1958 bis 1971
30.1.1958
Der Vorstand stiftet eine Verdienstnadel in drei Stufen (Bronze, Silber und Gold) für außergewöhnliche Leistungen.
1.2.1958
Das Berufsbild für den Lehrberuf Versicherungskaufmann wird durch Erlass des Bundeswirtschaftsministers staatlich anerkannt. Bestandteil dieses Erlasses ist auch ein Berufsbildungsplan, der die dem Lehrling in den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten spezifiziert.
1. und 21.4.1958
Die DKV führt die Wahltarife 58 ein. Diese umfassen die Tarifgruppen AN (AN0,AN1,AN2,AN3,AN4) für ambulante Behandlungskosten, FN (FN1,FN2,FN3,FN4) für ambulante Behandlungskosten mit einer Selbstbeteiligung zwischen 120 DM und 300 DM je Kalenderjahr, ZN (ZN0,ZN1,ZN2,ZN3,ZN4) für zahnärztliche Leistungen, SN (SN0,SN1,SN2,SN3,SN4) für Krankenhauspflege und stationäre Behandlungskosten, ON (ON0,ON1,ON2,ON3,ON4) für Operationskosten und K (K1,K2,K3,K4) für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte. Die Tarife AN0, ZN0, SN0 und ON0 können nicht mit anderen Tarifen kombiniert werden. Die Versicherbarkeit der Tarife der Tarifgruppe ZN ist an das Vorhandensein eines Tarifs der Tarifgruppen AN oder FN gebunden. Zusätzlich werden die Tarife EN 1 und EN 2 als Ergänzungstarife zu einer anderweitig bestehenden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Diese Zusatztarife umfassen lediglich stationäre Leistungen. Die wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen SPO-Tarif (Ergänzungstarif der Wahltarife 53) ist der Einschluss der Entbindungskosten in den Versicherungsschutz. Außerdem werden die Krankentagegeldtarife TN für Selbstständige und freiberuflich tätige Personen, TA für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, TZ1, TZ2 und TZ3 für Angestellte und TL1, TL2 und TL3 für Arbeitgeber eingeführt. Als Krankenhaustagegeldtarif wird der Tarif TK eingeführt. Die AVB der Wahltarife 58 sehen einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht der DKV vor, das bisher in den ersten drei Versicherungsjahren ausgeübt werden konnte. Dafür wird die Möglichkeit geschaffen, in den ersten beiden Versicherungsjahren einen versicherungsmedizinischen Beitragszuschlag zu erheben. Die bisherige Aussteuerung für die in den ersten drei Versicherungsjahren behandelten chronischen Krankheiten entfällt. Eine Aussteuerungsbeschränkung besteht auch nicht mehr bei Geisteskrankheiten. Psychotherapie, psychosomatische und hypnotische Behandlungen bedürfen jedoch der vorherigen Genehmigung. Die Jahreshöchstsätze werden bis auf die Ausnahmefälle der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes beseitigt. Der Versicherungsschutz wird auf das europäische Ausland ausgedehnt („Europa-Police“). Anomalien, angeborene Leiden und Gebrechen bei Neugeborenen, die von Geburt an versichert sind, werden in den Versicherungsschutz miteinbezogen. Die DKV ist damit der erste Krankenversicherer, der diesen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Für neugeborene Kinder wird Wartezeiterlass auch dann gewährt, wenn nur ein Elternteil versichert ist. Grundlage für die Erstattungsberechnung wird das Leistungsverzeichnis C. Es basiert auf den neuesten Erkenntnissen über ärztliche Leistungen. Die Erstattungssätze sind teilweise höher als die Gebührensätze der Privat-Adgo und der PREUGO.
Mai 1958
Die Schriftleitung der DKV-Nachrichten übernimmt Rolf Jünger.
2.5.1958
Das neu gestaltete Belegschaftskasino wird seiner Bestimmung übergeben.
4.6.1958
Zu den Zielen der von der Bundesregierung am 29.10.1957 angekündigten Reform der GKV gehört es, die Versicherungspflicht auf Angestellte und Arbeiter zu begrenzen, deren Einkommen unter der bisher schon für Angestellte geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt, und die 1941 außer Kraft gesetzte Versicherungsberechtigungsgrenze in modifizierter Form wieder einzuführen. Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands beschließt deshalb in Bad Schachen, den Übertritt von der GKV zur PKV zu erleichtern. Die „Schachener Beschlüsse“ gelten für alle Personen, die mindestens 12 Monate bei der GKV versichert waren, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Einkommen die Versicherungspflicht- oder die -berechtigungsgrenze übersteigt. Diese Personen haben die freie Wahl zwischen den Krankheitskostentarifen eines PKV-Unternehmens. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Die Versicherungszeit bei der GKV wird auf die Wartezeiten angerechnet. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Da es zu der Reform der GKV nicht kommt, erlangen auch die „Schachener Beschlüsse“ keine praktische Bedeutung.
10.6.1958
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1957 fest. Die Zahl an Versicherten ist inzwischen auf 947.000 Personen gestiegen. Die Beitragseinnahmen betragen 142.442.000 DM. Es gibt 2.413 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
21.8.1958
Der Vorstand beruft eine sechs Mitglieder umfassende Rationalisierungskommission unter dem Vorsitz von Direktor Dr. H. Ullmann.
30.9.1958
Der Vorstandsvorsitzer Generaldirektor A.F. Samwer stirbt infolge eines Autounfalls, der sich während der Fahrt von einer Sitzung des Karlsruher Stadtrates zu seinem Wohnort Herrenalb ereignet.
Direktor Dr. G. Giesen scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus dem Vorstand aus.
Die Rationalisierungskommission legt eine Arbeitsstudie über die Möglichkeiten einer Rationalisierung der Innenorganisation der DKV vor.
Die Amtszeit des Versicherungsbeirates beim BAV endet. Generaldirektor i. R. Dr. A. Tosberg scheidet aus dem Beirat aus.
21.10.1958
Der Aufsichtsrat beruft mit Wirkung vom 1.11.1958 das ordentliche Vorstandsmitglied Direktor W. Kiencke zum Vorstandsvorsitzer und den bisherigen Syndikus Direktor Dr. H. Ullmann als stellvertretendes Mitglied in den Vorstand. Der Vorstandsvorsitzer übernimmt die Zuständigkeit für die Personal- (P) und Verwaltungsabteilung (H) sowie für die Abteilung Vermögensverwaltung (V). Direktor Dr. H. Ullmann ist für die Rechts- (R) und Mahnabteilung (T), die Abteilung Schadenrevision (S) und das Erstattungswesen zuständig.
November 1958
Die Bezeichnung Generaldirektion wird wieder durch den herkömmlichen Begriff Hauptverwaltung ersetzt.
20.12.1958
Die Rationalisierungskommission legt eine zweite Arbeitsstudie über Möglichkeiten einer Rationalisierung der DKV vor.
1959
In diesem Jahr wird Horst Spendel (Hauptverwaltung) neuer Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates. Sein Stellvertreter wird Willi Bockskopf (Köln).
Das DKV-Signet erfährt eine neue Veränderung.
Die Tarifgruppe P der Wahltarife 53 wird um die Tarife Ph, Pi und Pj erweitert, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes an die steigenden Krankenhauspflegekosten ermöglichen sollen.
Außerdem werden die so genannten Großschadentarife GS und GK eingeführt. Sie sehen besonders hohe Leistungen für stationäre Behandlungen vor. Der Tarif GK sieht darüber hinaus Leistungen für eine Genesungskur von bis zu 28 Tagen vor. Versicherungsfähig sind nur Männer bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Die Wartezeiten werden durch eine leistungsfreie Zeit (Karenzzeit) von drei Monaten ersetzt. Diese kann aber aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erlassen werden.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und die DKV vereinbaren einen Vertrag, der im Rahmen des ADAC-Auslandsschutzbriefes eine Auslandsreise-Krankenversicherung (ADAC-Auslandskrankenschutz) vorsieht.
Die DKV betreibt seit diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Berlinischen Lebensversicherung, Wiesbaden, die Restkaufgeldversicherung im Zusammenhang mit der Finanzierung von Wirtschaftsgütern. Diese neuartige Versicherungsform stellt eine Kreditsicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder des Todes des Kreditnehmers dar.
1.1.1959
Die Filialdirektion Berlin geht aus der Abteilung Berlin hervor.
Januar 1959
Die DKV beginnt mit dem Aufbau ihrer künftigen Hauptverwaltung in Köln. Bis zum Frühjahr 1961 werden Teile der Hauptverwaltung in gemietete oder gekaufte und über das ganze Stadtgebiet verteilte Räume (Gereonstraße 18-32, Fahrbachhaus am Neumarkt, Aachener Straße 273-277 in Weiden) verlagert.
