1981 bis 1991
10./11.6.1981
Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zum Vorsitzenden und G. Armenat (Krefeld) und E. Lochner (Hauptverwaltung) zu stellvertretenden Vorsitzenden.
25.6.1981
Der Jahresabschluss für das 54. Geschäftsjahr wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahme beläuft sich auf 1.670.789.000 DM. Die Zahl an Mitarbeitern ist wieder unter 5.000 auf 4.932 gesunken. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
Juli 1981
Die DKV führt eine neue Auslandsreise-Krankenversicherung ein. Der Tarif AS7 bietet für einen Beitrag von 14 DM pro Person für alle privaten Auslandsreisen innerhalb eines Jahres Versicherungsschutz. Der einzelne Auslandsaufenthalt darf bis zu sechs Wochen dauern. Die Versicherungsleistungen entsprechen denen des Tarifs AS6.
1.7.1981
Der Vorstand führt die Führungsgrundsätze ein. Sie sind verbindliche Richtlinien für die Führungskräfte und stellen eine Orientierungshilfe für alle Mitarbeiter dar. Die „Allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit“ und der „Vorgesetztenbrief“ treten außer Kraft.
22.7.1981
Der Antrag auf Zulassung zum Geschäftsbetrieb in Luxemburg wird gestellt.
27.7.1981
Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz), das am 1.1.1983 in Kraft tritt, wird verkündet. Es unterwirft selbstständige Künstler und Publizisten der Renten- und Krankenversicherungspflicht. Eine Befreiungsregelung mit Beitragszuschuss bei Bestehen eines privaten Krankenversicherungsschutzes konnte durchgesetzt werden. Der GKV gehören nun rund 90 Prozent der Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland an.
24.8.1981
Das BAV führt eine örtliche Prüfung der Vermögensanlagen und des Geschäftsbetriebs gemäß §§ 81 und 83 VAG durch. Sie wird bis zum 11.9.1981 dauern.
17.9.1981
Das Benutzer-Service-Zentrum (BSZ) wird gegründet, zunächst nur mit einem Mitarbeiter. Hintergrund ist, daß die Professionelle Anwendungsentwicklung (PAE) zunehmend durch die Individuelle Datenverarbeitung (IDV) ergänzt wird. Gab es bisher ausschließlich EDV-Anlagen, deren Programmierung und Betrieb an einer zentralen Stelle im Bereich Elektronik stattfanden, kommen nun IDV-Systeme dazu, die es erlauben, die Programme des Großrechners durch Mitarbeiter der Fachabteilungen, anfangs in den Abteilungen Mathematik und Unternehmensplanung, zu erstellen und zu beeinflussen. Weiterer Beratungsbedarf wird entstehen, wenn im Jahr 1984 erstmals PCs eingesetzt werden. Bis ins Jahr 1991 wird es 300 Benutzer geben, die mit den IDV-Systemen des Großrechners arbeiten, und zusätzlich 400 PCs.
1.10.1981
Zur Koordination der Abteilungen Vertriebsverwaltung, Verkauf und Werbung sowie des Fachgebiets Kontakte zu Vereinen und Verbänden wird der Bereich Marketing (MK) gebildet.
9.10.1981
Die DKV beginnt ihre Geschäftstätigkeit in Luxemburg. Am 5.11.1981 wird aus dem Organisationsbüro eine Niederlassung.
11.11.1981
Direktor W. Seyfert wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Rechnungslegung des PKV-Verbands gewählt.
27.11.1981
Der Aufsichtsrat ernennt die Direktoren J. Kiencke und H. Lange mit Wirkung vom 1.1.1982 zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern.
22.12.1981
Das Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG) wird verabschiedet. Es schränkt ab dem 1.1.1982 das Beitrittsrecht Schwerbehinderter zur GKV ein, erhöht die Verordnungsblattgebühr von 1 DM auf 1,50 DM je Arznei- und Verbandmittel und auf 4 DM je Heilmittel, führt bei Brillen eine Verordnungsblattgebühr von 4 DM ein und enthält die Ermächtigung an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, durch Rechtsverordnung zu regeln, welche Arznei-, Verband- und Heilmittel, weil für geringfügige Gesundheitsstörungen bestimmt, nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Anspruch auf eine neue Brille besteht bei gleich bleibender Sehfähigkeit nach vollendetem 14. Lebensjahr nur noch alle drei Jahre. Die zahnärztlichen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz oder -kronen werden zur Sachleistung. Die satzungsgemäß zu bestimmenden Zuschüsse zu den Kosten der zahntechnischen Leistungen werden auf 60 Prozent begrenzt. Die Altersgrenze für die Familienhilfe für Kinder ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz wird vom vollendeten 23. auf das 19. Lebensjahr herabgesetzt. Der Bundeszuschuss, den die Träger der GKV für jedes aufgrund der erwähnten Voraussetzungen in die Familienhilfe einbezogene Kind bisher erhalten, entfällt am 31.12.1981. Arbeitnehmerinnen ohne Mitgliedschaft in der GKV erhielten während der Mutterschutzfristen zu Lasten des Bundes Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie Arbeitnehmerinnen mit GKV-Schutz, nämlich in Höhe des Nettoentgelts bis 25 DM kalendertäglich. Dieses Mutterschaftsgeld wird nun auf 400 DM während der gesamten Mutterschutzfristen begrenzt.
1982
Die maximale Versicherungsdauer des Tarifs AS6 wird in diesem Jahr von 35 auf 99 Tagen erhöht.
1.1.1982
Der Tarif AH1 der H-Tarife wird für das Neugeschäft geschlossen.
Die Abteilung Grundstücksverwaltung und das Fachgebiet Darlehen und Wertpapiere gehen aus der bisherigen Abteilung Vermögensverwaltung hervor.
Der Tarifvertrag sieht für alle Arbeitnehmer einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen vor.
1.3.1982
Die Tarifgruppe S der Wahltarife 73 wird um den Tarif S32 erweitert.
29.3.1982
Die Vertretergemeinschaft der DKV (VG) wird gegründet.
1.4.1982
Im Rahmen der DKV-Tarife 80 wird der stationäre Ergänzungstarif SD9 eingeführt. Dieser ersetzt die nach vorheriger Leistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für die Unterbringung im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung. Die Tarife SM1, SM2 und SM3 der M-Tarife werden für das Neugeschäft geschlossen.
Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz) vom 22.12.1981 beseitigt den Bundeszuschuss sowohl für gesetzlich als auch für privat krankenversicherte Studenten.
1.6.1982
Der ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende Generaldirektor i. R. Dr. H. Hitzler stirbt.
9.6.1982
Die „Leitlinien für die Überprüfung der Stellenbeschreibungen“ und ein „Beispiel für Anforderungsprofile“ entstehen. Sie stellen die Grundlage für den ersten Änderungsdienst der Stellenbeschreibungen und die Ergänzungen durch ein Anforderungsprofil dar.
25.6.1982
Der Jahresabschluss für das Jahr 1981 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahmen betragen 1.888.244.000 DM. Es gibt 5.018 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
1.7.1982
Die Abteilungen Personal (PSP) und Bildungswesen (PSB) werden unter dem Dach des Bereiches Personal (PS) zusammengefasst.
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz) vom 22.12.1981 beteiligt die Landesausschüsse des PKV-Verbands an der Aufstellung und Anpassung des Krankenhaus-Bedarfsplanes, der Aufstellung der Investitionsprogramme und am Pflegesatzverfahren.
12.7.1982
Der Vorstand beschließt, dass das in der Hauptverwaltung eingeführte System der Kostenbudgetierung ab 1983 auch in den Filialdirektionen eingesetzt wird.
9.8.1982
Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter des Innendienstes, die zum 1.10.1982 in Kraft tritt und die Betriebsvereinbarung vom 15.5.1979 nebst Nachträgen ersetzt.
1.10.1982
Der Bundestag spricht Bundeskanzler Helmut Schmidt das Misstrauen aus und wählt als seinen Nachfolger Dr. Helmut Kohl.
Der Tarif SET wird in die Wahltarife 73 überführt.
Die Leistungen des Tarifs PSKV bei Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie werden verbessert. Der Beitrag wird von 55 DM auf 62 DM angehoben. Für Neuzugänge wird das 34. Lebensjahr als Versicherungshöchstalter eingeführt. Die anschließende Umwandlung in andere Tarife ist möglich.
18.10.1982
Die VG wird in das Vereinsregister eingetragen. Der Zweck des Vereins besteht darin, als Bindeglied zwischen den selbstständigen hauptberuflichen Vertretern und der Geschäftsleitung die Zusammenarbeit mit der DKV im Interesse des Unternehmens, der Versicherungsnehmer und der Vertreter zu fördern.
20.12.1982
Der Vorstand beschließt im Rahmen der Realisierung der Führungsgrundsätze, circa 700 Führungskräfte und andere Mitarbeiter im Führungsprinzip „Führung durch Zielbildung“ schulen zu lassen.
Das Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) führt eine Beteiligung der Rentner an den Kosten ihrer GKV ab dem 1.7.1983 ein und sieht Leistungskürzungen vor.
