NRW-Landesvorstand versucht, mich wegen meiner liberalen Überzeugungen loszuwerden ...

----- Original Message -----
From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
To: "Bundesschiedsgericht Piratenpartei" <schiedsgericht@piratenpartei.de>
Sent: Monday, March 10, 2014 10:21 AM
Subject: Re: BSG 2013-10-05 - Austritt statt Ausschluß
 

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> das Urteil BSG 2013-10-05 vom 22.2.2014 habe ich am 6.3.2014 per E-Mail
> erhalten und zur Kenntnis genommen.
>
> Es freut mich, daß das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland
> (noch) die Ansicht vertritt, daß der Umstand, daß man eine andere
> Rechtsmeinung als ein Landesvorstand hat, die Ausübung des Rechts auf freie
> Meinungsäußerung in einer solchen Angelegenheit und die Absicht, den
> Rechtsweg bis zum Ende zu beschreiten, keine Gründe sind, um aus einer
> politischen Partei ausgeschlossen zu werden.
>
> Traurig und sehr bezeichnend für diese Partei ist, daß dies für einen
> Landesvorstand und auch für ein Landesschiedsgericht nicht
> selbstverständlich ist, ein Bundesvorstand sich nicht dazu äußert (§ 8 der
> Bundessatzung) und es fast ein Jahr dauert, um diese Feststellung
> abschließend und innerparteilich rechtskräftig zu treffen.
>
> Den gleichzeitig mir erteilten Verweis lasse ich insofern nicht gegen mich
> gelten, als ich die Eskalation der Auseinandersetzung nicht verschuldet
> habe. Sie ist durch die Ignoranz und Arroganz der anderen Seite provoziert
> worden, nach meiner inzwischen gereiften Überzeugung ganz bewußt provoziert
> worden. Begonnen hat es bereits im März 2012.
>
> Der Verweis hätte den Mitgliedern des NRW-Landesvorstands wegen
> Amtsmißbrauchs und Inkompetenz erteilt werden müssen. Dies ist leider weder
> direkt noch indirekt geschehen.
>
> Darüber hinaus vertrete ich unverändert die Auffassung, daß das
> Parteiausschlußverfahren gegen mich nicht ordnungsgemäß, nicht formgerecht
> eingeleitet worden ist. Es fehlt an einem protokollierten Beschluß, das
> Verfahren einzuleiten und einen Antrag beim Landesschiedsgericht zu stellen,
> es fehlt an einer Anhörung des Betroffenen, bevor das Verfahren eingeleitet
> wurde, und es fehlt an einer Information über die vorgesehene
> Ordnungsmaßnahme durch den Landesvorstand.
>
> Die Beantragung beim Landesschiedsgericht erfolgte angeblich bereits am
> 20.3.2013. Ich wurde erst am 25.4.2013 durch das Landesschiedsgericht
> darüber informiert.
>
> Die Formulierung des § 6 der Bundessatzung ist redaktionell nicht
> unglücklich, sondern sehr klar und eindeutig, falls man gelernt hat,
> juristische Texte zu lesen und auszulegen und vor allem gewillt ist, dies
> auch objektiv zu tun.
>
> Weitere Einzelheiten können Sie gern der angehängten pdf-Datei entnehmen.
>
> Mein Ziel war, ist und bleibt es, daß es in Deutschland eine liberale Partei
> gibt, die den Liberalismus mit allen seinen Aspekten und Komponenten und in
> allen Lebensbereichen konsequent vertritt und umsetzt. Diesem Ziel werde ich
> mich weiter widmen - mit der oder ohne die Piratenpartei.
>
> Auch deshalb werde ich die weitere Entwicklung der Piraten mit großem
> Interesse beobachten und begleiten - im Bund, im Land und auch im
> Rhein-Erft-Kreis.
>
> Mit freundlich-liberalen Grüßen
> Wolfgang Gerstenhöfer
> - ein Liberaler aus Überzeugung und Leidenschaft -
>
> Interessant ist übrigens auch, daß über dieses Urteil der Vorstand der
> Piraten Rhein-Erft bisher noch nicht über die Mailingliste informiert hat
> ...

Urteil zu BSG 2013-10-05
In dem Verfahren BSG 2013-10-05
Wolfgang Gerstenhöfer, Zaunkönigweg 5, 50189 Elsdorf
— Antragsgegner und Berufungsführer —
gegen
Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen, Postfach 103041, 44303 Dortmund
— Antragsstellerin und Berufungsgegnerin —
wegen Parteiausschlussverfahren
hat das Bundesschiedsgericht in der Sitzung am 22.02.2014 durch die Richter Markus Gerstel, Claudia
Schmidt, Benjamin Siggel, Georg von Boroviczeny, Daniela Berger und Florian Zumkeller-Quast
entschieden:
1. Das Urteil LSG-NRW-2013-012 des Landesschiedsgerichts Nordrhein-Westfalen vom30.09.2013
wird aufgehoben.
2. Der Antrag aufParteiausschluss wird abgewiesen, stattdessen wird ein Verweis ausgesprochen.
I. Sachverhalt
Mit E-Mail vom 20.03.2013 beantragte der Landesvorstand Nordrhein-Westfalen (NRW) am Landesschiedsgericht
NRW die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens gegen den Berufungsführer. Zur
Begründung verwies der Vorstand darauf, dass der Berufungsführer eine friedliche und konstruktive
Arbeit im Rhein-Er-Kreis durch sein Verhalten verhindert und behindert habe, indem er wiederholt
Vorwürfe rechtswidrigen Verhaltens erhoben habe und mit der Absicht ordentliche Gerichte einzuschalten
gedroht habe. Auch nachdem dem Berufungsführer seine Rechte als Verwaltungspirat im
April 2012 entzogen worden seien, habe sein destruktives Verhalten sich nicht gebessert.
Weiter habe der Berufungsführer angebliche Morddrohungen gegen ein anderes Mitglied verbreitet
bzw. die Verbreitung unterstützt. Am 26.02.2013 18:08, schrieb der Berufungsführer folgende Mail:
Moin ......,
das wäre schön, wahrscheinlich zu schön.
„Feind, Erzfeind, Parteifreund“ - ist leider inzwischen das Motto der Rhein-Er-Piraten. (Da
wird per Twitterwohl schon von Todeslisten geschrieben, auf denen Parteifreunde stehen
sollen.)
Der von den angeblichen Morddrohungen Betroene bestätigte in einer E-Mail die Wahrheitsgemäßheit
der Aussage des Berufungsführers.
Zuletzt habe der Berufungsführer wiederholt öentliche Verleumdungen gegenüber anderen Mitgliedern des Kreises verbreitet.

 

Der Berufungsführer nahm zu den Vorwürfen wie folgt Stellung: Der Vorstand habe es versäumt vor
dem Beschluss über die Einleitung einer Ordnungsmaßnahme ihn zu einer Anhörung zu laden. Weiter
sei ein derartiger Beschluss ihm schrilich unter Angaben von Gründen zu übermitteln. Auch dies sei
nicht geschehen.
Weiter könne aus seinem Interesse, eine eigene Rechtsmeinung zu äussern und die rechtsstaatlich
vorgesehene Möglichkeit gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, kein parteischädigendes Verhalten
begründet werden.
Am12.08.2013 fand eine mündliche Verhandlung statt. Der Berufungsführernahman der Sitzung selbst
nicht teil. Weder hatte er einen Antrag auf Verschiebung des Verfahrens gestellt, noch einen Sitzungsvertreter
benannt.
Mit Urteil vom 30.09.2013 wurde der Anrufung für ein Parteiausschlussverfahren stattgegeben. Das
Gericht führte aus, dass ein eigenständiger Beschluss des Vorstandes mit vorheriger Anhörung im Parteiausschlussverfahren
gemäß § 6 Abs. 2 Bundessatzung nicht vorgesehen sei, und die Anhörung vor
dem Schiedsgericht in Analogie erfolge.
Weiter sei das destruktive, oensiv energische und unbelehrbare Verhalten des Berufungsführer von
den Zeugen hinreichend belegt worden. Weiter sei die Drohung ordentliche Gerichte in Anspruch zu
nehmen ebenfalls ein Verhalten, das zu einem nicht unerheblichen Schaden gegenüber dem Kreis geführt
habe, weil das Parteiengesetz in § 14 für innerparteiliche Angelegenheiten das Schiedsverfahren
statuiere.
Auch die Behauptung des Berufungsführers über das Vorhandensein einer sog. „Todesliste“ wurde von
Gericht als Gerücht gewertet, welches er allerdings weiter verbreitete. Dieses Verhalten wurde ebenfalls
als parteischädigend gewertet.
Mit Schreiben vom02.10.2013 legte der Berufungsführer Berufung gegen das Urteil des Landesschiedsgerichtes
ein. Zur Begründung wiederholt er die Argumente, die er bereits vor dem LSG vorgetragen
hat. Darüber hinaus trägt er vor, dass Parteiausschlüsse niemals Mittel der innerparteilichen Auseinandersetzung
über gegensätzliche Rechtspositionen sein düren. Auch seine Aussage vor die ordentlichen
Gerichte zu ziehen könne in einem demokratischen Rechtsstaat nicht als Drohung und parteischädigendes
Verhalten gewertet werden.
Er beantragt das Urteil des LSG aufzuheben und den Antrag auf Parteiausschluss abzulehnen.
Die Berufungsgegnerin beantragt sinngemäß, das Urteil des Landesschiedsgerichts zu bestätigen und
dem Antrag auf Parteiausschluss stattzugeben.
Die Berufungsgegnerin trägt vor, dass das Verhalten des Berufungsführers nur den Schluss zuließe,
dass dieser mutwillig die Partei schädigen wolle. Zu dem Verhalten zähle insbesondere: permanente
Beschuldigungen und Anschuldigungen jedweder Art, die permanente Drohung mit gerichtlichen Verfahren,
das konsequente parteiinterne Klagen vor den Schiedsgerichten, das destruktive Verhalten,
Gerüchte um Todeslisten und Morddrohungen zu befeuern.

 

II. Entscheidungsgründe
Die zulässige Berufung ist begründet.
Die Berufung erfolgte form- und fristgerecht, das Bundesschiedsgericht ist zuständig, § 13 Abs. 1, Abs. 2
Satz 1 SGO.
Ein satzungswidriger Verstoß gegen § 6 Abs. 1, Satz 1 Bundessatzung, der zur Aufhebung des Urteils
des LSG führen würde liegt nicht vor. Nach dem Wortlaut der Vorschri ist eine Ordnungsmaßnahme
(OM) durch einen schrilichen Beschluss dem Betroenen zu übermitteln und eine vorherige Anhörung
durchzuführen. § 6 Abs. 1 Bundessatzung spricht allgemein von der Anordnung von OM und zählt
den Parteiausschluss mit auf.
In § 6 Abs. 2 Bundessatzung wird das Verfahren zur Durchführung eines Parteiausschlussverfahrens
konkretisiert. Hiernach ist der Vorstand nicht berufen einen eigenständigen Beschluss über einen Parteiausschluss
zu fassen, sondern muss vielmehr einen Beschluss über einen Antrag auf Parteiausschluss
fassen, der dem jeweilig zuständigem Schiedsgericht vorzulegen ist. Die Entscheidung über
denParteiausschluss wirdausschließlich durch das Schiedsgericht getroen. Durch das vordemSchiedsgericht
durchzuführende Verfahren wird das Recht auf rechtliches Gehör und damit eine Anhörung
gewahrt. § 6 Abs. 2 Bundessatzung ist für das Parteiausschlussverfahren spezieller und geht dem § 6
Abs. 1 Satz 1 Bundessatzung vor.
Es steht jedem Vorstand frei, auch bei Parteiausschlussverfahren dem Betroenen vor dem Beschluss
über den Antrag des Parteiausschlusses eine Anhörung vor dem Vorstand zu gewähren, um ihm die
Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben.
Es wurde vom Berufungsführer zwar vorgetragen, ein Beschluss des Landesvorstandes zu einem Antrag
auf Parteiausschluss des Berufungsführers läge nicht vor; dagegen hat der Berufungskläger jedoch
unwidersprochen vorgetragen, ein solcher sei gefasst, jedoch nicht, oder inzwischen nicht mehr
auindbar dokumentiertworden. DieBeantragung desParteiausschlussverfahrens beim Landesschiedsgericht
per E-Mail macht dies glaubha und nachvollziehbar.
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Satzung oder ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze oder
Ordnung der Partei, der einen schweren Schaden für die Partei herbeigeführt hat ist durch das geschilderte
Verhalten des Berufungsführers nicht erkennbar. Ein Verstoß gegen die Satzung ist nicht
vorgetragen worden und auch nicht erkennbar.
Unter der Ordnung der Partei sind die ungeschriebenen Regeln einer Partei zu verstehen, deren Einhaltung
jedem Mitglied bei vernüniger Betrachtungsweise von sich aus einleuchten muss und ohne
deren Verbindlichkeit ein Zusammenwirken der Mitglieder praktisch nicht denkbar oder zumindest
erheblich eingeschränkt ist (BSG 2011-04-11-3). Zu diesen Regeln zählt das Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen anderer Parteimitglieder sowie das allgemeine Gebot,
nicht zum Schaden der Partei zu handeln. Damit ist keine strikte Parteiräson gemeint, die jedes
Mitglied den Beschlüssen der Partei unterwir, sondern nur das Gebot, im Rahmen innerparteilicher
Auseinandersetzungen seine eigene politische Position nicht durch Täuschung, Nötigung oder Verleumdung des politischen Gegners durchzusetzen.

