Chronik der DKV Deutsche Krankenversicherung

1926 bis 1943

18.2.1926

Der Gründungsausschuss beantragt beim Reichs-Aufsichtsamt für Pri­vatversicherung (RAA) im Namen einer Anzahl deutscher Ärzte die Genehmigung zum Betrieb einer freiwilligen Krankenversicherung. Sie soll in Form einer Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 1.000.000 RM bei 25 Prozent Einzahlung und einem Organisationsfonds von 150.000 RM unter dem Namen „Deutsche Kranken-Versicherungs-Ak­tien-Gesellschaft zu Berlin (gegründet von deutschen Ärzten)“ er­richtet werden. Vorsitzender des Gründungsausschusses ist Dr. med. Arthur Hirschfeld.

 

23.3.1926

Der Zahnarzt Dr. Leopold Baer, der Arzt Dr. Erich Heimann, der Kaufmann Max Fabisch, die Ärztin Dr. Olga Philip und der Arzt Dr. Felix A. Theilhaber erklären vor dem Notar Bruno Wertheim, dass sie eine Aktiengesellschaft unter der Firma „Deutsche Kranken-Versi­cherungs-Aktien-Gesellschaft (gegründet von deutschen Ärzten)“ gründen. Der Gesellschaftsvertrag wird festgestellt. Die Gründer übernehmen jeweils 2.000 Aktien zu je 100 RM. Sie treten aller­dings lediglich als Treuhänder auf und wollen die Aktien im Kreis der 40.000 Ärzte Deutschlands platzieren. Die Ausgabe soll zum Betrag von je 115 RM erfolgen. Das Aufgeld von 15 RM soll zur Finan­zierung eines Organisationsfonds verwendet werden. Die Gründer be­stellen als Mitglieder des ersten Aufsichtsrates den Rechtsanwalt Dr. jur. Leo Hirschfeld (Bruder von Dr. A. Hirschfeld), den Arzt Dr. med. Wilhelm Döderlein und den Architekten Jakobus Göttel. Zu Mitgliedern des Vorstands wäh­len sie Generaldirektor Paul Wittke und den Arzt Dr. A. Hirsch­feld. Gene­raldirektor P. Wittke ist Gründer und Vorstandsvorsitzender des privaten Krankenver­sicherungsunternehmens Gemeinnützige Deutsche Versiche­rungs-Akti­engesellschaft (Gedevag)*. Der Rechtsan­walt Dr. L. Hirschfeld übernimmt den Vorsitz im Aufsichtsrat und wird von den Gründern ermächtigt, vom Registergericht oder vom RAA verlangte Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung vorzuneh­men. Das vorläu­fige Büro befindet sich in der Berchtesga­dener Straße 12 in Berlin.

*Die Gedevag wurde auf Initiative des damaligen Generalagenten Paul Wittke 1924 in Berlin gegründet. Im Jahr 1928 fusioniert sie mit der zwölf Monate zuvor gegründeten "KOSMOS" und einige Monate später mit der bereits 1921 gegründeten "SELBSTHILFE" zur "Vereinigten Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft (vormals Ge­devag, KOSMOS und SELBSTHILFE)" (heute: Allianz Private Krankenversiche­rungs-AG).

 

13.5.1926

Reichskanzler Hans Luther tritt zurück. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernennt Wilhelm Marx am 17.5.1926 zum Nachfolger.

 

27.5.1926

Der Rechtsanwalt Dr. L. Hirschfeld beschließt als Bevollmächtigter der Gründer einige Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Satzung, die das RAA am 13.4.1926 verlangt hatte. So werden unter anderem der Namenszusatz „(gegründet von deutschen Ärzten)“ aufgrund einer Intervention des Groß-Berliner Ärztebundes und des Hartmannbundes gestrichen und die Amtszeit des Aufsichtsrates von drei auf vier Jahre verlän­gert. Die Wahl des ersten Aufsichtsrates gilt gemäß § 243 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) bis zum Ende der Generalversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr beschließt.

 

23.8.1926

Da es nicht gelingt, genügend Ärzte zur Kapitalzeichnung zu bewegen, nimmt Generaldirektor P. Wittke Kontakt zum Oberhausener Notar und Rechtsanwalt Heinrich Faßbender, Besitzer und Direktor der Oberhausener Bank, auf.

 

5.11.1926

Dr. A. Hirschfeld scheidet aus dem Vorstand aus und wird Gesellschaftsarzt der DKV. Zu seinem Nach­folger wählt der Aufsichtsrat den Kaufmann Alexander Frensemeyer. Gleichzeitig verzichtet Generaldirektor P. Wittke auf sein Recht auf Alleinvertretung. Künftig sind die beiden Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder in Verbindung mit einem Prokuristen zur Ver­tretung der Gesellschaft berechtigt.

 

3.11.1926

Ein Senat des RAA verhandelt gemäß § 73 des Versicherungsauf­sichtsgesetzes über den Antrag der DKV auf Zulassung zum Ge­schäftsbetrieb. Er entscheidet, dass die DKV unter der Bedingung, dass das Grundkapital um 1.000.000 RM auf 2.000.000 RM erhöht wird, zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird. Dem Protest von Generaldi­rektor P. Wittke wird mit dem Hinweis auf die Möglichkeit begegnet, Rekurs einzulegen.

 

17.12.1926

Die Gründer beschließen, das Grundkapital auf 2.000.000 RM zu er­höhen. Dieses zerfällt in 2.000 Namensaktien zu einem Nennbetrag von 1.000 RM. Auf jede Aktie sind 25 Prozent und auf die Aktien Nr. 1 – 1.000 zusätzlich ein Aufgeld von 15 Prozent des Nennbetrages zur Bildung eines Organisationsfonds einzuzahlen. Die Aktien werden von den Gründern zu gleichen Teilen übernommen. Nach der Eintragung ins Handelsregister werden die Aktien von der Erwerbs- und Betriebsge­sellschaft für industrielle Unternehmungen G.m.b.H. (430), der Vereinigte Verlagsanstalten A.G. (350), dem Rechtsanwalt und Notar H. Faßbender (420), der Bürgergesellschaft A.G. (140), dem Kauf­mann Heinrich Buschmann (50), L. Homann (50), dem Kaufmann Pe­ter Hoppen (50), dem Kaufmann Wilhelm Hoppen (50), dem Kaufmann Wil­helm Nierhaus (50), der Firma Heseler & Türks (50), den Eheleu­ten Maria und Friedrich Nierhaus (30), dem Brennereibesitzer Wil­helm Uhlenbruck jun. (30), dem Kaufmann A. Frensemeyer (10), dem Rechtsanwalt Dr. jur. Max Münchhausen (40), dem Kaufmann Ferdinand Tegeler (50), dem Bauunternehmer Hubert Pesch (50), dem Bauunter­nehmer August Heine (50), dem Kaufmann Heinrich Sträter (50) und dem Brennereibesitzer Wilhelm Uhlenbruck sen. (50) übernommen.

Der Vorstand hatte vorher versucht, eine Konzession unter der Be­dingung zu erhalten, dass das Grundkapital auf 1.500.000 RM er­höht und der Geschäftsbetrieb vorläufig auf Preußen, Hessen und Baden beschränkt wird.

 

22.12.1926

Das RAA erteilt die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes.

 

11.1.1927

Die DKV wird ins Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Mitte eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Ver­sicherungsgeschäften im Sinne des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungsunternehmen vom 12.5.1901 und zwar a) der unmittel­bare oder zugleich auch mittelbare Betrieb der privaten Kranken- und Sterbegeldversicherung, b) die Übernahme der Bestände und Fortführung der Geschäfte anderer Versicherungs­unternehmungen und Kassen und c) die Beteiligung an anderen Versi­cherungsgesellschaften.

Die Geschäftsstelle befindet sich in der Potsdamer Straße 75 in Berlin-Schöneberg. Sie hat 15 Mitarbeiter. Grundlage deren Arbeitsver­träge stellt ein aufgrund der Verordnung über Tarifverträge vom 23.12.1918 im Januar 1920 zwischen dem Arbeitgeberverband Deut­scher Versi­cherungsunternehmungen und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände geschlos­sener und für allge­meinverbindlich erklärter Reichstarifvertrag dar, der besonders in der Inflationszeit oftmals gekündigt und vor al­lem im geldlichen Teil geändert wurde, dessen Manteltarifbestim­mungen aber im we­sentlichen bis in die Zeit des Nationalsozialis­mus hinein unverän­dert Geltung haben werden.

Die DKV unterhält die Tarife IA, IB, II und III. Die Tarife IA und IB sehen die Erstattung von Aufwendungen für ambulante, zahnärzt­liche und stationäre Leistungen zu bestimmten Prozentsätzen sowie die Beteiligung an Entbindungskosten und ein Sterbegeld vor. Der Tarif II stellt eine Kranken(tage)geldversicherung dar. Der Tarif III garantiert die Übernahme der Kosten für Arzneimittel. Die Versi­cherungsverträge werden überwiegend durch selbstständige Gene­ralagenturen vermittelt.

Die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte liegt seit dem 12.1.1925 bei 2.700 RM jährlich.

 

25.6.1927

Der Aktionär L. Homann hat seine Aktien an die Oberhausener Bank A.G. (40) und die Bankdirektoren Gottfried Heinrich Koop (5) und Karl Denkhaus (5) verkauft. Der Vorsitzer Dr. L. Hirschfeld und J. Göttel scheiden aus dem Aufsichtsrat aus. Eine außerordentliche Generalversammlung, die mittels Übertragung von Vollmachten durch H. Faßbender gebildet wird, beschließt Satzungsänderungen und wählt H. Faßbender, G. H. Koop und K. Denkhaus in den Aufsichtsrat. Diese bilden nun gemeinsam mit Dr. W. Döderlein den Aufsichtsrat, der H. Faßbender zum Vorsitzer wählt.

 

15.7.1927

Die Versi­cherungspflichtgrenze wird auf 3.600 RM jähr­lich erhöht. Die Versi­cherungspflicht wird auf Angestellte im Erzie­hungs- und Unterrichtswe­sen und im Bereich der Fürsorge und der Kranken- und Wohlfahrts­pflege ausgedehnt.

