Agentur für Arbeit - Umgang mit (kranken) Menschen

Bundesagentur für Arbeit? Ein "sehr schöner" Euphemismus, da war mir doch Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder Bundesanstalt für Arbeit deutlich lieber, weil ehrlicher. Da wird einem trotz seiner Alkoholkrankheit arbeitssuchenden und ehrenamtlich in der Suchthilfe engagierten Lehrer, dem über fünf Jahre keine Arbeitsstelle vermittelt werden konnte, sozialwidriges Verhalten vorgeworfen, obgleich er sich, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, auf den Versuch eingelassen hat, sich als Honorardozent selbständig zu machen. Und Detlef Scheele ist es völlig gleichgültig. Ich frage mich immer wieder, was dieser Mann in der SPD zu suchen hat. Irgendwie lebe ich immer noch in dem Irrglauben, daß Sozialdemokraten sozial eingestellte Demokraten seien. Irren ist menschlich.

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Dienstag, 19. März 2019 09:29

An: 'info@bmas.bund.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'internetpost@bundesregierung.de'; 'arbeitundsoziales@bundestag.de'; 'andrea.nahles@bundestag.de'; 'bverfg@bundesverfassungsgericht.de'; 'matthias.bartke@bundestag.de'; 'peter.weiss@bundestag.de'; 'matthias-w.birkwald@bundestag.de'; 'matthias.zimmer@bundestag.de'; 'kerstin.tack@bundestag.de'; 'uwe.witt@bundestag.de'; 'pascal.kober@bundestag.de'; 'johannes.vogel@bundestag.de'; 'markus.kurth@bundestag.de'; 'thomas.sattelberger@bundestag.de'; 'poststelle@bmg.bund.de'

Cc: '_BA-Service-Haus-Kundenreaktionsmanagement'; 'Zentrale@arbeitsagentur.de'

Betreff: Antwort von Herrn Detlef Scheele zum Thema "Umgang mit (kranken) Menschen"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die folgende Antwort von Herrn Heinz Noll im Auftrag von Herrn Scheele spricht für sich selbst und leider weder für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter noch für Herrn Scheele persönlich.

 

Ich behalte mir weitere Schritte in Richtung Öffentlichkeits- und Medienarbeit vor.

 

Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, das Thema politisch aufzugreifen - im Interesse der "Kunden" der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter und mit dem Ziel, dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes endlich Geltung zu verschaffen:

 

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

 

Davon kann in den von mir beschriebenen Fällen sicher nicht die Rede sein - ganz im Gegenteil.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Interesse. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Von: Noll Heinz [mailto:Heinz.Noll2@arbeitsagentur.de] Im Auftrag von _BA-Service-Haus-Kundenreaktionsmanagement

Gesendet: Montag, 18. März 2019 13:30

An: 'wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de'

Betreff: AW: E-Mail an Herrn Detlef Scheele: Umgang mit (kranken) Menschen - Erinnerung

 

Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,

 

Ihr Schreiben habe ich vom Büro des Vorstandsvorsitzenden zur Bearbeitung erhalten.

 

Das angeführte Schreiben vom 02. Februar 2019 enthielt keine neuen Aspekte gegenüber Ihrem Schreiben vom 01. Januar 2019. Der damaligen Antwort von Herrn Saueressig kann ich daher leider nichts hinzufügen.

 

Das Verständnis von Herrn Scheele gegenüber den Kunden der Jobcenter ist in den Medien umfassend dargestellt. Auch ist die Bundesagentur für Arbeit in Leistungsangelegenheiten nicht passivlegitimiert. Die Jobcenter handeln eigenständig und verantworten auch die Folgen, die sich aus den von ihnen erlassenen Bescheiden ergeben, eigenständig.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weitere Schreiben in gleicher Sache, ohne neue Inhalte, nicht mehr beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Noll

Zentrales Kundenreaktionsmanagement

 Telefon:    0911/179 7843

 Telefax:    0911/179 2123

 E-Mail:     Kundenreaktionen@arbeitsagentur.de 

 Internet:   www.arbeitsagentur.de

 Bundesagentur für Arbeit

 Regensburger Str. 104

 90478 Nürnberg

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Donnerstag, 14. März 2019 18:32

An: 'Zentrale@arbeitsagentur.de'