 

Das Verhalten des Berufungsführers gegenüber dem Kreisverband ist als behindernd und destruktiv
dargestellt worden. Es verhindere eine konstruktive Arbeit. Belegt wurden diese Einschätzungen u.a.
mit dem Verhalten des Berufungsführers zu diversen Einladungen zu Kreismitgliederversammlungen,
die der Berufungsführer als „rechtswidrig“ bezeichnet hatte.
Aus den vorgelegten Anlagen geht hervor, dass das Verfahren bezüglich der Einladungen tatsächlich
nicht korrekt abgelaufen ist, was die Einladungen – nach Auassung des Vorstandes – jedoch nicht
rechtswidrig machte. Die Einlassungen des Berufungsführers zu diesem Sachverhalt sind zwar vorwurfsvoll
und rechtlich nicht korrekt bezeichnet, jedoch lassen die Einlassungen keinerlei Täuschung,
Nötigung oder Verleumdung erkennen. Das Verhalten des Berufungsführers mag man als uneinsichtig
werten, jedoch ist eine Intention des Berufungsführers, ausschließlich zum Schaden der Partei zu
handeln, nicht erkennbar.
Auch die angebliche „Drohung“ des Berufungsführers innerparteiliche Sachverhalte durch Inanspruchnahme
der ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüfen zu lassen, ist nicht geeignet einen Verstoß gegen
die innere Ordnung der Partei zu konstruieren. Der Berufungsführer hat jeweils für die einzelnen Sachverhalte
das innerparteiliche Schiedsverfahren eingeleitet und durchgeführt. Er hat zu keinem Zeitpunkt
auch nur behauptet auf das vorherige Schiedsverfahren verzichten zu wollen. Sofern der Berufungsführer
sich in seinen Rechten verletzt sieht, steht ihm – wie jedem anderen Mitglied – als Ausfluss
des demokratischen Rechtsstaatprinzips der vorgezeichnete Rechtsweg frei.
Das Verbreiten und Unterstützen der Aussage eines anderen Parteimitglieds über angebliche „Morddrohungen
und eine existierende Todesliste“ kann ebenfalls nicht als schwerer Verstoß gegen die innere
Ordnung der Partei bewertet werden. Es kann dahingestellt bleiben, ob eine derartige Morddrohung
tatsächlich vorgelegen hat oder nicht. Jedenfalls wurde die Nachricht auf der Mailingliste diskutiert
und das von der angeblichen Morddrohung betroene Mitglied hat dieses Gerücht als wahrheitsgemäß
dargestellt.
Die vom Berufungsführer getätigte Aussage: „„Feind, Erzfeind, Parteifreund“ - ist leider inzwischen das
Motto der Rhein-Er-Piraten. (Da wird per Twitter wohl schon von Todeslisten geschrieben, auf denen
Parteifreunde stehen sollen.)“ ist anfangs sehr pauschalierend und tendenziös formuliert, jedoch ist sie
vom Berufungsführer nicht als Tatsachenbehauptung gekennzeichnet worden, sondern als Gerücht.
Die Anlagen zeigen dass über dieses Thema mehrere Personen auf der Mailingliste diskutiert haben.
Das Bundesschiedsgericht vermag aus dem Verhalten des Berufungsführers, über dieses Gerücht auf
einer Mailingliste mitzudiskutieren, keinen überzeugenden Grund für den Parteiausschluss zu erkennen.
Wenn und soweit der Berufungsführer – wie behauptet – sich uneinsichtig weiter über dieses
Gerücht ausgelassen haben sollte, fehlt es zumindest an der Darlegung eines schwerwiegenden Schadenseintritts
für die Partei. Es wurde weder vorgetragen, dass Mitglieder aus diesem Grund die Partei
verlassen hätten, noch dass das Ansehen der Partei in der Öentlichkeit derartig gelitten habe, dass
nur ein Parteiausschluss als erforderliches Mittel zur Beendigung der Auseinandersetzung anzusehen
wäre. In den Aussagen des Berufungsführers sind ebenfalls keine Behauptungen zu erblicken, die den
Straatbestand der Verleumdung erfüllen würden.

 

Statt des beantragten Parteiausschlusses spricht das Bundesschiedsgericht nach §§ 4 Abs. 1 Landessatzung
NRW, 6 Abs. 8 Bundessatzung einen Verweis nach §§ 4 Abs. 1 Landessatzung NRW, 6 Abs. 1
Bundessatzung als mildere Ordnungsmaßnahme aus.
Das Gericht erkennt an, dass der Berufungsführer durch sein permanentes Beharren auf seine eigene
– sich rechtlich nicht unbedingt aufdrängende – Meinung, sehr viel Unruhe hervorgerufen hat. Der Berufungsführer
tut sich mit einer sachgerechten innerparteilichen Auseinandersetzung sichtlich schwer
und sollte lernen, abweichende Meinungen und Auassungen anderer Mitglieder zu tolerieren.
Hier erscheint ein Verweis zu Lasten des Berufungsführers als milderes Mittel erforderlich aber auch
ausreichend.
Dass es innerhalb der Partei unterschiedliche Meinungen zu einzelnen Themen geben kann und soll,
und dass dabei auch in der Sache in aller Schärfe diskutiert werden kann und darf, ist unstrittig und
bleibt dem Berufungsführer unbenommen.
Zur inneren Ordnung der Partei sowie zurWahrung des Friedens innerhalb der Partei gehört aber auch
der respektvolle Umgang miteinander. Hiergegen hat der Berufungsführer in einem Maße verstoßen,
das das Verhängen der Ordnungsmaßnahme rechtfertigt. Auch ein Weiterverbreiten und damit Bestärken
von Gerüchten verletzt davon Betroene und ist ebenso geeignet Unfrieden zu schaen, wie
tendenziöse und pauschale Aussagen über einzelne Parteimitglieder oder Gliederungen in der Partei.
Insbesondere ist das dann der Fall, wenn bereits Gespräche über das Unterlassen solchen Verhaltens
geführt worden waren.
Die Ordnungsmaßnahme des Verweises soll daneben nicht nur ein Fehlverhalten aufzeigen und ahnden,
sondern insbesondere auf ein künig achtsameres Verhalten hinwirken.
Abweichende Meinung des Richters Markus Gerstel
In der Beurteilung der Satzungsregelungen aus § 6 Bundessatzung stellt das Bundesschiedsgericht
fest, dass es genügt die nach § 6 Abs. 1 Bundessatzung im Vorfeld einer Ordnungsmaßnahme vorgeschriebene
Anhörung ausgerechnet im Fall der schwersten Ordnungsmaßnahme, des Parteiausschlusses,
im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens stattfinden zu lassen.
Der Zweck der Anhörung des Betroenen im Vorfeld einer Ordnungsmaßnahme ist oensichtlich:Dem
Mitglied soll die Möglichkeit gegeben werden, seine Sicht der Dinge darzustellen. Dies soll geschehen
bevor die Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird, unabhängig von dem anschließenden Rechtsweg
vor den Parteischiedsgerichten. Die Verpflichtung beide Seiten des Disputs vorab zu hören ist integraler
Bestandteil einer fairen Ordnungsmaßregelung.
Die Formulierung des § 6 Abs. 1 und 2 Bundessatzung ist mittlerweile auch der Literatur als redaktionell
unglücklich bekannt1. Gerade im Hinblick darauf, dass bereits die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens
eine politische Ermessensentscheidung darstellt (BSG 2011-04-11-3) die auch ohne Erfolg
erhebliche negative Auswirkungen auf den Ruf des betroenen Piraten haben kann, ist es unabdingbar bereits im Vorfeld der betroenen Person Gehör zu schenken. § 6 Abs. 2 Bundessatzung ist daher
entgegen der Ansicht des Bundesschiedsgerichts als Konkretisierung des § 6 Abs. 1 Bundessatzung
derart auszulegen, dass die Notwendigkeit einer vorherigen Anhörung nicht aufgehoben wird.

----- Original Message -----
From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
To: "Bundesschiedsgericht Piratenpartei" <schiedsgericht@piratenpartei.de>
Sent: Friday, November 08, 2013 1:32 PM
Subject: Fw: [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #91955] Re: [PiratenBW#2013100555000014] BSG 2013-10-05 - Verfahrenseröffnung
 

> Sehr geehrte Mitglieder des Bundesschiedsgerichts,
>
> die Stellungnahme von Herrn Daniel Neumann im Namen des
> nordrhein-westfälischen Landesvorstands habe ich zur Kenntnis genommen.
>
> Zunächst stelle ich fest, daß es von Seiten des nordrhein-westfälischen
> Landesvorstands zu keinem Zeitpunkt einen Versuch gegeben hat, das
> persönliche Gespräch
> mit mir zu suchen oder Kontakt mit mir aufzunehmen.
>
> Im Gegensatz dazu war ich immer gesprächsbereit. So hat es zum Beispiel auf
> meine eigene Initiative hin ein Gespräch zwischen Herrn Ioannis Milios und
> mir am 8.11.2012 vor der unsäglichen Kreismitgliederversammlung am
> 17.11.2012 und auf Vermittlung von Herrn Alexander Milosavljevic,
> Vorsitzender des Ortsverbands Pulheim, zwischen Herrn Ioannis Milios, ihm
> und mir am 22.5.2013 gegeben.
>
> Beide Gespräche waren aus meiner Sicht recht konstruktiv, haben aber leider
> keine nachhaltige Veränderung im Umgang miteinander bewirkt.
>
> So hatte Ioannis Milios, seit dem 17.3.2013 Vorsitzender des Kreisverbands
> Rhein-Erft, in dem Gespräch am 22.5.2013 erklärt, daß er sich gegenüber dem
> nordrhein-westfälischen Landesvorstands dafür einsetzen werde, mit mir ein
> Gespräch mit dem Ziel zu führen, daß der Landesvorstand seinen Antrag auf
> einen Parteiausschluß zurückzieht.
>
> Leider habe ich in dieser Angelegenheit weder von Herrn Milios noch vom
> Landesvorstand NRW etwas gehört oder gelesen.
>
> Der Verfasser der Stellungnahme zeigt wieder sehr deutlich sein gestörtes
> Verhältnis zum Recht auf freie Meinungsäußerung, zur rechtsstaatlich
> vorgesehenen Rechtsweggarantie, zur innerparteilichen Demokratie und auch
> zum Grundsatz der Transparenz.
>
> Den Nachweis, daß ich vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die
> Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstoßen und ihr
> damit schweren Schaden zugefügt habe, kann ich nach wie vor nicht erkennen.
>
> Angeblich schädige ich die Partei mutwillig dadurch,
>
> daß ich innerparteilich auf vermeintliche Mißstände hinweise und andere
> Rechtsauffassungen vertrete als der amtierende Landesvorstand,
>
> daß ich meine Rechte als Mitglied und als Staatsbürger in einem
> demokratischen Rechtsstaat wahrnehme und
>
> daß ich zum Beispiel mit Blick auf § 8 der Bundessatzung der Piratenpartei
> Deutschland und im Sinne der Transparenz auch Mitglieder des Bundesvorstands
> oder mit Blick auf laufende Verfahren auch das Bundesschiedsgericht über
> bestimmte Sachverhalte durch Kopien von E-Mails informiere.
>
> Ich kann hier nur wiederholen, daß ich nicht mein Verhalten für
> parteischädigend empfinde, sondern die hier vertretene Haltung des
> Landesvorstands NRW für äußerst bedenklich halte.
>
> Deshalb habe ich es für meine Pflicht gehalten, vor allem die Herren Bernd
> Schlömer und Sebastian Nerz, die sich selbst und auch die Piratenpartei
> öfter als liberal bezeichnet haben, über diverse Vorfälle zu informieren und
> auf dem laufenden zu halten. Ich habe von Ihnen nie eine Nachricht bekommen,
> daß sie dies nicht wollten.
>
> Auch in meiner Zeit als Mitglied der FDP habe ich regelmäßig mit dem
> Bundesvorsitzenden und dem Generalsekretär korrespondiert. Das ist für mich
> völlig normal. Dort habe ich in der Regel auch Antworten erhalten. Dies ist
> in der Piratenpartei offensichtlich nicht unbedingt üblich. Für eine Partei,
> die sich so sehr für Transparenz und Basisdemokratie ausspricht eigentlich
> schon erstaunlich. Das ist aber nun wieder ein anderes Thema.
>
> Wollte ich der Piratenpartei Deutschland wirklich schaden, dann hätte ich
> mich längst an die
> Medien, an die Öffentlichkeit gewandt. Das habe ich ganz bewußt bisher noch
> nicht getan.
>
> Was meinen angeblichen destruktiven Einfluß auf die Piratenpartei im
> Rhein-Erft-Kreis anbelangt, kann ich nur darauf hinweisen, daß ich
> maßgeblich und konstruktiv dazu beigetragen habe, daß die Rhein-Erft-Piraten
> entstanden sind und es heute einen
> Kreisverband dort gibt. Wäre es nach mir gegangen, dann würde es ihn
> wahrscheinlich bereits länger geben.
>
> Allerdings hat der Landesvorstand NRW bisher auch bei dem Thema Orts- und
> Kreisverbände eine sehr eigene Strategie vertreten, die deren Gründung eher
> behindert als gefördert hat. Dazu liegen mir bei Interesse E-Mail-Wechsel
> vor.
>
> Mir geht es selbstverständlich nicht darum, irgendjemanden zu
> diskreditieren. Was sollte ich davon haben. Mein Anliegen ist es,
> vermeintliches Fehlverhalten vor allem von Repräsentanten und Funktionären
> der Partei aufzuzeigen und die zutiefst illiberalen Kräfte zu enttarnen und
> möglichst zu entmachten, die sich inzwischen in der Piratenpartei breit
> gemacht, die ursprüngliche Idee der Piratenpartei ad absurdum geführt haben
> und damit auch für das Bundestagswahlergebnis verantwortlich sind. Noch gehe
> ich davon aus, daß der nordrhein-westfälische Landesvorstand mit seinem
> Umgang mit engagierten Mitgliedern nicht stellvertretend für die ganze
> Piratenpartei steht.
>
> Der Zweck heiligt eben gerade nicht alle Mittel. Dieser Grundsatz sollte der
> Piratenpartei besonders heilig sein. Ich verweise hier ausdrücklich auf den
> Umgang des Landesvorstands NRW mit Herrn Klaus Hammer oder auch mit den
> Herren
> Ömer Tuku und Robert Stein, ohne deren Verhalten oder deren Meinungen
> bewerten zu können oder
> zu wollen.
>
> http://faktenundmeinung.wordpress.com/2013/10/01/ordnungsmasnahme-oder-nicht/
>
> Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen - wie immer -
> selbstverständlich gern zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Wolfgang Gerstenhöfer
>
> Hier noch eine für sich selbst sprechende E-Mail mit einer sehr
> interessanten Absenderadresse (Gewaltenteilung in der Piratenpartei?):
>
> "----- Original Message -----
> From: "Daniel Neumann via RT" <schiedsgericht@piratenpartei-nrw.de>
> To: <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
> Sent: Wednesday, July 10, 2013 10:58 AM
> Subject: Fwd: Re: [Schiedsgericht #76358] LSG 2013-012 PAV Gerstenhöfer und
> Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
>
>
>
>
> Der hat übrigens bereits ein PAV gegen den vollständigen alten LaVor
> gestellt
> gehabt oder hatte das vor - bin da nicht auf dem laufendem - aber das BSG
> freut
> sich mittlerweile auch regelmäßig über den ....
>
>
> Da ich grad immernoch Stimmungsschwankungen hab - also ich könnt dem ja
> zeitweise die Fresse aber sowas von ... .. ...
>
>
> (was ich natürlich niemals tun würde, weil bin ja lieb :P)
>
>
> Zur Kenntnisnahme für euch .... werde die Pads die Tage auch nochmal
> aktualisieren... Wäre übrigens großartig wenn sich noch wer zweites mal in
> den
> kompletten Fall einlesen würde.
>
> Brauch da bei der Verhandlung, wenn die mal ansteht, möglichst alles was man
> irgendwie an Argumenten gegen den rauskramen kann und verlier da selber den
> Überblick mittlerweile ..."
>
>
>
>
>
> ----- Original Message -----
> From: "Daniel Neumann (RT) via RT" <vorstand@piratenpartei-nrw.de>
> To: <OtherRecipients of helpdesk.piratenpartei-nrw.de Ticket #91955 :>
> Cc: <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
> Sent: Monday, November 04, 2013 7:52 PM
> Subject: [helpdesk.piratenpartei-nrw.de #91955] Re:
> [PiratenBW#2013100555000014] BSG 2013-10-05 - Verfahrenseröffnung
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesschiedsgerichtes,
>
> als Vertreter des Landesvorstandes NRW vor dem Bundesschiedsgericht in dem
> anhängendem Verfahren wird Daniel Neumann benannt.
>
> Zum eigentlichen Verfahrensgegenstand äußert sich der Landesvorstand NRW wie
> folgt:
>
> Das Vorgehen von Herrn Gerstenhöfer insgesamt, insbesondere:
>
> * die permanenten Beschuldigungen und Anschuldigungen jedweder Art,
> * der Versuch, gegen mehrere Vorstände Ordnungsmaßnahmen zu verhängen,
> * die permanente Drohung mit gerichtlichen Verfahren,
> * das konsequente parteiinterne Klagen, mit dem Unwillen sich an
> Schlichtungen,
> Gesprächen oder Verfahren selbst zu beteiligen,
> * der destruktive Einfluss auf den Rhein-Erft-Kreis,
> * jegliche Konversation in anderen Verfahren immer auch an das BSG undden
> Bundesvorstand zu senden,
> * Gerüchte um Todeslisten und Morddrohungen zu befeuern,
> * permanent Nebenklagen und Beschuldigungen anklingen zu lassen, die nichts
> mit
> der konkreten Sache zu tun haben, usw...
> - abschließend darstellen lässt sich diese Liste nicht -
>
> lässt lediglich einen Schluss zu: die mutwillige Schädigung der Partei.
>
> Das Rezipieren des Urteils des Landesschiedsgerichtes stellt die Umstände
> und
> die Motivation des Landesvorstandes, einen entsprechenden Ausschluss zu
> beantragen, im Grunde recht deutlich dar.
>
> Sofern noch nicht geschehen, wird Ihnen das Landesschiedsgericht sicherlich
> die
> vollständige Akte zukommen lassen, aus der die betreffenden Punkte
> deutlicher
> ersichtbar sind.
>
> Sollten das Gericht auch nur irgendwelche Zweifel an der berechtigten
> Ersuchung
> auf einen Parteiausschluss haben, so bittet der Landesvorstand das Gericht
> um
> eine Befragung oder ggf. Anhörung von Jannis Milios
> (jannis.milios@piratenpartei-nrw.de)
> (Mitglied des REK) oder Alexander Reintzsch
> (alexander.reintzsch@piratenpartei-nrw.de)
> (ehemals Landesvorstand), da diese die Gegebenheiten in vielen Punkten,
> sowohl
> zeitlich als auch räumlich, wesentlicher direkter miterlebt haben.
>
> Zum Berufungsantrag des Herrn Gerstenhöfer hält der Landesvorstand fest:
>
> Herr Gerstenhöfer lügt. Natürlich gab es die Ladung des Landesvorstandes zu
> einem Gespräch, bei welchem er, wie auch bei sämtlichen anderen Verfahren
> oder
> Schlichtungstreffen jedweder Art, bisher nicht erschienen ist. Ferner gab es
> auch einen entsprechenden Beschluss des Landesvorstandes - wie sonst hätte
> der
> Landesvorstand das Landesschiedsgericht anrufen können.
>
> Die Nichtigkeit der in 1) benannten Punkte hat das Landesschiedsgericht NRW
> zudem bestätigt.
>
> Punkt 2) ist in der Klageschrift des Landesvorstandes, im Urteil des
> Landesschiedsgerichtes sowie in diesem Schreiben ersichtlich. Ferner
> sprechen
> die Klagen und Urteile rund um die Kreismitgliederversammlung im
> Rhein-Erft-Kreis eine Sprache, welche die Motive und Hintergründe des Herrn
> Gerstenhöfer zumindest als fragwürdig erscheinen.
>
> Eine Partei vor Schäden durch zügeloses Klagen und deren Androhungen
> bewahren
> zu wollen sowie den Unwillen bei Gesprächen oder Verhandlungen zugegen zu
> sein,
> ist eine Beleidigung.
>
> Den Mutmaßungen zu Herrn Reintzsch, den Richtern des Landesschiedsgerichtes,
> noch den aufgezeigten vermeindlichen Kausalzusammenhängen verwehrt sich der
> Landesvorstand einer weiteren Darlegung, da diese nichts mit dem hier
> vorliegendem Verfahren zu tun haben. Sie zeigen lediglich ein weiteres Mal,
> dass sich Herr Gerstenhöfer nicht zu schade ist, jede Chance zu nutzen,
> andere
> Leute zu diskreditieren.
>
> Zu Punkt 3) ist lediglich festzustellen, dass sich der Beklagte nicht zur
> Frage
> der Öffentlichkeit geäußert hat. Was die weiteren Ausführungen bezwecken
> sollen
> oder woher etwaige Schlüsse gezogen werden erschließt sich nicht.
>
> Punkt 4) und 5) sollten aufgrund der Darlegung des Landesschiedsgerichtes in
> seinem Urteil entsprechend aufgeklärt sein. Inbesondere das
> "Abschlussplädoyer"
> des Beklagten spricht für sich selbst.
>
> Der Landesvorstand NRW sieht es als erwiesen an, dass Herrn Gerstenhöfer
> explizit nicht das Wohl der Partei im Sinn hat, sondern ausschließlich
> Bestrebungen aufzeigt, diese aktiv und nachhaltig mit allen Mitteln zu
> schädigen.
>
> Mit dem schriftlichen Verfahrensverlauf erklärt sich der Landesvorstand NRW
> bis
> auf Weiteres einverstanden. Sofern seitens des Bundesschiedsgerichtes jedoch
> vor Urteilsfindung noch ein abschließender Klärungsbedarf besteht oder
> Zweifel
> aufgrund des Anliegens des Landesvorstandes bestehen, so würde der
> Landesvorstand NRW diese gerne in einer fernmündliche Abschlussverhandlung
> klären.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
> - für den Landesvorstand NRW - Daniel Neumann
>
>
> Am Di 22. Okt 2013, 12:16:44, schiedsgericht@piratenpartei.de schrieb:
>> Hallo Wolfgang Gerstenhöfer,
>> Hallo Daniel,
>> Hallo Vorstand NRW,
>>
>> das Verfahren mit dem Aktenzeichen BSG 2013-10-05 wurde eröffnet. Das
>> zum Verfahren führende Schreiben ist angehängt.
>>
>> Folgende Richter des Bundesschiedsgerichts sind dem Verfahren
>> zugeordnet:
>> * Markus Gerstel
>> * Markus Kompa
>> * Benjamin Siggel
>> * Claudia Schmidt
>> * Joachim Bokor
>>
>> Nach § 10 Abs. 3 Satz 3 SGO i.V.m. dem aktuellen
>> Geschäftsverteilungsplan des BSG wird Claudia Schmidt zum
>> Berichterstatter bestimmt.
>>
>> Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGO steht es den Verfahrensbeteiligten frei,
>> bis zum 06.11.2013 die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der
>> Befangenheit zu beantragen.
>>
>> Jeder Verfahrensbeteiligte kann einen Vertreter benennen. Der
>> Landesvorstand wird aufgefordert nach § 10 Abs. 4 Satz 4 SGO einen
>> Vertreter zu benennen, und sich bis zum 06.11.2013 zur Sache zu
>> äußern.
>> Die Kommunikation mit dem Schiedsgericht erfolgt grundsätzlich per E-
>> Mail. Alle weitere Korrespondenz soll an das Schiedsgericht und an
>> den Verfahrensgegner gesendet werden, und nach Möglichkeit die
>> Ticketnummer des Bundesschiedsgerichts im Betreff tragen.
>>
>> Das Bundesschiedsgericht beabsichtigt, das Verfahren nach § 10 Abs. 4
>> Satz 2 SGO schriftlich zu führen. Um Anträge hierzu wird bis zum
>> 06.11.2013 gebeten.