 

1928

Nachdem im ersten Jahr des Bestehens der DKV Versicherungsscheine und Ähnliches mit Schreibmaschinen ausgestellt und geschrieben wurden, wird in diesem Jahr die Präge- oder Adremaabteilung eingerichtet, in der die Vertragsdaten in Metallplatten geprägt und die Versiche­rungsscheine, Karteikarten, Listen und Ähnliches mithilfe von Adressierma­schinen (Adrema) bedruckt werden. Übertragungsfehler werden durch dieses Verfahren weitgehend ausgeschlossen.

Außerdem wird die Lan­desdirektion für das Rheinland in Köln ge­gründet. 

 

1.4.1928

Die Filialdirektion Frankfurt wird gegründet.

 

12.5.1928

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1927 fest. Am Ende des 1. Geschäftsjahres verfügt die DKV über 32.000 Versicherte und hat 797.000 RM an Beiträgen eingenommen. Dr. W. Döderlein scheidet aus dem Aufsichtsrat aus.

 

28.6.1928

Als Folge der Reichstagswahl vom 20. Mai beauftragt der Reichsprä­sident P. v. Hindenburg Hermann Müller mit der Regierungsbildung.

 

1929

In diesem Jahr beginnt die DKV mit dem Bau eines eigenen, sechsge­schossigen Verwal­tungsgebäudes in Berlin-Schöneberg. Der Entwurf stammt von dem Schweizer Architekten Prof. Otto Rudolf Salvisberg, der auch die künstlerische Leitung innehat. Bauleiter ist Dipl.-Ing. Baumgarten.

Die Filialdirektion Hannover wird ge­gründet.

Aktionäre der DKV erwerben die Mehrheit der Aktien der Brandenbur­ger Lebensversicherungs-A.-G.

 

16.4.1929

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1928 fest. Die DKV hat am Ende ihres 2. Geschäftsjahres 100.000 Versicherte und Beitragseinnahmen von 3.934.000 RM.

 

1930

Als Vorläufer der DKV-Nachrichten erscheint im Herbst dieses Jahres erstmals das „Nachrichtenblatt zum vertraulichen Gebrauch für die Herren Mitarbeiter der Deutschen Kranken-Versicherungs-A.-G.“. Es richtet sich an die Versicherungsvertreter der DKV. Ver­antwortlich für die Schriftleitung ist Dr. R.O. Stahn.

 

1.1.1930

Die Filialdirektion Bremen wird gegründet.

 

30.3.1930

Nachdem Reichskanzler H. Müller am 27. März zurückgetreten ist, ernennt Reichspräsident P. v. Hindenburg Heinrich Brüning zum neuen Reichskanzler.

 

1.4.1930

Die DKV bezieht mit 300 Angestellten ihr eigenes Verwaltungsge­bäude in der Innsbrucker Straße 26-27 in Berlin-Schöneberg.

Sie stellt außerdem erstmals drei Lehrlinge ein. Die Lehrzeit be­trägt drei Jahre und beginnt mit einer Probezeit von drei Monaten, in der sich der Lehrherr ein Bild über die Eignung der Lehrlinge für den kaufmännischen Beruf machen soll. Mit der Verantwortung für die Ausbildung beauftragt der Vorstand den Chef der Hauptbuchhal­tung Prokurist Ernst Schröder, der bald als „Lehrlingsvater“ be­zeichnet wird. Ein Ausbildungsplan sieht vor, dass die Lehrlinge jeweils nach Ablauf von sechs Monaten in eine andere Abteilung versetzt werden. Nach Abschluss der Ausbildung in einer Abteilung fertigen die Lehrlinge einen maschinenschriftli­chen Bericht über ihre dortige Ausbildung an. Sie erhalten außer­dem eine Aufgabe ge­stellt, die sich auf das Aufgabengebiet der je­weiligen Abteilung bezieht und an den Fragen der Abschlussprüfung orientiert.

 

3.5.1930

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1929 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Zum Ende des 3. Jahres ihrer Geschäftstätigkeit sind 150.000 Personen bei der DKV versichert und betragen die Bei­tragseinnahmen 8.058.000 RM.

 

26.7.1930

Die (Erste) Notverordnung setzt die im § 178 der Reichsversiche­rungsordnung (RVO) vom 9.7.1911 enthaltene Bestimmung über das Er­löschen der freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Kran­kenversicherung (GKV) wieder in Kraft. Sie war durch eine Verord­nung der Volksbeauftragten vom 22.11.1918 aufgehoben worden. Die Versi­cherungsberechtigung erlischt bei einem Verdienst von 8.400 RM jährlich.

 

5.9.1930

Die Filialdirektion Hamburg wird gegründet. Ihre Vorgänger sind vier circa 1928 gegründete und als Generalagenturen geführte Be­zirksdirektionen.

 

1.10.1930

Die Verwaltung der Brandenburger Lebensversicherungs-A.-G. zieht in das Gebäude der Hauptverwaltung der DKV.

 

5.12.1930

Die Landesdirektion für Westfalen mit Sitz in Dortmund wird ge­gründet.

 

1931

In diesem Jahr entzieht der Großaktionär und Aufsichtsratsvorsitzer H. Faßbender mit Wissen des Vorstands erhebliche Mittel und verleitet den Vorstand zu Kapitalanlagen, die hohe Abschreibungen erfordern. Er versucht damit, die ihm gehörende Oberhausener Bank zu sanieren. Dies führt zu finanziellen Schwierigkeiten der DKV, die durch die Weltwirtschaftskrise noch verstärkt werden.

 

1.3.1931

Die Filialdirektion Mainz wird gegründet. Bisher ist die DKV durch eine Zahlstelle in Mainz vertreten gewesen.

 

1.4.1931

Die Filialdirektion Dresden wird gegründet. Sie geht aus einer 1927 gegründeten Bezirksdirektion der Landesdirektion für Mittel­deutschland in Leipzig hervor.

 

1.5.1931

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1930 fest. Am Ende dieses Geschäftsjahres hat die DKV 200.000 Ver­sicherte und Beitragseinnahmen von 11.852.000 RM.

 

6.6.1931

Das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsun­ternehmungen und Bausparkassen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) wird verkündet. Dieses Gesetz stellt eine Neufassung des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungsunternehmen vom 12.5.1901 dar und bezieht die Bausparkassen in die Beaufsichti­gung durch das RAA ein.

 

18.10.1931

Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gründen in der Hauptverwaltung im Rahmen einer Aktion der Nationalso­zialistischen Betriebszellen-Organisation (NSBO) eine „NS-Be­triebszelle“, die ungefähr 15 Mitglieder umfasst. Erste Grün­dungsversuche hatte es bereits von Mai bis August dieses Jahres gegeben. Bei der Wahl zum Betriebsrat im Jahr 1932 wird die „NS-Be­triebszelle“ eine eigene Liste unter dem Kennwort „Nationale Sozia­listen“ aufstellen und einen Sitz im Betriebsrat erringen. Grund­lage für diese jährlich stattfindende Wahl stellt das Betriebsrä­tegesetz (BRG) vom 4.2.1920 dar.

 

1932

Die DKV schließt sich dem am 9.2.1926 gegründeten Verband priva­ter Krankenversicherungsun­ternehmen Deutschlands e.V. mit Sitz in Leipzig an.

Sie richtet eine eigene Druckerei ein, die aus der Ma­terialabteilung (Magazin) hervorgeht, in der es bereits seit 1930 eine Rotaprint-Maschine gibt. 

 

10.4.1932

P. v. Hindenburg wird in einem zweiten Wahlgang von der Mehrheit der stimmberechtigten Bevölkerung wieder zum Reichspräsidenten ge­wählt.

 

26.4.1932

Der Großaktionär der DKV, H. Faßbender, verkauft die Aktien der DKV zum Preis von 1.000.000 RM mit Wirkung zum 30.4.1932 an die Hamburg-Mannheimer-Versicherungs-A.G. (Hamburg-Mannheimer), deren Aktien sich im Besitz der schwedischen Brand- och Lifförsärkerings-A.-B. Svea (Svea) befinden. Die Aktien verteilen sich zu 80 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer, zu 6 Prozent auf die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-A.G., dem Rückversicherer der Hamburg-Mannheimer, zu 12 Prozent auf die Nornan Försäkrings-Aktiebolaget und zu 2 Prozent auf die Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft, beides Unternehmen des Svea-Konzerns. Das RAA hatte auf­grund der 1931 entstandenen und die Existenz der DKV gefährdenden Krise anlässlich einer Revision verlangt, dass die Aktien verkauft, die Bi­lanz bereinigt und Aufsichtsrat und Vorstand abberufen wer­den. Die langfristigen Verträge der DKV mit den Vermittlungsunternehmen Faßbenders, dem Organisationsbüro für Versicherungsunternehmungen Köln und dem Süddeutschen Versicherungs-Vermittlungsbüro München, hätten diesem trotz Aktienverkaufs einen nicht unmaßgeblichen Einfluss auf die DKV erhalten. In Zusatzabkommen werden die Verträge gegen eine 30prozentige Gewinnbeteiligung, maximal 185.000 RM jährlich, bis zum Jahr 1946 gelöscht. Der jeweils ermittelte Jahresgewinn der DKV wird mit Faßbenders Schulden in Höhe von 700.000 RM verrechnet, die bis 1945 zu tilgen sind. Im Jahr 1940 werden Hamburg-Mannheimer und H. Faßbender eine vorzeitige Ablösung aller Verträge gegen Zahlung einer Abfindung von 145.000 RM an H. Faßbender* vereinbaren.

*H. Faßbender wird in den 1930er Jahren die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) gründen.

 

30.4.1932

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1931 fest. Bei der DKV sind am 31.12.1931 206.000 Personen versi­chert. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 13.417.000 RM. Eine außerordentliche Generalversammlung wählt einen neuen Aufsichts­rat. Dieser besteht aus dem Vorsitzer Generalmajor a. D. Hans-Leo­pold Freiherr von Maltzahn, Bankdirektor Kurt Bassermann, Staats­minister a. D. Siegfried Graf von Roedern, Direktor Dr. Mar­tin Sandorf und dem Industriellen Dr. Julius Schlinck. Die auf­grund des Gesetzes über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat vom 15.2.1922 gewählten Vertreter des Be­triebsrates im Aufsichtsrat sind Erwin Rose und Hans Neumann.

 

4.5.1932

Der Aufsichtsrat bestellt mit Wirkung vom 1.5.1932 den seit dem 1.10.1927 amtierenden Vorsitzer des Vorstands der Hamburg-Mannheimer, Direktor Dr. phil. Hermann Hitzler, zum ordentlichen und Direktor Dr. phil. Adolf Tosberg zum stellvertretenden Vorstandsmitglied.