1.1.1983
Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom 12.11.1982 tritt in Kraft. Die GOÄ vom 18.3.1965 gilt nur noch für Leistungen, die bis Ende 1982 erbracht worden sind, und im Rahmen der GOZ vom 18.3.1965. Sie stellt nun die Grundlage für alle privatärztlichen Liquidationen dar. Die bisher verwendeten Gebührenordnungen oder vertraglichen Gebührenregelungen (zum Beispiel PREUGO, Privat-Adgo, BMÄ, E-GO, GOÄ 65) dürfen nicht mehr verwendet werden. Die wichtigste Vergütungsart sind die Gebühren. Mit ihnen sind grundsätzlich die Praxiskosten abgegolten. Die einzelne Gebühr bemisst sich bei persönlich-ärztlichen Leistungen nach dem Ein- bis Dreieinhalbfachen, bei medizinisch-technischen Leistungen nach dem Ein- bis Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1- und dem 2,3- bzw. 1,8-fachen des Gebührensatzes bemessen werden. Bemessungskriterien sind die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der einzelnen Leistung, die Umstände bei der Ausführung sowie die örtlichen Verhältnisse. Der Regelhöchstsatz soll nur überschritten werden, wenn Besonderheiten der Bemessungskriterien dies rechtfertigen. Die Leistungen der gebührenordnungsabhängigen Tarife müssen auf die neue GOÄ umgestellt werden.
Das Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1982 (Rentenanpassungsgesetz 1982) vom 1.12.1981 löst die Pauschalzahlung der Rentenversicherungsträger an die Krankenkassen durch Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags des einzelnen Rentners in Höhe von 11,8 Prozent des Rentenzahlbetrags ab. Ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zur Rente in gleicher Höhe gestaltet den aufgrund der Rente zu zahlenden Beitrag zunächst belastungsneutral. Diesen Zuschuss - bis zur Höhe des Krankenversicherungsbeitrags - erhalten auf Antrag auch die privat krankenversicherten Rentner, wenn das PKV-Unternehmen der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Mit dem halben Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse bzw., wenn sie einem Landesverband angehört, nach dem halben durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen im Landesverband werden die der Rente vergleichbaren Einkommen (Versorgungsbezüge) und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Für Pflichtmitglieder in der KVdR, die durch die Neuregelung zur Beitragsentrichtung aus Versorgungsbezügen oder aus Arbeitseinkommen aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit herangezogen werden, besteht eine unwiderrufliche Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht unter der Voraussetzung, dass ein den Leistungen der GKV entsprechender Krankenversicherungsschutz bei einem PKV-Unternehmen nachgewiesen wird.
11.2.1983
Die DKV wird mit Veröffentlichung im Journal Officiel zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Frankreich zugelassen.
1.3.1983
Im Rahmen der Wahltarife 73 wird der Tarif P20 eingeführt.
1.4.1983
Die Tarife für Frankreich werden von der französischen Aufsichtsbehörde genehmigt. Das Tarifwerk umfasst Zusatzversicherungen für den ambulanten und den stationären Sektor, Krankentage- und Krankenhaustagegeldversicherungen.
16.4.1983
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren mit Wirkung zum 1.5.1983 ein neues Rationalisierungsschutzabkommen für das private Versicherungsgewerbe.
26.5.1983
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gewählt. Vertreter der Angestellten werden G. Armenat (Krefeld) und A. Klein (Hauptverwaltung), der gewerblichen Arbeitnehmer wird M. Sassenfeld (Hauptverwaltung), der leitenden Angestellten Walter Veith (Frankfurt) und der Gewerkschaften H. Offermann (DAG) und E. Lochner (DAG/Hauptverwaltung).
8.6.1983
Die Niederlassung DKV France - Societe allemande d'assurance maladie wird in Paris eröffnet.
20.6.1983
Der Vorstand beschließt, dass ab dem 1.1.1984 alle Mitarbeiter mit Erreichen des Ruhestandes für sich und ihre Familienangehörigen einen Prämiennachlass von 50 Prozent für Krankheitskostenvollversicherungen erhalten.
24.6.1983
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1982 fest. 2.036.860.000 DM wurden an Beiträgen eingenommen. Damit wird erstmals die 2-Milliarden-Grenze überschritten. Die Belegschaft umfasst 5.130 Personen. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und wählt die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Gewählt werden Direktor H. Bossenmaier (Allianz), Direktor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), Generaldirektor G. Kalbaum (Hamburg-Mannheimer), Prof. Dr. E. Klingmüller (Universität zu Köln), Hans Hugo Schlitzberger (Siemens AG) und Direktor Dr. G. Theissing (Münchener Rück). Die Vertreter der Arbeitnehmer wurden am 26.05.1983 gewählt. Vorsitzender wird Generaldirektor G. Kalbaum. Stellvertretende Vorsitzende werden A. Klein (Hauptverwaltung) und die Direktoren Dr. G. Theissing und H. Bossenmaier.
1.8.1983
Die Filialdirektion Bonn wird gegründet. Sie übernimmt ihr Filialgebiet von den Filialdirektionen Mittelrhein und Trier.
1.9.1983
Der Tarif AH1 der H-Tarife wird mit dem Tarif AH0 zusammengelegt.
13.10.1983
Die DKV kauft die N.V. Verzekeringsmaatschappij Rijnmond in Rotterdam (Niederlande) mit Wirkung vom 1.1.1984. Im Bestandsmix ist die Rijnmond zu etwa 80 Prozent Krankenversicherer und zu etwa 20 Prozent Sachversicherer für Privatkunden.
22.12.1983
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1984 wird das Arbeitsförderungsgesetz geändert. Mit Wirkung vom 1.1.1984 müssen die Mitglieder der GKV vom Krankengeld Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Vorschlag der PKV, den Privatversicherten zur Aufrechterhaltung der Arbeitslosenversicherung wenigstens die freiwillige Beitragszahlung zu ermöglichen, wurde nicht akzeptiert.
1.1.1984
Die von der DKV eingerichteten so genannten Neugeschäftsorganisationen „aktiva südwest“ und „aktiva bayern“ nehmen ihre Arbeit auf.
Die Filialdirektion Ostwestfalen in Bielefeld wird gegründet. Sie übernimmt ihr Filialgebiet von der Filialdirektion Bielefeld. Die Innendienstarbeiten werden durch eine so genannte Verwaltungsgemeinschaft ausgeführt, die für beide Filialdirektionen zuständig ist, und aus dem Innendienst der Filialdirektion Bielefeld hervorgeht.
Die M-Quotentarife werden in B-Tarife umbenannt. Diese Umbenennung wirkt sich auch auf die Tarifbezeichnungen aus. Die Tarife AMA bis AMH werden in 20A bis 55A, die Tarife ZMA bis ZMH werden in 20Z bis 55Z, die Tarife SMA bis SMG werden in 20C bis 50C, die Tarife SMO bis SMU werden in 20S bis 50S, die Tarife VMA bis VML werden in 20K bis 75K und die Tarife VMO bis VMW werden in 20M bis 60M umbenannt. Gleichzeitig werden die Tarife 55K bis 75K und 55M und 60M für das Neugeschäft geschlossen. Die Erstattungsquoten der einzelnen Tarifstufen lassen sich jetzt unmittelbar aus der Tarifbezeichnung entnehmen. Gleichzeitig wird im Rahmen der B-Tarife die Tarifgruppe E (50E bis 80E) eingeführt. Dieser Tarif ersetzt die nicht beihilfefähigen Mehraufwendungen für das Einbettzimmer je nach Tarifstufe zu 50 bis 80 Prozent.
Darüber hinaus gehen aus dem Krankentagegeldtarif TN2 für Freiberufler, Apotheker und Selbstständige die Tarife TN2 für Selbstständige und TN3 für Freiberufler und Apotheker hervor.
Ein neues Bezahlungssystem für den Außendienst (BSA) wird eingeführt. Kernstück ist die Umstellung der Provisionierung vom Monatsbeitrag auf den Ertragswert der einzelnen Tarife in Verbindung mit einer Berufsgruppenschlüsselung.
Eine neue Geschäftsordnung für den Bereich Personal tritt in Kraft. Sie ersetzt diejenige vom 1.1.1977 in der Fassung vom 18.4.1978.
30.1.1984
Die Hauptversammlung der Rijnmond N.V. wählt die Vorstandsmitglieder Generaldirektor H. G. Timmer, Direktor J. Kiencke und Direktor G. Ludwig in den Aufsichtsrat.
1.2.1984
Die DKV richtet ein Fachgebiet Ausland (AS) zur Koordination der Auslandsaktivitäten ein. Dieses wird dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
Der Bestand des Krankentagegeldtarifes NTA wird mit dem Tarif TA1 zusammengelegt.
Die relativ wenigen nach M8-Tarifen bestehenden Versicherungen werden in die DKV-Tarife 80 überführt.
27.3.1984
Der Aufsichtsrat der Rijnmond N.V. wählt Generaldirektor H. G. Timmer zum Vorsitzenden, Direktor J. Kiencke zum stellvertretenden Vorsitzenden und Direktor G. Ludwig zum Sekretär.
15.5.1984
In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Am 23.5.1984 wählt dieser E. Lochner zum Vorsitzenden, A. Klein zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Erika Humm zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Diese und Joachim Radtke werden zu freigestellten Betriebsratsmitgliedern gewählt.
23.5.1984
Die Bundesversammlung wählt Dr. Richard von Weizsäcker zum neuen Bundespräsidenten. Er tritt am 1.7.1984 die Nachfolge von Prof. Dr. K. Carstens an.
