2008 bis 2010

16. bis 30.5.2008

Als moderner Gesundheitsdienstleister stellt die DKV ihren vollversicherten Kunden als besonderen Service wieder ein Kundenmagazin zur Verfügung. Die „DKV impulse“, so der Titel des neuen Magazins, wird erstmals verschickt. Die weiteren Ausgaben erfolgen dann im August und im November 2008. 2009 sind die Ausgaben jeweils am Ende des 1. bis 4. Quartals geplant. Ziel des neuen Kundenmagazins ist es zum einen, die DKV als „Das Unternehmen Gesundheit!®“ mit einem über die Kostenerstattung hinausgehenden Angebot darzustellen und zum anderen den Kunden nützliche, anwendbare Informationen zum „gesunden Leben“ zu geben. Dabei gilt es in erster Linie, die werthaltige Markenposition des Unternehmens Gesundheit zu dokumentieren und auf der Grundlage der Alleinstellungsmerkmale und des umfassenden Leistungsspektrums eine positive Abgrenzung vom Wettbewerb dauerhaft zu erzielen. Darüber hinaus wird „DKV impulse“ den Kunden wertvolle Informationen mit einem echten Mehrwert rund um folgende Themen bieten: Gesundheitsvorsorge/Gesundheitsprävention, Aktuelles aus der Medizin, Sport und Fitness, gesunde Ernährung, Gesundheitsmarkt (z. B. alternative Heil- und Behandlungsmethoden) und gesundes Leben. All diese Maßnahmen verstehen sich natürlich auch vor dem Hintergrund, positiv auf Markenbekanntheit, Image, Vertrauensbildung, Kompetenzaufbau und Kundenbindung einzuwirken. Neben der Print-Ausgabe wird noch ein E-Journal, das ist eine „blätterbare elektronische“ Ausgabe, auf der www.dkv.com eingestellt. Hier werden ausgewählte Artikel der Print-Ausgabe mit Video- und Audiobeiträgen oder besonderen Anwendungen (z. B. Beitragsrechner, BMI-Rechner etc.) angereichert. Die Informationen im Internet sind für alle Interessenten zugänglich. Mit der aktuellen Ausgabe von „DKV impulse“ werden den Versicherten zwei neue Maßnahmen vorgestellt, die mit dazu beitragen sollen, die Kunden von der Marke DKV zu überzeugen:

Aufwertung Top-Tarife

Versicherten in den DKV-Tarifen K2B und GST sowie in den M-Tarifen steht ab sofort ein so genannter Zweitmeinungsservice zur Verfügung. Er dient dazu, die gewünschte Klarheit zu schaffen: Ist die erstellte Diagnose die richtige und welche Behandlungsmethode ist in diesem Fall die optimale? Alle relevanten Unterlagen des Patienten werden zusammengestellt und an den bestgeeigneten Spezialisten aus dem DKV-Top-Spezialistennetzwerk weitergeleitet. In der Regel liegt eine schriftliche medizinische Zeitmeinung innerhalb von maximal zehn Tagen vor. Sollte es nötig sein, wird auch ein interdisziplinärer Meinungsaustausch organisiert.

Zugang zu echten Arzneimittel-Innovationen

Die DKV-Versicherten haben den schnellstmöglichen Zugang zu echten Arzneimittel-Innovationen. Die Beratenden Ärzte recherchieren schnell und kompetent in der relevanten medizinischen Fachliteratur und beurteilen den individuellen Fall. Damit können die Wünsche der Kunden schnell und unbürokratisch erfüllt und die Leistungen erstattet werden. So wurde beispielsweise bei der Diagnose „Altersbedingte feuchte Makuladegeneration (AMD)“ das Medikament Avastin erstattet, obgleich es in Deutschland für diese Therapie noch nicht zugelassen war.

 

28.5.2008

ERGO gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass die EUROPÄISCHE Reiseversicherung (ERV) und die Mercur Assistance (Mercur) in ERGO und hier in das Segment Gesundheit integriert werden. Hintergrund ist die strategische Entscheidung der Münchener-Rück-Gruppe, die Erstversicherungsaktivitäten in ERGO zu bündeln. Dies betrifft auch die Reiseversicherung und die sehr stark mit der Erstversicherung verbundenen Geschäftsfelder Gesundheitsservices und Assistance. Mit den Einzelheiten der Integration und deren Umsetzung befasst sich das Projekt SAITTA.

 

30.6.2008

Zum 1.7.2008 muss in NRW das Rauchverbot in der Gastronomie umgesetzt werden. Nach der gesetzlichen Regelung darf danach in Einrichtungen, in denen Getränke und Speisen zum direkten Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, nicht mehr geraucht werden. Diese gesetzliche Regelung findet auch für die Cafeteriabereiche in den Gebäuden H1 und H 2 sowie für das 17. OG und das 18. OG von H1 Anwendung. In den genannten Cafeteriabereichen werden deshalb die bisherigen Raucherbereiche zum 30.6.2008 aufgehoben. Da keine wirtschaftlich vertretbaren technischen Möglichkeiten bestehen, die Raucherzonen in den Cafeteriabereichen so zu separieren, dass den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens genügt wird. Geraucht werden darf im H1 dann bis auf weiteres nur noch in den ausgewiesenen Raucherzonen. Zudem werden im Außenbereich des Innenhofes H1 weitere Aschenbecher angeboten. Im H2 stehen bis auf weiteres die bekannten Raucherräume zur Verfügung. Daneben besteht zukünftig im H2 die Möglichkeit, im Innenhof zwischen Empfangsriegel und Casino zu rauchen.

 

1.7.2008

Bei der Einführung des Serviceprodukts Best Care wurde entschieden, dass eine Kombination mit Beihilfetarifen (Ausnahme: SM9 neben Beihilfetarifen) nicht möglich ist. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tarife für Beamte und Beamtenanwärter entfällt nun diese Einschränkung, so dass das Serviceprodukt Best Care – in der Einzel- und Gruppenversicherung – jetzt auch verstärkt Beihilfeberechtigten und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen angeboten werden kann. Voraussetzung ist, dass sich aus Beihilfe und DKV-Beihilfetarif(en) eine 100%-ige Absicherung für das Ein- bzw. Zweibettzimmer sowie für wahl- und belegärztliche Behandlungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte ergibt. Abhängig vom bestehenden Beihilfeanspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus können Beamte und Beamtenanwärter damit Best Care beim Bestehen bzw. Neuabschluss folgender Tarife/Tarifkombinationen zusätzlich vereinbaren:

- Bundesländer mit Anspruch auf Wahlleistungen

Personen, deren Beihilfeanspruch sich nach den Bestimmungen des Bundes oder der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen richtet, erhalten auch Beihilfe für Wahlleistungen: Bei diesen Kunden kann Best Care neben folgenden Tarifen vereinbart werden:

B-Tarife*:              C + K

Q-Tarife:               Q

BA-Tarife:              R

BAN-Tarife (BAT): R

- Bundesländer ohne Anspruch auf Wahlleistungen

Personen, deren Beihilfeanspruch sich nach den Bestimmungen der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Saarland richtet, erhalten im Rahmen der Beihilfe lediglich Leistungen für Allgemeine Krankenhausleistungen. Bei diesen Kunden kann Best Care neben folgenden Tarifen/Tarifkombinationen vereinbart werden:

B-Tarife*:               M + stationärer Ergänzungsschutz (z.B. SM9)

Q-Tarife:                 Q + L

BA-Tarif:                 R + L

BAN-Tarife (BAT): R + L

 

1.8.2008

Im ERGO-Segment Gesundheit werden unter den Marken DKV und Victoria neue Krankheitskostenvollversicherungen eingeführt. Technisch verarbeitbar sind die Produkte ab dem 9.8.2008. Die für beide ERGO-Krankenversicherer entwickelten Tarife unterscheiden sich nur in wenigen Details wie den Produktnamen, den Kontaktadressen und Telefonnummern der jeweiligen Risikoträger. Ansonsten sind die AVB der jeweiligen Kompakttarife materiell identisch.

Die DKV wird die fünf neuen Tarife unter folgenden Produktnamen anbieten:

BestMed Tarif BM1

BestMed Tarif BM2

BestMed Tarif BM3

BestMed Komfort Tarife BM4 / 0-3*

BestMed Premium Tarife BM5 / 0-3*

Die Produktbezeichnungen für die entsprechenden Kompakttarife der Victoria Kranken lauten:

VictoriaMed Kompakt 1 (Tarif KP1)

VictoriaMed Kompakt 2 (Tarif KP2)

VictoriaMed Kompakt 3 (Tarif KP3)

VictoriaMed Komfort (Tarife KF1/0-3*)

VictoriaMed Premium (Tarife PR1/0-3*)

Die AVB bestehen aus dem Bedingungsteil (AVB Teil I), den jeweiligen Tarifen (AVB Teil II) sowie den Tarifbedingungen für die voll- und teilstationäre Hospizversorgung. Zu den Tarifen gehören die Verzeichnisse für Heilmittel und zahntechnische Leistungen. Die nur unter der Marke DKV angebotene unselbstständige „Beitragsentlastung V65“ kann auch nur zusammen mit den BestMed-Tarifen vereinbart werden.

Die AVB sind kundenfreundlich und transparent formuliert. Der Aufbau der AVB Teil I entspricht daher nicht den bekannten MB/KK 2008 bzw. 2009. Gleichwohl entsprechen die meisten Paragrafen materiell den MB/KK. Die Darstellung des Leistungsversprechens in den neuen Tarifen wurde ebenfalls modifiziert und weicht von dem Bekannten ab. Die Anforderungen aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, die zum 1.1.2009 in Kraft treten, sind bereits in die AVB Teil I eingearbeitet. Diesbezüglich werden also keine AVB-Änderungen und Mitteilungen an die Versicherten kurz nach der Einführungsphase notwendig. Damit sind die Tarife bereits für die so genannte „Neue Welt“ (u. a. Mitgabe Alterungsrückstellung, Einführung Basistarif, Pflicht zur Versicherung) vorbereitet. Das Niveau des Versicherungsschutzes der einzelnen Tarife reicht vom zweckmäßigen Basis-Schutz-Niveau bis hin zum hervorragenden Premium-Schutz-Niveau. Für einen erleichterten Wechsel innerhalb der neuen Tarife ist ein einmaliges Optionsrecht mit zwei Möglichkeiten der Wahrnehmung vorgesehen. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Optionsrecht in den Komfort- und Premium-Tarifen, mit dem die Selbstbehalthöhe zu Beginn eines jeden Jahres im jeweils vereinbarten Tarif neu festgelegt werden kann. Die neuen Produkte haben ein ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis, wodurch die Wettbewerbsposition überwiegend deutlich verbessert wird. Die Produkte enthalten „moderne“ Leistungs- und Servicemerkmale, die im PKV-Markt als echte Innovation gelten, so z. B. die Kopplung einer höheren Versicherungsleistung bei Inanspruchnahme von mit ERGO kooperierenden Ärzten/Zahnärzten (Ärztenetze). Durch die erweiterten Service- und Assistanceleistungen im Komfort- und Premiumschutz erhalten die Versicherten, neben dem bekannten Gesundheitstelefon, professionelle Beratung und Unterstützung u. a. bei Unfällen und Krankenhausaufenthalten auch im Ausland. Im Premium-Tarif wurden zudem die bekannten Leistungen aus Tarif BestCare integriert sowie der Aufwendungsersatz für Augen-Lasik (mit Zusagevorbehalt) ins Leistungsversprechen aufgenommen. Die neuen Tarife werden auch in der Gruppenversicherung mit den üblichen Beitragsnachlässen eingeführt. Allerdings werden keine gesonderten AVB der Gruppenversicherung erstellt, sondern vielmehr die AVB der Einzelversicherung zugrunde gelegt. Aufgrund der Besonderheiten der Kalkulationsgrundlagen und der besonderen Schutzwürdigkeit dieser Tarife durch die neue Risikoprüfung, kann hier generell nicht der in der Gruppenversicherung übliche Kontrahierungszwang angeboten werden. Daher werden zurzeit Kriterien erarbeitet, in welchen risikogünstigen Verbands- bzw. Firmengruppenversicherungsverträgen die neuen Tarife mit Kontrahierungszwang angeboten werden können, ähnlich der Vorgehensweise in den VollMed-Tarifen. Danach werden die neuen Tarife den Gruppenversicherungspartnern vorgestellt.

 

6.8.2008

Das Bundesministerium der Finanzen erlässt die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie tritt am 30.8.2008 in Kraft.

 

26.8.2008

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erlässt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen. Sie tritt am 1.1.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin außer Kraft.

