2004 bis 2005

31.3.2004

Mit der RSR Reha-Service-Ring GmbH wird eine Vereinbarung geschlossen, die zum 1.4.2004 in Kraft tritt. RSR und die diesem angeschlossenen Unternehmen ist ein Leistungssystem für Rehabilitationstechnik, in dem leistungsstarke, seriöse Unternehmen aus der Sanitätshaus- und Gesundheitsbranche zusammengeschlossen sind. Voraussetzung für die Aufnahme und den Verbleib von Unternehmen im Verbund ist der Fortbestand verbleibender Leistungsstärke und Seriosität. Die Vereinbarung regelt die Einräumung vergünstigter Konditionen beim Hilfsmittelverkauf an DKV-Versicherte und die Möglichkeit für DKV-Versicherte zur Nutzung bestimmter RSR eigener Hilfsmittel im Rahmen von Versorgungspauschalen. Ferner wird ein Sonderrabatt auf alle freiverkäuflichen Produkte vereinbart.

Das Medium DKV-Information wird von Lotus Notes auf Outlook umgestellt.

 

1.4.2004

Die folgenden Produkte sind für Versicherte der AOKs Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit Sonderkonditionen abschließbar: AOK Extra Ambulant (EA1), AOK Extra Ambulant Plus (EA2), AM9, AM9R, AOP, AZS, BCA, OPTIMED O1G, SU9, SD9, SD9R, SM9, SM9R, KM, TU, TN2, TN3, ARE (Monats- und Jahresvariante) und AVF. Für die AOKs „West“ werden dabei an Stelle der Tarife AM7, AM8 und AZT, die mit den AOKs „Ost“ vereinbart wurden, die Spezialtarife EA1 und EA2 angeboten. Auch die Tarife AS12 und AVL werden die AOKs „West“ ihren Versicherten bei Bedarf anbieten, die AOKs „Ost“ dagegen nicht. Für diese Tarife gelten die Sonderkonditionen aber grundsätzlich nicht; Ausnahme ist der Kontrahierungszwang, der auch für Tarif AVL zum Tragen kommt (für Tarif AS12 hat er keine Bedeutung, da es hier keine Gesundheitsprüfung gibt). Die Leistungen der Spezialtarife AOK Extra Ambulant (EA1) und AOK Extra Ambulant Plus (EA2) für AOK „West“ sehen wie folgt aus: Tarif EA1: Sehhilfen (80 Prozent, bis 120 EUR, höchstens alle 2 Jahre), Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz ohne Implantate und implantatgetragenen Zahnersatz (25 Prozent), Leistungen bei Auslandsaufenthalt (leicht modifiziert gegenüber denen in AM7, AM8), Krankenhaustagegeld von 10 EUR für höchstens 28 Tage/Kalenderjahr und Tarif EA2: Sehhilfen (80 Prozent, bis vollendetes 20. Lebensjahr bis 200 EUR, danach bis 300 EUR, höchstens alle 2 Jahre), Zahnleistungen wie EA1, zusätzlich Implantate nebst implantatgetragenem Zahnersatz und Kieferorthopädie (50 Prozent), Heilpraktikerbehandlung (80 Prozent, bis 500 EUR je Kalenderjahr), Leistungen bei Auslandsaufenthalt wie EA1, Krankenhaustagegeld wie EA1. Die Mitglieder der AOKs „West“ erhalten bei den genannten Tarifen die gleichen Sonderkonditionen wie die AOKs „Ost“.

Eine Kooperation mit der AUDI-BKK beginnt rund um die Vermittlung von Ergänzungsversicherungen.

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen die Betriebsvereinbarung über das Projekt „Vektor“. Die ERGO führt mit dem Konzernprojekt „Vektor“ ihre mit der ERGO-Gründung begonnenen Integrationsaktivitäten zum Vorteil der ERGO-Gesellschaften fort. Das Projekt „Vektor“ hat die Optimierung der Konzern- und Führungsstruktur zum Ziel, um damit die wirtschaftlichen Ergebnisse der ERGO zu verbessern. Back-Office-Aktivitäten sollen vereinheitlicht und in der ERGO unternehmensübergreifende Synergien gehoben werden. Die ERGO hält an ihrer Mehrmarkenstrategie fest; der Vertrieb bleibt also weiterhin an die DKV gebunden. Um einerseits den wirtschaftlichen und organisatorischen Interessen des Unternehmens und des Konzerns im Hinblick auf die Verbesserung von Produktivität, Effizienz, Steuerbarkeit und Kostenoptimierung, andererseits den Interessen der von den organisatorischen Veränderungen betroffenen Mitarbeitern im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und organisatorische Absicherung, insbesondere durch Regelungen zum Aus­gleich und zur Milderung wirtschaftlicher Nachteile und Risiken, gerecht zu werden, vereinbaren die Parteien, dass die Betriebsvereinbarung über das Projekt „Optimierung aller Geschäftsprozesse der DKV“ auch für das Projekt „Vektor“ gültig ist. Als Frist für den Verzicht des Unternehmens auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen gilt einheitlich für alle Betroffenen der 31.12.2007. Änderungskündigungen zur Umsetzung von Versetzungen werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Das Projekt wird durch eine Arbeitsgruppe geführt, in der die DKV durch Vorstandsmitglied Direktor Dr. M. Thiemermann vertreten ist. Der Lenkungsausschuss besteht aus dem ERGO-Vorstand. Begleitet wird das Projekt von der Beratungsgesellschaft Bain & Company.

Die Abteilungen Beschaffung (ISB) und Gebäudemanagement (ISG) werden zur Abteilung Beschaffung und Gebäudemanagement (ISB) zusammengefasst.

Carola Rudolph wird freigestelltes Mitglied des Betriebsrates der Hauptverwaltung. Sie wird Nachfolgerin von N. Colditz, der zum 1.2.2004 auf seine Freistellung verzichtet hat.

 

2.4.2004

Der ERGO-Aufsichtsrat beschließt aufgrund erster Ergebnisse aus dem Projekt „Vektor“ eine neue Führungsorganisation. Die Segmente Leben, Gesundheit und Komposit bestimmen die innere Struktur der ERGO. Im ERGO-Vorstand übernimmt je ein Vorstandsmitglied die Verantwortung für ein Segment. Alle Gesellschaften dieses Segments arbeiten ihm direkt zu. Er soll auch Vorstandsvorsitzender der jeweiligen Gesellschaften werden. Da es gleichzeitig bei der Mehrmarkenstrategie bleiben soll, wird zum Erhalt der Markenidentität die Funktion eines „Markensprechers“ geschaffen. Für das Segment Gesundheit ist der Vorstandsvorsitzende der DKV, Direktor G. Dibbern, zuständig. Er soll nun auch Vorstandsvorsitzender der VICTORIA Kranken werden. „Markensprecher“ für die Marke DKV wird Direktor G. Dibbern, für die Marke VICTORIA Direktor H. Döring. Darüber hinaus wird die operative Verantwortung für das Versicherungsgeschäft gesellschaftsübergreifend gebündelt. Dies bedeutet, dass jeweils ein Vorstandsmitglied die Verantwortung für ein Geschäftsfeld in allen Gesellschaften des Segments wahrnimmt. Bei DKV und VICTORIA Kranken wurde dieses Prinzip bereits zum 1.1.2004 weitgehend umgesetzt. Um die Zusammenarbeit bei den so genannten Back-Office-Funktionen zu verstärken, werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Zentralressorts Rechnungswesen, Finanzen und Ausland zwei neue Ressorts eingerichtet. Davon ist eines für Kundenservice, Betriebsorganisation und Informationstechnologie zuständig; das andere für Personal und Allgemeine Dienste. Dieses Ressort übernimmt zum 1.5.2004 Direktor Dr. M. Thiemermann zusätzlich zu seiner Aufgabe im DKV-Vorstand. Er soll darüber hinaus zum Arbeitsdirektor aller mitbestimmten ERGO-Unternehmen bestellt werden.

 

6.4.2004

Im Rahmen der Neugeschäftsdokumentation werden geänderte Schreiben eingesetzt. In den Schreiben an Kunden, an deren Neu- oder Nachversicherung oder Umwandlung ein Betreuer im Außendienst beteiligt war, der der Hauptberuflichen Organisation (HBO) angehört, entfällt der Hinweis auf die Geschäftsstellen. Auch ein Verzeichnis der Geschäftsstellen wird nicht mehr beigefügt.

Mit der ersten Lenkungsausschuss-Sitzung fällt der Startschuss für das Projekt „KONKRET“: Konvergenz Kranken auf ERGO - Technologie. Ziel des Projektes ist es, alle Informationstechnologie-Anwendungen der DKV und der VICTORIA Kranken bis Mitte 2007 auf die einheitliche ERGO-weite Anwendungslandschaft zu überführen. Das Projektteam wird von Abteilungsdirektor Hans-Leo Laugs (R4K) geleitet. Für April/Mai 2004 ist die Entwicklung des fachlichen Konzeptes und für Juni bis August 2004 die Umsetzungsplanung vorgesehen, sodass im Herbst 2004 mit der Programmierung begonnen werden kann.

 

19.4.2004

Die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes übergibt ihren Abschlussbericht der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die VVG-Kommission hat sich für eine maßvolle Weiterentwicklung des geltenden Krankenversicherungsrechtes ausgesprochen. Wichtig ist der Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung eines „Wirtschaftlichkeitsgebotes“. Damit bestätigt die VVG-Kommission, dass Kostensteuerung auch in der PKV unverzichtbar ist. Ohne Beeinträchtigung der den Versicherten vertraglich zugesagten Leistungen kann damit ein Übermaß sowohl beim Behandlungsumfang als auch bei der Vergütungshöhe auf ein angemessenes Niveau zurückgeführt werden. Die VVG-Kommission spricht sich auch für direkte Vertragsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und der PKV aus. Die Kommission greift damit eine Forderung des PKV-Verbands auf. Die in der Politik vielfach erhobene Forderung hingegen, den Versichererwechsel in der PKV zu erleichtern, geht angesichts der damit verbundenen, tief greifenden Systemänderungen weit über den Auftrag der VVG-Kommission hinaus. Deshalb hat die Kommission auf die Vorstellung eines Modells verzichtet. Soweit die Kommission sich darüber hinaus mehrheitlich für die Mitgabe des seit 2000 eingeführten gesetzlichen Beitragszuschlags von 10 Prozent ausspricht, weist der Bericht darauf hin, dass die dafür nötige Änderung der geltenden Rechtslage nicht in den Kompetenzrahmen der VVG-Kommission fällt. Auch fehlt es an Vorschlägen für die dabei zu lösenden Probleme.

 

22.4.2004

Die Betriebsvereinbarungen über soziale Leistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes und für angestellte hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes werden durch einen Nachtrag rückwirkend zum 1.1.2004 insofern geändert, als der Beitragsnachlass nicht für bereits anderweitig rabattierte Versicherungsverträge (zum Beispiel Gruppenversicherungsverträge, ERGO-Haustarif) gilt.

 

23.4.2004

Die Geschäftsstelle Magdeburg bezieht neue Geschäftsräume.

 

27.4.2004

Die Geschäftsstelle Aachen bezieht neue Geschäftsräume.

