Demokratie
Der Ausdruck Demokratie ist auf altgriechisch δημοκρατία zurückzuführen, ein Kompositum aus δῆμος dḗmos 'Volk' und κράτος krátos 'Kraft; Macht; Herrschaft', steht also für Volksherrschaft.
Die Endung -kratia bezeichnet dabei, anders als Wörter mit der Endung -archie, nicht die Zahl der jeweils Herrschenden, denen ein Amtsmonopol attestiert wird, sondern die Qualität des Regierungsprinzips. Daher wird auch von Polyarchie (Vielherrschaft) gesprochen.
Im antiken Griechenland war der Begriff eher negativ besetzt und stand meistens für eine Ochlokratie (Herrschaft des Pöbels). Was wir heute unter Demokratie verstehen, wurde seinerzeit Politie genannt. Und auch noch im 18. Jahrhundert wurde der Begriff Republik anstelle von Demokratie verwendet.
Was versteht man unter Volksherrschaft? Die Herrschaft des Volkes heißt, daß das Volk, das Staatsvolk, die Gesamtheit aller Staatsbürger Träger der Souveränität, der Staatsgewalt ist und damit maßgeblichen Einfluß auf alle Entscheidungen ausüben können muß.
Es bedeutet, daß die Herrschaft eben nicht nur von einer Person (Auto- oder Monokratie, Diktatur, Monarchie, Tyrannei), von wenigen Menschen (Oligarchie), von "besonderen" Menschen (Aristokratie), von den reichsten Menschen (Pluto- oder Timokratie), von Fachleuten (Experto- oder Technokratie), von Beamten (Bürokratie), von Priestern (Ecclesiarchie, Hiero- oder Theokratie), von "Leistungsträgern" (Meritokratie), von den ältesten Menschen (Gerontokratie) oder von niemandem (Anarchie) ausgeübt wird.
Wie die Staatsbürger diese Herrschaft ausüben, kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Die beiden wichtigsten Mittel dazu sind Wahlen und Abstimmungen.
Dabei sind demokratische Entscheidungen in der Regel eng mit dem Mehrheitsprinzip verbunden, man könnte auch von einer Mehrheitsherrschaft sprechen.
Nach dieser Form der Herrschaftsübung werden verschiedene Arten von Demokratien unterschieden.
Basis-, direkte oder unmittelbare Demokratie (direkte Ausübung der Macht durch die Staatsbürger in Abstimmungen)
Partizipatorische Demokratie (Ziel der politischen Mitwirkung vieler in möglichst vielen Bereichen)
Demarchie oder aleatorische Demokratie (Regierungsmitglieder oder Volksvertreter werden durch Losverfahren und nicht durch Wahlen bestimmt)
Repräsentative oder mittelbare Demokratie (Entscheidungen nicht durch die Staatsbürger direkt, sondern durch zyklisch gewählte Volksvertreter mit einem freien Mandat; hierzu zählen die Präsidial-, die semipräsidentielles und die parlamentarische Republik, in gewisser Weise auch die parlamentarische Monarchie)
Rätedemokratie (über ein Stufensystem werden Räte gewählt, deren Mitglieder ein imperatives Mandat haben, daher gilt sie als eine Form der direkten Demokratie)
Deliberative Demokratie (gekennzeichnet durch den öffentliche Diskurs über alle politischen Themen, der auch als "Deliberation" bezeichnet wird)
Illiberale Demokratie (eine autoritäre Art der repräsentativen Demokratie; ein System, das den institutionellen Anforderungen an eine Demokratie genügt, einschließlich der politischen Freiheiten, in dem aber die jeweilige politische Mehrheit in ihren Entscheidungen nicht auf Wahrung allgemeiner Freiheitsrechte ("Minderheitenschutz") verpflichtet ist)
Parteiendemokratie (repräsentative bzw. parlamentarische Demokratie mit entscheidender Rolle von politischen Parteien)
Plebiszitäre Demokratie (repräsentative Demokratie mit zahlreichen Möglichkeiten zur direkten politischen Einflußnahme durch das Volk bzw. die Staatsbürger)
Zusätzlich wird noch zwischen Mehrheits- und Konsensdemokratie sowie Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie unterschieden.
In Mehrheitsdemokratien ist die Exekutivmacht in den Händen einer wegen des zugrunde liegenden Mehrheitswahlrechts alleinregierenden Mehrheitspartei konzentriert; hier hat die Regierung gegenüber der Legislative eine starke Stellung.
Konsensdemokratien verteilen die Exekutivmacht dagegen auf mehrere Parteien (Koalitionen); zwischen Exekutive und Legislative soll ein Kräftegleichgewicht bestehen. Spezifische Merkmale sind zudem ein Vielparteiensystem mit Verhältniswahlrecht, ein föderalistischer, dezentralisierter Staatsaufbau und ein Zweikammersystem mit gleich starken Kammern.
Der Akzent beim Begriff Konkurrenzdemokratie liegt auf dem Wettbewerb im Mehrparteiensystem, in dem mit Parteiprogrammen und Wahlversprechen um die Wählerstimmen geworben wird. Die eigenen Regierungsziele kann während der Dauer der Legislaturperiode umsetzen, wem die Stimmenmehrheit zufällt. Die Unterlegenen bilden die Opposition und setzen ihre Hoffnungen in den nächsten Wahltermin.