 

30.5.1932

Reichskanzler H. Brüning tritt zurück. Sein Nachfolger wird am 31. Mai Franz von Papen.

 

1932-1934

Die Verwaltung wird reorganisiert. Personaleinsparungen werden vorgenommen. Ein Teil der Verwaltungsaufgaben und das Prämienin­kasso werden auf gesellschaftseigene Geschäftsstellen übertragen. Gleichzeitig wird das direkte Inkasso ohne Inkassovertreter einge­führt. Dadurch wird auch die Inkasso-Sonderprovision („Folgeprovision“) zugunsten einer um den Gegenwert der kapitali­sierten In­kasso-Sonderprovision erhöhten Abschlussprovision abge­baut. Die DKV entwickelt darüber hinaus - gegen erheblichen Wider­stand der Wett­bewerbsunternehmen - aufgrund statistischer Untersu­chungen und mithilfe des Lochkartenverfahrens (Powers-System) die versicherungsmathemati­schen Grundlagen der Prämienkalkulation in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie weist nach, dass und in wel­chem Umfang das Risiko mit dem Alter wächst und dass und wie sich der Schadensverlauf bei Männern und Frauen unterscheidet.

Diese letzt­genannte Feststellung führt dazu, dass 1932 an die Stelle der Tarifgruppe I, die inzwischen durch die Tarife IC und ID für Be­wohner des ländlichen Raums ergänzt wurde, die Tarif­gruppe 3 (3a, 3b, 3c und 3d) tritt. Diese neue Tarifgruppe sieht zwar kaum ver­änderte Leistungen vor, versucht aber, die unzurei­chenden Prämien für Frauen durch ausreichende Prämien zu ersetzen.

Der nächste Schritt ist die Entwicklung der N-Tarife, deren Prä­mienbedarf auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet wird.

 

17.11.1932

F. v. Papen tritt als Reichskanzler zurück. Erst am 3.12.1932 er­nennt der Reichspräsident Kurt von Schleicher zum neuen Reichs­kanzler. Er wird bis zum 28.1.1933 im Amt bleiben.

 

Januar 1933

Die DKV kauft den Versicherungsbestand der für sie arbeitenden Ge­neralagentur Dr. Erich Fr. Günther & Co. in Berlin.

 

30.1.1933

Reichspräsident P. von Hindenburg ernennt den Führer der NSDAP, Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Die Machtübernahme Hitlers hat gravierende Auswirkungen auch auf die DKV. Durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (Arbeitsordnungsgesetz) vom 20.1.1934 wird in der Wirtschaft das „Führerprinzip" eingeführt. So wie die Staatsbürger zu „Volksgenossen" werden, gibt es nun in den Unternehmen den „Betriebsführer", die „Gefolgschaft" und die „Betriebsgemeinschaft". Die Mitarbeiter werden „Arbeitskameraden", zum Teil werden sie auch Mitglieder der „Werkscharen". Die Gewerk­schaften werden durch die „Deutsche Arbeitsfront (DAF)" ersetzt, eine Art Ersatzgewerkschaft, der künftig alle Arbeitnehmer angehö­ren. „Treuhänder der Arbeit" übernehmen die bisherige Tarifautono­mie der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. An die Stelle des Betriebsrates treten „Vertrauensmänner", die unter dem Vorsitz des „Betriebsführers" den „Vertrauensrat" bilden. Eine wichtige Rolle spielt auch der „Betriebs(zellen)obmann" oder „Betriebswalter". Er repräsentiert die NSDAP im Betrieb und „führt" die „Betriebszelle", die durch die „Parteigenossen (Pg)" (=Mitglieder der NSDAP) eines Betriebs gebildet wird. Geschäftsbriefe sollen künftig mit „Heil Hitler" oder zumindest „Mit deutschem Gruß" beendet werden. Bis zum Ende des Jahres wird sich noch die bisher übliche Grußformel „Hochachtungsvoll“ halten, bis Ende des Jahres 1934 wird überwiegend die Grußformel „Mit deutschem Gruß“ verwendet und danach setzt sich „Heil Hitler“ durch.

 

20.3.1933

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1932 fest, ernennt Direktor Dr. A. Tosberg zum ordentlichen Vor­standsmitglied und bestellt Georg von Bruchhausen zum 1.5.1933 als ordentliches Mitglied in den Vorstand. Am Ende des 6. Ge­schäftsjahres ge­hören 187.000 Personen der Versichertengemein­schaft der DKV an. Die Beitragsein­nahmen betragen 12.075.000 RM.

 

27.3.1933

Die Generalversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, geneh­migt den Geschäftsbericht für das Jahr 1932 und wählt den Vorstandsvorsitzer der Hamburg-Mannheimer, Direktor Dr. H. Hitzler, in den Aufsichts­rat.

 

21.9.1933

Die Zweigniederlassung in Danzig wird errichtet.

 

2.10.1933

Der Vorstand überträgt die Verwaltung des bisher von einem Pächter betriebenen Kasinos auf die „Gefolgschaft“. Zu diesem Zweck beruft der Vorstand mehrere „Gefolgschaftsmitglieder“ in eine Kasinokommis­sion.

 

7.12.1933

Das Gesetz zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Invaliden-, der Angestellten- und der knappschaftlichen Versicherung setzt die Grenze für das Erlöschen der freiwilligen Versicherung bei der GKV von 8.400 RM auf 7.200 RM herab.

 

1934

In diesem Jahr übernimmt der Leiter der Organisationsabteilung, Ab­teilungsdirektor Dr. Rudolf Hahnemann, die Verantwortung für den Inhalt der Nachrichtenblätter.

 

22.2.1934

Die Zweigniederlassung in Danzig wird ins Handelsregister einge­tragen.

 

6.3.1934

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1933 fest. Das 7. Geschäftsjahr lässt die Zahl an Versicherten wie­der auf 211.000 Personen ansteigen. Die Beitragseinnahmen sinken allerdings auf 11.459.000 RM.

 

21.3.1934

Der Werberat der Deutschen Wirtschaft schränkt in seiner 7. Be­kanntmachung die Werbung der Versicherungswirtschaft mit Danksa­gungen ihrer Versicherten stark ein. 

 

22.3.1934

Die Generalversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, geneh­migt den Geschäftsbericht für das Jahr 1933 und wählt Generaldi­rektor Dr. Harald Mandt, Vorstandsvorsitzender der Albingia Versicherung, zum Mitglied des Aufsichtsrates.

 

28.3.1934

Das Reichsarbeitsministerium erklärt den bestehenden Reichstarif­vertrag aufgrund des Arbeitsordnungsgesetzes rückwirkend vom 1.7.1933 zur Tarifordnung.

 

5.6.1934

Das RAA untersagt die Gewährung von Sondervergünstigungen und den Abschluss von Begünstigungsverträgen. Bisher war es ohne Einschrän­kung möglich, Empfehlungs- und Begünstigungsverträge abzuschlie­ßen, in deren Rahmen etwa Mitglieder von Parteien, Vereinen, Be­rufsverbänden und Standesorganisationen erfasst waren und Vorteile wie Verzicht auf die Aufnahmegebühr, Wartezeiterlass, Verzicht auf Gesundheitsprüfung, Fortfall des Höchstaufnahmealters, Beitragsnachlass oder Provisionsabgaben eingeräumt wurden. Die Ausführungsbestim­mungen vom 11.6.1934 stellen die Ausnahmen von dem grundsätzli­chen Begünstigungsverbot heraus. Ausgenommen von dem Verbot blei­ben solche Verträge, die vor dem 19.12.1933 abgeschlossen wurden, und Gruppenversicherungsverträge, die mit geschlossenen Personen­gruppen zur Deckung eines vorübergehenden Risikos vereinbart wer­den. Hierzu zählen Sportschüler, Gäste von Landerholungsheimen oder Teilnehmer an Jugendlagern.

 

5.7.1934

Mit dem Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung (Aufbaugesetz) wird eine Neuordnung der RVO eingeleitet. Diesem Gesetz folgen 17 Verordnungen zum Aufbau der Sozialversi­cherung (Aufbauverordnungen), die zahlreiche Änderungen in Organi­sation, Finanzierung und Aufsicht über die Krankenkassen einfüh­ren. Die 12. Aufbauverordnung vom 24.12.1935 soll GKV und PKV trennen. So können ab dem 1.1.1936 nur noch Versicherungspflichtige oder -be­rechtigte ent­sprechend dem am 1.4.1909 durch Satzung be­stimmten Personenkreis aufgrund eines Versicherungsantrags Mit­glieder einer Ersatzkasse werden. Ab dem 1.4.1936 unterliegen die Ersatzkassen nicht mehr der Aufsicht des RAA, sondern werden die An­gestelltenersatzkassen der Aufsicht des Leiters der Reichsversi­cherungsanstalt für Ange­stellte und die Arbeiterersatz­kassen der Aufsicht der auch für alle anderen Krankenkassen zu­ständigen Versicherungsämter unter­stellt. Die Bestimmung über das Erlöschen der freiwilligen Versicherung von Angestellten beim Überschreiten der Einkommensgrenze von 7.200 RM gilt nun auch für Personen, die nach dem 31.12.1935 einer Ersatzkasse beigetreten sind. Da die Mitglie­der der Ersatzkassen, die nach dem neuen Recht weder versiche­rungspflichtig noch -berechtigt sind, bis zum 31.12.1936 auf an­dere Versicherungsunternehmungen übertragen wer­den können, gründen verschiedene Ersatzkassen besondere Versiche­rungsvereine auf Ge­genseitigkeit (sog. Nachfolgevereine). Zuschuss­versicherungen mit Mehrleistungen gegen Zusatzbeiträge und Kran­kengeldversicherungen dürfen mit Wirkung vom 1.1.1936 von den Ersatzkassen nicht mehr abgeschlossen werden. Die 15. Aufbauver­ordnung vom 1.4.1937 er­klärt die Er­satzkassen zu Körperschaften des öffentlichen Rechts und stellt sie damit den anderen Trägern der GKV gleich. Bisher waren die Ersatzkassen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Nach ei­nem auf dieser Verordnung basierenden Erlass des Reichsarbeitsmini­sters vom 10.4.1937 müssen die Verwal­tungsgemeinschaften zwischen Er­satzkassen und Nachfolgevereinen aufgelöst werden.

