1971 bis 1981
7.12.1971
Zwei Mitversicherergemeinschaften (GZK und GZB), denen 17 private Krankenversicherer angehören, schließen mit den Bundesverbänden der Orts- und Betriebskrankenkassen Rahmenvereinbarungen über eine Kooperation auf dem Gebiet der Zusatzkrankengeld-Versicherung. Die Mitglieder der der Vereinbarung beigetretenen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung können ab dem 1.1.1972 ein Zusatzkrankengeld (Tarif ZKG) versichern, um bei Arbeitsunfähigkeit auch nach dem Ende der Entgeltfortzahlung eine Einkommenssicherung bis zur Höhe des Nettoentgelts zu erhalten. Die Geschäftsführung gegenüber den Ortskrankenkassen übernimmt die DKV, gegenüber den Betriebskrankenkassen teilen sie sich der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., der Volkswohl Krankenversicherung VVaG (später: Continentale Krankenversicherung a.G.) und die DKV. Auslöser für diese Zusammenarbeit sind die Bestandseinbußen der PKV-Unternehmen aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen und die Wettbewerbsnachteile der RVO-Kassen gegenüber den Ersatzkassen.
8.12.1971
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren einen Nachtrag zur Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 11.6.1971.
20.12.1971
Die DKV tritt der Mitversicherergemeinschaft (GZI) bei, die auf dem Gebiet der Zusatzkrankengeldversicherung mit dem Bundesverband der Innungskrankenkassen kooperiert. Hier liegt die Geschäftsführung bei der Signal Krankenversicherung a.G.
1.1.1972
Der Tarifvertrag bestimmt, dass die Samstage nicht mehr auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Dieser verlängert sich dadurch um drei bzw. vier Tage.
20.1.1972
Die Barmenia Krankenversicherung a.G., die Gilde Versicherung AG, die Hallesche Krankenversicherung a.G., die Inter Krankenversicherung a.G., die Münchener Verein Krankenversicherungsanstalt a.G., der Nationale Krankenversicherungsverein a.G., der SBK-Krankenversicherung VVaG und die Vereinigte Krankenversicherung AG beantragen beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Zusammenarbeit privater Krankenversicherer mit den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Dieser Antrag wird am 9.3.1972 abgelehnt werden.
1.4.1972
Die Namenskartei wird durch eine Namensdatei ersetzt. Die Versicherungsnummer wird nun durch Eingabe des Namens und weiterer Adressangaben ermittelt. Bisher musste die der Adresse zugehörige Karte aus einer Kartei herausgesucht werden, in der bis zu 1,5 Millionen Karten abgestellt waren.
Die Zahl der im Manteltarifvertrag vereinbarten Tarifgruppen wird von sechs auf sieben erhöht. Die Gehaltsgruppenmerkmale und Tätigkeitsbeispiele werden neu formuliert.
12.4.1972
Ein zweiter Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 19.5.1971 wird zwischen dem Vorstand und dem Gesamtbetriebsrat vereinbart. Er tritt am 1.5.1972 in Kraft. Die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung versicherbare Lebensversicherungssumme wird von 50.000 DM auf 60.000 DM erhöht. Für die Mitarbeiter, die eine Lebensversicherung auf das Endalter 60 Jahre abgeschlossen haben, endet das Arbeitsverhältnis nun nicht mehr automatisch mit Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, sondern erst dann, wenn sie entweder kündigen, dauernd erwerbsunfähig werden, Altersruhegeld beziehen oder das 65. Lebensjahr vollenden. Die Jubiläumsgelder werden erhöht. Die Lebensversicherung kann auf Wunsch nunmehr auch auf ein Endalter zwischen 60 und 65 Jahren abgeschlossen werden.
24.4.1972
Mit Ausnahme der Münchener Verein Krankenversicherungsanstalt a.G. legen die oben genannten Antragsteller Berufung gegen das Urteil vom 9.3.1972 beim Oberlandesgericht Köln ein.
1.5.1972
Die DKV führt im Rahmen der M-Tarife die am 7.2.1972 vom BAV genehmigten Tarife AM9 für ambulante Behandlungen und SM9 für stationäre Behandlungen in der 1. und 2. Pflegeklasse ein. Sie stellen Ergänzungstarife dar und erstatten die nach vorheriger Leistung der GKV verbleibenden Aufwendungen. Der Tarif AM9 kann jedoch nur von freiwilligen Mitgliedern einer Krankenkasse versichert werden. Aufgrund der Absprache innerhalb des PKV-Verbands, für ambulante Zusatzversicherungen bis auf weiteres nicht zu werben, wird der Tarif AM9 nur bei ausdrücklichem Wunsch des Interessenten angeboten.
3./4.5.1972
In der Hauptverwaltung wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Diese Wahl findet nicht mehr aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11.10.1952, sondern auf der Grundlage eines neuen Betriebsverfassungsgesetzes vom 19.1.1972 statt. Dieses neue Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Beteiligungsrechten des Betriebsrates im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Bereich sowie bei der Regelung der Freistellung und Schulung von Betriebsratsmitgliedern und ihrem Schutz vor materiellen und beruflichen Nachteilen. Der neue Betriebsrat wird am 15.5.1972 A. Klein zu seinem Vorsitzenden wählen. Erstmals werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. 1. stellvertretender Vorsitzender wird E. Lochner. 2. stellvertretender Vorsitzender wird Horst Schmidt. Diese und Bernd Ullrich werden zu freigestellten Betriebsratsmitgliedern gewählt.
9.5.1972
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren Auswahlrichtlinien für Einstellungen und Versetzungen und eine Richtlinie für innerbetriebliche Stellenausschreibungen. Rechtsgrundlage bildet das neue Betriebsverfassungsgesetz.
6.6.1972
Der Gesamtbetriebsrat wählt H. Wegener (Berlin) zum Vorsitzenden und Albert Klein (Hauptverwaltung) und K. Schlüter (Kiel) zu stellvertretenden Vorsitzenden. Damit wählt der Gesamtbetriebsrat erstmals zwei stellvertretende Vorsitzende. Bisher gab es nur einen.
29.6.1972
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1971 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. 2.419.000 Versicherte haben 862.603.000 DM an Beiträgen gezahlt und werden von 4.937 Mitarbeitern betreut. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung und beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 15.000.000 DM. Gleichzeitig werden die Aktien in 10.000 Stück mit einem Nennbetrag von 1.500 DM zusammengelegt. Sie wählt außerdem Direktor Helmut Bossenmaier (Allianz) als Nachfolger des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Generaldirektor i. R. Dr. G. Müller (Allianz) zum Mitglied des Aufsichtsrats. Direktor R. W. Eversmann (Allianz) wird zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
1.7.1972
Chefmathematiker wird der Leiter der Mathematischen Abteilung, Abteilungsdirektor Dipl.-Mathematiker Egon Klein.
Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz) tritt in Kraft.
12.7.1972
Die Berufung der Gegner einer Zusammenarbeit von privaten Krankenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen wird abgelehnt. Das Urteil vom 9.3.1972 wird damit rechtskräftig.
10.8.1972
Das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) führt ab dem 1.10.1972 für die selbstständigen Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und die Altenteiler die gesetzliche Versicherungspflicht mit einem Befreiungsrecht zugunsten der PKV ein. Es führt zu einem Verlust von rund 10.400 Versicherungsverträgen mit einer Monatssollprämie von rund 816.500 DM. Damit wird in den Versicherungszwang zum ersten Mal ein ganzer Berufsstand Selbstständiger einbezogen.
14.8.1972
Die Zuständigkeit für die Gesellschaftsärzte wechselt vom Vorstandsdezernat von Generaldirektor W. Kiencke in das von Direktor Dr. H. Gittermann.
Die Abteilung Schadenrevision wurde inzwischen in Sonderabteilung Erstattung umbenannt.
25.8.1972
Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine Zusätzliche Richtlinie für die Auszubildenden der Hauptverwaltung, die am 1.9.1972 in Kraft tritt und die Betriebsordnung ergänzt.
1.9.1972
Der Vertragsbereich wird neu gegliedert. Er umfasst nun die Korrespondenzabteilung C, die Inkassoabteilung D, die Bestandsabteilung E und die Sonderabteilung Vertrag N. Gleichzeitig wird das Maschinelle Inkasso eingeführt, das zu einer maschinellen Verwaltung der Prämienkonten führt.
1.10.1972
Die M-Tarife werden um die Tarife ZM2, SM6 und SM7 ergänzt. Der Tarif ZM2 sieht die Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung zu 75 Prozent und der Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent vor. Der Tarif SM6 umfasst den Ersatz der Aufwendungen für stationäre Behandlung und Pflege in der 1. und 2. Pflegeklasse. Der Tarif SM7 bietet entsprechenden Versicherungsschutz bei stationärer Behandlung und Pflege in der allgemeinen Pflegeklasse. Die Tarifgruppe SM der M-Quotentarife wird um die Tarife SMF und SMG, die die Erstattung der Arzthonorare und Krankenhausnebenkosten bei Behandlungen in der Sonderklasse zu 45 und 50 Prozent vorsehen, und die Tarife SMT und SMU, die die Arzthonorare und Krankenhausnebenkosten zu 45 und 50 Prozent ersetzen, erweitert. Zur Absicherung des Krankenhauspflegesatzes musste zu der vorgenannten Tarifgruppe bislang ein Krankenhaustagegeld hinzu versichert werden. Nun wird die Tarifgruppe VM eingeführt, deren Tarife VMA bis VML eine Erstattung der Aufwendungen für die Unterbringung in der 1. oder 2. Pflegeklasse zu 20 bis 75 Prozent und deren Tarife VMO bis VMW die Aufwendungen für die Unterbringung in der allgemeinen Pflegeklasse zu 20 bis 60 Prozent erstatten.
