Koalitionsvertrag

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Elsdorf

 

 

und

 

 

die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Elsdorf

 

 

schließen für die Wahlperiode 2009 bis 2014 die nachfolgende Koalitionsvereinbarung für ihre Fraktionen im Rat der Gemeinde Elsdorf ab.

 

 

Präambel

 

Leitlinien der Politik der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Elsdorf in der Wahlperiode 2009 bis 2014:

 

 

Aufgrund des guten Wahlergebnisses sowohl der CDU als auch der FDP fühlen sich die beiden Parteien in ihren den Bürgern der Gemeinde Elsdorf angebotenen Kommunalwahlprogrammen inhaltlich bestätigt und werden die darin gemachten Aussagen und Inhalte zur Grundlage ihrer Politik in der Wahlperiode 2009 bis 2014 machen. Die politische Ausrichtung der aus CDU und FDP bestehenden Koalition stützt sich folglich auf die Kommunalwahlprogramme 2009 der beiden Parteien und die darin angedachten Vorhaben zur Gestaltung der Gemeinde Elsdorf. Konkret sind dies das „Konzept für Elsdorf“ des CDU-Gemeindeverbands Elsdorf sowie das „Kommunalwahlprogramm 2009“ des FDP-Ortsverbands Elsdorf. Deren Inhalte macht sich die Koalition aus CDU und FDP zu Eigen, sie genießen Priorität und die Koalition ist bestrebt, diese Inhalte in der Wahlperiode 2009 bis 2014 umzusetzen bzw. auf den Weg zu bringen.

 

Aufgrund der Erfahrungen vergangener Wahlperioden werden die Schwerpunkte der Koalitionsarbeit in der Wirtschaftsförderung, dem Schuldenabbau, dem Ausbau des Bereichs „Jugend, Schule, Kultur, Soziales und Sport“ sein sowie darin bestehen, die Handlungsfähigkeit des Gemeinderats zu stärken durch Kompetenzübertragung vom Bürgermeister hin zum Gemeinderat.

 

Es ist an der Zeit, dass wieder eine zukunftsorientierte Politik in unser Rathaus Einzug hält, die unter Beteiligung der Bürger Lösungen auch für alle Bürger bietet, und zwar für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger genauso wie für jüngere. Eine Politik für Alt und Jung.

Stets den Gemeindehaushalt im Blick sind aus Sicht von CDU und FDP vornehmlich solche Investitionen zu tätigen, die sich in der Zukunft auch rentieren. Hierzu zählen Investitionen in eine gezielte Wirtschaftsförderung, die zu mehr Gewerbesteuereinnahmen führen, ebenso wie Investitionen in die Betreuung und Bildung unserer Kinder.

 

Auf der Grundlage ihrer gemeinsamen Überzeugungen zum Wohle der Gemeinde Elsdorf legen CDU und FDP die folgenden Leitlinien für die Ratsarbeit in der Wahlperiode von 2009 bis 2014 fest. Sie dienen als Orientierung und Richtschnur für alle Entscheidungen in diesem Zeitraum in Form einer Bindung durch Selbstverpflichtung. Zukünftige Entscheidungen haben sich an diesen Leitlinien zu orientieren. Diese Leitlinien und Vorhaben gilt es, im Laufe der Wahlperiode 2009 bis 2014 umzusetzen bzw. die einzelnen Projekte zumindest auf den Weg zu bringen. Sie sind nicht abschließend, genießen aber oberste Priorität.

 

Im Einzelnen:

 

 

 

I. Wirtschaftsförderung und Arbeit

 

Die Gemeinde Elsdorf soll finanziell auf eigenen Beinen stehen, unabhängiger von Schlüsselzuweisungen und Kreisumlagen. Dies gelingt nur durch ein Generieren von zusätzlichem Gewerbesteueraufkommen durch eine Neuansiedlung von gewerblichen Unternehmungen in unserer Gemeinde.

 

Hierzu gilt es, die Gemeinde Elsdorf erstmals gezielt zu vermarkten (Entwickeln einer Corporate Identity/Vermarktungskonzept) und am Markt zu repräsentieren sowie günstige Rahmenbedingungen in unserer Gemeinde durch einen gezielten Ausbau des Serviceangebots in der Gemeindeverwaltung für Neuansiedlungen zu schaffen.

