1981 bis 1991

10./11.6.1981

Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zum Vorsit­zenden und G. Armenat (Krefeld) und E. Lochner (Hauptverwaltung) zu stellver­tretenden Vorsit­zenden.

 

25.6.1981

Der Jahresabschluss für das 54. Geschäftsjahr wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahme beläuft sich auf 1.670.789.000 DM. Die Zahl an Mitarbeitern ist wieder unter 5.000 auf 4.932 gesun­ken. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.

 

Juli 1981

Die DKV führt eine neue Auslandsreise-Krankenversicherung ein. Der Tarif AS7 bietet für einen Beitrag von 14 DM pro Person für alle privaten Auslandsreisen innerhalb eines Jahres Versicherungs­schutz. Der einzelne Auslandsaufenthalt darf bis zu sechs Wochen dauern. Die Versicherungsleistungen entsprechen denen des Tarifs AS6.

 

1.7.1981

Der Vorstand führt die Führungsgrundsätze ein. Sie sind verbind­liche Richtlinien für die Führungskräfte und stellen eine Orien­tierungshilfe für alle Mitarbeiter dar. Die „Allgemeinen Grund­sätze der Zusammenarbeit“ und der „Vorgesetztenbrief“ treten außer Kraft.

 

22.7.1981

Der Antrag auf Zulassung zum Geschäftsbetrieb in Luxemburg wird gestellt.

 

27.7.1981

Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständi­gen Künstler und Publi­zisten (Künstlersozialversicherungsgesetz), das am 1.1.1983 in Kraft tritt, wird verkündet. Es unterwirft selbststän­dige Künstler und Publizisten der Renten- und Krankenversiche­rungspflicht. Eine Befreiungsregelung mit Beitragszuschuss bei Be­stehen eines privaten Krankenversicherungsschutzes konnte durchge­setzt werden. Der GKV gehören nun rund 90 Prozent der Wohnbevöl­kerung in der Bundesrepu­blik Deutsch­land an.

 

24.8.1981

Das BAV führt eine örtliche Prüfung der Vermögensanlagen und des Geschäftsbetriebs gemäß §§ 81 und 83 VAG durch. Sie wird bis zum 11.9.1981 dauern.

 

17.9.1981

Das Benutzer-Service-Zentrum (BSZ) wird gegründet, zunächst nur mit einem Mitarbeiter. Hintergrund ist, daß die Professionelle Anwendungsentwicklung (PAE) zunehmend durch die Individuelle Datenverarbeitung (IDV) ergänzt wird. Gab es bisher ausschließlich EDV-Anlagen, deren Programmierung und Betrieb an einer zentralen Stelle im Bereich Elektronik stattfanden, kommen nun IDV-Systeme dazu, die es erlauben, die Programme des Großrechners durch Mitarbeiter der Fachabteilungen, anfangs in den Abteilungen Mathematik und Unternehmensplanung, zu erstellen und zu beeinflussen. Weiterer Beratungsbedarf wird entstehen, wenn im Jahr 1984 erstmals PCs eingesetzt werden. Bis ins Jahr 1991 wird es 300 Benutzer geben, die mit den IDV-Systemen des Großrechners arbeiten, und zusätzlich 400 PCs.

 

1.10.1981

Zur Koordination der Abteilungen Vertriebsverwaltung, Verkauf und Werbung sowie des Fachgebiets Kontakte zu Vereinen und Verbänden wird der Bereich Marketing (MK) gebildet.

 

9.10.1981

Die DKV beginnt ihre Geschäftstätigkeit in Luxemburg. Am 5.11.1981 wird aus dem Organisationsbüro eine Niederlassung.

 

11.11.1981

Direktor W. Seyfert wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Rechnungslegung des PKV-Verbands gewählt.

 

27.11.1981

Der Aufsichtsrat ernennt die Direktoren J. Kiencke und H. Lange mit Wirkung vom 1.1.1982 zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern.

 

22.12.1981

Das Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksam­keit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungs­gesetz - KVEG) wird verabschiedet. Es schränkt ab dem 1.1.1982 das Beitrittsrecht Schwerbehinderter zur GKV ein, er­höht die Verordnungsblattgebühr von 1 DM auf 1,50 DM je Arznei- und Verbandmittel und auf 4 DM je Heilmittel, führt bei Brillen eine Verordnungsblattgebühr von 4 DM ein und enthält die Ermächti­gung an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, durch Rechtsverordnung zu regeln, welche Arznei-, Verband- und Heilmit­tel, weil für geringfügige Gesundheitsstörungen bestimmt, nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Anspruch auf eine neue Brille besteht bei gleich bleibender Sehfähigkeit nach vollendetem 14. Lebensjahr nur noch alle drei Jahre. Die zahnärztlichen Lei­stungen bei der Versorgung mit Zahnersatz oder -kronen werden zur Sachleistung. Die satzungsgemäß zu bestimmenden Zuschüsse zu den Kosten der zahntechnischen Leistungen werden auf 60 Prozent begrenzt. Die Altersgrenze für die Familienhilfe für Kinder ohne Ausbil­dungs- und Arbeitsplatz wird vom vollendeten 23. auf das 19. Le­bensjahr herabgesetzt. Der Bundeszuschuss, den die Träger der GKV für jedes aufgrund der erwähnten Voraussetzungen in die Familien­hilfe einbezogene Kind bisher erhalten, entfällt am 31.12.1981. Arbeitnehmerinnen ohne Mitgliedschaft in der GKV er­hielten während der Mutterschutzfristen zu Lasten des Bundes Mut­terschaftsgeld in gleicher Höhe wie Arbeitnehmerinnen mit GKV-Schutz, nämlich in Höhe des Nettoentgelts bis 25 DM kalendertäg­lich. Dieses Mutter­schaftsgeld wird nun auf 400 DM während der ge­samten Mutterschutz­fristen begrenzt.

 

1982

Die maximale Versicherungsdauer des Tarifs AS6 wird in diesem Jahr von 35 auf 99 Tagen erhöht.

 

1.1.1982

Der Tarif AH1 der H-Tarife wird für das Neugeschäft geschlossen.

Die Abteilung Grundstücksverwaltung und das Fachgebiet Darlehen und Wertpapiere gehen aus der bisherigen Abteilung Vermögensver­waltung hervor.

Der Tarifvertrag sieht für alle Arbeitnehmer einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen vor.

 

1.3.1982

Die Tarifgruppe S der Wahltarife 73 wird um den Tarif S32 erwei­tert.

 

29.3.1982

Die Vertretergemeinschaft der DKV (VG) wird gegründet.

 

1.4.1982

Im Rahmen der DKV-Tarife 80 wird der stationäre Ergänzungstarif SD9 eingeführt. Dieser ersetzt die nach vorheriger Leistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für die Unterbringung im Zweibett­zimmer und die privatärztliche Be­handlung. Die Tarife SM1, SM2 und SM3 der M-Tarife werden für das Neugeschäft geschlossen.

Das Zweite Ge­setz zur Verbesserung der Haushaltsstruk­tur (2. Haus­haltsstrukturgesetz) vom 22.12.1981 beseitigt den Bundeszuschuss sowohl für gesetzlich als auch für privat krankenversicherte Stu­denten.

 

1.6.1982

Der ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende Generaldirektor i. R. Dr. H. Hitz­ler stirbt.

 

9.6.1982

Die „Leitlinien für die Überprüfung der Stellenbeschreibungen“ und ein „Beispiel für Anforderungsprofile“ entstehen. Sie stellen die Grundlage für den ersten Änderungsdienst der Stellenbeschreibungen und die Ergänzungen durch ein Anforderungsprofil dar.

 

25.6.1982

Der Jahresabschluss für das Jahr 1981 wird vom Aufsichtsrat festge­stellt. Die Beitragseinnahmen betragen 1.888.244.000 DM. Es gibt 5.018 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.

 

1.7.1982

Die Abteilungen Personal (PSP) und Bildungswesen (PSB) werden un­ter dem Dach des Bereiches Personal (PS) zusammengefasst.

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirt­schaftlichen Siche­rung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) vom 22.12.1981 beteiligt die Landesausschüsse des PKV-Verbands an der Aufstellung und Anpas­sung des Krankenhaus-Bedarfsplanes, der Auf­stellung der Investiti­onsprogramme und am Pflegesatzverfahren.

 

12.7.1982

Der Vorstand beschließt, dass das in der Hauptverwaltung einge­führte System der Kostenbudgetierung ab 1983 auch in den Filialdi­rektionen einge­setzt wird.

 

9.8.1982

Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine Betriebsvereinba­rung für Mitar­beiter des Innendienstes, die zum 1.10.1982 in Kraft tritt und die Betriebsvereinbarung vom 15.5.1979 nebst Nachträgen ersetzt.

 

1.10.1982

Der Bundestag spricht Bundeskanzler Helmut Schmidt das Misstrauen aus und wählt als seinen Nachfolger Dr. Helmut Kohl.

Der Tarif SET wird in die Wahltarife 73 überführt.

Die Leistungen des Tarifs PSKV bei Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie werden verbessert. Der Beitrag wird von 55 DM auf 62 DM angehoben. Für Neuzugänge wird das 34. Lebensjahr als Versi­cherungshöchstalter eingeführt. Die anschließende Umwandlung in andere Tarife ist möglich.

 

18.10.1982

Die VG wird in das Vereinsregister ein­getragen. Der Zweck des Vereins besteht darin, als Bindeglied zwi­schen den selbstständigen hauptberuflichen Vertretern und der Ge­schäftsleitung die Zusammenarbeit mit der DKV im Interesse des Un­ternehmens, der Versicherungsnehmer und der Vertreter zu för­dern.

 

20.12.1982

Der Vorstand beschließt im Rahmen der Realisierung der Führungs­grundsätze, circa 700 Führungskräfte und andere Mitarbeiter im Füh­rungsprinzip „Führung durch Zielbildung“ schulen zu lassen.

Das Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäf­tigung und zur Entlastung des Bundeshaus­halts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) führt eine Be­teiligung der Rentner an den Kosten ihrer GKV ab dem 1.7.1983 ein und sieht Leistungskürzungen vor.