Darüber hinaus bietet die DKV Beamten in der Ausbildung (Anwärter und Referendare) sieben Tarifkombinationen auf der Grundlage der M-Quotentarife unter der Bezeichnung BAT an.
5.10.1972
Generaldirektor W. Kiencke wird erneut in den Sozialpolitischen Arbeitsausschuss des PKV-Verbands berufen. Das Amt des Vorsitzenden bekleidet er allerdings nicht mehr.
6.10.1972
Zwischen dem Vorstand und dem Gesamtbetriebsrat wird eine neue Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Sie tritt am 1.11.1972 in Kraft und ersetzt diejenige vom 19.5.1971 nebst Nachträgen. Die Änderungen beziehen sich auf die Bestimmungen über die Betriebliche Altersversorgung. Ein Jahresgehalt einschließlich der Zulagen ist gleich 13 Monatsgehältern. Bei Erwerbsunfähigkeit beginnen Beitragsfreiheit und DKV-Rente mit dem 1. des auf den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit folgenden Monats. Die Rente endet mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter aus den Diensten der DKV ausscheidet, eine Lebensversicherung fällig wird oder der Mitarbeiter Anspruch auf Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen kann.
1.11.1972
Die Erstattungsabteilungen U, X, Y und Z werden in Vorbereitung auf das Rationalisierungsvorhaben „Maschinelle Leistungserrechnung“ (MLE) neu gegliedert. Sie umfassen nun je acht Erstattungsbüros (E-Büros), ein Korrespondenzbüro (K-Büro), ein Leistungsprüfungsbüro (P-Büro), ein Sonderbüro (S-Büro), ein bzw. zwei Tagegeldbüros (T-Büros) und eine I-Blattstelle, in der die auf die Erstattung bezogenen Vertragsdaten in das Informationsblatt übertragen werden. Die Erstattungsabteilung des Bereiches Gruppenversicherung wurde bereits zum 1.10.1972 in gleicher Weise neu gegliedert. Sie umfasst allerdings nur 4 E-Büros.
November/Dezember 1972
Die ersten Datensichtstationen werden für Testläufe des Projektes „Maschinelle Leistungserrechnung“ (MLE) installiert. 72 Datensichtstationen sollen künftig dazu dienen, die im Erstattungsfall anfallenden Daten im Dialog mit dem Computer unter Verwendung der in ihm gespeicherten Daten zu verarbeiten. Dadurch wird das Ausfüllen von Lochbelegen und deren Weiterverarbeitung vom Ablochen bis zum Erstellen von Auszahlungsbelegen entfallen.
16.11.1972
Durch das Gesetz über Bausparkassen erhält das BAV mit Wirkung vom 1.1.1973 die Bezeichnung Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV).
30.11.1972
Die erste Betriebsräteversammlung der DKV findet in der Hauptverwaltung statt..
11.12.1972
Ein Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 6.10.1972 ändert die Bestimmungen zum Krankenhaustagegeld und zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit Wirkung vom 1.1.1973.
12.12.1972
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit, die am 1.1.1973 in Kraft tritt und diejenige vom 11.6.1971 mit Nachtrag vom 8.12.1971 ersetzt.
1.1.1973
Der Tarifvertrag führt für die Arbeitnehmer des Innendienstes die 40-Stunden-Woche ein.
28.3.1973
Der erste Sprecherausschuss für leitende Angestellte konstituiert sich.
18.4.1973
Die Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen für das private Versicherungsgewerbe wird geändert. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen wird mit Wirkung zum 1.1.1974 auf 39 DM erhöht.
Mai 1973
Der Tarif AS1 wird verbessert. Die Versicherungssumme von 1.000 DM kann nun mehrfach bis zu 9.000 DM versichert werden. Bei Unfällen verdoppelt sich die Versicherungssumme ohne Mehrprämie.
10.5.1973
Der Erlass des Bundeswirtschaftsministers über das Berufsbild für den Lehrberuf Versicherungskaufmann vom 1.2.1958 wird durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann abgelöst. Der bisherige Berufsbildungsplan wird durch einen Ausbildungsrahmenplan ersetzt.
23.5.1973
Der Vorstand beschließt, die Unfallversicherung für Prokuristen und Filialdirektoren auf 40.000 DM für den Todesfall und 80.000 DM bei Invalidität zu erhöhen.
28.5.1973
Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor W. Kiencke stirbt. Die Trauerfeier findet am 4.6.1973 in der Empfangshalle des Hauptverwaltungsgebäudes statt.
1.6.1973
Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (ÖF) wird eingerichtet. Sie wird dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
20.6.1973
Direktor Dr. H. Gittermann wird in den Hauptausschuss des PKV-Verbands gewählt.
29.6.1973
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das 46. Geschäftsjahr fest. 2.553.000 Personen bilden die Versichertengemeinschaft. Sie haben 950.326.000 DM an Beiträgen gezahlt. Die Belegschaft umfasst 4.926 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung und ändert den Inhalt des § 15 der Satzung. Die feste Aufsichtsratsvergütung wird von 5.000 DM auf 6.000 DM erhöht. Das BAV genehmigt diese Entscheidung am 19.7.1973.
1.7.1973
Direktor H. G. Timmer tritt das ihm am 29.6.1973 vom Aufsichtsrat übertragene Amt des Vorstandsvorsitzenden an.
1.9.1973
Der Zuschlag, der bisher für den Versicherungsschutz bei längeren Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bezahlt werden musste, entfällt.
Eine neue Geschäftsverteilung der Vorstandsmitglieder tritt in Kraft. Der neue Vorstandsvorsitzende Direktor H. G. Timmer übernimmt die Zuständigkeit für die Generalia, die Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit (ÖF), Innenrevision (I) und Vermögensverwaltung (V), die Mathematische Abteilung (M) und die Prüfer und Treuhänder. Das Dezernat von Direktor G. Albers umfasst die Antrags- (A) und Mahnabteilung (T), die Bereiche Gruppenversicherung (G) (außer Erstattung) und Vertrag (CDEN) und die Abteilungen Schreibzentrale (K) und Hauptbuchhaltung (F), Direktor B. Feddersen ist für den Bereich Elektronik (L), die Betriebsorganisation (B) und die Verwaltungsabteilung (H) zuständig. Direktor Dr. H. Gittermann zeichnet für die Bereiche Erstattung (UXYZ) und Gruppenversicherung (G) (nur Erstattung), die Personal- (P) und Rechtsabteilung (R), die Sonderabteilung Erstattung (S), die Gesellschaftsärzte und den Betriebsrat (Hauptverwaltung und Gesamtbetriebsrat) verantwortlich. Zum Dezernat von Direktor H. Paeth zählen die Filialen und der Außendienst, die Organisations- (O) und Werbeabteilung (W) sowie die Verkaufsförderung und Schulung (VF).
1.10.1973
Innerhalb des Vorstandsdezernates Organisation und Werbung wird die Abteilung für Verkaufsförderung (VF) eingerichtet.
15.10.1973
Direktor H. G. Timmer wird in den Sozialpolitischen Arbeitsausschuss und in den Presseausschuss des PKV-Verbands gewählt.
17.10.1973
Das erste der „DKV-Mittwochsgespräche“ unter Mitwirkung des Unternehmensberaters Dr. Korte findet statt. Es stellt den Start einer Reihe von Referaten und Podiumsgesprächen mit namhaften Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Publizistik und Ärzteschaft dar. Der Kreis der Teilnehmer umfasst die leitenden Angestellten und ausgewählte Gäste. Das ursprüngliche Vorhaben, jeden Monat ein Mittwochsgespräch durchzuführen, kann nur bis zum Mai 1974 durchgehalten werden. Danach folgen drei Veranstaltungen im Jahr 1974, acht Gespräche im Jahr 1975 und zwei Veranstaltungen im Jahr 1976. Fortgesetzt wird die Veranstaltungsreihe am 10.2.1982. Ab diesem Zeitpunkt finden jährlich zwei bis vier Mittwochsgespräche statt.
31.10.1973
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine Ergänzung der Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 12.12.1972 für Teilzeitbeschäftigte.
