S. Reitschuler (ADAC) scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat aus.

 

Dezember 1977

Der Arbeitskreis Tarifpolitik wird neu organisiert.

 

14.12.1977

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine Betriebsvereinba­rung über ein Beurteilungssystem in der Hauptverwaltung, die am 1.1.1978 in Kraft tritt. Bereits 1961 gab es den ersten standardisierten Beur­teilungsbogen. Sechs Jahre spä­ter wurden die Beurteilungsmerkmale geändert und neu formu­liert. 1968 wurden die Beurteilungsmerkmale in fünf Hauptgruppen zusammengefasst, um die Übersichtlichkeit zu verbessern.

 

1.1.1978

Der Außendienst der Karlsruher Lebensversicherungs-A.-G. beginnt mit der Vermittlung von Krankenversicherungsverträgen für die DKV.

Die wesentlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) treten in Kraft. Eine dieser Bestimmungen besagt, dass die Verar­beitung personenbezogener Daten nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Diese Einwilligung wird ab sofort durch die Schweigepflichtentbindungs- und Datenschutzklausel auf dem Antragsformular eingeholt. Um den gesetzlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat der Gesetzgeber bei Verstößen gegen das BDSG Strafen bzw. Bußgelder angedroht. Der Vorstand schließt deshalb für alle Mitarbeiter eine so genannte Datenschutz­versicherung ab. Diese deckt alle Vermögensschäden, die sich unmit­telbar aus der Verletzung einer Vorschrift des BDSG ergeben, und übernimmt die Kosten für die Ver­teidigung in Verfah­ren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem BDSG.

 

1.2.1978

Die Tarife NK1 bis NK3 werden reformiert.

 

1.3.1978

Die Tarifkombination SM1 und P88 oder P89 wird zur Entlastung des Ta­rifs SM 9 als Alternative angeboten.

 

8.3.1978

Die Mitarbeiter der DKV wählen ihre Vertreter in den Aufsichtsrat. Grundlage für diese Wahl ist nicht mehr das Betriebsverfassungsge­setz vom 11.10.1952, sondern das Mitbestimmungsgesetz vom 4.5.1976 (MitbestG). Bisher setzte sich der Aufsichtsrat aus acht Vertre­tern der Anteilseigner und vier Arbeitnehmervertretern zusammen. Nun werden es je sechs Vertreter der Anteilseigner und der Arbeit­nehmer sein. Die Arbeitnehmervertreter setzen sich aus zwei Ver­tretern der Angestellten, einem Vertreter der Arbeiter („gewerbliche Arbeitnehmer“), einem Vertreter der leitenden Ange­stellten und zwei Gewerkschaftsvertretern zusammen. Gewählt werden A. Klein (Hauptverwaltung) und H. Wolf (Bochum) als Vertreter der Angestellten, Max Sassenfeld (Hauptverwaltung) als Vertreter der gewerblichen Arbeitnehmer, Walter Gau als Vertreter der leitenden Angestellten und Heinz Of­fermann (DAG) und Alois Pfeiffer (HBV) als Vertreter der Gewerk­schaften.

 

28.3.1978

Joachim von Oertzen (Siemens AG) tritt die Nachfolge des am 30.11.1977 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Dr. S. Reitschuler an.

 

1.4.1978

Ein Sonderbeitragsnachlass für ältere Versicherte wird zu Lasten der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung eingeräumt.

 

3.4.1978

Der Vorstand beschließt, auf die generelle Auflösung der Verwal­tung Berlin zu verzichten.

 

17.4.1978

Die DKV bietet insbesondere den Mitarbeitern, die an Bildschirmge­räten arbeiten, an, ihre Augen durch den Betriebsarzt untersuchen zu lassen.

 

25.4.1978

Der Aufsichtsrat verabschiedet neue Geschäftsordnungen für sich und den Vorstand.

 

19.5.1978

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Dieser wählt am 30.5.1978 E. Lochner zum Vorsitzenden und De­legierten zum Gesamtbetriebsrat, Günther Müller zum 1. stellver­tretenden Vorsitzenden und A. Klein zum 2. stellvertretenden Vor­sitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat. Diese und Helmut Kober werden auch zu freige­stellten Mitgliedern des Betriebsrates gewählt.