1.2.1959
Direktor Dipl.-Mathematiker Berend Feddersen tritt sein Amt als ordentliches Vorstandsmitglied und Leiter des Technischen Dezernates an, das die Mathematische Abteilung, das Lochkartenbüro und die Betrie
31.3.1959
Das Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.F. Kühne tritt in den Ruhestand.
1.4.1959
Die vom Bundesminister des Innern erlassenen „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)“ vom 19.3.1959 treten in Kraft. Sie lösen die durch Runderlass des Reichsfinanzministers vom 25.6.1942 bekannt gegebenen Beihilfengrundsätze (BGr.) ab. Aufgrund der neuen Bestimmungen werden die Beihilfeleistungen voll gewährt, ohne dass Versicherungsleistungen abgezogen werden. Auf der anderen Seite werden deswegen auch nicht mehr wie früher die in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung gezahlten Krankenversicherungsbeiträge des Beihilfeberechtigten erstattet. Die Länder Baden-Württemberg (13.7.1959), Bayern (1.4.1959), Berlin (23.6.1959), Hamburg (16.6.1959), Niedersachsen (25.3.1959) und Schleswig-Holstein (5.6.1959) übernehmen die Beihilfevorschriften des Bundes weitgehend unverändert. In Hessen ist die Gewährung von Beihilfen bereits am 6.8.1958 geregelt worden. Rheinland-Pfalz gewährt Beihilfen aufgrund einer Verordnung vom 31.3.1958. Für Nordrhein-Westfalen gelten die BGr. in modifizierter Form weiter.
Ein neuer Manteltarifvertrag (MTV) tritt in Kraft, der von 15 auf 23 Paragraphen erweitert und in vier Abschnitte gegliedert ist.
1.5.1959
Eine am 28.4.1959 zwischen Vorstand und Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung tritt in Kraft. Die Bestimmungen über die Alters- und Hinterbliebenenversorgung werden aktualisiert. So konnten bisher Mitarbeiterinnen erst nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit eine Lebensversicherung abschließen. Die Höchstversicherungssumme beträgt 30.000 DM. Darüber hinaus werden eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die Übernahme der vollen Prämie im Invaliditätsfall und der versicherungsmedizinischen Beitragszuschläge zu zwei Dritteln sowie eine beitragsfreie Krankenhaustagegeldversicherung eingeführt.
25.5.1959
Das Gesetz zur Änderung verkehrsteuerlicher Vorschriften ändert das Versicherungssteuergesetz (VersStG) vom 9.7.1937 dahingehend, dass das Versicherungsentgelt nun für alle Krankenversicherungsverträge von der Besteuerung ausgenommen ist. Bisher unterlag der Beitrag für Krankentagegeldversicherungen, soweit das Tagegeld 4 DM überstieg, der Steuerpflicht.
26.5.1959
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1958 fest und ernennt Direktor H. Paeth mit Wirkung vom 1.6.1959 zum ordentlichen Vorstandsmitglied. Nachdem die Zahl an Versicherten im Laufe des Jahres 1944 schon einmal die Millionengrenze überschritten hatte, wird diese Grenze im Verlauf des 32. Geschäftsjahres erneut erreicht. 1.003.000 Personen sind nun bei der DKV versichert. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 157.079.000 DM. Es werden 2.577 Mitarbeiter beschäftigt. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
1.7.1959
Die Bundesversammlung wählt Dr. h. c. Heinrich Lübke zum neuen Bundespräsidenten. Am 13. September tritt er die Nachfolge von Prof. Dr. T. Heuss an.
August 1959
Die DKV führt eine Auslandsreise-Summenversicherung (Tarif AS) ein. Dieser Tarif sieht die Erstattung der bei einer Auslandsreise, die zwischen einer Woche und 13 Wochen betragen darf, entstehenden Behandlungskosten bis zu 1.000 DM vor. Diese Summe kann mehrfach bis zu 5.000 DM versichert werden.
September 1959
Der Bau des neuen Hauptverwaltungsgebäudes am Hohenstaufenring (an der Stelle des alten Hohenstaufenbades) in Köln beginnt.
November/Dezember 1959
Die Schriftleitung der DKV-Nachrichten verlegt ihren Sitz nach Weiden in die Aachener Straße 273-277.
9.12.1959
Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands werden neu verteilt. Vorstandsvorsitzer Direktor W. Kiencke ist für die Generalia, die Filialdirektion Berlin, die Abteilungen Verwaltung, Buchhaltung, Vermögensverwaltung und Personal, die Steuerangelegenheiten und den Betriebsrat zuständig. Das Dezernat von Direktor B. Feddersen umfasst die Mathematische Abteilung, die Antrags- und Bestandsabteilung, das Lochkartenbüro, den Gesellschaftsarzt und die Betriebsorganisation und -inspektion. Direktor H. Paeth ist für die Organisationsabteilung und die Filialen verantwortlich. Zum Dezernat von Direktor Dr. H. Ullmann gehören die Rechts- und Schadenabteilung.
1.1.1960
Die Filialdirektion Wuppertal wird gegründet. Ihr Filialgebiet wurde vorher von der Landesdirektion für das Rheinland in Köln betreut. Sie wird Testfiliale für neue Arbeitsmethoden (zum Beispiel Abschaffung der Versicherungsakte als tägliches Arbeitsmittel).
1.3.1960
Der Tarifvertrag führt für die Arbeitnehmer des Innendienstes die 5-Tage-Woche ein und verkürzt die wöchentliche Arbeitszeit auf 43 3/4 und die tägliche Arbeitszeit auf 8 3/4 Stunden.
23.5.1960
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1959 fest und ernennt Direktor Dr. H. Ullmann mit Wirkung vom 1.6.1960 zum ordentlichen Vorstandsmitglied. Mit 1.081.000 Versicherten und Beitragseinnahmen von 176.169.000 DM endete das 33. Geschäftsjahr. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 2.727.
8.6.1960
Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 5.000.000 DM.
Das Aufsichtsratsmitglied Direktor i. R. G. v. Bruchhausen scheidet aus dem Aufsichtsrat aus. Nachfolger wird Direktor Armin Fink (Hamburg-Mannheimer).
Der Hauptausschuss des PKV-Verbands wählt Direktor W. Kiencke zum Mitglied des Sozialpolitischen Arbeitsausschusses und des Presseausschusses. Prokurist W. Seyfert wird als Nachfolger von Abteilungsdirektor Hoffmann in den Ausschuss für Rechnungslegung berufen.
1.9.1960
Neuer Chefmathematiker wird Abteilungsdirektor Hansjörg Mayer.
1.1.1961
Die Filialdirektionen Köln und Mittelrhein entstehen durch Aufteilen des Bestandes und des Filialgebietes der Landesdirektion für das Rheinland.
Die Deutsche Bundespost führt zur Verbesserung und Vereinfachung des Postverkehrs vierstellige Postleitzahlen ein. Die Einführung der neuen Postleitzahlen, welche die Umstellung von Adressenbeständen und Karteien erfordert, bringt in der Anlaufzeit erhebliche Mehrbelastungen mit sich.
10.1.1961
Eine neue Verteilung der Aufgabenbereiche innerhalb des Vorstands wird bekannt gegeben. Die Dezernate des Vorstandsvorsitzers Direktor W. Kiencke und von Direktor H. Paeth bleiben unverändert. Aus dem Lochkartenbüro innerhalb des Dezernats von Direktor B. Feddersen ist inzwischen eine Abteilung geworden. Das Dezernat von Direktor Dr. H. Ullmann wurde durch die Mahnabteilung und die Erstattungsabteilung erweitert. Die Schadenabteilung wurde inzwischen wieder in Schadenrevision umbenannt.
24.3.1961
Die Filialdirektion Köln bezieht ihre Räume im neuen Hauptverwaltungsgebäude auf dem Hohenstaufenring 62. Mit diesem Einzug werden die einzelnen Teile des Gebäudes auch von der Hauptverwaltung sukzessive bezogen. Gleichzeitig beginnt die zentrale Bearbeitung des Versicherungsbestandes in der Hauptverwaltung. Die Zentralisation soll die Filialen von Verwaltungsaufgaben entlasten und zu einer rationelleren Bearbeitung der Versicherungs- und Leistungsanträge sowie sonstiger Vertragsangelegenheiten nach einheitlichen Richtlinien führen. Die Vertragsverwaltung übernehmen die Vertragsabteilungen C, D und E; das Bearbeiten der Leistungsanträge die Erstattungsabteilungen X, Y und Z. Vertragsspiegel, die alle wichtigen Vertragsdaten enthalten, und Korrespondenzblätter, in denen frühere Korrespondenz stichwortartig zusammengefasst wird, werden geschaffen und das allgemein gebräuchliche System der Versicherungsakte (=Sammelmappe aller Vorgänge zu einem Vertrag) wird durch die Lose-Blatt-Ablage-Form ersetzt.
