Chronik der Homosexuellenbewegung - mit den Schwerpunkten Männer und Deutschland

Karl Heinrich Ulrichs, ein deutscher Jurist, Journalist, Verleger und Schriftsteller, war einer der ersten bekannten Vorkämpfer für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen. Volkmar Sigusch, Gründer und Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft am Universitätsklinikum Frankfurt am Main (1972 bis 2006), bezeichnete ihn als den "ersten Schwulen der Weltgeschichte".

 

Homosexualität bezeichnet je nach Verwendung sowohl gleichgeschlechtliches sexuelles Verhalten, erotisches und romantisches Begehren gegenüber Personen des eigenen Geschlechts als auch darauf aufbauende Identitäten - etwa sich selbst als lesbisch oder schwul zu definieren.

Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren und die sexuelle Identität fallen nicht zwingend zusammen und werden deshalb in der Forschung unterschieden. In der Umgangssprache werden diese Aspekte jedoch häufig vermischt oder miteinander gleichgesetzt. Sexuelle Handlungen zwischen Männern und zwischen Frauen wurden in verschiedenen Epochen und Kulturen ganz unterschiedlich behandelt: teils befürwortet und toleriert, teils untersagt und verfolgt. Eine besondere Rolle spielen dabei die drei abrahamitischen Weltreligionen, deren Schriftgelehrte den sexuellen Verkehr zwischen Männern auf der Basis von Bibel, Tora und Koran in der Regel als Sünde betrachteten, auch wenn liberale Strömungen mit dieser exegetischen Tradition heute zunehmend brechen.

Gleichgeschlechtliche Liebe und Lust sind in allen Gesellschaften und historischen Epochen durch entsprechende Quellen nachweisbar. Dagegen gilt die Entstehung der sexuellen Identität - im Sinne einer klaren Festlegung des Individuums auf eine bestimmte sexuelle Orientierung - heute als das Resultat von Entwicklungen der modernen Gesellschaft. Diese setzten ungefähr im 18. Jahrhundert unserer Zeitrechnung ein. Parallel zur Herausbildung heterosexistischer Normen in der Mehrheitsgesellschaft entstanden nach und nach in fast allen europäischen Metropolen abgegrenzte "schwule" Subkulturen, deren Angehörige schon bald zum Gegenstand polizeilicher Überwachung, staatlicher Verfolgung, krimineller Erpressung und teilweise auch gewaltsamer Übergriffe wurden.

 

8. bis 1. Jahrhundert v. Chr.

Seitensprünge der Ehemänner und amouröse Abenteuer der jungen Männer vor der Ehe erfolgen bei den Kelten bevorzugt mit dem eigenen Geschlecht. Der griechische Geschichtsschreiber Diodor Siculus erzählt mit einer gewissen Verblüffung, dass nicht nur homosexuelle Kontakte verbreitet waren, sondern auch, dass die Kelten sich gegenseitig damit aufzogen, wenn ihre entsprechenden Avancen abgewiesen wurden:

"Obwohl sie ansehnliche Frauen haben, geben sie sich sehr wenig mit ihnen ab; sie sind vielmehr von einer wilden Leidenschaft zu Umarmungen mit Männern erfasst. Sie pflegen auf Tierfellen am Boden zu liegen und sich mit einem Beischläfer auf jeder Seite herumzuwälzen. Das allerunglaublichste ist aber: sie sind nicht auf die eigene Anständigkeit bedacht, sondern geben die Blüte ihre Leibes anderen bereitwillig preis; und sie halten das nicht für schändlich, sondern halten vielmehr für ehrlos, wenn einer von ihnen umworben wird und die angetragene Gunst nicht annimmt."

 

6. bis 3. Jahrhundert v. Chr.

Bei den Griechen besteht eine institutionalisierte Form von Homosexualität zwischen Männern und männlichen älteren Kindern und Jugendlichen (Päderastie: griechisch παιδεραστία paiderastia, von παῖς pais "Knabe" und ἐραστής erastes "Liebhaber"). Neben der sexuellen Komponente, die unterschiedlich stark ausgeprägt ist, nimmt zugleich ein pädagogischer Anspruch eine zentrale Rolle ein. Der jugendliche Partner einer päderastischen Beziehung wurde Eromenos genannt, was so viel bedeutet wie "der geliebt wird" bzw. "Geliebter", und ist in der Regel in einem Alter zwischen zwölf und 18 Jahren. Für den älteren Beziehungspartner, den sogenannten Erastes, existieren keine festen Altersgrenzen. Entscheidend ist lediglich die altersbedingt physisch-psychische Überlegenheit, so kann eine Person zeitgleich der Eromenos in einer Beziehung zu einem älteren Mann und der Erastes in einer Beziehung zu einem jüngeren Jugendlichen sein. In Sparta muss er allerdings mindestens 30 Jahre alt sein. Wichtigste Anbahnungsorte für päderastische Beziehungen sind die Palästra, der Sportplatz, sowie das Gymnasion. Hier bieten sich Männern verschiedene Möglichkeiten, Kontakte zu einem Jugendlichen zu knüpfen und ihn mit Hilfe von Geschenken zu umwerben. Üblich sind insbesondere Tiergeschenke, Geld hingegen wird zwar teilweise als Geschenk angeboten, eine Annahme durch den Jugendlichen gilt jedoch als unehrenhaft. Päderastische Beziehungen stehen grundsätzlich allen Bürgern offen, nicht jedoch Sklaven und Fremden. Wegen des hohen Zeitaufwands und der wiederholten Schenkungen ist die Päderastie aber in erster Linie ein Privileg der Aristokraten. Einzelne Landstriche, wie zum Beispiel Ionien, lehnen die Päderastie gänzlich ab. Ein zentraler Aspekt einer päderastischen Beziehung - dies unterscheidet diese Beziehungskonstellation von der zwar legalen, gesellschaftlich jedoch geächteten Prostitution - war die pädagogische Zielrichtung. Der Erastes soll dem Eromenos gesellschaftliche Ideale nahebringen und ihn zu "männlicher Tugend und sittlicher Tadellosigkeit erziehen". Die Ziele einer solchen Verbindung bestehen nach Platon darin, "den Pais weise und gut zu machen, in Vernunft und der übrigen Tugend zu fördern, Bildung und die übrige Weisheit zu vermitteln". Das Ausmaß und die Ausgestaltung sexueller Kontakte unterscheidet sich in den einzelnen Epochen der griechischen Antike. Insbesondere Platon erhebt die sexuelle Enthaltsamkeit zum Ideal, betont aber die Legitimität gelegentlicher sexueller Kontakte. So ist davon auszugehen, dass sexuelle Handlungen in jeder Epoche Bestandteil päderastischer Beziehungen sind. Der Schenkelverkehr ist die gesellschaftlich akzeptierte Form des Sexualverkehrs zwischen Mann und Knabe. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in der Realität auch andere Praktiken zum Zuge gekommen sind, worauf sich z. B. Aristophanes’ Komödie "Die Wolken" bezieht. Auch die Häufigkeit der Darstellung analen Verkehrs zwischen Männern und Frauen auf Vasenmalereien deutet darauf hin. Anders als einem Mann stand es einer Frau zu, sich beim Geschlechtsverkehr zu unterwerfen - dies galt als Ausdruck des Genusses. Der sexuelle Kontakt in einer päderastischen Beziehung soll ausschließlich der Befriedigung des aktiv handelnden Erastes dienen. Allerdings soll dies so geschehen, dass der Knabe keine Demütigung erleiden würde - und dies ist beim Analverkehr nach damaligen Vorstellungen eindeutig der Fall, da seine männliche Identität dadurch in Frage gestellt würde. Sollte bekannt werden, dass ein Eromenos dem analen Verkehr zugestimmt und sich damit in die passive, weibliche Rolle begeben hat, so erntet er Spott und große Verachtung in der Gesellschaft. Aus diesem Grund schweigt man häufig über den sexuellen Aspekt - man redet nicht darüber und erwartet auch nicht, etwas darüber gefragt zu werden; es ist auch in der griechischen Gesellschaft ein tabuisiertes Thema.

Homosexuelle Beziehungen zwischen Partnern gleicher Stellung und gleichen Alters werden innerhalb der unter athenischem Einfluss stehenden griechischen Poliswelt anscheinend als nicht wünschenswert eingestuft, aber zumindest toleriert. Sich sexuell passiv verhaltende, freie, erwachsene und mit dem athenischen Bürgerrecht versehene Männer wurden - analog zur Situation in anderen griechischen Städten - als kinaidoi bezeichnet, was in ethisch negativ wertender Form die sexuelle Passivität Freigeborener bezeichnet, und zwar im Sinne der Adjektive "weibisch", "schandhaft" und/oder "schamlos". Die gesellschaftliche Ablehnung sexueller Kontakte zwischen erwachsenen und über das Bürgerrecht der Polis verfügenden Männern resultiert möglicherweise auch aus dem Umstand, dass einer der beiden an einer solchen Sexualbeziehung beteiligten Männer sich mehr oder weniger zwangsläufig in die mit der Athener Bürgerehre unvereinbare passive Sexualrolle hätte begeben und somit das Verhalten eines kinaidos an den Tag legen müssen. Die Römer leiten ihren ebenfalls im negativ wertenden Sinne auf die sexuelle Passivität freier Männer abzielenden Begriff cinaedus wahrscheinlich in hellenistischer Zeit aus dem griechischen Wort kinaidos ab.

Nach athenischem Gesetz ist es für einen Athener Bürger nicht erlaubt, sich zu prostituieren; als männlicher Prostituierter tätig zu sein, kann für einen Athener darüber hinaus sogar zum Verlust der bürgerlichen Rechte und Einflussmöglichkeiten führen. Für Metöken (Fremde) und Sklaven - da nicht mit den mit dem Athener Bürgerrecht einhergehenden Ehrvorstellungen behaftet - ist es hingegen gesellschaftlich durchaus möglich, ohne soziale Repressalien die sexuell passive Rolle im Rahmen gleichgeschlechtlicher Kontakte zu übernehmen, und so kann es kaum verwundern, dass die meisten männlichen Prostituierten in Athen Metöken oder männliche Sklaven waren. In Analogie zur rechtlichen Regelung der Vorgaben für erwachsene Bürger Athens ist es den sich prostituierenden Metöken verboten, "Ämter zu bekleiden und im Rat oder in der Volksversammlung zu sprechen".

Der aktive Partner beim Geschlechtsverkehr wird also, da er als männlich galt, akzeptiert, der passive Partner dann moralisch verurteilt, wenn es sich bei ihm um einen freien athenischen Mann handelt und dieser vermeintlich weibliches Verhalten an den Tag legt, wobei der ältere Partner in einer Beziehung idealiter jeweils der aktive, der jüngere Partner der passive Teil sein soll - entweder im Rahmen einer päderastischen Beziehung oder zwischen freien Athenern einerseits und Metöken oder Sklaven andererseits.

Für die Dorer (Sparta, Korinth, Kreta) zeichnen die Quellen ein etwas anderes Bild. Die Quellen scheinen für diese Orte eine allgemeine Akzeptanz auch unter gleichaltrigen Männern zu belegen, wobei parallel dazu auch in Sparta, Korinth und Kreta die paiderastia griechisch-klassischer Ausprägung ebenfalls häufig praktiziert wird. Im Zuge der agoge, d. h. der Erziehung und Ausbildung jugendlicher Spartiaten, spielt die Knabenliebe vermutlich eine wichtige Rolle in der spartanischen Kultur. In der Forschung wird bisweilen darauf hingewiesen, dass "in einigen griechischen Poleis die von gleichgeschlechtlicher Erotik geprägten Liebesformen zwischen erastoi und eromenoi innerhalb der Gesellschaft besonders intensiv praktiziert wurden und weit verbreitet gewesen" seien, "so insbesondere in Sparta oder Kreta".

In Theben wird um 378 v. Chr. die Heilige Schar formiert. Es handelt sich um eine militärische Elitetruppe, die ausschließlich aus männlichen Liebespaaren besteht. Die Armee besteht bis 338 v. Chr. In diesem Jahr wird sie in der Schlacht von Chaironeia durch die Truppen Philipps II. von Makedonien und seines Sohnes Alexander bis auf 46 Mann vernichtet. Auch diese Paare bestehen jeweils aus einem jüngeren und älteren Partner.

Der Päderastie ähnliche institutionalisierte Formen der "Knabenliebe" gab es auch als Wakashudō in der Samurai-Kultur Japans, als Mittel der "Kraftübertragung" bei Initiationen von Knaben in Neuguinea und Melanesien und gibt es bis heute als Baccha Baazi in Afghanistan.

 

1232 (oder 1233)

Vor der Kölner Bevölkerung legt ein Ketzer namens Lepzet ein Geständnis über die Rituale einer bis dahin unbekannten, den Katharern zugerechneten Sekte ab. Zum Aufnahmezeremoniell gehören anal-erotische und gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Die Sekte hält Sodomie für "erlaubt und frei von jeder Sünde".

 

1482 (oder 1483)

Johann Greveroide, Kaufmann und Ratsherr aus Köln, stirbt. Nach seinem Tod wird bekannt, dass er jahrelang junge Männer in seine Kammer am Heumarkt gelockt hatte, um sie dort sexuell zu belästigen und zu bedrängen. Die vom Kölner Rat angestellten Untersuchungen decken eine "faule Gesellschaft am Heumarkt" auf. Der Pfarrer von Klein-St. Martin, zu dessen Pfarrei das Gebiet am Heumarkt gehört, gibt an, dass etwa 200 Männer in Köln mit der "unaussprechlichen, stummen Sünde" befleckt seien. Um einen Skandal zu vermeiden, werden die Untersuchungen nach kurzer Zeit eingestellt.

 

1782

Ein Buch über Berlin enthält eine kurze Abhandlung über die "warmen Brüder" der Stadt und die weit verbreitete männliche Prostitution als Einkommensquelle für die hier in Garnison liegenden Soldaten. Diese umfassen zu dieser Zeit rund 20 Prozent der 100.000 Einwohner Berlins.

Der Ausdruck "warmer Bruder" hängt wahrscheinlich mit der Institution der geschworenen Bruderschaft zusammen, möglicherweise auch mit dem altertümlichen Begriff des "Bettgenossen" aus der Zeit, als es üblich war, das Bett mit anderen zu teilen.

Die christliche Mystik lud, beeinflusst vom islamischen Sufismus, die Liebe zwischen Freunden sogar mit einer religiösen Bedeutung auf. Ebenso adaptierte das Christentum den sowohl im Gilgamesch-Epos wie in der jüdischen Bibel, aber auch im Satyricon für eine Liebesbeziehung zwischen zwei Männern verwendeten Begriff des "Bruders" (Schwurbruderschaft). Zu deren Vereinigung hatte die orthodoxe Kirche den Ritus des "Brüdermachens" (Adelphopoiesis) ausgearbeitet, der den beiden Freunden für ihre Liebe, die bis in den Tod anhalten sollte, zahlreiche Heiligenpaare als Vorbilder nannte. Dies schloss die parallele Eheschließung mit einer Frau jedoch nicht aus. Im lateinischen Westen, wo bis weit in die Neuzeit weder Eheleute noch geschworene Brüder (fratres iurati) der Segnung eines Priesters bedurften, sind zumindest eine Reihe von Grabmälern erhalten, in denen Männer- und später auch Frauenpaare miteinander bestattet wurden. Die Gravuren enthalten oft Symbole unsterblicher Liebe wie beispielsweise die Darstellung eines Kusses oder die Inschrift "Im Leben vereint, im Tode nicht getrennt". Dass Schwurbruderschaften als von der Kirche akzeptierte gleichgeschlechtlicher Partnerschaften (d. h. inkl. genitaler Handlungen) in der Form der Adelphopoiesis legitimiert wurden, ist jedoch nicht haltbar. Der ursprüngliche Zweck der Adelphopoiesis war, eine geistige Verwandtschaft (wie bei einer Taufpatenschaft) herzustellen. Die Schwurbruderschaft muss aber tatsächlich auch von gleichgeschlechtlich Liebenden in Anspruch genommen worden sein, denn aus diesem Grund wurde dieser Ritus vom oströmischen Recht und von der orthodoxen Kirche später wieder abgeschafft bzw. verboten.

"Freundschaft" konnte fast zu allen Zeiten auch eine romantische Beziehung zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts bezeichnen. Küssen, Umarmen und Händchenhalten, das gemeinsame Schlafen in einem Bett (daher der altertümliche Begriff des "Bettgenossen") ebenso wie leidenschaftliche Liebesbekundungen und Treueschwüre wurden unter Männern bis weit in die frühe Neuzeit und oft sogar noch am Beginn des 20. Jahrhunderts als völlig normal wahrgenommen. Unter Frauen ist das - seit Ende des 19. Jahrhunderts allerdings mit immer größeren Einschränkungen - teilweise auch heute noch der Fall. Die Semantiken (Bedeutungsinhalte) von Freundschaft und Liebe waren deshalb kaum voneinander zu unterscheiden. Das griechische Wort philos (φίλος) etwa kann sowohl Freund als auch Geliebter bedeuten.

Die ursprünglich abwertend gemeinte Bezeichnung "schwul" (von schwül - "drückend heiß", in dieser Bedeutung seit dem 18. Jahrhundert, "schwül" als Parallelbildung zu "kühl", oder von "Schwulität" - "Schwierigkeit, Bedrängnis, peinliche Lage") wurde wahrscheinlich wiederum von dem Ausdruck "warmer Bruder" abgeleitet.

In den 1970er Jahren wurde "schwul" von der Homosexuellenbewegung als Kampfbegriff eingesetzt und dadurch so weit gesellschaftsfähig gemacht, dass der Begriff heute sogar im Sprachgebrauch der Gesetzgebung auftaucht. Durch seinen trotzigen Gebrauch als Selbstbezeichnung sollte der abwertende Charakter des Wortes zurückgedrängt und den Homosexuellenfeinden enteignet werden. Dies ist jedoch nur zum Teil gelungen. In der Jugendsprache findet das Wort "schwul" nach wie vor (oder sogar verstärkt) als Schimpfwort Verwendung und wird dort häufig auch als Synonym für "langweilig", "weichlich" bzw. "enervierend" benutzt.

Homosexuelle Frauen werden stattdessen als Lesben (nach der griechischen Insel Lesbos, Heimat der Frauen liebenden Dichterin Sappho) oder, veraltet, als Lesbierinnen bezeichnet.

 

13. Januar 1787

Das Josephinische Strafgesetz (Allgemeines Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung, kurz: Josephina, Josefina oder StG 1787) wird von Joseph II. für die Erbländer der Habsburger erlassen. Es wird bis 1803 in Kraft bleiben. Mit ihm wird erstmals die Todesstrafe abgeschafft und durch Arbeitsstrafen ersetzt, die allerdings letztendlich nicht viel weniger tödlich sind.

Bis zum Hochmittelalter gilt der Analverkehr im christlichen Bereich als Sünde, aber noch nicht als Verbrechen; folglich drohen höchstens eine Kirchenbuße und ein zeitweiliger Ausschluss vom Abendmahl (Eucharistie), aber noch keine weltlichen Maßnahmen.

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wandelt sich der Analverkehr zwischen Männern von einer zwar sündigen, aber meist völlig legalen Handlung zu einem Verbrechen. In fast ganz Europa wird es unter der Bezeichnung "Sodomie" durch weltliche Gesetze mit dem Scheiterhaufen bedroht, hier wird noch von der "Sodomiterverfolgung" gesprochen.

1532 schafft Kaiser Karl V. mit der Constitutio Criminalis Carolina für diese Rechtspraxis eine gesetzliche Grundlage, die im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit behalten wird. So heißt es dort in § 116:

"Straff der vnkeusch, so wider die Natur beschicht. cxvj. Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben auch das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten."

("Strafe für Unzucht, so sie wider die Natur geschieht. 116. Ferner, wenn ein Mensch mit einem Vieh, Mann mit Mann, Frau mit Frau, Unzucht treiben, haben sie auch das Leben verwirkt, und man soll sie nach allgemeiner Gewohnheit mit dem Feuer vom Leben zum Tode richten.")

Zu größeren Verfolgungen und jeweils Hunderten von Hinrichtungen kam es während des Spätmittelalters in Norditalien und Spanien sowie während des gesamten 18. Jahrhunderts auch in England, Frankreich und den Niederlanden.

 

1791

In Frankreich wird Homosexualität erstmals legalisiert. Die Ideen der Französischen Revolution führen in zahlreichen Staaten, die sich am französischen code pénal de 1791 orientieren, um 1800 herum zur Abschaffung aller Gesetze gegen die "widernatürliche Unzucht" (so etwa in den Niederlanden, im Rheinland und in Bayern). Das bleibt auch mit dem code pénal impérial bzw. dem code pénal de 1810 so. Er stellt nur solche Handlungen unter Strafe, die in die Rechte eines Dritten eingreifen, was zur vollständigen Legalisierung einvernehmlicher Sexualhandlungen zwischen Männern führt. Im Rahmen seiner Eroberungen exportiert Napoleon den Code Pénal in die annektierten linksrheinischen Gebiete, in denen dieser noch bis zur Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs am 1. Januar 1872 beibehalten werden wird, sowie in eine Reihe anderer Staaten, zum Beispiel die Niederlande. Auch Bayern orientiert sich am französischen Vorbild und lässt in seinem Gesetzbuch von 1813 alle opferlosen Straftaten ersatzlos fallen.

 

1. Juni 1794

Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (PrALR) wandelt die Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe und Verbannung um. Es wurde seit dem 14. April 1780 unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. erarbeitet.

"Zweyter Theil

Zwanzigster Titel. Von den Verbrechen und deren Strafen. (§§ 1–1577)

Zwölfter Abschnitt: Von fleischlichen Verbrechen (§§ 992 ff.). Unnatürliche Sünden.

§ 1069. Sodomiterey und andre dergleichen unnatürliche Sünden, welche wegen ihrer Abscheulichkeit hier nicht genannt werden können, erfordern eine gänzliche Vertilgung des Andenkens.

§ 1070. Es soll daher ein solcher Verbrecher, nachdem er ein- oder mehrjährige Zuchthausstrafe mit Willkommen und Abschied ausgestanden hat, aus dem Orte seines Aufenthalts, wo sein Laster bekannt geworden ist, auf immer verbannt, und das etwa gemißbrauchte Thier getödtet, oder heimlich aus der Gegend entfernt werden.

§ 1071. Wer jemanden zu dergleichen unnatürlichen Lastern verführt und mißbraucht, der ist doppelter Strafe schuldig.

§ 1072. Machen sich Aeltern, Vormünder, Lehrer oder Erzieher dieses Verbrechens schuldig: so soll gegen dieselben vier- bis achtjährige Zuchthausstrafe mit Willkommen und Abschied statt finden."

"Willkommen und Abschied" bedeutet körperliche Züchtigung bei Antritt und Ende der Haftstrafe. Unter Sodomie versteht man damals alles, was nicht den Koitus zwischen Mann und Frau darstellt.

 

1796

In dem Roman "Verbotener Briefwechsel, oder Theodor Franquoir´s, eines neufränkischen Soldaten, Denkwürdigkeiten" wird geschildert, wie der Titelheld, Angehöriger der französischen Revolutionsarmee, in einem Kölner Kloster gefangen gehalten wird und sich dort der Nachstellungen des Abbé Crampon, der ihn verführen will, erwehren muss.

 

16. Mai 1813

Das von Paul Johann Anselm Feuerbach, ab 1808 Ritter von Feuerbach (* 14. November 1775 in Hainichen bei Jena; † 29. Mai 1833 in Frankfurt am Main) entworfene neue Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (München 1813) empfängt nach einigen Änderungen die königliche Genehmigung. Es wird in Sachsen-Weimar-Eisenach, Württemberg und anderen Staaten bei der Bearbeitung neuer Landesgesetzbücher zugrundegelegt, in Oldenburg als Gesetzbuch angenommen und auch ins Schwedische übersetzt. Für Bayern bringt dieses Gesetzeswerk eine Humanisierung der Strafpraxis und die förmliche Abschaffung der Folter. Feuerbach hat sich als erster deutscher Jurist für den Wegfall aller damals sogenannten Sodomiestrafen ausgesprochen, "sofern durch derartige sexuelle Handlungen nicht die Rechtssphäre eines anderen gestört wird". Da sein Entwurf für ein bayerisches Strafgesetzbuch beinahe wörtlich zum Gesetzestext erhoben wird, kann in Bayern niemand mehr wegen Homosexualität belangt werden. Daher siedeln nach 1813 viele Schwule nach München über.

 

30. September 1817

In der Schweiz wird ein Homosexueller, der Rechtsanwalt Franz Desgouttes, wegen der Tötung seines Schreibers und Freundes aufgrund unerfüllter Leidenschaft als einer der letzten Menschen Europas stranguliert und gerädert. Seine Leidensgeschichte beschäftigt den Schweizer Putzmacher, Tuchhändler und Schriftsteller Heinrich Hössli (* 6. August 1784 in Glarus; † 24. Dezember 1864 in Winterthur, auch Hößli oder Hösli geschrieben) sehr und er verfasst eine Apologie der Männerliebe (Geschlechtsverhältnisse). Einerseits waren in der Antike bestimmte Formen der Männerliebe gesellschaftlich akzeptiert, zum anderen werden zur Lebenszeit Hösslis viele Dinge der antiken Kultur sehr hoch bewertet und als Vorbild für die eigene Zeit erachtet. So liegt die Argumentation nahe, dass Völker, die eine so großartige Kultur und Literatur hervorgebracht hätten, nicht sittlich verdorben gewesen sein können. Diese Argumente werden auch in späterer Zeit in absteigendem Maße immer wieder herangezogen.

Auf Vermittlung des späteren Philosophieprofessors Ignaz Paul Vitalis Troxler reist Hössli mit ihm im Sommer 1819 nach Aarau, um den angesehenen Politiker und Volksschriftsteller Heinrich Zschokke in seinem neuen Domizil, der Villa Blumenhalde, zu besuchen. Hössli unterbreitet Zschokke seinen Aufsatz, um ihn zu einem Traktat zur Verteidigung der Männerliebe zu überreden, da Hössli sich selbst so etwas noch nicht zutraut. Zschokke entwickelt das Thema zum literarischen Streitgespräch "Der Eros oder über die Liebe", das im Jahr 1821 erscheint. Hösslis Position wird von der Figur Holmar vertreten, Desgouttes von Lukasson und Zschokkes von Beda. Holmar rechtfertigt die Idee des griechischen Eros mit Verweis auf die Antike. Beda dagegen verweist auf die Unmöglichkeit einer Liebe ohne Sinnlichkeit. Schließlich gesteht sogar Holmar ein, dass "das Einwilligen des Geistes in die vernunftlose Übermacht einer Leidenschaft strafbar ist." Hössli selbst war sehr enttäuscht über Zschokkes Arbeit.

Er beginnt nun selbst schriftstellerisch tätig zu werden und verfasst in 17-jähriger Arbeit eine zweibändige Monografie mit dem Titel "Eros. Die Männerliebe der Griechen, ihre Beziehungen zur Geschichte, Erziehung, Literatur und Gesetzgebung aller Zeiten" und dem Untertitel "Die Unzuverlässigkeit der äußeren Kennzeichen im Geschlechtsleben des Leibes und der Seele". Der erste Band erscheint 1836 in Glarus. Der Verkauf des Werkes wird auf Betreiben des örtlichen Evangelischen Rats 1837 von der Kantonsregierung verboten. Der St. Galler Publizist und Verleger Jakob Friedrich Wartmann, der für seine radikalliberale Haltung bekannt ist, regt sich über das Bücherverbot in Glarus auf, welches seinen Forderungen nach einer fortschrittlichen Pressefreiheit widerspricht. So wird die restliche Auflage des ersten Bandes in St. Gallen in Sicherheit gebracht und dort erscheint auch 1838 der zweite Band. Wartmann ist der Meinung, das Buch müsse diskret in den Verkauf kommen, und so bleibt der zweite Band noch seltener als der erste.

In seinem Werk versucht Hössli den Beweis zu erbringen, dass der Eros zwischen Personen des gleichen Geschlechts eine reine, unwandelbare, sittlich hochstehende und göttliche Naturerscheinung ist. Er argumentiert damit, dass diese Liebe trotz jahrhundertelanger Verketzerung, Verfolgung, Bestrafung mit Gefängnis, Folter und Hinrichtung nie habe ausgerottet werden können und dass sie darum als Anlage der Natur gesehen werden müsse. Die Natürlichkeit leitet er aus der kulturellen Autorität ab.

Seine Folgerung daraus ist, dass diese Liebe weder als Verbrechen bestraft noch als Krankheit geheilt oder als Sünde verdammt werden könne. Auch Desgouttes’ Schicksal kommt in der Schrift mehrmals zur Sprache. Die Identitätsfindung seiner "Zielgruppe" wird durch zahlreiche Zitate aus Geschichte und Literatur - nicht nur der Griechen und Römer, sondern auch aus dem Orient - erleichtert. Sein Rekurs auf Platon zeigt, dass ihm, ebenso wie später Karl Heinrich Ulrichs, der Begriff der "Venus Urania" aus Platons Gastmahl geläufig ist. Mit der Differenzierung zwischen der äußeren Erscheinung des Mannes und den Eigenschaften der männlichen Seele nahm er Ulrichs Theorien über die weibliche Seele im männlichen Körper vorweg. Einen eigenen Begriff für das Phänomen hatte Hössli noch nicht. Er spricht über "die Erscheinung", Liebe, Sodomiterei oder Päderastie. Schon in der Einleitung zum ersten Band zieht er einen Vergleich zwischen der früheren Verfolgung von Hexen und Häretikern und jener von Sodomiten in seiner Zeit. Nach Meier erblickt Hössli in der Befreiung der Mannliebenden auch einen Prüfstein für Liberalismus und Demokratie kleinstaatlicher Prägung. Trotz aller Rückschläge arbeitet Hössli weiter und versucht einen dritten Band folgen zu lassen, der aber nie fertiggestellt wird.

 

1. Juli 1851

In Preußen wird der strafrechtliche Teil des Allgemeinen Landrechts durch das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten ersetzt. Dort wird der Tatbestand der "widernatürlichen Unzucht" wieder genauer definiert und statt Verbannung die vorübergehende Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte vorgesehen:

"Zweiter Theil.

Von den einzelnen Verbrechen und Vergehen und deren Bestrafung

Zwölfter Titel. Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit (§§. 139 bis 151)

§ 143

Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren verübt wird, ist mit Gefängniß von sechs Monaten bis zu vier Jahren, sowie mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen."

 

1852

Der oberste Berliner Medizinalrat Johann Ludwig Casper (* 11. März 1796 in Berlin; † 24. Februar 1864 ebenda) veröffentlicht den Aufsatz "Ueber Nothzucht und Päderastie und deren Ermittlung Seitens des Gerichtsarztes" in der Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin. Dieser Aufsatz ist wichtig, da er Homosexualität nicht als Krankheit oder Verbrechen einstuft, sondern als Eigenschaft eines Menschen, die angeboren ist. Demnach seien Homosexuelle nicht schuldfähig.

Homosexuelle werden zu dieser Zeit überwiegend nicht mehr als Sodomiten, sondern als Päderasten bezeichnet. Den Begriff Homosexueller gibt es noch nicht. Weit verbreitet ist die Ansicht, dass "Sodomie" eine vorsätzliche Perversion und eine Folge von Masturbation oder sexueller Ausschweifungen sei. "Sodomiten" gelten als übersexualisierte Raubtiere, die der Frauen überdrüssig geworden seien. Das sollte sich nun nach und nach, wenn auch ganz langsam ändern.

 

1. Juli 1853

Das Preußische Obertribunal bestätigt die bisherige Rechtsauffassung, dass "gegenseitige Onanie" zwischen Mann und Mann straflos sei.

 

1860

Ein unbekannter Kölner verfasst zwei äußerst bemerkenswerte Gedichte (veröffentlicht 1906): Er beschreibt darin, seiner Zeit weit voraus, seine eigene Identität als Männer begehrender / liebender Mann, der weiß, dass er mit diesem Begehren nicht allein steht; er sieht dieses Begehren als naturgegebene Veranlagung an und formuliert, einige Jahre vor Karl Heinrich Ulrichs, die Idee einer Frauenseele in einem Männerkörper.

 

1864

Der Jurist Karl Heinrich Ulrichs (* 28. August 1825 in Westerfeld, heute Stadtteil Kirchdorf in Aurich (Ostfriesland); † 14. Juli 1895 in L’Aquila, Italien) veröffentlicht - noch unter dem Pseudonym Numa Numantius - die erste seiner zwölf Schriften "Forschungen über das Räthsel der mannmännlichen Liebe", die in einigen deutschen Staaten verboten werden.

Als Gerichtsassessor wird im Jahr 1854 in Hildesheim gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er einem Gerücht zufolge "widernatürliche Wollust mit anderen Männern treibe". Zwar ist im Königreich Hannover Homosexualität nicht unter Strafe gestellt, jedoch damit verbundene öffentliche Ärgernisse (§ 276 des Criminalgesetzes für das Königreich Hannover). Daraufhin verlässt Ulrichs sofort den Staatsdienst und lässt sich zwei Jahre später in Burgdorf als Anwalt nieder. Im Jahr 1859 erlässt aber das Oberappellationsgericht Celle ein Berufsverbot nach entsprechenden Ermittlungen durch das Ministerium. Ulrichs schlägt sich als Journalist (u. a. als Korrespondent der berühmten Allgemeinen Zeitung des Verlegers Johann Friedrich Cotta), als Privatsekretär und mit Fremdsprachenunterricht durch. Ulrichs gilt als einer der besten Lateinkenner seiner Zeit.

In seinen Schriften stellt Ulrichs die Hypothese von der weiblichen Seele im männlichen Körper auf. Gleichgeschlechtliche Liebe nennt er Uranismus. Ulrichs bekennt sich öffentlich als Urning. Er geht von einer natürlichen, nicht krankhaften Veranlagung aus, fordert daher die Straflosigkeit homosexueller Handlungen und propagiert die Möglichkeit der Eheschließung zwischen zwei Männern, die er als "urnische Ehe" bezeichnet. Durch diese Forschungen und Publikationen wird er zu einem der Pioniere der damals noch im Entstehen begriffenen Sexualwissenschaft. Noch ohne Hösslis Werk zu kennen, argumentiert auch er, dass sein Begehren angeboren sei, und bringt - im Gegensatz zu Hössli - seine eigene Biographie als zentrales Beispiel. Ulrichs erfuhr am 12. Februar 1866 von Hösslis Werk und kann es in seinen weiteren Schriften berücksichtigen.

Weil die bis dato benutzten Ausdrücke für die Vertreter des dritten Geschlechts ihm zu sehr negativ gefärbt erscheinen, führt Ulrichs seine eigenen Begriffe ein. Seine Terminologie baut sich auf der Rede Pausanias in Platons Symposion (Kapitel 8 und 9), die zwei Formen der Liebesgöttin Aphrodite vorstellt: Den heterosexuellen Mann bezeichnet Ulrichs als Dioning - nach der Göttin Aphrodite Dionea, die Zeus als Vater und Dione als Mutter hatte und somit verschiedengeschlechtliche Liebe repräsentierte. Den homosexuellen Mann bezeichnet Ulrichs als Urning - nach der Göttin Aphrodite Urania, die nach der Legende aus abgetrennten Körperteilen ihres Vaters Uranus entstand, also eingeschlechtliche Liebe repräsentierte. Ulrichs’ Systematik sieht auch den Begriff Urninde für eine homosexuelle Frau vor.

Ulrichs ist überzeugt, dass die Urninge und die Dioninge von verschiedener Natur seien und daher der Ausdruck "widernatürliche Unzucht" auf Liebe zwischen Urningen nicht anwendbar war. Die Liebe zwischen zwei Urningen ist nach Meinung Ulrichs’ in höchstem Maße ethisch, weil sie die beiden Individuen ihrer Natur gemäß entwickeln lässt. In seinen Schriften erörtert Ulrichs auch die Frage einer Ehe zwischen einem Urning und einem Dioning und inwieweit diese ethisch vertretbar sei.

Aufgrund seiner Veröffentlichungen erhält Ulrichs viele Zuschriften und wird durch die sich daraus entwickelnde umfangreiche und weitgespannte Korrespondenz mit Selbstbetroffenen auch mit verschiedenen Graden und Spielarten gleichgeschlechtlicher Neigungen bekannt. Aufgrund dessen entwickelt er seine Theorie weiter und gelangt schließlich zu einer Art Zwischenstufentheorie, die später von Magnus Hirschfeld, der noch mit Ulrichs’ Schwester Ulrike darüber sprechen kann, aufgegriffen werden wird. So schreibt er: "Der geschlechtliche Dualismus, welcher ausnahmslos in jedem menschlichen Individuum im Keim vorhanden ist, kommt in Zwittern und Uraniern nur in höherem Grade zum Ausdruck als im gewöhnlichen Mann und im gewöhnlichen Weib. Im Uranier kommt er ferner nur in einer anderen Weise zum Ausdruck als im Zwitter."

 

10. März 1864

Ludwig Otto Friedrich Wilhelm von Wittelsbach (* 25. August 1845 auf Schloss Nymphenburg, Nymphenburg, heute München; † 13. Juni 1886 im Würmsee, heute Starnberger See, bei Schloss Berg) wird als Ludwig II. König von Bayern. Er fühlt sich sexuell zu Männern hingezogen und befriedigt sich sehr gern selbst. Als Kind seiner Zeit leidet er unter beiden Neigungen sehr. Er kann sie nicht oder nur sehr eingeschränkt mit schlechtem Gewissen ausleben. Die Selbstbefriedigung, seinerzeit als Selbstbefleckung oder auch Selbstbeschmutzung bezeichnet, erfuhr in der Aufklärung eine Brandmarkung als "soziale Gefahr" und "unnatürliches Verhalten" jenseits der bisher rein religiösen Verurteilung. Im Jahr 1712 erschien in England ein Pamphlet, in dem behauptet wurde, dass exzessive Masturbation vielfältige Krankheiten wie Pocken und Tuberkulose verursachen könne. Selbst die großen Aufklärer der Zeit glaubten dem anonym veröffentlichten Werk. Denis Diderot nahm die fragwürdigen Thesen sogar in seine "Encyclopédie" auf. Im 18. und 19. Jahrhundert fand in der Folge in ganz Europa geradezu ein "Feldzug gegen die Masturbation" statt. Es erschienen unzählige wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Veröffentlichungen, die die angeblichen Gefahren der Masturbation anprangerten und Methoden zu ihrer Verhinderung anboten. Erst von jener Zeit an wurde die betreffende Bibelstelle über Onan nicht mehr als Coitus interruptus begriffen - daher der Ausdruck Onanie. Falsche Vorstellungen kursieren über Jahrhunderte, dass "Selbstbefleckung" die gesunde geschlechtliche Entwicklung eines Knaben behindere und zur Gehirnerweichung und zum Rückenmarksschwund führe. Auch Krebs, Lepra und Wahnsinn sowie weitere psychiatrische Krankheitsbilder sollen angeblich die Folge der Masturbation sein. Neben gesundheitlichen Gefahren werden auch moralische Argumente gegen die Masturbation vorgebracht: sie sei egoistisch, verleite zur Disziplinlosigkeit, stelle ein "nutzloses Vergnügen" dar und wird mitunter als "sexueller Missbrauch" bezeichnet. Die Masturbation fördere die Abkapselung des "Masturbators" von der Gesellschaft, da er zu seiner sexuellen Befriedigung keinen Partner benötigt. Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein ist der Glaube weit verbreitet, dass Akne durch Masturbation hervorgerufen werde. Die Hypothese kann sich wohl deshalb so lange halten, weil Jugendliche in der Pubertät fast immer unter Akne leiden und gleichzeitig in der Pubertät auch häufig masturbieren. Bis in die 1980er Jahre wird Masturbation auch in medizinischen Kreisen gelegentlich als unreife, im Erwachsenenalter als pathologische Form der Sexualität betrachtet.

 

1865

Ulrichs entwirft eine Satzung für einen Urningsbund und nennt dort die folgenden Zwecke:

a) die Urninge aus ihrer bisherigen Vereinzelung zu reißen und sie zu einer solidarisch verbundenen compacten Masse zu vereinigen,

b) gegenüber der öffentlichen Meinung und den Organen des Staats die angeborenen Menschenrechte der Urninge zu verfechten, ihnen namentlich Gleichstellung mit den Dioningen vor dem Gesetz und in der menschlichen Gesellschaft überhaupt zu vindiciren,

c) eine urnische Literatur zu gründen,

d) geeignete urnische Schriften auf Bundeskosten zum Druck zu befördern,

e) für die Zwecke der Urninge in der Tagespresse zu wirken und

f) den einzelnen Urningen, welche ihres Uranismus wegen zu dulden haben, in jeder Noth und Gefahr beizustehn, ihnen wenn thunlich, auch zu angemessener Lebensstellung zu helfen.

 

29. August 1867

Ulrichs fordert erstmals öffentlich auf dem Deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern die Straflosigkeit homosexueller Handlungen. Es gibt tumultartige Szenen, in denen seine Rede untergeht. Er tritt, wie auch andere, gegen die Übernahme des preußischen Strafrechtsparagraphen, des "Sodomiegesetzes" in das Strafgesetzbuch des neugegründeten Deutschen Reiches ein, jedoch erfolglos, was sich im § 175 des Strafgesetzbuchs von 1872 zeigt. Bereits 1865 hatte Ulrichs beim Deutschen Juristentag eine Petition zur Abschaffung der Strafbestimmungen eingereicht, die aber unterdrückt wurde. Den Deutschen Juristentag gibt es seit 1860 und an ihm nehmen Anwälte, Richter, Juristen und Rechtswissenschaftler aus den 39 Staaten und freien Städten des Deutschen Bundes teil.

 

6. Mai 1868

Der österreichisch-ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (* 28. Februar 1824 in Wien als Karl Maria Benkert; † 23. Januar 1882 in Budapest) führt mit einem Brief "anscheinend erstmalig" den Begriff der "Homosexual" in die öffentliche Diskussion ein. Er beginnt vermehrt über Homosexualität zu schreiben, motiviert, wie er sagt, durch ein "anthropologisches Interesse", Gerechtigkeitssinn, die Sorge um die Menschenrechte und den Selbstmord eines Freundes. Im Jahr 1869 veröffentlicht er anonym ein Flugblatt mit dem Thema: "Paragraph 143 des preußischen Strafgesetzbuchs vom 14. April 1851 und seine Wiederbestätigung als Paragraph 152 im vorgeschlagenen Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. Eine offene und berufliche Korrespondenz mit Seiner Exzellenz Dr. Leonhardt, dem Königlichen preußischen Justizminister."

Ein zweites Flugblatt zum selben Thema folgt bald. In seinen Schriften behauptet Kertbeny, dass das preußische Sodomie-Gesetz, Paragraph 143, die Menschenrechte verletze. Er bringt das klassisch freiheitliche Argument vor, dass der private und freiwillige Geschlechtsverkehr nicht Sache des Strafrechts sein solle. Bezüglich seines Freundes aus den Tagen seiner Buchhändler-Lehre behauptet er, dass Homosexuelle aufgrund des preußischen Gesetzes erpressbar seien und deshalb oft in den Selbstmord getrieben würden.

Kertbeny bringt auch die Ansicht vor, dass Homosexualität angeboren und unveränderlich sei, ein Argument, das später das "medizinische Modell" der Homosexualität genannt werden wird. Er widerspricht damit der vorherrschenden Ansicht dieser Zeit, dass Männer Sodomie aus bloßer Boshaftigkeit begingen. Homosexuelle Männer, sagt er, seien nicht von Natur aus weichlich, und er weist - wie Heinrich Hössli vor ihm - darauf hin, dass viele große Helden der Geschichte homosexuell waren.

In seinen Schriften prägt Kertbeny das Wort "homosexual" als Bestandteil seines Systems für die Klassifikation von sexuellen Typen. Männer, die von Frauen angezogen werden, nannte er "heterosexual", Masturbatoren "monosexual" und Anhänger des Analverkehrs nannte er "Pygisten" (griechisch pygê = Steiß).

