Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Montag, 6. Dezember 2021 18:48
An: 'Bürgerservice BMG'
Cc: 'kontakt'; 'gesundheitsausschuss@bundestag.de'; 'sebastian.tomczak@landtag.nrw.de'; 'mitarbeiter.leistungsservice@dkv.com'; 'poststelle@mags.nrw.de'; 'patientenrechte@bmg.bund.de'; 'jens.spahn@bundestag.de'; 'Poststelle@bmf.bund.de'; 'finanzausschuss@bundestag.de'; 'poststelle@bafin.de'; 'kontakt@gkv-spitzenverband.de'; 'karin.maag@bundestag.de'; 'christine.aschenberg-dugnus@bundestag.de'; 'ombudsmann'; 'poststelle@bmg.bund.de'; 'Info Psycho-Neuro-Logie'; 'aerztekammer@aekno.de'; 'info@baek.de'; 'info@heep-kaelin.de'; 'info@vzbv.de'; 'kontakt@verbraucherzentrale.nrw'
Betreff: AW: E-Mail an den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Jens Spahn: AW: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

Sehr geehrter Herr Reiche,

 

kann es sein, daß mir noch keine Antwort auf meine folgende E-Mail vom 20. November 2020 vorliegt?

 

Muß ich mein Anliegen nun an den künftigen Bundesminister für Gesundheit, wahrscheinlich Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach, herantragen?

 

Mich hätte die politische Meinung von Herrn Jens Spahn dazu wirklich interessiert. Schade, aber wohl nicht zu ändern.

 

Mit freundlichen Grüßen - auch an den geschäftsführenden und baldigen Bundesminister a. D.

Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Mittwoch, 25. November 2020 10:09

An: 'Bürgerservice BMG'

Cc: 'kontakt'; 'gesundheitsausschuss@bundestag.de'; 'sebastian.tomczak@landtag.nrw.de'; 'mitarbeiter.leistungsservice@dkv.com'; 'poststelle@mags.nrw.de'; 'patientenrechte@bmg.bund.de'; 'jens.spahn@bundestag.de'; 'Poststelle@bmf.bund.de'; 'finanzausschuss@bundestag.de'; 'poststelle@bafin.de'; 'kontakt@gkv-spitzenverband.de'; 'karin.maag@bundestag.de'; 'christine.aschenberg-dugnus@bundestag.de'; 'ombudsmann'; 'poststelle@bmg.bund.de'; 'aerztekammer@aekno.de'; 'info@baek.de'; 'info@vzbv.de'; 'kontakt@verbraucherzentrale.nrw'

 

Betreff: AW: E-Mail an den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Jens Spahn: AW: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

Sehr geehrter Herr Reiche,

 

zunächst einmal freut es mich sehr, daß privat Versicherte und gesetzlich Versicherte vom Bundesministerium für Gesundheit nicht unterschiedlich behandelt werden und daß es keine Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung gibt, die private Krankenversicherung abzuschaffen, auch wenn das sicher nicht für alle Parteien gilt, die an der Bildung dieser Bundesregierung beteiligt sind.

 

Sicher wissen Sie, daß CDU, CSU und SPD im Jahr 2007 unter Federführung von Ulla Schmidt (SPD) den privaten Krankenversicherern das Gewinnen neuer Kunden deutlich erschwert haben. Am liebsten hätte sie die private Krankenversicherung abgeschafft. Das ist ihr zwar nicht gelungen, aber sie konnte sich leider gegenüber CDU und CSU damit durchsetzen, den Versichertengemeinschaften neue Mitglieder vorzuenthalten.

 

Dies müssen die privat Versicherten nun in Verbindung mit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (Stichwort: Negativzinsen) mit sehr deutlichen Beitragserhöhungen büßen.

 

Es gibt eben sehr unterschiedliche Wege, die private Krankenversicherung (nach und nach) zu beseitigen und dabei das Grundgesetz zu umgehen.

 

Das ist aber gar nicht das Thema.

 

Ihre Bitte um Entschuldigung nehme ich an und danke Ihnen für Ihre Ausführungen.