21.4.1961
Das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts für Angehörige der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen (Unterhaltssicherungsgesetz) vom 26.7.1957 wird dahingehend geändert, dass nunmehr nicht krankenversicherungspflichtige Wehrpflichtige für nicht krankenversicherungspflichtige Familienangehörige ohne eigenes Einkommen als Sonderleistungen unter anderem die Beiträge für eine private Krankenversicherung erhalten.
1.5.1961
Die Filialdirektion Lüneburg wird gegründet. Sie übernimmt ihr Filialgebiet von den Filialdirektionen Hamburg, Schleswig-Holstein und Hannover.
9.5.1961
Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine neue Betriebsvereinbarung. Sie tritt rückwirkend am 1.5.1961 in Kraft und ersetzt diejenige vom 28.4.1959.
21.6.1961
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1960 fest, verleiht dem Vorstandsvorsitzer W. Kiencke den Titel Generaldirektor und beruft mit Wirkung vom 1.7.1961 Direktor Dipl.-Versicherungsverständiger Gunther Albers als stellvertretendes Mitglied in den Vorstand. Er betreut die Abteilungen Hauptbuchhaltung, Antrag und Vertrag. Am Ende des 34. Geschäftsjahres hat die DKV 1.147.000 Versicherte. Die Beitragseinnahmen sind auf 199.556.000 DM gestiegen. Es werden 3.011 Mitarbeiter beschäftigt. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
1.7.1961
Die Abteilung Innenrevision (I) wird gebildet. Sie untersteht dem Vorstandsvorsitzer.
Juli 1961
Der Vorstand zieht mit den restlichen Abteilungen aus der provisorischen Unterkunft, einem ehemaligen Herrenhaus in Weiden, in das neue Hauptverwaltungsgebäude. Der Umzug der Hauptverwaltung von Berlin nach Köln und innerhalb Kölns ins neue Hauptverwaltungsgebäude ist damit abgeschlossen.
Der bisherige in allen AVB enthaltene Leistungsausschluss für Sportunfälle wird aufgehoben.
5.7.1961
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat.
1.8.1961
Eine neue Aufteilung der Vorstandsdezernate tritt in Kraft. Generaldirektor W. Kiencke ist für das Chefsekretariat (Cfs), die Innenrevision (I), die Personal- (P) und Verwaltungsabteilung (H), die Abteilung Vermögensverwaltung (V), den Gesellschaftsarzt, die Prüfer und Treuhänder und den Betriebsrat zuständig. Das Dezernat von Direktor B. Feddersen umfasst die Betriebsorganisation (B), die Mathematische Abteilung (M) und die Lochkartenabteilung (L). Direktor H. Paeth ist verantwortlich für die Organisationsabteilung (O), das Werbebüro (W), die Filialen und den Außendienst. Direktor Dr. H. Ullmann zeichnet für die Rechtsabteilung (R), die Schadenrevision (S), die Steuer und Steuerberater, die Erstattungs- (X, Y und Z) und die Mahnabteilung (T) verantwortlich. Zum Dezernat von Direktor G. Albers gehören die Hauptbuchhaltung (F), die Antrags- (A) und die Vertragsabteilung (C, D und E).
September 1961
Die Tarife ON5 und ON6 werden in der Tarifgruppe ON der Wahltarife 58 eingeführt. Sie sollen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an die gestiegenen Operationskosten ermöglichen.
1.10.1961
Die Filialdirektion Karlsruhe wird gegründet. Sie geht aus einem Organisationsbüro der Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart hervor.
5.10.1961
Direktor Dr. H. Ullmann wird Mitglied des Ausschusses für Arztfragen des PKV-Verbands. Er wird Nachfolger von Prokurist H.-J. Stacks.
30.10.1961
Die Zusammenfassung der Mitarbeiter im Gebäude der Hauptverwaltung macht eine Ergänzung der Betriebsvereinbarung vom 9.5.1961 durch eine zwischen dem Vorstand und dem Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbarte Betriebsordnung notwendig. In dieser Betriebsordnung sind in erster Linie die Bestimmungen der Hausordnung vom 14.8.1961 berücksichtigt. Neu aufgenommen ist die bargeldlose Gehaltszahlung, die ab dem 1.1.1962 eingeführt werden soll.
26.12.1961
Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzer Generaldirektor Dr. H. Goudefroy (Allianz) stirbt.
1962
In diesem Jahr wird der Tarif AS2 eingeführt. Diese neue Auslandsreise-Summenversicherung richtet sich vor allem an Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten. Die Versicherungsdauer beträgt drei bis sechzig Monate. Die Versicherungssumme kann zwischen 1.000 DM und 10.000 DM jährlich liegen. Der Tarif AS wird nun als Tarif AS1 bezeichnet.
1.1.1962
Die Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart wird zugunsten der Filialdirektionen Stuttgart und Nordwürttemberg aufgelöst.
Eine Tarifvereinbarung tritt in Kraft, die die Arbeitszeit auf 8 1/2 Stunden pro Tag und 42 1/2 Stunden pro Woche verkürzt.
23.-25.5.1962
Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands wählt Generaldirektor W. Kiencke zu einem der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses und damit des PKV-Verbands.
1.6.1962
Der Deutsche Heilpraktikerschaft e.V. gibt ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) heraus, welches an die Stelle der bisherigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBOH) treten soll. Es stellt lediglich eine Übersicht der tatsächlich erhobenen Gebührensätze für die Leistungen der Heilpraktiker dar.
14.6.1962
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1961 fest. 1.233.000 Versicherte und Beitragseinnahmen von 227.774.000 DM stehen für das 35. Jahr der Geschäftstätigkeit. Die DKV hat 3.502 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und wählt Generaldirektor Dr. Gerd Müller (Allianz) als Nachfolger des verstorbenen Generaldirektors Dr. H. Goudefroy in den Aufsichtsrat. Dieser wählt ihn auch zu seinem stellvertretenden Vorsitzer.
1.7.1962
Die Abteilung für Programmierungsaufgaben wird gegründet. Sie gehört zum Vorstandsdezernat von Direktor B. Feddersen.
24.7.1962
Direktor G. Albers wird zum Mitglied des Ausschusses für Rechnungslegung des PKV-Verbands gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Prokurist W. Seyfert an.
1.10.1962
Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Innendienstes wird durch eine Vereinbarung der Tarifvertragsparteien verkürzt.
Oktober 1962
Die Zusammenfassung des Versicherungsbestandes aus den Filialdirektionen und dessen zentrale Bearbeitung in der Hauptverwaltung können als abgeschlossen angesehen werden. In der Hauptverwaltung arbeiten nun rund 1.400 Angestellte. Die Mitarbeiter wurden weitgehend aus den Filialdirektionen übernommen. Für sie und ihre Familien werden Wohnungen in Köln-Holweide, Köln-Merheim und in Weiden errichtet.
11.12.1962
Die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen des Saarländischen Ministers des Inneren regelt die Beihilfevorschriften für Beamte und Richter im Saarland neu und passt diese weitgehend an die Bundesbeihilfevorschriften an.
1.1.1963
Die Abteilung für Gruppenversicherung (G) wird gegründet. Auslöser ist der Wunsch, das Gruppenversicherungsgeschäft zu forcieren. Die bisher bestehenden Gruppenversicherungsverträge wurden in zwei Büros der Vertragsabteilung E verwaltet. Für die Leistungsanträge war ein Büro der Erstattungsabteilung Z zuständig. Diese bilden nun die ersten Büros der neuen Abteilung.
Die Filialdirektionen Bayreuth, Bochum und Siegen werden gegründet. Das Filialgebiet der Filialdirektion Bayreuth wurde vorher von der Filialdirektion Nürnberg betreut. Die Filialdirektion Bochum geht aus einer im August 1960 von der DKV übernommenen und seit 1928 als Generalagentur geführten Bezirksdirektion hervor. Die Filialdirektion Siegen entsteht aus einem 1953 von der damaligen Landesdirektion für das Rheinland in Köln gegründeten und am 1.1.1962 der Hauptverwaltung unterstellten Organisationsbüro.
1.2.1963
Die Filialdirektion für Schleswig-Holstein verlegt ihren Sitz von Hamburg-Altona nach Kiel und heißt jetzt Filialdirektion Kiel.
Februar 1963
Die DKV mietet in Köln Räume in der Kyffhäuser Straße und am Sachsenring an.
März 1963
Die „Ausweichbüros“ in der Kyffhäuser Straße und in der Mohrenstraße werden von den Abteilungen Organisation, Vermögensverwaltung, Schadenrevision und Gruppenversicherung, der Mathematischen und der Rechtsabteilung sowie dem Werbebüro, der Hausdruckerei und der Schulung bezogen.