1.6.1984
Die DKV führt einen Krankenhausausweis (Medi-Card) ein, der bei Beginn einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung in einem dem Verfahren angeschlossenen Krankenhaus vorgelegt wird. Mit der Vorlage werden die Ansprüche gegen die DKV unwiderruflich an das Krankenhaus abgetreten. Die Medi-Card garantiert die Erstattung des Pflegesatzes und/oder des Zuschlages für eine gewählte Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer sowie gesondert berechenbarer Nebenleistungen im tariflichen Rahmen. Die Krankenhäuser verpflichten sich, bei Aufnahme des Patienten die DKV unverzüglich zu benachrichtigen, sodass eine separate Benachrichtigung durch den Versicherten nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzungen für den Erhalt der Medi-Card sind, dass der Versicherungsschutz ungekündigt ist, eine pauschale Übernahme der Krankenhauspflegekosten vorsieht, seit mindestens 24 Monaten besteht und nicht durch Leistungsbeschränkungen, -ausschlüsse, eine Anwartschaft oder einen Zahlungsverzug berührt ist.
5.6.1984
Der Gesamtbetriebsrat konstituiert sich. Vorsitzender wird A. Klein (Hauptverwaltung). Zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden wird G. Armenat (Krefeld) und zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden wird E. Lochner (Hauptverwaltung) gewählt.
19.6.1984
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1983 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 2.130.172.000 DM. Die DKV hat 5.170 Beschäftigte. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 45.000.000 DM. Die Beteiligungsverhältnisse werden nicht berührt.
1.7.1984
Die Filialdirektionen Frankfurt II und Hannover II werden gegründet.
Die Tarifgruppe ZM der M-Tarife wird um den Tarif ZM3 ergänzt. Dieser Tarif sieht die Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung zu 100 Prozent und der Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 75 Prozent vor.
Die Leiter des Innendienstes der Filialdirektionen heißen künftig nicht mehr Bürovorsteher, sondern Leiter des Kundendienstes.
Erhebliche Änderungen des Manteltarifvertrags vom 31.10.1980 treten in Kraft. Der persönliche Geltungsbereich wird erweitert, der Erholungsurlaub dauert einheitlich für alle Beschäftigten 30 Arbeitstage, die Sonderzahlungen werden neu geordnet, die Krankengeldzuschüsse werden auf bis zu 78 Wochen ausgedehnt und der Begriff der Betriebszugehörigkeit wird generell durch den der Unternehmenszugehörigkeit ersetzt.
20.7.1984
Die Filialdirektion Rhein-Main verlegt ihren Sitz von Frankfurt nach Wiesbaden und heißt jetzt Filialdirektion Wiesbaden.
31.7.1984
Der Vorsitzende des BVW-Bewertungsausschusses, H. Langohr, legt sein Amt nieder. Neuer Vorsitzender wird Friedrich-Karl Thiel.
1.8.1984
Die Abteilungen Vertrag Mitte und Vertrag Sonderdienste werden zur Abteilung Vertrag Mitte mit den beiden Sachgebieten Vertragsverwaltung und Sonderdienste zusammengefasst.
16.8.1984
Der agv, die DAG, die Gewerkschaft HBV, der DHV und der VWA einigen sich auf ein zeitlich befristetes Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft, das für die Arbeitnehmer des Innendienstes gilt.
1.10.1984
Die Filialdirektionen Hamburg und Harburg werden neu gegliedert, ihre Innendienstbereiche zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengefasst und umbenannt. Es entstehen die Filialdirektionen Hamburg I und II.
1.11.1984
Ein zweiter Sonderbeitragsnachlass für ältere Versicherte wird durch Mittel aus der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung ermöglicht.
30.11.1984
Die Tarifvertragsparteien schließen eine Vorruhestandsvereinbarung für den Werbeaußendienst der Versicherungswirtschaft. Auch diese Vereinbarung ist zeitlich befristet.
1.1.1985
Die unter der Bezeichnung BAT Beamten in der Ausbildung angebotenen B-Tarife werden für das Neugeschäft geschlossen. Als Ersatz werden neue Spezialtarife für Beamte in der Ausbildung eingeführt. Die BA-Tarife umfassen die Tarifgruppe F (20F,30F,40F,45F,50F) für ambulante und zahnärztliche Behandlungskosten, die Tarifgruppe R (20R,25R,30R,35R,40R,45R,50R) für die Aufwendungen bei stationären Behandlungen im Zweibettzimmer, deren Erstattungsprozentsatz sich aus der Tarifstufe ergibt, den Tarif EBE, der die nicht beihilfefähige Differenz zwischen den Unterkunftszuschlägen für Ein- und Zweibettzimmer ersetzt, und den Tarif ALV, in den die Tarife der Tarifgruppen F und R umgestellt werden können, wenn sich an die beendete Ausbildung eine vorübergehende Arbeitslosigkeit anschließt, und der die Erstattung der Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlung zu 100 Prozent, für Zahnbehandlung zu 80 Prozent und für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 40 Prozent vorsieht.
Das Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung vom 20.12.1984 tritt in Kraft. Die wichtigste Änderung für die PKV besteht darin, dass das Pflegesatzverfahren als Vereinbarungsverfahren mit einem Beteiligungsrecht der PKV ausgestaltet wird. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so setzt eine Schiedsstelle, an der auch ein Vertreter der PKV stimmberechtigt beteiligt ist, die Pflegesätze fest. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der 2. Verordnung zur Änderung der GOÄ und der 4.Verordnung zur Änderung der BPflV wirksam. Sie sehen unter anderem vor, dass die Chefärzte ihre Honorare bei stationärer Behandlung um 15 Prozent mindern und die Krankenhäuser den Privatpatienten bundeseinheitlich einen Arztkostenabschlag von 5 Prozent vom allgemeinen Pflegesatz einräumen müssen. Dadurch soll die Doppelberechnung der Sach- und Personalkosten bei Privatpatienten durch Pflegesatz und Arzthonorar beseitigt werden.
1.4.1985
Die Neugeschäftsorganisationen „aktiva nord“ und „aktiva rheinland“ nehmen ihre Arbeit auf.
Die Filialdirektion Südwürttemberg wird gegründet.
2.4.1985
Die Tarifpartner sehen im § 12 MTV vor, dass neben dem 24. Dezember nun auch der 31. Dezember arbeitsfrei ist.
22.4.1985
Für die Allianz wird eine Bestandspflegeprovision eingeführt. Die Provision wird auf 1 Prozent der Jahresprämie des Allianzbestandes festgelegt. Erstmals berechnet wird diese Provision für das Jahr 1984.
1.5.1985
Der Bereich Marketing (MK) wird umstrukturiert. Das Sachgebiet Verkaufstraining der Abteilung Verkauf und die Sachgebiete Personal-Außendienst und Personalverwaltung „leitende Angestellte im Außendienst“ der Abteilung Vertriebsverwaltung werden zur Abteilung Personal-Außendienst (MKP) vereint. Die beiden Sachgebiete Vertriebs-Technik und Information und Filialen der Abteilung Vertriebsverwaltung und das Sachgebiet Vertriebssteuerung der Abteilung Verkauf bilden die Abteilung Vertriebssteuerung (MKT). Aus der Abteilung Werbung und dem Sachgebiet Verkaufsförderung der Abteilung Verkauf wird die Abteilung Verkaufsförderung und Werbung (MKW). Zusätzlich wird aus dem Fachgebiet Kontakte zu Vereinen und Verbänden die Abteilung Vertriebspartner und Sonderorganisationen (MKS).
6.5.1985
Für die Hamburg-Mannheimer wird eine Bonifikation als Ausgleich für Nachteile, die deren Außendienst durch das neue Bezahlungssystem entstehen, für zunächst 3 Jahre eingeführt.
1.6.1985
Die DKV führt die Kleine Anwartschaftsversicherung (KAV) ein. Diese sichert die Anwartschaft auf eine Krankheitskostenversicherung nach den Quotentarifen für die Zeit nach Wegfall des Anspruchs auf freie Heilfürsorge.
20.6.1985
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1984 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 2.205.144.000 DM. Es gibt 5.544 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Generaldirektor G. Kalbaum, legt wegen des Eintritts in den Ruhestand seine Ämter als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrates nieder. Als Nachfolger wird der neue Vorstandsvorsitzende der Hamburg-Mannheimer, Klemens Wesselkock, zum Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
30.6.1985
Die Allianz Versicherungs-AG wird durch die Eintragung ins Handelsregister in Allianz AG Holding rückwirkend zum 1.1.1985 umbenannt. Sie überträgt das Sachversicherungsgeschäft auf eine 100-prozentige Tochter, die den Namen Allianz Versicherungs-AG fortführt. Die Beteiligungen, die bisher die Allianz Versicherungs-AG gehalten hat, bleiben bei der neuen Allianz AG. Diese hält damit auch die 26,5 Prozent der DKV-Aktien.
1.7.1985
Die DKV gründet eine Sonderorganisation des Außendienstes zur Werbung von freiberuflich tätigen Personen mit der Bezeichnung akzenta.
1.8.1985
Die Filialdirektion Köln-Land wird gegründet. Sie bildet mit der Filialdirektion Köln, die jetzt Filialdirektion Köln-Stadt heißt, und der Filialdirektion Mittelrhein eine Verwaltungsgemeinschaft.
Für Personen mit Beihilfeanspruch und Anspruch auf Leistungen der GKV oder auf freie Heilfürsorge werden die L-Tarife eingeführt. Die Tarife 20L, 25L, 30L, 35L, 40L, 45L und 50L sehen die Erstattung der nach vorheriger Leistung der GKV oder des Trägers der freien Heilfürsorge verbleibenden Aufwendungen für die stationäre Behandlung im Zweibettzimmer je nach Tarifstufe zu 20 bis 50 Prozent vor. Der Tarif ELE ersetzt die nicht beihilfefähige Differenz zwischen Ein- und Zweibettzimmer.