 

7. bis 10.6.1978

Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zu seinem Vorsitzenden und H. Wolf (Bochum) und E. Lochner (Hauptverwaltung) zu stellvertretenden Vor­sitzenden.

 

13.6.1978

Der Hauptausschuss des PKV-Verbands bildet einen Ausschuss für Krankenhausfragen. Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig wird zum Mitglied dieses Ausschusses gewählt.

 

21.6.1978

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1977 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 1.440.428.000 DM. Die DKV beschäftigt 5.334 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verteilung. Die Amtszeit aller Aufsichts­ratsmitglieder endet mit dem Schluss der Hauptversammlung. Der Auf­sichtsrat besteht nun aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Vertretern der Aktionäre und sechs Vertretern der Arbeitnehmer. Als Vertreter der Aktionäre werden Direktor H. Bossenmaier (Allianz), Direktor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), Ge­neraldirektor G. Kalbaum (Hamburg-Mannheimer), Prof. Dr. E. Klingmüller (Universität zu Köln), Direktor Dr. G. Theis­sing (Münchener Rück) und J. v. Oertzen (Siemens AG) gewählt. Die Ver­treter der Mitarbeiter wurden bereits am 8.3.1978 ge­wählt. Vor­sitzender des Aufsichtsrates wird erneut der Vorsitzende des Vorstands der Hamburg-Mannheimer, Generaldirektor G. Kalbaum. Stellvertretende Vor­sitzende werden A. Klein und die Di­rektoren Dr. G. Theissing und H. Bossenmaier. Ne­ben dem Vermittlungsaus­schuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG werden ein Ständi­ger Ausschuss und ein Finanzausschuss, die unterparitä­tisch besetzt werden, und ein Vorstandsausschuss gebildet, an dem die Arbeitneh­mervertreter nicht betei­ligt werden.

 

Juli 1978

Das DKV-Signet wird erneut verändert. Der „DKV-Adler“ verschwindet als überholtes, hoheitliches Symbol; neues Signet wird die unter grafisch-künstlerischen Aspekten unter Verwendung des DKV-Grüns gestaltete Abkürzung DKV. Der Entwurf stammt von Prof. Coordt von Mannstein. Zum gleichen Zeitpunkt ändert sich die offizielle Schreibweise. Die DKV heißt nun nicht mehr Deutsche Kranken-Versicherungs-A.G., sondern Deut­sche Krankenversicherung AG.

 

1.8.1978

Die Wahltarife 53 werden mit den Wahltarifen 73 zusammenge­legt.

 

1.10.1978

Die M-Tarife werden um die Tarife AM8, ZM8 und SM8 ergänzt, die als M8-Tarife bezeichnet werden. Der Tarif AM8 sieht die Erstat­tung der Aufwendungen für ambulante Behandlungen je Kalenderjahr und Person bis 1.000 DM zu 50 Prozent, von 1.000 DM bis 7.000 DM zu 75 Prozent und ab 7.000 DM zu 100 Prozent vor. Der Tarif ZM8 sieht die Er­stattung von 50 Prozent der Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung vor. Die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie sind je­doch in den ersten drei Versicherungsjahren durch Höchstsätze be­grenzt. Der Tarif SM8 ersetzt bei stationärer Behandlung die Auf­wendungen zu 100 Prozent, soweit sie eine tägliche Selbstbeteiligung von 60 DM bei Inan­spruchnahme des Einbettzimmers oder von 30 DM bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers überstei­gen. Die Selbstbe­teiligung ist jedoch auf die ersten 30 Tage sta­tionärer Behandlung je Kalenderjahr be­grenzt.

 

16.10.1978

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung erhalten ab diesem Tag neue Betriebsausweise. Diese sind weitgehend fälschungssicher. Der Aus­weis hat die Größe einer Scheckkarte, ist mit einem Farbfoto aus­gestattet, nennt den Vor- und Nachnamen des Inhabers und trägt eine Nummer. Das Essenmarkensystem wird mit kleineren Marken bei­behalten.

 

November 1978

Ein neues Personalplanungssystem wird schrittweise eingeführt.

 

21.11.1978

Mit Wirkung vom 1.1.1979 ernennt der Aufsichtsrat Direktor B. Schattenberg zum ordentlichen Vorstandsmitglied und beruft die Di­rektoren H. Lange und Jens Kiencke als stellvertretende Mit­glieder in den Vorstand. Der Aufsichtsrat stimmt außerdem einer neuen Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands zu, die am 1.7.1979 in Kraft treten soll.