30.4.1963
Direktor Dr. H. Ullmann scheidet aus dem Vorstand der DKV aus und übernimmt den Vorstandsvorsitz bei den Barmenia-Versicherungsgesellschaften.
Juni 1963
Die bisherige Landesdirektion für Westfalen in Dortmund wurde in Filialdirektion Dortmund umbenannt.
6.6.1963
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1962 fest und beruft Direktor Dr. jur. Horst Gittermann als Nachfolger von Direktor Dr. H. Ullmann und stellvertretendes Mitglied mit Wirkung vom 1.7.1963 in den Vorstand. Das 36. Geschäftsjahr schließt mit 1.340.000 Versicherten, 265.927.000 DM an Beitragseinnahmen und 3.370 Mitarbeitern. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 7.500.000 DM.
10.6.1963
Direktor Dr. H. Gittermann wird Mitglied des Steuerausschusses, des Ausschusses für Arztfragen und des Rechtsausschusses des PKV-Verbands.
20./21.6.1963
In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt.
2.7.1963
Die DKV gibt eine geschäftsplanmäßige Erklärung ab, die allen Mitarbeitern der DKV einen Beitragsnachlass von 20 Prozent einräumt.
25.7.1963
Der Bundespräsident beruft auf Vorschlag des Bundesrates mit Wirkung vom 1.10.1963 Generaldirektor W. Kiencke zum Mitglied des Versicherungsbeirates beim BAV.
September/Oktober 1963
Die Abteilung Zentraler Schreibdienst (K) wird gegründet und Direktor G. Albers unterstellt. Die Zusammenfassung der Schreibkräfte an einer zentralen Stelle wurde bereits seit dem Frühjahr erprobt. Bisher verfügte jede Abteilung über eigene Schreibkräfte. Diese Änderung stellt nicht nur für die DKV, sondern auch für viele andere Unternehmen eine Neuheit dar. Die Leiterin der neuen Abteilung stellt das Projekt deshalb bei zahlreichen Gelegenheiten vor.
5.9.1963
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren einen neuen Gehaltstarifvertrag, der am 1.10.1963 in Kraft tritt. Dieser ist erstmals in Paragraphen gegliedert.
6.9.1963
Die DKV führt die Wahltarife 63 mit Leistungsanpassung ein, die erstmals in der PKV eine automatische Anpassung der Leistungen und Beiträge an die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen vorsehen. Diese bestehen aus den Tarifgruppen AA für ambulante Behandlungen, FA für ambulante Behandlungen mit Selbstbeteiligung, ZA für Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie, KA für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte, SA für stationäre Behandlungen, OA für Operationen und GA für Genesungskuren (Anschlussheilbehandlungen), die jeweils zehn Leistungsstufen (zum Beispiel AA1,AA2,...,AA10) umfassen. Die Leistungen richten sich nicht nach einem Leistungsverzeichnis, sondern sehen entweder Pauschalvergütungssätze oder prozentuale Erstattungen bis zu einem bestimmten Höchstsatz pro Kalenderjahr oder Leistung vor. Krankheiten, die während der Wartezeiten behandelt werden, ziehen keinen Dauerausschluss mehr nach sich. Die Wartezeiten für Zahnbehandlung werden von sechs auf drei Monate, die für Zahnersatz und Kieferorthopädie von zwölf auf acht Monate und die für Entbindungen von neun auf ebenfalls acht Monate reduziert. Aufnahme- und Versicherungsscheingebühr werden nicht mehr erhoben.
Aufgrund von Presseveröffentlichungen von Generaldirektor W. Kiencke in der „Versicherungswirtschaft“ (Nr. 10/63) und in der „Zeitschrift für Versicherungswesen“ (Nr. 19/63) kommt es zu scharfen Auseinandersetzungen mit der Volkswohl (später: Continentale Krankenversicherung a.G.).
12.9.1963
Der Vorstand gibt bekannt, dass mit Zustimmung des Aufsichtsrates und des BAV für Mitarbeiterversicherungen ein Nachlass von 20 Prozent gewährt wird. Gleichzeitig entfällt ein Provisionsanspruch.
1.10.1963
Alle Mitarbeiterversicherungen werden ab diesem Zeitpunkt in der Abteilung für Gruppenversicherung verwaltet. Bisher waren die einzelnen Filialdirektionen dafür zuständig.
15.10.1963
Nach vierzehnjähriger Amtszeit tritt der erste Bundeskanzler Dr. K. Adenauer zurück. Einen Tag später wählt der Bundestag Prof. Ludwig Erhard ins Kanzleramt.
1.2.1964
In einem Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Verband der Angestellten-Kassen (Arzt-Ersatzkassen-Vertrag) wurde festgelegt, dass Mitglieder der Ersatzkassen, deren Einkommen die Angestelltenversicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 1.250 DM übersteigt, und deren mitversicherte Familienangehörige keinen Anspruch auf eine Behandlung als „Kassenpatient“ haben. Diese Bestimmung führt dazu, dass der oben genannte Personenkreis von den Ärzten privatärztliche Liquidationen erhält, von den Krankenkassen aber nur die Aufwendungen für eine entsprechende kassenärztliche Behandlung erstattet bekommt. Die von der PKV angebotenen Zusatzversicherungen decken den dadurch entstandenen Bedarf an Versicherungsschutz nicht. Deshalb beginnt die DKV, mit den am 31.1.1964 vom BAV in Berlin genehmigten Bedingungen für so genannte Anschlussversicherungen im Rahmen der Wahltarife 63 mit Leistungsanpassung zu arbeiten. Diese Bedingungen sehen die Anrechnung der Versicherungszeit bei der GKV auf die Wartezeiten und den Verzicht auf versicherungsmedizinische Beitragszuschläge und den Ausschluss von Vorerkrankungen vor. Dadurch wird der unmittelbare Übertritt von der GKV zur PKV möglich.
Februar 1964
Mit dem Bau des Erweiterungsbaues Mauritiuswall/Badstraße wird begonnen.
Februar/März 1964
Der Vorstand stellt Überlegungen über den Kauf eines Grundstücks für ein neues Hauptverwaltungsgebäude in der Aachener Straße in Köln-Braunsfeld an.
20.2.1964
Der Vorstand beschließt, dem Aufsichtsratsausschuss vorzuschlagen, für die Prokuristen eine Unfallversicherung von 25.000 DM für den Todesfall und von 50.000 DM bei Invalidität zu genehmigen.
29.2.1964
Der Vorstandsvorsitzer Generaldirektor W. Kiencke legt nach Auseinandersetzungen wegen der Anschlussversicherungen sein Amt als stellvertretender Vorsitzender des PKV-Verbands nieder. Dieser Rücktritt und das gestörte Verhältnis zum PKV-Verband führen zu Meinungsverschiedenheiten mit einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates.
5.3.1964
Der Hauptausschuss des PKV-Verbands beschließt in Abwesenheit von Generaldirektor W. Kiencke, den Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Verband der Angestellten-Kassen nicht zu einer verstärkten Werbung auszunutzen, obwohl der Verband zunächst versucht hatte, beim BAV ebenfalls die Genehmigung für Anschlussversicherungen zu erhalten, um den Vorsprung der DKV auszugleichen.
25.5.1964
Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine neue Betriebsvereinbarung, die am 1.6.1964 in Kraft tritt und diejenige vom 9.5.1961 ersetzt. Die abschließbare Versicherungssumme im Rahmen der Altersversorgung wird auf 40.000 DM erhöht.
1.6.1964
Das BAV stimmt aufgrund der geschäftsplanmäßigen Erklärungen vom 11. und 26.5.1964 der Ausdehnung der Geschäftstätigkeit auf Belgien zu.
Juni 1964
Der gesamte Vorstand nimmt auf Wunsch von Generaldirektor Dr. A. Alzheimer (Münchener Rück) und nach Einschaltung von Direktor Schneider (Mitglied des Vorstands der Münchener Rück und Mitglied des Aufsichtsrates der Vereinigten Versicherung AG) an der Mitgliederversammlung des PKV-Verbands teil. Die Teilnahme war zunächst wegen der Differenzen über die Anschlussversicherung abgesagt worden.
23.6.1964
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1963 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die DKV hat am 31.12.1963 1.464.000 Versicherte, Beitragseinnahmen von 308.711.000 DM und 3.632 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
20.7.1964
Das BAV genehmigt den Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen mit rechtsfähigen Vereinigungen von Angehörigen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig ausgeübt werden, und von Sammelinkassoverträgen mit Arbeitgebern.
8.10.1964
Die Niederlassung der DKV in Belgien wird ins Handelsregister eingetragen. Ihre Arbeit wird sie am 1.2.1965 aufnehmen.
November 1964
Die Filialdirektion Lüneburg verlegt ihren Sitz nach Harburg und heißt jetzt Filialdirektion Harburg.
