1991 bis 1994
1.3.1991
Für beihilfeberechtigte Bürger der neuen Bundesländer werden ein Basistarif Spezial (BSB) und ein Basiszusatztarif (BZB) für Beihilfeberechtigte mit den Erstattungssätzen 20, 30 und 50 Prozent von den privaten Krankenversicherern eingeführt. Der Tarif BSB sieht Leistungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung in den neuen und den alten Bundesländern (ohne Wahlleistungen im Krankenhaus) vor. Der Tarif gilt auch für Heilbehandlungen im europäischen Ausland und für bis zu einem Monat bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland. Bei Zahnersatz und Arzneimitteln sowie stationärer Behandlung in den alten Bundesländern - abgesehen von Notfällen - oder im westlichen Ausland sind Selbstbeteiligungen vorgesehen. Der Tarif BZB sieht die Erstattung der Kosten der Wahlleistung privatärztliche Behandlung im Krankenhaus vor.
1.4.1991
Das Fachgebiet Betriebssicherheit wird Abteilung (BS).
Die Abteilung Recht, deren Mitarbeiter bisher alle dem Abteilungsleiter direkt unterstellt waren, wird in drei Gruppen (REA, REB und REC) aufgeteilt.
Die Neugeschäftsorganisation aktiva dehnt ihre Tätigkeit auf die neuen Bundesländer aus. Zu diesem Zweck wird eine Landesdirektion ost mit Sitz in Berlin errichtet. Darüber hinaus wird die Position eines Leiters der gesamten aktiva-Organisation mit dem Titel Organisationsdirektor geschaffen.
Die durch das BAV am 13.2.1991 genehmigten Änderungen der A-Tarife treten in Kraft. Leistungen, die zwar bisher schon erbracht wurden, aber nicht im Tarif standen, werden nun ausdrücklich genannt, und eine Pauschale für ambulante Entbindungen von 1.200 DM nach Tarif VH und 750 DM nach Tarif SH9 wird eingeführt.
Der Tarif SH9 wird für Frauen mit dem Tarif SD9 zusammengelegt.
13.4.1991
Generaldirektor H. G Timmer eröffnet in Köln-Ehrenfeld die in Deutschland erste zweigeschossige "Driving Range", auf der der Golfabschlag geübt werden kann. Die DKV ist Hauptsponsor und auf der City-Golf-Anlage werblich vertreten, auch mit Bällen mit DKV-Aufdruck. Die langjährige freundschaftliche Verbindung zur Deutschen Sporthochschule Köln hat zum Kontakt mit diesem Projekt geführt. Das Engagement der DKV ist im Rahmen ihrer Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge zu sehen. Die neue Übungsmöglichkeit steht auch Mitarbeitern zu Vorzugspreisen und den Studenten der Sporthochschule zur Verfügung.
30.4.1991
Die Bezirksdirektion in Magdeburg wird eröffnet.
1.5.1991
Der Tarif BET wird eingeführt. Dieser Beihilfeergänzungstarif stellt eine Ergänzungsversicherung für Beihilfeberechtigte dar, deren Beihilfe infolge des GRG gekürzt wurde. Er sieht Leistungen für Behandlungen durch Heilpraktiker, Brillenfassungen, Material- und Laborkosten bei Zahnersatz, ambulante und stationäre Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und Behandlungen im Ausland vor. Darüber hinaus wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
26.5.1991
Das BAV verfügt durch sein Rundschreiben 2/91, dass mit Wirkung vom 1.7.1991 bei der Erstellung neuer Geschäftspläne oder bei Beitragsanpassungen - spätestens bis zum 31.12.1993 - absolute und altersunabhängige Kostensätze in die Beiträge eingerechnet und zur Finanzierung von Anwartschaften auf Beitragsermäßigung im Alter ab dem 31.12.1992 die Alterungsrückstellungen in den Krankheitskosten- und Pflegeversicherungen jedes Jahr um mindestens ein Prozent ihres Betrages zusätzlich aufgestockt werden. Beide Maßnahmen sollen Beitragsentlastungen für ältere Versicherte gewährleisten.
1.6.1991
Ein geändertes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt in Kraft.
19.6.1991
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1990 fest. Die Beitragseinnahme beträgt 3.272.672.000 DM. Die Belegschaft umfasst 5.800 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Das Mitglied des Aufsichtsrates Direktor Dr. H. Schulte-Noelle (Allianz) legt sein Mandat nieder. Zu seinem Nachfolger wählt die Hauptversammlung Direktor Dr. Reiner Hagemann (Allianz). Dieser wird auch stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat ernennt Abteilungsdirektor Dipl.-Mathematiker Dr. rer. pol. W.-B. Emde, der bisher die Hauptabteilung Betriebsorganisation und die Abteilung Unternehmensplanung leitete, mit Wirkung vom 1.7.1991 unter gleichzeitiger Ernennung zum Direktor zum stellvertretenden Mitglied und mit Wirkung vom 1.8.1991 Direktor Dipl.-Kaufmann Jochen Aymanns, der bisher im Vorstand der Nordstern Allgemeinen Versicherungs-AG für Vertrieb und Marketing zuständig war, zum ordentlichen Mitglied des Vorstands. Direktor Dr. W.-B. Emde übernimmt das neu geschaffene Ressort Controlling und Rechnungswesen mit den Aufgabenbereichen Unternehmensplanung/Controlling, Rechnungswesen-Grundsatzfragen und Steuern, Zentralbuchhaltung und Kostenrechnung. Zum gleichen Zeitpunkt wird das bisherige Ressort Finanz- und Rechnungswesen in Finanzwesen umbenannt. Direktor J. Aymanns wird die Nachfolge von Direktor Dr. B. Schareck antreten und damit das Ressort Vertrieb übernehmen.
30.6.1991
Direktor Dr. B. Schareck scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus, um den Vorsitz der Vorstände der Agrippina Versicherungsgruppe zu übernehmen.
1.7.1991
Die Abteilung Mathematik (MA) wird umstrukturiert. Sie umfasst nun die Gruppen Analyse (MAA), Grundsatzfragen (MAG), Kalkulation (MAK), Rechnungslegung (MAR) und Statistik (MAS).
Im Interesse des Gruppenversicherungsgeschäftes wird die Sonderorganisation AKZENTA in die Filialorganisation integriert. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird der Vertriebsbereich Gruppe (VBG) eingerichtet.
Dr. Karl-Heinz Malterer übernimmt die Verantwortung für den Inhalt der DKV-Nachrichten.
1.8.1991
Der bisherige Bereich Rechnungswesen (RW) wird umstrukturiert. Das Rechnungswesen gliedert sich nun in die drei Abteilungen Rechnungswesen-Grundsatzfragen/Steuern (RWG), Kostenrechnung/Sonderbuchhaltung (RWK) und Zentralbuchhaltung (RWZ), die dem Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde direkt unterstellt sind.
26.8.1991
Die Ergebnisse des Projektes „Partner-Datenbank Schritt I“ werden umgesetzt. Die gespeicherten Anschriften der Versicherungsnehmer werden dadurch in postalisch einwandfreie Adressen umgestellt.
1.9.1991
Die Prüfungstätigkeit im Ausland hat die Aktivitäten der Abteilung Revision in den vergangenen Jahren spürbar beeinflusst. Um auf diesem neu hinzugekommenen Gebiet Abstimmungsschwierigkeiten zu vermeiden, tritt eine neue Geschäftsordnung in Kraft. Gleichzeitig werden die sich aus der Umstrukturierung ergebenden Änderungen mit berücksichtigt.
12.9.1991
Die Bezirksdirektion Chemnitz wird eröffnet.
Herbst 1991
In der Abteilung Schreibdienst werden die Schreibmaschinen durch PCs mit dem Testverarbeitungsprogramm Word 5.5 ersetzt.
25.9.1991
Die Tarifpartner setzen das Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft vom 16.8.1984 ab dem 1.4.1992 mit einigen Änderungen wieder in Kraft.
1.11.1991
Der Tarif AS4 kann nur noch mit einer Mindestversicherungssumme von 10.000 DM abgeschlossen werden.
Die Erste Gebührenanpassungsverordnung vom 8.10.1991 setzt die Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und Hebammenhilfe-Leistungen für die neuen Bundesländer von 45 auf 60 Prozent der entsprechenden Gebühren für Selbstzahler in den alten Bundesländern herauf.
November 1991
Vorstandsmitglied Direktor J. Aymanns wird zum Mitglied des Wettbewerbs- und Außendienstausschusses und Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde zum Mitglied des Rechnungslegungs- und Steuerausschusses des PKV-Verbands gewählt.
Dezember 1991
Die Cafeteria, die Küche und die Kantine der Hauptverwaltung werden von Asbest befreit und umgebaut. Die Cafeteria wird am 9. Dezember und die Kantine wird am 16. Dezember geschlossen. Die Arbeiten sollen ungefähr sieben Monate dauern. In dieser Zeit wird auf dem 2. Obergeschoss Kaltverpflegung angeboten, die in den Pausenzonen oder am Arbeitsplatz verzehrt werden kann. Die Mitarbeiter erhalten ein Essengeld von 60 DM pro Monat.
1.12.1991
Der Basistarif Spezial (BSS) und der Basiszusatztarif (BSZ) werden auf unternehmenseigene Rechnungsgrundlagen umgestellt und in Basistarif Spezial für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (BSN) und Basistarif Ergänzung für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (BEN) umbenannt.