 

23.5.2004

Die Bundesversammlung wählt Prof. Dr. Horst Köhler zum neuen Bun­despräsidenten. Er tritt am 1.7.2004 die Nachfolge von J. Rau an.

 

24.5.2004

Im Casino der Hauptverwaltung startet eine neue Form der Essenausgabe und ein neues Abrechnungssystem nach Einzelkomponenten. Neben der Tagespezialität zum Preis von 2,58 EUR gibt es eine große Auswahl unterschiedlicher Gerichte, Beilagen, Salate, Antipasti und Desserts. Alle Gerichte sind mit Preisen ausgezeichnet. Das bisherige Angebot der Cafeteria wird in das Casino integriert. Die Öffnungszeiten entsprechen vorerst den bisherigen Öffnungszeiten der Cafeteria, auch die Ausgabezeiten für das Mittagessen bleiben unverändert. Die heutige Cafeteria wird zu einer Kaffeebar umgebaut, dort sollen Kaffeespezialitäten, Kuchen und Snacks angeboten werden. Die Umbaumaßnahmen mussten durchgeführt werden, weil sich die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzauflagen verändert haben. Eine Verbesserung der Brandschutzmaßnahmen ist nicht nur für die Küche und die Essenausgabe, sondern auch für den Sitzbereich des Casinos erforderlich. Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, stand die DKV vor der Alternative entweder einen aufwendigen Umbau der Casinodecke vorzunehmen oder aber das Casino neu zu möblieren. Die DKV hat sich für die Neumöblierung entschieden, weil das die kostengünstigere Alternative ist und weil dadurch zusätzlich das Ambiente des Casinos verbessert werden kann. Weil die Ausschreibung und Auswahl der Möbel eine längere Zeit in Anspruch nimmt, wird noch mit dem gewohnten Mobiliar gestartet.

 

25.5.2004

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung zum Auswahltag für den Vertrieb (mit den Zielgruppen Außendienstpartner, Außendienstmitarbeiter, Krankenversicherungsbeauftragte und Auszubildende im Vertrieb und Betrieb Berlin).

 

1.6.2004

Im Standardtarif treten verschiedene AVB-Änderungen in Kraft. Der PKV-Verband hat durch das GMG bedingte Neuregelungen im Leistungsrecht der GKV im Standardtarif umgesetzt. Diesen AVB-Änderungen hat die BaFin zugestimmt. Der Versicherte hat an den erstattungsfähigen Fahrkosten zum Arzt oder Krankenhaus nun einen Anteil von 10 Prozent, jedoch mindestens 5 EUR - soweit die tatsächlich entstandenen Kosten nicht darunter liegen - und höchstens 10 EUR, zu tragen. Für häusliche Behandlungspflege werden nun nur noch 90 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen gezahlt. Der je Versichertem zu tragende Anteil von 10 Prozent ist auf die für die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr anfallenden Kosten begrenzt. Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nicht mehr erstattungsfähig. Aufwendungen für Brillengläser sind bis zu den Festbeträgen der GKV erstattungsfähig, wenn aufgrund einer Sehschwäche oder Blindheit auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung besteht oder wenn Augenverletzungen oder Augenerkrankungen mit einer nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen indizierten therapeutischen Sehhilfe behandelt werden müssen. Bei einer Krankenhausbehandlung werden für Allgemeine Krankenhausleistungen 100 Prozent der 10 EUR (vorher 9 EUR) pro Tag übersteigenden Aufwendungen erstattet. Der Eigenanteil von 10 EUR täglich endet nun statt nach 14 erst nach 28 Tagen Krankenhausaufenthalt. „Krumme“ Eurobeträge werden dergestalt „gerundet“, dass Selbstbeteiligungen auf den nächsten vollen Eurobetrag abgerundet und Erstattungsbeträge auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet werden.

Der Vorstand beschließt, dass das Geschäftsfeld ambulante Pflege unter der Bezeichnung miCura auftritt.

Vorstandsmitglied Direktor Dr. M. Thiemermann wird Mitglied der Vorstände der VICTORIA Versicherung, der VICTORIA Lebensversicherung und der Hamburg-Mannheimer. Er übernimmt die Funktion des Arbeitsdirektors und wird ab dem 1.7.2004 auch das Ressort Allgemeine Dienste bei der VICTORIA verantworten. Aufgrund der neuen, zusätzlichen Aufgaben von Direktor Dr. M. Thiemermann werden die Abteilungen Betriebsorganisation und Informationsmanagement wieder dem Ressort von Vorstandsmitglied Direktor R. Fürhaupter zugeordnet. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.2004, dem Datum der Umsetzung der neuen ERGO-Führungsstruktur aus dem Projekt „Vektor“.

Vorstandsmitglied Direktor Dr. J. Messemer wird zusätzlich zu seinen Aufgaben bei der DKV Mitglied des Vorstands der VICTORIA Kranken und leitet auch dort das Ressort Gesundheitsmanagement und Versorgung. .

Nachdem der Verantwortliche Aktuar Abteilungsdirektor C. Brünjes in die passive Phase der Altersteilzeit getreten ist, übernimmt dieses Amt Direktor M. Borchert, Leiter des Bereichs Kranken - Mathematik der VICTORIA Kranken, zusätzlich zu seiner bisherigen Aufgabe. Er übernimmt gleichzeitig die Leitung der Abteilung Mathematik der DKV.

Aufgrund des Projektes LIMO (Stärkung der Leistungsfähigkeit der IM-Organisation) kam es zur Zentralisierung des Beschaffungsprozesses für den Innendienst. Die neue zentrale Beschaffung für den Innendienst einschließlich der Geschäftsstellen beinhaltet neben der eigentlichen Hard- und Softwarebeschaffung auch das Thema Konfigurationsänderungen und den Abbau von Systemen. Die Gruppe IV-Architektur und -Technologie in der Abteilung Informationsmanagement übernimmt nun diese Funktion für die Hauptabteilungen Controlling/Rechnungswesen, Interner Service und Personal, die Abteilungen Betriebsorganisation, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheits- und Sozialpolitik, Mathematik, Öffentlichkeitsarbeit, Produkte und Koordination, Recht und Revision sowie das Chefsekretariat.

 

2.6.2004

Der PKV-Verband beschließt, den Ausschuss für Leistungsfragen, dessen Vorsitz bisher bei Direktor G. Dibbern lag, und den Ausschuss für Krankenhaus- und Pflegeverhandlungen, dessen Mitglied bisher Prokurist A. Fortmann war, zum Ausschuss ambulantes und stationäres Leistungsrecht zu vereinen. Mitglied und stellvertretender Vorsitzender dieses Gremiums wird Direktor Dr. J. Messemer.

 

8.6.2004

Der Mutterschutzraum im Hauptgebäude der Hauptverwaltung - auch bekannt als Schwangerenruheraum - ist von der 5. Etage auf die 2. Etage umgezogen und präsentiert sich in moderner Ausstattung im Raum 2.17. Dieser Raum steht werdenden und stillenden Müttern, die Mitarbeiterinnen des Unternehmens sind, für ihre Ruhepausen zur Verfügung. Der Raum ist mit zwei bequemen Ruhesesseln, einer Liege und einer Wickelkommode ausgestattet. An jedem Ruheplatz befindet sich ein Telefon mit einer Direktverbindung zur Betriebssicherheit. Wenn es im Notfall, zum Beispiel bei einer akuten Übelkeit, nicht mehr möglich ist, die Notrufnummer 44 44 zu wählen, wird nur durch das Abheben des Telefonhörers nach 5 Sekunden die Sicherheitszentrale alarmiert. Um sicherzustellen, dass der Mutterschutzraum nur von dem Personenkreis genutzt wird, für den er vorgesehen ist, ist der Raum durch einen elektronischen Türöffner mit Kartenlesegerät gesichert. Der Zugang ist nur mit einem entsprechend codierten Betriebsausweis möglich.

 

14.6.2004

Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörden zum Kauf der GLOBALE Krankenversicherungs-AG und der Zürich Krankenversicherung AG (Deutschland) liegen vor. Damit gehen die GLOBALE und die Zürich Krankenversicherung zu 100 Prozent in das Eigentum der DKV über. In den anschließenden Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen der GLOBALE und der Zürich Krankenversicherung werden die Aufsichtsräte und Vorstände der beiden Gesellschaften folgendermaßen verändert: In den Aufsichtsrat der GLOBALE werden als Anteilseignervertreter Direktor R. Fürhaupter, Direktor J. Lang, und Direktor Dr. J. Messemer für die DKV und Dr. Immo Querner vom Gerling-Konzern gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören zudem Uwe Früchtenicht und Dr. Martin Linden als Arbeitnehmervertreter an. Der Aufsichtsrat der GLOBALE hat neben Dr. Christoph Helmich, der weiterhin Vorstandsvorsitzender ist, Direktor R. Tögel in den Vorstand der GLOBALE berufen. Dem Aufsichtsrat der Zürich Krankenversicherung gehören Direktor R. Fürhaupter und Direktor Dr. J. Messemer für die DKV und Wolfgang Fuchs von der Zürich Gruppe Deutschland an. In den Vorstand der Zürich Krankenversicherung wurden die DKV-Vorstandsmitglieder Direktor J. Lang und Direktor R. Tögel berufen. Einen Vorstandsvorsitzenden gibt es nicht.

 

28.6.2004

Vorstand und Gesamtbetriebsrat unterschreiben die Protokollnotiz GPO III zur Betriebsvereinbarung über das Projekt „Optimierung aller Geschäftsprozesse der DKV“. Sie sieht unter anderem den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für die vom Teilprojekt GPO III und von der Zentralisierung der Buchhaltung betroffenen Mitarbeiter bis zum 31.12.2007 vor.

 

30.6.2004

Die Geschäftsstelle Braunschweig wird als Ergebnis des Teilprojektes GPO II geschlossen.

Hauptabteilung Personal und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über die Änderungen des Altersteilzeitgesetzes und die Anpassung des Altersteilzeitabkommens (ATzA) zum 1.7.2004 für die Angestellten, die unter den Geltungsbereich von Teil II oder unter den Geltungsbereich von Teil III des Manteltarifvertrags für das private Versicherungsgewerbe (MTV) fallen und aufgrund ihres Anstellungsvertrags ausschließlich haupt- und/oder nebenberufliche Mitarbeiter anwerben und einarbeiten sowie unterstellte Mitarbeiter betreuen, soweit die Vorgenannten von dem Projekt „Optimierung der Geschäftsprozesse der DKV“ und/oder dem Projekt Vektor betroffen sind. Ziel ist es, wegen der übergreifenden Bedeutung der Änderung des Altersteilzeitgesetzes zum 1.7.2004 sowohl für alle bereits abgeschlossenen aber noch nicht bis zum 30.6.2004 angetretenen Altersteilzeitvereinbarungen als auch zur Erhaltung der Attraktivität der Altersteilzeit eine generelle Regelung über den 1.7.2004 hinaus zu treffen. Die Vereinbarung gilt in Anlehnung an die §§ 1, 16 Altersteilzeitgesetz nur für diejenigen Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit spätestens ab 31.12.2009 vermindern.