 

1.1.1979

Das Mahnwesen wird in die Vertragsabteilungen integriert und die bisherige Mahnabteilung als für die Region Mitte zuständige Ver­tragsabteilung T in den Vertragsbereich eingegliedert.

Die Selbst­beteiligung beim Tarif AM3 der M-Tarife wird von 1.000 DM auf 1.200 DM erhöht, und bei den Tarifen SM2 und SM3 der M-Tarife wer­den die Tarifbedingungen so geändert, dass sich der Versicherungs­schutz nur noch auf ärztliche Leistungen erstreckt.

 

Februar 1979

Die Verantwortung für den Inhalt der DKV-Nachrichten übernimmt Klaus-Peter Lüer.

 

14.3.1979

Ein neues PKV-Unternehmen mit dem vorläufigen Namen ÖKV Kranken­versicherung (später: Union Krankenversicherung AG (UKV)) mit Sitz in Saarbrücken wird gegründet. Das Grundkapital beträgt 2.500.000 DM. Gründer sind 10 öffentlich-rechtliche Versicherer, die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die DKV. Die DKV ist mit 25,1 Prozent am Grund­kapital beteiligt. Generaldirektor H. G. Timmer wird stellvertre­tender Vorsitzender des Aufsichtsrates der ÖKV.

 

24.4.1979

Der Vorstand erteilt der Unternehmensberatung Mc Kinsey den Auf­trag, eine Gemeinkostenwertanalyse durchzuführen. Diese stellt eine Untersuchung sämtlicher Arbeitsplätze des Innendienstes mit den Zielen dar, die Effizienz zu verbessern und die Kosten zu senken. Sie wird am 13.12.1979 abgeschlossen sein.

 

2.5.1979

Der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat A. Pfeiffer (HBV) legt sein Mandat nieder. Nachfolger wird Rudolf Henschel (HBV).

 

11.5.1979

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über das Beurteilungssystem für Auszu­bildende in der Hauptverwaltung.

 

15.5.1979

Eine neue Betriebsvereinbarung wird mit sofortiger Wirkung abge­schlossen. Sie ersetzt diejenige vom 22.10.1975 nebst Nachträgen.

 

23.5.1979

Die Bundesversammlung wählt Prof. Dr. Karl Carstens zum neuen Bundespräsi­denten. Seine Amtszeit beginnt am 1.7.1979.

 

20.6.1979

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1978 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. 1.481.410.000 DM wurden an Beiträgen eingenom­men. Die Belegschaft wird durch 5.187 Mitarbeiter gebildet. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.

 

30.6.1979

Das Vorstandsmitglied Direktor B. Feddersen tritt in den Ruhe­stand. Er scheidet gleichzeitig aus dem Ausschuss für Betriebstech­nik des PKV-Verbands aus.

 

1.7.1979

Die DKV führt die am 16.5.1979 vom BAV genehmigten DKV-Tarife 80 ein. Dieses Tarifwerk umfasst die Tarife AD1 und AD2 für ambu­lante Behandlungskosten, die eine Selbstbeteiligung je Kalender­jahr und Person von 20 Prozent, höchstens 600 DM, und 30 Prozent, höchstens 1200 DM, vorsehen, den Tarif ZD1, der eine Erstattung der Aufwen­dungen für Zahnbehandlung zu 100 Prozent und für Zahnersatz und Kiefer­orthopädie zu 50 Prozent vorsieht, und den Tarif SD2, der die Aufwendun­gen bei stationärer Behandlung im Zweibettzimmer zu 100 Prozent ersetzt. Im Unterschied zu den M-Tarifen werden in diesem Tarifwerk nur im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte vom 18.3.1965 liegende und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechende Arzt- und Zahnarzthonorare er­stattet.