23.11.1973
Der Aufsichtsrat beruft Abteilungsdirektor Dipl.-Kfm. Georg Ludwig als stellvertretendes Mitglied mit Wirkung vom 1.12.1973 in den Vorstand und verleiht ihm den Titel Direktor. Sein Aufgabengebiet umfasst die Bereiche Erstattung (UXYZ) und Gruppenversicherung (G), den er bisher leitete, und die Sonderabteilung Erstattung. Lediglich deren Arbeitsgruppe Tarifentwicklung und AVB untersteht Direktor Dr. H. Gittermann. In dessen Dezernat wechselt zum gleichen Zeitpunkt die Zuständigkeit für die Vermögensverwaltung.
4.12.1973
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren einen Nachtrag zur Richtlinie für innerbetriebliche Stellenausschreibungen.
19.12.1973
Die 600 DKV-Aktien, die die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-A.-G. hält, werden je zur Hälfte von der Allianz und von der Münchener Rück übernommen. Die Aktien verteilen sich nun zu 94 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu je 3 Prozent auf die Allianz und die Münchener Rück.
1.1.1974
Die Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung) vom 25.4.1973 tritt in Kraft. Sie basiert auf dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) vom 29.6.1973 und gilt im Gegensatz zu den bisherigen Rechtsvorschriften für alle Patienten der Krankenhäuser. Die 1., 2. und allgemeine Pflegeklasse werden durch das Ein-, das Zwei- und das Mehrbettzimmer ersetzt. Die Kosten für die Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie für Nebenleistungen werden Bestandteil des so genannten allgemeinen Pflegesatzes. Für die allgemeinen Krankenhausleistungen in Sondereinrichtungen kommen anstelle des allgemeinen Pflegesatzes besondere Pflegesätze in Betracht. Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wird durch Zuschläge auf diesen allgemeinen Pflegesatz finanziert. Diese betragen mindestens 15 bzw. 35 Prozent des allgemeinen Pflegesatzes. Die privatärztliche Behandlung ist nicht mehr an die Wahl des Ein- oder Zweibettzimmers gebunden. Sie stellt eine eigenständige Wahlleistung des Krankenhauses dar. Die Pflegesätze werden von der zuständigen Landesbehörde festgesetzt. Am Festsetzungsverfahren wird der Ausschuss für Pflegesatzfragen beteiligt, in welchem nun auch die PKV vertreten ist.
22.1.1974
Der Tarif AS3 wird für den Bereich der Gruppenversicherung neu gestaltet. Er sieht nun die Erstattung der im Ausland entstehenden Krankheitskosten zu 100 Prozent vor.
7.2.1974
Vorstandsmitglied Direktor Dr. H. Gittermann scheidet aus dem Ausschuss für Arztfragen des PKV-Verbands aus. Nachfolger wird Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig.
1.4.1974
Der Vorstand erteilt dem Institut für Demoskopie in Allensbach den Auftrag, eine Situationsanalyse der PKV zu erstellen. Am 4.2.1975 wird sich der PKV-Verband diesem Auftrag anschließen. Im Oktober 1975 berichtet das Institut über die Ergebnisse der durchgeführten Meinungsumfrage. Die Auswertung erfolgt getrennt für die gesamte PKV und die DKV.
Die Bestimmung des Tarifvertrags über eine bezahlte Arbeitsbefreiung bis zu drei Tagen für bestimmte Anlässe (Hochzeit, Umzug, Krankheit naher Angehöriger) tritt in Kraft. Außerdem wird die Sonderzahlung im letzten Quartal des Kalenderjahres auf 80 Prozent des Bruttomonatsgehaltes erhöht.
6.5.1974
Der Bundeskanzler Willy Brandt erklärt seinen Rücktritt. Zu seinem Nachfolger wählt der Bundestag am 16.5.1974 Helmut Schmidt.
15.5.1974
Die Bundesversammlung wählt Walter Scheel als Nachfolger von Dr. Dr. G. Heinemann zum Bundespräsidenten. Er tritt sein Amt am 1.7.1974 an.
16.5.1974
Der fiktive Verlust des I. Quartals des Geschäftsjahres 1974 beträgt rund 61.000.000 DM. Er übersteigt damit das Eigenkapital von rund 49.000.000 DM. Daraufhin wird eine Kommission Ertragslage gebildet. Am 17.5.1974 erfolgt eine Anzeige beim BAV gemäß § 88 Abs. 2 VAG.
24.5.1974
Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen steigt ab dem 1.10.1974 von 39 DM auf 52 DM monatlich.
18.6.1974
Direktor Dr. H. Gittermann scheidet aus dem Hauptausschuss des PKV-Verbands aus. Seine Nachfolge tritt am 20.6.1974 Direktor H. G. Timmer an. Dessen Nachfolger im Mathematisch-Statistischen Ausschuss des PKV-Verbands wird Chefmathematiker Abteilungsdirektor E. Klein.
25.6.1974
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1973 fest und wählt Direktor Dr. G. Theissing (Münchener Rück) anstelle von Direktor i. R. Dr. F. Buchetmann (Münchener Rück) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Erstmals seit Bestehen des Unternehmens liegt die Beitragseinnahme oberhalb der Milliarden-Grenze (1.038.800.000 DM), und erstmals seit 25 Jahren schließt ein Geschäftsjahr mit einem Verlust ab. Die Zahl an Versicherten hat sich auf 2.912.000 erhöht. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 5.094. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat.
30.6.1974
H.-J. Thom legt das Amt des BVW-Beauftragten nieder. Neuer BVW-Beauftragter wird am 1.6.1975 Rolf Rong.
2.8.1974
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Generaldirektor i. R. Dr. A. Tosberg stirbt.
3.10.1974
Vorstandsvorsitzender Direktor H. G. Timmer wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Presseausschusses und stellvertretender Direktor W. Seyfert zum stellvertretenden Vorsitzenden des Steuerausschusses des PKV-Verbands gewählt.
14.11.1974
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen modernisiert die Vermögensanlagevorschriften und erweitert den Katalog der Anlageformen.
15.11.1974
Die Tarifpartner führen mit Wirkung zum 1.1.1975 anstelle der in den §§ 8 und 9 MTV geregelten Haushalts- und Kinderzulage eine Sozialzulage (neuer § 8 MTV) ein.
1.12.1974
Die DKV führt die am 7.12.1973 vom BAV genehmigten Wahltarife 73 ein, die aus den Wahltarifen 58 hervorgehen. Erstere umfassen die Tarifgruppen A (A01-A24) für ambulante Behandlungen, F (F03-F24) für ambulante Behandlungen mit Selbstbeteiligung, Z (Z01-Z24) für zahnärztliche Behandlungen, S (S03-S28) für die ärztlichen Leistungen während einer stationären Behandlung, P (P01-P15) für die Krankenhausleistungen und G (G03-G24) für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Diese Tarife sehen die Erstattung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen bis zu einem bestimmten Satz der GOÄ oder GOZ und anderer Aufwendungen bis zu einem pro Behandlungstag, Leistung oder Versicherungsfall festgelegten Höchstbetrag vor. Darüber hinaus umfassen die Wahltarife 73 noch die Tarife P97 bis P99 und P88 und P89. Der Tarif P97 sieht die Erstattung der Aufwendungen für den allgemeinen Pflegesatz zu 100 Prozent vor, der Tarif P98 umfasst zusätzlich die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer und der Tarif P99 gewährt Leistungen für den allgemeinen Pflegesatz und den Unterkunftszuschlag bei Inanspruchnahme des Ein- oder Zweibettzimmers. Die Tarife P88 und P89 richten sich an Personen, die aufgrund eigener Mitgliedschaft oder im Rahmen der Familienhilfe bei einem Träger der GKV versichert sind. Sie sehen die Erstattung der Aufwendungen für die Unterkunftszuschläge bei Inanspruchnahme gesondert berechenbarer Unterkunft im Zweibettzimmer (P88) und im Ein- oder Zweibettzimmer (P89) vor. Die Wahltarife 63B werden für den Neuzugang geschlossen.
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12.12.1973 tritt in Kraft. Es sieht die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses vor.
3.12.1974
Die Hauptversammlung beschließt eine Erhöhung des Grundkapitals auf 30.000.000 DM. Die neuen Aktien werden je zur Hälfte von der Allianz und von der Münchener Rück übernommen. Die gesamten Aktien verteilen sich nun zu 47 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu je 26,5 Prozent auf die Allianz und die Münchener Rück.
Dezember 1974
Die Niederlassung in Belgien wird in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen dkv International umgewandelt. Die handelsgerichtliche Eintragung erfolgt am 22.1.1975. Die DKV beteiligt sich an dem Grundkapital von 1.000.000 bfrs mit mehr als 99 Prozent.
1975
Im Sommer dieses Jahres werden im Bereich Erstattung, im Herbst in der Erstattungsabteilung des Bereichs Gruppenversicherung und der Erstattungsabteilung der Verwaltung Berlin die Ergebnisse des Projektes „Maschinelle Leistungserrechnung“ (MLE) umgesetzt. Nächstes Ziel ist die Unterstützung des Sachbearbeiters schon beim Prüfen und Feststellen der Leistungspflicht. Diesem Ziel dient das Projekt „Computerunterstützte Leistungsabrechnung“ (CULAB).
1.1.1975
Die Arbeitsgruppe für Leistungstechnik (ST) im Bereich Erstattung wird Abteilung.