Klassische Gelehrte haben Kertbenys Wortschöpfung seitdem bedauert: Das Wort "homosexuell" verbindet das griechische Adjektiv ὁμός (homós) für gleich mit dem lateinischen Substantiv sexus für Geschlecht und ist damit eine Kombination griechischer und lateinischer Elemente. Das Wort "homosexuell" führe zudem zur Verwechslung des griechischen homós mit dem lateinischen homo ("Mensch" oder "Mann"). Zusätzlich verleite die Endung -sexuell dazu, das Individuum vom bevorzugten Geschlecht (Veranlagung, Gefühle) auf die sexuelle Handlung zu reduzieren. Sprachlich überholt ist der Begriff Homosexualismus, den ebenfalls Kertbeny einführt, aber seit jeher nur vereinzelt verwendet wird bzw. wurde.

 

24. März 1869

Es gibt ein Gutachten unter anderem des Berliner Pathologen, Anthropologen, Prähistorikers und Politikers Rudolf (Ludwig Karl) Virchow (* 13. Oktober 1821 in Schivelbein/Hinterpommern, Provinz Pommern; † 5. September 1902 in Berlin) mit der Forderung, den Paragraphen 143, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellt, zu streichen. Die Forderung hatte jedoch keine Auswirkungen.

Angesichts der Entwicklungen in Frankreich, den besetzten Gebieten, Bayern und der Stimmen einzelner Mediziner und Juristen hatte das preußische Justizministerium bei der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen ein Gutachten in Auftrag gegeben, der unter anderem die berühmten Ärzte Rudolf Virchow und Heinrich Adolf von Bardeleben, geboren als Heinrich Adolf Schwager (* 1. März 1819 in Frankfurt (Oder); † 24. September 1895 in Berlin) angehören. Die Mitglieder der Deputation sehen es als Mediziner nicht in ihrer Kompetenz liegend, darüber zu urteilen, ob einzelne Unzuchtsakte eine besondere Unsittlichkeit oder Herabwürdigung des Menschen im Gegensatz zu anderen darstellen. Sie sehen sich außerstande, "irgend welche Gründe dafür beizubringen, dass, während andere Arten der Unzucht vom Strafgesetze unberücksichtigt gelassen werden, gerade die Unzucht mit Thieren oder zwischen Personen männlichen Geschlechts mit Strafe bedroht werden sollte".

Der § 143 des preußischen Strafgesetzbuchs erscheint im Entwurf des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund als § 152. Bismarck legt 1870 dem Reichstag des Norddeutschen Bundes den vom Bundesrat beschlossenen Entwurf eines Strafgesetzbuchs vor. Die Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Männern wird mit der Rücksicht auf die öffentliche Meinung begründet:

"Denn selbst, wenn man den Wegfall dieser Strafbestimmungen vom Standpunkt der Medizin, wie durch manche der, gewissen Theorien des Strafrechtes entnommenen Gründe rechtfertigen könnte; das Rechtsbewusstsein im Volke beurtheilt diese Handlungen nicht blos als Laster, sondern als Verbrechen, und der Gesetzgeber wird billig Bedenken tragen müssen, diesen Rechtsanschauungen entgegen Handlungen für straffrei zu erklären, die in der öffentlichen Meinung als strafwürdige gelten."

Eine Straffreistellung würde also als gesetzlicher Missgriff getadelt werden. Die Formulierung von 1851 wird somit in das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund übernommen.

 

1. Januar 1872

Aus dem exakt ein Jahr zuvor in Kraft getretenen Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes wird das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs. Damit ist der Beischlaf zwischen Männern auch in Bayern wieder strafbar. Nahezu wortgleich mit seinem preußischen Vorbild aus dem Jahr 1851 bestimmt der neue § 175 des Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB):

"Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."

Die Mindeststrafe wird gegenüber § 143 des Strafgesetzbuchs für die Preußischen Staaten von sechs Monaten auf einen Tag reduziert. Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte kann u. a. in der Aberkennung des Doktorgrades oder im Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts bestehen.

 

1876

Der Kölner Arzt F. Servaes berichtet im "Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten" über zwei Fälle von "conträrer Sexualempfindung", auf die er in seiner Praxis gestoßen war: über einen Fall von weiblicher Homosexualität und den Fall des Franz E., der 1871 in Köln wegen sexueller Belästigung eines Nachtwächters festgenommen wird. Franz E. wird wegen Verdacht auf Geistesstörung  zur Beobachtung und Behandlung in die Lindenburg eingeliefert, wo er nach 15 Monaten stirbt. Die Todesursache ist nicht bekannt.

 

1878

Kertbeny trägt ein Kapitel über Homosexualität zu dem Buch "Entdeckung der Seele" des Zoologen und Mediziners Gustav (Eberhard) Jäger (* 23. Juni 1832 in Bürg; † 13. Mai 1917 in Stuttgart) bei, jedoch entscheidet Jägers Herausgeber, das Thema sei zu umstritten, und lässt es weg. Dennoch gebraucht Jäger die Fachsprache von Kertbeny an einer anderen Stelle des Buchs.

 

1880er Jahre

Die Rechtsprechung erweitert den strafbaren Tatbestand im § 175 RStGB auf "beischlafähnliche Handlungen". Nun kann auch der sogenannte Schenkelverkehr, also das Reiben des Penis zwischen den Beinen des Partners, ins Zuchthaus bringen. Gemeinsames oder gegenseitiges Masturbieren wird dagegen weiterhin nicht bestraft.

 

1885

In Berlin findet ein größerer Prozess gegen den Gastwirt Carl August Seeger, einem Kellner und zehn Gäste von Seegers Gaststätte statt, denen vorgeworfen wird, ein öffentliches Ärgernis zu sein, da sie sich in dem Lokal geküsst, an die Geschlechtsteile gegriffen und sich mit Mädchennamen angeredet haben. Seeger wird wegen Kuppelei zu acht Monaten Gefängnis, die anderen zu drei und vier Monaten verurteilt.

Kurz danach wird auf Betreiben von Polizeiinspektor Meerscheidt-Hüllessem im Berliner Polizeipräsidium ein Homosexuellen-Dezernat als Unterabteilung der Kriminalpolizei eingerichtet. Die Gründung ist zum einen ein Beleg für die Größe der homosexuellen Subkultur in Berlin und ermöglicht zum anderen, eine neue, homosexuelle Lokale und Veranstaltungen tolerierende Linie durchzusetzen. Im Jahr 1896 wird die Abteilung in Dezernat für Homosexuelle und Erpressung umbenannt. Hintergrund ist der Umstand, dass vor allem die gleichgeschlechtliche Prostitution mit Blick auf das "Sodomiegesetz", auf den Paragraphen 175 sehr häufig mit Erpressung verbunden ist.

 

1886

Für seine eigenen Schriften entlehnt der deutsch-österreichische Psychiater, Rechtsmediziner und Sexualwissenschaftler Richard Fridolin Joseph Freiherr Krafft von Festenberg auf Frohnberg, genannt von Ebing, kurz auch Richard (Freiherr) von Krafft-Ebing (* 14. August 1840 in Mannheim; † 22. Dezember 1902 in Graz) Kertbenys Worte homosexuell und heterosexuell aus Jägers Buch. Krafft-Ebings Arbeit, besonders dessen von ihm selbst in zwölf Ausgaben geschriebene damalige Standardwerk Psychopathia sexualis, ist so einflussreich, dass diese Bezeichnungen zu Standard-Begriffen für die sexuelle Orientierung wurden und Ulrichs Bezeichnungen Urning/Urninde/Uranismus (für Homosexuelle) und Dioning (für Heterosexuelle) sowie andere zur Debatte stehende Begriffe ersetzen.

Seine durch Kriminalfälle und in der Psychiatrie gewonnenen Forschungen stellen Homosexuelle als erblich belastete Perverse dar, die für ihre angeborene "Umkehrung" des Sexualtriebes nicht verantwortlich seien und deshalb nicht in die Hände eines Strafrichters, sondern in die von Nervenärzten gehören. Diesen erschließt er damit ein neues "Patientengut" für Zwangsbehandlung und Forschungsexperimente. Er definiert die Homosexualität als angeborene neuropsychopathische Störung, also als eine erbliche Nervenkrankheit. Diese Diagnose erlaubt es ihm, sich für eine vollständige Straffreiheit der Homosexualität auszusprechen, da Homosexuelle für ihre "Missbildung" nicht selbst verantwortlich seien und die Homosexualität nicht ansteckend sei. Allerdings wird Homosexualität dadurch erst pathologisiert und homosexuelle Menschen für unzurechnungsfähig erklärt. Obwohl Krafft-Ebing zu seiner Zeit als maßgebliche Instanz auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin gilt, bleibt diese Theorie für die Straflosigkeit folgenlos, da vor allem kirchlich-konservative Kreise auf die moralische Ächtung der Homosexuellen nicht verzichten wollen.

 

1891

Der Arzt und Psychiater Albert Moll (* 4. Mai 1862 in Polnisch Lissa; † 23. September 1939 in Berlin) veröffentlicht die erste Auflage seines Werkes "Die Conträre Sexualempfindung". Er ist zwar für eine Behandlung, setzt sich aber, wie auch Krafft-Ebing, für Straffreiheit ein. Den Begriff "conträre Sexualempfindung" prägte der Psychiater und Neurologe Carl (Friedrich Otto) Westphal (* 23. März 1833 in Berlin; † 27. Januar 1890 in Kreuzlingen bei Konstanz) im Jahr 1870.

 

25. Mai 1895

Die Verurteilung Oscar (Fingal O’Flahertie Wills) Wildes (* 16. Oktober 1854 in Dublin; † 30. November 1900 in Paris) wird Gesprächsthema in ganz Europa.

Dem Biographen Richard Ellmann zufolge steht Wilde zwar seit jeher der Homosexualität unbefangen gegenüber, praktiziert sie aber erstmals 1886 mit dem damals 17-jährigen Oxford-Studenten Robert Ross, der fortan einen festen Platz in Wildes Leben einnimmt. Die Homosexualität befeuert ihn in seinem Selbstfindungsprozess und rückt das Für und Wider der Ehe künftig ins Zentrum seines Schreibens. Der Familienvater Wilde geht - für seine Zeit - relativ offen mit seiner Homosexualität um. Seine homosexuellen Partnerschaften, z. B. mit seinem jugendlichen Freund und späteren Lektor Robert Ross, sind nicht unbekannt. Wildes langjähriges Verhältnis zu dem 16 Jahre jüngeren Lord Alfred Douglas (genannt Bosie) führt schließlich durch eine gezielte Provokation durch dessen Vater, John Sholto Douglas, 9. Marquess of Queensberry, zu einem gesellschaftlichen Skandal, drei Gerichtsverfahren und Wildes Niedergang.

Am 18. Februar 1895 hinterlässt Queensberry im Albemarle Club, den Oscar Wilde regelmäßig besucht, seine Visitenkarte mit dem handschriftlichen Zusatz: "For Oscar Wilde posing Somdomite [sic!]" ("Für Oscar Wilde, posierenden Sodomiten"). Oscar Wilde erhebt deswegen, nachdem ihm Alfred Douglas moralische und finanzielle Rückendeckung zugesichert hat, Verleumdungsklage gegen den Marquis, der zu seiner Verteidigung den Wahrheitsbeweis für seine Beschuldigung antritt.

Wilde wird vom Kläger zum Angeklagten, als zu Tage kommt, dass er mit jungen Männern aus der Unterschicht sexuellen Umgang hatte, darunter auch männlichen Prostituierten. Im Kreuzverhör wird Oscar Wilde von Edward Carson, einem ehemaligen Studienkollegen vom Trinity College, auch zu verschiedenen seiner Schriften befragt, hauptsächlich zu dem Roman "Das Bildnis des Dorian Gray", der als "anrüchig" gerügt wurde. Wildes rhetorische Brillanz kann nicht verhindern, dass die Geschworenen Queensberry für "nicht schuldig" befinden.

Oscar Wilde wird daraufhin selbst verhaftet und wegen Unzucht angeklagt. Da sich in der Jury aber zunächst keine ausreichende Mehrheit für einen Freispruch oder eine Verurteilung findet, wird Wilde auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. In einem zweiten Verfahren wird er dann am 25. Mai 1895 zu zwei Jahren Zuchthaus mit schwerer Zwangsarbeit verurteilt. Ausschlaggebend ist nicht sein Verhältnis zu Lord Douglas, sondern sein Umgang mit männlichen Prostituierten, von denen einige als Zeugen gehört worden waren. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft hatten Freunde Wilde die Flucht aus England nahegelegt. Das lehnte Wilde ab.

Die folgenden zwei Jahre harter Zwangsarbeit werden Wildes Gesundheit ruinieren. Zunächst wird Wilde in das Zuchthaus im Londoner Stadtteil Wandsworth gebracht, wo er mehrere Monate in der Krankenabteilung verbringen muss. Danach wird er am 20. November 1895 unter entwürdigenden Bedingungen in das Zuchthaus in Reading überführt. Wie Richard Ellmann berichtet, muss er in Handschellen und Häftlingskluft eine halbe Stunde auf dem Bahnsteig ausharren.

Gesundheitlich schwer angeschlagen, wird Wilde am 19. Mai 1897 aus der Haft entlassen werden. Nachdem sein ursprünglicher Plan, sich für sechs Monate als Büßer in ein Jesuitenkolleg zurückzuziehen, durch die unverzügliche Absage des Leiters durchkreuzt wird, flieht er noch am Abend des gleichen Tages vor der gesellschaftlichen Ächtung nach Paris. Er wird nie wieder britischen Boden betreten und schreibt außer "Die Ballade vom Zuchthaus zu Reading" nichts mehr. Die letzten drei Lebensjahre verbringt er unter dem Namen Sebastian Melmoth (nach dem Roman "Melmoth, der Wanderer" seines Großonkels Charles Robert Maturin) auf dem europäischen Festland in Armut und Isolation.

Wilde trifft sich im selben Jahr mit Lord Douglas in Neapel. Er will den Freund noch einmal wiedersehen und die Beziehung damit zugleich beenden. Nach einer erneuten Trennung reist er im Februar 1898 nach Paris und logiert in einem billigen Hotel in der Rue des Beaux-Arts.

Am 30. November 1900 stirbt Oscar Wilde im Pariser "Hotel d’Alsace".

 

1896

Mit "Der Eigene" - "ein Blatt für männliche Kultur" (so einer der Untertitel) erscheint die erste Homosexuellen-Zeitschrift der Welt, die bis 1932 von Adolf Brand (* 14. November 1874 in Berlin; † 2. Februar 1945) herausgegeben werden wird. Die ersten zehn Nummern erscheinen vierteljährlich, dann kommt "Der Eigene" im monatlichen Rhythmus heraus, aber teils unregelmäßig und mit Unterbrechungen.

Der Name geht auf Max Stirners Werk "Der Einzige und sein Eigentum" zurück. Einer der Untertitel lautet "Monatsschrift für Kunst und Leben". In den ersten Ausgaben werden auch die Philosophie Stirners und anarchistische Themen behandelt, in den folgenden Jahren jedoch kaum noch. Der Eigene enthält ab 1898 hauptsächlich Gedichte, Prosa, Aktfotos und Zeichnungen. Beiträge liefern unter anderem Benedict Friedlaender, Klaus und Thomas Mann, Theodor Lessing, Erich Mühsam und Ernst Burchard.

Das Blatt startet zunächst als Literaturzeitschrift. Spätestens zum Ende des zweiten Erscheinungsjahres ist es aber als Homosexuellen-Zeitschrift erkennbar und kann damit als erste bekannte Schwulenzeitschrift der Welt bezeichnet werden.

Die Zeitschrift hat mit Zensur zu kämpfen: Im Jahr 1903 werden wegen des Gedichts "Die Freundschaft" ein Prozess gegen das Blatt angestrengt, der aber niedergeschlagen wird, als herauskommt, dass das Gedicht von Friedrich Schiller stammt. 1933 finden mehrere Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Brands Haus statt, was eine Veröffentlichung weiterer Ausgaben der Zeitschrift unmöglich macht.

Brand ist ein Verfechter des Outings bekannter schwuler Männer, lange bevor dieser Begriff geprägt werden wird. Als er 1907 im Verlauf der Harden-Eulenburg-Affäre behauptet, Reichskanzler Bernhard von Bülow führe eine homosexuelle Beziehung, um ihn zur Abschaffung des §175 zu bewegen, wird er von von Bülow wegen Verleumdung verklagt und, weil er keine Beweise vorbringen kann, zu 18 Monaten Haft verurteilt. Brand versucht auch ein Outing vieler weiterer Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens. So macht er den Fall des Dramatikers und Schulleiters Carl Friedrich Müller-Palleske bekannt, der sich in die Schweiz absetzt, um einer strafrechtlichen Verfolgung im Königreich Bayern zu entgehen.

 

1897

In Großbritannien veröffentlicht (Henry) Havelock Ellis (* 2. Februar 1859 in Croydon; † 8. Juli 1939 in Hintlesham, Suffolk) sein Werk "Sexual Inversion", das erste englischsprachige medizinische Buch über Homosexualität. Er sieht gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht als Krankheit, Verbrechen oder unmoralisch an. Seit 1890 widmet sich Ellis vermehrt sexologischen Fragestellungen. Seine Publikationen auf diesem Gebiet machen ihn weltbekannt. Er korrespondiert mit August Forel, Sigmund Freud, Magnus Hirschfeld, Cesare Lombroso, Bronislaw Malinowski und Albert Moll. Seine Studies in the Psychology of Sex, die er zwischen 1896 und 1928 in sieben Bänden veröffentlicht, gelten als sein wichtigstes Werk. Das gerichtliche Verbot des ersten Bandes als "obszön" macht Ellis schlagartig international bekannt. Er beteiligt sich aktiv an der Bewegung zur Sexualreform, ist einer der entschiedensten Verfechter allgemeiner Sexualerziehung und vertritt die Auffassung, dass Schamhaftigkeit bzw. Anstand ("modesty") und Nacktheit sich nicht ausschließen, sondern viele Kulturen, in denen öffentliche Nacktheit nicht tabuisiert ist, dennoch einen ausgeprägten Sinn für Scham/Anstand haben. Die naturistische Bewegung (FKK) bezog sich teilweise auf Ellis.

 

15. Mai 1897

Magnus Hirschfeld (*14. Mai 1868 in Kolberg; † 14. Mai 1935 in Nizza) gründet in seiner Charlottenburger Wohnung in der Berliner Straße 104 (heute Otto-Suhr-Allee) mit dem Verleger Max Spohr, dem Journalisten und Autoren Adolf Glaser, dem Juristen und Eisenbahnbeamten Eduard Oberg und dem preußischen Offizier und Kolonialverwalter Franz Josef von Bülow das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK), zu dessen Vorsitzendem er gewählt wird.

Anstoß zur Gründung ist für Hirschfeld der Selbstmord eines homosexuellen Patienten, einem jungen Offizier, der von seiner Familie zu einer Heirat gedrängt wird und sich am Vorabend der Hochzeit mit Blick auf den "Unzucht-Paragraphen", den Paragraphen 175 das Leben nimmt. Im Jahr 1896 hatte er in seiner ersten sexualwissenschaftlichen Veröffentlichung zur Homosexualität "Sappho und Sokrates: Wie erklärt sich die Liebe der Männer und Frauen zu Personen des eigenen Geschlechts?" unter dem Pseudonym "Th. Ramien" über dieses Schicksal berichtet.

Das Komitee ist die weltweit erste Organisation, die sich zum Ziel setzt, sexuelle Handlungen zwischen Männern zu entkriminalisieren. Eine Petition an den Reichstag, den berüchtigten Paragraphen 175 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, wird zwar dort verhandelt, scheitert aber.

Mit dieser Gründung beginnt die organisierte homosexuelle Emanzipationsbewegung. Es handelt sich dabei um eine "Honoratiorenvereinigung", die nach außen hin nicht als homosexuelle Bewegung in Erscheinung tritt. Stattdessen wirbt sie ausschließlich mit wissenschaftlichen Argumenten für eine Streichung des § 175 StGB. Ihr Leitspruch lautet: "Per scientiam ad justitiam" ("Durch Wissenschaft zu Gerechtigkeit").

Hauptziel ist die Sammlung von Unterschriften vor allem von Prominenten für die Abschaffung von Paragraph 175. Im selben Jahr wird die erste Petition gegen diese Bestimmung eingebracht. Sie wird auch von (Ferdinand) August Bebel (* 22. Februar 1840 in Deutz bei Köln; † 13. August 1913 in Passugg, Schweiz), einem der beiden Vorsitzenden der SPD und Mitglied des Reichstags, unterzeichnet, mit dem sich Hirschfeld schon während seines Studiums befreundet hatte. Ein Jahr später, 1898, wird Bebel einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Reichstag einbringen. Er wird ausführlich debattiert, aber abgelehnt.

Weitere Unterzeichner der Petition werden Karl Kautsky, Eduard Bernstein, Walter Leistikow, Max Liebermann, Frank Wedekind, Gerhart Hauptmann, Detlev von Liliencron, Max Nordau, Rainer Maria Rilke, Hermann Hesse, Richard Dehmel, Ernst von Wildenbruch, erst Heinrich, später auch Thomas Mann, Franz Werfel, Max Brod, Stefan Zweig, Eduard Bertz und Johannes Schlaf.

Bis 1905 wird die Mitgliederzahl der Organisation auf 408 ansteigen. Ortsgruppen oder "Subkomitees" werden in München, Leipzig, Frankfurt, Hamburg, Hannover und in Südwestdeutschland gegründet werden. Das Subkomitee in München wird sich im Mai 1908 auflösen. Die anderen Gruppen sind zu diesem Zeitpunkt entweder auch bereits aufgelöst oder nicht mehr aktiv.

Es folgen viele weitere Organisationen wie etwa Freundschaftsvereinigungen. Manche nehmen in bestimmten Punkten eine Gegenposition zum WhK ein; die Forderung nach Abschaffung des § 175 StGB war allen gemeinsam.

 

1898

Die zwölf Schriften von Karl Heinrich Ulrichs werden vom WhK neu aufgelegt.

Der Jurist und Reichstagsabgeordnete (Deutsche Zentrumspartei) Hermann Roeren (* 29. März 1844 in Rüthen in Westfalen; † 23. Dezember 1920 in Köln-Lindenthal) gründet mit dem Volkswartbund die katholische Sittlichkeitsbewegung in Köln - unter dem Vorwand des Jugendschutzes bis in die 1960er Jahre hinein Vorkämpfer gegen die homosexuelle Gleichberechtigung. Roeren wird zwei Jahre später der Wortführer des Zentrums in der Kampagne um die Verschärfung des Strafrechts durch die sog. Lex Heinze sein.

 

1899

Der erste Band von Hirschfelds "Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen" erscheint, eine sexualwissenschaftliche Fachzeitschrift, die sich hauptsächlich der Erforschung der Homosexualität widmet.

 

1901

Hirschfeld veröffentlicht mit "Was muß das Volk vom Dritten Geschlecht wissen!" eine frühe populärwissenschaftliche und nicht primär medizinische Aufklärungsschrift für die breite Masse.

 

15. November 1902

In der sozialdemokratischen Zeitung "Vorwärts" wird behauptet, dass Friedrich Alfred Krupp (* 17. Februar 1854 in Essen; † 22. November 1902 ebenda) homosexuell sei. Krupp ist ein Freund der Insel Capri, auf der er von 1899 bis 1902 die Wintermonate verbringt. Auf Capri lässt er einen steilen Serpentinenweg in den Felsen schlagen, die spätere Via Krupp, die heute eine Touristenattraktion darstellt. Die Meeresforschung ist Krupps Hauptbeschäftigung auf Capri. Vor Ort hat er Kontakte zu anderen Naturforschern wie Felix Anton Dohrn und Ignazio Cerio. An der Marina Piccola hat er sich im Winter 1901/02 eine Höhle für gemütliches Beisammensein und "diverse Festivitäten" im Freundeskreis Congrega di Fra Felice ausbauen lassen. Umstritten ist, ob er in dieser Höhle Exzesse mit jugendlichen Liebhabern feiert, oder ob solche Vorwürfe lediglich Teil einer Erpressung durch einen Journalisten sind. Krupp erfährt im Juni 1902 von solchen Vorwürfen. Am 15. und 20. Oktober greift ihn die italienische Zeitung "Propaganda" als Päderasten an. Daraufhin erscheint der Artikel im "Vorwärts". Kurz darauf, am 22. November, verstirbt er in der Villa Hügel in Essen. Offiziell wird ein Gehirnschlag als Todesursache angegeben. Einige Zeitungen vermuten einen Selbstmord. Krupp war seit 1882 mit Margarethe von Ende verheiratet. Aus der Ehe gingen die Töchter Bertha und Barbara hervor.

 

1903

Adolf Brand, Herausgeber der Zeitschrift "Der Eigene", gründet zusammen mit dem Zoologen, Sexualwissenschaftler, Soziologen und Ökonomen Benedict Friedlaender (* 18. Juli 1866 in Berlin; † 21. Juni 1908 in Schöneberg) und Wilhelm Jansen die Gemeinschaft der Eigenen (GdE), deren Ideale die homosexuelle Liebe viriler Männer und die Knabenliebe nach griechischem Vorbild sind, und deren Mitglieder auch der Idee Gustav Wynekens vom pädagogischen Eros nahestehen ("Maskulinismus"). Sie lehnen medizinische Theorien über die Homosexualität wie die Theorie der sexuellen Zwischenstufen von Magnus Hirschfeld entschieden ab. Einzig für die Abschaffung des Paragraphen 175 kämpft die GdE in den 1920er Jahren gemeinsam mit Hirschfelds wissenschaftlich-humanitärem Komitee, allerdings vergeblich.

Die Gemeinschaft der Eigenen ist auch praktisch aktiv. So gibt es Camping- und Trekking-Veranstaltungen, die teils auch nackt praktiziert werden. In dieser Hinsicht ist die GdE Gruppierungen der Jugendbewegung wie dem Wandervogel ähnlich. So gehört auch einer der Mitbegründer der GdE, Wilhelm Jansen, zu den Hauptfinanziers und führenden Personen der Wandervogel-Bewegung.

Der Neurologe und Psychologe Sigmund Freud (* 6. Mai 1856 in Freiberg in Mähren, als Sigismund Schlomo Freud; † 23. September 1939 in London) betont in der Zeitschrift "Die Zeit", dass "Homosexuelle nicht als Kranke behandelt werden sollen". Er bezeichnet Homosexualität "als Abweichung der sexuellen Funktionen, hervorgerufen durch eine gewisse Stockung der sexuellen Entwicklung". Als psychischen "Normalfall" sieht Freud die Bisexualität an; auch die Heterosexualität beruhe "auf einer Einschränkung der Objektwahl". Mehrfach bezieht er öffentlich Stellung gegen Kriminalisierung und Pathologisierung der Homosexualität. 1905 wird er feststellen: "Die psychoanalytische Forschung widersetzt sich mit aller Entschiedenheit dem Versuch, die Homosexuellen als eine besonders geartete Gruppe von den anderen abzutrennen." Im Jahr 1921 wird er Ernest Jones widersprechen, der einen homosexuellen Arzt nicht zur analytischen Ausbildung zulassen will. 1930 unterzeichnet er einen Appell an den österreichischen Nationalrat zur Abschaffung der Strafbarkeit. Und 1935 schreibt er in einem Brief an eine Mutter, dass auch Homosexuelle - durch eine Analyse - zu "Harmonie, Seelenfrieden und volle[r] Leistungsfähigkeit" gelangen können. Seine Ansichten zum Thema wird er in dem Aufsatz "Über die Psychogenese eines Falles von weiblicher Homosexualität" aus dem Jahr 1920 resümieren. Darin wird er sich gegen die Vorstellung, "vollentwickelte“ Homosexualität - mit dem Ziel der Wiederherstellung der "vollen bisexuellen Funktion" - psychoanalytisch behandeln zu können. Dies sei "nicht viel aussichtsreicher als das umgekehrte" - die Heilung von "vollentwickelter" Heterosexualität -, "nur dass man dies letztere aus gut praktischen Gründen niemals versucht".

Magnus Hirschfeld nennt in seiner Schrift "Der urnische Mensch" Berlin, Breslau, Dresden, Hamburg, Köln, Leipzig und München Zentren der männlichen Prostitution im Deutschen Reich.

 

1904

Unter dem Pseudonym Bill Forster veröffentlicht Hermann Breuer (1878 - 1936) den Roman "Anders als die Andern". Er schildert darin die dramatische Entwicklung eines Kölner Jünglingsliebhabers, der sich aus Scham über die verletzten Gefühle seiner Cousine das Leben nimmt. "Wegen der liebevollen Behandlung der Kölner Atmosphäre, in der sich das Liebesverhältnis abspielt, wird der Roman besonders für den Rheinländer schon aus Lokalpatriotismus Interesse bieten" (aus einer Rezension im "Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen"). Hans Blüher bescheinigt dem Roman, dass er selbst "jeden, der völlig zum Weibe neigt, künstlerisch befriedigt".

Auf der 16. Jahresversammlung der deutschen Sittlichkeitsvereine in Köln wird eine Resolution angenommen, in der unter Hinweis "auf das gefährliche Vorgehen des sogenannten wissenschaftlich-humanitären Komitees mit seiner Gefolgschaft von Tausenden aus höchstgebildeten Kreisen" die Behörden aufgefordert werden, rücksichtslos alle Manifestationen zurückzudrängen, welche die Beseitigung des § 175 verfolgen, sowie "alle diesbezügliche Literatur".

 

7. Mai 1904

Hirschfeld wird wegen Beleidigung verurteilt. Er befragte Studenten und Arbeiter nach deren sexuellen Gewohnheiten. Nach der Umfrage sind 2,3 Prozent der Männer homosexuell.

 

1905

Die Frauenrechtlerin, Sexualreformerin, Pazifistin und Publizistin Dr. Helene Stöcker (* 13. November 1869 in Elberfeld (heute zu Wuppertal); † 24. Februar 1943 in New York) gründet den Bund für Mutterschutz (ab 1908 Deutscher Bund für Mutterschutz und Sexualreform), der sich für unverheiratete Mütter und ihre Kinder einsetzte. Sie wird dabei von Hirschfeld unterstützt, der sich auch mit feministischen Themen und der Gesundheitsfürsorge für Frauen beschäftigt. Obwohl Stöcker heterosexuell ist, unterstützt sie ihrerseits die Kampagnen des WhK für die Gleichstellung der Homosexuellen und der Strafrechtsreform. Sie wird später als einzige Frau im Vorstand des WhK tätig werden.

 

1906

Friedlaender bricht als Anhänger des Maskulinismus mit dem Wissenschaftlich-humanitären Komitee und gründet die Sezession des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (später Bund für männliche Kultur). Diese Abspaltung überlebt den Tod Friedlaenders nur kurz. Wesentlichen Einfluss hat Friedlaenders Buch "Die Renaissance des Eros Uranios. Die physiologische Freundschaft, ein normaler Grundtrieb des Menschen und eine Frage der männlichen Gesellungsfreiheit" von 1904 auf die Männerbund-Thesen von Hans Blüher (* 17. Februar 1888 in Freiburg in Schlesien; † 4. Februar 1955 in Berlin), mit dem er persönlich bekannt ist. Dieser wird in dem dritten Band seiner Wandervogel-Geschichte "Die deutsche Wandervogel-Bewegung als erotisches Phänomen: Ein Beitrag zur Erkenntnis der sexuellen Inversion" die These aufstellen, Homoerotik und selbst explizite Homosexualität gehörten zu den grundlegenden und natürlichen Merkmalen der Jugendbewegung und weiter gedacht auch des Männerbundes.

Friedlaender, an Darmkrebs erkrankt, begeht am 20. Juni 1908 in Schöneberg Selbstmord.

In Köln trifft sich erstmals das Rheinisch-Westfälische Subkomitee des Wissenschaftlich-humanitären Komitees.

 

1907

Die Reichsleitung unter Reichskanzler Bernhard von Bülow plant, den § 175 RStGB auch auf Frauen auszuweiten. In ihrem "Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch" heißt es:

"Die Gefahr für das Familienleben und die Jugend ist die gleiche. Dass solche Fälle in der Neuzeit sich mehren, ist glaubwürdig bezeugt. Es liegt daher im Interesse der Sittlichkeit wie der allgemeinen Wohlfahrt, dass die Strafbestimmungen auch auf Frauen ausgedehnt werden."

Der Entwurf soll nach den Berechnungen von Experten frühestens 1917 zur Abstimmung in den Reichstag gelangen. Der Erste Weltkrieg und der Untergang des Deutschen Kaiserreichs machen ihn zur Makulatur.

Die Kölnische Zeitung wird wegen Majestätsbeleidigung angeklagt, als sie anlässlich des Eulenburg-Skandals die Frage stellt, warum der Kaiser so viele Homosexuelle in seiner Umgebung duldet.

 

24.Oktober 1907

Die SPD bezieht Stellung gegen Homosexuelle: "Wir sind Gegner der homosexuellen Liebe, weil sie in der Tat in Fällen ein unwiderstehlicher natürlicher Trieb ist..."

 

4. November 1907

Wilhelm Sollmann, Redakteur der sozialdemokratischen Rheinischen Zeitung, hält in Köln einen Vortrag zum Thema Homosexualität. Sollmann (* 1. April 1881 in Oberlind; † 6. Januar 1951 in Mount Carmel, Connecticut bei New Haven (Connecticut)) wird vom 13. August 1923 bis zum 3. November 1923 Reichsminister des Innern sein und ist einer der Unterzeichner der Petition des Wissenschaftlich-humanitären Komitees zur Abschaffung des § 175.

 

1908

Die beiden maßgebenden und in hoher Auflage verbreiterten Enzyklopädien, Brockhaus und Meyers, enthalten Einträge zum Stichwort Homosexualität. Beide Einträge vertreten die Auffassung, dass gleichgeschlechtlicher Erotismus ein zwar abweichendes, aber natürlich auftretendes Phänomen sei, dass einen kleinen Prozentsatz der allgemeinen Bevölkerung betreffe.

 

29. Juni 1908

Der preußische Diplomat und enge Vertraute des Deutschen Kaisers Wilhelm II., Philipp (Friedrich Alexander) Fürst zu Eulenburg (und Hertefeld) (* 12. Februar 1847 in Königsberg; † 17. September 1921 in Liebenberg, heute Löwenberger Land), wird wegen des Verdachts der homosexuellen Betätigung angeklagt. Ihm wird Meineid vorgeworfen, da er im "Bülow-Brand-Prozess" als Zeuge unter Eid ausgesagt hat, niemals sexuelle Handlungen mit Männern vorgenommen zu haben. Ab November 1906 wirft der Publizist Maximilian Harden Eulenburg in mehreren Artikeln andeutungsweise vor, homosexuell zu sein. Ab Herbst 1907 kommt es deswegen zu mehreren Sensationsprozessen, die sich zunächst indirekt und dann auch direkt gegen Eulenburg wegen Vergehens gegen § 175 RStGB richten. Zu einer Verurteilung kommt es nicht mehr, obgleich Harden Zeugen unter Eid vorführt, die regelmäßig mit Eulenburg verkehrt haben. Im August desselben Jahres wird das Verfahren jedoch wegen Eulenburgs angeschlagenen Gesundheitszustands unterbrochen und im Jahr 1909 dauerhaft ausgesetzt. Die sogenannte Harden-Eulenburg-Affäre ist einer der größten Skandale der Wilhelminischen Zeit. Der Begriff Liebenberger Kreis, der die von Eulenburg geführte "Kamarilla" rund um den deutschen Kaiser bezeichnete, kommt dadurch in Misskredit. In der Bevölkerung löst der Skandal einen Sturm der Entrüstung gegen Homosexuelle und die angebliche Verquickung homosexueller Männerfreundschaften mit politischen Machtansprüchen aus. Wilhelm II. ist politisch bloßgestellt und lässt Eulenburg fallen.

 

20. November 1908

In der Literarischen Gesellschaft in Köln liest der dänische Schriftsteller Herman Bang (* 20. April 1857 in Asserballe auf der Insel Alsen; † 29. Januar 1912 in Ogden, Utah) Szenen aus seinem in Deutschland noch unveröffentlichten Roman Michael, in dem es u.a. um das - allerdings sehr dezent beschriebene - homoerotische Verhältnis des Malers Zoret zu seinem Modell Michael geht. Die Presse betonte Bangs elegante Salontoilette und seine gezierten Bewegungen.

 

1910

Mit seiner dritten Veröffentlichung "Die Transvestiten" führt Hirschfeld ein neues Wort in die deutsche Sprache ein. Seither werden Menschen, die gern Kleidung des anderen Geschlechts tragen, als Transvestiten bezeichnet - unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.

 

1913/4

Hirschfeld schreibt, dass sich der Begriff Homosexualität trotz aller Gegenargumente als Standardbegriff etabliert habe. Daneben gibt es noch andere Begriffe und Euphemismen. Als problematisch empfindet Hirschfeld dabei, dass unter dem Eindruck der Endung -sexuell das Wort vielfach nicht im Sinne gleichgeschlechtlicher Artung erfasst und gebraucht wird, sondern im Sinne einer sexuellen Handlung.

 

1919

Der Spielfilm "Anders als die Andern" von Richard Oswald (eigentlich: Richard W. Ornstein; * 5. November 1880 in Wien; † 11. September 1963 in Düsseldorf) zum Thema Homosexualität entsteht - unter Mitwirkung von Magnus Hirschfeld. Er handelt von einer Erpressungsgeschichte mit tödlichem Ausgang. Der Film kann als der erste überhaupt angesehen werden, der das Thema Homosexualität offen behandelt. Er entsteht in einer Zeit, in der in Deutschland keine staatliche Filmzensur existiert, nachdem der "Rat der Volksbeauftragten" in einem Aufruf an das deutsche Volk am 12. November 1918 verkündet hatte: "Eine Zensur findet nicht statt. Die Theaterzensur wird aufgehoben." Der Film entwickelt sich zum Skandalfilm und entfacht neben anderen "Sitten-" und "Aufklärungsfilmen" eine heftige Kulturdebatte, in der von konservativer und reaktionärer Seite vehement die Wiedereinführung der Zensur gefordert wird. Nach Wiedereinführung der Filmzensur durch das 1. Reichslichtspielgesetz am 12. Mai 1920 wird der Film noch im selben Jahr verboten, die Kopien vernichtet. Magnus Hirschfeld wird 1927 den Dokumentarfilm "Gesetze der Liebe" drehen und für das Thema Homosexualität eine gekürzte Fassung des Films "Anders als die Andern" verwenden. "Gesetze der Liebe" fällt kurz nach Erscheinen ebenfalls der Zensur zum Opfer; auf unbekannten Wegen gelangt aber eine Kopie in die Ukraine und wird dort mit Untertiteln in der Landessprache versehen. Diese Fassung wird Ende der 1970er-Jahre vom Stadtmuseum München entdeckt werden. 1982 wird für das 1. SchwulLesbische Filmfest in Frankfurt am Main die gekürzte Fassung als 16-mm-Kopie vom Stadtmuseum München ausgeliehen werden, die ukrainischen Untertitel übersetzt und während der Vorführung eingelesen. Die Originalfassung von "Anders als die Andern" ist nicht mehr erhalten. Die Filmkopien wurden nach dem Verbot zerstört. Weite Teile des Films gingen dadurch unwiderruflich verloren. Mittlerweile gibt es eine vom Münchener Filmmuseum restaurierte Fassung, die zunächst als stumme Version mit deutschen Zwischentiteln als VHS-Kassette veröffentlicht wurde. Seit Oktober 2006 ist auch eine DVD-Edition des Filmmuseums München erhältlich, die neben dem Film in deutscher und englischer Sprache und einer kurzen Dokumentation der Zensurgeschichte auch das Kapitel des Films "Gesetze der Liebe" enthält, aus dem "Anders als die Andern" im Wesentlichen rekonstruiert worden ist.

Darüber hinaus werden Freundschaftsbünde gegründet. Ihr Schwerpunkt liegt in der Planung von Geselligkeitsveranstaltungen, umfasst jedoch auch politische und publizistische Aktivitäten sowie die Gewährleistung von Rechtsschutz für jene Mitglieder, die vom § 175 RStGB betroffen waren.

 

6. Juli 1919

Hirschfeld gründet das Institut für Sexualwissenschaft und wird von tausenden Homosexuellen und Transsexuellen kontaktiert. Es ist eine private Einrichtung in Berlin. Mit seiner Plünderung am 6. Mai 1933 im Zuge der Bücherverbrennungen von Nationalsozialisten wird es vernichtet werden. Mit diesem Institut erfüllt sich Hirschfeld als Arzt und seit dem Ende des 19. Jahrhunderts engagierter Sexualreformer einen früh schon entwickelten und lang gehegten persönlichen Traum: entgegen widrigsten Zeitströmungen auch von wissenschaftlicher Seite zur Etablierung einer institutionalisierten Sexualwissenschaft beizutragen und der "Förderung wissenschaftlicher Forschung des gesamten Sexuallebens und Aufklärung auf diesem Gebiete" einen Ort sowie einen rechtlich geschützten und finanziell gesicherten Rahmen zu verschaffen.

Die Institutsgründung ist die erste und bis nach dem Zweiten Weltkrieg auch die einzige ihrer Art. Was die Nazis am 10. Mai 1933 auf dem Opernplatz in Berlin nicht verbrennen werden und das Berliner Finanzamt im November danach in einer Zwangsversteigerung zur Eintreibung nachberechneter Steuerschulden nicht verscherbeln wird, wird beim Untergang Berlins im Zweiten Weltkrieg zugrunde gehen. Heute gibt es nicht einmal mehr das von Hirschfeld erworbene und umgebaute Gebäude der ehemaligen Villa Joachim im Berliner Tiergarten, des zeitweiligen Palais de Ville des Fürsten von Hatzfeldt. Es lag an der Ecke Beethovenstraße 3/In den Zelten 10.

An das Hirschfeld-Institut erinnert nur noch eine Gedenktafel, die 75 Jahre nach seiner Gründung am 6. Juli 1994 in der Nähe des ehemaligen Standorts aufgestellt werden wird.

Eine wissenschaftliche Forschungsstätte soll das Institut dem Anspruch nach sein, eine wissenschaftliche Einrichtung ist es aber entgegen Hirschfelds Wunsch und Stiftungsbestimmungen nicht geworden. In erster Linie ist es eine ambulante Einrichtung zur Beratung bei Sexualproblemen und zur Untersuchung, Begutachtung und Behandlung sämtlicher Sexualstörungen. Als Archiv zur Sammlung, Sichtung und Bearbeitung sowie Museum zur Demonstration sexualwissenschaftlicher Publikationen und sonstiger einschlägig relevanter Dokumente aller Art ist es ein Anziehungspunkt im Berlin der "Goldenen Zwanziger". Für die Fortbildung von Ärzten dient es als Lehr- und Schulungsstätte, für interessierte Laien als Vortragsort, wobei Hirschfeld - wie sein lange wichtigster Mitarbeiter und bis 1926 als Leitender Arzt am Institut tätige Arthur Kronfeld - durch Vortragstätigkeit auch in Volkshochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen von Berlin und weit darüber hinaus wirkt. Weiter ist es organisatorischer Mittelpunkt für alle damaligen sexualreformerischen Aktivitäten und Organisationen, ihre Verfechter (wie Max Hodann) und zum Teil auch darüber hinaus. Schließlich ist und soll es auch sein: ein Zufluchtsort für Menschen in sexueller Not.

 

August 1919

Der Kaufmann Karl Schultz gibt mit Unterstützung des WhK die Zeitschrift "Die Freundschaft" heraus. Es ist die erste homosexuelle Zeitung der Welt, die frei am Kiosk verkauft wird. Sie wird auch dazu beitragen, dass sich in Berlin eine expandierende homosexuelle Publizistik etabliert, die im Laufe der Weimarer Republik fast 30 verschiedene Zeitschriftentitel hervorbringen wird.

 

31. Dezember 1919/1. Januar 1920

Die Zwillingsbrüder Robert (* 24. April 1896 in Bonn; † 29. März 1941 im KZ Dachau) und Karl Oelbermann gründen bei Neroth in der Eifel den Nerommenbund (später "Nerother Wandervogel"). Sie selbst sind homosexuell, und Robert wird von den Nazis deswegen verfolgt und 1941 im KZ Dachau ermordet werden. Die "Nerother" sind ein reiner Jungenbund und für ihre Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Neigungen ihrer Mitglieder bekannt. In Köln treffen sie sich in einem Turm der Hohenzollernbrücke.

