1944 bis 1958
16.5.1944
Das RAV ordnet „zum Zwecke der Einsparung von Arbeitskräften und Materialien“ an, dass bei neuen Verträgen Satzungen und AVB nicht mehr ausgehändigt werden.
22.5.1944
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der DKV und der AKV wird geschlossen. Diese Fusion war vom RAV in einer Besprechung am 23.7.1943 verlangt worden. Sie wird am 11.7.1944 ins Handelsregister beim Amtsgericht Köln und am 22.9.1944 ins Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen. Die AKV zählt 250.000 Versicherte und verfügt über eine jährliche Beitragseinnahme von rund 9 Millionen RM. Durch diese Fusion wird die DKV zum Marktführer.
11.8.1944
Ein Geheimerlass der Reichsregierung bestimmt, dass so genannte getarnte Rechnungsabschlüsse erstellt werden, aus denen die Abschreibungen auf vernichtete Gebäudewerte nicht ersichtlich sind.
28.9.1944
Eine Verfügung hebt die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter als unabkömmlich gilt und deshalb vom Kriegsdienst befreit wird (UK-Stellung), für alle Versicherungsbetriebe auf. Alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren, sofern sie nicht krank oder behindert sind, werden zum Kriegsdienst einberufen. Die Büroarbeit wird durch Anordnungen der Aufsichtsbehörde in einer Weise rationalisiert, dass praktisch nur noch die Schadenabteilungen als Kern jeder Versicherungstätigkeit funktionsfähig bleiben. Von der Erstellung von Bilanzen und Geschäftsberichten wurden die Unternehmen freigestellt. Mahnungen nach § 39 VVG unterbleiben, jede Werbung für Versicherungsabschlüsse ist schon aufgrund früherer Anordnungen eingestellt worden. Auch eine Regelung für „Bagatellschäden“ in der Krankenversicherung schafft die Aufsichtsbehörde. Es weist die Versicherer an, Erstattungen nur dann vorzunehmen, wenn die gesammelten Rechnungen den Betrag von 25 RM oder mehr ergeben.
31.12.1944
Der Aufsichtsratsvorsitzer Dr. J. Schlinck stirbt.
Im Laufe des 18. Geschäftsjahres überschreitet die Zahl an Versicherten die Millionengrenze. 1.014.000 Versicherte zahlen in diesem Jahr 52.219.000 RM an Beiträgen.
1.1.1945
Das Aufsichtsratsmitglied Generaldirektor Dr. H. Hitzler wird kommissarisch mit dem Amt des Aufsichtsratsvorsitzers betraut.
April 1945
Das Hauptverwaltungsgebäude in Berlin brennt erneut ab.
30.4.1945
Der „Führer und Reichskanzler“ A. Hitler begeht Selbstmord. Großadmiral Karl Dönitz übernimmt die Leitung der letzten Reichsregierung. Er sieht seine wichtigste Aufgabe im Vollzug der Kapitulation. Diese erfolgt am 7. bzw. am 8. Mai. Am 23. Mai wird die „Regierung Dönitz“ verhaftet. Die Regierungsgewalt in Deutschland geht auf die alliierten Militärbefehlshaber über. Am 5. Juni wird Deutschland in vier Besatzungszonen und Groß-Berlin in vier Sektoren aufgeteilt. Die Regierungsgewalt übernimmt der Alliierte Kontrollrat. Das RAV muss wie alle anderen Dienststellen des Reichs seine Tätigkeit einstellen. Die Versicherungsaufsicht wird in den „Westzonen“ zunächst durch Finanzoffiziere der Militärregierungen, später durch besondere Behörden der bestehen gebliebenen Länder ausgeübt, und zwar weiterhin nach dem VAG. Für den Bereich der britischen Besatzungszone wird am 5.3.1946 eine einheitliche Aufsichtsbehörde, das Zonenamt des RAV, eingerichtet. Die zunächst für Groß-Berlin und später für West-Berlin zuständige Aufsichtsbehörde führt trotz ihrer begrenzten örtlichen Zuständigkeit die Bezeichnung RAV. Um möglichst einheitliche Aufsichtsgrundsätze sicherzustellen, bilden die Aufsichtsbehörden den Sonderausschuss Versicherungsaufsicht. Auch die Tätigkeit der Reichsgruppe Versicherungen und der ihr unterstellten Wirtschaftsgruppen endet.
9.5.1945
In der Folge der Kapitulation der deutschen Wehrmacht wird Prokurist Wilhelm Warnecke, der nicht der NSDAP beigetreten war, vom Aufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin aufgrund des § 81 VAG in Verbindung mit Art. 3 der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 21.4.1936 zum Sonderbeauftragten zur Wahrung der Interessen der Versicherten der Deutschen Kranken-Versicherungs-Aktiengesellschaft bestellt. Ihm werden die Rechte und Befugnisse übertragen, die dem Aufsichtsrat nach Gesetz und Satzung zustehen.
Der Kontakt zu den Filialen bricht ab. Die Filialen in den von der UdSSR besetzten Gebieten (Breslau, Danzig, Dresden, Erfurt, Gleiwitz, Halle, Königsberg, Leipzig, Magdeburg, Schwerin und Stettin) werden enteignet. Darüber hinaus gehen die Filialen (Posen, Prag, Straßburg und Wien) und damit der Versichertenbestand in Frankreich, Österreich, Polen und der Tschechoslowakei verloren. (Die Verträge in Österreich werden von der Wiener Wechselseitigen Krankenversicherungsanstalt verwaltet.) Die Anzahl der Versicherten und die Beitragseinnahmen gehen Ende 1945 gegenüber dem Ende 1944 von 1.014.000 auf 576.000 Personen und von 52.219.000 RM auf 28.887.000 RM zurück. Die Abtrennung der Hauptverwaltung von den Filialen stellt eine besondere Belastungsprobe dar und beschwört zeitweise die Gefahr eines Auseinanderfallens herauf. Mit Unterstützung durch den Vorsitzer des Aufsichtsrates, Generaldirektor Dr. H. Hitzler, der die Leitung einer so genannten Zonenhauptverwaltung in Hamburg übernimmt, und den Vorstand der fusionierten AKV in Köln führen die Filialleiter ihre Filialen wie selbstständige Unternehmen. Grundlage hierfür stellt eine geheime Anweisung des Vorstands vom 15.2.1945 dar. Die Mehrzahl der Filialen hat große Schwierigkeiten zu überwinden. Durch Kriegseinwirkungen, fast alle Filialen - mit Ausnahme der Filialen in Bremen, Nürnberg und Stuttgart - hatten zum Teil mehrmals Totalschäden erlitten, sind Karteien und Versichertenakten vernichtet. In mühseliger Kleinarbeit müssen diese „rekonstruiert“ werden. Nützlich ist, dass Adremaabzüge bereits Ende des Krieges von der Hauptverwaltung hergestellt und an weniger gefährdeten Orten deponiert worden waren. Die Führungsverhältnisse in der Hauptverwaltung sind unsicher, da Generaldirektor Dr. A. Tosbergs Stelle aufgrund seiner Mitgliedschaft in der NSDAP vakant ist. Die neu gebildete Belegschaftsvertretung, die aus langjährig beschäftigten Angestellten besteht, die nicht der von der KPD, später der SED beherrschten Berliner Gewerkschaftsrichtung folgen, aber auch „unbelastete“ Führungskräfte wie der Chefmathematiker Schmieter, der allerdings bald als Sonderbeauftragter zum Berliner Verein gehen wird, gewinnen an Einfluss.
7.6.1945
Die Arbeitsgemeinschaft Berliner Versicherungsbetriebe entsteht. Die die PKV besonders interessierende Frage der Regelung der Berliner Sozialversicherung wird im Jahr 1946 Anlass zur Bildung einer besonderen Arbeitsgemeinschaft der PKV sein. Im amerikanischen Besatzungsgebiet wird am 10.6.1945 die Vereinigung der in Bayern tätigen Versicherungsunternehmen gegründet, der auch die Krankenversicherer angehören. Entsprechende Vereinigungen entstehen am 21.5.1946 in Württemberg-Baden und am 25.6.1946 in Hessen. Am 29.5.1946 wird in Hameln die Arbeitsgemeinschaft der privaten Krankenversicherung in der britischen Zone gegründet. Hauptthema der Tagung, an der Vertreter von 26 in der britischen Zone tätigen PKV-Unternehmen teilnehmen - darunter auch ein Vertreter der DKV -, sind die Pläne zu einer Umgestaltung der GKV nach dem Vorbild des britischen Gesundheitsdienstes, die den Fortbestand der PKV bedrohen. In der französischen Besatzungszone bilden sich Länderausschüsse der Versicherungswirtschaft, denen auch die Interessenvertretung der PKV obliegt.
14.7.1945
In Berlin wird durch die Anordnung über die Sozialversicherung die Sozialversicherungsanstalt Berlin als einziger Träger der gesamten Sozialversicherung in Berlin errichtet. Der Versicherungspflicht unterliegen - ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens - alle in Berliner Betrieben beschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie die Gewerbetreibenden und sonstigen Selbstständigen mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern. Auch alle Bediensteten im öffentlichen Dienst sind versicherungspflichtig. Versicherungsfrei sind im wesentlichen nur Selbstständige, die mehr als fünf Hilfspersonen beschäftigen. Soweit keine Versicherungspflicht besteht, wird in weitgehendem Umfang eine freiwillige Versicherung zugelassen. Neben den Familienangehörigen haben auch Rentner und Arbeitslose Ansprüche auf Kranken- und Familienhilfe.
