1958 bis 1971

30.1.1958

Der Vorstand stiftet eine Verdienstnadel in drei Stufen (Bronze, Silber und Gold) für außergewöhnliche Leistungen.

 

1.2.1958

Das Berufsbild für den Lehrberuf Versicherungskaufmann wird durch Erlass des Bundeswirtschaftsministers staatlich anerkannt. Bestandteil dieses Erlasses ist auch ein Berufsbildungsplan, der die dem Lehrling in den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu ver­mittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten spezifiziert.

 

1. und 21.4.1958

Die DKV führt die Wahltarife 58 ein. Diese umfassen die Tarif­gruppen AN (AN0,AN1,AN2,AN3,AN4) für ambulante Behandlungskosten, FN (FN1,FN2,FN3,FN4) für ambulante Behandlungskosten mit einer Selbstbeteiligung zwischen 120 DM und 300 DM je Kalenderjahr, ZN (ZN0,ZN1,ZN2,ZN3,ZN4) für zahnärztliche Leistungen, SN (SN0,SN1,SN2,SN3,SN4) für Krankenhauspflege und stationäre Behand­lungskosten, ON (ON0,ON1,ON2,ON3,ON4) für Operationskosten und K (K1,K2,K3,K4) für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte. Die Tarife AN0, ZN0, SN0 und ON0 können nicht mit anderen Tarifen kombiniert wer­den. Die Versicherbarkeit der Tarife der Tarifgruppe ZN ist an das Vorhandensein eines Tarifs der Tarifgruppen AN oder FN gebunden. Zusätzlich werden die Tarife EN 1 und EN 2 als Ergänzungstarife zu einer anderweitig bestehenden privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung geschaffen. Diese Zusatztarife umfassen ledig­lich stationäre Leistungen. Die wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen SPO-Tarif (Ergänzungstarif der Wahltarife 53) ist der Einschluss der Entbindungskosten in den Versicherungsschutz. Außer­dem werden die Krankentagegeldtarife TN für Selbstständige und frei­beruflich tätige Personen, TA für Ärzte, Zahn- und Tierärzte, TZ1, TZ2 und TZ3 für Angestellte und TL1, TL2 und TL3 für Arbeitgeber eingeführt. Als Krankenhaustagegeldtarif wird der Tarif TK einge­führt. Die AVB der Wahltarife 58 sehen einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht der DKV vor, das bis­her in den ersten drei Versicherungsjahren ausgeübt werden konnte. Dafür wird die Möglichkeit geschaffen, in den ersten beiden Versicherungsjahren einen versicherungsmedizinischen Beitragszuschlag zu erheben. Die bisherige Aussteuerung für die in den ersten drei Versicherungsjahren behan­delten chronischen Krankheiten entfällt. Eine Aussteuerungsbeschränkung besteht auch nicht mehr bei Geisteskrankheiten. Psychotherapie, psychosomati­sche und hypnoti­sche Behandlungen bedürfen jedoch der vorherigen Genehmigung. Die Jahreshöchstsätze werden bis auf die Ausnahme­fälle der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes beseitigt. Der Ver­sicherungsschutz wird auf das europäische Ausland ausgedehnt („Europa-Police“). Anomalien, angeborene Leiden und Gebrechen bei Neugeborenen, die von Geburt an versichert sind, werden in den Versicherungsschutz miteinbezogen. Die DKV ist damit der erste Krankenversicherer, der diesen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Für neugeborene Kinder wird Wartezeiterlass auch dann ge­währt, wenn nur ein Elternteil versichert ist. Grundlage für die Erstattungsberechnung wird das Leistungsverzeichnis C. Es basiert auf den neuesten Erkenntnissen über ärztliche Leistungen. Die Er­stattungssätze sind teilweise höher als die Gebührensätze der Pri­vat-Adgo und der PREUGO.

 

Mai 1958

Die Schriftleitung der DKV-Nachrichten übernimmt Rolf Jünger.

 

2.5.1958

Das neu gestaltete Belegschaftskasino wird seiner Bestimmung über­geben.

 

4.6.1958

Zu den Zielen der von der Bundesregierung am 29.10.1957 angekün­digten Reform der GKV gehört es, die Versicherungspflicht auf An­gestellte und Arbeiter zu begrenzen, deren Einkommen unter der bisher schon für Angestellte geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt, und die 1941 außer Kraft gesetzte Versicherungsberechti­gungsgrenze in modifizierter Form wieder einzuführen. Die Mitglie­derversammlung des PKV-Verbands beschließt deshalb in Bad Schachen, den Übertritt von der GKV zur PKV zu erleichtern. Die „Schachener Beschlüsse“ gelten für alle Personen, die mindestens 12 Monate bei der GKV versichert waren, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Einkommen die Versicherungs­pflicht- oder die -berechtigungsgrenze übersteigt. Diese Personen haben die freie Wahl zwischen den Krankheitskostentarifen eines PKV-Unternehmens. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Die Ver­sicherungszeit bei der GKV wird auf die Wartezeiten angerechnet. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Da es zu der Reform der GKV nicht kommt, erlangen auch die „Schachener Beschlüsse“ keine praktische Bedeutung.

 

10.6.1958

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1957 fest. Die Zahl an Versicherten ist inzwischen auf 947.000 Personen ge­stiegen. Die Beitragseinnahmen betragen 142.442.000 DM. Es gibt 2.413 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vor­stand und Aufsichts­rat und ge­nehmigt die vorgeschlagene Gewinnver­teilung.

 

21.8.1958

Der Vorstand beruft eine sechs Mitglieder umfassende Rationalisie­rungskommission unter dem Vorsitz von Direktor Dr. H. Ullmann.

 

30.9.1958

Der Vorstandsvorsitzer Generaldirektor A.F. Samwer stirbt infolge eines Autounfalls, der sich während der Fahrt von einer Sitzung des Karlsruher Stadtrates zu seinem Wohnort Herrenalb ereignet.

Direktor Dr. G. Giesen scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus dem Vorstand aus.

Die Rationalisierungskommission legt eine Ar­beitsstudie über die Möglichkeiten einer Rationalisierung der In­nenorganisation der DKV vor.

Die Amtszeit des Versicherungsbeirates beim BAV endet. Generaldi­rektor i. R. Dr. A. Tosberg scheidet aus dem Beirat aus.

 

21.10.1958

Der Aufsichtsrat beruft mit Wirkung vom 1.11.1958 das ordentliche Vorstandsmitglied Direktor W. Kiencke zum Vorstandsvorsitzer und den bisherigen Syndikus Direktor Dr. H. Ullmann als stellvertre­tendes Mitglied in den Vorstand. Der Vorstandsvorsitzer übernimmt die Zuständigkeit für die Personal- (P) und Verwaltungsabteilung (H) sowie für die Abteilung Vermögensverwaltung (V). Direktor Dr. H. Ullmann ist für die Rechts- (R) und Mahnabteilung (T), die Ab­teilung Schadenrevi­sion (S) und das Erstattungswesen zuständig.

 

November 1958

Die Bezeichnung Generaldirektion wird wieder durch den herkömm­lichen Begriff Hauptverwaltung ersetzt.

 

20.12.1958

Die Rationalisierungskommission legt eine zweite Arbeitsstudie über Möglichkeiten einer Rationalisierung der DKV vor.

 

1959

In diesem Jahr wird Horst Spendel (Hauptverwaltung) neuer Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates. Sein Stellvertreter wird Willi Bockskopf (Köln).

Das DKV-Signet erfährt eine neue Veränderung.

Die Tarif­gruppe P der Wahltarife 53 wird um die Tarife Ph, Pi und Pj er­weitert, die eine Anpassung des Versicherungsschutzes an die stei­genden Krankenhauspflegekosten ermöglichen sollen.

Außerdem werden die so genannten Großschadentarife GS und GK einge­führt. Sie sehen besonders hohe Leistungen für stationäre Behand­lungen vor. Der Ta­rif GK sieht darüber hinaus Leistungen für eine Genesungskur von bis zu 28 Tagen vor. Versicherungsfä­hig sind nur Männer bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Die Warte­zeiten werden durch eine lei­stungsfreie Zeit (Karenzzeit) von drei Monaten er­setzt. Diese kann aber aufgrund einer ärztlichen Unter­suchung er­lassen werden.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und die DKV ver­einbaren einen Vertrag, der im Rahmen des ADAC-Auslandsschutzbrie­fes eine Auslandsreise-Kran­kenversicherung (ADAC-Auslandskrankenschutz) vor­sieht.

Die DKV be­treibt seit diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Berli­nischen Lebensversicherung, Wiesbaden, die Restkaufgeldversi­cherung im Zusammen­hang mit der Finanzierung von Wirtschaftsgü­tern. Diese neuartige Versicherungsform stellt eine Kreditsiche­rung für den Fall der Ar­beitsunfähigkeit oder des Todes des Kre­ditnehmers dar.

 

1.1.1959

Die Filialdirektion Berlin geht aus der Abteilung Berlin hervor.

 

Januar 1959

Die DKV beginnt mit dem Aufbau ihrer künftigen Hauptverwaltung in Köln. Bis zum Frühjahr 1961 werden Teile der Hauptverwaltung in gemietete oder gekaufte und über das ganze Stadtgebiet verteilte Räume (Gereonstraße 18-32, Fahrbachhaus am Neumarkt, Aachener Straße 273-277 in Weiden) verla­gert.

 

1.2.1959

Direktor Dipl.-Mathematiker Berend Feddersen tritt sein Amt als ordentliches Vorstandsmitglied und Leiter des Technischen Dezer­nates an, das die Mathematische Abtei­lung, das Lochkartenbüro und die Betrie

 

31.3.1959

Das Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.F. Kühne tritt in den Ruhe­stand.