 

1920

Mit dem Lied "Das lila Lied" entsteht die erste Hymne der Homosexuellen, der ein erstaunlicher Erfolg beschieden ist. Zwei damals noch unbekannte, später aber recht erfolgreiche Männer schreiben das Lied. Den Text dichtet Kurt Schwabach, welcher - unterbrochen durch Emigration - noch bis Ende der 1950er Jahre viele populäre Schlager unter anderem für Evelyn Künneke, Zarah Leander und Freddy Quinn verfassen wird. Als Komponist ist das Pseudonym Arno Billing angegeben; dahinter verbirgt sich mit Mischa Spoliansky einer der erfolgreichsten Kabarett- und Revuekomponisten der Weimarer Republik. Beide versehen das Lied mit der Widmung "Dem unermüdlichen Forscher und Freund Herrn Sanitätsrat Dr. Magnus Hirschfeld zugeeignet." Die Noten erscheinen im Herbst 1920 im Verlag Carl Schulz, welcher auch das Wochenmagazin "Die Freundschaft" herausgibt. Der Erfolg ist so groß, daß im Dezember desselben Jahres bereits die fünfte Auflage in Farbdruck und preisreduziert erscheint. Bald wittern auch die Plattenfirmen ein Geschäft. Nach heutigem Wissen gibt es mindestens drei Einspielungen, alle von bedeutenden Plattenkonzernen. Wenige Monate nach den Noten kommt eine Orchesteraufnahme mit Refraingesang in den Handel. Auf der zweiten Seite befindet sich der populäre Schlager vom Bummelpetrus, und so wird sie viele Jahre verkauft. Eine weitere Aufnahme stammt von einem der populärsten Salon- und Schallplattenorchester der Weimarer Zeit, dem Orchester Marek Weber. Noch im Jahre 1921 erscheinen die Noten für eine heterosexuelle Abwandlung unter dem Titel "Sei meine Frau auf vierundzwanzig Stunden (für einen Tag und für eine süße Nacht)", mit einem Text von Richard Bars, welche wenig später vom Orchester Dajos Béla aufgenommen wird. Die Hymne besteht aus zwei Strophen und einem Refrain. Lila symbolisiert im Titel die Farbe einer ganzen Bewegung, anders als in der zweiten Lesben- und Schwulenbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg, wo in Europa seither Rosa für die Schwulen und Violett für die Lesben und die engverzahnte Frauenbewegung steht. Aus dem Duktus des Liedes sprechen Selbstbewußtsein und Stolz. Hirschfelds Sichtweise von Schwulen und Lesben als einem dritten Geschlecht findet sich in einigen Textzeilen wieder. In der ersten Strophe wird gefragt, ob es Kultur ist, kluge und gute Menschen, die von einem besonderen Blut durchströmt sind, auszugrenzen und per Gesetz zu verbannen. Im Verbindungssatz wird festgestellt, daß die meisten Betroffenen trotz alledem stolz sind anders zu sein. Der Refrain stellt mit "Wir sind nun einmal anders als die Andern" den Unterschied fest, der auch darin besteht, daß man nicht "im Gleichschritt der Moral" liebt wie der Rest der Welt, der sehr neugierig auf alles Außergewöhnliche ist, aber dann doch beim heteronormativen Standard bleibt, was man als Anderer selbst nie gefühlt hat. In der zweiten Strophe wird gefragt, warum man gequält wird, die Moral der Umgebung anzunehmen, wenn man doch anders ist. Auch die Drohung, aufgehängt zu werden, wobei die Menschen, die dies verlangen, zu beweinen sind, wird einen Schwulen und eine Lesbe nicht davon abbringen, anders zu sein. Das Ende ist einer besseren Aussicht gewidmet, welche aber in Deutschland auf Grund des Nationalsozialismus erst 48 Jahre später langsam begann und in Österreich noch 2 Jahre später.

 

Das lila Lied

 

Was will man nur? Ist das Kultur,

Daß jeder Mensch verpönt ist,

Der klug und gut, jedoch mit Blut

Von eigner Art durchströmt ist,

Daß grade die Kategorie

Vor dem Gesetz verbannt ist,

Die im Gefühl bei Lust und Spiel

Und in der Art verwandt ist?

Und dennoch sind die meisten stolz,

Daß sie von anderm Holz!

 

Wir sind nun einmal anders, als die andern,

Die nur im Gleichschritt der Moral geliebt,

Neugierig erst durch tausend Wunder wandern,

Und für die ′s doch nur das Banale gibt.

Wir aber wissen nicht, wie das Gefühl ist,

Denn wir sind alle andrer Welten Kind;

Wir lieben nur die lila Nacht, die schwül ist,

Weil wir ja anders als die andern sind.

 

Wozu die Qual, uns die Moral

Der andern aufzudrängen?

Wir, hört geschwind, sind wie wir sind,

Selbst wollte man uns hängen.

Wer aber denkt, daß man uns hängt,

Den müßte man beweinen,

Doch bald gebt acht, es wird über Nacht

Auch unsre Sonne scheinen.

Dann haben wir das gleiche Recht erstritten,

Wir leiden nicht mehr, sondern sind gelitten.

 

Wir sind nun einmal anders,

 

Bald gehört "Das lila Lied" zur schwullesbischen Kultur, sei es im kleinen Kreis oder auf großen Bällen als besonderer Programmpunkt. Ein Stummfilmpianist erzählt, daß er es passend bei einer Filmstory à la Victor/Victoria eingesetzt hat. Eine besonders schräge Darbietung ist von Wilhelm Bendow überliefert, der die ganze Bühne lila auskleiden ließ und beim Vortrag einen extra angefertigten lila Smoking trug. Neben diversen Coveraufnahmen verschiedener Art und Künstler wird im Jahr 2020 anläßlich des 100. Jubiläums von "Das lila Lied" die Schwarzwald-Dragqueen Betty BBQ aus Freiburg im Breisgau eine von ihr produzierte Neuauflage, interpretiert von der Freiburger Band Hairball Remedy unter dem Titel "Das lila Lied - Hairball Remedy Coverversion" veröffentlichen. Ihre Intention hierzu beschreibt sie wie folgt: "Wer das Lied hört, wird schnell feststellen, wie unglaublich es ist, daß vor 100 Jahren so ein Text möglich war - zwischen den beiden zerstörerischen Weltkriegen und vor der menschenverachtenden Nazi-Diktatur. Daß die Botschaft des Liedes heute noch ebenso aktuell ist, das sollte uns eine Ermahnung sein, daß unsere Gesellschaft heute vielleicht doch nicht in jeder Hinsicht so modern und liberal ist, wie sie sich so gerne gibt." Zum Abschluß des Jahres 2020 wird Betty BBQ gemeinsam mit dem Freiburger Kulturmanager Sebastian Heusel als Produzentenduo eine Remix-Version der Coveraufnahmen von Hairball Remedy, dies unter dem Titel "Das lila Lied - Underground Remix" veröffentlichen. Erstellt wird der bisher einzige Remix von "Das lila Lied" vom Freiburger Musikartisten Redneck Jack in Zusammenarbeit mit Betty BBQ und Sebastian Heusel. So äußert sich Betty BBQ dazu, daß es „wichtig war [...], Das lila Lied nicht um des 'Remix Willen' zu verunstalten, sondern diesem einen würdigen Remix- und Party-Gewand zu geben, das die Botschaft und den Kampf der Homosexuellen nicht zu einer reinen Discobeat-Hülle werden läßt. Melodie, Gesang und die Botschaft zu erhalten und den Hörer zum Mitsingen und in die Musikbewegung einzuladen, also "Das lila Lied" noch erlebbarer zu machen [...]."

 

Anfang der 1920er Jahre

"Größte Sehenswürdigkeit von ganz Westdeutschland" (Eigenwerbung), zumindest aber das führende Homosexuellenlokal in Köln ist die "Tempelhof-Diele", Deutzer Freiheit 35, Inhaber Wilhelm Dix. Das Lokal ist bekannt für seine vielfältigen Bälle.

 

August 1920

Der Deutsche Freundschafts-Verband (DFB) wird als Dachorganisation der zahlreichen Freundschaftsbünde gegründet.

 

Herbst 1920

Nach dem Vorbild anderer Städte gründet sich auch in Köln ein Freundschaftsbund, der "Geselligkeits-Klub Harmonie". Klublokal ist das Restaurant Dahlhaus in der Hahnenstraße.

 

4. Oktober 1920

Hirschfeld wird in München nach einem Vortrag angegriffen; seine Anzeige wird abgewiesen, stattdessen wird Hirschfeld selbst wegen groben Unfugs und seines "unzüchtigen Vortrags" angeklagt.

 

1921

Hirschfeld organisiert in Berlin die erste "Internationale Tagung für Sexualreform auf sexualwissenschaftlicher Grundlage" mit mehr als 3000 Teilnehmern, die teilweise aus Tokio, Peking, Moskau und San Francisco anreisen. Eine zweite Konferenz wird 1928 in Kopenhagen abgehalten werden. Dort wird die "Weltliga für Sexualreform" gegründet. Es folgen Konferenzen in London (1929), Wien (1930) und im tschechischen Brünn (1932). Weitere Treffen, die in Paris, Moskau und den USA geplant waren, werden abgesagt werden müssen. Als Hauptgrund für die Auflösung der Weltliga wird der Tod Hirschfelds im Jahr 1935 angesehen.

Ernst Bertram (* 27. Juli 1884 in Elberfeld (heute zu Wuppertal); † am 3. Mai 1957 in Köln), Germanist und Dichter, wird als Ordinarius für Deutsche Philologie an die wiedereröffnete Universität berufen. Von 1906 bis zu dessen Tod 1934 ist er mit dem Germanisten und Kalligraphen Ernst Glöckner befreundet; 5000 nicht veröffentlichte Briefe und Karten sind der Niederschlag dieser Liebesbeziehung. 1946 wird Bertram wegen seiner Nähe zu den Nationalsozialisten amtsenthoben. Er stirbt 1957 und wird an der Seite seines Freundes beigesetzt.

 

26. Oktober 1921

Der Rechtsphilosoph, Rechtswissenschaftler und Politiker (SPD) Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) wird Reichsjustizminister. Er war Unterzeichner der Petition zur Streichung des § 175 und bemüht sich, "einfache Homosexualität" straffrei zu halten - leider erfolglos.

 

1922

Der Geselligkeitsclub Harmonie wird in Köln gegründet. Die Gründungsfeier und weitere Veranstaltungen finden im Lokal Zur Waldschenke in Thielenbruch statt. Das Clublokal befindet sich in der Weyerstraße 106. Mittwoch und Samstag ist Clubabend, Vorträge und Feste sind die Hauptaktivitäten des Vereins.

 

Mai 1922

Friedrich Radszuweit (* 15. April 1876 in Königsberg; † 15. März 1932 in Berlin) gründet den Bund für Menschenrechte (BfM), der zur Massenorganisation wird. Bereits 1924 zählt er über 12.000 Mitglieder; 1929, gegen Ende der Weimarer Republik, waren es sogar mehr als 48.000. Ausländische angegliederte Gruppen soll es laut Angaben des Vereins in der Schweiz, in Österreich, in der Tschechoslowakei, in New York City, Argentinien und Brasilien gegeben haben. Allerdings ist über die meisten dieser Gruppen kaum etwas bekannt. Eine Ausnahme bildet eine Schweizer Gruppe um Karl Meier mit ihrer Zeitschrift "Der Kreis", die als einzige in Europa nicht durch die Nationalsozialisten zerschlagen werden konnte. Dadurch wurde sie nach dem Zweiten Weltkrieg Vorbild für viele neu entstehende Gruppen.

Radszuweit gründet einen Verlag, der von 1923 bis 1933 die monatlich erscheinende Zeitschrift "Blätter für Menschenrecht" und die wöchentlich erscheinende Zeitschrift "Das Freundschaftsblatt" herausgibt. Sein Verlag publiziert weitere Zeitschriften für homosexuelle Männer und Frauen sowie Bücher mit homosexuellen Inhalten und Aktphotographien. Des Weiteren veröffentlicht der Verlag von Radszuweit die ersten Schallplatten mit Liedern, die homosexuelle Inhalte hatten (beispielsweise von Bruno Balz und Erwin Neuber "Bubi lass uns Freunde sein"). Zudem publiziert Radszuweit die Zeitschriften "Insel, Magazin der Einsamen" (1926-1931), "Das dritte Geschlecht" (vier Hefte: 1930/1931) und die Zeitschrift "Die Freundin, Wochenschrift für ideale Frauenfreundschaft".

Radszuweit schreibt mehrere erfolgreiche Romane wie "Männer zu verkaufen", "Ledige Frauen", "Die Symphonie des Eros" und "Paul Tritzkis Lebensweg". 1927 verteilt Radszuweit einen Aufruf zur Reform des § 175 an die Reichstagsmitglieder.

 

1923

Der Kölner Geselligkeitsclub "Harmonie" geht im Bund für Menschenrechte auf.

 

1924

In den "Blättern für Menschenrecht" wird ab April für die Kölner Ortsgruppe des Bund für Menschenrechte kein Treffpunkt mehr genannt - Zeichen für den Niedergang der Gruppe. Im November wird eine neue Gruppe gegründet werden: "Dieselbe nimmt noch einwandfreie Damen und Herren auf und werden dieselben gebeten, sich an die Lagerkarte 2, Postamt 8, zu wenden".

 

Mitte der 1920er Jahre

In der Friedrichstraße 15, später Neue Weyerstraße, eröffnet Fr. Heydmann das "Dornröschen", in der Folge Kölns beliebtestes Homosexuellenlokal (Geschäftsführer Josef Johann Mumbour). Das Dornröschen wird ab 1928 Clublokal des Bund für Menschenrechte und der "Gesellige Vereinigung Einigkeit". Regelmäßig werden festliche Bälle veranstaltet und Travestiekünstler wie Johann Baptist Welsch, genannt Tilla (* 22. Februar 1888 in Arzdorf; † 2. März 1943 in Mauthausen, Oberösterreich), und Resi treten auf.

 

1925

Die Reichsregierung unter Reichskanzler Dr. Hans Luther, die von Zentrum, DDP, DVP und DNVP gebildet wird, plant die Verschärfung des bisherigen § 175 RStGB durch die beiden §§ 296 und 297 eines neuen Strafgesetzbuchs. Künftig sollen nicht mehr nur beischlafähnliche Handlungen relevant sein, sondern auch andere Formen der homosexuellen Betätigung wie beispielsweise gegenseitige Masturbation. Zur Begründung berufen sich die Verfasser auf den Schutz der Volksgesundheit:

"Dabei ist davon auszugehen, dass der deutschen Auffassung die geschlechtliche Beziehung von Mann zu Mann als eine Verirrung erscheint, die geeignet ist, den Charakter zu zerrütten und das sittliche Gefühl zu zerstören. Greift diese Verirrung weiter um sich, so führt sie zur Entartung des Volkes und zum Verfall seiner Kraft."

Als dieser Entwurf im Jahr 1929 vom Strafrechtsausschuss des Reichstags diskutiert wird, gelingt es KPD, SPD und DDP zunächst, eine Mehrheit von 15 zu 13 Stimmen gegen den geplanten § 296 zu mobilisieren. Dies wäre einer Legalisierung der "einfachen Homosexualität" unter erwachsenen Männern gleichgekommen. Gleichzeitig wird aber mit übergroßer Mehrheit - gegen nur drei Stimmen der KPD - die Einführung des neuen § 297 (sogenannte qualifizierte Fälle) beschlossen. Doch auch dieser Teilerfolg, den das sexualreformerische Wissenschaftlich-humanitäre Komitee als "einen Schritt vorwärts und zwei Schritte zurück" charakterisiert, wird im März 1930 zunichte gemacht, als der Interparlamentarische Ausschuss für die Rechtsangleichung des Strafrechts zwischen Deutschland und Österreich mit 23 zu 21 Stimmen den § 296 wieder in das Reformpaket aufnimmt. Zu dessen Verabschiedung kommt es allerdings nicht mehr, da die Präsidialkabinette der frühen 1930er Jahre das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren weitgehend zum Erliegen bringen.

 

1927

In der Liste der Ortsgruppen des Bund für Menschenrechte wird Köln nicht mehr aufgeführt

 

16. und 23. September 1927

Dr. Magnus Hirschfeld muss seinen Vortrag "Das Recht auf Liebe. Die sexuelle Krise" im Reichshallentheater abhalten. Die Verwaltungskonferenz des Ausschusses für städtische Säle und Wirtschaften lehnte es ab, den Gürzenich-Saal für einen Vortrag von Hirschfeld zur Verfügung zu stellen. Auch 1928 und 1930 werden ähnliche Anträge abgelehnt. Die Rheinische Zeitung kommentiert am 7. Mai 1930: "Das muss grundsätzlich umso eigenartiger erscheinen, als derselbe Saal wüsten Schwadroneuren vom Schlage des Nationalsozialisten Ley jederzeit zur Verfügung zu stehen scheint".

 

1928

Die Kölner Ortsgruppe des Bund für Menschenrechte wird neu gegründet. Der Inhaber des "Dornröschen", Fr. Heydmann, vertritt die Gruppe Ostern auf dessen Bundestag in Hamburg. Bis 1933 ist das "Dornröschen" Klubhaus des Bundes.

 

Januar 1929

Der Bund für Menschenrechte beklagt in seiner Zeitschrift "Menschenrecht", dass sich in vielen Städten im Deutschen Reich, u. a. auch in Köln, die Ortsgruppe des Bundes aufgelöst habe. Als Gründe werden behördliche Schikanen und polizeilicher Druck auf die Gastwirte genannt.

 

1931

Mit "Mädchen in Uniform" gibt es den ersten Film mit einer offen lesbischen Handlung - nach dem Schauspiel Ritter Nérestan (1930, Alternativtitel Gestern und heute, 1931) von Christa Kate Winsloe (* 23. Dezember 1888 in Darmstadt; † 10. Juni 1944 bei Cluny, Frankreich). Bei der erstmaligen Zensurvorlage bei der Filmprüfstelle am 1. Oktober 1931 erhält der Film (2682-m-Version) Jugendverbot. Diese Entscheidung wird am 8. April 1932 auch für eine auf 2480 m gekürzte Fassung bestätigt werden. Der Film wird international herausgebracht und wird sehr erfolgreich, vor allem in Japan und den USA, aber auch in Frankreich, Großbritannien und Mexiko. Bis Anfang 1934 spielt er 6 Millionen Reichsmark ein. Die Produktionskosten haben nur 55.000 Reichsmark betragen. Die 23-jährige Hertha Thiele wird durch diesen Filmauftritt kurzzeitig zum Star. Dorothea Wieck bekommt aufgrund ihrer intensiven Darstellung einen Vertrag mit der US-Produktionsfirma Paramount und drehte zwei Filme, die allerdings wenig erfolgreich sein werden. Irving Thalberg, Produktionschef von MGM, war 1933 von der sensiblen Darstellung des Themas so angetan, dass er einer entsprechend subtilen Darstellung weiblicher Zuneigung in der prestigeträchtigen Produktion von Königin Christine, Greta Garbos erstem Streifen nach über anderthalb Jahren, zustimmt. Garbo küsst in dem Film ihre Kammerzofe direkt auf den Mund und macht aus der Art ihrer Beziehung keinerlei Hehl. Während Mädchen in Uniform wegen seiner künstlerischen Qualität und als Plädoyer der Menschlichkeit in vielen Ländern überschwänglich gefeiert wird, beanstandet der Filmkritiker Harry Alan Potamkin, dass es im ganzen Film kein Anzeichen dafür gebe, dass autoritäres Verhalten durch demokratisches zu überwinden sei. Die einzige Hoffnung auf eine Unterbindung der von der Anstaltsoberin ausgehenden willkürlichen Disziplin richte sich auf die Prinzessin und Wohltäterin der Anstalt, die am Ende des Films erscheint (um die Schultheateraufführung zu besuchen), von den Missständen jedoch nichts bemerkt. Das Autoritätsprinzip bleibe unerschüttert. In der Zeit des Nationalsozialismus wird "Mädchen in Uniform" verboten und nur zur Vorführung im Ausland zugelassen werden. Das lesbische Thema wiegt bei diesem Verbot vermutlich weniger schwer als die Darstellung preußischer Unbarmherzigkeit und die Kritik an Autorität und Disziplin. Bei der FSK-Prüfung am 8. Dezember 1949 wird der Film (2417-m-Version) uneingeschränkt freigegeben. Nachdem er in der BRD nur inoffiziell z. B. als Video verbreitet und in Frauenzentren gezeigt wird - in der lesbischen Szene besitzt "Mädchen in Uniform" bis heute den Rang eines Kultfilms -, folgt die öffentliche Wiederaufführung erst 1977, als einige westdeutsche Sendeanstalten sich entschließen werden, den Film in ihren Dritten Programmen zu senden.

 

1933 bis 1945

Die Nationalsozialisten verschärfen den § 175 RStGB (Gesetz vom 28. Juni 1935, in Kraft getreten am 1. September 1935), indem sie die Höchststrafe im Zuge einer Umdefinition vom Vergehen zum Verbrechen von vier Jahren auf fünf Jahre Gefängnis heraufsetzen. Durch Streichung des Adjektivs "widernatürlich" wird die traditionsreiche Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. Der Straftatbestand gilt nun als erfüllt, wenn "objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten [zu] erregen". Eine gegenseitige Berührung ist nicht mehr erforderlich.

Darüber hinaus wird - ähnlich wie bereits 1925 geplant - ein neuer § 175a geschaffen, der sogenannte qualifizierte Fälle als "schwere Unzucht" mit Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren bestraft. Hierzu zählen:

- mit Gewalt oder durch Drohung erzwungene homosexuelle Handlungen (Vergewaltigung),

- die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses,

- homosexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren und

die männliche Prostitution.

Die "widernatürliche Unzucht mit Tieren" wird nach § 175b ausgelagert.

In der amtlichen Begründung wird die Novellierung des § 175 mit dem Interesse an "der sittlichen Gesunderhaltung des Volkes" gerechtfertigt, denn "erfahrungsgemäß" habe Homosexualität die "Neigung zu seuchenartiger Ausbreitung" und übe "einen verderblichen Einfluß" auf die "betroffenen Kreise" aus. Schon kurz nach dem "Röhm-Putsch" (30. Juni/1. Juli 1934) hatte Prof. Wenzeslaus Graf Gleispach (* 22. August 1876 in Graz; † 12. März 1944 in Wien) die geplante Verschärfung mit einer drohenden "Verfälschung des öffentlichen Lebens" begründet und damit Himmlers Bedrohungsszenario, Homosexuelle könnten den nationalsozialistischen "Männerstaat" unterwandern und zerstören, übernommen: "Durch die Duldung der männlichen Homosexualität würde sich eine Verfälschung der Auffassungen und der Grundlage ergeben, auf der unser ganzes gesellschaftliches Leben ruht. Ein homosexueller Mann kann z. B. in seiner Betätigung im Amt durch Motive beherrscht werden, die nicht vorausgesehen werden können. Er ist sozusagen eine Frau im männlichen Gewand. Daraus entsteht das, was ich als Verfälschung des öffentlichen Lebens bezeichnen möchte."

Tatsächlich ist die Novellierung eine Folge des "Röhm-Putsches", der von den Nationalsozialisten auch dazu genutzt wird, ihr Ansehen in der wertkonservativen und vor allem katholischen Bevölkerung reinzuwaschen.

Die Homosexualität von Ernst (Julius Günther) Röhm (* 28. November 1887 in München; † 1. Juli 1934 in München-Stadelheim) ist in der Bevölkerung ein offenes Geheimnis, und es gibt auch das Gerücht über ein Verhältnis des Reichsjugendführers Baldur (Benedikt) von Schirach (* 9. Mai 1907 in Berlin; † 8. August 1974 in Kröv an der Mosel) zu Jürgen Ohlsen (* 15. März 1917 in Berlin-Schöneberg; † 23. September 1994 in Düsseldorf). Dieser wurde vor allem als Darsteller der Hauptrolle des "Heini Völker" in dem Film "Hitlerjunge Quex" bekannt. Seit etwa 1933/34 soll das abgeleitete Verb quexen für sich homosexuell Betätigen in der Hitlerjugend gebräuchlich gewesen sein. Schriftlich belegt ist dieses Wort in dem im Herbst 1938 abgeschlossenen und 1940 in London auf Englisch erschienenen Buch "Hitler Youth" von Hans Siemsen (Pseudonym: Pfarrer Silesius, * 27. März 1891 in Mark, Kreis Hamm, Westfalen; † 23. Juni 1969 in Essen, Rheinland). Auf Deutsch erschien es erstmals 1947 unter dem Titel "Die Geschichte des Hitlerjungen Adolf Goers". Grundlage der - auch aus Personenschutzgründen - fiktiven Geschichte bilden die mündlichen Erzählungen des Rheinländers Walter Dickhaut, welcher nach brutalen Verhören durch die Gestapo Anfang 1936 aus Deutschland fliehen konnte und die letzte große Liebe Siemsens wurde.

Mancher, der in den antichristlichen Zielen der Nationalsozialisten gar einen beginnenden Wertewandel zu mehr sexueller Freiheit gesehen hat, wird durch den "Röhm-Putsch" und die Verschärfung des § 175 eines Besseren belehrt. Schon am 2. August 1930 ist im  "Völkischen Beobachter" angekündigt worden, "körperliche Beziehungen zu Tieren, Geschwistern und Gleichgeschlechtlichen […] in Kürze […] als allerschwerste, mit Strang oder Ausweisung zu ahndende Verbrechen kennzeichnen" zu wollen.

Diese Verschärfung zieht eine Verzehnfachung der Zahl der Verurteilungen auf jährlich 8.000 nach sich. Allein zwischen 1937 und 1939 werden fast 100.000 Männer in der geheimen "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung" erfasst. Etwa die Hälfte der tatsächlich ausgelösten Verfahren resultieren dabei aus privaten Anzeigen Nichtbeteiligter (ca. 40 %) sowie aus Anzeigen von Betrieben und Behörden (ca. 10 %).

Im Unterschied zur Kriminalpolizei kann die Geheime Staatspolizei (Gestapo) jederzeit Schutzhaft gegen schwule Männer anordnen. Diese Willkürmaßnahme wird z. B. nach einem Freispruch angewandt oder wenn die bereits verbüßte Haftstrafe als zu milde bewertet wird. Die Kriminalpolizei verfügt stattdessen über das Mittel der Vorbeugehaft. Hiervon betroffen sind sogenannte gefährliche Sittlichkeits- sowie Berufsverbrecher. Ein Runderlass des Reichssicherheitshauptamtes vom 12. Juli 1940 bestimmt pauschal, "alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen".

Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der schwulen Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern ihr Leben lassen müssen, variieren erheblich. Die wohl verlässlichsten Zahlen stammen bis heute von Rüdiger Lautmann. Er schätzt die Zahl der aufgrund eines Vorbeugungs- oder Schutzhaftbefehls in ein Konzentrationslager eingewiesenen und mit dem grünen oder dem rosa Winkel gekennzeichneten homosexuellen Männer auf 10.000 bis 15.000. Von ihnen kamen etwa 53 Prozent ums Leben. Einige von den Überlebenden werden nach ihrer Befreiung durch die Alliierten zurück an ein Gefängnis überstellt, weil sie ihre Freiheitsstrafe nach dem weiterhin gültigen § 175 noch nicht vollständig verbüßt hatten.

Der Grund für zum Teil erheblich darüber hinausgehende Schätzungen liegt unter anderem darin, dass nicht ermittelt werden kann, wie viele aus anderen Gründen ermordete Menschen homosexuell waren. Einige Männer wurden trotz ihrer, dem NS-Regime bekannten Homosexualität geduldet. Zu nennen sind etwa Reichswirtschaftsminister Walther Funk (* 18. August 1890 in Trakehnen, Ostpreußen; † 31. Mai 1960 in Düsseldorf) und der schwule Bildhauer Arno Breker (* 19. Juli 1900 in Elberfeld (heute ein Stadtteil von Wuppertal); † 13. Februar 1991 in Düsseldorf), der von Adolf Hitler und Joseph Goebbels auf die "Gottbegnadeten-Liste" der wichtigsten Künstler aus NS-Sicht gesetzt wurde und dort sogar auf die Sonderliste der "unersetzlichen Künstler" kam. John C. Fout zeigte für Hamburg, dass 90 Prozent der Homosexuellen, die in Konzentrationslager oder Heilanstalten kamen, Arbeiter waren; nur die übrigen 10 Prozent waren der bürgerlichen Gesellschaftsschicht zuzuordnen. Obwohl es in Deutschland, im Gegensatz zu Österreich, kein Gesetz gegen die lesbische Liebe gab, verhaftete die Gestapo auch dort eine unbekannte Zahl von Frauen wegen ihrer Homosexualität oder unter anderem Vorwand.

Ein Beispiel einer gezielten Mordaktion ist die Ermordung von rund 200 homosexuellen Männern von Juli bis September 1942 im Außenlager Klinkerwerk des KZ Sachsenhausen. Ziel des NS-Regimes ist vorgeblich die "Umerziehung", um den Geschlechtstrieb von Schwulen in Richtung einer heterosexuellen Betätigung zu verändern (z. B. zwangsweise Besuche von KZ-Bordellen, wobei das Verhalten der Männer durch SS-Offiziere beobachtet wird). Dokumentiert sind darüber hinaus - nicht nur aus Konzentrationslagern - zwangsweise, jedoch angeblich "freiwillig beantragte" Kastrationen. Ebenso werden zahlreiche medizinische Menschenversuche durchgeführt, um die Ursachen von männlicher Homosexualität zu ergründen (z. B. operative Einpflanzung einer "künstlichen Sexualdrüse", dies auch nach zuvor durchgeführter Kastration) und nach Möglichkeit endgültig zu eliminieren. Zudem werden Schwule ebenso wie andere Verfolgte für von vorneherein tödlich angelegte "medizinische Experimente" von KZ-Ärzten herangezogen, z. B. in Hinblick auf die Untersuchung der Übertragung der Erreger von Infektionskrankheiten. Unter anderem unternimmt der dänische Arzt und SS-Sturmbannführer Carl Værnet, zunächst Carl Peter Jensen, (* 28. April 1893 in Løjenkær; † 25. November 1965 in Buenos Aires) im KZ Buchenwald Versuche, Häftlinge von ihrer Homosexualität zu "heilen".

 

Februar 1933

Aschermittwoch wird das "Dornröschen", Kölns beliebtestes Homosexuellenlokal, in ein SA-Sturmlokal umgewandelt.

 

Ende Februar 1933

Zwei Exekutiv-Anordnungen werden erlassen. Die eine verbietet "anstößige" Schriften, vermeintlich um die Jugend davor zu bewahren. Daraufhin werden im März die letzten Ausgaben von "Die Freundschaft", "Blätter für Menschenrecht" und anderen Magazine gedruckt. Der andere Erlaß richtet sich gegen Gaststätten, welche die "Unsittlichkeit" fördern, also vor allem gegen Bordelle und "Homo-Lokale". Die Polizei lässt wohl ganz bewusst einige Lokale bestehen, die nicht nur, aber auch Homosexuellen als Treffpunkte dienen. So können sie die Szene beobachten und gegebenenfalls zugreifen. Das machen sie beispielsweise mit einer Razzia in der Berliner Weinmeister Klause im März 1935.

 

3. März 1933

Nur wenige Wochen nach der nationalsozialistischen Machtergreifung werden die vierzehn bekanntesten homosexuellen Treffpunkte in Berlin geschlossen, nämlich das Luisen-Kasino, die Zauberflöte, das Dorian Gray, das Kleist-Kasino, die Nürnberger Diele, die Internationale Diele, die Monokel-Bar, das Geisha, das Mali und Igel, das Boral, das Kaffee Hohenzollern, das Silhouette, das Mikado und das Hollandais. Im weiteren Verlauf der nationalsozialistischen Herrschaft werden die meisten Einrichtungen für Homosexuelle, wie das Eldorado, aber auch das Institut für Sexualwissenschaft geschlossen.

 

17. Mai 1933

Bücherverbrennung auf dem Platz vor der Universität zu Köln (heute Fachhochschule Köln, Claudiusstraße). Auf Initiative Ernst Bertrams werden die Bücher seines Freundes Thomas Mann und des bisexuellen, dem George-Kreis angehörenden Schriftstellers Friedrich Gundolf verschont.

 

1934

Der Kölner Kardinal und Erzbischof lässt mehrere Brüder der Alexianer-Kongregation in Lindenthal, die beschuldigt werden, ihre Zöglinge zu homosexuellen und sadistischen Handlungen missbraucht zu haben, des Hauses verweisen.

 

10. Oktober 1936

Durch geheimen Erlass des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, im Zuge der Neuorganisation der Kriminalpolizei beim Reichskriminalpolizeiamt wird die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung gegründet. Der Erlass wird nicht im Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung (RMBliV) veröffentlicht, aber an alle Staats- und Kriminalpolizeistellen übermittelt. Ihre Einrichtung ist der Auftakt für die nach den Olympischen Spielen 1936 wieder verstärkt einsetzende Homosexuellenverfolgung. Die Aufgabe der Reichszentrale besteht vorrangig in der Sammlung von Daten über Homosexuelle. 1940 werden bereits Dateien von 41.000 als homosexuell bestrafter oder verdächtiger Männer gespeichert sein. Die zentrale Datenspeicherung erlaubt es der Reichszentrale, Maßnahmen zur Verfolgung und Bestrafung von Homosexuellen einzuleiten und zu koordinieren. Dazu steht ihr der Einsatz von mobilen Sondereinheiten zur Verfügung, die auch vollzugsmäßig eingreifen können. Erster Leiter ist bis Frühjahr 1938 SS-Offizier Josef (Albert) Meisinger (* 14. September 1899 in München; † 7. März 1947 in Warschau, Polen hingerichtet), der auch Leiter des Sonderdezernats Homosexualität beim Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa) ist, das 1934 eingerichtet worden war, und es auch in Personalunion bleibt. Danach wird Kriminalrat Erich Jacob, auch Jakob (* 22. Dezember 1907 in Königs Wusterhausen; † 5. Juni 1974 in Braunschweig) Leiter. Ab Juli 1943 ist Jacob kriminalistischer Leiter, ihm zur Seite steht als wissenschaftlicher Leiter der Psychiater und Neurologe Carl-Heinz Rodenberg, seltener Karl-Heinz Rodenberg, (* 19. November 1904 in Heide; † 1995). Beiden steht 1943 ein Stab von 17 Mitarbeitern zur Verfügung. Die schätzungsweise 100.000 Karteikarten umfassende Sammlung ist wahrscheinlich in den letzten Kriegstagen vernichtet worden. Die Kampagne der Nationalsozialisten gegen die römisch-katholische Kirche, oftmals wegen vermeintlicher oder wirklicher homosexueller Handlungen, beginnt 1936 schon vor Errichtung der Reichszentrale und wird im Sommer 1937 abgebrochen, wohl weil die erhoffte propagandistische Wirkung in der Bevölkerung ausbleibt.

 

1936/38

Im Rheinland, u. a. auch in Köln, werden sogenannte Sittlichkeitsprozesse durchgeführt: katholische Priester, Mönche und Laien werden wegen Vergehen gegen § 175 angeklagt und verurteilt. Ziel der Prozesse ist die Schwächung der Position der katholischen Kirche. In Köln sind Brüder der Alexianer-Kongregation in Lindenthal betroffen. Gegen 51 Angehörige dieses Ordens wird Anklage erhoben, 45 werden wegen Unzucht mit männlichen Abhängigen zu hohen Haft- und Lagerstrafen verurteilt.

 

1938

Im Sommer Sonderaktion gegen homosexuelle Männer in Köln. Über 200 werden verhaftet. Anlass ist ein Verfahren gegen den Rechtsanwalt Kurt Bartels, einen prominenten Nationalsozialisten, Ratsherr und Leiter des Gaurechtsamtes Köln-Aachen, der wegen Verstoßes gegen § 175 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden war.

 

15. November 1941

Im "Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei" ordnet Adolf Hitler, ganz im Sinne Himmlers, die Todesstrafe für homosexuelle Betätigung durch Angehörige von SS und Polizei an. Himmler fordert seinerseits in einem Befehl vom 7. März 1942 an die maßgeblichen Einheiten und Ausbildungseinrichtungen, es sei "darauf hinzuweisen, dass alle Angehörigen der SS und Polizei Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität im deutschen Volke" sein müssten.

 

Mai 1943

Angehörigen der Wehrmacht, die als "unverbesserliche Männerverführer" eingestuft werden, droht in besonders schwerden Fällen die Todesstrafe.

 

4. Februar 1944

Weil er als Stricher seit 1940 mit hundert Männern "Unzucht" getrieben habe und sich mit zunehmendem Alter zu einem "immer gefährlicheren Verführer der Jugend" entwickeln werde, wird der 28jährige Wilhelm G. im Gerichtsgefängnis der Stadt Köln hingerichtet.

 

1945

Der Alliierte Kontrollrat setzt eine Reihe von Gesetzen und Gesetzesänderungen aus der Zeit des Nationalsozialismus außer Kraft. In einer Generalklausel verfügt der Kontrollrat, daß alle strafrechtlichen Verschärfungen, die die Nationalsozialisten vorgenommen haben, im Einzelfall darauf zu prüfen seien, ob sie mit rechtsstaatlichen Prinzipien übereinstimmen. Die aktuelle Fassung des § 175 StGB stammt von 1935. Damals verschärften die Nationalsozialisten den § 175 StGB, indem der Straftatbestand auf sämtliche "unzüchtigen" Handlungen ausgeweitet wurde, was sich im Extremfall auch auf einen Blickkontakt zwischen Männern ausdehnen ließ. In Kraft ist auch der im Jahr 1935 neu eingefügte § 175a StGB, der für "erschwerte Fälle" eine Zuchthausstrafe von bis zu 10 Jahren androht. Sie werden im Jahr 1949 unverändert in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch übernommen.

Die Nachwirkungen der nationalsozialistischen Ideologie sind noch sehr stark zu spüren. Viele Protagonisten der Schwulenbewegung sind umgekommen oder wurden vertrieben, wenige kommen zurück, und die wenigen Aktivisten zerstreiten sich auch teilweise. Wiedergründungen des Wissenschaftlich-humanitären Komitees in den Jahren 1949 und 1956 scheitern. Der Strafrechtsparagraph bleibt in der nationalsozialistischen Fassung bestehen, und mit der damit einhergehenden Zensur wird jede Aufklärung über das Thema erschwert. Es werden Zeitschriften zensiert und verboten, und der Versuch, homosexuelle Organisationen zu gründen, führt zu Verhaftungen. Der Begriff homosexuell wird von vielen vor allem wegen des Wortteils "-sexuell" abgelehnt, und neben den Versuchen, neue Begriffe zu finden, bezeichnet man sich meist als homophil. Die in Dänemark gegründete International Homosexual World Organisation (IHWO) ist eines der wenigen Bindeglieder im deutschsprachigen Raum.

In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ist die Rechtsentwicklung uneinheitlich. Während die Regierung von Thüringen am 1.11.1945 eine Abmilderung der §§ 175 und 175a RStGB beschließt, die in etwa dem Strafrechtsentwurf von 1925 entspricht, gilt in den anderen Ländern die Fassung von 1935 unverändert fort. 1946 rät der Juristische Prüfungsausschuss des Magistrats von Groß-Berlin zwar, den "§ 175 RStGB in ein neues Strafrecht nicht zu übernehmen", diese Empfehlung bleibt jedoch folgenlos. Für Sachsen-Anhalt entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Halle im Jahr 1948, dass die §§ 175 bis 175b typisch nationalsozialistisches Unrecht seien, weil sie eine fortschrittliche Rechtsentwicklung abgebrochen und in ihr Gegenteil verkehrt hätten. Homosexuelle Handlungen seien daher ausschließlich nach dem Strafrecht der Weimarer Republik zu verurteilen.

Ein Jahr nach der Republikgründung von 1949 entscheidet das Kammergericht Berlin für die gesamte DDR, dass der § 175 in der alten, bis 1935 gültigen Fassung anzuwenden sei. Jedoch hält es im Unterschied zum OLG Halle unverändert am neuen § 175a fest, weil er dem Schutz der Gesellschaft gegen "sozialschädliche homosexuelle Handlungen qualifizierter Art" diene. 1954 entscheidet dasselbe Gericht, dass § 175a im Unterschied zu § 175 keine beischlafähnlichen Handlungen voraussetzt. Unzucht sei jede zur Erregung der Geschlechtslust vorgenommene Handlung, "die das Sittlichkeitsgefühl unserer Werktätigen verletzt".

Durch das Strafrechtsänderungsgesetz von 1957 wird die Möglichkeit geschaffen, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn eine gesetzwidrige Handlung mangels schädigender Folgen keine Gefahr für die sozialistische Gesellschaft darstellt. Dies setzt den § 175 faktisch außer Kraft, da das Kammergericht Berlin gleichzeitig urteilt, "dass bei allen unter § 175 alter Fassung fallenden Straftaten weitherzig von der Einstellung wegen Geringfügigkeit Gebrauch gemacht werden soll". Homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen bleiben daher ab Ende der 1950er Jahre straffrei.

1968 gibt sich die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch. In ihm bestimmt der neue § 151 StGB-DDR eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Verurteilung auf Bewährung für einen Erwachsenen, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts "sexuelle Handlungen vornimmt". Aufgrund der nicht länger geschlechtsbezogenen Formulierung erfasst das Strafgesetz nun auch Sex zwischen Frauen und Mädchen unter 18 Jahren.

 

1945

Die meisten Städte liegen in Trümmern. In Köln werden die "Trümmergrundstücke" - z. B. des Kölner Bürgerhospitals - zum "Cruisen" genutzt - auch wenn es den Begriff damals noch nicht gibt. In anderen Städten ist es wahrscheinlich ähnlich.

 

1946

In Hannover eröffnet die Schlossklause.

 

1948

In Köln eröffnet das Steinerne Kännchen.

 

1949

Die Erzählung "Der Zug war pünktlich" von Heinrich Böll (* 21. Dezember 1917 in Köln; † 16. Juli 1985 in Kreuzau-Langenbroich) erscheint. Sie thematisiert u. a. Homosexualität an der Front bzw. unter Soldaten. Eine wichtige Rolle spielt ein Unteroffizier, der seine Soldaten in zweierlei Hinsicht verführt: zur Homosexualität und zum Nationalsozialismus. Einen verheirateten Familienvater, der sich ihm als einziger verweigert, bringt er heimtückisch um. Für Böll, der sich in vielen anderen Texten für Minderheiten und Außenseiter einsetzt, ist Homosexualität eine "eitrige Wunde" des Krieges und des Nationalsozialismus oder Ausdruck der Verderbnis der in der Kontinuität zum Nationalsozialismus stehenden bundesrepublikanischen Oberschicht ("Billard um halb zehn"). Auch in anderen Werken wird seine homofeindliche Position deutlich. Von Verständnis für die verfolgte Minderheit der gleichgeschlechtlich Liebenden ist Heinrich Böll weit entfernt.

 

23. Mai 1949

Die Bundesrepublik Deutschland wird gegründet. In ihr besteht der § 175 RStGB als § 175 StGB bis 1969 in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung weiter. Schon vor der Gründung der Bundesrepublik hat in den westlichen Besatzungszonen kaum ein Zweifel an der Fortgeltung der §§ 175 und 175a in ihrer Fassung von 1935 bestanden. 1949 wird nun auch offiziell alles bis dahin geltende Recht übernommen, "soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht" (Art. 123 Abs. 1 GG). In einer Reihe von Entscheidungen schließt sich der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Auslegung des § 175 StGB der Rechtsprechung der Zeit des Nationalsozialismus an, wonach der Tatbestand der Unzucht keine gegenseitige Berührung voraussetzt. Bestraft werden könne auch gleichzeitige Masturbation oder der Zuschauer beim Triolenverkehr. Allerdings wird aus dem Merkmal "Treiben" abgeleitet, dass das Handeln "stets eine gewisse Stärke und Dauer haben" müsse. Auf dieser Grundlage kommt es zwischen 1950 und 1969 zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren und etwa 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen.