25.7.1945
Direktor G. v. Bruchhausen, der das Kriegsende in seiner bayerischen Heimat erlebt hat, organisiert mithilfe eines Rundschreibens an die süddeutschen Filialleiter in Erwartung einer Aufteilung Deutschlands durch die Alliierten die DKV in Süddeutschland als selbstständige Einheit. Da er wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP von wirtschaftlichen Führungsaufgaben suspendiert ist, überträgt er die Leitung dem Direktor des Süddeutschen Krankenversicherungsvereins, Hans Knoll, und arbeitet auf eine Zusammenlegung der DKV-Filialen mit dessen Unternehmen hin. In einem Schreiben von Generaldirektor Dr. H. Hitzler an Direktor G. v. Bruchhausen vom 24.9.1945 wird dieser gegen eine vorauseilende zonale Aufteilung der DKV intervenieren und die süddeutschen Filialen unter Androhung von Entlassung und Schadensersatzpflicht auffordern, auf Anweisungen der Hauptverwaltung zu warten.
31.7.1945
Generaldirektor Dr. H. Hitzler bestellt den Sonderbeauftragten Direktor Wilhelm Warnecke zum stellvertretenden Vorstandsmitglied.
15.11.1945
In der französischen Besatzungszone ergeht eine Verordnung des Oberregierungspräsidenten von Hessen-Pfalz, die die Versicherungsfreigrenze in der Krankenversicherung von 3.600 RM auf 7.200 RM Jahreslohn heraufsetzt. Dies wird auch in der übrigen französischen Besatzungszone durch die Verordnung Nr. 39 des Chefs der französischen Besatzungsmacht vom 17.4.1946 ab 1.6.1946 eingeführt. Zusätzlich werden die Ersatz-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen zugunsten der Ortskrankenkassen aufgelöst. Am 9.8.1949 wird die Verordnung Nr. 39 durch die Verordnung Nr. 227 der französischen Militärregierung aufgehoben. Vorher hatten bereits die Landtage und Regierungen der Länder Württemberg-Hohenzollern, Rheinland-Pfalz und Baden im Wege der Gesetzgebung die bisherigen Träger der GKV wieder ins Leben gerufen. Auch die Versicherungsfreigrenze war zum Teil wieder dem alten Recht angepasst worden.
1946
Etwa von Anfang dieses Jahres besteht durch die sich allmählich wieder normalisierende postalische Verbindung und die Möglichkeit, die Zonengrenzen legal zu überschreiten, ein engerer Kontakt zwischen der Hauptverwaltung und den Filialen. Der Vorstand setzt Revisoren mit dem Auftrag ein, die Filialen zu unterstützen, um einen möglichst ordnungsmäßigen und einheitlichen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
20.3.1946
Die Belegschaft der Hauptverwaltung setzt sich mit einer Resolution für ihren „General“ ein - wie Generaldirektor Dr. A. Tosberg genannt wird. Trotz Mitgliedschaft bei der NSDAP hatte der Entnazifizierungsausschuss im Dezember 1945 Tosbergs Rückkehr in den Betrieb erlaubt. Allerdings akzeptierten die alliierten Militärbehörden diese Entscheidung nicht, sodass er im März 1946 wieder entlassen werden musste. Einige Monate später darf er als „Unbelasteter“ vollständig rehabilitiert weiterarbeiten.
1.9.1946
Die Filialdirektion Saarbrücken wird gegründet. Vorgänger war von Anfang 1928 bis zum 31.8.1939 eine Bezirksdirektion, die wegen des Zweiten Weltkrieges aufgelöst wurde.
31.12.1946
Am Ende des 20. Geschäftsjahres werden 650.000 Versicherte gezählt. Die Beitragseinnahmen betragen 37.965.000 RM.
1.1.1947
Die amerikanische und britische Besatzungszone schließen sich zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet zusammen, das als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet oder auch Bizone bezeichnet wird. Am 25.6.1947 wird sich der Wirtschaftsrat konstituieren. Er setzt sich aus Vertretern der deutschen Landtage zusammen und besitzt legislative Vollmachten.
9.1.1947
Die Amtszeit des am 8.5.1945 eingesetzten Sonderbeauftragten endet. Ein neuer Aufsichtsrat wird gebildet. Er besteht aus dem Vorsitzer Generaldirektor Dr. H. Hitzler, dem stellvertretenden Vorsitzer Direktor Otto Heinzel, dem Regierungsbaurat a. D. Heinrich Heuser und dem Steuerberater Richard Schillert.
6.2.1947
Der Aufsichtsrat bestätigt die Ernennung von Direktor W. Warnecke durch Generaldirektor Dr. H. Hitzler zum stellvertretenden Vorstandsmitglied. Er beschließt außerdem, dass Direktor G. v. Bruchhausen nicht mehr dem Vorstand angehört. Er war im September 1945 in der amerikanisch besetzten Zone von seinem Vorstandsposten suspendiert und im Dezember 1946 in die Gruppe der Minderbelasteten eingestuft worden. 40 Prozent seines Barvermögens wurden als Strafe eingezogen und ein zweijähriges Leitungsverbot verhängt. Ausschlaggebend für die Verurteilung war, dass er bereits 1933 in die NSDAP eingetreten und Propagandaleiter einer NSDAP-Ortsgruppe war. Zudem lehnte es der DKV-Betriebsrat ab, sich für ihn einzusetzen.
20.3.1947
Durch Anordnung der Militärregierungen werden Richtlinien über die Zulassung von Versicherungsverbänden erlassen und die Errichtung von fünf Versicherungs-Fachverbänden genehmigt - darunter auch einen für die PKV. Am 26.3.1947 erfolgt daraufhin die Gründung des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (brit. Zone) mit Sitz in Köln. Der Zusammenschluss der Krankenversicherer der britischen und der amerikanischen Zone findet am 7.4.1948 unter der Bezeichnung Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) (PKV-Verband) statt. Generaldirektor Dr. A. Tosberg wird zum Mitglied seines Vorstands gewählt.Er gehört darüber hinaus dem Steuer- und dem Statistikausschuss an. Mit Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland entfällt der Zusatz „(Vereinigtes Wirtschaftsgebiet)“. Zu diesem Zeitpunkt gehen auch die die PKV betreffenden Aufgaben der Landesausschüsse der französischen Besatzungszone auf den PKV-Verband über. Die Belange der in Berlin tätigen Krankenversicherer werden noch bis zum 31.12.1951 von der Berliner Arbeitsgemeinschaft der privaten Krankenversicherung im Rahmen der am 12.8.1949 gegründeten Vereinigung der Versicherungsbetriebe Berlin e.V. wahrgenommen.
8.11.1947
Das Saargebiet wird ein autonomer, wirtschaftlich und zollpolitisch an Frankreich angeschlossener Staat. Eine Anordnung des Gouverneurs des Saarlandes vom 13.11.1947 führt dazu, dass der Versichertenbestand der Filialdirektion Saarbrücken durch die französische Versicherungsgruppe I übernommen wird, deren Träger die Compagnie d' Assecurances Generales in Paris ist.
1.12.1947
Die Filialdirektion Essen wird gegründet. Ihr Filialgebiet übernimmt sie von der Landesdirektion für den Niederrhein in Düsseldorf. Die DKV war in Essen seit ihrem Bestehen vertreten. Erst durch eine Generalagentur, bis 1938 durch eine Filialdirektion und danach durch ein Organisationsbüro.
31.12.1947
Das 21. Geschäftsjahr schließt mit 707.000 Versicherten und 40.717.000 RM Beitragseinnahmen.
5.4.1948
Das Amtsgericht Werder/Havel teilt der DKV mit, dass aufgrund des Gesetzes über die Regelung der vor der Kapitulation Deutschlands abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen und über die Erfassung von Vermögenswerten für den Deckungsstock vom 11.9.1947 die Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg als Eigentümerin des Grundstücks Berliner Straße 113 a ins Handelsregister eingetragen wurde.
10.6.1948
Generaldirektor Dr. A. Tosberg scheidet aus dem Vorstand des PKV-Verbands aus.
11.6.1948
Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten durch eine Generalkommission, an der der PKV-Verband unter anderem durch Generaldirektor Dr. A. Tosberg beteiligt war, findet in Brühl die Gründungsversammlung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GdV) statt. 189 Versicherungsunternehmen, darunter die DKV, erklären ihren Beitritt.
20.6.1948
Die Militärregierungen der drei westlichen Besatzungszonen erlassen die Gesetze zur Währungsreform. Die Reichsmark wird ab dem 21.6.1948 durch die Deutsche Mark (DM) ersetzt. Die Währungsreform stellt hohe Anforderungen an die DKV und ihre Mitarbeiter. Alle Unterlagen müssen der neuen Währung angepasst werden. Für die Personen, die am 20.6.1948 ihren Wohnsitz außerhalb des Währungsgebiets haben, erlöschen mit Wirkung vom 21.6.1948 alle Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsverhältnis. Dies wird in der Dritten Verordnung über die Schadens-, Unfall- und Krankenversicherung aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens vom 27.7.1948 geregelt.
24.6.1948 bis 12.5.1949
Die UdSSR verhängt eine Sperre der Land- und Wasserwege zwischen Westberlin und Westdeutschland (Berliner Blockade). Die dadurch erneut abgebrochene Verbindung zwischen der Hauptverwaltung und den Filialen wird durch die so genannte Luftbrücke notdürftig aufrechterhalten. In dieser Zeit tritt an den Vorstand die Frage heran, ob es im Interesse der Versicherten nicht geboten sei, den Betrieb der Hauptverwaltung nach Westdeutschland zu verlegen. Der Vorstand entscheidet, den Sitz in Berlin zu behalten. Er macht auch nicht den Versuch, einen zweiten Sitz in das Handelsregister einer westdeutschen Stadt eintragen zu lassen.
31.12.1948
Die Zahl an Versicherten beträgt zum Schluss des 22. Geschäftsjahres 771.000. Die Beitragseinnahmen machen den Betrag von 41.401.000 DM aus.
Januar/Februar 1949
Nachdem 1939 die Herausgabe der DKV-Nachrichten verboten worden war, erscheinen sie nun wieder regelmäßig. Verantwortlich für den Inhalt ist A. Kersten.