 

2.8.1934

Reichspräsident P. v. Hindenburg stirbt. Mit seinem Tod tritt das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs in Kraft. Dieses Gesetz vereinigt das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers. A. Hitler führt nun den Titel „Führer und Reichs­kanzler“.

 

September 1934

Vorstand und „Vertrauensrat“ vereinbaren auf der Grundlage des Ar­beitsordnungsgesetzes eine Betriebsordnung. Diese führt den freien Mittwochnachmittag ein. Der Mittwoch- und der Samstagnach­mittag stehen der „Gefolgschaft“ damit zur freien Verfügung. Jugend­liche und Kriegsbeschädigte erhalten - unabhängig von der Dauer der Be­triebszugehörigkeit - den Höchsturlaub von 20 Tagen. Die verheira­teten „Gefolgschaftsmitglieder“ bekommen die Möglichkeit, eine Le­bensversicherung in Höhe des auf volle Tausend abge­rundeten Jahre­seinkommens abzuschließen, das sich jeweils für Frau und das erste Kind um je 50 Prozent erhöht. Die DKV beteiligt sich an den lau­fenden Prämien zu 50 Prozent. „Gefolgschaftsmitglieder“, die aus versiche­rungsfremden kaufmännischen Berufen kommen, steigen in ih­rer Be­zahlung von Jahr zu Jahr um zwei Berufsjahre, bis sie die ihren Verhältnissen entsprechende Zahl von Berufsjahren erreicht haben. Die Bemessung der Urlaubstage erfolgt sinngemäß. Auch eine gene­relle Prüfung der Eingruppierung im Abstand von zwei Jahren wird festgelegt. Für den Urlaub werden Darlehen von 25 Prozent des Gehaltes bis zu 75 RM gewährt, die auf die Weihnachtsgratifikation ange­rechnet werden. Diese beträgt 50 bis 75 Prozent des Gehaltes bis zu 125 RM bei Ledigen und 175 RM bei Verheirateten. Bei schweren Krank­heitsfällen werden Sonderunterstützungen oder laufende Heilfür­sorge gewährt. Der Kündigungsschutz wird nach 5-, 8-, 10- und 12-jährigem Dienstverhältnis über die gesetz­lichen Bestimmungen hin­aus erweitert.

 

1.10.1934

Die Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart wird ge­gründet.

 

10.11.1934

Der Verband privater Krankenversicherungsunternehmungen Deutsch­lands e.V., dem auch die DKV angehört, schließt sich mit vier wei­teren Krankenversicherungsverbänden zum Reichsverband der privaten Kran­kenversicherung e.V. zusammen. Auslöser für diesen Zusam­menschluss ist das Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft (Wirtschaftsaufbaugesetz) vom 27.2.1934. Direktor G. von Bruchhausen wird vom Vorsitzenden des Reichsverbands zu einem der Mitglieder des Beirates berufen.

 

27.11.1934

Der Reichswirtschaftsminister erlässt aufgrund des Wirtschaftsauf­baugesetzes eine Verordnung, die die Reichsgruppe Versicherungen mit den Wirtschaftsgruppen Privatversicherung und Öffentlich-rechtliche Versicherungen als staatlich anerkannte Vertretung der privaten Versicherungswirtschaft schafft. Diese Wirt­schaftsgruppen gliedern sich in Fachgrup­pen. Die PKV-Unternehmen gehören entweder der Fachgruppe Private Krankenversicherung oder der Fachgruppe Öffentlich-rechtliche Krankenversicherung an. Die DKV wird Mit­glied der Fachgruppe Private Krankenversicherung. Die Mit­gliedschaft ist im Gegensatz zu der im Reichsverband der privaten Krankenversicherung e.V. nicht freiwillig. Die Führungsgremien der Fachgruppe Private Krankenversicherung und des Reichsverbands werden in Personalunion besetzt. Dem Beirat der Fachgruppe gehört deshalb auch Direktor G. v. Bruchhausen an.

 

1935

Die DKV beginnt in diesem Jahr, Krankentagegeldversicherungen un­abhängig von Krankheitskostenversicherungen abzuschließen.

Die Hilfskasse der technischen Bergbaubeamten an Rhein und Ruhr schließt sich der DKV an. Sie wurde 1923 im Essener Raum als Selbsthilfeeinrichtung der Steiger des Ruhrbergbaus in Leben geru­fen.

Der DKV wird die Krankenversicherung des vom Reichsmini­sterium für Wissen­schaft, Erziehung und Volksbildung betreuten Landjahres übertra­gen. Sie beteiligt sich gemeinsam mit dem Deut­schen Ring Kranken­versicherungsverein a.G., dem Leipziger Verein-Barmenia Kranken­versicherung für Be­amte, freie Berufe und Mittel­stand a.G. und der Vereinigten Krankenversicherungs-A.-G. an der Zeltlagerversiche­rung der „Hitler-Ju­gend“.

 

2.3.1935

Das RAA bestimmt, dass von der Einhaltung der allgemeinen Wartezeit nur dann abgesehen werden kann, wenn die Versicherung unmittelbar im An­schluss an das Ende der Versicherungspflicht oder -berechti­gung in der GKV ab­geschlossen wird. Bisher verzichteten einige PKV-Unternehmen auch bei einem Wechsel von PKV zu PKV auf die all­gemeine Wartezeit.

 

8.3.1935

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1934 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Das Ende des 8. Geschäftsjahres weist 258.000 Versicherte und 11.630.000 RM Beitragseinnahmen auf. Die General­versammlung wird am 15.3.1935 Vorstand und Aufsichtsrat entlasten und den Geschäftsbericht für das Jahr 1934 genehmigen.

 

1.4.1935

Die nach versicherungsmathemati­schen Grundsätzen entwickelten N-Tarife werden eingeführt. Chefmathematiker ist zu dieser Zeit Franz Schmieter. Die N-Tarife umfassen die Tarife N1 für die Bewohner von Großstädten und die Bezieher höchster und hoher Ein­kommen, N2 für die Bezieher mittlerer Ein­kommen in Groß- und Mit­telstädten, N3 für die Bewohner von Klein­städten, die Bezieher mittlerer Einkommen und Familien mit Kin­dern, N4 für die Bewohner von Kleinstädten und Bezieher kleiner Einkommen und N5 für die Landbevölkerung und die Bezieher kleiner und kleinster Einkommen. Der Versicherungsschutz sieht Leistungen für ambulante und statio­näre Behandlungen vor, die durch Einzel- und Jahreshöchstsätze be­grenzt sind. Darüber hinaus umfassen die N-Tarife den Kranken­haustagegeldtarif NK und die Krankentage­geldtarife NT für Selbstständige und NTZ für Arbeitnehmer. Die All­gemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) der N-Tarife verzichten auf den „Einwand des Alten Leidens“ und erset­zen damit den objektiven durch den subjek­tiven Krankheitsbegriff. Maßgebend für die Lei­stungspflicht der DKV ist nun nicht mehr, ob der Versicherte zum Zeitpunkt des Zu­standekommens des Versicherungsvertrags bereits objektiv krank war, sondern ob er wegen der Krankheit ärztlich be­handelt wurde. Darüber hinaus ver­zichtet die DKV auf das ordentli­che Kündigungs­recht ab dem 4. Versicherungsjahr und führt anstelle der bisheri­gen Prämienrückgewähr eine Beteiligung am Geschäfts­reingewinn ein. Die Einführung der N-Tarife führt zu einer prinzipiellen Auseinandersetzung zwischen der DKV und der Fachgruppe PKV bzw. dem Reichsverband. Während die Fachpresse und der Völkische Beobachter (29.12.1935) die Einführung begrüßen, interveniert die Fachgruppe beim RAA. Dieses zieht seine Genehmigung trotz Einspruchs der Fachgruppe nicht zurück und bezeichnet die Abweichungen von den Normativbedingungen in einem Vermerk vom 5.9.1935 für wünschenswert. Die Auseinandersetzungen zwischen DKV und Fachgruppe werden sehr emotional geführt. Fachgruppenleiter Bökenkamp strengt in der Reichsgruppe Versicherungen ein Schiedsverfahren gegen Direktor G. v. Bruchhausen an, weil dieser seinen Vorstandskollegen Direktor Dr. A. Tosberg über eine in einem Ausschuss der Fachgruppe als vertraulich erklärte Kritik an den DKV-Tarifen informiert hat. Direktor Dr. A. Tosberg ruft seinerseits das Schiedsgericht gegen Bökenkamp an, weil dieser ohne Rücksprache mit der DKV gegen die N-Tarife polemisiert und sich Kompetenzen des RAA angemaßt haben sollte. Die DKV tritt kurzzeitig aus dem PKV-Reichsverband aus. Das Schiedsgericht unter Leitung des Wirtschaftsgruppenleiters Privatversicherung Dr. Christian Oertel (Colonia Versicherung) entscheidet in der Sache selbst nicht, sondern führt am 28.10.1936 eine gegenseitige Rücknahme der Beschuldigungen herbei.

 

26.8.1935

Der Reichsverband der privaten Krankenversicherung e.V. vereinbart mit der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, dass die Rech­nungen von „nichtarischen“ oder „nichtarisch“ verheirateten Ärz­ten, die aufgrund der Zulassungsordnung vom 17.5.1934 auch nicht mehr zur Kassenpraxis zugelassen sind, von der Kostenerstattung ausgeschlossen werden. Die PKV-Unternehmen leisten für solche Rechnungen nur noch, wenn ihnen die Behandlung eines „nichtarischen“ Versicherten zugrunde liegt.

 

1.10.1935

Die erste Ausgabe der Werkzeitung für die „Betriebsgemeinschaft“ Deutsche Kranken-Versicherungs-A.-G. mit dem Titel D.K.V.-Wacht erscheint. Herausgeber ist der „Betriebszellenobmann und Be­triebswalter der Hauptverwaltung“ Hans-Karl Schulz. Dieser und Hans Küster bil­den die Schriftleitung. Ein er­klärtes Ziel der D.K.V.-Wacht ist die Vermittlung von national­sozialistischem Gedanken­gut. Rechts­grundlage ist die An­ordnung über Werkzeit­schriften vom 16.1.1934. Am 30.4.1936 und am 22.9.1936 folgen zwei weitere Anordnungen, die der Gleich­schaltung der Presse die­nen.