Deshalb gilt es, die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu verbessern, um mehr Beschäftigung zu sichern und die Verschuldung zu reduzieren. Denn nur zusätzliche Einnahmen schaffen die Möglichkeit für andere, soziale und dem Gemeinwohl dienende Vorhaben.

 

Konkrete Pläne für Elsdorf sind:

1.      Ausweisung und Vermarktung von Gewerbegebieten. Der hieraus erzielte Verwertungserlös ist ausschließlich für einen weiteren Ausweis und die Vermarktung von Gewerbeflächen oder zur Wirtschaftsförderung im Allgemeinen zu verwenden (Zweckbindung).

2.      Erstellung eines Vermarktungskonzeptes, um die Vorteile der Gemeinde Elsdorf darzustellen und die Gemeinde Elsdorf im Wettbewerb mit anderen Kommunen gezielt am Markt zu positionieren.

3.      Präsentation der Gemeinde Elsdorf auf Fachmessen.

4.      Suche von Investoren und ansiedlungswilligen Firmen

5.      Bei der Vergabe von Gewerbegebieten hat die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer stets Vorrang. D.h. Neuansiedlungen im Gemeindegebiet haben stets Vorrang vor innergemeindlichen Umsiedlungen bereits im Gemeindegebiet existierender Gewerbe.

6.      Bei der Neuansiedlung von Gewerben ist auf das Gewerbesteueraufkommen zu achten, gewerbesteuerfreie Gewerbe sowie Zerlegungsfälle sind nachrangig.

7.      Einrichtung einer „Gewerbestelle“ im Rathaus, welche als eine Art Fallbetreuer ansiedlungsbereiten und bereits im Gemeindegebiet ansässigen Gewerbetreibenden und Freiberuflern gezielt Hilfestellung leistet und die Ansiedlung als Ansprechpartner in einer Hand betreut und begleitet. Bei dieser Stelle wird auch die Vermarktung und Präsentation der Gemeinde Elsdorf angesiedelt.

8.      Steigerung der Attraktivität des Innenbereichs der Gemeinde Elsdorf

9.      Verringerung des Kaufkraftabflusses aus der Gemeinde Elsdorf.

10.Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, gerade auch mit den Städten Bergheim und Bedburg.

11.Gestaltende Begleitung des interkommunalen Gewerbegebiets LEP-VI-Fläche sowie Begleitung und Gestaltung des Zweckverbands.

12.Auf die Veräußerung gemeindlichen Vermögens soll verzichtet werden. Sonstiges gemeindliches Vermögen ist nur zu veräußern, wenn es keinem sinnvollen gemeindlichen Zweck mehr zugeführt werden kann.

 

 

II. Investitionen und Schuldenabbau

 

Die Koalition aus CDU und FDP wird jede zukünftige gemeindliche Investition anhand der nachfolgenden Kriterien auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen:

 

1.      Investitionen der Daseinsvorsorge
unabdingbare Inverstitionen der Daseinsvorsorge sind selbstverständlich vorzunehmen. Es gilt jedoch, stets den Investitionszeitpunkt kritisch zu hinterfragen mit dem Ziel, Investitionen erst dann zu tätigen, wenn sie unausweichlich sind. Aufschiebbare Investitionen sind erst in zukünftigen Haushalten zu veranschlagen.

2.      Wirtschaftlichkeit einer Investition
jede Investition ist auf ihre haushalterische Belastung zukünftiger Gemeindehaushalte hin zu überprüfen. Sie ist grds. nur zu tätigen, wenn sich dadurch eine Haushaltsentlastung in zukünftigen Haushaltsjahren ergibt, z. B. in Form geringerer Betriebskosten
Zwecks Energie-Effizienz sollten geplante Inverstitionen der Prüfung durch einen Energieberater unterzogen werden.

3.      Art der Investitionen
Investitionen sind vorrangig in den Bereichen Wirtschaftsförderung, gemeindlicher Grunderwerb und Bildung zu tätigen.