 

1.1.1983

Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom 12.11.1982 tritt in Kraft. Die GOÄ vom 18.3.1965 gilt nur noch für Leistungen, die bis Ende 1982 erbracht worden sind, und im Rahmen der GOZ vom 18.3.1965. Sie stellt nun die Grundlage für alle privatärztlichen Li­quidationen dar. Die bisher verwende­ten Gebüh­renordnungen oder vertraglichen Gebührenregelungen (zum Beispiel PREUGO, Privat-Adgo, BMÄ, E-GO, GOÄ 65) dürfen nicht mehr verwen­det wer­den. Die wichtigste Vergütungsart sind die Gebühren. Mit ihnen sind grundsätzlich die Praxiskosten abgegolten. Die einzelne Ge­bühr bemisst sich bei persönlich-ärztlichen Leistungen nach dem Ein- bis Dreieinhalbfachen, bei medizinisch-technischen Leistungen nach dem Ein- bis Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes. In der Re­gel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1- und dem 2,3- bzw. 1,8-fachen des Gebührensatzes bemessen werden. Bemessungskriterien sind die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung, die Umstände bei der Ausführung sowie die örtlichen Verhältnisse. Der Regelhöchstsatz soll nur überschritten werden, wenn Besonder­heiten der Bemessungskriterien dies rechtfertigen. Die Leistungen der gebührenordnungsabhängigen Tarife müssen auf die neue GOÄ um­gestellt werden.

Das Gesetz über die Anpassung der Renten der ge­setzlichen Renten­versicherung im Jahre 1982 (Rentenanpassungsgesetz 1982) vom 1.12.1981 löst die Pau­schalzahlung der Rentenversicherungsträger an die Krankenkassen durch Einführung eines Krankenversicherungs­beitrags des einzelnen Rentners in Höhe von 11,8 Prozent des Renten­zahlbetrags ab. Ein Zu­schuss des Rentenversicherungsträgers zur Rente in gleicher Höhe gestal­tet den aufgrund der Rente zu zahlen­den Beitrag zunächst bela­stungsneutral. Diesen Zuschuss - bis zur Höhe des Krankenversiche­rungsbeitrags - erhalten auf Antrag auch die privat krankenversi­cherten Rentner, wenn das PKV-Unternehmen der deutschen Versiche­rungsaufsicht unterliegt. Mit dem halben Beitrags­satz der jeweiligen Kran­kenkasse bzw., wenn sie einem Lan­desverband angehört, nach dem halben durchschnittlichen allgemei­nen Beitrags­satz der Krankenkassen im Landesverband werden die der Rente vergleichbaren Einkommen (Versorgungsbezüge) und Arbeitsein­kommen aus selbstständiger Tätigkeit bis zur Beitragsbemes­sungsgrenze herangezogen. Für Pflichtmit­glieder in der KVdR, die durch die Neu­regelung zur Beitragsentrichtung aus Versorgungsbezü­gen oder aus Arbeitseinkommen aufgrund einer selb­stständigen Tätig­keit herangezo­gen werden, besteht eine unwiderruf­liche Befreiungs­möglichkeit von der Versicherungspflicht unter der Voraussetzung, dass ein den Leistungen der GKV entsprechender Krankenversiche­rungsschutz bei einem PKV-Unternehmen nachgewiesen wird.

 

11.2.1983

Die DKV wird mit Veröffentlichung im Journal Officiel zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Frankreich zugelassen.

 

1.3.1983

Im Rahmen der Wahltarife 73 wird der Tarif P20 eingeführt.

 

1.4.1983

Die Tarife für Frankreich werden von der französischen Aufsichts­behörde genehmigt. Das Tarifwerk umfasst Zusatzversicherungen für den ambulanten und den stationären Sektor, Krankentage- und Kran­kenhaustagegeldversicherungen.

 

16.4.1983

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren mit Wirkung zum 1.5.1983 ein neues Rationalisierungs­schutzabkommen für das private Versi­cherungsgewerbe.

 

26.5.1983

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gewählt. Vertre­ter der Angestellten werden G. Armenat (Krefeld) und A. Klein (Hauptverwaltung), der gewerblichen Arbeitnehmer wird M. Sassenfeld (Hauptverwaltung), der leitenden Angestellten Walter Veith (Frankfurt) und der Gewerk­schaften H. Offermann (DAG) und E. Lochner (DAG/Hauptverwaltung).  

 

8.6.1983

Die Niederlassung DKV France - Societe allemande d'assurance maladie wird in Paris eröffnet.

 

20.6.1983

Der Vorstand beschließt, dass ab dem 1.1.1984 alle Mitarbeiter mit Erreichen des Ruhestandes für sich und ihre Familienangehöri­gen einen Prämiennachlass von 50 Prozent für Krankheitskostenvollversi­cherungen erhalten.

 

24.6.1983

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1982 fest. 2.036.860.000 DM wurden an Beiträgen eingenommen. Damit wird erst­mals die 2-Milliarden-Grenze überschritten. Die Belegschaft umfasst 5.130 Personen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Auf­sichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und wählt die Vertreter der Anteilseigner im Auf­sichtsrat. Gewählt werden Direktor H. Bossenmaier (Allianz), Di­rektor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), Generaldi­rektor G. Kalbaum (Hamburg-Mannheimer), Prof. Dr. E. Klingmüller (Universität zu Köln), Hans Hugo Schlitzberger (Siemens AG) und Direktor Dr. G. Theissing (Münchener Rück). Die Vertreter der Arbeitnehmer wurden am 26.05.1983 gewählt. Vorsit­zender wird Gene­raldirektor G. Kalbaum. Stellvertretende Vorsit­zende werden A. Klein (Hauptverwaltung) und die Direkto­ren Dr. G. Theissing und H. Bossenmaier.

 

1.8.1983

Die Filialdirektion Bonn wird gegründet. Sie übernimmt ihr Filial­gebiet von den Filialdirektionen Mittelrhein und Trier.

 

1.9.1983

Der Tarif AH1 der H-Tarife wird mit dem Tarif AH0 zusammenge­legt.

 

13.10.1983

Die DKV kauft die N.V. Verzekeringsmaatschappij Rijnmond in Rot­terdam (Niederlande) mit Wirkung vom 1.1.1984. Im Bestandsmix ist die Rijnmond zu etwa 80 Prozent Krankenversicherer und zu etwa 20 Prozent Sachversicherer für Privatkunden.

 

22.12.1983

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1984 wird das Arbeitsförderungsge­setz geändert. Mit Wirkung vom 1.1.1984 müssen die Mitglieder der GKV vom Krankengeld Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zah­len. Der Vorschlag der PKV, den Privatversicherten zur Aufrechter­haltung der Arbeitslosenversicherung wenigstens die freiwillige Beitragszahlung zu ermöglichen, wurde nicht akzeptiert.

 

1.1.1984

Die von der DKV eingerichteten so genannten Neugeschäftsorganisa­tionen „aktiva südwest“ und „aktiva bayern“ nehmen ihre Arbeit auf.

Die Filialdirektion Ostwestfalen in Bielefeld wird gegründet. Sie übernimmt ihr Filialgebiet von der Filialdirektion Bielefeld. Die Innendienstarbeiten werden durch eine so genannte Verwaltungs­gemeinschaft ausgeführt, die für beide Filialdirektionen zuständig ist, und aus dem Innendienst der Filialdirektion Bielefeld hervor­geht.

Die M-Quotentarife werden in B-Tarife umbenannt. Diese Um­benennung wirkt sich auch auf die Tarifbezeichnungen aus. Die Ta­rife AMA bis AMH werden in 20A bis 55A, die Tarife ZMA bis ZMH werden in 20Z bis 55Z, die Tarife SMA bis SMG werden in 20C bis 50C, die Tarife SMO bis SMU werden in 20S bis 50S, die Tarife VMA bis VML werden in 20K bis 75K und die Tarife VMO bis VMW werden in 20M bis 60M umbenannt. Gleichzeitig werden die Tarife 55K bis 75K und 55M und 60M für das Neugeschäft geschlossen. Die Erstattungs­quoten der einzelnen Tarifstufen las­sen sich jetzt unmittelbar aus der Tarifbezeichnung entnehmen. Gleichzeitig wird im Rahmen der B-Tarife die Tarifgruppe E (50E bis 80E) eingeführt. Dieser Ta­rif ersetzt die nicht beihilfefähi­gen Mehraufwendungen für das Einbettzimmer je nach Tarifstufe zu 50 bis 80 Prozent.

Darüber hinaus gehen aus dem Krankentagegeldtarif TN2 für Freibe­rufler, Apotheker und Selbstständige die Tarife TN2 für Selbstständige und TN3 für Frei­berufler und Apotheker hervor.

Ein neues Bezahlungssystem für den Außendienst (BSA) wird einge­führt. Kernstück ist die Umstellung der Provisionierung vom Mo­natsbeitrag auf den Ertragswert der ein­zelnen Tarife in Verbindung mit einer Berufsgruppenschlüsselung.

Eine neue Geschäftsordnung für den Bereich Personal tritt in Kraft. Sie ersetzt diejenige vom 1.1.1977 in der Fassung vom 18.4.1978.

 

30.1.1984

Die Hauptversammlung der Rijnmond N.V. wählt die Vorstandsmitglie­der Generaldirektor H. G. Timmer, Direktor J. Kiencke und Direktor G. Ludwig in den Aufsichtsrat.

 

1.2.1984

Die DKV richtet ein Fachgebiet Ausland (AS) zur Koordination der Auslandsaktivitäten ein. Dieses wird dem Vorstandsvorsitzenden un­terstellt.

Der Bestand des Krankentagegeldtarifes NTA wird mit dem Tarif TA1 zusammengelegt.

Die relativ wenigen nach M8-Tarifen be­stehenden Versicherungen werden in die DKV-Tarife 80 überführt.

 

27.3.1984

Der Aufsichtsrat der Rijnmond N.V. wählt Generaldirektor H. G. Tim­mer zum Vorsitzenden, Direktor J. Kiencke zum stellvertretenden Vorsitzenden und Direktor G. Ludwig zum Sekretär.

 

15.5.1984

In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Am 23.5.1984 wählt dieser E. Lochner zum Vorsitzenden, A. Klein zum 1. stellvertretenden Vor­sitzenden und Erika Humm zur 2. stellver­tretenden Vorsitzenden. Diese und Joachim Radtke werden zu freige­stellten Betriebsratsmit­gliedern gewählt.