Berufung gegen das Urteil LSG-NRW-2013-012 des Landesschiedsgerichts der
Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen vom 30.8.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich gem‚ ƒ 13 i. V. m. ƒ 8 der Schiedsgerichtsordnung als Teil der Bun-
dessatzung der Piratenpartei Deutschland Einspruch gegen die Ordnungsmaßnahme
„Ausschluß aus der Piratenpartei Deutschland“ und Berufung gegen das Urteil LSG-
NRW-2013-012 in dem Verfahren
Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen, vertreten durch
Herrn Daniel Neumann, Postfach 10 30 41, 44303 Dortmund
[Eine andere Anschrift ist mir leider nicht bekannt.]
gegen
Herrn Wolfgang Gerstenhö€fer, Zaunkö€nigweg 5, 50189 Elsdorf
ein, das mir am 1.10.2013 per E-Mail zugestellt wurde.
Ich beantrage, das Urteil aufzuheben und die Klage (Anrufung) des Landesvorstands
der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen abzuweisen so-
wie daf†ür zu sorgen, da߁ die rechtsstaatliche Prozemaxime der ‡Öffentlichkeit ein-
gehalten wird.
Begrü†ndung
1. In ƒ§ 6 Absatz 1 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland heißt es, daß
der Vorstand dem Mitglied vor dem Beschluß der Ordnungsma߁nahme eine Anhö€-
rung gewä‚hren mu߁ und der Beschlu߁ dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von
Grü†nden zu †überstellen ist. Dabei wird der Parteiausschlu߁ als eine mö€gliche Ord-
nungsmaßnahme genannt.
Dieses Bestimmung gilt gem‚äß ƒ §4 der Landessatzung der Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen auch fü†r den Landesvorstand der Piratenpartei
Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen.
Mir wurde von diesem Landesvorstand weder eine Anhö€rung gew‚ährt noch wurde
mir der Beschlu߁ in Schriftform unter Angabe von Gr†ünden ü†berstellt.
Davon, da߁ der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nord-
rhein-Westfalen mich aus der Partei ausschlie߁en will, habe ich erst durch das Lan-
desschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-
Westfalen erfahren.
Dies stellte aber nicht die in §ƒ 6 Absatz 1 der Bundessatzung der Piratenpartei
Deutschland geforderte Anh€örung durch den die Ordnungsma߁nahme „Ausschlu߁
aus der Piratenpartei Deutschland“ beschließenden Vorstand, sondern die in ƒ § 9 Ab-
satz 1 der Schiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung der Piratenpartei
Deutschland geforderte Aufforderung an den Antragsgegner dar, binnen einer vom
Gericht zu bestimmenden Frist zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Die Klage (Anrufung) des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Landes-
verband Nordrhein-Westfalen hä‚tte also bereits vom Landesschiedsgericht der Pira-
tenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen aus formalen Grü†nden
abgewiesen werden m†üssen.
Folgt man den Ausf†hrungen des Landesschiedsgerichts der Piratenpartei Deutsch-
land Landesverband Nordrhein-Westfalen dann gibt es gar keinen Beschluß des
Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-
Westfalen, mit dem er das Parteiausschlu߁verfahren gegen mich initiiert und das
Landesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-
Westfalen dementsprechend angerufen hat.
Sollte dies tats‚ächlich so sein, ist das Verfahren ohnehin hinf‚ällig.
2. In ƒ  § 6 Absatz 2 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland heißt es, daß
ein Pirat nur dann ausgeschlossen werden kann, wenn er vors‚ätzlich gegen die Sat-
zung oder erheblich gegen die Grunds‚ätze oder die Ordnung der Piratenpartei
Deutschland verst€ößt und ihr damit schweren Schaden zuf†ügt.
Der Nachweis, da߁ ich vors‚ätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die
Grundsä‚tze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstoßen und ihr damit
schweren Schaden zugef†ügt habe, fehlt bis heute.
Entsprechende Beweise sind weder der Klageschrift (ohne Datum) noch dem Urteil
LSG-NRW-2013-012 zu entnehmen.
Welche schweren Schä‚den habe ich denn der Piratenpartei Deutschland durch wel-
che konkreten vorsä‚tzlichen und/oder erheblichen Verst€öße zugef†ügt?
Die von der Meinung des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Landes-
verband Nordrhein-Westfalen abweichenden Rechtsstandpunkte, die ich mir sehr
offensiv und energisch zu vertreten erlaube und f†ür die ich auch bereit bin, die vorge-
sehenen Rechtswege zu beschreiten, dienen gerade dazu, die Piratenpartei
Deutschland vor Sch‚aden zu bewahren.
Es geht mir ausschlielich darum, da߁ Gesetz und Recht sowie der Grundsatz der
Transparenz der Piratenpartei Deutschland eingehalten werden.
Parteiausschl†üsse dü†rfen niemals Mittel der innerparteilichen Auseinandersetzung
ü†ber gegensä‚tzliche Rechtspositionen und schon gar keine Erziehungsmittel f†ür un-
bequeme Parteimitglieder sein oder werden. (Es sei denn, die Piratenpartei Deutsch-
land sieht sich als Kaderpartei.)
Damit die Absicht, die vorhandenen inner- und erforderlichenfalls auch außerparteili-
chen Rechtswege zu beschreiten, in einem demokratischen Rechtsstaat als Drohung
und als parteischä‚digendes Verhalten zu werten, hat sich das Landesschiedsgericht
der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen selbst diskredi-
tiert.
Sich ma߁geblich auf die Aussagen von Herrn Alexander Reintzsch zu stü†tzen, der
am 5.4.2013 €öffentlich seinen Austritt aus der Piratenpartei Deutschland erklä‚rt hat,
weil er ein Rechtsgutachten unter Verschluß gehalten hat, das seinen zumindest
leichtfertigen Umgang mit Rechtsvorschriften hinsichtlich der Einladung zu der Ver-
sammlung belegt, auf der die Landesliste f†ür die Bundestagswahl gewä‚hlt wurde,
und damit erheblich gegen den Grundsatz der Transparenz der Piratenpartei verstoß-
en, dem Ansehen der Fraktion der Piratenpartei im Landtag von Nordrhein-
Westfalen sehr geschadet und m€öglicherweise die Rechtmä߂igkeit der Bundestags-
wahl gef‚ährdet (mö€glicher Anfechtungsgrund?) hat, spricht ebenfalls nicht f†ür die be-
teiligten Richter.
3. Die anerkannten Proze߁maximen einer rechtsstaatlichen Gerichtsverhandlung
sind Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und ևffentlichkeit.
Gerade die Maxime der ‡Öffentlichkeit soll eine Kontrolle der gerichtlichen Tä‚tigkeit
durch die ‡Öffentlichkeit gew‚ährleisten und Geheimverfahren und willk†ürliche Verfah-
rensweisen verhindern.
§ƒ 9 Absatz 4 der Schiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung der Piratenpar-
tei Deutschland sieht zum Schutz der Persö€nlichkeitsrechte vor, da߁ zum Beispiel im
Falle eines Parteiausschlußverfahrens der betroffene Pirat – im vorliegenden Fall
also ich – ein nicht€öffentliches Verfahren verlangen darf.
Dies habe ich ausdr†ücklich nicht getan – ganz im Gegenteil.
Die Verfahrensbeteiligten gemäß §‚ ƒ 10 Absatz 7 der Schiedsgerichtsordnung als Teil
der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland nun zur Vertraulichkeit bzw. zur
Geheimhaltung zu verpflichten, verst€ößt also sowohl gegen die Bundessatzung bzw.
die Schiedsgerichtsordnung als auch gegen den Grundsatz der Transparenz der Pi-
ratenpartei Deutschland.
4. Einen sehr breiten Raum in dem Urteil nimmt der Punkt „Todesliste“ ein. Ich mu߁
gestehen, da߁ mir dessen Bedeutung f†ür ein Parteiausschlu߁verfahren gegen mich
nicht klar war.
Was habe ich getan? Ein Parteifreund hat andere Mitpiraten und mich am 23.2.2013
darü†ber informiert, da߁ mittels eines Tweets eine Morddrohung gegen ihn verö€ffent-
licht wurde. Fü†r ihn stand aufgrund des Absenders und anderer Tweets aus der Ver-
gangenheit fest, daß es einen Bezug zur Piratenpartei gab. Nach meiner Information
wurden dar†über sowohl die zust‚ändige Staatsanwaltschaft als auch der Bundesvor-
stand der Piratenpartei Deutschland, namentlich Herr Sebastian Nerz, in Kenntnis
gesetzt.
Ich selbst habe lediglich in einer E-Mail an die Mailingliste der Piraten f†ür den Rhein-
Erft-Kreis die folgende Aussage getroffen: „’Feind, Erzfeind, Parteifreund’ - ist leider
inzwischen das Motto der Rhein-Erft-Piraten. (Da wird per Twitter wohl schon von
Todeslisten geschrieben, auf denen Parteifreunde stehen sollen.)“
Ich hatte keinen Grund, daran zu zweifeln, da߁ es eine solche Todesdrohung gegen
den Mitpiraten gegeben hat. Trotzdem habe ich ganz bewußt geschrieben, da߁ es
wohl Todeslisten gibt, auf denen Parteifreunde stehen sollen (Konjunktiv; Mö€glich-
keitsform). Der Betroffene hat meine Aussage auch ü†ber die Mailingliste best‚ätigt.
Nä‚heres entnehmen Sie bitte den beiliegenden Ausdrucken der entsprechenden E-
Mails.
Da߁ dies ein Grund f†ür einen Parteiausschlu߁ sein soll, wä‚re mir nie in den Sinn ge-
kommen. Deshalb habe ich das Thema bisher auch nicht weiter vertieft.
5. Auch einer Verleumdung habe ich mich nicht schuldig gemacht. Ich habe lediglich
mit einem sehr vorsichtig formulierten (Konjunktiv) Vergleich auf die Aussage eines
Mitpiraten reagiert, da߁ man, wenn man gegen Anonymit‚ät eintrete, Morddrohungen
in Kauf nehmen mü߆te. Diese Aussage halte ich fü†r parteischä‚digend.
Die n‚äheren Details ergeben sich aus den Anlagen zu meiner Klageerwiderung vom
27.4.2013. Leider wurden diese vom Landesschiedsgericht der Piratenpartei
Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen zwar in seinem Urteil erwä‚hnt,
aber offensichtlich nicht aufmerksam genug gelesen.
Verst€öße vor allem durch Inhaber von Ċmtern in der Piratenpartei Deutschland ge-
gen Grunds‚tze unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere
des demokratischen Rechtsstaats und gegen unsere eigenen Parteigrundsä‚tze wie
Transparenz und ein Mehr an Mitbestimmung bzw. Basisdemokratie m†üssen ein En-
de finden.
Bitte entscheiden Sie †über die Zust‚ändigkeit und die korrekte Einreichung der An-
bzw. Berufung. Fü†r Fragen und n‚ähere Einzelheiten stehe ich Ihnen gern unter der
oben genannten Anschrift zur Verf†ügung.