15.12.1964
Die Amtsdauer der Betriebsräte wird von zwei auf drei Jahre verlängert.
Januar 1965
Das Grundstück Aachener Straße/Scheidtweilerstraße wird erworben.
1.2.1965
Die geänderte Struktur und Größe der DKV veranlassen den Vorstand, innerhalb der Gruppe der Handlungsbevollmächtigten (HB) gemäß § 54 HGB die Dienstbezeichnung Leitender Handlungsbevollmächtigter (Lt. HB) zu schaffen.
18.3.1965
Auf der Grundlage der Bundesärzteordnung (BÄO) vom 2.10.1961 und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31.3.1952 erlässt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie treten am 1.4.1965 anstelle der PREUGO in Kraft. Die Gebühren bemessen sich nach dem Ein- bis Sechsfachen der Sätze der Gebührenverzeichnisse. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der Leistung, des Zeitaufwandes, der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Zahlungspflichtigen und der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. Das Sechsfache der Sätze darf ohne entsprechende Vereinbarung nicht überschritten werden. Die GOÄ ist zwar primär anzuwenden, schafft aber kein zwingendes Recht. Sie gilt, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Privat-Adgo ist also bei entsprechender Vereinbarung weiterhin anwendbar.
1.6.1965
Das Land Nordrhein-Westfalen gleicht durch seine Beihilfenverordnung vom 9.4.1965 seine Beihilfevorschriften weitgehend den Regelungen des Bundes und der anderen Bundesländer an.
Juni 1965
Die bisherige Filialdirektion für Schwaben in Augsburg wurde in Filialdirektion Augsburg und die bisherigen Landesdirektionen für den Niederrhein in Düsseldorf und für Bayern in München wurden in Filialdirektionen Düsseldorf und München umbenannt.
14.6.1965
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 38. Geschäftsjahr fest. Es endet mit 1.574.000 Versicherten, Beitragseinnahmen von 356.723.000 DM und 3.949 Mitarbeitern. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 10.000.000 DM. Der Arbeitnehmervertreter O. Kunkel scheidet aus dem Aufsichtsrat aus. Nachfolger wird Arnold Warrelmann (Hauptverwaltung).
24./25.6.1965
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat.
1.7.1965
Neuer Chefmathematiker und Leiter der Mathematischen Abteilung wird Hans Georg Timmer.
Eine neue Aufteilung der Vorstandsdezernate wird veröffentlicht. Aus dieser Übersicht geht hervor, dass aus dem Werbebüro inzwischen eine Abteilung geworden ist.
24.8.1965
Das Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung (Mutterschutznovelle) hebt die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte ab dem 1.9.1965 auf 10.800 DM jährlich an.
15.12.1965
Eine außerordentliche Hauptversammlung ändert aufgrund des am 1.1.1966 in Kraft tretenden neuen Aktiengesetzes vom 6.9.1965 die Satzung.
1.1.1966
Die Zusammenarbeit mit der Bausparkasse Heimbau AG beginnt.
Februar 1966
Das Grundstück Aachener Straße/Scheidtweilerstraße/Melatengürtel wird gekauft.
1.4.1966
Die Abteilung für Gruppenversicherung wird neu organisiert und in einen Erstattungsbereich, einen Bereich Antrag, Buchhaltung, Innenorganisation und Vertrag und einen Bereich Angebotsabgabe aufgeteilt.
Der Bereich Elektronik (L), der die Abteilung für Datenverarbeitung (LD) und die Programmierabteilung (LP) umfasst, wird gebildet.
Der zum 31.12.1965 gekündigte Tarifvertrag wird mit einer Gehaltssicherung für ältere Arbeitnehmer und mit einem Arbeitgeberanteil zur befreienden Lebensversicherung wieder in Kraft gesetzt.
13./14.6.1966
Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands billigt „Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung (MBKK)“. Nach Anhörung des Versicherungsbeirates hält das BAV diese Bedingungen für geeignet, allgemein als Teil 1 der AVB verwendet zu werden. Im Teil 2 sind die unternehmenseigenen Tarifbedingungen zu regeln. Jedem Unternehmen ist es freigestellt, ob es die MBKK auch für bestehende Tarifwerke verwenden will. Bereits in der Vergangenheit hatte es aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung Bestrebungen gegeben, einheitliche Bedingungswerke zu schaffen. So veröffentlichte das RAA 1932 und 1933 die vom Reichsverband der privaten Krankenversicherung e.V. geschaffenen Normativbedingungen (NoB). Diese waren allerdings für Gegenseitigkeitsvereine und Aktiengesellschaften verschieden und wurden von den größeren Unternehmen nicht einheitlich übernommen. Anfang der 1950er Jahre wurden die NoB durch die Grundbedingungen (GB) abgelöst. Diese enthielten lediglich die Bestimmungen, die für alle Krankenversicherer von Bedeutung waren und die fehlende gesetzliche Regelungen ersetzen sollten, während der Inhalt der Tarifbedingungen und Tarife sich aus dem jeweiligen Geschäftsplan ergab. Unterschiedliche Fassungen für Gegenseitigkeitsvereine und Aktiengesellschaften waren nicht mehr vorgesehen. Aber auch die GB wurden von einer Reihe großer Unternehmen aus geschäftspolitischen und unternehmensinternen Gründen nicht eingeführt. Die Weiterarbeit an den GB seit 1960 führte schließlich 1964 zu der Überlegung, „Musterbedingungen“ zu konstruieren, die die vertragsrechtliche Vereinheitlichung ermöglichen sollten, ohne damit die Individualität der einzelnen Unternehmen zu beeinträchtigen.
22.6.1966
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1965 fest und ernennt die Direktoren G. Albers und Dr. H. Gittermann mit Wirkung vom 1.7.1966 zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern. Am Ende des 39. Geschäftsjahres gehören 1.701.000 Personen der Versichertengemeinschaft der DKV an. Die Beitragseinnahmen bilden die Summe von 409.175.000 DM. Die Belegschaft umfasst 4.207 Personen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
30.6.1966
Eine vom Vorstand und vom Betriebsrat der Hauptverwaltung beschlossene Betriebsordnung tritt in Kraft.
1.7.1966
Die DKV übernimmt den Versicherungsbestand der Krankenkasse der Beamten und Angestellten der Stadtverwaltung Wuppertal V.a.G. (2.423 Personen).
30.11.1966
Bundeskanzler Prof. L. Erhard tritt zurück. Sein Nachfolger wird Kurt Georg Kiesinger.
Dezember 1966/Januar 1967
Der Erweiterungsbau Mauritiuswall/Badstraße wird bezogen.
1.1.1967
Durch das Erste Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) vom 23.12.1966 werden alle Angestellten ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens arbeitslosenversicherungspflichtig. Im Falle einer Arbeitslosigkeit finden damit auf sie die Bestimmungen über die Krankenversicherung der Arbeitslosen Anwendung. Danach sind Arbeitslose Mitglieder des Trägers der GKV, dem sie im Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung angehören. Im Übrigen sind sie grundsätzlich Mitglieder der AOK oder der zuständigen Landkrankenkasse. Mit dieser Ausdehnung der Arbeitslosenversicherungspflicht erhält die gesetzliche Regelung der Krankenversicherung für Arbeitslose einschneidende Bedeutung für nicht krankenversicherungspflichtige Angestellte, die privat versichert sind. Soweit es sich in diesen Fällen um nur vorübergehende Arbeitslosigkeit handelt, besteht die Möglichkeit, Rechte und Pflichten des Krankenversicherungsvertrags ruhen zu lassen.
1967
In diesem Jahr wird der „DKV-Adler“ in das D von DKV einbezogen.
1.2.1967
Die Planung für den Bau eines neuen Hauptverwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Aachener Straße 300 durch die Architektengemeinschaft Kraemer, Pfennig und Sieverts beginnt.
1.6.1967
In der Krankentagegeldversicherung nach den Tarifen TA und TN werden Tarife mit erweiterter Höchstleistungsdauer eingeführt. Diese Tarife erhalten die Bezeichnungen TA2 und TN2. Die bisherigen Tarife TA und TN heißen jetzt TA1 und TN1.
14.6.1967
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1966 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Zahl an Versicherten hat sich auf 1.825.000 erhöht. Die Beitragseinnahmen betragen 483.419.000 DM. Es gibt 4.490 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und wählt Direktor Dr. Gerhard Theissing (Münchener Rück) als Nachfolger von Generaldirektor Dr. A. Alzheimer (Münchener Rück) in den Aufsichtsrat. Dieser muss aufgrund § 100 Abs. 2 Nr. 1 des neuen Aktiengesetzes aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, da er in mehr als zehn Aufsichtsräten vertreten ist. Zu seinem neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Aufsichtsrat Direktor Dr. F. Buchetmann (Münchener Rück).