21.1.1949
Die organisatorische Trennung der Sozialversicherung in Berlin leitet die Verordnung über die Bildung der Organe der Versicherungsanstalt Berlin des Magistrats im sowjetischen Sektor Berlins ein. Hierdurch übernimmt die Versicherungsanstalt Berlin die Sozialversicherung im Ostsektor. In der Folgezeit wird das Sozialversicherungsrecht in Ostberlin dem Recht der sowjetischen Besatzungszone angeglichen. Diese Angleichung wird im Wesentlichen durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 5.11.1951 abgeschlossen, die den organisatorischen Aufbau der Sozialversicherung der DDR auf Ostberlin überträgt. In Westberlin wird durch das Gesetz über die vorläufige Verwaltung der Versicherungsanstalt Berlin vom 1.2.1949 eine eigene Versicherungsanstalt Berlin-West geschaffen. Das Prinzip der Einheitsversicherung wird zunächst aufrechterhalten. Es wird jedoch bereits mit einer ab 1.10.1949 geltenden Satzungsänderung durchbrochen, die eine gewisse Anpassung an die westdeutschen Verhältnisse bringt. Der erste Schritt für eine Rechtsangleichung und damit für eine Auflockerung der Einheitsversicherung ist das Gesetz zur Anpassung des Rechts der Sozialversicherung in Berlin an das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht vom 3.12.1950, durch das mit Wirkung vom 1.1.1951 die finanzielle Selbstständigkeit der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung wiederhergestellt wird. Das Leistungs- und Beitragsrecht wird weitgehend an das Bundesrecht angeglichen. Aus dem versicherungspflichtigen Personenkreis scheiden die Gewerbetreibenden und sonstigen Selbstständigen, mit Ausnahme der Handwerker, wieder aus. Die Angleichung des materiellen Rechts der Krankenversicherung in Berlin wird vor allem herbeigeführt durch das Gesetz über die Einführung einer Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.3.1953 sowie durch das Gesetz über die Erweiterung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 10.6.1954.
1.3.1949
Eine Erhöhung der Prämien und ein Abbau von freiwilligen Leistungen dienen als Maßnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges.
1.4.1949
Das bisher für die Versicherungsaufsicht im Bereich der Länder der britischen Besatzungszone zuständige Zonenamt des RAV wird aufgelöst. Die Versicherungsaufsicht wird auf die Landesregierungen übertragen.
8.4.1949
Die französische Besatzungszone schließt sich der Bizone an, die nun als Trizone bezeichnet wird.
21.4.1949
Die Hauptversammlung wählt Generaldirektor Dr. H. Mandt (Albingia) und Direktor i. R. G. v. Bruchhausen, der im Jahr 1948 wegen schwerer Kriegsverletzungen begnadigt worden war, zusätzlich zu den am 9.1.1947 gewählten Mitgliedern in den Aufsichtsrat.
19.5.1949
Die DKV-Aktien verteilen sich ab diesem Zeitpunkt zu 45 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer, zu 35 Prozent auf die Hansa Lebensversicherungs-AG, zu 12 Prozent auf die Nornan Försäkrings-AB, zu 6 Prozent auf die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-AG und zu 2 Prozent auf die Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft.
23.5.1949
Mit der Verkündung des Grundgesetzes entsteht die Bundesrepublik Deutschland. Die erste Bundestagswahl findet am 14. August statt. Die erste Bundesversammlung wählt am 12. September Prof. Dr. Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten. Der Bundestag wählt am 15. September Dr. Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler. Am 22. September erklären die Alliierten Hohen Kommissare die Militärregierung für beendet.
17.6.1949
Das vom Wirtschaftsrat verabschiedete Gesetz über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherung (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz - SVAG) erhöht die Versicherungspflichtgrenze rückwirkend ab dem 1.6.1949 von 3.600 DM auf 4.500 DM jährlich.
22.6.1949
Das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs in München erkennt die mit mathematischen Methoden errechnete Alterungsrückstellung als Abzugsposten bei der Veranlagung der Krankenversicherungsunternehmen zur Körperschaftssteuer an. Dieses Urteil macht die Krankenversicherungsmathematik in rechtlicher und insbesondere in steuerrechtlicher Hinsicht hoffähig.
9.7.1949
Die am 6.11.1947 gegründete Arbeitgebervereinigung des Versicherungsgewerbes, Sitz München, die am 9.1.1948 entstandene Arbeitgebervereinigung der privaten Versicherungsunternehmungen in der britischen Zone, Hannover, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angehörende Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), der Angestelltenverband Bayern und der Angestelltenverband Württemberg/Baden vereinbaren auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes vom 9.4.1949 einen neuen Tarifvertrag. Er gilt jedoch nicht in der französischen Besatzungszone. Dieser Tarifvertrag löst die laut Kontrollratsgesetz vom 1.1.1947 in Kraft gebliebene Tarifordnung vom 15.9.1939 ab. Er unterscheidet sich inhaltlich zwar noch nicht wesentlich von dieser, bringt den Inhalt aber in eine bessere und übersichtlichere Form. Vier Dinge werden grundlegend geändert: Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer bei Provisionsgeneralagenten, selbstständigen Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern werden wieder aus dem Geltungsbereich des Vertrags herausgenommen, aus der früheren Tarifgruppeneinteilung mit vier Gruppen wird eine solche mit sechs Gruppen geschaffen, der Vertrag wird in den Mantel- und den Gehaltstarifvertrag aufgeteilt und der Frauenabschlag von 5 Prozent beseitigt.
12./13.7.1949
Der PKV-Verband und die Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern vereinbaren, paritätisch aus Vertretern der PKV und der Ärzteschaft zusammengesetzte Gemischte Kommissionen jeweils am Sitz der Landesärztekammern zu bilden. Sie sollen dazu dienen, auftretende Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen PKV-Unternehmen und Ärzten zu beseitigen.
15.7.1949
In einer Veröffentlichung des Aufsichtsamts für das Versicherungswesen in Berlin werden die von den westdeutschen Aufsichtsbehörden Anfang 1949 erlassenen neuen Richtlinien für Gruppenversicherungsverträge in der PKV bekannt gegeben. In der Krankheitskostenversicherung wird die stark einschränkende Vorkriegsregelung beibehalten. Gruppenversicherungsverträge sind hier für Gemeinschaftsveranstaltungen (zum Beispiel Kurse, Ausbildungsveranstaltungen, Besuch privater oder öffentlicher Lehranstalten) möglich. Voraussetzung ist eine mindestens 80-prozentige Beteiligung der betroffenen Personengruppen bei einer Mindestzahl von 20 Teilnehmern am Gruppenversicherungsvertrag. In der Krankentagegeldversicherung sind Gruppenversicherungsverträge mit Arbeitgebern als Versicherungsnehmer zur Versicherung eines Krankentagegeldes für ihre Arbeitnehmer möglich.
1.9.1949
Die DKV führt eine Selbstbeteiligung zwischen 1,50 DM und 3 DM für jeden Erstattungsfall ein. Als Erstattungsfall gilt jede Auszahlung an den Versicherungsnehmer für alle gleichzeitig eingereichten, einen Versicherten betreffenden Rechnungen aus Anlass eines oder mehrerer Versicherungsfälle. Bei Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen bleibt anstelle des Abzuges einer Selbstbeteiligung der erste Tag, für den ein Leistungsanspruch besteht, leistungsfrei.
7.10.1949
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wird gegründet.
31.12.1949
Im Laufe des 23. Geschäftsjahres sinkt die Zahl an Versicherten auf 689.000. Die Beitragseinnahmen steigen auf 46.217.000 DM.
1950
Das Bearbeiten der Anträge und das Ausfertigen der Versicherungsscheine werden in diesem Jahr wieder in die Hauptverwaltung verlagert. Diese Maßnahme dient der Antragsprüfung nach einheitlichen Regeln und damit einer besseren Einflussnahme auf die Zusammensetzung des Bestandes. Diese Zusammensetzung ist seit Kriegsende nicht mehr bekannt.
1.1.1950
Die Filialdirektionen Bielefeld und Göttingen werden gegründet. Die Filialdirektion Bielefeld geht aus der am 1.4.1949 gegründeten Bezirksdirektion für Ostwestfalen hervor. In Göttingen war die DKV bisher durch eine Kassenstelle der Filialdirektion Hannover vertreten.
Die DKV wird Mitglied des PKV-Verbands. Sie gehörte ihm bisher als Gastunternehmung an.
1.4.1950
Die tariflichen Leistungen für Krankenhauspflegekosten werden mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden in Hamburg und Berlin auf 10 DM für die 2. Klasse und 7 DM für die 3. Klasse begrenzt. Höhere als die neuen bedingungsmäßigen Pflegesätze können gegen einen Zuschlag versichert werden.
12.5.1950
Als eine der ersten Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Sozialversicherung wird aufgrund des Art. 127 des Grundgesetzes durch eine Verordnung der Bundesregierung das Sozialversicherungsrecht des Vereinigten Wirtschaftsgebietes auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau und damit auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.
1.7.1950
Die Filialdirektion für Schleswig-Holstein mit Sitz in Hamburg-Altona wird gegründet. Sie geht aus einer Bezirksdirektion hervor.
13.10.1950
Der Sonderausschuss Versicherungsaufsicht, der Anfang 1949 von den in den drei westlichen Besatzungszonen tätigen Aufsichtsbehörden gebildet wurde, billigt die Grundbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (GB/KK).
31.12.1950
Am Ende des 24. Geschäftsjahres hat die DKV 691.000 Versicherte. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 50.075.000 DM.
1.1.1951
Der Außendienst erhält entsprechend den Richtlinien über die sozialen Einrichtungen für außendienstliche Mitarbeiter der DKV Pensionsverträge.