13.1.1975
Die Bestimmungen zum Geltungsbereich, zu den Sonderzahlungen, den Beihilfen und der Alters- und Hinterbliebenenversorgung in der Betriebsvereinbarung vom 6.10.1972 werden ab dem 1.5.1975 durch einen zweiten Nachtrag geändert. Basis für die Höchstversicherungssumme wird der jeweils gültige Gehaltstarifvertrag.
15.1.1975
Die erste Ausgabe der von der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit herausgegebenen Mitarbeiterzeitung MAZ erscheint.
10.3.1975
Der 1. Teil einer örtlichen Prüfung des BAV beginnt. Sie wird bis zum 21.3.1975 dauern.
18.3.1975
Das Gesetz zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministerien ordnet das BAV dem Bundesministerium der Finanzen zu. Bisher gehörte es zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.
1.4.1975
Der Tarifvertrag bestimmt, dass Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zehn Jahre dem Betrieb angehören, nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden dürfen.
6.5.1975
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Dieser wählt am 14.5.1975 E. Lochner zu seinem Vorsitzenden, A. Klein zu seinem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und H. Schmidt zu seinem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Diese und Hans Kaul werden zu freigestellten Betriebsratsmitgliedern gewählt. A. Klein und H. Schmidt werden auch zu Mitgliedern des Gesamtbetriebsrates gewählt.
21.5.1975
Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zum Vorsitzenden. Dessen Stellvertreter werden H. Wolf (Bochum) und H. Schmidt (Hauptverwaltung).
9.6.1975
Der Arbeitsschutzausschuss (ASchA) der DKV konstituiert sich. Rechtsgrundlage für diesen Ausschuss bildet das am 1.12.1974 in Kraft getretene Arbeitssicherheitsgesetz. Mitgliederdes ASchA der DKV sind ein Beauftragter des Vorstands, zwei vom Gesamtbetriebsrat bestimmte Mitglieder, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und zwei Sicherheitsbeauftragte gemäß § 719 RVO. Beauftragter des Vorstands und damit Sprecher des ASchA wird Rainer Störmer. Der ASchA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
18.6.1975
Die Unternehmensangehörigen wählen ihre Vertreter in den Aufsichtsrat. Gewählt werden Günter Armenat (Krefeld), A. Klein (Hauptverwaltung), E. Lochner (Hauptverwaltung) und H. Wolf (Bochum).
20.6.1975
Vorstandsvorsitzender Direktor H. G. Timmer wird zu einem der vier stellvertretenden Vorsitzenden des PKV-Verbands gewählt.
24.6.1975
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1974 fest. Dieser Jahresabschluss ist der erste, der nach der unter dem 11.7.1973 vom Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium erlassenen Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (Externe RechVUVO) aufzustellen ist. Das BAV hat zu dieser Verordnung am 1.7.1974 die „Richtlinien für die Aufstellung des zu veröffentlichenden Rechnungsabschlusses von Versicherungsunternehmen (RRVU)“ und am 17.10.1974 die „Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (Interne RechVUVO)“ erlassen. Die Vorschriften ersetzen unter anderem die Angabe der Zahl an Versicherten (natürliche Personen) durch die Angabe der so genannten Tarifversicherten. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 1.187.984.000 DM. Die DKV beschäftigt 5.328 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Mit dem Ende der Hauptversammlung endet auch die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. Die Hauptversammlung wählt als Vertreter der Aktionäre Direktor H. Bossenmaier (Allianz), Generaldirektor H. Dau (Hamburg-Mannheimer), Direktor R. W. Eversmann (Allianz), Direktor Peter Kakies (Hamburg-Mannheimer), Günter Kalbaum (Hamburg-Mannheimer), Prof. Dr. Ernst Klingmüller (Universität zu Köln), Dr. Siegfried Reitschuler (ADAC) und Dr. G. Theissing (Münchener Rück). Die Arbeitnehmervertreter wurden bereits am 18.6.1975 gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrates wird G. Kalbaum. Dieser wird am 1.7.1975 auch in der Position des Vorstandsvorsitzenden der Hamburg-Mannheimer die Nachfolge des in den Ruhestand tretenden Generaldirektors H. Dau antreten. Stellvertretende Vorsitzende werden erneut die Direktoren R. W. Eversmann und Dr. G. Theissing.
Die Hauptversammlung beschließt außerdem eine Änderung der Satzung. Im § 23 Abs. 1 der Satzung wird geregelt, dass der Mindestanteil der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung am Überschuss 75 Prozent beträgt. In einem Schreiben an das BAV vom 9.7.1975 wird der Vorstand die geschäftsplanmäßige Erklärung abgeben, dass der Anteil nur nach vorheriger Genehmigung durch das BAV 85 Prozent unterschreiten wird.
22.7.1975
Der Vorstand beschließt, für die leitenden Mitarbeiter innerhalb von je zwei Jahren eine Vorsorgeuntersuchung zu Lasten der DKV anzubieten.
5.8.1975
Die DKV beantragt, wieder Mitglied der GVG zu werden. Die Mitgliedschaft beginnt rückwirkend zum 1.1.1975.
18.8.1975
Der seit dem 1.7.1959 amtierende Leitende Gesellschaftsarzt Dr. med. Johannes Horster stirbt. Seine Vorgänger waren Dr. med. A. Hirschfeld, Dr. med. Georg Feist und Dr. med. Friedrich-Franz Freiherr von Maltzan. Besondere Bedeutung erlangte diese Position jedoch erst mit der Zentralisation, da vorher jede Filialdirektion eigene medizinische Berater hatte.
Der 2. Teil einer örtlichen Prüfung des BAV beginnt, die bis zum 29.8.1975 dauert.
1.9.1975
Die am 6.6.1975 vom BAV genehmigten Krankentagegeldtarife TE für Selbstständige, TF für freiberuflich Tätige und Apotheker, TH für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, TU für Arbeitnehmer und TB für Arbeitnehmer in Bergbaubetrieben werden eingeführt. Diese neuen Tarife unterscheiden sich unter anderem in folgenden Punkten von den bisherigen Krankentagegeldtarifen. Anstelle der früheren sechsmonatigen Wartezeit bei Versicherungsbeginn für bestimmte Krankheiten gibt es bei den Tarifen TE, TF, TH und TU nur noch eine Wartezeit von drei Monaten. Die Tagegeldzahlungen sind nicht durch eine Höchstleistungsdauer begrenzt. Auch wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit führt nicht mehr zur Aussteuerung. Den Versicherten wird in bestimmten Abständen Gelegenheit gegeben, das Tagegeld entsprechend der Einkommensentwicklung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu erhöhen. Berufsunfälle und -krankheiten sind bei allen Tarifen ohne zusätzliche Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Das Gesetz über die Neuordnung der Krankenversicherung der Studenten tritt in Kraft. Der Gesetzgeber führt die Krankenversicherungspflicht für Studenten ein, räumt ihnen allerdings die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht ein, wenn eine entsprechende private Krankenversicherung besteht oder beantragt wird. Die privaten Krankenversicherer führen deshalb die Private Studentische Krankenversicherung in Form des am 2.6.1975 vom BAV genehmigten Tarifs PSKV ein. Die Leistungen entsprechen denen der GKV. Es gibt keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung. Der Beitrag wird als Einheitsbeitrag kalkuliert.
22.9.1975
Der Vorstand beschließt, aus Rationalisierungsgründen die Verwaltung Berlin aufzulösen und ihre Aufgaben auf die Hauptverwaltung zu übertragen. Dieser Beschluss wird vor seiner Realisierung revidiert.
29.9.1975
Der Vorstand beschließt aufgrund einer Empfehlung des ASchA, einen eigenen Betriebsarzt einzustellen.
1.10.1975
Der Außendienst der Allianz beginnt aufgrund eines Kooperationsvertrags mit der ausschließlichen Vermittlung von Krankenversicherungsverträgen für die DKV.
22.10.1975
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat vereinbaren zum 1.11.1975 eine neue Betriebsvereinbarung, die diejenige vom 6.10.1972 nebst Nachträgen ersetzt.
25.11.1975
Der Aufsichtsrat verleiht dem Vorstandsvorsitzenden H. G. Timmer den Titel Generaldirektor und beruft Filialdirektor Bernhard Schattenberg mit Wirkung vom 1.1.1976 als stellvertretendes Mitglied und künftigen Nachfolger von Direktor G. Albers in den Vorstand.
1.12.1975
Zum neuen Leitenden Gesellschaftsarzt wird Dr. med. Herbert Hockemeyer bestellt. Da dieser jedoch im Gegensatz zu seinem Vorgänger die Aufgaben eines Betriebsarztes nicht mehr wahrnimmt, wird mit Wirkung vom 1.1.1976 Dr. med. Alfred Goerke zum Betriebsarzt der Hauptverwaltung ernannt.
1.1.1976
Die Mitversicherergemeinschaften GZK, GZB und GZI werden zur Gemeinschaft privater Krankenversicherer für Zusatzkrankengeld an AOK-, BKK- und IKK-Mitglieder (GZ) vereinigt. Alleiniger geschäftsführender Versicherer wird die DKV.