4.      Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Grundvermögen jeglicher Art sind zweckgebunden in einen weiteren Erwerb von Grundvermögen oder in Maßnahmen der Wirtschaftsförderung oder in die Schuldentilgung zu investieren. Sie gelangen nicht zur freien Verfügung in den Gemeindehaushalt.

5.      Schuldenabbau
im Sinne der Generationengerechtigkeit ist die Schuldentilgung zu forcieren und genießt oberste Priorität.

6.      Konjunkturpaket II
Mittel aus dem Konjunkturpaket II sind nach sorgfältiger Prüfung durch die zuständigen Fachausschüsse abzurufen. Investitionen sind auch hier nur zu tätigen, wenn sich dadurch eine Haushaltsentlastung in zukünftigen Haushaltsjahren ergibt, z. B. in Form geringerer Betriebskosten. Zwecks Energie-Effiziens sollten geplante Inverstitionen der Prüfung durch einen Energieberater unterzogen werden
Diese Einsparungen sollen dann vor allem den Schulen und Kindertageseinrichtungen zugute kommen, um Bildungschancen (z. B. Ausstattung für Kinder unter drei Jahren in den Kindergärten und PCs in den Schulen) und Sicherheit zu erhöhen.

 

 

III. Haushalt

 

Die Koalition aus CDU und FDP gibt sich die nachfolgenden Haushaltsgrundsätze:

 

1.      Haushaltsausgleich
Für jedes Haushaltsjahr ist ein ausgeglichener Haushalt ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage anzustreben.
Hauhaltsüberschüsse sind ausschließlich zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage sowie zur Schuldentilgung zu verwenden.

2.      außerplanmäßige Erlöse
sie sind ausschließlich zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage sowie zur Schuldentilgung oder zur Wirtschaftsförderung zu verwenden und fließen nicht zur freien Mittelverwendung in den allgemeinen Haushalt.

3.      Haushaltssteuerung
Politische Ziele sind im Rahmen von Kennziffern zu erarbeiten und in den Haushalt aufzunehmen. Beratend wird hier der Koalition ein zu bildender interfraktioneller Arbeitskreis „Wirtschaftsförderung und Haushaltssteuerung“ zur Seite stehen

4.      Reporting und Quartalsberichte
In der Gemeindeverwaltung ist ein Berichtswesen einzuführen, welches dem Gemeinderat jederzeit Aufschluss über die aktuelle Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage gibt. Die Verwaltung ist darauf zu verpflichten, Quartalsberichte zu erstellen und dem Gemeinderat unaufgefordert zeitnah quartalsweise vorzulegen.

5.      Investitionen
Jede Investition und jedes Projekt ist für sich gesehen auf ihre Belastung zukünftiger Haushalte hin zu überprüfen. In Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeinde Elsdorf sind alle Investitionen auf das wesentlichste zu beschränken. Ausgenommen hiervon sind Ausgaben zur unmittelbaren Daseinsvorsorge der Gemeinde sowie zur Wirtschaftsförderung und zum Grunderwerb.
Zwecks Energie-Effiziens sollten geplante Inverstitionen der Prüfung durch einen Energieberater unterzogen werden

6.      Jahresabschlüsse
Es ist darauf zu drängen, Jahresabschlüsse eines jeden Haushaltsjahres zeitnah innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen.
Darüber hinaus ist der Jahresabschluss um eine Vorschau auf die nächsten fünf Jahre zu erweitern.

7.      Bürgerhaushalt
Bereitstellung von ungebundenen Mitteln im Gemeindehaushalt, über welche die Bürger der Gemeinde Elsdorf unter Beachtung einer Gemeinwohlbindung entscheiden können.

8.      Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Grundvermögen jeglicher Art sind zweckgebunden in einen weiteren Erwerb von Grundvermögen oder in Maßnahmen der Wirtschaftsförderung oder in die Schuldentilgung zu investieren. Sie gelangen nicht zur freien Verfügung in den Gemeindehaushalt.