 

Ich hatte allerdings in meiner ursprünglichen Anfrage geschrieben:

 

"Sollte ein ärztlicher Vertreter nicht Zugriff auf die Patientenakte, -daten haben? Das sollte doch im Jahr 2020 nicht das Problem sein - weder technisch noch juristisch.

 

Wie sehen Sie das rechtlich, aber vor allem politisch?"

 

Aus diesem Grund hatte ich mich auch an den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Jens Spahn, an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann und an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke gewandt und eben nicht an die Kranken- und Pflegeversicherung sowie an die Aufsichtsbehörde.

 

Dazu konnte ich nun leider auch Ihrer E-Mail nichts entnehmen oder habe ich es übersehen?

 

Es wäre sehr schön, wenn Sie darauf in Abstimmung mit Ihrem Chef noch einmal eingehen würden. Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen - auch an Ihren Chef, Herrn Bundesminister Spahn

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Bürgerservice BMG [mailto:Buergerservice.BMG@bmg.bund.de]

Gesendet: Dienstag, 10. November 2020 09:47

An: 'wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de'

Betreff: AW: E-Mail an den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Jens Spahn: AW: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,

 

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 4. November 2020.

 

Die Beantwortung Ihrer ursprünglichen Frage, inwiefern eine ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln im Rahmen ausschließlicher Fernbehandlung zulässig ist, erfordert sowohl eine (sozial-)versicherungsrechtliche als auch eine berufsrechtliche Betrachtung. Die berufsrechtlichen Regelungen erlassen die zuständigen Ärztekammern in ihren jeweiligen Berufsordnungen auf Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze.

 

Gemäß § 7 Absatz 4 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte sind Patienten im persönlichen Kontakt zu beraten und zu behandeln. Dabei können Kommunikationsmedien unterstützend eingesetzt werden. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.

 

Dementsprechend ist eine ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln im Rahmen ausschließlicher Fernbehandlung berufsrechtlich grundsätzlich zulässig. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ausnahmeregel, d.h. jede Verschreibung ohne persönlichen Kontakt zur Patientin oder zum Patienten setzt eine Einzelfallprüfung voraus, insbesondere im Hinblick auf die ärztliche Vertretbarkeit, wobei die erforderliche ärztliche Sorgfalt zu wahren ist. Diese Entscheidung obliegt der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.

 

Darüber hinaus werden die berufsrechtlichen Voraussetzungen für fernmündliche Arzneimittelverordnungen durch (sozial-)versicherungsrechtliche Bestimmungen flankiert. Beispielsweise ergeben sich in der vertragsärztlichen Versorgung aus der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung sowie dem Bundesmantelvertrag der Ärzte ergänzende Regelungen. Bei privat Versicherten können sich solche ergänzenden Bestimmungen aus dem Versicherungsvertrag ergeben.

 

Privat Versicherte und gesetzlich Versicherte werden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht unterschiedlich behandelt. Die individuelle Beantwortung von Anfragen erfordert jedoch eine Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen, die sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden. Meine Kollegin hatte Sie bereits in der ersten E-Mail zur Klärung Ihres Einzelfalles an die Kranken- und Pflegeversicherung sowie an die Aufsichtsbehörde verwiesen. Ergänzt hatte sie diesen Hinweis lediglich mit einer weiteren Information, die ausschließlich gesetzlich Krankenversicherte betrifft und daher bei privat Versicherten nicht notwendig ist. Das hiermit verbundene Missverständnis bitte ich zu entschuldigen.