Der Außendienst der DKV beginnt mit der ausschließlichen Vermittlung von Sachversicherungsverträgen für die Allianz. Die Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen bleibt auf die Hamburg-Mannheimer beschränkt.
23.1.1976
Abteilungsdirektor Dr. Josef Hegen wird Chefsyndikus. Die Rechtsabteilung leitet er bereits seit dem 6.6.1963.
1.2.1976
Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um die Tarife P16 bis P18 ergänzt.
9.2.1976
Der Vorstand erhält einen Bericht über die Ziele von Stellenbeschreibungen. Diesen Zielen und damit dem Erstellen von Stellenbeschreibungen wird der Vorstand am 5.3.1976 zustimmen.
11.3.1976
Die vom PKV-Verband initiierte SANA Kliniken-Gesellschaft m.b.H. wird gegründet, an deren Stammkapital von 5.000.000 DM sich die DKV mit 1.275.000 DM beteiligt.
12.4.1976
Die Grundsätze zur DKV-Unternehmenszielsetzung treten in Kraft.
26.4.1976
Das BAV genehmigt die Reform der N-Tarife durch die Zusammenführung mit den Wahltarifen 73.
14.5.1976
Die koordinierte Unternehmensplanung wird in Form eines Arbeitskreises ins Leben gerufen. Die Zuständigkeit innerhalb des Vorstands liegt bei Generaldirektor H. G. Timmer.
20.5.1976
Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren einen Nachtrag zur Betriebsvereinbarung vom 22.10.1975, der zum 1.8.1976 in Kraft tritt. Die Höchstversicherungssumme in der Altersversorgung wird auf 90.000 DM erhöht.
1.6.1976
Die H-Tarife werden um die Tarife AH0, AH3 und AH4 ergänzt.
Leitlinien zur Fortsetzung der Stellenbeschreibungsaktion werden veröffentlicht. Die Mitarbeiter werden in Form von „Allgemeinen Grundsätzen der Zusammenarbeit“ informiert.
14.6.1976
Vorstandsmitglied Direktor G. Albers scheidet aus dem Haushaltsausschuss des PKV-Verbands aus. Seine Nachfolge tritt Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig an.
24.6.1976
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1975 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 1.360.157.000 DM. Es gibt 5.637 DKV-Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
30.6.1976
Das Vorstandsmitglied Direktor G. Albers tritt in den Ruhestand. Sein Vorstandsdezernat übernimmt Direktor B. Schattenberg. Die Hauptbuchhaltung wechselt in das Vorstandsdezernat von Direktor G. Ludwig.
1.7.1976
Aus der Abteilung Vermögensverwaltung wird der Bereich Vermögen, der die Bauabteilung, die Abteilung Vermögensverwaltung und ein Büro für Rechtsfragen umfasst und dem Vorstandsmitglied Direktor Dr. H. Gittermann unterstellt ist.
18.8.1976
Die Geschäftsordnung einer paritätisch besetzten Bildungskommission (PaBiKo) in der Hauptverwaltung tritt in Kraft. Der Vorstand hatte bereits am 12.12.1975 der Einrichtung einer solchen Kommission zugestimmt. Sie besteht aus je zwei Vertretern der Personalabteilung und des Betriebsrates der Hauptverwaltung. Der Vorsitz wechselt quartalsweise zwischen einem Vertreter der Personalabteilung und einem Betriebsratsvertreter. Unter dem Gesichtspunkt, dass zur betrieblichen Bildung alle inner-, über- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Umschulung gehören, hat die Kommission folgende Aufgaben:
1. Erörterung der Bildungsbedarfsanalysen
2. Zustimmung zur geplanten Durchführung von Bildungsmaßnahmen
3. Prüfen der Seminarangebote; Zustimmung zur Entsendung von Mitarbeitern zu externen Seminaren
4. Zustimmung zu individuellen Förderungsmaßnahmen
5. Ausarbeiten von Förderungsrichtlinien und Musterförderungsverträgen
6. Erörterung der Ergebnisse der durchgeführten Erfolgskontrollen
7. Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten für den Aufbau eines förderungswürdigen Kreises
8. Klärung aller Fragen, die Auszubildende betreffen
Werden Fragen behandelt, die Auszubildende oder Jugendliche betreffen, nehmen zusätzlich ein Mitglied des Betrieblichen Bildungswesens und der Jugendvertretung teil.
1.9.1976
Ambulant- und Zahntarife der Wahltarife 73 können mit Stationärtarifen der M-Tarife in einer Unternummer kombiniert werden.
15.10.1976
In Lahnstein findet die erste Tagung der leitenden Angestellten statt. Eine Veranstaltung, die künftig einmal jährlich stattfinden wird.
27.10.1976
Der Vorstand beschließt, das Projekt „Stellenbeschreibung“ in die Koordinierte Unternehmensplanung und in das Planungshandbuch zu übernehmen.
24.11.1976
Der Aufsichtsrat ernennt Direktor G. Ludwig mit Wirkung vom 1.1.1977 zum ordentlichen Vorstandsmitglied.
1.1.1977
Die Abteilung für Verkaufsförderung wird in Abteilung Verkauf umbenannt. Diese umfasst die Sachgebiete Verkaufsförderung, Verkaufssteuerung und Verkaufstraining.
Gleichzeitig gibt sie die Zuständigkeit für die DKV-Nachrichten an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit ab. Die von dieser herausgegebene Mitarbeiterzeitung MAZ und die DKV-Nachrichten werden zusammengelegt. Verantwortlich für den Inhalt ist nun Jochen Doering.
11.1.1977
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der DKV findet ein Honoratiorenempfang mit einem Festvortrag von Prof. Schelsky statt. Das Buch Vorbeugen, Vorsorgen, Versichern wird zusammen mit dem Econ-Verlag herausgebracht. Die Deutsche Krebshilfe erhält eine Spende von 250.000 DM. Die Mitarbeiter erhalten eine Gratifikation.
24.1.1977
Der ASchA beschließt, dass es künftig einen Sicherheitsbeauftragten gemäß § 719 der RVO pro Abteilung geben soll. Bisher gibt es einen Sicherheitsbeauftragten pro Gebäudedreieck.
1.3.1977
Nachdem der Leitende Gesellschaftsarzt Dr. H. Hockemeyer sein Amt niedergelegt hat, wird Dr. Manfred Diewitz dessen Nachfolger.
Der Bereich Vertrag ist zurzeit in zwei Korrespondenz-/Bestandsabteilungen C und E, die Inkassoabteilung D, die Sonderabteilung Vertrag N und die Arbeitsvorbereitung CV gegliedert. Da es nicht mehr zwingend erforderlich ist, dass die Inkassobüros in einer eigenständigen Abteilung zusammengefasst sind, werden diese Inkassobüros in die Korrespondenz-/Bestandsabteilungen integriert. Es entstehen somit drei Abteilungen C, D und E mit gleicher Funktion. Die Sonderabteilung Vertrag N und die Arbeitsvorbereitung bleiben in der bisherigen Form bestehen.
Der Tarif AS6 für kurzfristige Auslandsreisen wird eingeführt. Dieser Tarif sieht die volle Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen vor; eine die Versicherungsleistung begrenzende Versicherungssumme entfällt.
1.4.1977
Die Leistungen des Tarifs PSKV für Zahnbehandlung und -ersatz werden verbessert. Gleichzeitig wird der Beitrag auf 49 DM heraufgesetzt.
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) vom 9.12.1976 tritt in Kraft. Es gilt auch für die AVB.
Die besondere Gehaltsstaffel für jugendliche Arbeitnehmer wird aus dem Tarifvertrag entfernt. Sie erhalten die Gehälter des jeweils 1. Berufsjahres.
Die Krankenversicherung der Bundestagsabgeordneten wird neu geregelt. Sie haben nun ein Wahlrecht zwischen Beihilfe oder einem Zuschuss zur GKV oder PKV.
2.5.1977
Der Leiter der Abteilung Innenrevision, Prokurist Rolf Dahl, wird aufgrund des Gesetzes zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) vom 27.1.1977 vom Vorstand mit Wirkung zum 1.7.1977, zunächst für die Dauer von zwei Jahren, zum Datenschutzbeauftragten (DSB) der DKV bestellt. Er übt diese Tätigkeit nebenamtlich aus.
3.5.1977
Die Ist-Stellenbeschreibungen werden in Soll-Stellenbeschreibungen umgesetzt.