 

1.4.1959

Die vom Bundesminister des Innern erlassenen „Allgemeinen Verwal­tungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)“ vom 19.3.1959 treten in Kraft. Sie lösen die durch Runderlass des Reichsfinanzministers vom 25.6.1942 bekannt gegebenen Beihilfen­grundsätze (BGr.) ab. Aufgrund der neuen Bestimmungen werden die Beihilfeleistungen voll gewährt, ohne dass Versicherungsleistungen abgezogen werden. Auf der anderen Seite werden deswegen auch nicht mehr wie früher die in den letzten 12 Monaten vor der Antragstel­lung gezahlten Krankenversicherungsbeiträge des Beihilfeberechtig­ten erstattet. Die Länder Baden-Württemberg (13.7.1959), Bayern (1.4.1959), Berlin (23.6.1959), Hamburg (16.6.1959), Nieder­sachsen (25.3.1959) und Schleswig-Holstein (5.6.1959) überneh­men die Bei­hilfevorschriften des Bundes weitgehend unverändert. In Hessen ist die Gewährung von Beihilfen bereits am 6.8.1958 gere­gelt worden. Rheinland-Pfalz gewährt Beihilfen aufgrund einer Ver­ordnung vom 31.3.1958. Für Nordrhein-Westfalen gelten die BGr. in modifizier­ter Form weiter.

Ein neuer Manteltarifvertrag (MTV) tritt in Kraft, der von 15 auf 23 Paragraphen erwei­tert und in vier Abschnitte gegliedert ist.

 

1.5.1959

Eine am 28.4.1959 zwischen Vorstand und Gesamtbetriebsrat abge­schlossene Be­triebsvereinbarung tritt in Kraft. Die Bestimmungen über die Al­ters- und Hinterbliebenenversorgung werden aktuali­siert. So konn­ten bisher Mitarbeiterinnen erst nach 10-jähriger Be­triebszugehörigkeit eine Lebensversicherung abschließen. Die Höchstversicherungssumme beträgt 30.000 DM. Darüber hinaus werden eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die Übernahme der vollen Prämie im Invaliditätsfall und der versicherungsmedizinischen Beitragszuschläge zu zwei Dritteln sowie eine beitragsfreie Krankenhaustagegeldversicherung eingeführt.

 

25.5.1959

Das Gesetz zur Änderung verkehrsteuerlicher Vorschriften ändert das Versicherungssteuergesetz (VersStG) vom 9.7.1937 dahinge­hend, dass das Versicherungsentgelt nun für alle Krankenversiche­rungsverträge von der Besteuerung ausgenommen ist. Bisher unterlag der Beitrag für Krankentagegeldversicherungen, soweit das Tagegeld 4 DM überstieg, der Steuerpflicht.

 

26.5.1959

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1958 fest und ernennt Direktor H. Paeth mit Wirkung vom 1.6.1959 zum ordentlichen Vorstandsmitglied. Nachdem die Zahl an Versicher­ten im Laufe des Jahres 1944 schon einmal die Millionengrenze überschritten hatte, wird diese Grenze im Verlauf des 32. Ge­schäftsjahres erneut erreicht. 1.003.000 Per­sonen sind nun bei der DKV versichert. Die Beitragseinnahmen be­laufen sich auf 157.079.000 DM. Es werden 2.577 Mitarbeiter beschäftigt. Die Haupt­versammlung entlastet Vorstand und Auf­sichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verteilung.

 

1.7.1959

Die Bundesversammlung wählt Dr. h. c. Heinrich Lübke zum neuen Bun­despräsidenten. Am 13. September tritt er die Nachfolge von Prof. Dr. T. Heuss an.

 

August 1959

Die DKV führt eine Auslandsreise-Summenversicherung (Tarif AS) ein. Dieser Tarif sieht die Erstattung der bei einer Auslands­reise, die zwischen einer Woche und 13 Wochen betragen darf, ent­stehenden Behandlungskosten bis zu 1.000 DM vor. Diese Summe kann mehrfach bis zu 5.000 DM versichert werden.

 

September 1959

Der Bau des neuen Hauptverwaltungsgebäudes am Hohenstaufenring (an der Stelle des alten Hohenstaufenbades) in Köln beginnt.

 

November/Dezember 1959

Die Schriftleitung der DKV-Nachrichten verlegt ihren Sitz nach Weiden in die Aachener Straße 273-277.

 

9.12.1959

Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands werden neu verteilt. Vorstandsvorsitzer Direktor W. Kiencke ist für die Generalia, die Filialdirektion Berlin, die Abteilungen Verwaltung, Buchhaltung, Vermögensverwaltung und Personal, die Steuerangelegenheiten und den Betriebsrat zuständig. Das Dezernat von Direktor B. Feddersen umfasst die Mathematische Abteilung, die Antrags- und Bestandsab­teilung, das Lochkartenbüro, den Gesellschaftsarzt und die Be­triebsorganisation und -inspektion. Direktor H. Paeth ist für die Organisationsabteilung und die Filialen verantwortlich. Zum Dezer­nat von Direktor Dr. H. Ullmann gehören die Rechts- und Schadenab­teilung.

 

1.1.1960

Die Filialdirektion Wuppertal wird gegründet. Ihr Filialgebiet wurde vorher von der Landesdirektion für das Rheinland in Köln be­treut. Sie wird Testfiliale für neue Arbeitsmethoden (zum Beispiel Ab­schaffung der Versicherungsakte als tägliches Arbeitsmittel).

 

1.3.1960

Der Tarifvertrag führt für die Arbeitnehmer des Innendienstes die 5-Tage-Woche ein und verkürzt die wöchentliche Arbeitszeit auf 43 3/4 und die tägliche Arbeitszeit auf 8 3/4 Stunden.

 

23.5.1960

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1959 fest und ernennt Direktor Dr. H. Ullmann mit Wirkung vom 1.6.1960 zum ordentlichen Vorstandsmitglied. Mit 1.081.000 Ver­sicherten und Beitragseinnahmen von 176.169.000 DM endete das 33. Geschäftsjahr. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 2.727.

 

8.6.1960

Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, geneh­migt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und beschließt eine Erhö­hung des Grundkapitals auf 5.000.000 DM.

Das Aufsichtsratsmitglied Direktor i. R. G. v. Bruchhausen scheidet aus dem Aufsichtsrat aus. Nachfolger wird Di­rektor Armin Fink (Hamburg-Mannheimer).

Der Hauptausschuss des PKV-Verbands wählt Direktor W. Kiencke zum Mitglied des Sozialpolitischen Arbeitsausschusses und des Pres­seausschusses. Prokurist W. Seyfert wird als Nachfolger von Abtei­lungsdirektor Hoffmann in den Ausschuss für Rechnungsle­gung beru­fen.

 

1.9.1960

Neuer Chefmathematiker wird Abteilungsdirektor Hansjörg Mayer.

 

1.1.1961

Die Filialdirektionen Köln und Mittelrhein entstehen durch Auftei­len des Bestandes und des Filialgebietes der Landesdirektion für das Rheinland.

Die Deutsche Bundespost führt zur Verbesserung und Vereinfachung des Postverkehrs vierstellige Postleitzahlen ein. Die Einführung der neuen Postleitzahlen, welche die Umstellung von Adressenbe­ständen und Karteien erfordert, bringt in der Anlaufzeit erhebli­che Mehrbelastungen mit sich.

 

10.1.1961

Eine neue Verteilung der Aufgabenbereiche innerhalb des Vorstands wird bekannt gegeben. Die Dezernate des Vorstandsvorsitzers Direk­tor W. Kiencke und von Direktor H. Paeth bleiben unverändert. Aus dem Lochkartenbüro innerhalb des Dezernats von Direktor B. Fedder­sen ist inzwischen eine Abteilung geworden. Das Dezernat von Di­rektor Dr. H. Ullmann wurde durch die Mahnabteilung und die Er­stattungsabteilung erweitert. Die Schadenabteilung wurde inzwi­schen wieder in Schadenrevision umbenannt.

 

24.3.1961

Die Filialdirektion Köln bezieht ihre Räume im neuen Hauptverwal­tungsgebäude auf dem Hohenstaufenring 62. Mit diesem Einzug werden die einzelnen Teile des Gebäudes auch von der Hauptverwaltung suk­zessive bezo­gen. Gleichzeitig beginnt die zen­trale Bearbeitung des Versiche­rungsbestandes in der Hauptverwaltung. Die Zentralisation soll die Filialen von Verwaltungsaufgaben entlasten und zu einer rationelleren Bearbei­tung der Versicherungs- und Leistungsanträge sowie sonsti­ger Vertragsangelegenheiten nach einheitlichen Richt­linien führen. Die Vertragsverwaltung übernehmen die Vertragsab­teilungen C, D und E; das Bearbeiten der Leistungsanträge die Er­stattungsabteilungen X, Y und Z. Vertragsspiegel, die alle wichti­gen Vertragsdaten ent­halten, und Korrespondenzblätter, in denen frühere Korrespondenz stichwortartig zusammengefasst wird, werden geschaffen und das all­gemein gebräuchliche System der Versiche­rungsakte (=Sammelmappe aller Vorgänge zu einem Vertrag) wird durch die Lose-Blatt-Ablage-Form ersetzt.