 

23.9.2008

Die gesetzlichen Krankenkassen kürzen im Zuge der Umsetzung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ab dem 1.1.2009 ihre Leistungen für Selbstständige und Freiberufler. Ab dem kommenden Jahr haben mit der Einführung des Gesundheitsfonds GKV-versicherte Selbstständige und Freiberufler über ihre Kasse keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Sie zahlen dann zwar einen verminderten Beitragssatz, sind jedoch nicht gegen den Einkommensausfall im Falle einer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Eine Lösung bietet der Wechsel in neue von den Kassen anzubietende Wahltarife, die Leistungen für Krankengeld enthalten. Durch diesen Wechsel bindet sich der Selbstständige/Freiberufler wiederum drei Jahre an seine Kasse, in denen ein Wechsel zur PKV nicht möglich ist. Derzeit ist nicht bekannt, wie etwaige Wahltarife inhaltlich und preislich ausgestaltet sind. Inwieweit und in welcher Form die Kassen ihre Mitglieder überhaupt informieren und ggf. die neuen Wahltarife anbieten, ist ebenfalls offen. Neben den Vorzügen der Kapitaldeckung in der PKV und des vertraglich zugesicherten Krankentagegeldes werden den betroffenen Interessenten besondere Konditionen für eine Krankentagegeldversicherung eingeräumt. Die DKV verzichtet auf die Einhaltung von Wartezeiten und auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Die Konditionen sind nicht auf die Höhe des bisherigen Krankengeldanspruchs bei der Kasse beschränkt und gelten auch für Personen, die bisher kein Krankengeld bei ihrer Kasse versichert hatten. Die Aktion gilt ab sofort für die Tarife TN2 und TN3 der Einzelversicherung. Als Beginn kann der  1.1., 1.2, 1.3 oder 1.4.2009 gewählt werden; im Übrigen gelten die klassischen Beginnbestimmungen. Es gelten die üblichen Annahmerichtlinien für Krankentagegeld und die üblichen Begrenzungen der Krankentagegeldhöhen (versicherbare Höchstsätze). Die erforderlichen Gesundheitsfragen im Antrag sind zu beantworten. Es findet eine übliche Risikoprüfung mit allen Konsequenzen statt. Es gibt keinen Kontrahierungszwang.

 

1.10.2008

Für die Gebäude H1 und H2 in Köln hat der Service- und Help-Desk (SHD) des Gebäudemanagements Köln vor einiger Zeit seinen Betrieb aufgenommen. Nun wird der SHD auch für die Außenstellen eingeführt. Der SHD ist die zentrale Annahmestelle um Aufträge/Störmeldungen/Mängel qualifiziert aufzunehmen, mittels einer Software zu dokumentieren und an die zuständige Organisationseinheit weiterzuleiten. Alle Meldungen/Störungen rund um das Thema Arbeitsplatz, Geräteausleihe, Reparaturen, Gebäude, Mobiliar, Umzug etc. (außer Hardware, Software, Telefon) werden von den SHD-Mitarbeitern angenommen. Die Meldungen werden montags bis freitags in der Zeit von 6.30 bis 19.00 Uhr unter der Servicerufnummer HV – 3000 entgegengenommen.

 

13.10.2008

Der PKV-Verband hat ein eigenständiges Unternehmen zur Pflegeberatung gegründet: die COMPASS Private Pflegeberatung. Das Unternehmen bietet für Privatversicherte Information rund um das Thema Pflege. Mit dieser Gründung schlägt die PKV einen eigenen Weg in der Pflegeberatung ein. Die COMPASS Private Pflegeberatung ist zunächst in zwei Regionen am Start und erreicht damit zunächst rund eine Million privat Pflegeversicherte. Ab Januar 2009 wird COMPASS im gesamten Bundesgebiet tätig und dann für alle derzeit rund 9,3 Millionen privat Pflegeversicherten zuständig sein. Die Beratung richtet sich an pflege- und hilfebedürftige Menschen, deren Angehörige, Betreuer und allgemein Ratsuchende. Qualifizierte Pflegeberater bieten Information auf zwei Wegen: telefonische Pflegeberatung und schnelle, unbürokratische Hausbesuche.

 

29.10.2008

Die Bundesregierung erlässt die Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzverordnung – GKV-BSV), die am 1.1.2009 in Kraft tritt. Der allgemeine Beitragssatz beträgt damit 15,5 %.

 

6.11.2008

Das freigestellte Mitglied des Betriebsrats der Hauptverwaltung, K. Roth, tritt mit Blick auf seine passive Altersteilzeit als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats sowie als Delegierter zum ERGO-Konzernbetriebsrat und zum Gesamtbetriebsrat zurück. Neue Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats wird S. Müller, Vorsitzende des Betriebsrats der Hauptverwaltung. Ihre Funktion als stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats übernimmt D. Künnemann, stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der Hauptverwaltung.

 

24.11.2008

Mit den Arbeiten zum Austausch der Attika-Glasscheiben auf dem Gebäude H2 - Ostriegel - wird begonnen. Sie werden circa acht Wochen dauern. Für den Austausch werden mobile Kräne eingesetzt, die auf dem Vorplatz und auf dem Wirtschaftshof aufgestellt werden.

Die Bereiche der Kranstellungen werden abgesperrt.

 

9.12.2008

Der ERGO-Vorstand und der ERGO-Konzernbetriebsrat schließen eine Vereinbarung über Abschluß eines Eckpunktepapiers (EPP-Vereinbarung). Auslöser dieser Vereinbarung sind vor allem die Initiative „Kontinuierliche Verbesserung der Wettbewerbsposition“ (KVW) und das Projekt „ERGO – ein Unternehmen“ (E1U). Kern ist der grundsätzliche Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis zum 31.12.2012. Darüber hinaus wird als Anlage 1 ein ERGO-Konzernsozialplan für den Innendienst vereinbart. Ein Sofortprogramm sieht im Zusammenhang mit der Initiative KVW Vorruhestandsvereinbarungen und Aufhebungsverträge mit Abfindungen vor (Anlagen 2 und 3). Bis zum 30.6.2009 soll eine Regelung zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen („EPS“-Vereinbarung/EPS = Einheitliche Personalsysteme) getroffen werden, die in Summe finanzielle Leistungen auf dem bisherigen Niveau vorsehen wird. Auch über eine neue Betriebsratsstruktur soll bis zum 31.8.2009 verhandelt werden. Für das Projekt Global Template wird der ERGO-Konzernbetriebsrat vorrangig Beratungskapazitäten zur Verfügung stellen, und es sind zügig Verhandlungen über eine Konzernbetriebsvereinbarung Arbeits- und Gesundheitsschutz aufzunehmen. Zeitgleich mit der EPP-Vereinbarung wird auch eine Konzernbetriebsvereinbarung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (KBV Beruf und Familie) vereinbart (Anlage 4). Die EPP-Vereinbarung tritt am 31.12.2012 ohne Nachwirkung außer Kraft.

 

15.12.2008

Das Krankenhaus in Denia, Spanien, wird eröffnet. Auf dieser Basis stellt die DKV Seguros für die nächsten 15 Jahre in dieser Region Versicherung, Service und integrierte Versorgung aus einer Hand zur Verfügung. Davon profitieren nicht nur die 140.000 gesetzlich versicherten Einwohner der Region, sondern auch jährlich rund 350.000 Touristen.

Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG). Es tritt weitgehend zum 1.1.2009 in Kraft. Die wichtigsten Neuregelungen: Bislang sind nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig. Zum 1.1.2010 werden auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Alle Kassen müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Bücher nach einheitlichen und gleichen Vorschriften führen, die stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die Beschäftigten ein ausreichendes Deckungskapital im Zeitraum von längstens 40 Jahren zu bilden. Das GKV-OrgWG enthält Maßnahmen, um eine Insolvenz oder Schließung einer Kasse zu vermeiden. Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der Kassenart und finanzielle Hilfen zu Fusionen durch den Spitzenverband. Der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung wird präzisiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, eine neue Liste der verordnungsfähigen Produkte zur enteralen Ernährung zu erstellen. Damit wird klargestellt, welche Produkte unter welchen Voraussetzungen von dem Arzt verordnet werden können. Bis diese Liste fertig ist, besteht der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung wie bisher. Im Hilfsmittelbereich soll die Kontinuität der Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln auf hohem Qualitätsniveau gesichert werden. So wird es künftig Empfehlungen geben, wann Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sinnvoll sind. Außerdem wird klargestellt, dass die Krankenkassen nicht um jeden Preis ausschreiben müssen. Die Altersgrenze für Vertragsärzte wird aufgehoben. Künftig können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres ärztlich tätig sein. Die Mindestquote für überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte wird auf 25 Prozent festgelegt. Den Krankenkassen wird eine Frist bis zum 30.6.2009 gesetzt, um Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte vertreten. Damit wird das eigenständige Verhandlungsmandat von Hausärzten bei der hausarztzentrierten Versorgung gestärkt. Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen in Ländern mit bisher überdurchschnittlichen Beitragseinnahmen und Ausgaben in einer Übergangsphase zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Diese Mittel sollen aus der Liquiditätsreserve des Fonds finanziert werden. Für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen gilt in Zukunft das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Krankenkassen damit verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern, die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten. Durch diese eindeutigen Regelungen werden Unklarheiten beseitigt, die den Abschluss sinnvoller Verträge (z. B. Arzneimittel-Rabattverträge), die zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten beitragen, behindert haben.

 

2009

Die DKV wird als Leitmarke der privaten Krankenversicherung in das Buch "Marken des Jahrhunderts" aufgenommen, das Dr. Florian Langenscheidt im Verlag Deutsche Standards herausgibt. Die "Marken des Jahrhunderts" werden von einem Beirat festgelegt, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die Marken auszuwählen, die für Deutschland als "besonders wertvoll und prägend" angesehen werden.

 

1.1.2009

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist in Teilen bereits am 1.4.2007 in Kraft getreten. Die letzten gravierenden Auswirkungen des Gesetzes auf die PKV werden nun in die DKV-Praxis umgesetzt. Dazu gehört die Einführung des brancheneinheitlichen Basistarifs, der die Tarifvariante mST des Standardtarifs für den Personenkreis der bisher Nichtversicherten ersetzt.

Der Basistarif wird in den Varianten

- Tarif BTN (für den Normalbedarf) und

- Tarif BTB (für Personen mit Anspruch auf Beihilfe) angeboten.

Die internen technischen Bezeichnungen lauten einheitlich im Segment Gesundheit

- Tarif BAS (BTN) und

- Tarif BAB (BTB).

Tarif BTN (BAS) wird sowohl ohne summenmäßigen Selbstbehalt als auch mit absoluten Selbstbehalten in Höhe von 300, 600, 900 und 1.200 Euro angeboten. Bei den Varianten des Tarifs BTB (BAB) wird der tatsächliche Selbstbehalt der jeweiligen Selbstbehaltstufe von dem nicht durch die Beihilfe gedeckten Prozentsatz für ambulante Heilbehandlung berechnet.

Wählt der Versicherte einen Tarif mit einem summenmäßigen Selbstbehalt, so ist er drei Jahre an diese Variante gebunden, bevor eine Umstellung innerhalb der Basistarif-Varianten vorgenommen werden kann.

Ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag (überwiegend für Arbeitnehmer, Selbstständige oder Bezieher von Arbeitslosengeld I) ist pauschaler Bestandteil des Basistarifs.

Der Beitrag einschließlich des gesetzlichen Beitragszuschlags (R10) für den Basistarif darf den jeweils geltenden Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. Für 2009 bedeutet das, dass die sog. Beitragskappung für die versicherte Person bei 569,63 Euro erfolgt (zuzüglich Beitrag zur PPV). Eine Änderung für 2009 aufgrund des Konjunkturpakets II der Bundesregierung ist nach derzeitigem Stand nicht angedacht. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder mit vergleichbaren Ansprüchen sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige verringert sich der garantierte Höchstbeitrag für Einzelpersonen, Ehegatten und Lebenspartner beihilfesatzkonform, d. h., auf den von der Beihilfe nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteil für ambulante Heilbehandlung. Für den Basistarif der Variante BTN (BAS) ist im Neugeschäft derzeit der GKV-Höchstbeitrag für beide Geschlechter bereits ab Eintrittsalter 21 fällig.

Eine weitere Besonderheit des Basistarifs ist, dass er für den Fall einer Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Arbeitslosengeld II) oder XII (Sozialhilfeleistungen), Sonderregelun-gen zur Beitragszahlung vorsieht:

- Entsteht durch die Zahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit, wird der Beitrag bei entsprechendem Nachweis auf die Hälfte des Zahlbeitrags reduziert.