 

1.11.1935

Die „NS-Betriebszelle“ der Hauptverwaltung wird aufgrund ihrer Mit­gliederstärke in drei „Unterzellen“ aufgeteilt. Jede dieser „Zellen“ betreut etwa 150 „Gefolgschaftsmitglieder“. Jede „Unterzelle“ wird in 9 bis 10 „Blocks“ aufgeteilt, die je ein „Blockwalter“ leitet. Auf diese Weise wird es möglich, die ganze „Gefolgschaft“ intensiv im Sinne der „Deutschen Arbeitsfront (DAF)“ zu betreuen.

 

1936

In diesem Jahr werden die Daten der Versicherten von den Adrema-Platten auf 45-stellige Lochkarten (Remington) übernommen, die ma­nuell verwaltet werden. Änderungen werden allerdings weiterhin zu­erst auf der Adrema-Platte vorgenommen und dann von dieser auf eine neue Lochkarte übertragen. Statistiken werden mithilfe der Lochkarten von Tabelliermaschinen erstellt.

 

1.1.1936

Die Hamburg-Mannheimer überträgt ihr Eigentum an der Bürgerlichen Versicherungs-A.-G. in Berlin auf die DKV. Die „Bürgerliche“ wurde 1902 gegrün­det, zählt damit zu den ältesten privaten Krankenversicherern Deutschlands und hat 1935 den Bestand der Krankenkasse des Beamten- und Mittelstandes VaG in Köln als Landesverwaltung Westen übernommen. Nun wird sie mit rund 49.000 Versicherten und ihren Geschäftsstellen in Berlin, Bielefeld, Bonn, Breslau, Chemnitz, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt a. M., Halle, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Köln, Königsberg, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart eine Zweigniederlassung der DKV. Die Ak­tienmehrheit besitzt die Hamburg-Mannheimer bereits seit dem 9.1.1925. Auslöser war ein Schreiben des RAA an die Hamburg-Mannheimer vom 8.3.1935, mit dem diese wegen des Prinzips der Spartentrennung aufgefordert wurde, den Krankenversicherungszweig aus der Lebensversicherung zu lösen. Ursprünglich plante die Hamburg-Mannheimer, die „Bürgerliche“ zu verselbstständigen, wollte aber die Vorgaben des RAA, eine Million Reichsmark Aktienkapital aufzubringen und andere Aktionärsgruppen einzubeziehen, nicht erfüllen. Die DKV zahlt der Hamburg-Mannheimer keinen Kaufpreis, sondern die Maximierungsgrenze des Rückversicherungsgewinns der Hamburg-Mannheimer aus dem DKV-Bestand wird um 20.000 RM jährlich angehoben.

 

25.3.1936

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1935 fest. Am 31.12.1935 hat die DKV 303.000 Versicherte und ver­fügt über 13.845.000  RM Beitragseinnahmen. Die Generalversammlung wird am 3.4.1936 Vorstand und Aufsichtsrat entlasten und den Ge­schäftsbericht für das Jahr 1935 genehmigen.

 

1.5.1936

Die Filialdirektion für Franken und Oberpfalz in Nürnberg wird ge­gründet. Sie geht aus einer am 1.8.1933 gegründeten Bezirksdi­rektion hervor.

 

25.7.1936

Das Reichsfinanzministerium regelt durch einen Runderlass die Voraussetzungen dafür, steuerfreie Rückstellungen wegen des schwankenden Schadenbedarfs (Schwankungsrückstellungen) zu bilden.

 

1.10.1936

Der bisherige „(NS-)Betriebszellenobmann und Betriebswalter der Hauptverwaltung“ H.-K. Schulz trägt nun den Titel „Betriebsobmann“.

 

22.10.1936

Der Aufsichtsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstands, die Al­ters- und Hinterbliebenenversorgung der „Gefolgschaftsmitglieder“ zu verbessern. Verheiratete „Gefolgschaftsmitglieder“, die seit min­destens zwei Jahren in den Diensten der Gesellschaft stehen und mindestens zwei Kinder haben, können eine Lebensversicherung in Höhe ihres doppelten Jahresgehaltes, aufgerundet auf volle Tausend Reichsmark, abschließen. Bisher war nur eine Versicherungssumme bis zum 1,5-fachen des Jahreseinkommens möglich. Verheiratete und unverheiratete „Gefolgschaftsmitglieder“, die mindestens zehn Jahre bei der DKV beschäftigt sind, können eine Lebensversicherung in Höhe des dreifachen Jahresgehaltes, aufgerundet auf volle Tau­send Reichsmark, abschließen. Die Versicherungssumme war bisher auf das doppelte Jahresgehalt begrenzt. Außerdem beteiligt sich die DKV ab dem 1.1.1937 mit zwei Dritteln an der Prämie. Bisher wa­ren es 50 Prozent.

 

12.11.1936

Der Erlass des Reichswirtschaftsministers betreffend Zusammenarbeit mit der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und ihr Verhält­nis zu marktregelnden Verbänden überträgt die bisherigen Aufgaben der Verbände der Versicherungswirtschaft auf die Reichsgruppe Versicherungen und ihre Wirtschaftsgruppen. Trotzdem gelingt es, den Reichsverband der Privaten Krankenversicherung e.V. noch bis etwa 1942 wenigstens de jure zu erhalten.

 

26.11.1936

Die Reichsregierung erlässt eine Preisstoppverordnung. Sie gilt auch für die Versicherungsbranche und führt dazu, dass notwendige Beitragserhöhungen erheblich erschwert werden. Entsprechende Anträge müssen künftig von dem so genannten Preisbildungskommissar genehmigt werden. Als versteckte Beitragserhöhungen werden auch Leistungskürzungen bei unverändertem Beitrag verboten.

 

27.11.1936

Der Sportverein Deutsche Kranken-Versicherungs-A.-G. wird gegrün­det. Von April 1930 bis zum 2.9.1933 hatte es bereits einen Sport­verein der DKV gegeben, der allerdings wegen fehlender Ju­gendpflege mit dem Verein Berliner Amateure fusionieren musste. Vereinsführer wird Dr. R. Hahnemann. Sein Stellvertreter und Hauptsportwart wird der bisherige Betriebssportwart „Arbeitskamerad“ Dräger. Der Verein hat 165 Mitglieder und umfasst die Abteilungen Leichtathletik, Handball, Fußball, Schwimmen, Schießen und Kegeln.

 

1937

Das Hauptverwaltungsgebäude wird um einen viergeschossigen Mittel­flügel zur Hofseite hin erweitert.

Die Mathematische Abteilung wird gegründet.

Der Vorstand beruft in diesem Jahr aufgrund des § 17 des Arbeits­ordnungsgesetzes aus den „Vertrauensräten“ der einzelnen Betriebe einen Beirat, der ihn in sozialen Angelegenheiten berät. Mitglie­der dieses Unternehmensbei­rates werden die Herren Schulz (Hauptverwaltung), Dr. Hahnemann (Hauptverwaltung), Lösch (München), Löffler (Königsberg) und Hoffmann (Breslau).

Das Auf­sichtsratsmitglied Dr. H. Hitzler (Hamburg-Mannheimer) erhält in diesem Jahr den Ti­tel Generaldirektor.

 

5.3.1937

Ein Änderungsgesetz zum VAG weitet die Versagungsgründe für die Zulassung neuer Versicherungsunternehmen aus. Die Tatbestände mangelndes Bedürfnis und Unfähigkeit und Ungeeignetheit des Unternehmensleiters kommen als Ablehnungsgründe hinzu. Darüber hinaus wird der § 81a eingefügt, der der Aufsichtsbehörde erlaubt, in bestehende Geschäftspläne einzugreifen. Außerdem wird die Bestellung von Sonderbeauftragten ermöglicht.

 

9.3.1937

Die Reichsregierung verlängert die Amtsdauer der derzeitigen Mit­glieder der „Vertrauensräte“ bis zum 30.4.1938.

 

1.5.1937

Herausgeber der D.K.V.-Wacht, die sich nun nicht mehr Werkzeitung, sondern Werkzeitschrift nennt, wird die „Betriebsgemeinschaft“ Deut­sche Kranken-Versicherungs-A.-G. im Einvernehmen mit dem Pres­seamt der „Deutschen Arbeitsfront“. Verantwortlicher „Schriftwalter“ wird H.-K. Schulz. Sein Stellvertreter wird H. Küster.

 

14.5.1937

Der Aufsichtsrat stellt für das Geschäftsjahr 1936 den Jahresab­schluss fest und bestellt Direktor Dr. A. Tosberg gemäß §§ 70 Abs. 2 und 75 Abs. 2 des neuen Aktiengesetzes vom 30.1.1937 zum Vor­sitzer des Vorstands. Am Ende des 10. Geschäftsjahres sind 375.000 Personen bei der DKV versichert, die 17.739.000 RM an Bei­trägen zahlen. Die Sitzung der Hauptversammlung, in der Vorstand und Aufsichtsrat entlastet werden und der Geschäftsbericht geneh­migt wird, findet am 20.5.1937 statt.

 

19.5.1937

Das RAA dehnt durch sein Rundschreiben R 17/37 die Möglichkeit, die allgemeine Wartezeit zu erlassen, auf Ver­sicherungen aus, die sich an das Ende der Versicherungspflicht oder -berechtigung bei einer Ersatzkasse oder einer studentischen Pflichtkrankenkasse so­wie der freien Heilfürsorge beim Reichsar­beitsdienst (RAD), der Wehrmacht oder der Polizei anschließen. Es be­stimmt außerdem, dass die allgemeine Wartezeit bei Unfällen ent­fällt.

 

15.6.1937

Das RAA schreibt vor, dass Danksagungen für Versicherungsleistungen nicht veröffentlicht werden dürfen. Gleichzeitig verbietet es den Versicherern, Versicherte zu solchen Danksagungen zu veranlassen. Gestattet wird nur die Veröffentlichung bemerkenswerter Versiche­rungsfälle.

 

Juli/August 1937

Die DKV-Nachrichten erscheinen erstmals als „Hausmitteilungen für die außendienstlichen Mitarbeiter der Deutschen Kranken-Versi­cherungs-A.-G.“. Für den Inhalt verantwortlich ist Dr. R. Hahne­mann.

 

24.7.1937

Das Aufsichtsratsmitglied K. Bassermann stirbt.

 

1.10.1937

Eine Auskunftsstelle der Versicherungswirtschaft über ihren Außendienst wird gegründet. Sie sammelt Daten über die Versicherungsvertreter und gibt sie auf Anfrage an die Versicherungsunternehmen weiter. Gründer sind die Wirtschaftsgruppe Privatversicherung und Fachgruppe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler in der Reichsgruppe Handel. Bisher bereits bestehende Auskunftsstellen einzelner Versicherungsbranchen werden damit überflüssig. Ihr Datenmaterial geht an die neue zentrale Auskunftsstelle.