1.7.1967
Die DKV führt prüfbare achtstellige Versicherungsnummern ein. Bisher wurden die Versicherungsnummern aus sechs Ziffern gebildet. Nun werden alle Versicherungsnummern einschließlich einer Prüfziffer auf acht Stellen erweitert. Die achte und damit letzte Stelle ist die Prüfziffer, die sich unter Anwendung des so genannten 11er-Verfahrens errechnet. Bei jeder maschinellen Verarbeitung wird die Richtigkeit der angegebenen Versicherungsnummer durch die elektronische Datenverarbeitung im Bruchteil einer Sekunde geprüft.
1.9.1967
Die Erdarbeiten für den Neubau Aachener Straße werden begonnen.
30.9.1967
Der Aufsichtsratsvorsitzende Generaldirektor Dr. H. Hitzler scheidet aus dem Vorstand der Hamburg-Mannheimer aus, bleibt aber Vorsitzender des Aufsichtsrates der DKV.
1.10.1967
Die am 1.9.1962 gegründete Bezirksdirektion Oldenburg wird Filialdirektion.
Im Bereich Elektronik wird die Abteilung für Datenaufbereitung (LA) eingerichtet.
20.10.1967
Die DKV gründet gemeinsam mit dem Hartmannbund, dem Verband der niedergelassenen Ärzte und Kassenärztlichen Vereinigungen den Verein Deutsches Institut für rationale Medizin e.V., dessen Zweck die Förderung der Forschung und wissenschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet der Computer-Medizin im Interesse der ambulanten Versorgung der Bevölkerung ist.
15.12.1967
Durch Meldung an das BAV treten Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft (WR) in Kraft. Sie beruhen auf den allgemeinen und den für die Versicherungswirtschaft speziell entwickelten wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen und sollen den Leistungswettbewerb und ein lauteres Geschäftsgebaren fördern sowie Missständen vorbeugen. Im Außendienst sollen nur zuverlässige und vertrauenswürdige Personen beschäftigt werden, die auch ausreichend für ihre Tätigkeit ausgebildet sind. Die WR lösen ältere Richtlinien der Fachverbände ab. Bereits in den 1930er Jahren hatte der Verband privater Krankenversicherungsunternehmen Deutschlands ein Merkblatt zur Führung des Konkurrenzkampfes herausgegeben. Am 22.6.1935 wurde es durch den Reichsverband der privaten Krankenversicherung durch das Merkblatt zur Ordnung des Wettbewerbs in der Krankenversicherung ersetzt. 1949 folgten die Richtlinien für die Führung des Wettbewerbs in der Krankenversicherung. Eine weitere Überarbeitung führte 1965 zu den Richtlinien für die Sicherung eines lauteren Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung.
1.1.1968
Das Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil (Finanzänderungsgesetz 1967) vom 21.12.1967 bezieht grundsätzlich alle Rentner als krankenversicherungspflichtige Mitglieder in die KVdR ein, auch wenn sie keinerlei Vorversicherungszeiten in der GKV haben. Allerdings wird ihnen eine Befreiungsmöglichkeit aufgrund einer vorhandenen privaten Krankheitskostenvollversicherung eingeräumt, sofern sie nicht während der letzten fünf Jahre vor Rentenantragstellung wenigstens 52 Wochen in der GKV versichert waren bzw. sofern nicht bei Hinterbliebenenrentnern der Verstorbene im Todeszeitpunkt als Arbeiter, Angestellter oder Rentner krankenversicherungspflichtig war.
18.1.1968
Die Planung für die Vertragsabteilungen übernimmt die neue Vertragsabteilung N.
3.2.1968
Der Verein Deutsches Institut für rationale Medizin wird zugunsten einer durch die DKV, den Verband der niedergelassenen Ärzte und den Hartmannbund errichteten Stiftung gleichen Namens aufgelöst.
28.2.1968
Die Gesellschaft für medizinische Datenerfassung und Auswertung mit beschränkter Haftung (GEMEDA) mit Sitz in Köln wird gegründet. Gesellschafter sind die DKV (50 Prozent), der Verband der niedergelassenen Ärzte (25 Prozent) und der Hartmannbund (25 Prozent). Ziel der GEMEDA ist die praktische Anwendung der Ergebnisse des Deutschen Institutes für rationale Medizin. Geschäftsführer wird das Vorstandsmitglied Direktor B. Feddersen.
1.3.1968
Die Vertrags- und Erstattungsabteilungen werden zu einem Bereich Vertrag (CDEN) und einem Bereich Erstattung (UXYZ) zusammengefasst.
Im Bereich Erstattung wird die Erstattungsabteilung U gebildet.
1.4.1968
Die DKV führt ein betriebliches Vorschlagswesen (BVW) ein. Erster BVW-Beauftragter wird Lt. HB Gerd Flensberg. Vorsitzender des Prüfungsausschusses wird Prokurist Hubert Langohr. Stellvertretender Vorsitzender wird Prokurist Rolf Dahl.
11.4.1968
Der modernisierte Auslandsreise-Summentarif AS1 mit vereinfachtem Abschlussverfahren und günstigeren Beiträgen wird eingeführt.
1.5.1968
Die am 20.3.1968 vom BAV genehmigten Wahltarife 63B werden eingeführt. Diese unterscheiden sich nur in den Tarifen für ambulante und zahnärztliche Behandlung (AB, FB und ZB) von den Wahltarifen 63, die nun als Wahltarife 63A bezeichnet werden.
8.5.1968
Der Schriftleiter der DKV-Nachrichten und Leiter der Werbeabteilung, Rolf Jünger, stirbt. Die Verantwortung für die DKV-Nachrichten übernimmt das Vorstandsmitglied Direktor H. Paeth.
20./21.5.1968
Der Gesamtbetriebsrat wählt Egmont Zoller (Hauptverwaltung) zum Vorsitzenden und Karl Schlüter (Kiel) zum stellvertretenden Vorsitzenden.
26.6.1968
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1967 fest. Die Zahl an Versicherten beträgt 2.042.000 und überschreitet damit die 2-Millionen-Grenze. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 550.313.000 DM. Es werden 4.781 Mitarbeiter beschäftigt. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und erweitert den Aufsichtsrat von neun auf zwölf Mitglieder. Generaldirektor Dr. H. Hitzler tritt vom Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zurück. Er bleibt aber Mitglied des Aufsichtsrates. Zu seinem Nachfolger wird der seit dem 1.10.1967 amtierende Vorstandsvorsitzende der Hamburg-Mannheimer, Generaldirektor Herbert Dau, gewählt. Dieser ist seit 1946 als SPD-Mitglied Abgeordneter und seit dem 1.4.1960 Präsident der Hamburger Bürgerschaft. Die weiteren Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind Direktor Dr. F. Buchetmann (Münchener Rück), Generaldirektor Dr. G. Müller (Allianz), Prof. Dr. Robert Ellscheid (Universität zu Köln), Direktor R. W. Eversmann (Allianz), Direktor A. Fink (Hamburg-Mannheimer) und Direktor Dr. G. Theissing (Münchener Rück). Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sind W. Bockskopf, H. Spendel und A. Warrelmann. Die Vergrößerung des Aufsichtsrates macht die Wahl eines weiteren Arbeitnehmervertreters notwendig.
27./28.6.1968
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Vorsitzender wird am 5.7.1968 Cornelius Keil. Stellvertretender Vorsitzender wird H. Spendel.
30.6.1968
Der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat A. Warrelmann legt aufgrund seiner Ernennung zum Prokuristen sein Amt nieder.
1.7.1968
Das Hausinspektorat wird gegründet. Es unterstützt die Mitarbeiter der Hauptverwaltung in ihrem Bemühen, Kunden der DKV und ihrer Kooperationspartner zu gewinnen.
Der Tarifvertrag sieht eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer vor.
19.7.1968
Das Aufsichtsratsmitglied Direktor A. Fink (Hamburg-Mannheimer) stirbt.
1.10.1968
Die 1964 innerhalb der damaligen Landesdirektion für Bayern eingerichteten Bezirksdirektion München-Land wird zur Filialdirektion Oberbayern.
22.10.1968
Die neu gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat E. Zoller (Hauptverwaltung) und K. Schlüter (Kiel) treten ihre Ämter an.
29.11.1968
Direktor Dr. Herbert Reincke wird als Nachfolger des verstorbenen Direktors A. Fink in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat beruft den Chefmathematiker Abteilungsdirektor Dipl.-Mathematiker H. G. Timmer mit Wirkung vom 1.1.1969 als stellvertretendes Mitglied in den Vorstand und verleiht ihm den Titel Direktor. Zu seinem Ressort gehören die Mathematische Abteilung, deren Leiter er bisher war, und die Abteilung für Gruppenversicherung (außer Erstattung). Das Amt des Chefmathematikers wird er noch bis zum 30.6.1972 bekleiden.