 

1.7.2004

Die Vermittlung von Krankenversicherungsverträgen durch den Gerling Konzern beginnt.

Wegen der Kooperation mit den meisten AOK-Landesverbänden ist es notwendig, eine spezielle Gruppe Leistungsservice einzurichten. Hierzu wird zunächst für ein Jahr befristet als Test die Gruppe Leistungsservice Abrechnung AOK (LEVK) eingerichtet. Mit diesem Piloten sollen erste Erfahrungen bei der Abrechnung der AOK-Tarife gemacht werden. Dabei soll vor allem festgestellt werden, ob eine zentrale Bearbeitung dieser Tarife praktikabel ist.

Die Umbauarbeiten in der Tiefgarage für den Tunnel zwischen dem Hauptgebäude und dem Erweiterungsbau der Hauptverwaltung beginnen.

 

2.7.2004

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen die Betriebsvereinbarung zu Bonifikationen im Tarifbereich. Sie tritt zum 1.1.2005 in Kraft.

 

5.7.2004

Neun Monate nach Betriebsaufnahme liegt die erste empirische Untersuchung für das goMedus-Gesundheitszentrum vor. Das AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH hat in einer aktuellen Pilotstudie dem goMedus-Gesundheitszentrum in der Kölner Innenstadt eine überdurchschnittliche Patientenzufriedenheit attestiert. Für die Pilotstudie standen insgesamt weitere 52 Arztpraxen und Ärztehäuser als Vergleichsbasis zur Verfügung. Aus der von der Bertelsmann-Stiftung geförderten Studie geht hervor, dass sich goMedus-Ärzte im Vergleich zu anderen Arztpraxen deutlich mehr Zeit für den einzelnen Patienten nehmen. Des Weiteren werden die Patienten sehr viel stärker als in anderen Arztpraxen aktiv mit einbezogen in die Entscheidung über den medizinischen Behandlungspfad. Dieses positive Umfrageergebnis bestätigt den konzeptionellen Ansatz des goMedus-Gesundheitszentrums.

 

9.7.2004

Erstmals tagt das Produktboard. Es löst den bisherigen Arbeitskreis Tarifpolitik ab und ist für alle Produkte der DKV und der Victoria Kranken zuständig. Im Vorstand ist der Vorstandsvorsitzende Direktor G. Dibbern für das Produktboard verantwortlich. Bis zum Ende des Jahres soll Vorstandsmitglied Direktor I. Douglas einen neuen Produktentwicklungsprozess aufbauen. Dieser wird so aussehen, dass vier Produktmanager eine Schlüsselfunktion einnehmen. In der DKV gibt es drei Produktmanager (klassische Versicherungsprodukte, Versorgungsprodukte und Auslandsaktivitäten), in der Victoria Kranken einen. Diese tragen die zentrale Verantwortung für ihre Produktpalette und betreuen die Produkte von der Idee über die Einführung bis zur Schließung. Soll ein neues Produkt eingeführt werden, entwickelt der Produktmanager ein grobes Konzept und stellt dieses dem Produktboard vor. Dort wird der Vorschlag beraten und über das weitere Vorgehen entschieden. Im Produktboard sind neben den Produktmanagern der DKV-Vertrieb, der Victoria-Bereich Marketing, Kommunikation und Werbung, die DKV-Hauptabteilung Leistungsmanagement (LM) und die DKV-Abteilungen Marketing (MK), Mathematik/Aktuariat (MA) und Produkte und Koordination (PK) vertreten. Befürwortet das Produktboard eine Produktidee, beauftragt der Produktmanager sein Produktteam mit der Detailentwicklung. Liegt ein konkretes Konzept vor, entscheidet das Produktboard, ob Veränderungen notwendig sind oder der Vorstand über die Einführung entscheiden soll.

 

13.7.2004

Die Vermittlung von Krankenversicherungsverträgen durch die Zürich Gruppe Deutschland, einschließlich des dazugehörenden Deutschen Herold und der Bonnfinanz, beginnt.

 

21.7.2004

Im Projekt KONKRET beginnen die zweite Phase und damit die Umsetzungsplanung. Basis ist das Konvergenzszenario, für das sich der Lenkungsausschuss auf Vorschlag des Projektteams entschieden hat.

 

29.7.2004

Im Rahmen der verstärkten Bemühungen in der betrieblichen Gesundheitsförderung will der Vorstand die Gesundheit der Raucher fördern und macht ihnen ein Angebot zur Rauchentwöhnung. Gegen eine Selbstbeteiligung von 50 Euro (Auszubildende 25 Euro) soll die Teilnahme an einem sechsstündigen Raucherentwöhnungsseminar (das außerhalb der Arbeitszeit stattfindet) des Anbieters Allen Carr ermöglicht werden. Bei Allen Carr müssen die Kursgebühren nur gezahlt werden, wenn der Teilnehmer nach drei Monaten rauchfrei ist. Bei Nichterfolg werden die Gebühren nach vorheriger Teilnahme zweier kostenloser Aufbauseminare zurückerstattet. Der Vorstand hofft, dass dieses Angebot dazu dient, die gewollte Weiterentwicklung zum rauchfreien, gesunden Betrieb zu fördern. Zum Ende des Jahres wird er sich daher ein Bild machen, ob über einvernehmliche Regelungen das angestrebte Ziel eines rauchfreien Arbeitsplatzes erreicht wird. Der Ausspruch eines generellen Rauchverbotes soll nur als letzte Möglichkeit gewählt werden.

 

1.8.2004

Die Kooperation mit der Deutschen Betriebskrankenkasse (DBKK), die sich bisher nur auf die Komfort Krankenversicherung bezog, wird aufgrund eines neuen Kooperationsvertrags erweitert. Die Kooperationserweiterung umfasst folgende Produkte: AM7, AM9, AM9R, AOP, AZS, AZT, BCA und OPTIMED O1G; bis 31.12.2004: AM7 für Versicherte mit Eintrittsalter höher als 70 Jahre, SU9, SD9, SD9R, SM9, SM9R und KM, TU, TN2 und TN3 und ARE (Monats- und Jahresvariante), AVF, AS12 und AVL als Auslandsreise-Krankenversicherungen. Die Risikotarife AM9R, SD9R und SM9R sollen nur im absoluten Ausnahmefall angeboten werden. Im Übrigen können im Rahmen einer Öffnungsaktion bis Ende des Jahres auch Versicherte der DBKK, deren Eintrittsalter höher als 70 Jahre ist, den Tarif AM7 („AMF“) abschließen. Dabei ist die Antragstellung bis 31.12.2004 möglich, der Vertragsbeginn muss aber spätestens auf den 1.12.2004 lauten. Mit Ausnahme der Auslandsreise-Krankenversicherungen erhalten die Versicherten der DBKK bei den Tarifen aus der Kooperationserweiterung folgende Sonderkonditionen: Es wird ein Beitragsnachlass von durchschnittlich fünf Prozent auf die Einzelversicherungsbeiträge gewährt. Für die DKV besteht unter der Voraussetzung, dass gegebenenfalls erforderliche versicherungsmedizinische Beitragszuschläge bzw. Leistungsausschlüsse vom Kunden akzeptiert werden, Kontrahierungszwang. Dementsprechend muss bei den Tarifen AM7 und AZT bei mehr als acht fehlenden natürlichen Zähnen ein Leistungsausschluss für den Bereich Zahnersatz vergeben werden. Die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht und die allgemeine Wartezeit. Für die Auslandsreise-Krankenversicherungen gelten die oben genannten Sonderkonditionen bis auf den Kontrahierungszwang nicht. Aufgrund der Beitragsnachlässe gelten auch hier die schon für die Kooperationen mit den AOKs bzw. Audi BKK gedoppelten Tarife, die zwar in der Kommunikation nach außen ihre üblichen Tarifnamen (z. B. AM7) behalten, aber intern umbenannt werden mussten (z. B. in AMF). Die bisherige Kooperation umfasste nur die Komfort Krankenversicherung (Tarife Komfort, Komfort Plus und Komfort Spezial). Für diese Produkte gelten die oben genannten Sonderkonditionen nicht. Es handelt sich bereits um Spezialtarife für die DBKK mit eigenen Sonderbedingungen (z. B. Familienvarianten). Allerdings dürfen diese Tarife durch die neue Kooperationsvereinbarung nun auch von allen Vertriebschienen der DKV verkauft werden (vorher galt Alleinvertrieb durch die VW Bank direct und seit 1.1.2004 zusätzlich durch die DBKK).

Die Internet Unit und die Gruppe Neue Medien werden als ein Ergebnis des Teilprojektes GPO III in der Abteilung Marketing zur Gruppe E-Business (MKE) zusammengefasst. Bereits am 14.6.2004 hat der Vorstand vor dem Hintergrund der Strukturdiskussion im Projekt Vektor und der damit verbundenen Ressortreduzierungen beschlossen, die Abteilung Marketing dem Ressort Vertrieb zuzuordnen.

Die Gruppen Cafeteria und Allgemeine Wirtschaftsdienste in der Abteilung Casinobetriebe werden zur Gruppe Freeflow (ISCF) zusammengeführt.

Die Testphase für „DKV travel online“ startet. Mit diesem Software-Tool können Geschäftsreisen im Internet geplant und online gebucht werden. Im System sind auch die Reiserichtlinien der DKV hinterlegt, um zu gewährleisten, dass die gebuchten Leistungen im Rahmen der geltenden Richtlinien erfolgen. Damit soll unter anderem der Prüfaufwand reduziert werden. Das Buchungstool wird für einen ausgewählten Nutzerkreis frei geschaltet. Ziel ist es, „DKV travel online“ Anfang September allen Benutzern zur Verfügung zu stellen.

 

1.8. bis 31.10.2004

Die goDentis in Köln und Stuttgart bietet allen DKV-Mitarbeitern und ihren Angehörigen das Programm SCAN zu einem Sonderpreis von je 79,50 Euro (Normalpreis 99,50 Euro) an. Hierfür erhalten sie eine Einstiegsbehandlung in die Zahnprophylaxe mit System. Jeder Kunde erhält eine Komplettdiagnostik seiner Mundgesundheit mittels moderner Hightech-Geräte, wobei besonderes Augenmerk auf das Karies- und das Parodontitisrisiko gelegt wird. Eine Zahnreinigung auf höchstem Niveau rundet die Behandlung ab.