1.10.1985
Im Rahmen der BA-Tarife wird die Tarifgruppe P (20P,25P,30P,35P,40P,45P,50P) eingeführt. Diese Tarifgruppe sieht die Erstattung der Aufwendungen für die stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer vor. Der Erstattungsprozentsatz ergibt sich aus der Tarifstufe.
Die vom Bundesminister des Innern am 19.4.1985 erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) tritt in Kraft. Sie ersetzt diejenige vom 1.2.1979 und wird von Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen. Hamburg und Baden-Württemberg übernehmen ihre Bestimmungen weitgehend in eigene Beihilferegelungen. Die wichtigsten Änderungen der neuen BhV bestehen in personenbezogenen anstelle der familienstandbezogenen Beihilfebemessungssätzen, der Fortfall der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für den Ehepartner, wenn dessen Einkünfte einen bestimmten Betrag übersteigen, und des Zuschlags zum Bemessungssatz bei stationärer Behandlung sowie die 100 Prozent-Grenze. Diese Änderungen führen zu einer umfangreichen Umstellungsaktion im Beihilfebestand.
1.12.1985
Die DKV führt den Tarif PT1 ein. Dieser Tarif stellt eine Pflegetagegeldversicherung und damit eine ganz neue Versicherungsart im Angebot der DKV dar. Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird - abgestuft nach deren Schweregrad und der Wahl der Pflegekraft - ein Tagegeld bis zu einem Höchstbetrag von 50 DM gezahlt.
1.1.1986
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Freunde (GdF) Wüstenrot GmbH beginnt. Vorausgegangen war die Übernahme der Heimbau AG durch Wüstenrot am 1.1.1985.
Das bisherige Fachgebiet Systemtechnik im Bereich Elektronik wird Abteilung (ELS).
Die Filialdirektion Berlin III wird gegründet.
Der Tarif AM0 der M-Tarife wird eingeführt. Er sieht den vollen Ersatz der ambulanten Behandlungskosten ohne Selbstbeteiligung vor.
Das maschinelle Filialbuchhaltungssystem wird eingeführt. Es löst die bisher praktizierte RUF-Buchhaltung ab. Alle Geschäftsvorfälle werden nun über formatierte Bildschirmmasken von den Filialen direkt eingegeben.
Eine neue Bundespflegesatzverordnung (BPflV) tritt in Kraft. Sie wurde aufgrund des KHNG notwendig. Neben dem allgemeinen Pflegesatz können nun für bestimmte Abteilungen eines Krankenhauses besondere Pflegesätze und für einige Leistungen zusätzlich Sonderentgelte vereinbart werden. Die Entgelte für Wahlleistungen sind in ihrer Höhe begrenzt worden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen.
Das 7. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vom 20.12.1985 verpflichtet alle PKV-Unternehmen, für die bei ihnen mit einer Krankheitskostenvoll- und einer Krankentagegeldversicherung versicherten Arbeitnehmer Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit zu zahlen, wenn diese arbeitsunfähig sind und Krankentagegeld erhalten. Um die Beitragsberechnung aufgrund statistischer Durchschnittswerte vornehmen und ein gemeinsames Zahlungsverfahren einführen zu können, wird die PKV-Interessengemeinschaft Arbeitslosenversicherung gegründet. Diese Ergänzung des AFG beseitigt die seit dem Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 bestehende Ungleichbehandlung privat Krankenversicherter gegenüber den Mitgliedern der GKV. Die jetzt gefundene Lösung verwandelt den ursprünglichen Nachteil der Privatversicherten sogar in einen Vorteil, denn im Unterschied zu der für die GKV getroffenen Regelung werden nicht die einzelnen Arbeitnehmer, sondern die Unternehmen der PKV beitragspflichtig. Diese übernehmen zugunsten der bei ihnen vollversicherten Arbeitnehmer die gesamte Beitragszahlung, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
1.2.1986
Die DKV wird Mitglied der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte e.V. (GUG).
20.2.1986
Der Hauptausschuss des PKV-Verbands benennt den Wettbewerbs- und Schlichtungsausschuss in Wettbewerbs- und Außendienstausschuss um.
1.3.1986
Im Rahmen der DKV-Tarife 80 wird der Tarif SD3 eingeführt. Dieser Tarif sieht die Erstattung der Aufwendungen für den allgemeinen Pflegesatz und für belegärztliche Behandlung zu 100 Prozent vor.
Die H-Tarife werden um den Tarif ZH0 ergänzt, der die Erstattung der Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien zu 100 Prozent vorsieht.
1.4.1986
Die A-Tarife werden eingeführt. Sie stellen Spezialtarife für „Jungärzte“ und deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner und Kinder dar. Diese Tarife umfassen den Ergänzungstarif SH9, der die Erstattung der nach vorheriger Leistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für die stationäre Behandlung im Zweibettzimmer vorsieht, und den Tarif VH für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung.
DKV und Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG schließen einen Kooperationsvertrag. Bisher haben Mitarbeiter der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG als nebenberufliche Vermittler Krankenversicherungsverträge für die DKV vermittelt, nun gehört dies zu den Aufgaben aller Mitarbeiter der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG.
29.4.1986
Der § 11 des Manteltarifvertrags vom 31.10.1980 wird geändert. Die Arbeitszeit für die Arbeitnehmer des Innendienstes wird dadurch von arbeitstäglich acht Stunden auf 38 3/4 Wochenstunden verkürzt, die sich gleichmäßig auf die Tage Montag bis Freitag verteilen.
1.5.1986
In der Abteilung Vertrag Süd (VES) werden die Sachgebiete Vertragsverwaltung I und Vertragsverwaltung II gebildet. Leiter der beiden Sachgebiete werden der stellvertretende Abteilungsleiter und der bisherige Abteilungsassistent.
10.6.1986
Die Tarifpartner verlängern die Vorruhestandsvereinbarungen für den Innen- und den Werbeaußendienst vom 16.8.1984 und vom 30.11.1984 bis zum 31.12.1988.
27.6.1986
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1985 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahmen betragen 2.298.261.000 DM. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 5.883. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates Direktor i. R. Dr. G. Theissing (Münchener Rück) legt sein Mandat wegen Eintritts in den Ruhestand nieder. Als Nachfolger wird Direktor Hans-Dieter Sellschopp (Münchener Rück) zum Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
1.8.1986
Das Gesetz zur Änderung wirtschafts-, verbraucher-, arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften vom 25.7.1986 sieht eine Befreiungsbestimmung für den Fall des Eintritts der Krankenversicherungspflicht für Angestellte aufgrund der Umstellung von einer Voll- auf eine Teilzeitbeschäftigung vor.
1.10.1986
Eine neue Betriebsordnung, die zwischen dem Vorstand und dem Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbart worden ist, tritt in Kraft und ersetzt diejenige vom 10.6.1971.
Darüber hinaus vereinbaren der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung einen Nachtrag zur Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 12.12.1972.
In den Abteilungen Vertrag Nord (VEN) und Vertrag West (VEW) werden jeweils die Sachgebiete Vertragsverwaltung I und Vertragsverwaltung II gebildet. Leiter der beiden Sachgebiete werden der stellvertretende Abteilungsleiter und der bisherige Abteilungsassistent.
31.10.1986
F.-K. Thiel tritt von seinem Amt als Vorsitzender des BVW-Bewertungsausschusses zurück. Sein Nachfolger wird Dr. Wilhelm-Bernhard Emde.
1.11.1986
Die Abteilungen Leistung Mitte (LEM), Nord (LEN), Süd (LES) und West (LEW) werden jeweils in zwei Sachgebiete unterteilt. Leiter der beiden Sachgebiete werden der stellvertretende Abteilungsleiter und der bisherige Abteilungsassistent. In der Abteilung Leistung Nord (LEN) wurde bereits am 1.8.1985 die Bezeichnung Abteilungsassistent durch Leiter des Sachgebietes 2 ersetzt.
17.11.1986
Die Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter des Innendienstes vom 9.8.1982 wird durch eine Betriebsvereinbarung über soziale Angelegenheiten für Mitarbeiter des Innendienstes ersetzt. Sie tritt am 1.1.1987 in Kraft.
21.11.1986
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine Betriebsvereinbarung über das Mitarbeiterbeurteilungssystem für den Innendienst, die am 1.7.1987 in Kraft tritt und die Betriebsvereinbarung über das Beurteilungssystem in der Hauptverwaltung vom 1.1.1978 ersetzt.
25.11.1986
Der Aufsichtsrat beruft mit Wirkung vom 1.1.1987 die Direktoren Dr. Bernhard Schareck und Dr. Roland Delbos als stellvertretende Mitglieder in den Vorstand. Direktor Dr. B. Schareck, der bisher als Vertriebsdirektor die Führungsverantwortung für die Hauptorganisation getragen hat, ist als Nachfolger für Direktor J. Kiencke und Direktor Dr. R. Delbos, der bisher den Bereich Personal geleitet hat, ist als Nachfolger von Direktor Dr. H. Gittermann vorgesehen.
5.12.1986
Die Arbeiten für einen Neubau beginnen, in dem das Rechenzentrum untergebracht werden soll.
31.12.1986
Direktor J. Kiencke scheidet aus beruflichen Gründen aus dem Vorstand aus.