Während einige Richter große Bedenken haben, den ihrem Rechtsempfinden widersprechenden § 175 StGB anzuwenden - so verurteilt 1951 das Landgericht Hamburg zwei homosexuelle Männer lediglich zu einer Ersatzgeldstrafe von 3 DM -, legen andere besonderen Ehrgeiz bei der Strafverfolgung an den Tag. Eine Verhaftungs- und Prozesswelle in Frankfurt am Main zeigt 1950/51 erschütternde Folgen: "Ein Neunzehnjähriger springt vom Goetheturm, nachdem er eine gerichtliche Vorladung erhalten hat, ein anderer flieht nach Südamerika, ein weiterer in die Schweiz, ein Zahntechniker und sein Freund vergiften sich mit Leuchtgas. Insgesamt werden sechs Selbstmorde bekannt. Viele der Beschuldigten verlieren ihre Stellung."

Im September 1951 bringt der Bonner Amtsgerichtsrat Richard Gatzweiler im römisch-katholischen Volkswartbund sein erstes Pamphlet zum Thema Homosexualität heraus, in dem er quasi eine Verschärfung der Vorgehensweise und die Strafbarkeit weiblicher Homosexualität fordert. Mit der biblischen Metapher "Was soll man aber mit einem Baum tun, dem die Fruchtbarkeit versagt ist?" und anderen Aussagen nähert er sich dem nationalsozialistischen Sprach- und Argumentationsgebrauch. Auch hält er die Selbstmorde im Zuge der Frankfurter Ermittlungen letzten Endes für durchaus gerechtfertigt und wünschenswert. Viele kirchliche Gemeindeblätter verbreiten seine Ideen. Im selben Monat sprach sich beim 39. Deutschen Juristentag in Stuttgart eine knappe Mehrheit (14 zu 11 Stimmberechtigte bei 300 Teilnehmern) für Straflosigkeit nach § 175 StGB und für eine Neufassung des § 175a StGB aus.

Ein 1962 von der - unter Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer von CDU/CSU und FDP gebildeten - Bundesregierung vorgelegter Entwurf eines Strafgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt - entgegen dem Vorschlag der Großen Strafrechtskommission von 1959, in der Vertreter von CDU/CSU selten anwesend waren - die Beibehaltung des § 175 StGB wie folgt:

"Vor allem stände auch für die Homosexuellen nichts im Wege, ihre nähere Umgebung durch Zusammenleben in eheähnlichen Verhältnissen zu belästigen. […] Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde."

und meinte weiterhin:

"Die von interessierten Kreisen in den letzten Jahrzehnten wiederholt aufgestellte Behauptung, dass es sich bei dem gleichgeschlechtlichen Verkehr um einen natürlichen und deshalb nicht anstößigen Trieb handele, kann nur als Zweckbehauptung zurückgewiesen werden. […] Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge."

Ab 1965 zeichnet sich der allgemeine Wertewandel in der Gesellschaft auch zunehmend in der Statistik der Verurteilungen durch sinkende Zahlen ab.

 

1950

Die Zeitschrift "Die Freundschaft" erscheint wieder.

 

16. Juli 1950

Der minderjährige Stricher Otto Blankenstein wird in Frankfurt wegen "gewerbsmäßiger gleichgeschlechtlicher Prostitution" verhaftet. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten hatte eine massive Verfolgung von Schwulen eingesetzt, die dazu geführt hat, daß eine sichtbare Schwulenszene in Frankfurt vollständig verschwand. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entstand sie neu. Bekannte Treffpunkte sind das mondäne Kleist-Kasino in der Freßgass 6 und der Felsenkeller im Luginsland 1. Der Felsenkeller verfügt über eine Lizenz, die erlaubt, daß Männer dort miteinander tanzen dürfen. Im Felsenkeller hat auch der erste Verein von Homosexuellen, der "Verein für humanitäre Lebensgestaltung" (VhL), seinen Sitz. In der Taunusanlage entstand ein Schwulen-Strich, wo 80 bis 100 Strichjungen ihre Dienste anbieten. Aufgrund der geltenden Gesetze sind diese Aktivitäten Straftaten. Die Polizei, die diese Treffpunkte und die Szene kennt, duldet das zunächst jedoch weitgehend. Dies führt in der Szene zu der Annahme, daß die einschlägigen Strafbestimmungen nicht mehr zur Anwendung gelangen. Der ermittelnde Staatsanwalt Dr. Fritz Thiede, der die Leitung der polizeilichen Ermittlungen persönlich übernimmt, betreibt sie mit großem Engagement. Blankenstein gibt bei seinen Vernehmungen 70 Freier an, mit denen er 200 sexuelle Kontakte gehabt haben will. Er unterstützt die Ermittlungen in jeder Hinsicht und geht in seiner Rolle als Kronzeuge auf, die nach damaligem deutschem Strafprozessrecht unzulässig ist. Er ist für Polizei und Staatsanwaltschaft eine so wichtige Informationsquelle, daß er in einen Sondergewahrsam genommen und nicht ins Untersuchungsgefängnis eingeliefert wird. Entweder verbleibt er im Polizeigefängnis oder er wird in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim inhaftiert. Auch die Vorführung vor dem Haftrichter unterbleibt. Zeitweise wird er täglich vernommen. Staatsanwalt Thiede verlegt dazu zeitweise sein Büro in das damalige Polizeipräsidium. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren erheblichen Ermittlungsaufwand gegenüber der Öffentlichkeit mit Jugendschutz und später mit Erpressung. Letzteres war ganz sicher ein Vorwand, denn als Verhaftungsgrund wird es nie genannt. Die von Blankenstein benannten Männer werden vorgeladen, erkennungsdienstlich behandelt, auch fotografiert. Die Fotos werden anderen Strichjungen vorgelegt. Daraus ergeben sich 173 Ermittlungen gegen 214 Personen, von denen etwa 50 verhaftet werden, zahlreiche davon minderjährig. Daraus ergeben sich 42 Anklagen. Über die mit den Aussagen von Blankenstein veranlaßten Ermittlungen treten weitere hinzu, so daß Staatsanwalt Thiede schließlich wegen Verstößen gegen § 175 StGB insgesamt gegen 280 Personen 240 Ermittlungen führt, 100 Personen verhaften läßt und bis zum Jahresende 75 Anklagen erhebt.

Der erste Prozeß wird am 23. Oktober 1950 eröffnet. Am 1. Oktober 1950 war eine neue Fassung des Gerichtsverfassungsgesetzes in Kraft getreten. Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt auch den Rahmen dafür vor, welcher Richter für einen Prozess zuständig ist. Die Neufassung des Gesetzes war am 12. September 1950 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Richter Dr. Kurt Ronimi (* 16. November 1909 in Hanau; † 1. Februar 1958), während des "Dritten Reichs" als in Fällen des § 175 StGB hart durchgreifender Staatsanwalt bekannt, beruft sich aber auf die zuvor geltende Fassung des Gesetzes aus dem Jahr 1937 und zieht alle Prozesse dieser Serie an die von ihm geleitete Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main (es handelte sich um ein Schöffengericht). Nach der seit dem 1. Oktober 1950 geltenden Rechtslage ist das aber nicht mehr statthaft und die Verfahren hätten gemäß dem Geschäftsverteilungsplan auf verschiedene Kammern verteilt werden müssen. Damit wird gegen den Grundsatz des "gesetzlichen Richters" nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz verstoßen. Dieses Argument greift auch die zeitgenössische Presseberichterstattung auf, nicht aber die Justiz. Die lokale Presse, insbesondere die Frankfurter Neue Presse und die Frankfurter Rundschau, berichten umfangreich über die Prozesse. Die Berichterstattung ist zunächst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden wohlwollend. Dies trifft auch die Meinung der Leserschaft. Eine Veröffentlichung einer Leserbefragung ergibt breite Zustimmung zu § 175 StGB und den Verurteilungen. Die Prozesse enden aufgrund der klaren Beweislage in fast allen Fällen mit Schuldsprüchen. Mit der zunehmenden Zahl der Prozesse kippt die öffentliche Meinung. Es wird deutlich, daß Blankenstein faktisch als Kronzeuge wirkte. Kronzeugen sind nach gültiger Rechtslage nicht zulässig und die Öffentlichkeit reagiert auf diese Manipulation kritisch. Auch die Persönlichkeit Blankensteins und damit dessen Glaubwürdigkeit als Zeuge werden zunehmend diskutiert. Aufgrund dieser Diskussionen kommt es zu ersten Berufungsverfahren. In einem Fall gelingt es der Verteidigung, im Verfahren vor dem OLG Frankfurt die Erstellung eines psychologischen Gutachtens über Blankenstein durchzusetzen. Daraufhin verweigert Blankenstein die Aussage und der Prozess endet mit einem Freispruch. Die Prozesse erregen nun auch bundesweites Aufsehen. Die Presse, insbesondere Der Spiegel und die Frankfurter Rundschau, äußert sich skeptisch über den Zweck und den Sinn der Aktion. Roger Nash Baldwin, einer der Mitbegründer der American Civil Liberties Union, gibt seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß "derartige Verfahren um unbescholtene, erwachsene Personen im 20. Jahrhundert noch möglich sind", auch direkt an das Bundesministerium des Innern, das aber meint, nicht zuständig zu sein. Ronimi wird zum Jahreswechsel 1950/51 an das Landgericht Hanau "hinwegbefördert". Dort verurteilt er alsbald weiter nach § 175 StGB. Sein Nachfolger in Frankfurt, Dr. Brückner, verwendet einige Arbeit darauf, die von Ronimi konstruierte Sonderzuständigkeit der Kammer wieder aufzulösen, und veranlaßt Staatsanwalt Dr. Thiede, 60 Ermittlungen an Kollegen abzutreten und 60 weitere einzustellen - eine sehr hohe Zahl, die "Thiedes Eifer noch finsterer erscheinen" ließ. In Frankfurt kommt damit die Verfolgungswelle zu einem Ende. Der Prozeß gegen Blankenstein findet am 15. Februar 1951 statt. Staatsanwaltschaft und Gericht bemühen sich nach Kräften, den Beweis anzutreten, daß eine - rechtswidrige - Kronzeugenabrede nicht getroffen worden ist. Da Ronimi ganz und Thiede weitgehend aus dem Geschehen ausgeschieden sind, schützen deren eventuell mit Blankenstein getroffenen Absprachen diesen nicht mehr. Das Strafverfahren wird öffentlich verhandelt - auch die Presse war anwesend -, was bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz sehr ungewöhnlich ist. Blankenstein wird zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, was recht hoch ist. Von sieben Monaten Untersuchungshaft werden ihm nur vier angerechnet. Die Frankfurter Homosexuellenprozesse in der Adenauerära beenden die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs geübte Zurückhaltung der Justiz in der Verfolgung solcher Delikte. Insgesamt sechs Verfolgte begehen Suizid: Ein 19jähriger springt vom Goetheturm, ein Zahntechniker und sein Freund vergiften sich mit Leuchtgas. Andere fliehen ins Ausland. Viele Beschuldigte werden ins berufliche und gesellschaftliche Aus gestoßen. Die Prozesse sind Anlaß für das Theaterstück "Das Recht auf sich selbst" von Rolf Italiaander, das am 2. April 1952 in den Kammerspielen Hamburg seine Uraufführung erlebt - das erste Mal, daß nach dem Zweiten Weltkrieg Homosexualität auf einer deutschen Bühne thematisiert wird. In der Nähe der Frankfurter Gerichtsgebäude erinnert seit 1994 der Frankfurter Engel an die verfolgten Schwulen.

 

1950er Jahre

Die Zeitschrift "Der Weg zu Freundschaft und Toleranz" wird bis ins Jahr 1970 erscheinen. Weil viele homophile Magazine von den Behörden immer wieder verboten werden, gibt es eine Vielzahl von ihnen. Wenn eine ihr Erscheinen einstellen muss, ersetzt sie an anderes Blatt unter anderem Namen, wobei die Redaktionen möglichst unverfängliche Titel wählen.

 

10. Oktober 1951

Auf Antrag von Theo Burauen (SPD), Ratsmitglied und späterer Oberbürgermeister, lehnt der Rat der Stadt Köln die Privatisierung der öffentlichen Toiletten ab, damit die Stadt weiterhin die Möglichkeit hat, dort gegen Strichjungen und Homosexuelle vorzugehen.

 

8. Januar 1952

Bundesjustizminister Thomas Dehler (FDP) schlägt eine weitere Verschärfung des §175a StGB vor. Dies würde weitreichende Eingriffe in das Privatleben bedeuten.

 

1952 bis 1954

In Frankfurt am Main wird das Magazin "Die Gefährten. Monatsschrift für Menschlichkeit, Wahrheit und Recht" herausgegeben.

 

3. Dezember 1952

Das Ordnungsamt lässt auf einer unterirdischen Herrentoilette am Düsseldorfer Hauptbahnhof einen Sehschlitz (den sogenannten Schlüter-Schlitz, benannt nach dem Leiter der Düsseldorfer Sittenpolizei Schlüter) anbringen. Dieser dient der Überführung von Homosexuellen bei strafbaren Handlungen und der Beweissicherung. Prominentestes Opfer dieser Überwachungsmaßnahme wird Düsseldorfs Erster Staatsanwalt Erich Wilms werden.

 

14. Juli 1953

Ein Mann, der wegen des §175 angeklagt wurde, wird freigesprochen. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass §175 StGB nicht mit dem §3 GG vereinbar sei. Das Urteil wird später aufgehoben.

 

6. September 1953

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden die Parteien durch die Zeitschrift "Der Weg zu Freundschaft und Toleranz" wie folgt eingeschätzt:

CDU: Hauptverantwortliche der Beibehaltung des §175, daher "Todfeind"

FDP: "restlos versagt" und eng mit der CDU liiert. Eine Wahl komme daher nicht in Frage

SPD: diejenige Partei, die am ehesten vertrauenswürdig wäre

Dieselbe Zeitschrift nennt auch die Schätzung von "Homoeroten" im Bundestag insgesamt 14, davon in der CDU/CSU: 7; SPD: 3; Bayernpartei: 2; FDP: 1; KPD: 1

 

1954 bis 1955

Im Hamburg erscheint die Zeitschrift "Humanitas. Monatszeitschrift für Menschlichkeit und Kultur."

 

1955

Der im Jahr 1947 von Jean Genet publizierte Roman Querelle de Brest über einen von Männern wie von Frauen begehrten Verbrecher erscheint auf Deutsch und wird im Jahr 1956 verboten werden.

 

8. Juni 1955

Nach der Wiedererlangung der Souveränität und dem Beitritt zur NATO wird Dr. Heinrich (Joseph Maximilian Johann Maria)von Brentano (di Tremezzo) (* 20. Juni 1904 in Offenbach am Main; † 14. November 1964 in Darmstadt) zum ersten Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland ernannt. Darauf angesprochen, dass sein Minister homosexuell sei, soll Bundeskanzler Konrad Adenauer geantwortet haben: "Dat ist mir ejal, solange er mich nit anpackt." (Eine andere Variante des Ausspruchs lautet: "Bei mir hat er’s jedenfalls noch nicht probiert.")

Brentano bleibt zeitlebens unverheiratet. Bis zu ihrem Tod 1948 wohnt Brentano bei seiner Mutter, die er zum Schluss auch pflegt. Brentano zählte 1945 zu den Mitbegründern der CDU und war von 1946 bis 1949 Bezirksvorsitzender des Bezirks Darmstadt und Mitglied im Landesvorstand der CDU Hessen. Von Ende 1946 bis 1949 war er Mitglied des Hessischen Landtages. Hier war er ab 1947 Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. 1948 bis 1949 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates, wo er stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses und des Ausschusses für das Besatzungsstatut war. Von September 1949 bis zu seinem Tode ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er vom 15. September 1949 bis zum 15. Juni 1955 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und wird es erneut vom 24. November 1961 bis zu seinem Tode sein. Von 1950 bis 1955 gehörte er der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an und war deren Vizepräsident. Dem Europaparlament gehörte er vom 16. Juli 1952 bis zu seiner Ernennung zum Bundesaußenminister an. Heinrich von Brentano ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Bergstraße in den Bundestag eingezogen. Nachdem die FDP bei den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 1961 einen Staatssekretär im Auswärtigen Amt fordert, der dann dort als eine Art Aufsichtsinstanz fungieren soll, wird Brentano am 30. Oktober 1961 rückwirkend zum 28. Oktober 1961 seinen Rücktritt erklären. Brentano wird den Folgen eines Krebsleidens erliegen. Er wird drei Tage nach seinem Tod mit einem Staatsakt im Plenarsaal des Deutschen Bundestages geehrt. Brentano ist auf dem Waldfriedhof Darmstadt begraben.

 

5. Juli 1956

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beschließt, dass bei der "anlagebedingten Homosexualität" der "abartige Trieb" so stark sei, dass er Krankheitswert erhalte. Es liegt somit eine "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" im Sinne des § 51 StGB vor. In diesem Falle könne ein Freispruch erwirkt werden.

 

1957

Johannes Werres, unter dem Pseudonym Jack Argo einer der umtriebigsten homophilen Publizisten seiner Zeit, flieht vor der westdeutschen Zensur nach Amsterdam und produziert den ICSE-Kurier – ICSE steht für International Committee for Sexual Equality -, einen internationalen Pressedienst, der homophile Leser in der Bundesrepublik bis Mitte der 1960er Jahre darüber informiert, was im Rest der Welt alles möglich ist.

 

10. Mai 1957

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde zurück, die 1952 bzw. 1954 von zwei Männern mit der Begründung eingereicht worden war, die §§ 175 und 175a StGB seien schon allein deshalb nichtig, weil sie auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes erlassen worden seien. Außerdem verstießen sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2 und 3 GG) und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Die beiden Strafbestimmungen seien "formell ordnungsgemäß erlassen" worden und "nicht in dem Maße 'nationalsozialistisch geprägtes Recht'", dass ihnen "in einem freiheitlich-demokratischen Staate die Geltung versagt werden müsse". Die unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Homosexualität wird auf biologische Gegebenheiten und das "hemmungslose Sexualbedürfnis" des homosexuellen Mannes zurückgeführt. Als zu schützendes Rechtsgut werden "die sittlichen Anschauungen des Volkes" genannt, die sich maßgeblich aus den Lehren der "beiden großen christlichen Konfessionen" speisen.

 

29. August 1957

Der Film "Anders als du und ich (§ 175)" von Veit Harlan kommt in Wien unter dem Titel "Das dritte Geschlecht" in mehreren Kinos zur Uraufführung. In Deutschland wird er unter dem Titel "Anders als du und ich (§ 175)" erstmals am 31. Oktober 1957 im Gloria-Palast in Stuttgart zu sehen sein. Die Hauptrollen werden von Paula Wessely, Paul Dahlke, Hans Nielsen, Ingrid Stenn und Christian Wolff gespielt. Das Drehbuch von Felix Lützkendorf geht zurück auf eine Idee von Robert Pilchowski. Die Dreharbeiten im Arca-Filmstudio in Berlin dauern vom 8. Mai bis zum 3. Juni 1957. Neben dem Titel "Das dritte Geschlecht" ist ein weiterer Arbeitstitel des Films "Da wirst Du schuldig und Du weißt es nicht". Laut Filmvorspann liegt die fachwissenschaftliche Beratung beim Institut für Sexualforschung in Frankfurt am Main. Veit Harlan, Regisseur des antisemitischen Propagandafilms "Jud Süß" aus dem Jahre 1940, dreht mit "Anders als du und ich" einen Film, der den während des Nationalsozialismus erheblich verschärften § 175 StGB thematisiert, der homosexuelle Betätigung von Männern unter Strafe stellt. Der Film basiert auf einem Drehbuch von Felix Lützkendorf mit dem Titel "Eltern klagen an", das vor den vermeintlichen Gefahren der Homosexualität warnen sollte. Harlan plädierte in einem Brief an die Produktionsgesellschaft Arca-Film für einen etwas differenzierteren Zugang: "Ich vermisse in dem Drehbuch, dass es zweierlei Homosexuelle gibt - nämlich diejenigen, an denen die Natur etwas verbrochen hat, und diejenigen, die gegen die Natur verbrecherisch vorgehen. Die letzteren tun das entweder aus angeborener Unsittlichkeit oder aus materiellen Gründen oder aus fluchwürdiger Schwäche. Die ersteren hingegen verdienen unser ganzes Mitgefühl. Der Film darf diese Homosexuellen, die wir tragisch betrachten müssen, wenn wir hochherzige Menschen sein wollen, nicht aus spießbürgerlichen Motiven verurteilen oder verfolgen. Wir dürfen sie nur in dem Sinne verfolgen, als sie junge Menschen, deren Natur im Grunde in Ordnung ist, verführen." Die FSK gibt den Film, der zunächst unter dem Titel "Das dritte Geschlecht" eingereicht wird, in West-Deutschland vorerst nicht frei. Dies wird damit begründet, dass das sittliche Empfinden des Volkes Homosexualität verurteile und deren Gefahren deutlich zu machen seien, während der vorliegende Film geradezu um Verständnis für die Homosexuellen werbe. Ein solcher Film könne von Homosexuellen nur begrüßt werden, während "alle Bevölkerungskreise, die noch ein Gefühl für Sitte und Recht haben (und dies ist der weitaus überwiegende Teil des Volkes), in ihren Empfindungen aufs schwerste getroffen werden." Später kommt eine veränderte, von der FSK ab 18 Jahren freigegebene Fassung mit teils nachgedrehten, teils nachsynchronisierten Szenen in die Kinos, die allgemein als homosexuellenfeindlich wahrgenommen wird. Die neue Fassung trägt den Namen "Anders als du und ich (§ 175)". Der Kunsthändler, der in der ursprünglichen Fassung nach Italien entkommt, wird nun am Bahnhof Zoo festgenommen. Die Mutter, die ursprünglich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, erhält jetzt nur Bewährung. Weggelassen wird ein Gespräch des Kunsthändlers mit einem schwulen Anwalt sowie eine Szene, in der er sich mit ausländischen Freunden trifft, um nicht den Eindruck zu erwecken, Homosexuelle seien bereits in wichtigen gesellschaftlichen Positionen. In Österreich läuft der Film unverändert unter dem alten Arbeitstitel "Das dritte Geschlecht". Der deutsche Kinostart des Skandalfilms wird von Protestaktionen und Demonstrationen begleitet. Vorgeworfen wird Harlan dabei nicht nur, er lege einen antihomosexuellen Hetzstreifen vor, sondern auch, er "diffamiere moderne Kunst und Musik als entartet. Gerade beim zweiten Vorwurf zeigten sich die Kritiker oft selbst nicht frei von homophoben Untertönen, wenn sie sich nicht etwa daran störten, dass die Homosexuellen im Film negativ dargestellt werden, als vielmehr daran, dass die moderne Kunst mit Homosexualität assoziiert wird."

Den Part des Kunsthändlers Boris Winkler übernimmt Friedrich Joloff, der im West-Berlin der Nachkriegsjahre zusammen mit Jan Hendriks und Klaus Kinski im Salon eines Mannes verkehrt, der als Fürst Alexander Kropotkin oder Sascha bekannt ist. Dort am Kurfürstendamm im britischen Sektor trifft sich eine bunte, mehr oder weniger halbseidene Mischung aus verarmten Adligen und neureichen Schwarzmarktgrößen, alliierten Offizieren, Agenten, Künstlern, Couturiers, alten Stars und jungen Sternchen sowie Sexarbeitern und Freiern, Männern und Frauen aller Begehrensrichtungen

Zunächst war durch das Münchner Filmmuseum eine Doppel-DVD (Edition Filmmuseum 05) angekündigt worden, die beide Schnittfassungen enthalten sollte. Dennoch erschien im Dezember 2006 schließlich nur eine Einzel-DVD, die ausschließlich die veränderte Fassung "Anders als du und ich (§ 175)" in voller Länge enthält. Die alternativen Szenen aus "Das Dritte Geschlecht" werden jedoch im Bonus-Material den entsprechend veränderten Sequenzen aus "Anders als du und ich (§ 175)" gegenübergestellt und so wird ein Vergleich ermöglicht. Die Ausgabe enthält außerdem einen DVD-ROM-Teil mit Dokumenten zur Entstehung der neu geschnittenen Fassung. Die vollständige Fassung "Das Dritte Geschlecht" bleibt damit bislang noch immer unveröffentlicht.

 

1960er Jahre

Im Ostteil Berlins entstehen das Albrechtseck und die Schoppenstube als Treffpunkte für Schwule. Vorher gab es schon das Tanzcafé Grinzing in Halle, Tante Anna in Leipzig und den Esterhazy-Keller in Ostberlin.

 

24. August 1961

Günter Litfin, der erste Flüchtling, der bei dem Versuch, die Mauer zu überqueren, erschossen wird, wird von der DDR-Propaganda als homosexueller Krimineller verunglimpft.

 

4. Oktober 1962

Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland wird reformiert, ausgenommen davon ist der §175 StGB mit folgender Begründung: "Die Reinheit und Gesundheit des Geschlechtslebens ist eine außerordentlich wichtige Voraussetzung für den Bestand des Volkes ..."

 

1965

Der WDR sendet die erste Fernsehdokumentation über Homosexuelle (Autor: Peter von Zahn (* 29. Januar 1913 in Chemnitz; † 26. Juli 2001 in Hamburg)).

 

12. November 1965

Auf einer von der "Sozialistischen Jugend Deutschlands" in der "Brücke" in Köln veranstalteten Podiumsdiskussion, sprechen sich unter lautstarker Zustimmung der 200 Besucher Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; † 1. Juli 1968 in Frankfurt am Main), Frankfurt, und der Bundestagsabgeordnete Heinrich Köppler (* 26. November 1925 in Hattenheim; † 20. April 1980 in Düsseldorf) für die sofortige Abschaffung des § 175 StGB aus; einzig Rechtsanwalt Unger, Köln, wendet sich zur Schonung des Volksempfindens und zum Schutz der Jugend gegen die Abschaffung des § 175 StGB.

 

1966

Der Kölner Journalist und Schriftsteller Felix Rexhausen veröffentlicht "Lavendelschwert", die Dokumente einer fiktiven Schwulen-Revolution im Adenauer-Deutschland.

 

8. Juni 1966

Aufgrund einer Polizei-Razzia in einer "Klappe" am Kölner Waidmarkt (in unmittelbarer Nähe des damaligen Polizeipräsidiums) wird der Regierungspräsident von Köln, Franz Grobben (* 17. Januar 1904 in Aldekerk, heute zu Kerken; † 8. Juni 1994), erkennungsdienstlich behandelt, und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und andere Beteiligte eingeleitet. Die Information gerät in die Presse und Grobben tritt "aus gesundheitlichen Gründen" von seinem Amt zurück, womöglich aber auch um seine Partei, die CDU, vor einem Skandal im Wahlkampf im Vorfeld der Landtagswahl am 10. Juli 1966 zu schützen, da die Angelegenheit in der Boulevardpresse breitgetreten wird. Er war seit 1958 Regierungspräsident.

 

30. August 1967

Homosexuelle werden von der Bundeswehr für nicht wehrtauglich befunden.

 

1968

Der erste kontinentaleuropäische Lederclub wird in Köln gegründet: MS (Motorradsportclub) Panther Köln e.V.

Gert Christian Südel gründet den Arbeitskreis TS (Transsexuelle) in Hamburg, der in den 1970er Jahren erste Veröffentlichungen herausbringt. Es formiert sich eine Bewegung, und es wird immer klarer zwischen Transsexualität als eine Form der sexuellen Identität und Homosexualität als eine Form der sexuellen Orientierung unterschieden. Die Beiträge des Sexualwissenschaftlers Volkmar Sigusch sind hier ausschlaggebend. In den späten 1970er Jahren greifen die SPD-Abgeordneten Claus Arndt und Rolf Meinecke die Forderungen auf und treiben eine Gesetzesinitiative voran.

 

22. Februar 1968

Bezeichnenderweise an Wieverfastelovend (Weiberfastnacht) eröffnet die ehemalige Balletttänzerin Ma Braungart am Marsilstein in Köln ihr Frauenkulturcenter "George Sand".

 

25. Juni 1969

Durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) wird kurz vor Ende der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger der § 175 StGB reformiert, indem das Totalverbot aufgehoben wird und nur noch die qualifizierten Fälle (Sex mit einem Unter-21-Jährigen, homosexuelle Prostitution und Ausnutzung eines Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnisses) erhalten bleiben, die vorher durch § 175a StGB geregelt worden waren. Wie dieser entfällt auch § 175b StGB (Sodomie). Die Änderungen treten am 1. September 1969 in Kraft, weshalb die Zeit bis zum Aufkommen der heutigen Schwulenbewegung ab 1970 (Gründung der "Homosexuellen Aktionsgruppe Bochum" (HAG)) auch "Nachseptember" genannt wird. Die Änderung führt jedoch zu merkwürdigen Fallgruppen: Sind beide über 21 (damals Alter der Volljährigkeit) oder unter 18 Jahre alt, so ist es straffrei. Ist einer über 21, der andere unter 21 Jahre, so wird nur der Ältere bestraft. Sind beide zwischen 18 und 21 Jahre alt, so machen sie sich jedoch beide strafbar. Das Gericht kann für unter 21-Jährige von einer Strafe absehen, was die Lage entschärft.

 

27. bis 29. Juni 1969

Anlässlich einer Polizeirazzia in der New Yorker Schwulenbar Stonewall kommt es zu einem Aufstand in der Christopher Street. Mit dem "Stonewall-Aufstand" beginnt in den USA ein neues Zeitalter. Die Homosexuellen werden wieder selbstbewusster und wollen selbstbestimmend werden. "Gay Pride" kam auf. Treibende Kraft sind anfangs vor allem politisch Linke und Studenten, die 68er-Bewegung zeigt ihren Einfluss. Innerhalb kurzer Zeit entstehen viele neue Initiativen, von etwa 50 Organisationen schnellt die Zahl auf etwa 2500 zwei Jahre später; sie brechen mit der Angepasstheit der Homophilenbewegung.

 

1. Oktober 1969

Die erste Ausgabe des Monatsmagazins "DU & ICH" erscheint und damit die erste Zeitschrift für Homosexuelle nach der Zeit des Nationalsozialismus. Da am 1. September die Novellierung des § 175 StGB in Kraft getreten ist und homosexuelle Kontakte unter erwachsenen Männern nicht mehr verboten sind, nennt es sich auch eine Zeit lang das Nachseptembermagazin. Gründungsherausgeber ist Egon Manfred Strauss, erster Chefredakteur Udo J. Erlenhardt. Der schweizerische Chefredakteur Alexander Ziegler prägt in den 1970er Jahren das Magazin. Ihm folgen Dirk Ludigs und Andreas Hergeth. 2002 wird die Zeitschrift vom Jackwerth Verlag übernommen und erscheint seit 2007 alle zwei Monate statt monatlich. Nach Auflösung des Verlags bedingt durch den beruflichen Rückzug des Verlegers Reiner Jackwerth wird sie im Mai 2012 mit dem gesamten ehemaligen Medienbestand des Verlags sowie allen Mitarbeitern vom eigens neu gegründeten Verlag Special Media SDL übernommen. Nach 493 Ausgaben wird der Verlag das Magazin im Sommer 2014 einstellen.

 

1969

In Hamburg wird ein Ableger der IHWO als Internationale Homophile Welt-Organisation - Gruppe Norddeutschland e.V. gegründet, der bis 1974 besteht. In Berlin entstehen der Club für progressive Freizeitgestaltung (CpF) und der Schutzverband deutscher Homophiler (SdH). In Wiesbaden wird die Interessenvereinigung der deutschen Homophilen (IdH) gegründet. Etwas später kommt noch die Deutsche Homophile Organisation (DHO) dazu.

Das erste Plakat mit einem nackten Mann (fotografiert vom Kölner Fotografen Peter H. Fürst) wird publiziert. Es ziert bis in die 1970er Jahre hinein viele Kölner Schwulenkneipen.

 

1970

Es gibt eine erste kleine Demonstration in London.

 

April 1970

Mit him erscheint nach Du & Ich das zweite Schwulenmagazin, das nach der Reform des § 175 StGB in der Bundesrepublik Deutschland erscheint. Erster Verlag ist der St. Pauli Verlag Helmut Rosenberg. Chefredakteur ist Dieter Michael Specht, ab dem Jahr 1976 Hans Eppendorfer. Ab dem Jahr 1980 übernimmt die Lambda Zeitschriften GmbH die Zeitschrift und ändert den Titel in him applaus. Im Bundestagswahlkampf 1980 gründet him applaus mit der HAH (Homosexuelle Aktion Hamburg) und der UHA (Unabhängige Homosexuelle Aktion) die Initiative "Rosa Front gegen Strauß", um Franz Josef Strauß als Bundeskanzler zu verhindern. Im April 1981 muss die Zeitung eingestellt werden.

 

 

Mai 1970

Sunny erscheint als dritte Zeitschrift für Homosexuelle (nach Du & Ich und him) und wird ab Heft 4, im Oktober 1970, in DON umbenannt. Bis Ende 1972 wechselt das Magazin siebenmal den Verlag und viermal die Redaktion. Verleger ab Heft 1/1973 ist der Darmstädter Druckereibesitzer Henry Ferling. Von 1973 bis 1975 dominierten in DON seichte Geschichten und billige Aktfotos, u. a. schreiben der in Schwulenkreisen umstrittene Autor und Übersetzer Johannes Werres und der nicht nur in Schwulenkreisen umstrittene Hamburger Arzt Dr. Willhart S. Schlegel. Ab Juni 1975 schreibt und gestaltet Michael Albert (Pseudonym) die Zeitschrift, in der er erst ab Heft 1/1976 unter richtigem Namen Jens M. A. Reimer auftaucht, als er die Konzeption, Redaktion und Gestaltung von DON übernimmt. Ab Heft 9/1976 war Reimers Münchener Büroanschrift Sitz der DON-Redaktion. Seit dem Jahr 1976 emanzipiert sich das Magazin schrittweise; langsam entwickelt die Zeitschrift schwules, gesellschaftliches und politisches Selbstbewusstsein. Kritisch setzt sie sich auch mit dem Verhalten Homosexueller, mit der schwulen Szene und der linken Schwulenbewegung, vor allem mit der homofeindlichen katholischen Kirche auseinander. Ab Heft 1/1980 übernimmt Gerd Talis (Heidelberg) die DON-Redaktion. Nach starken Auflageneinbußen wird ab dem Juliheft 1983 Darmstadt wieder Verlags- und Redaktionssitz; das Impressum nennt jetzt wieder Jens M. A. Reimer mit einem von Heft zu Heft variierenden Autorenteam aus Robert Adler, Ejo Eckerle, Achim Ehlert, Dorin Popa und Peter Thaler. Jens M. A. Reimer verschwindet wieder aus dem Impressum und Dorin Popa (Herrsching) firmiert ab Ende 1983 bis zur Doppelnummer 7+8/1984 mit seiner Anschrift als Alleinredakteur. Ab der Doppelnummer 9+10/1984 erscheint DON in der FV-GmbH (Frankfurt/Main). Ab der Doppelnummer 9+10/1987 wird es mit der Zeitschrift Adonis zusammengelegt und nun DON & ADONIS genannt. Mit der Doppelnummer 7+8/1995 stellt Foerster das Magazin ein.

 

3. Juli 1971

In Deutschland gilt die Uraufführung des Films "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt" (BRD 1970, Regie: Rosa von Praunheim (bürgerlich Holger Bernhard Bruno Mischwitzky, geboren als Holger Radtke; * 25. November 1942 in Riga, Lettland), Drehbuch: Rosa von Praunheim, Martin Dannecker (* November 1942 in Oberndorf am Neckar), Sigurd Wurl) im Rahmen der Berlinale im Forum des jungen Films als Initialzünder der Schwulenbewegung. Noch im selben Jahr gründen sich daraufhin zahlreiche Homosexuelleninitiativen, beispielsweise die Homosexuelle Aktion Westberlin (HAW), die Rote Zelle Schwul (RotZSchwul) in Frankfurt am Main, die Gay Liberation Front (GlF) in Köln und das SchwuZ. Zwischen 1971 und 1973 kommt es zur Gründung von insgesamt 70 Gruppen, davon 55 mit einem allgemeinen Vertretungsanspruch, viele davon mit Bezug auf den Film. Dies ist der Beginn der neuen, anfangs studentisch und links geprägten Lesben- und Schwulenbewegung im deutschsprachigen Raum. Viele "Homophile Organisationen" sind gegen die Aufführung des Films und vor allem gegen die Ausstrahlung im Fernsehen, da man negative Effekte befürchtet. Zwischen Homophilen und Schwulen kommt es immer wieder zu Spannungen. Wenige alte Homophile wechseln das Lager. Im Fernsehen wird der Film das erste Mal am 31. Januar 1972 vom Auftraggeber WDR im 3. Programm zu später Stunde ausgestrahlt werden. Die vorgesehene parallele Aufführung bei der ARD wird kurzfristig unter dem Vorwand abgesagt, gerade die Homosexuellen selbst schützen zu wollen. Nach dem Film gibt es auch im Fernsehen eine Diskussionsrunde. Gegen die Fernsehaufführung agieren im Vorfeld homophile Vereine und Aktivisten, wie etwa die IHWO in Hamburg, da sie negative Auswirkungen befürchten. Die ARD strahlt den Film ein Jahr später am 15. Januar 1973 im 1. Programm aus, woraufhin sich der Bayerische Rundfunk aus dem gemeinsamen Programm ausklinkt.

 

15. August 1971

Die Homosexuelle Aktion Westberlin (HAW) wird gegründet. Dies geschieht infolge der Aufführung des Films "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt" bei den Berliner Filmfestspielen. Zu den circa 40 ausschließlich männlichen Gründungsmitgliedern zählen im Wesentlichen Studenten, die sich der sozialistischen Linken zugehörig fühlen und teilweise Organisationen wie der SEW, der GIM oder der KPD/AO angehören.

Ein Schwerpunkt der Aktivitäten der HAW ist der Kampf für die ersatzlose Streichung des § 175 StGB. Diese Thematik wird in den Kontext eines allgemeineren Kampfes für die Überwindung von Patriarchat und Kapitalismus gestellt, und es werden zahlreiche entsprechende Demonstrationen durchgeführt. Von 1973 bis 1975 organisiert die HAW ein jährliches Pfingsttreffen, zu dem schwule Gruppen aus anderen Städten eingeladen sind und bei dem mit Informationsständen und Demonstrationen für die Ziele der HAW geworben wird.

Im Frühjahr 1972 wird sich innerhalb der HAW eine Frauengruppe konstituieren, aus der sowohl das Lesben-Frühlings-Treffen als auch 1975 das Lesbische Aktions-Zentrum Westberlin hervorgehen. Ungefähr ab Mitte 1977 verliert die HAW zusehends an Einfluss. Einer der Hauptgründe dafür sind Streitereien zwischen Angehörigen und Anhängern linker Organisationen einerseits und dem sogenannten "Feministen"-Flügel andererseits. Bereits zuvor ist es im Rahmen des sogenannten Tuntenstreits zu Meinungsverschiedenheiten gekommen. Die HAW fungiert jedoch bis Mitte der 1990er Jahre als Organisatorin des Schwulenzentrums SchwuZ in der Kulmer Straße, später Hasenheide. In den Jahren der Westberliner Hausbesetzerbewegung gibt es auch enge Kontakte und personelle Überschneidungen zum besetzten Tuntenhaus in der Bülowstraße 55. Aus finanziellen Gründen wird zur Vermeidung einer Überschuldung der Verein HAW e.V. am 25. August 1999 aus dem Vereinsregister gelöscht werden.

 

September oder November 1971

Ganz im Sinne der Parole, die von Praunheim am Ende seines Films propagiert, "Raus aus den Toiletten, rein in die Straßen! Freiheit für die Schwulen!" kommt es auch in Frankfurt am Main im Zuge dieser neuen, anfangs studentisch und links geprägten Lesben- und Schwulenbewegung zur spontanen Gründung einer Emanzipationsgruppe von Schwulen, der Roten Zelle Schwul (RotZSchwul). Die Geschichte der Frankfurter RotZSchwul lässt sich in zwei Abschnitte teilen:

1. Die Zeit von der Gründung im Herbst 1971 (September oder November 1971 - dies kann nach der derzeitigen Quellenlage nicht eindeutig belegt werden) bis zum Januar 1973, in der die Gruppe geschlossen ist: Etwa zehn junge Männer arbeiten hauptsächlich theoretisch, um ein Grundsatzpapier zu erstellen, das die Fundamente für eine politische Plattform für die weitere Emanzipationsarbeit legen und auf der alles Grundsätzliche zur Homosexualität abgehandelt werden soll.

2. Die Zeit vom Februar 1973 bis zur Errichtung des schwulen Kommunikationszentrums in der Wittelsbacher Allee im Sommer 1975, in der sich die Gruppe für neue Mitglieder öffnet - in der Anfangszeit dieser Phase gibt es mehr öffentliche Aktionen.

Mitgründer der RotZSchwul ist der Soziologe und spätere Sexualwissenschaftler Martin Dannecker, der Rosa von Praunheim bei seinem Film "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt" beraten und am Drehbuch mitgearbeitet hat. Dannecker gilt als der führende "Kopf" der RotZSchwul und gibt ihr viele Impulse. Zu den Mitgliedern der ersten Kerngruppe der RotZSchwul gehört neben Dannecker u. a. der Schwulenaktivist und spätere Gastwirt ("Café Größenwahn" in Frankfurt am Main) Hans-Peter Hoogen. Später kommen u. a. hinzu: Der Buchhändler und Bruder der RAF-Mitbegründerin Gudrun Ensslin, Gottfried Ensslin (1946 bis 2013), und der spätere Dichter und Rezitator Alfred Lörken, der 1992 an AIDS verstirbt.

 

2. Dezember 1971

Die Gay Liberation Front (glf) veranstaltet in den Räumen der Evangelischen Studentengemeinde (ESG) in der Bachemer Straße in Köln ihr erstes öffentliches Treffen.

 

1972

Charles Aznavour (geboren als Charles Aznavourian, armenisch Šahnowr Vałinak Aznavowryan; * 22. Mai 1924 in Paris; † 1. Oktober 2018 in Mouriès) komponiert, textet und veröffentlicht das Lied "Comme ils disent". Die deutsche Übersetzung "Wie sie sagen" stammt von Eckart Hachfeld. Er besingt in diesem Chanson den Alltag eines schwulen Travestie-Künstlers - ohne ihn der Lächerlichkeit preiszugeben oder als schrillen Paradiesvogel darzustellen.

Mit dem Pimpernel, das auch nur Nel genannt werden wird, eröffnet die erste Kölner Diskothek für Schwule. Jochen Saurenbach aus Gummersbach und sein Freund, der einen Blumenladen in Köln hatte, wechselten 1968 die Branche: In einem kastenförmigen Gebäude am Rudolfplatz aus den 1950er Jahren, das ein Eiscafé beherbergt hatte, eröffneten sie 1969 das "Kreml", ein Lokal für Jugendliche, in dem Musik von Janis Joplin zu hören war und Gerüchten zufolge Haschisch geraucht wurde. 1972 gründen die Freunde und Geschäftspartner am selben Ort das Pimpernel, dessen Namen Saurenbach "wegen der Lautmalerei" gewählt hat. Es wird von den Behörden anfangs wie ein anrüchiges Lokal des Rotlichtmilieus beargwöhnt. Das Pimpernel suchte in seiner Art und Größe im weiten Umkreis seinesgleichen. Die ausgefallene Fassade: Im unteren Drittel, schlicht und schwarz, springt ein vitrinenartiges Schaufenster vor; links befindet sich die metallene Clubtür mit einem kleinem, quadratischen Klappenfenster. Die Front darüber wird gebildet von einer Struktur, die an zerknüllten Stoff erinnert und deren Wülste mit einer silbrigen Schicht überzogen sind; sie fasst unregelmäßig ein breites Blumenfenster ein. Den vorderen Teil des Parterres, hinter dem Eingangsbereich gelegen, lassen die Geschäftsinhaber rustikal umgestalten, mit uraltem Gebälk aus einem Bauernhaus des Bergischen Landes; Wände und niedrige Decke wirken wie im Rohzustand belassen mit ihrem groben, grauweißen Verputz. Der langgestreckte Tresen, auf dem weiße Kerzen stehen, reicht bis an die Ecke, wo der Discjockey Platten auflegt und die Projektoren für die Lichteffekte auf der Tanzfläche steuert. Während hier die gängige Popmusik läuft, herrscht im ersten Stock eine Atmosphäre, die von Klassik und Filmmelodien geprägt ist. Männer, die sich unten näher gekommen sind, können oben Kaffee trinken und sich unterhalten. Sie sitzen auf Sofas oder in der Mitte auf einer Art Podium - eine große Liege, auf der ein Flokati liegt. Es regt die Fantasie der Gäste an, manche vermuten Sexorgien. Orgien finden allerdings keine statt. Dafür gibt es im Keller eine Leder-Bar mit Darkroom und Pornovideo-Ecke. "Viele haben hier ihr Coming-out begonnen und in Kaschmir oder Leder gehüllt beendet", wird es im Stadtführer "Köln von hinten" aus dem Jahr 1983 heißen. Die Anziehungskraft wird - auch dank der Werbung in Zeitschriften wie "Du & Ich" und "Don" - weit über die Stadtgrenzen hinausreichen - bis zur Schließung 1989. Es soll Stammgäste gegeben haben, die kamen viermal die Woche aus Dortmund. Die Stadtsparkasse Köln wird das Haus und die angrenzenden Gebäude abreißen lassen

Der wohl berühmteste Besucher war Freddy Mercury. Wenn er in Köln zu tun hatte, dann kam er meist zusammen mit Barbara Valentin. Auch Guido Westerwelle, 1980 Mitbegründer der Jungen Liberalen, habe sich blicken lassen. An den Sonntagnachmittagen traf sich der deutsche Ableger der Gay Liberation Front im ersten Stock und politisierte.

