E-Mail vom 11.12.2007

Lieber Guido [=Dr. Guido Westerwelle, Bundesvorsitzender der FDP],
 

vor dem Hintergrund der jüngsten Beiträge zur Diskussion über die Managergehälter - auch von Dir - ist mir noch ein anderer Gedanke gekommen, der meines Erachtens besser zum FDP-Konzept paßt:

 

So wie man mit einer negativen Einkommensteuer (Bürgergeld) dafür sorgen könnte, daß alle über ein angemessenes Mindesteinkommen verfügen, könnte man doch auch mit der positiven Einkommensteuer dafür sorgen, daß bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.

 

Dies sollte auch rechtlich machbar sein.

 

Viele Grüße
Wolfgang

E-Mail vom 10.12.2007

Lieber Guido,
 

mit Interesse verfolge ich die Diskussion über die sogenannten Managerbezüge.

 

Ist das für die Politik, ist das für FDP ein Thema? Ich muß gestehen, daß ich das zunächst skeptisch gesehen habe.

 

Auf der einen Seite sollte sich der Staat möglichst wenig in die Angelegenheiten der Wirtschaft einmischen, auf der anderen Seite muß er aber für notwendige Rahmenbedingungen sorgen.

 

Nachdem die Bereitschaft auf Seiten vieler Vorstandsmitglieder offensichtlich nicht da ist, sich selbst zu beschränken, ganz im Gegenteil diese sogar der festen Überzeugung sind, diese hohen Einkünfte selbstverständlich zu verdienen, und dies auch öffentlich verkünden, neige ich doch dazu, eine Regelung für sinnvoll zu erachten.

 

Sicher sollte man sich von der öffentlichen oder veröffentlichten Meinung nichts diktieren lassen, aber die Marktwirtschaft, die es in Deutschland ohnehin nicht leicht hat, benötigt Akzeptanz und zwar nicht nur bei den Managern.

 

Ich könnte mir deshalb vor allem für Kapitalgesellschaften eine Regelung vorstellen, die besagt, daß für den Vorstand nur ein bestimmtes Vielfaches des durchschnittlichen Einkommens der Mitarbeiter ausgegeben werden darf.

 

Dies würde dazu führen, daß sich zum einen die Einkünfte eines Vorstands nicht völlig von den Einkommen seiner Mitarbeiter entfernt, daß ein Anreiz geschaffen würde, sich ernsthaft mit der Einkommensentwicklung der Mitarbeiter zu befassen (Eigeninteresse!), und daß immer noch Spielraum bleibt, um die Einkünfte individuell festzulegen und zu beeinflussen. Dieses Vielfache könnte entweder gesetzlich bestimmt werden oder - das wäre dann wieder marktwirtschaftlicher - für jede Branche von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt werden.

 

Vielleicht ist dieser Ansatz mal eine Überlegung wert.

 

Viele Grüße nach Berlin und Bonn und eine schöne Adventszeit
Wolfgang