20.12.1991
Vorstand und Gesamtbetriebsrat setzen die am 31.12.1989 außer Kraft getretene Betriebsvereinbarung über die Entwicklung von Führungskräften mit Wirkung ab dem 1.1.1992 mit einigen kleineren Änderungen wieder in Kraft.
31.12.1991
Das freigestellte Betriebsratsmitglied G. Müller tritt in den Ruhestand. Der Betriebsrat hat bereits am 5.12.1991 als Nachfolger Bernd Ullrich gewählt. Neuer 2. stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates wird am 19.3.1992 P. Breidenbach.
1.1.1992
Die Selbstbeteiligung bei den Tarifen AM1, AM3 und AM4 der M-Tarife wird von 225 DM, 660 DM und 1.200 DM für Kinder und 450 DM, 1.320 DM und 2.400 DM für Erwachsene auf 250 DM, 690 DM und 1.350 DM und 500 DM, 1.380 DM und 2.700 DM erhöht.
Die DKV bietet ein Beitragssicherungs-Programm in Form des Rententarifes RAR der Hamburg-Mannheimer an. Es basiert auf der Tatsache, dass die Beiträge für jüngere Versicherte in der PKV in der Regel niedriger sind als in der GKV. Der Tarif RAR ermöglicht, einen Teil dieser Beitragsersparnis langfristig anzulegen. Bei Eintritt in den Ruhestand mit 65 Jahren wird dem Kunden lebenslang eine vereinbarte monatliche Rente plus einer Überschussbeteiligung ausgezahlt. Diese Rente kann dann dazu verwendet werden, die Finanzierung des aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gestiegenen Krankenversicherungsbeitrags zu erleichtern.
Der Ergänzungstarif BER für Beihilfeberechtigte in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird eingeführt. Er entspricht bei den Leistungen weitgehend dem Tarif BET. Die Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien wurden allerdings nicht berücksichtigt, weil deren Beihilfefähigkeit in den genannten Bundesländern nicht eingeschränkt wurde.
Der Tarif SM2 der M-Tarife wird für Frauen, Jugendliche und Kinder mit dem Tarif S32 der Wahltarife 73 zusammengelegt. Der Tarif SH2 der H-Tarife wird für Erwachsene mit dem Tarif SM6 der M-Tarife zusammengelegt.
Bei Gruppenversicherungsverträgen nach dem Tarif AS3 werden die Krankheitskosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Bei Wahl einer Versicherungssumme von 3.000 DM im ersten und 8.000 DM ab dem zweiten Versicherungsjahr wurden bisher auch die diese Summen übersteigenden Aufwendungen ersetzt. Diese Versicherungssummen werden nun auf 4.000 DM im ersten und 12.000 DM ab dem zweiten Versicherungsjahr angehoben.
Als Nachfolger von Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde tritt Bernd Nachtsheim den Vorsitz im BVW-Bewertungsausschuss an.
Januar 1992
In der Hauptverwaltung werden die Kaffeebecher aus Plastik durch Porzellanbecher mit dem DKV-Umweltzeichen ersetzt. Jeder Mitarbeiter erhält eine solche "DKV-Tasse". Das DKV-Umweltzeichen wurde aus 142 Entwürfen ausgesucht, die aufgrund eines Aufrufs des Arbeitskreises "Umweltschutz-Angelegenheiten" von Mitarbeitern gemacht wurden. Der Entwurf von Katharina Schulte - von einem Grafiker leicht überarbeitet - wurde ausgewählt. Gespült werden können die Tassen in den eigens dafür eingerichteten Spülnischen im 1. Untergeschoss und im 2., 5., 8. und 11. Obergeschoss, Auf Spülmittel wird verzichtet. Um keine giftige Chemikalie verwenden zu müssen, wird in Kauf genommen, daß das DKV-Umweltzeichen nicht mit dem DKV-Grün auf den Tassen dargestellt wird.
25.1.1992
Die Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen wird mit Wirkung vom 1.2.1992 geändert.
1.2.1992
Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um den Tarif P23 ergänzt.
Die Tarife SA5 bis SA10 einschließlich eines gegebenenfalls unter der gleichen Unternummer versicherten Tarifs der Tarifgruppe OA der Wahltarife 63 werden in die Tarife SM6 oder SM9 der M-Tarife überführt.
Bei den Tarifen SA1 bis SA3 und OA1 bis OA10 der Wahltarife 63 erfolgt eine Leistungsanpassung.
1.3.1992
Die Abteilung Revision (RV) wird umstrukturiert. Die bisherigen Sachgebiete Allgemein mit den Referaten Betriebswirtschaft und Verwaltung (RVB), Geschäftsabteilungen (RVG) und Rechnungswesen und EDV (RVR), Leistung mit den Referaten Büroprüfungen (RVL) und Schwerpunktprüfung und EDV (RVS) und Ausland und Filialen werden zugunsten der Gruppen Allgemein und Vertrag (RVA), Leistung (RVL) und Filialen und Ausland (RVF) und einem Referenten für Datenverarbeitung/Datenschutz aufgelöst.
1.4.1992
Beim Tarif PSKV werden die Leistungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen erhöht. Die Beiträge werden gleichzeitig für unter 30-jährige von 72 auf 90 DM und für über 30-jährige von 95 auf 119 DM angehoben.
Für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins wird der am 18.3.1992 vom BAV genehmigte Tarif PSKV Spezial eingeführt, der entsprechend des derzeit noch niedrigeren Kostenniveaus Beiträge von 81 und 107 DM vorsieht.
Versicherte erhalten die Medi-Card nun bereits nach 18 Monaten Vertragsdauer.
1.5.1992
Die am 28.2.1992 vom BAV genehmigten Änderungen des Kurtarifs G24 der Wahltarife 73 treten in Kraft. Sie sehen eine Modernisierung des Leistungsversprechens vor.
Der Krankentagegeldtarif TA2 wird mit dem Leistungsbeginn zwischen dem 4. und dem 183. Krankheitstag geschlossen und mit dem Leistungsbeginn am 1. Tag in TA0 umbenannt. Diese Maßnahme wurde am 10.3.1992 vom BAV genehmigt.
1.6.1992
Der Basistarif Spezial für Beihilfeberechtigte (BSB) und der Basiszusatztarif für Beihilfeberechtigte (BZB) werden auf unternehmenseigene Rechnungsgrundlagen umgestellt und in Beihilfe Basistarif für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (BBN) und Beihilfe Zusatztarif für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (BZN) umbenannt. Das BAV hat die Genehmigung am 25.3.1992 erteilt.
9.6.1992
Das BAV genehmigt die Ergänzung des § 13 Abs. 4 der AVB für die Krankheitskosten- und die Krankenhaustagegeld- sowie für die Krankentagegeldversicherung, in dem das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen und Leistungsverminderungen geregelt wird.
12.6.1992
Die DKV trifft mit einem der größten Betreiber von Krankenhäusern und Ambulatorien in Spanien, La Alianza, eine Vereinbarung mit dem Ziel, ihren Versicherten bei Aufenthalten in Spanien medizinische stationäre und ambulante Leistungen zu erbringen. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31.12.1992.
18.6.1992
Die Richtlinie 92/49/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 72/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung) wird verabschiedet. Sie soll die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Schadenversicherer, zu denen auch die PKV gehört, in den EG-Staaten harmonisieren und ersetzt die bisherige Tätigkeitslandaufsicht durch die Sitzlandaufsicht. Versicherungsunternehmen, die von der Aufsichtsbehörde ihres Sitzlandes die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erhalten haben, können das Versicherungsgeschäft sowohl im Rahmen der Niederlassungs- als auch der Dienstleistungsfreiheit in allen Mitgliedstaaten betreiben. Die Genehmigung von Versicherungsbedingungen, Tarifen und Rechnungsgrundlagen entfällt. Die Versicherungsaufsicht wird auf die Finanzaufsicht durch die Behörde des Sitzlandes und die Missstandsaufsicht durch die Behörden des Sitz- und des Tätigkeitslandes beschränkt. Sonderregelungen können die Mitgliedstaaten für die Versicherungsarten der PKV festlegen, die „... die im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehene Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzen können“. Diese Versicherungsarten der PKV werden nun als substitutive Krankenversicherung bezeichnet. Für sie ist zwar auch keine aufsichtsbehördliche Genehmigung mehr erforderlich, die Versicherungsbedingungen und Rechnungsgrundlagen müssen der Aufsichtsbehörde aber vorgelegt werden. Das nationale Recht muss bis zum 31.12.1993 an die Richtlinie angepasst werden. Die geänderten Vorschriften müssen spätestens am 1.7.1994 in Kraft treten.
24.6.1992
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1991 fest und ernennt das stellvertretende Vorstandsmitglied Direktor G. Dibbern mit Wirkung vom 1.7.1992 zum ordentlichen Vorstandsmitglied. Als Nachfolger für den am 31.12.1992 ausscheidenden Direktor H. Lange wird Dipl.-Kfm. Hans Ufer mit Wirkung vom 1.1.1993 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands berufen. Er ist derzeit noch alleiniger Geschäftsführer der Deutscher Ring Anlagevermittlung GmbH und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der Deutscher Ring Unternehmensgruppe. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 3.516.192.000 DM. Die DKV beschäftigt 6.241 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.