- Besteht unabhängig von der Beitragszahlung Hilfebedürftigkeit, reduziert sich der Beitrag ebenfalls auf die Hälfte des Zahlbeitrags. Der zuständige Träger zahlt den Betrag, der auch bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld II in der GKV zu tragen ist, nämlich einen Betrag von 129,54 Euro für die Krankenversicherung, 17,79 Euro für die Pflegeversicherung.

Die Hilfebedürftigkeit für die zuvor beschriebenen Konstellationen ist durch Bescheinigungen vom zuständigen Träger entsprechend nachzuweisen.

Die DKV kann verlangen, dass etwaige zum Basistarif bestehende Ergänzungsversicherungen ruhen, wenn und solange ein Versicherter auf die Halbierung des Beitrags nach § 12 Abs. 1 c VAG i. V. m. § 8a Abs. 6 MB/BT 2009 angewiesen ist.

Wie es bereits für die Tarifvariante mST galt, wird der Basistarif in erster Linie für Personen eingeführt, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und bisher keine Absicherung bei Krankheit haben sowie versicherungsrechtlich der PKV zuzuordnen sind, also insbesondere nicht in der GKV pflichtversicherte Personen. Dazu zählen grundsätzlich auch Beihilfeberechtigte und deren bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörige.

Für PKV-Versicherte, deren Versicherungsvertrag bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurde (sog. Altbestand), gelten folgende Besonderheiten in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 30.6.2009 (Wechselfenster):

Sie haben einmalig das Recht, innerhalb der o. g. sechs Monate die Umstellung in den Basistarif unter Anrechnung der Alterungsrückstellung bei ihrem Unternehmen zu verlangen.

Sie können auch in der o. g. Frist ihren Versicherungsvertrag kündigen und den Abschluss des Basistarifs bei einem Wettbewerbsunternehmen (WU) zum nächstmöglichen Termin unter „Mitnahme“ eines Teils ihrer Alterungsrückstellung verlangen. Im zuletzt genannten Fall besteht bei einem Wechsel in den Basistarif eines WU die Verpflichtung, mindestens 18 Monate in diesem zu verweilen, bevor ein erneuter Wechsel in die Normaltarife mit erneuter Risikoprüfung erfolgen kann. In beiden der o. g. Fälle können bisher versicherte Leistungen für wahlärztliche Behandlung und gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- bzw. Zweibettzimmer durch die Vereinbarung der Tarife SW1G bzw. SW2G unter Anrechnung der bei der DKV verbliebenen Alterungsrückstellung und ohne erneute Risikoprüfung aufrecht erhalten werden. Etwaige bestehende Erschwerungen aus der Vorversicherung werden für die Ergänzungsversicherung übernommen.

Personen, die ihren Krankenversicherungsvertrag für eine substitutive Krankenversicherung ab dem 1.1.2009 begründen, haben danach jederzeit die Möglichkeit, den Abschluss des Basistarifs beim eigenen Unternehmen oder bei einem Wettbewerber zu verlangen. In diesem Fall gelten die Ausführungen zur „Mitnahme“ eines Teils der Alterungsrückstellung sinngemäß.

Die Verträge, die ab dem 1.7.2007 im modifizierten Standardtarif (mST) geschlossen wurden, werden zum 1.1.2009 automatisch auf den Basistarif in die Selbstbehaltstufe 300 Euro umgestellt und werden dort fortgeführt (ohne dass dann ein etwaiger Risikozuschlag erhoben wird).

Privatversicherte, die bereits vor dem 1.1.2009 eine KKV vereinbart haben, können ihren Versicherungsschutz ggf. auch in den Standardtarif unter den bisher geltenden Bedingungen umstellen.

Bei Anfragen zum Basistarif können sich Interessenten an die folgende Hotline der DKV, die von 9 bis 17 Uhr geschaltet ist, wenden: 02 21 / 5 78 67 67.

Eine Beratung durch die Hotline-Mitarbeiter findet nicht statt, sie senden den Interessenten entsprechende Informationen zu.

Die Prüfung sämtlicher Voraussetzungen für den Zugang zum Basistarif, auch für betroffene Beihilfeberechtigte, erfolgt zentral über die dafür bestimmten Bestandsbeauftragten, die den Interessenten mitgeteilt werden.

Im Übrigen ist ein Verkauf des Basistarifs über den Vermittler nur in drei Ausnahmefällenzulässig:

- bei einem Kunden des Vermittlers,

- bei einem neuen Kunden im Familienverbund, sofern die übrigen Familienmitglieder Zugang zu einem Normaltarif haben,

- bei einem Kunden von einem WU, der im Wechselfenster den Basistarif vereinbart.

Für die versicherungsfähigen Personen im Basistarif gilt ein Kontrahierungszwang, dennoch findet eine Risikoprüfung statt – dies gilt auch für Umwandlungen in den Basistarif. Im Rahmen der notwendigen Annahme- und Risikoprüfung können auch ärztliche Untersuchungsberichte angefordert werden. Sind alle Voraussetzungen für den Zugang zum Basistarif erfüllt, ist eine Ablehnung des Antrags aus Risikogründen nicht zulässig. Notwendige Risikozuschläge sind für den verbandsweiten finanziellen Spitzenausgleich „fiktiv“ zu ermitteln und in den Bestandssystemen entsprechend zu implementieren. Während der Vertragsdauer nach dem Basistarif darf der Risikozuschlag nicht verlangt werden. Bei einer Umstellung aus dem Basistarif in einen anderen Tarif wird für etwaige Mehrleistungen eine Risikoprüfung durchgeführt sowie u. a. der bei Vertragsabschluss ermittelte Risikozuschlag erhoben.

Aufbau und Darstellung der AVB für den Basistarif weichen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen erheblich vom Standardtarif ab. Inhaltlich sind gegenüber dem Standardtarif erhebliche materielle Veränderungen vorgenommen worden. Durch die Anforderung, dass die Versicherungsleistungen nach Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechen müssen, sind umfangreiche Leistungsbeschreibungen im Basistarif notwendig geworden. Infolge des Leistungsversprechens sind künftig auch neue Leistungsarten für z. B. Soziotherapie, Haushaltshilfen, Vorsorgekuren, Mutter-Kind-Kuren, Krankentagegeld für die Betreuung des erkrankten KKV-versicherten Kindes und Mutterschaftsgeld zu prüfen und abzuwickeln.

Grundsätzlich dürfen Basistarif-Versicherte zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung nur Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen sind (z. B. Vertragsärzte, Vertragskrankenhäuser etc.). Die Erstattungsfähigkeit von ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen – derzeit bis zum 1,8fachen Satz der GOÄ bzw. bis zum 2,0fachen Satz der GOZ – hat sich gegenüber dem Standardtarif nicht verändert.

Die Leistungsbearbeitung für alle Basistarifversicherten (einschließlich der bisher mST-Versicherten) erfolgt für das Segment zentral in der Einheit LGC K.

Aufgrund der Gesundheitsreform können Verträge, die eine substitutive Krankenversicherung umfassen – mithin auch Verträge im Basistarif – aufgrund von Beitragsrückständen nicht mehr beendet werden. Die nun gültige Pflicht zur Versicherung zwingt die PKV-Unternehmen ihre KKV-Versicherten, die ihre Beiträge nicht zahlen (können), weiterhin einen – dann allerdings – eingeschränkten Versicherungsschutz zu bieten. Dem Versicherer bleibt somit nur die Sanktionsmöglichkeit, das Ruhen der Leistungen festzustellen. Während der Ruhenszeit muss der Versicherer allerdings Aufwendungen für akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie für Schwangerschaft und Mutterschaft erstatten.

Für Versicherte außerhalb des Basistarifes gilt zudem die Besonderheit, dass diese in den Basistarif überführt werden, wenn sie die ausstehenden Beitragsanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens vollständig bezahlt haben.

In den Bedingungs- und Tarifteilen der AVB ergeben sich aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) Änderungen. Die im GKV-WSG geregelte Mitgabe der Alterungsrückstellungen für neue Kunden machte gleichzeitig die technische „Dopplung“ bestimmter Tarife erforderlich. Darüber hinaus wurden Gesundheitsmanagement-Serviceleistungen (GM-SL) entsprechend der Regelung in den M-Tarifen in die meisten weiteren Krankheitskostentarife integriert.

Aus dem GKV-WSG (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer verlangen kann, dass Teile seiner Alterungsrückstellung in der KKV bei einem späteren Wechsel des Versicherungsunternehmens auf das aufnehmende Unternehmen übertragen werden, wenn der Versicherungsvertrag nach dem 31.12.2008 geschlossen worden ist. Für die Ermittlung des maximalen Übertragungswertes wird fiktiv angenommen, dass der Versicherte bislang im Basistarif versichert gewesen sei. Aufgrund dieser Neuerung mussten die Beiträge für das Neugeschäft aller Tarife nach- bzw. neukalkuliert werden. Für die Verarbeitung in den Systemen sind daher die Tarife technisch „gedoppelt“ und mit einen „G“ an der 5. Stelle der Tarifbezeichnung gekennzeichnet worden, da für die Bestandskunden (= KKV-Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1.1.2009abgeschlossen haben) die bekannten Beiträge weiterhin gelten und diese insoweit nicht das ständige Recht der Mitnahme von Teilen der Alterungsrückstellung bei einem Wechsel des Versicherers haben (für diese besteht grundsätzlich nur die Wechselmöglichkeit in den Basistarif im Rahmen des Wechselfensters bis 30.6.2009). Die AVB bleiben jedoch für das Neu- und Bestandsgeschäft identisch. Im Zusammenhang mit der Einführung der BestMed-Tarife wurde zudem das Produktportfolio hinsichtlich der notwendigen technischen Dopplung der Tarife überprüft. Im Ergebnis ist entschieden worden, Tarife mit nahezu identischen Leistungen bzw. nicht mehr nachgefragten Tarifen künftig nicht mehr anzubieten. Dies hat zur Folge, dass im Neugeschäft ab dem 1.1.2009 nur noch bestimmte Tarife angeboten werden können. Für Umwandlungen der Versicherungen von Bestandskunden (Abschluss des Versicherungsvertrages vor dem 1.1.2009) steht nach wie vor das Produktportfolio mit den bisherigen Beiträgen (einschließlich Beitragsanpassung zum 1.1.2009) zur Verfügung. Beitragstabellen für die Tarife, wie sie bisher aus dem AVB-Ordner (1 und 2) bekannt waren, werden nicht mehr aufgelegt.

Serviceleistungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements werden bereits für die M-Tarife, die Tarife GST und K2B sowie die neuen BestMed-Tarife angeboten. Nun verpflichtet sich die DKV auch für die meisten anderen Krankheitskostentarife vertraglich zu der Bereitstellung dieser Serviceleistungen. Lediglich die ab 1.1.2008 für den Neuzugang geschlossene Tarife (z. B. Tarif BBN) werden nicht berücksichtigt. Die GM-SL werden wörtlich identisch mit denen in den M-Tarifen und im Tarif GST angeboten.