Mit freundlichen Gr†üßen
Wolfgang Gerstenh€öfer
– ein Liberaler, der die Hoffnung hatte, die Piratenpartei Deutschland kö€nnte endlich
die liberale Partei Deutschlands sein bzw. werden –


Die Formulierung „Aberkennung des Hilfspiratenstatus“ sagt sehr viel ü†ber das De-
mokratieverst‚ändnis des Landesschiedsgerichts der Piratenpartei Deutschland Lan-
desverband Nordrhein-Westfalen aus. Es ging um die (rechtswidrige) Absetzung ei-
nes von einer Mitgliederversammlung gew‚hlten Verwaltungspiraten. Da diese Art
und Weise der Absetzung rechtswidrig war, hat das Landesschiedsgericht der Pira-
tenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen selbst mit seinem Urteil
vom 12.11.2012 festgestellt:
„ƒ 5 Absatz 5 der Landessatzung [NRW] bestimmt, dass in Kreisen ohne Kreisver-
band eine Mitgliederversammlung Vertreter fü†r bestimmte Aufgaben bestimmen
kann, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht ü†ber den
Posteingang oder die Vertretung gegen†ber der Presse. Diese Vertreter sollen vom
Landesvorstand in seiner n‚ächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den
bestimmten Aufgaben betraut werden. Entgegen der Auffassung des Landesvor-
stands [NRW] ist der durch die Mitgliederversammlung bestimmte Verwaltungspirat
jedoch kein „regionaler Helfer“ kraft Auftrags durch und f†ür den Landesvorstand,
sondern der Verwaltungspirat und sein Aufgabengebiet wurde durch die Mitglieder-
versammlung bestimmt, indem er von ihr gew‚hlt wurde. Damit ist die Mitgliederver-
sammlung das alleinige Organ, das einen Verwaltungspiraten wieder absetzen k€önn-
te.“

U r t e i l
in dem Verfahren
Piratenpartei Deutschland
Landesverband NRW
vertreten durch Daniel Neumann
Postfach 103041
44303 Dortmund
danielsan@piratenpartei-nrw.de
gegen
Herrn Wolfgang Gerstenhöfer
Zaunkönigweg 5
50189 Elsdorf
wolfgang.gerstenhöfer@gmx.de
mit dem AZ: LSG-NRW-2013-012, hat das Landesschiedsgericht der
Piratenpartei NRW (nachfolgend LSG) in seiner Sitzung vom 12.08.2013 mit den Stimmen der
Richter Melano Gärtner, Isabelle Sandow und Benjamin Killewald einstimmig folgenden Beschluss
gefasst:
Der Anrufung für ein Parteiausschlussverfahren gegen den Beklagten wird statt
gegeben.
Zur Sachlage:
I.
Am 20.03.2013 wurde das LSG bezüglich einem Parteiausschlussverfahrens (nachfolgend PAV)
gegen den Beklagten angerufen. Der Inhalt der Anrufung umfasste im Wesentlichen drei Punkte:
a) Eine Beschreibung des Auftretens des Beklagten gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis
(nachfolgend REK), was als behindernd wie auch das Verhindern von konstruktiven
Arbeiten, dargestellt wird. Das Wiederholen von Vorwürfen wie rechtswidriges Verhalten,
Verstoß gegen freiheitlich-demokratische Grundzüge und das Einbeziehen von ordentlichen
Gerichtsbarkeiten, sah der Kläger als ausreichend an, von einer öffentlichen Schädigung
der Partei, die vermutlich billigend in Kauf genommen wurde, ausgehen zu müssen. Diese Punkte wurden mit
Benennung von Zeugen und Anlagen an die Klageschrift
dargelegt.
b) Der Verbreitung und Unterstützung der Behauptung, dass
gegen ein Mitglied des REK von Seiten anderer Mitglieder des
selbigen Verbandes Morddrohungen ausgesprochen wurden.
c) Öffentliche Verleumdungen gegenüber anderen Mitgliedern,
hier im Speziellen gegen einen bestimmten Piraten im REK.
Am 24.03.2013 schickte der Beklagte an die Mailingliste (nachfolgend
ML) REK nrw-rhein-erft@liste.piratenpartei.de einen recht großen
Textsatz, der gleichzeitig auch das LSG, dass Bundesschiedsgericht
und zwei Bundesvorstandsmitgliedern gingen.
Am 25.04.2013 erreichte den Beklagten die Anrufung, worauf er am
27.04.2013 erstmalig Stellung bezog.
Neben einem Vorwort beantragte der Beklagte aus formalen Gründen
das PAV abzuweisen.
Als Begründung nannte der Beklagte im Folgenden drei Dinge:
a) Die inkorrekte Anwendung des § 4 der Landessatzung der Piratenpartei NRW i.V.m. § 6
der Bundessatzung der Piratenpartei.
b) Eine Gegenklage in Form einer zu verhängender Ordnungsmaßnahmen gegen mehrere
damalige und jetzige Landesvorstandsmitglieder.
c) Stellungnahmen zu dezidierten Passagen in den einzelnen Punkten der Anrufung, die
wiederum mit Anlagen untermauert wurden.
Am 09.07.2013 wurde den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass das LSG sich neu konstituiert hat
und welcher Spruchkörper für diesen Fall zuständig ist. Diese Infomail wurde mit einer
Rechtebehelfsbelehrung nach § 5 Abs. (3) BSchGO versehen.
Ferner teilte der neue Berichterstatter (nachfolgend BE) dem Beklagten zusätzlich mit, wie das
LSG seine Stellungnahme inhaltlich sehe.
Noch am selbigen Tag ließ der Beklagte dem LSG seine Meinung der rechtlichen Sachlage
zukommen, die gleichzeitig mit einem Zusatz an das Bundesschiedsgericht (nachfolgend BSG)
versehen war, die einen Widerspruch nach § 8 Abs. (6) BSchGO beinhaltete. Der Inhalt dieser E-Mail ging zusätzlich an das BSG sowie
Vorständen des Bundesvorstandes (nachfolgend BuVo).
Eine kurze Stellungnahme des BSG ließ nicht lange auf sich warten.
Das BSG teilte dem Beklagten mit, dass Anrufungen unter Vorbehalt
nicht möglich seien. Der Beklagte sah in dem Widerspruch aber keine
Anrufung unter Vorbehalt, sondern bezog sich auf die Ablehnung des
LSG bezüglich der "Gegenklage" in der erstmaligen Stellungnahme zur
eigentlichen Anrufung dieses Falls. Eine nochmalige Information an
den Beklagten, die "Gegenklage" in Form einer Ordnungsmaßnahme
sei an den LaVo zu stellen und nicht an das LSG wurde damit
honoriert, dass gegen die BE am 10.07.2013 ein Antrag auf Besorgnis
der Befangenheit nach § 5 Abs. (3) BSchGO gestellt wurde.
Am 19.07.2013 wurde den Parteien die Gelegenheit gegeben sich bis
zum 03.08.2013 bezüglich des Antrages auf Besorgnis der
Befangenheit gegen die Richterin Isabelle Sandow zu äußern. Dieses
tat der Beklagte am gleichen Tag der Kläger zwei Tage später.
Am 22.07.2013 entschied das LSG mit den Richtern Melano Gärtner,
Christian Degen und Benjamin Killewald, den Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen die
Richterin und BE abzulehnen. Der Beschluss ging den Parteien am 26.07.2013 zu.
Am 29.07.2013 wurde für den 12.08.2013 zu einer fernmündlichen Verhandlung geladen. Eine
Absage vonseiten des Beklagten ging am 07.08.2013 beim LSG und gleichzeitig beim BSG und
der privaten Maildresse des BE ein.
Zur Begründung:
II.
a) Auch die rechtliche Auffassung des Beklagten, was den § 4 der Landessatzung iVm § 6 der
Bundessatzung angeht, teilte das Gericht nicht. Der Hinweis, dass das rechtliche Verständnis des
Beklagten in diesem Punkt nicht zutreffend sei, führt schlussendlich zu einen Antrag auf Besorgnis
der Befangenheit gegen den BE. Auch die nochmalige Stellungnahme/Erörterung des Beklagten
zum Antrag auf Besorgnis der Befangenheit, dessen Inhalt schon mehrfach an anderer Stelle
wieder gegeben wurde, konnte die zu entscheidenden Richter auch nicht davon überzeugen, dass
der Beklagte hier einem rechtlichen Irrtum unterliegt.
Demnach ist in diesem Fall die Regelung und der Verwaltungsablauf folglich so zu sehen:
aa) In einer E-Mail vom 09.07.2013 erklärte der Beklagte, dass seine "Gegenklage" quasi ein Bestandteil der
Klageerwiderung im Sinne von § 9 Abs. (1) BSchGO ist. Das
Gericht teilte diese Auffassung dahingehend nicht, dass i.A. a.
§ 277 Abs. (1) S 1 ZPO eine Gegenklage zu einem Verfahren in
der Klageerwiderung/Stellungnahme, in der Form wie sie hier
dargebracht wurde, weder als Verteidigungsmittel anzusehen
ist, noch dass man bei so was von einer Förderung des
Verfahrens ausgehen kann.
ab) §6 Abs. (1) BS regelt die Formen der
Ordnungsmaßnahmen. Lediglich der Parteiausschluss wird
abweichend von Abs. (1) BS in Abs. (2) BS geregelt. Daher
kann die Angelegenheit eines Parteiausschlussverfahrens keine
Beschlusssache sein, sondern ist ein rein formaler
Verwaltungsakt. Der Landesvorstand beschliesst höchstens die
Textform in der der Antrag beim LSG eingereicht wird, da hier
§8 Abs. (3) BSchGO zu beachten ist. Sofern nicht bereits der
Antragsteller dem LaVo einen formgerechten Antrag rein
gereicht hat, würde selbst der Beschluss zur Textform wegfallen. Der eigentliche Inhalt des
Antrages von Dritten bleibt jedoch unberührt. Aus diesem Grund muss auch keine
Anhörung vor dem Landesvorstand stattfinden, wie fälschlicherweise vom Beklagten
angenommen, da ein Verfahren bei einem Schiedsgericht analog als dieses zu zählen ist.
Diesem Sachverhalt zugrundeliegend, ist das Gericht anderer Auffassung was den §4 LS i.V.m.
§ 6 BSchGO angeht als der Beklagte und sieht daher auch keinerlei Verstoß vonseiten des LaVo
gegenüber Landes- und Bundessatzung.
Auch ist an diesem Punkt klar zu stellen, dass das Gericht nach Beschluss zu einer
fernmündlichen Verhandlung, nicht der Aufforderung des Beklagten folge zu leisten hat ein
Verfahren aus formalen Gründen einzustellen, wenn genau zu dem Zwecke und zur Klärung der
Sachlage, §10 Abs. (1) S 1 BSchGO, die fernmündliche Verhandlung angesetzt wurde.
b) Auch wenn in Punkt Eins der Anklageschrift einige Punkte aufgelistet wurden, die für das
Gericht schon aus der zeitlichen Sicht nur zweitrangig zu betrachten waren und wiederum andere
Punkte bereits in anderen Verfahren Klärung fanden, haben die Zeugen doch sehr ausführlich und
glaubhaft dargelegt, was teilweise schon aus den Anlagen der Parteien heraus zu lesen war.
Gerade der Punkt "destruktives Verhalten" fand dort besondere Beachtung, da es aus mehrerlei Sicht geschildert und dargelegt wurde.
Insbesondere die Aussagen des Zeugen Reintzsch, welche das
Gebaren des Beklagten, in Bezug auf die Aberkennung des
Hilfspiratenstatus dessen, aufzeigen, belegen deutlich das
symptomatisch offensive und energische,wenn leider auch
unbelehrbare, Verhalten des Beklagten, mit welchem dieser auch dem
Gericht selbst gegenüber getreten ist.
Das LSG will dem Beklagten sicherlich nicht das Recht aberkennen
ordentliche Gerichte aufzusuchen um ggf. Sachverhalte klären zu
lassen, doch sieht das Parteiengesetz §14 für innerparteiliche Dinge
nun mal erst ein innerparteiliches Schiedsgericht vor. Jeder Pirat kann
und hat sich, sofern es sich nicht um strafrechtliche Dinge handelt, an
seine Landesschiedsgerichte zu wenden sowie nicht damit zu drohen
innerparteiliche Regularien vor einem ordentlichen Gericht prüfen zu
lassen. Dieser Option kann ein Kläger oder Beklagter gerne
nachkommen, wenn die innerparteilichen Instanzen ausgeschöpft sind.
Aus dieser massiven Ansammlung von benannten Punkten erkennt
das Gericht einen nicht unerheblichen inneren Schaden gegenüber dem Kreisverband, welcher
teilweise auch auf andere Kreisverbände übergesprungen ist und somit von einem
parteischädigenden Verhalten gesprochen werden muss.
c) Ein weiterer Punkt in der Anklageschrift betraf das Verbreiten und Unterstützen der Aussage
eines anderen Parteimitglieds, nämlich einer "Morddrohung und existierenden Todesliste", obwohl
es massiv von allen Seiten anderslautende Aussagen gegeben hat, sich der Beklagte aber nicht
eines besseren belehren ließ und auf seinen Standpunkt, anscheinend bis heute, pochte. Das
Gericht musste nach einiger Recherche zu dem Thema leider feststellen, dass der betreffende
Pirat, der Beklagte und andere Piraten ziemlich überreagiert haben und würde es nicht gerade um
so was wie eine "Morddrohung" oder "Todesliste" gehen, man dieses Gerücht auch nur als solchen
abtun würde als das was es ist, ein Gerücht.
ca) Im laufe dieses Verfahrens konnte keiner der angehörten Zeugen die Existenz einer
Todesliste bestätigen.
cb) Angesichts dieser im ersten Moment erscheinenden brisanten Thematik, sollte man
meinen, dass dem zuständigen LaVo diesbezüglich eine Meldung vorliegt. Dieses musste
der Kläger auf nachfrage vom Gericht leider verneinen. cc) Das Gericht geht im allgemeinen davon aus, dass wenn in
einer Anklage doch ein so massiver Punkt aufgeführt wird, die
Beklagtenseite dieses widerlegt, oder in dem Fall zu Belegen
weiß. Leider musste das Gericht feststellen, dass während des
gesamten Schriftverkehrs mit der Beklagtenseite, nicht ein
Beleg dazu vorgelegt wurde, der dieses Gerücht zu einer
Tatsache machen würde.
cd) Auf Nachfrage des LSG beim BuVo zu dem Thema
Todesliste, wurde dem Gericht der Anhang einer Mail vorgelegt
die vom betroffenen Piraten einschickte wurde, Zitat: "Bunny
Riot: Auf meiner Todesliste steht dieser Freak weit oben". Der
persönliche Bezug dieser Aussage auf den Beklagten, sowie
dieser Tweet als Hinweis zur Existenz einer Todesliste ist für
das Gericht nicht ersichtlich.
Folglich muss auch hier vonseiten des Gerichtes von einem
innerparteilichen ja sogar Parteischädigendem Verhalten des
Beklagten ausgegangen werden, was trotz massiven Vermittlungsversuchen von Kreismitgliedern
der Beklagte vehement beibehalten wurde.
Zusammenfassend:
III.
Auch wenn das Gericht zumindest nachvollziehen kann, dass der Beklagte sich durch die jedoch
rechtmäßigen Handlungen anderer übergangen fühlt, so ist das Verhalten in welcher Art und
Weise dies vorgetragen wird sehr zu bemängeln.
Der Kläger hat alle Anklagepunkte auch in der Verhandlung soweit glaubhaft belegt und dieses mit
Zeugenaussagen bestärkt.
Der Beklagte sah es nach eigener Aussage nicht für nötig sich zu den einzelnen Anklagepunkte zu
äußern.
Zitat aus der 1. Stellungnahme des Beklagten:
"Auf die Anhänge "rechtswidriges Verhalten", "Einladung zur KMV", "Gerichtsandrohung"
und "Todeslisten", gehe ich nicht im einzelnen ein. Sie spreche für sich selbst (…)"
Das Gericht sah diese Aussagen tatsächlich für sich sprechend, nur nicht zwangsläufig für den
Beklagten. Im Ganzen wirkt die Stellungnahme eher einem
Schlusswort, wodurch das LSG am Ende nur wenig substantielles in Händen hielt was als Stellungnahme zu werten war
und gegen die Anklagepunkte oder für den Angeklagten sprach.