 

IV. Gemeindeverwaltung

 

Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Verwaltung gilt es zu intensivieren und zu verbessern. Die Verwaltung ist bei der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes gestaltend zu begleiten und Ratsbeschlüsse sind auf Ihre fristgerechte Umsetzung durch den Bürgermeister zu überprüfen. Die „laufenden Geschäfte der Verwaltung“ sind für den Gemeinderat transparenter zu gestalten. Dies soll durch nachfolgende Maßnahmen gewährleistet werden:

 

1.      Zusammenarbeit Gemeinderat und Bürgermeister
Der Rat bestimmt die Richtlinien der Politik der Gemeinde Elsdorf. Er muss wieder die Führung übernehmen. Der Bürgereister ist Leiter der Gemeindeverwaltung, die das umzusetzen hat, was der Rat beschließt. Ziel ist es, die Rechte und Kompetenzen des Bürgermeisters weitgehend wieder auf das gesetzlich vorgesehene Maß zu begrenzen. Zu diesem Zweck sind insbesondere die Hauptsatzung der Gemeinde Elsdorf, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Gemeinde Elsdorf und die Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister der Gemeinde Elsdorf entsprechend zu ändern.

 

2.      Begleitung des Projekts „Stadt Elsdorf“ und der Einrichtung des Jugend-, Bauaufsichts- und Rechnungsprüfungsamts
Hier sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, die qualitativ mindestens dem aktuellen Stand entsprechen. Gerade bei der Einrichtung des Jugendamts ist von Anfang an auf eine starke Vernetzung mit anderen Institutionen in der und der Gemeinde zu achten.

 

3.      Errichtung einer Koordinierungsstelle „Ehrenamt“
Verwaltungsstelle zur Koordination und Vermittlung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde

 

 

V. Jugend, Schule, Kultur, Soziales und Sport

Seit Jahren sinkt die Bevölkerungszahl in der Gemeinde Elsdorf. Dieser negativen Entwicklung gilt es, mit Blick auf die Zukunft unserer Gemeinde das richtige Konzept entgegenzuhalten.

 

In der heutigen Zeit wird aus Sicht von CDU und FDP doch eins immer wichtiger. Und dies ist die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Freizeit. Diese Vereinbarkeit soll anhand der nachfolgenden Maßnahmen verbessert werden:

 

 

1.      Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Betreibern und Ratsgremien
Die Beteiligung der entsprechenden Ratsgremien im Hinblick auf die Erarbeitung von Konzepten, der Verhandlung bzw. Verlängerung von Verträgen und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Betreibern der Einrichtungen gilt es zu verbessern, so dass die Ratsgremien ausnahmslos am Entscheidungsprozess beteiligt werden und damit eine systematische Vernetzung der verschiedenen Angebote und Aktivitäten ermöglicht werden kann.

2.      Elternbeiträge zum Kindergarten
Sobald es die Haushaltslage erlaubt, ist über eine Senkung der Elternbeiträge zum Kindergarten sowie über ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr zu entscheiden.

 

3.      Übergänge optimieren
Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführenden Schulen – auch außerhalb der Gemeinde – ist auszubauen und zu institutionalisieren, um die Übergänge zu optimieren.

 

4.      pädagogische Übermittagsbetreuung
In den weiterführenden Schulen ist die pädagogische Übermittagsbetreuung schnellstmöglich einzuführen.

5.      Ordungspartnerschaften
Die weiterführenden Schulen sind an dem Modell „Ordnungspartnerschaften“ und „Staatsanwalt vor Ort“ in enger Zusammenarbeit mit den Ratsausschüssen zu beteiligen.

6.      Familienzentren
weiterer Ausbau von Familienzentren und der lokalen Bündnisse für Familien

 

7.      Öffnungszeiten/Betreuungsangebote
In Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen, den Schulen und anderen Beteiligten ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Zeiten einer pädagogisch sinnvollen Betreuung an die Abwesenheitszeiten berufstätiger Eltern angepasst und finanziert werden können.

 

8.      Sportplatzbelegung
Die Entscheidung über die Belegung der Sportplätze ist auf den Gemeinderat oder den zuständigen Fachausschuss nach im Vorfeld festgelegten transparenten Kriterien durch Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elsdorf zu übertragen.