In der Einzelversicherung werden die ambulanten Ergänzungstarife AOK-EXTRA AMBULANT ZAHN (KEN) und AOK-EXTRA ZAHN PLUS (KEA) exklusiv für Versicherte der AOK eingeführt. Bei Tarif AOK-EXTRA ZAHN PLUS (KEA) handelt es sich um einen Aufbautarif zu einem Zahnersatz-Wahltarif gemäß § 53 Abs. 4 SGB V, den einige AOK-Kooperationspartner der DKV ebenfalls zum 1.1.2009 einführen. Maschinell können die Tarife voraussichtlich erst ab Ende der 3. Kalenderwoche aufgegeben werden. Das Leistungsversprechen des Ergänzungstarifs AOK-EXTRA AMBULANT ZAHN (KEN) sieht Versicherungsschutz für Sehhilfen, professionelle Zahnreinigung und zahnärztliche Heilbehandlung (Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen, Zahnkronen, Zahnersatz, implantologische Leistungen) sowie einen Auslandsreisekrankenversicherungsschutz bis zu sechs Wochen vor. Im Bereich zahnärztlicher Heilbehandlung sieht der Tarif folgende Besonderheiten vor: In den ersten sieben Versicherungsjahren ist der Erstattungsprozentsatz gestaffelt (ausgenommen bei implantologischen Leistungen, hier wird ein Pauschalbetrag je Implantat gezahlt). Leistungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien sind zudem auf 1.500 EUR je Versicherungsjahr begrenzt. Die implantologischen Leistungen sind begrenzt auf vier Implantate je Kiefer. Bei Beginn des Versicherungsschutzes eventuell bereits vorhandene Implantate werden dabei angerechnet. Die Gesamtleistung der AOK und der DKV aus Tarif AOK-EXTRA AMBULANT ZAHN (KEN) dürfen 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Die DKV verzichtet auf die dreimonatige allgemeine Wartezeit. Die achtmonatige Wartezeit für Zahnbehandlung und Zahnersatz entfällt bei Unfällen. Die Wartezeit für Zahnbehandlung entfällt außerdem bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Wochen für Behandlungen bei Urlaubsreisen. Das Leistungsversprechen des Ergänzungstarifs AOK-EXTRA ZAHN PLUS (KEA) sieht nach Vorleistung der AOK (Pflichtleistung und Zahnersatz-Wahltarif) Versicherungsschutz für professionelle Zahnreinigung und zahnärztliche Heilbehandlung (Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen, implantologische Leistungen, implantatgetragener Zahnersatz) vor. Die implantologischen Leistungen sind begrenzt auf vier Implantate je Kiefer. Bei Beginn des Versicherungsschutzes eventuell bereits vorhandene Implantate werden dabei angerechnet. Die DKV verzichtet auf die dreimonatige allgemeine Wartezeit. Die achtmonatige Wartezeit für Zahnbehandlung und Zahnersatz entfällt bei Unfällen. Der Tarif ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und hat geschlechtsunabhängige Beiträge. Die DKV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Versicherung nach Tarif AOK-EXTRA ZAHN PLUS (KEA) unter bestimmten Voraussetzungen in gewisse Ergänzungstarife (z. B. AM 7) umzuwandeln, wenn der Zahnersatz-Wahltarif der AOK nicht mehr besteht. Für die Tarife AOK-EXTRA AMBULANT ZAHN (KEN) und AOK-EXTRA ZAHN PLUS (KEA) sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Stattdessen werden mit jedem Antragsteller allgemein formulierte Leistungsausschlüsse vereinbart. Die Leistungsausschlüsse sind bereits im Antragsformular aufgeführt und werden dem Versicherungsnehmer in einer Besonderen Vereinbarung dokumentiert. Die Leistungsausschlüsse lauten: 1. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, besteht gemäß § 2 Abs. 1 AVB keine Leistungspflicht der DKV. Hierunter fallen auch die prothetische Versorgung eventuell zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung vorhandener Zahnlücken sowie zu diesem Zeitpunkt bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte zahnärztliche, kieferorthopädische oder -chirurgische Maßnahmen. 2. Ab vier fehlenden nicht ersetzten Zähnen (außer Milch- und Weisheitszähnen sowie Zähnen, bei denen die Lücken durch benachbarte Zähne geschlossen wurden) sind für die betroffene Person die Kosten für Zahnersatz (z. B. Brücken, Prothesen) sowie implantologische Leistungen einschließlich damit im Zusammenhang stehende funktionsanalytische/funktionstherapeutische Maßnahmen und dabei anfallende zahntechnische Laborarbeiten und Materialien nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Neben Tarif AOK-EXTRA AMBULANT ZAHN (KEN) bzw. AOK-EXTRA ZAHN PLUS (KEA) darf keine weitere Ergänzungsversicherung mit Leistungen für zahnärztliche Heilbehandlung bei der DKV oder einem anderen privaten Krankenversicherer fortgeführt oder abgeschlossen werden. Eine Gruppenversicherungsvariante der Tarife AOK-EXTRA AMBULANT ZAHN (KEN) und AOK-EXTRA ZAHN PLUS (KEA) ist nicht vorgesehen.

 

5.1.2009

Das Gebäudemanagement Köln informiert darüber, dass in den Jahren 2009 bis 2013 eine umfassende Sanierung der annähernd 40 Jahre alten haustechnischen Anlagen im Gebäude H1 durchgeführt werden wird. Dabei handelt es sich um die Gewerke Wasserver- und -entsorgung, Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen, Heizung, Lüftung, Kälte und Rückkühlung, die sukzessive erneuert und damit auf einen zeitgemäßen, energiesparenden und umweltschonenden Stand gebracht werden. Dies schließt auch die WC-Anlagen ein, die vorgezogen werden, da es insbesondere im 2. und 5. OG in der Vergangenheit wiederholt zu Störungen kam.

Mit den ersten vorbereitenden Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung) soll Mitte Januar 2009 begonnen werden. Büroflächen sind im kommenden Jahr nicht betroffen, mit Ausnahme der Modernisierung von EG grün in der ersten Hälfte 2009. Auch in den nächsten Jahren wird sich der überwiegende Teil der Arbeiten auf die Unter- und Zwischengeschosse beschränken.

Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz sollen so gering wie möglich gehalten werden. Dafür sollen eine sorgfältige Terminplanung und vielfältige vertragliche Regelungen sorgen. Neben den Aspekten der Energieeinsparung und des Umweltschutzes stehen eine gleichmäßigere Klimatisierung ohne spürbare Zugluft und ein insgesamt behaglicheres Raumklima im Vordergrund der Maßnahmen.

 

26.2.2009

Auf der LdI-Tagung wird beschlossen, dass künftig auf sämtliche Telefonbucheinträge der DKV-Geschäftsstellen verzichtet werden soll. Dies betrifft neben den kostenpflichtigen Einträgen auch die kostenlosen Einträge.

 

1.3.2009

Das Produktportfolio wird um den VollMed Tarif ZPL ergänzt. Die Aufbaustufe kann ausschließlich neben den KKV-Tarifen K2B bzw. BS9 (jeweils nur „Neue Welt“-Variante) bestehen. Mit der Entscheidung, welche Tarife aus dem Produktportfolio nur noch in der sogenannten „Neuen Welt“ (Mitgabe der Alterungsrückstellung) angeboten werden, ist u. a. die Möglichkeit weggefallen, die GKV-Ergänzungstarife AM7 bzw. AM8 neben Tarif K2B bzw. BS9 zu vereinbaren. Als abschließbare Aufbaustufe wurde der VollMed Tarif ZPL entwickelt, der vom Niveau des Versicherungsschutzes im Bereich der zahnärztlichen Heilbehandlung auf den Vollkostentarifen basiert und damit zielgerichtet die Versicherungsleistung aus den Tarifen K2B bzw. BS9 aufstockt.

Tarif VollMed Tarif ZPL sieht im einzelnen Versicherungsschutz für

Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz, implantologische Leistungen sowie - für Kinder und Jugendliche - Leistungen für Kieferorthopädie einschließlich der jeweiligen vorbereitenden Maßnahmen und Material und Laborkosten vor.

Die Aufwendungen werden aus dem VollMed Tarif ZPL zu 25 % bzw. – bei Inanspruchnahme von mit der DKV kooperierenden Zahnärzten – zu 30 % erstattet, so dass mit der entsprechenden Versicherungsleistung aus einem der KKV-Tarife K2B bzw. BS9 (jeweils 50 %) eine Gesamterstattung von bis zu 80 % erreicht werden kann.

VollMed Tarif ZPL wird auch in der Gruppenversicherung mit den üblichen Beitragsnachlässen und separaten AVB eingeführt, muss aber zunächst noch den Gruppenvertragspartnern vorgestellt werden. Die Gruppenvertragspartner werden voraussichtlich im ersten oder zu Beginn des zweiten Quartals 2009 über den neuen Tarif informiert.

Technisch hinterlegt und somit grundsätzlich auch ab dem 1.3.2009 für Gruppenversicherungskunden abschließbar ist VollMed Tarif ZPL in allen Gruppenversicherungsverträgen, die die Tarife K2B und/oder BS9 zum Vertragsgegenstand haben.

Abschließbar ist VollMed Tarif ZPL - analog der Einzelversicherung - jedoch nur für Kunden,

- die gleichzeitig auch Tarif K2B oder Tarif BS9 neu versichern oder

-  die ihn zu einem seit dem 1.1.2009 bestehenden Tarif K2B oder BS9 (jeweils „Neue Welt“) hinzuversichern oder

- die gleichzeitig mit dem Neuabschluss von VollMed Tarif ZPL ihre schon vor dem 1.1.2009 bestehende Versicherung nach Tarif K2B oder BS9 auf die „Neue Welt“-Variante umstellen.

Dagegen nicht versicherbar ist VollMed Tarif ZPL von den Kunden, deren Versicherungsschutz nach Tarif K2B oder BS9 in „Alter Welt“-Variante schon vor dem 1.1.2009 bestanden hat und die auch nicht in die „Neue Welt“-Variante umstellen wollen.

Bisher standen in den Tarifen K95, K2B, BSO, BS9, BTB und Z1(ehemals Zürich) Kronen und Brücken nur in metallischer Ausführung (mit Verblendung bis Zahn 5 bzw. 6 bei BTB) unter Versicherungsschutz. Da sich die Versorgung mit vollkeramischen Kronen und Brücken auch in der Langzeitbetrachtung inzwischen als gleichwertig erwiesen hat, entfällt die Begrenzung auf eine metallische Ausführung in diesen Tarifen.

Die Tarife VollMed Aktiv und SMB enthalten im Tarifteil der AVB ein Optionsrecht. Das neu eingeführte Tarifsystem BestMed beruht auf grundlegend anderen Kalkulationsgrundlagen als denjenigen, die den übrigen Tarifen zugrunde liegen. Ein erleichterter Zugang in Tarife des BestMed-Tarifsystems durch Optionsvereinbarungen der Tarife K95, VollMed Aktiv und SMB ist nach den neuen Kalkulationsgrundlagen nicht vorgesehen. Umwandlungen in die BestMed-Tarife können daher nur über das gesetzliche Umwandlungsrecht gemäß § 204 VVG erfolgen.

Vor diesem Hintergrund wird das Optionsrecht in den Tarifen K95, VollMed Aktiv und SMB im Neuzugang künftig eingeschränkt. Die AVB sehen künftig vor, dass das Optionsrecht für eine Umstellung in die BestMed-Tarife nicht gilt. Für die bis zum 28.2.2009 nach diesen Tarifen dokumentierten Verträge hat das Optionsrecht für eine Umstellung in die BestMed-Tarife Gültigkeit. Für alle späteren geschlossenen Verträge dagegen nicht.

Aufgrund sehr geringer Bestandszahlen in den Varianten V70 und V75 der Beitragsent-lastungsvereinbarung (insgesamt ca. 100 Vereinbarungen in V70 bzw. 20 in V75), die in den oben genannten KKV-Tarifen seit Einführung integriert sind, werden diese ab sofort im Neuzugang nicht mehr angeboten.

In den neueren KKV-Tarifen, z. B. VollMed M4 und Aktiv, BestMed, wird bereits nur noch die Variante V65 der Beitragsentlastungsvereinbarung angeboten. Den derzeitigen Versicherten mit einer vorhandenen V-Vereinbarung sollte bei Interesse an einer Aufstockung möglichst nur noch die Variante V65 angeboten werden.

 

25.3.2009

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Jahr 2008. Im Jahr 2008 betrugen die Beitragseinnahmen 3.744.859.857 EUR. Die Zahl der Versicherten liegt bei 3.193.998 Personen. Für diese arbeiten 4.937 Mitarbeiter. Für das Segment Gesundheit der ERGO liegen die Beitragseinnahmen 2008 bei 5.446,6 Millionen EUR. Die Hauptversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.

 

28.5.2009

Im Zuge von GENESYS konnten positive „Steuerungsmechanismen“ in Bezug auf das Einreichverhalten der Kunden identifiziert werden. Aus diesem Grund wird ein neuer Service eingeführt - das Einreicherformular „Leistungsauftrag“. Das Formular bringt folgende Vorteile mit sich:

- die Versicherungsnummer ist automatisch vermerkt,

- der Kunde hat einen Überblick über die eingereichten Belege und damit über die Behandlungskosten,

- der Kunde kann die Belege ohne Anschreiben einreichen und

- die Bearbeitungszeiten werden verkürzt.

Ab Ende Mai haben die Kunden die Möglichkeit (keine Verpflichtung), ihre Belege mit diesem „Leistungsauftrag“ einzureichen. Er wird automatisch mit jeder Leistungsabrechnung mitgeschickt, kann aber selbstverständlich auch separat angefordert oder über www.leistungsauftrag.dkv.com heruntergeladen werden.