Eine neue Ge­schäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern und damit eine neue Ressortstruktur treten in Kraft. Das Ressort von Generaldirek­tor H. G. Timmer als Vorstandsvorsitzendem umfasst das Chefsekreta­riat, die Abteilun­gen Innenrevision und Öffentlich­keitsarbeit, die Generalia sowie die Zuständigkeit für den Ar­beitskreis Tarifpo­litik, den Wirtschafts­prüfer, den Treuhänder und das Personalwesen der leitenden Ange­stellten. Direktor Dr. H. Git­termann übernimmt das Personal- und Rechtswesen, zu dem die Ab­teilung Personal, die aus dieser ausge­gliederte Abteilung Bil­dungswesen, die Abtei­lung Recht, die Ar­beitsgruppe Tarifentwicklung und AVB in der in Abteilung Ver­tragsbedingungen umbenannten Sonderab­teilung Er­stattung sowie die Fachgebiete Be­triebsarzt und Datenschutzbeauf­tragter gehören. Direktor H. Lange übernimmt das Finanz- und Rechnungswesen und damit die Zustän­digkeit für den Bereich Vermö­gen und den aus der Abteilung Haupt­buchhaltung gebil­deten Bereich Rechnungswesen, der die Abteilungen Hauptbuchhaltung und Betriebs­wirtschaft umfasst. Das Ressort Interne Dienste über­nimmt Direk­tor G. Ludwig, der damit für den Bereich Elektronik, die Abteilung Betriebsorganisa­tion, die Abtei­lung Mathematik, die aus der Schreibzentrale gebil­dete Abteilung Schreibdienst, die Ab­teilung Verwaltung und das Fachgebiet Be­triebssicherheit zuständig ist. Das Ressort Vertrieb, für das Direktor H. Paeth verantwort­lich ist, umfasst die Filialen, die Ab­teilungen Organisation, Verkauf und Werbung sowie das Fachgebiet Kontakte zu Vereinen und Verbän­den. Die Bereiche Erstattung, Ver­trag und Gruppenversi­cherung, die Abteilung Antrag, die in Abtei­lung Vertragsbedin­gungen um­benannte Sonderabteilung Erstattung (ohne die Arbeits­gruppe Tarifentwicklung und AVB) und das neue Fachge­biet Gesell­schaftsärzte werden als Ressort Versicherungsdienste Direktor B. Schattenberg unterstellt. Der Bereich Erstattung wird in Bereich Leistung und die Erstattungsab­teilungen U, X, Y und Z in die Ab­teilungen Leistung Nord, West, Mitte und Süd umbenannt. Der Be­reich Leistung umfasst darüber hin­aus die in Abteilung Leistung Sonderdienste umbenannte Abteilung für Leistungstechnik, die aus dem Schadenkontrolldienst hervorge­hende Abteilung Leistung Außen­dienst und das aus der Arbeitsgruppe Leistungsfragen der ehema­ligen Sonderabteilung Erstattung her­vorgehende Fachgebiet Lei­stungsfragen. Auch im Vertragsbereich werden aus den Vertragsab­teilungen C, D, E und T die Abteilungen Vertrag Nord, West, Süd und Mitte.

Das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25.6.1979 tritt in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass privat krankenver­sicherte Frauen während des Mutterschaftsurlaubs eine Erstattung des Krankenversicherungsbeitrags in Höhe von 11 Prozent des Mutter­schaftsgeldes vom Bundesversicherungsamt bekommen.

 

1.8.1979

Die unter der Bezeichnung BAT Beamten in der Ausbildung angebote­nen Tarifkombinationen werden in Einzeltarife aufgeteilt.

 

1.10.1979

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 16.07.1979 tritt in Kraft und schafft für die Praxis, nur den Ruhensbeitrag für eine private Krankenversicherung eines nicht krankenversicherungspflichtigen Wehrpflichtigen zu übernehmen, eine Rechtsgrundlage.

Die Leistungen des Tarifs PSKV für ärztliche Be­handlung werden verbessert. Der Beitrag wird auf 55 DM angeho­ben. Gleichzeitig werden die Musterbedingungen für die Krankheitsko­sten- und die Krankenhaustagegeldversicherung von 1976 für den Ta­rif übernommen. Die Versicherungsfähigkeit wird einge­schränkt. Sie ist für Studen­ten nicht mehr gegeben, wenn diese einen Beruf aus­üben. Unter­haltsberechtigte Ehepartner und Kinder sind nicht mehr versi­cherungsfähig, wenn sie selbst oder bei Kin­dern ein Eltern­teil re­gelmäßig Einkommen erzielen oder Leistungen der GKV bean­spruchen können.