1.1.1987
Die mit der Änderung der Bundesbeihilfevorschriften zum 1.10.1985 eingeführte 100-Prozent-Grenze führte zu verstärkten Übertrittsbestrebungen von der GKV zur PKV, die mit ihren Quotentarifen eine optimale Ergänzung der Beihilfe bietet. Deshalb traten sowohl das Bundesinnenministerium als auch die zuständigen Ministerien einiger Länder an die PKV mit dem Wunsch heran, Beamte, die noch in der GKV freiwillig versichert sind, zu akzeptablen Bedingungen aufzunehmen. Dieser Wunsch führt zu einer Öffnungsaktion, an der sich auch die DKV beteiligt. Die Öffnung ist bis zum 30.6.1987 begrenzt. Für diejenigen, die später erstmalig in ein Beamtenverhältnis berufen werden, gilt von diesem Zeitpunkt an eine einjährige Öffnungsfrist. Im Rahmen dieser Öffnung wird kein Antragsteller aus Risiko- oder Altersgründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen und erforderliche versicherungsmedizinische Beitragszuschläge werden auf höchstens 100 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt.
2.1.1987
Ein Traineeprogramm wird eingeführt. In einem Zeitraum von 18 Monaten sollen Hoch- und Fachhochschulabsolventen verschiedene Funktionsbereiche durch aktive Mitarbeit kennen lernen.
16.1.1987
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über das Beurteilungssystem für Auszubildende, die am 1.7.1987 in Kraft tritt und diejenigen für Auszubildende in der Hauptverwaltung vom 11.5.1979 und für Auszubildende in den Filialen vom 6.11.1980 ersetzt.
30.3.1987
Vorstandsmitglied Direktor Dr. B. Schareck wird zum Mitglied des Wettbewerbs- und Außendienstausschusses des PKV-Verbands gewählt.
1.4.1987
Der Schadenverlauf im Tarif PSKV erfordert eine Anpassung des Monatsbeitrags von bisher 62 DM auf 65 DM.
Die DKV führt den Tarif AS7 Dauerpolice (AS7D) ein. Er stellt eine spezielle Variante des Tarifs AS7 dar. Im Unterschied zu diesem besteht der Tarif AS7D solange, bis der Versicherungsvertrag gekündigt wird oder die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet. Mit einem Jahresbeitrag von 42 DM kann der Versicherungsvertrag auch über das 70. Lebensjahr hinaus bestehen bleiben. Die Leistungen für Überführung und Bestattung im Todesfall sind allerdings ausgeschlossen. Die Mehrkosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport werden höchstens bis 10.000 DM ersetzt.
April 1987
Das Außendienst-Informationssystem (ADIS) wird eingeführt. Es soll bei den Benutzern die manuelle Karteiführung ablösen. Gegen eine monatliche Gebühr werden den Betreuern im Außendienst auf Antrag Hard- und Software sowie die notwendigen Vertragsdaten zur Verfügung gestellt.
1.4.1987
Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um den Tarif P21 ergänzt.
14.5.1987
In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Dieser wählt am 22.5.1987 E. Humm zur Vorsitzenden und zur Delegierten zum Gesamtbetriebsrat, A. Klein zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat und G. Müller zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Diese und Klaus Roth werden auch zu freigestellten Betriebsratsmitgliedern gewählt. Vertreter der gewerblichen Arbeitnehmer im Gesamtbetriebsrat wird M. Sassenfeld.
19.6.1987
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1986 fest. Die Beitragseinnahme beträgt 2.386.712.000 DM. Der Belegschaft gehören 6.438 Personen an. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
22./23.6.1987
Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zum Vorsitzenden und G. Armenat (Krefeld) und E. Humm (Hauptverwaltung) zu stellvertretenden Vorsitzenden. G. Armenat wird gleichzeitig Sprecher des Außendienstausschusses.
30.6.1987
Das Vorstandsmitglied Direktor Dr. H. Gittermann tritt in den Ruhestand.
1.7.1987
Die vom BAV am 26.2.1987 genehmigten Änderungen der AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung und die Krankentagegeldversicherung treten in Kraft. Die Umwandlungsbedingungen werden aus dem Antragsformular in die AVB übernommen. Führen Umwandlungen in Ambulanttarifen zur Minderung oder zum Wegfall der Selbstbeteiligung, gelten künftig für diese Leistungsverbesserung Wartezeiten. Der Hilfsmittelkatalog wird um Brillenfassungen und Krankenfahrstühle erweitert. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag wird für Brillenfassungen von 75 DM auf 100 DM erhöht und bei Krankenfahrstühlen auf 1.500 DM festgesetzt. Gleichzeitig wird ein geänderter Versicherungsantrag eingeführt.
Der Tarif G24 der inzwischen nur noch für bestimmte Umwandlungen geöffneten Wahltarife 73 wird mit Genehmigung des BAV vom 25.2.1987 wieder für Neu- und Nachversicherungen geöffnet. Neben der stationären Kur ist jetzt auch die ambulante Kur in die Kostenerstattung einbezogen. Der Kurtarif kann nur in Verbindung mit einer Krankheitskostenvollversicherung vereinbart werden.
Vorstandsmitglied Direktor Dr. R. Delbos wird in den Rechtsausschuss des PKV-Verbands gewählt.
Das Saarland übernimmt die Beihilfevorschriften des Bundes und führt damit personengebundene Beihilfebemessungssätze und eine 100-Prozent-Grenze ein.
1.9.1987
Nachdem der Betriebsarzt Dr. med. A. Goerke aus den Diensten der DKV ausgeschieden ist, tritt dessen Nachfolger Dr. med. Wolfgang Gabriel sein Amt an.
11.9.1987
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über die Telefondatenverarbeitung, die am 1.1.1988 in Kraft tritt.
15.12.1987
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über die Entwicklung von Führungskräften, die am 1.1.1988 in Kraft und am 31.12.1989 außer Kraft tritt.
1.1.1988
Die Tarife der Tarifgruppe F werden mit den Tarifen der Tarifgruppe A der Wahltarife 73 zusammengelegt.
Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig übernimmt für eine Übergangszeit von zunächst 2 Jahren die Gesamtverantwortung für das Auslandsgeschäft.
Die Vertriebsbereiche werden umstrukturiert. Die bestehenden 5 Bereiche werden durch Aufteilung der Bereiche West und Südwest auf die Bereiche Nord, Mitte und Süd reduziert. Die drei Berliner Filialdirektionen, die bisher zum Bereich Nord gehören, werden zu einer separaten Einheit.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22.10.1987 tritt in Kraft. Die GOZ vom 18.3.1965 gilt nur noch für Leistungen, die bis Ende 1987 erbracht worden sind, und für vor Jahresende begonnene Leistungen nach 15 Positionen des Gebührenverzeichnisses der alten GOZ, die erst nach dem 1.1.1988 beendet werden. Sie stellt nun die Grundlage für alle privatzahnärztlichen Liquidationen dar und orientiert sich weitgehend an der GOÄ vom 12.11.1982. Die Leistungen der gebührenordnungsabhängigen Tarife müssen auf die neue GOZ umgestellt werden.
1.2.1988
Der Tarif SH1 wird für Kinder und Jugendliche mit dem Tarif SH2 zusammengelegt.
14.2.1988
Der Vorstand verabschiedet die Pläne für eine neue Organisationsstruktur. Es wird eine maximal dreistufige Führungshierarchie angestrebt mit den Ebenen Hauptabteilungs-, Abteilungs- und Gruppenleiter.
16.5.1988
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen Betriebsvereinbarungen über die Speicherung und Verarbeitung von Benutzerkennzeichen und über die Benutzung von Büro- und Personalcomputern. Sie treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
26.5.1988
Die Mitarbeiter der DKV wählen ihre Vertreter in den Aufsichtsrat. Vertreter der Angestellten werden E. Humm (Hauptverwaltung) und A. Klein (Hauptverwaltung), der gewerblichen Arbeitnehmer M. Sassenfeld (Hauptverwaltung), der leitenden Angestellten H. Kliemann (Hauptverwaltung) und der Gewerkschaften Franziska Wiethold (HBV) und Richard Sommer (DAG).
21.6.1988
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 61. Geschäftsjahr fest. Die Beiträge belaufen sich auf 2.619.196.000 DM. Es gibt 6.056 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Mit der Hauptversammlung endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Die Hauptversammlung wählt als Vertreter der Aktionäre Heinrich Birr (Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG), Direktor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), H. H. Schlitzberger (Siemens AG), Direktor Dr. Henning Schulte-Noelle (Allianz), Direktor H.-D. Sellschopp (Münchener Rück) und Generaldirektor K. Wesselkock (Hamburg-Mannheimer) in den Aufsichtsrat. Die neuen Vertreter der Arbeitnehmer wurden bereits am 26.5.1988 gewählt. Der Aufsichtsrat wählt Generaldirektor K. Wesselkock zum Vorsitzenden und A. Klein und die Direktoren H.-D. Sellschopp und Dr. H. Schulte-Noelle zu stellvertretenden Vorsitzenden.
1.7.1988
Ein neues Beurteilungssystem für leitende Angestellte wird eingeführt.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 9.6.1988 tritt in Kraft. Das Bemessungskriterium örtliche Verhältnisse entfällt. Der Punktwert wird von 0,10 auf 0,11 DM erhöht. Das Gebührenverzeichnis wird um über 100 Leistungen erweitert. Weitgehend handelt es sich um schon verwendete analoge Bewertungen.