 

2.6.2009

Die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) - am 1.1.2009 in die ERGO Versicherungsgruppe integriert - ist seit über 100 Jahren der Spezialist in Sachen Reiseschutz. Mit einem entscheidenden Vorsprung an Erfahrung und Know-how gegenüber den Wettbewerbern behauptet sich die ERV als Marktführer unter den Reiseversicherern und kooperiert im Touristik-Bereich mit großen Unternehmen - wie etwa TUI, Rewe Touristik, Deutsche Bahn, Airberlin oder Lufthansa - sowie mit den großen Reiseveranstaltern. Die ERV hat sich die Qualitäts- und Innovationsführerschaft auf ihre Fahnen geschrieben und bietet ihren Kunden weltweit Schutz und Service. Durch die Etablierung eines globalen Netzwerks für umfassende Hilfeleistungen mit weltweit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Korrespondenten ist die ERV für den modernen Reisenden zu einem unverzichtbaren Begleiter geworden. Künftig sollen nun die Produkte der ERV auch aktiv durch die hauptberufliche Organisation/Aktiva angeboten werden können. Um schon heute die Potenziale angesichts der bevorstehenden Ferien- und Urlaubszeit zu nutzen, wird Interessenten ab sofort die Möglichkeit geboten, zusätzlich zu den bisherigen Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukten (ARE/AVF) ausgewählte Produkte der ERV auf den Internetseiten dkv.com direkt abzuschließen.

Nachstehende Produkte der ERV stehen nun im Rahmen des Onlineabschlusses auf der Internetseite der DKV zur Verfügung:

Reisen bis 6 Wochen

- RundumSorglos-Paket

- Reiserücktritts-Versicherung

- Reiseabbruch-Versicherung

Für Deutschlandreisende

- Storno-Versicherung

Gruppenreisen

- Reisekranken-Versicherung

- RundumSorglos-Paket

- Reiserücktritts-Versicherung

- Reiseabbruch-Versicherung

- Schüler-Reisen

Die Tarifübersicht sowie die Leistungsbeschreibungen sind auf der Internetseite hinterlegt.

Über www.dkv-online.de haben auch die Betreuer im Außendienst ab sofort die Möglichkeit, durch Verlinkung die Produkte der ERV im Rahmen des Onlineabschlusses zu vertreiben. Auf einer Vorschaltmaske muss die neunstellige OE-Nr. eingetragen werden (Beispiel für die FD02, BD187, Agenturnummer 0001: OE-Nr.: 001870001). Damit ist sichergestellt, dass die nachfolgenden Prozesse (Provision, Wertung etc.) reibungslos funktionieren. Die Integration der ERV-Produkte auf den Außendienst-Homepages erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die ERV garantiert Bestandsschutz für das durch die DKV vermittelte Neu- und Bestandskundengeschäft. Sie führt keine eigenen Selektionen oder Bestandsaktionen durch und betreibt auch keine weitergehenden Vertriebsaktivitäten.

Die Mitarbeiter im Kundenservice Center sind ab sofort in der Lage, die Fragen der Kunden und Interessenten hinsichtlich der neuen ERV-Produkte zu beantworten. Zudem wird die telefonische Weiterleitung an die ERV bei Vertrags- und Leistungsfragen ermöglicht.

 

4.6.2009

Im Rahmen des Aufbaus des goMedus-Gesundheitsnetzes bietet die goMedus GmbH & Co. KG für die erfolgreiche Vermittlung von Partnerfachärzten eine Abschlussprovision. Die Betreuer im Außendienst erhalten für die Vermittlung eines Facharztes in das goMedus-Netzwerk eine Zuführungsvergütung über brutto 250 Euro. Entscheidend für die Zuführungsvergütung ist die Anzahl der unterschriebenen goMedus-Franchiseverträge. Ein Franchisevertrag wird pro Standort und Fachrichtung geschlossen. Diese Zuführungsvergütung wird für alle Ärzte (Franchiseverträge) gezahlt, die in das goMedus-Gesundheitsnetz aufgenommen werden, sofern die Empfehlung des Partnerfacharztes bis zum 31.12.2010 erfolgte. Haben mehrere Vermittler denselben Facharzt empfohlen, mit dem die goMedus einen Franchise-Partnerschaftsvertrag geschlossen hat, so steht die von der GEMEDA zu zahlende Zuführungsvergütung demjenigen Vermittler zu, der den Erstkontakt zwischen goMedus und dem Facharzt hergestellt hat. Dies gilt nicht, falls der Facharzt zwischenzeitlich gegenüber jenem Vermittler oder der goMedus einen Vertragsschluss abgelehnt hat; entscheidet er sich nunmehr für einen Vertragsschluss mit goMedus, steht die von der GEMEDA zu zahlende Vergütung dem Vermittler zu, der die Entschlussänderung des Facharztes bewirkt hat. Die Pflicht zur Zahlung der Zuführungsvergütung wird allein durch Vertragsabschlüsse, die binnen sechs Monaten nach Zugang der Empfehlung durch den DKV-Außendienstmitarbeiter und -partner bei goMedus durch goMedus herbeigeführt werden, ausgelöst. Mit der Zuführungsvergütung sind sowohl die Kontaktanbahnung selbst als auch evtl. erforderliche Koordinations- und Abrechnungsaufgaben abgegolten. Die Zuführungsvergütung ist abzurechnen und fällig zwei Wochen nach Abschluss des Franchise-Partnerschaftsvertrages. Es gilt eine Vollhaftungszeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Laufzeitbeginn des Franchisevertrages. Die Zuführungsvergütung wird auf eventuell vereinbarte Garantien angerechnet.

Folgende Voraussetzungen sind bei der Kontaktherstellung zwingend zu beachten:

1. Bei den Ärzten muss es sich um Fachärzte folgender Fachrichtungen handeln:

- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen)

- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Hautärzte)

- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (Orthopäden / Unfallchirurgen)

- Fachärzte für Innere Medizin (Internisten)

- Fachärzte für Augenheilkunde (Augenärzte)

- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO-Ärzte)

- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzte)

- Fachärzte für Radiologie (Radiologen)

- Fachärzte für Urologie (Urologen)

- Fachärzte für Allgemeine Chirurgie (Chirurgen)

- Fachärzte für Neurologie (Neurologen)

- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater und Psychotherapeuten)

- Fachärzte für Innere Medizin und Gastronenterologie (Gastroenterologen)

- Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (Endokrinologen / Diabetologen)

Weitere Voraussetzung ist stets, dass der Facharzt seit mindestens drei Jahren in eigener Praxis niedergelassen ist. Zudem sollte der Facharzt eine Spezialisierung nach der Weiterbildungsordnung vorweisen.

2. Kontaktherstellungen zu Ärzten mit Niederlassung in den Städten Köln, Düsseldorf, Berlin, München und Hamburg sind nicht erwünscht, weil dort bereits goMedus-Zentren bestehen, bzw. sich im Aufbau befinden, und lösen keinen Vergütungsanspruch aus. Im Übrigen können vergütungsrelevante Kontakte ausschließlich in folgenden Städten (ohne die jeweiligen Kreise) angebahnt werden:

Aachen, Augsburg, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Essen, Frankfurt a.M., Freiburg i.Br., Hagen, Hannover, Heidelberg, Karlsruhe, Kiel, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Nürnberg, Offenbach a.M., Potsdam, Solingen, Stuttgart, Wiesbaden, Wuppertal.

Diese Aufzählung ist abschließend.

3. Dem Abschluss eines Franchise-Partnerschaftsvertrages stehen entgegen:

- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arztes oder die Ablehnung der Verfahrenseröffnung mangels Masse,

- die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§ 807 ZPO) durch den Arzt,

- die Beschlagnahme, Pfändung oder behördlichen Inverschlussnahme wesentlicher Betriebseinrichtungen sowie

- die rechtskräftige Verurteilung des Arztes wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts bzw. wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder wegen eines Verbrechens.

4. Bei den Empfehlungen muss es sich um Ärzte handeln, zu denen bereits ein persönlicher Kontakt mit dem Betreuer im Außendienst besteht (Kunde o. ä.).

5. Der Arzt hat eine ausgeprägte Qualitätsorientierung aufzuweisen, die sich in einer optischen ansprechenden und qualitativ hochwertigen Ausstattung seiner Praxis niederschlagen soll. Hiervon hat sich der Betreuer im Außendienst im Rahmen seiner Kontaktaufnahme mit dem Arzt zu überzeugen. Ferner muss der Arzt Interesse an einer Zusammenarbeit mit goMedus signalisieren.

6. Der Betreuer im Außendienst prüft eigenständig den Bedarf anhand folgender von goMedus zur Verfügung gestellten Dokumente und Tabellen:

- die goMedus Checkliste,

- Dokumentation auf dem goMedus Empfehlungsbogen und

- der goMedus Bedarfsmatrix

7. Den Vertragsabschluss mit dem Arzt selbst führt der Vermittler nicht herbei. Es steht ihm frei, ob er an den Abschlussgesprächen zwischen goMedus und dem Arzt teilnimmt. Die Entscheidung über den Vertragsabschluss ist ausschließlich der goMedus vorbehalten; es besteht kein Kontrahierungszwang seitens der goMedus. Für die Netzwerkzugehörigkeit fällt eine monatliche Gebühr in Höhe 15 Euro an.

 

1.7.2009

Der Versicherungsschutz des Tarifs TC umfasst neben der Absicherung des Verdienstausfalls als Zusatzleistung eine so genannte „Erziehungspauschale“. Der Gesetzgeber hat nicht zuletzt wegen der seit Jahren rückläufigen Geburtenraten und einer familienfreundlicheren Politik das in Tarif TC erwähnte und in der Vergangenheit bereits modifizierte Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) durch ein neues zeitgemäßes Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz (BEEG) abgelöst. Seit der Gültigkeit dieses Gesetzes (1.1.2007) bezieht sich die DKV zur Feststellung von etwaigen Leistungsansprüchen auf Erziehungsgeld aus Tarif TC auf die neuen gesetzlichen Regelungen (Elterngeld). Nun wurden diese aktualisierten gesetzlichen Grundlagen auch für den Kunden transparent und nachvollziehbar im Leistungsversprechen des Tarifs TC mit Zustimmung der Treuhänder eingearbeitet.

 

1.10.2009

Als wohl wichtigstes Ergebnis des Projekts „E1U“ wechselt ein Großteil der Mitarbeiter im Innendienst von den Markengesellschaften D.A.S., DKV, Hamburg-Mannheimer und Victoria, soweit sie nicht deren Vertriebsstellen zugeordnet sind, zum Arbeitgeber ERGO. Im Rahmen dieses konzernweiten Betriebsübergangs gehen auch die Auszubildenden mit einer innendienstorientierten Ausbildung auf den Arbeitgeber ERGO über. Der einheitliche Arbeitgeber unterstützt die Identifikation der Mitarbeiter mit ERGO und die weitere Ausgestaltung der gemeinsamen Unternehmenskultur. In diesem Rahmen wurde mit den Mitbestimmungsgremien und der Gewerkschaft ver.di darüber hinaus eine Betriebsratsstruktur vereinbart, die den Bedürfnissen eines integrierten Unternehmens entspricht und mit den im Jahr 2010 turnusgemäß anstehenden Betriebsratswahlen umgesetzt wird.

 

6.10.2009

Der stationäre Ergänzungstarif SD9 steht ab sofort in der Einzelversicherung nicht mehr für das aktive Neugeschäft zur Verfügung. Mit Tarif SW2 hat die DKV jedoch nach wie vor einen stationären Ergänzungstarif mit Leistungen für wahlärztliche Behandlung und Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer im Angebot. Im Rahmen der Gruppenversicherung und der Kooperationsverträge mit der AOK und der Audi BKK kann Tarif SD9 jedoch weiterhin angeboten werden. Auch in Sonderfällen, wie der Fortführung des SD9 in der EV nach Ausscheiden aus der GV, im fakultativen BVS-Geschäft sowie im Rahmen des dreijährigen Tests für Grenzgänger Schweiz ist der Abschluss weiterhin möglich. In der aktuellen KV-Berater-Version 6.57, die Ende September verteilt wurde, ist dies entsprechend umgesetzt und Tarif SD9 aus dem EV-Angebot herausgenommen worden.

 

15.10.2009

Die DKV ist als Leitmarke der privaten Krankenversicherung in das Buch „Marken des Jahrhunderts“ aufgenommen worden, das Dr. Florian Langenscheidt im Verlag Deutsche Standards herausgegeben hat. Die „Marken des Jahrhunderts“ werden von einem Beirat festgelegt. Mitglieder sind unter anderen Bernd Michael, Präsident des Deutschen Marketing Verbands, „Marketingpapst“ Prof. Heribert Meffert, bis 2002 Direktor des Instituts für Marketing an der Universität Münster, und Jean-Remy von Matt, Mitbegründer der Agentur Jung von Matt. Der Beirat hat sich zum Ziel gesetzt, die Marken auszuwählen, die für Deutschland als „besonders wertvoll und prägend“ angesehen werden. Die „Marken des Jahrhunderts“ werden heute auf der Buchmesse in Frankfurt in der 16. völlig überarbeiteten Auflage vorgestellt.

 

2./3.11.2009

Die F- Geschäftsstelle Freiburg (GS07) zieht um. Die neue Adresse lautet : Konrad- Goldmann- Str. 8, 79100 Freiburg. Das Postfach und die Telekommunikationsdaten werden übernommen und nicht geändert.