 

21.4.1961

Das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts für Angehörige der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen (Unterhaltssicherungsgesetz) vom 26.7.1957 wird dahingehend geän­dert, dass nunmehr nicht krankenversicherungspflichtige Wehrpflich­tige für nicht krankenversicherungspflichtige Familienangehörige ohne eigenes Einkommen als Sonderleistungen unter anderem die Bei­träge für eine private Krankenversicherung erhalten.

 

1.5.1961

Die Filialdirektion Lüneburg wird gegründet. Sie übernimmt ihr Fi­lialgebiet von den Filialdirektionen Hamburg, Schleswig-Holstein und Hannover.

 

9.5.1961

Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine neue Betriebsver­einbarung. Sie tritt rückwirkend am 1.5.1961 in Kraft und er­setzt diejenige vom 28.4.1959.

 

21.6.1961

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1960 fest, verleiht dem Vorstandsvorsitzer W. Kiencke den Titel Generaldirektor und beruft mit Wirkung vom 1.7.1961 Di­rektor Dipl.-Versicherungsverständiger Gunther Albers als stell­vertretendes Mitglied in den Vorstand. Er betreut die Abteilungen Hauptbuchhaltung, Antrag und Vertrag. Am Ende des 34. Geschäfts­jahres hat die DKV 1.147.000 Versicherte. Die Beitragseinnahmen sind auf 199.556.000 DM gestiegen. Es werden 3.011 Mitarbeiter be­schäftigt. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichts­rat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verteilung.

 

1.7.1961

Die Abteilung Innenrevision (I) wird gebildet. Sie untersteht dem Vor­standsvorsitzer.

 

Juli 1961

Der Vorstand zieht mit den restlichen Abteilungen aus der proviso­rischen Unterkunft, einem ehemaligen Herrenhaus in Weiden, in das neue Hauptverwaltungsgebäude. Der Umzug der Hauptverwaltung von Berlin nach Köln und innerhalb Kölns ins neue Hauptverwal­tungsgebäude ist da­mit abgeschlossen.

Der bisherige in allen AVB enthaltene Lei­stungsausschluss für Sportunfälle wird aufgehoben.

 

5.7.1961

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat.

 

1.8.1961

Eine neue Aufteilung der Vorstandsdezernate tritt in Kraft. Gene­raldirektor W. Kiencke ist für das Chefsekretariat (Cfs), die Innenrevi­sion (I), die Personal- (P) und Verwaltungsabteilung (H), die Ab­teilung Vermö­gensverwaltung (V), den Gesellschaftsarzt, die Prüfer und Treuhänder und den Betriebsrat zuständig. Das Dezernat von Di­rektor B. Fed­dersen umfasst die Betriebsorganisation (B), die Ma­thematische Abtei­lung (M) und die Lochkartenabteilung (L). Direk­tor H. Paeth ist verant­wortlich für die Organisationsabtei­lung (O), das Werbebüro (W), die Filia­len und den Außendienst. Di­rektor Dr. H. Ullmann zeichnet für die Rechtsabteilung (R), die Schaden­revision (S), die Steuer und Steuerbera­ter, die Erstat­tungs- (X, Y und Z) und die Mahnabteilung (T) verantwortlich. Zum Dezernat von Direktor G. Albers gehören die Hauptbuchhaltung (F), die Antrags- (A) und die Vertragsabteilung (C, D und E).

 

September 1961

Die Tarife ON5 und ON6 werden in der Tarifgruppe ON der Wahltarife 58 eingeführt. Sie sollen eine Anpassung des Versi­cherungsschutzes an die gestiegenen Operationskosten ermögli­chen.

 

1.10.1961

Die Filialdirektion Karlsruhe wird gegründet. Sie geht aus einem Organisationsbüro der Landesdirektion für Südwest­deutschland in Stuttgart hervor.

 

5.10.1961

Direktor Dr. H. Ullmann wird Mitglied des Ausschusses für Arztfra­gen des PKV-Verbands. Er wird Nachfolger von Prokurist H.-J. Stacks.

 

30.10.1961

Die Zusammenfassung der Mitarbeiter im Gebäude der Hauptverwaltung macht eine Ergänzung der Betriebsvereinbarung vom 9.5.1961 durch eine zwi­schen dem Vorstand und dem Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbarte Betriebsordnung notwendig. In die­ser Betriebsordnung sind in erster Linie die Be­stimmungen der Hausordnung vom 14.8.1961 berücksichtigt. Neu auf­genommen ist die bargeldlose Ge­haltszahlung, die ab dem 1.1.1962 eingeführt wer­den soll.

 

26.12.1961

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzer Generaldirektor Dr. H. Goudefroy (Allianz) stirbt.

 

1962

In diesem Jahr wird der Tarif AS2 eingeführt. Diese neue Auslands­reise-Summenversicherung richtet sich vor allem an Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten. Die Versiche­rungsdauer beträgt drei bis sechzig Monate. Die Versicherungssumme kann zwischen 1.000 DM und 10.000 DM jähr­lich liegen. Der Tarif AS wird nun als Tarif AS1 bezeichnet.

 

1.1.1962

Die Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart wird zu­gunsten der Filialdirektionen Stuttgart und Nordwürttemberg aufge­löst.

Eine Tarifvereinbarung tritt in Kraft, die die Arbeitszeit auf 8 1/2 Stun­den pro Tag und 42 1/2 Stunden pro Woche verkürzt.

 

23.-25.5.1962

Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands wählt Generaldirektor W. Kiencke zu einem der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses und damit des PKV-Verbands.

 

1.6.1962

Der Deutsche Heilpraktikerschaft e.V. gibt ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) heraus, welches an die Stelle der bishe­rigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBOH) treten soll. Es stellt lediglich eine Übersicht der tatsächlich erhobenen Gebüh­rensätze für die Leistungen der Heilpraktiker dar.

 

14.6.1962

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1961 fest. 1.233.000 Versicherte und Beitragseinnahmen von 227.774.000 DM stehen für das 35. Jahr der Geschäftstätigkeit. Die DKV hat 3.502 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und wählt Generaldirektor Dr. Gerd Müller (Allianz) als Nachfolger des verstorbenen Generaldi­rektors Dr. H. Goudefroy in den Aufsichts­rat. Dieser wählt ihn auch zu seinem stellvertretenden Vorsitzer.

 

1.7.1962

Die Abteilung für Programmierungsaufgaben wird gegründet. Sie ge­hört zum Vorstandsdezernat von Direktor B. Feddersen.

 

24.7.1962

Direktor G. Albers wird zum Mitglied des Ausschusses für Rech­nungslegung des PKV-Verbands gewählt. Er tritt damit die Nach­folge von Prokurist W. Seyfert an.

 

1.10.1962

Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Innendienstes wird durch eine Vereinbarung der Tarifvertragsparteien verkürzt.

 

Oktober 1962

Die Zusammenfassung des Versicherungsbestandes aus den Filialdi­rektionen und dessen zentrale Bearbeitung in der Hauptverwaltung können als abge­schlossen angese­hen werden. In der Hauptverwaltung arbeiten nun rund 1.400 An­gestellte. Die Mitarbeiter wurden weitge­hend aus den Filialdirek­tionen übernommen. Für sie und ihre Fami­lien werden Wohnungen in Köln-Holweide, Köln-Merheim und in Weiden errichtet.

 

11.12.1962

Die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen des Saarländischen Ministers des Inneren regelt die Beihilfevorschriften für Beamte und Richter im Saarland neu und passt diese weitgehend an die Bundesbeihilfevorschriften an.

 

1.1.1963

Die Abteilung für Gruppenversicherung (G) wird gegründet. Auslöser ist der Wunsch, das Gruppenversicherungsgeschäft zu forcieren. Die bisher bestehenden Gruppenversicherungsverträge wurden in zwei Bü­ros der Vertragsabteilung E verwaltet. Für die Leistungsanträge war ein Büro der Erstattungsabteilung Z zuständig. Diese bilden nun die ersten Büros der neuen Abteilung.

Die Filialdirektionen Bayreuth, Bochum und Siegen werden gegrün­det. Das Filialgebiet der Filialdirektion Bayreuth wurde vorher von der Filialdirektion Nürnberg betreut. Die Filialdirektion Bochum geht aus einer im August 1960 von der DKV übernommenen und seit 1928 als Generalagentur geführten Bezirksdirektion hervor. Die Filialdirektion Siegen entsteht aus einem 1953 von der damali­gen Landesdirektion für das Rheinland in Köln gegründeten und am 1.1.1962 der Hauptverwaltung unterstellten Organisationsbüro.

 

1.2.1963

Die Filialdirektion für Schleswig-Holstein verlegt ihren Sitz von Hamburg-Altona nach Kiel und heißt jetzt Filialdirektion Kiel.

 

Februar 1963

Die DKV mietet in Köln Räume in der Kyffhäuser Straße und am Sach­senring an.

 

März 1963

Die „Ausweichbüros“ in der Kyffhäuser Straße und in der Mohren­straße werden von den Abteilungen Organisation, Vermögensverwal­tung, Schadenrevision und Gruppenversiche­rung, der Mathematischen und der Rechtsabteilung sowie dem Werbe­büro, der Hausdruckerei und der Schulung bezo­gen.

 

30.4.1963

Direktor Dr. H. Ullmann scheidet aus dem Vorstand der DKV aus und übernimmt den Vorstandsvorsitz bei den Barmenia-Versicherungsgesellschaften.

 

Juni 1963

Die bisherige Landesdirektion für Westfalen in Dortmund wurde in Filialdirektion Dortmund umbenannt.