 

23.5.1984

Die Bundesversammlung wählt Dr. Richard von Weizsäcker zum neuen Bun­despräsidenten. Er tritt am 1.7.1984 die Nachfolge von Prof. Dr. K. Car­stens an.

 

1.6.1984

Die DKV führt einen Krankenhausausweis (Medi-Card) ein, der bei Beginn einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung in ei­nem dem Verfahren angeschlossenen Krankenhaus vorgelegt wird. Mit der Vorlage werden die Ansprüche gegen die DKV unwiderruflich an das Krankenhaus abgetreten. Die Medi-Card garantiert die Erstat­tung des Pflegesatzes und/oder des Zuschlages für eine ge­wählte Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer sowie gesondert be­rechenbarer Nebenleistungen im tariflichen Rahmen. Die Krankenhäu­ser verpflichten sich, bei Aufnahme des Patienten die DKV unver­züglich zu benachrichtigen, sodass eine separate Benachrichtigung durch den Versicherten nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzun­gen für den Erhalt der Medi-Card sind, dass der Versicherungsschutz ungekündigt ist, eine pauschale Übernahme der Krankenhauspflegeko­sten vorsieht, seit mindestens 24 Monaten be­steht und nicht durch Leistungsbeschränkungen, -ausschlüsse, eine Anwartschaft oder einen Zahlungsverzug berührt ist.

 

5.6.1984

Der Gesamtbetriebsrat konstituiert sich. Vorsitzender wird A. Klein (Hauptverwaltung). Zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden wird G. Armenat (Krefeld) und zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden wird E. Loch­ner (Hauptverwaltung) gewählt.

 

19.6.1984

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1983 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 2.130.172.000 DM. Die DKV hat 5.170 Beschäftigte. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 45.000.000 DM. Die Beteiligungsverhältnisse werden nicht be­rührt.

 

1.7.1984

Die Filialdirektionen Frankfurt II und Hannover II werden gegrün­det.

Die Tarifgruppe ZM der M-Tarife wird um den Tarif ZM3 er­gänzt. Dieser Tarif sieht die Erstattung der Kosten für Zahnbe­handlung zu 100 Prozent und der Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopä­die zu 75 Prozent vor.

Die Leiter des Innendienstes der Filialdirektionen heißen künftig nicht mehr Bürovorsteher, sondern Leiter des Kundendienstes.

Erhebliche Änderungen des Manteltarifvertrags vom 31.10.1980 tre­ten in Kraft. Der persönliche Geltungsbereich wird erweitert, der Erholungsurlaub dauert einheitlich für alle Beschäftigten 30 Ar­beitstage, die Sonderzahlungen werden neu ge­ordnet, die Kranken­geldzuschüsse wer­den auf bis zu 78 Wochen aus­gedehnt und der Be­griff der Betriebszugehörigkeit wird generell durch den der Unter­nehmenszugehörigkeit ersetzt.

 

20.7.1984

Die Filialdirektion Rhein-Main verlegt ihren Sitz von Frankfurt nach Wiesbaden und heißt jetzt Filialdirektion Wiesbaden.

 

31.7.1984

Der Vorsitzende des BVW-Bewertungsausschusses, H. Langohr, legt sein Amt nieder. Neuer Vorsitzender wird Friedrich-Karl Thiel.

 

1.8.1984

Die Abteilungen Vertrag Mitte und Vertrag Sonderdienste werden zur Abteilung Vertrag Mitte mit den beiden Sachgebieten Vertragsver­waltung und Sonderdienste zusammengefasst.

 

16.8.1984

Der agv, die DAG, die Gewerkschaft HBV, der DHV und der VWA eini­gen sich auf ein zeitlich befristetes Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirt­schaft, das für die Arbeitnehmer des Innen­dienstes gilt.

 

1.10.1984

Die Filialdirektionen Hamburg und Harburg werden neu gegliedert, ihre Innendienstbereiche zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengefasst und umbenannt. Es entstehen die Filialdirektionen Ham­burg I und II.

 

1.11.1984

Ein zweiter Sonderbeitragsnachlass für ältere Versicherte wird durch Mittel aus der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung ermöglicht.

 

30.11.1984

Die Tarifvertragsparteien schließen eine Vorruhestandsvereinbarung für den Werbeaußendienst der Versicherungswirtschaft. Auch diese Vereinbarung ist zeitlich befristet.

 

1.1.1985

Die unter der Bezeichnung BAT Beamten in der Ausbildung angebote­nen B-Tarife werden für das Neugeschäft geschlossen. Als Ersatz werden neue Spezialtarife für Beamte in der Ausbildung ein­geführt. Die BA-Tarife umfassen die Tarifgruppe F (20F,30F,40F,45F,50F) für ambulante und zahnärztliche Behandlungs­kosten, die Tarifgruppe R (20R,25R,30R,35R,40R,45R,50R) für die Aufwendungen bei stationären Behandlungen im Zweibettzimmer, deren Erstattungsprozentsatz sich aus der Tarifstufe ergibt, den Tarif EBE, der die nicht beihilfefähige Differenz zwischen den Unter­kunftszuschlägen für Ein- und Zweibettzimmer ersetzt, und den Ta­rif ALV, in den die Tarife der Tarifgruppen F und R umgestellt werden können, wenn sich an die beendete Ausbildung eine vorüber­gehende Arbeitslosigkeit an­schließt, und der die Erstattung der Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlung zu 100 Prozent, für Zahnbehandlung zu 80 Prozent und für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 40 Prozent vorsieht.

Das Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung vom 20.12.1984 tritt in Kraft. Die wichtigste Änderung für die PKV be­steht darin, dass das Pflegesatzverfahren als Vereinbarungsverfah­ren mit einem Beteiligungsrecht der PKV ausgestaltet wird. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so setzt eine Schiedsstelle, an der auch ein Vertreter der PKV stimmberechtigt beteiligt ist, die Pflegesätze fest. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der 2. Ver­ordnung zur Änderung der GOÄ und der 4.Verordnung zur Änderung der BPflV wirksam. Sie sehen unter anderem vor, dass die Chefärzte ihre Honorare bei stationärer Behandlung um 15 Prozent mindern und die Kran­kenhäuser den Privatpatienten bundeseinheitlich einen Arztkosten­abschlag von 5 Prozent vom allgemeinen Pflegesatz einräumen müssen. Da­durch soll die Doppelberechnung der Sach- und Personalkosten bei Privatpatienten durch Pflegesatz und Arzthonorar beseitigt werden.

 

1.4.1985

Die Neugeschäftsorganisationen „aktiva nord“ und „aktiva rheinland“ nehmen ihre Arbeit auf.

Die Filialdirektion Südwürttemberg wird gegründet.

 

2.4.1985

Die Tarifpartner sehen im § 12 MTV vor, dass neben dem 24. Dezember nun auch der 31. Dezember arbeitsfrei ist.

 

22.4.1985

Für die Allianz wird eine Bestandspflegeprovision eingeführt. Die Pro­vision wird auf 1 Prozent der Jahresprämie des Allianzbestandes fest­gelegt. Erstmals berechnet wird diese Provision für das Jahr 1984.

 

1.5.1985

Der Bereich Marketing (MK) wird umstrukturiert. Das Sachgebiet Verkaufstraining der Abteilung Verkauf und die Sachgebiete Perso­nal-Außendienst und Personalverwaltung „leitende Angestellte im Außendienst“ der Abteilung Vertriebsverwaltung werden zur Ab­teilung Personal-Außendienst (MKP) vereint. Die beiden Sachgebiete Vertriebs-Technik und Information und Filialen der Abteilung Ver­triebsverwaltung und das Sachgebiet Vertriebssteuerung der Abtei­lung Verkauf bilden die Abteilung Vertriebssteuerung (MKT). Aus der Abteilung Werbung und dem Sachgebiet Verkaufsförderung der Ab­teilung Verkauf wird die Abteilung Verkaufsförderung und Werbung (MKW). Zusätzlich wird aus dem Fachgebiet Kontakte zu Vereinen und Verbänden die Abteilung Vertriebspartner und Sonder­organisationen (MKS).

 

6.5.1985

Für die Hamburg-Mannheimer wird eine Bonifikation als Ausgleich für Nachteile, die deren Außendienst durch das neue Bezahlungssystem entstehen, für zunächst 3 Jahre eingeführt.

 

1.6.1985

Die DKV führt die Kleine Anwartschaftsversicherung (KAV) ein. Diese sichert die Anwartschaft auf eine Krankheitskostenversiche­rung nach den Quotentarifen für die Zeit nach Wegfall des An­spruchs auf freie Heilfürsorge.

 

20.6.1985

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1984 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 2.205.144.000 DM. Es gibt 5.544 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversamm­lung entlastet Vorstand und Auf­sichtsrat und genehmigt die vorge­schlagene Gewinnverwendung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Ge­neraldirektor G. Kalbaum, legt we­gen des Eintritts in den Ruhestand seine Ämter als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrates nie­der. Als Nachfolger wird der neue Vorstandsvorsitzende der Hamburg-Mannheimer, Kle­mens Wesselkock, zum Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

 

30.6.1985

Die Allianz Versicherungs-AG wird durch die Eintragung ins Han­delsregister in Allianz AG Holding rückwirkend zum 1.1.1985 umbenannt. Sie überträgt das Sachversicherungsgeschäft auf eine 100-prozentige Tochter, die den Namen Allianz Versicherungs-AG fort­führt. Die Beteiligungen, die bisher die Allianz Versiche­rungs-AG gehalten hat, bleiben bei der neuen Allianz AG. Diese hält damit auch die 26,5 Prozent der DKV-Aktien.

 

1.7.1985

Die DKV gründet eine Sonderorganisation des Außendienstes zur Wer­bung von freiberuflich tätigen Personen mit der Bezeichnung akzenta.

 

1.8.1985

Die Filialdirektion Köln-Land wird gegründet. Sie bildet mit der Filialdirektion Köln, die jetzt Filialdirektion Köln-Stadt heißt, und der Filialdirektion Mittelrhein eine Verwaltungsgemeinschaft.