 

19.11.2009

Das ehemalige Vorstandsmitglied Direktor i. R. I. Douglas scheidet aus dem Aufsichtsrat der DKV aus. Zu seinem Nachfolger wurde Dr. Christoph Schurig bestellt.

 

12.12.2009

Die Päpstliche Präfektur für wirtschaftliche Angelegenheiten des Heiligen Stuhls bekommt einen neuen „Bilanzenprüfer“ aus Deutschland. Papst Benedikt XVI. beruft Vorstandsmitglied Direktor Dr. J. Messemer für drei Jahre in den Rat der „Revisoren“; dieser Rat berät die Präfektur und gibt Einschätzungen zu den Haushalten der Vatikanstadt und des Heiligen Stuhls ab. Das nächste Mal trifft sich der Rat der internationalen Revisoren am 15.12.2009 im Vatikan.

 

1.1.2010

Das Produktportfolio im Bereich der Krankheitskostenvollversicherung wird um den Tarif BS 5 erweitert. Grundlage für die Entscheidung, eine weitere Ost-Tarif-Variante einzuführen, war die Intention, einer weiteren Bestandsentmischung durch Halten der Bestände entgegen zuwirken, sowie weiteres Neugeschäft im Beitrittsgebiet zu generieren. Tarif BS 5 ist ein wettbewerbsfähiges Alternativangebot zu den Tarifen BSO, BSK und BS 9.

Die neue Ost-Tarif-Variante kann ausschließlich Personen angeboten werden, die ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern oder im Ostteil Berlins haben bzw. bereits nach einem der sogenannten Osttarife - Tarife BSO, BSK oder BS 9 - versichert sind.

Der Versicherungsschutz des Tarifs BS 5 entspricht 1 zu 1 dem bekannten Tarif BS 9, mit dem Unterschied, dass der neue Tarif einen jährlichen Selbstbehalt über alle Leistungsarten in Höhe von insgesamt 750 Euro je erwachsenen Versicherten vorsieht (Kinder und Jugendliche 375 Euro). Tarif BS 5 kann als „Neue Welt“-Variante mit VollMed Tarif ZPL und/oder SW1/2 kombiniert werden. Als „Alte Welt“-Variante können neben Tarif AM7 und Tarif AM8 auch die Tarife SM9 sowie SW1/2 vereinbart werden.

Tarif BS 5 wird auch in der Gruppenversicherung mit den üblichen Beitragsnachlässen und separaten AVB eingeführt. Er wurde den Gruppenvertragspartnern im Oktober 2009 vorgestellt und ist ab dem 1.1.2010 offizieller Bestandteil aller Gruppenversicherungsverträge, die Krankheitskostenvollversicherungen zum Gegenstand haben.

 

7.1.2010

ERGO gibt sich und den zu ihrer Gruppe gehörenden Unternehmen Umweltleitlinien.

 

22.1.2010

Auf ihrer ersten gemeinsamen Jahrestagung in Berlin nehmen die drei Netzwerke der DKV - goDentis, goMedus und miCura - sowie die im stationären Bereich tätigen Top-Experten ihre Zusammenarbeit auf. Im Mittelpunkt steht dabei eine qualitätsoptimierte Versorgungsstruktur für Patienten. Die Ärztenetzwerke der DKV setzen sich deutschlandweit aus über mehr 2.000 Medizinern und Pflegekräften zusammen. Dazu zählen mehr als 750 Zahnärzte aus über 300 Zahnarztpraxen, die das größte ambulante Ärztenetzwerk goDentis bilden, Fachärzte des ambulanten Fachärztenetzwerkes goMedus, Fachkräfte des ambulanten Pflegedienstes miCura und führende Fachärzte - sogenannte Top-Experten - verschiedener Fachrichtungen. Mehr als 100 Vertreter dieser Netzwerke diskutierten über die Festlegung von medizinischen Leitlinien, die einen möglichst optimalen Behandlungspfad beschreiben und über die Einführung und Wirksamkeit von Qualitätsmanagementprogrammen im ambulanten und stationären Bereich. Der Sportorthopäde Professor Dr. Andreas B. Imhoff beschreibt die Vorteile der Kooperation und des Austausches: „Wenn Ärzte interdisziplinär miteinander kommunizieren, kann das die medizinische Qualität entscheidend verbessern.“ Ein gutes Beispiel seien Kiefergelenksprobleme bei Knochennekrosen und Knocheninfarkten und Knorpelschäden, bei denen Orthopäden wie er häufig von Zahnärzten angefragt würden. „Es geschieht auch, dass zusätzlich noch Allgemeinmediziner mit einbezogen werden. In dieser Situation ist es gut, wenn man sich untereinander schon über das Netz kennt und dann direkt und koordiniert zusammenarbeitet“, so Professor Imhoff. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist eine eingehende und umfassende Diagnose, die eher zu einer möglichst erfolgversprechenden und wenig belastenden Therapie der Patienten führen kann. Zusätzlich wirkt gezielte und koordinierte Patientenversorgung kostenintensiven Fehl-, Unter- und Überbehandlungen entgegen. Die Zusammenarbeit der bestehenden vier Netze der DKV wird kontinuierlich fortgesetzt und intensiviert. Direktor Dr. J. Messemer, als Vorstandsmitglied der DKV verantwortlich für den Bereich Strategisches Gesundheits- und Versorgungsmanagement, sieht dabei Vorteile für alle Beteiligten im Gesundheitswesen: „Wenn fachlich führende Ärzte bestens untereinander vernetzt sind, profitiert unser ganzes Gesundheitswesen in Deutschland und vor allem die Patienten - und die stehen im Vordergrund. Hier ist die DKV im Aufbau innovativer Versorgungsformen Vorreiter.“

 

12.2.2010

Das Gebäude H1 ist zur Orientierungshilfe in sieben Dreiecke unterteilt, die farblich gekennzeichnet sind. In den entsprechenden Farben sind die Aufzugskerne und die Geländer der Verbindungstreppen zwischen Büroetagen und Zwischengeschossen (2.OG, 5.OG und 8.OG) markiert. Außerdem befinden sich in den Zwischengeschossen Wegweiser mit farbigen Dreiecken und Pfeilen. Die Farbe zeigt an, in welchem Flächendreieck man sich befindet. Farbe und Richtung der Pfeile weisen den Weg zum gesuchten Bereich. Dieses seit Jahren bewährte System wird nun durch eine kostengünstige und sehr effektvolle Maßnahme ergänzt. Ausgewählte Wandoberflächen der Zwischengeschosse werden zurzeit mit farbigen Streifen versehen, die eine schnelle Orientierung auch für Fremde erleichtern. Die Streifen kennzeichnen, in welchem Flächendreieck man sich auf der Etage befindet. Zudem wird mit dieser Maßnahme die bisher neutrale Wandgestaltung dieser Bereiche aufgelockert. Die RAL-Farbtöne der neu aufgebrachten Streifen wurden nach dem ursprünglichen architektonischen Konzept ausgesucht.

 

9.3.2010

Die Geschäftsstellen der DKV werden zum 1.5.2010 organisatorisch geschlossen. Gleichzeitig werden Vertriebsserviceeinheiten eingerichtet, die den jeweiligen Filialdirektionen unterstellt sind. Diese vertriebsunterstützenden Einheiten werden eine Kunden- und Interessenberatung, wie es sie bisher am Kundenschalter der GS gab,  weder telefonisch noch persönlich durchführen.

Da es bereits heute - bedingt durch die Reduzierung der Mitarbeiterkapazitäten in den Geschäftsstellen - immer schwieriger wird, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, hat man sich auf folgende Maßnahmen verständigt, die die verbleibenden Mitarbeiter in den Geschäftsstellen entlasten sollen:

1. Schließung von Geschäftsstellen

Die nachfolgenden Geschäftsstellen sind bzw. werden geschlossen.

- Karlsruhe (31.12.2009)

- Aachen (15.2.2010)

- Cottbus (28.2.2010)

- Siegen (28.2.2010)

- Osnabrück (31.3.2010)

Bei diesen Schließungen handelt es sich lediglich um eine organisatorische Schließung. Aufgrund der derzeit laufenden technischen Umsetzung zur Schließung aller Geschäftsstellen werden die technischen Anpassungen in Gänze zum 1.5.2010 erfolgen.

An den Standorten, an denen die Schalter bzw. Geschäftsstellen geschlossen sind, hat der Kunde die Möglichkeit, sich an seinen Betreuer im Außendienst oder an einen Betreuer vor Ort zu wenden.

2. Umleitung der zentralen Telefonnummer (0) der Geschäftsstellen auf das KSB

Zur Entlastung der verbliebenen Mitarbeiter in den Geschäftsstellen ist an vereinzelten Standorten eine Umleitung der zentralen Telefonnummer auf das KSB erfolgt.

3. Schließung des Kundenschalters in den GS

Im Zuge weiterer Entlastungen wurde der Kundenberatungsschalter an den nachfolgenden Standorten geschlossen:

- Freiburg

- Mannheim

- Stuttgart

- Münster

- Osnabrück

- Köln

- Koblenz

- Düsseldorf

- Magdeburg

4. Reduzierung der Servicezeiten

Gleichzeitig wurden auch die Servicezeiten der persönlichen und telefonischen Kundenberatung reduziert.

 

 

19.3.2010

 

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Jahr 2009. Im Jahr 2009 betrugen die Beitragseinnahmen 3.772.859.689 EUR. Die Zahl der Versicherten liegt bei. 3.177.834 Personen. Für diese arbeiteten 3.889 Mitarbeiter. Am Ende des Jahres waren es noch 1.236 Mitarbeiter, die für die DKV arbeiten. Für das Segment Gesundheit der ERGO liegen die Beitragseinnahmen 2009 bei 5.424,4 Millionen EUR. Die Hauptversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.

 

Im Rahmen des Projekts "ERGO - ein Unternehmen" sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktions- und Verwaltungsstandorte auf die ERGO Versicherungsgruppe AG übergegangen. Nach Durchführung eines Statusverfahrens gemäß § 97 AktG aufgrund der entsprechend gesunkenen Arbeitnehmerzahl findet für die DKV nicht mehr das Mitbestimmungsgesetz, sondern das Drittelbeteiligungsgesetz Anwendung. Der Aufsichtsrat setzt sich daher nun aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung bestätigt die bisherigen Aktionärsvertreter Dr. T. Oletzky und H. Schmelzer. Als Arbeitnehmervertreter wurde bereits am 24.2.2010 M. Mechler wieder gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung wählt der Aufsichtsrat Dr. T. Oletzky zum Vorsitzenden und H. Schmelzer zum stellvertretenden Vorsitzenden. Darüber hinaus scheidet Direktor Dr. U. Mainzer als Arbeitsdirektor aus dem Vorstand aus.

 

Aufgrund des im Berichtsjahr in Kraft getretenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung liegt die Zuständigkeit für Entscheidungen über die Vergütung eines Vorstandsmitglieds nunmehr beim Plenum des Aufsichtsrats und kann nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden. Dementsprechend wurde die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat angepasst.

 

 

24.3.2010

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung bzw. jetzt des ERGO-Standorts Köln wählen einen neuen Betriebsrat. 3.284 Mitarbeiter sind wahlberechtigt. Es werden 1.676 Stimmen abgegeben. Davon sind 27 ungültig. Daraus ergibt sich eine Wahlbeteiligung von 51,03 %. Auf die Liste 1 entfallen 1.477 Stimmen und auf die Liste 2 172 Stimmen. Demnach ist die Liste 1 mit 21 Sitzen und die Liste 2 mit 2 Sitzen im neuen Betriebsrat vertreten.