 

6.8.2004

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen die Betriebsvereinbarung über die Einführung eines fachlichen Ressourcenmanagements. Ziele dieses Ressourcenmanagements sind die Ermittlung der absolut verfügbaren Kapazität für Projekte, gegliedert nach Tätigkeitsfeldern, die Erhebung der Mitarbeitereinplanungen, die Etablierung eines Prozesses, der die regelmäßige Aktualisierung der Daten gewährleistet und die Durchführung von Projekten mit möglichst wenig Reibungsverlusten. Die Betriebsvereinbarung gilt für Mitarbeiter aus den Funktionsbereichen, die in IT-Projekten und übergreifenden Projekten tätig sind. Die technische Unterstützung erfolgt durch eine ACCESS- Datenbank, die mit einem Berechtigungskonzept ausgestattet ist. Die Ersterhebung erfolgt durch die Ressourcenverantwortlichen über diese ACCESS-Datenbank, die mit den Mitarbeiterstammdaten versehen ist. Die Daten werden in die Datenbank übernommen, konsolidiert und durch die Abteilung Informationsmanagement analysiert. Die Aktualisierung der Einplanungen der Mitarbeiter erfolgt durch die Ressourcenverantwortlichen in der Datenbank. Die Ressourcenverantwortlichen können ausschließlich auf die Daten ihrer Mitarbeiter zugreifen und deren Planungsdaten verändern. Ein übergreifendes Zugriffsrecht (Administration und Auswertung) erhält die Gruppe Projektsteuerung (IMS), die die Daten konsolidiert und mögliche Konflikte erkennt. Die Projektleiter wenden sich direkt an die Ressourcenverantwortlichen. Steht die angefragte Ressource zur Verfügung, erfolgt die Einplanung für das Projekt. Steht die angefragte Ressource nicht zur Verfügung und kann der Ressourcenverantwortliche keine andere adäquate Ressource zur Verfügung stellen, dann erfolgt eine Eskalation über die Gruppe IMS an das IM-Board. Dort wird versucht, eine Lösung zu finden.

 

13.8.2004

Vorstand und die Betriebsräte der Hauptverwatung, der Geschäftsstelle Köln und der AKTIVA GmbH schließen eine Betriebsvereinbarung über die Einführung des Systems Legic in den Bereichen Betriebsverpflegung und Zeiterfassung.Aus technischen Gründen muss die Zeiterfassung auf berührungslose Datenübertragung umgestellt werden. Um weiterhin mit einem einheitlichen System (mit einem Betriebsausweis) arbeiten zu können, soll die Betriebsverpflegung ebenfalls auf das neue System umgestellt werden. Das System Legic wird für die Durchführung der Zeiterfassung und die Bezahlung von Verpflegungsleistungen genutzt. Die Betriebsvereinbarung gilt für die Mitarbeiter der Hauptverwaltung, der Geschäftsstelle Köln einschließlich der Niederlassung West und der AKTIVA GmbH. Sukzessive werden in der Hauptverwaltung neue Zeiterfassungsgeräte installiert, die die Daten per Funkübertragung erhalten. Dabei bleiben die Standorte der Zeiterfassungsgeräte im Altbau unverändert. Im Neubau DKV pluswerden die Zeiterfassungsgeräte an arbeitsplatznahen Standorten installiert. Die Betriebsvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung wird redaktionell überarbeitet und gilt in der jeweils gültigen Fassung. An den Zeiterfassungsgeräten werden Hinweise zur Bedienung der Geräte angebracht. Darüber hinaus wird eine Beschreibung zur Handhabung der Zeiterfassungsgeräte zu Beginn der Umstellungsphase ins DKV-Intranet eingestellt. In allen Verpflegungseinrichtungen (Altbau und DKV plus) wird die Legic-Karte zur Bezahlung verwendet. Die Karte kann wie bisher bargeldlos oder mit Bargeld aufgeladen werden. An allen Abbuchungsstationen wird der Preis für die gekauften Waren von der Karte abgebucht. Die Legic-Karte wird den bisherigen Betriebsausweis ersetzen. Die Funktionen des Betriebsausweises und die Gestaltung ändern sich nicht. Die Karten werden in der Umstellungsphase sowohl mit einem Mikrochip (Legic-Chip) als auch mit einem Magnetstreifen (so genannte Hybrid-Karten) ausgerüstet. Damit wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter die Karte in allen Bereichen problemlos nutzen können, auch wenn noch keine Hardware-Umstellung erfolgt ist. Nach Ende der Umstellungsphase werden neue Karten ausschließlich mit Legic-Chip ausgegeben. Die Codierung des Chips erfolgt ausschließlich in der Gruppe Gebäudesicherheit (ISBG). Auf dem Chip werden die Unique-Nr. (Serien-Nr. des einzelnen Chips), der Stamp (numerische Bezeichnung des Segmentes auf dem Chip), Vorname, Name, Personalnummer, Guthaben, Kartennummer und PIN gespeichert. Für die Zeiterfassung wird die Software „Siport“ eingesetzt, die den Datentransport von den Zeiterfassungsgeräten zum Zeitwirtschaftssystem (ZINA) sicherstellt. In „Siport“ ist eine Datenbank hinterlegt, die ihre Daten ausschließlich vom Zeitwirtschaftssystem erhält und bei Nutzung der Karte zur Zeiterfassung die erfassten Zeiten dem Mitarbeiterkonto im Zeitwirtschaftssystem zuordnet. In „Siport“ wird ein „Logbuch“ geschrieben, das alle Datenbewegungen protokolliert. Aus technischen Gründen ist ein Abschalten des „Logbuchs“ nicht möglich. Zugriff auf diese Daten, die mit den im Zeitwirtschaftssystem gespeicherten Daten identisch sind, erhalten ausschließlich die Administratoren zur Fehlerbehebung. Gespeichert werden in „Siport“ der Stamp, die Stammdaten Name, Vorname, Personalnummer und die zu nutzenden Arbeitszeiterfassungsgeräte (Gruppenbezeichnung) sowie die arbeitszeitrelevanten Bewegungsdaten. Die arbeitszeitrelevanten Bewegungsdaten werden in „Siport“ immer für die letzten zwei vollen Monate und den laufenden Monat gespeichert. Auswertungen erfolgen ausschließlich aus dem Zeitwirtschaftssystem, so wie sie in der entsprechenden Betriebsvereinbarung geregelt sind. Der Legic-Chip ist in verschiedene Segmente unterteilt. Für jede Funktion wird ein separates Segment genutzt. Die Lesegeräte können jeweils nur das für sie bestimmte Segment lesen. Bei der Zeiterfassung liest das Lesegerät die auf dem Chip gespeicherten Daten, vergleicht sie mit der Datenbank und ordnet die erfasste Zeit dem jeweiligen Mitarbeiterkonto im Zeitwirtschaftssystem zu. In dem Segment für die Betriebsverpflegung wird zusätzlich die PIN-Nummer gespeichert, die die Mitarbeiter zum Aufladen ihrer Karte benötigen, sowie das Guthaben. Bei der Bezahlung von Verpflegungsleistungen liest das Lesegerät das Guthaben auf der Karte, zieht den Preis für die Waren ab und speichert das neue Guthaben. Die Abbuchungsstationen der Casinos zählen, wie häufig die angebotenen Speisen gekauft werden. Es erfolgen Auswertungen hinsichtlich der benötigten Mengen und der Art der Gerichte, um den Wareneinkauf und die Planung des Angebotes zielorientiert steuern zu können. Die Verpflegungsautomaten zählen die Verkaufsvorgänge insgesamt. Dies dient der zielorientierten Standortplanung für die Automaten.

 

25.8.2004

Der Druck und die Verarbeitung der Versicherungsscheine, -ausweise und Nachträge und der dazu gehörenden Unterlagen erfolgt nicht mehr in Köln, sondern in Hamburg. Hintergrund ist die Auflösung des Druck-Service-Centers am ITERGO-Standort Köln. Da die Anlagen in Hamburg nicht mit der Kölner Anlage identisch sind, werden die Unterlagen nicht mehr einzeln geheftet, sondern zu einem Gesamtpaket geöst.

 

31.8.2004

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Der Freistaat Sachsen hat damit eigene Beihilfevorschriften beschlossen. Bisher richtete er sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes. In den Sächsischen Beihilfeverordnungen sind nur die Vorschriften aufgeführt, die von den Beihilfevorschriften des Bundes in der am 31.12.2003 geltenden Fassung abweichen. Wie beim Bund wird die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für zahntechnische Leistungen auf 40 Prozent abgesenkt und es wird ein Selbstbehalt von 80 Euro eingeführt. Dieser wird so angewendet, dass die verbleibende Beihilfe um 80 Euro gekürzt wird.

 

1.9.2004

Die Deutsche Bank beginnt damit, Krankenversicherungsverträge für die DKV zu vermitteln.

Rainer Ludwig, Mitglied des Vorstands der Ford-Werke AG, wird Nachfolger von R. Heidelmeyer im Aufsichtsrat.

 

10.9.2004

Vorstandsmitglied Direktor Dr. J. Messemer eröffnet die DKV-Residenz in der Contrescarpe in Bremen in Anwesenheit von Prof. Frank Schirrmacher, Bremens Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum und dem Geschäftsführer der DKV-Residenz, Friedhelm Schrey. Die Residenz in der Contrescarpe ist ein Beispiel dafür, wie die DKV sich im Markt der Gesundheitsversorgung engagiert. Die Residenz in der Contrescarpe bietet 138 Wohnungen für Senioren und 26 Pflegeappartements mit umfangreichen Service- und Pflegeleistungen. Am 1. Juli sind die ersten Bewohner eingezogen. Bis 2006 sollen alle Wohnungen vermietet und 50 Voll- und Teilzeit-Arbeitsplätze entstanden sein. Ziel ist es, dass die Mieter in ihren eigenen Wohnungen selbst bestimmt leben. Die Residenz bietet daher individuellen Service wie Hilfestellung bei Kontakten mit Behörden, bei der Organisation privater Feste oder Familienfeiern oder persönliche Betreuung in Krisensituationen. Gesundheitsdienstleistungen wie Bewegungstherapie (Ergo- und Physiotherapie) oder ambulante und stationäre Pflege runden das Angebot bei Bedarf ab. Direkt im Gebäude befinden sich außerdem Läden wie ein Friseur, ein Lebensmittelgeschäft, eine Arztpraxis und eine Praxis für Physiotherapie. Die DKV-Residenz liegt in den Bremer Wallanlagen. Die Nähe zur Innenstadt ermöglicht Aktivitäten wie Museumsbesuche und gleichzeitig lädt die Lage im Grünen zu Spaziergängen ein. Das sechsgeschossige dreiflügelige Gebäude mit der durch großflächige Fensterflächen aufgelockerten Backstein-Fassade und dem begrünten Innenhof wurde vom Architekturbüro KSP Engel und Zimmermann aus Köln entworfen.