Von der Anziehungskraft des Pimpernel lebten auch die Bars Schampanja (vormals Stechuhr) und Spinnrad (später IX-Bar) am Mauritiuswall. Beide bildeten die Keimzelle für das, was später als Bermudadreieck bekannt wird: das Viertel südlich des Rudolfplatzes.

In der Kölner Mathiasstraße 22 wird ein "Bumslokal" eröffnet: Platzjabbeck, Hands, Boners, Pullermanns ...

Die erste, wenn auch kurzlebige Kölner Lesbengruppe Homosexuelle Frauen-Aktion wird auf Initiative von Gertraut Müller († 1999 in Berlin) gegründet.

 

13. Januar 1972

Der erste Vorstand der Gay Liberation Front wird gewählt: Maurice de Clare, Lorenz Eckardt, Ralf Baumgarten, Peter Fürst und Wilfried Rommelaere.

 

3. Februar 1972

Erstmals erscheint das interne Mitteilungsblatt der Gay Liberation Front unter dem Titel "Rumpelstilzchen".

 

29. April 1972

Während einer Tagung in Münster findet in der dortigen Innenstadt die erste Demonstration von Schwulen und Lesben in der Geschichte der Bundesrepublik statt. "Brüder & Schwestern, warm oder nicht, Kapitalismus bekämpfen ist unsere Pflicht!" lautet die Aufschrift des dabei von Martin Dannecker mitgeführten Plakats. Ein anderer Spruch auf einem Demo-Plakat bezieht sich auf eine diskriminierende Äußerung von Franz Josef Strauß auf einem CDU-Parteitag im Jahr 1970, indem dessen damalige Aussage umgedreht wird - in "Lieber ein warmer Bruder als ein kalter Krieger." An der Demonstration in Münster nehmen nach verschiedenen Quellen rund 200 schwule Männer und einige lesbische Frauen teil, andere Quellen sprechen von insgesamt 300 oder 400 Demonstranten.

Zu der Tagung hat die Homosexuelle Studentengruppe Münster (HSM) alle damals bereits existierenden deutschen Homosexuellen-Gruppen eingeladen. Bei diesem Treffen geht es vor allem um die Gründung eines deutschen Dachverbands der schwulen Aktionsgruppen, woraufhin sich bei einem Folgetreffen noch im gleichen Jahr in Bochum insgesamt zehn Schwulengruppen am 9. Oktober 1972 zur Deutschen Aktionsgemeinschaft Homosexualität (DAH) zusammenschließen werden.

 

Mai 1972

"unter uns" erscheint – nach Inkrafttreten der ersten Reform des § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (September 1969) – als vierte Zeitschrift für Homosexuelle, nach Du & Ich, him und DON, und zwar von 1972 bis Heft 12/1977 (für die, die Männer mögen) im Antinoos-Zeitschriftenverlag GmbH, Köln, Geschäftsführer Erwin Röll, Schriftleitung Horst Beermann. In den Jahren 1973 bis 1976 wird das Erscheinen unterbrochen. Im Jahr 1977 schreibt unter anderem Joachim S. Hohmann für unter uns. Mit Übernahme des Titels im Jahr 1978 durch die Bild+Druck GmbH, Frankfurt/Main, unter der Verantwortung von Georges Günter (Pseudonym von Günther Goebel) beginnt die Zählung wieder mit Heft 1. Autoren sind unter anderem Johannes Werres und Heinz S.F. Liehr. Das 64-seitige Magazin besteht in den Jahren bei Bild+Druck nur aus schwulen Geschichten und Aktfotos. Mit der Nummer 15 übernimmt der Darmstädter Druckereibesitzer und Verleger Henry Ferling den Titel (Henry Ferling unter uns/ADAM international Verlag), der bereits die schwule Zeitschrift DON herausgibt. Ab der Nummer 17 schreibt und gestaltet Michael Albert (Pseudonym) die Zeitschrift, in der erst später sein richtiger Name Jens M. A. Reimer erscheint. Als er mit der Nummer 33 Konzeption, Redaktion und Gestaltung komplett übernimmt, wird Reimers Münchner Büroanschrift auch Sitz der ADAM-Redaktion. Zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation (zur informativen DON, im gleichen Ferling-Verlag), entwickelt er eine ungewöhnliche Mischung aus erotischen Fotos und schwul-satirischen Beiträgen. Ab der Nummer 51 (Ende 1984) übernimmt die Foerster-Verlag GmbH, Berlin, Redaktionssitz Frankfurt/Main, den Titel mit einem auf 54 Seiten reduzierten Umfang und einem Inhalt, der sich auf Fotos, Geschichten und Anzeigen beschränkt. Im Laufe der Jahre wurde ADAM der wichtigste Zeitschriftentitel des Verlags Foerster Media, der von Ende 1984 bis 2011 im Verlag erscheint. Zielgruppe sind Schwule, "denen man nicht Monat für Monat Homosexualität erklären muss".

 

 

1973

Homosexualität wird von der American Psychiatric Association (APA) aus ihrem Krankheitenkatalog (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, kurz: DSM, damalige Auflage DSM-II) gestrichen - nicht zuletzt aufgrund der Forschungsergebnisse von Evelyn Hooker. Zuvor galt Homosexualität als psychische Störung. Allerdings existiert von da an im DSM-II die "sexuelle Orientierungsstörung", später im DSM-III "ich-dystone Homosexualität" genannt, mit der ein Zustand anhaltenden Leidens an der eigenen Homosexualität diagnostiziert werden kann. Im neuen, aktuellen DSM-IV-TR befindet sich eine Diagnosekategorie "nicht näher bezeichnete sexuelle Störung", die auch ein "andauerndes und ausgeprägtes Leiden an der sexuellen Orientierung" beinhaltet.

Im Jahr der Weltjugendfestspiele, die 1973 in Ost-Berlin stattfinden, wird dort die Homosexuelle Interessengemeinschaft Berlin (HIB) gegründet, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzt. Das Kürzel HIB wird auf Wunsch der Mitglieder an einer Halskette getragen. Treffpunkt der Initiative ist oftmals das Gründerzeitmuseum in Berlin-Mahlsdorf mit Charlotte von Mahlsdorf (* 18. März 1928 in Berlin-Mahlsdorf als Lothar Berfelde; † 30. April 2002 in Berlin) als Gastgeberin. Es gibt bereits einen regen Austausch zwischen Mitgliedern der Homosexuellen Aktion Westberlin (HAW) und Schwulen, die in der DDR politisch engagiert sind. Einige HAW-Aktivisten sind damals oder wenig später Mitglieder der SEW, die mit der westdeutschen DKP vergleichbar ist. Diese Parteimitglieder, z. B. Volker Eschke, aber auch unabhängige HAW-Aktivisten haben Kontakt zu Peter Rausch, Michael Eggert und anderen, die damals eine lose Vereinigung von Schwulen in der DDR bilden. Peter Rausch ist einer der Mitbegründer des Hibarés, der Cabaret-Gruppe der HIB.

Einerseits hat die Staatsführung der DDR nichts gegen Kontakte zu West-Berliner Kommunisten einzuwenden, andererseits stößt der schwule Emanzipationsanspruch doch auf mehr oder weniger offenes Misstrauen von staatlicher Seite. So werden viele Treffen zwischen DDR-Schwulen und HAW-Mitgliedern - oft bemerkt, manchmal auch unbemerkt - von der Staatssicherheit überwacht.

Heute gibt es nur wenige Dokumente über das homosexuelle Leben in der DDR. Ein Stück lesbischer Emanzipationsgeschichte in der DDR arbeitet der Film "Warum wir so gefährlich waren - Geschichten eines inoffiziellen Gedenkens" auf.

 

11. Januar 1973

Ein Kölner Schöffengericht spricht die Inhaber eines Zeitschriftenvertriebs vom Vorwurf der "Verbreitung unzüchtiger Schriften" frei. Das Urteil wird damit begründet, dass die Darstellung nackter Männer in einem Homo-Magazin so wenig unzüchtig sei wie die Darstellung nackter Frauen.

 

15. Januar 1973

Auf der Schildergasse in Köln machen erstmals mehrere Mitglieder der Homosexuellen Aktion Passanten durch Plakate und Flugblätter auf die Probleme der Homosexuellen aufmerksam.

 

Herbst 1973

Die Gay Liberation Front richtet eine Beratungsstelle in Köln ein.

 

23. November 1973

Die von SPD und FDP gebildete Bundesregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt führt eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts durch. Der entsprechende Abschnitt im StGB wird von "Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" umbenannt. Ebenso wird der Begriff der Unzucht durch den der "sexuellen Handlungen" ersetzt. Im § 175 bleibt nur noch der Sex mit Minderjährigen als qualifizierendes Merkmal zurück, wobei man das sogenannte Schutzalter von 21 auf 18 Jahre absenkt. Sexuelle Kontakte zwischen Frauen finden im Strafgesetz keine Erwähnung. Für Mädchen gilt ein Schutzalter von 14 Jahren. Mit dem § 182 kann auf Antrag eines Erziehungsberechtigten der sexuelle Kontakt eines erwachsenen Mannes mit einem Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren geahndet werden. Die homosexuelle Prostitution ist nicht mehr strafbar. Am 2. Oktober 1973 bestätigt das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss diese Fassung als verfassungskonform. Ab 1975 kommt es jährlich zu maximal 200 Verurteilungen.

In der Kommentierung zu § 175 wird ab 1973 bis in die 1980er Jahre als zu schützendes Rechtsgut die ungestörte sexuelle Entwicklung des männlichen Jugendlichen angegeben. Dies entspricht auch der Begründung der Bundesregierung im Entwurf des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (4. StrRG). Seitens des Gesetzgebers geht man folglich davon aus, dass der männliche Jugendliche einen bleibenden Schaden erleiden könne, wenn er sexuellen Kontakt zu einem Mann hat, selbst dann, wenn dies in beiderseitigem, vollen Einvernehmen geschieht. Dieser Denkansatz entspricht der sogenannten Prägungs- bzw. Verführungstheorie, wonach sich Homosexualität auch dadurch spontan verbreite, dass Jugendliche von Erwachsenen verführt werden.

 

1973/74

In der Schwulenbewegung kommt es zu einer ersten Strategiediskussion, dem sogenannten Tuntenstreit. Der Konflikt bricht beim Pfingsttreffen 1973 in Westberlin aus. An der Abschlussdemonstration nehmen über 700 Teilnehmer teil, darunter bärtige und andere Männer aus Frankreich (Front homosexuel d´action révolutionnaire (FHAR)) und Italien (Fronte Unitario Omosessuale Rivoluzionario Italiano (Fuori!), die im Fummel, also in Frauenkleidern mittanzten. Diese - im Jargon der Szene - Polit-Tunten erregen nicht nur Aufsehen bei den Vorübergehenden, sondern auch Unwillen einiger Mitmarschierender. Letztere fürchten, das die "Fummelträger" heterosexuelle Genossen abschrecken, die sich mit den Schwulen und Lesben solidarisieren wollen. Es kommt zum Eklat, der sich schließlich zu einer Strategiedebatte innerhalb der Homosexuellen Aktion Westberlin ausweitet. Sie spaltet sich in den integrationistischen Flügel aus orthodoxen Marxisten und die radikale Fraktion der Feministen.

Für die Ersteren ist die Homosexuellenunterdrückung ein "vorkapitalistisches Relikt" und kein Wesensmerkmal der bürgerlichen Gesellschaft. Da eine Integration der Homosexuellen jederzeit möglich erscheint, wird die Aufgabe der "homosexuellen Sozialisten" darin gesehen, in der Arbeiterbewegung aktive Solidarität für die homosexuelle Minderheit und bei den Homosexuellen ein Bewusstsein über ihre mehrheitliche Lage als ausgebeutete Lohnarbeiter zu entwickeln.

Anders die feministische Fraktion. Deren Vertreter lehnen eine Minderheitenpolitik ab, die darauf hinauslaufe, die herrschende Form von Heterosexualität unangetastet zu lassen. Letztere sei durch gewaltsame Überzeichnung der Geschlechterrollen und eine latent homosexuelle Identifizierung der Männer untereinander geprägt. Aus dieser Perspektive leiten sie die Forderung nach einer autonomen Schwulenbewegung ab, die, statt in Demutsgesten gegenüber den heterosexuellen Genossen zu verfallen, eigenständige Positionen entwickeln und in die Linke einbringen müsse.

 

19. März 1974

Die Allgemeine Homosexuelle Arbeitsgemeinschaft e. V. (kurz AHA-Berlin e. V., umgangssprachlich auch AHA) wird in West-Berlin gegründet. Sie wird von ehemaligen Mitgliedern der IHWO (International Homosexual World Organisation) als Gegenpol zur Homosexuellen Aktion Westberlin (HAW) gegründet. Die Motivation der Gründer liegt in der aus ihrer Sicht zu großen Nähe der HAW zu kommunistischen oder SEW-nahen Positionen begründet.

Gerade im ersten Jahrzehnt ihres Bestehens spricht die AHA im Gegensatz zur HAW eine breitere Basis an. Durch Flugblattaktionen, Mitorganisation des Berliner CSD und durch andere öffentliche Aktionen trägt sie in dieser Zeit wesentlich zur gesellschaftlichen Akzeptanz der schwulen Minderheit in Berlin bei.

Die AHA vertritt auch gemäßigte Positionen beim berüchtigten Tuntenstreit, der bei einer von der AHA mit initiierten Diskussionsveranstaltung zum Thema "Parteien auf dem Prüfstand zum Thema schwuler Wahlprüfsteine" 1980 in der Bonner Beethovenhalle eskaliert.

Als eine der zentralen Organisationen der zweiten deutschen Schwulenbewegung ist die AHA 1982 mit über 200 Mitgliedern auch der größte schwule Verein Deutschlands. Die seit 1977 erscheinende (zunächst nur vereinsinterne) Zeitschrift AHA-Info wird ab 1979 monatlich herausgegeben und sowohl überregional als auch international bezogen und archiviert.

1985 bietet die AHA die erste schwule Jugendgruppe in Berlin an, seit 1989 findet dort außerdem jährlich das überregionale Jugendtreffen "Warmer Winter" statt. Aus den diversen Gruppenangeboten der AHA gehen in diesen Jahren auch immer wieder eigenständige Vereinsgründungen hervor, so unter anderem der schwule Sportverein Vorspiel SSL e. V.

Während dieser Zeit wandelt sie sich auch vom bürgerlich-liberalen Verein zu einer links-alternativen Gruppierung, die nun zunehmend auch teilweise die Rolle HAW übernimmt, aus der mittlerweile das SchwuZ mit einer starken Ausrichtung als Veranstaltungsort hervorgegangen ist.

Zeitweise beherbergt die AHA, als sie noch im West-Berliner Teil der Friedrichstraße in Kreuzberg residiert, auch das Treffen Berliner Schwulengruppen (TBS). In dessen Rahmen wird (in den Räumen der AHA) bis in die 1990er-Jahre der CSD vorbereitet, sowie - auf Anregung der AHA hin - 1984 die Zeitschrift Siegessäule gegründet. Mit dem Erscheinen der Siegessäule wird das AHA-Info eingestellt.

In der Friedrichstraße stellt die AHA von 1985 bis 1989 auch dem neu gegründeten Schwulen Museum die ersten Ausstellungs- und Archivräume zur Verfügung. Zusammen mit der HuK Berlin ist die AHA außerdem Initiatorin des 1989 am Nollendorfplatz eingerichteten Gedenksteins in Form eines Rosa Winkel für die Opfer der Homosexuellenverfolgung während des Nationalsozialismus.

Ebenfalls 1989 zieht die AHA an den Mehringdamm 61 um und legt so den Grundstein für den schwulen Kiez am Mehringdamm. Dieser entsteht dort in den folgenden Jahren, nachdem ihr das Schwule Museum (ebenfalls 1989) und das SchwuZ (1995) an die gleiche Adresse gefolgt sind. Im Laufe der Jahre siedeln sich in der unmittelbaren Nachbarschaft außerdem eine zunehmende Zahl von Cafés, Bars und anderen Gewerbebetrieben aus der schwulen Szene an.

Mitte der 1990er-Jahre organisiert die AHA mit dem ersten Alternativen CSD den Vorläufer des heutigen Kreuzberger bzw. Transgenialen CSD und gehört in der Folgezeit zu den Kritikern der zunehmenden Kommerzialisierung des "großen" CSD.

Seit den 1990er-Jahren hat die AHA auch eine zunehmende Bedeutung als Kulturveranstaltungsort sowohl innerhalb der Berliner Tunten- und Transgender-Subkultur als auch darüber hinaus gewonnen.

Infolge der Arbeit eines im März 2008 gewählten neuen Vereinsvorstands steht die AHA im November 2008 plötzlich am Rand der Zahlungsunfähigkeit, nachdem in den Vorjahren die Vereinskasse stets gut gefüllt gewesen war. Kritische Meinungen, die von einer feindlichen Übernahme bestimmter politischer Kreise und vorsätzlichen Trieb des Vereins in den Ruin oder persönlicher Vorteilsnahme des zwischenzeitlichen Vorstands sprechen, können nie bewiesen werden. Daraufhin wird der Vorstand am 16. Dezember 2008 mit 2/3-Mehrheit abgewählt. Unabhängig davon verfügt das Wirtschafts- und Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg im November zudem die Schließung der Vereinsräume aufgrund einer anonymen Anzeige, da keine Genehmigung zur Verwendung als Schank- und Speisebetrieb vorliegt. Der Vermieter kündigt den Mietvertrag der AHA fristlos, woraufhin der Verein die Räume am Mehringdamm zum 31. Dezember 2008 verlassen muss. Vereinsbesprechungen sowie einzelne Gruppen und Veranstaltungen finden über knapp zwei Jahre an wechselnden Orten statt. Vielfach wird die Zukunft der AHA in dieser Zeit ohne eigene Räume äußerst pessimistisch eingeschätzt

Seit September 2010 verfügt der Verein über neue Räumlichkeiten in der Monumentenstraße 13 in Berlin-Schöneberg. Dort findet wieder ein breites Spektrum an Veranstaltungen statt, das unter anderem Jugendgruppen, Kultur- und Kleinkunstveranstaltungen, Partyveranstaltungen und Workshops umfasst. Darüber hinaus werden auch Coming-out- und Counseling-Gruppen sowie Organisations- und Vorbereitungskomitees für Festveranstaltungen (in der Vergangenheit auch für den Berliner CSD) angeboten. Zusätzlich zu seinen eigenen Veranstaltungen und Gruppen überlässt der Verein seine Räume auch anderen Gruppen in der lesbisch-schwulen Szene sowohl an einzelnen Terminen wie auch für regelmäßige Veranstaltungen. Dazu zählen beispielsweise Kooperationen mit dem Transgenderprojekt Wigstöckel, der Drag-King-Gruppe Kingz of Berlin, den Schwestern der Perpetuellen Indulgenz (S.P.I./OSPI Berlin), dem Jugendverband Lambda Berlin-Brandenburg oder Theaterprojekten. Die AHA unterstützt außerdem aktiv die direkte Arbeit in der HIV-Prävention von Projekten wie den Schwestern der Perpetuellen Indulgenz, mancheck oder dem Projekt "Ich weiss was ich tu" (IWWIT) der Deutschen AIDS-Hilfe.

Vereinsentscheidungen werden monatlich in einem öffentlichen Plenum getroffen. Die AHA ist das einzige schwule Projekt in Berlin, das vollständig auf ehrenamtlicher Basis und ohne finanzielle Unterstützung aus Fördertöpfen arbeitet. Die AHA ist dadurch politisch, inhaltlich und finanziell unabhängig und kann so (neben ihren eigenen Gruppen und Veranstaltungen) vor allem auch als Plattform für neue Projekte und Interessengruppen eine zentrale Rolle spielen.

 

13. September 1974

Die Gay Liberation Front eröffnet ein Zentrum in der Dasselstraße 2 in Köln.

 

Herbst 1974

Die Gay Liberation Front gründet ein Sozialwerk.

 

1975

Die "rosa" wird als Zeitung der Hamburger HAH gegründet, verantwortlich ist der Künstler Nicolaus Schmidt (* 1953 in Arnis als Klaus Schmidt), damals Student. Ab der Nummer 8 im Jahr 1977 schließt sich die Bremer Gruppe Schwule Aktion Bremen der Zeitungsredaktion an.

Walter (Wally) Bockmayer und sein Partner Rolf Bührmann eröffnen an der Zülpicher Straße in Köln die Filmdose.

 

1. Juli 1975

Im Versandhandel "Loge 70" wird S/M-Pornographie beschlagnahmt. Kunden werden ebenfalls aufgesucht, gefundenes Material beschlagnahmt.

 

Dezember 1975

Erstmals steht ein "Info-Tisch" der Gay Liberation Front und der Schwule Aktion Köln (SAK) auf der Schildergasse in Köln. Beabsichtigt ist, die Homosexuellen öffentlich sichtbar zu machen.

 

1976

In der DDR wird eine "Verfügung zur Geschlechtsumwandlung von Transsexualisten" erlassen. Damit wurde es möglich, das personenstandsrechtliche Geschlecht zu ändern und geschlechtsangleichende Operationen zu genehmigen, falls Gutachter dieser Maßnahme zustimmen und die Antragsteller als "Transsexualisten" anerkennen. Damit gehört die DDR zu den ersten Staaten weltweit, die eine solche Regelung einführen. Sie wird jedoch nie veröffentlicht.

 

 

5. Juni 1976

Nachdem der Vermieter die Räume in der Dasselstraße in Köln wegen angeblicher Lärmbelästigung gekündigt hat, eröffnet die Gay Liberation Front ein neues Zentrum am Marienplatz 3 bis 5.

 

1977

Ab diesem Jahr entstehen im Umfeld der Berliner Allgemeinen Homosexuellen Arbeitsgemeinschaft (AHA-Berlin e.V.) zahlreiche Gruppen, die in gesellschaftliche Großorganisationen hineinwirken wollen. So entsteht am Rande des Evangelischen Kirchentags 1977 die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK), es entstehen der Arbeitskreis Homosexualität in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), die Schwusos in der SPD, offizielle Anerkennung 1983, der Bundesarbeitskreis Homosexualität der damals noch F.D.P.-nahen Jungdemokraten (1980), die Bundes-AG SchwuP innerhalb der Grünen und 1984 die DKP-nahe Demokratische Lesben- und Schwuleninitiative (DeLSI), zuvor jedoch bereits eine Arbeitsgruppe der SEW-nahen Hochschulgruppe ADSen (Arbeitsgemeinschaft von Demokraten und Sozialisten). Ebenfalls Ende der 1970er Jahre entsteht die schwule Lehrergruppe in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Als erstes offizielles Parteigremium wird im Landesverband Berlin der FDP 1981 ein Arbeitskreis Homosexualität gegründet, dessen aktive Mitglieder jedoch im November 1982 aus der FDP austreten.

Allein zwischen Dezember 1980 und Mai 1986 erhöht sich die Zahl der lesbisch-schwulen Emanzipationsgruppen von etwa 148 auf 416.

 

Mai 1977

Nach mehrjähriger Pause erscheint wieder die Zeitschrift "unter uns" - Untertitel: "für Freundschaft und Toleranz", Schriftleiter sind Erwin Röll und Horst Beermann, herausgegeben vom Antinoos-Verlag, Köln.

 

24. Mai 1977

In der Cinemathek in Köln wird der Film "Rosa Winkel" gezeigt, die erste Dokumentation über die nationalsozialistische Homosexuellenverfolgung und den Kampf der Opfer um Entschädigung.

 

29. Oktober 1977

Die Verfilmung des autobiografischen Romans von Alexander Ziegler "Die Konsequenz" von Bernd Eichinger unter der Regie von Wolfgang Petersen hat im Rahmen der Hofer Filmtage Premiere. Der Film wird mit dem Prädikat "wertvoll" ausgezeichnet und dennoch in der ursprünglichen Fassung zensiert und aufgrund des als brisant empfundenen Inhalts bei der Erstausstrahlung in der ARD am 8. November 1977 vom Bayerischen Rundfunk boykottiert, indem dieser sich weigert, den Film zu senden. Kinostart ist am 2. Dezember 1977. In den Hauptrollen: Martin Kurath und Thomas Manzoni sind Jürgen Prochnow und Ernst Hannawald zu sehen. Der aus der Perspektive Martin Kuraths tagebuchartig gestaltete Roman spielt im Jahr 1974. Der Schweizer Alexander Ziegler verarbeitet in dem Buch seine persönlichen Erfahrungen. Er selbst war wegen "Verführung Unmündiger zu widernatürlicher Unzucht" zweieinhalb Jahre lang inhaftiert.

 

1978

In diesem Jahr wird mit Jutta Schlegel erstmals eine Frau in den Vorstand der Gay Liberation Front gewählt.

 

13. März 1978

Mit Wolfgang Krömer wird erstmals ein offen Schwuler als Bürgerschaftskandidat für Hamburg aufgestellt.

 

1. Mai 1978

Zum ersten Mal nehmen 120 Schwule offen an der Mai-Kundgebung des DGB in Köln teil.

 

Oktober 1978

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, die Menschenwürde und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) geböten es, den Geschlechtseintrag im Geburtenbuch zu ändern, wenn es sich um einen irreversiblen Fall von "Transsexualität" handele und eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt worden sei, und fordert eine gesetzliche Regelung. Der Deutsche Bundestag befasst sich daraufhin mit dem Entwurf eines Transsexuellengesetzes (TSG). Es wird am 10. September 1980, mit Wirkung ab dem 1. Januar 1981, unter dem Titel Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) verabschiedet. Federführend für den Gesetzesentwurf zeichnet der damalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).

 

5. Oktober 1978

Titelblatt des Stern: "Wir sind schwul". 600 Männer outen sich freiwillig; im Falle eines 17-Jährigen ermittelt die Staatsanwaltschaft, sie droht dem jungen Mann mit Beugehaft, wenn er nicht den Namen seines 40-jährigen Freundes preisgibt.

 

10. Dezember 1978

In der DDR wird die Anerkennung der Homosexuellen Interessengemeinschaft Berlin mit der Begründung abgelehnt, "es bestünde kein gesellschaftliches Interesse, eine eigene Organisation zu gründen".

 

1979

Die ersten Christopher Street Days (CSDs), um an den Stonewall-Aufstand von 1969 zu erinnern, finden in Bremen, Berlin und Stuttgart statt. In Berlin wird er seitdem alljährlich begangen. 1979 gab es in Berlin und Stuttgart 400 Teilnehmer, in Bremen 800, 1982 waren es in Berlin schon 3000, 1990 mehr als 10.000 und seit 1997 über 100.000.

Helmuth Klein, Spitzname "Leder-Oma", einer der Hauptorganisatoren der frühen Kölner Lederszene und Mitgründer des "Motor-Sport-Club Köln" (MSC), eröffnet in der Kölner Stephanstraße 1 sein Lokal "Amts-Schimmel" (später "Teddy-Treff"). Klein stirbt 1992 in Aachen - eines der ersten prominenten Aids-Opfer Kölns.

 

Die Zeitschrift "Bravo" bringt einen Fotobeitrag zu "Junge Liebe", der vorführt, wie männliche Jugendliche "ganz normal" miteinander intim sein können.

 

 

19. Mai 1979

Das Zentrum der Gay Liberation Front in der Roonstraße 59 wird eröffnet.

 

30. Juni 1979

Die Schwule Aktion Köln veranstaltet zum ersten Gay Freedom Day in Köln ein Fest auf dem ehemaligen Stollwerck-Gelände.

 

25. September 1979

Das Bundesverwaltungsgericht urteilt: "Eine homosexuelle Neigung schließt die Eignung eines Soldaten zum Vorgesetzten aus."

 

1979/80

In den bundesdeutschen Studentenvertretungen (AStA) werden fast überall Schwulenreferate eingerichtet. Dabei ist es ein wichtiger Bestandteil des Selbstverständnisses, dass die Referate offiziell in den AStA integriert sind. Das muss teilweise in mehreren Gerichtsverfahren gegen die staatliche Hochschulverwaltung erkämpft werden (so zum Beispiel an den Universitäten FU und TU Berlin). Später werden fast überall sogenannte Autonome Lesben- und Schwulenreferate eingerichtet, die von den lesbischen und schwulen Vollversammlungen an den Hochschulen und Universitäten gewählt werden.

 

1980er Jahre

 

Nachdem sich die Homosexuelle Interessengemeinschaft Berlin (HIB) Ende der 1970er Jahre aufgelöst hatte - wegen der "Borniertheit marxistischer Gesellschaftswissenschaftler" - organisieren sich lesbische und schwule Aktivisten unter dem Dach der Kirche und im Umfeld der sich formierenden Bürgerrechtsbewegung. Im Jahr 1982 bildet sich der Arbeitskreis Homosexualität bei der Studentengemeinde in Leipzig. In den folgenden Jahren werden DDR-weit zwanzig solcher Gruppen entstehen, die auf Kirchentagen mit Infoständen präsent sein werden.

 

 

1980

Der Film "Taxi zum Klo" wird in Berlin gedreht, der das schwule Leben des Regisseurs Frank Ripploh (* 2. September 1949 in Rheine/Westfalen; † 24. Juni 2002 in Rheine/Westfalen) in der Stadt in aller Offenheit zeigt und auch diverse graphisch eindeutige Sexszenen aufweist. Der Film gilt als Meilenstein in der Geschichte des schwulen Films. Ripploh ist Hauptschullehrer und während der Dreharbeiten noch Beamter auf Probe. Aus seiner Homosexualität macht er nie ein Geheimnis und ist als Peggy von Schnottgenberg sogar sehr offensiv. Sogar im Stern outet er sich und Ärger mit der Schulbehörde ist ihm gewiss. Nur wegen eines festgestellten Leberschadens ist er nicht dienstfähig. Bemerkenswert ist der ironische, von einem Teil des Publikums auch als Komödie wahrgenommene Streifen vor allem wegen seiner schon damals und bis heute unerreichten Offenheit der Darstellung von schwuler Sexualität. So sind zum Beispiel zahlreiche erigierte Penisse sogar bei sexuellen Handlungen an so genannten Glory Holes in als sogenannten Klappen genutzten öffentlichen Toiletten zu sehen. Es handelt sich übrigens um den einzigen in Deutschland, Österreich und der Deutschschweiz für ein Publikum ab 16 Jahren freigegebenen nicht-pornographischen Film mit einer Szene, in der nicht nur Fellatio zu sehen ist, sondern auch die Ejakulation in den Mund des Partners mit anschließendem Samenschlucken in einer lang anhaltenden detailgetreuen Großaufnahme. Bei dieser Szene ist Regisseur und Hauptdarsteller Ripploh beim eigenen Orgasmus zu sehen. An anderer Stelle sieht man den Hauptdarsteller beim Praktizieren einer Golden Shower, ähnlich nur noch zu sehen in dem themenverwandten Streifen Wilde Nächte (Les nuits Fauves) (1992) von Cyril Collard, der in Frankreich ab 12 Jahren, in Deutschland erst ab 18 Jahren freigegeben ist, in dem der Hauptdarsteller und Regisseur sich auch selbst spielt. In Österreich wird der Film im Zuge der Vorbereitungen für das erste schwule Filmfestival Wiens (1982) am 17. Mai 1981 wegen gleichgeschlechtlicher Pornographie beschlagnahmt werden. Der mit nur 100.000 DM und ohne jede Fördermittel gedrehte Film ist in der Szene zum Kultfilm avanciert. Er war der "Hit" der Hofer Filmtage 1980 und erhielt 1981 beim Festival in Saarbrücken den begehrten Max-Ophüls-Preis. In Freiburg ist das Apollo-Kino über Wochen hinweg ausverkauft und in New York haben über 200.000 Menschen diesen Film als Taxi to the Toilet gesehen, was über 1 Million Dollar einspielt. Vor seinem Tod wird Ripploh noch einen Director’s Cut fertigstellen, der 2002 auf DVD veröffentlicht werden wird. Diese ist remastered, 16:9 anamorphic widescreen und noch immer mono. Als Zugabe gibt es neben allen Standards ein 23-minütiges Interview mit dem Regisseur zu Taxi nach Kairo, ein Nachfolger von 1987, der bei Kritik und Publikum weniger erfolgreich war.

 

März 1980

Aus einer Volleyballgruppe entsteht der SC Janus in Köln als erster schwul-lesbischer Sportverein Europas.

 

30. Juni 1980

Bei der Bundestagswahl 1980 tritt Cornelius "Corny" Littmann (* 21. November 1952 in Münster) für die Grün-Alternative Liste (GAL) als Spitzenkandidat in Hamburg an. Um im Wahlkampf die Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen öffentlich anzuprangern, zerschlägt er unterstützt von einer Gruppe Hamburger Homosexueller Spiegel in öffentlichen Toiletten, in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli 1980 am Spielbudenplatz sowie am 2. Juli 1980 u.a. am Großneumarkt, Jungfernstieg und Rathausmarkt. Hinter diesen Einwegspiegeln befinden sich Kabinen, von denen aus Beamte der Hamburger Polizei die Klappe kontrollieren können. ("Hamburger Spiegel-Affäre").

 

7. Juni 1980

Das Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 1980 fordert, "um Homosexuelle rechtlich und gesellschaftlich gleichzustellen", "§ 175 zu streichen. Für den Schutz von Kindern und Abhängigen reichen die übrigen Strafbestimmungen aus." Die FDP kann diese Forderung in den Verhandlungen mit der SPD zur Regierungsbildung nicht durchsetzen.

 

12. Juli 1980

Militante Teile der "Schwulen- und Pädobewegung" sprengen in der Bonner Beethovenhalle durch andauernde Pfeifkonzerte und schließlich die Besetzung des Podiums eine Diskussion mit Vertretern der Parteien anläßlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 5. Oktober.

 

Herbst 1980

Herausgegeben von Jochen Saurenbach (Schwule Aktion Köln) erscheint erstmals der "Palmwedel", ab Heft 3 mit dem Untertitel: "1. Kölner Schwulenzeitschrift". Insgesamt erscheinen fünf Hefte.

 

1. Dezember 1980

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" veröffentlicht in seiner Ausgabe 49/1980 die folgende Personalie: "Hildegard Hamm-Brücher, 59, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, die im Oktober auf einer Fraktionssitzung der FDP heftigen Widerstand gegen die von der Partei gewünschte Reform des Homosexuellen-Paragraphen 175 anmeldete (Hamm-Brücher: 'Ich möchte die jungen Männer vor den alten Greisen bewahren'), wurde von der Redaktion des in Hannover erscheinenden Homo-Heftes 'Du & Ich' mit dem 'Rosa Hammer des Monats' Dezember ausgezeichnet. Der neugeschaffene Preis soll allmonatlich 'an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens' verliehen werden, 'die durch Ignoranz und besondere Unkenntnis der homosexuellen Wirklichkeit dem sogenannten gesunden Volksempfinden seinen Nährboden erhalten'."

 

1981

Der Hamburger Autor Thomas Grossmann (* 1. Juni 1951 in Hamburg) veröffentlicht mit seinem Ratgeber "Schwul - na und?" den ersten Ratgeber zum Coming Out für Schwule. Überarbeitete Neuauflagen erscheinen 1991 und 1994.

 

1986 folgt das Buch "Beziehungsweise andersrum. schwul - und dann?", mit dem Schwulen und Lesben in der damals gesellschaftlich schwierigen Situation in Partnerschafts- und anderen Fragen unterstützt werden sollen.

 

Mit dem Buch "Eine Liebe wie jede andere. Mit homosexuellen Jugendlichen leben und umgehen" aus dem Jahr 1984 (erweiterte Ausgabe 1991) verfasst Grossmann zum ersten Mal einen Ratgeber für die Eltern schwuler und lesbischer Jugendlicher. Darin werden die Probleme von schwulen und lesbischen Heranwachsenden offen angesprochen und erklärt.

 

Auch der erste Ratgeber für Lesben, Pat Califias "Sapphistry: Das Buch der lesbischen Sexualität" erregt Aufsehen. (Patrick Califia (* 1954 nahe Corpus Christi, Texas; früher Pat Califia) ist ein bisexueller Transmann.)

 

3. Juli 1981

Die Krankheit AIDS wird erstmals in der Presse erwähnt. Die New York Times berichtet vom "Carposi sarcom", die bei Schwulen festgestellt wurde. 1982 wird der erste AIDS-Kranke in der BRD diagnostiziert, 1984 sind es 20. Allein zwischen 1985 und 1990 sterben ca. 10.000 Menschen an AIDS.

 

September 1981

Gegen die Benennung einer Straße in Köln-Weiden nach Oscar Wilde gibt es erheblichen Widerstand eines Teils der Anwohner: Sie wollen nicht in einer Straße wohnen, die nach einem Homosexuellen benannt ist.

 

5. Oktober 1981

Mit Hilfe der Presse gelingt es der Ulmer Schwulengruppe "Schwulm", die Erlaubnis für einen schwulen Infostand zu bekommen. Dieser war mit der Begründung abgelehnt worden, "Werbung für Homosexualität" verstoße trotz der Wandlung der öffentlichen Meinung gegen die öffentliche Ordnung.

 

8. März 1982

Der LesbenRing e. V. wird als Dachorganisation lesbischer Frauen gegründet. Im Gründungsjahr 1982 entsteht bei vielen Lesben das Bedürfnis nach bundesweiter Vernetzung und gemeinsamer Vertretung lesbisch-feministischer Interessen, um politischen Forderungen mehr Gewicht zu verleihen. Der LesbenRing steht dafür ein, lesbische Lebensweisen in der Gesellschaft öffentlich und sichtbar zu machen. Er fördert die Vernetzung lesbischer Frauen und lesbischer Organisationen untereinander. Zudem schließt er Bündnisse mit anderen Frauenverbänden. Langfristig geht es darum, lesbische Lebensweisen als eine gleichberechtigte Lebensrealität neben anderen zu etablieren. Der LesbenRing wirkt der Diskriminierung von lesbischen Frauen entgegen und fördert Lebensformen, die bestimmt sind von wechselseitiger Achtung, Gewaltfreiheit und Demokratie. Er vertritt die Interessen der Lesben in Politik und Gesellschaft und versteht Lesbenpolitik und  -kultur als wesentlichen Bestandteil des eigenen Lebens und unterstützt das jährlich stattfindende Lesbenfrühlingstreffen (LFT). Der LesbenRing bekommt Sitz und Stimme im Deutschen Frauenrat, wird Mitglied bei der ILGA (International Lesbian and Gay Association) und auch im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vertreten sein.

 

Herbst 1982

Der erste schwule Männerchor wird in Köln gegründet: "Triviatas".

 

2. Oktober 1982

Der schwule Buchladen "Lavendelschwert" wird unter anderem von Jean-Claude Letist (* 13. Februar 1946; † 28. Februar 1990) in der Bayardsgasse in Köln eröffnet.

 

1983

Die Immunschwächekrankheit AIDS wirft ihren Schatten über die Schwulenbewegung. Zum einen sterben in den folgenden Jahren zahlreiche prominente Aktivisten; zum anderen geht es nun darum, eine repressive Gesundheitspolitik abzuwehren, wie sie vor allem der bayerische Innenpolitiker Peter Gauweiler (CSU) voranzutreiben versucht. So fordert dieser 1986 die Einrichtung von Internierungslagern für Aids-Kranke.

 

August 1983

Das Sozialwerk der Gay Liberation Front wird in den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband aufgenommen.

 

Oktober 1983

Das erste "Köln von hinten" erscheint. Erstmals wird die Kölner Szene in ihrer ganzen Vielfalt beschrieben.

 

23. Dezember 1983

Der Vier-Sterne-General und stellvertretende Nato-Oberbefehlshaber Europas, Günter Kießling (* 20. Oktober 1925 in Frankfurt (Oder); † 28. August 2009 in Rendsburg) wird wegen seiner angeblichen Homosexualität entlassen. Er sei erpressbar und dadurch ein Sicherheitsrisiko.

 

Im Jahr 1983 geht das Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) Gerüchten unter anderem aus dem Nato-Hauptquartier nach, General Kießling sei homosexuell. Im Zuge der Ermittlungen befragt die Kölner Kriminalpolizei Mitarbeiter verschiedener Lokale. In den Kneipen "TomTom" und "Café Wüsten" identifizieren mehrere Personen das Foto von Kießling als "Günter oder Jürgen, auf jeden Fall etwas mit ü, von der Bundeswehr".

 

Am Abend des 14. September 1983 wird Kießling von Wolfgang Altenburg, Generalinspekteur der Bundeswehr, für den nächsten Tag ins Verteidigungsministerium nach Bonn beordert, wo er erstmals mit den Vorwürfen konfrontiert wird. Kießling versichert Altenburg und später auch Verteidigungsminister Manfred Wörner (CDU), dass die Vorwürfe jeder realen Grundlage entbehrten. Trotzdem einigt man sich vier Tage später darauf, dass Kießling sich mit sofortiger Wirkung krankmelden solle, um dann am 31. März 1984 aus Gesundheitsgründen mit einem Großen Zapfenstreich aus der Bundeswehr entlassen zu werden.

 

Generalleutnant Hans-Henning von Sandrart, der stellvertretende Operationschef des amerikanischen Nato-Oberbefehlshabers Bernard W. Rogers, drängt in der Folge wiederholt darauf, den Entlassungstermin auf den 31. Dezember 1983 vorzuverlegen. Im Rahmen der weiterlaufenden Ermittlungen lässt der ASBw-Chef Brigadegeneral Helmut Behrendt dem Verteidigungsminister ein anderthalb Seiten langes Dossier zukommen, das den Verdacht der Homosexualität bestätigen soll.

 

Die vermeintlichen Beweise veranlassen Verteidigungsminister Manfred Wörner, den Vier-Sterne-General Kießling als Sicherheitsrisiko einzustufen, und er entscheidet am 8. Dezember 1983, ihn zum Jahresende 1983 vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Als Kießling am 13. Dezember davon in Kenntnis gesetzt wird, beantragt er unmittelbar vor seiner Entlassung am 23. Dezember 1983 gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren zur Reinigung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Kießling nimmt am gleichen Tag aus der Hand des Staatssekretärs seine Entlassungsurkunde entgegen.

 

Am 4. Januar 1984 veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung über die Presseagenturen einen Beitrag ihres Bonn-Korrespondenten Alexander Szandar, der am Folgetag den Startschuss für die folgende Medienberichterstattung gibt. Am gleichen Tag kommt Kießling in das Büro des ihm flüchtig bekannten Claus Jacobi bei der "Welt am Sonntag", der aufgrund seiner Reputation als konservativer Journalist nicht im Verdacht steht, befangen im Sinne eines mutmaßlich homosexuellen Generals zu sein, und fragt diesen um Rat. Journalisten recherchieren weiter über den Fall und das Verteidigungsministerium bestätigt die Pressemeldungen über die Pensionierung. Parlamentarische mündliche Anfragen der Oppositionsparteien, die der parlamentarische Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Peter Kurt Würzbach, beantworten muss, sprengen den üblichen Rahmen für mündliche Anfragen. Das wenig aufklärende und eher abwiegelnde Verhalten des Ministers führt zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der nach dem 1. Februar die Aufklärung der Affäre versucht. Der Abschlussbericht des Ausschusses offenbart dann die schlampige Ermittlungsarbeit des MAD, die unzureichende Abwägung aller Aspekte der Affäre durch den Minister und die vollkommene Unschuld Kießlings.