 

6.6.1963

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1962 fest und beruft Direktor Dr. jur. Horst Gittermann als Nach­folger von Direktor Dr. H. Ullmann und stellvertretendes Mitglied mit Wirkung vom 1.7.1963 in den Vorstand. Das 36. Geschäftsjahr schließt mit 1.340.000 Versicherten, 265.927.000 DM an Bei­tragseinnahmen und 3.370 Mitarbeitern. Die Hauptversammlung entla­stet Vorstand und Auf­sichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Ge­winnverteilung und be­schließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 7.500.000 DM.

 

10.6.1963

Direktor Dr. H. Gittermann wird Mitglied des Steuerausschusses, des Ausschusses für Arztfragen und des Rechtsausschusses des PKV-Verbands.

 

20./21.6.1963

In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt.

 

2.7.1963

 Die DKV gibt eine geschäftsplanmäßige Erklärung ab, die allen Mit­arbeitern der DKV einen Beitragsnachlass von 20 Prozent einräumt.

 

25.7.1963

Der Bundespräsident beruft auf Vorschlag des Bundesrates mit Wir­kung vom 1.10.1963 Generaldirektor W. Kiencke zum Mitglied des Versicherungsbeirates beim BAV.

 

September/Oktober 1963

Die Abteilung Zentraler Schreibdienst (K) wird gegründet und Di­rektor G. Al­bers unterstellt. Die Zusammenfassung der Schreib­kräfte an einer zentralen Stelle wurde bereits seit dem Frühjahr erprobt. Bisher verfügte jede Abteilung über eigene Schreibkräfte. Diese Änderung stellt nicht nur für die DKV, sondern auch für viele an­dere Unter­nehmen eine Neuheit dar. Die Leiterin der neuen Abtei­lung stellt das Projekt deshalb bei zahlreichen Gelegenheiten vor.

 

5.9.1963

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren einen neuen Gehaltstarifver­trag, der am 1.10.1963 in Kraft tritt. Dieser ist erstmals in Pa­ragraphen gegliedert.

 

6.9.1963

Die DKV führt die Wahltarife 63 mit Leistungsanpassung ein, die erstmals in der PKV eine automatische Anpassung der Leistungen und Beiträge an die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen vorse­hen. Diese bestehen aus den Tarifgruppen AA für ambulante Behand­lungen, FA für ambulante Behandlungen mit Selbstbeteiligung, ZA für Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie, KA für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte, SA für stationäre Behandlungen, OA für Operationen und GA für Genesungskuren (Anschlussheilbehandlungen), die jeweils zehn Leistungsstufen (zum Beispiel AA1,AA2,...,AA10) umfassen. Die Leistungen richten sich nicht nach einem Leistungsverzeichnis, sondern sehen entweder Pauschalvergütungssätze oder prozentuale Erstattungen bis zu einem bestimmten Höchstsatz pro Kalenderjahr oder Leistung vor. Krankheiten, die während der Wartezeiten behan­delt werden, ziehen keinen Dauerausschluss mehr nach sich. Die War­tezeiten für Zahnbehandlung werden von sechs auf drei Monate, die für Zahnersatz und Kieferorthopädie von zwölf auf acht Monate und die für Entbindungen von neun auf ebenfalls acht Monate redu­ziert. Aufnahme- und Versicherungsscheingebühr werden nicht mehr erhoben.

Aufgrund von Presseveröffentlichungen von Generaldirektor W. Kiencke in der „Versicherungswirtschaft“ (Nr. 10/63) und in der „Zeitschrift für Versicherungswesen“ (Nr. 19/63) kommt es zu scharfen Auseinandersetzungen mit der Volkswohl (später: Continentale Krankenversicherung a.G.).

 

12.9.1963

Der Vorstand gibt bekannt, dass mit Zustimmung des Aufsichtsrates und des BAV für Mitarbeiterversicherungen ein Nachlass von 20 Prozent ge­währt wird. Gleichzeitig entfällt ein Provisionsanspruch.

 

1.10.1963

Alle Mitarbeiterversicherungen werden ab diesem Zeitpunkt in der Abteilung für Gruppenversicherung verwaltet. Bisher waren die einzelnen Filialdirektionen dafür zuständig.

 

15.10.1963

Nach vierzehnjähriger Amtszeit tritt der erste Bundeskanzler Dr. K. Adenauer zurück. Einen Tag später wählt der Bundestag Prof. Ludwig Erhard ins Kanzleramt.

 

1.2.1964

In einem Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Verband der Angestellten-Kassen (Arzt-Ersatzkassen-Ver­trag) wurde festgelegt, dass Mit­glieder der Ersatzkassen, deren Einkommen die Angestelltenversi­cherungspflichtgrenze in der ge­setzlichen Rentenversicherung (GRV) von 1.250 DM übersteigt, und deren mitversi­cherte Familienangehörige keinen Anspruch auf eine Behandlung als „Kassenpatient“ haben. Diese Bestimmung führt dazu, dass der oben genannte Personenkreis von den Ärzten privatärztliche Liquidatio­nen erhält, von den Krankenkassen aber nur die Aufwen­dungen für eine entsprechende kassenärztliche Behandlung er­stattet bekommt. Die von der PKV angebotenen Zusatzversicherungen decken den da­durch entstandenen Bedarf an Versicherungsschutz nicht. Des­halb beginnt die DKV, mit den am 31.1.1964 vom BAV in Berlin genehmig­ten Bedingungen für so genannte Anschlussversicherungen im Rahmen der Wahltarife 63 mit Leistungsanpassung zu arbeiten. Diese Bedin­gungen sehen die Anrechnung der Versicherungszeit bei der GKV auf die Wartezeiten und den Ver­zicht auf versicherungsmedizinische Beitragszuschläge und den Ausschluss von Vorerkrankungen vor. Dadurch wird der unmit­telbare Übertritt von der GKV zur PKV möglich.

 

Februar 1964

Mit dem Bau des Erweiterungsbaues Mauritiuswall/Badstraße wird be­gonnen.

 

Februar/März 1964

Der Vorstand stellt Überlegungen über den Kauf eines Grundstücks für ein neues Hauptverwaltungsgebäude in der Aachener Straße in Köln-Braunsfeld an.

 

20.2.1964

Der Vorstand beschließt, dem Aufsichtsratsausschuss vorzuschlagen, für die Prokuristen eine Unfallversicherung von 25.000 DM für den Todesfall und von 50.000 DM bei Invalidität zu genehmigen.

 

29.2.1964

Der Vorstandsvorsitzer Generaldirektor W. Kiencke legt nach Aus­einandersetzungen wegen der Anschlussversicherungen sein Amt als stellvertretender Vorsitzender des PKV-Verbands nie­der. Dieser Rücktritt und das ge­störte Verhältnis zum PKV-Verband führen zu Meinungsverschieden­heiten mit einzelnen Mitgliedern des Aufsichts­rates.

 

5.3.1964

Der Hauptausschuss des PKV-Verbands beschließt in Abwesenheit von Generaldirektor W. Kiencke, den Vertrag zwischen der Kassenärztli­chen Bundesvereinigung und dem Verband der Angestellten-Kassen nicht zu einer verstärkten Werbung auszunutzen, obwohl der Verband zunächst versucht hatte, beim BAV ebenfalls die Genehmigung für Anschlussversicherungen zu erhalten, um den Vorsprung der DKV aus­zugleichen.

 

25.5.1964

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine neue Betriebsverein­barung, die am 1.6.1964 in Kraft tritt und diejenige vom 9.5.1961 ersetzt. Die abschließbare Versicherungssumme im Rahmen der Al­tersversorgung wird auf 40.000 DM erhöht.

 

1.6.1964

Das BAV stimmt aufgrund der geschäftsplanmäßigen Erklärungen vom 11. und 26.5.1964 der Ausdehnung der Geschäftstätigkeit auf Bel­gien zu.

 

Juni 1964

Der gesamte Vorstand nimmt auf Wunsch von Generaldirektor Dr. A. Alzheimer (Münchener Rück) und nach Einschaltung von Direktor Schneider (Mitglied des Vorstands der Münchener Rück und Mitglied des Aufsichtsrates der Verei­nigten Versicherung AG) an der Mitgliederversammlung des PKV-Verbands teil. Die Teilnahme war zunächst wegen der Differen­zen über die Anschlussversicherung abgesagt worden.

 

23.6.1964

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1963 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Die DKV hat am 31.12.1963 1.464.000 Versicherte, Beitragseinnahmen von 308.711.000 DM und 3.632 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und geneh­migt die vorgeschla­gene Gewinnverteilung.

 

20.7.1964

Das BAV genehmigt den Abschluss von Gruppenver­sicherungsverträgen mit rechtsfähigen Vereinigungen von Angehöri­gen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig ausgeübt werden, und von Sammelinkas­soverträgen mit Arbeitgebern.

 

8.10.1964

Die Niederlassung der DKV in Belgien wird ins Handelsregister ein­getragen. Ihre Arbeit wird sie am 1.2.1965 aufnehmen.

 

November 1964

Die Filialdirektion Lüneburg verlegt ihren Sitz nach Harburg und heißt jetzt Filialdirektion Harburg.

 

15.12.1964

Die Amtsdauer der Betriebsräte wird von zwei auf drei Jahre ver­längert.

 

Januar 1965

Das Grundstück Aachener Straße/Scheidtweilerstraße wird erworben.

 

1.2.1965

Die geänderte Struktur und Größe der DKV veranlassen den Vorstand, innerhalb der Gruppe der Handlungsbevollmächtigten (HB) gemäß § 54 HGB die Dienstbezeichnung Leitender Hand­lungsbevollmächtigter (Lt. HB) zu schaffen.

 

18.3.1965

Auf der Grundlage der Bundesärzteordnung (BÄO) vom 2.10.1961 und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31.3.1952 erlässt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Ge­bührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie treten am 1.4.1965 anstelle der PREUGO in Kraft. Die Gebühren bemessen sich nach dem Ein- bis Sechsfachen der Sätze der Gebührenverzeichnisse. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der Lei­stung, des Zeitaufwandes, der Vermögens- und Einkommensverhält­nisse des Zahlungspflichtigen und der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. Das Sechsfache der Sätze darf ohne entsprechende Ver­einbarung nicht überschritten werden. Die GOÄ ist zwar primär an­zuwenden, schafft aber kein zwingendes Recht. Sie gilt, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Privat-Adgo ist also bei ent­sprechender Vereinbarung weiterhin anwendbar.

 

1.6.1965

Das Land Nordrhein-Westfalen gleicht durch seine Beihilfen­verordnung vom 9.4.1965 seine Beihilfevorschriften weitgehend den Regelungen des Bundes und der anderen Bundesländer an.

 

Juni 1965

Die bisherige Filialdirektion für Schwaben in Augsburg wurde in Filialdirektion Augsburg und die bisherigen Landesdirektionen für den Niederrhein in Düsseldorf und für Bayern in München wurden in Filialdirektionen Düsseldorf und München umbenannt.

 

14.6.1965

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 38. Geschäfts­jahr fest. Es endet mit 1.574.000 Versicherten, Beitragseinnah­men von 356.723.000 DM und 3.949 Mitarbeitern. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 10.000.000 DM. Der Arbeitnehmervertreter O. Kunkel scheidet aus dem Aufsichtsrat aus. Nachfolger wird Arnold Warrelmann (Hauptverwaltung).

 

24./25.6.1965

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat.

 

1.7.1965

Neuer Chefmathematiker und Leiter der Mathematischen Abteilung wird Hans Georg Timmer.

Eine neue Aufteilung der Vorstandsdezernate wird veröffentlicht. Aus dieser Übersicht geht hervor, dass aus dem Werbebüro inzwischen eine Abteilung geworden ist.

 

24.8.1965

Das Gesetz zur Änderung des Mutterschutz­gesetzes und der Reichs­versicherungsordnung (Mutterschutznovelle) hebt die Versicherungs­pflichtgrenze für Angestellte ab dem 1.9.1965 auf 10.800 DM jähr­lich an.

 

15.12.1965

Eine außerordentliche Hauptversammlung ändert aufgrund des am 1.1.1966 in Kraft tretenden neuen Aktiengesetzes vom 6.9.1965 die Satzung.

 

1.1.1966

Die Zusammenarbeit mit der Bausparkasse Heimbau AG beginnt.

 

Februar 1966

Das Grundstück Aachener Straße/Scheidtweilerstraße/Melatengürtel wird gekauft.

 

1.4.1966

Die Abteilung für Gruppenversicherung wird neu organisiert und in einen Erstattungsbereich, einen Bereich Antrag, Buchhaltung, In­nenorganisation und Vertrag und einen Bereich Angebotsabgabe aufgeteilt.

Der Bereich Elektronik (L), der die Abteilung für Datenverar­beitung (LD) und die Programmierabteilung (LP) umfasst, wird gebil­det.

Der zum 31.12.1965 gekündigte Tarif­vertrag wird mit einer Gehalts­sicherung für ältere Arbeitnehmer und mit einem Ar­beitgeberanteil zur befreienden Le­bensversicherung wieder in Kraft gesetzt.

 

13./14.6.1966

Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands billigt „Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustage­geld-Versicherung (MBKK)“. Nach Anhörung des Versicherungsbeirates hält das BAV diese Bedingungen für geeignet, allgemein als Teil 1 der AVB verwendet zu werden. Im Teil 2 sind die unternehmenseige­nen Tarifbedingungen zu regeln. Jedem Unternehmen ist es freige­stellt, ob es die MBKK auch für bestehende Tarifwerke verwenden will. Bereits in der Vergangenheit hatte es aufgrund einer fehlen­den gesetzlichen Regelung Bestrebungen gegeben, einheitliche Be­dingungswerke zu schaffen. So veröffentlichte das RAA 1932 und 1933 die vom Reichsverband der privaten Krankenversicherung e.V. geschaffenen Normativbedingungen (NoB). Diese waren allerdings für Gegenseitigkeitsvereine und Aktiengesellschaften verschieden und wurden von den größeren Unternehmen nicht einheitlich übernommen. Anfang der 1950er Jahre wurden die NoB durch die Grundbedingungen (GB) abgelöst. Diese enthielten lediglich die Bestimmungen, die für alle Krankenversicherer von Bedeutung waren und die fehlende gesetzliche Regelungen ersetzen sollten, während der Inhalt der Ta­rifbedingungen und Tarife sich aus dem jeweiligen Geschäftsplan ergab. Unterschiedliche Fassungen für Gegenseitigkeitsvereine und Aktiengesellschaften waren nicht mehr vorgesehen. Aber auch die GB wurden von einer Reihe großer Unternehmen aus geschäftspolitischen und unternehmensinternen Gründen nicht eingeführt. Die Weiterar­beit an den GB seit 1960 führte schließlich 1964 zu der Überle­gung, „Musterbedingungen“ zu konstruieren, die die vertragsrecht­liche Vereinheitlichung ermöglichen sollten, ohne damit die Indi­vidualität der einzelnen Unternehmen zu beeinträchtigen.

 

22.6.1966

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1965 fest und ernennt die Direktoren G. Albers und Dr. H. Git­termann mit Wirkung vom 1.7.1966 zu ordentlichen Vorstandsmit­gliedern. Am Ende des 39. Geschäftsjahres gehören 1.701.000 Personen der Versi­chertengemeinschaft der DKV an. Die Beitragseinnahmen bilden die Summe von 409.175.000 DM. Die Belegschaft umfasst 4.207 Personen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Auf­sichtsrat und ge­nehmigt die vorgeschlagene Gewinnvertei­lung.

 

30.6.1966

Eine vom Vorstand und vom Betriebsrat der Hauptverwaltung be­schlossene Betriebsordnung tritt in Kraft.

 

1.7.1966

Die DKV übernimmt den Versicherungsbestand der Krankenkasse der Beamten und Angestellten der Stadtverwaltung Wuppertal V.a.G. (2.423 Per­sonen).

 

30.11.1966

Bundeskanzler Prof. L. Erhard tritt zurück. Sein Nachfolger wird Kurt Georg Kiesinger.

 

Dezember 1966/Januar 1967

Der Erweiterungsbau Mauritiuswall/Badstraße wird bezogen.

 

1.1.1967

Durch das Erste Gesetz zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) vom 23.12.1966 werden alle Angestellten ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens arbeitslosenversicherungspflichtig. Im Falle einer Arbeitslosigkeit finden damit auf sie die Bestimmungen über die Krankenversicherung der Arbeitslosen Anwendung. Danach sind Arbeitslose Mitglieder des Trägers der GKV, dem sie im Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung angehören. Im Übrigen sind sie grundsätzlich Mitglieder der AOK oder der zuständigen Landkrankenkasse. Mit die­ser Ausdehnung der Arbeitslosenversicherungspflicht erhält die ge­setzliche Regelung der Krankenversicherung für Arbeitslose ein­schneidende Bedeutung für nicht krankenversicherungspflichtige An­gestellte, die privat versichert sind. Soweit es sich in diesen Fällen um nur vorübergehende Arbeitslosigkeit handelt, besteht die Möglichkeit, Rechte und Pflichten des Krankenversicherungsvertrags ruhen zu lassen.

 

1967

In diesem Jahr wird der „DKV-Adler“ in das D von DKV einbezogen.

 

1.2.1967

Die Planung für den Bau eines neuen Hauptverwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Aachener Straße 300 durch die Architektengemein­schaft Kraemer, Pfennig und Sieverts beginnt.

 

1.6.1967

In der Krankentagegeldversicherung nach den Tarifen TA und TN wer­den Tarife mit erweiterter Höchstleistungsdauer eingeführt. Diese Tarife erhalten die Bezeichnungen TA2 und TN2. Die bisherigen Ta­rife TA und TN heißen jetzt TA1 und TN1.

 

14.6.1967

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1966 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Die Zahl an Versicherten hat sich auf 1.825.000 erhöht. Die Beitragseinnahmen betragen 483.419.000 DM. Es gibt 4.490 DKV-Mitarbeiter. Die Haupt­versammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und wählt Direktor Dr. Gerhard Theissing (Münchener Rück) als Nachfolger von Gene­raldirektor Dr. A. Alzheimer (Münchener Rück) in den Aufsichtsrat. Dieser muss auf­grund § 100 Abs. 2 Nr. 1 des neuen Aktiengesetzes aus dem Auf­sichtsrat ausscheiden, da er in mehr als zehn Aufsichtsräten ver­treten ist. Zu seinem neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Aufsichtsrat Direktor Dr. F. Buchetmann (Münchener Rück).

 

1.7.1967

Die DKV führt prüfbare achtstellige Versicherungsnummern ein. Bis­her wurden die Versicherungsnummern aus sechs Ziffern gebildet. Nun werden alle Versicherungsnummern einschließlich einer Prüfzif­fer auf acht Stellen erweitert. Die achte und damit letzte Stelle ist die Prüfziffer, die sich unter Anwendung des so genannten 11er-Verfahrens errechnet. Bei jeder maschinellen Verarbeitung wird die Richtigkeit der angegebenen Versicherungsnummer durch die elektro­nische Datenverarbeitung im Bruchteil einer Sekunde ge­prüft.

 

1.9.1967

Die Erdarbeiten für den Neubau Aachener Straße werden begonnen.