----- Original Message -----
From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
Cc: "Schlömer, Bernd" <Bernd.Schloemer@piratenpartei.de>; "Nerz, Sebastian" <sebastian.nerz@piratenpartei.de>; <schiedsgericht@piratenpartei.de>; "Vorstand Piratenpartei Deutschland" <Vorstand@piratenpartei.de>
Sent: Saturday, April 27, 2013 4:49 PM
Subject: Re: [Schiedsgericht #76358] Antrag auf ein Parteiausschlussverfahren des Landesvorstandes NRW gegen Wolfgang Gerstenhöfer
 

> Sehr geehrte Mitglieder des Landesschiedsgerichts der Piratenpartei
> Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen,
>
> hiermit nehme ich zur Kenntnis, daß Sven Sladek, Christina Herlitschka, Ralf
> Glörfeld, Stephanie Nöther, Carsten Trojahn, Alexander Reintzsch (?), Jörg
> Franke und Daniel Neumann in ihrer Eigenschaft als derzeitige oder ehemalige
> Mitglieder des Landesvorstands der Piratenpartei Deutschland Landesverband
> Nordrhein-Westfalen die Meinung vertreten, daß ich gemäß § 4 der
> Landessatzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband
> Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 6 der Bundessatzung der
> Piratenpartei Deutschland vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen
> die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstoßen und
> ihr damit schweren Schaden zugefügt habe, und deshalb bei Ihnen meinen
> Ausschluß aus der Piratenpartei Deutschland beantragt haben.
>
> http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung#.C2.A7_4_.E2.80.93_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
>
> https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
>
> Als Zeugen werden dafür Raphael Ast, Bianka Windham, Ioannis Milios, Bernd
> Janotta, Stephanie Schmiedke und Karsten Komanns aus dem Rhein-Erft-Kreis
> sowie Alexander Reintzsch und Carsten Trojahn benannt.
>
> Interessant ist dabei, daß Alexander Reintzsch am 5.4.2013 wegen seines
> unpiratigen, meines Erachtens rechtswidrigen Verhaltens (Stichwort:
> Gutachten AV Pampa) freiwillig seinen
> Austritt aus der Piratenpartei erklärt hat. Außerdem laufen nach meinem
> Kenntnisstand gegen den einen oder anderen Zeugen bereits staatsanwaltliche
> Ermittlungen wegen Mobbings und wurden vom Landgericht Köln bereits Termine
> für deren zivilrechtliche Inanspruchnahme ebenfalls wegen Mobbings
> festgesetzt.
>
> Sehr interessante Zeugen, wenn es vermeintlich um die Partei schädigenden
> Verhaltens
> geht.
>
> Lassen Sie mich daher zunächst feststellen, daß es für mich eine Ehre ist,
> wenn diese Menschen mich nicht mehr als Mitglied der Piratenpartei
> Deutschland sehen wollen.
>
> Parteiausschlußverfahren scheinen inzwischen in unserer Piratenpartei -
> zumindest im Landesverband Nordrhein-Westfalen - ein übliches Mittel der
> innerparteilichen Auseinandersetzung geworden zu sein. Dies ist eine fatale
> Entwicklung, die sich leider auch in dem desolaten Zustand unserer Partei
> vor allem in der Außenwirkung zeigt. Ich habe große Hoffnungen auf die
> Piratenpartei für die Politik gesetzt und setze sie - trotz allem - immer
> noch auf sie. Deshalb lasse ich mich auch auf dieses Verfahren ein.
> Anderenfalls hätte ich längst selbst meinen Austritt erklärt.
>
> Nun zum Sachverhalt:
>
> 1. Ich beantrage, den Antrag auf ein Parteiausschlußverfahren gegen mich aus
> formalen Gründen abzuweisen.
>
> Begründung
> Gemäß § 4 der Landessatzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband
> Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 6 der Bundessatzung der
> Piratenpartei Deutschland muß der Vorstand dem Mitglied vor dem Beschluss
> der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied
> in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.
>
> Dies ist nicht geschehen. Ich erfahre durch Ihre E-Mail vom 25.4.2013
> erstmals davon, daß der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland
> Landesverband
> Nordrhein-Westfalen gegen mich die Ordnungsmaßnahme "Ausschluß aus der
> Piratenpartei Deutschland" beschlossen hat. Ich wurde vom Landesvorstand
> nicht vorab informiert und schon gar nicht angehört.
>
> http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung#.C2.A7_4_.E2.80.93_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
>
> https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
>
> 2. Ich erhebe hiermit Gegenklage gegen Sven Sladek, Christina Herlitschka,
> Ralf Glörfeld, Stephanie Nöther, Carsten Trojahn, Alexander Reintzsch, Jörg
> Franke, Daniel Neumann, Raphael Ast, Bianka Windham, Ioannis Milios, Bernd
> Janotta, Stephanie Schmiedke und Karsten Komanns wegen Amtsmißbrauchs und
> Verstoßes gegen § 8 Absatz 1 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland
> im Falle der Landesvorstandsmitglieder und in allen Fällen wegen der
> Verletzung meiner Rechte und zwar vor allem meines Rechts auf freie
> Meinungsäußerung im Rahmen der von der Piratenpartei genutzten Medien und
> meines Rechts, die vorgesehenen Rechtswege zu nutzen, und beantrage die
> Verhängung einer angemessenen Ordnungsmaßnahme gegen die benannten Personen.
>
> https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_8_-_Bundespartei_und_Landesverb.C3.A4nde
>
> Die nähere Begründung ergibt sich aus meiner Stellungnahme unter 3. Außerdem
> verweise ich auf den Inhalt meiner Berufung beim Bundesschiedsgericht mit
> dem Aktenzeichen BSG 2013-04-15.
>
> 3. Der Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband
> Nordrhein-Westfalen sieht in der Tatsache, daß ich eine andere Rechtsmeinung
> als dieser vertrete, dazu auch in der innerparteilichen Öffentlichkeit stehe
> und die in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen
> Rechtswege nutze oder nutzen möchte, einen schweren Schaden für die
> Piratenpartei Deutschland, den ich ihr damit zugefügt habe (§ 4 der
> Landessatzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband
> Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 6 der Bundessatzung der
> Piratenpartei Deutschland).
>
> Die angebliche Bereitschaft meinerseits, auch eine öffentliche Schädigung
> der Partei billigend in Kauf zu nehmen, die der Landesvorstand mir
> unterstellt, ist kein Grund für einen Parteiausschluß - weder nach dem
> Satzungsrecht der Piratenpartei Deutschland noch nach dem Parteiengesetz in
> der Fassung der Bekanntmachung vom 31.1.1994, das zuletzt durch Artikel 1
> des Gesetzes vom 23.8.2011 geändert worden ist.
>
> https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__10.html
>
> Hier weitere Zitate aus dem Antrag des Landesvorstands - übrigens ohne
> Datum -, die eindeutig belegen, daß ich der Partei auch seiner Meinung nach
> keinen Schaden zugefügt habe:
>
> "Vor allem durch wiederholte Vorwürfe bezüglich angeblich rechtswidrigen
> Verhaltens seitens der Kreismitglieder und des Landesvorstandes, den Verstoß
> gegen freiheitlich-demokratische Grundsätze, der Absicht ordentliche
> Gerichtsbarkeiten einzuschalten, sieht der Landesvorstand NRW die
> Bereitschaft seitens Wolfang Gerstenhöfers als gegeben an, auch eine
> öffentliche Schädigung der Partei billigend in Kauf zu nehmen."
>
> "Im Rahmen dieses destruktiven Verhaltens ist zudem auch auf die damalige
> Entziehung der Rechte als Verwaltungspirat von Wolfgang Gerstenhöfer im
> April 2012 hinzuweisen, da trotz dieser damaligen Maßnahme keine Besserung
> in seinem Verhalten zu erkennen ist und er wiederholt Vorwürfe bezüglich
> Datenmissbrauch und Verstöße gegen den Rechtsstaat aufzeigt."
> (Dazu verweise ich zusätzlich auf Anlagen 1 und 2.)
>
> "Der Landesvorstand sieht es als gegeben an, dass Wolfgang Gerstenhöfer,
> trotz oftmals anderslautender Beteuerungen oder anders erscheinender
> Äußerungen keinerlei Interesse an einer friedlichen und konstruktiven Arbeit
> in der Piratenpartei oder mit den Mitgliedern des Rhein-Erft-Kreises hat
> sowie nicht Willens ist möglichen Schaden von der Partei abzuwenden."
>
> "Dies sind nur exemplarisch aufgezeigte Belege für das Verhalten von Wolfang
> Gerstenhöfer, welche nach Auffassung des Landesvorstandes NRW deutlich die
> Mutwilligkeit zu einer Schädigung der Parteiinteressen aufzeigen sowie sein
> tendenziell subversives Verhalten aufzeigen."
>
> Das genaue Gegenteil ist der Fall.
>
> Ich sehe in dem Verhalten des Landesvorstands und auch der benannten
> Zeugen - ein Beleg dafür ist auch die Begründung des vorliegenden Antrags
> auf meinen Parteiausschluß - eine große Gefahr für das Ansehen und das Image
> der Piratenpartei Deutschland. Auch und gerade führende Mitglieder der
> Piratenpartei, die
> für Bürgerrechte, Transparenz, Offenheit und direkte Demokratie stehen
> möchte, müssen sich an Gesetz und Recht und die zur Zeit geltenden
> "Spielregeln" halten und dürfen sich nicht ihre eigenen Regeln machen.
>
> Für mich besteht hier der dringende Verdacht, daß Mitglieder, deren
> (liberale) Gesinnung für nicht genehm gehalten wird, innerparteilich mundtot
> gemacht werden sollen. Das ist der direkte Weg zu einer Kaderpartei. Soll
> das der Weg der Piratenpartei Deutschland sein?
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Kaderpartei
>
> Es wäre sehr bedauerlich, wenn unsere Partei demnächst auch zum Gegenstand
> von Verfassungsschutzberichten wie zum Beispiel die Partei Die Linke würde.
> Ich würde das zumindest sehr bedauern.
>
> Für mich war, ist und bleibt die Piratenpartei grundsätzlich eine liberale
> Partei.
>
> Ich sehe das sehr ähnlich wie Bernd Schlömer und Sebastian Nerz. Dessen
> Aussage über die Piraten und das Grundsatzprogramm waren für mich
> ausschlaggebend, um mich bei den und für die Piraten zu engagieren.
>
> "Er sieht die Piratenpartei als sozialliberale Grundrechtspartei, die sich
> unter anderem für politische Transparenz einsetzen will."
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Piratenpartei_Deutschland
>
> Vor diesem Hintergrund bin ich Mitglied der Piratenpartei geworden und dafür
> engagiere ich mich - bei Bedarf auch mit Hilfe der Schieds- und/oder der
> ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie das in einem freiheitlichen und
> demokratischen Rechtsstaat üblich und vorgesehen ist. Denn dafür ist sie
> geschaffen worden. Das sehen die dieses Verfahren gegen mich initiierenden
> Piraten offensichtlich anders.
>
> Sie beanspruchen für sich, darüber urteilen zu dürfen, welches Verhalten
> konstruktiv, destruktiv oder sogar subversiv ist. Die als Mitglieder des
> Landesvorstands genannten Personen eignen sich sogar die Kompetenz an,
> Mitglieder besser machen, also in ihrem Sinne erziehen zu dürfen.
>
> Auf die Anhänge "Rechtswidriges Verhalten", "Einladung zur
> Kreismitgliederversammlung", "Gerichtsandrohung" und "Todesliste" gehe ich
> nicht im einzelnen ein. Sie sprechen für sich selbst und belegen in aller
> Deutlichkeit die Abstrusität des vorliegenden Antrags auf einen
> Parteiausschluß. Da kann man im Interesse unserer Partei wirklich nur
> hoffen, daß dies nicht an die Öffentlichkeit kommt.
>
> Nur zum Anhang "Verleumdung" verweise ich auf Anlage 3. Eine Verleumdung ist
> für mich hier nach wie vor nicht zu erkennen.
>
> Ich behalte mir allerdings vor, einen Strafantrag gegen Herrn Raphael Ast
> wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft
> Köln zu stellen. Herr Ast ist inzwischen leider - und sicher nicht nur im
> Rhein-Erft-Kreis - dafür bekannt, daß er sehr gern und intensiv andere
> Menschen beleidigt und diskreditiert. Dazu liegt mir auch ein Tondokument
> vor.
>
> Auf einen Nachweis meiner konstruktiven (und friedlichen) Arbeit für die
> Piratenpartei Deutschland und vor allem für unsere möglichen Wähler
> verzichte ich an dieser Stelle. Der Blick in mein Profil gibt die eine oder
> andere Antwort darauf.
>
> Lediglich die Anlagen 4 und 5 belegen, daß ich nach wie vor an einem
> konstruktiven Miteinander im Rhein-Erft-Kreis - im Gegensatz zu anderen
> Personen - bereit bin. Antworten darauf habe ich bis heute nicht erhalten.