 

9.      Kultur- und Freizeitangebot

Das Kultur- und Freizeitangebot in Elsdorf – auch und gerade in der Festhalle – muss (wieder) deutlich ausgebaut werden – qualitativ und quantitativ.

 

 

 

 

VI. Terra Nova / Regionale 2010

 

Das Projekt „Terra Nova“ sowie die unter dem Begriff „Regionale 2010“ zusammengefassten Projekte stellen eine große Chance für die Zukunft der Gemeinde Elsdorf dar.

Aus diesem Grunde werden die Fraktionen von CDU und FDP diese Projekte gestaltend begleiten und im zuständigen Lenkungskreis die Interessen von CDU und FDP nachhaltig vertreten. Das Voranbringenund Vorbereiten entsprechender Beschlüsse hierzu durch die Gemeindeverwaltung wird ständig überprüft und im Falle der Nichterfüllung oder nur zögerlichen Umsetzung werden entsprechende Beschlüsse durch die Fraktionen von CDU und FDP vorangebracht.

 

VII.    Umweltbelastung durch den Tagebau / Neugestaltung Tagebaukante

 

Verhandlungen mit RWE Power sind anzustreben mit dem Ziel:

 

1.      Reduzierung der Staub- und Lärmbelästigung für die Elsdorfer Bürgerinnen und Bürger.

 

2.      Durchsetzung von Entschädigungen und/oder Beteiligung an Kosten der Gemeinde, insbesondere an den Abwassergebühren resultierend aus der Staubbelästigung.

3.      Gewährleistung der Befestigung des Tagebaurands, der Böschungen und der angrenzenden Gebiete.

 

4.      Vorhalten von Datenmaterial bezüglich Messdaten etc. zur Dokumentation von Bergschäden.

 

In den nächsten zehn Jahren entscheidet sich die Zukunft der Gemeinde Elsdorf im Hinblick auf die Zeit nach Beendigung des Tagebaus. Diese Planung und Entwicklung gilt es in enger Zusammenarbeit mit dem Bergbautreibenden und dem Rhein- Erft- Kreis insbesondere in den nachfolgenden Punkten kritisch zu begleiten und zu gestalten:

 

1.      Neugestaltung der Tagebaukante mit dem Ziel eines Naherholungsgebiets.

 

2.      Befestigung des Tagebaurands, der Böschungen und der an den Tagebau angrenzenden Gebiete.

 

3.      Gestaltung eines Restsees, der möglichst nah an das Elsdorfer Gemeindegebiet heranreicht („Elsdorf am See“).

 

4.      Begleitung und Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplans des Tagebaus Hambach.

VIII.   Bebauungspläne / Erwerb von Grundvermögen

 

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten:

 

1.      Vor Aufstellung weiterer Bebauungspläne muss geprüft werden, ob attraktivere Standorte innerhalb der Gemeinde bzgl. Infrastruktur und Baulückenschließung bestehen. Die Verwirklichung bestehender rechtskräftiger Bebauungspläne hat zunächst Vorrang.

 

2.      Bei der Vergabe von Baugrundstücken hat die Förderung junger Familien Vorrang. Die ist durch geeignete Kriterien im Vergabeverfahren (z. B. anhand eines Punkteplans) sicherzustellen.

 

3.      Bei der Erschließung von Neubaugebieten ist sicherzustellen, dass in diesen Gebieten ein Anschluss an das Breitbandnetz (DSL) grundsätzlich möglich ist.

 

4.      Ausgehend vom jetzigen Stand der Dinge wird der Bebauungsplan Nr. 107 "Elsdorf, K 30 n - nördliche Ortsumgehung" in seiner Fortführung über die Carl-Diem-Straße nicht weiter aufgegriffen und vorangebracht.

 

Beim Erwerb und Verkauf von Grundvermögen zum Zwecke der Bebauung oder der Ausweisung/Verkauf als Gewerbefläche ist wie nachfolgend beschrieben zu verfahren:

 

1.      Es hat eine Bevorratung von Grundvermögen stattzufinden,insbesondere von Gewerbeflächen.

2.      Der mögliche finanzielle Mehrwert, resultierend aus der Wertdifferenz zwischen Ankauf und Verkauf eines Grundstücks, ist von der Gemeinde Elsdorf und nicht von dem ursprünglichen Veräußerer des Grundstücks zu vereinnahmen.