Für Personen mit Beihilfeanspruch und Anspruch auf Leistungen der GKV oder auf freie Heilfürsorge wer­den die L-Tarife eingeführt. Die Tarife 20L, 25L, 30L, 35L, 40L, 45L und 50L sehen die Erstat­tung der nach vorheriger Leistung der GKV oder des Trägers der freien Heil­fürsorge verbleibenden Aufwendungen für die stationäre Behandlung im Zweibettzimmer je nach Tarifstufe zu 20 bis 50 Prozent vor. Der Tarif ELE ersetzt die nicht beihilfefähige Differenz zwi­schen Ein- und Zweibettzimmer.

 

1.10.1985

Im Rahmen der BA-Tarife wird die Tarifgruppe P (20P,25P,30P,35P,40P,45P,50P) eingeführt. Diese Tarifgruppe sieht die Erstattung der Aufwendungen für die stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer vor. Der Erstattungsprozentsatz ergibt sich aus der Tarifstufe.

Die vom Bundesminister des Innern am 19.4.1985 erlassene All­gemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) tritt in Kraft. Sie ersetzt diejenige vom 1.2.1979 und wird von Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen. Hamburg und Baden-Württemberg übernehmen ihre Bestimmungen weitge­hend in eigene Beihilferegelungen. Die wichtigsten Änderungen der neuen BhV bestehen in personenbezogenen anstelle der familien­standbezogenen Beihilfebemessungssätzen, der Fortfall der Bei­hilfefähigkeit von Aufwendungen für den Ehepartner, wenn dessen Einkünfte einen bestimmten Betrag übersteigen, und des Zuschlags zum Bemessungssatz bei stationärer Behandlung sowie die 100 Prozent-Grenze. Diese Änderungen führen zu einer um­fangreichen Umstel­lungsaktion im Beihilfebestand.

 

1.12.1985

Die DKV führt den Tarif PT1 ein. Dieser Tarif stellt eine Pflege­tagegeldversicherung und damit eine ganz neue Versicherungsart im Angebot der DKV dar. Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird - abgestuft nach deren Schweregrad und der Wahl der Pflegekraft - ein Tagegeld bis zu einem Höchstbetrag von 50 DM gezahlt.

 

1.1.1986

Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Freunde (GdF) Wüsten­rot GmbH beginnt. Vorausgegangen war die Übernahme der Heimbau AG durch Wüstenrot am 1.1.1985.

Das bisherige Fachgebiet System­technik im Bereich Elektronik wird Abteilung (ELS).

Die Filialdi­rektion Berlin III wird ge­gründet.

Der Tarif AM0 der M-Tarife wird ein­geführt. Er sieht den vollen Ersatz der ambulanten Behandlungsko­sten ohne Selbstbe­teiligung vor.

Das maschinelle Filialbuchhal­tungssystem wird ein­geführt. Es löst die bisher prak­tizierte RUF-Buchhaltung ab. Alle Geschäftsvorfälle werden nun über formatierte Bildschirmmasken von den Filialen di­rekt eingege­ben.

Eine neue Bundespflegesatzverordnung (BPflV) tritt in Kraft. Sie wurde aufgrund des KHNG notwendig. Neben dem allgemeinen Pfle­gesatz können nun für bestimmte Abteilungen eines Krankenhauses besondere Pflegesätze und für einige Leistungen zusätzlich Sonde­rentgelte vereinbart werden. Die Entgelte für Wahlleistungen sind in ihrer Höhe begrenzt worden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen.

Das 7. Gesetz zur Änderung des Ar­beitsförderungsgesetzes (AFG) vom 20.12.1985 verpflichtet alle PKV-Unternehmen, für die bei ihnen mit einer Krankheitskostenvoll- und einer Krankentagegeldversiche­rung versicherten Arbeitnehmer Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit zu zahlen, wenn diese ar­beitsunfähig sind und Krankentage­geld erhalten. Um die Beitragsbe­rechnung aufgrund statistischer Durchschnittswerte vornehmen und ein gemeinsames Zahlungsverfahren einführen zu können, wird die PKV-Interessengemeinschaft Arbeits­losenversicherung gegründet. Diese Ergänzung des AFG beseitigt die seit dem Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 be­stehende Ungleichbehandlung privat Krankenversicherter gegenüber den Mitgliedern der GKV. Die jetzt gefundene Lösung verwandelt den ursprünglichen Nachteil der Pri­vatversicherten sogar in einen Vor­teil, denn im Unterschied zu der für die GKV getroffenen Regelung werden nicht die einzelnen Ar­beitnehmer, sondern die Unternehmen der PKV beitragspflichtig. Diese übernehmen zugunsten der bei ih­nen vollversicherten Arbeit­nehmer die gesamte Beitragszahlung, also Arbeitgeber- und Arbeit­nehmeranteil.

 

1.2.1986

Die DKV wird Mitglied der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte e.V. (GUG).

 

20.2.1986

Der Hauptausschuss des PKV-Verbands benennt den Wettbewerbs- und Schlichtungsausschuss in Wettbewerbs- und Außendienstausschuss um.

 

1.3.1986

Im Rahmen der DKV-Tarife 80 wird der Tarif SD3 eingeführt. Die­ser Tarif sieht die Erstattung der Aufwendungen für den allge­meinen Pflegesatz und für belegärztliche Behandlung zu 100 Prozent vor.

Die H-Tarife werden um den Tarif ZH0 ergänzt, der die Erstattung der Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien zu 100 Prozent vorsieht.

 

1.4.1986

Die A-Tarife werden eingeführt. Sie stellen Spezialtarife für „Jungärzte“ und deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner und Kinder dar. Diese Tarife umfassen den Ergänzungsta­rif SH9, der die Erstattung der nach vorheriger Leistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für die stationäre Behandlung im Zwei­bettzimmer vor­sieht, und den Tarif VH für ambulante, zahnärztliche und statio­näre Behandlung.

DKV und Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG schlie­ßen einen Kooperationsvertrag. Bisher haben Mitarbeiter der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG als nebenberufliche Vermittler Krankenversicherungsver­träge für die DKV vermittelt, nun gehört dies zu den Aufgaben al­ler Mit­arbeiter der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG.

 

29.4.1986

Der § 11 des Manteltarifvertrags vom 31.10.1980 wird geändert. Die Arbeitszeit für die Arbeitnehmer des Innendienstes wird da­durch von arbeitstäglich acht Stunden auf 38 3/4 Wochenstunden verkürzt, die sich gleichmäßig auf die Tage Montag bis Freitag verteilen.

 

1.5.1986

In der Abteilung Vertrag Süd (VES) werden die Sachgebiete Vertragsver­waltung I und Vertrags­verwaltung II gebildet. Leiter der beiden Sachgebiete wer­den der stellvertretende Abteilungslei­ter und der bisherige Abteilungsas­sistent.

 

10.6.1986

Die Tarifpartner verlängern die Vorruhestandsvereinbarungen für den Innen- und den Werbeaußendienst vom 16.8.1984 und vom 30.11.1984 bis zum 31.12.1988.

 

27.6.1986

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1985 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Die Beitragseinnahmen betragen 2.298.261.000 DM. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 5.883. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und ge­nehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verwendung. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates Direktor i. R. Dr. G. Theissing (Münchener Rück) legt sein Mandat wegen Ein­tritts in den Ruhestand nieder. Als Nachfolger wird Di­rektor Hans-Dieter Sellschopp (Münchener Rück) zum Mitglied und stellvertretenden Vorsit­zenden des Aufsichtsrates gewählt.

 

1.8.1986

Das Gesetz zur Änderung wirtschafts-, verbraucher-, arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften vom 25.7.1986 sieht eine Befrei­ungsbestimmung für den Fall des Eintritts der Krankenversiche­rungspflicht für Angestellte aufgrund der Umstellung von einer Voll- auf eine Teilzeitbeschäftigung vor.

 

1.10.1986

Eine neue Betriebsordnung, die zwischen dem Vorstand und dem Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbart worden ist, tritt in Kraft und ersetzt diejenige vom 10.6.1971.

Darüber hinaus verein­baren der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung einen Nachtrag zur Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 12.12.1972.

In den Abteilungen Vertrag Nord (VEN) und Vertrag West (VEW) wer­den jeweils die Sachgebiete Vertragsverwaltung I und Vertrags­verwaltung II gebildet. Leiter der beiden Sachgebiete wer­den der stellvertretende Abteilungsleiter und der bisherige Abteilungsas­sistent.

 

31.10.1986

F.-K. Thiel tritt von seinem Amt als Vorsitzender des BVW-Bewer­tungsausschusses zurück. Sein Nachfolger wird Dr. Wilhelm-Bernhard Emde.

 

1.11.1986

Die Abteilungen Leistung Mitte (LEM), Nord (LEN), Süd (LES) und West (LEW) werden jeweils in zwei Sachgebiete unterteilt. Leiter der beiden Sachgebiete wer­den der stellvertretende Abteilungslei­ter und der bisherige Abtei­lungsassistent. In der Abteilung Lei­stung Nord (LEN) wurde bereits am 1.8.1985 die Bezeichnung Abteilungsassistent durch Leiter des Sachgebietes 2 ersetzt.

 

17.11.1986

Die Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter des Innendienstes vom 9.8.1982 wird durch eine Betriebsvereinbarung über soziale Ange­legenheiten für Mitarbeiter des Innendienstes ersetzt. Sie tritt am 1.1.1987 in Kraft.

 

21.11.1986

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine Betriebs­vereinbarung über das Mitarbeiterbeurteilungssystem für den Innen­dienst, die am 1.7.1987 in Kraft tritt und die Betriebsvereinba­rung über das Be­urteilungssystem in der Hauptverwaltung vom 1.1.1978 ersetzt.

 

25.11.1986

Der Aufsichtsrat beruft mit Wirkung vom 1.1.1987 die Direktoren Dr. Bernhard Schareck und Dr. Roland Delbos als stellvertretende Mitglieder in den Vorstand. Direktor Dr. B. Schareck, der bisher als Vertriebsdirektor die Führungsverantwortung für die Hauptorga­nisation getragen hat, ist als Nachfolger für Direktor J. Kiencke und Direktor Dr. R. Delbos, der bisher den Bereich Personal gelei­tet hat, ist als Nachfolger von Direktor Dr. H. Gittermann vorge­sehen.

 

5.12.1986

Die Arbeiten für einen Neubau beginnen, in dem das Rechenzentrum unterge­bracht werden soll.

 

31.12.1986

Direktor J. Kiencke scheidet aus beruflichen Gründen aus dem Vor­stand aus.