 

22.10.1979

Die Vertragsverwaltung wird auf das CUSA-Auskunftssystem umge­stellt. Die Abkürzung CUSA steht für Computerunterstützte Sachbe­arbeitung. Diese Umstellung wird sukzessive bis Anfang Februar 1980 vorgenommen. Damit sind alle für die Bearbeitung notwendigen Vertrags- und Inkassodaten über einen Terminal abrufbar.

 

26.10.1979

Das Grundkapital der Union Krankenversicherung wird auf 4.000.000 DM erhöht. Zwei weitere öffentlich-rechtliche Versiche­rer beteili­gen sich. Der Anteil der DKV bleibt bei 25,1 Prozent.

 

2.11.1979

Der am 16.10.1979 zwischen dem agv und der Gewerkschaft HBV ver­einbarte Tarifvertrag über ärztliche Augenuntersuchungen für an Datensichtgeräten beschäf­tigte Arbeitnehmer wird wirksam. Diesen Tarifvertrag unterzeichnet die DAG nicht, weil ihr die vereinbar­ten Regelungen nicht ausreichen.

 

5.11.1979

Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig scheidet sowohl aus dem Ausschuss für Arzt- als auch für Krankenhausfragen des PKV-Verbands aus und tritt die Nachfolge von Vorstandsmitglied Direktor B. Feddersen im Ausschuss für Betriebstech­nik an. Nachfolger im Ausschuss für Arztfragen wird Vorstandsmitglied Direktor B. Schattenberg. Mitglied des Ausschusses für Krankenhausfragen wird Abteilungsdirektor E. Zoller.

 

23.11.1979

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsver­einbarung für die angestellten hauptberuflichen Außendienstmitar­beiter, die rückwirkend zum 1.10.1979 in Kraft tritt.

 

Dezember 1979

Hans-Peter Schmidt ist nun für den Inhalt der DKV-Nachrichten ver­antwortlich.

 

15.12.1979

Das Gesetz über die Verwaltung der Mittel der Träger der Kranken­versicherung (KVMG) regelt unter anderem die Versicherung der un­ständig Beschäftigten in der GKV neu. Es sieht vor, dass auch die bei einer Ersatzkasse oder privat krankenversicherten unständig Beschäftigten einen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil bzw. den Ar­beitgeberzuschuss haben.

 

31.12.1979

Vorstandsmitglied Direktor H. Paeth tritt in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird Direktor J. Kiencke.

 

Dezember 1979/Januar 1980

Ein neues Prinzip der Bezeichnung der Bereiche, Abteilungen und Büros wird eingeführt. Bisher bezeichnete ein Buchstabe die Abtei­lung und ein Buchstabe das Büro. Nun bezeichnen zwei Buchstaben den Bereich, ein Buchstabe die Abteilung oder das Fachgebiet und ein Buchstabe das Büro.

 

1.1.1980

Die Abteilung Unternehmensplanung (UP) wird eingerichtet und dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Sie soll eine moderne Unterneh­mensplanung aufbauen, kurz- und mittelfristige Unternehmenspläne (incl. Budgetierung) erstellen und ein effizien­tes Informationssy­stem aufbauen und pflegen.

Die Abteilung Organisation heißt jetzt Abteilung Vertriebsverwal­tung.

Die bishe­rige Abteilung Innenrevi­sion erhält die Bezeichnung Ab­teilung Revision (RV) und übernimmt zu ihren bisherigen Sachgebie­ten Allgemein und Leistung das Sach­gebiet Filialen. Dieser zusätz­liche Aufgabenbereich wird damit aus der Abteilung Vertriebsver­waltung ausgegliedert. Gleichzeitig tritt eine Ge­schäftsordnung der Abteilung Revision in Kraft, die die bisherigen Geschäftsord­nungen für die Innenrevision und die Filialrevision ablöst.

Die Abteilung Be­triebsorganisation übernimmt die Betreuung aller Planungs­aktivitäten, die Auswirkungen auf den organisatori­schen Ablauf des Unternehmens haben (Projektorganisation). Diese Aufgabe hatte bis­her die so genannte Koordinierte Unternehmenspla­nung (KU) wahrge­nommen.

Vorstandsmitglied Direktor J. Kiencke tritt die Nachfolge von Direktor H. Paeth im Wettbewerbs- und Schlichtungsausschuss des PKV-Verbands an.