3.      Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Grundvermögen jeglicher Art sind zweckgebunden in einen weiteren Erwerb von Grundvermögen oder in Maßnahmen der Wirtschaftsförderung oder in die Schuldentilgung zu investieren. Sie gelangen nicht zur freien Verfügung in den Gemeindehaushalt.

 

 

 

IX. Verkehrsanbindung

 

Es gilt die Verkehrsanbindung im Gemeindegebiet Elsdorf zu verbessern, denn zu einer attraktiven Gemeinde gehört auch deren gute Erreichbarkeit.
Maßnahmen, welche die Verkehrsanbindung der Gemeinde verbessern und fördern, werden von der CDU-Fraktion und der FDP- Fraktion unterstützt und gestaltend begleitet. Hier sind vor allem felxible Lösungen anszustreben, u.a. eine Verbesserung des Angebots des Anruf-Sammeltaxis oder die Einführung des Einsatzes von Anruf-Sammelbussen. Weiterhin gilt es den Wegfall der Erreichbarkeit des S-Bahn Anschlusses in Buir durch eine gute Anbindung an den im Stadtgebiet Kerpen geplanten S-Bahn Anschluss Geilrath zu kompensieren.

 

 

X.     Verhältnis zum Kreis, zum Erftverband und zu Nachbarkommunen

 

 

1.      Das Verhältnis zum Rhein-Erft-Kreis ist im Interesse der Gemeinde Elsdorf auszubauen und zu intensivieren, damit die Gemeinde Elsdorf an der Entwicklung des Rhein-Erft-Kreises partizipiert und gute Kontakte auf der Arbeitsebene entstehen.

 

2.      Das Verhältnis zu den Nachbarkommunen, insbesondere Bergheim, Bedburg und Kerpen ist im Interesse der Gemeinde Elsdorf auszubauen und zu intensivieren. Die Gemeinde Elsdorf hat durch gemeinsame Projekte die Möglichkeit, an der Entwicklung des Nordteils des Rhein-Erft-Kreises zu partizipieren. Kontakte auf der Arbeitsebene zu diesen Kommunen sind zu pflegen und zu fördern.

 

3.      Verhandlungen auf Kreisebene zwecks Senkung der Kreisumlage sind zu führen. Es hat eine kritische Überprüfung der erhobenen Kreisumlagen zu erfolgen. Diese ist transparenter zu gestalten. Die Sparbemühungen des Kreises erscheinen unzureichend.

4.      Kontrolle der vom Erftverband erhobenen Kostenumlage sowie Kontrolle der vom Rhein-Erft-Kreis erhobenen Kreisumlage, ggfs. in Form eines aus Rat und Verwaltung bestehenden Arbeitskreises.

 

 

 

XI. Sicherheit und Ordnung

 

Einzelmaßnahmen vor Ort wie die Einführung eines Ordnungsdienstes waren ein guter Anfang, verbessern alleine aber nicht nachhaltig die Sicherheit in unserer Gemeinde. Anzudenken ist hier gemeinsam die Erstellung eines gemeindlichen Handlungskonzepts für Sicherheit und Ordnung.

Es soll insbesondere präventiv dazu dienen, Vandalismus vorzubeugen, Angsträume zu verringern und die öffentliche Wahrnehmung vom Erscheinungsbild unserer Gemeinde zu verbessern, nicht zuletzt durch die Beantwortung der Frage, was für Gewerbezweige im Herzen unserer Gemeinde betrieben werden sollen.

Angelehnt an das Bergheimer Vorbild kann im Rahmen dessen eine Zusammenarbeit der verschiedenen tangierten staatlichen Institutionen im Wege einer Ordnungspartnerschaft ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein.