 

Im Übrigen gibt es keine Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung die private Krankenversicherung abzuschaffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wulf-Georg Reiche

___________________________________

 

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Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Mittwoch, 4. November 2020 10:25

An: 'poststelle@bmg.bund.de'

Cc: 'kontakt'; 'gesundheitsausschuss@bundestag.de'; 'sebastian.tomczak@landtag.nrw.de'; 'mitarbeiter.leistungsservice@dkv.com'; 'poststelle@mags.nrw.de'; 'patientenrechte@bmg.bund.de'; 'Bürgerservice BMG'; 'jens.spahn@bundestag.de'; 'Poststelle@bmf.bund.de'; 'finanzausschuss@bundestag.de'; 'poststelle@bafin.de'; 'kontakt@gkv-spitzenverband.de'; 'karin.maag@bundestag.de'; 'christine.aschenberg-dugnus@bundestag.de'; 'ombudsmann'

Betreff: E-Mail an den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Jens Spahn: AW: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

 

Ihre Mitarbeiterin Frau Simone Bürger ist offensichtlich tatsächlich der Meinung, daß Sie als Bundesminister für Gesundheit ausschließlich für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig seien und nicht für das gesamte Gesundheitswesen, zu dem nun einmal auch (noch) Privatpatienten gehören.

 

Teilen Sie diese Meinung?

 

Es geht doch bei meiner Anfrage an Sie nicht um Fragen des Versicherungs-, sondern des Arztrechts.

 

Für die private Krankenversicherung ist es nur entscheidend, daß das Arzneimittel von einem niedergelassenen approbierten Arzt verordnet wurde, medizinisch notwendig ist und aus einer Apotheke bezogen wurde.

 

Außerdem soll es auch Menschen geben, die Privatpatienten, Selbstzahler sind, ohne einer privaten Krankenversicherung anzugehören.

 

Möglicherweise sollte Frau Bürger meine Anfrage an Sie noch einmal aufmerksam lesen und sich mit den Aufgaben der obersten Bundesbehörde befassen, für die sie tätig sein darf.

 

Warum hat sie mich, als sie dachte, ich sei gesetzlich versichert, nicht auch an meine Krankenkasse oder an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen verwiesen, sondern mir sehr ausführlich geantwortet?

 

Warum werden von Ihrem Ministerium Privatversicherte anscheinend anders behandelt als gesetzlich Versicherte?

 

Ausdrücklich habe ich in meiner Anfrage um eine politische Bewertung gebeten.

 

Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Spahn, noch einmal:

 

Haben Sie die private Krankenversicherung gedanklich bereits abgeschafft? Stehen Sie nicht mehr zu unserem gegliederten Krankenversicherungssystem?

 

Ihren Antworten sehe ich mit sehr großem Interesse entgegen - selbstverständlich auch zu meiner ursprünglichen Anfrage.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Wolfgang Gerstenhöfer

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Bürgerservice BMG [mailto:Buergerservice.BMG@bmg.bund.de]

Gesendet: Montag, 2. November 2020 09:44

An: 'wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de'

Betreff: WG: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,

 

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 31. Oktober 2020.

 

Bei Fragen zu Ihrer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich direkt an Ihr Versicherungsunternehmen wenden. Informationen unter anderem zur privaten Krankenversicherung stellt auch der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln, Telefon: 0221 9987-0, Fax: 0221 9987-3950, E-Mail: kontakt@pkv.de, www.pkv.de, zur Verfügung.

 

Sofern Sie mit einer Entscheidung Ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden sind, müssen Sie sich zunächst direkt an dieses wenden. Wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung nicht einigen können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

 

Ihnen steht der Weg zum sogenannten Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung offen. Der Ombudsmann steht als anerkannte Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtung in Angelegenheiten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Über die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens informiert der Ombudsmann auf seiner Homepage.

 

Kontaktdaten:

OMBUDSMANN

Private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)

Fax: 030 20458931

E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Internet: www.pkv-ombudsmann.de

 

Alternativ können Sie sich an die Aufsicht über die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, die in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenden. Die BaFin informiert auf ihrer Website über die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner_node.html

 

Kontaktdaten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Telefon: 0228 4108-0

BaFin-Verbrauchertelefon: 0800 2100500

Fax: 0228 4108-1550

 

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Klage gegen eine Entscheidung Ihres privaten Krankenversicherungsunternehmens bei dem zuständigen Zivilgericht einzulegen. Sofern es sich um eine Angelegenheit der privaten Pflegepflichtversicherung handelt, ist das Sozialgericht zuständig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Simone Bürger