 

30.9.1967

Der Aufsichtsratsvorsitzende Generaldirektor Dr. H. Hitzler schei­det aus dem Vorstand der Hamburg-Mannheimer aus, bleibt aber Vorsitzender des Auf­sichtsrates der DKV.

 

1.10.1967

Die am 1.9.1962 gegründete Bezirksdirektion Oldenburg wird Fili­aldirektion.

Im Bereich Elektronik wird die Abteilung für Daten­aufbereitung (LA) eingerichtet.

 

20.10.1967

Die DKV gründet gemeinsam mit dem Hartmannbund, dem Verband der niedergelassenen Ärzte und Kassenärztlichen Vereinigungen den Ver­ein Deutsches Institut für rationale Medizin e.V., dessen Zweck die Förderung der Forschung und wissenschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet der Computer-Medizin im Interesse der ambulanten Ver­sorgung der Bevölkerung ist.

 

15.12.1967

Durch Meldung an das BAV treten Wettbewerbsrichtlinien der Versi­cherungswirtschaft (WR) in Kraft. Sie beruhen auf den allgemei­nen und den für die Versicherungswirtschaft speziell entwickelten wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen und sollen den Leistungs­wettbewerb und ein lauteres Geschäftsgebaren fördern sowie Missständen vorbeugen. Im Außendienst sollen nur zuverlässige und ver­trauenswürdige Personen beschäftigt werden, die auch ausreichend für ihre Tätigkeit ausgebildet sind. Die WR lösen ältere Richtli­nien der Fachverbände ab. Bereits in den 1930er Jahren hatte der Verband privater Krankenversicherungsunternehmen Deutschlands ein Merkblatt zur Führung des Konkurrenzkampfes herausgegeben. Am 22.6.1935 wurde es durch den Reichsverband der privaten Krankenversi­cherung durch das Merkblatt zur Ordnung des Wettbe­werbs in der Krankenversicherung ersetzt. 1949 folgten die Richt­linien für die Führung des Wettbewerbs in der Krankenversicherung. Eine wei­tere Überarbeitung führte 1965 zu den Richtlinien für die Siche­rung ei­nes lauteren Wettbewerbs in der privaten Krankenversiche­rung.

 

1.1.1968

Das Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil (Finanzänderungsgesetz 1967) vom 21.12.1967 be­zieht grundsätzlich alle Rentner als krankenversicherungspflich­tige Mitglieder in die KVdR ein, auch wenn sie keinerlei Vorversi­cherungszeiten in der GKV haben. Allerdings wird ihnen eine Be­freiungsmöglichkeit aufgrund einer vorhandenen privaten Krank­heitskostenvollversicherung eingeräumt, sofern sie nicht während der letzten fünf Jahre vor Rentenantragstellung wenigstens 52 Wo­chen in der GKV versichert waren bzw. sofern nicht bei Hinterblie­benenrentnern der Verstorbene im Todeszeitpunkt als Arbeiter, An­gestellter oder Rentner krankenversicherungspflichtig war.

 

18.1.1968

Die Planung für die Vertragsabteilungen übernimmt die neue Ver­tragsabteilung N.

 

3.2.1968

Der Verein Deutsches Institut für rationale Medizin wird zugun­sten einer durch die DKV, den Verband der niedergelassenen Ärzte und den Hartmannbund errichteten Stiftung gleichen Namens aufge­löst.

 

28.2.1968

Die Gesellschaft für medizinische Datenerfassung und Auswertung mit beschränkter Haftung (GEMEDA) mit Sitz in Köln wird gegründet. Gesellschafter sind die DKV (50 Prozent), der Verband der niedergelasse­nen Ärzte (25 Prozent) und der Hartmannbund (25 Prozent). Ziel der GEMEDA ist die praktische Anwendung der Ergebnisse des Deutschen Institutes für rationale Medizin. Geschäftsführer wird das Vorstandsmitglied Direktor B. Feddersen.

 

1.3.1968

Die Vertrags- und Erstattungsabteilungen werden zu einem Bereich Vertrag (CDEN) und einem Bereich Erstattung (UXYZ) zusammengefasst.

Im Bereich Erstattung wird die Erstattungsabteilung U gebildet.

 

1.4.1968

Die DKV führt ein betriebliches Vorschlagswesen (BVW) ein. Erster BVW-Beauftragter wird Lt. HB Gerd Flensberg. Vorsitzender des Prü­fungsausschusses wird Prokurist Hu­bert Langohr. Stellvertretender Vorsitzender wird Prokurist Rolf Dahl.

 

11.4.1968

Der modernisierte Auslandsreise-Summentarif AS1 mit vereinfachtem Abschlussverfahren und günstigeren Beiträgen wird eingeführt.

 

1.5.1968

Die am 20.3.1968 vom BAV genehmigten Wahltarife 63B werden ein­geführt. Diese unterscheiden sich nur in den Tarifen für ambulante und zahnärztliche Behandlung (AB, FB und ZB) von den Wahltarifen 63, die nun als Wahltarife 63A bezeichnet werden.

 

8.5.1968

Der Schriftleiter der DKV-Nachrichten und Leiter der Werbeabtei­lung, Rolf Jünger, stirbt. Die Verantwortung für die DKV-Nach­richten übernimmt das Vorstandsmitglied Direktor H. Paeth.

 

20./21.5.1968

Der Gesamtbetriebsrat wählt Egmont Zoller (Hauptverwaltung) zum Vorsitzenden und Karl Schlü­ter (Kiel) zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

26.6.1968

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1967 fest. Die Zahl an Versicherten beträgt 2.042.000 und über­schreitet damit die 2-Mil­lionen-Grenze. Die Bei­tragseinnahmen be­laufen sich auf 550.313.000 DM. Es werden 4.781 Mitarbeiter be­schäftigt. Die Haupt­versammlung entlastet Vorstand und Aufsichts­rat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnver­teilung und erweitert den Aufsichtsrat von neun auf zwölf Mitglie­der. Ge­neraldirektor Dr. H. Hitzler tritt vom Amt des Auf­sichtsratsvorsitzenden zurück. Er bleibt aber Mit­glied des Auf­sichtsrates. Zu seinem Nachfolger wird der seit dem 1.10.1967 am­tierende Vorstandsvorsitzende der Hamburg-Mannheimer, Generaldirektor Herbert Dau, gewählt. Dieser ist seit 1946 als SPD-Mit­glied Abgeordneter und seit dem 1.4.1960 Präsident der Hamburger Bürger­schaft. Die weiteren Ver­treter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind Direktor Dr. F. Bu­chetmann (Münchener Rück), Generaldirektor Dr. G. Mül­ler (Allianz), Prof. Dr. Robert Ellscheid (Universität zu Köln), Direk­tor R. W. Evers­mann (Allianz), Di­rektor A. Fink (Hamburg-Mannheimer) und Direk­tor Dr. G. Theissing (Münchener Rück). Die Ver­treter der Arbeitne­hmer im Aufsichtsrat sind W. Bockskopf, H. Spendel und A. Warrel­mann. Die Vergrößerung des Auf­sichtsrates macht die Wahl eines weiteren Arbeitnehmerver­treters notwendig.

 

27./28.6.1968

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Vorsitzender wird am 5.7.1968 Cornelius Keil. Stellvertre­tender Vorsitzender wird H. Spendel.

 

30.6.1968

Der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat A. Warrelmann legt auf­grund seiner Ernennung zum Prokuristen sein Amt nieder.

 

1.7.1968

Das Hausinspektorat wird gegründet. Es unterstützt die Mitarbeiter der Hauptverwaltung in ihrem Bemühen, Kunden der DKV und ihrer Ko­operationspartner zu gewinnen.

Der Tarifvertrag sieht eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen nicht versicherungspflichtiger Ar­beitnehmer vor.

 

19.7.1968

Das Aufsichtsratsmitglied Direktor A. Fink (Hamburg-Mannheimer) stirbt.

 

1.10.1968

Die 1964 innerhalb der damaligen Landesdirektion für Bayern einge­richteten Bezirksdirektion München-Land wird zur Filialdirektion Oberbayern.

 

22.10.1968

Die neu gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat E. Zoller (Hauptverwaltung) und K. Schlüter (Kiel) treten ihre Ämter an.

 

29.11.1968

Direktor Dr. Herbert Reincke wird als Nachfolger des verstorbenen Direktors A. Fink in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat beruft den Chefmathematiker Abteilungsdirektor Dipl.-Mathematiker H. G. Timmer mit Wirkung vom 1.1.1969 als stellvertretendes Mit­glied in den Vorstand und verleiht ihm den Titel Direktor. Zu seinem Ressort gehören die Mathematische Abteilung, de­ren Lei­ter er bisher war, und die Abteilung für Gruppenversiche­rung (außer Erstattung). Das Amt des Chefmathematikers wird er noch bis zum 30.6.1972 be­kleiden.

 

Dezember 1968

Der Rohbau des neuen Hauptverwaltungsgebäudes wird fertig gestellt. Am 14.1.1969 findet eine Richtfeier im Direktionskasino statt.

 

10./11.12.1968

Der Gesamtbetriebsrat bildet einen Ausschuss, der sich ausschließ­lich mit Angele­genheiten des Außendienstes beschäftigt. Sprecher dieses Außen­dienstausschusses (ADA) wird Horst Wolf (Bochum).

 

11.12.1968

Die Tarifpartner vereinbaren eine Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent des Bruttomonatsgehaltes, die im 2. Quartal des Kalenderjahres ausgezahlt wird. Sie erhält deshalb die inoffizielle Bezeichnung Urlaubsgeld.

 

1.1.1969

Die Filialdirektionen Duisburg und Krefeld werden gegründet. Die Filialdirektion Duisburg geht aus einem 1951 eröffneten und am 1.1.1965 in eine Bezirksdirektion umgewandelten Organisations­büro und die Filialdirektion Krefeld aus einer am 1.2.1965 ge­gründeten Bezirksdirektion der damaligen Landesdirektion für den Niederrhein in Düsseldorf hervor.

Der Leiter der Abteilung Vermögensverwaltung, Horst Lange, wird zum Direktor ernannt.

Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Innendienstes wird durch den Tarifvertrag auf 8 1/4 bzw. 41 1/4 Stunden verkürzt.

 

9.1.1969

Direktor B. Feddersen scheidet aus dem Mathematisch-Statistischen Ausschuss des PKV-Verbands aus und wird Mitglied des Ausschusses für Betriebstechnik. Am 17.4.1969 wird er zu dessen stellvertre­tenden Vorsitzenden gewählt. Nachfolger von Direktor B. Feddersen im Mathematisch-Statistischen Ausschuss wird Direktor H. G. Timmer. Abteilungsdirektor G. Ludwig tritt die Nachfolge von Generaldirek­tor W. Kiencke im Presseausschuss des PKV-Verbands an.

 

5.3.1969

Nachdem der Bundespräsident Dr. H. Lübke seinen vorzeitigen Rück­tritt zum 30.6.1969 erklärt hat, wählt die Bundesversammlung Dr. Dr. Gustav Heinemann zu seinem Nachfolger.

 

21.5.1969

Die DKV übernimmt die Anteile des Verbands der niedergelassenen Ärzte und des Hartmannbundes an der GEMEDA mbH.

 

1.7.1969

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1968 wird vom Aufsichts­rat festgestellt. Die Versichertengemeinschaft hat sich auf 2.119.000 erhöht. Sie zahlt 648.989.000 DM an Beiträgen. Für sie arbeiten 4.857 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwen­dung.

 

25.7.1969

Die Betriebsvereinbarung vom 25.5.1964 wird mit Wirkung vom 1.8.1969 durch eine neue ersetzt. Die Höchstversicherungssumme wird auf 50.000 DM angehoben.

 

27.7.1969

Das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheits­falle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenver­sicherung räumt mit Wir­kung vom 1.1.1970 Arbei­tern einen Rechtsan­spruch gegen ihre Ar­beitgeber auf Fortzahlung des Ar­beitsentgelts für die Zeit der Ar­beitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen ein. Arbeiter und Ange­stellte werden damit gleichgestellt. Diese Bestimmung führt zwar zu einer weiteren Ein­schränkung der Kranken­geldzuschussversicherung. Das gesetzlich ge­regelte Ausgleichsver­fahren fördert aber bei den Betrieben mit mehr als 20 Arbeitneh­mern, die auf einen freiwilligen Ausgleich angewiesen sind, das Interesse, das Lohnfortzahlungsrisiko bei PKV-Unternehmen abzusi­chern. Außerdem wird die für Angestellte geltende Versiche­rungspflichtgrenze vom 1.8. bis zum 31.12.1969 auf 11.800 DM und ab dem 1.1.1970 auf 14.400 DM pro Jahr erhöht und die Institution der Befreiungsversicherung ge­setzlich veran­kert. Der neue § 173 a der RVO sieht vor, dass sich bei jeder Erhö­hung der Versicherungs­pflichtgrenze davon betroffene Privatversi­cherte von der Versiche­rungspflicht befreien lassen können. Die Bestimmung, die für die Inanspruch­nahme ärztlicher und zahnärztli­cher Leistungen die Ver­wendung ei­nes Krankenscheins vorschreibt, wird auf die Ersatzkas­sen ausge­dehnt. Damit gilt das Sachlei­stungsprinzip nun auch für die Mit­glieder der Ersatzkassen.

 

31.7.1969

Lt. HB G. Flensberg legt wegen anderer Aufgaben das Amt des BVW-Beauftragten nieder. Das Amt wechselt innerhalb der folgenden Jahre zwischen den Herren Schucht, Klug und Schaefer. Am 1.4.1973 wird Hans-Jürgen Thom neuer BVW-Beauftragter.

 

14.8.1969

Das Berufsbildungsgesetz schafft eine bundeseinheitliche Regelung der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschu­lung. Es sieht unter anderem vor, dass die Ausbildungsordnungen künftig im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erlassen werden müssen. Außerdem werden die Voraus­setzungen verschärft, um Auszubildende einstellen und ausbilden zu dürfen.

 

1.10.1969

Der Vorstand führt die Dienstbezeichnung Handlungsbeauftragter (HBa) ein. Die Dienstbezeichnung Handlungsbevollmächtigter wird nun mit HBv abgekürzt.

Die Geschäftstätigkeit der GEMEDA wird vor­übergehend eingestellt.

 

21.10.1969

Der Bundestag wählt Willy Brandt zum neuen Bundeskanzler.

 

21.11.1969

Eine außerordentliche Hauptversammlung ändert die Satzung, insbe­sondere den § 24, der die Gewinnverteilung regelt. Das BAV wird die Satzungsänderung am 10.12.1969 genehmigen.

 

1.12.1969

Der durch die am 31.10.1969 vom BAV genehmigten Änderungen der AVB modernisierte Tarif TL wird wieder belebt.

 

1.1.1970

Die Filialdirektionen Frankfurt und Rhein-Main gehen aus der bis­herigen Filialdirektion Frankfurt hervor.

 

30.1.1970

Der Hauptausschuss des PKV-Verbands wählt Generaldirektor W. Kiencke erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialpoliti­schen Arbeitsausschusses und zum Mitglied des Presseausschusses.

 

1.3.1970

Die DKV führt die am 18.2.1970 vom BAV genehmigten M-Tarife ein. Diese umfassen die Tarife AM1, AM2, AM3 und AM4, die den vollen Ersatz aller ambulanten Behandlungskosten bei einer gestaf­felten Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr zwischen 250 DM und 2.000 DM vorsehen, den Tarif ZM1, der ohne jeden Jahreshöchstsatz die Ko­sten für zahnärztliche Behandlungen generell zu 50 Prozent deckt, den Tarif PM, der zur Abgeltung der Kosten für die Krankenhaus­pflege oder zur freien Verfügung ein zwischen 10 DM und 250 DM um je 5 DM gestaffeltes Krankenhaustagegeld ge­währt, das sich der allgemeinen Entwicklung der Pflegekosten anpasst, und die Ta­rife SM1, SM2 und SM3, die unbegrenzte Leistung ohne Selbstbetei­ligung für statio­näre Behandlungskosten ein­schließlich Operationen vorsehen. Der Tarif SM1 ist für die Behandlung in der 1. oder 2. Pflegeklasse, wenn ein Träger der GKV vorleistet, der Tarif SM2 für die Behand­lung in der 1. oder 2. Pflegeklasse und der Tarif SM3 für die Be­handlung in der allgemei­nen Pflege­klasse vorgesehen. Vertrags­grundlage sind die Musterbe­dingungen des PKV-Verbands von 1966. Die M-Tarife, die in der Werbung der DKV auch als Tarife ohne Probleme, TOP-Tarife oder DKV-TOP-Schutz bezeichnet werden, sind mit einer Prämienanpas­sungsklausel ausgestattet. Diese ver­pflichtet zu Prämienkorrektu­ren, wenn die tatsächlichen Schäden die kalkulier­ten Leistungen um mehr als 10 Prozent über- bzw. unter­schreiten. Außerdem sehen sie eine erfolgsabhän­gige Beitrags­rückerstattung vor. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und bei einmonatigem Aufenthalt - ohne besondere Vereinbarung - auch auf das außereuropäische Ausland. Der Krankenhaustagegeld­tarif TK wird für den Neuzugang geschlos­sen.

 

29.4.1970

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Weiterent­wicklung der gesetzlichen Krankenversicherung konstituiert sich. Zur Vorbereitung der Vorschläge der Kommission werden Ausschüsse eingesetzt. In den Ausschuss Einbeziehung weiterer Personenkreise wird Vorstandsvorsitzender Generaldirektor W. Kiencke als Vertreter des PKV-Verbands berufen.

 

30.4.1970

Ein Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 25.7.1969 wird zwischen Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbart. Er gilt ab dem 1.5.1970.

 

1.5.1970

Das am 9.4.1970 von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Rationalisierungsschutz­abkommen für die Arbeitnehmer des Innen­dienstes tritt in Kraft.

 

10.6.1970

Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor W. Kiencke wird einstim­mig zu einem der stellvertretenden Vorsitzenden des PKV-Verbands gewählt.

 

26.6.1970

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1969 fest. Die Versichertenzahl beträgt 2.233.000. Die Beitragseinnahmen be­laufen sich auf 728.797.000 DM. Die Belegschaft umfasst 4.846 Perso­nen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verwendung. Die Arbeitnehmer­vertreter W. Bockskopf, H. Spendel und E. Zoller scheiden aus dem Aufsichtsrat aus. Nachfolger werden Herbert Balzer (Hauptverwaltung), Hans We­gener (Berlin) und H. Wolf (Bochum). K. Schlüter wird in seinem Amt bestätigt.

 

1.7.1970

Die DKV führt die aus den M-Tarifen entwickelten und am 26.5.1970 vom BAV genehmigten M-Quotentarife ein. Sie stellen eine auf die besonderen Bedürfnisse der Beamten, Richter und bei­hilfeberechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst zugeschnit­tene Modifikation der M-Tarife dar und ermöglichen bei richti­ger Abstimmung von Beihilfe und Versicherungsleistungen die volle Er­stattung der anfallenden Krankheitskosten. Eine solche Ergänzung des Beihilfeanspruchs hat es bis zu diesem Zeitpunkt in der PKV noch nie gegeben. Die M-Quotentarife um­fassen die Tarife AMA bis AMG, die eine Erstattung der ambulan­ten Behandlungskosten zu 20 bis 50 Prozent vorsehen, die Tarife ZMA bis ZMG, die die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zu 20 bis 50 Prozent erstatten, die Tarife SMA bis SME, die eine Erstattung der Arztho­norare und der Kranken­hausnebenkosten bei Behandlung in der Son­derklasse zu 20 bis 40 Prozent vorsehen und der Tarife SMO bis SMS, die das Arzthonorar und die Krankenhausnebenkosten bei Behandlung in der allgemeinen Pflege­klasse zu 20 bis 40 Prozent erstatten. Der Kran­kenhauspflegesatz muss durch ein Krankenhaustagegeld abgedeckt wer­den.

 

8.7.1970

Die Wiesbadener Vereinigung wird gegründet. Ihre Gründung, an der auch die DKV beteiligt ist, beruht auf dem Abkommen der Versiche­rungsunternehmen zur Durchführung rechtlich begründeter Provisi­onsregelungen. Es dient der Durchsetzung von Provisionsregelungen, insbesondere des Provisionsabgabeverbots, und der Sicherstellung, dass industrieverbundene Vermittlungsstellen nur dann Provisionen erhalten, wenn sie echte Vermittlerleistungen erbringen. Zur Durchführung des Abkommens wird eine Paritätische Kommission ge­bildet. Sie besteht aus Vertretern der Versicherungsunternehmen und der Verbände der Versicherungsvermittler. Zu den Vertretern der PKV in der Paritätischen Kommission gehört Direktor H. Paeth.

 

September/Oktober 1970

Nachdem man bereits kurz nach dem Bezug des Hauptverwaltungsgebäu­des auf dem Hohenstaufenring Räume anmieten und einen Erweite­rungsbau erstellen musste, können nun wieder alle Abteilungen im - nach etwa dreijähriger Bauzeit fertig gestellten - neuen Hauptver­waltungsgebäude in der Aachener Straße 300 vereinigt werden.

 

16.10.1970

Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor W. Kiencke wird zum Vorsitzenden des Sozialpoliti­schen Arbeitsausschusses des PKV-Verbands gewählt.

 

20.10.1970

Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren einen zweiten Nachtrag zur Betriebs­vereinbarung vom 25.7.1969. Sein Inhalt tritt am 1.11.1970 in Kraft.

 

21.12.1970

Das Gesetz zur Wei­terentwicklung des Rechts der ge­setzlichen Kran­kenversicherung (Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz - 2. KVÄG) er­höht ab dem 1.1.1971 die Versicherungs­pflicht- und Beitragsbe­messungsgrenze in der GKV auf 75 Prozent der seit 1957 jähr­lich an die Lohn- und Ge­haltsentwicklung angepassten Beitragsbemes­sungsgrenze in der ge­setzlichen Rentenversi­cherung. Damit werden fast 60 Prozent der rund 7,1 Millionen An­gestellten versicherungspflich­tig. Die Angestellten erhalten einen Anspruch gegen ihre Arbeitge­ber auf einen Zuschuss zu ihrem Kran­kenversicherungsbeitrag, wenn sie in der GKV freiwillig oder bei einem PKV-Un­ternehmen versi­chert sind und dort einen der Art nach den Leistun­gen der Kranken­hilfe entspre­chenden Versicherungsschutz genießen. Angestellte, die wegen Über­schreitens der Versicherungspflicht­grenze versiche­rungsfrei sind, und Rentner können bis zum 31.3.1971 der GKV frei­willig beitre­ten. Berufsanfänger, die ein über der Versiche­rungspflichtgrenze liegendes Gehalt beziehen, er­halten in den er­sten drei Monaten nach Aufnahme ihrer Beschäfti­gung die Möglich­keit, der GKV beizu­treten. Darüber hinaus wird der Leistungskata­log der GKV um eine neue Leistungsart, nämlich die Maß­nahmen zur Früherkennung von Krankheiten erweitert. Ab 1.7.1971 können Kin­der bis zur Vollen­dung des 4. Lebensjahres zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwick­lung in besonderem Maße gefährden, untersucht werden und können sich Frauen vom Be­ginn des 30. Lebensjahres und Männer vom Beginn des 45. Lebensjah­res einmal jährlich zur Früher­kennung von Krebserkrankungen un­tersuchen lassen. Die Aufwendungen für diese Vorsorgeuntersuchungen werden auch von der DKV erstattet.

 

31.12.1970

Nachdem die DKV ihre Mitgliedschaft in der GVG am 28.9.1970 gekün­digt hat, endet diese mit Ablauf des Jahres.

 

1971

In diesem Jahr wird Hans Wegener (Berlin) neuer Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates. Der bisherige Vorsitzende E. Zoller (Hauptverwaltung) ist seit dem 1.1.1971 Prokurist.

 

Januar 1971

Verantwortlich für den Inhalt der DKV-Nachrichten ist nun Günter Neu.

 

1.4.1971

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine zweite Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent des Bruttomonatsgehaltes, die allerdings im letzten Quartal des Kalenderjahres ausgezahlt wird. Sie wird deshalb als Weihnachtsgeld bezeichnet.

 

14.5.1971

Der Vorsitzende des Betriebsrates der Hauptverwaltung, C. Keil, tritt zurück. Am 17.5.1971 wird der Betriebsrat Walter Dünnebeil zu seinem neuen Vorsitzen­den und Ernst Lochner zu dessen Stellver­treter wählen.

 

18.5.1971

Das BAV genehmigt die Sanierung der Wahltarife 63A und deren Überführung in die Wahltarife 63B. Die Maßnahmen werden am 1.7.1971 durchgeführt.

 

19.5.1971

Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine neue Betriebsver­einbarung. Sie tritt am 1.7.1971 in Kraft und ersetzt diejenige vom 25.7.1969 nebst Nachträgen.

 

1.6.1971

Die am 4.5.1971 vom BAV genehmigten H-Tarife werden einge­führt. Diese Spezialtarife für Ärzte, Zahnärzte und deren in häus­licher Gemeinschaft lebende Familienangehörige verbinden die Be­sonderheiten des Krankenversicherungsbedarfs und -risikos der Ärz­teschaft mit den Vorzügen der M-Tarife. Sie umfassen die Tarife AH1 und AH2 für ambulante Behandlungskosten, die eine Selbstbetei­ligung vorsehen, den Tarif ZH1, der die Erstattung der zahnärztli­chen Behandlung zu 50 Prozent umfasst, und die Tarife SH1 und SH2 für die Aufwendungen bei stationärer Behandlung in der 1. oder 2. Pflege­klasse. Der Tarif SH1 sieht jedoch keine Leistung für die ärztli­che Behandlung vor.

 

4.6.1971

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine neue Betriebsord­nung, die am 10.6.1971 in Kraft tritt und diejenige vom 30.6.1966 ersetzt.

 

11.6.1971

Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit.

 

1.7.1971

Die DKV führt das so genannte Scheckverfahren ein. Dieses Verfahren soll den Versicherten die Sorge abnehmen, die bei einem Kranken­hausaufenthalt die Verpflichtung zur Vorauszahlung berei­tet. Es sieht vor, dass die Versicherten bei Vorlage einer Aufenthaltsbe­scheinigung, Vorauszahlungsquittung oder -rechnung einen Verrech­nungsscheck über den entsprechenden Geldbetrag erhal­ten. Dieser Alleingang der DKV erfolgt, da die Bemühungen der PKV-Unternehmen, mit einer einheitlichen Garantieerklärung den Ansprüchen der Kran­kenhäuser gerecht zu werden, bisher zu keinem Erfolg geführt ha­ben.

Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig und privat krankenversichert sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beitrags. Begrenzt wird der Zuschuss durch den Betrag, der im Falle des Gehaltsanspruchs als Arbeitgeberanteil bei Krankenversi­cherungspflicht zu zahlen wäre.

 

2.7.1971

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 44. Geschäfts­jahr fest und bestellt das bisherige stellvertretende Vor­standsmitglied Direktor H. G. Timmer rückwirkend zum 1.7.1971 zum ordentlichen Mitglied des Vorstands. Die Zahl an Versicherten hat sich auf 2.331.000 Personen erhöht. An Beiträgen wurden 795.834.000 DM eingenommen. Es gibt 4.887 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vor­stand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnver­teilung.

 

1.9.1971

Die am 25.5.1971 zwischen dem Arbeitgeberverband und den Gewerk­schaften abgeschlossene Tarifvereinbarung über vermögens­wirksame Leistungen tritt in Kraft. Sie sieht einen Anspruch auf vermögens­wirksame Leistungen von 26 DM für jeden Monat vor.

 

1.10.1971

Die Abteilung für Gruppenversicherung wird in einen Bereich umgewandelt, der eine Erstattungsabteilung (GL), eine Vertragsab­teilung (GV) und ein Büro Angebote und Korrespondenz (GK) umfasst.

 

8.10.1971

Vorstand und Gesamtbetriebsrat beschließen einen Nachtrag zur Be­triebsvereinbarung vom 19.5.1971.

 

1.12.1971

Die Verwaltung und Filialdirektion Berlin werden getrennt. Die Fi­lialdirektion Berlin erhält damit den gleichen Status wie die an­deren Filialdirektionen.

(TV)

(PKV-RB 1970)