22.6.1977
Der Jahresabschluss für das 50. Geschäftsjahr wird vom Aufsichtsrat festgestellt. Die Beitragseinnahme beläuft sich auf 1.422.433.000 DM. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 5.525. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
27.6.1977
Die am 1.7.1977 in Kraft tretenden Gesetze zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (20. Rentenanpassungsgesetz - 20. RAG) und zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - KVKG) sehen vor, dass Personen, die ab dem 1.7.1978 die Rente beantragen, nur dann krankenversicherungspflichtig sind, wenn sie während des Erwerbslebens - frühestens ab dem 1.1.1950 - mindestens zur Hälfte dieser Zeit gesetzlich krankenversichert waren. Wer danach nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig mit Beitragszahlungen nach seinem Einkommen versichern. Die Zahlungen der GRV zur KVdR werden ab dem 1.7.1977 von zurzeit rund 17 Prozent auf 11 Prozent der Rentenausgaben gekürzt. Im gleichen Verhältnis wird der bisher pauschal gewährte Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für nicht krankenversicherungspflichtige Rentner gekürzt, die freiwillig in der GKV oder in der PKV versichert sind. Dieser Zuschuss soll künftig individuell vom monatlichen Rentenzahlbetrag berechnet und auf die tatsächliche Höhe des Krankenversicherungsbeitrags begrenzt werden. Darüber hinaus wird die „Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ gebildet. In ihr sind die Träger der GKV, die Unternehmen der PKV, die Ärzte, die Zahnärzte, die Krankenhäuser, die Apotheker, die pharmazeutische Industrie, die Gewerkschaften, die Arbeitgeber, die Länder und die Kommunen vertreten. Sie besteht aus 72 Teilnehmern, die erstmals am 12.12.1977 zusammentreten werden. Sie hat die Aufgabe, medizinische und wirtschaftliche Orientierungsdaten und Vorschläge zur Rationalisierung, Erhöhung der Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen zu entwickeln. Dabei ist von der Zielvorstellung auszugehen, dass eine dem medizinischen Wissensstand entsprechende bedarfsgerechte Versorgung und eine ausgewogene Verteilung der Belastungen erreicht werden soll. Die Konzertierte Aktion hat dazu einmal jährlich jeweils bis zum 31. März Empfehlungen abzugeben.
1.7.1977
Die Tarifkombinationen der M-Quotentarife, die unter der Bezeichnung BAT Beamten in der Ausbildung angeboten werden, werden um weitere Kombinationen erweitert.
Die Beitragsrückerstattung konzentriert sich auf die Krankheitskostenvollversicherungen.
16.7.1977
Der Bundesminister für Wirtschaft erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsordnung vom 10.5.1973 außer Kraft.
1.8.1977
Der Krankenhaustagegeldtarif PM der M-Tarife wird für das Neugeschäft durch den Tarif KM ersetzt, bei dem im Gegensatz zum PM-Tarif keine Leistungsanpassung vorgesehen ist. Der Tarif AS5 wird als Nachfolger des Tarifs AS4 für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten für den Bereich der Einzelversicherung eingeführt. Bei einer abgeschlossenen Versicherungssumme von 8.000 DM sieht dieser Tarif die Übernahme aller im Ausland entstandenen Krankheitskosten vor.
19.9.1977
Nachdem die Bearbeitung von Leistungsanträgen bereits seit der Zentralisation nach Filialen erfolgte, wird nun auch die filialweise Vertragsverwaltung eingeführt. Die Vertragsabteilungen C, D und E werden nach Regionen (Organisationsbereiche) gegliedert: C = Nord, D = West und E = Süd.
1.10.1977
Bereichs- und Abteilungsziele, die aus den Grundsätzen zur DKV-Unternehmenszielsetzung abgeleitet werden, werden testweise eingeführt.
Hauptberufliche Hausmeister werden in den Geltungsbereich des Tarifvertrags einbezogen. Darüber hinaus regelt der Tarifvertrag, dass die Arbeitgeber bei mehr als 20-jähriger Dienstzeit bis zu 65 Wochen einen Zuschuss zum Krankengeld gewähren.
30.11.1977
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. S. Reitschuler (ADAC) scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat aus.
Dezember 1977
Der Arbeitskreis Tarifpolitik wird neu organisiert.
14.12.1977
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine Betriebsvereinbarung über ein Beurteilungssystem in der Hauptverwaltung, die am 1.1.1978 in Kraft tritt. Bereits 1961 gab es den ersten standardisierten Beurteilungsbogen. Sechs Jahre später wurden die Beurteilungsmerkmale geändert und neu formuliert. 1968 wurden die Beurteilungsmerkmale in fünf Hauptgruppen zusammengefasst, um die Übersichtlichkeit zu verbessern.
1.1.1978
Der Außendienst der Karlsruher Lebensversicherungs-A.-G. beginnt mit der Vermittlung von Krankenversicherungsverträgen für die DKV.
Die wesentlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) treten in Kraft. Eine dieser Bestimmungen besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Diese Einwilligung wird ab sofort durch die Schweigepflichtentbindungs- und Datenschutzklausel auf dem Antragsformular eingeholt. Um den gesetzlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat der Gesetzgeber bei Verstößen gegen das BDSG Strafen bzw. Bußgelder angedroht. Der Vorstand schließt deshalb für alle Mitarbeiter eine so genannte Datenschutzversicherung ab. Diese deckt alle Vermögensschäden, die sich unmittelbar aus der Verletzung einer Vorschrift des BDSG ergeben, und übernimmt die Kosten für die Verteidigung in Verfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem BDSG.
1.2.1978
Die Tarife NK1 bis NK3 werden reformiert.
1.3.1978
Die Tarifkombination SM1 und P88 oder P89 wird zur Entlastung des Tarifs SM 9 als Alternative angeboten.
8.3.1978
Die Mitarbeiter der DKV wählen ihre Vertreter in den Aufsichtsrat. Grundlage für diese Wahl ist nicht mehr das Betriebsverfassungsgesetz vom 11.10.1952, sondern das Mitbestimmungsgesetz vom 4.5.1976 (MitbestG). Bisher setzte sich der Aufsichtsrat aus acht Vertretern der Anteilseigner und vier Arbeitnehmervertretern zusammen. Nun werden es je sechs Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sein. Die Arbeitnehmervertreter setzen sich aus zwei Vertretern der Angestellten, einem Vertreter der Arbeiter („gewerbliche Arbeitnehmer“), einem Vertreter der leitenden Angestellten und zwei Gewerkschaftsvertretern zusammen. Gewählt werden A. Klein (Hauptverwaltung) und H. Wolf (Bochum) als Vertreter der Angestellten, Max Sassenfeld (Hauptverwaltung) als Vertreter der gewerblichen Arbeitnehmer, Walter Gau als Vertreter der leitenden Angestellten und Heinz Offermann (DAG) und Alois Pfeiffer (HBV) als Vertreter der Gewerkschaften.
28.3.1978
Joachim von Oertzen (Siemens AG) tritt die Nachfolge des am 30.11.1977 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Dr. S. Reitschuler an.
1.4.1978
Ein Sonderbeitragsnachlass für ältere Versicherte wird zu Lasten der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung eingeräumt.
3.4.1978
Der Vorstand beschließt, auf die generelle Auflösung der Verwaltung Berlin zu verzichten.
17.4.1978
Die DKV bietet insbesondere den Mitarbeitern, die an Bildschirmgeräten arbeiten, an, ihre Augen durch den Betriebsarzt untersuchen zu lassen.
25.4.1978
Der Aufsichtsrat verabschiedet neue Geschäftsordnungen für sich und den Vorstand.
19.5.1978
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Dieser wählt am 30.5.1978 E. Lochner zum Vorsitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat, Günther Müller zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und A. Klein zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat. Diese und Helmut Kober werden auch zu freigestellten Mitgliedern des Betriebsrates gewählt.
7. bis 10.6.1978
Der Gesamtbetriebsrat wählt A. Klein (Hauptverwaltung) zu seinem Vorsitzenden und H. Wolf (Bochum) und E. Lochner (Hauptverwaltung) zu stellvertretenden Vorsitzenden.
13.6.1978
Der Hauptausschuss des PKV-Verbands bildet einen Ausschuss für Krankenhausfragen. Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig wird zum Mitglied dieses Ausschusses gewählt.
21.6.1978
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1977 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 1.440.428.000 DM. Die DKV beschäftigt 5.334 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung. Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Schluss der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat besteht nun aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Vertretern der Aktionäre und sechs Vertretern der Arbeitnehmer. Als Vertreter der Aktionäre werden Direktor H. Bossenmaier (Allianz), Direktor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), Generaldirektor G. Kalbaum (Hamburg-Mannheimer), Prof. Dr. E. Klingmüller (Universität zu Köln), Direktor Dr. G. Theissing (Münchener Rück) und J. v. Oertzen (Siemens AG) gewählt. Die Vertreter der Mitarbeiter wurden bereits am 8.3.1978 gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrates wird erneut der Vorsitzende des Vorstands der Hamburg-Mannheimer, Generaldirektor G. Kalbaum. Stellvertretende Vorsitzende werden A. Klein und die Direktoren Dr. G. Theissing und H. Bossenmaier. Neben dem Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG werden ein Ständiger Ausschuss und ein Finanzausschuss, die unterparitätisch besetzt werden, und ein Vorstandsausschuss gebildet, an dem die Arbeitnehmervertreter nicht beteiligt werden.