___________________________________

 

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-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>

Gesendet: Samstag, 31. Oktober 2020 10:48

An: Bürgerservice BMG <Buergerservice.BMG@bmg.bund.de>

Cc: Poststelle BMG <Poststelle@bmg.bund.de>; 'kontakt' <kontakt@pkv.de>; jens.spahn@bundestag.de

Betreff: AW: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

Sehr geehrte Frau Bürger,

 

Ihre ausführliche Antwort habe ich inzwischen gelesen. Sie haben sich viel Mühe gemacht.

 

Ich frage mich nur, wie Herr Bundesminister Spahn und Sie darauf kommen und warum Sie davon ausgehen, daß ich gesetzlich versichert sei.

 

Ist das Bundesministerium für Gesundheit nur für die Gesundheit der Kassenpatienten zuständig und nicht auch für die der Privatpatienten?

 

Haben Herr Spahn und sein Ministerium die private Krankenversicherung gedanklich bereits abgeschafft? Das irritiert mich doch sehr.

 

Ich sehe Ihrer Antwort mit sehr großem Interesse entgegen und auch der Information, ob die von Ihnen genannten Regelungen sinngemäß auch für Privatpatienten und die private Krankenversicherung gelten.

 

Mit freundlichen Grüßen - auch an Herrn Spahn

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Bürgerservice BMG [mailto:Buergerservice.BMG@bmg.bund.de]

Gesendet: Freitag, 28. August 2020 13:16

An: 'wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de'

Betreff: WG: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

 Sehr geehrte Herr Gerstenhöfer,

 

im Namen von Bundesminister Jens Spahn danke ich Ihnen für Ihr Ihre E-Mail vom 15. August 2020. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Sie sprechen die Verordnung von Arzneimitteln an, die zu unnötig häufigen Arztbesuchen und dementsprechend hohem Aufwand führen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist auch eine Änderung von Vorschriften über die Arzneimittelversorgung vorgenommen worden. Dem § 31 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde ein neuer Absatz 1b eingefügt. Dort heißt es wie folgt:

 

"Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Apotheken beliefert werden."

 

Mit dieser Regelung wird ermöglicht, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für gesetzlich Krankenversicherte Verordnungen von Arzneimitteln ausstellen können, mit denen nach der Erstabgabe eine bis zu dreimal zu wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen und sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durch Apotheken beliefert werden. Ob eine entsprechende Verordnung von Arzneimitteln bei einer Patientin oder einem Patienten in Frage kommt, muss von der behandelnden Ärztin beziehungsweise von dem behandelnden Arzt im Einzelfall beurteilt werden. In Frage kommen nach der Gesetzesbegründung Verordnungen zur wiederholten Abgabe insbesondere für chronisch kranke Patientinnen und Patienten in stabilem Gesundheitszustand und bei gleichbleibender Medikation mit für eine Wiederholungsverschreibung geeigneten Wirkstoffen.

 

Diese gesetzliche Regelung ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung sind die Vertragspartner derzeit noch in Verhandlungen.

 

Falls Sie weitere Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, bitte ich Sie, sich unmittelbar an Ihre Krankenkasse zu wenden, die nach den Vorschriften der §§ 13 bis 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zur Auskunftserteilung und Beratung der Versicherten verpflichtet ist. Allein Ihre Kasse ist in der Lage, Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben, denn sie verfügt über die notwendigen Informationen und Unterlagen und trifft die erforderlichen Entscheidungen.

 

Das BMG kann keine individuelle Patientenberatung durchführen, keine Auskunft über Diagnose- bzw. Therapiemöglichkeiten für den konkreten Einzelfall erteilen und auch keine Arztempfehlungen aussprechen.

 

Ihre Krankenkasse hat auch die Möglichkeit, das Verhalten eines Arztes bzw. Zahnarztes von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bzw.