 

1.1.1987

Die mit der Änderung der Bundesbeihilfevorschriften zum 1.10.1985 eingeführte 100-Prozent-Grenze führte zu verstärkten Übertrittsbestre­bungen von der GKV zur PKV, die mit ihren Quotentarifen eine opti­male Ergänzung der Beihilfe bietet. Deshalb traten sowohl das Bun­desinnenministerium als auch die zuständigen Ministerien einiger Länder an die PKV mit dem Wunsch heran, Beamte, die noch in der GKV freiwillig versichert sind, zu akzeptablen Bedingungen aufzu­nehmen. Dieser Wunsch führt zu einer Öffnungsaktion, an der sich auch die DKV beteiligt. Die Öffnung ist bis zum 30.6.1987 be­grenzt. Für diejenigen, die später erstmalig in ein Beamtenver­hältnis berufen werden, gilt von diesem Zeitpunkt an eine einjäh­rige Öffnungsfrist. Im Rahmen dieser Öffnung wird kein Antragstel­ler aus Risiko- oder Altersgründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen und erforderliche versicherungsmedizinische Beitragszuschläge werden auf höchstens 100 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt.

 

2.1.1987

Ein Traineeprogramm wird eingeführt. In einem Zeitraum von 18 Mo­naten sollen Hoch- und Fachhochschulabsolventen verschiedene Funk­tionsbereiche durch aktive Mitarbeit kennen lernen.

 

16.1.1987

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsver­einbarung über das Beurteilungssystem für Auszubildende, die am 1.7.1987 in Kraft tritt und diejenigen für Auszubildende in der Hauptverwaltung vom 11.5.1979 und für Auszubildende in den Filia­len vom 6.11.1980 ersetzt.

 

30.3.1987

Vorstandsmitglied Direktor Dr. B. Schareck wird zum Mitglied des Wettbewerbs- und Außendienstausschusses des PKV-Verbands gewählt.

 

1.4.1987

Der Schadenverlauf im Tarif PSKV erfordert eine Anpassung des Mo­natsbeitrags von bisher 62 DM auf 65 DM.

Die DKV führt den Tarif AS7 Dauerpolice (AS7D) ein. Er stellt eine spezielle Variante des Tarifs AS7 dar. Im Unterschied zu diesem besteht der Tarif AS7D solange, bis der Versicherungsvertrag ge­kündigt wird oder die versicherte Person das 70. Lebensjahr voll­endet. Mit einem Jahresbeitrag von 42 DM kann der Versicherungs­vertrag auch über das 70. Lebensjahr hinaus bestehen bleiben. Die Leistungen für Überführung und Bestattung im Todesfall sind aller­dings ausgeschlossen. Die Mehrkosten für den medizinisch notwendi­gen Rücktransport werden höchstens bis 10.000 DM ersetzt.

 

April 1987

Das Außendienst-Informationssystem (ADIS) wird eingeführt. Es soll bei den Benutzern die manuelle Karteiführung ablösen. Gegen eine monatliche Gebühr werden den Betreuern im Außendienst auf Antrag Hard- und Software sowie die notwendigen Vertragsdaten zur Verfü­gung gestellt.

 

1.4.1987

Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um den Tarif P21 er­gänzt.

 

14.5.1987

In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Dieser wählt am 22.5.1987 E. Humm zur Vorsitzenden und zur Delegier­ten zum Gesamtbetriebsrat, A. Klein zum 1. stellvertretenden Vor­sitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat und G. Mül­ler zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Diese und Klaus Roth werden auch zu frei­gestellten Betriebsratsmitgliedern gewählt. Vertreter der gewerb­lichen Arbeitnehmer im Gesamtbetriebsrat wird M. Sassen­feld.

 

19.6.1987

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1986 fest. Die Beitragseinnahme beträgt 2.386.712.000 DM. Der Be­legschaft gehören 6.438 Personen an. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verwendung.

 

22./23.6.1987

Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zum Vor­sitzenden und G. Armenat (Krefeld) und E. Humm (Hauptverwaltung) zu stellver­tretenden Vorsitzen­den. G. Armenat wird gleichzeitig Spre­cher des Au­ßendienstausschusses.

 

30.6.1987

Das Vorstandsmitglied Direktor Dr. H. Gittermann tritt in den Ru­hestand.

 

1.7.1987

Die vom BAV am 26.2.1987 genehmigten Änderungen der AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung und die Krankentagegeldversicherung treten in Kraft. Die Umwandlungsbedin­gungen werden aus dem Antragsformular in die AVB übernommen. Füh­ren Umwandlungen in Ambulanttarifen zur Minderung oder zum Wegfall der Selbstbeteiligung, gelten künftig für diese Leistungsverbesse­rung Wartezeiten. Der Hilfsmittelkatalog wird um Brillenfassungen und Krankenfahrstühle erweitert. Der erstattungsfähige Rechnungs­betrag wird für Brillenfassungen von 75 DM auf 100 DM erhöht und bei Krankenfahrstühlen auf 1.500 DM festgesetzt. Gleichzeitig wird ein geänderter Versicherungsantrag eingeführt.

Der Tarif G24 der inzwischen nur noch für bestimmte Umwandlungen geöffneten Wahltarife 73 wird mit Genehmigung des BAV vom 25.2.1987 wieder für Neu- und Nachversicherungen geöffnet. Neben der stationären Kur ist jetzt auch die ambulante Kur in die Ko­stenerstattung ein­bezogen. Der Kurtarif kann nur in Verbindung mit einer Krankheits­kostenvollversicherung vereinbart werden.

Vorstandsmitglied Direktor Dr. R. Delbos wird in den Rechtsausschuss des PKV-Verbands gewählt.

Das Saarland übernimmt die Beihilfevorschriften des Bundes und führt damit personengebun­dene Beihilfebemessungssätze und eine 100-Prozent-Grenze ein.

 

1.9.1987

Nachdem der Betriebsarzt Dr. med. A. Goerke aus den Diensten der DKV ausgeschieden ist, tritt dessen Nachfolger Dr. med. Wolfgang Gabriel sein Amt an.

 

11.9.1987

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über die Telefondatenverarbeitung, die am 1.1.1988 in Kraft tritt.

 

15.12.1987

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsver­einbarung über die Entwicklung von Führungskräften, die am 1.1.1988 in Kraft und am 31.12.1989 außer Kraft tritt.

 

1.1.1988

Die Tarife der Tarifgruppe F werden mit den Tarifen der Tarif­gruppe A der Wahltarife 73 zusammengelegt.

Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig übernimmt für eine Übergangszeit von zunächst 2 Jahren die Gesamt­verantwortung für das Auslandsgeschäft.

Die Vertriebsbereiche wer­den umstrukturiert. Die bestehenden 5 Be­reiche werden durch Auf­teilung der Bereiche West und Südwest auf die Bereiche Nord, Mitte und Süd reduziert. Die drei Berliner Fi­lialdirektionen, die bisher zum Bereich Nord gehören, werden zu einer separaten Einheit.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22.10.1987 tritt in Kraft. Die GOZ vom 18.3.1965 gilt nur noch für Leistungen, die bis Ende 1987 erbracht worden sind, und für vor Jahresende begon­nene Leistungen nach 15 Positionen des Gebührenverzeichnisses der alten GOZ, die erst nach dem 1.1.1988 beendet werden. Sie stellt nun die Grundlage für alle privatzahnärztlichen Li­quidationen dar und ori­entiert sich weitgehend an der GOÄ vom 12.11.1982. Die Lei­stungen der gebührenordnungsabhän­gigen Tarife müssen auf die neue GOZ um­gestellt werden.

 

1.2.1988

Der Tarif SH1 wird für Kinder und Jugendliche mit dem Tarif SH2 zusammengelegt.

 

14.2.1988

Der Vorstand verabschiedet die Pläne für eine neue Organisations­struktur. Es wird eine maximal dreistufige Führungshierarchie an­gestrebt mit den Ebenen Hauptabteilungs-, Abteilungs- und Gruppen­leiter.

 

16.5.1988

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen Betriebsvereinba­rungen über die Speicherung und Verarbeitung von Benutzerkennzei­chen und über die Benutzung von Büro- und Personalcomputern. Sie treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

 

26.5.1988

Die Mitarbeiter der DKV wählen ihre Vertreter in den Aufsichtsrat. Vertreter der Angestellten werden E. Humm (Hauptverwaltung) und A. Klein (Hauptverwaltung), der gewerblichen Arbeitnehmer M. Sassenfeld (Hauptverwaltung), der leitenden Angestellten H. Kliemann (Hauptverwaltung) und der Gewerkschaften Franziska Wiethold (HBV) und Richard Sommer (DAG).

 

21.6.1988

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 61. Geschäfts­jahr fest. Die Beiträge belaufen sich auf 2.619.196.000 DM. Es gibt 6.056 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwen­dung. Mit der Hauptversammlung en­det die Amtszeit aller Aufsichtsrats­mitglieder. Die Hauptversamm­lung wählt als Vertreter der Aktionäre Heinrich Birr (Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG), Di­rektor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), H. H. Schlitz­berger (Siemens AG), Direk­tor Dr. Henning Schulte-Noelle (Allianz), Di­rektor H.-D. Sell­schopp (Münchener Rück) und Ge­neraldirektor K. Wesselkock (Hamburg-Mannheimer) in den Aufsichtsrat. Die neuen Vertreter der Ar­beitnehmer wurden be­reits am 26.5.1988 gewählt. Der Aufsichts­rat wählt Generaldirek­tor K. Wesselkock zum Vorsit­zenden und A. Klein und die Direktoren H.-D. Sellschopp und Dr. H. Schulte-No­elle zu stellvertretenden Vorsitzenden.

 

1.7.1988

Ein neues Beurteilungssystem für leitende Angestellte wird einge­führt.

Die Dritte Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 9.6.1988 tritt in Kraft. Das Bemessungskriterium örtliche Verhältnisse entfällt. Der Punktwert wird von 0,10 auf 0,11 DM erhöht. Das Gebührenver­zeichnis wird um über 100 Leistungen erweitert. Weitgehend handelt es sich um schon verwendete analoge Bewertungen.

 

17.8.1988

Die Ergebnisse des Projektes „Computerunterstützte Bearbeitung der Antragsdaten (CUBA)“ werden umgesetzt.