Juli 1978
Das DKV-Signet wird erneut verändert. Der „DKV-Adler“ verschwindet als überholtes, hoheitliches Symbol; neues Signet wird die unter grafisch-künstlerischen Aspekten unter Verwendung des DKV-Grüns gestaltete Abkürzung DKV. Der Entwurf stammt von Prof. Coordt von Mannstein. Zum gleichen Zeitpunkt ändert sich die offizielle Schreibweise. Die DKV heißt nun nicht mehr Deutsche Kranken-Versicherungs-A.G., sondern Deutsche Krankenversicherung AG.
1.8.1978
Die Wahltarife 53 werden mit den Wahltarifen 73 zusammengelegt.
1.10.1978
Die M-Tarife werden um die Tarife AM8, ZM8 und SM8 ergänzt, die als M8-Tarife bezeichnet werden. Der Tarif AM8 sieht die Erstattung der Aufwendungen für ambulante Behandlungen je Kalenderjahr und Person bis 1.000 DM zu 50 Prozent, von 1.000 DM bis 7.000 DM zu 75 Prozent und ab 7.000 DM zu 100 Prozent vor. Der Tarif ZM8 sieht die Erstattung von 50 Prozent der Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung vor. Die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie sind jedoch in den ersten drei Versicherungsjahren durch Höchstsätze begrenzt. Der Tarif SM8 ersetzt bei stationärer Behandlung die Aufwendungen zu 100 Prozent, soweit sie eine tägliche Selbstbeteiligung von 60 DM bei Inanspruchnahme des Einbettzimmers oder von 30 DM bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers übersteigen. Die Selbstbeteiligung ist jedoch auf die ersten 30 Tage stationärer Behandlung je Kalenderjahr begrenzt.
16.10.1978
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung erhalten ab diesem Tag neue Betriebsausweise. Diese sind weitgehend fälschungssicher. Der Ausweis hat die Größe einer Scheckkarte, ist mit einem Farbfoto ausgestattet, nennt den Vor- und Nachnamen des Inhabers und trägt eine Nummer. Das Essenmarkensystem wird mit kleineren Marken beibehalten.
November 1978
Ein neues Personalplanungssystem wird schrittweise eingeführt.
21.11.1978
Mit Wirkung vom 1.1.1979 ernennt der Aufsichtsrat Direktor B. Schattenberg zum ordentlichen Vorstandsmitglied und beruft die Direktoren H. Lange und Jens Kiencke als stellvertretende Mitglieder in den Vorstand. Der Aufsichtsrat stimmt außerdem einer neuen Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands zu, die am 1.7.1979 in Kraft treten soll.
1.1.1979
Das Mahnwesen wird in die Vertragsabteilungen integriert und die bisherige Mahnabteilung als für die Region Mitte zuständige Vertragsabteilung T in den Vertragsbereich eingegliedert.
Die Selbstbeteiligung beim Tarif AM3 der M-Tarife wird von 1.000 DM auf 1.200 DM erhöht, und bei den Tarifen SM2 und SM3 der M-Tarife werden die Tarifbedingungen so geändert, dass sich der Versicherungsschutz nur noch auf ärztliche Leistungen erstreckt.
Februar 1979
Die Verantwortung für den Inhalt der DKV-Nachrichten übernimmt Klaus-Peter Lüer.
14.3.1979
Ein neues PKV-Unternehmen mit dem vorläufigen Namen ÖKV Krankenversicherung (später: Union Krankenversicherung AG (UKV)) mit Sitz in Saarbrücken wird gegründet. Das Grundkapital beträgt 2.500.000 DM. Gründer sind 10 öffentlich-rechtliche Versicherer, die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die DKV. Die DKV ist mit 25,1 Prozent am Grundkapital beteiligt. Generaldirektor H. G. Timmer wird stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der ÖKV.
24.4.1979
Der Vorstand erteilt der Unternehmensberatung Mc Kinsey den Auftrag, eine Gemeinkostenwertanalyse durchzuführen. Diese stellt eine Untersuchung sämtlicher Arbeitsplätze des Innendienstes mit den Zielen dar, die Effizienz zu verbessern und die Kosten zu senken. Sie wird am 13.12.1979 abgeschlossen sein.
2.5.1979
Der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat A. Pfeiffer (HBV) legt sein Mandat nieder. Nachfolger wird Rudolf Henschel (HBV).
11.5.1979
Der Vorstand und der Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung über das Beurteilungssystem für Auszubildende in der Hauptverwaltung.
15.5.1979
Eine neue Betriebsvereinbarung wird mit sofortiger Wirkung abgeschlossen. Sie ersetzt diejenige vom 22.10.1975 nebst Nachträgen.
23.5.1979
Die Bundesversammlung wählt Prof. Dr. Karl Carstens zum neuen Bundespräsidenten. Seine Amtszeit beginnt am 1.7.1979.
20.6.1979
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1978 wird vom Aufsichtsrat festgestellt. 1.481.410.000 DM wurden an Beiträgen eingenommen. Die Belegschaft wird durch 5.187 Mitarbeiter gebildet. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung.
30.6.1979
Das Vorstandsmitglied Direktor B. Feddersen tritt in den Ruhestand. Er scheidet gleichzeitig aus dem Ausschuss für Betriebstechnik des PKV-Verbands aus.
1.7.1979
Die DKV führt die am 16.5.1979 vom BAV genehmigten DKV-Tarife 80 ein. Dieses Tarifwerk umfasst die Tarife AD1 und AD2 für ambulante Behandlungskosten, die eine Selbstbeteiligung je Kalenderjahr und Person von 20 Prozent, höchstens 600 DM, und 30 Prozent, höchstens 1200 DM, vorsehen, den Tarif ZD1, der eine Erstattung der Aufwendungen für Zahnbehandlung zu 100 Prozent und für Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent vorsieht, und den Tarif SD2, der die Aufwendungen bei stationärer Behandlung im Zweibettzimmer zu 100 Prozent ersetzt. Im Unterschied zu den M-Tarifen werden in diesem Tarifwerk nur im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte vom 18.3.1965 liegende und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechende Arzt- und Zahnarzthonorare erstattet.
Eine neue Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern und damit eine neue Ressortstruktur treten in Kraft. Das Ressort von Generaldirektor H. G. Timmer als Vorstandsvorsitzendem umfasst das Chefsekretariat, die Abteilungen Innenrevision und Öffentlichkeitsarbeit, die Generalia sowie die Zuständigkeit für den Arbeitskreis Tarifpolitik, den Wirtschaftsprüfer, den Treuhänder und das Personalwesen der leitenden Angestellten. Direktor Dr. H. Gittermann übernimmt das Personal- und Rechtswesen, zu dem die Abteilung Personal, die aus dieser ausgegliederte Abteilung Bildungswesen, die Abteilung Recht, die Arbeitsgruppe Tarifentwicklung und AVB in der in Abteilung Vertragsbedingungen umbenannten Sonderabteilung Erstattung sowie die Fachgebiete Betriebsarzt und Datenschutzbeauftragter gehören. Direktor H. Lange übernimmt das Finanz- und Rechnungswesen und damit die Zuständigkeit für den Bereich Vermögen und den aus der Abteilung Hauptbuchhaltung gebildeten Bereich Rechnungswesen, der die Abteilungen Hauptbuchhaltung und Betriebswirtschaft umfasst. Das Ressort Interne Dienste übernimmt Direktor G. Ludwig, der damit für den Bereich Elektronik, die Abteilung Betriebsorganisation, die Abteilung Mathematik, die aus der Schreibzentrale gebildete Abteilung Schreibdienst, die Abteilung Verwaltung und das Fachgebiet Betriebssicherheit zuständig ist. Das Ressort Vertrieb, für das Direktor H. Paeth verantwortlich ist, umfasst die Filialen, die Abteilungen Organisation, Verkauf und Werbung sowie das Fachgebiet Kontakte zu Vereinen und Verbänden. Die Bereiche Erstattung, Vertrag und Gruppenversicherung, die Abteilung Antrag, die in Abteilung Vertragsbedingungen umbenannte Sonderabteilung Erstattung (ohne die Arbeitsgruppe Tarifentwicklung und AVB) und das neue Fachgebiet Gesellschaftsärzte werden als Ressort Versicherungsdienste Direktor B. Schattenberg unterstellt. Der Bereich Erstattung wird in Bereich Leistung und die Erstattungsabteilungen U, X, Y und Z in die Abteilungen Leistung Nord, West, Mitte und Süd umbenannt. Der Bereich Leistung umfasst darüber hinaus die in Abteilung Leistung Sonderdienste umbenannte Abteilung für Leistungstechnik, die aus dem Schadenkontrolldienst hervorgehende Abteilung Leistung Außendienst und das aus der Arbeitsgruppe Leistungsfragen der ehemaligen Sonderabteilung Erstattung hervorgehende Fachgebiet Leistungsfragen. Auch im Vertragsbereich werden aus den Vertragsabteilungen C, D, E und T die Abteilungen Vertrag Nord, West, Süd und Mitte.
Das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25.6.1979 tritt in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass privat krankenversicherte Frauen während des Mutterschaftsurlaubs eine Erstattung des Krankenversicherungsbeitrags in Höhe von 11 Prozent des Mutterschaftsgeldes vom Bundesversicherungsamt bekommen.