 

24.11.1937

Der bisherige Sportverein Deutsche Kranken-Versicherungs-A.-G. wird aufgrund einer Verordnung des „Reichsorganisationsleiters“ und des „Reichssportführers“ in eine von der „NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude (KdF)“ betreute Betriebssportgemeinschaft umge­wandelt. Be­triebssportwart wird Dr. R. Hahnemann. Die Betriebssportgemein­schaft umfasst die Abteilungen Leichtathletik, Fußball, Handball, Gymnastik, Kegeln, Schwimmen und Kleinkaliber­schießen. Der „Ver­trauensrat“ beschließt, die Betriebsordnung um die Bestimmung zu erweitern, dass jeder „Gefolgschaftsangehörige“ Mitglied der Be­triebssportgemeinschaft sein soll.

 

1938

Die Bäuerliche Krankenhilfe wird übernommen.

 

8.1.1938

Das RAA genehmigt den Tarif N6 (Landtarif). Er gilt entsprechend seiner Bezeichnung als Landtarif nur für die Bewohner von Ort­schaften bis zu 5000 Einwohnern.

 

10.1.1938

Die „Bestimmung des Werberates der Deutschen Wirtschaft über die Werbung im Versicherungswesen“ verbietet die Werbung mit Hinweisen auf die Gemeinnützigkeit. Begründung: „Der Werberat sieht es als eine Verwässerung des zum Gedankengute der NSDAP. gehörenden Be­griffs der Gemeinnützigkeit an, wenn sich Wirtschaftsunternehmen dieses Begriffs in ihrer Werbung bedienen.“

 

13.1.1938

Das Gesetz über die Versicherung der Artisten regelt die GKV der Arti­sten, Hausgewerbetreibenden und selbstständigen Lehrer und Er­zieher.

 

24./25.1.1938

Vorstand und Filialleiter beschließen auf einer Tagung in Berlin, den Außendienstmitarbeitern, die hauptberuflich und mindestens zwei Jahre für die DKV tätig sind, für die Dauer ihrer Tätigkeit für die DKV eine Krankheitskostenversicherung nach dem Tarif N3 zuzüglich einer Krankentagegeldversicherung nach dem Tarif NT mit täglich 3 RM Tagegeld zu gewähren und Gelegenheit zu einem Ur­laub von zwei Wochen zu geben. Als Bezüge sollen während der Ur­laubszeit die Durchschnittsbezüge der letzten sechs Monate gel­ten.

 

26.1.1938

Die Herren Löffler (Königsberg) und Hoffmann (Breslau) scheiden aus dem „Unternehmensbeirat“ aus, da sie nicht mehr den „Vertrauens­räten“ ihrer Betriebe angehören. Als Nachfolger be­ruft der Vorstandsvorsitzer Direktor Dr. A. Tosberg im Einvernehmen mit dem „Betriebsobmann“ H.-K. Schulz die Herren Buscher (Köln) und Evers (Mainz).

 

13.3.1938

Das Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deut­schen Reich wird gleichzeitig in Deutschland und Österreich ver­kündet.

Die DKV reaktiviert ihre Kontakte zum österreichischen Krankenversicherungsverein Concordia. Der Rückversicherungsvertrag zwischen DKV und Concordia, der 1937 aus devisenrechtlichen Gründen von der österreichischen Seite nicht genehmigt worden war, soll mit einer 50-prozentigen Quote in Kraft treten. Allerdings lehnt der Staatskommissar für die Privatwirtschaft den Vertrag mit Rücksicht auf den Schutz der österreichischen Wirtschaft vor deutscher Übernahme ab und zwingt die Concordia zu einer „österreichischen“ Lösung und damit zur Fusion mit der Vereinigten Krankenversicherungsanstalt. Auch der Versuch, mit diesem Unternehmen eine vertragliche Verbindung einzugehen, scheitert.

 

25.3.1938

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1937 fest. Die DKV hat am Ende des 11. Geschäftsjahres 405.000 Versicherte und Beitragseinnahmen von 19.620.000 RM. Sie beschäf­tigt 1.162 Mitarbeiter. Am 7.4.1938 findet die Hauptversammlung statt, die Vorstand und Aufsichtsrat entlastet und den Geschäfts­bericht für das Jahr 1937 genehmigt.

 

20.4.1938

Die DKV erwirbt für 600.000 RM die Aktien der 1921 gegründeten Allgemeinen Kranken-Versicherungs-A.-G. (AKV) in Köln. 10 Prozent der Aktien gehen an die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-Aktiengesellschaft, dem Rückversicherer der Hamburg-Mannheimer. Das Geschäftsgebiet der AKV ist Preußen und das Saarland. Sie verfügt über rund 90.000 Versicherte und eine jährliche Beitragseinnahme von 3,7 Millionen RM. Zum ordent­lichen Vorstandsmitglied und „Betriebsführer“ der AKV wird der bis­herige Abteilungsdirektor Dr. R. Hahnemann und zum stellvertreten­den Vor­standsmitglied und „Betriebsführer“ wird der bisherige Filialdirek­tor der DKV in Hamburg, Reinhard Ziemer, be­stellt. Der Aufsichtsrat wird durch die auch dem Aufsichtsrat der DKV angehö­renden Herren Dr. J. Schlinck und Generaldirektor Dr. H. Hitzler als Vorsitzer und stellvertretenden Vorsitzer sowie dem Vorstand der DKV, den Direktoren Dr. A. Tosberg und G. v. Bruch­hausen, gebildet. Das Personal wird um 48 Arbeitskräfte auf 113 aufgestockt, wobei 18 aus der DKV kommen. Über einen Wirtschaftsprüfer war die AKV im Jahr 1937 zum Kauf angeboten worden. Die beiden Aktionäre, die zugleich als Vorstandsmitglieder tätig waren, mussten auf Druck des RAA verkaufen. Grund war die überdurchschnittlich hohe Gewinnentnahme der Kapitaleigner. 1936 hatte die Kapitalrendite 21,5 Prozent erreicht und hatten die Bezüge der beiden Vorstandsmitglieder 43,5 Prozent der gesamten Personalkosten ausgemacht. Gegen den beabsichtigten Verkauf der Aktien an die DKV regte sich vor allem bei den Generalagenten der AKV Widerstand. Sie befürchteten die Umstellung auf das DKV-System, sodass ihnen die Inkassoprovisionen verloren gingen. Deshalb unterbreiteten sie mit Unterstützung der DAF ein eigenes Kaufangebot.

Für den Inhalt der DKV-Nachrichten ist als Nachfolger von Dr. R. Hahnemann Alex Kersten verantwortlich. Seine Nachfolge als Be­triebssportwart tritt Dr. jur. Werner F. Kühne an.

 

5.5.1938

Ein Kameradschafts­haus wird in Werder/Havel eröffnet. Es soll der Belegschaft zu Ferien- und Erholungsaufenthalten sowie Wo­chenendausflügen dienen. Das Haus (Baujahr 1924/25) ist zum Teil unter­kellert und hat ein Erd-, ein Ober- und ein ausgebautes Dach­geschoss. Es enthält 20 Zimmer mit 100 Betten. Je­des Zimmer hat fließendes Was­ser und elektrisches Licht. Du­schräume sind in jedem Stockwerk. Die Küche ist auf Kantinenbe­trieb eingerichtet. Das Ge­bäude befindet sich auf einem 9.000 qm großen Grundstück am Glindowsee (Berliner Straße 113 a). Die Wasserfront beträgt circa 80 m. Am 29.1.1938 hat die DKV das Grundstück und die darauf errichteten Gebäude vom Volksverband der Bücherfreunde Wegweiser Verlag GmbH gepachtet. Das RAA genehmigte am 29.3.1938 den Kauf zum Preis von 50.000 RM. Die Eintragung der DKV als Eigentümerin des Grundstücks wird am 12.5.1938 erfolgen.

 

10.5.1938

Nachdem mehrere Mitglieder des „Vertrauensrates“ der Hauptverwaltung ausge­schieden sind, wird eine Neubildung des „Vertrauensrates“ not­wendig. Zu diesem Zweck stellen alle bisheri­gen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des „Vertrauensrates“ ihr Amt zur Ver­fügung. Der zuständige „Treuhänder der Arbeit“ beruft deshalb auf­grund des § 15 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Ziff. 2 des Arbeitsordnungsge­setzes H.-K. Schulz („Betriebsobmann“), Ul­rich Ahlgrim („Betriebswerkscharführer“), H. Küster („Betriebszellenobmann“), Bernhard Günzel („Betriebszellenobmann“), Kurt Dieckhoff („Betriebszellenobmann“) und Erna Brüning („Betriebsfrauenwalterin“) in den „Vertrauensrat“.

 

1.7.1938

Die Filialdirektionen Trier und Mannheim und die Landesdirektion für den Niederrhein in Düsseldorf werden gegründet. Die Filialdi­rektion Trier geht aus einer circa 1928 gegründeten Bezirksdirektion hervor. Die Filialdirektion Mannheim übernimmt ihr Filialgebiet von der Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart. Be­reits Ende der 20er Jahre hatte es in Mannheim eine Bezirksdirek­tion gegeben, die jedoch nach kurzer Zeit wieder auf­gelöst worden war. Auch in Düsseldorf war die DKV seit ihrer Gründung mit einer Geschäftsstelle vertreten, die allerdings 1935 wieder aufgelöst und der Landesdirektion für das Rheinland in Köln angegliedert worden war.

 

September/November 1938

Die „Vertrauensmänner“ U. Ahlgrim und K. Dieckhoff scheiden aus der Hauptverwaltung und damit aus ihren Ämtern aus. Als Nachfolger rücken der „Betriebsberufswalter“ E. Schröder und der Betriebssport­wart Dr. W.F. Kühne in den „Vertrauensrat“ nach.

 

20.10.1938

Die Filialdirektion Kassel wird gegründet. Nach einem Großangriff im Jahr 1943 wird sie ihre Geschäftsräume bis zum 1.6.1950 nach Bad Wildungen verlegen.

 

21.11.1938

Das Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich tritt in Kraft.