 

1.10.1988

Der Bereich Gruppenversicherung (GV), der aus den Abteilungen Gruppenversicherung Vertrag (GVV) und Gruppenversicherung Leistung (GVL) und dem Fachgebiet Grundsatzfragen (GVG) bestand, wird in die Hauptabteilung Gruppenversicherung (GV) umgewandelt. Diese umfasst die Abteilungen Freie Berufe (GVF), Auslands- und Restschuld­versicherung (GVA), Heilberufe (GVH), Selbstständige, Firmen, Mitar­beiter (GVS) und Grundsatzfragen (GVG).

Das Fachgebiet Ausland wird Abteilung (AS) und einem für das Aus­landsgeschäft zuständigen Ge­neralbevollmächtigten unterstellt. Diesem berichten die Geschäfts­leitungen der ausländischen Be­triebsstätten und Gesell­schaften. Er untersteht dem für das Aus­landsgeschäft zuständigen Vorstandsmit­glied Direktor G. Ludwig.

 

24.10.1988

Der Bereich Elektronik (EL) zieht in den Neubau um.

 

18.11.1988

Die erste Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hauptverwaltung wird gewählt. Sie ersetzt die bisherige Institution Jugendvertretung und hat fünf Mitglieder. Grundlage ist das am 20.7.1988 in Kraft getretene Gesetz zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertre­tungen in den Betrieben, das eine Änderung des Betriebsverfas­sungsgesetzes darstellt. Erster Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird am 22.11.1988 Wolfgang Gerstenhöfer. Sein Stellvertreter wird Jörg Hüsgen.

 

20.12.1988

Das Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz - SprAuG) führt die Institution Sprecherausschuss der leitenden Angestellten ein. Dieses in der DKV - wie in vielen anderen Unternehmen - bereits existierende Gremium erhält damit eine gesetzliche Grundlage.

 

1.1.1989

Der Bereich Marketing (MK) wird zugunsten der Hauptabteilung Ver­triebsservice (VT) und der Abteilung Vertriebsinformation und -ko­ordination (VK) aufgelöst. Die Hauptabteilung Vertriebsservice umfasst die Abteilungen Verkaufsunterstützung (VTU), Personal-Außen­dienst (VTP) und Befreundete, Spezialorganisationen und Kooperati­onspartner (VTS).

Der Bereich Personal (PS) wird in die Hauptab­teilung Personal (PS) umgewandelt. Diese umfasst die Abteilungen Personalverwaltung (PSV) und Bildungswesen (PSB) und die Gruppen Personal-Allgemein (PSA), Personalentwicklung (PSE), Personalorga­nisation (PSO) und Perso­nalsysteme (PSS).

Die Abteilung Betriebs­organisation wird zur Hauptabteilung (BO). Sie umfasst neben den Gruppen Tarifaktionen und Tech­nik/Büroorganisation/Kommunikation und den Stellen BVW-Beauftrag­ter und Tarifpolitik der bisherigen Abteilung, die nun die Abtei­lung BO-Tarife und Technik (BOT) bilden, die Abteilung BO-Un­terstützung Vertrieb (BOV), die die Gruppen Absatz, Bestandsbe­treuung und Agenturunter­stützung umfasst. Weitere Abteilungen sol­len folgen.

Die Verwaltung Berlin und die Berliner Filialdirektionen werden als Niederlassung Berlin zusammengefasst. Diese gliedert sich in die Funktionsberei­che Betrieb und Vertrieb. Gleichzeitig wird die Filialdirektion Berlin IV gegründet.

Das Gesetz zur Strukturreform im Gesund­heitswesen (Gesundheitsreformgesetz (GRG)) vom 20.12.1988 tritt in Kraft. Es löst die krankenversicherungsrechtlichen Regelungen im Zweiten Buch der RVO ab und kodifiziert sie als Fünftes Buch des Sozialge­setzbuchs (SGB V) neu. Die Möglichkeit zum freiwilli­gen Bei­tritt zur GKV wird neu geregelt. So sind zum Beispiel selb­stständige Ge­werbetreibende (zum Beispiel Handwerker) und Rentner, die nicht pflicht­versichert sind, ab dem 1.1.1989 nicht mehr beitrittsbe­rechtigt. Voraussetzung für die Kranken­versicherungspflicht als Rentner ist eine Mitgliedschaft in der GKV während wenigstens neun Zehntel der zweiten Hälfte der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Er­werbstätigkeit bis zur Stel­lung des Rentenantrags. Nicht mehr ver­sicherungspflichtig sind unter anderem Hausgewerbe­treibende, selb­stständige Lehrer und Erzieher und freibe­ruflich tä­tige Hebammen und Entbindungspfleger. Die Versicherungspflicht­grenze gilt künftig auch für Arbeiter. Zur Befreiung von der Krankenversicherungs­pflicht ist das Vorhan­densein eines PKV-Schutzes nicht mehr erfor­derlich. Der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht auch dann, wenn der PKV-Schutz nicht mehr der Art nach sämtlichen Lei­stungen der GKV entspricht. Die be­reits vorhandenen Zuzahlungen werden erhöht. Der Katalog der Vorsorgeun­tersuchungen wird um Un­tersuchungen auf Herz-, Kreis­lauf- und Nierenerkrankun­gen sowie Diabetes erweitert. Versi­cherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Untersu­chungen. Der im Herbst 1985 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung be­rufene Sachverstän­digenrat für die Konzer­tierte Aktion im Gesund­heitswesen erhält eine gesetzliche Grund­lage. Neu einge­führt wird die Möglichkeit, dass die Landesverbände der Krankenkas­sen, die Verbände der Ersatzkassen und die Landesausschüsse des PKV-Verbands gemeinsam die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Qualität der Krankenhausbehandlung durch einvernehmlich mit dem Krankenhausträger bestellte Prüfer untersuchen lassen. Auch das bisherige Pflegesatzverfahren wird geändert. Die zwischen den Ver­tragsparteien geschlossene Pflegesatzvereinbarung bedarf der Zu­stimmung der Landesverbände der Krankenkassen und der Landesaus­schüsse des PKV-Verbands. Nachdem aufgrund dieses Gesetzes beihilfeberech­tigte Personen ohne Anspruch auf einen Arbeitgeber­zuschuss, die bisher aufgrund einer Nebentätigkeit oder wegen des Bezugs einer Rente versicherungspflichtig waren, nun versiche­rungsfrei sind oder bis zum 30.6.1989 die Möglichkeit haben, sich von der Versi­cherungspflicht befreien zu lassen, führen mehrere PKV-Unternehmen eine bis zum 30.6.1989 befristete Öffnungsaktion für diesen Per­sonenkreis durch. Im Rahmen dieser Aktion, an der sich auch die DKV beteiligt, gelten bestimmte Sonderkonditionen.

 

1.3.1989

Der Tarif ZH1 wird mit dem Tarif ZM1 zusammengelegt.

 

6.3.1989

Eine örtliche Prüfung der Vermögensanlagen und des Geschäftsbe­triebes gemäß §§ 81 und 83 des VAG durch das BAV be­ginnt. Sie wird bis zum 17.3.1989 dauern.

 

13.3.1989

In § 13 Abs. 3 der AVB des Tarifs AS5, der die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf das Inland auszudehnen, regelt, wird mit Genehmigung des BAV klargestellt, dass der Versicherungsschutz wäh­rend der Dauer eines vorübergehenden Inlandsaufenthaltes nur für im Inland akut eintretende Versicherungsfälle besteht.

 

1.4.1989

Der Beitrag des Tarifs PSKV wird von 65 DM auf 72 DM monatlich er­höht. Da die Krankenversicherungspflicht der Studenten einge­schränkt worden ist, wird die Versicherungsfähigkeit, die bisher an die Versicherungspflicht geknüpft war, nur von der Einschrei­bung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abhängig gemacht. Die seit dem 1.7.1988 bei Zahnersatz vorgese­hene 50-prozentige Erstattung der Aufwendungen für Laborarbeiten und Mate­rialien wird auf Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ausge­dehnt. Weitere kleine Modifikationen der Tarifbedingungen werden vorge­nommen.

 

11.5.1989

6 Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Hauptverwaltung, der Verwaltung Berlin und der Filialdirektionen Ber­lin, Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim bilden die erste Gesamt-Jugend- und Auszu­bildendenvertretung der DKV. Erster Vor­sitzender der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Wolfgang Gerstenhöfer (Hauptverwaltung). Seine Stell­vertreterin wird An­drea Voigt (Verwaltung Berlin).

 

12.5.1989

Eine Tarifvereinbarung bestimmt im § 2 MTV, dass die Arbeitgeber spätestens drei Monate vor der Abschlussprüfung mit den Betriebsrä­ten die Übernahmemöglichkeiten von Auszubildenden beraten.

 

22.5.1989

Nachdem die DKV mit VISA, der größten Kreditkartenorganisation der Welt, eine Zusammenarbeit beschlossen hat, bietet der Träger die­ser Zusammenarbeit, die Banco de Santander S.A., allen Versi­cherungsnehmern der DKV die „DKV-VISA-Karte“ an. Diese stellt nicht nur ein Zahlungsmittel dar, das bei weit über 6 Millionen Ver­tragsunternehmen akzeptiert wird, sondern umfasst auch eine Aus­landsreise-Krankenversicherung der DKV. Die Jahresgebühr beträgt für die Hauptkarte 50 DM, für eine Zusatzkarte 10 DM.

 

1.6.1989

Der vom BAV am 22.5.1989 genehmigte Tarif AM7 wird im Rahmen der M-Tarife als Reaktion auf das GRG eingeführt. Dieser Tarif er­gänzt die durch das GRG einge­schränkten Leistungen der GKV bei Zahnersatz, Sehhilfen und Behandlun­gen im Ausland.

 

20.6.1989

Der Jahresabschluss für das Jahr 1988 wird vom Aufsichtsrat festge­stellt. Die Beitragseinnahme umfasst 2.839.070.000 DM. Die Versi­chertengemeinschaft umfasst inzwischen ungefähr 2,4 Millionen Personen. Für diese arbeiten 5.887 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entla­stet Vorstand und Aufsichtsrat, geneh­migt die vorgeschlagene Ge­winnverteilung und beschließt eine Erhö­hung des Grundkapitals auf 60.000.000 DM. Die Beteiligungsverhält­nisse werden von der Ka­pitalerhöhung nicht berührt. Der Aufsichts­rat bestellt die Direk­toren Dr. R. Delbos und Dr. B. Schareck mit Wirkung vom 1.7.1989 zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern.