 

30.9.2004

Der Vorstand beschließt, das Projekt „Zukunftsorientierte Ausrichtung der Vertriebsorganisation der DKV“ ins Leben zu rufen. Inhalt dieses dreistufigen Projektes ist zunächst die Definition und Bewertung der möglichen politischen Szenarien und die damit verbundenen Auswirkungen auf die DKV-Vertriebe. Unabhängig von einer heutigen Festlegung auf eines dieser Szenarien werden in einer nächsten Stufe bereits jetzt entsprechende Handlungs- und Reaktionsmuster für die Vertriebsorganisation, insbesondere die Ausschließlichkeitsorganisation (HBO), entwickelt. Gleichzeitig werden Maßnahmen identifiziert, die unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen zu einer optimierten Aufstellung des Vertriebs beitragen und in ein zukunftsorientiertes Vertriebskonzept münden. Letztlich werden in der abschließenden Phase die gewonnenen Erkenntnisse und Erfolg versprechenden Maßnahmen umgesetzt. Die Leitung des Projektes übernimmt Vertriebsdirektor Uwe Jung, Leiter der HBO Niederlassung Süd. Er wird von der Beratungsfirma McKinsey unterstützt.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein werden erstmals eigene Beihilfevorschriften veröffentlicht. Sie treten zum 1.1.2005 in Kraft. Schleswig-Holstein hat damit seine Beihilfevorschriften von den Beihilfevorschriften des Bundes abgekoppelt. Es hat in den eigenen Beihilfevorschriften einen Selbstbehalt eingeführt: Die errechnete Beihilfe wird je Kalenderjahr um folgende Selbstbehalte gekürzt: Besoldungsgruppe A2 bis A6 50 Euro; A7 bis A9 100 Euro; A12 bis A15, B1, C1 und C2, W1 und W2, R1, H1, H2 und H3 200 Euro; A16, B2 und B3, C3, W3, R2 und R3, H4 300 Euro; B4 bis B7, C4, R4 bis R7 400 Euro, für höhere Besoldungsgruppen 500 Euro. Besondere Regelungen gibt es z. B. für Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfänger. Die genannten Beträge reduzieren sich für jedes im Familienzuschlag berücksichtigte Kind um 25 Euro. Außerdem wurde die Beihilfefähigkeit von Sehhilfen eingeschränkt. Implantationen im Kieferbereich sind eingeschränkt beihilfefähig. Aufwendungen für Behandlung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union anlässlich privater Reisen sowie Schutzimpfungen aufgrund privater Reisen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig. Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner des Beihilfeberechtigten, die sich in einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene Lebenspartnerschaft befinden, sind zukünftig berücksichtigungsfähig.

 

14.10.2004

Vorstabsmitglied Direktor Dr. M. Thiemermann scheidet aus dem Ausschuss für Betriebstechnik des PKV-Verbands aus. Nachfolger wird Vorstandsmitglied Direktor R. Fürhaupter. 

 

18.10.2004

Das freigestellte Mitglied des Betriebsrates der Hauptverwaltung, S. Kuhlmei, legt ihr Mandat nieder.

 

26.10.2004

In der Hauptverwaltung werden neue Betriebsausweise eingeführt. Derzeit werden auf den Betriebsausweisen Magnetstreifen als Informationsträger verwendet. Aufgrund der technischen Entwicklung geht diese Ära jedoch langsam zu Ende, und Hardware, die noch auf der Nutzung von Magnetstreifen basiert, ist kaum noch erhältlich. Darüber hinaus wird es aus folgenden Gründen zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, neue Betriebsausweise zu verwenden:

- der Hersteller der bisher genutzten Zeiterfassungsgeräte hat Insolvenz angemeldet und Ersatzteile für die alten Geräte sind kaum noch zu bekommen,

- das Casino wurde umgestaltet und mit moderner Technologie im Abrechnungsbereich versehen und

- der Neubau DKV plus wird mit moderner Technologie ausgerüstet.

Die Nutzung nur eines Ausweises für die Funktionen „Zeiterfassung“, „Zugangskontrolle“ und „Bezahlung von Verpflegungsleistungen“ ist damit gewährleistet. Das Speichermedium des neuen Betriebsausweises ist der „Legic-Chip“. Dieser ist inklusive einer kleinen Antenne im Betriebsausweis enthalten und wird über ein ungefährliches Funksignal gelesen und beschrieben. Diese Technologie arbeitet berührungslos in einer Entfernung von 1 bis 17 Zentimetern zwischen Ausweis und Lesegerät bzw. Abrechnungsstation und führt zu einer längeren und damit wirtschaftlicheren Nutzungsdauer der Ausweise, da der mechanische Einzug in ein Lesegerät entfällt. Für eine Übergangszeit werden so genannte Hybridausweise erstellt, die sowohl den „Legic-Chip“ als auch den Magnetstreifen enthalten. Dies geschieht, damit während der Umstellungsphase alte und neue Geräte parallel genutzt werden und Mitarbeiter, die übergreifend in mehreren Kölner Betriebsstätten tätig sind, die dort jeweils installierten Zeiterfassungsgeräte, Verpflegungsautomaten, Casinokassen und Aufladestationen nutzen können. Investitionen in den Kölner Betriebsstätten, die mit dem Bezug des Neubaus DKV plus aufgegeben werden, sind dadurch nicht erforderlich. Eine Ausnahme bildet das Casino im Gebäude Bergischer Ring. Hier werden neue Lesegeräte installiert, die aber im Casino des Neubaus DKV plus nach dem Umzug weiter verwendet werden. Die neuen Ausweise werden von der Firma Dallmayr, die künftig die Verpflegungsautomaten bewirtschaften wird, auf deren Kosten mit einem Guthaben von 1,00 Euro bestückt, bevor diese ausgegeben werden. Guthaben auf dem alten Ausweis werden grundsätzlich nicht erstattet.

 

1.11.2004

In den Leistungskatalog des Tarifs AZT wird neben den Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker Alternativmedizin durch Ärzte nach dem so genannten Hufelandverzeichnis nebst Arzneimitteln sowie Heilmittel aufgenommen, wobei die derzeitige Selbstbeteiligung (20 Prozent) und der Höchsterstattungsbetrag (500 Euro) unverändert bleiben. Außerdem wird für alle Behandlungen festgelegt, dass keine Einschränkungen nach der Schulmedizinklausel mehr gelten. Diese besagt, dass grundsätzlich nur für „von der Schulmedizin überwiegend anerkannte Verfahren/Mittel“ oder zumindest „in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährte“ gezahlt wird. Durch die Aufhebung dieser Bestimmung ist nun auch für darüber hinausgehende Alternativmedizin im Rahmen des Hufelandverzeichnisses sowie des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker zu leisten. Anlass für diese Änderungen ist vor allem das GKV-Modernisierungsgesetz. Durch dieses sind seit dem 1.1.2004 in der GKV grundsätzlich nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattungsfähig. Da alternativmedizinische Mittel in der Regel nicht verschreibungspflichtig sind, wird also für diese nicht mehr geleistet. Betroffen sind dabei diejenigen alternativmedizinischen Mittel, die bisher noch als Teil einer ärztlichen Behandlung erstattungsfähig gewesen waren, da die GKV für Heilpraktikerbehandlung auch bisher schon keine Leistungen erbrachte.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nimmt seine Arbeit auf. Träger ist die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss errichtete Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Erster Leiter des Institutes ist Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki. Es wird zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen tätig.

 

2.11.2004

Im Hauptgebäude der Hauptverwaltung wird eine Kaffeebar eröffnet. Dort werden internationale Kaffeespezialitäten, wie zum Beispiel Cappuccino oder Latte Macchiato, sowie Gebäckspezialitäten und kleine Snacks angeboten. Bis zum Abschluss der Umbauarbeiten in der Cafeteria ist die Kaffeebar täglich von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Nach Inbetriebnahme neuer Automatenstationen im 1. und 2. Obergeschoss mit Süßwaren, Snacks, Kuchen und Getränken wird die Kaffeebar täglich um 15.30 Uhr geschlossen. Der Austausch des Bodenbelags in der Cafeteria wird am 15.11.2004 abgeschlossen werden. Durch die Umgestaltung des Eingangsbereichs des Casinos und die Einrichtung der Kaffeebar stehen nicht mehr genügend Stellflächen für die bisherigen Infowände zur Verfügung. In diesem Bereich befinden sich künftig nur noch die aktuellen Stellenbeschreibungen und die Mitteilungen des Betriebsrates der Hauptverwaltung. Für alle übrigen Informationen wird ein neuer Informationspunkt im 2. Obergeschoss am Treppenaufgang eingerichtet. Dort findet man künftig alle Angebote der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, der BKK, von VSI, die Informationen zum Betriebssport und Informationen der Gewerkschaften.

 

12.11.2004

DHM und DKV verleihen dieses Mal wieder im Deutschen Hygiene-Museum den Medienpreis. Preisträger ist das Autorenteam Eva Buchhorn, Dr. Henrick Müller und Klaus Werle (manager magazin) mit einem Beitrag zum Thema „Die Macht der grauen Schläfen? Perspektiven einer alternden Gesellschaft“. Die Jury bestand aus L. Berg (Berliner Zeitung), Dr. J. Boetius (DKV-Aufsichtsratsmitglied), Prof. Dr. Karl M. Einhäupl (Direktor der Neurologischen Klinik der Charité in Berlin), Dagmar Gassen (Stern), W. Hess (Bild der Wissenschaft), K. Timm (Der Spiegel) und K. Vogel (Direktor des DHM).

 

14.11.2004

In der WELT am SONNTAG erscheint eine Sonderbeilage, die Beiträge zu verschiedenen Themen enthält, mit denen sich die DKV als Unternehmen Gesundheit und als Nr. 1 unter den Privaten in Europa positioniert. Exemplare der WELT am SONNTAG einschließlich der Sonderbeilage werden am 16.11.2004 zwischen 6.00 Uhr und 10.00 Uhr sowohl im Hauptgebäude der Hauptverwaltung als auch im Gebäude Bergischer Ring sowie im Versicherungsbetrieb Berlin verteilt. Der Außendienst erhält über die Geschäftsstellen unaufgefordert Exemplare von der Abteilung Marketing, die für Gespräche mit Interessenten und Kunden verwendet und in den Geschäftsstellen und Service-Centern ausgelegt werden können. Es ist gelungen, den ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker als Autor zu gewinnen. Sein Beitrag trägt den Titel „Freiheit und soziale Verantwortung“ und ist gerade mit Blick auf die aktuellen Diskussionen in der Gesundheitspolitik sehr aktuell. Sie endet mit dem Satz: „Alles, was die DKV als bewährter Pionier dafür tun kann, möge ihr wohl gelingen, für ihre eigene gute Zukunft und für das Wohl unserer gemeinsamen Freiheit.“ Dass ein ehemaliger Bundespräsident sich derart dezidiert öffentlich äußert, hat es so mit Sicherheit noch nicht gegeben. Begleitet wird die Sonderbeilage durch den Internetauftritt www.dkv-gesundheit.de, der den Lesern der WELT am SONNTAG weitergehende Informationen und natürlich auch die Möglichkeit bietet, Kontakt mit der DKV aufzunehmen.

 

18.11.2004

Die DKV beteiligt sich zu 19 Prozent an der Gründung des ersten privaten Krankenversicherungsunternehmens in China. Die neue Gesellschaft firmiert unter PICC Health Insurance Company of China Limited. Die anderen Gründungsmitglieder sind die Muttergesellschaft PICC (51 Prozent), eines der größten chinesischen Versicherungsunternehmen mit Beitragseinnahmen von sechs Milliarden US-Dollar, und drei chinesische Finanzinvestoren. In China wurden Krankenversicherungen bislang vornehmlich gekoppelt mit anderen Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungsprodukten, vertrieben. Die PICC Health ist daher das erste reine Krankenversicherungsunternehmen im wachstumsstarken chinesischen Markt mit 1,3 Milliarden Menschen. Die PICC besitzt mit über 90.000 Mitarbeitern im Außendienst ein flächendeckendes Vertriebsnetz. Obwohl die Krankenversicherung zurzeit nur sechs Prozent am Beitragsvolumen des gesamten Versicherungsmarktes in China ausmacht, bildet sie mit jährlichen Wachstumsraten von circa 50 Prozent erhebliche Chancen für neue Marktteilnehmer. Die Prämieneinnahmen aus Krankenversicherungsprodukten beliefen sich 2003 nach Angaben des chinesischen Versicherungsverbandes Insurance Association of China auf mehr als 2 Milliarden Euro, bei einem niedrigen Niveau der Schadenquoten. Die DKV hat seit sieben Jahren Erfahrungen im chinesischen Markt gesammelt. Die neu gegründete PICC Health mit Sitz in Beijing wird den Geschäftsbetrieb aufnehmen, sobald die notwendigen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes vorliegen.