17.8.1988
Die Ergebnisse des Projektes „Computerunterstützte Bearbeitung der Antragsdaten (CUBA)“ werden umgesetzt.
1.10.1988
Der Bereich Gruppenversicherung (GV), der aus den Abteilungen Gruppenversicherung Vertrag (GVV) und Gruppenversicherung Leistung (GVL) und dem Fachgebiet Grundsatzfragen (GVG) bestand, wird in die Hauptabteilung Gruppenversicherung (GV) umgewandelt. Diese umfasst die Abteilungen Freie Berufe (GVF), Auslands- und Restschuldversicherung (GVA), Heilberufe (GVH), Selbstständige, Firmen, Mitarbeiter (GVS) und Grundsatzfragen (GVG).
Das Fachgebiet Ausland wird Abteilung (AS) und einem für das Auslandsgeschäft zuständigen Generalbevollmächtigten unterstellt. Diesem berichten die Geschäftsleitungen der ausländischen Betriebsstätten und Gesellschaften. Er untersteht dem für das Auslandsgeschäft zuständigen Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig.
24.10.1988
Der Bereich Elektronik (EL) zieht in den Neubau um.
18.11.1988
Die erste Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hauptverwaltung wird gewählt. Sie ersetzt die bisherige Institution Jugendvertretung und hat fünf Mitglieder. Grundlage ist das am 20.7.1988 in Kraft getretene Gesetz zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben, das eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes darstellt. Erster Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird am 22.11.1988 Wolfgang Gerstenhöfer. Sein Stellvertreter wird Jörg Hüsgen.
20.12.1988
Das Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz - SprAuG) führt die Institution Sprecherausschuss der leitenden Angestellten ein. Dieses in der DKV - wie in vielen anderen Unternehmen - bereits existierende Gremium erhält damit eine gesetzliche Grundlage.
1.1.1989
Der Bereich Marketing (MK) wird zugunsten der Hauptabteilung Vertriebsservice (VT) und der Abteilung Vertriebsinformation und -koordination (VK) aufgelöst. Die Hauptabteilung Vertriebsservice umfasst die Abteilungen Verkaufsunterstützung (VTU), Personal-Außendienst (VTP) und Befreundete, Spezialorganisationen und Kooperationspartner (VTS).
Der Bereich Personal (PS) wird in die Hauptabteilung Personal (PS) umgewandelt. Diese umfasst die Abteilungen Personalverwaltung (PSV) und Bildungswesen (PSB) und die Gruppen Personal-Allgemein (PSA), Personalentwicklung (PSE), Personalorganisation (PSO) und Personalsysteme (PSS).
Die Abteilung Betriebsorganisation wird zur Hauptabteilung (BO). Sie umfasst neben den Gruppen Tarifaktionen und Technik/Büroorganisation/Kommunikation und den Stellen BVW-Beauftragter und Tarifpolitik der bisherigen Abteilung, die nun die Abteilung BO-Tarife und Technik (BOT) bilden, die Abteilung BO-Unterstützung Vertrieb (BOV), die die Gruppen Absatz, Bestandsbetreuung und Agenturunterstützung umfasst. Weitere Abteilungen sollen folgen.
Die Verwaltung Berlin und die Berliner Filialdirektionen werden als Niederlassung Berlin zusammengefasst. Diese gliedert sich in die Funktionsbereiche Betrieb und Vertrieb. Gleichzeitig wird die Filialdirektion Berlin IV gegründet.
Das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz (GRG)) vom 20.12.1988 tritt in Kraft. Es löst die krankenversicherungsrechtlichen Regelungen im Zweiten Buch der RVO ab und kodifiziert sie als Fünftes Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) neu. Die Möglichkeit zum freiwilligen Beitritt zur GKV wird neu geregelt. So sind zum Beispiel selbstständige Gewerbetreibende (zum Beispiel Handwerker) und Rentner, die nicht pflichtversichert sind, ab dem 1.1.1989 nicht mehr beitrittsberechtigt. Voraussetzung für die Krankenversicherungspflicht als Rentner ist eine Mitgliedschaft in der GKV während wenigstens neun Zehntel der zweiten Hälfte der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags. Nicht mehr versicherungspflichtig sind unter anderem Hausgewerbetreibende, selbstständige Lehrer und Erzieher und freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger. Die Versicherungspflichtgrenze gilt künftig auch für Arbeiter. Zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist das Vorhandensein eines PKV-Schutzes nicht mehr erforderlich. Der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht auch dann, wenn der PKV-Schutz nicht mehr der Art nach sämtlichen Leistungen der GKV entspricht. Die bereits vorhandenen Zuzahlungen werden erhöht. Der Katalog der Vorsorgeuntersuchungen wird um Untersuchungen auf Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes erweitert. Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Untersuchungen. Der im Herbst 1985 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung berufene Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen erhält eine gesetzliche Grundlage. Neu eingeführt wird die Möglichkeit, dass die Landesverbände der Krankenkassen, die Verbände der Ersatzkassen und die Landesausschüsse des PKV-Verbands gemeinsam die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Qualität der Krankenhausbehandlung durch einvernehmlich mit dem Krankenhausträger bestellte Prüfer untersuchen lassen. Auch das bisherige Pflegesatzverfahren wird geändert. Die zwischen den Vertragsparteien geschlossene Pflegesatzvereinbarung bedarf der Zustimmung der Landesverbände der Krankenkassen und der Landesausschüsse des PKV-Verbands. Nachdem aufgrund dieses Gesetzes beihilfeberechtigte Personen ohne Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, die bisher aufgrund einer Nebentätigkeit oder wegen des Bezugs einer Rente versicherungspflichtig waren, nun versicherungsfrei sind oder bis zum 30.6.1989 die Möglichkeit haben, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, führen mehrere PKV-Unternehmen eine bis zum 30.6.1989 befristete Öffnungsaktion für diesen Personenkreis durch. Im Rahmen dieser Aktion, an der sich auch die DKV beteiligt, gelten bestimmte Sonderkonditionen.
1.3.1989
Der Tarif ZH1 wird mit dem Tarif ZM1 zusammengelegt.
6.3.1989
Eine örtliche Prüfung der Vermögensanlagen und des Geschäftsbetriebes gemäß §§ 81 und 83 des VAG durch das BAV beginnt. Sie wird bis zum 17.3.1989 dauern.
13.3.1989
In § 13 Abs. 3 der AVB des Tarifs AS5, der die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf das Inland auszudehnen, regelt, wird mit Genehmigung des BAV klargestellt, dass der Versicherungsschutz während der Dauer eines vorübergehenden Inlandsaufenthaltes nur für im Inland akut eintretende Versicherungsfälle besteht.
1.4.1989
Der Beitrag des Tarifs PSKV wird von 65 DM auf 72 DM monatlich erhöht. Da die Krankenversicherungspflicht der Studenten eingeschränkt worden ist, wird die Versicherungsfähigkeit, die bisher an die Versicherungspflicht geknüpft war, nur von der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abhängig gemacht. Die seit dem 1.7.1988 bei Zahnersatz vorgesehene 50-prozentige Erstattung der Aufwendungen für Laborarbeiten und Materialien wird auf Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ausgedehnt. Weitere kleine Modifikationen der Tarifbedingungen werden vorgenommen.
11.5.1989
6 Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Hauptverwaltung, der Verwaltung Berlin und der Filialdirektionen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim bilden die erste Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung der DKV. Erster Vorsitzender der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Wolfgang Gerstenhöfer (Hauptverwaltung). Seine Stellvertreterin wird Andrea Voigt (Verwaltung Berlin).
12.5.1989
Eine Tarifvereinbarung bestimmt im § 2 MTV, dass die Arbeitgeber spätestens drei Monate vor der Abschlussprüfung mit den Betriebsräten die Übernahmemöglichkeiten von Auszubildenden beraten.
22.5.1989
Nachdem die DKV mit VISA, der größten Kreditkartenorganisation der Welt, eine Zusammenarbeit beschlossen hat, bietet der Träger dieser Zusammenarbeit, die Banco de Santander S.A., allen Versicherungsnehmern der DKV die „DKV-VISA-Karte“ an. Diese stellt nicht nur ein Zahlungsmittel dar, das bei weit über 6 Millionen Vertragsunternehmen akzeptiert wird, sondern umfasst auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung der DKV. Die Jahresgebühr beträgt für die Hauptkarte 50 DM, für eine Zusatzkarte 10 DM.
1.6.1989
Der vom BAV am 22.5.1989 genehmigte Tarif AM7 wird im Rahmen der M-Tarife als Reaktion auf das GRG eingeführt. Dieser Tarif ergänzt die durch das GRG eingeschränkten Leistungen der GKV bei Zahnersatz, Sehhilfen und Behandlungen im Ausland.
20.6.1989
Der Jahresabschluss für das Jahr 1988 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahme umfasst 2.839.070.000 DM. Die Versichertengemeinschaft umfasst inzwischen ungefähr 2,4 Millionen Personen. Für diese arbeiten 5.887 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 60.000.000 DM. Die Beteiligungsverhältnisse werden von der Kapitalerhöhung nicht berührt. Der Aufsichtsrat bestellt die Direktoren Dr. R. Delbos und Dr. B. Schareck mit Wirkung vom 1.7.1989 zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern.