>
> Mit freundlich-piratig-liberalen Grüßen
> Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
>
> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Wolfgang_Gerstenh%C3%B6fer
>
> Eine Kopie geht auch an das Bundesschiedsgericht, da meine Berufung bei
> diesem quasi eine Begründung für den Antrag auf meinen Ausschluß aus der
> Piratenpartei Deutschland ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der
> Angelegenheit erhät auch der Bundesvorstand offiziell eine Kopie.
>
> Anlage 1
> ----- Original Message -----
> From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
> To: "Landesverband Nordrhein-Westfalen"
> <nordrhein-westfalen@lists.piratenpartei.de>
> Sent: Sunday, March 31, 2013 3:06 PM
> Subject: Re: [Piraten NRW] Worum geht es hier eigentlich?
>
>
>> Hallo Achim,
>>
>> aufgrund der Erfahrungen, die ich in den vergangenen etwa zwölf Monaten im
>> Rhein-Erft-Kreis mit dem Landesvorstand sammeln durfte, kann ich Dir
>> uneingeschränkt zustimmen.
>>
>> Da haben sich Menschen in Ämter wählen lassen, die sich ihrer
>> Verantwortung
>> entweder nicht bewußt oder dazu nicht fähig sind. Menschen, die nach dem
>> Pippilotta-Prinzip leben und sich dementsprechend die Welt so machen, wie
>> sie ihnen gerade gefällt.
>>
>> Dies zeigt sich zum Beispiel in ihrem sehr eigenwilligen Verhältnis zu
>> Gesetz und Recht - vor allem zum Parteiengesetz - und in der Art, wie sie
>> mit engagierten Mitpiraten umgehen, die es wagen, eine eigene, eine
>> abweichende Meinung zu haben und deren Nase ihnen deshalb nicht paßt.
>>
>> So wurde mir als Verwaltungspirat im Rhein-Erft-Kreis der Zugriff auf die
>> Mitgliederdaten entzogen, ohne mich vorab anzuhören oder mich auch nur
>> über
>> diese Maßnahme zu informieren, nur weil ich mir erlaubt habe, wegen eines
>> massiven Vertrauensbruchs durch einen mir damals wichtigen Mitpiraten laut
>> an Rücktritt zu denken.
>>
>> Im Nachhinein hat sich bei mir der Eindruck gebildet, daß es wohl eher
>> meine
>> liberale Gesinnung und meine politische Erfahrung waren, die dem einen
>> oder
>> anderen nicht in den Kram gepaßt haben. Da kam mein Gedanke an Rücktritt
>> gerade recht.
>>
>> Dabei haben die beteiligten Mitglieder des Landesvorstands auch immer -
>> teils unbewußte, teils bewußte - Helfer und Helfershelfer vor Ort
>> gefunden.
>>
>> Auch mein Nachfolger als Verwaltungspirat im Rhein-Erft-Kreis, der dem
>> einen
>> oder anderen zu selbstbewußt und damit zu einem Dorn im Auge wurde, wurde
>> zunächst per Twitter und Mailinglisten gemobbt. Dann wurde an ihm vorbei
>> zu
>> einer Kreismitgliederversammlung eingeladen. Was bedeutet schon eine Wahl
>> durch die Mitglieder. Die kann man einfach ignorieren.
>>
>> Entsprechende Fristen wurde übrigens auch dort - wie bei der
>> Aufstellungsverammlung in Meinerzhagen - nicht eingehalten. Das nur am
>> Rande.
>>
>> Noch schlimmer war aber, daß diese Kreismitgliederversammlung, ohne daß
>> dies
>> aus der Einladung ersichtlich gewesen wäre, mit Hilfe einer
>> Satzungsänderung
>> dazu mißbraucht wurde, den besagten Verwaltungspiraten abzuwählen. Gegen
>> ein
>> konstruktives Mißtrauensvotum ist nichts zu sagen, es muß aber den
>> Spielregeln folgen, die in unserem Land gelten.
>>
>> Von den eigenen Spielregeln unserer Partei wie Transparenz, Offenheit und
>> Basisdemokratie war da schon gar nichts mehr zu merken. Wie gesagt: "Ich
>> mache mir die Welt, wie sie mir gefällt."
>>
>> Bedauerlicherweise hat sich auch unser Landesschiedsgericht in diesen
>> Angelegenheiten nicht mit Ruhm bekleckert. Nach meiner Überzeugung liegt
>> dies wohl auch daran, daß zwischen Mitgliedern des Landesschiedsgerichts
>> und
>> des Landesvorstands zu enge Beziehungen bestehen. Einige Klagen warten
>> seit
>> Oktober 2012 auf Urteile. Inzwischen muß sich das Bundesschiedsgericht
>> damit
>> befassen.
>>
>> Ich kann nur hoffen, daß es auf dem Landesparteitag 2013.1 am 27. und 28.
>> April in Bottrop gelingt, einen Landesvorstand zu wählen, dessen
>> Mitglieder
>> sich im Klaren darüber sind, was es heißt, Vorstand eines Landesverbands
>> einer politischen Partei mit fast 6.500 Mitgliedern zu sein, und sich
>> nicht
>> nur zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern
>> sich auch an diese halten.
>>
>> Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich gern zur Verfügung.
>>
>> Beste und piratig-liberale Grüße aus dem Rhein-Erft-Kreis und noch schöne
>> Ostern
>> Wolfgang
>>
>> https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Wolfgang_Gerstenh%C3%B6fer#Die_Rhein-Erft-Piraten_und_ich
>>
>
> Anlage 2
> ----- Original Message -----
> From: Wolfgang Gerstenhöfer
> To: Landesverband Nordrhein-Westfalen
> Sent: Thursday, April 11, 2013 8:52 AM
> Subject: Re: [Piraten NRW] Kandidatur Landesvorstand
>
>
> Sehr geehrter Herr Marsching, lieber Michele,
>
> mit Interesse habe ich Ihre erneute Bewerbung um das Amt des Vorsitzenden
> der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis
> genommen.
>
> Grundsätzlich begrüße ich diesen Schritt - wegen Ihrer
> liberal-demokratischen und gleichzeitig sozialen Einstellung, zu der Sie
> sich mir gegenüber bekannt haben,  - und Ihre Bereitschaft dazu gerade in
> der aktuellen Situation sehr!
>
> Sie erinnern sich aber vielleicht noch an unseren E-Mail-Wechsel im November
> des vergangenen Jahres, der bis heute - zumindest aus meiner Sicht - nicht
> so richtig beendet worden ist.
>
> Für den Fall, daß Sie wieder zum Landesvorsitzenden gewählt werden sollten,
> kann ich nur hoffen, daß Sie Ihrer Verantwortung gegenüber engagierten
> Mitpiraten besser als in der Vergangenheit gerecht werden (wollen und
> können).
>
> Unter Ihrem Vorsitz wurde mir von den Herren Carsten Trojahn und Jörg
> Franke als rechtmäßig von einer Kreismitgliederversammlung gewählter
> Verwaltungspirat der Zugriff auf die Mitgliederdaten entzogen.
>
> Das wäre sicher für sich genommen noch kein Grund zur Klage.
>
> Ich wurde allerdings weder vorab zum Sachverhalt angehört noch nachträglich
> über diese Maßnahme informiert.
>
> Mir geht es dabei nicht primär um meine Person, obgleich mich das sehr
> verletzt hat. So geht man meiner Meinung nach einfach nicht mit Menschen und
> schon gar nicht mit engagierten Parteifreunden um.
>
> (Nur so nebenbei: Nachdem ich den Rhein-Erft-Stammtisch mit gegründet hatte,
> bin ich von der FDP zur Piratenpartei gewechselt, damit ich - auf Bitten
> einiger Mitpiraten - für das Amt eines Verwaltungspiraten kandidieren kann,
> und habe deshalb letztendlich auf einen Sitz in einem Stadtrat zugunsten
> meines Engagements für die Piratenpartei verzichtet. Fast vier Jahre war ich
> als sachkundiger Bürger Mitglied des Ausschusses für Jugend, Schule,
> Soziales und Sport und unter anderem an der Bildung eines Jugendamts und
> eines Jugendhilfeausschusses auf Seiten einer Koalition aus CDU und FDP
> maßgeblich beteiligt.)
>
> Mir geht es darum, daß hier aus meiner Sicht sowohl gegen Grundsätze der
> Piraten wie Transparenz und Basisdemokratie als auch gegen rechtsstaatliche
> Grundsätze ("Auch die andere Seite soll gehört werden.") verstoßen wurde.
>
> Da wird eine Wahlentscheidung, der Wille der Mitglieder
> (=Kreismitgliederversammlung) einfach übergangen. (Und jetzt soll mir bitte
> niemand wieder mit irgendwelchen Beauftragungen nach dem Bürgerlichen
> Gesetzbuch kommen. Auch für unsere Piratenpartei - selbst für einen
> virtuellen Kreisverband - gilt das Parteiengesetz.)
>
> Wollten wir es als Piratenpartei nicht besser machen als die Altparteien?
>
> Schaut man sich aber den angeblichen Grund dieser "Amtsenthebung" an, dann
> wird es besonders interessant:
>
> Ich hatte es gewagt, auf einer Mailingliste aufgrund einer akuten
> Streßsituation quasi laut darüber nachzudenken, nach der Landtagswahl mein
> Amt, meine Funktion zur Verfügung zu stellen. Das war der angebliche Grund
> ... (Oder war es doch meine politische Gesinnung, meine liberale
> Überzeugung?)
>
> Sorgen Sie bitte mit dafür, daß sich so etwas nicht wiederholt. Vielen Dank!
>
> Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Kandidatur und gegebenenfalls für
> Ihre Amtsführung, die mit einer großen Verantwortung sowohl gegenüber den
> fast 6.500 Mitgliedern als auch den Wählern verbunden ist.
>
> Mit freundlich-piratig-liberalen Grüßen aus dem Rhein-Erft-Kreis
> Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
>
> Anlage 3
> ----- Original Message -----
> From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
> To: "Mailingliste Rhein-Erft-Kreis" <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
> Sent: Wednesday, March 20, 2013 9:25 AM
> Subject: [Rhein-Erft-Piraten] Meinungsäußerungen
>
>
>> Sehr geehrter Herr Ast,
>>
>> Sie hatten mich in einer E-Mail an meine persönliche E-Mail-Adresse vom
>> 17. März 2013 gebeten, zu meinem folgenden Beitrag vom 1. März 2013 hier
>> über die Mailingliste eine Klarstellung vorzunehmen.
>>
>> Zunächst sah ich keine Notwendigkeit dafür, da ich meinen Beitrag, meine
>> Meinungsäußerung für eindeutig halte, komme Ihrer Bitte - auch mit Blick
>> auf die anderen Leser - aber nun doch nach.
>>
>> Mir ist es sehr wichtig, mögliche Mißverständnisse zu vermeiden oder
>> möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.
>>
>> "----- Original Message -----
>> From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
>> To: "Mailingliste Rhein-Erft-Kreis"
>> <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
>> Sent: Friday, March 01, 2013 11:31 AM
>> Subject: Re: [Rhein-Erft-Piraten] Morddrohungen gegen mich auf Twitter
>>
>>
>>> Und hier haben wir nun ein Exemplar der Art von Menschen, die
>>> wahrscheinlich
>>> insgeheim auch die Ansicht vertreten, daß Opfer einer Vergewaltigung
>>> selbst
>>> schuld sind, weil sie durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung den Täter
>>> provoziert haben.
>>>
>>> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Raphael.Ast
>>>
>>> Es ist so schön einfach, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und es macht
>>> natürlich auch viel mehr Spaß - zumindest solchen Menschen -, andere zu
>>> diskreditieren, Parteiausschlußverfahren zu beantragen oder zu
>>> unterstützen
>>> als konstruktive Parteiarbeit zu machen, neue Mitglieder zu werben,
>>> Info-Stände zu organisieren und sich tatsächlich politisch zu
>>> engagieren."
>>
>>
>> Dabei handelte es sich um eine Reaktion auf den Beitrag von Herrn Ast vom
>> 28. Februar 2013:
>>
>> "> ----- Original Message -----
>>> From: "Raphael Ast" <Raphael.Ast@Sify.com>
>>> To: <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
>>> Sent: Thursday, February 28, 2013 8:08 PM
>>> Subject: Re: [Rhein-Erft-Piraten] Morddrohungen gegen mich auf Twitter
>>>
>>>
>>>> Dietrich X wrote:
>>>>> Ahoi Piraten,
>>>>> [ .. ]
>>>>
>>>> Wie kommst du darauf dein Name wre nicht bekannt?
>>>> https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-rhein-erft/2012-May/001485.html
>>>>
>>>> (eigentlich wundert es mich nicht, es gibt andauern Belege wie schnell
>>>> Personen vergessen was sie kurz zuvor von sich gegeben haben).
>>>>
>>>> Und wieso ist das ein Problem auf einmal? Totale Transparenz, Klarnamen
>>>> und
>>>> so, mehrfach gefordert, und keine Angst Visage zu zeigen, ffentliche
>>>> "Politiker" und so...
>>>> https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-rhein-erft/2012-August/002030.html
>>>> https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-rhein-erft/2013-February/003534.html
>>>> https://twitter.com/Tuku_Oe/status/271608745312780288
>>>> https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-rhein-erft/2013-February/003531.html
>>>>
>>>>
>>>> Ansonsten gratuliere ich fr das Kunststck (wiedereinmal) alle
>>>> Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen."
>>
>>
>> Dieser Beitrag stellte seinerseits eine Reaktion auf den folgenden Beitrag
>> dar:
>>
>> "----- Original Message -----