1.4.1951
Die DKV führt für alle Tarife (N, NK, NT, NTZ, Z, KO, E und SET) neue AVB ein. Die Sozialversicherungs-Ergänzungs-Tarife SET 1 und 2 und E 1 und 2 wurden nach 1945 für Pflichtversicherte eingeführt. Der Tarif SET gewährt Leistungen bei Inanspruchnahme der 1. oder 2. Klasse im Krankenhaus. Der Tarif E gewährt darüber hinaus auch Leistungen für ambulante Behandlung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Geburtshilfe und Heilmittel. An die Stelle des Begriffes „notwendige Krankenpflege“ tritt der Begriff „medizinisch notwendige Krankenpflege“. Die Entscheidung, ob eine Krankenpflege medizinisch notwendig ist, trifft nach den neuen AVB der Gesellschaftsarzt. Die Annahme eines Antrages kann nicht mehr von der Untersuchung durch einen von der Gesellschaft benannten Arzt abhängig gemacht werden. Auskünfte können nun aber auch über Vorerkrankungen eingeholt werden, die länger als fünf Jahre zurückliegen. Die Bestimmungen über Willenserklärungen, Versicherungsbeginn und -ende werden präzisiert. Als neuer Grund für die Beendigung des Versicherungsvertrags wird die Einweisung in eine Heilanstalt oder ein Siechenheim aufgenommen. Bei der Kündigung wegen des Eintritts der Versicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienhilfe wirkt die Kündigung für den gesamten Vertrag. Die Vorleistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung wird verankert. Leistungs- und Erfüllungsort sind für beide Vertragspartner die Geschäftsräume am Sitz der Gesellschaft. Die einer sechsmonatigen Wartezeit unterliegenden Krankheiten werden erweitert. Die Bestimmungen über die Verkürzung und den Erlass von Wartezeiten werden neu gefasst. Krankheiten, Unfälle und Verletzungen, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind, werden von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Bisher waren sie nur ausgeschlossen, wenn sie auf der aktiven Teilnahme an Kampfhandlungen im Kriege beruhten. Neu ist der Ausschluss von Unfällen, die auf schuldhafte Beteiligung an Schlägereien und Raufhändeln zurückzuführen sind. Neu ist ferner die Erweiterung des Ausschlusses von Geistes- und Gemütskrankheiten auch für den Fall, dass das ursächliche Leiden als für die Gesellschaft leistungspflichtig anerkannt ist. Eine Schadenabwendungs- und -minderungspflicht wird aufgenommen. Sie soll das subjektive Risiko vermindern. Die vorherige Genehmigung von Injektionskuren wird beseitigt. Genehmigungspflichtig sind hypnotische und psychotherapeutische Behandlungsmethoden. Zahnkronen werden als Füllungen angesehen. Hormon- und Organpräparate sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Als neuen Begriff findet man die Ultraschallwellenbehandlung, die jedoch genehmigungspflichtig ist. Bei den NK- und NT-Tarifen wird der Ausschluss von Berufsunfällen auf Berufskrankheiten erweitert. Ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei Krankenhausbehandlung außerhalb des Wohnortes besteht, wenn die Gesellschaft ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. Die Bedingungen der NT-Tarife werden um Obliegenheiten ergänzt, die die Möglichkeit zur Bereicherung verringern sollen.
7./8.9.1951
Die Versicherungsaufsichtsbehörden erlassen Richtlinien für die Aufstellung technischer Geschäftspläne in der Krankenversicherung.
15.12.1951
Die Hansa Lebensversicherungs-AG scheidet wieder aus dem Kreis der Aktionäre der DKV aus. Das Grundkapital verteilt sich wieder zu 80 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer, zu 12 Prozent auf die Nornan Försäkrings-AB, zu 6 Prozent auf die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-AG und zu 2 Prozent auf die Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft.
31.12.1951
722.000 Versicherte zählt die DKV am Ende ihres 25. Geschäftsjahres. Die Beitragseinnahmen betragen 61.500.000 DM.
1952
Anfang dieses Jahres wird ein Vertrag mit der Versicherungsstelle des Berufsverbands der Apotheker abgeschlossen. Entnimmt ein Apotheker bei ambulanter Behandlung die Arzneien auf seine Kosten aus eigenem Bestand, kann ein Nachlass von 10 Prozent auf die Tarifprämie gewährt werden. In ähnlicher Weise arbeitet die DKV auch mit dem Berufsverband der Zahnärzte zusammen, zu denen aufgrund des am 1.4.1952 in Kraft tretenden Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde auch die Dentisten gehören. Zur Deckung der Krankheitskosten stehen den Zahnärzten (und Dentisten) die Spezialtarife NZ1 und NZ2 zur Verfügung. Diese sehen keinen Ersatz der Kosten für zahnärztliche Leistungen vor.
Januar 1952
Die DKV übernimmt den Versicherungsbestand der Allgemeinen Sanitätskrankenkasse in Bayreuth.
22.1.1952
Der Sonderausschuss „Versicherungsaufsicht“ billigt die Grundbedingungen für die Krankenhauskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (GB/KH).
7.3.1952
Die Grundbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (GB/KT) werden vom Sonderausschuss Versicherungsaufsicht gebilligt.
14.3.1952
Der Vorstand teilt der Aufsichtsbehörde mit, dass die NORNAN Försäkrings-AB in Göteborg die in ihrem Eigentum befindlichen Aktien der DKV in Höhe von nominal 240.000 RM an die Hamburg-Mannheimer veräußert. Die Aktien der DKV werden nun zu 92 Prozent (1.840.000 RM) von der Hamburg-Mannheimer, zu 6 Prozent (120.000 RM) von der Hamburg-Bremer Rückversicherungs-A.-G. und zu 2 Prozent (40.000 RM) von der Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft gehalten. Stichtag für diesen Eigentumswechsel ist der 5.3.1952.
1.4.1952
Direktor W. Warnecke wird aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrates ordentliches Vorstandsmitglied und der vom Aufsichtsrat zum ordentlichen Vorstandsmitglied bestellte Direktor Dipl.-Kfm. Gerhard Giesen tritt sein Amt an. Dieser war vorher Leiter des Aufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Berlin und konnte dadurch in der Phase des Wiederaufbaues nach dem Zweiten Weltkrieg die Geschicke der Versicherungswirtschaft an maßgebender Stelle mitbestimmen.
In Freiburg geht aus einem Organisationsbüro der Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart eine Filialdirektion hervor. Die Leitung übernimmt der bisher für den Inhalt der DKV-Nachrichten verantwortliche Abteilungsdirektor A. Kersten.
Die Verantwortung für die DKV-Nachrichten übernimmt das neue Vorstandsmitglied Direktor G. Giesen.
4.4.1952
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (BAV) wird aufgrund des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsgesetz - BAG) vom 31.7.1951 in Berlin eröffnet. Es ist dem Bundesminister für Wirtschaft nachgeordnet. Die Aufsicht wird nach dem als Bundesrecht weiter geltenden VAG geführt. Am 1.10.1953 konstituiert sich ein Beirat, dem 31 Vertreter der Versicherer und 29 Vertreter der Versicherten und sonstigen Gruppen angehören. Die PKV stellt fünf Vertreter. Die Mitglieder des ersten Beirates werden am 22.7.1953 vom Bundespräsidenten ernannt. Einer von ihnen ist Generaldirektor Dr. A. Tosberg.
5.4.1952
Die Hauptversammlung wählt Generaldirektor Dr. Alois Alzheimer (Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft (Münchener Rück)), Landrat a. D. Dr. Edmund Bohne, Direktor i. R. G. v. Bruchhausen, Generaldirektor Dr. Hans Goudefroy (Allianz Versicherungs-AG (Allianz)), Generaldirektor Dr. H. Hitzler (Hamburg-Mannheimer) und Generaldirektor Dr. Harald Mandt (Albingia) zu Mitgliedern des Aufsichtsrates. Dieser wählt Generaldirektor Dr. H. Hitzler zu seinem Vorsitzer und die Generaldirektoren Dr. A. Alzheimer und Dr. H. Goudefroy zu stellvertretenden Vorsitzern. Allianz und Münchener Rück entsenden damit erstmals Vertreter in den Aufsichtsrat der DKV.
1.5.1952
Die Filialdirektion für Schwaben mit Sitz in Augsburg wird gegründet. Ihren Anfangsbestand und ihr Filialgebiet übernimmt sie von der Landesdirektion für Bayern in München und der Filialdirektion Nürnberg.
13.8.1952
Das Gesetz über die Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung und zur Änderung der 12. Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Einkommensgrenzengesetz) passt die unverändert gebliebenen Versicherungspflichtgrenzen den Lohn- und Preisverhältnissen an. Die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte in der GKV wird ab dem 1.9.1952 von 4.500 DM auf 6.000 DM jährlich heraufgesetzt.
26.11.1952
Der seit dem 5.10.1952 für die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin zuständige Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmungen in Deutschland (agv) schließt mit der DAG und der Gewerkschaft HBV den ersten bundeseinheitlichen Tarifvertrag ab. Der Deutsche Handels- und Industrie-Angestellten-Verband (DHV) und der Verband der weiblichen Angestellten (VWA) unterzeichnen danach. Im Gegensatz zum Reichstarifvertrag von 1920 wird dieser Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt.
11.12.1952
Die Sätze der Preußischen Gebührenordnung (PREUGO) für approbierte Ärzte und Zahnärzte vom 1.9.1924 werden durch den Bundesminister für Wirtschaft um durchschnittlich 30 Prozent mit Wirkung vom 1.1.1953 erhöht. Die Leistungen der N-Tarife basieren auf der PREUGO. Die DKV verzichtet mit Genehmigung des BAV auf eine Leistungs- und dadurch bedingte Prämienanpassung und führt das Leistungsverzeichnis A, das der bisherigen PREUGO entspricht, als neue Grundlage für die Leistungsansprüche ein.