1.7.1992
Der an das französische Versicherungsunternehmen Lloyd Continental verkaufte Versicherungsbestand der DKV France wird übertragen.
Innerhalb der Hauptabteilung Personal (PS) werden die bisherigen Gruppen Personal-Allgemein (PSA) und Personalorganisation (PSO) zur Abteilung Personalorganisation (PSO) zusammengefasst. Die bisher zur Gruppe Personal-Allgemein gehörende Stelle „Referent für Rechtsfragen“ wird direkt dem Leiter der Hauptabteilung unterstellt. Die neue Abteilung umfasst die Gruppen Personal-Beschaffung (PSOB) und Personal-Systeme (PSOS) sowie einige Stellen, die sich mit Sonderaufgaben, Sozialbetreuung, Verwaltung der leitenden Angestellten und Verbindungsaufgaben zur Hauptabteilung Betriebsorganisation (BO) und zum Bereich Elektronik (EL) befassen.
Der Leiter der Hauptabteilung Leistung, Abteilungsdirektor E. Zoller, wird zum Direktor ernannt.
Die Medi-Card wird in einigen Krankenanstalten im Bundesland Salzburg der Republik Österreich akzeptiert. Das Krankenhausausweis-Verfahren mit diesen Krankenhäusern gilt zunächst bis zum 31.12.1993 und beschränkt sich - auf Empfehlung der Salzburger Landesregierung - im ersten Schritt auf Behandlungen in der „allgemeinen Gebührenklasse“.
Die Kooperation mit der Dresdner Bank AG, der Dresdner Vermögensberatungsgesellschaft mbH und der Dresdner Bauspar AG beginnt. Die bestehenden Kooperationsverträge mit der GdF Wüstenrot GmbH wurden zum 30.6.1992 gekündigt und durch Folgeverträge ersetzt. Die Wüstenrot GmbH vermittelt für die DKV weiterhin Krankenversicherungsverträge. Ausgenommen sind die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland. Im Bauspargeschäft wird die Kooperation mit der Wüstenrot GmbH in den Filialgebieten Hannover I und II, Bielefeld, Ostwestfalen, Würzburg, Bayreuth und Nürnberg fortgesetzt.
Die DKV hat mit der Mercur Assistance GmbH in München einen Vertrag geschlossen, der ihren Versicherten, die sich im Ausland befinden, einen 24-Stunden-Notruf bietet. Der Vertrag ist zunächst bis zum 30.6.1993 befristet. Alle Versicherten, die eine Krankheitskostenvollversicherung nach den M-Tarifen abgeschlossen haben und eine Medi-Card besitzen oder nach dem Tarif AS7D versichert sind, erhalten eine „DKV Service-Card für Auslandsreisen“ mit der Telefonnummer der Notrufzentrale der Mercur Assistance.
Das BAV genehmigt die Ergänzung des § 1 Abs. 2.1 der AVB für die Krankheitskosten- und die Krankenhaustagegeldversicherung, in dem die Erstattung der Aufwendungen für den Krankenhausaufenthalt des gesunden Säuglings geregelt wird.
Juli 1992
Als Teil des DKV-Präventionsprogramms unter dem Motto "Mit uns halten Sie Balance" erscheint "Das Lexikon für Gesundheitssport". Die DKV möchte damit den in diesem Bereich tätigen Fachleuten und allen interessierten Laien einen aktuellen Leitfaden rund um das Thema Gesundheit durch Bewegung, Spiel und Sport bieten.
6.7.1992
Das BAV genehmigt die Öffnung des für Kinder vorübergehend geschlossenen Tarifs SD9 für Neu- und Nachversicherungen sowie Umwandlungen.
9.7.1992
Das BAV genehmigt die geschäftsplanmäßige Erklärung, durch die Versicherte, die das 100. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 30 Jahren bei der DKV versichert sind, Beitragsfreiheit erhalten.
4.8.1992
Die erste Ausgabe der Kundenzeitung DKV-Express erscheint. Diese Kundenzeitung soll mindestens dreimal jährlich erscheinen und kann von den hauptberuflichen Betreuern im Außendienst individuell eingesetzt werden. Auf der ersten Seite der Zeitung ist die Anschrift des Betreuers im Außendienst aufgedruckt. Herausgeber ist die Abteilung Verkaufsunterstützung.
20.8.1992
Das neue Mitarbeiter-Kasino der Hauptverwaltung wird eröffnet. Es besteht nun die Möglichkeit, zwischen drei Essen zu wählen. Es gibt nur noch Porzellangeschirr und Metallbesteck. Die Cafeteria wird am 3.9.1992 eröffnet.
26.8.1992
Das BAV genehmigt die geschäftsplanmäßige Erklärung vom 1.7.1992 zu § 41 VVG. Die DKV verzichtet von sofort an auf die Anwendung des außerordentlichen Kündigungsrechtes nach § 41 Abs. 2 VVG. Der Beitragszuschlag, der nach § 41 Abs. 1 Satz 2 VVG verlangt werden kann, wird auf höchstens 100 Prozent begrenzt.
1.9.1992
Der bisherige Bereich Vermögen (VG) wird aufgelöst. Die Abteilung Bau (VGB) bleibt unverändert erhalten. Das Büro EDV-Planungskoordination wird auf die Gruppe Abrechnung und Kostenplanung (VGGL), um die die Abteilung Grundstücksverwaltung (VGG) ergänzt wird, und die Gruppe BO/DV-Koordination (VGE) aufgeteilt. Aus dem Fachgebiet Darlehen und Wertpapiere (VGD) wird die Abteilung Finanzen (VGF). Die Mitarbeiter werden durch den Abteilungsleiter geführt. Die Gruppen Grunderwerb (VGI) und Grundsatzfragen (VGR) gehen aus dem Fachgebiet Grundsatzfragen und Grunderwerb (VGR) hervor. Zum gleichen Zeitpunkt wird das Ressort Finanzwesen in Ressort Vermögen umbenannt.
Bei den BA-Tarifen werden mehrere Änderungen wirksam, die am 15.7.1992 vom BAV genehmigt wurden. Neu aufgenommen werden Leistungen, für die zwar ein Erstattungsanspruch besteht, die aber nicht ausdrücklich in den Tarifen genannt worden sind. Außerdem wurden die Regelung zum Ersatz von Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien überarbeitet, eine Pauschale für ambulante Entbindungen von 1.000 DM (Tarif P) und 1.200 DM (Tarif R) eingeführt und bisherige Tarifregelungen neu formuliert.
Der am 18.8.1992 vom BAV genehmigte Tarif AM8 wird im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen eingeführt. In der Einzelversicherung kann er nur fortgeführt werden, wenn die Versicherung nicht mehr innerhalb eines Gruppenversicherungsvertrags aufrechterhalten werden kann.
3.9.1992
Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung zur Umsetzung der neuen Vertriebsstruktur (regionales Niederlassungsmodell und Niederlassung Gruppe), die rückwirkend zum 1.9.1992 in Kraft tritt.
23.9.1992
Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über die Benutzung von MEMO „Elektronische Post“, die am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft tritt. Das Kommunikationssystem MEMO wird am 2.11.1992 eingeführt.
28.9.1992
Der Vorstand stimmt der Geschäftsaufnahme in Großbritannien in Form einer Zusammenarbeit mit dem Komposit- und Lebensversicherer Cornhill Insurance PLC mit Sitz in Guildford zu. Die seit November 1990 bestehende Repräsentanz in London wird von einer gemeinsamen Krankenversicherungs-Abteilung unter dem Dach der Cornhill Insurance PLC abgelöst, für die in der DKV das Vorstandsmitglied Direktor J. Aymanns die Verantwortung übernimmt. Die Cornhill Insurance PLC wurde 1905 gegründet und gehört seit 1986 zum Allianz-Konzern.
1.11.1992
Die Abteilung Zentralbuchhaltung (RWZ) wird umstrukturiert. Sie umfasst nun die Gruppen Zentraler Zahlungsverkehr (RWZZ), Zahlungseingang/Kontierung (RWZE), personal- und geschäftsstellenbezogene Buchhaltung (RWZB), Versicherungsnehmerkontokorrente (RWZV) und Sonstige Kontokorrente (RWZK).
12.11.1992
In der Hauptverwaltung wird eine neue Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Auf ihrer ersten Sitzung wählt diese Jörg Breuer zum Vorsitzenden, Markus Ramczykowski zum stellvertretenden Vorsitzenden und Jörg Olligschläger zum Mitglied der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die DKV spendet 2300 gelbe Schaumstoffmatratzen aus Beständen des ehemaligen Atombunkers im 3. Untergeschoss des Hauptverwaltungsgebäudes an den Malteser Hilfsdienst, um sie den Kriegsflüchtlingen in Kroatien zur Verfügung zu stellen. Die Matratzen waren im DKV-Gebäude Hohenstaufenring 62 eingelagert, da der Bunker als Parkplatz genutzt wird. An die ursprüngliche Bestimmung erinnern nur die an den Decken befestigten Stahlgestelle, die mit den Matratzen als Betten gedient hätten. Der Schutzraum - Ende der 1960er Jahre zu Zeiten des Kalten Krieges geplant - mit seinen angrenzenden Versorgungs- und Entsorgungsräumen nimmt eine Fläche von circa 2000 Quadratmetern ein. Die massive Stahlbetondecke hat eine Stärke von 60 Zentimetern, und die Wände sind nicht weniger als 40 Zentimeter dick. Das reicht aus, um sogar einem Einsturz des gesamten siebzehnstöckigen Gebäudes standzuhalten. Der Personalbedarf für den Betrieb der Anlage lag bei rund 50 Personen, von Bunkerwart und Bunkerordnern über Krankenschwestern und Ärzten bis hin zu Maschinenwärtern.
