2005 bis 2006

7.2.2005

Die spanische Regionalregierung mit Sitz in Valencia gibt der DKV Seguros den Zuschlag, ab 2007 für 15 Jahre die vollständige Gesundheitsversorgung des Distriktes Denia an der Mittelmeerküste sicherzustellen. Das Renommee der DKV Seguros als führender privater Krankenversicherer im Lande und ihre langjährige Erfahrung im medizinischen Versorgungsbereich haben diesen Erfolg möglich gemacht. Mit diesem ehrgeizigen Projekt will die DKV zeigen, dass sie als Unternehmen Gesundheit in der Lage ist, Versicherung, Service und Versorgung aus einer Hand auch international umzusetzen. Die staatlichen Auflagen für das Denia-Projekt sind hoch: Die DKV stellt bis 2007 einen modernen Krankenhaus-Neubau fertig. Geplant ist ein Haus mit 220 Betten und acht Operationssälen. Die DKV baut ein bestehendes, veraltetes Krankenhaus in ein geriatrisches Zentrum um. Die DKV baut ein fachmedizinisches Ärztehaus in Denia um. Die DKV wird ab 2007 dafür sorgen, dass Verwaltung und Management aller im Distrikt Denia bestehenden medizinischen Zentren (Grundversorgung und fachmedizinische Versorgung) aus einer Hand reibungslos funktionieren. Die Regionalregierung wird der DKV Seguros eine Kopfpauschale pro Einwohner zahlen, welche voraussichtlich 490 Euro beträgt. Die Pauschale wird jährlich den Kostensteigerungen im spanischen Gesundheitswesen angepasst. Eingeplant sind Steigerungsraten zwischen fünf und sechs Prozent. Bei den für 2007 prognostizierten 144.000 gemeldeten Einwohnern in Denia kommen so im ersten Vertragsjahr 70,7 Millionen Euro zusammen, die die DKV Seguros als Beitragseinnahmen verbuchen kann. Neben den gemeldeten Einwohnern werden noch weitere Personengruppen von der Gesundheits-Infrastruktur in Denia profitieren: In und um Denia, eine der Haupturlaubsregionen an der Costa Blanca, halten sich 68.000 Langzeiturlauber, so genannte Residenten, auf. Für die Residenten erhält die DKV Seguros zwar keine Kopfpauschale, dennoch nutzen sie bei Bedarf die Gesundheitsversorgung vor Ort. Abgerechnet wird dann direkt mit den Residenten oder über ihre jeweiligen Krankenversicherungen. Ähnliches gilt auch für die jährlich 350.000 Touristen, die sich in der Region aufhalten. Um die ehrgeizigen Pläne vor Ort umzusetzen, hat die DKV Seguros als Betreibergesellschaft die Aktiengesellschaft Marina Salud S.A. gegründet. Mit 35 Prozent sind zwei spanische Sparkassen (Bancaja und Cam) an der Betreibergesellschaft beteiligt. Die DKV Seguros will mit modernster Ausstattung, effizienter Verwaltung und integrierten Versorgungspfaden die medizinische Qualität verbessern. Die Kosten der besseren Versorgung sollen dabei - im Vergleich zur bisherigen Situation - nicht ansteigen, sondern im Gegenteil sinken.

 

11.2.2005

Der Bereich Internationale Krankenversicherung bezieht als erster Funktionsbereich das Gebäude H2. In den folgenden Wochen und Monaten folgen weitere Funktionsbereiche.

Abteilungsdirektor Bernhard Kalis wird Mitglied des Rechtsausschusses des PKV-Verbands.

 

14.2.2005

Das Gebäude H2 erhält die Hausanschrift Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln. Postanschrift ist die Großkundenpostleitzahl der Hauptverwaltung 50594 Köln.

 

15.2.2005

Der Internetauftritt wurde überarbeitet, um diesen noch besucherfreundlicher zu gestalten und die Bedienung zu erleichtern. Damit wurde auf eine Analyse zur Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftrittes und die BVW-Aktion „Fit für die Zukunft“ reagiert. Die Veränderungen betreffen drei Bereiche: die Startseite, die Suchfunktion und die linke Navigationsstruktur. Die Veränderungen im Überblick: Die Rubriken „Ihr Versicherungsschutz“, „Ihre Gesundheit“ und „Ihr Service“ bilden die drei Haupteinstiegskanäle. Den Punkt „Unsere Beitragsstabilität“, der bisher auch auf der Startseite platziert war, findet sich nun in der Rubrik Unternehmen. Das Logo und das Ergo-Bekenntnis bilden eine Einheit und sind links auf der Homepage positioniert. Damit entspricht die DKV der europäischen Lesegewohnheit von links nach rechts und der damit verbundenen Platzierung von wichtigen Elementen im linken oberen Bildschirmbereich. Die Metanavigation wurde neu gestaltet. Die interaktiven Bedienelemente sind jetzt deutlicher herausgestellt. Neu aufgenommen in die Metanavigation wurde der Punkt „Presse“. So einfach wie möglich soll den Kunden der Einstieg in ihren persönlichen Kundenordner myDKV gemacht werden. Deshalb wurde das Login im rechten oberen Bildschirmbereich positioniert und farblich deutlicher hervorgehoben. Bei der Suchmaschine wurde sowohl die Platzierung als auch die Ergebnisanzeige verändert. Die Eingabemaske befindet sich jetzt oberhalb der Metanavigation und ist optisch hervorgehoben. Die Suchfunktion selbst orientiert sich an den Internetsuchmaschinen wie z. B. Google. Der Claim „Ich vertrau der DKV“ befindet sich unten rechts auf der Startseite. Für aktuelle Themen sind vier Aktionsflächen vorhanden. Die linke Navigationsleiste zeigt eine Inhaltsebene mehr an. Dadurch können Informationsziele besser angesteuert werden. Auch die Standortbestimmung wird dadurch vereinfacht.

Neues freigestelltes Mitglied des Betriebsrates der Hauptverwaltung wird Martina Grundler.

 

16.2.2005

Im Zusammenhang mit dem Neubau wurde die Hauptverwaltung mit neuer, moderner Technik zur Arbeitszeiterfassung ausgerüstet. Zunächst wird die neue Technik im Gebäude H2 getestet. Die Außenstellen werden zu einem späteren Zeitpunkt mit den neuen Uhren versehen. Bis zum Jahresende soll das Unternehmen komplett mit den neuen Geräten der Firma Siemens ausgerüstet sein. Für die Zeiterfassung muss der Betriebsausweis mit dem darin befindlichen Legic-Chip nah vor das Erfassungsgerät gehalten werden. Ein Funksignal liest die Ausweis-Nummer, und das Erfassungsgerät sendet einen Datensatz an das Arbeitszeitsystem ZINA. Die korrekte Buchung wird – wie bisher – durch ein akustisches Signal bestätigt. Gleichzeitig erscheint der Name des Karteninhabers im Display des Erfassungsgerätes. Sollte das Erfassungsgerät vorübergehend keine Verbindung zum Server haben, erscheint nur „DANKE" im Display des Gerätes. Dies ist ebenso die Bestätigung der Arbeitszeiterfassung. Die Zeit wird in diesem Fall vom Gerät gespeichert und die erfassten Arbeitzeit-Datensätze werden an ZINA nachgeliefert, sobald die Verbindung wieder hergestellt ist.

 

21.2.2005

Vorstand und die Betriebsräte der Hauptverwaltung, der Geschäftsstelle Köln und der AKTIVA GmbH schließen eine Betriebsvereinbarung zur Einführung des Systems Legic für die Zugangskontrollen. Aus Sicherheitsgründen und um für alle Gebäudeteile den gleichen Standard zu bieten, wird es Zugangskontrollen an allen Zugängen (einschließlich Einfahrten) geben. Diese Zugangskontrollen erfolgen elektronisch mittels des Systems Legic. Das System wird in den Gebäuden der Hauptverwaltung bereits für die Zeiterfassung und die Betriebsverpflegung eingesetzt. Somit ist sichergestellt, dass eine einheitliche Technologie eingesetzt wird und weiterhin mit einem Betriebsausweis gearbeitet werden kann.

 

22.2.2005

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Jahr 2004. Im Jahr 2004 betrugen die Beitragseinnahmen 3.325.613.048 EUR. Die Zahl der Versicherten liegt bei 2.894.100 Personen. Für diese arbeiten 6.312 Mitarbeiter. Für die DKV Gruppe liegen die Beitragseinnahmen 2004 bei 4.549,6 Millionen EUR. Die Hauptversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Der Aufsichtsrat beruft Direktor Dr. H. J. Pick mit Wirkung ab dem 1.4.2005 als stellvertretendes Mitglied in den Vorstand. Er tritt zu diesem Zeitpunkt die Nachfolge von Direktor R. Fürhaupter an, der darum gebeten hat, von seinen Verpflichtungen entbunden zu werden, und aus dem Vorstand zum 31.5.2005 ausscheiden wird.

 

25.2.2005

Die Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen (VVG-Schlichtungsstellenverordnung – SStellV-VVG) vom 16.2.2005 tritt in Kraft. Sie bestimmt, dass die Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über private Kranken- und Pflegeversicherungen auf den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung übertragen wird.

 

1.3.2005

Der Tarif OPTIDENT O1D wird eingeführt. Bei diesem Produkt handelt es sich um einen Ergänzungstarif für gesetzlich Versicherte, der Leistungen für Zahnprophylaxe und zahnärztliche Heilbehandlung vorsieht. Im Bereich der Zahnprophylaxe sind zwei professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr erstattungsfähig. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je Zahnreinigung zu 50 Prozent, höchstens jedoch mit 50 Euro ersetzt. Lässt der Versicherte die Zahnreinigung bei einem Partner-Zahnarzt von goDentis durchführen, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent bis zu 100 Euro ersetzt. Im Bereich der zahnärztlichen Heilbehandlung sind Aufwendungen für Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen sowie implantologische Leistungen erstattungsfähig. Erstmalig ist bei einem DKV-Produkt für Einlagefüllungen und Implantate ein erstattungsfähiger Höchstbetrag vorgesehen. Mit diesem Betrag sind auch alle Begleitleistungen sowie bei Einlagefüllungen die zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien abgegolten. Des Weiteren ist die Erstattungsfähigkeit bei implantologischen Leistungen auf 6 Implantate je Kiefer einschließlich bereits vorhandener Implantate begrenzt. Der Erstattungsprozentsatz bei den zahnärztlichen Leistungen hängt von der Inanspruchnahme der Zahnprophylaxe ab: Wird mindestens eine professionelle Zahnreinigung je Kalenderjahr nachgewiesen, werden die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und einer gegebenenfalls bestehenden anderen Ergänzungsversicherung (z. B. Tarif AM7) verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen zu 65 Prozent ersetzt. Der Erstattungsprozentsatz vermindert sich für Kalenderjahre, in denen keine professionelle Zahnreinigung nachgewiesen wird, um je 5 Prozentpunkte bis auf einen Mindesterstattungsprozentsatz von 35 Prozent. Der Erstattungsprozentsatz kann sich dann je Kalenderjahr aber auch wieder um 5 Prozentpunkte – bis auf maximal 65 Prozent – erhöhen, wenn eine professionelle Zahnreinigung nachgewiesen wird. Bei unfallbedingtem Zahnersatz werden die nach Vorleistung der Gesetzlichen und einer gegebenenfalls bestehenden anderen Ergänzungsversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent ersetzt. Das Mindestaufnahmealter beträgt 18 Jahre. Hintergrund ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche bereits bestimmte Leistungen für Zahnprophylaxe vorsieht und eine professionelle Zahnreinigung bei diesem Personenkreis aus zahnmedizinischen Gründen nicht sinnvoll ist. Der Tarif ist bereits ab dem 4. fehlenden natürlichen Zahn in der Einzelversicherung nicht und in der Gruppenversicherung nur mit einem Leistungsausschluss für Zahnersatz versicherbar.

 

4.3.2005

Der 5. DKV-Cochrane-Preis wird beim EbM-Symposium in Berlin für den Bereich Visceral-, Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie verliehen.

 

8.3.2005

Für die Hauptverwaltung wird in den folgenden Wochen aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften ein neues Abfallkonzept eingeführt. Bisher waren die Arbeitsplätze mit zwei Abfallsammlern – ein Behälter für Papier und ein Behälter für alle anderen Abfälle – ausgestattet. Nun wird sich an jedem Arbeitsplatz ein Abfallsammler für Papier mit einem Einsatz befinden, in dem organische Abfälle und Restmüll gesammelt wird. Darüber hinaus steht je Gruppe ein grüner Abfallsammler für Wertstoffe (grüner Punkt) zur Verfügung.

 

11.3.2005

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz der Software PlanView. Die Multiprojektmanagement-Software PlanView dient der Planung von Tätigkeiten (Kapazitätsplanung) in Projekten und der vergangenheitsbezogenen Rückmeldung (Ist-Zeiten-Erfassung) der Tätigkeiten. PlanView wird ausschließlich für A- und größere (Kostenaufwand mindestens 40.000 Euro) B-Projekte eingesetzt. Ziel ist es, eine genaue Kostenrechnung für Projekte durchzuführen und eine einheitliche Erfassungsmethode für Projektaufwände zu nutzen. Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter, die in A- oder größeren B-Projekten tätig sind.

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen einen Nachtrag zur Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung des Dokumenten-Management-Systems (DMS). Gegenstand sind statistische Auswertungen von Eingangs- und Produktionszahlen im Bereich Betrieb und Produktmanagement Versicherung Gesundheit Köln.

 

21.3.2005

Der Tarif BS9 ist testweise bis zum 31.12.2005 mit dem Tarif AM7 kombinierbar.

Die ERGO Versicherungsgruppe hat ihre 9,2%-ige BHW-Beteiligung an die Deutsche Postbank AG veräußert. Sie setzt damit den Abbau der Beteiligungen im Finanzsektor fort. Gleichzeitig wurde eine Vertriebskooperation mit der Postbank AG vereinbart. Die 400 Finanzplaner der Postbank Vermögensberatung bieten nun auch Versicherungsprodukte der Hamburg-Mannheimer-Gesellschaften und der DKV sowie Fondsprodukte der MEAG an.

 

1.4.2005

Vorstandsmitglied Direktor R. Tögel wechselt aus den Vorständen der DKV und der VICTORIA Kranken in den Vorstand der D.A.S. Sein Ressort wird auf die Vorstandsmitglieder Direktor R. Fürhaupter bzw. Direktor Dr. H. J. Pick (Bildung Gesundheit, Koordination Vertriebsunterstützung VICTORIA; bereits seit 1.1.2005) und Direktor Dr. J. Messemer (Leistungsservice Köln und Düsseldorf) aufgeteilt.

Die Abteilung Recht DKV, Gesundheit wechselt in das Ressort Vorstandsvorsitz Gesundheit.

Aus dem DKV-Kunden-Center wird in der externen Kommunikation das Kundenservice Center und die E-Mail-Adresse kunden-center@dkv.com wird durch service@dkv.com abgelöst.

 

4.4.2005

Im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen sind Änderungen in der Bremer Beihilfeverordnung verkündet worden. Die wesentlichen Änderungen sind:

– Die Beihilfe in Todesfällen wird gestrichen.

– Die Beihilfe für Sehhilfen für Erwachsene wird gestrichen.

– Der Abzugsbetrag von Arzneimitteln wird auf 6 Euro erhöht.

– Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, werden ausgeschlossen.

– Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Material- und Laborkosten wird nicht abgesenkt und bleibt bei 60 Prozent.

– Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für künstliche Befruchtung wird an § 27 a Abs. 1 bis 3 SGB V gekoppelt.

– Es werden pauschalierte Eigenbehalte eingeführt. Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich bei einem Bemessungssatz ab 50 Prozent um 150 Euro, ab 60 Prozent um 120 Euro und ab 70 Prozent um 100 Euro pro Kalenderjahr, wobei der Eigenbehalt auf Aufwendungen wegen dauernder Pflegebedürftigkeit nicht anzuwenden ist.

Die Regelungen treten im Wesentlichen zum 1.6.2005 in Kraft.

 

13.4.2005

Nach der formalen juristischen Verschmelzung mit der Zürich Krankenversicherung ergänzen die DKV-Vertriebe ihr Produktangebot um die VollMed Tarife M2, M3 und M4 sowie den Auslandsreisezusatzschutz MAR. Die Zürich-Vertriebe können zusätzlich noch den VollMed Tarif M1 vermitteln. In die VollMed Tarife wurde die Beitragsentlastungsvereinbarung V65 integriert.

 

15.4.2005

Die Geschäftsstelle Bonn wird als ein Ergebnis des Teilprojektes GPO II aufgelöst.

Die Niederlassung West, die Filialdirektionen HBO Köln, Firmen/Makler Düsseldorf und Kooperationsgesellschaften Köln I, ein Teil der Filialdirektion Kooperationsgesellschaften Wiesbaden und die Geschäftsstelle Köln ziehen in das Gebäude H2.

 

25.4.2005

Vorstand und Gesamtbetriebsrat unterzeichnen eine Protokollnotiz zu den Betriebsvereinbarungen über die sozialen Leistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes und für angestellte hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes jeweils in der Fassung vom 1.1.2004. Dort wird geregelt, dass bis zu dem Zeitpunkt, zu dem 10.000 Unternummern erreicht worden sind, für die Tarife M2 bis M4, die von der Zürich Krankenversicherung übernommen worden sind, bei Umwandlungen und Neuversicherungen in der Mitarbeiterversicherung der Beitragsnachlass von 20 Prozent nicht mehr gewährt wird. Mitarbeiter, die vor Erreichen dieser Grenze diese Tarife abschließen, verlieren den Beitragsnachlass auf Dauer.

 

26.4.2005

Die Dachterrassen des Gebäudeteils West vom Gebäude H2 sind fertig gestellt, mit Pflanzen begrünt und mit Bänken ausgestattet.

 

27.4.2005

Vorstand, Gesamtbetriebsrat, Betriebsrat der Hauptverwaltung und Betriebsrat Betrieb Berlin schließen eine Betriebsvereinbarung über das Projekt Genesys. Mit dieser Betriebsvereinbarung sind unter anderem Regelungen zur Mehrarbeit und zum Betrieblichen Vorschlagswesen vereinbart worden. Für Mitarbeiter, die im Projekt GENESYS tätig sind sowie für deren Organisationseinheiten ist die 55-Stunden-Grenze aus der AZ FLEX auf 78 Stunden erhöht worden. Die Satzung des BVW wird außer Kraft gesetzt. Das heißt, ab sofort sind keine Verbesserungsvorschläge mehr möglich. Bereits eingereichte Vorschläge werden noch gemäß der Satzung abgewickelt.

 

4.5.2005

Ein Zentralarchiv wird eingerichtet. Dieses Archiv nimmt Dokumente auf, deren Inhalt für das Unternehmen von grundsätzlicher oder historischer Bedeutung ist, und für die grundsätzlich keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist mehr besteht. Ziel des Archivs ist eine sichere Verwahrung der Dokumente zum Schutz vor Verlust und unberechtigtem Zugriff. Gleichzeitig soll eine Doppelarchivierung vermieden werden. Durch die Zentralisierung entfällt zudem bei Anfragen nach diesen Dokumenten künftig die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner. Zugriffsberechtigung auf alle Dokumente hat der Vorstand. Alle Dokumente werden durch die einliefernde Organisationseinheit mit einem Freigabevermerk versehen, der den Kreis weiterer Einsehberechtigter innerhalb der DKV definiert. Der Archivar nimmt in Abstimmung mit der Organisationseinheit gegebenenfalls Korrekturen vor, um insbesondere ein einheitliches Niveau sicherzustellen. Konzernanfragen werden durch den Vorstandsstab Gesundheit freigegeben. Externe Anfragen entscheidet der Archivar unter Beachtung der gesetzlichen Sperrfristen nach Bundes- und Landesarchivgesetzen (nicht personenbezogene Akten 30 Jahre nach Vorgang, personenbezogene Akten 10 Jahre nach Tod der Person), gegebenenfalls in Abstimmung mit den einliefernden Organisationseinheiten oder dem Vorstandsstab Gesundheit. Recherchen im Archiv werden grundsätzlich nur durch den Archivar vorgenommen. Anfragen werden mündlich beantwortet, oder es werden Kopien von Dokumenten erstellt. Die Ausgabe von Originaldokumenten erfolgt nur im Ausnahmefall in Abhängigkeit von Bedarf und Kopieraufwand. Die Bibliothek innerhalb der Abteilung Personalplanung/-betreuung ist für das Archiv zuständig. Um das Zentralarchiv ohne Zusatzkapazität aufbauen zu können, ist vorgesehen, dass zunächst die Vorstandssekretariate die entsprechenden Unterlagen abgeben.

 

9.5.2005

Die 15. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfevorschriften des Landes Rheinland-Pfalz enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

– Rundung der Einkunftsgrenzen für Ehegatten von 20.451,68 Euro auf 20.450 Euro.

– Schutzimpfungen sind nur noch für Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union (EU) nicht beihilfefähig.

– Zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen sind auch für Personen über 21 Jahre beihilfefähig.

– Bei der Beihilfe für Zahnersatz für Mitglieder der GKV wird immer der auf 65 Prozent erhöhte Festzuschuss angerechnet.

– Der Betrag für Unterkunft, wenn ein anderer Ort für ambulante Behandlung aufgesucht werden muss, wird von 25,56 Euro auf 26 Euro gerundet.

– Der Betrag für Unterkunft und Verpflegung bei einer ärztlich verordneten Heilbehandlung in einer Einrichtung, die der Betreuung von Kranken und Behinderten dient, wird von 5,11 Euro auf 5 Euro gerundet.

– Mittel zur Steigerung der sexuellen Potenz, Appetitzügler und Mittel zur Verbesserung des Haarwuchses sowie Güter des täglichen Bedarfs werden von der Beihilfe ausgeschlossen.

– Komplextherapien sind unter weiter genannten Voraussetzungen beihilfefähig.

– Der Betrag für Familien- und Haushaltshilfen wird gerundet von 5,62 Euro auf 6 Euro stündlich und von 33,75 Euro auf 36 Euro täglich.

– Es wird ein Kostenvergleich der Entgelte von Privatkliniken mit öffentlichen Krankenhäusern für die Höhe der Beihilfefähigkeit vorgenommen.

– § 7 für Aufwendungen bei Behandlung im Ausland wird neu gefasst.

– Zahntechnische Leistungen (Laborkosten) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig. Die Beihilfefähigkeit von Implantaten wird teilweise erweitert und eingeschränkt.

Die Regelungen zu den zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen treten am 1.9.2005 in Kraft, die übrigen Bestimmungen bereits am 1.6.2005.

 

11.5.2005

Die elektronische Zutrittskontrolle in den Gebäuden H1 und H2 beginnt mit den Zugängen (Drehkreuze) zu den Aufzügen bzw. zur 1. Etage sowie der Schranke zum Parkdeck im Gebäude H 2.

 

23.5.2005

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine neue Betriebsordnung. Sie ersetzt diejenige vom 5.5.2000. Aufgrund der gesetzlich geregelten Verpflichtung des Unternehmens, seine Mitarbeiter wirkungsvoll gegen die Gefahren des Tabakrauchs zu schützen, darf ausschließlich in den als Raucherzonen gekennzeichneten Bereichen geraucht werden. Dies bedeutet, dass auch an den Arbeitsplätzen nicht mehr geraucht werden darf.

 

31.5.2005

Die Bibliothek der DKV war bisher Fach- und Werkbibliothek. Als ein Ergebnis des Teilprojektes GPO III wird die Werkbibliothek und deren Bestand aufgelöst.

 

14.6.2005

Im PKV-Verband wird Vorstandsvorsitzender Direktor G. Dibbern Vorsitzender des Ausschusses ambulantes und stationäres Leistungsrecht. Das stellvertretende Vorstandsmitglied Direktor Dr. H. J. Pick wird Mitglied des neu eingerichteten Ausschusses „Kapitalanlagen, Rechnungswesen, Steuern“ und Nachfolger des ehemaligen Vorstandsmitglieds Direktor R. Fürhaupter im Mathematisch-Statistischen Ausschuss, im Ausschuss Private Pflegepflichtversicherung und im Ausschusses für Betriebstechnik. Aus diesen Ausschüssen ist er zum 31.5.2005 ausgeschieden.

 

1.7.2005

Der betriebliche Fahrtkosten-Zuschuss für die Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs wird abgeschafft. Nachdem der Gesetzgeber bereits zum 1.1.2004 die Steuerfreiheit dieses Zuschusses beseitigt hatte, an die dessen Zahlung gekoppelt war, war die Zahlung zunächst bis zum 31.12.2004 und dann noch einmal bis zum 30.6.2005 verlängert worden.

 

20.7.2005

Der Vorstand hatte am 21.2.2005 beschlossen, den juristischen Doppelsitz der DKV in Berlin aufzugeben. Nun ist der juristische Sitz der DKV in Berlin aus dem dortigen Handelsregister gelöscht. Alleiniger Grund für diese Entscheidung war, dass alle handelsregisterlichen Verfahren in der Vergangenheit sowohl in Köln als auch in Berlin durchgeführt werden mussten und dadurch zusätzliche Kosten sowie zeitliche Verzögerungen entstanden sind. Die Aufgabe des Doppelsitzes hat keine Auswirkungen auf die Mitarbeiter am Standort Berlin und den dortigen Betrieb.

 

25.7.2005

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine neue Betriebsvereinbarung über die elektronische Zeiterfassung. Sie gilt in den Betrieben, in denen die Zeiterfassung auf Legic umgestellt wurde und ersetzt diejenige vom 18.9.1998. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den Umgang mit der neuen Technik.

 

1.8.2005

Die Abteilung Aus- und Weiterbildung Betrieb und Leistung Gesundheit (BG) wird aufgelöst. Die Gruppen Ausbildung Vertrag und der Ausbildungsbeauftragte für Antragsthemen werden in die Abteilung Gruppenversicherung Gesundheit (VEO) integriert. Die Gruppen Ausbildung Leistung werden der Abteilung Leistungsservice Gesundheit Köln N (LEN) zugeordnet. Die übergreifenden Schulungsthemen werden künftig durch die Abteilung Personalentwicklung DKV (PSE) angeboten.

Änderungen in der Beihilfeverordnung von Hamburg (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15.7.2005) treten in Kraft. Gegenstand der Änderungen sind vor allem das Verfahren zur Einreichung von Belegen und die Einführung einer Kostendämpfungspauschale. Die Kostendämpfungspauschale ist gestaffelt nach Besoldungsgruppen, innerhalb der Besoldungsgruppen ist die Höhe der Kostendämpfungspauschale unterschiedlich für

– aktive Beamte, Richter etc.,

– Ruhestandsbeamte, Richter im Ruhestand etc. sowie

– Witwen und Witwer.

Außerdem gibt es noch Sonderregelungen, wie z. B. die Verminderung der Kostendämpfungspauschale für jedes berücksichtigungsfähige Kind.

 

2.8.2005

Der ERGO-Vorstand beschließt neue Regelungen zur Organisation, die ab dem 1.1.2006 für alle Innendienst-Funktionen der ERGO-Ressorts E1 bis E9 einschließlich der Innendienst-Funktionen der Vertriebe der Marken D.A.S., DKV, Hamburg-Mannheimer und Victoria sowie der ERGO People & Pensions, ITERGO und Vorsorge gelten. Beschlossen werden auch die Regelungen zur Funktionsbewertung, die darüber hinaus für die KarstadtQuelle Versicherungen gelten. Nachdem im Jahr 2004 mit VEKTOR eine neue Führungsorganisation geschaffen wurde und seither viele Führungskräfte und Mitarbeiter der ERGO-Gesellschaften enger zusammenarbeiten, wurden in diesem Jahr im Rahmen des Projekts Funktionsbewertung die Organisationsrichtlinien und die Vergütungssysteme der Leitenden Angestellten vereinheitlicht. Die bislang große Bandbreite von Organisationskriterien, Titeln, Leistungen und Bonifikationen in den einzelnen Gesellschaften wird nun abgelöst von einem einheitlichen Modell mit klaren, verbindlichen Regelungen für alle. So werden z. B. die Ordnungskriterien Bereich, Abteilung und Gruppe abgeschafft. Künftig wird von der Organisationseinheit 1., 2. oder 3. Berichtsebene gesprochen. Auch die Begriffe Bereichs-, Abteilungs- und Gruppenleiter werden nicht mehr verwendet. Es wird nun vom Leiter „…“ bzw. von Leitern Berichtsebene 1, 2 oder 3 gesprochen. Am 15.12.2005 wird die Abteilung Betriebsorganisation ERGO ein Organisationshandbuch herausgeben, in dem die neuen Regeln zusammengefasst werden.

 

4.8.2005

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der PKV-Verband unterzeichnen einen Vertrag über eine Kooperation zur HIV/Aids-Prävention. Die BZgA erhält jährlich 3,4 Millionen Euro.

 

10.8.2005

In den Durchführungshinweisen zu den Beihilfevorschriften von Nordrhein-Westfalen werden die eingetragenen Lebenspartner den berücksichtigungsfähigen Angehörigen gleichgestellt. Außerdem gibt es Änderungen in den Hinweisen zum Gebührenrecht (Überschreitung des Schwellenwertes, Abrechnung von Kompositfüllungen, Mehraufwendungen bei Verblendungen). Weitere Neuregelungen sind u. a. die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die medizinisch notwendige Mitnahme einer Begleitperson in ein Krankenhaus, die Änderung der Pauschale für die Implantatversorgung sowie Änderungen in der Beihilfe für Aufwendungen für künstliche Befruchtung.

 

29.8.2005

Der Bundestag beschließt das Siebte Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Mit diesem Gesetz wird die Pensionsfondsrichtlinie, die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3.6.2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, in nationales Recht umgesetzt.

 

1.9.2005

Der Tarif Best Care wird um Leistungen für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erweitert.

Das Casino im Gebäude H2 der Hauptverwaltung wird um 11.15 Uhr eröffnet.

Das Land Rheinland-Pfalz ändert seine Beihilfeverordnung. Zahntechnische Leistungen sind nur noch zu 60 Prozent beihilfefähig. Kunden, die von dieser Änderung betroffen und nach dem Tarif BER versichert sind, können bis zum 31.10.2005 den Tarif BER rückwirkend zum 1.9.2006 erschwerungsneutral in den Tarif BET umwandeln.

 

14.9.2005

Der von August 1999 bis zum März 2005 getestete Krankheitsbezogene Selbstbehalt wird als reguläre Alternative zu einem versicherungsmedizinischen Beitragszuschlag eingeführt.

 

16.9.2005

Folgende Regelung wird in die Tarifteile der AVB der Tarife VH, SD2, SD9, SU9, M2 und SH9 aufgenommen:

„Wählt der Versicherte gesondert berechenbare Unterkunft im Einbettzimmer, ist der Unterkunftszuschlag für ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses erstattungsfähig. Zählt die Unterkunft im Zweibettzimmer zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, ist der Zuschlag für das Einbettzimmer zu 60 Prozent erstattungsfähig.“

 

17.9.2005

Unter dem Motto „Raum für Zukunft“ wird das Gebäude H2 der Hauptverwaltung mit einem Tag der offenen Tür von Mitarbeitern und deren Familien gemeinsam mit Nachbarn und Freunden der DKV eingeweiht. Jeder Teilnehmer erhält eine Broschüre rund um das neue Gebäude.

 

27.9.2005

Der Vorstand der Münchener Rück beschließt, ein Gremium einzurichten, das die Aktivitäten der gesamten Münchener-Rück-Gruppe im internationalen Gesundheitsgeschäft besser bündeln und abstimmen soll – das International Health Board (IHB). Mitglieder sind Dr. Wolfgang Strassl (im Vorstand der Münchener Rück verantwortlich für das Ressort Gesundheit/Leben und Personal), G. Dibbern (Vorstandsvorsitzender DKV), Dr. J. Messemer (Vorstandsmitglied DKV), Peter Choueiri (Leiter Geschäftsbereich Gesundheit der Münchener Rück) und Dr. K. Flemming (im ERGO-Vorstand für das Auslandsgeschäft verantwortlich).

 

28.9.2005

Eine Repräsentanz in Seoul (Südkorea) wird eröffnet, um den Einstieg in den koreanischen Krankenversicherungsmarkt vorzubereiten. Die Leitung der Repräsentanz übernimmt Petter Faye-Lund - zurzeit noch Geschäftsführer der skandinavischen Tochtergesellschaft Storebrand Helse in Norwegen. Aus dieser Funktion wird er zum Jahresende ausscheiden, um sich voll auf seine Aufgabe in Korea konzentrieren zu können. Seine Nachfolge übernimmt zum 1.1.2006 Bjarke ThorØe - zurzeit Geschäftsführer der DKV Luxembourg. Sein Nachfolger wird Georg Niederehe - bisher Leiter des Vertriebs der DKV Luxembourg.

 

12.10.2005

Die Erste Verordnung zur Änderung der Überschussverordnung wird erlassen. Sie tritt rückwirkend zum 1.1.2005 in Kraft. Eine Überarbeitung der Überschussverordnung war u. a. wegen Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung notwendig geworden. Insbesondere wurde berücksichtigt, dass eine getrennte Überschussermittlung und Überschussbeteiligung für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung und für die private Pflegepflichtversicherung vorzunehmen ist

 

1.11.2005

Die Abteilungen Leistungsservice Gesundheit Köln N (LEN) wird in Leistungsservice, Bildung Leistung Gesundheit (LEN) und die Abteilung Gruppenversicherung Gesundheit (VEO) in Gruppenversicherung, Bildung Betrieb Gesundheit (VEO) umbenannt, um den erfolgten Aufgabenerweiterungen gerecht zu werden.

 

4.11.2005

DKV und das Forschungs- und Präventionszentrum (FPZ) vereinbaren, dass ab dem 1.1.2006 unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Teilnahme am FPZ-Konzept für vollversicherte Kunden erstattet werden. Die Vereinbarung gilt als Test und ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Voraussetzung ist, dass der Versicherte an chronischen Rückenschmerzen, einem Bandscheibenvorfall oder einer krankhaften Veränderung der Wirbelsäule leidet. Auch in der Genesungsphase nach bestimmten Rückenoperationen übernimmt die DKV die Kosten für das FPZ-Konzept. Das Expertennetzwerk FPZ Gruppe umfasst zurzeit europaweit 77 qualitätsgesicherte Institute und Praxen.

 

6.11.2005

In der WELT am SONNTAG erscheint eine DKV-Sonderbeilage. In dieser Sonderbeilage stellt sich die DKV als Unternehmen Gesundheit dar. Ziel ist es, den Lesern die Vorteile dieser Strategie aus Kundensicht aufzuzeigen. Begleitet wird die Sonderbeilage durch den Internetauftritt www.dkv-gesundheit.de, der den Lesern weitergehende Informationen und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme bietet. Mit dieser Sonderbeilage knüpft die DKV an den Erfolg des vergangenen Jahres an und will mit dem gewählten Themenmix die Leser der WELT am SONNTAG von der DKV und ihren Leistungen überzeugen. Die WELT am SONNTAG wird von über 1,2 Millionen Menschen gelesen. Am 7.11.2005 erhalten alle Mitarbeiter an den Standorten Köln und Berlin einen Sonderdruck der Beilage, die über die jeweiligen Sekretariate verteilt wird. Der Außendienst erhält über die Geschäftsstellen Sonderdrucke, die für Gespräche mit Interessenten und Kunden verwendet werden können.

 

7.11.2005

Die zurzeit in der DKV im DMS-Umfeld und den Office-Arbeitsplätzen eingesetzten Computer und Monitore sind sehr störanfällig. Aus diesem Grund sollen diese Geräte flächendeckend durch moderne und weniger störanfällige Hardware bis Ende 2005 ausgetauscht werden. Anschließend ist geplant, auch die eingesetzten Software-Anwendungen im Office- und Mailbereich durch die neuen Produktversionen zu ersetzen. Die vorhandenen Computer werden durch moderne Netzwerkcomputer (NC), die Monitore durch TFT-Bildschirme (Flachbildschirme) ersetzt. Hiervon sind grundsätzlich alle DMS- und ein Großteil der Office-Arbeitsplätze an den Standorten Köln und Berlin betroffen. Ein Wechsel des Arbeitsplatztyps - z. B. von Office-Arbeitsplatz zum DMS-Arbeitsplatz - ist nicht vorgesehen. Ausgenommen von dem Austausch sind vorerst Innen- und Außendienstnotebooks, Arbeitsplätze mit Zugriff auf interne Laufwerke (CD-ROM oder Diskette), Arbeitsplätze mit Zugriff auf die lokale Festplatte (Hybridrechner) sowie Computer, die ausschließlich im Rahmen von GENESYS verwendet werden. Der Geräteaustausch wird in der Zeit von November bis Dezember 2005 stattfinden.

 

10.11.2005

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen die Betriebsvereinbarung über die nach dem Betriebsübergang der GLOBALE Krankenversicherungs-AG auf die DKV Deutsche Krankenversicherung AG in der DKV erfolgenden Betriebsänderungen.

 

18.11.2005

Im Deutschen Hygiene-Museum verleihen DHM und DKV den Medienpreis. Preisträger sind Martin Meister (Geo) sowie Matthias Meili und Daniel Puntas Bernet (Neue Zürcher Zeitung) mit Beiträgen zum Thema „Von Darwin zum Designer-Baby - Das Prinzip der Evolution“. Die Jury bestand aus Prof. Dr. K.M. Einhäupl (Direktor der Neurologischen Klinik der Charité in Berlin), G. Dibbern (DKV-Vorstandsvorsitzender), D. Gassen (Stern), Johann Grolle (Der Spiegel), Dr. H. Müller (manager magazin), Stephan Schön (Sächsische Zeitung) und K. Vogel (Direktor des DHM).

 

22.11.2005

Bundespräsident Prof. Dr. H. Köhler ernennt Dr. Angela Merkel (CDU) zur Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.

 

5.12.2005

Überarbeitete Großrechneranwendungen werden frei geschaltet.

 

7.12.2005

Neue Heilfürsorgevorschriften für die Bundespolizei (bis 30.6.2005: Bundesgrenzschutz) werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie treten zum 1.1.2006 in Kraft haben u. a. folgende Neuregelungen:

– Bei der Krankenhausbehandlung haben Heilfürsorgeberechtigte der Besoldungsgruppe A8 und höher Anspruch auf gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers und gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen, wenn von den Krankenhäusern andere als die allgemeinen Krankenhausleistungen als Wahlleistungen angeboten werden. Für die Unterkunft wird ein Betrag von 14,50 Euro täglich abgezogen.

– Arznei- und Verbandmittel dürfen nur nach den Bestimmungen des SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses verordnet werden.

– Für Hilfsmittel gibt es eine eigenständige Regelung.

– Der Umfang und die Höhe der Zuzahlungen, die die Heilfürsorgeberechtigten zu leisten haben, ergeben sich aus dem SGB V.

– Die Labor- und Materialkosten bei zahnärztlicher Behandlung werden nur nach der jeweils gültigen Regelung der Beihilfevorschriften übernommen. Für Heilfürsorgeberechtigte gilt die Regelung acht Monate nach In-Kraft-Treten der Heilfürsorgevorschriften (also zum 1.9.2006).

 

13.12.2005

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber in Deutschland ins Ausland entsendet werden und das 53. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ab sofort vereinbaren, dass die Leistungen aus den Tarifen TU oder GTU auch bei einer „ambulanten“ Arbeitsunfähigkeit im Ausland gezahlt wird (weltweit, ohne Beitragszuschlag). Weitere Voraussetzung für den Abschluss der Vereinbarung ist, dass neben dem Tarif TU/GTU auch eine Krankheitskostenvollversicherung bei der DKV besteht. Die im Ausland arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich für längstens 180 Tage das vereinbarte Krankentagegeld. Zeiten „stationärer“ Arbeitsunfähigkeit werden auf die 180 Tage nicht angerechnet.

 

16.12.2005

Der Bezug des neuen Gebäudes H2 durch die verschiedenen Funktionsbereiche der DKV ist nun abgeschlossen.

 

20.12.2005

Um in Zukunft ein einheitliches Verfahren zur Bewertung und Genehmigung von konzerninternen Investitionen und Projekten zu gewährleisten, verabschiedet der ERGO-Vorstand eine von dem Bereich Controlling (CO) erstellte und für alle Inlandsgesellschaften der ERGO gültige Investitionsrichtlinie. Sie ist für alle Neu- und Erweiterungsinvestitionen bindend, deren Gesamtkosten oder -nutzen mehr als 350.000 Euro betragen. Grundsätzlich stellen auch alle Projekte Investitionen dar. Für jede dieser Investitionen ist ein Investitionsantrag zu stellen und dem zuständigen Vorstandsgremium vorzulegen. Der Investitionsantrag besteht dabei aus dem eigentlichen Antragsformular, einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und einer Stellungnahme von CO zu dieser KNA. Je nach Investitionsinhalt sind weitere zentrale Einheiten wie BO, IM, KE oder PE einzubinden. Der Investitionsantrag ist mindestens 13 Arbeitstage vor Sitzung des Entscheidungsgremiums CO zur Prüfung vorzulegen. Ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro oder einer Gesamtbudgetüberschreitung von einer Million Euro pro ERGO-Ressort erfolgt eine Genehmigung der Investition zwingend im ERGO-Vorstand. Ein Investitionsantrag ist auch für solche Investitionen zu stellen, die schon im Rahmen eines Geschäftsplans verarbeitet und in der jährlichen Planung verabschiedet wurden - z. B. auch für bereits in der Jahresplanung priorisierte IT-Projekte.

Nachdem Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben sich lange hingezogen haben und nicht erfolgreich waren, werden die Mitarbeiter darüber informiert, dass der Vorstand beschlossen hat, die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs nun doch weiter betrieblich zu fördern. Die DKV bezuschusst rückwirkend ab dem 1.7.2005 den Abschluss eines Jahres-Abonnements mit 10 Euro monatlich. Sollte es doch noch gelingen, für die DKV ein Job-Ticket o. ä. mit den Verkehrsbetrieben zu vereinbaren, wird die Beteiligung des Unternehmens daran mit dem örtlichen Betriebsrat neu verhandelt.

 

21.12.2005

Im Bereich Leistungsservice wird eine Vielzahl von Kennzahlen ermittelt. Ziel dieser Auswertungen ist es u. a., das Arbeitsgut zu steuern und zu planen, um so einen optimalen Kundenservice zu gewährleisten. Um allen Mitarbeitern bzw. Führungskräften im Vertrieb einen besseren Überblick zu ermöglichen, wurde das LE-Info-System entwickelt. Damit sollen die wichtigsten Kennzahlen transparent und übersichtlich dargestellt werden. So kann man sich z. B. über die wöchentliche Rückstandssituation, den Rückstandsverlauf im Jahresüberblick oder die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Vorgangs informieren. Ebenso kann ein Vergleich mit den entsprechenden Vorjahreswerten durchgeführt werden. Weitere sinnvolle Eckdaten werden sukzessive eingepflegt. Das  LE-Info-System findet sich im Intranet unter der Rubrik „Fachthemen“.

 

31.12.2005

Aufgrund der Ergebnisse aus dem Projekt GPO II wird die Geschäftsstelle Lübeck geschlossen. Die verbleibenden Mitarbeiter werden zum gleichen Zeitpunkt von den Geschäftsstellen Kiel und Hamburg aufgenommen und in die vorhandenen Gruppenstrukturen eingegliedert.

 

1.1.2006

Dr. W. Strassl (Münchener Rück) wird als Nachfolger von Dr. D. Schneidawind, der zum 31.12.2005 in den Ruhestand gegangen ist, Mitglied des Aufsichtsrats.

Eine Reform der Hauptberuflichen Organisation (HBO) tritt in Kraft. Die wesentlichen Ziele sind die nachhaltige Stabilisierung der Vermittlerstrukturen, die Stärkung der Cross-Selling-Aktivitäten sowie eine Verbesserung der Effizienz der eigenen Organisation. Die DKV will sich damit auf etwaige Veränderungen im Gesundheitsmarkt sowie bei den politischen Rahmenbedingungen vorbereiten und die Wettbewerbsposition um die ganzheitliche Kundenbetreuung wertschöpfend verbessern. Die Zahl der Niederlassungen wird von vier auf drei verringert. Statt der bisherigen 24 wird es künftig 17 HBO-Filialdirektionen geben. Die Niederlassung Nord/Ost besteht aus den Filialdirektionen Berlin, Dresden, Hamburg, Hannover, Schwerin und Potsdam. Die Niederlassung West besteht aus den Filialdirektionen Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt und Köln. Die Niederlassung Süd besteht aus den Filialdirektionen Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Ulm. Es gibt sieben Filialdirektionen weniger als bisher. Die Vertriebsleitstelle für GKV-Kooperationen (R2A) wird ab dem 1.4.2006 als Filialdirektion GKV (R2GG) in die Direktion Firmen- und Verbandsgeschäft (R2G) integriert. Bei den Organisationsleitern gibt es künftig drei gleichwertige Typen mit unterschiedlichen Aufgaben. Der Organisationsleiter Ausbildung wird sich künftig auf die Ausbildung der langfristig existenziell wichtigen Nachwuchsverkäufer konzentrieren. Der Organisationsleiter Betreuung wird etablierte Agenturen in der bisherigen Form bei der Erreichung ihrer Geschäftsziele unterstützen und zum Erfolg führen. Dabei können Gruppenversicherungsbeauftragte und Gebietsbeauftragte jeweils vom selben Organisationsleiter betreut werden. Zudem wird die Rolle des Organisationsleiters Agentursparten neu geschaffen. Er wird die Forcierung der Cross-Selling-Aktivitäten aus der DKV-Sicht unterstützen. Auch für die Außendienstpartner gibt es Veränderungen. Neben dem klassischen Einzelkämpfer und dem Inhaber eines Service-Centers (SC) wird es die so genannte Gebietsrepräsentanz (GR) geben. Zu dem, was ein SC auszeichnet (professioneller sichtbarer Außenauftritt, Bürokraft) wird der Inhaber einer GR Untervermittler beschäftigen - z. B. um im Krankenversicherungsbestand systematisches Cross-Selling zu betreiben. Die grundsätzliche Trennung in der Marktfokussierung durch Gruppenversicherungs- und Gebietsbeauftragte hat sich bewährt und bleibt in allen drei neuen Vermittlertypen erhalten. Parallel zur Veränderung der HBO-Struktur muss auch das Unterstützungskonzept für die Außendienstpartner angepasst werden. Je nach Typus - Einzelvermittler, Service-Center und Gebietsrepräsentanz - erfolgt eine stufenbezogene Unterstützung. Neue Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch betriebswirtschaftliche Agenturberatung und regionale Unterstützung der GV-Beauftragten werden zusätzlich aufgebaut. Neu ist auch die Bezahlung der Außendienstpartner und -mitarbeiter. Ein neues zukunftsweisendes Bezahlsystem wurde geschaffen, das den Veränderungen im Marktumfeld noch stärker gerecht wird und den Bemühungen um die ganzheitliche Betreuung des DKV-Kunden nachhaltig belohnt. Künftig werden Verkaufserfolge zusätzlich zur Krankenversicherung besser honoriert und sichern so insbesondere dem selbstständigen Außendienst das wirtschaftliche Auskommen. Dies trägt auch dem ERGO-Gedanken der ganzheitlichen Kundenbeziehung stärker Rechnung und sichert der DKV somit auch die Krankenversicherungsbestände.

Die Organisationseinheit 2. Berichtsebene Internationale Koordination (IKV) wird in Internationale Geschäftsentwicklung (IKG) umbenannt.

Abteilungsdirektor B. Meiners wird zusätzlich zu seinen Aufgaben als Leiter Betrieb und Produktmanagement Versicherung Gesundheit Köln (VE) Geschäftsführer der AKTIVA GmbH. Die bisherige Geschäftsführung durch Direktor Dr. H. J. Pick endet wegen seiner Berufung in die Vorstände der DKV und der Victoria Kranken zum gleichen Zeitpunkt.

Die Abteilungsdirektoren Uwe Schnödewind und Rudolf Vogelmann sowie Vertriebsdirektor Rudolf Wagner werden zu Direktoren ernannt.

 

2.1.2006

Nach fast zweijähriger Bauzeit öffnet das Hotel Regent in Köln seine Pforten. Das ehemalige 3-Sterne-Haus gehört nun der 4-Sterne-Kategorie an und bietet somit seinen Gästen entsprechend mehr Komfort. So gehören Flachbildschirme und DSL-Internet-Anschlüsse in jedem Zimmer zum Standard. Geplant ist, dass künftig dienstliche Übernachtungen generell im Hotel Regent gebucht werden; lediglich bei voller Belegung kann auf andere vorgegebene Hotels ausgewichen werden.

 

13.1.2006

Der Geschäftsbetrieb der GLOBALE Krankenversicherungs-AG endet in dem Gebäude Venloer Straße. Die Mitarbeiter ziehen nach und nach in das Gebäude der DKV um.

 

17.1.2006

Bereits seit dem 1.1.2005 ist die ERGO enger als bisher in die gruppenweiten Verfahren, Methoden und Prozesse der Münchener Rück eingebunden und in deren einheitliche Leitung einbezogen. Aktienrechtlich bilden die Münchener Rück sowie die ERGO und ihre Tochtergesellschaften daher nun einen so genannten faktischen Konzern. Die ERGO gibt deshalb ein Merkblatt „Hinweise für die Zusammenarbeit mit der Münchener Rück“ heraus. Dort wird geregelt, wie mit Vorgaben der Münchener Rück umgegangen wird.

 

31.1.2006

Der neue Krankentagegeldtarif TBB wird rückwirkend zum 1.1.2006 für Berufssportler (außer Berufsboxer) eingeführt. Vorausgegangen ist dieser Tarifentwicklung, dass die BaFin beanstandet hatte, dass die DKV angestellte Berufssportler neben Tarif TB(S) in dem viel preisgünstigeren Tarif TC mit einem berufsspezifischen Zuschlag (zuletzt 300 Prozent), der erhöht werden sollte, versichert hat. Die BaFin sieht berufsspezifische Zuschläge als unzulässig an. Aufgrund einer speziellen Konzeption (nur eine Karenzzeit (43. Tag), Tagegeldhöhe nur bis 515 Euro und nur neben speziellen hochwertigen Krankheitskostenvollversicherungstarifen) konnte der Tarif TBB deutlich preisgünstiger als der Tarif TB(S) entwickelt werden. Der Tarif TBB darf auch von der Victoria neben deren entsprechend hochwertigen Krankheitskostenvollversicherungstarifen angeboten werden. Für sie lohnte sich eine eigene Tarifneuentwicklung nicht.

 

7.2.2006

Die Daten der GLOBALE Krankenversicherungs-AG können bei der DKV bearbeitet werden. 1,8 Millionen Vertragshistorien, 1,1 Millionen gescannte Poststücke, 1,5 Millionen Ausgangspoststücke, je eine Million Prosa-Akten und Leistungsbelege sowie über 200.000 Verträge mussten auf die EDV der DKV übertragen werden.

 

28.2.2006

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Jahr 2005. Im Jahr 2005 betrugen die Beitragseinnahmen 3.536.458.104 EUR. Die Zahl der Versicherten liegt bei 2.970.159 Personen. Für diese arbeiten 6.205 Mitarbeiter. Für das Segment Gesundheit der ERGO liegen die Beitragseinnahmen 2005 bei 4.892,0 Millionen EUR. Die Hauptversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Der Aufsichtsrat ernennt das stellvertretende Vorstandsmitglied Direktor Dr. H. J. Pick zum ordentlichen Vorstandsmitglied.

 

22.3.2006

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. In seiner konstituierenden Sitzung am 4.4.2006 wählt er S. Müller wieder zur Vorsitzenden und D. Künnemann wieder zum ersten Stellvertretenden Vorsitzenden. Weitere Stellvertretende Vorsitzende werden K. Roth, P. Rick, M. Grundler und C. Rudolph. Alle sechs werden auch für die Betriebsratsarbeit freigestellt. In den Gesamtbetriebsrat werden K. Roth, S. Müller und D. Künnemann delegiert. Gemeinsam mit der Betriebsratswahl findet auch die Wahl zum Sprecherausschuss der leitenden Angestellten statt. Dieser wählt R. Vogelmann wieder zu seinem Vorsitzenden.

 

1.4.2006

Die Tarife PET und PEK können im Rahmen des Kooperationsvertrags mit den AOKs abgeschlossen werden. Die Versicherten der AOKs erhalten für die Tarife PET und PEK einen durchschnittlichen Beitragsnachlass von 5 Prozent. Für die DKV besteht unter der Voraussetzung, dass ggf. erforderliche versicherungsmedizinische Zuschläge vom Kunden akzeptiert werden, Kontrahierungszwang. Aufgrund des Beitragsnachlasses war es erforderlich, intern eine Dopplung der Tarife PET und PEK vorzunehmen. Der interne Tarifname für Tarif PET lautet PEA, der für Tarif PEK lautet PEC. In der Kommunikation nach außen bleibt es bei den üblichen Tarifnamen PET und PEK.

Ein Ergebnis des im vergangenen Jahr durchgeführten Projekts „Internationale Gesundheitsmarktstrategie“ der Münchener Rück in Zusammenarbeit mit der DKV besteht darin, dass die Führungsverantwortung für alle DKV-Krankenversicherungsunternehmen im Ausland wieder auf die DKV übertragen wird. Deshalb werden in der Organisationseinheit 1. Berichtsebene Internationale Krankenversicherung (IK) wieder Länderreferenten eingesetzt.

Aus der Organisationseinheit 1. Berichtsebene Mathematik und Aktuariat Gesundheit (MA) wird die Organisationseinheit 1. Berichtsebene Aktuariat Kalkulation, VA [Verantwortlicher Aktuar] Gesundheit (AK). Das Produktmanagement Versicherung DKV wird aus der Organisationseinheit 1. Berichtsebene Betrieb und Produktmanagement Versicherung Gesundheit Köln (VE) in die neue Organisationseinheit 1. Berichtsebene Aktuariat Versicherungstechnik, Produktmanagement Versicherung Gesundheit (AV) verlagert. Gleichzeitig wird die Organisationseinheit 1. Berichtsebene Betrieb und Produktmanagement Versicherung Gesundheit Köln (VE) in Betrieb Gesundheit Köln (VE) umbenannt. Die Gruppe Grundlagenanalyse aus der Organisationseinheit 1. Berichtsebene Produktherstellung und Tarifentwicklung Gesundheit (PK) wird in die neue Organisationseinheit Aktuariat Versicherungstechnik, Produktmanagement Versicherung Gesundheit (AV) integriert. Bei deren Leiter wird auch die aktuarielle Verantwortung für die Erschließung neuer ausländischer Versicherungsmärkte angesiedelt.

 

4.4.2006

Die Übernahme der öffentlichen Gesundheitsversorgung für den spanischen Distrikt Denia erfolgt nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahr 2007, sondern erst Anfang 2008. Hintergrund hierfür ist, dass sich der Baubeginn des Krankenhauses in Denia verzögert hat, da die lokalen und regionalen Behörden das Baugrundstück nicht zum geplanten Termin zur Verfügung gestellt haben. Nachdem nun Mitte März das Grundstück freigegeben worden ist, erfolgt der Baubeginn des Krankenhauses im April 2006 und die Eröffnung voraussichtlich Anfang 2008. Die Laufzeit der Konzession (15 Jahre) beginnt erst mit der Eröffnung des in Denia zu bauenden Krankenhauses.

 

21.4.2006

„Eine offene oder verdeckte Schwächung der PKV würde kein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung lösen“, lautet die Botschaft einer Erklärung an Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel, die heute die Vorsitzenden von Ärzteorganisationen und weiteren gesundheitspolitisch relevanten Bundesverbänden unterzeichnet haben. Die elf Unterzeichner sind die Vorsitzenden von:

- Bundesärztekammer (BÄK)

- Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

- Bundesverband der Freien Berufe (BFB)

- Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)

- dbb beamtenbund und tarifunion (dbb)

- Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)

- Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)

- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Der Appell bezieht Stellung zur aktuellen Gesundheitsreformdebatte und wendet sich gegen die „Kritik an den Privatversicherten, sie verhielten sich unsolidarisch“. Die Unterzeichner betonen, dass die PKV gerade „als Teil der solidarischen Absicherung des Krankheitsrisikos in Deutschland unverzichtbar ist“. Grund hierfür seien „überproportionale Beiträge“, mit denen Privatversicherte „in erheblichem Maße“ dazu beitragen würden, „dass allen Bürgern eine ärztliche und zahnärztliche Versorgung in beispielhafter Weise zugänglich ist“ und „dass die medizinischen Innovationen allen zeitnah zur Verfügung stehen“.

 

24.4.2006

Das Historische Archiv wird Bestandteil des Zentralarchivs.

 

26.4.2006

Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung. Es tritt weitgehend zum 1.5.2006 in Kraft und bringt Änderungen für gesetzlich Krankenversicherte. Die Festbeträge werden in das so genannte „untere Preisdrittel“ abgesenkt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass eine ausreichende Auswahl an gleichwertigen Arzneimitteln zum Festbetrag möglich ist. Verordnet ein Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, hat er den Patienten darüber zu informieren, dass dieser die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen hat. Arzt und Patient können dann gemeinsam entscheiden, auf ein gleichartiges Arzneimittel zum Festbetrag auszuweichen, für das keine Mehrkosten anfallen. Festbetragsarzneimittel, die besonders preisgünstig sind, können durch Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen sogar ganz von der geltenden Zuzahlung befreit werden. Der Arzt ist auch sonst aufgefordert, an der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit mitzuwirken. Mit dem Konzept der Durchschnittskosten pro Dosiereinheit und dem Bonus-Malus-Modell werden dazu die entsprechenden Anreize gesetzt. Dabei dienen die Durchschnittskosten pro Dosiereinheit dem Arzt als Preisvergleich. Das Bonus-Malus-Konzept umfasst nicht das gesamte Arzneimittelsortiment, sondern beschränkt sich auf einige sehr umsatzstarke Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen, in denen der Arzt die Wahl zwischen verschiedenen, gleichwertigen Alternativen hat. Der Bonus kann nur durch die Verordnung preisgünstiger Arzneimittel erreicht werden, nicht aber durch die Verweigerung von Verordnungen, da nur tatsächlich verordnete Arzneimittel in die Berechnung der Durchschnittswerte eingehen. Der Bonus für die Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsziele geht an die Kassenärztliche Vereinigung und kommt nicht direkt dem einzelnen Arzt zugute. Der Malus wird bei einer Überschreitung der festgelegten Durchschnittswerte pro Dosiereinheit um mehr als 10 Prozent fällig. Das kann dann der Fall sein, wenn der Arzt vorwiegend Arzneimittel auswählt, die in vergleichbarer Qualität auch zu einem günstigeren Preis verfügbar sind. Die Häufigkeit schwer kranker Patienten, chronisch Kranker und besonders teurer Patienten in einer Praxis spielt dabei keine Rolle. Denn es werden nur die Durchschnittskosten pro Dosiereinheit für die Verordnungen berücksichtigt, nicht die verordnete Menge. Außerdem sind Besonderheiten spezieller Anwendungsgebiete gesondert zu berücksichtigen. Die Selbstverwaltung muss die nötigen Vorarbeiten leisten, damit diese Regelung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.

 

28.4.2006

Der Optionstarif OT wird eingeführt. Mit ihm kann das Recht auf eine spätere Umstellung in eine Krankheitskostenvollversicherung einschließlich Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung, Serviceprodukt Best Care sowie die Tarife G25 oder KUR erworben werden. Die Option wird zunächst für maximal 6 Versicherungsjahre vereinbart. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit um weitere 4 Jahre möglich. Durch den Abschluss des Optionstarifs OT wird der aktuelle Gesundheitszustand des Interessenten für den späteren Abschluss einer Vollversicherung gesichert. Dieser Ansatz ist vergleichbar mit einer Kleinen Anwartschaftsversicherung (KAV). Der heutige Gesundheitszustand – nicht das heutige Eintrittsalter – ist damit auch Basis für den späteren Eintritt in die private Vollversicherung. Damit bleiben alle Krankheiten oder Unfallfolgen, die nach Abschluss des Optionstarifs OT eingetreten sind, ohne Konsequenzen für die spätere Vollversicherung. Der Antrag auf Abschluss des Optionstarifs OT wird so geprüft, als würde bereits zu diesem Zeitpunkt eine Vollversicherung beantragt. Dieses Procedere gilt auch für die Gruppenversicherung. Die GV-typischen Besonderheiten (z. B. Kontrahierungszwang) gelten für den Optionstarif OT nicht. Die spätere Umstellung findet dann ohne erneute Gesundheitsprüfung statt. Mit der Umstellung in die Vollversicherung entfallen – außer in der PPV – alle Wartezeiten. Der Antrag auf Umwandlung in die Vollversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gestellt werden. Der Versicherungsbeginn muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Kassenmitgliedschaft liegen. Für die freiwillig in der GKV versicherte Person kann während der Versicherungsdauer zu jedem 1. Januar eines Versicherungsjahres die Umstellung in eine „Vollversicherung“ beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV zum 31. Dezember des Vorjahres geendet hat. Der Antrag muss bis zum 28. Februar des auf die Beendigung der GKV folgenden Jahres gestellt werden. Endet für den Versicherten der Auslandsaufenthalt und ist der ständige Wohnsitz wieder Deutschland, so kann der Antrag auf Umstellung in die „Vollversicherung“ innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr nach Deutschland gestellt werden. Die Versicherung muss in unmittelbarem Anschluss an die Beendigung des Auslandsaufenthalts beginnen. Der Vertrag nach dem Optionstarif OT endet mit der Umstellung in die Vollversicherung, mit Ablauf der Höchstversicherungsdauer von sechs Versicherungsjahren oder mit fristgerechter Kündigung seitens des Versicherungsnehmers. Es gibt nur drei unterschiedliche Beiträge für geschlechtsunabhängige Altersgruppen. Bei Wechsel der Altersgruppe während der Höchstversicherungsdauer von maximal sechs Jahren ändert sich der zu zahlende Beitrag nicht. Beitragsanpassungen für Versicherte nach dem Optionstarif OT sind nicht vorgesehen. Für Versicherte ist damit der Beitrag für maximal sechs Jahre garantiert. Umwandlungen in den Optionstarif OT sind nicht möglich. Der Tarif ist nur als Neugeschäft zulässig. Es wird daher immer eine entsprechende Gesundheitsprüfung durchgeführt.

 

4.5.2006

Die Verschmelzung der GLOBALE Krankenversicherungs-AG mit der DKV wird ins Handelsregister eingetragen. Damit endet auch das Projekt TRIAS. Auch die „Mandantentätigkeit“ für die GLOBALE KV endet. Ab sofort erfolgt dieser Teil des Versicherungsbetriebs allein im Namen der DKV. Die „neuen“ DKV-Bestände werden weiterhin zentral im Leistungs- und Vertragsservice (LEVO, LEVP, VEMD, VEMH, VEOC) der Hauptverwaltung betreut. Die Betreuung für das künftige Neugeschäft – außer PLZ-Zuordnung Berlin gleich Betreuung Berlin – findet ebenfalls in den oben genannten Gruppen statt. Die Abläufe im Antragsverfahren entsprechen ab sofort dem üblichen Procedere. Die beiden Vollkosten-Tarife, die weiterhin für den Zugang geöffnet bleiben, wurden um den sprechenden Tarifnamen „VollMed“ ergänzt. Die Vertriebe ergänzen somit ihr bisheriges Produktangebot um die VollMed Tarife Akzent und Aktiv sowie Tarif SW (Tarifstufe SW1 o. SW2 ist nur in Verbindung mit VollMed Tarif Aktiv möglich. Für bereits nach Tarif Smart Versicherte kann weiterhin Tarif PLUS hinzu versichert werden.) In den VollMed-Tarifen ist die Vereinbarung „Beitragsentlastung“ integriert worden. Wie in den VollMed-Tarifen üblich kann nur die Variante „V 65“ vereinbart werden. Die übrigen Tarife, die durch die Verschmelzung mit der GLOBALE KV in den Bestand der DKV übernommen wurden, werden im Zugang nicht mehr angeboten. Umwandlungen in diese Tarife sind ebenfalls grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

10.5.2006

Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. E. Klingmüller stirbt.

 

16./17.5.2006

Zusammen mit der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei gGmbH führt die DKV eine Aktion zur Gewinnung von potenziellen Lebensspendern durch. Die Typisierung des Spenderbluts und die Registrierung eines solchen Spenders kostet die DKMS 50 Euro. Da die DKMS seit 1994 nicht mehr durch öffentliche Gelder unterstützt wird, wird die Aktion mit Spenden finanziert. Die DKV beteiligt sich an der Finanzierung. Darüber hinaus werden auch die Mitarbeiter um Geldspenden gebeten. 415 Mitarbeiter lassen sich als potentielle Spender registrieren; 1.787,75 Euro an Spenden werden gesammelt.

 

19.5.2006

Die Tarifteile der AVB der Tarife AM9 und AMX werden geändert. Die Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die von den Krankenkassen bei Versicherten vorgenommen werden, die Kostenerstattung vereinbart haben, wurden bereits bisher aus den Tarifen AM9 und AMX erstattet. Dies wird nun offiziell in das Leistungsversprechen aufgenommen. Darüber hinaus wurde geregelt, dass Selbstbehalte nicht übernommen werden. Seit dem 1.1.2004 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, freiwilligen Mitgliedern, die Kostenerstattung vereinbart haben, einen Selbstbehalt anzubieten. Die Mitglieder erhalten dafür eine Beitragsermäßigung, die meistens zu Beginn eines Jahres an das Mitglied ausgezahlt wird. Da quasi eine Leistung ausgezahlt wird, sieht die DKV den Selbstbehalt als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung an, der folglich auch nicht aus den Tarifen AM9 und AMX erstattet wird.

 

23.5.2006

Die Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Krankenversicherung an die Medicator AG vom 11.5.2006 tritt in Kraft. Damit übernimmt die Medicator AG Aufgaben und Befugnisse eines Sicherungsfonds. Sie hat ihren Sitz am Sitz des PKV-Verbands (Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln).

 

1.6.2006

Die DKV kooperiert mit dem Elternportal www.rund-ums-baby.de. Die Zusammenarbeit ist bis zum 31.8.2006 geplant. Unter dem Link http://www.rund-ums-baby.de/kinderarzt/aktuelle_tipps/juni_2006.htm wird der Tarif Best Care für Kinder beworben. Bei Interesse kann sich der Besucher online an die DKV wenden.

 

6.6.2006

Das ehemalige Vorstandsmitglied Direktor i. R. H. Paeth - Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande - stirbt.

 

1.7.2006

Das Vertriebsstrukturprojekt wird in der Direktion Firmen/Makler (DK06) umgesetzt. Die Filialdirektion F/M Hamburg (FD23) wird geschlossen und in die Filialdirektion F/M Berlin (FD75) integriert. Die Filialdirektion F/M Hannover (FD73), die ebenfalls in die FD75 integriert werden soll, kann aus technischen Gründen (GENESYS) noch nicht geschlossen werden. Die Integration erfolgt am 1.1.2008.

 

17.7.2006

Die vom GDV, dem PKV-Verband, dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e. V. (VGA) entwickelten und in überarbeiteter Fassung vorgelegten Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft werden vom Bundeskartellamt anerkannt. Damit wird auch der Beschluss des PKV-Hauptausschusses wirksam, der die überarbeiteten Wettbewerbsrichtlinien bereits am 9.3.2006 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundeskartellamts als unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedsunternehmen angenommen hatte.

 

1.8.2006

Mithilfe einer Sondervereinbarung ist es möglich, dass Beamtenanwärter in den Ausbildungstarifen BA/BAN auch über die Vollendung des 34. Lebensjahres hinaus bis spätestens zur Vollendung des 39. Lebensjahres versichert bleiben. Die Versicherungsfähigkeit des Tarif BAT ist nicht altersgebunden, sondern an eine Kombination mit den BAN-Tarifen gebunden und benötigt insofern keine gesonderte Regelung. Seit Mitte 2001 wird regelmäßig über den Außendienst berichtet, dass auf dem Markt für private Krankenversicherungen durch verschiedene Wettbewerber Beamtenanwärtern, die das 34. Lebensjahr bereits vollendet haben, beihilfekonforme Quotentarife ohne Alterungsrückstellung angeboten werden. Diese können deshalb erheblich günstiger kalkuliert werden. Bislang hat die DKV auf eine entsprechende Möglichkeit verzichtet. Um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu erhalten, erweitert die DKV nun mit einer Sondervereinbarung die Versicherungsfähigkeit für die BA/BAN -Tarife. Die Vereinbarung gilt nur für Personen, die zu Beginn ihrer Beamtenanwärterausbildung bereits das 34. Lebensjahr vollendet haben. Sie berücksichtigt insbesondere die finanzielle Situation der Versicherten.

Die Organisationseinheit 2. Berichtsebene Leistungsservice Pflege (LEP) wird fachlich und disziplinarisch dem Leiter der Organisationseinheit 1. Berichtsebene Leistungsservice Gesundheit Düsseldorf zugeordnet. Die Organisationseinheit 2. Berichtsebene Leistungsservice und –management (BBL) wird über die bisher schon bestehende fachliche Zuordnung hinaus nun auch disziplinarisch dem Leiter der Organisationseinheit 1. Berichtsebene Leistungsservice Gesundheit Köln (LE) zugeordnet.

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen vom 17.5.2006 tritt in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau vom 22.7.2002. Die Anforderungen der Branche nach stärkerer Verknüpfung von Versicherungs- und Bankgeschäft und nach höheren Vertriebs- und Servicekompetenzen der Azubis werden damit erfüllt. Den Kern des neuen Konzepts bildet die Aufteilung der Ausbildung in eine Kernqualifikation, die alle Auszubildenden erwerben, und den Wahlbereich mit zwei Fachrichtungen. Je nach Geschäftspolitik bzw. Produktportfolio des ausbildenden Unternehmens kann entweder die Fachrichtung „Versicherung“ oder „Finanzberatung“ ausgebildet werden. Durch diese erstmalige Einführung von Wahlbausteinen erreicht das Modell mehr Flexibilität für die ausbildenden Unternehmen. Dass in der Ausbildung vor allem auf Beratungsqualität und Verkaufskompetenz Wert gelegt wird, ergibt sich auch aus der Abschlussprüfung, denn die mündliche Prüfung, ein Kundenberatungs- und ein fallbezogenes Fachgespräch gehen mit 50 Prozent in die Abschlussnote ein.