 

25.3.2010

Die DKV gibt eine Pressemitteilung heraus, in der sie mitteilt, dass ihr Angebot der Qualitätspartnerschaften um drei Weitere auf damit insgesamt sechs Qualitätspartnerschaften ausgebaut wurde. Mit der ersten Qualitätspartnerschaft Darmkrebs und jeweils einer zweiten Qualitätspartnerschaft Prostata- und Brustkrebs erweitert die DKV ihr Versorgungsangebot im Bereich der onkologischen Krankheitsbilder. Bei Frauen und Männern ist Darmkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung. Für die optimale Versorgung von Versicherten mit dieser Diagnose ist die Qualitätspartnerschaft mit dem Darmzentrum der Kliniken der Stadt Köln gGmbH am Standort Köln-Holweide geschlossen worden. Bereits seit 2009 kooperiert die DKV Deutsche Krankenversicherung zur Behandlung der Diagnose Brustkrebs - der häufigsten Krebserkrankung bei Frauen - mit der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg und jetzt auch mit dem MammaZentrum der Universitätsfrauenklinik Kiel. Die häufigste Krebserkrankung bei Männern ist Prostatakrebs. Die Erkrankungsraten haben zwischen 1980 und 2004 um ca. 150 % zugenommen. Die Qualitätspartnerschaft mit dem Klinikum Leverkusen besteht seit 2009 und wurde nun auf die Klinik und Poliklinik für Urologie des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden ausgeweitet. Alle Häuser sind sorgfältig ausgewählt. Sie sind für die Therapie des zu behandelnden Krankheitsbildes sowohl nach nationalen Kriterien zertifiziert (z. B. durch die Deutsche Krebsgesellschaft, OnkoZert) oder sogar nach internationalen Vorgaben (z. B. durch die Europäische Brustgesellschaft EUSOMA) akkreditiert. Im Rahmen der Qualitätspartnerschaften werden die teilnehmenden Patienten „optimal versorgt“. Dies bedeutet, dass der Kunde individuell ab Diagnosestellung über die Therapie bis hin zur Rehabilitation und Nachsorge für den Zeitraum von einem Jahr von einem DKV-Fallmanger begleitet wird. Dieser persönliche Ansprechpartner kümmert sich um alle organisatorischen und versicherungstechnischen Fragestellungen. Seine Aufgabe besteht in der kontinuierlichen Betreuung und der Koordination der Zusammenarbeit von DKV und den Erbringern medizinischer Leistungen. Er ist zu jedem Zeitpunkt über die medizinische Entwicklung informiert und kann so die nächsten Schritte für den Patienten in die Wege leiten. Teilnehmen können alle DKV-Versicherten mit Krankheitskostenvollversicherung.Die Partnerschaften sind zunächst auf drei Jahre angelegt. In diesem Zeitraum werden die Erfahrungen von Patienten, Ärzten und DKV kontinuierlich evaluiert.

In einem gemeinsamen Schreiben teilen das Vorstandsmitglied Direktor Dr. U. Mainzer und der Vorsitzende des ERGO-Konzernbetriebsrats, Marco Nörenberg, mit: Hinsichtlich der wesentlichen Punkte zur Vereinheitlichung der ERGO-Personalsysteme (EPS) konnte zwischen Unternehmen und Konzernbetriebsrat eine Einigung erzielt werden. Ziel ist es, klare Strukturen zu schaffen, die Komplexität im Unternehmen zu reduzieren und das gemeinschaftliche Miteinander durch einheitliche Rahmenbedingungen zu stärken. In den vergangenen Monaten haben sich die Verhandlungsparteien daher intensiv damit beschäftigt, wie die zum Teil sehr unterschiedlichen Systeme, etwa bei der Vergütung, den Sozialleistungen oder der Arbeitszeit, im Sinne der Beschäftigten im Innendienst, angeglichen werden können. Ziel war dabei, eine in der Summe der vielen Einzelregelungen faire und ausgewogene Regelung zu finden. Der ERGO-Vorstand und der Konzernbetriebsrat haben den erarbeiteten Punkten zugestimmt. Diese müssen nun in Betriebsvereinbarungen ausformuliert werden. Als ersten Schritt zur Umsetzung von EPS ist beabsichtigt, unter Vorbehalt des endgültigen Abschlusses der Betriebsvereinbarungen, bereits jetzt die betrieblichen Sonderzahlungen auf Basis der vorgesehenen Neuregelung zu zahlen. Über Details soll in Kürze informiert werden. Zu den anderen EPS-Regelungen wie Arbeitszeit, Sozialleistungen, Vergütung, Stellenbeschreibung und Mitarbeitergespräch sollen die Mitarbeiter in den nächsten Wochen auf dem Laufenden gehalten werden.

 

1.4.2010

In der Einzel- und in der Gruppenversicherung werden die KombiMed Tarife D50 (Dental 50 %), D85 (Dental 85 %), DBE (Dentalbehandlung) und SHR (Sehhilfe, Reise) für GKV-Versicherte eingeführt. Die Einführung der KombiMed Tarife bedeutet gleichzeitig den Start in eine neue, modulare Tarifwelt im Bereich der Ergänzungsversicherungen, die das bestehende Produktportfolio in diesem Bereich nach und nach ersetzen wird. Die KombiMed Tarife wurden gemeinsam mit der Victoria Kranken entwickelt und kalkuliert und werden von beiden Unternehmen parallel angeboten. Den KombiMed Tarifen liegt ein eigener Bedingungsteil zugrunde, der sich in Aufbau, Reihenfolge und Inhalt im Wesentlichen an den MB/KK 2009 orientiert. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind kundenfreundlich formuliert. Maschinell können die Tarife erst ab dem 19.4.2010 aufgegeben werden.

I. KombiMed Tarife D50 und D85

Das Leistungsversprechen der KombiMed Tarife D50 und D85 sieht Serviceleistungen sowie Versicherungsschutz für Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen (bestimmte Kunststofffüllungen), Zahnkronen, Zahnersatz und implantologische Leistungen vor. Der Erstattungsprozentsatz beträgt 50 % bei KombiMed Tarif D50 bzw. 85% bei KombiMed Tarif D85.

Das Leistungsversprechen sieht folgende Besonderheiten vor: In den ersten drei Versicherungsjahren sind die Leistungen begrenzt auf insgesamt bis zu 250 Euro (KombiMed Tarif D50) bzw. 500 Euro (KombiMed Tarif D85) im ersten Versicherungsjahr, insgesamt bis zu 500 Euro (KombiMed Tarif D50) bzw. 1.000 Euro (KombiMed Tarif D85) im ersten und zweiten Versicherungsjahr, insgesamt bis zu 750 Euro (KombiMed Tarif D50) bzw. 1.500 Euro (KombiMed Tarif D85) in den ersten drei Versicherungsjahren. Werden die oben genannten zahnärztlichen Maßnahmen von goDentis-Partnerzahnärzten durchgeführt, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz um 5-%-Punkte auf 55 % (KombiMed Tarif D50) bzw. 90 % (KombiMed Tarif D85). Wird eine der oben genannten zahnärztlichen Maßnahmen (Ausnahme: Einlage- und dentinadhäsive Füllungen) im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz bei beiden KombiMed Tarifen auf 100 %. Für die KombiMed Tarife D50 und D85 sind nur zwei Gesundheitsfragen vorgesehen:

1. Findet zzt. eine Zahnbehandlung, die Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz, eine Parodontosebehandlung oder eine Kiefer-(Zahn-)Regulierung statt oder sind solche Maßnahmen beabsichtigt oder angeraten worden?

2. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind (außer Milch- und Weisheitszähnen sowie Zähnen, bei denen die Lücken durch benachbarte Zähne geschlossen wurden)?

Wird die Frage 1 mit „ja“ beantwortet, wird der Antrag in der Einzelversicherung abgelehnt, in der Gruppenversicherung erfolgt ein Leistungsausschluss für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Wird die Frage 2 mit „ja“ beantwortet, die Frage 1 jedoch mit „nein“, wird bei bis zu drei fehlenden nicht ersetzten Zähnen für jeden fehlenden Zahn ein Risikozuschlag in Höhe von 2 Euro bei KombiMed Tarif D50 bzw. 4 Euro bei KombiMed Tarif D85 für die Dauer des Vertrages erhoben. Dafür steht der Ersatz dieser Zähne unter Versicherungsschutz. Ab vier fehlenden nicht ersetzten Zähnen ist der Abschluss der Tarife nicht möglich, in der Gruppenversicherung wird ein Leistungsausschluss für Zahnersatz vergeben. Bei den KombiMed Tarifen D50 und D85 werden bereits ab Alter 0 Alterungsrückstellungen gebildet. Aus Beitragssicht kann der Abschluss der Tarife somit auch für Kinder sinnvoll sein, da die sonst übliche Kinder- bzw. Jugendlichenbeitragserhöhung entfällt. Bei den KombiMed Tarifen D50 und D85 können in der Einzelversicherung die besonderen Wartezeiten für Zahnbehandlung und Zahnersatz durch Einreichen eines zahnärztlichen Untersuchungsberichts innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erlassen werden. Die Kosten für den zahnärztlichen Untersuchungsbericht trägt der Antragsteller. In der Gruppenversicherung sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die KombiMed Tarife D50 und D85 sehen eine tarifbezogene Obliegenheit vor: Neben KombiMed Tarif D50 bzw. KombiMed Tarif D85 darf keine weitere Ergänzungsversicherung mit den oben genannten Leistungen für zahnärztliche Heilbehandlung bei der DKV oder einem anderen privaten Krankenversicherer fortgeführt oder abgeschlossen werden.

II. KombiMed Tarif DBE

Das Leistungsversprechen des KombiMed Tarifs DBE sieht Serviceleistungen sowie Versicherungsschutz für zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr, parodontologische Leistungen, Wurzelbehandlungen und Kieferorthopädie (Indikationsgruppen 1 bis 5) vor. Der Erstattungsprozentsatz beträgt 100%. Das Leistungsversprechen sieht folgende Besonderheiten vor: Wird zur Durchführung der PZR die Einrichtung eines goDentis-Partnerzahnarztes aufgesucht, erhöht sich der Erstattungshöchstbetrag von 75 Euro auf 100 Euro. Kieferorthopädische Leistungen sind nur erstattungsfähig, wenn der Versicherte bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu 1.500 Euro je Versicherungsfall ersetzt. Für KombiMed Tarif DBE ist eine Gesundheitsfrage vorgesehen:

Findet zzt. eine Zahnbehandlung, die Anfertigung oder Erneuerung von Zahnersatz, eine Parodontosebehandlung oder eine Kiefer-(Zahn-)Regulierung statt oder sind solche Maßnahmen beabsichtigt oder angeraten worden?

Wird die Frage mit „ja“ beantwortet, wird der Antrag in der Einzelversicherung abgelehnt, in der Gruppenversicherung erfolgt ein Leistungsausschluss für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Der KombiMed Tarif DBE ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und hat geschlechtsunabhängige Beiträge. Es gibt zwei Altersgruppen: Alter 0 bis 19 und Alter ab 20. Bei KombiMed Tarif DBE können in der Einzelversicherung die besonderen Wartezeiten für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie durch Einreichen eines zahnärztlichen Untersuchungsberichts innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erlassen werden. Die Kosten für den zahnärztlichen Untersuchungsbericht trägt auch hier der Antragsteller. In der Gruppenversicherung sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die DKV verzichtet bei KombiMed Tarif DBE in der Einzelversicherung auf die dreimonatige allgemeine Wartezeit für die PZR. In der Gruppenversicherung sind keine Wartezeiten vorgesehen. KombiMed Tarif DBE sieht eine tarifbezogene Obliegenheit vor: Neben KombiMed Tarif DBE darf keine weitere Ergänzungsversicherung mit den oben genannten Leistungen für zahnärztliche Heilbehandlung (ausgenommen PZR) bei der DKV oder einem anderen privaten Krankenversicherer fortgeführt oder abgeschlossen werden.

III. KombiMed Tarif SHR

Das Leistungsversprechen des KombiMed Tarifs SHR sieht Versicherungsschutz für Sehhilfen und für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu drei Monaten Dauer vor. Der Erstattungsprozentsatz beträgt 80 % für Sehhilfen bzw. 100 % für Leistungen bei Auslandsreisen. Das Leistungsversprechen sieht folgende Besonderheiten vor:

- Sehhilfen: Erstattungshöchstbetrag je Sehhilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 100 Euro, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 200 Euro. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind Sehhilfen nur unter der Voraussetzung erstattungsfähig, dass sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge ändert, ansonsten nur alle zwei Jahre.

- Auslandsreisekrankenversicherungsschutz: Bei Auslandsreisen steht dem Versicherten ein 24-Stunden-Notruf-Service zur Verfügung. Mehrkosten eines Rücktransportes sind auch dann erstattungsfähig, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland 14 Tage übersteigen würde. Erstattungsfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen Mehrkosten eines begleiteten Rücktransportes mitgereister gesunder Kinder unter 16 Jahren. Bei Transportunfähigkeit Nachleistungspflicht so lange, bis der Versicherte wieder transportfähig ist. Erstattungsfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen für den Transport von Arzneimitteln und Blutkonserven. Wird der Rücktransport bzw. der Transport von Arzneimitteln und Blutkonserven nicht durch die DKV organisiert, sind die Aufwendungen nur zu 80 % erstattungsfähig. Bei KombiMed Tarif SHR erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Der KombiMed Tarif SHR ist nach Art der Schadenversicherung kalkuliert und hat geschlechtsunabhängige Beiträge. Es gibt zwei Altersgruppen: Alter 0 bis 19 und Alter ab 20. Für Leistungen bei Auslandsaufenthalt bis zu drei Monaten Dauer verzichtet die DKV in der Einzelversicherung auf alle Wartezeiten. In der Gruppenversicherung sind keine Wartezeiten vorgesehen.