Der ERGO-Vorstand ist davon überzeugt, dass Vollkonvergenz der richtige Weg ist und sich auch wirtschaftlich in einem positiven Netto-Nutzen niederschlägt, sofern auch der strategische Nutzen quantitativ berücksichtigt wird. Der Vorstand beschließt daher die Vollkonvergenz. Im Rahmen dieser vollumfänglichen Konvergenz entwickeln DKV und VICTORIA Kranken eine gemeinsame neue IT-Anwendung im Bereich der Leistungsprüfung (Projekt ALPIN). Gegenmaßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der beiden ERGO-Krankenversicherer sind zu entwickeln. Der Lenkungsausschuss des Projektes wird neben den Herren G. Dibbern, Dr. Torsten Oletzky und Dr. L. Meyer mit Frau Dr. Bettina Anders (ITERGO) und Herrn Dr. J. Messemer besetzt. Fallweise sollen die Herren M. Rosenberg, Dr. Rolf Ulrich und Dr. G. Wricke ebenfalls teilnehmen, sofern dies fachlich geboten erscheint.

 

23.11.2004

DKV und Storebrand Helseforsikring AS schließen einen Vertrag, der es Storebrand-Kunden ab 2005 ermöglicht, das Netzwerk der Best-Care-Ärzte zu nutzen. Bei Krebsdiagnosen und schweren Herzerkrankungen bekommen sie innerhalb von 14 Tagen entweder eine Zweitmeinung aufgrund medizinischer Unterlagen oder sie werden auf Kosten der Storebrand zu einem Best-Care-Experten nach Deutschland geflogen, der eine Therapie einleitet. Bei diesen Krankheitsbildern entstehen in Norwegen und Schweden erhebliche Verzögerungen und Wartelisten für die Behandlung. Die DKV erhält für jeden Kunden eine Aufwandspauschale von 280 Euro.

 

29.11.2004

In der Hauptverwaltung wird eine neue Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt.

 

1.12.2004

Der Tarif BS9 wird eingeführt, dessen Leistungen denen des Tarifs BSO entsprechen. Hintergrund ist der Wunsch des Vertriebs, den Tarif BSO mit stationären Ergänzungsversicherungen kombinieren zu können. Diese Kombination war bei der Einführung im Interesse günstigerer Beiträge ausgeschlossen worden. Nachdem der Versuch einer nachträglichen AVB-Änderung gescheitert ist, wird der neue Tarif BS9 eingeführt, der eine mögliche Kombination mit den stationären Ergänzungsversicherungen SM9 und SD9 vorsieht. Dies führt allerdings zu höheren Beiträgen als beim Tarif BSO.

Abteilungsdirektor C. Schoenfeldt scheidet aus dem Rechtsausschuss des PKV-Verbands aus.

 

3.12.2004

Das Richtfest des Hotels Regent und des DKV-Schulungsgebäudes wird gefeiert. Nach nur acht Monaten Bauzeit hat das Bauunternehmen Köster AG den Rohbau fertig gestellt. Die DKV verpachtet das Hotel an der Ecke Melatengürtel/Scheidtweilerstraße an die Regent GmbH der Althoff Hotelgruppe, die dort mit dem Marketingpartner Best Western Anfang 2006 ein Vier-Sterne-Hotel eröffnen wird. Es verfügt über 178 Zimmer und fünf Konferenzräume. Dadurch hat die DKV die Möglichkeit, Gäste und Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe des Unternehmens unterzubringen. Das DKV-Schulungszentrum befindet sich im viergeschossigen Querbau zwischen dem neu gebauten Hotel und dem Autohaus AAG am Melatengürtel. Die Etagen werden als Schulungs- und Seminarräume ausgebaut, sodass Schulungen für bis zu 350 Personen möglich sind. Das 14 Etagen hohe Hotel Regent ist funktional und mit klarer Struktur gebaut. Es steht im Kontrast zu den zwei gebogenen Gebäuderiegeln und dem ovalen Turm des Neubaus DKV plus. Der gesamte Komplex wertet die architektonische Silhouette des Stadtteils Braunsfeld auf.

 

6.12.2004

Für den Fall, dass der Gesetzgeber das umlagefinanzierte Gesundheitssystem weiter ausbaut, ruft der Vorstand ein Projekt für das Segment Gesundheit der ERGO Versicherungsgruppe ins Leben, das sich mit den Auswirkungen der unterschiedlichen Zukunftsszenarien auf den Innendienst von DKV und VICTORIA Kranken befasst. Ein Projekt, das die Auswirkungen dieser Szenarien auf die Vertriebe analysiert, ist bereits im Oktober 2004 eingerichtet worden. Das neue Projekt trägt den Namen „Zukunft Gesundheitsmarkt Innendienst“ und ist in drei Phasen unterteilt. In der ersten Phase wird analysiert, welche Auswirkungen Bürgerversicherung, Gesundheitsprämie oder vergleichbare Eingriffe in das Gesundheitswesen sowohl auf die Gewinnung neuer Kunden als auch auf die bereits vorhandenen Kunden hätten. In der zweiten Phase werden die Auswirkungen dieser Erkenntnisse auf Arbeitsmengen und Kapazitäten des Innendienstes der DKV und der VICTORIA Kranken untersucht. In der dritten Phase erarbeitet das Projekt Maßnahmen, die in allen betrachteten Szenarien eine weiterhin erfolgreiche Zukunft des Segmentes Gesundheit sicherstellen.

 

10.12.2004

Um die erhöhten gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen, wird das Mobiliar des Casinos und der Cafeteria erneuert.

 

13.12.2004

Mit einer Lenkungsausschuss-Sitzung fällt der Startschuss für das Projekt GENESYS - Gesundheit mit neuen Systemen. Das Projektteam hat die Aufgabe, die Informationstechnologie-Anwendungen im Segment Gesundheit bis zum April 2007 auf Basis der ERGO-Anwendungslandschaft zu vereinheitlichen (Vollkonvergenz). Dabei wird das GENESYS-Team im Bereich Leistung ein neues und verbessertes Anwendungssystem schaffen. Die bisherigen Projekte KONKRET (Konvergenz Kranken auf ERGO Technologie) und ALPIN (Anwendungslandschaft Leistung prozessorientiert und innovativ) gehen im Projekt GENESYS auf. Dies soll sicherstellen, dass die Vollkonvergenz erfolgreich umgesetzt wird. Die Vollkonvergenz hat Vorteile für das Segment Gesundheit und die ERGO-Gruppe:

Doppelentwicklungen innerhalb des Segments und der ERGO Versicherungsgruppe werden vermieden.Durch die Einführung einheitlicher Systeme sinken die Kosten für Entwicklung und Wartung. Im Projekt Vektor geschaffene Organisationsstrukturen und Prozesse werden unterstützt. Konzernweite Prozesse wie zum Beispiel in den Bereichen Personal und Kundenservice können vereinheitlicht werden. Zentrale Unternehmensbereiche wie das Rechnungswesen und die Finanzen können besser gesteuert werden. Die langfristige Strategie des ERGO-Vorstands wird unterstützt, die Leistungsfähigkeit der Versicherungsgruppe durch eine engere Zusammenarbeit in Bereichen ohne direkten Kundenkontakt zu erhöhen. Mit Ausnahme der Außendienstsysteme werden alle IT-Anwendungen innerhalb des Segments Gesundheit vereinheitlicht und dabei teilweise modernisiert. So wird beispielsweise die DKV ein System erhalten, das es erlaubt, Antrags- und Vertragsdaten sofort nach der Dateneingabe zu aktualisieren. Die VICTORIA Kranken wird die Image-Verarbeitung einführen. Damit können Kundenschreiben im gesamten Segment Gesundheit in elektronischer Form - nicht mehr in Papierform - an die Sachbearbeiter geleitet werden. Für den Bereich Leistung werden sogar völlig neue gemeinsame IT-Anwendungen geschaffen. Diese sollen die Prüferfolge erhöhen und dazu beitragen, insbesondere standardisierte Prozesse kostengünstiger abzuwickeln. Die Vollkonvergenz im Segment Gesundheit erfordert Änderungen an den ERGO-übergreifenden IT-Anwendungen wie der Partnerdatenbank. Sie werden ebenfalls im Rahmen des Projektes GENESYS vorgenommen. Das Projekt GENESYS leiten gemeinsam Dr. Michael Regauer (ITERGO), Abteilungsdirektor H.-L. Laugs (VICTORIA Kranken) und Abteilungsdirektor Uwe Schnödewind (DKV). Der Lenkungsausschuss hat das Projektteam GENESYS beauftragt, in einer Mobilisierungsphase bis zum 15. Februar 2005 die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Vollkonvergenz erfolgreich umgesetzt werden kann. In dieser Phase werden unter anderem die Projektorganisation verfeinert, ein detaillierter Meilensteinplan entwickelt und alle Projektmitarbeiter benannt sowie deren Verfügbarkeit im Projekt gesichert. Parallel arbeitet ein zuständiges ERGO-Gremium heraus, welche Konsequenzen die Umsetzung der Vollkonvergenz auf andere laufende oder geplante Projekte innerhalb der Versicherungsgruppe hat.

 

15.12.2004

Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG). Es führt einen Beitragszuschlag zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Mitglieder ab dem 1.1.2005 ein. Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Beitragspflichtige, die vor dem 1.1.1940 geboren sind oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der erhöhte Beitrag muss nicht gezahlt werden, wenn durch geeignete Dokumente eine Elternschaft nachgewiesen wird. Er entfällt ab Nachweis eines Kindes für beide Elternteile. Berücksichtigt werden neben leiblichen Kindern auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten nicht als kinderlos. Der Nachweis einer früheren Lebendgeburt reicht aus, um den Zuschlag auf Dauer auszuschließen. Bei Vorlage des Nachweises innerhalb der ersten drei Monate ab Geburt des Kindes entfällt der Beitragszuschlag rückwirkend vom Beginn des Geburtsmonats an. Bei späterer Vorlage erst ab Beginn des Folgemonats. Für vor dem 1.1.2005 geborene Kinder wirkt ein bis zum 30.6.2005 erbrachter Nachweis rückwirkend zum 1.1.2005. Der zusätzliche Beitrag ist von den Arbeitnehmern allein zu tragen, sodass sich der Pflegeversicherungs-Beitrag für Kinderlose auf 1,1 Prozent des Einkommens erhöht. Für den Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz von 0,85 Prozent bestehen.