27.11.1992
Der Aufsichtsrat stimmt einer neuen Verteilung der Aktien zu. Nachdem sich die Münchener Rück und die Allianz bereits im Juli verständigt hatten, einige der von beiden Unternehmen gemeinsam gehaltenen Beteiligungen an inländischen Personenversicherern neu zu ordnen und damit dort klare Mehrheitsverhältnisse herzustellen, verteilen sich die Aktien der DKV nun zu 51 Prozent auf die Allianz, zu 39 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu 10 Prozent auf die Münchener Rück. Die DKV gehört jetzt offiziell zum Allianz-Konzern. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten der DKV an der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Allianz teilnehmen.
30.11.1992
Der Chefsyndikus und Leiter der Rechtsabteilung, Abteilungsdirektor Dr. jur. J. Hegen, tritt in den Ruhestand.
2.12.1992
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, den dreijährigen gesetzlichen Erziehungsurlaub für Versicherungsangestellte durch eine Änderung des § 9 MTV auf dreieinhalb Jahre zu verlängern und die vermögenswirksamen Leistungen ab 1.7.1993 von 65 DM auf 78 DM im Monat zu erhöhen. Außerdem wird erstmals im Tarifvertrag durch Einfügen eines § 15 a in den Manteltarifvertrag die Altersgrenze von 65 Jahren festgeschrieben, von der allerdings betriebliche Abweichungen möglich sind.
31.12.1992
Das Vorstandsmitglied Direktor H. Lange tritt in den Ruhestand.
1.1.1993
Eine neue Vertriebsstruktur wird eingeführt. In den Städten Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart werden Niederlassungen gegründet. Darüber hinaus wird eine bundesweit tätige Niederlassung für die Gruppenversicherung eingerichtet. In den regionalen Niederlassungen ist ein Niederlassungsleiter (Vertriebsdirektor) für den gesamten Außen- und Innendienst im Niederlassungsgebiet verantwortlich. Lediglich in Berlin bleibt es bei der bisherigen Trennung zwischen Betrieb und Vertrieb. Der Außendienst einer regionalen Niederlassung ist nach Vertriebsschienen (Hauptberufliche Organisation, Allianz, Hamburg-Mannheimer Hauptorganisation, Hamburg-Mannheimer HMI-Organisation und Makler/Kooperationspartner) gegliedert. Für jede dieser Vertriebsschienen, die pro Niederlassung mehrfach vorkommen können, ist ein Filialdirektor verantwortlich. Die Filialinnendienste und Verwaltungsgemeinschaften bleiben in ihrer bisherigen Form als Geschäftsstellen erhalten. Diese Geschäftsstellen bilden in den jeweiligen Regionen den Innendienst der Niederlassung. Die bisherigen Leiter des Kundendienstes werden Leiter der Geschäftsstelle und dem Leiter des Innendienstes der jeweiligen Niederlassung unterstellt. Die Bezeichnung Filial-/Versicherungsnummer wird in Versicherungsnummer geändert. Die Geschäftsstellennummer (bisher: Filialnummer) wird wie bisher vor die Versicherungsnummer im engeren Sinne geschrieben.
Die bisherige Abteilung Leistung Süd 2, Sonderdienste (LEH) wird in die Abteilungen Leistung Süd 2 (LEH) und Leistung Sonderdienste, Neue Bundesländer (LEY) aufgeteilt.
Im Rahmen der Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird der am 30.10.1992 vom BAV genehmigte Tarif P23 eingeführt.
Der Tarif SM2 der M-Tarife wird für Männer in den Tarif S32 der Wahltarife 73, der Tarif SH2 der H-Tarife wird für Jugendliche in den Tarif SM6 der M-Tarife überführt.
Der Tarif BET wird aufgrund der am 25.8.1992 erteilten Genehmigung des BAV zum Verkauf in den neuen Bundesländern freigegeben.
Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz - GSG) vom 21.12.1992 tritt in Kraft. In der KVdR sieht es vor, dass ein Rentner nur dann versicherungspflichtig wird, wenn die Vorversicherungszeit durch Pflichtmitgliedschaften erfüllt wird. Dadurch entfällt ein wesentlicher Anreiz, die freiwillige Versicherung bei der GKV der Privatversicherung vorzuziehen. Der Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner werden der Zahlbetrag der Rente und der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen (Zinseinnahmen, Mieten) bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Für die Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ist nicht mehr der halbe, sondern der ungekürzte Beitragssatz maßgebend. Auch die Voraussetzung dafür, Mitglied der GKV nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bleiben zu können, wird geändert. Bisher musste man in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens sechs Monate versichert gewesen sein. Nun werden vierundzwanzig bzw. zwölf Monate gefordert. Ein Teil der bereits bestehenden Zuzahlungen wird erhöht. Der Arbeitgeberzuschuss für eine PKV wird ab dem 1.7.1994 nur gezahlt, wenn das Versicherungsunternehmen diese Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreibt, sich verpflichtet, für versicherte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 10 Jahren über einen zuschussberechtigten Versicherungsschutz verfügen, einen brancheneinheitlichen Standardtarif anzubieten, dessen Leistungen denen der GKV vergleichbar sind und dessen Beitrag den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigt, sich verpflichtet, den überwiegenden Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten zu verwenden, vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet und die Krankenversicherung nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betreibt. Diese Regelung stellt eine erste Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die Bestimmungen der Dritten Richtlinie Schadenversicherung der EG dar. Mit Wirkung vom 1.1.1994 wird ein bundesweiter und kassenartenübergreifender Risikostrukturausgleich eingeführt. Die Primärkassenfunktion der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen entfällt am 1.1.1996. Ab dem 1.1.1997 werden Sozialhilfeempfänger in die Krankenversicherungspflicht einbezogen.
4.1.1993
Für den Außendienst steht ein neues Softwareprodukt, der KV-Berater, zur Verfügung. Der KV-Berater ermöglicht, individuelle Versicherungsangebote zu erstellen und das Angebot der DKV in Beitrag und Leistung allen maßgeblichen Wettbewerbern gegenüberzustellen.
8.1.1993
Der Tarif BS1 wird mit den gleichen Einkommensgrenzen, die in den alten Bundesländern gelten, in den neuen Bundesländern zum Verkauf freigegeben.
1.2.1993
In der Hauptabteilung Betriebsorganisation (BO) wird die Abteilung BO-Tarife und Technik (BOT) aufgelöst. Die Gruppe Büroorganisation und der BVW-Beauftragte werden direkt dem Hauptabteilungsleiter unterstellt. Die Gruppe Tarifaktionen wird als Gruppe Tarifwerk und Tarifaktionen in die Abteilung BO-Unterstützung Geschäftsabteilung integriert. Die Stelle „Sekretär des Arbeitskreises Tarifpolitik“ wird der Abteilung Koordination Versicherungsdienste zugeordnet. In der Abteilung BO-Querschnittsaufgaben wird die Gruppe Datenadministration neu eingerichtet. Die Abteilung BO-Unterstützung Vertrieb übernimmt zusätzlich die Zuständigkeit für die Hauptabteilung Personal und wird in Abteilung BO-Unterstützung Vertrieb und Personal (BOV) umbenannt. Sie umfasst die Gruppen Indirekte Vertriebs-Unterstützung/Unterstützung Personal und Direkte Vertriebs-Unterstützung.
16.2.1993
G. Armenat tritt wegen seines bevorstehenden Ruhestandes vom Amt des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden zurück. Der Gesamtbetriebsrat wählt E. Humm (Hauptverwaltung) zur Vorsitzenden, H. Küpper (Duisburg) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Dieter Michels (Frankfurt) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
17.2.1993
Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine Betriebsvereinbarung über die Durchführung der Organisationsanalyse. Sie tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft. Ziel dieser Organisationsanalyse ist es, durch eine gezielte Prüfung und Infragestellung der Arbeitsablaufstruktur in den Funktionseinheiten Grundlagen für Änderungen und Verbesserungen zu erarbeiten.
1.3.1993
Die erste Ausgabe einer Korrespondenz-Zeitung der Hauptabteilung Leistung mit dem Titel Mit freundlichen Grüßen erscheint. Geplant sind drei bis vier Ausgaben pro Jahr. Nach zehn bis zwölf Ausgaben soll eine längere Pause eingelegt werden.
11.3.1993
Die Vorsitzende des Betriebsrates der Hauptverwaltung, E. Humm, erklärt aufgrund ihrer Wahl zur Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates ihren Rücktritt. Zum neuen Vorsitzenden des Betriebsrates wird der bisherige 1. stellvertretende Vorsitzende K. Roth gewählt. Neue 1. stellvertretende Vorsitzende wird E. Humm.
31.3.1993
Der Betriebsarzt Dr. med. W. Gabriel scheidet aus den Diensten der DKV aus.