Der Leiter der Filialdirektion in Dresden, Rößler, war bereits mit dem „Sudetendeutschen Freikorps“ einmarschiert. Da aufgrund der Verordnung zum Schutz der sudetendeutschen Wirtschaft vom 15.10.1938 eine offizielle Geschäftsaufnahme nicht möglich war, nutzte Rößler seine Kontakte, um schon im Oktober 1938 einen Rückversicherungsvertrag mit der Sanitas freiwillige Mittelstandskrankenkasse (Sanitas) in Brüx mit der Absicht einer späteren Bestandsübertragung abzuschließen. Dazu kommt es allerdings nicht.

 

1.1.1939

Die DKV wird Mitglied des Deutschen Sprachvereins.

 

17.2.1939

Das Heilpraktikergesetz wird erlassen. Es bestimmt, dass jeder, der die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, einer Erlaubnis be­darf, die von den unteren Verwaltungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erteilt wird, und schützt die Berufsbe­zeichnung Heilpraktiker. Gleichzeitig bestellt es die Deutsche Heilpraktikerschaft e.V. zur alleinigen Berufsvertretung der Heilpraktiker. Infolge dieses Gesetzes wird die grundsätzliche Ab­lehnung der Heilpraktiker durch die PKV gelockert.

 

1.3.1939

Nachdem das Gesetz zum Schutze der österreichischen Wirtschaft vom 14.4.1938 bisher die Zulassung der DKV zum Geschäftsbetrieb in Österreich verhindert hat, wird nun dem unmittelbar nach dem „Anschluss“ gestellten Antrag stattgegeben. Daraufhin wird in Wien eine Filiale errichtet (Landesdirektion Ostmark, Franz-Josefs-Kai 13, Wien I) und ein Außendienst aufgebaut. Als Ergän­zungstarif für die in Österreich obligatorische Handwerkerversi­cherung werden die Tarife KO1 bis KO3 geschaffen.

 

7.3.1939

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1938 fest und verleiht dem Vorstandsvorsitzer Dr. A. Tosberg den Titel Generaldirektor. Am Ende des 12. Geschäftsjahres gehören der Versichertengemeinschaft der DKV 439.000 Personen an. Die Bei­tragseinnahmen betragen 21.810.000 RM. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 1.251. Die Sitzung der Hauptversammlung, die Vorstand und Auf­sichtsrat entlastet und den Ge­schäftsbericht genehmigt, findet am 14.3.1939 statt.

 

16.3.1939

Die von den deutschen Truppen besetzten Landesteile der Tschechoslowakei werden als „Protektorat Böhmen und Mähren“ Be­standteil des Deutschen Reiches.

 

23.3.1939

Das Gesetz über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich wird verkündet.

 

April 1939

Das RAA genehmigt der DKV die Ausdehnung ihres Tätigkeitsgebietes auf das Sudetenland (Tschechoslowakei).

 

1.5.1939

Die bereits circa 1927 gegründete Generalagentur mit der Bezeichnung „Direktion für Norddeutschland“ in Berlin wird als Landesdirektion für Berlin und Brandenburg übernommen.

 

1.9.1939

Der Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Polen löst den Zweiten Weltkrieg aus. Am gleichen Tag tritt das Gesetz über die Wieder­vereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich in Kraft. Das RAA bestimmt in einem Rundschreiben (R 41/39) vom 15.9.1939, dass das Versicherungsverhältnis bei Versi­cherten, die zur Wehrmacht, zum RAD oder zu einem auf ähnlicher Grundlage beru­henden Dienst mit freier Heilfürsorge einberufen sind oder werden, vom Zeitpunkt der Einberufung an ruht. Diese Be­stimmung tritt rückwirkend am 26.8.1939 in Kraft. Der dadurch be­dingte Ausfall der Beiträge der einberufenen Männer führt dazu, dass die bei Fami­lienversicherungen versicherungstechnisch nicht richtig berechne­ten Frauen- und Kinderbeiträge subventioniert wer­den müssen. Dar­über hinaus wird die Kriegsklausel außer Kraft ge­setzt. Die PKV ist damit, falls keine Ansprüche gegen das Reich bestehen, auch bei Krankheiten und Unfällen leistungspflichtig, die durch Kampf­handlungen im Krieg oder infolge von Kriegsereig­nissen entstanden sind.

 

9.9.1939

Der Reichswirtschaftsminister erlässt die Anordnung zur Neugliede­rung der Reichsgruppe Versicherungen. Sie beseitigt die Teilung der Organisation in private und öffentlich-rechtliche Versiche­rungsunternehmen und bildet in der Reichsgruppe Versicherungen fünf Wirtschaftsgruppen, die wieder in Fachgruppen gegliedert sind. Eine davon ist die Fachgruppe Krankenversicherung in der Wirtschaftsgruppe Lebens- und Krankenversicherung. Eine bereits am 27.12.1939 erlassene, neue Anordnung hebt das Nebeneinander von Wirtschafts- und Fachgruppen auf. Es gibt jetzt innerhalb der Reichsgruppe Versicherungen sieben statt fünf Wirtschaftsgruppen. Die Wirtschaftsgruppe Lebens- und Krankenversicherung gliedert sich in die Abteilungen Lebens- und Krankenversicherung.

 

15.9.1939

Eine neue Tarifordnung für alle Unternehmungen und Betriebe des privaten Versicherungsgewerbes einschließlich der Provisionsgene­ralagenten und der sonstigen Betriebe von selbstständigen Vertre­tern, Agenten und Versicherungsmaklern wird erlassen. Sie tritt am 1.1.1940 in Kraft, entspricht inhaltlich weitgehend dem alten Ta­rifvertrag, wenn auch der Aufbau und die Systematik des Ver­tragswerks geändert werden, und gilt erstmals nicht nur für die Angestellten des Innen-, sondern auch des Außendienstes.

 

28.9.1939

Der Vertrag über die Teilung Polens zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion wird unterzeichnet. Am 8.10.1939 werden die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Posen (Warthegau) als Bestand­teile des Deutschen Reiches gebildet.

 

11.10.1939

Die DKV beantragt beim RAA, die zwangsweise Überleitung der „Altversicherungen“ auf die N-Tarife, da diese weder versicherungsmathematisch berechnet noch kostendeckend sind. Der Antrag scheitert am Widerspruch des Preiskommissariates.

 

13.10.1939

Die DKV beantragt beim RAA, dass sie in den Fällen, in denen der versicherte Ehemann zur Wehrmacht eingezogen wird und seine Versicherung ruht, den Beitrag der Ehefrau auf den versicherungsmathematisch richtigen Wert erhöhen darf. Der Antrag wird nicht genehmigt.

 

7.11.1939

Das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung für Kraft­fahrzeughalter und zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie des Gesetzes über den Versicherungsvertrag ändert unter anderem die Bestimmungen im VVG über die Verletzung von Obliegenheiten. Diese werden zugunsten der Versicherungsnehmer neu gestaltet.

 

21.11.1939

Das RAA erklärt sich damit einverstanden, dass die Versicherungs­verhältnisse mit Personen, die wegen der Ausübung einer „kriegswichtigen Beschäftigung“ krankenversicherungspflichtig wer­den bzw. geworden sind, auf Antrag ruhen. Gleichzeitig bestimmt es, dass die oben genannten Versicherungsverhältnisse nicht automa­tisch enden.

 

30.11.1939

Die Verordnung über die Vertragshilfe des Richters aus Anlass des Krieges (Vertragshilfeverordnung - VHV) sieht vor, dass unter be­stimmten Voraussetzungen ein Richter anordnen kann, dass Rechtsfol­gen, die nach Gesetz oder Vertrag zum Nachteil des Versicherten vorgesehen sind, ganz oder teilweise nicht eintreten. Diese Be­stimmung kann dazu führen, dass die Versicherer Leistungen erbrin­gen müssen, obwohl die Beiträge nicht gezahlt wurden.

 

12.12.1939

Die Verordnung über Änderungen in der GKV und in der Arbeitslosen­hilfe ergänzt die RVO dahingehend, dass der Reichsarbeitsminister bestimmen kann, ob und inwieweit Vorversicherungszeiten bei der PKV auf Wartezeiten bei der GKV angerechnet werden. In einem Erlass vom 6.1.1940 macht der Reichsarbeitsminister von dieser Ermäch­tigung Gebrauch und bestimmt, dass bei Versicherten, die wegen Ein­tritts der Versicherungspflicht eine Krankheitskostenversicherung aufgeben müssen, die Versicherungszeit bei der PKV angerechnet wird. Diese Regelung ist für die PKV insofern sehr positiv, weil Personen, die an einer privaten Krankenversicherung interessiert sind, nicht mehr befürchten müssen, bei später eintretender Versi­cherungspflicht infolge der Wartezeiten bei der GKV benachteiligt zu werden.

 

13.12.1939

Durch das Rundschreiben R 52/39 macht das RAA aus der Möglichkeit, die allgemeine Wartezeit beim Übertritt von der GKV zur PKV zu er­lassen, die Pflicht, die Vorversicherungszeit sowohl auf die all­gemeine als auch auf die besondere Wartezeit anzurechnen. Eine Ab­lehnung wegen Schwangerschaft wird untersagt. Die besondere Warte­zeit für Wochenhilfeleistungen darf neun Monate nicht überschrei­ten.

 

19.12.1939

Die Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversi­cherung wird erlassen. Sie tritt am 1.1.1941 in Kraft und wurde notwendig, da das VVG, das österreichische Gesetz über den Versi­cherungsvertrag vom 23.12.1917 und das im „Reichsgau“ Sudetenland geltende Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 3.7.1934 ver­einheitlicht werden sollten. Die Verordnung sieht vor allem Ände­rungen des VVG zugunsten der Versicherten vor. Die für die PKV re­levanten Änderungen beziehen sich auf die Bestimmungen über den Versicherungsschein, die Billigungsklausel, die Fälligkeit der Geldleistungen des Versicherers, die vorvertragliche Anzeige­pflicht, den Zahlungsverzug und die Doppelversicherung.

 

29.12.1939

Der Reichsversicherungsausschuss wird aufgrund einer Anordnung des Reichswirtschaftsministers gebildet. Er hat die Aufgabe, den Reichswirtschaftsminister und das RAA zu beraten.

 

1.4.1940

Die DKV dehnt ihr Tätigkeitsgebiet durch die Errichtung einer Lan­desdirektion in Posen auf den Reichsgau Posen (Warthegau) aus. Sie bekommt den Bestand der einzigen polnischen PKV, der Warschauer Kranken-Versicherungs-AG, im Wartheland zugewiesen, übernimmt aber keine Vermögenswerte und keine Verbindlichkeiten.