In einer Konkordanzdemokratie dagegen - früher Proporzdemokratie, inzwischen auch Verhandlungsdemokratie genannt - wird anstelle des Mehrheitsprinzips ein gütliches Einvernehmen mittels Kompromißtechniken gesucht, wird Minderheitenschutz durch Minderheitenbeteiligung an den Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen verwirklicht. Dies kann einerseits im informellen politischen Prozeß geschehen, indem die gesellschaftlichen Gruppen durch Anhörungen in den Meinungsbildungsprozeß von Parlament und Regierung aufgenommen werden; dies kann aber auch formal gewährleistet sein, indem festgelegte Proporz- oder Paritätsregeln die politische Partizipation und Ämtervergabe regeln.
Zur Demokratie gehört auch die Opposition, die der jeweiligen Mehrheit, der jeweiligen Regierung gegenübersteht. Erst die realistische Chance der oppositionellen Minderheit, künftig zur Mehrheit zu werden, garantiert die volle Funktionsfähigkeit einer Demokratie.
Die Regierenden müssen sich dann nämlich ihrer Wählerschaft gegenüber verantwortlich zeigen. Wenn sie die Wünsche ihrer Wählerschaft nicht hinreichend berücksichtigen, können sie bei Wahlen erfolgreich sanktioniert und abgewählt werden.
Dann wird die Minderheit zur Mehrheit, die vormalige Opposition anschließend die neue Regierung stellen. Insbesondere in parlamentarischen Demokratien erfüllt die Opposition vitale Funktionen für ein politisches Gemeinwesen. Die Opposition stellt personell wie inhaltlich eine permanente Alternative zur Regierung dar.
Die Opposition umfaßt alle Akteure, die nach Einfluß auf politische Entscheidungen streben, aber institutionell keinen direkten Einfluß auf diese haben. Somit können zur Opposition nicht nur "Parlamentsparteien", sondern auch außerparlamentarische Parteien sowie gesellschaftliche Gruppen gezählt werden, die sich gegen die Regierungspolitik wenden.
Unterschieden wird zwischen obstruktiver, kompetitiver und kooperativer Opposition. Eine obstruktive Opposition versucht, die Regierung möglichst zu behindern, ihr "Steine in den Weg zu legen". Eine kompetitive Opposition versucht vor allem, sich von der Regierung abzugrenzen und deren Fehler aufzuzeigen, um sich für die nächsten Wahlen zu positionieren und als bessere Alternative darzustellen. Eine kooperative Opposition versucht ihre Vorstellungen in den aktuellen Gesetzesvorhaben der Regierung unterzubringen, dazu muß sie darauf verzichten, die Regierung zu stark zu kritisieren.
In der parlamentarischen Demokratie obliegt die Exekutive zu einem gewissen Grad der Kontrolle durch das Parlament. Den oppositionellen Fraktionen kommt im Rahmen dieser parlamentarischen Kontrolle eine besondere Bedeutung zu, da sie in kritischer Distanz zur Exekutive stehen, im Unterschied zu den "Regierungsparteien". Der Gegenüberstellung von Parlament und Regierung entspricht in der Verfassungswirklichkeit eher der Gegensatz von Opposition und Regierung(smehrheit).
Exkurs: Fraktionsdisziplin versus Fraktionszwang
In repräsentativen, parlamentarischen Demokratien, in denen sich Parteien zur Wahl stellen, in den Parlamenten Fraktionen und mit Hilfe von Koalitionen Regierungen bilden, gibt es in der Regel das freie Mandat - im Gegensatz zum imperativen Mandat.
So heißt es im Artikel 38 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: "Sie [die Abgeordneten des Deutschen Bundestages] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Diese Regelung ermöglicht Kompromisse, aber auch zeitnahe Entscheidungen, ohne eine Abstimmung mit den jeweiligen Wählern, und schließt gleichzeitig einen Fraktionszwang aus.
Kein Abgeordneter darf also von der Fraktion oder der Partei, deren Mitglied er ist, zu einer bestimmten Entscheidung gezwungen, genötigt werden.
Nichtsdestotrotz ist in einer Parteiendemokratie eine Fraktions- oder auch eine Koalitionsdisziplin sinnvoll und rechtens, der sich die Abgeordneten letztendlich freiwillig "unterwerfen".
So können und sollen die Abgeordneten innerhalb ihrer Fraktion - und auch innerhalb einer Koalition - mit Argumenten für ihre Meinung, für ihre jeweilige Position werben und streiten und versuchen, dafür eine Mehrheit zu organisieren.
Letztendlich folgen sie aber dann bei Abstimmungen im Plenum oder auch in den Ausschüssen der Entscheidung der Mehrheit.
Denn nur so können Koalitionen zur Bildung einer Regierung stabil und verläßlich funktionieren und nur so können sich auch die Wähler eine Meinung über eine Partei bilden und bei der jeweils nächsten Wahl mögliche Konsequenzen daraus ziehen.
Es bleibt Abgeordneten unbenommen, deren Haltung immer wieder von der Mehrheit ihrer Kollegen abweicht, die Fraktion und auch die Partei zu verlassen. Ihr Mandat ist davon nicht betroffen, auch wenn in solchen Fällen immer wieder über einen Verzicht diskutiert wird, da das Mandat in der Regel als Mitglied, als Vertreter einer Partei erworben wurde.
Herzlich willkommen!