>> From: "Dietrich X" <Dietrich+X@news.piratenpartei.de>
>> To: <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
>> Sent: Wednesday, February 27, 2013 7:23 PM
>> Subject: [Rhein-Erft-Piraten] Morddrohungen gegen mich auf Twitter
>>
>>
>>>
>>> Ahoi Piraten,
>>>
>>> Wolfgang sagt die Wahrheit. Gegen mich sind auf Twitter Morddrohungen
>>> veröffentlicht worden. Ich muss diese Drohungen ernstnehmen, nach den
>>> Vorkommnissen in Baden-Württemberg, weil sie eindeutig im Zusammenhang
>>> mit meiner Mitgliedschaft in der PP stehen.
>>>
>>> Meine persönliche Gefährdungslage sehe ich durch die satzungswidrige
>>> Veröffentlichung meines Klarnamens auf Twitter durch Jannis erheblich
>>> verschärft. Diese Verhalten habe ich auch schon beim BuVo gerügt und
>>> Maßnahmen gefordert.
>>>
>>> Ob ich, angesichts der gegebenen Sicherheitslage an der
>>> Gründungsversammlung teilnehmen kann, ist noch unklar. Für ein
>>> öffentliches Amt in der PP werde ich aber aus Sicherheitsgründen unter
>>> diesen Umständen nicht kandidieren.
>>>
>>> Es muss natürlich auch die Frage geklärt werden, ob die
>>> Veröffentlichung meines Klarnamen ganz bewusst auf Twitter erfolgte und
>>> wenn ja, welchen Zweck die Veröffentlichung hatte. Das werde aber andere
>>> klären.
>>>
>>> Grüße
>>> Dietrich"
>>
>>
>> Die Reaktion auf diesen Beitrag von Herrn Ast vom 28. Februar 2013 habe
>> ich - und nicht nur ich - so verstanden, daß Herr Ast die Meinung
>> vertritt, daß Herr Dietrich Singh an der Todesdrohung selbst schuld sei,
>> da er wohl auch zu denen gehöre, die die Nennung des Klarnamens gefordert
>> haben. Wer seine Meinung also offen und nicht anonym äußert, der muß sich
>> auch nicht wundern, wenn er mit dem Tod bedroht wird.
>>
>> Diese Ansicht halte ich für sehr gefährlich - und in keinem Fall für
>> piratig.
>>
>> Deshalb habe ich daraufhin am 1. März 2013 meine folgende Meinung in Form
>> von Mutmaßungen über die Mailingliste veröffentlicht.
>>
>> In der Regel gilt: Wem der Schuh paßt, der zieht ihn sich an. Ich weiß
>> nicht, ob der Schuh paßt. Das kann nur der entscheiden, der ihn sich
>> angezogen hat.
>>
>> Oder sollte man, sollte ich Sie völlig mißverstanden haben? Dann bitte ich
>> für meinen Irrtum um Entschuldigung und gleichzeitig Sie um eine
>> Klarstellung.
>>
>> "----- Original Message -----
>> From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
>> To: "Mailingliste Rhein-Erft-Kreis"
>> <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
>> Sent: Friday, March 01, 2013 11:31 AM
>> Subject: Re: [Rhein-Erft-Piraten] Morddrohungen gegen mich auf Twitter
>>
>>
>>> Und hier haben wir nun ein Exemplar der Art von Menschen, die
>>> wahrscheinlich
>>> insgeheim auch die Ansicht vertreten, daß Opfer einer Vergewaltigung
>>> selbst
>>> schuld sind, weil sie durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung den Täter
>>> provoziert haben.
>>>
>>> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Raphael.Ast
>>>
>>> Es ist so schön einfach, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und es macht
>>> natürlich auch viel mehr Spaß - zumindest solchen Menschen -, andere zu
>>> diskreditieren, Parteiausschlußverfahren zu beantragen oder zu
>>> unterstützen
>>> als konstruktive Parteiarbeit zu machen, neue Mitglieder zu werben,
>>> Info-Stände zu organisieren und sich tatsächlich politisch zu
>>> engagieren."
>>
>> Jeder bilde sich seine eigene Meinung - auch mit Blick auf die Ereignisse
>> der vergangenen Monate - vor allem rund um die ehemalige Crew Elsdorf. Ich
>> erinnere nur an das Gespräch mit Vertretern der SPD Bedburg am 24. Oktober
>> 2012.
>>
>> Gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung nur für Sie und Ihre "Kollegen"?
>>
>> Mit freundlich-piratig-liberalen Grüßen
>> Wolfgang Gerstenhöfer
>
> Anlage 4
> ----- Original Message -----
> From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
> To: "Mailingliste Rhein-Erft-Kreis" <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
> Sent: Tuesday, March 19, 2013 5:40 PM
> Subject: [Rhein-Erft-Piraten] Mitarbeit
>
>
>> Hallo René,
>>
>> über Deine E-Mail habe ich mich sehr gefreut. Vielen Dank.
>>
>> Ich gratuliere Dir zu Deiner Wahl und wünsche Dir für Deine Arbeit viel
>> Erfolg!
>>
>> Eine Mitarbeit meinerseits ist aufgrund der Ereignisse der vergangenen
>> Monate nicht so ohne weiteres möglich.
>>
>> Dem Kreisvorstand gehören einige Personen an, bei denen ich nicht (mehr)
>> davon überzeugt bin, daß sie zu den Grundsätzen des demokratischen und
>> liberalen Rechtsstaats stehen und letztendlich unsere freiheitlich
>> demokratische Grundordnung respektieren.
>>
>> Ihr Verhalten sowohl im Vorfeld als auch im Verlauf der
>> Kreismitgliederversammlung am 17. November 2012, aber auch Äußerungen auf
>> der Mailingliste oder per Twitter haben diese Zweifel bei mir aufkommen
>> lassen. Leider spielen in diesem Zusammenhang auch der noch amtierende
>> Landesvorstand und das Landesschiedsgericht aus meiner Sicht sehr
>> unrühmliche Rollen.
>>
>> Bis heute kann ich weder einen Sinneswandel noch die Bereitschaft zu einer
>> inhaltlichen Annäherung erkennen. Leider konnte ich auch seit
>> dem 17. November 2012 keine Verbesserung der politischen Arbeit im
>> Rhein-Erft-Kreis sehen, die dieses Verhalten und vor allem die Art und
>> Weise, mit engagierten Mitpiraten umzugehen, irgendwie gerechtfertigt
>> hätte.
>> Dabei gibt es für mich keine Rechtfertigung dafür, sich nicht an die
>> Spielregeln der parlamentarischen Demokratie zu halten, vor allem wenn man
>> selbst angeblich Wert auf Transparenz, Offenheit und Beteiligung legt.
>>
>> Sehr gern würde ich wieder bei den und für die Rhein-Erft-Piraten aktiv
>> werden - auch und gerade im Bereich Öffentlichkeits- und Medienarbeit, die
>> aus meiner Sicht sehr im argen liegt. Dazu bedarf es aber eines (anderen)
>> Miteinanders, einer konstruktiven Arbeit im Team und vor allem
>> gegenseitiges
>> Vertrauen.
>>
>> Hier ist nun der Kreisvorstand gefragt, das nötige Vertrauen durch
>> geeignete
>> Maßnahmen - Parteiausschlußverfahren gehören sicher nicht dazu - (wieder)
>> zu
>> schaffen.
>>
>> Es ist meiner Meinung nach sehr bedauerlich, daß das sogenannte
>> Flottentreffen am 4. November 2012 nicht für eine offene Aussprache
>> genutzt
>> wurde. Im nachhinein habe ich den Eindruck gewonnen, daß dies von den
>> besagten Personen gar nicht gewollt war. Letztendlich haben sie mit Hilfe
>> einzelner Landesvorstandsmitglieder ihr Ziel erreicht. Vielleicht irre ich
>> mich auch. Dann haben sie nun in ihrer neuen Funktion eine neue Chance.
>>
>> Ich stehe für Fragen, nähere Einzelheiten und ein persönliches Gespräch
>> gern
>> zur Verfügung.
>>
>> Beste Grüße
>> Wolfgang
>
> Anlage 5
> ----- Original Message -----
> From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
> To: "Ioannis Milios" <J.Milios@gmx.de>
> Cc: <rhein-erft@piratenpartei-nrw.de>
> Sent: Tuesday, April 23, 2013 6:20 PM
> Subject: Weiter so?
>
>
>> Sehr geehrter Herr Milios,
>>
>> müssen wir uns wirklich auf diesem Niveau austauschen? Haben Sie das
>> nötig?
>>
>> Ich habe mich also mit Händen und Füßen gegen ein Flottenreffen gewehrt.
>> Sehr interessant.
>>
>> Lesen Sie doch mal Ihre E-Mail zu diesem Thema vom 10.9.2012:
>>
>> "----- Original Message -----
>> From: "Ioannis Milios" <J.Milios@gmx.de>
>> To: "Mailingliste Rhein-Erft-Kreis"
>> <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
>> Sent: Monday, September 10, 2012 7:36 PM
>> Subject: [Rhein-Erft-Piraten] Flottentreffen
>>
>>
>>> Ahoi,
>>>
>>> die Mailingliste spiegelt nur das wieder, was in der letzten Zeit an
>>> Konfliktpotential aufgestaut wurde. Wir werden diesem Teufelskreis aus
>>> mangelnder Kommunikation und Frust nur entkommen, wenn wir die Konflikte,
>>> die ihm zugrundeliegen, lösen. Da die Troika als Mittel der Problemlösung
>>> aus der Mode gekommen scheint, müssen wir uns wohl oder übel
>>> zusammensetzen und über gemachte Fehler und zugefügte Verletzungen offen
>>> reden. Erst DANACH können wir versuchen uns, wie von Andreas sehr richtig
>>> gefordert, auf gemeinsame Ziele und Verfahrensweisen in unserer
>>> politischen Arbeit zu einigen.
>>>
>>> Ich greif 'Wolfgangs Gedanken mal auf, und schlage vor ein Flottentreffen
>>> nach Vorbild der Berliner zu veranstalten. Jeder ist willkommen, es gibt
>>> keine Tagesordnung, keine Redeverbote, keine Moderation, sondern, falls
>>> gewünscht, externe Mediatoren bei unauflösbaren Streitigkeiten. Hier soll
>>> jeder seine persönliche Meinung und Geschichte vor Publikum vortragen und
>>> seine persönlichen Zwistigkeiten mit den entsprechenden Personen
>>> austragen
>>> können.
>>>
>>> Einen Doodle-Link zur Terminfindung findet ihr anbei, ich bitte euch, im
>>> Interesse der vielgeforderten Kooperation, rege teilzunehmen;
>>>
>>> http://doodle.com/t5b2eudm7w6z5vq9
>>>
>>> Viele Grüße, Jannis Milios"
>>
>> Danach stammt die Idee des Flottentreffens, ohne daß ich diese Bezeichnung
>> benutzt hätte, doch wohl eher von mir.
>>
>> Leider ist das Flottentreffen am 4.11.2012 nicht wirklich genutzt worden -
>> mal von dem Austausch zwischen Ihrem Vater und mir abgesehen.
>>
>> Ich habe allerdings den Eindruck, daß es auch kein wirkliches Interesse an
>> einer Aussprache mit Ömer Tuku gegeben hat bzw. gibt.
>>
>> So ist man auf einem Treffen der Crew Bergheim-Bedburg-Elsdorf am 7.9.2012
>> über Ömer Tuku und den Inhalt der einen oder anderen E-Mail von ihm an die
>> Mailingliste hergezogen.
>>
>> Ich habe dann den Vorschlag gemacht, konkrete Kritikpunkte an seiner
>> Amtsführung mit dem Ziel zu sammeln, ihn damit zu konfrontieren und ihm
>> damit die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben.
>>
>> http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2012-09-07_-_Protokoll_Crew_Bergheim-Bedburg-Elsdorf
>> (Thema 2)
>>
>> Fakt ist, daß es nie zu einer solchen Sammlung in der beschlossenen Form
>> gekommen ist.
>>
>> Auch auf dem sogenannten Flottentreffen am 4.11.2012, das genau diesem
>> Zweck
>> dienen sollte, hat ihn - nach meiner Erinnerung - niemand auf seine
>> vermeintlichen Verfehlungen konkret angesprochen. Es wurde bestenfalls um
>> den heißen Brei herumgeredet. Lediglich Ihr Vater hat mich mit einem Zitat
>> aus einer E-Mail von mir konfrontiert. Dazu konnte ich dann auch Stellung
>> nehmen. Ömer Tuku hat man eine solche Chance gar nicht gegeben.
>>
>> Und so war es auch auf der Kreismitgliederversammlung am 17.11.2012, die -
>> und das ist meine Überzeugung - mit Hilfe einer Satzungsänderung dazu
>> mißbraucht wurde, um Ömer Tuku abzusetzen. Gegen ein konstruktives
>> Mißtrauensvotum ist nichts einzuwenden, aber dabei sollten die in unserem
>> Land üblichen Regeln befolgt werden.
>>
>> Erst nachdem er die Versammlung bereits verlassen hatte - und nicht etwa
>> im
>> Anschluß an seinen Tätigkeitsbericht -, wurden - z. B. von Natalie
>> Etzbach -
>> konkrete Sachen angesprochen. Ich habe darauf hingewiesen, daß man solche
>> Themen doch hätte ansprechen sollen, als er noch eine Gelegenheit hatte,
>> auf
>> sie zu reagieren.
>>
>> Diese drei Beispiele machen für mich sehr deutlich, daß eine sachliche
>> Auseinandersetzung und damit eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ömer
>> Tuku
>> nie gewollt war.
>>
>> Irre ich mich?
>>
>> Ich bin nach wie vor nicht nur zu einer konstruktiven Zusammenarbeit,
>> sondern auch und vor allem zu einem intensiven Meinungsaustausch bereit -
>> nicht per Mumble, sondern bei einem persönlichen Treffen in entsprechender
>> Runde.
>>
>> Leider ist bei mir keiner Ihrer angeblichen Versuche angekommen, Gräben
>> zuzuschütten. Schweigen und Ignorieren ist dazu alleine sicher nicht
>> geeignet. Auch diese Versuche würden mich sehr interessieren.
>>
>> Bis heute warte ich aufgrund Ihrer folgenden E-Mail auf eine Reaktion von
>> Ihnen:
>>
>>
>>
>> "----- Original Message -----
>> From: Ioannis Milios
>> To: Wolfgang Gerstenhöfer