 

Während dieser Affäre tritt der Schauspieler Alexander Ziegler in den Blickpunkt der Öffentlichkeit: Als der Verteidigungsminister Manfred Wörner die vorzeitige Entlassung des Generals Günter Kießling wegen seiner angeblichen Homosexualität verfügt, werden mögliche Zeugen (darunter der Gastwirt Udo J. Erlenhardt) vernommen. Ziegler lässt verlauten, dass er das Protokoll eines Telefongesprächs mit dem ehemaligen Prostituierten Achim Müller vom 12. Februar 1979 besitze, aus dem die homosexuelle Neigung General Kießlings eindeutig hervorgehe. Daraufhin wird Ziegler am 20. Januar 1984 (in Begleitung seines Düsseldorfer Rechtsanwaltes Friedhelm Spieß) von Minister Wörner im Beisein des Staatssekretärs Joachim Hiehle, des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Wolfgang Altenburg, des Kanzleramtsministers Waldemar Schreckenberger und anderer Personen der Führung der Bundeswehr empfangen. Es gelingt Ziegler zwar, Wörner für seine Anmaßungen einzunehmen, die Vorhaltungen brechen jedoch in sich zusammen, als die Öffentlichkeit erfährt, dass Wörner Ziegler empfangen habe, zuvor und bisher aber keine Zeit hatte, ein persönliches Gespräch mit Kießling zu führen. Die Öffentlichkeit lässt sich von der Richtigkeit seiner angeblichen Gesprächsmitschrift kaum überzeugen. Von dem Telefongespräch existiert lediglich eine Abschrift. Das eigentliche Tonband kann Ziegler dem Minister nicht vorführen.

 

Das Gespräch zwischen Wörner und Ziegler zerstört die letzte Glaubwürdigkeit des Ministers, er könne eine Aufklärung der Affäre leisten, vollends. Kießling nimmt darauf seinen Antrag auf das Disziplinarverfahren und sein Anwalt zieht alle Klagen zurück. Erstes verläuft nach Bewertung durch den Leitenden Rechtsberater ergebnislos: kein Vorwurf kann irgendwie belegt oder nachgewiesen werden. Bei den im Disziplinarverfahren gegen Kießling geprüften Vorgängen erweisen sich alle Vorwürfe als haltlos.

 

Nachdem - vor allem infolge der Berichte über einen mit Kießling verwechselbaren Doppelgänger, der umtriebigen Medienarbeit Kießlings wie auch der unnachgiebigen Arbeit seines Rechtsanwalts, des renommierten Bonner Verwaltungsjuristen Konrad Redeker - offenkundig wird, dass die Behauptungen gegenüber Kießling nicht beweisbar sind und sowohl im Parlament als auch in der Öffentlichkeit der Zusammenhang zwischen Homosexualität und Sicherheitsrisiko hinterfragt wird, wird die Affäre durch das Eingreifen von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (CDU) noch im Jahr 1984 beendet: Kießling wird ab 1. Februar 1984 wieder in den aktiven Dienst und unmittelbar danach am 26. März 1984 ehrenhaft mit dem Großen Zapfenstreich in den Ruhestand versetzt. Zuvor hat Kohl den Rücktritt Wörners zurückgewiesen.

 

Kießling wird zeit seines Lebens ein von den Generalen des Heeres gemiedener ehemaliger Soldat bleiben. Zum Jubiläum der Bundeswehr 1985 wird Kießling als einziger Vier-Sterne-General nicht eingeladen.

 

Kießling sagt später: "Ich bin nicht hasserfüllt, aber nach wie vor tief enttäuscht, weil die politisch Verantwortlichen damals unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze gehandelt haben." Konsequenzen erfahren lediglich Staatssekretär Joachim Hiehle und der Amtschef des Militärischen Abschirmdienstes, Brigadegeneral Helmut Behrendt, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

 

Bis heute sind die Hintergründe der Affäre nicht vollständig geklärt. Der Mitarbeiter der Personalabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung und Mitglied des Hauptpersonalrates, der das Gerücht der Homosexualität Kießlings gegenüber einem Angehörigen des MAD "ins Spiel" brachte, blieb unbehelligt. Andere "Quellen", wie z.B. deutsche Offiziere im NATO-Hauptquartier in Mons, konnten bislang nicht als "Urheber" oder Mitverantwortliche identifiziert werden. Gerüchte, wonach die Affäre "in ganzem Umfang von der Stasi eingefädelt" worden sein soll, lassen sich bislang nicht belegen. Der stellvertretende Amtschef des ASBw, der bereits 1988 verstorbene Oberst Joachim Krase, war nach seinem Tod zwar als ein Agent der Stasi entlarvt worden. Dennoch hatte er frühzeitig versucht, alle Ermittlungen gegen Kießling zu stoppen.

 

Die Kießling-Affäre wird mit den früheren Affären Harden-Eulenburg (1907/09) und Fritsch-Blomberg (1938) verglichen, in denen es ebenfalls um sexuelle Angelegenheiten von Militärs ging.

 

1984

Walter Bockmayer und sein Partner Rolf Bührmann eröffnen das "Theater in der Filmdose". Erste Produktion: "Die Geierwally", die (mit Gastspielen) mehr als 750 mal gezeigt wird. Es spielen u. a. Veronika Ferres, Samy Orfgen, Dirk Bach und Ralf Morgenstern.

 

9. bis 18. Januar 1984

Eine achtteilige Artikelserie des "Express" erscheint: Homosexuelle '84 - Wie sie leben, wie sie lieben, wie sie leiden.

 

12. März 1984

Herbert Rusche (* 6. Mai 1952 in Bad Neuenahr), seit dem 6. März 1983 als Nachrücker Mitglied der Bundestagsgruppe der Partei "Die Grünen", wird bei einem Vortrag zur Problematik des § 175 StGB wegen seiner Homosexualität von einem Neonazi angeschossen und leicht verletzt. Der Täter stammt wohl aus den Reihen des Neonazis Michael Kühnen. Rusche wird aufgrund des Rotationsprinzips der Grünen am 4. Oktober 1985 als Nachrücker für Milan Horacek Mitglied des Deutschen Bundestages und der erste Abgeordnete in der Geschichte des Deutschen Bundestages werden, der offen zu seiner Homosexualität steht.

 

22. Mai 1984

Die Kölner Schwulen- und Lesbengruppen gründen die "Emanzipation" als Trägerverein eines Schwulen- und Lesbenzentrums.

 

1985

Die Aids-Hilfe Köln wird gegründet.

 

16. März 1985

Das Kölner Schwulen- und Lesben-Zentrum (SchuLZ) öffnet seine Pforten. Bereits ab Juni 1984 war an einer Satzung für den zukünftigen Trägerverein gearbeitet worden, der am 8. September 1984 gegründet wurde und den Namen Emanzipation e.V. erhielt. Am 24. Oktober 1984 konnte der Mietvertrag für die Räume der ehemaligen Tanzschule Meyer in der Bismarckstraße 17 unterzeichnet werden. Das Kölner Zentrum erhält den Namen SchuLZ aus dem vorherigen Arbeitstitel Schwulen- und Lesbenzentrum, nachdem der ursprünglich von einigen Beteiligten angestrebte Name Magnus-Hirschfeld Centrum (in Anlehnung an das gleichnamige,  Hamburger Zentrum MHC) wegen umstrittener rassistischer Äußerungen Magnus Hirschfelds verworfen wurde. Das SchuLZ erhält jahrelang keinerlei städtische oder sonstige öffentliche Unterstützung. Ein Antrag des Fördervereins an die Stadt im Jahr 1985, Anlaufkosten in Höhe von 10.000 DM zu übernehmen, wird von SPD und CDU abgelehnt. Erst ab dem Jahr 2000 wird das SchuLZ einen städtischen Zuschuss bekommen. Das circa 400 Quadratmeter große Zentrum wird zu Beginn von 20, bald von bis zu 30 Trägergruppen genutzt. Die Räume ermöglichen insbesondere einen schon bald boomenden Kulturbetrieb - Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Partys, Theater, Kabarett sowie eine im Herbst 1987 eröffnete Bibliothek. In der Folge werden Eintrittsgelder ein wesentlicher Finanzierungsweg für zahlreiche der SchuLZ-Trägergruppen. Aufgrund der enorm steigenden Besucherzahlen werden die zu Beginn als riesig empfundenen Räumlichkeiten schon bald zu eng. Zudem steigt der Finanzierungsbedarf für Aufrechterhaltung und Betrieb ständig. Im Jahr 1987 wird die Gastronomie des SchuLZ, inzwischen Haupt-Einnahmequelle und zunächst vom Betreiber-Verein Emanzipation e.V. getragen, als GmbH ausgegründet, um die Gemeinnützigkeit des Trägervereins zu ermöglichen. Dennoch wird auch weiterhin der wesentliche Anteil aller Aktivitäten im SchuLZ ehrenamtlich geleistet. Die Umstellung der Gastronomie auf GmbH-Betrieb wie auch ein sich immer mehr professionalisierendes kommerzielles Angebot führten zu einem Attraktivitätsverlust des SchuLZ und hohen Anfangsverlusten der GmbH.
Auf Betreiben der Kölner CDU schränkte zudem im September 1988 der Hochbau- und Wohnungsausschuss die Nutzung der Räumlichkeiten entscheidend ein. Neue Räume mussten gesucht werden, zumal der Mietvertrag zum 1. März 1991 auslief. Zwar konnte eine Verlängerung erreicht werden, die Einschränkungen jedoch blieben bestehen.
Am 5. März 1994 konnte das SchuLZ in neuen Räumlichkeiten nahe dem Severinstor in einer sanierten ehemaligen Brauerei wieder eröffnet werden – mit fast 900m² damals als Europas größtes Schwulen- und Lesbenzentrum.
Von Beginn an musste sich das neue SchuLZ jedoch gegen Lärmbeschwerden seitens der Mitbe- und Anwohner wehren. Diese führten zunehmend zu Nutzungseinschränkungen bis zum Verbot aller (die Finanzierung wesentlich mit tragenden) Tanzveranstaltungen im Keller (genannt 'Katakombe').
1997 musste die Gastronomie-GmbH Konkurs anmelden. Der Gastronomie-Bereich wurde danach 5 Jahre lang verpachtet, anschließend von einer Betreibergesellschaft übernommen.
Am 15. Juli 2003 musste das SchuLZ (auch nach massiven Management-Fehlern) geschlossen werden. Versuche, es wiederzubeleben, blieben erfolglos.

 

8. Mai 1985

Bundespräsident Dr. Richard (Karl Freiherr) von Weizsäcker (CDU) erinnert anlässlich des Gedenktages an die Opfer des Dritten Reichs auch an die Homosexuellen. Dies ist die erste Erwähnung durch den höchsten Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland.

 

25. Mai 1985

Das erste europäische Treffen schwuler Chöre findet in Köln statt - "Homo cantat".

 

12. August 1985

In Berlin gibt es die erste an Homosexuelle gerichtete Radiosendung: Eldoradio. Seit etwa dieser Zeit erscheinen auch die ersten Stadtmagazine, wie die Siegessäule.

 

6. Dezember 1985

Der "Verein der Freunde eines Schwulen Museums in Berlin e.V." wird gegründet.

 

1984 fand im Berlin Museum (das später mit dem Märkischen Museum zusammengelegt werden wird) auf Initiative von drei studentischen Museumsaufsichten - Andreas Sternweiler, Wolfgang Theis und Manfred Baumgardt - die Ausstellung "Eldorado - Homosexuelle Frauen und Männer in Berlin 1850 - 1950" statt. Sie wird von den Initiatoren in Zusammenarbeit mit einer Gruppe lesbischer Aktivistinnen kuratiert. Nach deren großem Erfolg - über 40.000 Menschen besuchten die Ausstellung - hatten die Ausstellungsmacher die Vision, diese Art der Arbeit in einem eigenen Museum weiter zu führen. In den Räumen der Allgemeinen Homosexuellen Arbeitsgemeinschaft (AHA) in der Friedrichstraße legt man den Grundstock für eine Museumsbibliothek und ein Archiv, und hier findet 1986 auch die erste Ausstellung statt: "Igitt - 90 Jahre Homopresse". Anlässlich des ein Jahr später stattfindenden 750. Gründungsjubiläum Berlins zeigt das Schwule Museum die Ausstellung "750 warme Berliner". Im Jahr 1988 folgt der Umzug des Museums in die Museumsräume am Mehringdamm 61.

 

Ursprünglich war es das Ziel der Gründer des Museums - Andreas Sternweiler, Wolfgang Theis, Manfred Herzer und Manfred Baumgardt -, mit der Ausstellungsarbeit die Vielfältigkeit schwulen Lebens einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und eine wissenschaftliche Aufarbeitung und Erforschung schwuler Geschichte zu gewährleisten. Dadurch sollte schwules Leben sichtbar und präsent gemacht und Toleranz und Akzeptanz gegenüber Schwulen gefördert werden, um Diskriminierung entgegenzuwirken und um schwules Selbstbewusstsein und schwule Identität zu stärken.

 

Seit 2008 erfolgt eine inhaltliche Neuausrichtung, die neben der männlichen Homosexualität als Gegenstand von Sammlungs-, Forschungs- und Ausstellungstätigkeit auch andere sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten einbezieht, zuvorderst die von Lesben und Transgender. Dies soll durch die Ergänzung eines Sternchens zum Namen - "Schwules Museum*" ausgedrückt werden. Es steht für eine Vielfalt von sexuellen und geschlechtlichen Identitäten.

 

Von Dezember 2004 bis zum Umzug im Mai 2013 in die Lützowstraße 73 in Tiergarten wird die Dauerausstellung "Selbstbewusstsein und Beharrlichkeit. 200 Jahre schwule Geschichte" gezeigt. Sie präsentiert für den Zeitraum von 1790 bis 1990 Strategien, Möglichkeiten und Probleme von Homosexuellen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, Gleichgesinnte zu finden und Netzwerke zu organisieren. Dem gegenübergestellt werden die gesellschaftlichen und gesetzlichen Bedingungen, wie der § 175 und die damit verbundene Ausgrenzung, Verfolgung und Bestrafung von Homosexuellen sowie die Erfolge der Schwulenbewegung.

 

Das Schwule Museum* zeigt Ausstellungen wie beispielsweise über Oscar Wilde, Marlene Dietrich, Greta Garbo, Rosa von Praunheim oder Ludwig Wittgenstein. Historische Expositionen beleuchten einzelne Epochen oder geschichtliche Entwicklungen differenziert wie "Goodbye to Berlin. 100 Jahre Schwulenbewegung" (1997 im Haus der Akademie der Künste in Berlin-Tiergarten). Mit der Ausstellung "Verfolgung homosexueller Männer in Berlin 1933 - 45" in Kooperation mit der Gedenkstätte Sachsenhausen wird das Thema Schwule während der Zeit des Nationalsozialismus bearbeitet.

 

2015 zeigt das Schwule Museum* mit "Homosexualität_en" seine bisher größte Ausstellung. In Kooperation mit dem Deutschen Historischen Museum werden ein halbes Jahr lang vielfältige Exponate zur queeren Kultur- und Emanzipationsgeschichte gezeigt.

 

Im Archiv des Schwulen Museums* kann zur Kultur, Geschichte und der Bewegung homosexueller und transgeschlechtlicher Menschen aus allen Zeiten geforscht werden. Zeitschriften aus Deutschland ab 1896, aus Europa und der Welt werden hier gesammelt, katalogisiert und kontinuierlich ergänzt. Neben dem Schriftgutarchiv umfasst das Archiv eine Sammlung von Fotos, Videos, Filmen, Plakaten, Autographen, Kunstwerken sowie Nachlässen.

 

Die internationale Präsenzbibliothek umfasst etwa 19.000 Titel - größtenteils "graue Literatur" und Hochschulschriften - aus allen Gebieten zur männlichen Homosexualität mit einem großen Kunstschwerpunkt. Zudem zählen ca. 3.000 internationale Zeitschriftentitel, ca. 4.000 Filme und andere Medien wie Schallplatten, Kassetten, Tonbänder, CDs und Digitalisate zum Bestand der Bibliothek des Schwulen Museums*. Seit ein paar Jahren wird auch verstärkt Literatur zur weiblichen Homosexualität und Standardliteratur zu trans- und intergeschlechtlichen Lebensweisen sowie zu queeren Themen gesammelt.

 

Der gemeinnützige "Verein der Freundinnen und Freunde des Schwulen Museums in Berlin e.V." ist der Träger des Schwulen Museums*. Neben der institutionellen Förderung durch das Land Berlin bilden die Mitgliedsbeiträge und Spenden eine unverzichtbare Einnahmequelle. Neben dem Vorstand des Schwulen Museums* sind fünf hauptamtliche Arbeitskräfte im Schwulen Museum* beschäftigt. Ein großer Teil des laufenden Betriebes wird von über 40 Ehrenamtlichen gewährleistet.

 

1986

Der Kölner Frauengeschichtsverein wird gegründet.

 

Die Kölner Bisexuellengruppe (heute Uferlos e. V.) entsteht als Gesprächs- und Selbsthilfegruppe.

 

Oktober 1986

Der Bundesverband Homosexualität (BVH) wird in Köln gegründet. Er soll eine Dachorganisation für Homosexuelle werden. Sein zentrales Anliegen besteht darin, den § 175 StGB abzuschaffen. Als dieses Ziel im Jahr 1994 endlich erreicht ist, fehlt eine politische Perspektive. Außerdem hat er seit 1990 in dem Schwulenverband in Deutschland (SVD) einen starken Konkurrenten. Anders als der SVD will der BVH eine weitergehende Lebensformenpolitik jenseits der Öffnung der Ehe bzw. der Einführung der Lebenspartnerschaft vertreten. Kritiker halten das Konzept "Lebensformenpolitik" für im Kern rechtspolitisch illusionär. Ähnliche Initiativen zu einem erweiterten Schutz von Lebensgemeinschaften gibt es seitdem in Kalifornien, den Niederlanden, Schweden, Belgien und Österreich. Mit der "Aktion Standesamt" am 19. August 1992 propagiert der SVD die Forderung nach Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare in den Massenmedien und stellt den BVH zunehmend ins Abseits. 1997 löst sich der BVH schließlich auf. Das Archiv des BVH wird im Schwulen Museum* in Berlin aufbewahrt.

 

1987

Die Partei "Die Grünen" erkennt mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik eine schwule Parteiorganisation offiziell an.

 

Mai 1987

Die Deutsche Aids-Stiftung Positiv Leben wird gegründet.

 

29. Juni bis 4. Juli 1987

Die Weltkonferenz der 1978 gegründeten International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) findet in Köln statt. Sie versteht sich als die einzige internationale gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die sich für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans und Intergeschlechtlichen engagiert und für die Befreiung von den an diesen Menschen verübten Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen.

 

11. August 1987

Das Oberste Gericht der DDR hebt ein Urteil wegen § 151 StGB-DDR mit der Begründung auf, dass "Homosexualität ebenso wie Heterosexualität eine Variante des Sexualverhaltens darstellt. Homosexuelle Menschen stehen somit nicht außerhalb der sozialistischen Gesellschaft, und die Bürgerrechte sind ihnen wie allen anderen Bürgern gewährleistet."

 

1988

Drei Studenten gründen in der Limburger Straße in Köln den Condomi-Laden als Deutschlands erstes Fachgeschäft für Erektionsbekleidung.

Das Deutsche Hygiene-Museum in Dresden bringt den Aufklärungsfilm "Die andere Liebe" heraus.

 

 

Mai 1988

Der CDU-Abgeordnete Fritz Wittmann entrüstet sich in einem Protestschreiben an Bundestagspräsident Philipp Jenninger (CDU) über die "Verwilderung der Sprachkultur". Unter anderem machte er Jutta Oesterle-Schwerin verantwortlich, die "der Gosse zugehörige Vokabeln" verwende und sie "genüsslich ausgewalzt habe." Die Selbstbezeichnungen seien nicht nur in Bundesdrucksachen aufgenommen worden, sondern "zu allem Überfluss" auch noch in die Parlamentsberichterstattung, obwohl sie des "hohen Hauses unwürdig" seien. Die seit 1987 im Bundestag sitzende grüne Abgeordnete Jutta Oesterle-Schwerin hatte ganz selbstverständlich in mehreren Anträgen an die Regierung betreffs der rechtlichen Behandlung homosexueller Paare die Wörter Schwule und Lesben verwendet, da es ihrer Einstellung zu dem Thema entsprach. Sie verlangte von keinem, sie selbst zu verwenden.

 

Am 24. Juni 1988 wird dann ein Antrag der Grünen abgelehnt, da der Titel "Beeinträchtigung der Menschen- und Bürgerrechte von Schwulen und Lesben durch die Clause 28 in Großbritannien" lautet. Am 1. Juli 1988 teilt Bundestagspräsident Jenninger der Abgeordneten Oesterle-Schwerin mit, dass der Antrag nur mit einem abgeänderten Titel zugelassen werden könne, "die Wendung Schwule und Lesben" solle durch "die Wendung Homosexuellen und Lesbierinnen" ersetzt werden. Es dürfen Überschriften und Themen, welche in die Tagesordnung des Plenums übernommen werden und damit dem ganzen Parlament zugerechnet werden können, nur so verfasst sein, dass sie von allen Mitgliedern des Hauses akzeptiert werden können. Nicht wenige Kollegen würden die Begriffe "Schwule" und "Lesben" nicht als Bestandteile der Hochsprache ansehen. Die Sprachwissenschaftlerin Luise F. Pusch findet es interessant, "dass Jenninger sich das Recht zu einer Sprachzensur anmaßt, obwohl er die Sprache nicht beherrscht." Im Antwortbrief vom 12. Juli 1988 gibt ihm Oesterle-Schwerin linguistische Nachhilfe, erklärt ihren Standpunkt und schließt mit den Worten: "Eines werden sie auf jeden Fall nicht erreichen: Ich werde im Hohen Haus weiterhin von Lesben und Schwulen und nicht von homosexuellen Mitbürgern und Mitbürgerinnen reden." Am 29. September 1988 spricht sich der Ältestenrat des Bundestages "mit breiter Mehrheit" gegen die Verwendung der Begriffe aus. Am 11. November 1988 wird gar auf Betreiben der CDU/CSU von der Bundestagsverwaltung das Telefon des Schwulenreferats der Fraktion Die Grünen für einige Zeit abgeschaltet, dessen Leiter zu dieser Zeit Volker Beck (* 12. Dezember 1960 in Stuttgart) ist. Am selben Tag tritt Jenninger wegen einer durch den Vortrag schwer misszuverstehenden Rede vom Amt des Bundestagspräsidenten zurück. Inzwischen hat auch Peter Gauweiler (CSU) in Bayern Aussagen getätigt, welche erkennen ließen, dass er sich auch ein Gesetz wie Clause 28 wünsche. Am 12. November schreibt Oesterle-Schwerin wieder an den Bundestagspräsidenten, erklärt ihre Abneigung gegen homosexuell, schlägt aber, um eine baldige Erledigung zu fördern, als neue Antragsüberschrift "Beeinträchtigungen der Menschen- und Bürgerrechte von homosexuellen Menschen durch die Clause 28 in Großbritannien sowie vergleichbare Angriffe auf die Emanzipationsbestrebungen der Lesben- und Schwulenbewegung in Bayern" vor, da Schwulenbewegung auch im damaligen großen Duden nicht als umgangssprachlich markiert ist und somit von der Redaktion der Hochsprache zugerechnet wird, wie auch die meisten anderen Wortbildungen. Vizepräsidentin Annemarie Renger (SPD) antwortet am 21. November 1988, dass sie den Antrag noch immer nicht zulassen könne, da sich keine neuen Umstände ergeben hätten. Auch wenn Schwulen- und Lesbenbewegung in die Hochsprache übergegangen seien, "können sie trotzdem nicht von allen Mitgliedern des Hauses akzeptiert werden". Die Bundestagsverwaltung weigert sich, Anträge mit den Begriffen Schwule und Lesben überhaupt auszudrucken. Hubert Kleinert (Die Grünen) benennt dies eine "Sprachzensur der Fraktion Die Grünen". So liest Oesterle-Schwerin in der Bundestagssitzung vom 24. November 1988 zwei weitere Anträge vor, welche schon einige Zeit auf Erledigung warten, um von den Abgeordneten abstimmen zu lassen, ob sie in dieser Form zugelassen werden können. In einem Dokument wird beantragt, in der Abteilung Familie und Soziales ein Schwulenreferat und im Arbeitsstab Frauenpolitik ein Lesbenreferat einzurichten. Im anderen Dokument werden Geldmittel für zentrale Organisationen und überregionale Maßnahmen der Lesben- und Schwulenbewegung beantragt. Vizepräsidentin Renger weist darauf hin, dass die Texte bei Annahme in Einzelplan 15 übernommen werden würden und daher die Verwendung "derartiger Begriffe" nicht zulässig sei. Sie schreibt in ihrem Brief zwar die Wörter, verwendet in der Bundestagssitzung durchwegs verhüllende Umschreibungen. Als Alternativvorschläge bietet sie Homosexuellenbewegung und Homosexuellenreferat an. Klaus Beckmann (FDP) spricht sich gegen eine Einführung von "Kampfbegriffen" aus. In der Abstimmung dann war eine knappe Mehrheit der anwesenden Abgeordneten gegen die Zulassung der Anträge in dieser Form. Paul Hoffacker (CDU) mokiert sich darüber, dass Abgeordnete der SPD in den hinteren Reihen sich nicht an die Empfehlung ihrer parlamentarischen Geschäftsführung gehalten hätten. In einer Pressemitteilung am selben Tag führt Oesterle-Schwerin aus: "Der uns vorgeschlagene Begriff 'Homosexuelle' … beinhaltet eine bestimmte Haltung gegenüber Schwulen und Lesben: Wer Homosexuelle sagt, spricht von einer 'Gruppe, der wir zu helfen haben' … oder die ein 'schweres Schicksal' haben. Letztendlich geht es um folgendes: Akzeptiert man oder frau selbstbewusste Schwule und Lesben, so wie sie sind und wie sie sich selbst bezeichnen … oder spricht man/frau über arme, vom Schicksal geschlagene Homosexuelle." Der Geschäftsordnungsausschuss beschließt am 8. Dezember 1988, dass Überschriften von Vorlagen so abgefasst sein sollten, dass sie als amtliche Formulierungen von Tagesordnungspunkten geeignet seien. Um homosexuell nicht verwenden zu müssen und den Antrag trotzdem einbringen zu können, greifen die Grünen auf die von Karl Heinrich Ulrichs als Selbstbezeichnung geschaffenen und inzwischen antiquierten Begriffe Urning bzw. Urninde zurück und nennen den Antrag am 15. Dezember 1988: "Beeinträchtigung der Menschen- und Bürgerrechte der britischen Urninge und Urninden durch die Section 28 des Local Government Bill sowie vergleichbare Angriffe auf die Emanzipation der Urninge und Urninden in Bayern". Darauf folgt am 24. Januar 1989 eine Große Anfrage über "sexuelle Denunziation […] als Mittel der politischen Auseinandersetzung" mit einer Vorbemerkung über die Verwendung von Begriffen. Alternierend mit homosexuell und dem nie gescheuten Begriff Homosexualität wird Urning genutzt. Selbst der neuerliche Antrag, die Wörter verwenden zu dürfen, am 19. Oktober 1989 darf die Wörter nicht im Titel enthalten. Dieser wird dann in der Plenarsitzung am 26. Oktober 1989 an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen, und Dieter Wiefelspütz (SPD) stellt in seiner Rede fest: "Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages ist bislang der Meinung, dass Formulierungen in Bundestagsdrucksachen unzulässig sind, falls sie als Ordnungsverletzung anzusehen wären, würden sie im Plenum des Bundestages vorgetragen." Aus der Debatte geht auch hervor, dass Länderparlamente wie beispielsweise das Berliner Abgeordnetenhaus und sogar der CSU-dominierte und in Bezug auf Homosexualität damals sehr konservativ scheinende Bayerische Landtag keine Probleme mit den Vokabeln haben. Es gibt lange Beratungen auf verschiedenen Ebenen und die Grünen kündigen schließlich an, bei der Frage, ob diese Wörter zulässig sind, notfalls den gerichtlichen Instanzenweg zu beschreiten, was auch die Presse interessieren würde. Am 3. Juni 1990 kommt schließlich die Nachricht, dass der am 26. Juli 1989 neu eingebrachte Antrag mit dem Titel "Programm Emanzipation und Gleichberechtigung für Lesben und Schwule", in welchem die Einrichtung eines Lesbenreferats im Frauenministerium und eines Schwulenreferates im Familienministerium beantragt wird, und welcher damals sogar eine Nummer erhielt, endlich zugelassen wird. In der Presseaussendung der Grünen vom 4. Juni 1990 heißt es dann: "Das Parlament erweitert seinen Sprachschatz".

 

Oktober 1988

In der Kettengasse in Köln eröffnen Michael Schneidewind und Bernd Ide die Phoenix-Sauna, die erste einer Kette von gleichnamigen Betrieben in Köln, Düsseldorf und Essen.

 

27. Oktober 1988

Im Theater "Der Keller" in Köln findet die Premiere von Martin Shermans Stück "Rosa Winkel" ("Bent") statt, das die Verfolgung der Homosexuellen durch die Nazis behandelt. In der Rolle des Wolf der damals noch am Anfang seiner Karriere stehende Til Schweiger.

 

14. Dezember 1988

Die Volkskammer der DDR streicht mit ihrem 5. Strafrechtsänderungsgesetz den § 151 StGB-DDR ersatzlos. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1989 in Kraft.

 

Von diesem Zeitpunkt an gilt allein § 149 StGB-DDR (Einfacher Missbrauch), der ein einheitliches Schutzalter für homo- und heterosexuelle Handlungen von 16 Jahren vorsieht.

 

1989

Die Sozialarbeiterin Bea Trampenau (* 1962 in Hamburg) macht mit dem Buch "Kein Platz für lesbische Mädchen" auf die Situation lesbischer Mädchen aufmerksam.

 

9. März 1989

40 Abgeordnete und die Fraktion Die Grünen bringen einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung des § 175 StGB im Deutschen Bundestag ein, der jedoch sowohl von der Regierungskoalition aus CDU und FDP als auch von der SPD abgelehnt wird.

 

18. Februar 1990

Der Schwulenverband in der DDR (SVD) wird von 81 ostdeutschen schwulen Bürgerrechtlern wie Eduard ("Eddy") Stapel (* 30. Mai 1953 in Bismark (Altmark); † 3. September 2017 in Bismark (Altmark)) in Leipzig gegründet. Zusammen mit Karsten Friedel, Detlef Hüttig und Hanno Junck wird er in den ersten Sprecherrat gewählt und übernimmt die Geschäftsführung. Als Ziel setzt sich der SVD die "Gleichberechtigung und die Gleichstellung von Schwulen in allen Bereichen der Gesellschaft der DDR sowie ihre gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben in dem Maße, wie sie Heterosexuelle haben". Seine Wurzeln hat der Verband in der schwulen Bürgerrechtsbewegung, die sich in der DDR ab 1982 im Kontext der evangelischen Kirche und als Teil der DDR-Opposition gebildet hatte. Die Gründungsversammlung gibt dem Verband eine Satzung und ein vorläufiges Programm mit einem 18-Punkte-Forderungskatalog: Er reicht von der Zulassung von Zeitschriften für Schwule in der DDR bis hin zur Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes in die Verfassung. Der SVD tritt der International Lesbian and Gay Association (ILGA) bei, dem internationalen Dachverband der Lesben- und Schwulenbewegung.

Das Ergebnis der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 macht klar, dass die Reise in Richtung baldige Wiedervereinigung geht. Der SVD reagiert schnell. Bereits auf dem 1. Verbandstag am 23. Juni 1990 in Magdeburg erfolgt die Umbenennung in Schwulenverband in Deutschland (SVD). Gleichzeitig formuliert der Verband damit selbstbewusst den Anspruch, zukünftig bundesweit aktiv zu werden. Der Bundessprecherrat wirbt gezielt Volker Beck, Günter Dworek und Manfred Bruns an, die bisher führend im Bundesverband Homosexualität (BVH) aktiv sind, um eine Ausdehnung auf Gesamtdeutschland zu erreichen. Der 2. Verbandstag verabschiedet am 15./16. Dezember 1990 in Leipzig ein Grundsatzprogramm mit den Leitlinien "Emanzipation, Partizipation und Integration" und wählt Manfred Bruns (Karlsruhe), Frank Hoyer (Stuttgart) und Michael Schneidewind (Köln) zu den ersten Westbeauftragten des Verbands. Im ersten Jahr entstehen bereits die ersten Landesverbände des SVD: in Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Der erste Landesverband in Westdeutschland wird am 6. Juni 1991 in Köln für Nordrhein-Westfalen gegründet.

Für einen Teil der Anhänger des BVH ist das Angebot interessant, da sich in ihrem Verband rund um die Forderung nach Öffnung der Ehe für Lesben und Schwulen kein gemeinsamer Standpunkt hatte finden lassen.

Differenzen zwischen den beiden Verbänden, SVD und BVH, gibt es vor allem um die Frage, ob man die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule fordern solle oder ob sich dies verbiete. Das vom BVH entworfene Konzept der "Notariell beglaubigten Partnerschaft" will Verwandtschaftsrechte nicht mehr an eine bestimmte Lebensform binden. So sieht das Konzept weder eine Beschränkung der Zahl noch des Geschlechts der Partner vor. Dem SVD wird vorgeworfen, die bürgerliche Ehe kopieren zu wollen und die emanzipatorischen Prinzipien der Lesben- und Schwulenbewegung zu verraten. Demgegenüber sieht es der SVD nicht als Aufgabe der Homosexuellen in ihrer Eigenschaft als sozialer Minderheit an, die Gesellschaft zu verändern. Anzustreben sei vielmehr eine Gleichstellungspolitik, die der Diskriminierung von lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürgern ein Ende bereite.

Im Laufe der 1990er Jahre gerät der BVH mit seiner Lebensformenpolitik zunehmend ins Abseits. Juristen zweifeln an der Realisierbarkeit seines Gesetzentwurfs, die Boulevardpresse adoptiert die zur "Homo-Ehe" popularisierte Forderung des SVD, und die Grünen machten den SVD-Bundessprecher Volker Beck zu einem ihrer Kandidaten für den Bundestag. Aufgrund wachsender Bedeutungslosigkeit und interner struktureller Probleme löst sich der BVH 1997 auf.

Ein Jahr später bildet sich die Initiative "Beck ab!", um die Wiederaufstellung von Volker Beck für den Bundestag zu verhindern. Nach ihrem Scheitern entsteht daraus das wissenschaftlich-humanitäre komitee (whk), das sich selbst nicht als Lesben- und Schwulenorganisation, sondern als linkes sexualemanzipatorisches Bündnis versteht. Seine konfrontativ angelegte Politik wirkt von Anfang an stark polarisierend auf die lesbisch-schwule Öffentlichkeit.

 

25. März 1990

In der "Lindenstraße", einer Fernsehserie des WDR, die seit dem 8. Dezember 1985 sonntags in der ARD ausgestrahlt wird und als erste deutsche Seifenoper gilt, wird ein Kuss zwischen Carsten Flöter und Robert Engel gezeigt. Nach der Sendung laufen zahlreiche, zum Teil äußerst heftige Proteste beim WDR ein. Die beiden Schauspieler Georg Uecker (* 6. November 1962 in München) und Martin Armknecht (* 21. Februar 1962 in Düsseldorf) erhalten mehrere anonyme Morddrohungen. Außerdem wird dieser Kuss zwischen Homosexuellen dazu führen, dass der Bayerische Rundfunk die Folge nicht wiederholt und diesem den Vorwurf der Zensur einbringt.

 

18. Juli 1990

Der SVD richtet einen Appell an die Volkskammer, sich gegen die Ausdehnung des Paragraphen 175 StGB auf das Gebiet der DDR stark zu machen.

 

20. September 1990

Die frei gewählte DDR-Volkskammer spricht sich wenige Tage vor der Wiedervereinigung für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften aus.

 

April 1991

Aus einem Pornokino in der Apostelnstraße in Köln wird das Gloria, Café und Veranstaltungsort, nicht nur, aber vor allem für die schwul-lesbische Szene (Rosa Sitzung, Comedy-Festival).

 

15. Juni 1991

Zahlreiche Vertreter der schwulen Community folgen dem Aufruf der "Initiative Schwules Netzwerk NRW" zur Gründungsversammlung nach Dortmund ins Haus des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Das Schwule Netzwerk NRW e. V. ist ein als Verein organisierter Interessen- und Fachverband für Selbsthilfegruppen und Initiativen gleichgeschlechtlich lebender Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die soziale, kulturelle und politische Arbeit seiner Mitglieder zu vernetzen, zu koordinieren und mitzugestalten sowie ihre Anliegen etwa durch Lobbying mit zu vertreten und unabhängig von staatlichen Strukturen in den gesellschaftlichen Dialog einzubringen. Im Dezember 1990 traf sich auf Betreiben der AIDS-Hilfe NRW eine Gruppe, die die Möglichkeiten einer regionalen Zusammenarbeit schwuler Organisationen analysierte. Darauf aufbauend organisierte der Aktivist Claudius Meyer ein Arbeitstreffen im Januar 1991, bei dem ein Gründungsaufruf für eine Netzwerkorganisation konzipiert wurde. Das Plakat der Gründungsversammlung stellt eine Karikatur des Comic-Zeichners Ralf König dar.

Zu den ersten Projekten des Verbandes gehört die Organisation von Seminaren zur Medienarbeit und zur Telefonberatung sowie die Entwicklung eines Infopools mit Kontaktdaten von schwulen Gruppen in Nordrhein-Westfalen.

Seit 1993 lädt der Verein anlässlich der Kölner Demonstrationsparade Cologne Pride zu seinem jährlichen "CSD-Empfang" ein, seit 2000 gemeinsam mit der AIDS-Hilfe NRW.

Seit 2001 verleiht das Schwule Netzwerk NRW die Auszeichnung "Die Kompassnadel" an Persönlichkeiten, die sich besonders um die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz der schwulen Minderheit verdient gemacht haben. 2006 geht dieser Preis an den Politiker Franz Müntefering und den 18-jährigen Deniz Yücel (nicht identisch mit dem Journalisten), 2011 an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und den Siegener Schwulenaktivisten Ansgar Cziba, 2013 an die Redaktionen von Der Spiegel und Spiegel Online sowie Falk Steinborn für das TV-Magazin queerblick. 2014 werden der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, für sein Engagement bei der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Duisburger Schwulenaktivist Wulf Thomas ausgezeichnet.

 

5. Juli 1991

Der Kölner Lesben- und Schwulentag veranstaltet ein Straßenfest in der Stephanstraße mit circa 5000 Teilnehmern und ein Frauenfußballturnier auf der Uni-Wiese.

 

3. Oktober 1991

Die deutsche Wiedervereinigung ändert zunächst nichts an der unterschiedlichen Behandlung der Homosexualität in Ost und West. Der Einigungsvertrag setzt zwar das Bundes-StGB im Beitrittsgebiet in Kraft, jedoch mit der Maßgabe, dass u. a. §§ 175, 182 und 236 (Entführung mit Willen der Entführten) nicht anzuwenden seien (Anlage I Kap. III Sachgebiet C Abschnitt III Nr. 1) und u. a. §§ 149, 153-155 StGB-DDR in Kraft blieben (Anlage II Kap. III Sachgebiet C Abschnitt I Nr. 1).

 

28. Oktober 1991

Im E-Werk in Köln veranstaltet der Fernsehsender "Premiere" eine Diskussion über Homosexualität im Sport. FC-Profi Paul Steiner bestreitet, dass es unter den FC-Spielern Schwule gebe; Corny Littmann vom Hamburger "Schmidt-Theater" behauptet dagegen, dass er mit einem Spieler der aktuellen FC-Mannschaft schon im Bett gelegen habe.

 

10. Dezember 1991

Der Filmemacher Rosa von Praunheim outet in der RTL-Talkshow "Explosiv - Der heiße Stuhl" den TV-Entertainer Hans-Peter Wilhelm "Hape" Kerkeling (* 9. Dezember 1964 in Recklinghausen) und den Moderator Alfred (Franz Maria) Biolek (* 10. Juli 1934 in Freistadt, Tschechoslowakei) mit den Worten: "Hape Kerkeling ist stockschwul, Alfred Biolek auch" als homosexuell. Die Aktion entwickelt sich zum Skandal, das Für und Wider des Outings wird noch wochenlang in den Medien diskutiert.

Den Medienrummel, vor allem in der Boulevardpresse, wird Hape Kerkeling mit den Worten kommentieren: "Sensiblere Naturen als ich hätten sich jetzt wahrscheinlich mit dem Fön in die Badewanne gelegt. Was soll’s. Morgen werden sie eine andere Sau durchs Dorf treiben."

Für Biolek sei die Situation unangenehm, aber letztendlich auch heilsam gewesen: "Ich habe einen Schlag bekommen, der sehr weh getan hat, aber irgendwo hat dieser Schlag eine Verspanntheit gelöst, die danach weg war." Er sei damals vor allem wegen der Form verärgert gewesen, habe aber Praunheim inzwischen verziehen. Biolek freue sich über die unmittelbar positiven Auswirkungen, wenn ihm etwa Menschen erzählen, wie ihnen sein Outing geholfen habe, sich selber zu outen oder von den Eltern akzeptiert zu werden.

 

1992

Aus der von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen International Classification of Diseases (ICD) wird die Homosexualität mit dem ICD-10 entfernt. Dafür wird dort das Störungsbild der ich-dystonen Sexualorientierung im Bereich der Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgenommen. In der ICD-8 wurde Homosexualität bereits 1968 als umstrittenes Krankheitsbild dargestellt.

 

April 1992

Die Mitgliederversammlung des "Verbandes von 1974" (Vv’74) beschließt die Fusion mit dem SVD. Der Vv’74 war 1974 aus der "Internationalen homophilen Weltorganisation (IHWO)" heraus entstanden. Er bringt unter anderem die Mitgliederzeitschrift "Das Rundgespräch" in den SVD mit ein.

 

14. April 1992

Der Brandenburger Landtag verabschiedet den Entwurf einer Landesverfassung, die am 14. Juni 1992 von der Bevölkerung durch einen Volksentscheid mit 94 Prozent der gültigen Stimmen angenommen werden wird. Brandenburg ist das erste Bundesland, dass darin gleiche Rechte für Lesben und Schwule verankert: Die Verfassung enthält ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und erkennt neben der Ehe die "Schutzbedürftigkeit anderer auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften" an.

 

17. August 1992

Charlotte von Mahlsdorf, geboren als Lothar Berfelde, wird das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

 

19. August 1992

Über 250 schwule und lesbische Paare beantragen bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot zum Zwecke der Eheschließung, darunter als prominentestes Paar Hella von Sinnen und Cornelia Scheel. Noch nie zuvor waren Schwule und Lesben in den Medien so präsent. Heribert Prantl nennt die Aktion in einem Kommentar in der "Süddeutschen Zeitung" "eine werbestrategisch geniale Demonstration wider die Diskriminierung". Mit der Aktion Standesamt kann der SVD einen großen Teil der veröffentlichten Meinung dauerhaft für sein Anliegen gewinnen, die Ehe auch für Homosexuelle zu öffnen. Die Sympathiewerte für die Rechte von schwulen und lesbischen Paaren gehen in den Meinungsumfragen deutlich nach oben. Vor Gericht gelingt es in den 1990er Jahren noch nicht, das Recht auf Eheschließung einzuklagen. Das Bundesverfassungsgericht nimmt 1993 Beschwerden gegen die Verweigerung des Aufgebots nicht zur Entscheidung an.