Ende 1952
Die DKV beschäftigt ungefähr 1.300 Angestellte, davon circa 180 in Berlin. 1939 - vor der durch die Kriegsereignisse erforderlich gewordenen Dezentralisierung - waren in Berlin 650 Angestellte tätig.
1.1.1953
Der im Oktober 1952 zwischen der DKV und der Allianz abgeschlossene „Freundschaftsvertrag“ tritt in Kraft. Dieses Abkommen sieht die ausschließliche Vermittlung von Sachversicherungsverträgen durch den Außendienst der DKV für die Allianz vor. Diese Zusammenarbeit tritt an die Stelle der bisherigen Kooperation mit der schwedischen „SVEA“ Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, deren Hauptbevollmächtigter für Deutschland 1948 der Vorsitzer des Aufsichtsrates, Generaldirektor Dr. H. Hitzler, geworden war.
Februar 1953
Die DKV übernimmt den Versicherungsbestand der Kranken- und Unterstützungskasse der Beamten und Angestellten der Stadt Flensburg.
26.2.1953
Das BAV erlässt neue Gruppenversicherungsrichtlinien. In der Krankheitskostenversicherung bleibt die Möglichkeit zur Versicherung von kurzfristigen Gemeinschaftsveranstaltungen und von Schülern, Fach- und Hochschülern. Eine entscheidende Erweiterung stellt die Möglichkeit dar, nun auch mit Arbeitgebern Krankheitskostenversicherungen zugunsten der Arbeitnehmer abschließen zu können. Statt der 80-prozentigen Mindestbeteiligung wird nun eine 90-Prozent-Klausel eingebaut. Im Jahr 1959 werden die Gruppenversicherungsrichtlinien dahingehend geändert werden, dass auch mit Zwangsvereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten, Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen werden dürfen.
1.3.1953
Ein Gruppenversicherungsvertrag mit der Siemens & Halske AG und der Siemens Schuckert Werke AG tritt in Kraft.
1.6.1953
Die DKV führt die am 23.4.1953 vom BAV genehmigten Wahl-Tarife ein, die anstelle eines kompakten einen individuell kombinierbaren Versicherungsschutz anbieten. Diesem Zweck dienen mehrere Tarifgruppen für die einzelnen versicherbaren Leistungen. Diese Tarifgruppen enthalten mehrere Tarife mit abgestuften Leistungen. Die Tarifgruppe A (AL,A3,A4,A5,A7,A0) sieht Leistungen für ambulante Arztbehandlung und Arzneimittel vor. Die Tarifgruppe F (FL,F3,F4,F5,F7,F0) sieht die gleichen Leistungen wie die Tarifgruppe A und eine Selbstbeteiligung für jeden Versicherungsfall zwischen 25 DM und 200 DM vor. Die Tarifgruppe S (SL,S3,S4,S5,S7,S0) deckt die Arzt- und Arzneikosten bei stationären Behandlungen ab. Operations- und -nebenkosten werden durch die Tarifgruppe O (Oa,Ob,Oc,Od,Oe) und Krankenhauspflegekosten durch die Tarifgruppe P (Pa,Pb,Pc,Pd,Pe) erfasst. In Verbindung mit einem Tarif der Tarifgruppen A oder F können die entsprechenden Tarife der Tarifgruppen Z (Za,Zb,Zc,Zd) für Zahnbehandlung und -ersatz und H (H3,H4,H5,H7) für Heil- und Hilfsmittel mitversichert werden. Die AVB der Wahltarife enthalten einige neue Bestimmungen, die die AVB der N-Tarife nicht kennen. Der Begriff Operation wird definiert. Die Möglichkeit, erschwerte Risiken gegen einen Prämienzuschlag zu versichern, wird eingeführt. Die Kündigungsfrist wird von einem Monat auf drei Monate verlängert. Das Teilkündigungsrecht für beide Vertragspartner und das außerordentliche Kündigungsrecht für den jeweils anderen Vertragspartner innerhalb einer Frist von vier Wochen wird eingeführt. Die Tarife der Tarifgruppen A und S sehen nur eine geldliche Aussteuerung (Der Leistungsanspruch entfällt, sobald ein bestimmter Betrag erreicht wird.) für Krankheiten vor, die in den ersten drei Versicherungsjahren behandelt werden. Für die Tarife der Tarifgruppe P besteht nur eine zeitliche Aussteuerungsmöglichkeit (Der Leistungsanspruch ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.) und für die O-, Z- und H-Tarife ist weder eine geldliche noch eine zeitliche Aussteuerung vorgesehen. Eine beschränkte Leistungspflicht für psychische Erkrankungen wird eingeführt. Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten kann aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erlassen werden. Bei Umwandlungen nach einem „höheren“ Tarif können die besseren Leistungen auch für bereits bestehende schwere Krankheiten gegen einen Prämienzuschlag versichert werden. Das Aufsuchen einer bestimmten Pflegeklasse und des örtlich zuständigen Krankenhauses wird nicht mehr vorgeschrieben. Das Krankenhaus muss allerdings von der DKV anerkannt sein. Eine Behandlung in einer Kurklinik in einem Kurort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Grundlage der Erstattungsberechnung ist nicht mehr die PREUGO (Leistungsverzeichnis A der DKV), sondern die Allgemeine Deutsche Gebührenordnung (Privat-Adgo) von 1928 (Leistungsverzeichnis B der DKV). Die Privat-Adgo wurde vom Hartmannbund geschaffen, um anstelle der Landes-Gebührenordnungen, zum Beispiel der PREUGO, die Grundlage für die Honorarforderung in ganz Deutschland zu bilden. Die Gebührensätze gehen meist vom Ein- bis zum Zehnfachen, für verschiedene Leistungen aber auch bis zu einem höheren Vielfachen, höchstens bis zum Zwanzigfachen. Sie sieht außerdem höhere Mindestsätze als die PREUGO vor.
1.7.1953
Die N-Tarife und die KO- und SET-Tarife werden für Neuversicherungen geschlossen. Nur Zusatz-, Ehegatten- und Kindernachversicherungen zu bestehenden Versicherungen nach den N-Tarifen sind noch möglich.
20.8.1953
Das Vorstandsmitglied Direktor W. Warnecke stirbt.
10.9.1953
Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands wählt Generaldirektor Dr. A. Tosberg zum Mitglied des Hauptausschusses.
14.9.1953
17 Vertreter der Hauptverwaltung, der Direktionsverwaltung Berlin und der Filialdirektionen Bremen, Bielefeld, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Göttingen, Hamburg, Hannover, Kassel, Köln, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Trier gründen in einer Sitzung in Göttingen-Södderich den ersten Gesamtbetriebsrat der DKV. Die gesetzliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BVG) vom 11.10.1952. Erster Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates wird Alfred Steinhausen. Er ist seit 1945 Vorsitzender des Betriebsrates der Hauptverwaltung. Sein Stellvertreter wird Hans-Joachim Stacks. Er ist Vorsitzender des Betriebsrates der Direktionsverwaltung Berlin. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses werden A. Steinhausen (Hauptverwaltung) und E. Rose (Hauptverwaltung) gewählt.
29.10.1953
Der Aufsichtsrat stellt die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 1948/49, 1950 und 1951 fest und beruft Direktor Dr. jur. Werner F. Kühne als stellvertretendes Mitglied in den Vorstand. Dieser übernimmt das Vorstandsdezernat Antragsbearbeitung, Bestandsverwaltung und Schadenerstattung. Der letzte der Öffentlichkeit zugängliche Geschäftsbericht betraf das Geschäftsjahr 1943. Die die folgenden Jahre betreffenden Berichte durften bis zur Reichsmark-Schlussbilanz aufgrund aufsichtsamtlicher Verfügungen nicht veröffentlicht werden. Das sich aus den Umstellungsrechnungen ergebende Grundkapital beträgt 600.000 DM, das sich auf 2.000 Aktien zu je 300 DM verteilt.
1954
Das Bearbeiten von Leistungsanträgen wird in diesem Jahr von der Bearbeitung mithilfe der Versichertenakte auf die Bearbeitung mithilfe von Schadenkarten umgestellt. Die Schadenkarten enthalten alle für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Angaben. Diese Umstellung soll zu einer wesentlich schnelleren Regulierung der Schäden führen.
7.1.1954
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. E. Bohne stirbt.
24.2.1954
Ab diesem Zeitpunkt gehen die DKV-Aktien, die sich im Eigentum der Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft befinden, auf die Hamburg-Mannheimer über. Die Aktien verteilen sich nun zu 94 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu 6 Prozent auf die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-AG.
März 1954
Die DKV wendet sich erstmals mit einer Informationsschrift mit dem Titel „DKV Bote - Mitteilungen der Deutschen Kranken-Versicherungs-A.-G. für ihre Versicherten“ an die Versicherungsnehmer.
28.4.1954
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1952 fest. Am Ende des 26. Geschäftsjahres sind 780.000 Personen versichert. Die Beitragseinnahmen bilden die Summe von 69.871.000 DM. Die am gleichen Tag stattfindende Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die Geschäftsberichte für die Jahre 1948/49, 1950, 1951 und 1952 und beschließt, das Grundkapital von 600.000 DM auf 2.000.000 DM zu erhöhen. Mit dem Schluss der Hauptversammlung endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. Die Hauptversammlung wählt Direktor Dr. Franz Buchetmann (Münchener Rück), Direktor i. R. G. v. Bruchhausen, Direktor Rudolf Wilhelm Eversmann (Allianz) und Generaldirektor Dr. H. Hitzler (Hamburg-Mannheimer) in den Aufsichtsrat. Hinzu kommen als Vertreter der Arbeitnehmer Oskar Kunkel (Düsseldorf) und A. Steinhausen (Hauptverwaltung). Sie werden aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11.10.1952 von der Belegschaft gewählt. Vorsitzer des Aufsichtsrates wird Generaldirektor Dr. H. Hitzler. Stellvertretende Vorsitzer werden die Direktoren Dr. F. Buchetmann und R. W. Eversmann.