>> Sent: Wednesday, November 14, 2012 12:41 PM
>> Subject: Re: Schade: Ich weiß, daß ich mich wiederhole ...
>>
>>
>> Hallo Wolfgang,
>>
>> danke für deine Mail. Gib mir bitte ne' Woche Zeit darüber nachzudenken.
>> Drei Tage vor dieser kritischen KMV werde ich, mit Verlaub, nur Antwoten
>> geben können, in denen ich politische Probleme mit zwischenmenschlichen
>> Problemen verbinde.
>>
>> Viele Grüße, Jannis"
>>
>> Ich bin also ein Maulheld und hasse mich selbst. Ist das wirklich Ihre
>> Meinung? Sind Sie jetzt nicht nur Politologe, sondern auch noch
>> Psychologe.
>>
>> Lassen Sie uns die unterschiedlichen Positionen und Meinung
>> ausdiskutieren,
>> lassen Sie uns die vergangenen Monate aufarbeiten. Sind Sie dazu bereit?
>> Ich
>> bin es.
>>
>> Wenn Sie allerdings tatsächlich der Ansicht sind, daß ich der
>> Piratenpartei
>> Rhein-Erft mehr schade als ihr nutzen zu können, dann können wir uns die
>> Zeit und die Mühe natürlich sparen.
>>
>> Dann machen wir weiter so und warten die kommenden Wahlergebnisse einfach
>> ab - im Rhein-Erft-Kreis und seinen zehn Städten.
>>
>> Mit freundlich-piratig-liberalen Grüßen
>> Wolfgang Gerstenhöfer
>> Pirat aus Überzeugung
>>
>>
>> ----- Original Message -----
>> From: "Ioannis Milios" <J.Milios@gmx.de>
>> To: "Mailingliste Rhein-Erft-Kreis"
>> <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>
>> Sent: Monday, April 22, 2013 10:35 AM
>> Subject: [Rhein-Erft-Piraten] Ditschi, Ditschi, Gedankenflitschi
>>
>>
>>> Ahoi Milo.
>>>
>>> Wer hat denn das erste Flottentreffen angestoßen, und darum gekämpft,
>>> während die Herren des Universums aus Pulheim, Frechen und Elsdorf sich
>>> mit Händen und Füßen dagegen geweht haben? War das nicht ich?
>>>
>>> Wer hat einen Tag nach dem Treffen, auf dem wir uns darauf geeinigt
>>> hatten, keine Streitereien mehr per ML auszutragen, öffentlich auf ner ML
>>> losgeledert und mich beim Landesvorstand verächtlich gemacht? Wer ist
>>> nach
>>> der KMV 2012.3 zu Radio-Erft gelaufen, um dort Geschichten von Rassismus
>>> zu erzählen? Wer hat seine Einsprüche gegen die KMV an die Redaktion der
>>> Rhein-Erft-Rundschau gefaxt? Wer hat Steffi und Bianka als Besitz ihrer
>>> Männer , als "fette Mobberinnen" bezeichnet? Alexandra "unrein" und
>>> meinen
>>> Vater "Schwachkopf" genannt? Ich sag es dir; die gleichen Personen, die
>>> sich angesichts der, konsequenterweise durch den LaVor eingeleiteten
>>> Parteiausschlussverfahren, jetzt als "politisch" Verfolgte darstellen.
>>> Politik, die nur den Bezug auf den eigenen Bauchnabel kennt, ist keine
>>> Politik. Hands down.
>>>
>>> Wer hat in den vergangenen Wochen versucht Gräben zuzuschütten, die
>>> unsäglichen Verleumdungen, die Lügen und Sticheleien zu ignorieren, die
>>> hier über die ML gerotzt wurden? Wer hat dir Milo, Mitte März
>>> vorgeschlagen, ein Barcamp bzw. Flottentreffen zu organisieren um
>>> GEMEINSAM unsere Strategie bis zu den Kommunalwahlen zu entwickeln? War
>>> das nicht wieder ich?
>>>
>>> Wer hat mir vor nicht drei Wochen erzählt, dass er nicht die geringste
>>> Grundlage für eine Zusammenarbeit sehe, und das es, ich zitiere; "keinen
>>> gemeinsamen Wahlkampf geben wird"? Das warst du Milo. Und komm mir jetzt
>>> nicht mit "aber solange das PAV im Raum steht". Meine Meinung zu diesem
>>> PAV kennst du; selber Schuld. Was weniger verbrannte Erde hätte es auch
>>> getan. Sollen wir jetzt alle mit unseren Ärschen in den Gräben sitzen
>>> bleiben, bis das BSG entschieden hat? Und dann? Machen wir dann einfach
>>> so
>>> weiter? Ist dann alles ausgeräumt? Oder meinst du nicht auch, dass da aus
>>> Richtung Pulheim, Elsdorf und Frechen mehr kommen muss als ein
>>> Schulterzucken?
>>>
>>> Wer hat mir im gleichen Gespräch erzählt, dass er sehe, was für eine
>>> hervorragende Arbeit ich mache, und das er mir hoch anrechne, alle
>>> mitnehmen zu wollen? Wieder du Milo. Ich muss mich nicht fragen lassen,
>>> was ich dafür getan habe, hier Gräben zuzuschütten und eine halbwegs
>>> vernünftige Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Jeder, der in den vergangenen
>>> Monaten auch nur ein Minimum an Zeit in die Piraten-REK investiert hat,
>>> weiß, dass ich dafür gearbeitet habe.
>>> Und abermals, ich weiß ja schon nicht mehr wie oft, wurde mein Bemühen
>>> beantwortet mit immer neuen Eskalationsschritten. Mit noch mehr Lügen,
>>> mit
>>> noch mehr Verleumdungen, mit noch mehr Sticheleien....Wer meint hier
>>> ernsthaft,  ICH sei hier noch in irgendeiner Bringschuld?
>>>
>>> Also komm mir bitte nicht mit "Zeigt mal alle was ihr wirklich drauf
>>> habt". Was ich drauf habe zeige ich seit Wochen und Monaten. Ich kann
>>> nichts dafür, wenn, trotz mehrfacher, fast flehentlicher Einladung,
>>> keiner
>>> der üblichen Verdächtigen aufkreuzt um es sich anzusehen. Ich zitiere
>>> dich: "Wir haben gefehlt, wir haben gewaltig gefehlt".
>>> - Bernd und ich werden wahrscheinlich die Ausbildung aller unserer
>>> Direkt-
>>> und Listenkandidaten auf Landesebene übernehmen, wir haben uns, und dem
>>> REK, einen verdammt guten Ruf im ganzen Land erarbeitet. Wer ist nicht
>>> mit
>>> dabei?
>>> - Auf dem letzten Treffen der Regionalen Vernetzung Rheinland haben über
>>> 60 Piraten engagiert über Bezirksverbände und kommunalpolitische
>>> Vereinigungen diskutiert. Die Regionale Vernetzung ist zu einer
>>> Institution geworden. Unser Engagement hat dazu geführt, das die
>>> regionalen Vernetzungsstammtische beauftragte Ansprechpartner des
>>> Landesvorstandes geworden sind, und in die Planung und Organisation des
>>> Bundestagswahlkampfes eingebunden werden. Wer ist nie mit dabei?
>>> - Auf dem letzten Stammtisch des AK-Kommunalpolitik-REK am 22.2. waren es
>>> über 20 Piraten aus den Kreisen Euskirchen, Düren und Rhein-Erft, die mit
>>> unserem Landtagsabgeordneten Daniel Schwerdt über Kernthemen der
>>> Piratenpartei, und programmatische Perspektiven für die Kommunalwahlen
>>> gesprochen haben.
>>> Wer war nicht dabei? Die Frage kann sich jeder halbwegs aktive Pirat im
>>> Rhein-Erft-Kreis selbst beantworten.
>>>
>>> Das ist nur ein BRUCHTEIL unserer Vorstandsaktivitäten in den vergangenen
>>> Wochen. Ihr wart ALLE eingeladen euch zu beteiligen und mitzumachen.
>>> Ich habe jetzt lange genug wie ein Idiot mit ausgestreckter Hand
>>> dagestanden und versucht (auf Initiative von Torsten und mit Hilfe von
>>> Volker und dir), so etwas wie eine gemeinsame Arbeitsebene zu schaffen,
>>> während die üblichen Verdächtigen per ML, Twitter, LSG und Rechtsanwalt
>>> erfolglos versucht haben, sich an meiner Person abzuarbeiten. Ich
>>> deabonniere jetzt die Rhein-Erft, sowie die NRW-ML, und stell meine
>>> Mailfilter wieder scharf. Wenn mir wer etwas mitteilen möchte, soll er
>>> sein Rückrad aus dem Schrank holen, den Arsch hochkriegen und im Mumble
>>> oder bei einem unserer Treffen aufkreuzen. Die Möglichkeit den eigenen
>>> Selbsthass per ML auf mich zu projezieren, erzeugt nur primitivstes
>>> Maulheldentum der Marken Gerstenhöfer und Sing.
>>>
>>> Ah...wo ich soeben Ditsches neuesten ML-Erguss lese: Staatsanwaltliche
>>> Ermittlungen folgen aus polizeilichen Ermittlungen nur dann, wenn die
>>> Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse bejaht. Bis dahin ist die
>>> Polizei verpflichtet jedem, noch so dämlichen und unbelegten Vorwurf
>>> nachzugehen, solange er nur strafrechtlich relevant sein KÖNNTE. Ich gehe
>>> davon aus, dass ein hochgebildeter Jurist und Vollprofi wie Ditsche ganz
>>> genau weiß, das und warum er hier öffentlich Ursache und Wirkung
>>> vertauscht, und Vorstandsmitglieder in den Ruch zu bringen sucht, sie
>>> seien kriminell. Als erste Maßnahme werde ich weitere Ordnungsmaßnahmen
>>> und seinen Ausschluss von der Mailingliste beantragen. Mal sehen wie weit
>>> man den Rechtsweg noch beschreiten kann und muss.
>>>
>>> Und alle so: Yeah!
>>>
>>> Viele Grüße, Jannis
>>
>>
>> ----- Original Message -----
>> From: "Ioannis Milios" <J.Milios@gmx.de>
>> To: "Mailingliste Rhein-Erft-Kreis"
>> <nrw-rhein-erft@lists.piratenpartei.de>;
>> "Landesverband Nordrhein-Westfalen"
>> <nordrhein-westfalen@lists.piratenpartei.de>
>> Sent: Monday, April 22, 2013 10:31 AM
>> Subject: Re: [Rhein-Erft-Piraten] Bundestags Wahlkampfes 2013 im Rhein
>> Erft
>> Kreis.
>>
>>
>>> Am 22.04.2013 09:44, schrieb Dietrich X:
>>>>
>>>> Dann mal los Herr Hupp.
>>>>
>>>> Zum BarCamp: Ich bin gerne bereit, wenn mich der Vorstand beauftragt,
>>>> ein
>>>> BarCamp für den REK zu organisieren. Aber jetzt ist erst mal der
>>>> Vorstand
>>>> am Zuge.
>>>  xD xD xD xD *Pruuuuuuust* Für dich sollten wir Eintritt nehmen Ditsche.
>>>
>>> Ich seh Oemer schon auf dem Barcamp stehen und klagen, das es ja gar
>>> nicht
>>> sooo ernst gemeint war, als er Alexandra als "unrein", Steffi und Bianka
>>> als "Hunde", deren "Herr" ihnen "zu viel Leine lässt" bezeichnete.  Das
>>> Radio-Erft ihn gezwungen hat zu sagen; wir hier im REK seien Rassisten,
>>> weil wir ihn abgewählt, und ihm damit sein liebstes Förmchen (Verwalter
>>> der Piraten Rhein-Erft und selbsternannter Beschaffer von Jobs bei der
>>> Fraktion....du weißt schon; Robert Arnold, knick-knack) weggenommen
>>> haben.
>>> Und du stehst dann als unser Therapeut daneben, nickst verständnisvoll
>>> und
>>> erklärst der versammelten Runde das, was du jedem erklärst, der dich auf
>>> Oemers verbalerotische Ausfälle gegenüber Frauen oder seine sonstigen
>>> Aussetzer anspricht; "Das muss man ihm nachsehen, er spricht nicht so gut
>>> Deutsch, und bekommt nicht alles mit, was man ihm sagt" (Hast du ihm das
>>> schonmal ins Gesicht gesagt? So unter alten Libanon-Veteranen kann man
>>> doch offen reden).
>>>
>>> Wie bereits gesagt: Ditsche...du bist die Zukunft des interaktiven
>>> Infotainments. Lass uns einen virtuellen Zirkus aufziehen, mit dir, Oemer
>>> und Wolle Gerstenhöfer als Hauptattraktionen. Das wird ein Kracher! :D
>>>
>>>>
>>>> Themen sammle ich dann von den Mitgliedern ein. Ich glaube, dass auch
>>>> andere noch etwas am Herzen haben.
>>>
>>>>
>>>> Wenn Sie neugierig sind, fragen Sie die Beiden einfach.
>>>> Grüße
>>>> Dietrich Singh
>
>
>
> ----- Original Message -----
> From: "Silent-Bob (RT) via RT" <schiedsgericht@piratenpartei-nrw.de>
> To: <danielsan@piratenpartei-nrw.de>; <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>
> Sent: Thursday, April 25, 2013 10:15 PM
> Subject: [Schiedsgericht #76358] Antrag auf ein Parteiausschlussverfahren
> des Landesvorstandes NRW gegen Wolfgang Gerstenhöfer
>
>
> Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,
>
> im Hinblick auf eine form- und fristgerechte und im Übrigen statthafte
> Anrufung (§ 4 der Landessatzung) des Landesschiedsgerichts der Piratenpartei
> NRW durch den Landesvorstand übersendet Ihnen das Gericht anbei die
> Antragsschrift verbunden mit der Auflage Ihre Position zur beigefügten
> Antragsschrift binnen einer Frist von
>
> vier Wochen
>
> darzulegen. Jeder Pirat hat das Recht, dem Gericht gegenüber einen Vertreter
> seines Vertrauens zu benennen, der seine Sache auf Widerruf vertritt (§ 9
> Abs. 2 S. 1 SchGO).
>
> Das Verfahren trägt das Aktenzeichen LSG NRW 2013/012. Das Schiedsgericht
> besteht aus 1) Elle Nerdinger als vorsitzende Richterin, 2) Silent-Bob
> Klöcker als Vertreter der Vorsitzenden und Berichterstatter für dieses
> Verfahren und 3) Dominik Boecker.
>
> Wichtige Hinweise und Fragen an die Beteiligten:
> Jede am Verfahren beteiligte oder beigeladene Partei wird noch die
> Möglichkeit haben, ihren Standpunkt mit weiterer Sachverhaltsschilderung zu
> vertiefen und/oder zu ergänzen.
>
> Der Verfahrensgegner wird gebeten, sich dazu zu äußern, ob ein
> nichtöffentliches Verfahren gewünscht ist (§ 9 Abs. 4 SchGO).
>
> Bitte übersenden Sie ihre Erwiderung möglichst (auch) per Email an
> <Schiedsgericht@piratenpartei-nrw.de> um eine zügige Bearbeitung zu
> ermöglichen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Silent-Bob Klöcker
>