 

14. November 1992

Der SVD beteiligt sich an der Großdemonstration "Farbe bekennen - Grundrechte verteidigen - Rassismus ächten!" zur Bewahrung des Grundrechts auf Asyl in Bonn.

 

22. November 1992

In der Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen wird eine Gedenktafel für die homosexuellen NS-Opfer eingeweiht. Der SVD fordert aus diesem Anlass ein "offizielles Mahnmal der Bundesrepublik Deutschland für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen" in der Bundeshauptstadt. 16 Jahre später wird diese Forderung Wirklichkeit werden.

 

Dezember 1992

Der "Berliner Schwulen-Verband" beschließt die Fusion mit dem SVD.

 

1993

Mit den Pink Poms wird in Köln die erste männliche Cheerleading-Gruppe in Deutschland gegründet.

 

26. März 1993

In Bonn berät die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die nach der Wiedervereinigung einberufen wurde. Gemeinsam mit der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) hat der SVD eine Prominenten-Initiative gestartet. Zahlreiche Persönlichkeiten aus Kultur und Politik fordern darin, Lesben und Schwule ausdrücklich in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes einzubeziehen. Zu den Erstunterzeichnern gehören Götz George, Günter Grass, Hans Küng, Inge Meysel, Reinhard Mey, Marianne Sägebrecht, Alice Schwarzer und Wim Wenders. Der SVD stellt diese Prominenten-Initiative zur Ergänzung des Grundgesetzes nun der Bundespressekonferenz vor. Für die Initiative zeigen der Maler Gottfried Helnwein und die niedersächsische Frauenministerin Waltraud Schoppe (Bündnis 90/Die Grünen) Flagge.

 

13. Oktober 1993

Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage zweier Schwuler zurück, denen die Heirat am Nürnberger Standesamt verweigert wurde. Die Geschlechtsverschiedenheit, so die Richter, gehöre zu den prägenden Merkmalen einer Ehe. Allerdings sei zu klären, inwiefern die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare in ihrer privaten Lebensgestaltung sowie im Vergleich mit Ehepaaren verfassungsgemäß sei.

 

17. Oktober 1993

Mit einer Kranzniederlegung an der "Neuen Wache" in Berlin protestieren die Teilnehmer des SVD-Verbandstages gegen die Regierungspläne zur Ausgestaltung dieses Bauwerks zur Nationalen Gedenkstätte. Die Kritik des SVD lautet: Mit der geplanten Inschrift "Den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft" werde angesichts der bekannten Verbrechen der Wehrmacht Opfern wie Tätern unterschiedslos gemeinsam gedacht. Man müsse die Opfer beim Namen nennen. Die Proteste vieler Verfolgtenverbände führen bei der Bundesregierung schließlich zu einem Sinneswandel. An der Außenwand der Neuen Wache wird eine zusätzliche Gedenktafel angebracht, deren Text sich eng an die Rede des Bundespräsidenten Dr. Richard (Karl Freiherr) von Weizsäcker (CDU) zum 8. Mai 1985 anlehnt. Damit finden auch die homosexuellen NS-Opfer an der Neuen Wache ausdrücklich Erwähnung.

 

20. Oktober 1993

Der Rechtsausschuss des Bundestages hält eine Anhörung zum § 175 ab. Mit SVD-Sprecher Volker Beck wird erstmals in der Geschichte des § 175 offiziell ein Vertreter einer Schwulenorganisation als Sachverständiger zum Homosexuellen-Strafrecht im Bundestag angehört.

 

1994

Anfang des Jahres gründen sich auf Initiative des "Sozialwerks für Lesben und Schwule" die Jugendgruppen "Boytrek" und "Bad Girls".

Mitarbeiter der Kölner Ford-Werke gründen Ford Globe (Gay, Lesbian Or Bisexual Employes) als formelle und vom Management anerkannte Interessenvertretung der lesbischen, schwulen und bisexuellen Mitarbeiter der Firma Ford.

 

1. Mai 1994

Das SchuLZ in Köln wird am Kartäuserwall 18 neu eröffnet.

 

31. Mai 1994

Der Bundestag beschließt mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz die ersatzlose Aufhebung des § 175 StGB. Das absolute Schutzalter für sexuelle Handlungen wird einheitlich auf 14 Jahre festgelegt (Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB); zusätzlich wird für besondere Fälle der Sexuelle Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) mit einem relativen Schutzalter von 16 Jahren ausgeweitet und geschlechtsneutral formuliert. Ein Verstoß gegen § 182 Abs. 3 StGB wird gemäß § 182 Abs. 5 StGB im Gegensatz zu einem Verstoß gegen § 176 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (relatives Antragsdelikt), es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung als gegeben ansieht.

Gemäß § 182 Abs. 4 StGB kann das Gericht von Strafe absehen, wenn das Unrecht der Tat als gering eingeschätzt wird. Als problematisch gilt die Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe im § 182 StGB, die der Rechtssicherheit abträglich sein könnte. Ähnlich wie beim § 207b des österreichischen Strafgesetzbuchs wird von vielen die Gefahr gesehen, dass vom sozialen Umfeld unerwünschte Beziehungen hiermit kriminalisiert werden können. In Österreich wird mit der Streichung des dortigen § 209 StGB und der Einführung des § 207b öStGB eine analoge Entwicklung vollzogen.

Lange Jahre war die Schwulenbewegung erfolglos gegen § 175 angerannt. Den Ausschlag zur Streichung gab die Wiedervereinigung. Die DDR hatte ihr Sonderstrafrecht gegen Homosexuelle 1988 aufgehoben. Mit Appellen an die Volkskammer stritt der SVD erfolgreich gegen die Erstreckung des westdeutschen § 175 auf das Gebiet der DDR. Im Einigungsvertrag wurde der § 175 von der Übertragung des bundesdeutschen Strafrechts auf die neuen Länder ausgenommen.

Danach gilt erst einmal unterschiedliches Recht in Ost und West. Bundesregierung und Bundestag haben sich fast vier Jahr Zeit für die Rechtsangleichung gelassen. Statt ersatzloser Streichung des § 175 dokterte sie an einer "einheitlichen Jugendschutzvorschrift" herum. Anfänglich plante die Ministerialbürokratie sogar, dafür die Nummer 175 beizubehalten. Mit zahlreichen Eingaben, Gesprächen und mit intensiver Pressearbeit versuchte der SVD Einfluss zu nehmen.

Es waren quälende Diskussionen. Die Beharrungskräfte waren groß. Der § 175 findet weiter engagierte Verteidiger. Das Kommissariat der deutschen Bischöfe plädierte massiv für die Beibehaltung, ebenso so mancher Strafrechtsprofessor. An der Stelle im Strafgesetzbuch, die generationenlang die Kriminalisierung und gesellschaftliche Ächtung Homosexueller markierte, steht heute lapidar: "§ 175 (weggefallen)".

 

9. Oktober 1994

Eine Aids-Gedenkstele aus einem roh behauenen Stein wird auf dem Lichhof ("Leichenhof") des ehemaligen Stifts neben der Kirche St. Maria im Capitol errichtet. Sie wird zur Erinnerung an Kölner Frauen und Männer aufgestellt, die an den Folgen von HIV und Aids gestorben sind. Die Inschrift, ein Haiku der Dichterin Gitta Benasseni, ist Programm: "Auch das Feuer seht, nicht nur das fallende Laub, wenn der Sommer geht." Gelegentlich finden an der Stele Gedenkveranstaltungen statt, etwa im Rahmen des Christopher Street Day (Orden der Perpetuellen Indulgenz zu CCAA: Gedenkveranstaltung "Maria kriegt ihre fünf Minuten") und des Welt-Aids-Tages.

 

27. Oktober 1994

Der Deutsche Bundestag lehnt eine Aufnahme der sexuellen Identität in den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP ab.

 

1995

Die erste Rosa Sitzung findet im Gloria in Köln statt. Es handelt sich um eine schwul-lesbische Karnevalssitzung im Kölner Karneval. Initiiert hat sie eine Gruppe um Hella von Sinnen, Cornelia Scheel, Georg Uecker, Ralph Morgenstern, Dada Stievermann und Maf Räderscheidt. So startet die erste Sitzung mit einem prominent besetzten Sixpäck mit Hella von Sinnen als Präsidentin anstelle des herkömmlichen Elferrats.

Neben vielen Künstlern aus der schwul-lesbischen Szene, wie die Rosa Funken oder die bärigen Cheerleader Pink Poms, stehen immer auch Mitglieder des traditionellen Kölner Karnevals neben den Stars der Szene auf der Bühne der Rosa Sitzung. So z. B. Michael Holm, Vicky Leandros, Gitte, Jürgen Marcus oder die Weather Girls.

Im zweiten Jahr der Sitzung steigt der WDR mit einem jährlichen TV-Mitschnitt ein. Nachdem Hella von Sinnen und andere die Rosa Sitzung im vierten Jahr verlassen, übernehmen Künstler "aus dem zweiten Glied" die kreative Führung, so z. B. Georg Roth alias Sister George, später Bernd v. Fehrn alias Wanda Rumor, Marcos Schlüter alias Renee Gligee, sowie Claus Vinçon und Stephan Runge (bekannt durch ihre Szene-Hymne "Köln, der geilste Arsch der Welt").

Im Jahr 2001 wechselt die Rosa Sitzung von ihrer Kölner Innenstadt-Spielstätte Gloria-Theater vor die Tore Kölns in das weitaus größere „Limelight“, wo sie teilweise vor mehr als 1000 Zuschauern ihre bis zu neun Sitzungen absolvieren.

Nach mehr als 80 Karnevalssitzungen, über 150 verschiedenen Darbietungen, mehr als 400 Stunden Sitzungen und mehreren Fernsehausstrahlungen endet das bisherige Konzept trotz großen Erfolgs. Im Sommer 2004 kündigt zudem der WDR seine Zusammenarbeit auf. Infolgedessen trennen sich die kreativen Köpfe der Rosa Sitzung von ihrem Veranstalter und veranstalten seit 2005 erfolgreich die kleinere, bissigere und kabarettistischere Röschen-Sitzung im Kulturbunker Köln in Mülheim.

Noch zwei weitere Jahre wird der Name Rosa Sitzung Titel einer Großveranstaltung, die versucht, mit eingekauften Künstlern und großen Namen den bisherigen Kult hochzuhalten. Nach der Session 2005/2006 gibt es keine weitere Veranstaltung unter diesem Namen.

Der erste Come-Together-Cup, ein Benefiz-Fußball-Turnier, bei dem verschiedene gesellschaftliche Gruppen in sportlichem Wettkampf aufeinandertreffen, wird in Köln ausgetragen.

Bockmayer & Bührmann ziehen in Köln mit ihrem Theater in den renovierten "Kaiserhof" am Ring. Das erste Stück wird die "Rocky Horror Picture Show".

 

11. Februar 1995

Innerhalb des SVD wird der Landesverband Hamburg gegründet. Am 13. März 1995 wird die Gründung des Landesverbands Saar folgen.

 

24. Juni 1995

Am Kölner Rheinufer wird auf Initiative der Homosexuellen in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) ein Gedenkstein für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes aufgestellt. Es ist der erste Gedenkstein dieser Art in Deutschland. Der Entwurf stammt von Achim Zinkann aus Rostock. Die Inschrift lautet: "Totgeschlagen, totgeschwiegen. Den schwulen und lesbischen Opfern des Nationalsozialismus".

 

14. September 1995

Im Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg findet unter dem Titel "Abbau von Diskriminierungen und Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Lebender" erstmals in einem deutschen Landesparlament eine umfassende Anhörung zur Lebenssituation von Lesben und Schwulen statt. Als Sachverständiger trägt SVD-Sprecher Günter Dworek die Forderungen für die Landes- und die Bundespolitik vor. Eine der vielen positiven Folgen der Veranstaltung ist das schließlich am 23. September 1997 in Kraft tretende "Gesetz zum Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen" für Sachsen-Anhalt. Alle Dienststellen und Einrichtungen des Landes werden angehalten, ihre Aufgaben so zu erfüllen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt wird. Im Öffentlichen Dienstrecht werden Diskriminierungsverbote verankert, im Schulgesetz das Ziel festgelegt, Achtung und Gleichberechtigung zu fördern. Der SVD in Sachsen-Anhalt hatte sich sehr für das Gesetz engagiert und gemeinsam mit einem Runden Tisch von Lesben- und Schwulenorganisationen die Vorlage dafür geliefert. Im September hatte auch ein Treffen mit dem Ministerpräsidenten Reinhard Höppner (SPD) stattgefunden.

 

17. September 1995

Der erste Red-Ribbon-Walk nach New Yorker Vorbild findet in Köln zum Zeichen der Solidarität mit HIV-Infizierten und Aids-Kranken statt. Gesponsert von Angehörigen, Freunden und Kollegen marschieren die Teilnehmer unter dem Motto "Von Ufer zu Ufer" vom Tanzbrunnen über den Rhein durch die Altstadt.

 

7. Oktober 1995

In der Kölner Kettengasse wird mit "Ganymed" wieder ein schwuler Buchladen eröffnet.

 

22. Oktober 1995

75 Prozent der Berliner sprechen sich in einer Volksabstimmung für eine neue Landesverfassung aus. Das bedeutet auch einen großen Erfolg für den SVD-Landesverband Berlin-Brandenburg. Die neue Berliner Landesverfassung enthält nämlich ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität und erkennt neben der Ehe andere, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften an.

 

11. November 1995

Mit dem "Rosa Funken e. V." wird in Köln das erste schwule Karnevalskorps gegründet.

 

1996

Das alte Bierdorf unter der Kölner Ladenstadt wird zum "Lulu" umgebaut. Damit entsteht Europas größte Schwulendisco.

 

Januar 1996

Die "Pride Telecom", die erste deutsche Telefongesellschaft mit schwul-lesbischer Identität wird in Köln gegründet.

 

2. September 1996

Der SVD legt in Bonn den fertig ausformulierten Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene vor. Es enthält unter anderem Regelungen für die Arbeitswelt, das allgemeine Geschäftsleben und zur Gleichstellung von Lebensgemeinschaften. Begründung für den Entwurf: Ein "solches Gesetz verbessert die Möglichkeiten, sich zu wehren" und es kann "ein Bewusstsein dafür vermitteln, wie sehr … die Menschen- und Grundrechte der Lesben und Schwulen noch immer missachtet" werden. Fast genau 10 Jahre später wird nach langen Kämpfen das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) in Kraft treten.

 

4. Dezember 1996

Der Journalist und Theologe Eduard Stapel, seit 1990 Sprecher des Schwulenverband in Deutschland (SVD), erhält den Verdienstorden für seinen Einsatz für die Rechte der Schwulen in der DDR. Stapel ist der Gründungsvater des Schwulenverband in der DDR.

 

14. Mai 1997

Erstmals findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine offizielle Anhörung zur rechtlichen Anerkennung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften statt. Manfred Bruns legt als Sachverständiger den SVD-Standpunkt dar. Das Interesse ist ungewöhnlich groß. Im Publikum sieht man auch Prominente wie Hella von Sinnen und Cornelia Scheel.

 

29. Juni bis 5. Juli 1997

Zum zweiten Mal findet die "ILGA-Weltkonferenz" in Köln statt. Mehr als 300 Schwule und Lesben aus aller Welt beschäftigen sich mit Menschenrechtsverletzungen, internationaler Lobbyarbeit sowie HIV und Aids.

 

1. Oktober 1997

Das Kölner Centrum Schwule Geschichte (CSG) bezieht eigene Räume in der Vogelsanger Straße 61.

 

November 1997

Homosexuelle in CDU und CSU schließen sich erstmals in Köln als "Schwule Christdemokraten" zusammen. Erste lockere Zusammenschlüsse gab es in den (west-) deutschen Großstädten schon seit Mitte der 1990er-Jahre. Damit treten erstmals homosexuelle Unionsmitglieder parteiöffentlich in Erscheinung. Sehr bald danach benennen sie sich in den Verband der "Lesben und Schwulen in der Union" (LSU) um. Im Namen werden Anspruch und Verpflichtung deutlich, nämlich einerseits nicht nur für Schwule zu sprechen und zu handeln, und zum anderen nicht nur Ansprechpartner für die CDU, sondern auch für die CSU zu sein und den Charakter des "U", der Union, des Gemeinsamen und Verbindenden zu betonen. Innerhalb der "Unionsfamilie" der CDU und CSU gibt es "Vereinigungen" (z. B. Junge Union), "Sonderorganisationen" (z. B. "Ring Christlich-Demokratischer Studenten") und "Sonstige Gruppen". Die LSU zählt zu den letzteren. Sonstige Gruppen stehen in einem weniger engen Verhältnis zu den Mutterparteien als Sonderorganisationen bzw. Vereinigungen, sind aber als Vorstufe von diesen zu begreifen. Gemäß ihrem Selbstverständnis sieht sich die LSU als politisch-gesellschaftliche Vorfeldorganisation, die eine Mittler- bzw. Scharnierfunktion zwischen der Mutterpartei und der LSBTTIQ-Gemeinschaft einnimmt und politische und gesellschaftlich relevante Themen in beide Richtungen kommuniziert und lobbyistisch vertritt. Laut Grundsatzprogramm strebt die LSU den Status einer "Vereinigung" bzw. "Sonderorganisation" innerhalb der Unionsparteien an. Auf Landesebene (Berlin und Rheinland-Pfalz) hat die LSU bereits den Status eines Arbeitskreises. Seit 2003 (in Leipzig) ist die LSU durchgängig auf den Bundesparteitagen der CDU Deutschlands mit einem Stand präsent. Dort werden intensive Gespräche mit Delegierten, Presse und Gästen geführt. Der Bundesparteitag ist die wichtigste Kommunikationsplattform für die LSU innerhalb der CDU. Das trug entscheidend zur weiteren Bekanntheit des Verbandes innerhalb der Mutterpartei bei, zumal der Stand der LSU von Jahr zu Jahr mehr Aufmerksamkeit bekam und besser platziert wurde.

 

26. November 1997

Der Saarländische Landtag beschließt das Gesetz zur Verhinderung der Diskriminierung Homosexueller. Am 15. Januar 1998 wird es verkündet. Es enthält ein Diskriminierungsverbot für das Öffentliche Dienstrecht und verankert den Grundsatz der Achtung vor der Sexualität anderer im Landesrundfunkgesetz. Der SVD-Landesverband Saar hatte im Januar 1997 den Landtagsfraktionen seinen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz übersandt.

 

1998

Der SVD bekommt einen Landesverband Baden-Württemberg.

 

28. Mai 1998

Der Bundestag beschließt ein "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege". Es hat die Rehabilitierung der Opfer der NS-Justiz zum Ziel. Der SVD setzt sich intensiv dafür ein, auch die Urteile, die aufgrund des von den Nationalsozialisten 1935 massiv verschärften § 175 gegen Homosexuelle ergangen sind, in dieses Aufhebungsgesetz aufzunehmen. Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) meint, das passe hier nicht herein. Erst 2002 wird es gelingen, dass NS-Aufhebungsgesetz nachzubessern und auch die Opfer des § 175 in der NS-Zeit mit einzubeziehen.

 

August 1998

Die Installation "Denkraum: Namen und Steine" des Berliner Künstlers Tom Fecht (* 11. Januar 1952 in Frankenberg) wird in der Markmannsgasse (Nähe Deutzer Brücke) an die Stadt Köln übergeben. Sie sollen an Menschen erinnern, die an den Folgen von HIV und Aids gestorben sind. Pikante Vorgeschichte: Die Steine waren bereits 1994 auf dem Alter Markt eingelassen worden, für viele Touristen eine nachdenklich machende Sehenswürdigkeit. Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier (SPD) ließ das Kunstwerk dort aus dem Boden reißen, weil er es angeblich für bedenklich hielt, auf Totengedenksteinen Karneval zu feiern. Er war vom 27. März 1990 bis zum 22. April 1998 im Amt.

 

Dezember 1998

Eine Initiative von mehreren Lesben, unter anderem Halina Bendkowski und Ida Schillen, veröffentlichen einen "Aufruf an alle Lesben, die sich eine wirkungsvolle Politik für unsere Rechte auf Bundesebene wünschen". Die Unterzeichnerinnen fordern dazu auf, den SVD in einen Lesben- und Schwulenverband umzuwandeln. Im März 1999 beschließt der 11. Verbandstag in Köln mit großer Mehrheit die Erweiterung des SVD zum Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD). Damit ergibt sich eine Konkurrenzsituation zum Lesbenring, der die Ausweitung der Ehe auf Lesben und Schwule für unvereinbar mit seinem Verständnis von Feminismus hält. Programm und Satzung des LSVD werden ergänzt, die zentralen Begriffe des Programms, Emanzipation, Partizipation und Integration, bleiben erhalten.

 

17. Januar 1999

Die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) lädt Lesben- und Schwulenorganisationen zu einem Beratungstreffen über das Lebenspartnerschaftsgesetz ein. Es kommt zu heftigem Streit über die Zaghaftigkeit der Bundesregierung, die nur ganz wenige Bereiche rechtlich regeln will.

 

März 1999

Im LSVD gründet sich der Landesverband Bayern.

 

Juli 1999

Nach elf Jahren stellt die Monatszeitung "First" ihr Erscheinen ein.

 

30. November 1999

Die Condomi AG - einer der größten europäischen Kondomhersteller - wird erstmals an der Börse notiert.

 

19. Dezember 1999

In der Kamekestraße 14 in Köln öffnet das "Anyway" - Europas erstes schwul-lesbisches Jugendzentrum - seine Pforten.

 

Januar 2000

Ein "Rohentwurf" für das Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Bundesjustizministerium wird publik, der fast nichts regelt. Der LSVD erhöht daraufhin den Druck mit intensiver Pressearbeit. Im Laufe des Jahres 2000 werden zudem mehrere zehntausend Unterschriften gesammelt und dem Bundesjustizministerium übergeben. Auf dem jährlichen Verbandstag im April 2000 wird der LSVD ein Ultimatum stellen: Sollte bis zum CSD kein Gesetzentwurf zum Lebenspartnerschaftsgesetz eingebracht werden, droht der LSVD, dass die CSD-Paraden zum Massenprotest gegen die Untätigkeit der Bundesregierung werden: Dann "muss sich die Bundesregierung mitten im Sommer warm anziehen." Der Druck hat Erfolg. Am 4. Juli 2000 beschließen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einstimmig, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Bundestag einzubringen.

 

7. Februar 2000

Die Firma Büchel & Dick ("Lulu", "Gloria", "Brennerei Weiß") - Vorzeigeunternehmen der schwul-lesbischen Community in Köln - stellt ihre Geschäftstätigkeit ein.

 

20. Februar 2000

Das Kölner Dreigestirn mit Prinz Ralf II. an der Spitze hat seinen ersten Auftritt auf der Rosa Sitzung, begleitet von Hans-Horst Engels, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, und Oberbürgermeister Harry Blum.

 

April 2000

Der Künstler Gunter Demnig (* 27. Oktober 1947 in Berlin) beginnt seine "Skulptur des Erinnerns" zu realisieren: Vor den Häusern von Opfern der Nationalsozialisten lässt er zehn mal zehn Zentimeter große Messingtafeln in den Gehweg ein, auf denen an ehemalige Hausbewohner erinnert wird: Juden, Sinti und Roma, politische Widerständler, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Euthanasie-Opfer. "Erinnern gehört zurück in den Alltag", begründet er seine Aktion. Und: "Es hat mitten unter uns angefangen, mit ganz normalen Nachbarn".

 

8./9. April 2000

Mit Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann (SPD) besucht zum ersten Mal ein Mitglied der Bundesregierung einen LSVD-Verbandstag. Die Ministerin hält in Hamburg eine Gastrede zum zehnjährigen Verbandsjubiläum. Darin würdigt sie die Arbeit des LSVD und deren Bedeutung für die Akzeptanz von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft. Ebenso setzt sie sich für die rasche Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ein.

 

29. Juni 2000

Der Platz Lindenstraße/Ecke Händelstraße in Köln wird nach Jean-Claude Letist benannt.

 

3. August 2000

Der LSVD demonstriert vor der CDU-Parteizentrale in Berlin, da die CDU unter dem Motto "Ja zur Toleranz, Nein zur Ehe!" eine Kampagne gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft starten will. CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann empfängt daraufhin einige LSVD-Aktivistinnen und -Aktivisten zu einem Gespräch. Es ist das erste zwischen dem LSVD und einem hochrangigen Vertreter der CDU-Bundespartei. Die Union beharrt zwar offiziell weiter auf ihrem Nein zur Lebenspartnerschaft, stellt ihre Öffentlichkeitskampagne aber bald darauf stillschweigend ein.

 

2. bis 8. Oktober 2000

Der SC Janus organisiert die schwul-lesbische Fußballweltmeisterschaft auf den Jahn-Wiesen. Im Endspiel des Männerturniers besiegen die "London Lions" den Titelverteidiger "Cream Team Cologne" mit 1:0. Den Frauentitel gewinnt "Towanda Düsseldorf" nach einem 9:1 Sieg über die "MüKöwuwas" aus Münster und Köln.

 

11./12. November 2000

In Berlin kommen auf Einladung des LSVD bundesweit lesbische Mütter und schwule Väter zu einem Familienratschlag zusammen. Sie wollen die politische Lobby für ihre Kinder und Familien stärken. Es gründet sich ILSE - die Initiative lesbischer und schwuler Eltern im LSVD.

Neben der politischen Arbeit zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien steht als zweiter großer Bereich der persönliche Kontakt und Austausch zwischen den Eltern (und Kindern) im Vordergrund: "Unser wichtigstes Ziel ist dabei immer, die Lebensbedingungen unserer Kinder zu verbessern. Wir wollen sie stark und stolz machen durch die Erfahrung gesellschaftlicher Anerkennung und durch das Wissen, dass sie nicht allein sind", formuliert die ILSE.

 

14. Dezember 2000

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik empfängt ein Bundespräsident eine Delegation lesbischer Bürgerinnen und schwuler Bürger. Bei dem Gespräch mit Johannes Rau (SPD) im Schloss Bellevue ist das kurz zuvor vom Bundestag beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz ein zentrales Thema. Auch über die Problematik antihomosexueller Gewalt wird gesprochen. An dem Gespräch nehmen Mitglieder des LSVD-Bundesvorstandes sowie Vertreterinnen und Vertreter bundesweiter Organisationen teil, die mit dem LSVD assoziiert sind.

 

Januar 2001

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, erlässt eine Führungshilfe "Umgang mit Sexualität", die eine Gleichbehandlung homosexueller Bundeswehrangehöriger vorsieht. Zuvor konnten Homosexuelle nicht Ausbilder oder Offizier werden. Nach einem Outing drohte Entlassung. Die langjährigen Proteste gegen Berufsverbote und Diskriminierung in der Armee haben damit Erfolg. Vorgesetzten wird in der Führungshilfe ausdrücklich aufgetragen, jeder Diskriminierung Homosexueller energisch entgegenzutreten. Im Jahr 2006 wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung auch gesetzlich für die Bundeswehr verankert.

 

19. Januar 2001

Die Saunabetriebe der Phönix-Gruppe in Köln, Düsseldorf und Essen werden durchsucht; Personalien werden festgestellt. Für den Vorwurf, dort seien Minderjährige als Prostituierte beschäftigt, werden keine Beweise gefunden. Von einer Entschuldigung der Polizei für die aus Sicht der Betroffenen völlig überzogene Aktion wird nichts bekannt.

 

April 2001

Wegen finanzieller Schwierigkeiten müssen Bockmayer & Bührmann das "Theater im Kaiserhof" in Köln aufgeben.

 

5. April 2001

Der Max-Spohr-Managementpreis des "Völklinger Kreises" wird in Frankfurt am Main an das Kölner Unternehmen Ford Deutschland verliehen. Gewürdigt wird das Diversity-Konzept der Firma, nach dem die Vielfalt der Menschen, ungeachtet des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Herkunft oder der körperlichen Verfassung, geachtet und als positiv für das Unternehmen gewertet wird.

 

3. Mai 2001

Die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" und der LSVD gehen mit einem gemeinsamen Aufruf "Ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen" an die Öffentlichkeit. Der Aufruf beginnt mit den selbstbewussten Worten: "Die Bundeshauptstadt Berlin braucht einen Gedenkort für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Ein solches Denkmal soll ein beständiges Zeichen setzen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben." Zu den Erstunterzeichnenden gehören der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, die Initiatorin des Holocaust-Denkmals Lea Rosh, die Schriftsteller Günter Grass und Christa Wolf, die Bischöfinnen Maria Jepsen und Margot Käßmann, der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte und die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler. Am 10. Oktober 2001 werden die Initiative und der LSVD als politische Aktion unweit des Brandenburger Tores ein symbolisches Bauschild aufstellen, das die Aufschrift trägt: "Hier baut die Bundesrepublik Deutschland ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen".

 

Juni 2001

Das Betriebsverfassungsgesetz wird um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ergänzt. Damit wird eine alte LSVD-Forderung erfüllt.

 

10. Juni 2001

Um einer sich abzeichnenden, möglicherweise problematischen Thematisierung seiner nie wirklich versteckten Homosexualität den Wind aus den Segeln zu nehmen, sprach Klaus Wowereit (SPD) auf einem Sonderparteitag selbstbewusst die inzwischen berühmten Worte "Ich bin schwul - und das ist auch gut so!" Es ist ein Tabubruch, sich als erster deutscher Spitzenpolitiker so öffentlich dazu zu bekennen. Letztendlich wird "Und das ist (auch) gut so!" zum geflügelten Wort und zum Satz des Jahres 2001 gewählt.

 

21. Juni 2001

"Der Stern" veröffentlicht in einem Artikel den Verdacht, dass mindestens 20 schwule Männer im Bundestag vertreten seien: die Hälfte von ihnen komme angeblich aus den Reihen der CDU/CSU, sechs aus der SPD, drei aus der FDP und einer von Bündnis 90/Die Grünen.

 

1. August 2001

In Deutschland wird das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft eingeführt. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag melden einige Politiker Zweifel daran an; die unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen bemühen sich sogar um eine völlige Aufhebung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sehen den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie verletzt. Durch einen Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung wollen sie verhindern, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz planmäßig in Kraft treten kann, scheitern aber in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht gibt am 18. Juli 2001 grünes Licht für die Eingetragene Lebenspartnerschaft.

Die Lebenspartnerschaft entspricht - was das Bürgerliche Gesetzbuch betrifft - weitgehend der Ehe. Lebenspartner leben - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Gleichbehandlung erfolgt nach der Trennung auch beim Unterhaltsrecht. Es gelten Befangenheitsvorschriften und Zeugnisverweigerungsrechte wie bei Eheleuten auch. Zudem ist ein Verlöbnis für Lebenspartner entsprechend dem Verlöbnis für Ehegatten rechtswirksam. Adoptionen sind nicht möglich.

Der LSVD-Landesverband Berlin-Brandenburg demonstriert am 31. Juli mit einem Polternachmittag vor der bayerischen Landesvertretung in Berlin gegen die Weigerung der bayerischen Staatsregierung, das Lebenspartnerschaftsgesetz in Bayern pünktlich umzusetzen. Dort kann erst ab Herbst geheiratet werden. Die LSVD-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen wehren sich mit vielfältigen Aktionen gegen die Schikanepolitik der dortigen Landesregierungen. Auch die CSD-Demonstrationen stehen im Sommer 2001 ganz im Zeichen der Auseinandersetzung um das Lebenspartnerschaftsgesetz. Der LSVD protestiert unter dem Motto "Im Namen des Volkes: Traut Euch!" gegen die Verfassungsklagen von Bayern, Sachsen und Thüringen.

Bereits im April hatte der LSVD die Aktion "Wer ist Familie?" gestartet. Mit einem simplen Bildmotiv wird das ganze Geschwätz konservativer Gegner über einen Anschlag auf die Familie in seiner ganzen Hohlheit nachhaltig entlarvt. Das Postkartenmotiv mit der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel und ihrem Gatten auf der einen sowie einen lesbischen Paar mit vier Kindern auf der anderen Seite avanciert zu einem der beliebtesten Medien des LSVD und wird vielfach nachgedruckt.

Im Bundesbeamtenrecht werden Lebenspartner rückwirkend ab 2001 (Familienzuschlag, Hinterbliebenenpension usw.) gleichbehandelt. Hier erfolgt die Gleichstellung gegen den Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag und der unionsregierten Länder im Bundesrat durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das parlamentarisch gesetzlich danach umgesetzt wird. Die Zuständigkeit für das Beamtenrecht ist inzwischen durch die Föderalismusreform auf den Bund für seine Beamten und auf die Bundesländer für die Landesbeamten übergegangen. Als erstes Bundesland hat Bremen seine verpartnerten Beamten und Richter mit seinen verheirateten Beamten und Richtern gleichgestellt; danach folgen Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern. Im Zuge der Erbschaftsteuerreform werden im Januar 2011 die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt.

Radikalere Teile der Lesben- und Schwulenbewegung lehnen die Lebenspartnerschaft - als Ehe light verpönt - und die damit verbundene notwendige Sondergesetzgebung für Homosexuelle ab. Stattdessen fordern sie die Abschaffung der Ehe und plädieren für sogenannte "Wahlverwandtschaften" auf Zeit.

Ein Gegenpol zu den Bestrebungen zur Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe findet sich in den Vertretern der Lebensformenpolitik.

 

1. September 2001

Mit der Revue "Wer Liebe sucht ..." machen Bockmayer & Bührmann im renovierten "Gloria", Apostelnstraße in Köln, einen Neuanfang.

 

9. September 2001

Jan Krüger von der Kölner Kunsthochschule für Medien erhält für seinen 21-Minuten-Film "Freunde" - die Liebesgeschichte zweier Jungen - auf den Filmfestspielen in Venedig einen "Silbernen Löwen".

 

12. Oktober 2001

Am Hohenzollernring in Köln wird die Disco "Lulu" wiedereröffnet - als "Lulu III".

 

7. November 2001

Im Bundesjustizministerium findet eine erste Anhörung mit Vertretern der Wirtschaft, der Kirchen und der Verbände über die geplante Antidiskriminierungsgesetzgebung statt. LSVD-Sprecher Manfred Bruns vertritt Lesben und Schwule.

 

Februar 2002

Auf seinem Verbandstag beschließt der LSVD ein umfassendes Grundsatzpapier zum Bereich Transgender/Transsexuelle. Der Entwurf des Papieres war im Vorfeld mit Transgender-Organisationen und transsexuellen LSVD-Mitgliedern gemeinsam erarbeitet worden. Der LSVD bekennt sich darin zu einer umfassenden Unterstützung der Anliegen von Transgender und verpflichtet sich dazu, diese in seiner Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit offensiv zu vertreten. Darüber hinaus enthält das Papier Eckpunkte für eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes. Es fordert zudem Maßnahmen gegen Diskriminierung und setzt sich für die Selbstbestimmungsrechte auch gegenüber der Medizin ein.

 

12. Februar 2002

Nach fast 34 Jahren muss das "George Sand" am Marsilstein in Köln schließen. Das Frauencenter - Künstlerkneipe und Lokal - war zusammen mit seiner Patronin Ma Braungart eine Kölner Institution. Es muss einem Edel-Restaurant weichen.

 

17. Mai 2002

Symbolisch auf den 17. Mai (Zahlenspiel: 17.5.) gelegt, beschließt der Bundestag gegen Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung zum Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (BGBl. 2002 I S. 2714). Damit werden Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen und wegen Fahnenflucht in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Die Lesben- und Schwulenbewegung kritisiert, dass der Bundestag die Urteile nach 1945 unangetastet lässt, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war.

 

17. Juli 2002

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Lebenspartnerschaftsgesetz ohne jeden Abstrich. Das Gesetz steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Die Klagen der unionsgeführten Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen scheitern auf ganzer Linie. Die Verfassungsrichter stellen fest: Der Schutz von Ehe und Familie ist durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht berührt. Das Verfassungsgericht würdigt vielmehr ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft dem Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) und dem Diskriminierungsverbot (Art 3. Abs. 1 und 3 Grundgesetz) Rechnung trägt, indem er Lesben und Schwule zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhilft und Diskriminierungen abbaut.

Das Verfassungsgericht geht noch weiter. Es stellt explizit fest: Der Gesetzgeber ist frei, die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit gleichen Rechten und Pflichten auszustatten wie die Ehe. Damit hält Karlsruhe fest: Anders als von zahlreichen konservativen Juristen vertreten, verlangt das Grundgesetz nicht, dass gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich schlechter als Ehepaare zu behandeln sind. Es gibt kein verfassungsrechtliches Abstandsgebot. Um genau diese Klärung hatte LSVD-Sprecher Manfred Bruns das Gericht gebeten. Der LSVD war vom Bundesverfassungsgericht eingeladen worden, seine Auffassung in der mündlichen Verhandlung zur Normenkontrollklage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vorzutragen. Zum ersten Mal in der Geschichte konnte damit ein Vertreter einer Lesben- und Schwulenorganisation vor dem höchsten deutschen Gericht ein Plädoyer für die Gleichstellung halten. Das Gericht ist den Argumenten von Manfred Bruns weitgehend gefolgt.

 

Oktober 2002

LSVD-Sprecher Philipp Braun wird in den Vorstand von ILGA Europe (europäische Region der International Lesbian and Gay Association) gewählt.

 

2003

 

GLADT wird als Initiative von Lesben und Schwulen aus der Türkei gegründet.

 

 

 

18. Januar 2003

Zum Katholischen Familiensonntag protestiert der LSVD vor sieben Kathedralen gegen die von der Katholischen Kirche angedrohten Berufsverbote für Lesben und Schwulen. Die Katholische Bischofskonferenz hatte bereits 2002 beschlossen, dass Beschäftigte in katholischen Einrichtungen, die das vom Staat angebotene Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft eingehen, mit dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen müssen. Die Demonstrantinnen und Demonstranten machen deutlich: "Angestellten mit Berufsverbot zu drohen, weil sie eine Verantwortungsgemeinschaft eingehen wollen, ist hartherzig und menschenfeindlich."

 

12. Dezember 2003

Der Bundestag beschließt mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die Bundesregierung wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Initiatoren für die Umsetzung zu sorgen. Der Umsetzungsprozess wird fünf Jahre dauern.

 

30. Januar 2004

Mehrere Antidiskriminierungsverbände, darunter der LSVD, übergeben in Berlin 15.000 Unterschriften für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Für die Bundesregierung nimmt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), die Unterschriften entgegen.

 

1. Februar 2004

Die Phoenix-Gruppe eröffnet in der Richard-Wagner-Straße ihre vierte Gay-Sauna, die zweite in Köln.

 

25. Juni 2004

Rund 100 Menschen demonstrieren vor der polnischen Botschaft in Berlin gegen das vom Warschauer Bürgermeister verhängte Verbot des dortigen CSD. Protestiert wird auch gegen die rechtsradikalen gewalttätigen Übergriffe auf den CSD in Krakau im Mai 2004. Zur Unterstützung der Lesben- und Schwulenorganisation in Polen und anderen osteuropäischen Ländern ruft der LSVD die Kampagne "Gay Solidarnosc" ins Leben. Es werden viele Spenden gesammelt.

 

3. Juli 2004

Martin Sölle vom Centrum Schwule Geschichte und Rita Süssmuth, ehemalige Bundestagspräsidentin, erhalten die Kompassnadel des Schwulen Netzwerks NRW.

 

1. Oktober 2004

Fast 28 Jahre bestand in Köln der Frauenbuchladen Rhiannon - er  muss aus wirtschaftlichen Gründen schließen.

 

1. Januar 2005

Das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts tritt in Kraft. Dadurch werden unter anderem die Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe im Zivilrecht beseitigt, die Stiefkindadoption von leiblichen Kindern des Partners oder der Partnerin zugelassen und die Lebenspartner bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente mit Ehegatten gleichgestellt. Der LSVD startet kurz darauf die Aktion 1:1 für gleiche Rechte. Ziel ist, die Lebenspartnerschaft auch in den Rechtsgebieten gleichzustellen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, insbesondere im Steuerrecht.

 

April 2005

Die erste "Respekt! - Zeitschrift für Lesben- und Schwulenpolitik" erscheint. Sie löst das frühere Mitgliedermagazin "Rundgespräch" ab und will auch mehr als Mitgliederzeitschrift sein. Die Zeitschrift begleitet das Politik- und Zeitgeschehen kritisch aus der Warte des LSVD. Gleichzeitig erlaubt sich "Respekt!" den Blick über den Tellerrand. Gastautoren - homo- wie heterosexuell - stellen darin ihre Sicht der Dinge dar.

 

5. April 2005

Das LSVD-Bundesvorstandsmitglied Philipp Braun spricht vor der UN-Menschenrechtskommission in Genf.

 

17. Mai 2005

Zum ersten Mal wird der Internationale Tag gegen Homophobie (International Day Against Homophobia/IDAHO) von Homosexuellen als Aktionstag begangen, um auf die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen hinzuweisen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Das Datum wird zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.

Die Initiative zum Internationalen Tag gegen Homophobie ging von Louis-Georges Tin aus, der heute der französischen Sektion der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) vorsteht. Neben der Erinnerung an das Ende der Definition als Krankheit durch die WHO ergeben sich bei dem Datum 17.5. auch Parallelen zum ehemaligen Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches, weshalb der 17. Mai in Deutschland bereits vor dem Jahr 1990 im Volksmund spöttisch als "Feiertag der Schwulen" bezeichnet wurde.

2009 wird in Anerkennung, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung sich von Transphobie unterscheidet, aber wegen der gemeinsamen Standpunkte gegen Heteronormativität ein gemeinsamer Aktionstag stattfinden, Transphobie dem Namen hinzugefügt und der Tag als Internationaler Tag gegen Homophobie und Transphobie (International Day Against Homophobia and Transphobia/IDAHOT) begangen. Ab 2015 wird auch Biphobie im Namen enthalten sein: Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (International Day Against Homophobia, Transphobia and Biphobia/IDAHOBT).

 

25. Juli 2005

Proteste insbesondere des LSVD-Landesverbands Hessen bewirken die Freilassung des schwulen Iraners André Aragoli aus hessischer Abschiebehaft.

 

November 2005

Die Regionalgruppe Ostwestfalen-Lippe des LSVD wird gegründet.

 

26. November 2005

Der LSVD protestiert zusammen mit anderen Vereinen vor der polnischen Botschaft in Berlin gegen die drohende Einschränkung der Grundrechte von Lesben und Schwulen in Polen.

 

Dezember 2005

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten der Grundrechte lesbischer und schwuler Transsexueller, die eine Vornamensänderung durchgeführt haben. Vorangetrieben hatte das Verfahren die Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein, die dem LSVD-Landesvorstand Bayern angehört.

 

5./6. Dezember 2005

Der erste LSVD-Jugendkongress findet statt.

 

18. Januar 2006

"Kinder auf das Leben vorzubereiten, partnerschaftliche Lebensentwürfe zu verwirklichen, das kann in ganz unterschiedlichen Strukturen gelingen: in der Ehe, in nicht-ehelichen und auch gleichgeschlechtlichen Familien, in Patchwork- oder Einelternfamilien", betont Bundespräsident Dr. Horst Köhler (CDU) in einer familienpolitischen Grundsatzrede. Erstmals würdigt damit ein deutsches Staatsoberhaupt öffentlich die Familienleistungen von Lesben und Schwulen. Die üblichen Verdächtigen wie der Augsburger Bischof Mixa und einige CSU-Politiker schreien angesichts der freundlichen Erwähnung gleichgeschlechtlicher Eltern empört auf ("völlig unnatürlich"). Der LSVD freut sich dagegen, denn das Ganze hat eine Vorgeschichte: Im März 2005 hatte Horst Köhler eine Delegation des LSVD zum Gespräch empfangen. Ein Schwerpunkt des Gesprächs waren Regenbogenfamilien. Die LSVD-Bundesvorstandsmitglieder Antje Ferchau, Günter Dworek und Eduard Stapel regten dabei an, bei passender Gelegenheit ein gutes Wort für diese Familien einzulegen. 10 Monate später ist es dann soweit.

 

April 2006

Die 23. Weltkonferenz der Internationalen Lesben- und Schwulenvereinigung (ILGA Welt) wählt LSVD-Bundesvorstandsmitglied Philipp Braun mit großer Mehrheit in den Vorstand. Als einer von zwei Generalsekretären leitet der international anerkannte Experte für Fragen der Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgender die Politik der Weltorganisation für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle. Er wird das Amt bis Ende 2008 ausüben.