Das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz wird vom Bundestag beschlossen. Es ändert das GKV-Modernisierungsgesetz dahingehend, dass Zahnersatz Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV bleibt. Bisher war vorgesehen, dass die Versicherten einen festen Pauschalbetrag für die Versicherung des Zahnersatzes bezahlen sollten und dabei zwischen der GKV und der PKV hätten wählen können. Nun werden der zum 1.1.2006 vorgesehene zusätzliche Beitragssatz von 0,5 Prozentpunkten für das Krankengeld und ein zusätzlicher Beitragssatz für den Zahnersatz zu einem einheitlichen zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 Prozentpunkten ab dem 1.7.2005 zusammengefasst. Dieser ist ausschließlich von den Mitgliedern zu bezahlen; die Arbeitgeber müssen sich daran nicht beteiligen. Es erweist sich als sehr vorausschauend, dass die DKV im Unterschied zu vielen anderen PKV-Unternehmen keine „Zahnersatzversicherung“ entwickelt und angeboten hat. Für diese besteht jetzt ein Sonderkündigungsrecht.

Mit Zustimmung des Bundesrates beschließt der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze. Es tritt in seinen überwiegenden Teilen am 21.12.2004 in Kraft. Im Bereich der PKV ist die gesetzliche Fundierung eines Insolvenzsicherungssystems wesentliche Änderung. Lebensversicherer und private Krankenversicherer, die zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen sind, sind künftig verpflichtet, einem Insolvenzsicherungsfonds anzugehören, der den Schutz der Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer, versicherten Personen, Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen im Insolvenzfall sicherstellt. Die Zugehörigkeit zu dem Insolvenzsicherungssystem ist in der Verbraucherinformation nach Anlage D Abschnitt I Nr. 1 VAG anzugeben.

 

16.12.2004

Der ERGO-Vorstand verabschiedet die Geschäftsordnung für die Tätigkeit der Konzernrevision der ERGO Versicherungsgruppe. Diese ersetzt die Rahmenrichtlinie für die Revision der DKV vom 1.5.2002 sowie die Regelungen zur Vorgehensweise strafbarer Handlungen vom 25.4.2002. Sie legt nicht nur die Rechte und Pflichten, die Funktionen, Vollmachten und Verantwortlichkeiten der ERGO-Konzernrevision fest, sondern beschreibt auch die Rolle des Vorstands sowie die Rechte und Pflichten der geprüften Einheiten sowie wichtige Informationspflichten, die alle Mitarbeiter betreffen. So sollen alle Mitarbeiter die Konzernrevision unverzüglich und unaufgefordert unterrichten, wenn in ihrem Verantwortungsbereich wesentliche oder schwerwiegende Mängel oder Fehler vermutet werden oder solche bereits eingetreten und noch nicht abgestellt sind und wenn ein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht oder solche Handlungen festgestellt wurden.

 

29.12.2004

Das Hamburgische Beamtengesetz wird mit Wirkung zum 1.1.2005 dahingehend geändert, dass Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, diesen Anspruch ablehnen und Beihilfe wählen können.

 

31.12.2004

Das Vorstandsmitglied Direktor I. Douglas tritt in den Ruhestand. Zum gleichen Zeitpunkt scheidet er auch aus dem Hauptausschuss und dem Vertriebsausschuss des PKV-Verbands aus.

Die Filialdirektion Firmen und Online-Vertrieb innerhalb der Direktion Firmen/Makler wird aufgelöst.

 

1.1.2005

Vorstandsvorsitzender Direktor G. Dibbern übernimmt auch den Vorstandsvorsitz bei der VICTORIA Kranken. Sein Aufsichtsratsmandat hat er zum 31.12.2004 niedergelegt. Die Aufgaben von Direktor I. Douglas bei der DKV werden von Vorstandsmitglied Direktor J. Lang übernommen. Dieser und Vorstandsmitglied Direktor Dr. J. Messemer werden ordentliche Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglied Direktor R. Fürhaupter übernimmt von Vorstandsmitglied Direktor R. Tögel die Zuständigkeit für die Bereiche Bildung Gesundheit und Koordination Vertriebsunterstützung VICTORIA, damit dieser vor seinem Wechsel in den Vorstand der D.A.S. zum 1.4.2005 seine Projekte im Segment Gesundheit beenden kann: die Umsetzung des Projektes Vektor in seinem Ressort und die im ersten Quartal geplante Migration der von der DKV erworbenen Zürich Krankenversicherung.

Das Projekt Vektor führt zu den folgenden strukturellen Änderungen: Aus dem Ressort Vorstandsvorsitz (R1) wird das Ressort Vorsandsvorsitz Gesundheit (G1). Das Ressort Gesundheitsmanagement und Versorgung (R3) wird zum Ressort Leistungs- und Gesundheitsmanagement/Internationale Krankenversicherung (G2). Aus dem Ressort Versicherungsservice und Produkte (R5) wird das Ressort Versicherungsservice und –produkte Gesundheit (G3). Das Ressort Leistungsservice (R6) wird in Ressort Leistungs- und Pflegeservice (G4) umbenannt. Das Ressort Vertrieb (R2), das nicht Gegenstand des Projektes Vektor war, wird zum Ressort G9. Innerhalb des Ressorts G1 wird aus dem Chefsekretariat (R1S) der Vorstandsstab Gesundheit (R1S) und aus der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit (ÖF) die Abteilung Unternehmenskommunikation DKV (ÖF). Darüber hinaus umfasst es nach wie vor das Verbindungsbüro Berlin und die Abteilungen Gesetzliche Krankenversicherung (GK) und Gesundheits- und Sozialpolitik (GP). Die bisherige Hauptabteilung Controlling/Rechnungswesen (CR) wird zugunsten der Abteilung Strategie und Steuerung Gesundheit (ST), die im Ressort G1 verbleibt und unter anderem das Produktboard koordiniert und den Produktentwicklungsprozess begleitet, und den Abteilungen Rechnungslegung Gesundheit (RLG), Controlling Gesundheit (COG) und Credit-/Cashmanagement Köln (CMK) sowie den Gruppen Unternehmenssteuern Köln (SNUK) und Kostenrechnung Segment Gesundheit (KDMA), die den entsprechenden Bereichen bzw. Abteilungen des ERGO-Ressorts Rechnungswesen/Steuern/Controlling (E2) unterstellt sind, und der Abteilung SAA [Strategische Asset Allocation] Gesundheit sowie der Gruppe Kapitalanlageplanung/-controlling Gesundheit, die innerhalb des entsprechenden Bereichs bzw. der entsprechenden Abteilung dem ERGO-Ressort Finanzen (E3) zugeordnet ist, aufgelöst. Aus der Abteilung Revision (RV) wird die Abteilung Revision Gesundheit, Vertrieb DKV (RVG), die innerhalb des Bereichs Revision dem ERGO-Ressort Vorstandsvorsitzender ERGO (E1) unterstellt ist. Innerhalb des Ressorts G2 wird aus der Hauptabteilung Internationale Krankenversicherung (IK) der Bereich Internationale Krankenversicherung (IK), deren Abteilungen unverändert bleiben. Aus der Hauptabteilung Leistungsmanagement (LM) wird der Bereich Leistungsmanagement Gesundheit (LM). Die Abteilungen bleiben unverändert. Aus der bisherigen Abteilung Revision wird die Gruppe Betrugsbearbeitung (RVB) als Gruppe Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (LMF) übernommen. Die Hauptabteilung Strategisches Gesundheitsmanagement (SG) wird zum Bereich Strategisches Gesundheitsmanagement (SG). Auch hier bleiben die Abteilungen und Geschäftsfelder unverändert. Neu in das Ressort kommt die Abteilung Recht (RE; bisher: Ressort Personal und Betriebswirtschaft (R4)), die zur Abteilung Recht DKV, Gesundheit (RE) wird. Innerhalb des Ressorts G3 wird aus dem Versicherungsbetrieb Berlin (BB) der Versicherungsbetrieb Gesundheit Berlin (BB), der die Abteilungen Leistungsservice und –management Berlin (BBL), Betrieb Berlin (BBN; bisher: Vertragsservice und Kunden-Center) und Sonderdienste Berlin (BBS) umfasst. Aus der Hauptabteilung Vertragsservice (VE) wird der Bereich Betrieb und Produktmanagement Versicherung Gesundheit Köln (VE) mit den Abteilungen Antragsservice Gesundheit Köln (VEA), Vertragsservice HBO Gesundheit (VEL), Gruppenversicherung Gesundheit (VEO) und Vertragsservice Kooperationsgesellschaften, Makler und AKTIVA Gesundheit (VEM). Die Abteilung Mathematik/Aktuariat (MA) wird zum Bereich Mathematik und Aktuariat Gesundheit (MA). Aus der Abteilung Produkte und Koordination (PK) wird die Abteilung Produktherstellung und Tarifentwicklung Gesundheit (PK). Die Abteilung Betriebsorganisation (BO) wird in Abteilung Betriebsorganisation Gesundheit (BO) umbenannt. Aus der Abteilung Informationsmanagement (IM) wird die Abteilung Informationsmanagement Gesundheit (IM). Die Abteilung Informationsmanagement und Bildung Betrieb (IB) wird in die Abteilungen IV-Koordination Gesundheit Köln (IB) und Aus- und Weiterbildung Betrieb und Leistung Gesundheit (BG) geteilt. Die Abteilung Kunden-Center (KC) wird als Abteilung Kundenservice Center Köln (KC) des Bereichs Kundenservice Center dem ERGO-Ressort Kundenservice, BO, IT (E5) unterstellt. Innerhalb des Ressorts G4 wird aus der Hauptabteilung Leistungsservice (LE) der Bereich Leistungsservice Gesundheit Köln (LE) mit den Abteilungen Leistungsservice Gesundheit Köln L (LEL), Leistungsservice Gesundheit Köln N (LEN), Leistungsservice Gesundheit Köln V (LEV), Leistungsservice Gesundheit Köln M (LEM) und Leistungsservice Pflege (LEP). Das Ressort Personal und Betriebswirtschaft (R4) geht weitgehend in dem ERGO-Ressort Personal, Allgemeine Dienste (E4) auf. Die Hauptabteilung Interner Service (IS) wird zugunsten der Abteilungen Casino Köln (ISC), Beschaffung, Logistik DKV (ISB) und Gebäudemanagement DKV (ISG), die entsprechenden Bereichen innerhalb des ERGO-Ressorts Personal, Allgemeine Dienste (E4) unterstellt sind, und der Abteilung Kundenservice Indizierung, Soforterledigung Köln (ISD), die über einen entsprechenden Bereich zum ERGO-Ressort Kundenservice, BO, IT (E5) gehört, aufgelöst. Aus der Hauptabteilung Personal (PS) wird der Bereich Personal DKV, Gesundheit (PS) mit den Abteilungen Betriebsarzt DKV (BA), Personalentwicklung DKV (PSE) und Personalplanung/-betreuung DKV (PSO). Aus der bisherigen Abteilung Personalverwaltung (PSV) wechselt die Gruppe Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung Innen- und Außendienst (PSVB) als Gruppe Betriebliche Altersversorgung Köln (PSA) in den neuen Bereich Personal DKV, Gesundheit. Die anderen Gruppen wechseln in die Abteilung Personal Service Center ERGO, die zum Bereich Personal ERGO gehört. Die Gruppe Projekte und BO-/DV-Koordination (PST) wechselt als Gruppe IV-Koordination Personal Köln (PEIV) in die Abteilung IV-Koordination Personal ERGO, die ebenfalls zum Bereich Personal ERGO gehört. Die Kurzbezeichnungen bleiben bis zur Umsetzung des Projektes GENESYS unverändert bzw. folgen bei ganz neuen Organisationseinheiten der bisherigen Logik.