Dezember 1968
Der Rohbau des neuen Hauptverwaltungsgebäudes wird fertig gestellt. Am 14.1.1969 findet eine Richtfeier im Direktionskasino statt.
10./11.12.1968
Der Gesamtbetriebsrat bildet einen Ausschuss, der sich ausschließlich mit Angelegenheiten des Außendienstes beschäftigt. Sprecher dieses Außendienstausschusses (ADA) wird Horst Wolf (Bochum).
11.12.1968
Die Tarifpartner vereinbaren eine Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent des Bruttomonatsgehaltes, die im 2. Quartal des Kalenderjahres ausgezahlt wird. Sie erhält deshalb die inoffizielle Bezeichnung Urlaubsgeld.
1.1.1969
Die Filialdirektionen Duisburg und Krefeld werden gegründet. Die Filialdirektion Duisburg geht aus einem 1951 eröffneten und am 1.1.1965 in eine Bezirksdirektion umgewandelten Organisationsbüro und die Filialdirektion Krefeld aus einer am 1.2.1965 gegründeten Bezirksdirektion der damaligen Landesdirektion für den Niederrhein in Düsseldorf hervor.
Der Leiter der Abteilung Vermögensverwaltung, Horst Lange, wird zum Direktor ernannt.
Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Innendienstes wird durch den Tarifvertrag auf 8 1/4 bzw. 41 1/4 Stunden verkürzt.
9.1.1969
Direktor B. Feddersen scheidet aus dem Mathematisch-Statistischen Ausschuss des PKV-Verbands aus und wird Mitglied des Ausschusses für Betriebstechnik. Am 17.4.1969 wird er zu dessen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Nachfolger von Direktor B. Feddersen im Mathematisch-Statistischen Ausschuss wird Direktor H. G. Timmer. Abteilungsdirektor G. Ludwig tritt die Nachfolge von Generaldirektor W. Kiencke im Presseausschuss des PKV-Verbands an.
5.3.1969
Nachdem der Bundespräsident Dr. H. Lübke seinen vorzeitigen Rücktritt zum 30.6.1969 erklärt hat, wählt die Bundesversammlung Dr. Dr. Gustav Heinemann zu seinem Nachfolger.
21.5.1969
Die DKV übernimmt die Anteile des Verbands der niedergelassenen Ärzte und des Hartmannbundes an der GEMEDA mbH.
1.7.1969
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1968 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Versichertengemeinschaft hat sich auf 2.119.000 erhöht. Sie zahlt 648.989.000 DM an Beiträgen. Für sie arbeiten 4.857 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
25.7.1969
Die Betriebsvereinbarung vom 25.5.1964 wird mit Wirkung vom 1.8.1969 durch eine neue ersetzt. Die Höchstversicherungssumme wird auf 50.000 DM angehoben.
27.7.1969
Das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung räumt mit Wirkung vom 1.1.1970 Arbeitern einen Rechtsanspruch gegen ihre Arbeitgeber auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen ein. Arbeiter und Angestellte werden damit gleichgestellt. Diese Bestimmung führt zwar zu einer weiteren Einschränkung der Krankengeldzuschussversicherung. Das gesetzlich geregelte Ausgleichsverfahren fördert aber bei den Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern, die auf einen freiwilligen Ausgleich angewiesen sind, das Interesse, das Lohnfortzahlungsrisiko bei PKV-Unternehmen abzusichern. Außerdem wird die für Angestellte geltende Versicherungspflichtgrenze vom 1.8. bis zum 31.12.1969 auf 11.800 DM und ab dem 1.1.1970 auf 14.400 DM pro Jahr erhöht und die Institution der Befreiungsversicherung gesetzlich verankert. Der neue § 173 a der RVO sieht vor, dass sich bei jeder Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze davon betroffene Privatversicherte von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Die Bestimmung, die für die Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen die Verwendung eines Krankenscheins vorschreibt, wird auf die Ersatzkassen ausgedehnt. Damit gilt das Sachleistungsprinzip nun auch für die Mitglieder der Ersatzkassen.
31.7.1969
Lt. HB G. Flensberg legt wegen anderer Aufgaben das Amt des BVW-Beauftragten nieder. Das Amt wechselt innerhalb der folgenden Jahre zwischen den Herren Schucht, Klug und Schaefer. Am 1.4.1973 wird Hans-Jürgen Thom neuer BVW-Beauftragter.
14.8.1969
Das Berufsbildungsgesetz schafft eine bundeseinheitliche Regelung der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Es sieht unter anderem vor, dass die Ausbildungsordnungen künftig im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassen werden müssen. Außerdem werden die Voraussetzungen verschärft, um Auszubildende einstellen und ausbilden zu dürfen.
1.10.1969
Der Vorstand führt die Dienstbezeichnung Handlungsbeauftragter (HBa) ein. Die Dienstbezeichnung Handlungsbevollmächtigter wird nun mit HBv abgekürzt.
Die Geschäftstätigkeit der GEMEDA wird vorübergehend eingestellt.
21.10.1969
Der Bundestag wählt Willy Brandt zum neuen Bundeskanzler.
21.11.1969
Eine außerordentliche Hauptversammlung ändert die Satzung, insbesondere den § 24, der die Gewinnverteilung regelt. Das BAV wird die Satzungsänderung am 10.12.1969 genehmigen.
1.12.1969
Der durch die am 31.10.1969 vom BAV genehmigten Änderungen der AVB modernisierte Tarif TL wird wieder belebt.
1.1.1970
Die Filialdirektionen Frankfurt und Rhein-Main gehen aus der bisherigen Filialdirektion Frankfurt hervor.
30.1.1970
Der Hauptausschuss des PKV-Verbands wählt Generaldirektor W. Kiencke erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialpolitischen Arbeitsausschusses und zum Mitglied des Presseausschusses.
1.3.1970
Die DKV führt die am 18.2.1970 vom BAV genehmigten M-Tarife ein. Diese umfassen die Tarife AM1, AM2, AM3 und AM4, die den vollen Ersatz aller ambulanten Behandlungskosten bei einer gestaffelten Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr zwischen 250 DM und 2.000 DM vorsehen, den Tarif ZM1, der ohne jeden Jahreshöchstsatz die Kosten für zahnärztliche Behandlungen generell zu 50 Prozent deckt, den Tarif PM, der zur Abgeltung der Kosten für die Krankenhauspflege oder zur freien Verfügung ein zwischen 10 DM und 250 DM um je 5 DM gestaffeltes Krankenhaustagegeld gewährt, das sich der allgemeinen Entwicklung der Pflegekosten anpasst, und die Tarife SM1, SM2 und SM3, die unbegrenzte Leistung ohne Selbstbeteiligung für stationäre Behandlungskosten einschließlich Operationen vorsehen. Der Tarif SM1 ist für die Behandlung in der 1. oder 2. Pflegeklasse, wenn ein Träger der GKV vorleistet, der Tarif SM2 für die Behandlung in der 1. oder 2. Pflegeklasse und der Tarif SM3 für die Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse vorgesehen. Vertragsgrundlage sind die Musterbedingungen des PKV-Verbands von 1966. Die M-Tarife, die in der Werbung der DKV auch als Tarife ohne Probleme, TOP-Tarife oder DKV-TOP-Schutz bezeichnet werden, sind mit einer Prämienanpassungsklausel ausgestattet. Diese verpflichtet zu Prämienkorrekturen, wenn die tatsächlichen Schäden die kalkulierten Leistungen um mehr als 10 Prozent über- bzw. unterschreiten. Außerdem sehen sie eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vor. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und bei einmonatigem Aufenthalt - ohne besondere Vereinbarung - auch auf das außereuropäische Ausland. Der Krankenhaustagegeldtarif TK wird für den Neuzugang geschlossen.
29.4.1970
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung konstituiert sich. Zur Vorbereitung der Vorschläge der Kommission werden Ausschüsse eingesetzt. In den Ausschuss Einbeziehung weiterer Personenkreise wird Vorstandsvorsitzender Generaldirektor W. Kiencke als Vertreter des PKV-Verbands berufen.
30.4.1970
Ein Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 25.7.1969 wird zwischen Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbart. Er gilt ab dem 1.5.1970.
1.5.1970
Das am 9.4.1970 von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Rationalisierungsschutzabkommen für die Arbeitnehmer des Innendienstes tritt in Kraft.
10.6.1970
Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor W. Kiencke wird einstimmig zu einem der stellvertretenden Vorsitzenden des PKV-Verbands gewählt.