Kassenzahnärztlichen Vereinigung überprüfen zu lassen. Falls Sie eine solche aufsichtsrechtliche Überprüfung wünschen, erfahren Sie die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde bei Ihrer Krankenkasse. Sie können sich gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse oder auch direkt dorthin wenden.

 

Wenn Sie mit der Entscheidung oder dem Verhalten Ihrer Kranken- bzw.

Pflegekasse nicht einverstanden sind, steht es Ihnen offen, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Bei bundesunmittelbaren Kranken- bzw. Pflegekassen ist dies das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn; ansonsten das jeweilige Sozialministerium des Bundeslandes, das auch die Aufsicht über die Gesundheitsversorgung im jeweiligen Bundesland innehat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Simone Bürger

___________________________________

 

Referat L 4 - Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer; Bürgerkommunikation Bundesministerium für Gesundheit

Postanschrift: 11055 Berlin

Bürgertelefon:

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html

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Fax: +49 (0)228 994 41-49 00

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Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Samstag, 15. August 2020 11:48

An: 'poststelle@bmg.bund.de'; 'poststelle@mags.nrw.de'; 'pflege-patientenrechte@bmg.bund.de'

Cc: ... 'aerztekammer@aekno.de'; 'kontakt'; 'info@baek.de'; 'gesundheitsausschuss@bundestag.de'; 'sebastian.tomczak@landtag.nrw.de';'kontakt@gkv-spitzenverband.de'; 'info@vzbv.de'; 'kontakt@verbraucherzentrale.nrw'; 'bvdn.bund@t-online.de'; 'sekretariat@dgppn.de'; 'mitarbeiter.leistungsservice@dkv.com'

Betreff: Sinn und Zweck einer ärztlichen Vertretung - gerade auch mit Blick auf die COVID19-Pandemie

 

An den

Bundesminister für Gesundheit

Herrn Jens Spahn

 

An den

Minister für Arbeit,

Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Herrn Karl-Josef Laumann

 

An die

Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Frau Professor,

 

welchen Sinn ergibt eine ärztliche Vertretung, wenn eine wirkliche Vertretung gar nicht stattfindet?

 

Von meiner Fachärztin ... bekomme ich regelmäßig Medikamente verordnet - inzwischen seit über sechs Jahren.

 

Während der Schulferien hat sie ihre Praxis in der Regel geschlossen, so daß man sich rechtzeitig vorher darum kümmern muß, daß die Dauermedikation nicht gefährdet wird.

 

In allen diesen Jahren ist es mir zweimal passiert, daß ich an die Ferien und damit ihren Urlaub nicht gedacht habe.

 

Aufgrund meiner E-Mail, in der ich - wie ich das immer mache - darum gebeten habe, mir wieder ein neues Rezept zukommen zu lassen, bekam ich die automatisierte Information über ihre Abwesenheit und die Vertretung.

 

Als Vertretung wurde mir die Gemeinschaftspraxis ...

 

Wie Sie dem nachfolgenden E-Mail-Wechsel entnehmen können, haben sich die ... geweigert, mir ein entsprechendes Rezept zukommen zu lassen, und mich stattdessen aufgefordert, einen Termin in ihrer Praxis zu vereinbaren.

 

Einen Termin könnte ich auch bei irgendeinem ... in der näheren Umgebung vereinbaren. Dazu muß ich nicht nach Köln fahren und mich in ein Wartezimmer setzen - und das auch noch mit Blick auf die COVID19-Pandemie.

 

Sollte ein ärztlicher Vertreter nicht Zugriff auf die Patientenakte, -daten haben? Das sollte doch im Jahr 2020 nicht das Problem sein - weder technisch noch juristisch.

 

Wie sehen Sie das rechtlich, aber vor allem politisch?

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mühe. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen bei Bedarf und Interesse selbstverständlich sehr gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Freitag, 17. Juli 2020 09:55

An: ...

Cc: 'aerztekammer@aekno.de';...

Betreff: AW: Medikament verschreibung

 

Sehr geehrte Frau oder Herr ...,

 

leider kann ich Sie nicht eindeutig anreden.