10.7.1989
Der am 15.06.1989 vom BAV genehmigte Tarif AS6 plus wird eingeführt. Als erstes Unternehmen der PKV bietet die DKV damit einen Auslandskrankenversicherungsschutz an, der sowohl die Kosten für chronische Krankheiten als auch für Vorerkrankungen mit absehbarer Behandlungsbedürftigkeit einschließt. Die dadurch bedingten Kosten waren bisher in der Auslandsreise-Krankenversicherung ausgeschlossen. Die Versicherung kann für eine Höchstreisedauer von 42 Tagen abgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind lediglich Auslandsreisen, die gegen ärztlichen Rat oder zum Zwecke der Heilbehandlung unternommen werden.
27.9.1989
Die Tarifvertragsparteien verkürzen die wöchentliche Arbeitszeit mit Wirkung vom 1.7.1990 auf 38 Stunden.
1.10.1989
Für Versicherte, die nach dem Tarif PSKV versichert sind und das 30. Lebensjahr vollendet haben, wird der Beitrag auf 95 DM erhöht. Diese Anhebung gilt auch für Versicherte, die in jüngeren Jahren beigetreten sind. Der Monatsbeitrag für die jüngeren Versicherten beträgt unverändert 72 DM. Die Todesfallleistung von 1.500 DM wird für den Neuzugang abgeschafft, weil es aufgrund des GRG auch in der GKV für Personen, die sich nach dem 1.1.1989 dort versichern, kein Sterbegeld gibt.
1.11.1989
Der Bereich Vertrag (VE) wird in die Hauptabteilung Vertrag (VE) umgewandelt. Zur neuen Hauptabteilung Vertrag gehören die Abteilungen Vertrag Nord 1 (VEA), Vertrag Nord 2 (VEB), Vertrag Mitte 1 (VEC), Vertrag Mitte 2 (VED), Vertrag Süd 1 (VEE), Vertrag Süd 2 (VEF) und Vertrag Sonderdienste (VEM).
28.11.1989
Der Aufsichtsrat beruft Abteilungsdirektor Dipl.-Volkswirt Günter Dibbern mit Wirkung zum 1.1.1990 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands und ernennt ihn zum Direktor. Er ist als Nachfolger von Direktor B. Schattenberg vorgesehen und war bisher Leiter des Betriebs Berlin.
1.12.1989
Die DKV führt den am 10.10.1989 vom BAV genehmigten Tarif BS1 („Basistarif“) ein. Die Tarifleistungen liegen bei den Arzt- und Zahnarztkosten über und bei den sonstigen ambulanten und stationären Kosten entsprechen sie etwa dem GKV-Niveau. Der Tarif ist besonders für selbstständige Berufsanfänger, die aufgrund der Bestimmungen des GRG der GKV nicht mehr beitreten können, und für nach dem GRG nicht mehr versicherungspflichtige Arbeiter mit ihrer Familie gedacht. Das Einkommen des Versicherungsnehmers darf zusammen mit dem seines Ehepartners die Krankenversicherungspflichtgrenze nicht überschreiten. Sind mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren nach BS1 mitversichert, darf das Einkommen beider Ehepartner diese Grenze bis zu einem Drittel übersteigen. Die Versicherten erhalten einen Behandlungsausweis (Basis-Card).
12.12.1989
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über die Personaldatenverarbeitung. Sie tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
1.1.1990
Die Verantwortung für das Auslandsgeschäft wechselt in das Ressort von Generaldirektor H. G. Timmer.
Direktor G. Ludwig übernimmt dafür die Abteilung Unternehmensplanung.
Die Reform der Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein tritt in Kraft. Verschiedene Leistungskürzungen des GRG werden übernommen. Eine erneute Öffnungsaktion für Beamte beginnt, die bis zum 1.7.1990 befristet ist.
Der Zuschuss für das Entspiegeln ärztlich verordneter Bildschirmarbeitsbrillen wird auf 30 DM erhöht.
1.2.1990
Ärzten im Praktikum, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können, ihren Ehepartnern und Kindern bietet die DKV eine preisgünstige Krankheitskostenvollversicherung in Form einer Sondervereinbarung zu dem Tarif VH (VHP) der A-Tarife an.
Die Selbstbeteiligung beim Tarif AH3 der H-Tarife wird von 300 DM für Kinder und 600 DM für Erwachsene auf 360 DM und 720 DM erhöht.
21.2.1990
Der Vorstand beschließt, bis Ende 1990 alle Büroarbeitsplätze der Hauptverwaltung und der Filialdirektionen mit dem moosgrünen Stuhl Vitramat 200 auszustatten. Die ersten Stühle werden Ende April geliefert. Im Vorfeld hatte man 16 unterschiedliche Stühle von 14 verschiedenen Herstellern zu einer ersten Begutachtung vor allem unter ergonomischen und medizinischen Gesichtspunkten ausgewählt. Aus diesen wurden dann fünf Stühle bestimmt, die in einem siebenwöchigen Test ihre Qualitäten unter Beweis stellen sollten. Zu diesem Zweck wurden 20 Mitarbeiter repräsentativ nach Geschlecht, Alter, Größe, Gewicht, Arbeitsplatztyp und Abteilung ausgesucht. Jeder sollte auf jedem der Stühle eine Woche "probesitzen" und anhand eines unter ergonomischen, medizinischen und sicherheitstechnischen Aspekten erarbeiteten Fragebogens seine individuelle Beurteilung abgeben.
23.3.1990
Die DKV erhält die Genehmigung, in 11 Städten der DDR (Berlin, Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin) Repräsentanzen zu errichten.
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen. Gegenstand dieser Betriebsvereinbarung ist die Satzung für das Betriebliche Vorschlagswesen. Sie tritt am 1.4.1990 in Kraft und ersetzt diejenige vom 1.10.1982.
31.3.1990
Das Vorstandsmitglied Direktor B. Schattenberg tritt in den Ruhestand.
1.4.1990
Direktor G. Dibbern wird Mitglied des Ausschusses für Arztfragen des PKV-Verbands.
1.5.1990
Die durch das BAV am 27.2.1990 genehmigten Änderungen der B-Tarife treten in Kraft. Leistungen, die zwar bisher schon erbracht wurden, aber nicht im Tarif standen, werden nun ausdrücklich genannt, und eine Pauschale für ambulante Entbindungen wird eingeführt, deren Höhe sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrags von 1.500 DM (Tarif K) und 1.000 DM (Tarif M) ergibt.
2.5.1990
Der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hauptverwaltung und der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, W. Gerstenhöfer, tritt wegen seiner Kandidatur zum Betriebsrat der Hauptverwaltung von diesen Ämtern zurück. Sein Nachfolger als Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Nedim Ekici. Delegierte zur Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Marion Nelhübel.
10.5.1990
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Am 17.5.1990 werden E. Humm als Vorsitzende und Delegierte zum Gesamtbetriebsrat bestätigt, zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat K. Roth und zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden A. Klein gewählt. Freigestellte Betriebsratsmitglieder werden E. Humm, K. Roth, A. Klein und Peter Breidenbach. Vertreter der gewerblichen Arbeitnehmer im Gesamtbetriebsrat bleibt M. Sassenfeld. Der Gesamtbetriebsrat wählt am 11.6.1990 G. Armenat (Krefeld) zum Vorsitzenden, E. Humm (Hauptverwaltung) zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Helmut Küpper (Duisburg) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Darüber hinaus wird zusätzlich zum Außendienstausschuss ein Innendienstausschuss (IDA) eingerichtet.
29.5.1990
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine neue Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit, die am 1.7.1990 in Kraft tritt und diejenige vom 12.12.1972 mit Nachtrag vom 1.10.1986 ersetzt.
20.6.1990
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1989 fest. Die Beitragseinnahme überschreitet erstmals mit 3.121.470.000 DM die 3-Milliarden-Grenze. Die Zahl an Versicherten liegt nun über 2,5 Millionen Personen. Die Mitarbeiterzahl beträgt 5.862. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
27.6.1990
Die Bezirksdirektion Dresden wird eröffnet.
1.7.1990
Die Bezirksdirektion Leipzig wird gegründet.
Der Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR tritt in Kraft. Die Deutsche Mark wird gesetzliches Zahlungsmittel der DDR. Das BAV ist nun auch für die DDR zuständig.
Juli 1990
Die DKV-Nachrichten haben ihr Gesicht ein klein wenig geändert, um die Lesbarkeit weiter zu verbessern. Die außendienstorientierte Beilage entfällt. Die in diesen Bereich fallenden Themen und Beiträge werden in die Hauptausgabe integriert, die je nach Themenvielfalt jetzt zehn oder zwölf Seiten umfassen wird. Außerdem werden immer wiederkehrende Rubriken eingeführt, die dem Leser helfen sollen, die für ihn relevanten Artikel und Informationen zu finden. Dabei wird es nicht in jeder Ausgabe alle Rubriken geben, da nicht immer aktuelle Informationen vorliegen.
19.7.1990
A. Klein tritt mit Wirkung vom 31.7.1990 als 2. stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates der Hauptverwaltung und freigestelltes Betriebsratsmitglied zurück. Nachfolger wird G. Müller.
1.8.1990
Die DKV beginnt mit dem Aufbau einer Repräsentanz in Spanien.
30.8.1990
Das BAV genehmigt die Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der DDR. Im Anschluss daran wird der Lenkungsausschuss DDR ins Leben gerufen.