1.4.1993
Die Tarifbedingungen der A-, B-, H- und M-Tarife sowie der DKV-Tarife 80, AM9 und SM9 werden geändert. Sie enthalten nun Regelungen zu den Themen Schutzimpfung und Psychotherapie, stellen die Erstattung für Leistungen der Hebamme, des Masseurs, des medizinischen Bademeisters, des Krankengymnasten und des Logopäden klar und nehmen bislang nicht ausdrücklich genannte Leistungen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen, Transport zur Erstversorgung nach Unfall oder Notfall, häusliche Behandlungspflege und Leistungen des Heilpraktikers) und den Hinweis auf die Bindung an die Vorschriften der Gebührenordnungen (B-, H- und M-Tarife und Tarife AM9 und SM9) auf. Darüber hinaus werden aktuelle Begriffe und Formulierungen und eine neue Gliederung eingeführt.
Der Ergänzungstarif SK9 für Versicherte der Bundesknappschaft wird eingeführt. In der Bundesknappschaft pflicht- oder freiwillig versicherte Angestellte und ihre im Rahmen der Familienversicherung versicherten Ehepartner sowie über 18 Jahre alten Kinder haben bei stationären Behandlungen Anspruch auf die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Behandlung durch den leitenden Krankenhausarzt (Chefarzt). Für die Unterbringung im Einbettzimmer konnte den Knappschaftsversicherten bisher kein bedarfsgerechter Versicherungsschutz angeboten werden. Der Tarif SK9 sieht nun die Erstattung der Mehrkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer und der Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen, soweit diese über den zwischen der Bundesknappschaft und dem Verband der leitenden Krankenhausärzte vereinbarten Gebühren liegen, vor.
Die versicherungsvertraglichen Sonderbedingungen für die neuen Bundesländer und Ostberlin sind zum 31.12.1992 ausgelaufen. Damit besteht kein Bedarf mehr an den „Zusatzbedingungen für das Beitrittsgebiet im Sinne von Artikel 3 des Einigungsvertrages“, wie sie im Antragsformular AD1 abgedruckt sind. Für alle Anträge mit Versicherungsbeginn ab 1.4.1993 entfällt deshalb dieses Formular.
Die dkv International führt den Tarif ASO für Einwohner der Staaten Mittel- und Osteuropas ein, die nach Westeuropa reisen. Dieser Tarif, der auch über die DKV vertrieben wird, bietet Schutz vor Krankheitskosten bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten in den Ländern der EG, der Schweiz, in Österreich und den skandinavischen Ländern. Der Beitrag beläuft sich auf 2,50 DM pro Tag und Person, mindestens jedoch 20 DM.
Die Leistungen der Tarife PSKV und PSKV Spezial für ambulante und Hausentbindung werden verbessert. Gleichzeitig werden die Beiträge für unter 30-jährige auf monatlich 99 bzw. 89 DM und für über 30-jährige auf monatlich 143 bzw. 129 DM angehoben.
April 1993
Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit lässt von der Dr. Courts KG einen Imagefilm mit Profigolfer Bernhard Langer als Testimonial produzieren. Es gibt auch eine Version ohne Langer. Dieser Film soll unter anderem die Tonbildschau über die DKV aus den 1970er Jahren ersetzen.
7.4.1993
Eine außerordentliche Hauptversammlung erweitert den Aufsichtsrat von 12 auf 16 Mitglieder. Diese Erweiterung ist eine Folge der geänderten Beteiligungsverhältnisse. Die Anteilseigner werden künftig in den Aufsichtsrat acht Vertreter entsenden. Bei den künftig acht Arbeitnehmervertretern erhöht sich die Zahl der Angestelltenvertreter von zwei auf vier.
1.5.1993
Dr. med. Heide Heimsoeth wird neue Betriebsärztin.
Die bisherige Abteilung Zentrale Verwaltung (ZV) mit den Sachgebieten Allgemeine Verwaltung (ZVA), Betriebsverpflegung (ZVB) und Einkauf/Hausdienste (ZVH) wird in die Hauptabteilung Zentrale Verwaltung (ZV) umstrukturiert. Diese umfasst die Gruppe Sachversicherung, die Abteilung Allgemeine Dienste (ZVA) mit den Gruppen Archiv (ZVAA), Post I (ZVAP), Post II (ZVAH), Post III (ZVAE), Telefon-Zentrale (ZVAT) und Rechnungsprüfung und Koordinierung (ZVAR), die Abteilung Casino Betriebe (ZVC) mit den Gruppen Disposition (ZVCD), Wirtschafts-Dienste (ZVCW), Küche (ZVCK) und Vorstand/Gäste Service (ZVCG) und die Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft (ZVE) mit den Gruppen Einkauf I (ZVEE), Einkauf II (ZVEV), Einkauf III (ZVEW), Hausmeister/Handwerker (ZVEH), Inventarlager (ZVEL), Hausdruckerei (ZVED) und Materiallager (ZVEM).
1.6.1993
Der Tarif ASA wird eingeführt. Er bietet für einen Jahresbeitrag von 26 DM für die ganze Familie Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten, die bis zu sechs Wochen dauern dürfen. Als Familienangehörige gelten der Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers. Der Tarif entspricht weitgehend dem Tarif AS7. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus aber auch bei Dienstreisen. Versicherbar sind Personen, die Allianz- oder DKV-Kunden sind oder gleichzeitig mit ASA Versicherungsschutz bei der DKV oder der Allianz beantragen.
2.6.1993
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gewählt. Vertreter der Angestellten werden Günter Bayerle (Augsburg), Wolfgang Büttner (Berlin), E. Humm (Hauptverwaltung) und H. Küpper (Duisburg), der gewerblichen Arbeitnehmer M. Sassenfeld (Hauptverwaltung), der leitenden Angestellten H. Kliemann (Hauptverwaltung) und der Gewerkschaften Inge Checchin (HBV) und Frank Lehmhagen (DAG).
15.6.1993
Rechtsanwalt Walter Schmidt wird unter gleichzeitiger Ernennung zum Abteilungsdirektor zum Chefsyndikus und Leiter der Rechtsabteilung bestellt.
16.6.1993
Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands beschließt, den Rechnungslegungs- und Steuerausschuss, dem bisher Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde angehörte, den Wettbewerbs- und Außendienstausschuss, zu dessen Mitgliedern bislang Vorstandsmitglied Direktor J. Aymanns zählte, und den Sozialpolitischen Arbeitsausschuss, in dem der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor H. G. Timmer mitarbeitete, aufzulösen. Die Aufgaben werden von Ausschüssen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft übernommen. Gleichzeitig wird der Rechtsausschuss, dem nach wie vor Vorstandsmitglied Direktor Dr. Delbos angehört, in Bedingungsausschuss umbenannt.
21.6.1993
Der Vorstand beschließt, dass die Niederlassung Luxemburg in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Gleichzeitig soll die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der ausländischen Tochterunternehmen zukünftig auf zwei Personen begrenzt werden.
23.6.1993
Der Bundesgerichtshof erklärt die so genannte Wissenschaftlichkeitsklausel der Musterbedingungen der PKV für unwirksam. Das bedeutet, dass die bestehenden Krankenversicherungsverträge ohne diese Klausel weiter bestehen. Damit alternative Heilmethoden kostenerstattungspflichtig sind, sind aber auch nach Aufhebung der Wissenschaftlichkeitsklausel gewisse Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Sie muss sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben.
2. Sie muss ebenso wirksam sein wie die wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode.
3. Sie darf keine höheren Kosten verursachen.
24.6.1993
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1992 fest, in dem Beitragseinnahmen von 3.687.499.000 DM erzielt werden konnten. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 6.545. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung, beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 110.000.000 DM und wählt als Vertreter der Aktionäre H. Birr (Metro), Dr. R. Hagemann (Allianz), Direktor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), Dr. Gerhard Rupprecht (Allianz), H. H. Schlitzberger, Direktor H.-D. Sellschopp (Münchener Rück), Generaldirektor K. Wesselkock (Hamburg-Mannheimer) und Direktor Dr. Götz Wricke (Hamburg-Mannheimer) in den Aufsichtsrat. Die neuen Vertreter der Arbeitnehmer wurden bereits am 2.6.1993 gewählt. Der Aufsichtsrat wählt Dr. G. Rupprecht zum Vorsitzenden und E. Humm zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden. Generaldirektor K. Wesselkock und Direktor H.-D. Sellschopp werden zu weiteren stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Nachdem der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor H. G. Timmer erklärt hat, dass er im April des kommenden Jahres mit Vollendung seines 60. Lebensjahres die Mitgliedschaft im Vorstand niederlegen wird, bestellt der Aufsichtsrat Dr. Jan Boetius mit Wirkung zum 1.1.1994 zum ordentlichen Vorstandsmitglied und ernennt ihn mit Wirkung zum 21.4.1994 zum Vorstandsvorsitzenden. Dr. J. Boetius ist Mitglied der Vorstände der Allianz AG und der Allianz Versicherungs-AG, aus denen er zum Jahresende ausscheiden wird. Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor H. G. Timmer wird zum Ersatzmitglied für Direktor P. Kakies gewählt, der am 20.4.1994 aus Altersgründen aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird. Mit Wirkung zum 1.7.1993 ernennt der Aufsichtsrat Direktor J. Aymanns zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Gleichzeitig wird dieser neben seiner Verantwortlichkeit für den Vertrieb die Zuständigkeit für die Auslandsgeschäfte einschließlich der Abteilung Ausland übernehmen.
30.6.1993
Die Erfahrungen mit dem 24-Stunden-Notruf sind so positiv, dass dieser Service auch weiterhin angeboten wird.
1.7.1993
Die Abteilung Personal-Außendienst innerhalb der Hauptabteilung Vertriebsservice wird umstrukturiert. Sie umfasst nun einen Koordinator VTP und die Gruppen Personalentwicklung und -gewinnung (VTPE), Personal-Grundsatzfragen (VTPG) und Verwaltung Leitende Angestellte (VTPV). Aus der bisherigen Gruppe Ausbildung (VTPA) gehen die Gruppen Bildungswesen Außendienst (VTA), Basisausbildung (VTB) und Weiterbildung (VTW) hervor, die zunächst der Hauptabteilung Vertriebsservice (VT) direkt zugeordnet werden.
Innerhalb der Hauptabteilung Personal wird die Gruppe Personalentwicklung (PSE) in die Abteilung Personalorganisation (PSO) und dort in die bisherige Gruppe Personalbeschaffung (PSOB) integriert, die jetzt Personalentwicklung und -beschaffung (PSOB) heißt.
Prokurist Jürgen Weber (Leiter der Abteilung Koordination Versicherungsdienste) wird zum Sprecher des Arbeitskreises Tarifpolitik ernannt.
Die auf der Grundlage des GSG geänderten Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen treten in Kraft.
Die Deutsche Bundespost Postdienst führt anstelle der bisher üblichen vierstelligen Postleitzahlen fünfstellige Postleitzahlen ein. Der neue Zahlencode soll die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Briefzustellung erhöhen. Die Post löst das seit 1961 bestehende vierstellige System ab, weil nach der deutschen Vereinigung 802 Postleitzahlen in West und Ost doppelt vergeben waren. Die Großbuchstaben W und O, die der Adresse vorangestellt wurden, waren eine Zwischenlösung. Die Datenbestände müssen alle auf die neuen Postleitzahlen umgestellt werden.
Die Zweite Gebührenanpassungsverordnung vom 28.5.1993 setzt die Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und Hebammenhilfe-Leistungen für die neuen Bundesländer von 60 auf 75 Prozent der entsprechenden Gebühren für Selbstzahler in den alten Bundesländern herauf.
Juli 1993
Die Präventionsmediothek umfaßt inzwischen eine von dem Marathonläufer Herbert Steffny erstellte Broschüre "Lauftips ... nicht nur für Anfänger" und das dazu gehörende "Lauftagebuch", einen "Rad-Ratgeber", den Gesundheitstest "Aktiv-Profil", die Faltblätter "Aqua-Power" und "Bewegungsübungen für Senioren" sowie die Broschüren "Rückenprobleme - was tun?", "Richtige Ernährung und Bewegung im Alter", "Ernährung in der Schwangerschaft", "Ernährung im ersten Lebensjahr" und "Ernährung von Kleinkindern und Kindern".
5.7.1993
Das ehemalige Vorstandsmitglied Direktor i. R. B. Feddersen stirbt.
August 1993
Die DKV startet eine bundesweite Werbekampagne unter dem Slogan Ich vertrau' der DKV. Mit dieser Kampagne ist die DKV bis Ende November mit Spots in überregionalen und regionalen Rundfunksendern sowie mit Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen, Publikumszeitschriften und Supplements vertreten. Sowohl in den Spots als auch in den Anzeigen wird eine Telefonnummer bekannt gegeben. Sie gibt Interessenten die Möglichkeit, Informationen zur privaten Krankenversicherung anzufordern. Die Daten werden an die zuständige Geschäftsstelle weitergeleitet. Die werblichen Aktivitäten werden durch Direkt-Mailing-Aktionen zum Thema Beitragssicherungs-Programm und von der DKV bezuschussten Anzeigen der Betreuer im Außendienst begleitet. Die Kampagne soll den Bekanntheitsgrad steigern, positive Inhalte zu problematischen Themen vermitteln und qualifizierte Adressen beschaffen.
10.8.1993
Das BAV genehmigt eine geschäftsplanmäßige Erklärung vom 28.7.1993, in der auf die Anwendung des § 41 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VVG verzichtet wird. Nachdem die DKV bereits am 1.7.1992 auf die Anwendung des außerordentlichen Kündigungsrechtes nach § 41 Abs. 2 VVG verzichtet und den Beitragszuschlag, der nach § 41 Abs. 1 Satz 2 VVG verlangt werden kann, auf höchstens 100 Prozent begrenzt hatte, verzichtet sie nun ganz auf einen Beitragszuschlag.
31.8.1993
Das BAV genehmigt die aufgrund des BGH-Urteils vom 23.6.1993 (die „Wissenschaftlichkeitsklausel“ wird für unwirksam erklärt) notwendige Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein neuer Abs. 6 im § 4 der AVB für die Krankheitskosten- und die Krankenhaustagegeldversicherung regelt die Leistungspflicht für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel positiv und stellt dabei statt auf die „wissenschaftlich allgemeine Anerkennung“ entsprechend den Urteilsgründen auf die „Schulmedizin“ ab. Die „Wissenschaftlichkeitsklausel“ selbst entfällt. Auch alle Hinweise auf diese werden gestrichen. Dies gilt auch für die AVB für die Krankentagegeldversicherung.
15.9.1993
Der Tarif AS4 kann nur noch unter Vereinbarung der so genannten Vollschutzregelung - d.h. mit der Versicherungssumme von 20.000 DM - abgeschlossen werden.
22.9.1993
Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung ändern die Betriebsvereinbarung über die Telefondatenverarbeitung, deren neue Fassung am 1.10.1993 in Kraft tritt. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass der monatliche Versand von Einzellisten an die Nebenstelleninhaber unterbleibt. Die übrigen Änderungen sind rein redaktioneller Art.
1.10.1993
Der nach dem Pflegetagegeldtarif PT1 versicherbare Tagegeldhöchstsatz wird von 50 DM auf 100 DM erhöht. Für die Tagegeldsätze bis und über 50 DM gelten unterschiedliche Beiträge.
Alle Mitarbeiter der Hauptverwaltung, die ein Jahresabonnement bei den Kölner Verkehrsbetrieben nachweisen können, erhalten einen monatlichen Zuschuss zum Fahrpreis von 20 DM.
Oktober 1993
Die Präventionsmediothek oder kurz Mediothek der DKV wurde um eine Broschüre mit dem Titel "Schon wieder keine Zeit?" ergänzt.
20.10.1993
Der Gesamtbetriebsrat wählt W. Büttner (Berlin) zum neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Er tritt die Nachfolge des verstorbenen D. Michels (Frankfurt) an.
23.11.1993
Der Aufsichtsrat beruft Wilfried Schmieden, Leiter der Vertriebsdirektion Köln der Allianz, mit Wirkung ab dem 1.1.1994 zum Mitglied des Vorstands und zum Leiter des Ressorts Vertrieb. Er wird die Nachfolge von Direktor J. Aymanns antreten, der am 31.12.1993 ausscheiden wird.
1.12.1993
Der agv und die DAG fügen in den Gehaltstarifvertrag den § 2 a ein, der für Arbeitnehmer mit einem tariflichen Monatsgehalt bis Tarifgruppe VIII einen Zuschuss von bis zu 30 DM, für Auszubildende bis zu 40 DM monatlich zu ihren Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.
3.12.1993
Die Niederlassung Luxemburg wird mit Wirkung zum 1.1.1994 in eine société anonyme (SA) umgewandelt. Das erforderliche Stammkapital wird als Sacheinlage eingebracht; es entspricht den Nettoaktiva (circa 7 Millionen DM). Eine Aktie der neu zu gründenden Gesellschaft Deutsche Krankenversicherung Luxembourg SA wird von der GEMEDA gezeichnet, der Rest von der DKV. Der Verwaltungsrat der neuen Gesellschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden Generaldirektor H. G. Timmer (Vorsitzender), Vorstandsmitglied Direktor J. Aymanns bzw. Direktor W. Schmieden und den Leiter der Niederlassung Luxemburg, Horst Baumeister, gebildet.
7.12.1993
Baden-Württemberg passt die Beihilfenverordnung unter anderem einigen Regelungen des GSG an. Die Änderungen treten am 1.1.1994 in Kraft.
31.12.1993
Direktor J. Aymanns scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus. Er übernimmt den Vorsitz des Vorstands der Gerling Lebensversicherung AG.
1.1.1994
Anlässlich der notwendigen Anpassung der Beiträge an die gestiegenen Versicherungsleistungen führt die DKV eine Soziallimitierung ein, von der vor allem ältere Kunden profitieren. Intern erhält sie die Bezeichnung Dibbern-Modell. Damit zahlen Vollversicherte über 65 Jahre, die seit mindestens 10 Jahren DKV-versichert sind, nicht mehr als den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV plus einen Zuschlag für Wahlleistungen im Krankenhaus. Liegt der Beitrag zum Zeitpunkt der notwendigen Beitragserhöhung bereits über diesem Betrag, wird er zwar nicht gesenkt, aber auch nicht angehoben.
Direktor H. Ufer übernimmt in sein Ressort die Verantwortlichkeit für die Auslandsgeschäfte einschließlich der Abteilung Ausland.
Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung ändern die Kriterien für die Vergabe von Parkplätzen. Anlass ist der Bezug des Neubaus in der Scheidtweilerstraße mit circa 100 Parkplätzen. Die Entfernung zwischen Wohnung und Hauptverwaltung und die Betriebszugehörigkeit werden stärker als bisher berücksichtigt.
Der Vertriebsbereich aktiva wird ausgegliedert und in die eigenständige Gesellschaft aktiva Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen GmbH überführt. Das Stammkapital beträgt 1 Million DM. Gesellschafterin ist die DKV. Geschäftsführer sind der bisherige Leiter der Landesdirektion nord des Vertriebsbereichs aktiva, Volker Pantel, und der Leiter der Abteilung Rechnungswesen-Grundsatzfragen/Steuern, Prokurist Dr. Hans Josef Pick. Der Beirat besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden Generaldirektor H. G. Timmer (Vorsitzender) sowie den Vorstandsmitgliedern Direktor W. Schmieden und Direktor Dr. W.-B. Emde.
Die Tarife P02 und P03 der Tarifgruppe P der Wahltarife 73 werden in den Tarif P05, die Tarife P21 und P22 in den Tarif P23 überführt.
Die Geschäftsstellen Mainz und Wiesbaden werden zur Geschäftsstelle Mainz zusammengelegt.
Bernhard Meiners übernimmt die Verantwortung für die DKV-Nachrichten.
Die Beihilfenverordnung von Nordrhein-Westfalen wird grundlegend geändert. Anstelle der bisherigen familienstandsbezogenen Beihilfebemessungssätze, die es nun nur noch in Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt, werden die personenbezogenen Bemessungssätze des Bundes übernommen. Nur für dauernde Anstaltsunterbringung bleibt es bei dem bisherigen Bemessungssatz von 80 Prozent. Gleichzeitig wird auch die Hundert-Prozent-Grenze eingeführt, nach der die Beihilfe zusammen mit Versicherungsleistungen die dem Grund nach beihilfefähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf.
15.1.1994
In der Abteilung Leistung Mitte 2 wird eine neue Gruppe eingerichtet. Diese ist für die fachliche Weiterbildung innerhalb der Hauptabteilung Leistung zuständig.
1.3.1994
Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um den am 16.12.1993 vom BAV genehmigten Tarif P24 ergänzt.
16.3.1994
Die DKV veranstaltet gemeinsam mit der Deutschen Knochenmarkspenderdatei die Aktion „Leben spenden“. Ziel ist es, unter den Mitarbeitern der Hauptverwaltung mögliche Knochenmarkspender zu gewinnen. Rund 600 Mitarbeiter beteiligen sich.
31.3.1994
Direktor Dr. W.-B. Emde scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus. Er übernimmt eine erweiterte Aufgabenstellung bei der Agrippina Versicherungsgruppe.
Mit Wirkung zum 1.4.1994 übernimmt Vorstandsmitglied Direktor Dr. J. Boetius die Zuständigkeit für die Abteilung Unternehmensplanung und die Controlling-Funktion, während die Zuständigkeit für die Abteilungen des Rechnungswesens in das Ressort von Vorstandsmitglied Direktor H. Ufer wechselt.
1.4.1994
Ein neuer am 4.3.1994 vom BAV genehmigter Spezialtarif für Beihilfeberechtigte, der Q-Tarif, wird eingeführt. Der Tarif sieht für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen eine Erstattung der Aufwendungen zu 20 Prozent (Q20), 30 Prozent (Q30) oder 50 Prozent (Q50) vor. Die ärztlichen und zahnärztlichen Gebühren müssen im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Die Mehraufwendungen für das Einbettzimmer können durch den Tarif ELE abgedeckt werden. Die 20-Prozent-Stufe des Tarifs Q entfällt bei Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes auf 70 Prozent, spätestens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Die Geschäftsstelle Bielefeld wird in die Geschäftsstellen Bielefeld (Niederlassung Hamburg) und Ostwestfalen (Niederlassung Köln) getrennt.
Die Beihilfeverordnungen der Länder Bremen und Hamburg werden an das GSG und die Beihilfevorschriften des Bundes angepasst.
April 1994
Der Notruf-Service und die Unfall-Medi-Card werden eingeführt. Der Notruf-Service ist bislang einem Teil der Versicherten als Test angeboten worden. Die Resonanz war so überzeugend, dass er jetzt zu einem festen Bestandteil des DKV-Angebotes wird. Er bietet bei Auslandsaufenthalten rund um die Uhr (auch sonn- und feiertags) dem Versicherungsschutz entsprechend Rat und Hilfe. Er wird von der Mercur Assistance betreut. Die Unfall-Medi-Card ist zeitlich der Medi-Card vorgeschaltet. Die Versicherten haben damit auch für die ersten 18 Versicherungsmonate eine Karte, die den Versicherungsschutz im Krankenhaus dokumentiert. Krankenhäuser können auf Basis der Unfall-Medi-Card immer dann direkt mit der DKV abrechnen, wenn eine stationäre Behandlung wegen Unfallfolgen erforderlich wird. Nach 18 Monaten wird die Unfall-Medi-Card durch eine Medi-Card ersetzt.
20.4.1994
Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor H. G. Timmer wird im Rahmen eines Festaktes im Hotel Hyatt Regency in Köln in den Ruhestand verabschiedet. Die Festrede hält der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. G. Rupprecht. Grußworte sprechen die Herren Baldur Wagner (Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit), Heinrich Frommknecht (stellvertr. Vorsitzender des PKV-Verbands) und H. Kliemann (Vorsitzender des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten).
21.4.1994
Das Aufsichtsratsmitglied Direktor P. Kakies legt aus Altersgründen sein Mandat nieder. Nachfolger wird Generaldirektor i. R. H. G. Timmer. Direktor Dr. J. Boetius tritt zum gleichen Zeitpunkt die Nachfolge von H. G. Timmer als Vorsitzender des Vorstands an.
1.5.1994
Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit (ÖF) wird umstrukturiert. Waren bisher alle Mitarbeiter unmittelbar dem Abteilungsleiter unterstellt, werden jetzt zwei Gruppen Presse und Information (ÖFI) und PR-Maßnahmen (ÖFP) eingerichtet. Dem Abteilungsleiter unterstellt bleiben eine Sekretärin, zwei Referenten für Sozialpolitik, eine Referentin für Gesundheitsprojekte und eine Mitarbeiterin für Administration. Die Funktion Werbung und Gestaltung und die mit den entsprechenden Aufgaben betrauten Mitarbeiter wechseln zur Abteilung Verkaufsunterstützung. Dort entsteht eine Gruppe Werbung/Gestaltung (VTUW), der die ehemaligen Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und drei Mitarbeiter der Abteilung Verkaufsunterstützung angehören.
2.5.1994
Eine neue Geschäftsverteilung des Vorstands tritt in Kraft. Direktor Dr. J. Boetius leitet das Ressort 1 - Vorstandsvorsitz, das das Chefsekretariat (R1S) und die Abteilungen Öffentlichkeitsarbeit (ÖF), Unternehmensplanung (UP) und Revision (RV) umfasst. Direktor W. Schmieden leitet das Ressort 2 - Vertrieb. Es umfasst den Vertrieb und die Hauptabteilung Vertriebsservice (VT). Das Ressort 3 - Versicherungsbetrieb (bisher: Versicherungsdienste) wird durch Direktor G. Dibbern geleitet und umfasst die Hauptabteilungen Gruppenversicherung (GV), Leistung (LE) und Vertrag (VE), die Abteilungen Antrag (AN), Koordination Versicherungsbetrieb (bisher: -dienste) (KV) und Schreibdienst (SD) sowie die Gesellschaftsärzte (GA) und den Arbeitskreis Tarifpolitik und den Betrieb Berlin (BB). Direktor Dr. R. Delbos leitet das Ressort 4 - Personal und Recht, zu dem die Hauptabteilungen Personal (PS) und Zentrale Verwaltung (ZV), die Abteilungen Recht (RE) und Betriebssicherheit (BS) sowie die Betriebsärztin (BA) und das Fachgebiet Datenschutzbeauftragter (DSB) gehören. Das Ressort 5 - Finanzen und Ausland (bisher: Vermögen), dem Direktor H. Ufer vorsteht, umfasst die Abteilungen Bau (VGB), Grundstücksverwaltung (VGG), Finanzen (VGF), Ausland (AS), Rechnungswesen-Grundsatzfragen/Steuern, Kostenrechnung/Sonderbuchhaltung (RWG) und Zentralbuchhaltung (RWZ) sowie die Gruppen Grunderwerb (VGI) und Grundsatzfragen (VGR). Direktor G. Ludwig leitet das Ressort 6 - Organisation und Mathematik (bisher: Interne Dienste). Hierzu zählen die Hauptabteilung Betriebsorganisation (BO), der Bereich Elektronik (EL) und die Abteilung Mathematik (MA).
5.5.1994
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Am 19.5.1994 werden K. Roth zum Vorsitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat, P. Breidenbach zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und E. Humm zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat gewählt. Freigestellte Betriebsratsmitglieder werden E. Humm, K. Roth, P. Breidenbach und Richard Ochsenschläger. Vertreter der gewerblichen Arbeitnehmer im Gesamtbetriebsrat bleibt M. Sassenfeld. Der Gesamtbetriebsrat wählt am 13.6.1994 E. Humm (Hauptverwaltung) zur Vorsitzenden, H. Küpper (Duisburg) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und W. Büttner (Berlin) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Zusätzlich zu Außen- und Innendienstausschuss richtet der Gesamtbetriebsrat einen Bildungsausschuss ein. Zeitgleich mit der Betriebsratswahl findet auch die Wahl des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten statt. In seiner konstituierenden Sitzung am 30.5.1994 wählt dieser erneut H. Kliemann zu seinem Vorsitzenden.