1.6.1954
In der Zeitschrift für Versicherungswesen vom 1.6.1954 erscheint der erste Hinweis darauf, dass die DKV in diesem Jahr Deutschlands und damit wahrscheinlich auch Europas größte private Krankenversicherung sei.
Juli 1954
Die Arbeitsrichtlinien für den Innendienst erscheinen. Nach den Worten der Verfasser sollen sie zur Schulung und als Nachschlagewerk dienen. Sie enthalten gleichzeitig eine Übersicht über die Organisation der DKV. Die DKV verfügt über die Hauptverwaltung, 25 Filial- oder Landesdirektionen (Filialen), 2 Bezirksdirektionen und Organisationsbüros.
In der Hauptverwaltung bestehen folgende Abteilungen:
1. Hauptbuchhaltung
Sie wickelt den gesamten Buchungsverkehr zwischen der Hauptverwaltung und den Geschäftsstellen ab, bereitet den Jahresabschluss vor, erstellt ihn und verwaltet das Vermögen.
2. Personalabteilung
Hier werden die Personalangelegenheiten der Hauptverwaltung und des Innendienstes der Filialen bearbeitet. Außerdem führt sie die Hauptkasse der Hauptverwaltung.
3. Organisationsabteilung
Der Aufgabenbereich dieser Abteilung umfasst den Vertrieb und die Werbung, die Angelegenheiten der Vertreter, das Beschaffen und Verwalten von Dienstfahrzeugen, der Schriftwechsel zur Freigabe von Versicherungsverträgen, die Angelegenheiten der Wettbewerber, der Hamburg-Mannheimer, der Allianz und des PKV-Verbands, das Verwalten der Rundschreiben, die Revision der Geschäftsstellen und die Herausgabe der DKV-Nachrichten und des DKV-Boten (=Kundenzeitung).
4. Schaden-Revision
Hier werden die Beschwerden von Versicherten über Leistungsabrechnungen beim BAV oder beim Vorstand bearbeitet, Versicherungsverträge angefochten und gekündigt, die Leistungsanträge der Mitarbeiter bearbeitet und leistungsspezifische Fragen der Geschäftsstellen beantwortet.
5. Antragsabteilung
Sie prüft die Versicherungsanträge, stellt Policen und Nachträge aus und führt den Schriftwechsel mit den Geschäftsstellen anlässlich von Versicherungsanträgen. Zum Aufgabengebiet des Leiters dieser Abteilung gehört auch der gesamte Material-Einkauf und die Berliner Hausverwaltung.
6. Korrespondenzüberwachungsabteilung
Diese Abteilung überwacht den Schriftverkehr der Hauptverwaltung und der Geschäftsstellen mit Versicherten und anderen Versicherungsunternehmen, schult die Korrespondenten, berät beim Abfassen von Werbedruckstücken und arbeitet bei den DKV-Nachrichten mit.
7. Inkassoabteilung
Hier werden die Prämien- und Schadenmeldungen der Filialen erfasst, buchungsmäßig abgerechnet und die Arbeiten im Zusammenhang mit Inkassoüberträgen, der Versicherungssteuer und der Gewinnbeteiligung erledigt.
8. Mathematische Abteilung
In die Zuständigkeit dieses Funktionsbereichs gehören mathematisch-statistische Erhebungen und Berechnungen, die Tarifkonstruktion, das Berechnen von Prämien, das Erstellen der technischen Geschäftspläne, das Prüfen der Rechnungsgrundlagen, das Ausfertigen und Verwalten von Gruppenversicherungsverträgen, das Verwalten der Rückversicherungen und mathematische Arbeiten für die Bilanz.
9. Powersabteilung
Hier werden die Lochkarten für die Bestands- und Schadenstatistik hergestellt und verwaltet und die Unterlagen zum Erstellen von Bestands-, Storno- und Schadenstatistiken geliefert.
10. Adremaabteilung
Sie prägt die Adrema-Platten, verwaltet den Bestand und fertigt Adrema-Bestandsstreifen an.
11. Rechtsabteilung
Zu ihren Aufgaben gehört das Beraten in allen Prozessangelegenheiten, das Durchführen von Klagen, das Klären und Prüfen von Rechtsfragen jeder Art und das Bearbeiten von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.
12. Drucksachen und Material
Hier werden die Materialanforderungen bearbeitet, die Materialbestände überwacht, Druckaufträge erteilt, die Materialabrechnung mit den Filialen vorbereitet und die Formular-Mustermappe zusammengestellt und ausgeliefert.
13. Materialverwaltung
Sie lagert die Bestände an Formularen, Drucksachen und sonstigem Material und übernimmt den Versand an die Geschäftsstellen.
14. Hausdruckerei
Hier werden Formulare, Werbematerialien und AVB gesetzt und gedruckt und Rundschreiben vervielfältigt.
Die Filial- oder Landesdirektionen sind für die Werbung zuständig, sollen eine produktive Vertreterorganisation aufbauen, pflegen den Bestand und „bekämpfen“ Storno, verwalten die Versicherungsverträge, bearbeiten die Leistungsanträge und wickeln den Geschäftsverkehr buchhalterisch bis zum Monatsabschluss ab. Geleitet wird die Filial- oder Landesdirektion durch einen Filialdirektor. Der Bürovorsteher, quasi die „rechte Hand“ des Filialleiters, überwacht den gesamten Innendienst, regelt den Arbeitseinsatz der Mitarbeiter und ist für die Schulung des Personals und die Ausbildung der Lehrlinge verantwortlich. Der Innendienst einer Filial- bzw. Landesdirektion gliedert sich deshalb in die folgenden Funktionsbereiche:
1. Organisation und Werbung
In diesem Funktionsbereich werden sämtliche Vertreterangelegenheiten bearbeitet, die Außendienstmitarbeiter mit Tarifmaterial versorgt, Neuanträge entgegengenommen und hinsichtlich der Provision geprüft, Interessentenadressen verwaltet und weitergegeben, Produktionsstatistiken aufgestellt und Prospekt- und Inseratenwerbemaßnahmen vorbereitet.
2. Antragsabteilung
Hier erfolgt eine Vorprüfung der Anträge, wird der Antragsschriftwechsel mit der Hauptverwaltung, dem Vermittler und dem Antragsteller geführt, werden die Antragsakten angelegt, die Policen versandt und bestimmte Nachträge ausgefertigt.
3. Prämienbuchhaltung
Diese Organisationseinheit verbucht sämtliche Prämieneingänge, führt den Einzug der Prämien für Nachnahme- und Postscheckdaueraufträge durch, berichtigt die Karteikarten, prüft den Kontostand bei Auszahlung und Verrechnung von Leistungen, fertigt Mahnschreiben an und stellt die Rückstandsmeldelisten auf. Außerdem werden hier die Orts-, Namens- und Anschlusskartei verwaltet, berichtigt und ergänzt.
4. Kasse
Prämien und sonstige Bareinzahlungen werden hier entgegengenommen, sämtliche Barleistungen der Filiale abgewickelt, der Kassenbestand verwaltet und das Kassenbuch geführt.
5. Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung der Filiale zieht rückständige Prämien ein und wickelt den sich daraus ergebenden Schriftwechsel ab, verbucht die Mahnprämie und die Kosten auf den Karteikarten, stellt die Mahnstatistiken auf, leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein und nimmt Termine bei Prämienprozessen wahr und setzt Stornobekämpfer ein.
6. Korrespondenz
Dieser Funktionsbereich erledigt den Schriftwechsel mit den Versicherten, soweit dieser keine Leistungen oder Versicherungen, die sich im Mahnverfahren befinden, betrifft, stellt Nachträge (Beginnverlegungen, Ruhensvereinbarungen, Auslandsversicherungsschutz und Ähnliches) und sonstige Veränderungsanzeigen aus, berichtigt die Vertragsunterlagen, bereitet Kündigungsrücknahme- und sonstige Aufträge für den Außendienst vor und führt Löschungen durch.
7. Erstattungsabteilung
Hier werden die Leistungsanträge bearbeitet, Arztberichte und Gutachten angefordert, das Risiko - besonders innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre - geprüft und überwacht, Anträge auf Zusatzversicherungen und Umwandlungsanträge geprüft und Aufträge für „Schadenkontrollen“ erteilt.
8. Schadenauszahlung
Sie fertigt die Bar- und Überweisungs-Zahlungsunterlagen aus, stellt die Schadenlisten auf und gibt die Anweisungen an die Powersabteilung weiter.
9. Buchhaltung
In diesem Funktionsbereich werden alle buchhalterischen Aufgaben der Filiale abgewickelt, die Monatsabrechnung aufgestellt, die Gehaltsabrechnungen vorbereitet, die Gehaltsliste aufgestellt, Steuern und Sozialabgaben abgeführt und das Antrags-Journal geführt.
10. Registratur
Hier werden die Versichertenakten verwaltet, ausgegeben und abgelegt.
11. Materialverwaltung
Sie lagert das Material, verwaltet die Materialbestände, gibt Material aus und fordert neues Material bei der Hauptverwaltung an.
12. Expedition
Die Expedition stellt die Postsendungen zusammen und frankiert sie, führt das Portobuch und verwaltet den Portokassenbestand.
In einigen Großstädten, in denen keine Filialdirektion ihren Sitz hat, gibt es Organisationsbüros. Sie bilden Zweigstellen der Filialdirektion, in deren Gebiet sie liegen, und haben organisatorische Aufgaben zu erfüllen. Einige haben auch die Befugnis, Monatsbeiträge entgegenzunehmen.