Cc: 'info@bmas.bund.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'internetpost@bundesregierung.de'; 'arbeitundsoziales@bundestag.de'; 'andrea.nahles@bundestag.de'; 'bverfg@bundesverfassungsgericht.de'; 'matthias.bartke@bundestag.de'; 'matthias-w.birkwald@bundestag.de'; 'peter.weiss@bundestag.de'; 'matthias.zimmer@bundestag.de'; 'kerstin.tack@bundestag.de'; 'uwe.witt@bundestag.de'; 'pascal.kober@bundestag.de'; 'johannes.vogel@bundestag.de'; 'markus.kurth@bundestag.de'; 'thomas.sattelberger@bundestag.de'; '_BA-Service-Haus-Kundenreaktionsmanagement'; 'poststelle@bmg.bund.de'

Betreff: E-Mail an Herrn Detlef Scheele: Umgang mit (kranken) Menschen - Erinnerung

 

Sehr geehrter Herr Scheele,

 

leider hatten Sie bisher noch keine Gelegenheit, um zu antworten oder antworten zu lassen.

 

Bei mir ist zumindest noch keine Antwort angekommen - weder per E-Mail noch per Post, auch kein Zwischenbescheid.

 

Bitte teilen Sie mir mit bzw. lassen Sie mir mitteilen, ob und gegebenenfalls bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Samstag, 2. Februar 2019 17:41

An: 'Zentrale@arbeitsagentur.de'

Cc: 'info@bmas.bund.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'internetpost@bundesregierung.de'; 'arbeitundsoziales@bundestag.de'; 'andrea.nahles@bundestag.de'; 'bverfg@bundesverfassungsgericht.de'; 'matthias.bartke@bundestag.de'; 'matthias-w.birkwald@bundestag.de'; 'peter.weiss@bundestag.de'; 'matthias.zimmer@bundestag.de'; 'kerstin.tack@bundestag.de'; 'uwe.witt@bundestag.de'; 'pascal.kober@bundestag.de'; 'johannes.vogel@bundestag.de'; 'markus.kurth@bundestag.de'; 'thomas.sattelberger@bundestag.de'; '_BA-Service-Haus-Kundenreaktionsmanagement'; 'poststelle@bmg.bund.de'

Betreff: AW: E-Mail an Herrn Detlef Scheele: Umgang mit (kranken) Menschen

 

Beschwerden sind Chancen, kein Ärgernis ...

 

Sehr geehrter Herr Scheele,

 

die E-Mail Ihres Mitarbeiters habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.

 

So sehr ich mich über prompte Antworten freue, habe ich hier in Verbindung mit dem Inhalt den Eindruck gewonnen, daß Sie meine E-Mail nie zu Gesicht bekommen haben und es sich um eine Standardantwort handelt.

 

Mich würde schon sehr interessieren, welches Verständnis von einem Kunden Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Vorstands haben und damit die Bundesagentur für Arbeit hat -  auch ein sehr schöner Euphemismus, da war mir doch Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder Bundesanstalt für Arbeit deutlich lieber, weil ehrlicher.

 

Namen sind Schall und Rauch. Das Image folgt den Fakten.

 

Der Name des Antragstellers bringt gar nichts, da Sie mir ohnehin dazu wegen des Datenschutzes nichts mitteilen dürften und es mit Sicherheit mehrere solcher Fälle gibt. Es geht mir nicht um den Einzelfall, sondern um das Prinzip, um fehlende Empathie und Sensibilität, um den Mangel an Kundenorientierung und um den Zynismus.

 

Wenn Sie Ihre Behörde lediglich als ausführende Behörde darstellen lassen, die an die bestehenden Gesetze und an die mit dem Bundesministerium abgestimmten Weisungen gebunden ist, dann machen Sie Ihre Institution und sich selbst kleiner als Sie sind. Sehen Sie sich so klein und unbedeutend? Das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Bei der Anwendung jeder Rechtsvorschrift gibt es einen Ermessensspielraum. Ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, daß der Gesetz- und Verordnungsgeber Ihnen diktiert hat, wie die Briefe Wort für Wort im jeweiligen Einzelfall zu formulieren sind.

 

Sie haben bestimmt schon mal von kundenorientierter, von zielgruppenadäquater Korrespondenz gehört.

 

Auch die Aussagen der Sozialrichterin und der geschlossene Vergleich, den Sie letztendlich nur dem Gesundheits- und Gemütszustand meines Freundes zu verdanken haben, sprechen im Hinblick auf Auslegungsmöglichkeiten der geltenden Rechtsvorschriften eine sehr deutliche Sprache.

 

Gern kann ich Ihnen zum Einzelfall noch Informationen geben, auch wenn Sie sich dafür anscheinend nicht interessieren:

 

Die Begründung für den vermeintlichen Ersatzanspruch des Jobcenters war weder für meinen Freund noch für mich nachvollziehbar. Sein Verhalten als sozialwidrig zu bezeichnen, empfinde ich nach wie vor als völlig unangemessen und beleidigend.

 

Übrigens hatte er dieses Verhalten, die Kündigung des Honorarvertrags, mit einem Psychiater abgestimmt, der ihn zu diesem Schritt ermutigt hatte.

 

Welches andere Verhalten wäre ihm denn unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zumutbar gewesen? Waren dem Jobcenter die Gesamtumstände überhaupt klar, hat es sich um eine Aufklärung bemüht? Hat man sich mit einem Psychiater, einem Psychotherapeuten beraten?

 

Richtig ist, daß mein Freund, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein und aus eigenem Antrieb, sich nach Rücksprache mit seiner Ansprechpartnerin beim Jobcenter dazu bereit erklärt und darauf eingelassen hatte, quasi probeweise, als Arbeitsversuch einen Honorarvertrag als Lehrer für Deutsch als Fremdsprache mit einem entsprechenden privaten Bildungsträger zu vereinbaren.

 

Er hat dies getan, nachdem das Jobcenter fünf Jahre lang nicht in der Lage war, ihm einen Arbeitsplatz zu vermitteln - trotz seiner akademischen Ausbildung als Gymnasiallehrer und mehrjähriger Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung.

 

Für diese Bereitschaft, endlich wieder selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen und eben nicht länger auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, sollte er nun bestraft werden und wurde er es letztendlich auch, indem er die Geldleistungen, die das Jobcenter freiwillig wegen seiner Hilfebedürftigkeit erbracht hat, von einem Gehalt knapp über dem Mindestlohn zurückzahlen muß - nach dem Vergleich zumindest immer noch 530 Euro plus Anwaltskosten von 1071 Euro.

 

Hätte er also auch nach Ihrer Meinung, so offensichtlich die Meinung des Jobcenters, so lange durchhalten sollen, bis es wieder zu einem Rückfall gekommen wäre, er sein Heil wieder nur im Alkohol gesehen hätte?

 

Dieses Verhalten hätte man als sozialwidrig, grob fahrlässig und eine besonders schwere Verletzung der ihm im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit obliegenden Sorgfaltspflichten bezeichnen können.

 

Sind Sie tatsächlich der Auffassung, daß dies im Interesse der Gemeinschaft, des Sozialstaats und damit z. B. auch seiner Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers gelegen hätte.

 

Von seiner Gesundheit und seinem Leben möchte ich gar nicht schreiben. Diese scheinen für das Jobcenter und damit wohl auch für Sie und die Bundesagentur für Arbeit ohnehin keine Bedeutung zu haben.

 

Daß Ihr Mitarbeiter sich nicht an einer politischen Diskussion beteiligen kann und darf, ist mir klar. Von Ihnen als oberster Leiter einer selbstverwalteten Bundesoberbehörde und Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwarte ich es.

 

Ich sehe Ihrer Sicht der Dinge unverändert mit großem Interesse entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland nach Nürnberg - auch an Herrn Saueressig

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: _BA-Service-Haus-Kundenreaktionsmanagement [mailto:Kundenreaktionen@arbeitsagentur.de]

Gesendet: Freitag, 1. Februar 2019 13:47

An: 'Wolfgang Gerstenhöfer'

Betreff: AW: E-Mail an Herrn Detlef Scheele: Umgang mit (kranken) Menschen

 

Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,

 

der Vorstandsvorsitzende, Herr Detlef Scheele, bedankt sich für Ihr E-Mail und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Ich bedaure sehr, dass Sie Anlass sehen, sich über die Arbeitsweise eines Jobcenters zu beklagen.

 

Sie haben leider den Namen des Kunden nicht angegeben, für den Sie sich so engagieren. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich mich zu Ihren Vorwürfen im Einzelnen nicht äußern kann.