23.5.1994
Die Bundesversammlung wählt Prof. Dr. Roman Herzog zum neuen Bundespräsidenten. Er tritt am 1.7.1994 die Nachfolge von Dr. R. v. Weizsäcker an.
25.5.1994
Der Vorstand beabsichtigt, die Verwaltung des gesamten fremdvermieteten Grundbesitzes im 1. Halbjahr 1995 auf die Allianz Grundstücks AG (AGRAG) zu übertragen. Die AGRAG wurde Mitte der 1980er Jahre gegründet, um sämtliche Grundbesitzaktivitäten der inländischen Konzerngesellschaften der Allianz zu bündeln und hierdurch Synergieeffekte zu nutzen. Die DKV bildete seit ihrer Zugehörigkeit zum Allianz-Konzern mit ihrer eigenen Grundbesitzverwaltung die einzige Ausnahme. Die Mitarbeiter, die zur Übernahme der bei der AGRAG zusätzlich anfallenden Arbeiten erforderlich sind, werden von der DKV übernommen.
26.5.1994
Das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG) wird verkündet. Es ergänzt das Sozialgesetzbuch um ein Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung. In diesem wird bestimmt, dass alle, die in der GKV versichert sind, in den Schutz der sozialen Pflegeversicherung (SPV) einbezogen werden. Träger der SPV sind die Pflegekassen, deren Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden. Wer gegen Krankheit bei einem PKV-Unternehmen versichert oder beihilfeberechtigt ist, muss bei diesen eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Ablehnungen oder Leistungsausschlüsse sind nicht möglich. Freiwillige Mitglieder der GKV können zwischen der SPV und einer PPV wählen. Das Gesetz tritt am 1.1.1995 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt beginnt die Beitragszahlung. Der Beitrag zur SPV beträgt zwischen dem 1.1.1995 und dem 30.6.1996 1 Prozent des Einkommens bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. In der Zeit ab dem 1.7.1996 1,7 Prozent. Familienangehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, wenn das jeweilige Bundesland einen gesetzlichen Feiertag abschafft. Die Beiträge zur PPV werden wie in der KKV kalkuliert. Eine Staffelung nach Geschlecht ist jedoch nicht zulässig. Die Beiträge dürfen den jeweiligen Höchstbeitrag der SPV nicht übersteigen, wenn die Versicherten am 1.1.1995 bereits bei einem PKV-Unternehmen krankenversichert sind oder künftig über eine Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren in der PPV oder PKV verfügen. Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss, der auf den Betrag begrenzt ist, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht in der SPV zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass das jeweilige Bundesland einen Feiertag abschafft. Die Leistungen bei häuslicher Pflege werden ab dem 1.4.1995, bei stationärer Pflege ab dem 1.7.1996 eingeführt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teil- oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Die Leistungen der PPV müssen denen der SPV entsprechen. Dabei tritt an die Stelle der in der SPV vorgesehenen Sachleistungen eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung. Die Unternehmen, die die PPV anbieten, müssen sich am Ausgleich der Versicherungsrisiken beteiligen und dazu ein Ausgleichssystem schaffen. In diesem System werden die Beiträge ohne die Verwaltungskosten einheitlich ermittelt. Der Ausgleich unterliegt der Aufsicht durch das BAV.
Juni 1994
Eine Neuauflage der bundesweiten Werbekampagne „Ich vertrau' der DKV ...“ wird gestartet. Im Printbereich werden die wichtigsten Zeitschriften und Supplements belegt. Im Radio werden ab September in den relevanten überregionalen Verkehrsfunksendern Spots gesendet. Auch die Telefon-Hotline wird wieder eingesetzt. Die Daten von Interessenten werden umgehend an die zuständige Geschäftsstelle weitergeleitet. Ergänzend zur neuen Kampagne erhalten die Betreuer im Außendienst der Hauptberuflichen Organisation und der Niederlassung Gruppe einen stark erweiterten Kooperationsanzeigenkatalog. An den Kosten, die bei Veröffentlichung dieser Anzeigen anfallen, beteiligt sich die DKV mit 50 Prozent.
Im Rahmen der Mediothek erscheint die Broschüre "Umweltschutz in der DKV", die sich primär an die Mitarbeiter richtet. Sie wird als Belage zu den DKV-Nachrichten und künftig an neue Mitarbeiter verteilt. Sie stellt auf Wunsch des Arbeitskreises "Umweltschutz-Angelegenheiten" einen Leitfaden für umweltgerechtes Verhalten dar.
14.6.1994
Generaldirektor i. R. H. G. Timmer legt anlässlich der Mitgliederversammlung des PKV-Verbands seine Ämter als stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Hauptausschusses nieder. Direktor Dr. J. Boetius wird in den Hauptausschuss gewählt.
23.6.1994
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1993 fest und ernennt Direktor H. Ufer mit Wirkung zum 1.7.1994 zum ordentlichen Vorstandsmitglied. Die Beitragseinnahmen beliefen sich auf 4.128.500.000 DM. Die Versichertengemeinschaft zählt am 31.12.1993 2.613.460 Personen. Im Jahresdurchschnitt wurden 6.729 Mitarbeiter beschäftigt. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Nachdem das Mitglied des Aufsichtsrates, H. H. Schlitzberger, sein Mandat niedergelegt hat, wählt sie Werner Maly (Siemens AG) zu seinem Nachfolger.
28.6.1994
Das BAV genehmigt Änderungen der AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, der privaten studentischen Krankenversicherung, der Krankentagegeldversicherung und der Pflegekrankenversicherung. Die AVB erhalten neue Bestimmungen zur Beitragsanpassung, zur Änderung der Bedingungen und - mit Ausnahme der AVB der Krankentagegeldversicherung - zum Wechsel in den zum 1.7.1994 einzuführenden Standardtarif. Diese Änderungen sind notwendig, um sich den durch die 3. EG-Schadenversicherungsrichtlinie ausgelösten Gesetzesänderungen anzupassen.
1.7.1994
Die zusätzliche Zuführung zur Alterungsrückstellung, die seit 1992 jährlich erfolgt, führt erstmals zu einer Beitragsermäßigung für ältere Versicherte (Altersgutschrift).
Der vom PKV-Verband unter maßgeblicher Beteiligung der DKV entwickelte Standardtarif (Tarif ST) wird eingeführt. Der Tarif ST richtet sich an Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren verfügen und sich nicht mehr in der finanziellen Lage sehen, ihren bisherigen Versicherungsschutz fortzuführen. Entwicklung und Einführung des Standardtarifes beruhen auf dem durch das GSG in den § 257 SGB V eingefügten Abs. 2a. In diesem Absatz wird bestimmt, dass ab dem 1.7.1994 der Arbeitgeberzuschuss nur noch dann gezahlt werden muss, wenn der Versicherer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen zählt das Angebot eines brancheneinheitlichen Standardtarifs für ältere Versicherte, dessen Leistungen mit denen der GKV vergleichbar sind und dessen Beitrag den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigt.
Der Tarif ST sieht eine Erstattung der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen zu 100 bzw. 80 Prozent (Zahnersatz) vor, sofern die Gebühren das 1,7-fache für persönliche, das 1,3-fache für medizinisch-technische und das 1,1-fache für Laborleistungen der GOÄ bzw. der GOZ nicht übersteigen. Werden diese Steigerungssätze überschritten, wird die Erstattung auf 80 bzw. 60 Prozent (Zahnersatz) gekürzt, bis eine jährliche Selbstbeteiligung von 600 DM erreicht ist. Liegen die Gebühren jedoch über dem 2,3-fachen, 1,8-fachen bzw. 1,15-fachen Gebührensatz, werden diese Steigerungssätze für die Erstattung zugrunde gelegt. Die Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel, häusliche Behandlungspflege sowie Heil- und Hilfsmittel werden zu 80 Prozent erstattet. Sobald die oben genannte Selbstbeteiligung erreicht ist, erhöht sich auch hier die Erstattung auf 100 Prozent. Zahntechnische Material- und Laborkosten werden zu 60 Prozent ersetzt. Die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen sowie belegärztliche Behandlung werden zu 100 Prozent erstattet. In den ersten 14 Tagen Krankenhausaufenthalt innerhalb eines Jahres ist allerdings ein Eigenanteil von 12 DM pro Tag vorgesehen.
Der Bereich Elektronik (EL) wird in die Hauptabteilung Informationstechnik (IT) umgewandelt. Sie umfasst folgende Abteilungen: Unterstützung der Anwendungsentwicklung (ITA), Systementwicklung Versicherungsfunktionen (ITV), Systementwicklung Stabsfunktionen (ITS), Datenerfassung (ITE), DV-Betrieb (ITD) und Systemtechnik (ITT).
In der Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft (ZVE) findet eine Strukturveränderung statt. Die bisherige Gruppe Einkauf III (ZVEW) wird in die Gruppe Einkauf II (ZVEV) integriert.
18.7.1994
In der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit (ÖF) wird ein Historisches Archiv aufgebaut.