Darüber hinaus gibt es zwei Bezirksdirektionen in Bochum und Speyer. Inhaber der Bezirksdirektion in Bochum ist Heinz Lobenberg. Die Bezirksdirektion in Speyer gehört der Caritas Krankenvorsorge für die Diözese Speyer. Im Gegensatz zu den Filialdirektionen verwalten die Bezirksdirektionen den Versichertenbestand auf eigene Rechnung des Inhabers. Dieser ist nicht Angestellter der DKV. Er erhält zur Deckung sämtlicher Kosten Abschlussprovisionen für Neugeschäfte und Inkassoprovision für die Verwaltung des Bestandes. Mit der Hauptverwaltung erfolgt monatliche Abrechnung der Provisionen, evtl. vereinbarter Zuschüsse, der eingenommenen Prämien und Gebühren sowie der ausgelegten Leistungen.
23.9.1954
Die Vorschriften für die Rechnungslegung der größeren Krankenversicherungsunternehmen des BAV begründen erstmals eigene Bestimmungen für die Rechnungslegung der PKV-Unternehmen. Sie sind erstmals für das Geschäftsjahr 1955 anzuwenden. Bisher galten die Vorschriften für die Lebensversicherung von 1902 und vom 2.6.1927.
12.10.1954
Der Vorstand beschließt, einen zweiten Sitz der Gesellschaft in Köln zu errichten.
28.10.1954
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1953 fest. Das 27. Geschäftsjahr endet mit 840.000 Versicherten und 79.015.000 DM Beitragseinnahmen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt den Geschäftsbericht für das Jahr 1953.
1.11.1954
Die Filialdirektion Regensburg wird gegründet. Sie geht aus einem nach 1945 eröffneten Organisationsbüro hervor.
1.12.1954
Die Filialdirektion Ulm wird gegründet. Ihr Filialgebiet wurde vorher von der Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart betreut.
16.12.1954
Der Präsident des BAV billigt die Neufassungen der Grundbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (GB/KK), die Krankenhauskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (GB/KH) und die Krankentagegeldversicherung (GB/KT).
27.12.1954/1.1.1955
Die Filialdirektion Würzburg wird gegründet. Sie geht aus einem Organisationsbüro der Filialdirektion Frankfurt hervor. Bereits 1934 wurde in Würzburg eine Bezirksdirektion eingerichtet.
1955
In diesem Jahr wählt der Gesamtbetriebsrat einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Nachfolger von H.-J. Stacks wird Hugo Schulz.
Die Verantwortung für die DKV-Nachrichten übernimmt Arthur Neugebauer.
25.1.1955
Der Hauptausschuss des PKV-Verbands wählt Generaldirektor Dr. A. Tosberg zum Mitglied und Vorsitzenden des Ausschusses für Rechnungslegung.
1.5.1955
Die Filialdirektion Münster wird gegründet. Sie geht aus einem zu Beginn des Jahres 1951 eröffneten Organisationsbüro der Landesdirektion für Westfalen in Dortmund hervor.
7.6.1955
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1954 fest. Am 31.12.1954 hat die DKV 873.000 Versicherte, verfügt über 92.600.000 DM Beitragseinnahmen und beschäftigt 2.161 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
1.1.1956
Die geänderten AVB der Wahltarife treten in Kraft. Die bisherige Verkürzung der Wartezeiten für die Versicherung von Ehefrauen wird auf die Nachversicherung von Ehemännern ausgedehnt. Bisher bestand kein Leistungsanspruch bei Unfällen, die auf den Genuss von Alkohol zurückgeführt werden mussten. Dieser Leistungsausschluss wurde von den Gerichten jedoch nur anerkannt, wenn der Alkoholgenuss die alleinige Ursache war. Die Beweislast lag beim Versicherer. Nun besteht auch dann Leistungsfreiheit, wenn der Alkoholgenuss lediglich mitverursachend ist. Behandlungsmethoden und -mittel, die wissenschaftlich noch nicht anerkannt und klinisch noch nicht ausreichend erprobt sind, werden ausdrücklich von der Leistungspflicht ausgenommen. Bei übermäßiger Inanspruchnahme war der Vorstand bereits bisher berechtigt, die Erstattung nach Anhörung einer von der ärztlichen Organisation eingesetzten Kommission herabzusetzen. Da sich dieses Verfahren nicht bewährt hat, kann der Vorstand nun allein entscheiden. Privatkliniken und -krankenhäuser, die Kuren durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden von der Leistungspflicht ausgenommen. Eine Gewinnbeteiligung wurde bisher nur dann ausgezahlt, wenn alle aufgrund eines Versicherungsscheines versicherten und in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen keine Leistungen beansprucht hatten. Nun richtet sich die Gewinnbeteiligung nach dem Schadensverlauf der einzelnen Versicherten.
9.2.1956
Der Aufsichtsrat ernennt Dr. W.F. Kühne mit Wirkung vom 1.4.1956 zum ordentlichen Vorstandsmitglied und beruft Direktor Dipl.-Mathematiker Werner Kiencke mit Wirkung vom 1.6.1956 als ordentliches Mitglied in den Vorstand.
15.3.1956
Die DKV erklärt ihren Beitritt zur Gesellschaft für Versicherungs-wissenschaft und -gestaltung (GVG).
29.5.1956
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1955 fest. Am Ende des 29. Geschäftsjahres sind 902.000 Personen versichert. Sie zahlen 108.096.000 DM an Beiträgen. Die Mitarbeiterzahl ist auf 2.264 Personen gestiegen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
15.6.1956
Die erste Ausgabe der „Korrespondenzblätter“ erscheint. Sie sollen „eine Anleitung zur Abfassung guter Briefe, wie sie der Schriftverkehr mit unseren Versicherten und anderen Versicherungsunternehmen erfordert, darstellen“. Herausgegeben werden sie von der Korrespondenz-Überwachungs- und Schulungsabteilung der Hauptverwaltung für die Filialen. Diese Abteilung prüft das von den Filialen zur Verfügung gestellte Korrespondenzmaterial und veröffentlicht in den „Korrespondenzblättern“, die ungefähr einmal im Monat erscheinen, ihre Prüfungsergebnisse. Im März 1957 werden die „Korrespondenzblätter“ in „Informationsdienst für unsere Korrespondenten“ umbenannt. Die letzte Ausgabe erscheint im Dezember 1959. Für den Inhalt sind Dr. Heinrich Schloemer und bis November 1957 Direktor W. Kiencke, von Dezember 1957 bis März 1959 Direktor W. F. Kühne und von April 1959 bis Dezember 1959 Prokurist (ab November 1959 Abteilungsdirektor) H.-J. Stacks verantwortlich.
1.8.1956
Das Dritte Gesetz über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner - KVdR) vom 12.6.1956 tritt in Kraft. Es regelt die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) neu. Personen, die die Voraussetzung für den Bezug einer Invalidenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter oder eines Ruhegeldes aus der Rentenversicherung der Angestellten erfüllen und die Rente bzw. das Ruhegeld beantragen, werden nun in der GKV versicherungspflichtig, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung wenigstens 52 Wochen in der GKV versichert waren. Unter denselben Voraussetzungen werden auch Hinterbliebene von Arbeitern, Angestellten und Rentnern versicherungspflichtig, denen eine Hinterbliebenenrente zusteht und die sie beantragt haben. Nicht krankenversicherungspflichtige Rentner mit Einkommen bis zur Jahresarbeitsverdienstgrenze werden in der GKV versicherungsberechtigt. Die KVdR ist für die versicherungspflichtigen Rentner beitragsfrei. Die Beiträge werden von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebracht. Soweit diese die Aufwendungen der KVdR nicht decken, geht die Differenz zu Lasten der übrigen Mitglieder der GKV. Für nicht krankenversicherungspflichtige Rentner führt das Gesetz einen Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers zu den Beiträgen zur freiwilligen GKV und zur PKV ein. Dessen Höhe richtet sich nach dem Betrag, den die Rentenversicherungsträger durchschnittlich für jeden krankenversicherungspflichtigen Rentner aufwenden.
September/Oktober 1956
Die Verantwortung für die Inhalte der DKV-Nachrichten übernimmt wieder das Vorstandsmitglied Direktor G. Giesen.
31.12.1956
Der Vorstandsvorsitzer Generaldirektor Dr. A. Tosberg tritt in den Ruhestand. Gleichzeitig scheidet er aus dem Hauptausschuss, dem Steuerausschuss, dem Mathematisch-Statistischen Ausschuss und dem Ausschuss für Rechnungslegung des PKV-Verbands aus. Im Steuerausschuss tritt Direktor Dr. W.F. Kühne, im Mathematisch-Statistischen Ausschuss und im Ausschuss für Rechnungslegung tritt Direktor W. Kiencke die Nachfolge an. Direktor W. Kiencke wird auch zum Vorsitzenden des Ausschusses für Rechnungslegung gewählt.
1957
In diesem Jahr wird das DKV-Signet erstmals verändert und der Betriebsrat der Hauptverwaltung bekommt einen neuen Vorsitzenden. Nachfolger von Alfred Steinhausen wird Horst Spendel.
Außerdem führt die DKV Anwartschaftsversicherungen ein. Diese sichern die Anwartschaft auf eine Krankheitskostenversicherung nach den Wahltarifen.
1.1.1957
Das Saarland wird durch den am 27.10.1956 zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag zur Regelung der Saarfrage und das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes vom 23.12.1956 ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar vom 28.3.1960 und das Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar vom 15.5.1963 wird die gegliederte Sozialversicherung nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regelung eingeführt.
Die AVB und die Kalkulationsgrundlagen der N-Tarife werden geändert. Die Änderung stellt eine weitgehende Anpassung an die Wahltarife dar.
Die DKV wird Mitglied im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmungen mit Sitz in München.
Der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe ersetzt die bisherige 48-Stunden-Woche durch die 45-Stunden-Woche und führt monatlich zwei arbeitsfreie Samstage für die Arbeitnehmer des Innendienstes ein.