 

Bitte bedenken Sie, dass die Bundesagentur für Arbeit ausführende Behörde ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter sind an die bestehenden Gesetze und an die mit dem Bundesministerium abgestimmten Weisungen gebunden. Bei den Rechtsfolgen sozialwidrigen Verhaltens und dem Verfahren bei der Rückforderung von Leistungen gibt es leider keinen Ermessensspielraum.

 

An Ihrer politischen Diskussion kann ich mich nicht beteiligen. Wenn Sie Vorschläge für Gesetzesänderungen haben, rate ich Ihnen, sich an einen Abgeordneten Ihres Wahlkreises zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Saueressig

 

Bundesagentur für Arbeit

Service-Haus

Kundenreaktionsmanagement

Tel:    0911/179 7845

Fax:   0911/179 2123

Mail:  Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>

Gesendet: Freitag, 1. Februar 2019 09:02

An: _BA-Zentrale <Zentrale@arbeitsagentur.de>

Betreff:E-Mail an Herrn Detlef Scheele: Umgang mit (kranken) Menschen

 

Sehr geehrter Herr Scheele,

 

da Sie die Verantwortung für die Bundesagentur für Arbeit und deren Mitarbeiter tragen, wende ich mich an Sie.

 

Ich empfinde es als eine Schande und ein Armutszeugnis für unseren Sozialstaat, wie Sie und Ihre Mitarbeiter mit Menschen, die Sie zynischerweise auch noch als Kunden bezeichnen, umgehen - und vor allem mit Menschen, die (psychisch) krank sind.

 

Sind Sie nicht Mitglied der SPD und haben für diese Partei diverse Ämter wahrgenommen? Ich bin zwar kein Sozialdemokrat, sondern ein Liberaler, freiheitlich und gleichzeitig sozial, aber entweder habe ich falsche Vorstellungen von ihrer Partei oder Sie sind dort falsch.

 

Da wird einem trotz seiner Alkoholkrankheit arbeitssuchenden und ehrenamtlich in der Suchthilfe engagierten Lehrer, dem über fünf Jahre keine Arbeitsstelle vermittelt werden konnte, sozialwidriges Verhalten vorgeworfen, obgleich er sich, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, auf den Versuch eingelassen hat, sich als Honorardozent selbständig zu machen.

 

Man fordert das Arbeitslosengeld II für zwei Monate zurück - nach Monaten. Dank meiner Hilfe mußte er sich das nicht gefallen lassen, wie das wahrscheinlich bei vielen anderen Menschen der Fall ist.

 

Vor dem Sozialgericht läßt er sich auf einen Vergleich ein.

 

Und dann kommt von Ihrer Agentur für Arbeit Recklinghausen eine Mahnung, in der man noch fünf Euro Mahngebühr verlangt.

 

Halten Sie das wirklich für einen angemessenen Umgang mit Menschen, die man Kunden nennt?

 

Wissen Ihre Mitarbeiter und Sie, was ein Kunde ist? Ein Kunde ist der Mensch, der Ihnen Arbeit gibt, ist Ihr Arbeitgeber, nur seinetwegen haben Sie einen Arbeitsplatz, bekommen Sie Geld.

 

Es hat Zeiten gegeben, da war ich tatsächlich davon überzeugt, daß niemand in unserem Land obdachlos werden müßte. Das hat sich grundlegend geändert.

 

Ich habe leider selbst erlebt, daß Menschen, die arbeitslos waren bzw. wurden und keine finanziellen Rücklagen (mehr) hatten, existentielle Probleme bekommen haben, weil sie nicht einfach arbeitssuchend bleiben wollten, sondern wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen bzw. sich selbständig machen wollten. Der "Sozialstaat" mit Hartz statt Herz hat sie im Regen stehen lassen ...

 

Ist das Ihr Verständnis von einem Sozialstaat? Nähert sich Ihre Partei deshalb immer mehr an fünf Prozent an?

 

Ich werde nie begreifen, daß man es in einem Land wie Deutschland akzeptieren kann, daß immer mehr Menschen betteln und Pfandflaschen sammeln müssen und daß es immer mehr Tafeln geben muß.

 

Verstecken Sie sich bitte nicht hinter irgendwelchen Gesetzen und Verordnungen. Jede Rechtsvorschrift ist so schlecht oder so gut wie die Menschen, die sie auslegen und ausführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland