Das Konzept des liberalen Bürgergelds

Das Konzept des liberalen Bürgergelds, der negativen Einkommensteuer, des (bedingungslosen) Grundeinkommens ist eine liberale Idee.

 

Dafür stehen Namen wie der von Juliet Rhys-Williams, Milton Friedman und Joachim Mitschke.

 

Es ist vor allem ein liberales Instrument, weil es dazu beitragen würde, die Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes endlich zu verwirklichen:

 

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

 

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

 

Außerdem ergibt es sich insofern aus der liberalen und damit sozialen und ökologischen Marktwirtschaft im Sinne des Ordoliberalismus, als es für ein Mehr an "Waffengleichheit" zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgen würde.

 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden sich im Sinne der marktwirtschaft-lichen Vertragsfreiheit eher auf Augenhöhe begegnen und die unbezahlbare Familienarbeit - Kinderpflege und -erziehung und die Pflege von Angehörigen - und das gesellschaftliche Engagement z. B. im kulturellen, ökologischen, politischen, sozialen oder sportlichen Bereich, aber auch im Katastrophenschutz oder bei der Freiwilligen Feuerwehr mehr Anerkennung erfahren.

 

Es würde auch einen Mindestlohn als Eingriff in die Tarifpartnerschaft überflüssig machen. Für den sogenannten Lohnabstand sind primär die Tarifvertragsparteien und der Steuergesetzgeber zuständig. Ihre Aufgabe ist es, für ein angemessenes Erwerbseinkommen zu sorgen, von dem man gut leben kann.

 

 

Das Grundeinkommen würde alle Sozial-, alle Transferleistungen ersetzen - des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die Auszahlung erfolgt durch die Finanzämter. Die Sozialbürokratie könnte auf allen staatlichen Ebenen weitestgehend abgeschafft, Mitarbeiter für produktive Tätigkeiten freigesetzt werden.

 

Dabei spricht das liberale Menschenbild dafür, daß (gesunde) Menschen grundsätzlich arbeiten, Leistungen erbringen und damit auch Anerkennung bekommen, Wertschätzung erfahren wollen. Menschen mögen bequem sein; sie sind aber von Natur aus nicht faul.

 

Was nutzen alle liberalen Freiheiten, Menschen- und Bürgerrechte, wenn man Angst um seine wirtschaftliche Existenz, vor materieller Not haben muß oder zu irgendeiner Arbeit gezwungen wird?

 

Menschen, die keine Angst um ihre finanzielle Existenz zu haben brauchen, können kreativer sein und werden sich auch eher darauf einlassen, sich selbständig zu machen.

 

Liberale sind gegen Zwangsarbeit und Arbeitsdienste und sorgen dafür, daß Menschen sich für die Gesellschaft da engagieren, wo sie es am besten können und entsprechend motiviert und begabt sind.

 

Es ist eine Schande und ein Armutszeugnis für unser Land und unsere Gesellschaft und für Liberale unerträglich, daß es - vor allem mit Blick auf das Verfassungsprinzip Menschenwürde - Tafeln geben muß. Das gilt genauso für Obdach- und Wohnungslosigkeit, das Suchen nach Pfandflaschen im Müll und das sogenannte Containern.

 

Das (bedingungslose) Grundeinkommen ist für mich die konsequenteste und unbürokratischste Variante der negativen Einkommensteuer, für Einkommensbezieher bzw. Steuerzahler haben wir es ansatzweise bereits in Form des Grundfreibetrags.

 

Dann hätten wir auch endlich einen sozialen Staat und nicht nur einen "Sozialstaat". Einen Staat, der sich nicht nur sozial nennt, sondern tatsächlich sozial ist, ohne die Menschen zu bevormunden und zu gängeln:

 

Dieser freiheitliche und gleichzeitig soziale Staat sorgt nicht selbst quasi bevormundend für die soziale Sicherheit seiner Bürger (z. B. durch Zwangssysteme wie die sogenannte Bürgerversicherung), läßt seine Bürger aber nach dem liberalen Grundwert der Brüderlichkeit und dem Kategorischen Imperativ oder der Goldenen Regel auch nicht im Regen stehen und stellt daher sicher, daß jeder für seine soziale Sicherheit vorsorgen kann.

 

Es geht nicht um Einkommens- und Vermögensumverteilung, um Neid und Mißgunst, um Umverteilung im Sinne einer Gleichmacherei, auch nicht um "soziale Gerechtigkeit", sondern um Brüderlichkeit, um gelebte Solidarität, gelebte Hilfe zur Selbsthilfe, Subjekt- statt Objektförderung: Armut verhindern, nicht Reichtum!

 

Hinzu sollte nach meiner Überzeugung eine liberale Steuer- und Sozialreform kommen, die sich weitgehend an dem Kirchhof-Modell orientiert, den Sozialausgleich von den "Sozialversicherungen" auf das Steuer-Transfer-System verlagert und auf indirekte Steuern verzichtet, da diese unsozial sind, weil sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen nicht berücksichtigen.

 

Jeder Bürger muß sich nach seiner tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Staates und der Gemeinschaftsaufgaben beteiligen. Niemand darf sich "arm rechnen" können.

 

Nimmt man die aktuellen direkten und indirekten Aufwendungen und Kosten für alle Transferleistungen aller Gebietskörperschaften zusammen, dürfte sich kein allzu großer zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben.

 

Manchmal wird diese Idee irrtümlich für eine linke Forderung gehalten. Sozialisten und Kommunisten sind in der Regel keine Befürworter eines (bedingungslosen) Grundeinkommens. Sie sind eher Anhänger eines Rechts auf Arbeit und eines Mindestlohns oder des Prinzips von Karl Marx: "Jedem nach seinen Bedürfnissen, jeder nach seinen Fähigkeiten." Dies bedeutet eine Zuteilung von Sach- und Dienstleistungen durch das Kollektiv und eine Pflicht zur Arbeit für das Kollektiv. Da paßt ein liberales Bürgergeld, eine negative Einkommensteuer nicht.

 

Außerdem gibt es in der Regel eine enge Verbindungen zu den Gewerkschaften, von denen ich als Liberaler zwar auch viel halte, da sie ein Teil der Tarifautonomie, der Sozialpartnerschaft sind, deren Funktionäre aber ein großes Interesse an abhängig Beschäftigten haben.

 

Als Liberaler halte ich übrigens wenig von einem Mindestlohn, vor allem wenn dieser vom Staat und nicht von den Tarifvertragsparteien bestimmt wird, aber von Tarifverträgen und deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung hingegen wieder sehr viel. Grundsätzlich sollte für jedes Arbeits- und Ausbildungsverhältnis ein Taifvertrag die rechtliche Grundlage sein.