 

18.8.2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft. Das Gesetz sieht einen umfassenden Diskriminierungsschutz vor: Niemand darf wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Eine Benachteiligung nach diesem Gesetz liegt vor, wenn Mitarbeiter wegen eines der oben genannten Merkmale schlechter behandelt werden als andere Mitarbeiter in vergleichbaren Situationen. Das Gesetz gilt für jeden im Unternehmen, d. h. nicht nur für das Verhältnis des Vorgesetzten zum Mitarbeiter, sondern auch für das Verhalten der Mitarbeiter untereinander. Verboten sind daher auch Benachteiligungen wegen der oben genannten Merkmale unter Kollegen. Das Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter, die sich wegen einer der im Gesetz genannten Eigenschaften benachteiligt oder belästigt fühlen, sich bei der zuständigen Stelle beschweren können.

Die zuständige Stelle wird in ERGO dem Personalressort zugeordnet, und zwar in unmittelbarem Zugriff des Personalvorstands. Mit der Führung der Beschwerdestelle beauftragt der ERGO-Vorstand den Leiter Personal ERGO, Herrn Christian Schoenfeldt. Beschwerden können ihm per E-Mail unter der Adresse Beschwerdestelle.AGG@ergo.de oder per Hauspost unter der Anschrift „Beschwerdestelle AGG, ERGO Personal (PED)“ zugeleitet werden.

Das AGG betrifft die PKV-Unternehmen und damit auch die DKV aber nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Krankenversicherer. Wegen einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität und der Religion oder Weltanschauung ist eine unterschiedliche Behandlung nur dann zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung und der Heranziehung statistischer Erhebungen. Insoweit sind also nicht allein Statistiken maßgeblich, auch wenn diese die Berechtigung einer ungleichen Behandlung am ehesten nachweisen dürften, sondern auch „anerkannte Prinzipien risikoadäquater Kalkulation“, also beispielsweise versicherungsmedizinische Erfahrungswerte oder Erkenntnisse über naturwissenschaftliche Kausalzusammenhänge. Ausschlaggebend ist in diesen Fällen, dass die Notwendigkeit für eine unterschiedliche Prämien- oder Leistungsgestaltung belegt werden kann. Eine unterschiedliche Behandlung wegen Krankheit ist nach wie vor erlaubt, da dieses Merkmal nicht zu den im Gesetz genannten Diskriminierungsgründen gehört. Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. Die Umsetzung dieser Vorgabe ist allein aufgrund des AGG nicht möglich. Die Kalkulationsverordnung wurde noch nicht angepasst. Die geschlechtsneutrale Verteilung der Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft ist zunächst nur für solche Versicherungsverträge bindend, die ab dem 22.12.2007 abgeschlossen werden. Die Regelung ist auch auf den Bestand auszudehnen, sobald die Verträge geändert werden.

 

21.8.2006

Der Wunsch des Kunden nach einem kompetenten Ansprechpartner zu allen Versicherungsangelegenheiten gewinnt in der täglichen Arbeit immer größere Bedeutung. Gleichzeitig ist es den Außendienstpartnern und -mitarbeitern der hauptberuflichen Organisation oder der AKTIVA GmbH in ihrer Funktion als Ausschließlichkeitsvermittler nur möglich, Versicherungsprodukte der ERGO Versicherungsgruppe zu vermitteln. So kann es dazu kommen, dass einzelne Risiken nicht abgedeckt werden können, da die Kooperationsgesellschaften bestimmte Risiken nicht versichern. Deshalb hat sich die DKV dazu entschlossen, ihrer hauptberuflichen Organisation und der AKTIVA GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Ventillösung zur Verfügung zu stellen, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Betreuers im Außendienst zu stärken und die Kundenverbindung vor Konkurrenzeinbrüchen zu sichern. Mit der Ventillösung soll demnach eine gefestigte, also bereits bestehende Kundenverbindung des Betreuers vor der Konkurrenz geschützt werden, in dem ihm die Möglichkeit gegeben wird, trotz Bindung an die DKV als Ausschließlichkeitsvermittler im Einzelfall ein Risiko bei einem anderen Versicherer versichern zu lassen. Selbstverständlich kann dies nur in eng definierten Grenzen und unter bestimmten Bedingungen geschehen, wobei sich die DKV das Recht vorbehält, die abzusichernde Kundenverbindung und die Voraussetzungen für die Anwendung der Ventillösung im Einzelfall zu prüfen. Es ist somit beispielsweise nicht statthaft, nach einer Ventillösung „zu suchen“, wenn es „nur“ darum geht, Preisdifferenzen oder AVB-Unterschiede gegenüber Wettbewerbern zu überwinden. Ein „Ventilgeschäft“ ist provisionsrelevant, es wird jedoch nicht bei der durchschnittlichen Agenturspartenquote (AGS-Quote), der durchschnittlichen AGS-Roulierung sowie in den Geschäftsplänen und sonstigen Wettbewerben berücksichtigt. Die Höhe der Provision hängt in erster Linie von der Höhe des zu versichernden Risikos, der entsprechenden Sparte und dem Risikoträger ab; es ist sichergestellt, dass der Betreuer die maximal mögliche Provision erhält. Die Auszahlung der Provision erfolgt im Rahmen der „regulären“ monatlichen Provisionsabrechung, das „Ventilgeschäft“ wird in dem monatlichen Abrechnungsnachweis als solches ausgewiesen. Anfragen zu Ventillösungen werden ausschließlich an die Filialdirektoren gerichtet. Von dort aus werden die weiteren Schritte veranlasst.

 

23.8.2006

Ab heute ist Das Unternehmen Gesundheit!® auch im Internet erlebbar. Das Internet hat sich für die DKV und ihre Kunden zu einem wichtigen Informations- und Kommunikationsmedium entwickelt. Dies zeigen auch die Nutzerzahlen der DKV.com, die sich seit dem Jahr 2000 verdreifacht haben. Im Jahr 2006 wird die DKV-Homepage mehr als 1,8 Millionen Besuche verzeichnen und circa 40.000 Online-Abschlüsse und Interessentas generieren. Die wichtigsten Highlights der neuen DKV.com im Überblick:

- Die Produktinformationen sind im überarbeiteten Versicherungsbereich wesentlich übersichtlicher und direkt miteinander vergleichbar geworden. Noch unkomplizierter ist jetzt der Online-Versicherungsabschluss (z. B. Tarife ARE und AVF) durch weniger Einzelschritte und übersichtlichere Informationen. Die individuelle Bedarfsanalyse ermöglicht die Ermittlung des persönlichen Versicherungsbedarfs. Die eingegebenen Daten können jetzt aus der Bedarfsanalyse in den Beitragsrechner und in die Online-Abschlussmodule automatisch übernommen werden.

- Im Bereich Gesundheitsservice werden den Besuchern des DKV-Internetauftritts umfassende Beratungs- und Betreuungsangebote präsentiert, wie z. B. die Unterstützung bei der Reisevorbereitung, individuelle Betreuung bei chronischen Erkrankungen und umfassendes Informationsmaterial.

- Die Gesundheitsinformationen konzentrieren sich auf ausgewählte Schwerpunktthemen, die ausführlich vorgestellt werden. Eine weitere Neuerung ist, dass zu den einzelnen Gesundheitsthemen die passenden DKV-Lösungen angeboten werden (Beispiel: Auf einem Informationstext zum Bandscheibenvorfall wird auch über Vorsorgemaßnahmen informiert, der Kontakt zur DKV per Telefon oder E-Mail angeboten und der dazu passende Versicherungsschutz angezeigt).

- In der optimierten Arzt-Krankenhaussuche kann jetzt gezielt in den DKV-Ärztenetzwerken (goMedus, MedWell und goDentis) nach einem Arzt gesucht werden. Darüber hinaus werden diese Ärzte mit ihren Facharztbezeichnungen und Zusatzqualifikationen vorgestellt.

- Das Dialog-Center bildet den zentralen Punkt der Website zur Kontaktaufnahme mit der DKV. Es wurde so gestaltet, dass eine besonders einfache und intuitive Bedienung möglich ist. Der Nutzer findet hier u. a. Formulare zur Kontaktaufnahme für Tarifanfragen, zur Unternehmenskommunikation und für allgemeine Anfragen.

- Neben der bisherigen Suchfunktion bietet das neue Hilfecenter eine kontextbezogene Erklärung von über 340 Versicherungsbegriffen. Bei den Häufig gestellten Fragen (FAQ) findet der Nutzer Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die DKV, myDKV, die Systemunterschiede GKV/PKV, den Versicherungsvertrag und zu den Leistungen sowie Services der DKV.

- Ab sofort hat der Besucher bereits auf der Startseite mit der Funktion Die DKV in Ihrer Nähe die Möglichkeit der Suche nach einem Betreuer im Außendienst. Durch Eingabe seiner Postleitzahl gelangt er unmittelbar zur Anzeige des geographisch nächsten Betreuers.

- Die ersten Schritte, um in Zukunft einen barrierearmen Internetauftritt anbieten zu können, sind mit dem Relaunch 2006 getroffen worden. So kann z. B. die Schriftgröße individuell in vier Schritten angepasst werden.

 

1.9.2006

Um der steigenden Bedeutung der internationalen Gesundheitsmärkte als Wachstumssektor gerecht zu werden, ist das Geschäftsfeld International Health implementiert worden. Es umfasst grundlegend die internationalen Aktivitäten der Münchener-Rück-Gruppe in den Bereichen Erst- und Rückversicherung Gesundheit. Die Koordination des Geschäftsfeldes erfolgt durch das International Health Board (IHB). Um das IHB bei seinen Auslandsaktivitäten strategisch zu unterstützen, werden neue Organisationseinheiten im Ressort Leistungs- und Gesundheitsmanagement/Internationale Krankenversicherung (G2) gegründet. Im Einzelnen sind dies: die Organisationseinheit 1. Berichtsebene Geschäftsfeldentwicklung Gesundheit International (IH) und die Organisationseinheiten 2. Berichtsebene Strategie Gesundheitsmärkte International (IHS) und Gesundheitsmarktanalyse International (IHA).

Die Direktion Alternative Vertriebswege (DK09) wird gegründet.

Das neue ERGOnet geht an den Start, das erste Intranet, das alle ERGO-Mitarbeiter miteinander verbindet. Auch wenn nicht alle Inhalte sofort umziehen, gilt grundsätzlich: Übergreifende Informationen und solche für den Innendienst findet man in Zukunft im ERGOnet, Vertriebsthemen zunächst noch in den Markenintranets.