 

10.7.1989

Der am 15.06.1989 vom BAV genehmigte Tarif AS6 plus wird einge­führt. Als erstes Unternehmen der PKV bietet die DKV damit einen Auslandskrankenversicherungsschutz an, der sowohl die Kosten für chronische Krankheiten als auch für Vorerkrankungen mit absehbarer Behandlungsbedürftigkeit ein­schließt. Die dadurch be­dingten Kosten waren bisher in der Aus­landsreise-Krankenversicherung ausgeschlos­sen. Die Versicherung kann für eine Höchstreisedauer von 42 Tagen abgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind lediglich Auslandsrei­sen, die gegen ärztlichen Rat oder zum Zwecke der Heilbehandlung unternommen werden.

 

27.9.1989

Die Tarifvertragsparteien verkürzen die wöchentliche Arbeitszeit mit Wirkung vom 1.7.1990 auf 38 Stunden.

 

1.10.1989

Für Versicherte, die nach dem Tarif PSKV versichert sind und das 30. Lebensjahr vollendet haben, wird der Beitrag auf 95 DM erhöht. Diese Anhebung gilt auch für Versicherte, die in jüngeren Jahren beigetreten sind. Der Monatsbeitrag für die jüngeren Versicherten beträgt unverändert 72 DM. Die Todesfallleistung von 1.500 DM wird für den Neuzugang abgeschafft, weil es aufgrund des GRG auch in der GKV für Personen, die sich nach dem 1.1.1989 dort versi­chern, kein Sterbegeld gibt.

 

1.11.1989

Der Bereich Vertrag (VE) wird in die Hauptabteilung Vertrag (VE) umgewandelt. Zur neuen Hauptabteilung Vertrag gehören die Abtei­lungen Vertrag Nord 1 (VEA), Vertrag Nord 2 (VEB), Vertrag Mitte 1 (VEC), Vertrag Mitte 2 (VED), Vertrag Süd 1 (VEE), Vertrag Süd 2 (VEF) und Vertrag Sonderdienste (VEM).

 

28.11.1989

Der Aufsichtsrat beruft Abteilungsdirektor Dipl.-Volkswirt Günter Dibbern mit Wirkung zum 1.1.1990 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands und ernennt ihn zum Direktor. Er ist als Nachfolger von Direktor B. Schattenberg vorgesehen und war bisher Leiter des Betriebs Berlin.

 

1.12.1989

Die DKV führt den am 10.10.1989 vom BAV genehmigten Tarif BS1 („Basistarif“) ein. Die Tarifleistun­gen liegen bei den Arzt- und Zahnarztkosten über und bei den son­stigen ambulanten und statio­nären Kosten entsprechen sie etwa dem GKV-Niveau. Der Tarif ist besonders für selbstständige Berufsanfän­ger, die aufgrund der Be­stimmungen des GRG der GKV nicht mehr beitreten können, und für nach dem GRG nicht mehr versicherungs­pflichtige Arbeiter mit ihrer Familie ge­dacht. Das Einkommen des Versicherungsnehmers darf zu­sammen mit dem seines Ehepartners die Krankenversicherungspflicht­grenze nicht überschreiten. Sind minde­stens zwei Kinder unter 25 Jahren nach BS1 mitversichert, darf das Einkommen beider Ehepartner diese Grenze bis zu einem Drittel über­steigen. Die Versicherten erhalten einen Behandlungsausweis (Basis-Card).

 

12.12.1989

Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsver­einbarung über die Personaldatenverarbeitung. Sie tritt am Tag ih­rer Unterzeich­nung in Kraft.

 

1.1.1990

Die Verantwortung für das Auslandsgeschäft wechselt in das Ressort von Generaldirektor H. G. Timmer.

Direktor G. Ludwig über­nimmt da­für die Abteilung Unternehmenspla­nung.

Die Reform der Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder Bay­ern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein tritt in Kraft. Verschiedene Leistungskürzungen des GRG werden übernommen. Eine erneute Öffnungsaktion für Beamte beginnt, die bis zum 1.7.1990 befri­stet ist.

Der Zuschuss für das Entspiegeln ärztlich verordneter Bildschirmar­beitsbrillen wird auf 30 DM erhöht.

 

1.2.1990

Ärzten im Praktikum, die sich von der Versicherungspflicht be­freien lassen können, ihren Ehepartnern und Kindern bietet die DKV eine preisgünstige Krankheitskostenvollversicherung in Form einer Sondervereinbarung zu dem Tarif VH (VHP) der A-Tarife an.

Die Selbstbeteiligung beim Tarif AH3 der H-Tarife wird von 300 DM für Kinder und 600 DM für Erwachsene auf 360 DM und 720 DM er­höht.

 

 

21.2.1990

 

Der Vorstand beschließt, bis Ende 1990 alle Büroarbeitsplätze der Hauptverwaltung und der Filialdirektionen mit dem moosgrünen Stuhl Vitramat 200 auszustatten. Die ersten Stühle werden Ende April geliefert. Im Vorfeld hatte man 16 unterschiedliche Stühle von 14 verschiedenen Herstellern zu einer ersten Begutachtung vor allem unter ergonomischen und medizinischen Gesichtspunkten ausgewählt. Aus diesen wurden dann fünf Stühle bestimmt, die in einem siebenwöchigen Test ihre Qualitäten unter Beweis stellen sollten. Zu diesem Zweck wurden 20 Mitarbeiter repräsentativ nach Geschlecht, Alter, Größe, Gewicht, Arbeitsplatztyp und Abteilung ausgesucht. Jeder sollte auf jedem der Stühle eine Woche "probesitzen" und anhand eines unter ergonomischen, medizinischen und sicherheitstechnischen Aspekten erarbeiteten Fragebogens seine individuelle Beurteilung abgeben.

 

 

23.3.1990

Die DKV erhält die Genehmigung, in 11 Städten der DDR (Berlin, Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin) Repräsentan­zen zu errichten.

Der Vor­stand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinba­rung über das Betriebliche Vorschlagswesen. Gegen­stand dieser Be­triebsvereinbarung ist die Satzung für das Be­triebliche Vor­schlagswesen. Sie tritt am 1.4.1990 in Kraft und er­setzt dieje­nige vom 1.10.1982.

 

31.3.1990

Das Vorstandsmitglied Direktor B. Schattenberg tritt in den Ruhe­stand.

 

1.4.1990

Direktor G. Dibbern wird Mitglied des Ausschusses für Arztfragen des PKV-Verbands.

 

1.5.1990

Die durch das BAV am 27.2.1990 genehmigten Änderungen der B-Ta­rife treten in Kraft. Leistungen, die zwar bisher schon erbracht wurden, aber nicht im Tarif standen, werden nun ausdrücklich ge­nannt, und eine Pauschale für ambulante Entbindungen wird eingeführt, deren Höhe sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrags von 1.500 DM (Tarif K) und 1.000 DM (Tarif M) ergibt.

 

2.5.1990

Der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hauptverwaltung und der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, W. Ger­stenhöfer, tritt wegen seiner Kandidatur zum Betriebsrat der Hauptverwaltung von diesen Ämtern zu­rück. Sein Nachfolger als Vor­sitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Nedim Ekici. Delegierte zur Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Ma­rion Nelhübel.

 

10.5.1990

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Am 17.5.1990 werden E. Humm als Vorsitzende und Delegierte zum Gesamtbetriebsrat bestätigt, zum 1. stellvertretenden Vorsit­zenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat K. Roth und zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden A. Klein gewählt. Freige­stellte Be­triebsratsmitglieder werden E. Humm, K. Roth, A. Klein und Peter Breidenbach. Vertreter der gewerblichen Arbeitnehmer im Gesamtbetriebsrat bleibt M. Sassenfeld. Der Gesamtbetriebsrat wählt am 11.6.1990 G. Armenat (Krefeld) zum Vorsitzenden, E. Humm (Hauptverwaltung) zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Helmut Küpper (Duis­burg) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Darüber hinaus wird zusätzlich zum Außendienstaus­schuss ein Innendienstausschuss (IDA) eingerich­tet.

 

29.5.1990

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine neue Betriebsverein­barung über die gleitende Arbeitszeit, die am 1.7.1990 in Kraft tritt und diejenige vom 12.12.1972 mit Nach­trag vom 1.10.1986 er­setzt.

 

20.6.1990

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1989 fest. Die Beitragseinnahme überschreitet erstmals mit 3.121.470.000 DM die 3-Milliarden-Grenze. Die Zahl an Versicherten liegt nun über 2,5 Millionen Personen. Die Mitarbeiterzahl beträgt 5.862. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verwendung.

 

27.6.1990

Die Bezirksdirektion Dresden wird eröffnet.

 

1.7.1990

Die Bezirksdirektion Leipzig wird gegründet.

Der Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR tritt in Kraft. Die Deutsche Mark wird ge­setzliches Zahlungsmittel der DDR. Das BAV ist nun auch für die DDR zuständig.

 

Juli 1990

Die DKV-Nachrichten haben ihr Gesicht ein klein wenig geändert, um die Lesbarkeit weiter zu verbessern. Die außendienstorientierte Beilage entfällt. Die in diesen Bereich fallenden Themen und Beiträge werden in die Hauptausgabe integriert, die je nach Themenvielfalt jetzt zehn oder zwölf Seiten umfassen wird. Außerdem werden immer wiederkehrende Rubriken eingeführt, die dem Leser helfen sollen, die für ihn relevanten Artikel und Informationen zu finden. Dabei wird es nicht in jeder Ausgabe alle Rubriken geben, da nicht immer aktuelle Informationen vorliegen.

 

19.7.1990

A. Klein tritt mit Wirkung vom 31.7.1990 als 2. stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates der Hauptverwaltung und freige­stelltes Betriebs­ratsmitglied zurück. Nachfolger wird G. Müller.

 

1.8.1990

Die DKV beginnt mit dem Aufbau einer Repräsentanz in Spanien.

 

30.8.1990

Das BAV genehmigt die Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der DDR. Im Anschluss daran wird der Lenkungsausschuss DDR ins Leben gerufen.