1.9.1990
Der Tarif ZD3 wird im Rahmen der DKV-Tarife 80 eingeführt. Die Aufwendungen für Zahnbehandlung werden nach diesem Tarif zu 100 Prozent; die Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 85 Prozent erstattet, soweit sie im Rahmen der Höchstsätze der GOZ liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Für eine Übergangszeit bis zur Angleichung der Verhältnisse im Gesundheitswesen und bei den Einkommen führen die privaten Krankenversicherer für nicht versicherungspflichtige Bürger der DDR den Basistarif Spezial (BSS) ein.
19.9.1990
Das BAV genehmigt die Änderung der AVB des Tarifs AS7. Die wohl wichtigste Änderung bezieht sich auf die Kosten der Behandlung von chronischen Krankheiten und Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung behandelt wurden. Diese fallen zwar nach wie vor nicht unter den Versicherungsschutz. Die pro Versicherungsfall einen Betrag von 100 DM übersteigenden Kosten werden jedoch erstattet, wenn es sich um eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes handelt, mit der vor Reisebeginn nicht zu rechnen war, und die Auslandsreise nicht gegen ärztlichen Rat erfolgte.
1.10.1990
Innerhalb der Hauptabteilung Betriebsorganisation wird die Abteilung BO-Querschnittsaufgaben (BOQ) eingerichtet.
Die vom BAV genehmigten Änderungen des Tarifs SM9 der M-Tarife treten in Kraft. Leistungen, die zwar bisher schon erbracht wurden, aber nicht im Tarif standen, werden nun ausdrücklich genannt, und eine Pauschale für ambulante Entbindungen von 1.000 DM wird eingeführt.
In der DDR werden nach den Beschlüssen des Vorstands vom 2.8.1990 und vom 6.8.1990 die beiden Vertriebsbereiche Nord-Ost und Süd-Ost eingerichtet und personell besetzt.
3.10.1990
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) tritt in Kraft. Bis zum 31.12.1990 bleibt in den fünf neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins im Wesentlichen dort bisher geltendes Sozialversicherungsrecht in Kraft. Demnach sind sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige gesetzlich pflichtversichert. Ab dem 1.1.1991 gilt das Sozialgesetzbuch (SGB) auch in den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins, wobei das 5. Buch (GKV) um ein 12. Kapitel mit Überleitungsvorschriften ergänzt wurde. Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern bestehen dann vor allem noch hinsichtlich sozialversicherungsrechtlicher Bezugsgrößen.
Aus dem Lenkungsausschuss DDR wird der Lenkungsausschuss Neue Bundesländer.
25.10.1990
Die Tarifvertragsparteien ändern den Manteltarifvertrag vom 31.10.1980. Im § 9 wird geregelt, dass Arbeitnehmer, die nach der Inanspruchnahme des gesetzlichen Erziehungsurlaubs wegen der weiteren Betreuung des Kindes aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Im § 4 wird mit Wirkung vom 1.1.1991 eine neue Gehaltsstruktur eingeführt. Sie erhöht durch die Schaffung einer Zwischengruppe zwischen den bisherigen Gehaltsgruppen V und VI (jetzt VII) die Zahl der Gehaltsgruppen von 7 auf 8. Darüber hinaus werden die Gehaltsgruppen präziser und aktueller definiert. Die im Anhang zu § 4 Ziff. 1 MTV genannten Tätigkeitsbeispiele werden nach Bezeichnung und Inhalt der aktuellen Unternehmenspraxis angepasst. Der Anspruch der Arbeitnehmer auf vermögenswirksame Leistungen nach § 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes wird mit Wirkung vom 1.1.1991 von 52 DM auf 65 DM für jeden Kalendermonat erhöht.
20.11.1990
Die Repräsentanz in London (DKV United Kingdom - Representation Office) wird eröffnet.
22.11.1990
Eine neue Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hauptverwaltung wird gewählt. Am 4.12.1990 wird Nedim Ekici als Vorsitzender wieder gewählt. Stellvertretender Vorsitzender bleibt und Delegierter zur Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung wird Jörg Hüsgen.
29.11.1990
Der erste Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin-Ost in den bis zum 2.10.1990 geltenden Grenzen wird zwischen dem agv und der DAG, der Gewerkschaft HBV und dem DHV vereinbart. Diese Tarifvertragsparteien einigen sich außerdem auf eine Tarifvereinbarung über die Erstreckung des Manteltarifvertrags für das private Versicherungsgewerbe auf Gesamtdeutschland und auf eine Tarifvereinbarung über die Erstreckung des Rationalisierungsschutzabkommens für das private Versicherungsgewerbe auf Gesamtdeutschland. Die Vereinbarungen treten am 1.1.1991 in Kraft.
Dezember 1990
Die Bezirksdirektionen Schwerin I und II und die Bezirksdirektion Erfurt werden eröffnet.
28.12.1990
Der größte Teil der Einzelversicherungstarife wird für das Gebiet der neuen Bundesländer genehmigt.
1.1.1991
Das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 30.10.1990 führt im § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ein 10-tägiges Widerrufsrecht für alle Versicherungsverträge mit einer längeren Laufzeit als ein Jahr ein.
Der Bestand an Versicherungen nach dem Tarif SM3 wird mit dem Tarif S12 der Wahltarife 73 zusammengelegt. Diese werden außerdem um den Tarif P22 erweitert.
Der Tarif AD2 der DKV-Tarife 80 wird für das Neugeschäft geschlossen.
Für die Bürger der neuen Bundesländer führen die privaten Krankenversicherer den Basiszusatztarif (BSZ) ein. Er sieht Leistungen für die privatärztliche Behandlung während eines Krankenhausaufenthaltes oder ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 10 DM und eine Pauschale von 300 DM bei Hausentbindung vor.
Die Selbstbeteiligung beim Tarif AM1 der M-Tarife wird von 210 DM für Kinder und 420 DM für Erwachsene auf 225 DM und 450 DM erhöht.
Die Abteilung Vertragsbedingungen (VB) wird in Abteilung Koordination Versicherungsdienste (KV) umbenannt. Sie umfasst die Gruppen Angebotsentwicklung (KVA), BAV-Beschwerden (KVB), Rücktritt (KVC) und Rücktritt (KVD) sowie zwei Referenten.
Die Regelungen für die Beitragsrückerstattung werden geändert. Künftig erhalten Versicherte, deren Versicherungsschutz mindestens Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen beinhaltet und keinen Zusatzversicherungscharakter hat, eine Beitragsrückerstattung, wenn sie im Ambulant- und Zahntarif leistungsfrei geblieben sind. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beitragsrückerstattung dienen dementsprechend die Beitragsteile von Ambulant- und Zahntarif. Auch die Staffelung der Beitragsrückerstattung ändert sich. Die kleine Staffel sieht nun 2/3/4, die große Staffel 4/5/6 Monatsbeiträge vor, wobei die Spitze bereits nach drei Jahren erreicht werden kann. Es findet also erstens eine Anhebung auf maximal sechs Monatsbeiträge und zweitens eine Erhöhung des Einstiegs auf zwei bzw. vier Monatsbeiträge statt. Diese Änderungen sind nötig, da Mittel aus der Rückstellung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung nun direkt der Alterungsrückstellung zugeführt werden sollen, um eine Beitragsentlastung älterer Versicherter zu erreichen. Die neuen Regelungen tragen aber auch einem wichtigen Zweck des Instrumentes Beitragsrückerstattung, der Schadendämpfung, noch mehr Rechnung. So wird die Beitragsrückerstattung auf den von den Versicherten leichter steuerbaren Ambulant- und Zahnbereich konzentriert. Der lukrativere Einstieg schafft einen größeren Anreiz für die Versicherten, die Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen.
Januar 1991
Die Bezirksdirektionen Berlin V und VI werden eröffnet.
24.1.1991
Die Zuständigkeit für die GKV wechselt vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zum Bundesminister für Gesundheit.
Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises Umweltschutz-Angelegenheiten findet statt. Neben Generaldirektor H. G. Timmer und Direktor R. Delbos gehören ihm Vertreter der Mitarbeiter-Initiative "Umweltschutz" und des Betriebsrats der Hauptverwaltung sowie jeweils ein Vertreter der Hauptabteilungen Betriebsorganisation und Personal und der Abteilungen Zentrale Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit an. Der Vorstand hat den Arbeitskreis angesichts der zunehmenden Sensibilisierung für Fragen des Umweltschutzes mit dem Ziel eingerichtet, zwischen zuständigen Fachabteilungen und dem Betriebsrat sowie interessierten und engagierten Mitarbeitern alle Möglichkeiten zu untersuchen, umweltgerechte Verfahren anzuwenden bzw. Materialien einzusetzen. Moderator der Sitzungen ist der BVW-Beauftragte R. Rong. Vorausgegangen waren die Öffnung des Betrieblichen Vorschlagswesens (BVW) für einen Nutzen für die (DKV-bezogene) Umwelt haben und eine BVW-Sonder-Aktion "Umweltschutz" im vergangenen Jahr.
1.2.1991
Der Bereich Leistung (LE) wird in Hauptabteilung Leistung (LE) umbenannt. Sie umfasst die Abteilungen Leistung Nord 1 (LEA), Leistung Nord 2 (LEB), Leistung West 1 (LEC), Leistung West 2 (LED), Leistung Mitte 1 (LEE), Leistung Mitte 2 (LEF), Leistung Süd 1 (LEG), Leistung Süd 2/Sonderdienste (LEH), Leistung Außendienst (LEX) und Leistungsfragen (LEZ).
8.2.1991
Die Repräsentanz in Spanien (DKV Espana - Direccion para Espana) wird eröffnet.