Januar 1957
Die erste Ausgabe des „Informationsdienstes für alle Erstattungs-Abteilungen“ erscheint. Dieser Informationsdienst erscheint ungefähr einmal im Monat und behandelt für die Schadenbearbeitung wesentliche Fragen. Für den Inhalt sind bis November 1957 Direktor Dr. W.F. Kühne und Abteilungsdirektor (ab Juni 1957 Direktor) Dr. H. Ullmann, von Dezember 1957 bis Dezember 1958 Direktor Dr. W.F. Kühne und Prokurist E. Rose, von August 1959 bis Dezember 1960 Direktor Dr. H. Ullmann, Prokurist (ab Dezember 1960 Abteilungsdirektor) E. Rose und Handlungsbevollmächtigter (ab Dezember 1960 Prokurist) Wilhelm Unrath verantwortlich. Die letzte Ausgabe erscheint im Dezember 1960.
11.3.1957
Der Senat von Berlin genehmigt aufgrund des Gesetzes über die Auflösung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft vom 20.1.1956 die Übernahme des Vermögens der ehemaligen Wirtschaftsgruppe Lebens- und Krankenversicherung durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V.
20.3.1957
Ein Gutachten über Rationalisierungsmöglichkeiten in der Innenorganisation wird von dem Unternehmensberater Herbert Brodmeier vorgelegt.
1.4.1957
Der bisherige Prämienzuschlag bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland, der nicht länger als einen Monat dauert, wird nicht mehr erhoben. Auch eine Anzeige vor Antritt der Reise ist nicht mehr erforderlich. Nur der Aufenthalt im europäischen Ausland von mehr als einem Monat und im außereuropäischen Ausland erfordert einen Antrag auf Übernahme des Versicherungsschutzes und einen Prämienzuschlag.
Die erste Einberufung aufgrund des Wehrpflichtgesetzes vom 21.7.1956 führt zu der Empfehlung des BAV, mit den wehrpflichtigen Privatversicherten eine Anwartschaftsversicherung zu vereinbaren.
15.5.1957
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1956 fest. Das 30. Geschäftsjahr schließt mit 924.000 Versicherten und Beitragseinnahmen von 124.441.000 DM. Die DKV beschäftigt 2.357 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und erweitert den Aufsichtsrat von sechs auf neun Mitglieder. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ende der Hauptversammlung. Diese wählt Generaldirektor Dr. A. Alzheimer (Münchener Rück), Direktor Dr. F. Buchetmann (Münchener Rück), Direktor i. R. G. v. Bruchhausen, Direktor R. W. Eversmann (Allianz), Generaldirektor Dr. H. Goudefroy (Allianz) und Generaldirektor Dr. H. Hitzler (Hamburg-Mannheimer) in den Aufsichtsrat. Hinzu kommen die von der Belegschaft gewählten Arbeitnehmervertreter O. Kunkel (Düsseldorf) und A. Steinhausen (Berlin). Die Erweiterung des Aufsichtsrates macht die Wahl eines dritten Arbeitnehmervertreters erforderlich. Am 21.6.1957 wird der von der Belegschaft gewählte Georg Kümmert (Frankfurt a. M.) sein Amt antreten. Generaldirektor Dr. H. Hitzler wird zum Vorsitzer und die Generaldirektoren Dr. A. Alzheimer und Dr. H. Goudefroy zu stellvertretenden Vorsitzern des Aufsichtsrates gewählt. Der Aufsichtsrat beruft Direktor Heinz Paeth mit sofortiger Wirkung als stellvertretendes Mitglied in den Vorstand. Sein Vorstandsdezernat umfasst die Organisationsabteilung und die Filialen. Darüber hinaus wird er zum Mitglied des Wettbewerbs- und Schlichtungsausschusses des PKV-Verbands gewählt.
1.6.1957
Der vom Aufsichtsrat zum Vorstandsvorsitzer berufene Generaldirektor Adolf-Franz Samwer tritt sein Amt an. Er ist seit dem 5.9.1953 Mitglied des Deutschen Bundestages und bleibt dies bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode am 15.9.1957.
5./6.6.1957
Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands wählt Direktor W. Kiencke zum Mitglied des Hauptausschusses.
26.6.1957
Das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall (Lohnfortzahlungsgesetz) erhöht mit Wirkung zum 1.7.1957 das Krankengeld für die ersten sechs Wochen von 50 auf 65 Prozent des Grundlohns. Zuschläge für Familienangehörige können zu einem Krankengeld von bis zu 75 Prozent des Grundlohns führen. Von den drei Karenztagen fällt einer fort, während für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten die Karenzzeit ganz aufgehoben wird. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts verpflichtet. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die wohl älteste Versicherungsart der PKV, die private Krankengeldzuschussversicherung. Als neue Versicherungsmöglichkeit bietet sich die Versicherung des Arbeitgeberzuschusses an. Diese findet allerdings nur wenig Anklang.
8.7.1957
Die Sätze der PREUGO werden durch den Bundesminister für Wirtschaft linear um 33,3 Prozent erhöht.
27.7.1957
Das Vierte Gesetz über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des 2. Buches der RVO (Zweites Einkommensgrenzengesetz) erhöht die Krankenversicherungspflichtgrenze für Angestellte ab 1.10.1957 auf 7.920 DM jährlich.
12.9.1957
Direktor Dr. W.F. Kühne scheidet aus dem Steuerausschuss des PKV-Verbands aus. Nachfolger wird Direktor Dr. H. Ullmann.
1.12.1957
Nachdem im September bereits der Begriff Hauptverwaltung durch den Begriff Generaldirektion ersetzt worden ist, tritt nun eine neue Aufbauorganisation der Generaldirektion in Kraft. Diese umfasst die Abteilungen I (Außendienst-Abteilung), II (Antrags-Abteilung), III (Bestands-Abteilung), IV (Schaden-Abteilung), V (Buchhaltung), VI (Vermögensverwaltung), VII (Mathematische Abteilung) und VIII (Verwaltungs-Abteilung) sowie die Abteilungen Syndikus und Berlin, die aus der bisherigen Direktionsverwaltung Berlin hervorgeht und in gemietete Räume im 1. und 2. Obergeschoß des Geschäftshauses Kurfürstendamm 112/113 in Berlin-Halensee untergebracht wird. Gleichzeitig werden die Vorstandsdezernate neu geordnet. Generaldirektor A.-F. Samwer übernimmt die Zuständigkeit für die Generalia, den Betriebsrat, die Abteilungen Syndikus, Vermögensverwaltung und Buchhaltung, für Bilanz- und Steuerfragen, die Prüfer und Treuhänder und die Kasse. Direktor Dr. W.F. Kühne ist für die Abteilungen Antrag, Bestand und Schaden, den Gesellschaftsarzt und die Erstattungsabteilungen der Filialen zuständig. Das Dezernat von Direktor W. Kiencke umfasst die Betriebsorganisation, Inspektion und Revision, die Abteilungen Mathematik und Verwaltung, den Betriebsarzt, die Lehrlingsausbildung und die Fortbildung, Beitragsrückerstattungsfragen und die Rückversicherung. Direktor H. Paeth zeichnet für die Abteilungen Außendienst und Berlin, die Außendienstschulung und die DKV-Nachrichten verantwortlich. Neuer Chefmathematiker wird Prokurist Gaston Lorenz. Syndikus wird Direktor Amtsgerichtsrat a. D. Dr. jur. Helmut Ullmann.
1958
Zu Beginn dieses Jahres beginnen die Kaufverhandlungen für das Grundstück „Hohenstaufenring 62“ in Köln.
1.1.1958
Nachdem der saarländische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft der DKV am 21.11.1957 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt hat, wird die Filialdirektion Saarbrücken wieder eröffnet. Die DKV muss allerdings auf die Rückgabe des alten Versicherungsbestands verzichten. Rechtsgrundlage für die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit im Saarland ist ein zwischen dem französischen Versicherungsverband und dem GdV am 24.8.1956 abgeschlossenes und in Artikel 76 des Saarvertrags erwähntes Memorandum. Danach können deutsche Krankenversicherungsunternehmen, die am 1.10.1947 im Saarland tätig waren, zur Wiederaufnahme ihrer Geschäftstätigkeit ab 1.1.1958 zugelassen werden.
2.1.1958
Die Lochkarten-Abteilung stellt ihre Arbeit vom Powers-System mit der 45-spaltigen Lochkarte auf das IBM-System mit einer 80-spaltigen Lochkarte um. Gleichzeitig gibt es nur noch zwei Arten von Versicherungsscheinen, und zwar den für die Heilkosten-Versicherungen und den für die Tagegeld-Versicherungen. Die AVBs sind im Gegensatz zu den bisherigen Versicherungsscheinen nicht in sie eingedruckt, sondern werden stets entsprechend den versicherten Tarifen angeheftet. Die Versicherungsscheine, die Prämien-, Namens- und Orts-Karteikarten werden mithilfe der Lochkarten von der Tabelliermaschine automatisch geschrieben. Die Prämien-Karteikarte musste in ihrer Form geändert werden, damit sie mit der Tabelliermaschine in Endlosform hergestellt werden kann. Daraus resultiert die Rückkehr vom System der Schnellsichtkartei zum System der Steilsichtkartei. Der Versicherungsbestand wird auf ein neues Versicherungsnummernsystem umgestellt, das aus einer vierstelligen Hauptnummer und zweistelligen Unternummern besteht. Für die Heilkosten-Versicherungen sind die Unternummern 01 bis 29, für die Tagegeld-Versicherungen die Unternummern 31 bis 59 und für die Sterbegeld-Versicherungen die Unternummern 81 bis 99 reserviert. Bisher wurde bei jeder Neu- und Nachversicherung eine neue siebenstellige Nummer vergeben. Zunächst gilt das neue System für neue Verträge, die bereits bestehenden Verträge werden ab Anfang 1959 umnummeriert.