 

1.9.1990

Der Tarif ZD3 wird im Rahmen der DKV-Tarife 80 eingeführt. Die Aufwendungen für Zahnbehandlung werden nach diesem Tarif zu 100 Prozent; die Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 85 Prozent er­stattet, soweit sie im Rahmen der Höchstsätze der GOZ liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.

Für eine Übergangszeit bis zur Angleichung der Verhältnisse im Ge­sundheitswesen und bei den Einkommen führen die privaten Kran­kenversicherer für nicht versicherungspflichtige Bürger der DDR den Basistarif Spezial (BSS) ein.

 

19.9.1990

Das BAV genehmigt die Änderung der AVB des Tarifs AS7. Die wohl wichtigste Änderung bezieht sich auf die Kosten der Behandlung von chronischen Krankheiten und Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung behandelt wurden. Diese fallen zwar nach wie vor nicht unter den Versicherungsschutz. Die pro Versi­cherungsfall einen Betrag von 100 DM übersteigenden Kosten werden jedoch erstattet, wenn es sich um eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes handelt, mit der vor Reisebeginn nicht zu rechnen war, und die Auslandsreise nicht gegen ärztlichen Rat er­folgte.

 

1.10.1990

Innerhalb der Hauptabteilung Betriebsorganisation wird die Abtei­lung BO-Querschnittsaufgaben (BOQ) eingerichtet.

Die vom BAV ge­nehmigten Änderungen des Tarifs SM9 der M-Tarife treten in Kraft. Leistungen, die zwar bisher schon erbracht wur­den, aber nicht im Tarif standen, werden nun ausdrücklich ge­nannt, und eine Pauschale für ambulante Entbindungen von 1.000 DM wird eingeführt.

In der DDR werden nach den Beschlüssen des Vorstands vom 2.8.1990 und vom 6.8.1990 die beiden Vertriebsbereiche Nord-Ost und Süd-Ost ein­gerichtet und personell besetzt.

 

3.10.1990

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) tritt in Kraft. Bis zum 31.12.1990 bleibt in den fünf neuen Bun­desländern und dem Ostteil Berlins im Wesentlichen dort bisher geltendes Sozialversicherungsrecht in Kraft. Demnach sind sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige ge­setzlich pflichtversichert. Ab dem 1.1.1991 gilt das Sozialge­setzbuch (SGB) auch in den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins, wobei das 5. Buch (GKV) um ein 12. Kapitel mit Überlei­tungsvorschriften ergänzt wurde. Unter­schiede zwischen alten und neuen Bundesländern beste­hen dann vor allem noch hinsichtlich so­zialversicherungsrechtlicher Bezugsgrö­ßen.

Aus dem Lenkungsausschuss DDR wird der Lenkungsausschuss Neue Bun­desländer.

 

25.10.1990

Die Tarif­vertragsparteien ändern den Manteltarifvertrag vom 31.10.1980. Im § 9 wird geregelt, dass Arbeitnehmer, die nach der Inanspruchnahme des gesetzlichen Erziehungsurlaubs wegen der wei­teren Betreuung des Kindes aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wieder­einstellung haben. Im § 4 wird mit Wirkung vom 1.1.1991 eine neue Gehaltsstruktur eingeführt. Sie erhöht durch die Schaffung einer Zwischen­gruppe zwischen den bisherigen Gehaltsgruppen V und VI (jetzt VII) die Zahl der Gehaltsgruppen von 7 auf 8. Darüber hin­aus werden die Gehaltsgruppen präziser und aktueller definiert. Die im Anhang zu § 4 Ziff. 1 MTV genannten Tätig­keitsbeispiele werden nach Bezeichnung und Inhalt der aktuellen Unternehmenspra­xis angepasst. Der Anspruch der Arbeitnehmer auf vermögenswirksame Leistungen nach § 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes wird mit Wirkung vom 1.1.1991 von 52 DM auf 65 DM für jeden Kalender­monat erhöht.

 

20.11.1990

Die Repräsentanz in London (DKV United Kingdom - Representation Office) wird eröffnet.

 

22.11.1990

Eine neue Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hauptverwaltung wird gewählt. Am 4.12.1990 wird Nedim Ekici als Vorsitzender wieder gewählt. Stellvertretender Vorsitzender bleibt und Delegierter zur Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Jörg Hüsgen.

 

29.11.1990

Der erste Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin-Ost in den bis zum 2.10.1990 geltenden Grenzen wird zwischen dem agv und der DAG, der Gewerkschaft HBV und dem DHV vereinbart. Diese Tarifver­tragsparteien einigen sich außerdem auf eine Tarifvereinbarung über die Erstreckung des Manteltarifvertrags für das private Ver­sicherungsgewerbe auf Gesamtdeutschland und auf eine Tarifverein­barung über die Erstreckung des Rationalisierungsschutzabkommens für das private Versicherungsgewerbe auf Gesamtdeutschland. Die Vereinbarungen treten am 1.1.1991 in Kraft.

 

Dezember 1990

Die Bezirksdirektionen Schwerin I und II und die Bezirksdirektion Erfurt werden eröffnet.

 

28.12.1990

Der größte Teil der Einzelversicherungstarife wird für das Ge­biet der neuen Bundesländer genehmigt.

 

1.1.1991

Das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 30.10.1990 führt im § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ein 10-tägiges Widerrufsrecht für alle Versicherungsverträge mit einer längeren Laufzeit als ein Jahr ein.

Der Bestand an Versiche­rungen nach dem Tarif SM3 wird mit dem Ta­rif S12 der Wahltarife 73 zusammen­gelegt. Diese werden au­ßerdem um den Tarif P22 erwei­tert.

Der Ta­rif AD2 der DKV-Tarife 80 wird für das Neugeschäft ge­schlossen.

Für die Bürger der neuen Bundes­länder führen die pri­vaten Kranken­versicherer den Basiszusatztarif (BSZ) ein. Er sieht Leistungen für die privatärztliche Behandlung während eines Kran­kenhausaufenthaltes oder ein Ersatzkrankenhaus­tagegeld von 10 DM und eine Pauschale von 300 DM bei Hausentbin­dung vor.

Die Selbst­beteiligung beim Tarif AM1 der M-Tarife wird von 210 DM für Kin­der und 420 DM für Erwachsene auf 225 DM und 450 DM er­höht.

Die Ab­teilung Ver­tragsbedingungen (VB) wird in Abtei­lung Koordina­tion Versiche­rungsdienste (KV) um­benannt. Sie umfasst die Gruppen Ange­botsentwicklung (KVA), BAV-Be­schwerden (KVB), Rücktritt (KVC) und Rücktritt (KVD) sowie zwei Referenten.

Die Re­gelungen für die Beitrags­rückerstattung werden geän­dert. Künftig erhalten Versi­cherte, deren Versi­cherungsschutz min­destens Leistungen für ambu­lante und stationäre Behandlungen bein­haltet und keinen Zusatzver­sicherungscharakter hat, eine Beitragsrückerstattung, wenn sie im Ambulant- und Zahn­tarif leistungsfrei geblieben sind. Als Berechnungsgrund­lage für die Höhe der Beitragsrückerstattung die­nen dementsprechend die Beitragsteile von Am­bulant- und Zahntarif. Auch die Staffelung der Beitragsrückerstattung ändert sich. Die kleine Staffel sieht nun 2/3/4, die große Staffel 4/5/6 Mo­natsbeiträge vor, wobei die Spitze bereits nach drei Jahren erreicht werden kann. Es fin­det also erstens eine Anhebung auf ma­ximal sechs Monatsbeiträge und zweitens eine Erhö­hung des Ein­stiegs auf zwei bzw. vier Mo­natsbeiträge statt. Diese Änderungen sind nötig, da Mit­tel aus der Rückstellung für die erfolgsabhän­gige Beitragsrückerstattung nun direkt der Alterungsrückstellung zuge­führt werden sollen, um eine Bei­tragsentlastung älterer Versi­cherter zu errei­chen. Die neuen Rege­lungen tragen aber auch einem wichti­gen Zweck des Instrumentes Beitragsrückerstattung, der Schadendämpfung, noch mehr Rechnung. So wird die Beitragsrückerstattung auf den von den Versicherten leich­ter steuerbaren Ambulant- und Zahnbereich konzentriert. Der lukra­tivere Einstieg schafft einen größeren Anreiz für die Versicher­ten, die Beitragsrückerstattung in An­spruch zu neh­men.

 

Januar 1991

Die Bezirksdirektionen Berlin V und VI werden eröffnet.

 

24.1.1991

Die Zuständigkeit für die GKV wechselt vom Bundesminister für Ar­beit und Sozialordnung zum Bundesminister für Gesundheit.

Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises Umweltschutz-Angelegenheiten findet statt. Neben Generaldirektor H. G. Timmer und Direktor R. Delbos gehören ihm Vertreter der Mitarbeiter-Initiative "Umweltschutz" und des Betriebsrats der Hauptverwaltung sowie jeweils ein Vertreter der Hauptabteilungen Betriebsorganisation und Personal und der Abteilungen Zentrale Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit an. Der Vorstand hat den Arbeitskreis angesichts der zunehmenden Sensibilisierung für Fragen des Umweltschutzes mit dem Ziel eingerichtet, zwischen zuständigen Fachabteilungen und dem Betriebsrat sowie interessierten und engagierten Mitarbeitern alle Möglichkeiten zu untersuchen, umweltgerechte Verfahren anzuwenden bzw. Materialien einzusetzen. Moderator der Sitzungen ist der BVW-Beauftragte R. Rong. Vorausgegangen waren die Öffnung des Betrieblichen Vorschlagswesens (BVW) für einen Nutzen für die (DKV-bezogene) Umwelt haben und eine BVW-Sonder-Aktion "Umweltschutz" im vergangenen Jahr.

 

1.2.1991

Der Bereich Leistung (LE) wird in Hauptabteilung Leistung (LE) um­benannt. Sie umfasst die Abteilungen Leistung Nord 1 (LEA), Lei­stung Nord 2 (LEB), Leistung West 1 (LEC), Leistung West 2 (LED), Leistung Mitte 1 (LEE), Leistung Mitte 2 (LEF), Leistung Süd 1 (LEG), Leistung Süd 2/Sonderdienste (LEH), Leistung Außendienst (LEX) und Leistungsfragen (LEZ).

 

8.2.1991

Die Repräsentanz in Spanien (DKV Espana - Direccion para Espana) wird eröffnet.

(BV)