26.6.1970
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1969 fest. Die Versichertenzahl beträgt 2.233.000. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 728.797.000 DM. Die Belegschaft umfasst 4.846 Personen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Die Arbeitnehmervertreter W. Bockskopf, H. Spendel und E. Zoller scheiden aus dem Aufsichtsrat aus. Nachfolger werden Herbert Balzer (Hauptverwaltung), Hans Wegener (Berlin) und H. Wolf (Bochum). K. Schlüter wird in seinem Amt bestätigt.
1.7.1970
Die DKV führt die aus den M-Tarifen entwickelten und am 26.5.1970 vom BAV genehmigten M-Quotentarife ein. Sie stellen eine auf die besonderen Bedürfnisse der Beamten, Richter und beihilfeberechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst zugeschnittene Modifikation der M-Tarife dar und ermöglichen bei richtiger Abstimmung von Beihilfe und Versicherungsleistungen die volle Erstattung der anfallenden Krankheitskosten. Eine solche Ergänzung des Beihilfeanspruchs hat es bis zu diesem Zeitpunkt in der PKV noch nie gegeben. Die M-Quotentarife umfassen die Tarife AMA bis AMG, die eine Erstattung der ambulanten Behandlungskosten zu 20 bis 50 Prozent vorsehen, die Tarife ZMA bis ZMG, die die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zu 20 bis 50 Prozent erstatten, die Tarife SMA bis SME, die eine Erstattung der Arzthonorare und der Krankenhausnebenkosten bei Behandlung in der Sonderklasse zu 20 bis 40 Prozent vorsehen und der Tarife SMO bis SMS, die das Arzthonorar und die Krankenhausnebenkosten bei Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse zu 20 bis 40 Prozent erstatten. Der Krankenhauspflegesatz muss durch ein Krankenhaustagegeld abgedeckt werden.
8.7.1970
Die Wiesbadener Vereinigung wird gegründet. Ihre Gründung, an der auch die DKV beteiligt ist, beruht auf dem Abkommen der Versicherungsunternehmen zur Durchführung rechtlich begründeter Provisionsregelungen. Es dient der Durchsetzung von Provisionsregelungen, insbesondere des Provisionsabgabeverbots, und der Sicherstellung, dass industrieverbundene Vermittlungsstellen nur dann Provisionen erhalten, wenn sie echte Vermittlerleistungen erbringen. Zur Durchführung des Abkommens wird eine Paritätische Kommission gebildet. Sie besteht aus Vertretern der Versicherungsunternehmen und der Verbände der Versicherungsvermittler. Zu den Vertretern der PKV in der Paritätischen Kommission gehört Direktor H. Paeth.
September/Oktober 1970
Nachdem man bereits kurz nach dem Bezug des Hauptverwaltungsgebäudes auf dem Hohenstaufenring Räume anmieten und einen Erweiterungsbau erstellen musste, können nun wieder alle Abteilungen im - nach etwa dreijähriger Bauzeit fertig gestellten - neuen Hauptverwaltungsgebäude in der Aachener Straße 300 vereinigt werden.
16.10.1970
Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor W. Kiencke wird zum Vorsitzenden des Sozialpolitischen Arbeitsausschusses des PKV-Verbands gewählt.
20.10.1970
Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren einen zweiten Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 25.7.1969. Sein Inhalt tritt am 1.11.1970 in Kraft.
21.12.1970
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz - 2. KVÄG) erhöht ab dem 1.1.1971 die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV auf 75 Prozent der seit 1957 jährlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepassten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit werden fast 60 Prozent der rund 7,1 Millionen Angestellten versicherungspflichtig. Die Angestellten erhalten einen Anspruch gegen ihre Arbeitgeber auf einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag, wenn sie in der GKV freiwillig oder bei einem PKV-Unternehmen versichert sind und dort einen der Art nach den Leistungen der Krankenhilfe entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Angestellte, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind, und Rentner können bis zum 31.3.1971 der GKV freiwillig beitreten. Berufsanfänger, die ein über der Versicherungspflichtgrenze liegendes Gehalt beziehen, erhalten in den ersten drei Monaten nach Aufnahme ihrer Beschäftigung die Möglichkeit, der GKV beizutreten. Darüber hinaus wird der Leistungskatalog der GKV um eine neue Leistungsart, nämlich die Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten erweitert. Ab 1.7.1971 können Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung in besonderem Maße gefährden, untersucht werden und können sich Frauen vom Beginn des 30. Lebensjahres und Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres einmal jährlich zur Früherkennung von Krebserkrankungen untersuchen lassen. Die Aufwendungen für diese Vorsorgeuntersuchungen werden auch von der DKV erstattet.
31.12.1970
Nachdem die DKV ihre Mitgliedschaft in der GVG am 28.9.1970 gekündigt hat, endet diese mit Ablauf des Jahres.
1971
In diesem Jahr wird Hans Wegener (Berlin) neuer Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates. Der bisherige Vorsitzende E. Zoller (Hauptverwaltung) ist seit dem 1.1.1971 Prokurist.
Januar 1971
Verantwortlich für den Inhalt der DKV-Nachrichten ist nun Günter Neu.
1.4.1971
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine zweite Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent des Bruttomonatsgehaltes, die allerdings im letzten Quartal des Kalenderjahres ausgezahlt wird. Sie wird deshalb als Weihnachtsgeld bezeichnet.
14.5.1971
Der Vorsitzende des Betriebsrates der Hauptverwaltung, C. Keil, tritt zurück. Am 17.5.1971 wird der Betriebsrat Walter Dünnebeil zu seinem neuen Vorsitzenden und Ernst Lochner zu dessen Stellvertreter wählen.
18.5.1971
Das BAV genehmigt die Sanierung der Wahltarife 63A und deren Überführung in die Wahltarife 63B. Die Maßnahmen werden am 1.7.1971 durchgeführt.
19.5.1971
Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine neue Betriebsvereinbarung. Sie tritt am 1.7.1971 in Kraft und ersetzt diejenige vom 25.7.1969 nebst Nachträgen.
1.6.1971
Die am 4.5.1971 vom BAV genehmigten H-Tarife werden eingeführt. Diese Spezialtarife für Ärzte, Zahnärzte und deren in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige verbinden die Besonderheiten des Krankenversicherungsbedarfs und -risikos der Ärzteschaft mit den Vorzügen der M-Tarife. Sie umfassen die Tarife AH1 und AH2 für ambulante Behandlungskosten, die eine Selbstbeteiligung vorsehen, den Tarif ZH1, der die Erstattung der zahnärztlichen Behandlung zu 50 Prozent umfasst, und die Tarife SH1 und SH2 für die Aufwendungen bei stationärer Behandlung in der 1. oder 2. Pflegeklasse. Der Tarif SH1 sieht jedoch keine Leistung für die ärztliche Behandlung vor.
4.6.1971
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine neue Betriebsordnung, die am 10.6.1971 in Kraft tritt und diejenige vom 30.6.1966 ersetzt.
11.6.1971
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit.
1.7.1971
Die DKV führt das so genannte Scheckverfahren ein. Dieses Verfahren soll den Versicherten die Sorge abnehmen, die bei einem Krankenhausaufenthalt die Verpflichtung zur Vorauszahlung bereitet. Es sieht vor, dass die Versicherten bei Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung, Vorauszahlungsquittung oder -rechnung einen Verrechnungsscheck über den entsprechenden Geldbetrag erhalten. Dieser Alleingang der DKV erfolgt, da die Bemühungen der PKV-Unternehmen, mit einer einheitlichen Garantieerklärung den Ansprüchen der Krankenhäuser gerecht zu werden, bisher zu keinem Erfolg geführt haben.
Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig und privat krankenversichert sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beitrags. Begrenzt wird der Zuschuss durch den Betrag, der im Falle des Gehaltsanspruchs als Arbeitgeberanteil bei Krankenversicherungspflicht zu zahlen wäre.
2.7.1971
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 44. Geschäftsjahr fest und bestellt das bisherige stellvertretende Vorstandsmitglied Direktor H. G. Timmer rückwirkend zum 1.7.1971 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands. Die Zahl an Versicherten hat sich auf 2.331.000 Personen erhöht. An Beiträgen wurden 795.834.000 DM eingenommen. Es gibt 4.887 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
1.9.1971
Die am 25.5.1971 zwischen dem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften abgeschlossene Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen tritt in Kraft. Sie sieht einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von 26 DM für jeden Monat vor.
1.10.1971
Die Abteilung für Gruppenversicherung wird in einen Bereich umgewandelt, der eine Erstattungsabteilung (GL), eine Vertragsabteilung (GV) und ein Büro Angebote und Korrespondenz (GK) umfasst.
8.10.1971
Vorstand und Gesamtbetriebsrat beschließen einen Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 19.5.1971.
1.12.1971
Die Verwaltung und Filialdirektion Berlin werden getrennt. Die Filialdirektion Berlin erhält damit den gleichen Status wie die anderen Filialdirektionen.