Bei den KombiMed Tarifen D50, D85, DBE und SHR verzichtet die DKV auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Die Antragsformulare bzw. Beitrittserklärungen sind jeweils zusammen mit dem Produktinformationsblatt (PiB), dem Kundeninformationsblatt (KiB), den AVB, dem Merkblatt Datenschutz und dem Informationsblatt BaFin im Flyer eingelegt. Die KombiMed Tarife werden in der Gruppenversicherung in alle Gruppenversicherungsverträge (Firmen und Verbände), in denen Ergänzungstarife Vertragsbestandteil sind, zum 1.4.2010 technisch für den möglichen Abschluss eingestellt. Wie üblich müssen die neuen Tarife erst noch den Vertragspartnern (voraussichtlich im April) vorgestellt werden. Die Einarbeitung der neuen Tarife in die einzelnen Gruppenversicherungsverträge und die entsprechende Überarbeitung der Arbeitsrichtlinien Vertrag erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Dennoch können Beitrittserklärungen bereits aufgenommen werden.

Zum 1.10.2010 wird die Verschmelzung der Victoria Krankenversicherung mit der DKV erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Vertrieb ein neues Produktangebot („Das Beste aus zwei Welten“) zur Verfügung stehen. Bereits ab sofort kann der Victoria-Vertrieb als Ventillösung ausgewählte DKV-Produkte im Neugeschäft anbieten:

- VollMed Tarif M4

- Tarif GST

- Tarif TC ab dem 43., 92., 183. und 365. Tag

- Tarif TN 2 ab dem 15., 22., 29. und 43. Tag

- Tarif PVN

Die „Ventiltarife“ können nur im Rahmen der Einzelversicherung und als DKV-Gesamtpaket angeboten werden, das heißt mit DKV-Pflegepflichtversicherung und bei Bedarf mit DKV-Krankentagegeld. Sonstige DKV- oder Victoria-Tarife (zum Beispiel Kur- oder Pflegezusatztarife) sollen nicht zusammen mit den „Ventiltarifen“ abgeschlossen werden.

 

28.4.2010

Die DKV und der Deutsche Hockey-Bund (DHB) setzen sich gemeinsam für die Gesundheit von Kindern ein. Durch gezielte Stabilisationsgymnastik sollen sie ihre Rumpf- und Rückenmuskulatur stärken. Die DKV engagiert sich seit 2006 als Premium-Partner des DHB. Zielgruppe der aktuellen Kampagne „Fit wie unsere Hockeystars“ sind Schulen und Hockey-Vereine. Diese können sich um die Durchführung eines Stabilitätstages für Kinder bei sich in der Sporthalle bewerben. Insgesamt werden 30 Termine bundesweit angeboten. Im Rahmen der Kampagne werden Broschüren, Poster und ein Kampagnen-Spot mit Top-Spielern der Hockey-Nationalmannschaften bei Stabilitätsübungen und Hockey-Szenen gezeigt. Bei Hockey-Veranstaltungen, wie etwa der ABN AMRO Champions Trophy der Herren vom 31.7. bis 8.8.2010 im Warsteiner HockeyPark in Mönchengladbach und auf der Verbands-Website www.hockey.de steht das Anschauungsmaterial kostenlos zur Verfügung. Die Stabilitätstage, die von der medizinischen Abteilung des DHB entwickelt worden sind, vermitteln spielerisch spezielle Übungen zur Stärkung der Oberkörpermuskulatur. Mitarbeiter der medizinischen Abteilung werden die Stabilitätstage fachgerecht umsetzen und begleiten.

 

1.5.2010

Die DKV ändert ihre Vertriebsstruktur. Es gibt keine organisatorische Parallelstruktur mehr zwischen den Geschäftsstellen als unterstützendem Innendienst und den Filialdirektionen. Mit der Integration von Vertriebsserviceeinheiten in die Filialdirektionen erfolgt die gesamte Vertriebsbetreuung vor Ort zukünftig einheitlich aus einer Hand. Dieser Schritt ist notwendig, um durch eine neue Qualität Wettbewerbsvorteile zu erzielen und fit für die Zukunft zu sein. Die neuen Vertriebsserviceeinheiten können sich als integraler Bestandteil der Filialdirektion voll und ganz auf die Bedürfnisse des Vertriebes einstellen. Gleichzeitig werden bestimmte, vorher dezentral organisierte Innendienst-Aufgaben, zentral bearbeitet. Somit sind die Voraussetzungen für eine optimale Zusammenarbeit der zentralen und dezentralen Einheiten geschaffen.

 

27.5.2010

cliMondo, das neue Tochterunternehmen der DKV, rundet mit seinem Engagement im stationären Bereich das medizinische Netzwerkangebot der DKV ab. Zusammen mit seinen bereits bestehenden Töchtern goDentis, goMedus und miCura verfügt das Unternehmen Gesundheit ab sofort über eine komplette sektorenübergreifende Versorgungsstruktur, die mittelfristig in allen Ballungsräumen vorhanden sein wird. Um den Kunden die Wahl eines Krankenhauses mit überdurchschnittlichem Service- und Komfortlevel zu ermöglichen, arbeitet die cliMondo GmbH derzeit daran, in Deutschland ein Netz ausgewählter Krankenhäuser - den sogenannten cliMondo-Partnerkliniken - auf- und schrittweise auszubauen. Dabei konzentriert sich cliMondo besonders darauf, die Partnerkliniken nach bestimmten Qualitätskriterien auszuwählen und kontinuierlich zu kontrollieren. Bei den cliMondo-Partnerkliniken liegt der Fokus auf einer umfassenden Diagnosenabdeckung sowie einem außergewöhnlich hohen Maß an Betreuung, Pflege, Service und Komfort. Im Rahmen einer cliMondo-Kooperation geht es darum, den in den Häusern bereits gegebenen hohen Standard in den Bereichen Medizin, Betreuung, Service und Komfort weiter auszubauen, um diesen für die Patienten gewinnbringend einzusetzen. Dr. Dirk Schattenberg und Dr. Andreas Kottmeier sind die Geschäftsführer des neuen Unternehmens mit Sitz in Köln. Grundlage der Kooperation zwischen den ausgewählten cliMondo-Partnerkliniken und der cliMondo GmbH bildet eine vertragliche Vereinbarung (Franchise). Als ein besonderes Merkmal der cliMondo-Partnerkliniken steht Patienten während des gesamten Klinikaufenthaltes ein persönlicher Patientenbetreuer für individuelle Fragen und persönliche Wünsche zur Verfügung. Er begleitet den Patienten während des gesamten Aufenthaltes. Weitere Vorteile sind besondere Patientenzimmer mit komfortablen Ambiente und moderner Ausstattung, eine regelmäßige Erfassung der Patientenzufriedenheit sowie nach dem Klinikaufenthalt eine optimierte Zusammenarbeit von ambulanter Betreuung und nachstationärer Pflege durch individuelle Versorgungsangebote. Die erste Kooperation besteht mit den DRK-Kliniken in Berlin. Die beiden Häuser DRK Klinikum Berlin Westend und DRK Klinikum Berlin Park-Sanatorium Dahlem sind seit April 2010 cliMondo-Partnerkliniken. Ziel ist es, ab 2011 das Kliniknetzwerk in wichtigen deutschen Ballungsgebieten auszuweiten. Die geplante Expansionsrate liegt bei mindestens 2 weiteren Partnerkliniken pro Jahr.

 

1.6.2010

Im Rahmen einer Neuausschreibung wurden die Reinigungsdienstleistungen für die Gebäude H2 und H3 neu vergeben. Die wesentliche Veränderung liegt in der Erweiterung des Reinigungszeitfensters. Mit Beginn des neuen Vertrags werden die Reinigungsarbeiten in der Zeit von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr ausgeführt. Mit dem Dienstleister ist vereinbart, dass sämtliche lärmintensiven Arbeiten (z. B. Staubsaugen) in den Bürobereichen wie gewohnt erst ab 19.00 Uhr ausgeführt werden.

 

11.6.2010

Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder und der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze als Vertreter des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie überreichen in Berlin für die ERGO-Standorte Berlin, Hamburg, Köln, Mannheim und München die Zertifikate zum audit berufundfamilie®. Mit diesen Zertifikaten zeichnet die Gemeinnützige Hertie-Stiftung Unternehmen aus, die sich kontinuierlich für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie engagieren. Mit Düsseldorf, das bereits seit 2002 zertifiziert ist, sind nun alle ERGO-Standorte ausgezeichnet. Das audit berufundfamilie® unterstützt Unternehmen dabei, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie laufend zu verbessern.

 

27.6.2010

Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrates, Generaldirektor i. R. G. Kalbaum, stirbt im Alter von 89 Jahren.

 

30.6.2010

Die Bundesversammlung wählt Christian Wulff als Nachfolger von H. Köhler zum Bundespräsidenten, der am 31.5.2010 zurückgetreten ist.

Die Pressestelle gibt die erste Aussendung der Info-Serie zum DKV-Report „Wie gesund lebt Deutschland?“ heraus. Die DKV hat gemeinsam mit der Sporthochschule Köln repräsentativ 2.500 Menschen nach ihren Alltagsgewohnheiten und Einstellungen befragt. Einige Ergebnisse werden in dieser zehnteiligen Serie jeweils mittwochs an die Presse geschickt.

 

8.7.2010

Einer Pressemitteilung des PKV-Verbands ist zu entnehmen, dass MEDICPROOF, die Tochtergesellschaft des PKV-Verbandes für medizinische Gutachten, vor einer erheblichen Erweiterung ihrer Aufgaben steht. So wird das Unternehmen künftig auch Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen durchführen, wozu derzeit eine neue Abteilung aufgebaut wird. Entsprechend dem Anteil der Privatversicherten an der Bevölkerung wird MEDICPROOF künftig etwa 10 % der Pflegeeinrichtungen in Deutschland prüfen. Mit diesem Schritt setzt der PKV-Verband seinen eigenständigen Kurs in Sachen Pflegequalität fort, der mit der Gründung der Compass-Pflegeberatung sowie der Stiftung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ begonnen hat. Bislang hat sich MEDICPROOF vor allem mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Privatversicherten sowie deren Zuordnung zu einer Pflegestufe befasst. Damit ist das in Köln ansässige Unternehmen im Hinblick auf die Pflegeversicherung das Pendant zum Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK). MEDICPROOF arbeitet derzeit mit bundesweit annähernd 900 freiberuflichen ärztlichen Gutachtern und Pflegefachkräften zusammen.

 

12.7.2010

Im Zuge des Projektes „Neue ERGO“ wurde vom ERGO-Vorstand beschlossen, dass an allen Hauptsitzen der Spezialmarken DKV und D.A.S. beide Marken - ERGO und die Spezialmarke - dargestellt werden sollen. Damit wird auch am Standort nach außen deutlich, auch die Spezialmarken sind Bestandteil der ERGO. Die baulichen Maßnahmen sind am Standort Köln abgeschlossen. Seitlich des Haupteingangs zum Gebäude H1 wurde neben der DKV-Leuchtwerbung ein ERGO-Standtransparent installiert. Am Kern türkis, Ecke Scheidtweilerstraße/Melatengürtel wurden zwei ERGO-Leuchtwerbeanlagen auf Höhe der 8. Etage angebracht und am H2-Turm wurde das DKV-Logo an der Stirnseite gegen ein ERGO-Logo ausgetauscht. Unverändert bestehen blieb das DKV-Logo an der Seite in Richtung Melatengürtel. Darüber hinaus wurde an der Glasfassade am Haupteingang des Gebäudes H2 ein DKV-Logo durch ein ERGO-Logo ersetzt.

 

24.7.2010

Durch das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften wird in § 130a Absatz 1 SGB V die Pflicht zur Gewährung von Rabatten auch für Arzneimittel, die gemäß § 129a SGB V von einer Krankenhausapotheke abgegeben werden, eingefügt. In der Praxis ist es wiederholt zu unterschiedlichen Auslegungen gekommen, ob auch die Abschläge nach den Absätzen 3a und 3b des § 130a SGB V Anwendung finden auf Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken abgegeben werden. Der PKV-Verband plädiert für eine Klarstellung, daß bei der Abgabe eines Arzneimittels in einer Krankenhausapotheke - wie bei Abgabe in einer öffentlichen Apotheke auch - die Abschläge nach Absatz 3a und 3b zu gewähren sind.

(DKVI 2.7.10)