1.8.1979
Die unter der Bezeichnung BAT Beamten in der Ausbildung angebotenen Tarifkombinationen werden in Einzeltarife aufgeteilt.
1.10.1979
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 16.07.1979 tritt in Kraft und schafft für die Praxis, nur den Ruhensbeitrag für eine private Krankenversicherung eines nicht krankenversicherungspflichtigen Wehrpflichtigen zu übernehmen, eine Rechtsgrundlage.
Die Leistungen des Tarifs PSKV für ärztliche Behandlung werden verbessert. Der Beitrag wird auf 55 DM angehoben. Gleichzeitig werden die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und die Krankenhaustagegeldversicherung von 1976 für den Tarif übernommen. Die Versicherungsfähigkeit wird eingeschränkt. Sie ist für Studenten nicht mehr gegeben, wenn diese einen Beruf ausüben. Unterhaltsberechtigte Ehepartner und Kinder sind nicht mehr versicherungsfähig, wenn sie selbst oder bei Kindern ein Elternteil regelmäßig Einkommen erzielen oder Leistungen der GKV beanspruchen können.
22.10.1979
Die Vertragsverwaltung wird auf das CUSA-Auskunftssystem umgestellt. Die Abkürzung CUSA steht für Computerunterstützte Sachbearbeitung. Diese Umstellung wird sukzessive bis Anfang Februar 1980 vorgenommen. Damit sind alle für die Bearbeitung notwendigen Vertrags- und Inkassodaten über einen Terminal abrufbar.
26.10.1979
Das Grundkapital der Union Krankenversicherung wird auf 4.000.000 DM erhöht. Zwei weitere öffentlich-rechtliche Versicherer beteiligen sich. Der Anteil der DKV bleibt bei 25,1 Prozent.
2.11.1979
Der am 16.10.1979 zwischen dem agv und der Gewerkschaft HBV vereinbarte Tarifvertrag über ärztliche Augenuntersuchungen für an Datensichtgeräten beschäftigte Arbeitnehmer wird wirksam. Diesen Tarifvertrag unterzeichnet die DAG nicht, weil ihr die vereinbarten Regelungen nicht ausreichen.
5.11.1979
Vorstandsmitglied Direktor G. Ludwig scheidet sowohl aus dem Ausschuss für Arzt- als auch für Krankenhausfragen des PKV-Verbands aus und tritt die Nachfolge von Vorstandsmitglied Direktor B. Feddersen im Ausschuss für Betriebstechnik an. Nachfolger im Ausschuss für Arztfragen wird Vorstandsmitglied Direktor B. Schattenberg. Mitglied des Ausschusses für Krankenhausfragen wird Abteilungsdirektor E. Zoller.
23.11.1979
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung für die angestellten hauptberuflichen Außendienstmitarbeiter, die rückwirkend zum 1.10.1979 in Kraft tritt.
Dezember 1979
Hans-Peter Schmidt ist nun für den Inhalt der DKV-Nachrichten verantwortlich.
15.12.1979
Das Gesetz über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) regelt unter anderem die Versicherung der unständig Beschäftigten in der GKV neu. Es sieht vor, dass auch die bei einer Ersatzkasse oder privat krankenversicherten unständig Beschäftigten einen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil bzw. den Arbeitgeberzuschuss haben.
31.12.1979
Vorstandsmitglied Direktor H. Paeth tritt in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird Direktor J. Kiencke.
Dezember 1979/Januar 1980
Ein neues Prinzip der Bezeichnung der Bereiche, Abteilungen und Büros wird eingeführt. Bisher bezeichnete ein Buchstabe die Abteilung und ein Buchstabe das Büro. Nun bezeichnen zwei Buchstaben den Bereich, ein Buchstabe die Abteilung oder das Fachgebiet und ein Buchstabe das Büro.
1.1.1980
Die Abteilung Unternehmensplanung (UP) wird eingerichtet und dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Sie soll eine moderne Unternehmensplanung aufbauen, kurz- und mittelfristige Unternehmenspläne (incl. Budgetierung) erstellen und ein effizientes Informationssystem aufbauen und pflegen.
Die Abteilung Organisation heißt jetzt Abteilung Vertriebsverwaltung.
Die bisherige Abteilung Innenrevision erhält die Bezeichnung Abteilung Revision (RV) und übernimmt zu ihren bisherigen Sachgebieten Allgemein und Leistung das Sachgebiet Filialen. Dieser zusätzliche Aufgabenbereich wird damit aus der Abteilung Vertriebsverwaltung ausgegliedert. Gleichzeitig tritt eine Geschäftsordnung der Abteilung Revision in Kraft, die die bisherigen Geschäftsordnungen für die Innenrevision und die Filialrevision ablöst.
Die Abteilung Betriebsorganisation übernimmt die Betreuung aller Planungsaktivitäten, die Auswirkungen auf den organisatorischen Ablauf des Unternehmens haben (Projektorganisation). Diese Aufgabe hatte bisher die so genannte Koordinierte Unternehmensplanung (KU) wahrgenommen.
Vorstandsmitglied Direktor J. Kiencke tritt die Nachfolge von Direktor H. Paeth im Wettbewerbs- und Schlichtungsausschuss des PKV-Verbands an.
1.2.1980
Ein Teil der Wahltarife 63B wird mit den Wahltarifen 73 zusammengelegt.
7.3.1980
Der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrat und Sprecher des Außendienstausschusses, H. Wolf (Bochum), stirbt. An seinen Platz im Aufsichtsrat tritt aufgrund der Wahl am 8.3.1978 Albert Schauwacker (Bremen). Das Amt des stellvertretenden Gesamtbetriebsratsvorsitzenden übernimmt Bernhard Herweg (Münster).
30.5.1980
Anlässlich der Aktionärsversammlung der Union Krankenversicherung wird der Entschluss gefasst, dass die DKV zum 30.6.1980 aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Bundeskartellamt aus der Gesellschaft ausscheidet und ihre Geschäftsanteile den Aktionären zur Verfügung stellt.
4.6.1980
Der Betriebs-Selbstschutz und die Organisation der Sicherheitsbeauftragten werden in der Hauptverwaltung miteinander vereinigt. Die Sicherheitsbeauftragten werden zu diesem Zweck in einem fünftägigen Grundseminar und alle zwei Jahre in einem dreitägigen „Auffrischungsseminar“ in Erster Hilfe und im Brandschutz ausgebildet. Es soll in Zukunft in Abteilungen mit bis zu 50 Mitarbeitern einen und mit über 50 Mitarbeitern zwei Sicherheitsbeauftragte geben. Darüber hinaus ist geplant, jedes Jahr eine Proberäumung durchzuführen. In den Filialdirektionen gibt es diese Trennung zwischen Betriebs-Selbstschutz und Sicherheitsbeauftragten nicht.
20.6.1980
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1979 fest. Die Beitragseinnahmen betragen 1.524.621.000 DM. Es gibt 5.136 DKV-Mitarbeiter. Vorstand und Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung entlastet, die auch die vorgeschlagene Gewinnverwendung genehmigt.
28.7.1980
Die DKV gewährt ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Entspiegelung einer ärztlich verordneten Bildschirmarbeitsbrille von 15 DM.
18.8.1980
Das Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren setzt die untere Altersgrenze für den Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Frauen vom Beginn des 30. auf den des 20. Lebensjahres herab. Da ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen nach den Bestimmungen der AVB als leistungspflichtiger Versicherungsfall gelten, wirkt sich diese Änderung der RVO auch auf die PKV und damit auch die DKV aus.
21.9.1980
Die ersten Erfahrungen mit der Anwendung von Stellenbeschreibungen liegen vor. Zu diesem Zeitpunkt gibt es für alle Stellen in der Hauptverwaltung und der Verwaltung Berlin Stellenbeschreibungen.
20.10.1980
Der Vorstand beschließt konkrete Schritte zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Frankreich. Der Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates stimmt am 25.11.1980 dieser Entscheidung zu.
31.10.1980
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren mit Wirkung zum 1.1.1981 einen neuen Manteltarifvertrag. Die §§ 13 und 22 werden redaktionell überarbeitet.
6.11.1980
Der Vorstand und der Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über das Beurteilungssystem für Auszubildende in den Filialen.
15.12.1980
Der Vorstand beschließt, in Luxemburg ausgewählte Tarife der DKV und der dkv International anzubieten und ein Organisationsbüro einzurichten.
1.1.1981
Die Filialdirektion Berlin wird geteilt. Es entstehen die Filialdirektionen Berlin I und Berlin II.
Der Krankenhaustagegeldtarif TK wird in den Tarif NK überführt.
19.3.1981
Der Zuschuss zur Entspiegelung einer Bildschirmarbeitsbrille wird auf 25 DM erhöht.
15.5.1981
Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Dieser wird E. Lochner am 22.5.1981 wieder zu seinem Vorsitzenden wählen. 1. stellvertretender Vorsitzender wird G. Müller. 2. stellvertretender Vorsitzender A. Klein. Diese und H. Kober werden auch wieder zu freigestellten Betriebsratsmitgliedern gewählt.