 

13.4.1940

Das RAA verfügt, dass Juden weder Versicherungsnehmer noch Versi­cherte sein können. Soweit Juden noch versichert sind, endet das Versicherungsverhältnis mit dem 30.4.1940.

 

20.4.1940

Das Rundschreiben R 32/40 des RAA sieht vor, dass die PKV bei kriegsbedingten Gesundheitsschäden nur dann von der Leistungs­pflicht frei ist, wenn die Ansprüche gegen das Reich anerkannt werden. Außerdem muss rückwirkend ab dem 26.8.1939 beim Tode eines Einberufenen - trotz des ruhenden Vertrags - das vereinbarte Sterbegeld ausgezahlt werden.

 

5.6.1940

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1939 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Am 31.12.1939 hat die DKV 476.000 Versicherte, 23.793.000 RM an Beiträgen eingenommen und 1.178 Beschäftigte. Die Hauptversamm­lung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt den Ge­schäftsbericht am 14.6.1940.

 

1.7.1940

Der Rückversicherungsvertrag zwischen der DKV und der Prudentia Allgemeine Versicherungs-A.-G. mit Sitz in Prag tritt in Kraft. Der Vertrag wird für die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen.

 

27.7.1940

Das Ministerium des Innern des Reichsprotektorates Böhmen und Mäh­ren erteilt die Genehmigung, bis zum Ende des Jahres 1945 durch eine Repräsentanz im Protektorat Böhmen und Mähren direkte Kran­kenversicherung einschließlich Begräbnisgeldversicherung zu be­treiben.

 

22.8.1940

Die Wirtschaftsgruppe Lebens- und Krankenversicherung erklärt ge­genüber der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV)“ die Be­reitschaft der PKV, sich an den Kosten der „Mütter- und Kinderver­schickung“ im gleichen Rahmen wie die GKV zu beteiligen.

 

28.8.1940

Der Aufsichtsratsvorsitzer H.-L. Freiherr v. Maltzahn stirbt. Seine Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzer gehen auf Dr. J. Schlinck über. Neues Aufsichtsratsmitglied und stellvertretender Vorsitzer wird Direktor Hermann Victor Hübbe.

 

September 1940

Das RAA entscheidet, dass für die Dauer des Krieges Anträge, die bis zum Letzten eines Monats bei einer Antragsabteilung eingehen, zum Ersten des betreffenden Monats rückdatiert werden können, wenn der Antragsteller dies wünscht. Bisher war es so, dass nur Anträge, die bis zum 15. eines Monats gestellt wurden, zum Ersten des be­treffenden Monats angenommen werden durften.

 

5.10.1940

Ein Runderlass des Reichsinnenministers bestimmt, dass Schäden, die durch Angriffe feindlicher Flieger entstehen, unter die Verordnung über die Entschädigung von Personenschäden vom 1.9.1939 fallen. Danach hat die davon betroffene Zivilbevölkerung Anspruch auf Für­sorge und Versorgung durch den Staat.

 

22.11.1940

Das RAA lehnt die Zulassung zum Geschäftsbetrieb der DKV im Generalgouvernement (Polen) ab.

 

Januar 1941

Die letzte Ausgabe der D.K.V.-Wacht erscheint. Der verantwortliche „Schriftwalter“ und „Betriebsobmann“ H.-K. Schulz ist seit dem Be­ginn des Krieges bei der Wehrmacht. Sein Stellvertreter ist B. Günzel.

 

Februar 1941

Die DKV dehnt ihr Tätigkeitsgebiet durch die Gründung der Filial­direktion Straßburg auf Elsass-Lothringen (Frankreich) aus. Die Zulassung zum Geschäftsbetrieb hat sie bereits seit dem 22.11.1940. Durch Anordnung des Chefs der Zivilverwaltung werden ihr die Versicherungsverträge der Mutuelle Generale in Elsass-Lothringen übertragen.

 

4.2.1941

Die Bestimmung des § 178 RVO über das Erlöschen der freiwilligen Versicherung in der GKV wird durch einen Erlass des Reichsarbeits­ministers aus kriegsbedingten Gründen außer Kraft gesetzt.

 

24.4.1941

Der Aufsichtsrat stellt für das Geschäftsjahr 1940 den Jahresab­schluss fest. Das 14. Geschäftsjahr schließt mit 544.000 Versicher­ten, 26.044.000 RM Beitragseinnahmen und 1.556 Mitarbeitern. Am 5.5.1941 entlastet die Hauptversammlung Vorstand und Aufsichts­rat und genehmigt den Geschäftsbericht.

 

21.6.1941

Das RAA lehnt die Zulassung der DKV zum Geschäftsbetrieb in Luxemburg ab.

 

24.7.1941

Das Gesetz über die Verbesserung der Leistungen in der Rentenver­sicherung führt die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner ein. Der zum Bezug einer Rente aus der Invaliden- oder Angestell­tenversicherung Berechtigte ist nun krankenversicherungspflichtig.

 

6.8.1941

Ein wechselseitiger Agenturvertrag wird mit der Hamburg-Mannheimer geschlossen.

 

13.8.1941

Die DKV kauft mit Wirkung vom 1.1.1941 99,35 Prozent der Aktien der Pru­dentia Allgemeine Versicherungs-A.-G. von der Versicherungsan­stalt Star in Prag. Daraufhin muss sich die Prudentia auf die PKV be­schränken und wird in Prudentia Erste Böhmisch-Mährische Kran­ken-Versicherungs-A.-G. umbenannt. Ihre Di­rektion besteht aus dem Lei­tenden Direktor Borivoj Zlatohlavek, dem Direktor Franz Schauer und dem Generalsekretär Ing. Frantisek Setka. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzer Charles Baron Parish, dem stellvertre­tenden Vorsitzer Geheim-Justizrat Dr. Vik­tor Kaplan, den Mitglie­dern Cenek Babacek, Karl Breuer, Antonin Capek, Ing. J. Vladimir Rott, Dr. Oskar Sykora, Dr. Miroslav Vejlupek, Ph. Mr. J. Ventura, dem leitenden Direktor B. Zla­tohlavek und dem Konsulent Generaldi­rektor Dr. A. Tosberg.

 

31.12.1941

Die DKV hat am Ende ihres 15. Geschäftsjahres 621.000 Versicherte. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 30.944.000 RM.

 

1942

Für Personen, die einen erweiterten Versicherungsschutz, insbeson­dere bei stationärer Behandlung, wünschen, werden in diesem Jahr die Zusatzversicherungen Z1 bis Z4 geschaffen.

Für die in den AVB genannten Krankheitsgruppen, für die bei Ein­führung der N-Tarife vorsichtshalber verlängerte War­tezeiten von sechs, neun und zwölf Monaten vorgesehen waren, wird nur noch eine Wartezeit von sechs Monaten festgelegt.

 

14.2.1942

Das Reichswirtschaftsministerium erlässt eine Anordnung, die für die Neuerrichtung von Versicherungsvertreter- oder -maklerbetrieben ab dem 1.3.1942 eine behördliche Genehmigung erforderlich macht. Nebenberufliche Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Voraussetzung für die Genehmigung sind eine Bedürfnisprüfung sowie die Prüfung der Zuverlässigkeit und der genügenden Sachkunde. Ziel dieser Anordnung ist es, die zum Wehrdienst einberufenen Vermittler vor neu errichteten Agenturen zu schützen.

 

13.6.1942

Eine Anordnung des RAA führt die Vorleistungspflicht der PKV ge­genüber einer privaten Unfallversicherung ein.

 

12.9.1942

Wegen des kriegsbedingten Papiermangels verbietet der Leiter der Reichsgruppe Versicherung, „jegliche Werbung mit Prospekten durch Postversand oder Verteilung“.

 

31.12.1942

Am Schluss des 16. Geschäftsjahres gehören 706.000 Personen der Versichertengemeinschaft an. Die Beitragseinnahmen betragen 36.760.000 RM.

 

1943

Mitte des Jahres, als das Arbeitsmaterial knapper wird, erlässt das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit eine Verordnung, die ver­langt, den Papierverbrauch an jeder Stelle einzuschränken; sie ge­stattet nur den Gebrauch der unbedingt notwendigen Papiergüte, sie empfiehlt Telefonate anstelle von Briefen innerhalb desselben Or­tes und Hauses, den Gebrauch möglichst kleiner DIN-Formate und die volle Ausnutzung der Breite des Bogens, die Vermeidung von Einrüc­kungen, die Einschränkung der Zahl der Durchschläge, die Verwen­dung kleinerer Briefumschläge sowie - wenn möglich - die Be­nutzung von Postkarten. Sie verbietet letztlich alle Versiche­rungswerbung.

 

20.2.1943

Eine Verordnung ermächtigt die Aufsichtsbehörde, zwecks Einsparung von Arbeitskräften Anordnungen über Vereinfachungsmaßnahmen im Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen und Bausparkassen zu treffen. Unter anderem soll die Aufsichtsbehörde die Zusammenlegung kleinerer Versicherungsunternehmen verfügen und gemeinschaftliche Einrichtungen für Inkasso und Schadenregulierung schaffen.

 

28.2.1943

Die Verordnung zur Vereinheitlichung der Versicherungsaufsicht wird erlassen. Sie überträgt unter anderem die Fachaufsicht über öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen auf die in Reichs­aufsichtsamt für das Versicherungswesen (RAV) umbenannte Auf­sichtsbehörde.

 

1.3. bis 2.3.1943

Das Hauptverwaltungsgebäude in Berlin brennt nach dem Abwurf von Brand- und Phosphorbomben vollständig aus. Lediglich die für den Vorstand wichtigen Bilanzunterlagen können gerettet werden. Dar­aufhin muss die Schadenregulierung, die Antragsbearbeitung und Ähnliches auf die Filialen übertragen und müssen Angestellte in die Filialen versetzt werden. In Berlin werden vorübergehend Räume der Reichsgruppe Versicherungen, anderer Versicherungsgesellschaften wie der Ceres Hagelversicherung AG und der Nordstern Versicherung AG sowie in anderen Geschäftsgebäuden genutzt.

 

12.3.1943

Das RAV bestimmt, dass die Personalstärke der Versicherungsunternehmen nur noch ein Drittel des Bestandes von 1939 betragen soll.

 

31.12.1943

Das 17. Jahr der Geschäftstätigkeit schließt mit 758.000 Versi­cherten und 41.306.000 RM Beitragseinnahmen.