Die Hauptabteilungen Vertriebsorganisation (VO) und Personal Außendienst (VP) werden zum Bereich Vertriebsorganisation und Personal Außendienst (VO) zusammengefasst. Dieser besteht aus den Leitern des Innendienstes (VON, VOO, VOS und VOW), den Abteilungen Abrechnung und Steuerung Außendienst (VOA), Personal Außendienst (VOP) und Bildung Außendienst (VOB) sowie der Gruppe Beauftragte FD und GS (VOG).

Die Vertriebsbuchhaltungen werden in der neuen Abteilung Abrechnung und Steuerung Außendienst (VOA) zentralisiert.

In der Abteilung Leistungsservice Gesundheit Köln L wird eine neue Gruppe eingerichtet, die ab dem 3.2.2005 die Leistungsanträge der Kunden der Zürich Krankenversicherung bearbeiten wird.

Aus dem Versicherungsservice Innendienst (VSI) wird die Gruppe Versicherungsservice-Innendienst (VOWV). Gleichzeitig wechseln zwei Mitarbeiter aus der Gruppe Sachversicherungen (ISBS) in diese Gruppe, damit die Mitarbeiter in Versicherungsangelegenheiten nur noch eine Anlaufstelle haben.

Die DKV beteiligt sich an einer Öffnungsaktion für in der GKV versicherte Beamte. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung für Beamte und deren Angehörige zu besonderen Bedingungen möglich.

Das Land Schleswig-Holstein führt eine neue Beihilfeverordnung ein. Für Arznei- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten und bei Krankenhaus-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalten werden keine Abzüge mehr vorgenommen. Auch der Pauschbetrag von 20 Euro entfällt. Stattdessen werden die errechneten Beihilfen je Kalenderjahr um einen Selbstbehalt gekürzt, der nach Besoldungsgruppen gestaffelt ist und zwischen 50 und 500 Euro beträgt.

Der Niedersächsische Landtag hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 das Niedersächsische Beamtengesetz dahingehend geändert, dass Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus (wahlärztliche Leistungen und Zuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer) auch für den bisher ausgenommenen Personenkreis nicht mehr beihilfefähig sind. Das sind Personen, die vor dem 1.1.2002 das 65. Lebensjahr vollendet haben oder am 31.12.2001 mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent schwer behindert waren und deren Behinderung angedauert hat. Damit sind Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig. Nur die bereits im Jahr 2004 begonnenen Behandlungen werden noch nach altem Recht abgerechnet. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen die Änderung, dass die Verweisung auf die Bundesbeihilfevorschriften nicht mehr dynamisch ist, sondern für Niedersachsen der Stand der Bundesbeihilfevorschriften in der Fassung der 28. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 30.1.2004 auch bei einer weiteren Änderung der Bundesbeihilfevorschriften gilt. Die Folge ist, dass zukünftige Beihilfeänderungen auf Landesebene entschieden werden.

Das WIP (Wissenschaftliches Institut der PKV) nimmt als Abteilung des PKV-Verbands seine Arbeit auf. Errichtungsbeauftragter ist Christian Weber, bisher Pressesprecher des PKV-Verbands. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass die PKV in der wissenschaftlichen Diskussion präsenter werden muss. Die zukünftigen gesundheitspolitischen Reformschritte werden immer stärker von Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Diskussionen geprägt. Der derzeitige „Wissenschaftsbetrieb“ ist aber überwiegend „GKV-lastig“.

 

10.1.2005

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte GmbH (gematik) wird mit dem Auftrag zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gegründet. Im Rahmen seines freiwilligen Engagements ist der PKV-Verband Mitgesellschafter. Weitere Gesellschafter sind die Spitzenverbände der Krankenversicherung (GKV) und die Spitzenorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser. Neben der Entwicklung des Systems „Elektronische Gesundheitskarte“ besteht die Aufgabe der gematik u. a. darin, einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Hierzu werden die eGK und die notwendige Telematikinfrastruktur umfangreichen Testmaßnahmen unterzogen. Sie reichen von zentralen Labortests über Anwendertests bis hin zu Feldtests, die in mehreren Regionen mit zunächst je 10.000 sowie dann je 100.000 Versicherten durchgeführt werden. Hinsichtlich der Testmaßnahmen mit 10.000 Versicherten hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die folgenden acht Testregionen zur Durchführung dieser Testphase ausgewählt: Bochum-Essen (Nordrhein-Westfalen), Bremen, Flensburg (Schleswig-Holstein), Heilbronn (Baden-Württemberg), Ingolstadt (Bayern), Löbau-Zittau (Sachsen), Trier (Rheinland-Pfalz) und Wolfsburg (Niedersachsen). Die zur Durchführung der Testmaßnahmen notwendigen Vereinbarungen werden von den Beteiligten auf vertraglichem Wege festgelegt.

 

11.1.2005

Der Steuerkreis DKV plus beschließt, dass der Erweiterungsbau der Hauptverwaltung, der bisher unter dem Projektnamen DKV plus bekannt war, nun als H2 und das bisherige Hauptgebäude der Hauptverwaltung als H1 bezeichnet wird.

 

13.1.2005

Vorstand und die Betriebsräte der Hauptverwaltung und des Versicherungsbetriebs Berlin schließen die Betriebsvereinbarung über die Einführung eines Berichtswesens für die Abteilung Kunden-Center (= Abteilung Kundenservice Center Köln). Ziel des Berichtswesens ist es, anhand definierter Kennzahlen regelmäßig aussagekräftige Daten zu erhalten, die zum einen die Basis für die Kapazitätsplanung bilden und zum anderen die Erreichung der Unternehmensziele unterstützen. Darüber hinaus dient das Berichtswesen dazu, die Wirtschaftlichkeit der Abteilung Kundenservice Center zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten und so zur Sicherung der Arbeitsplätze an den Standorten Köln und Berlin beizutragen. Das Berichtswesen gliedert sich inKennzahlen zu den Servicelines,zum sonstigen Arbeitsgut undzur Produktivität sowie in sonstige Kennzahlen.

 

19.1.2005

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Bedingungs- und Tarifteile) der Einzel- (EV) als auch der Gruppenversicherung (GV) werden sukzessive, mit dem Ziel einer besseren Kundenfreundlichkeit, auf ein neues Erscheinungsbild umgestellt. Durch die generelle Reduzierung von Gestaltungselementen wie zum Beispiel Fett- und Kursivdrucke, grau hinterlegte Flächen und verschiedene Schriftgrößen wird jeweils ein klareres, aufgeräumteres Schriftbild erreicht. Darüber hinaus wird jeweils am Ende eines Druckstücks die Telefonnummer des Kundenservice Centers zur Erleichterung einer Kontaktaufnahme aufgenommen. Die Bedingungsteile werden zukünftig grundsätzlich zweispaltig erstellt, wobei ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt wird. Die Randvermerke (EV) werden im Interesse einer besseren Lesbarkeit etwas eingerückt und in kleinerer Schrift im Text an der konkreten Stelle integriert.

 

27.1.2005

Die seit 1999 laufende Werbekampagne „DKV - Hält ein Leben lang“ wird mit der Bronzemedaille des AME (Advertising/Marketing Effectiveness) International Award 2005 ausgezeichnet.

 

31.1.2005

Der letzte Schritt der Datenübernahme von der Zürich Krankenversicherung in die Computer-Systeme der DKV wird erfolgreich abgeschlossen. Circa eine Million Belege wurden überführt und auf die Systeme der DKV übertragen. Ab sofort können alle Kunden-, Vertrags-, Leistungs- und Inkassodaten inklusive der Historie der Versicherten über die Anwendungssysteme der DKV abgerufen und bearbeitet werden. Geschäftsvorfälle, die bei der Zürich nicht mehr zu Ende bearbeitet werden konnten, - so genannte Schweben - wurden erkannt und nachgescannt. Sie stehen elektronisch über die ProSa-Briefkästen zur Verfügung. Manuelle Nacharbeiten waren bzw. sind nur in Ausnahmefällen notwendig. Damit ist die technische Migration der Zürich Krankenversicherung in die DKV erfolgreich und plangemäß abgeschlossen.

 

1.2.2005

Die DKV führt den Tarif AMX ein - eine Ergänzungsversicherung für die Arzneimittelerstattung. Mit ihm können die Leistungen des Tarifs AM9 vervollständigt werden. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse werden aus diesem neuen Ergänzungstarif 100 Prozent der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Arzneimittel ersetzt, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung 50 Prozent. Die Selbstbeteiligung beträgt dabei 300 Euro pro Jahr, bis zum 15. Lebensjahr 150 Euro. Hintergrund ist eine Änderung zum 1.1.2004, die vorsieht, dass sich die Kostenerstattung auf den kompletten ambulanten Bereich - also auch auf Arzneimittel - bezieht. Für gesetzlich Versicherte, die schon vor dem 1.1.2004 Kostenerstattung vereinbart hatten, gilt im Übrigen Besitzstandswahrung, also - soweit gewünscht - bei Arzneimitteln weiterhin die Regelung für Kassenpatienten.

 

2.2.2005

Alle Zürich-Kranken-Versicherten werden angeschrieben. Mit diesem Brief werden sie darüber informiert, dass die DKV von jetzt an alle Geschäftsvorfälle der Zürich-Kranken übernommen hat. Auch weitere wichtige Änderungen wie zum Beispiel die neue Versicherungsnummer, die Telefonnummer des Kundenservice Centers sowie Informationen über die neue Versichertenkarte sind in dem Brief erläutert. Der Briefumschlag enthält darüber hinaus die Broschüre „Willkommen bei der DKV“ und eine Antwortkarte. Mit dieser Karte können die Versicherten die Imagebroschüre der DKV bestellen oder einen Beratungstermin mit einem Betreuer im Außendienst vereinbaren.

 

3.2.2005

Alle E-Mails und Telefonate von Zürich-Kranken-Versicherten werden auf die DKV umgeleitet. In den Abteilungen Leistungs- und Vertragsservice wurden Spezialgruppen aus Mitarbeitern der DKV und ehemaligen Mitarbeitern der Zürich Krankenversicherung gebildet. Die seit dem Umzug bei der Zürich-Kranken aufgelaufene Post ist inzwischen elektronisch aufbereitet worden. Die Mitarbeiter der Spezialgruppen können diese Geschäftsvorfälle nun auf die gleiche Art bearbeiten wie Geschäftsvorfälle von DKV-Kunden. Zu diesem Zweck haben sie detaillierte Unterlagen erhalten. Auch die anderen Gruppen in den Abteilungen Leistungs- und Vertragsservice sind über die internen Abläufe informiert, die die Zürich-Kranken-Versicherten betreffen.