Aber auch gilt es, der Verschmutzung öffentlicher Wege und Flächen entgegenzuwirken. Durch eine Erweiterung der ordnungsbehördlichen Verordnung und die Erstellung eines Bußgeldkatalogs können Verschmutzungen unserer Gemeinde durch den Ordnungsdienst geahndet werden.

 

 

 

 

 

XII. Zusammenarbeit der Fraktionen

 

Auf dieser Grundlage beschließen CDU und FDP in Elsdorf eine Zusammenarbeit ihrer Ratsfraktionen. Wir wollen fünf Jahre Elsdorf gemeinsam gestalten, um uns dann wieder um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu bewerben. Zur Umsetzung des Koalitionsvertrags einigen sich CDU und FDP für ihre Arbeit im Elsdorfer Rat auf folgende Verfahrensweisen:

 

 

1.      Die CDU- und die FDP-Fraktion legen einvernehmlich in der Wahlperiode 2009 bis 2014 die inhaltliche und personelle Kommunalpolitik für Elsdorf fest.

 

2.      Die CDU- und die FDP-Fraktion streben bei Abstimmungen in Rat, Ausschüssen und anderen Gremien ein einheitliches Abstimmungsverhalten an. Die Unabhängigkeit der Mandatsträger wird dadurch nicht beeinträchtigt.

 

3.      Der Gemeindehaushalt wird in den kommenden fünf Jahren gemeinsam beraten und beschlossen.

 

4.      Gegenüber Dritten wird mit einer gemeinschaftlichen Position aufgetreten.

 

5.      Fraktionssitzungen zur inhaltlichen Vorberatung von Sitzungen des Rats, der Ausschüsse und anderer Gremien finden gemeinsam statt. Grundsätzlich sollen an diesen gemeinamen Fraktionssitzungen alle Ratsmitglieder und alle sachkundigen Bürger teilnehmen. Jeweilige Fraktionsgeschäftsordnungen bleiben hiervon unberührt.

 

6.      Die Fraktionsvorsitzenden der beiden Ratsfraktionen von CDU und FDP stimmen sich fortlaufend miteinander ab.

 

7.      Die Ausschussmitglieder der verschiedenen Fachausschüsse stimmen sich selbstständig auf Ausschussebene untereinander ab. Um dies zu erleichtern, bestimmt jede Fraktion für jeden Ausschuss einen Ansprechpartner.

 

8.      Errichtung eines regelmäßig tagenden Arbeitskreises „ Wirtschaftsförderung und Haushalt“ mit jeweils zwei ständigen Vertretern aus jeder Fraktion. Bei Bedarf können weitere Gäste aus den jeweiligen Fraktionen geladen werden.
Der Arbeitskreis tagt regelmäßig einmal monatlich. Er befasst sich mit den Themenschwerpunkten „Wirtschaftsförderung und Haushaltssteuerung“ und gibt den Fraktionsmitgliedern des Rats oder der jeweiligen Ausschüsse konkrete Handlungsempfehlungen, erstellt Konzepte und regt die Stellung von Anträgen an. Die ständigen Mitglieder des Arbeitskreises sind gleichermaßen stimmberechtigt.

 

9.      Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion stimmen ihre Pressearbeit miteinander ab und geben bei Bedarf gemeinsame Presseerklärungen ab bzw. Pressemitteilungen heraus.

 

10.In Anbetracht der knappen Mehrheitsverhältnisse sowohl im Rat als auch in den Fachaussschüssen legen die Fraktionen größten Wert auf die Anwesenheit ihrer jeweiligen Rats- und Ausschussmitglieder zu entsprechenden Sitzungen. Dies ist jeweils fraktionsintern durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

 

11. Einmal pro Jahr soll es eine gemeinsame Fraktionssitzung in Form einer Klausurtagung geben. Diese soll zum einen dem besseren Kennenlernen der beteiligten Personen und zum anderen der intensiven Beratung grundsätzlicher und strategischer Themen der Kommunalpolitik dienen.

 

 

 

XIII. Personelle Entscheidungen

 

Personelle Entscheidungen bezüglich der Besetzung von Ausschüssen und externen Gremien werden einvernehmlich gesondert vereinbart und getroffen.

 

 

 

Elsdorf, den 26.10.2009