 

1.2.1980

Ein Teil der Wahltarife 63B wird mit den Wahltarifen 73 zusam­mengelegt.

 

7.3.1980

Der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrat und Sprecher des Außendienst­ausschusses, H. Wolf (Bochum), stirbt. An seinen Platz im Aufsichts­rat tritt auf­grund der Wahl am 8.3.1978 Albert Schauwacker (Bremen). Das Amt des stellvertretenden Gesamtbetriebsratsvor­sitzenden übernimmt Bernhard Herweg (Münster).

 

30.5.1980

Anlässlich der Aktionärsversammlung der Union Krankenversicherung wird der Entschluss gefasst, dass die DKV zum 30.6.1980 aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Bundeskartellamt aus der Gesellschaft aus­scheidet und ihre Geschäftsanteile den Aktionären zur Verfügung stellt.

 

4.6.1980

Der Betriebs-Selbstschutz und die Organisation der Sicherheitsbe­auftragten werden in der Hauptverwaltung miteinander vereinigt. Die Sicher­heitsbeauftragten werden zu diesem Zweck in einem fünf­tägigen Grundseminar und alle zwei Jahre in einem dreitägigen „Auffrischungsseminar“ in Erster Hilfe und im Brandschutz ausge­bildet. Es soll in Zukunft in Abteilungen mit bis zu 50 Mitarbei­tern einen und mit über 50 Mitarbeitern zwei Sicherheitsbeauf­tragte geben. Darüber hinaus ist geplant, jedes Jahr eine Probe­räumung durchzuführen. In den Filialdirektionen gibt es diese Trennung zwischen Betriebs-Selbstschutz und Sicherheitsbeauftrag­ten nicht.

 

20.6.1980

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1979 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 1.524.621.000 DM. Es gibt 5.136 DKV-Mitarbeiter. Vorstand und Auf­sichtsrat werden von der Hauptver­sammlung entlastet, die auch die vorgeschlagene Gewinnverwendung genehmigt.

 

28.7.1980

Die DKV gewährt ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Entspiegelung einer ärztlich verordneten Bildschirmarbeitsbrille von 15 DM.

 

18.8.1980

Das Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren setzt die untere Al­tersgrenze für den Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Frauen vom Beginn des 30. auf den des 20. Lebensjahres herab. Da ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen nach den Bestimmungen der AVB als leistungspflichtiger Versicherungsfall gelten, wirkt sich diese Änderung der RVO auch auf die PKV und damit auch die DKV aus.

 

21.9.1980

Die ersten Erfahrungen mit der Anwendung von Stellenbeschreibungen liegen vor. Zu diesem Zeitpunkt gibt es für alle Stellen in der Hauptverwaltung und der Verwaltung Berlin Stellenbeschreibungen.

 

20.10.1980

Der Vorstand beschließt konkrete Schritte zur Aufnahme der Ge­schäftstätigkeit in Frankreich. Der Ständige Ausschuss des Auf­sichtsrates stimmt am 25.11.1980 dieser Entscheidung zu.

 

31.10.1980

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren mit Wirkung zum 1.1.1981 einen neuen Manteltarifvertrag. Die §§ 13 und 22 werden redaktio­nell überarbeitet.

 

6.11.1980

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsver­einbarung über das Beurteilungssystem für Auszubildende in den Fi­lialen.

 

15.12.1980

Der Vorstand beschließt, in Luxemburg ausgewählte Tarife der DKV und der dkv International anzubieten und ein Organisationsbüro einzurichten.

 

1.1.1981

Die Filialdirektion Berlin wird geteilt. Es entstehen die Filial­direktionen Berlin I und Berlin II.

Der Krankenhaustagegeldtarif TK wird in den Tarif NK überführt.

 

19.3.1981

Der Zuschuss zur Entspiegelung einer Bildschirmarbeitsbrille wird auf 25 DM erhöht.

 

15.5.1981

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Dieser wird E. Loch­ner am 22.5.1981 wieder zu seinem Vorsit­zenden wählen. 1. stell­vertretender Vorsitzender wird G. Müller. 2. stellvertretender Vorsitzender A. Klein. Diese und H. Kober werden auch wieder zu freigestellten Betriebsratsmitgliedern ge­wählt.

(PKV-RB 1984)

(PKV-RB 1979)