 

18. August 2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft. Es enthält einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung insbesondere im Bereich Beschäftigung und Beruf, aber auch beim Zugang zu Güter und Dienstleistungen, z. B. hinsichtlich Versicherungen, Gastronomie oder Mietwohnungen. Zwei Jahrzehnte war um ein solches Antidiskriminierungsgesetz gerungen worden. Der LSVD hatte dazu mehrmals Initiativen und Vorschläge an Bundesregierung und Bundestag herangetragen. Möglich wurde es schließlich über die Europäische Union (EU).

Die EU erließ zwischen 2000 und 2004 verschiedene Richtlinien gegen Diskriminierung. Problem dabei war: Für unterschiedliche Diskriminierungsgründe ging der rechtliche Schutz unterschiedlich weit. Für sexuelle Identität sahen die EU-Richtlinien beispielsweise nur einen Schutz für Beschäftigung und Beruf vor. Deshalb gab es jahrelangen Streit, ob die EU-Richtlinien "eins zu eins" umzusetzen seien, oder auf eine Weise, die alle Diskriminierungsgründe in alle Regelbereiche einbezieht. Die Wirtschaft und teilweise auch die Kirchen liefen ohnehin Sturm gegen jeden Diskriminierungsschutz.

"Keine Abstriche beim Antidiskriminierungsgesetz!", "Lesben und Schwule gehören dazu - Antidiskriminierungsgesetz darf nicht ausgrenzen", "Beim Antidiskriminierungsgesetz muss die Große Koalition eine Hierarchisierung vermeiden", lauten daher die LSVD-Pressemitteilungen nach der Bundestagswahl 2005. Das hat am Ende in Zusammenarbeit mit Frauen-, Migranten- und Behindertenorganisationen geklappt. Die Große Koalition sorgt 2006 zwar für zahlreiche Verwässerungen gegenüber dem ursprünglichen rot-grünen Entwurf, benennt das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) in AGG um, behält aber über die EU-Vorgaben hinaus die Einbeziehung von Lesben und Schwule in alle Regelungsbereiche bei. Das AGG enthält aber zu viele Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher. Der LSVD setzt sich weiter dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. Dazu gehören ein echtes Verbandsklagerecht und die Beschneidung der Privilegien kirchlicher Arbeitgeber.

 

11. Dezember 2006

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN) nimmt nach langen und zähen Verhandlungen den Antrag des LSVD auf Akkreditierung als Nichtregierungsorganisation mit offiziellem Beraterstatus mit 24 zu 16 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. Auch der europäische Dachverband ILGA Europe und der dänische Verband LBL erhalten die Anerkennung. Damit können erstmalig die Belange von Lesben und Schwulen auf Weltebene von diesen selbst offiziell vertreten werden. Eine unheilige Allianz bestehend aus dem Vatikan, afrikanischen und islamischen Staaten sowie Russland und China hatte sich bis zum Schluss gegen die Akkreditierung gewehrt. Große Unterstützung kam dagegen von der Europäischen Union.

 

28. Februar 2007

Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages setzen sich Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein (LSVD-Landesvorstand Bayern) und LSVD-Bundesvorstandsmitglied Manfred Bruns als Sachverständige massiv für eine rasche und umfassende Reform des Transsexuellenrechts ein.

 

10. Mai 2007

LSVD-Mitglieder versammeln sich in Karlsruhe zu einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht. Genau 50 Jahre zuvor hatte das Gericht entschieden: Der § 175 StGB kann auch in der NS-Fassung weiter geltendes Recht in der Bundesrepublik bleiben. "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz", urteilte man damals in Karlsruhe. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern blieben weiterhin strafbar. Viele tausend Männer werden in der Folge dieses Urteils weiter zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafen verurteilt, ihre bürgerliche Existenz vernichtet. Erst 1969 wird § 175 reformiert, erst 1994 endgültig gestrichen. Mit der Mahnwache soll an die Opfer dieses Unrechtsparagraphen erinnert werden. An diesem Jahrestag startet der LSVD auch seine Aktion "Lesben und Schwule in die Verfassung!" mit dem Ziel einer Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der "sexuellen Identität".

 

Juni 2007

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung wird in Berlin gegründet. Sie setzt sich für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender ein.

Die Initiative für die weltweit erste und einzige Stiftung, deren Fokus die Menschenrechte von LSBTTIQ ist, geht vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) aus, der als einer von weltweit drei Verbänden 2006 offiziell Beraterstatus bei den Vereinten Nationen erhalten hat und mit der Stiftungsgründung an diese Intensivierung seiner Menschenrechtsarbeit anknüpfen will. Er unterstützt das Projekt auch organisatorisch.

Der Name der Stiftung gibt Aufschluss über das Konzept und das Programm der Stiftung. Mit der Namensgebung wird an zwei Personen erinnert: an den deutschen Arzt, Sexualwissenschaftler, Sexualreformer und Bürgerrechtsaktivisten Magnus Hirschfeld sowie an die lesbische Menschenrechtsaktivistin Fannyann Eddy (* 1974; † 28. September 2004 in Freetown) aus Sierra Leone, die dort 2004 einem Mordanschlag zum Opfer fiel. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass der Kampf für die Menschenrechte von LSBTTIQ zwar in Europa begann, heute aber auf allen Kontinenten stattfindet.

 

1. April 2008

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt mit dem sogenannten "Maruko-Urteil" eine Grundsatzentscheidung zugunsten Eingetragener Lebenspartnerschaften: Eine Benachteiligung beim Arbeitsentgelt - dazu zählt auch die Hinterbliebenenrente - verstößt gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie zu Beschäftigung und Beruf aus dem Jahr 2000. Lesben und Schwule in Lebenspartnerschaften müssen dasselbe Arbeitsentgelt erhalten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden. Das trifft für Deutschland zu, weil hier die gleichen Unterhaltspflichten gelten wie in der Ehe. Der LSVD hat die Klage beim EuGH intensiv begleitet. LSVD-Bundesvorstandsmitglied Manfred Bruns war bei der Verhandlung als juristischer Berater dabei.

 

6. Mai 2008

In Berlin wird das Spreeufer gegenüber dem Bundeskanzleramt nach Dr. Magnus Hirschfeld benannt, den Kämpfer für die Bürgerrechte im Kaiserreich und der Weimarer Republik: Ein großer Erfolg für die langjährige Lobbyarbeit des LSVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg.

 

27. Mai 2008

Die Bundesrepublik Deutschland bekommt in Berlin einen nationalen Gedenkort für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Sechzehn Jahre hatten sich die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" und der LSVD dafür eingesetzt. Am 12. Dezember 2003 hatte der Bundestag die Errichtung des Denkmals beschlossen. Fünf Jahre brauchte es dann noch, bis der künstlerische Wettbewerb durchgeführt, und der dort gefundene Entwurf verwirklicht wurde.

Das Denkmal steht in unmittelbarer Nähe zum Reichstagsgebäude, zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas und zu dem im Bau befindlichen Denkmal für die Sinti und Roma. Es wurde vom norwegisch-dänischen Künstlerduo Michael Elmgreen und Ingar Dragset entwickelt. In einem Betonkubus ist durch ein Fenster das Endlosvideo zu sehen, dass eine Kussszene zweier Männer zeigt. Im Zwei-Jahres-Rhythmus soll das Video gewechselt werden.

Mit dem Gedenkort, so sagt es auch die Informationstafel vor Ort, will die Bundesrepublik Deutschland die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wachhalten, ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Lesben und Schwulen setzen.

800 Menschen nehmen an der Einweihung teil, darunter viele Abgeordnete, einige Botschafter, Vertreter von NS-Verfolgtenverbänden und viele Aktive aus der Community. Für den LSVD spricht auf der Veranstaltung Bundesvorstandsmitglied Günter Dworek, der das Denkmalsprojekt über viele Jahre federführend vorangetrieben hatte. In seiner - wie die Süddeutsche Zeitung schrieb - "so selbstbewussten wie floskelfreien und angemessen bewegenden Rede" erinnert Dworek an die Verfolgung im Nationalsozialismus wie in der Nachkriegszeit und betont die Bedeutung des Gedenkorts für die Gegenwart. Für die Bundesregierung spricht Kulturstaatsminister Bernd Neumann, für das Land Berlin der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit. Albert Eckert ergreift für die Denkmalsinitiative das Wort, Linda Freimane aus Lettland überbringt die Grüße des europäischen Dachverbandes der Lesben und Schwulen (ILGA Europe).

 

23. Juli 2008

Für eine rechtliche Änderung der Geschlechtszugehörigkeit mussten Transsexuelle bislang unverheiratet sein. Bei Verheirateten hat der Staat die Scheidung als Voraussetzung für die Anerkennung der Geschlechtsänderung verlangt, auch wenn die Ehepartner zusammenbleiben wollten. Das war menschenunwürdig. In diesem Sinne hatte der LSVD auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen. Nun verkünden die Verfassungsrichter ihre Entscheidung: Auch für Ehepaare, bei denen ein Partner während der Ehe seine Transsexualität erkennt, gilt der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie. Die Ehe darf bestehen bleiben. Der Gesetzgeber ändert 2009 das Transsexuellengesetz entsprechend. Damit gibt es nun erste gleichgeschlechtliche Ehen.

 

6. Mai 2009

Anträge der Bundestagsfraktionen "Bündnis 90/Die Grünen" und "Die Linke" aus den Jahren 2008 und 2009, der Bundestag möge hinsichtlich der Urteile aufgrund § 175 StGB die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs für ihre Aufhebung und die Entschädigung der Verurteilten auffordern, werden von diesem mit den Stimmen der Regierungsparteien (CDU/CSU und SPD) und der FDP abgelehnt.

 

16. März 2010

Günter Dworek, Jenny Graser und Axel Hochrein vom LSVD-Bundesvorstand sind zu Gast in Schloss Bellevue. Bundespräsident Horst Köhler hatte zu einem zweiten Gespräch über die Situation von Lesben und Schwulen in Deutschland eingeladen. Die erste Begegnung hatte 2005 stattgefunden. In dem Gedankenaustausch werden eine ganze Reihe von Themen angesprochen wie Regenbogenfamilien, Homophobie und antihomosexuelle Gewalt sowie die Ergänzung des Grundgesetzes um einen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz wegen der sexuellen Identität. Fragen der Integration, die Situation lesbischer und schwuler Jugendlicher und die Menschenrechtslage im Ausland, z. B. in Uganda, sind ebenso Gegenstand des Gesprächs. Der Bundespräsident betont die Bedeutung von Vielfalt und ermutigt den LSVD ganz ausdrücklich, seine Themen weiter kontinuierlich in die Gesellschaft zu tragen.

 

26. Juni 2010

Der Verein Liberale Schwule und Lesben (LiSL) wird in Gummersbach gegründet, um Schwulen- und Lesbenpolitik aus liberaler Perspektive zu gestalten. Er ist eine liberale Vorfeldorganisation der FDP in Deutschland.

 

Juli 2010

Das Internetportal www.mission-aufklaerung.de wird gestartet, das über die Aktivitäten von "Homoheilern" und weiterer fundamentalistischer Kräfte informiert.

 

November 2010

Das Buch "Der heilige Schein - Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche" von David Berger (* 8. März 1968 in Würzburg) erscheint. Er analysiert in ihm kritisch den Umgang der katholischen Kirche mit Homosexualität. Bereits innerhalb der ersten sechs Wochen nach Erscheinen wird es drei Auflagen erleben.

Berger studierte von 1991 bis 1998 in Würzburg, Köln und Dortmund Philosophie, Theologie und Germanistik. Im Jahr 1998 promovierte er in Philosophie. Er lehrte anschließend von 1998 bis 1999 an der theologischen Ausbildungsstätte der Kongregation der Diener Jesu und Mariens (SJM) in Blindenmarkt (Niederösterreich) im Bistum St. Pölten. Während seines Referendariats unterrichtete er in deren Ausbildungsstätte Blindenmarkt seit dem Jahr 2000 Fundamentaltheologie. 2010 ging er auf Distanz zu der Gemeinschaft. Zusammen mit Rudolf Michael Schmitz (Institut Christus König und Hoherpriester) gründete er 2000/2001 das Jahrbuch Doctor Angelicus. Im Januar 2001 folgte die Ernennung zum Socio Corrispondente der Päpstlichen Akademie des heiligen Thomas von Aquin und am 25. September 2003 wurde Berger der Status eines "Korrespondierenden Akademikers" dieser Akademie verliehen; im selben Jahr wurde er Vizepräsident der neu gegründeten Deutschen Thomas-Gesellschaft e. V. Juni/Juli 2003 wird er ehrenamtlich zudem Herausgeber und Schriftleiter der von Wilhelm Schamoni begründeten Zeitschrift "Theologisches - Katholische Monatsschrift". Im Jahr 2005 habilitierte sich Berger mit seinem Buch "Thomismus. Große Leitmotive der thomistischen Synthese und ihre Aktualität für die Gegenwart" im Fach Dogmatik an der Katholischen Universität Lublin in Polen. Am 2. Oktober 2005 erfolgte seine Investitur zum Ritter des 1991 gegründeten polnischen Ritterordens der Gottesmutter von Jasna Góra (poln.: Stowarzyszenie Rycerstwa Orderu Jasnogórskiej Bogarodzicy). Nach Angaben von Berger gab er im Juli 2007 diesen Titel zurück, allerdings noch ohne offenen Protest gegen das, was er später als Konservativismus und Homophobie bestimmter, diesem Ritterorden nahestehender polnischer Politiker bezeichnete. Im Mai 2009 wurde Berger zum Lektor der Päpstlichen Kongregation für die Glaubenslehre bestellt mit der Aufgabe, zwei theologische Zeitschriften zu überwachen. Ende März 2010 wurden Vorwürfe aus dem Jahr 2007 erneut aktuell, da Bergers Facebook-Profil "eindeutig das Verwurzeltsein in einem homosexuellen Milieu" bekunde. Vor einem vom Vorstand der Fördergemeinschaft angesetzten "klärenden Gespräch" legte Berger von sich aus das Amt als Herausgeber der Zeitschrift "Theologisches" nieder, verwahrte sich aber gegen die von Manfred Hauke geäußerten Vorwürfe, bevor er sich am 23. April 2010 in einem von ihm verfassten Artikel in der Frankfurter Rundschau als homosexuell outete. Der entscheidende bzw. letzte Anlass für sein Coming-out, so Berger, sei eine Äußerung von Bischof Franz-Josef Overbeck in Bezug auf die Sündhaftigkeit von Homosexualität in der Fernsehsendung Anne Will gewesen. Im Juli 2010 wurde ihm der Status "Korrespondierender Akademiker" in der Päpstlichen Akademie des heiligen Thomas von Aquin entzogen. Sofort nach Erscheinen seines Buches "Der heilige Schein" wird die Erzdiözese Köln prüfen, ob ihm die Lehrerlaubnis als Religionslehrer zu entziehen sei. Am 2. Mai 2011 wird ihm der Erzbischof von Köln diese mit sofortiger Wirkung entziehen. Dies führt bei Schülerschaft und deren Eltern zu Protesten und einem Demonstrationsmarsch zum Amtssitz des Erzbischofs in Köln, an dem etwa 400 bis 500 Schüler teilnehmen. Zwischen 2011 und 2013 arbeitet er als freier Journalist u. a. für die Zeitung "taz", die Wochenzeitung "Die Zeit" und die Magazine "Cicero" und "Vice". Berger wird am 1. Mai 2013 Chefredakteur des im Bruno Gmünder Verlag erscheinenden Lifestylemagazins "Männer". Im Dezember 2014 wird die Deutsche AIDS-Hilfe ihre Anzeigenschaltungen in "Männer" stoppen, da das Magazin unter der Federführung Bergers "immer häufiger zur Ausgrenzung und Diskriminierung" beitrage und damit "im Widerspruch zu den Grundsätzen der HIV-Prävention in Deutschland" stehe. Berger propagiere ein "traditionelles Männlichkeitsbild" und werte damit Menschen ab, die diesem Bild nicht entsprächen. Außerdem provoziere er "mit teils rechtspopulistischen Aussagen". Am 1. Februar 2015 wird Berger als Chefredakteur von "Männer" fristlos entlassen werden. In einem Statement auf der Verlagshomepage wird dieser Schritt damit begründet werden, dass Berger wenige Tage nach dem 70. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz mitverantwortlich für die Veröffentlichung eines antisemitischen und den Holocaust relativierenden Textes sei. Kurz nach seiner Entlassung bei "Männer" wird Berger Chefredakteur des zusammen mit seinem Lebenspartner gegründeten Internetportals "Gaystream". Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 wird er sich als Wähler der AfD bekennen. Im März 2018 wird die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekannt geben, dass sie Berger in das Kuratorium der Stiftung berufen habe.

 

März 2011

Der LSVD-Blog geht online, mit Berichten und Bildern von LSVD-Aktionen und Veranstaltungen, Interviews und Kommentaren zu aktuellen Entwicklungen.

 

17. Juni 2011

Der UN-Menschenrechtsrat in Genf verabschiedet eine Resolution zu Menschenrechten und sexueller Identität, die Kriminalisierung und Diskriminierung verurteilt.

 

22. September 2011

15.000 Menschen demonstrieren in Berlin gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik von Papst Benedikt XVI. anlässlich dessen Rede im Deutschen Bundestag. Laut Humanistischem Pressedienst ist es die größte kirchenkritische Demonstration, die je in Deutschland stattgefunden hat. Es ist ein fröhlicher und kreativer Protest. Aus unterschiedlichen Perspektiven gehen Feministinnen, LSBTTIQ-Aktive, kritische Gläubige ebenso wie Humanisten und Atheisten vereint in ihrer Kritik an diesem Papst auf die Straße. Über 70 Organisationen hatten sich dafür zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Angestoßen und koordiniert wurde es vom LSVD-Landesverband Berlin-Brandenburg mit Unterstützung des LSVD-Bundesverbandes. Der Papst hatte die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als "Legalisierung des Bösen" beschimpft und zum Widerstand gegen demokratisch beschlossene Gesetze aufgerufen.

 

27. Oktober 2011

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) wird durch Beschluss der Bundesregierung als Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Mohrenstraße 34 in Berlin gegründet. Ihre Ziele und Aufgaben sind es, an den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld zu erinnern, Bildungs- und Forschungsprojekte zu fördern und zu initiieren und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen (LSBTTIQ) in Deutschland entgegenzuwirken.

Gestützt auf die Pfeiler Forschung, Bildung und Erinnerung fördert die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die Erforschung geschlechtlicher und sexueller Diversität sowie der Geschichte der LSBTTIQ, ihrer Diskriminierungen, Repressionen und Verfolgungen, ihrer gesellschaftlichen Emanzipationsprozesse (zum Beispiel Homosexuellenbewegungen) sowie ihres Alltags - vornehmlich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur heutigen Zeit. In ihrer LSBTTIQ-lebensweltorientierten Bildungsarbeit unterstützt die Stiftung u.a. die Vernetzung von Schulaufklärungsprojekten und Initiativen der Jugend- und Erwachsenenbildung, die sexuelle Vielfalt thematisieren, um die Akzeptanz von LSBTTIQ in Schule und in der Arbeitswelt zu fördern.

Ein zentrales Stiftungsprojekt zur Erinnerung an Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* stellt das Archiv der anderen Erinnerungen dar. Dieses Videoarchiv beinhaltet Lebensgeschichten von LSBTTIQ-Zeitzeugen, die unmittelbar oder mittelbar unter den Folgen des Paragraphen 175 StGB in der frühen Bundesrepublik beziehungsweise des Paragraphen 151 StGB in der DDR gelitten haben. Es entsteht in Zusammenarbeit mit den Bundesländern sowie Archiven, Universitäten und weiteren Einrichtungen und Verbänden.

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und bekommt drei Stiftungsorgane: Vorstand, Kuratorium und Fachbeirat.

Im November 2010 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages - entsprechend dem Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 - 10 Millionen Euro als Startkapital für die Gründung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld bewilligt. Vorausgegangen waren ein Beschluss des Bundestages vom Jahr 2000 unter der rot-grünen Bundesregierung sowie ein Gesetzentwurf der FDP im Jahr 2003. Das Vorhaben wird unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) realisiert. Jörg Litwinschuh wird am 10. November 2011 zum Vorstand der Stiftung bestellt. Das Kuratorium der Stiftung beschließt am 27. Februar 2012 die Stiftungsordnung.

 

Januar 2012

Im Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wird ein neuer Film installiert, der als Sieger aus einem künstlerischen Wettbewerb hervorging. Der Film zeigt küssende Männer- und Frauenpaare, aber auch Reaktionen der Umwelt darauf.

 

12. März 2012

In Brüssel wird das Europäische Netzwerk der Regenbogenfamilienverbände NELFA gegründet. Der LSVD ist maßgeblich mitbeteiligt.

 

20. April 2012

"Sexuelle Identität und Gender. (K)Ein Thema in Schulbüchern?" Das fragt eine Konferenz, die der LSVD gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Berlin durchführt und die sehr viel Fachpublikum anlockt. Die Diagnose ist bedrückend: Gleichgeschlechtliche Lebensweisen werden in den Lehrmitteln weitgehend totgeschwiegen. Es ginge auch anders: Warum kann im Mathebuch nicht auch mal der Einkaufswagen einer Regenbogenfamilie - Mutter, Mutti und Kind - als Rechenbeispiel dienen? Die Konferenz formuliert Forderungen an die Bildungspolitik. Allen ist klar: Der Weg ist noch weit, an vielen Stellen bestehen noch große Ängste und Vorbehalte. So hatten sämtliche großen Schulbuchverlage die Einladung, auf der Konferenz zu sprechen, ausgeschlagen oder ignoriert.

 

19. September 2012

Für sein Engagement gegen Diskriminierung erhält Manfred Bruns, Mitglied des Bundesvorstands des LSVD, den Preis der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Laudatio beim Festakt hält Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung überreicht die Festschrift "Vom Verbot zur Gleichberechtigung" für Manfred Bruns über die Rechtsentwicklung in Bezug auf Lesben, Schwule und Transgender in Deutschland.

 

12. Oktober 2012

Der Bundesrat beschließt auf Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Aufforderung an die Bundesregierung, "Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen." Die Bundesregierung greift das Thema jedoch zunächst nicht auf, und der Bundestag lehnt die im selben Zeitraum eingereichten Anträge der Bundestagsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen" und der Linksfraktion ab.

 

Februar 2013

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das für Eingetragene Lebenspartnerschaften geltende Verbot der Co-Adoption eines adoptierten Kindes (Sukzessivadoption) für verfassungswidrig. Die Entscheidung gibt Kindern in Lebenspartnerschaften zusätzliche Rechtssicherheit und verdoppelt ihre Anrechte auf Unterhalt und Erbe.

 

März 2013

Der LSVD-Landesverband Berlin-Brandenburg eröffnet das erste Regenbogenfamilienzentrum. Bereits im November 2013 wird es im Rahmen des Wettbewerbs "Land der Ideen" ausgezeichnet werden.

 

22. März 2013

Als erstes Verfassungsorgan votiert der Bundesrat für die Öffnung der Ehe. Am Tag der Abstimmung demonstriert der LSVD vor dem Bundesrat seine Unterstützung der Gesetzesinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die von CDU/CSU und FDP gebildete Bundesregierung ignoriert das Votum der Länderkammer.

 

6. Juni 2013

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting in gleicher Weise zusteht wie heterosexuellen Ehepaaren. Um der Regierung kein Schlupfloch zu lassen, ordnet Karlsruhe eine rückwirkende Änderung zum 1. August 2001 an.

 

13. Juni 2013

In einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages fordern Manfred Bruns vom LSVD-Bundesvorstand und Ulrich Keßler vom LSVD-Landesverband Berlin-Brandenburg die schnelle Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB: Insbesondere in den 1950er und frühen 1960er Jahren sei die Verfolgung in der Bundesrepublik weiterhin vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt gewesen und wurde mit demselben Eifer praktiziert

 

27. März 2014

Die Kölner Bezirksvertretung Innenstadt beschließt nach Anregung durch den Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen die Benennung eines Platzes am Hauptbahnhof Köln nach dem Schriftsteller und Mitgründer der deutschen Sektion von Amnesty International, Felix Rexhausen (* 31. Dezember 1932 in Köln; † 6. Februar 1992 in Hamburg). Die für Mai 2015 geplante Einweihung wird ausgesetzt, nachdem der Journalist und Theologe David Berger in einem Online-Beitrag die Meinung vertreten hat, Rexhausen habe sich in dem Roman Berührungen aus dem Jahr 1969 positiv über Pädophilie geäußert. Der Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen widerspricht Bergers Darstellung. Nach Ansicht des Bezirksbürgermeisters Andreas Hupke bestätigen sich die Vorwürfe gegen Rexhausen nicht, und der Platz wird am 10. Dezember 2015 eingeweiht.

 

3. Mai 2014

In Köln wird innerhalb der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) der "Bundesarbeitskreis Homosexuelle in der AfD" unter dem Vorsitz des Kölners Torsten Ilg gegründet. Nach Angaben von Sprecherin Veronika Bronder hat er bereits 100 Mitglieder, 20 von ihnen versammeln sich zur Gründungsveranstaltung in einem Lokal in der Kölner Innenstadt. In der kurzen Präambel des neuen Arbeitskreises heißt es, Homosexuelle seien "absolut gleichzustellen". Neben Ilg und Bronder gehören zum erweiterten Vorstand Mirko Welsch (Dudweiler, Stellvertreter), Walter Klicker (Dudweiler, Schriftführer), Kacem Bitich (Rösrath), Matthias Müller (Hamburg) und Torsten Jungbluth (Bergisch Gladbach). Drei von ihnen sind heterosexuell, darunter auch Bronder, die bereits zuvor bei den Schwusos aktiv gewesen ist.

 

27. Januar 2015

Zum 70. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz hält der LSVD-Landesverband Berlin-Brandenburg eine Gedenkveranstaltung am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen ab. Es nehmen viele Mitglieder des Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses teil. LSVD-Bundesvorstandsmitglied Günter Dworek gedenkt in seiner Rede der Opfer und zeigt auf, wie sehr Mechanismen und Denkmuster der Aussonderung auch heute noch wirken.

 

12. Juni 2015

Der Bundesrat stimmt einem der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke regierten Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen eingebrachten Entschließungsantrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu. Das rot-schwarz regierte Berlin enthält sich bei der Abstimmung, da im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, sich grundsätzlich bei Uneinigkeit im Bundesrat zu enthalten.

 

22. März 2017

Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Urteile, die aufgrund des § 175 StGB gefällt wurden, und zur Entschädigung der noch lebenden Verurteilten. Der Gesetzentwurf wird am 22. Juni 2017 in zweiter und dritter Beratung im Bundestag verabschiedet. Rehabilitiert werden auf Drängen der CDU lediglich jene Opfer, deren Sexualpartner seinerzeit mindestens 16 Jahre alt gewesen waren. Die Einschränkung wird in der SPD kritisiert, da die ursprünglich vorgesehene Altersgrenze dem geltenden allgemeinen Schutzalter von 14 Jahren entsprochen hatte, jedoch stimmt die Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Das Bundesjustizministerium schätzt die Zahl der noch lebenden Opfer der Strafnorm auf rund 5000. Sie sollen mit 3000 Euro pro Urteil und 1500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzugs entschädigt werden.

 

30. Juni 2017

Der Bundestag beschließt die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Nachdem Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD im Juni 2017 die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zur Bedingung für eine Koalition nach der Bundestagswahl 2017 gemacht hatten, äußerte sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei einer Podiumsdiskussion am 26. Juni 2017 auf die Frage "Wann darf ich meinen Freund Ehemann nennen?" eines Teilnehmers dahingehend, dass sie sich eine Diskussion wünsche, die "eher in Richtung einer Gewissensentscheidung geht". Eine für Merkel einschneidende Begebenheit hinsichtlich des Adoptionsrechts für homosexuelle Paare soll ein lesbisches Paar in ihrem Wahlkreis gewesen sein, das mehrere Pflegekinder aufgenommen hatte. Denn wenn der Staat einem gleichgeschlechtlichen Paar Kinder zur Pflege gebe, könne sie nicht mehr so leicht mit der Frage des Kindeswohls (wie vor der Bundestagswahl 2013) argumentieren.

Am 28. Juni 2017 billigte daraufhin der Rechtsausschuss des Bundestages in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine 2015 vom Bundesrat beschlossene Initiative des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Bei der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause am 30. Juni 2017 wird der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung gesetzt. Bei der Abstimmung stimmen 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226 dagegen und 4 enthalten sich. Die Fraktionen der SPD sowie der Parteien "Die Linke" und "Bündnis 90/Die Grünen" stimmen geschlossen dafür. Von der CDU/CSU-Fraktion stimmt die Mehrheit dagegen; 75 Unionsabgeordnete von 304 Anwesenden - 68 von der CDU (26,9 % aller CDU-Abgeordneten) und 7 von der CSU (12,5 % aller CSU-Abgeordneten) - stimmen dafür. Unter den zustimmenden CDU-Abgeordneten sind CDU-Generalsekretär Peter Tauber, Kanzleramtsminister Peter Altmaier, der familienpolitische Fraktionssprecher Marcus Weinberg und die beiden früheren Bundesfamilienministerinnen Ursula von der Leyen (derzeit Verteidigungsministerin) und Kristina Schröder; Bundeskanzlerin Merkel stimmt dagegen.

Am 7. Juli 2017 lässt auch der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz; die bayerische Staatsregierung erklärt, auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) fertigt das Gesetz am 20. Juli 2017 aus. Am 28. Juli 2017 wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist ein relativ junges Phänomen, das erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts ermöglicht wurde. Zuvor (20. Jahrhundert) gab es lediglich Eingetragene Partnerschaften, die Dänemark als erstes Land der Welt im Jahr 1989 einführte. Der europäische Teil der Niederlande ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren 2001 als erstes Land der Welt die Schließung einer Ehe. Derzeit ist gleichgeschlechtlichen Paaren in 19 Staaten (Argentinien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Südafrika, Vereinigte Staaten, Uruguay) landesweit sowie in drei weiteren Staaten (Mexiko, Neuseeland, Vereinigtes Königreich) in Teilgebieten die Eheschließung möglich.

 

8. Juli 2017

Das Schwule Netzwerk NRW verleiht die "Kompassnadel 2017" beim CSD-Empfang im Gürzenich in Köln an Manfred Bruns für sein einzigartiges ebenso prominentes wie ehrenamtliches Engagement. Die Laudatio hält Dr. Marie Sichtermann, Juristin, Unternehmerin und ARCUS-Stiftungsrätin. Rund 700 Gäste sind bei der Verleihung des Preises anwesend.

 

10. Oktober 2017

Mit drei Leitsätzen begründet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, warum es mit den Grundrechten des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, einen Menschen zu zwingen, sich entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuzuordnen: Der Gesetzgeber muss, wenn er überhaupt die Registrierung des Geschlechts verlangt, auch einen anderen Eintrag als den weiblichen oder männlichen zulassen.

Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geht auf einen Gang durch die juristischen Instanzen bis zur Verfassungsbeschwerde zurück, den Vanja als beschwerdeführende Person gemeinsam mit dem Kernteam für eine dritte Option mit Erfolg zurückgelegt hat.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Neben Inter*Personen werden nicht-binäre, genderqueere, transgender und genderfluide Geschlechtsidentitäten perspektivisch in Deutschland immer sichtbarer werden.

 

12. Mai 2018

Beim Eurovision Song Contest 2018 in der Altice Arena in Lissabon wird Irland bzw. die irische Rundfunkgesellschaft RTÉ von Ryan O’Shaughnessy (* 27. September 1992 in Loughshinny, County Dublin) mit dem Lied Together vertreten. Irland meint es ernst mit dem Gedanken, eine Botschaft der Akzeptanz zu senden, indem man ein allgemeines Liebeslied erstmals mit zwei Jungs inszeniert: Zwei Tänzer zeigen ihre Zuneigung vor einem Millionenpublikum auf der ESC-Bühne, halten gar Händchen.

Der Eurovision Song Contest ist in der LSBTTIQ-Szene sehr beliebt; schwule Männer waren spätestens seit den 1980er Jahren maßgeblich am Aufbau der Fangemeinde des Musikwettbewerbs und dem dazugehörigen Verein l’Organisation Generale des Amateurs de l’Eurovision (OGAE) beteiligt. Dabei stand und steht neben der europäischen Vielfalt eine queere Aneignung des Wettbewerbs im Vordergrund. Die Kitschästhetik des Wettbewerbs wird dabei als absichtlich übertriebene und künstliche Ästhetik des Camp interpretiert und in dieser Aneignung als Basis einer queeren, subversiven Identität gefeiert.

Seit den späten 1990er Jahren wird der queere Subtext der Veranstaltung verstärkt sichtbar: Nachdem mit dem Isländer Páll Óskar 1997 erstmals ein offen schwuler Künstler aufgetreten war, gewann 1998 die transsexuelle israelische Sängerin Dana International und 2014 die österreichische Dragqueen Conchita Wurst. Die Kulturwissenschaftlerin Jessica Carniel stellt fest, die moderne Eurovision-Tradition biete dem queeren Publikum eine wichtige Gelegenheit, ein Zugehörigkeitsgefühl zu Europa zu erleben.

 

7. Juli 2018

Das Schwule Netzwerk NRW verleiht die "Kompassnadel 2018" während des 25. CSD-Empfangs im Gürzenich in Köln an Vanja und das Team der Kampagne "dritte Option". Der erwirkte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sei ein Meilenstein dahin, dass Liebe, Sexualität und Geschlecht in Deutschland vielfältig, angstfrei, selbstbestimmt und gerechter gelebt werden können.

Seit 1993 lädt das Schwule Netzwerk NRW im Juli zu einem CSD-Empfang anlässlich des Cologne Pride ein - seit 2000 gemeinsam mit der Aidshilfe NRW. Im Rahmen des Empfangs 2018 verleiht das Schwule Netzwerk zum 18. Mal die Kompassnadel an Persönlichkeiten, die sich um die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von LSBTTIQ*-Personen besonders verdient gemacht haben.

 

Herbst 2018

Michael Overdick, Mirko Plengemeyer und Lars Tönsfeuerborn starten den Podcast schwanz & ehrlich über schwulen Sex.

 

30. Oktober 2019

Die erste Staffel von Prince Charming - eine Datingshow -, die durch die Firma Seapoint produziert wurde, erscheint bis zum 18. Dezember 2019 exklusiv im Premium-Bereich von TVNOW und wird ab dem 20. April 2020 auf VOX wiederholt werden. Sie besteht aus acht regulären Episoden und einem Wiedersehensspecial.

Prince Charming ist der erste Ableger der US-amerikanischen Sendung Finding Prince Charming aus dem Jahr 2016.

Beide sind eine Version des Bachelor-Formats mit einem schwulen Mann als "Prinz", der anhand von Gruppen- und Einzeldates versucht, unter 20 Kandidaten die Liebe zu finden.

Zur Aussortierung von Kandidaten gibt es entsprechend der Bachelor-"Nacht der Rosen" eine sogenannte "Gentlemen-Night" mit schwarzen Krawatten statt Blumen. In der ersten erhalten die Kandidaten, die bleiben dürfen, Krawatten; in den folgenden Nächten müssen die ausscheidenden Kandidaten ihre Krawatten wieder abgeben, während die verbleibenden ihre Krawatten anbehalten dürfen beziehungsweise gefragt werden, ob sie sie anbehalten möchten.

Der erste Prince Charming auf der Insel Kreta ist der 28-jährige Medizinprodukteberater im Vertrieb Nicolas Puschmann. Er wird sich zum Schluss für den Podcaster Lars Tönsfeuerborn entscheiden. In der Wiedersehensfolge werden sie bekannt geben, dass sie immer noch ein Paar sind und im März 2020 zusammenziehen werden. Sie wohnen in Köln. Im November 2020 geben beide bekannt, sich getrennt zu haben. Ende Januar 2021 bestätigen Puschmann und Tönsfeuerborn, dass sie wieder ein Paar seien, ihre Beziehung zukünftig jedoch weitgehend aus der Öffentlichkeit heraushalten möchten. Im September 2021 erfolgt die erneute Trennung.

Puschmann wird neben der Produzentin Nina Klink und den Executive Producern mit der ersten homosexuellen Dating-Show Prince Charming für den Grimme-Preis in der Kategorie "Unterhaltung" ausgezeichnet werden.

Die zweite Staffel soll ab Ende April 2020 auf Kreta gedreht werden für eine Veröffentlichung auf RTL+ im Juli, was aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht möglich ist. Darauf findet die Produktion durch Seapoint im August statt. Die zweite Staffel wird ab dem 12. Oktober auf RTL+ und ab dem 26. Oktober auf VOX zu sehen sein. Als Prince Charming fungiert der 29-jährige Marketingmanager Alexander Schäfer aus Frankfurt am Main. Er wird sich am Ende für den Flugbegleiter Lauritz Hofmann entscheiden. In dem drei Monate nach dem Finale aufgezeichneten Wiedersehen wird Schäfer mitteilen, dass die beiden kein Paar geworden seien.

Die Veröffentlichung der dritten Staffel aus 10 Episoden mit 18 Kandidaten - gedreht auf Rhodos - wird am 17. August beginnen und mit dem Wiedersehen am 19. Oktober 2021 auf RTL+ enden. Auf VOX wird die Staffel vom 7. Februar bis zum 28. März 2022 zu sehen sein. Als Prince Charming fungiert der Automobilkaufmann Kim Tränka aus Bremen, der sich im Finale für den 22-jährigen Maurice Schmitz entscheiden wird. Im Wiedersehen werden beide mitteilen, nach der Show ein Paar geworden zu sein. Sie werden sich aber im Juni 2022 trennen.

Die Veröffentlichung der vierten Staffel auf RTL+ wird am 29. September 2022 beginnen. Eine Sendung auf Vox wird es nicht mehr geben. Der Prince wird der 33-jährige Fabian Fuchs aus Berlin sein, der bei einem Internetunternehmen arbeitet. Im Finale wird sich Fabian für den 23-jährigen Bielefelder Modestudenten Sebastian entscheiden, aber im Wiedersehen werden sie bekanntgeben, kein Paar geworden zu sein.

 

15. April 2020

Bund und Länder einigen sich darauf, daß wegen der "Corona-Krise" Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 untersagt bleiben. Daraufhin werden die CSD-Veranstaltungen nach und nach abgesagt oder in den Herbst verschoben. So wird das CSD-Wochenende in Köln am 17.4.2020 vom 3.7. bis zum 5.7.2020 auf den 9.10 bis zum 11.10.2020 verlegt.

 

26. September 2020

Nachdem die Arbeit des Schwulen Netzwerk NRW e. V.  sich sowohl organisatorisch wie auch thematisch mehr und mehr auch in den Bereichen lesbischer, bisexueller, trans*, inter* und queerer Communities bewegt hatte, beschließt die Mitgliederversammlung eine Namensänderung zu Queeres Netzwerk NRW e. V.

 

September 2022

Der Kölner Lesben- und Schwulentag e. V. (KLuST) benennt sich ab dem 1.1.2023 in ColognePride e. V. um. Damit möchten die Veranstalter des Kölner Christopher Street Day (CSD) deutlich machen, dass die queere Community aus wesentlich mehr als nur Lesben und Schwulen besteht. Der alte Name sei "nicht mehr zeitgemäß", teilte der ColognePride e. V. mit. "Der Verein möchte u.a. alle Personengruppen unserer vielfältigen Community einschließen und willkommen heißen. Das soll nun auch durch den neuen Namen des Vereins deutlich gezeigt werden." Der neue Name sei schon etabliert und in der Öffentlichkeit bekannt, erklärten die Veranstalter weiter. Hintergrund ist, dass der größte deutsche CSD bereits seit 2003 in der Außendarstellung als ColognePride bezeichnet wird. Der Name war damals inspiriert vom Europride, der in Köln im Jahr zuvor stattgefunden hatte. Mit ColognePride wollten die Veranstalter die Veranstaltung europäisieren, da der Name CSD eine Eigenart deutschsprachiger Länder ist. Die Homepage des Vereins soll im Februar 2023 mit dem neuen Design aktualisiert werden.

 

16. März 2023

Der Deutsche Bundestag beschließt eine Änderung des Transfusionsgesetzes. Damit wird die bestehende Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende abgeschafft. Die Regierungsparteien hatten das im Koalitionsvertrag sowie im Aktionsplan "Queer leben" vereinbart. Durch die aktualisierte Hämotherapie-Richtlinie aus dem Jahr 2021 wurde der Zugang zur Blutspende für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), zwar bereits verbessert, aber es gibt noch keine Gleichbehandlung mit heterosexuellen Menschen. Bei MSM gilt bereits Sexualverkehr mit einem neuen Sexualpartner als sexuelles Risikoverhalten, das zum Ausschluss von der Blutspende führt. Bei heterosexuellen Personen liegt ein sexuelles Risikoverhalten dagegen erst vor, wenn diese häufig wechselnde Sexualpartner haben. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein schwuler Single vier Monate enthaltsam sein muss, um Blut spenden zu dürfen, ein heterosexueller Single aber nicht. Egal, ob der Sex safe oder nicht safe war. Transgeschlechtliche Menschen werden bis heute stigmatisierend hervorgehoben. Zukünftig wird in §12 a Transfusionsgesetz ausdrücklich klargestellt, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartner bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.

 

6. Mai 2023

Die Mitgliederversammlungen des Queeres Netzwerk NRW e. V. und des Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in Nordrhein-Westfalen e.V. beschließen die Fusion unter dem Namen Queeres Netzwerk NRW e. V. Er vertritt künftig 77 Mitgliedsorganisationen. Die Verhandlungen über einen Zusammenschluss haben über 15 Jahre gedauert. Die Selbstorganisation und Interessenvertretung von Lesben bleibt im neuen Verein gesondert verankert. Die LAG Lesben in NRW war aus der Lesbenbewegung, die im Zuge der Frauenbewegung seit den 1970er Jahren entstanden war, hervorgegangen und wurde 1996 als Verein in Düsseldorf gegründet.

 

8. Juli 2023

Im Rahmen des CSD-Empfangs im Kölner Gürzenich verleiht das Queere Netzwerk NRW die Kompassnadel 2023 an SOFRA - Queer Migrants e. V., ein Kölner Verein, entstanden aus dem Zusammenschluss von Rainbow Refugees Cologne Support Group e. V. und dem selbstorganisierten Treffen für LSBTIQ*-Geflüchtete und -Migranten. Sofra ist das arabische Wort für Esstisch. Moderator des Empfangs ist wieder Oliver Schubert.

 

 

Homosexualität in Deutschland

Homosexualität nach Staat

Homosexualität in Berlin

Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung

Gesetze zur Homosexualität

Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus

Liste der Denkmäler für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus

Homosexualität in der Bundeswehr

Homosexualität und Religion

Homosexualität und Christentum

Homosexualität und katholische Kirche

Bezeichnungen für Homosexualität

Liste von Filmen mit homosexuellem Inhalt

Homosexualität im Fernsehen

Liste literarischer Werke mit homosexuellem Inhalt

Homosexualität und Transgender in Cartoons und Kinderserien

Lesbische und schwule Chöre

 

Liste von Ländern nach LGBT-Toleranz und -Rechten

Glossar der Sexualität und Pornografie

Liste queerfeindlicher Anschläge und Angriffe

Boys Love

Homosexuelles Verhalten bei Tieren

 

Quellen:

Wikipedia - Die freie Enzyklopädie unter www.wikipedia.de

Chronik des LSVD unter www.lsvd.de/verband/lsvd-chronik

Robert Beachy, Das andere Berlin: Die Erfindung der Homosexualität - Eine deutsche Geschichte 1867 - 1933, München 2015

Oliver Hilmes, Ludwig II. - Der unzeitgemäße König, München 2013

Kölner Stadt-Anzeiger vom 24.6.2011 und vom 10.10.2015

Chronik des Centrum Schwule Geschichte unter www.csgkoeln.org/bibliothek

queer.de

Elena Percivaldi, Das Reich der Kelten

Klaus Reichold und Thomas Endl, Die phantastische Welt des Märchenkönigs: Ludwig II. - Biographie, München 2017

Benno Gammerl, Queer - Eine deutsche Geschichte vom Kaiserreich bis heute, München 2023