 

Vielen Dank für Ihre Information.

 

... glauben doch nicht wirklich, daß ich dafür extra von Elsdorf nach Köln komme, damit sie mir eine höhere Rechnung schicken können.

 

Für mögliche Folgen werde ich sie verantwortlich machen (lassen).

 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das bevorstehende Wochenende

Wolfgang Gerstenhöfer

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 17. Juli 2020 09:44

An: wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de

Betreff: Medikament verschreibung

 

Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,

 

leider ist es uns nicht möglich, Ihnen ein Rezept auszustellen, ohne das

Sie sich in unserer  Praxis vorstellen. Wir würden sie bitten einen kurzen Termin zu vereinbaren, damit wir Ihnen das Rezept verschreiben können.

 

MFG

C.Neu

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Donnerstag, 16. Juli 2020 18:41

An: ...

Cc: ...

Betreff: Vertretung für Frau ...: AW: Bitte um ein Rezept

Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ..., sehr geehrter Herr ...,

 

Sie vertreten zur Zeit Frau .... Deshalb wende ich mich vertrauensvoll an Sie.

 

Leider hatte ich - wahrscheinlich auch wegen der COVID-19-Pandemie - die Sommerferien aus den Augen verloren und vergessen, meinen Vorrat an ... rechtzeitig wieder aufzufüllen.

 

Da Frau ... die Verordnung wohl frühestens am 3. August auf den Weg zu mir bringen könnte, wäre ich fast drei Wochen ohne das Medikament, das ich bereits seit dem 28.7.2011 einnehme.

 

Wäre es Ihnen - mit Blick auf die folgenden E-Mails - möglich, mir eine entsprechende Verordnung per Post zukommen zu lassen? Das wäre sehr freundlich von Ihnen und für mich sehr hilfreich.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:...

Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 09:37

An: wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de

Betreff: RE: Bitte um ein Rezept

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

 

... ist vom  13.07. bis einschließlich 31.07.2020 im Urlaub.

 

E-Mails für ... werden erst wieder ab dem 03.08.2020 bearbeitet.

 

Die Vertretung für ... übernimmt die Gemeinschaftspraxis ...

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 09:37

An: ...

Betreff: Bitte um ein Rezept

 

Hallo Frau Klingbeil,

 

bitte lassen Sie mir wieder ein Rezept über ... mg per Post zukommen.

 

Vielen Dank.

 

Freundliche Grüße - natürlich auch an Frau ...

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf

 

Von:...

Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2020 18:41

An: 'Wolfgang Gerstenhöfer'

Betreff: AW: Bitte um ein Rezept

 

Hallo Herr Gerstenhöfer,

 

Unter den geschilderten Umständen bin ich mit dem Vorgehen einverstanden und schicke Ihnen das entsprechende Rezept zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>

Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2020 18:14

An: ...

Cc: Weiß, Ilona <info@hubertus-apotheke-elsdorf.de>

Betreff: AW: Bitte um ein Rezept

 

Hallo Frau Klingbeil,

 

das Rezept ist heute schon angekommen. Ganz herzlichen Dank.

 

Das geht bei Ihnen immer sehr prompt, und das ist leider nicht selbstverständlich, wie ich aufgrund von Erfahrungen mit anderen Praxen weiß.

 

Nun habe ich aber gerade mit meiner Apothekerin telefoniert.

 

Sie sagte mir, daß die Dosierung mit 25 mg inzwischen vom Markt genommen wurde, und es auch Lieferschwierigkeiten mit Ersatzpräparaten gibt.

 

Lieferbar sei ..., die aber nicht teilbar seien.

 

Bitte fragen Sie Frau Lassleben, ob ich dann jeden Tag zwei Tabletten á 10 mg nehmen soll, und wir bei dieser Gelegenheit eine Reduzierung um 5 mg versuchen?

 

Die Apothekerin empfahl, wegen der Erstattung durch die Krankenversicherung, ein geändertes Rezept ausstellen zu lassen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mühe.

 

Freundliche Grüße aus Elsdorf - auch an Frau ...

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer