PKV und Verbraucherschutzzentralen

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Mittwoch, 27. Oktober 2021 09:30

An: 'Sunken, Jochen'

Cc: 'info@vzbv.de'

Betreff: AW: E-Mail an Herrn Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz, und in Kopie an Herrn Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege: Krankenversicherung

 

Lieber Herr Sunken,

 

keine Ursache. Gern geschehen.

 

Mich würde aber doch eine Antwort auf die Frage interessieren, ob die Verbraucherzentralen auch die Interessen der Privatversicherten und -patienten vertreten.

 

Darüber hinaus nutze ich die Gelegenheit, Ihnen noch zu schreiben, was mich an der Idee der privaten Krankenversicherung überzeugt hat und wo ich durchaus Handlungsbedarf sehe:

 

Rechtssicherheit

Das einmal gegebene Leistungsversprechen kann und darf nicht einseitig verändert werden. Die einmal vereinbarten Bedingungen sind nicht von politischen Entscheidungen abhängig.

 

Äquivalenzprinzip

Die Leistungen einerseits und die Beiträge andererseits sind gleichwertig.

 

Risikogerechte Beiträge

Die Beiträge richten sich nach dem individuellen Risiko und sind unabhängig vom Einkommen.

 

Anwartschaftsdeckungsverfahren

Das Kapital- bzw. Anwartschaftsdeckungsverfahren sorgt dafür, daß der Beitrag grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibt, höhere Leistungen aufgrund der mit dem Älterwerden steigenden Ausgaben für die Gesundheit abgedeckt sind - generationengerecht und weitestgehend demographiefest.

 

Tarifwahl

Der Versicherungsschutz kann weitgehend den individuellen Wünschen und Bedürfnissen angepaßt werden, auch die Vereinbarung von beitragsmindernden Selbstbeteiligungen ist möglich.

 

Souveränität

Privatversicherte sind nicht nur Patienten, sondern auch Kunden im Gesundheitswesen. Sie sind Vertragspartner und keine Empfänger von Sachleistungen.

 

Rechtsträger

Aktiengesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die miteinander im Wettbewerb stehen und einen Gewinn erzielen wollen und müssen, damit auf einen wirtschaftlichen Umgang mit den Beiträgen der Versichertengemeinschaft achten, einen Anreiz zur Kundenorientierung haben und Steuern zahlen.

 

Sozialausgleich

Der Sozialausgleich gehört in das Steuer- und Sozial- bzw. Transfersystem. Deshalb ist ein (bedingungsloses) Grundeinkommen (Bürgergeld/negative Einkommensteuer) für mich eine liberale Idee (Juliet Rhys-Williams, Milton Friedman), weil es dazu beitragen würde, die Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes ("Die Würde des Menschen ist unantastbar." und "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit") endlich zu verwirklichen, und es sich sogar insofern aus der liberalen und damit sozialen und ökologischen Marktwirtschaft im Sinne des Ordoliberalismus ergibt, als es für ein Mehr an "Waffengleichheit" zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgen würde. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden sich im Sinne der Marktwirtschaft ("Vertragsfreiheit") eher auf Augenhöhe begegnen und ehrenamtliche und gesellschaftliche Arbeit, die unbezahlbar ist - wie z. B. die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen -, mehr Anerkennung erfahren. Dabei spricht das liberale Menschenbild dafür, daß Menschen grundsätzlich arbeiten, Leistungen erbringen und damit auch Anerkennung bekommen wollen. Menschen mögen bequem sein; sie sind aber von Natur aus nicht faul. Was nutzen alle liberalen Freiheiten, Menschen- und Bürgerrechte, wenn man Angst um seine wirtschaftliche Existenz, vor materieller Not haben muß oder zu irgendeiner Arbeit gezwungen wird? Das (bedingungslose) Grundeinkommen ist für mich die konsequenteste und unbürokratischste Variante der negativen Einkommensteuer, für Einkommensbezieher bzw. Steuerzahler haben wir es ansatzweise bereits in Form des Grundfreibetrags. Dann hätten wir auch endlich einen sozialen Staat und nicht nur einen "Sozialstaat". Einen Staat, der sich nicht nur sozial nennt, sondern tatsächlich sozial ist, ohne die Menschen zu bevormunden und zu gängeln: Dieser freiheitliche und gleichzeitig soziale Staat sorgt nicht selbst quasi bevormundend für die soziale Sicherheit seiner Bürger (z. B. durch Zwangssysteme wie die sogenannte Bürgerversicherung), läßt seine Bürger aber nach dem liberalen Grundwert der Brüderlichkeit auch nicht im Regen stehen und stellt daher sicher, daß jeder für seine soziale Sicherheit vorsorgen kann.

 

Zuständigkeiten

Für die Kranken- und die Pflegeversicherung - sowohl privat als auch gesetzlich - sollten das Bundesministerium für Gesundheit und die Sozialgerichte zuständig sein. Lediglich für den Bereich der Beitragskalkulation und der Kapitalanlagen sehe ich eine Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilgerichte).

 

Geldpolitik

Wir brauchen endlich wieder eine unabhängige Zentralbank, die nicht die Interessen der Finanzminister vor allem als Schuldner vertritt, sondern die ihren Sinn wieder darin sieht, den Wert des Geldes stabil zu halten und damit auch Negativzinsen zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: Sunken, Jochen [mailto:jochen.sunken@vzhh.de]

Gesendet: Mittwoch, 20. Oktober 2021 15:01

An: Wolfgang Gerstenhöfer

Betreff: AW: E-Mail an Herrn Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz, und in Kopie an Herrn Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege: Krankenversicherung

 

Lieber Herr Gerstenhöfer,

 

vielen Dank für Ihren Input.

 

Mit freundlichem Gruß

Jochen Sunken

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de>

Gesendet: Dienstag, 19. Oktober 2021 17:05

An: Sunken, Jochen <jochen.sunken@vzhh.de>

Cc: info@vzbv.de; poststelle@bmjv.bund.de; 'kontakt' <kontakt@pkv.de>; Verbraucherzentrale Hamburg <info@vzhh.de>; Poststelle@bmf.bund.de; info@zdf.de; poststelle@bmg.bund.de; Versicherten, Bund der <info@bundderversicherten.de>; info@patientenberatung.de; info@stiftung-patientenschutz.de; info@aps-ev.de; olaf.scholz@bundestag.de; annalena.baerbock@bundestag.de; robert.habeck@bundestag.de; christian.lindner@bundestag.de; volker.wissing@bundestag.de; gesundheitsausschuss@bundestag.de

Betreff: E-Mail an Herrn Dr. Jochen Sunken, Abteilungsleiter Gesundheit und Patientenschutz, und in Kopie an Herrn Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege: Krankenversicherung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Sunken,

 

gestern habe ich mir mit großem Interesse die Sendung "Krankenhäuser am Limit - Gewinne auf Kosten der Patienten" vom 23.9.2021 angesehen.

 

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/krankenhaeuser-am-limit-gewinne-auf-kosten-der-patienten-104.html

 

Sie wurden dort als Verbraucherschützer vorgestellt und als Leiter der Abteilung Gesundheit und Patientenschutz in der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. interviewt.

 

Der Inhalt Ihres Interviews hat mich doch sehr überrascht und irritiert, da ich bisher davon ausgegangen war, daß die Verbraucherzentralen auch die Interessen der Privatpatienten und -versicherten vertreten würden.

 

Ist das nicht so?

 

Sie haben sich dahingehend geäußert, daß es Ihnen nicht begreiflich zu machen sei, warum sich zehn Prozent der deutschen Bevölkerung dem Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung entziehen könnten.

 

Leider offenbart Ihre Aussage sehr viel Unwissen über das Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland und seiner Entwicklung.

 

Dies hat mich mit Blick darauf, daß Sie immerhin eine Abteilung Gesundheit und Patientenschutz leiten, doch sehr erschreckt und nachdenklich gemacht.

 

Sollten Sie es in Ihrer Position und aufgrund Ihres Studiums nicht besser wissen?

 

Niemand entzieht sich.

 

Der Sinn einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, den Menschen zu einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung zu verhelfen, die sich aus eigener Kraft diese nicht leisten können.

 

Sie wissen ganz sicher, daß ursprünglich alle Menschen Privatpatienten waren und sich die Arzthonorare noch bis zum 31.12.1982 nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Patienten richten sollten.

 

Vorgänger der Krankenversicherung waren bereits im Mittelalter die auf genossenschaftlicher Basis gegründeten Selbsthilfeeinrichtungen der Zünfte im Handwerk ("Zunftbüchsen") und der Bruderschaften im Bergbau ("Büchsenkassen").

 

Seit Ende des 18. Jahrhunderts nahm sich dann zunehmend der Staat der sozialen Sicherung an. So verpflichtete das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 den Staat zur Unterstützung Bedürftiger. Die Preußische Allgemeine Gewerbeordnung vom 17.1.1845 ermächtigte die Gemeinden, durch Ortsstatut alle in ihrem Bereich beschäftigten Gesellen und Gehilfen zu verpflichten, vorhandenen Hilfskassen beizutreten.

 

Diese Hilfskassen können als Vorläufer sowohl der (ehemaligen) Ersatzkassen als auch der Unternehmen der privaten Krankenversicherung angesehen werden und erhielten durch das Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen vom 7.4.1876 eine reichsgesetzliche Grundlage. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es in einzelnen deutschen Staaten unterschiedliche Regelungen.

 

Die gesetzliche Krankenversicherung, wie wir sie im Prinzip bis heute kennen, wurde bekanntlich durch das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15.6.1883 begründet, das am 1.12.1884 in Kraft trat.

 

Grundlage für dieses Gesetz bildete die Kaiserliche Botschaft vom 17.11.1881. In dieser brachten der Kaiser und damit die Reichsregierung die Überzeugung zum Ausdruck, daß "die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression der sozialdemokratischen Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde."

 

Es ging also primär darum, den Zulauf zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands zu bremsen, aus der im Oktober 1890 die bis heute bestehende SPD hervorging, aber auch darum, die Arbeitskraft der Menschen möglichst lange zu erhalten.

 

Da die meisten Familien sehr kinderreich waren und sich die Kinder und Enkel auch bisher in den meisten Fällen um die Eltern gekümmert haben, wenn diese der Fürsorge bedurften, bot es sich an, diesen "Generationenvertrag" in Form des sogenannten Umlageverfahrens für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.

 

Damit die gesetzliche Krankenversicherung tatsächlich auf die Menschen begrenzt bleibt, die man als schutzbedürftig angesehen hat, gab es neben der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze auch eine Versicherungsberechtigungsgrenze.

 

Diese wurde übrigens von den Nationalsozialisten am 4.2.1941 aufgehoben.

 

Bei Interesse: https://gerstenhoefer.jimdofree.com/die-geschichte-der-krankenversicherung/

 

Meinen Sie tatsächlich, daß von den mehr als 83 Millionen Menschen in Deutschland rund 73 Millionen Menschen schutzbedürftig sind?

 

Ich kann mir das nicht vorstellen.

 

Nun aber zu Ihrem Vorwurf, daß sich Privatversicherte unsolidarisch verhalten würden:

 

Privatpatienten tragen überproportional zur Finanzierung unseres Gesundheitswesens bei und damit auch zur Existenz vieler Arzt- und Zahnarztpraxen und Krankenhäuser, die auch den Kassenmitgliedern zugutekommen.

 

Hinzu kommen noch ihre Steuern, die unter anderem in den Gesundheitsfonds fließen, der ausschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht der privaten Krankenversicherung zugutekommt.

 

Darüber hinaus müssen die privaten Krankenversicherer ebenfalls Steuern zahlen, die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen das meines Wissens nicht.

 

Abschließend noch zu den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte:

 

Fakt ist, daß Ärzte und Zahnärzte und damit auch die Krankenhäuser von Privatpatienten für die gleichen Leistungen mehr Geld verlangen können und dies auch tun. Tatsache ist auch, daß so manche Leistungen, die bei einem Privatpatienten abgerechnet werden dürfen, bei Kassenpatienten nicht (mehr) oder nicht so einfach in Rechnung gestellt werden können. Dies spielt durchaus eine Rolle z. B. für die Amortisation von Geräten.

 

Fakt ist auch, daß der Arzt oder Zahnarzt bei der Behandlung eines Privatpatienten zum Zeitpunkt der Behandlung genau weiß, wie viel Geld er für seine Leistung bekommt. Das ist bei der Behandlung von Kassenpatienten schon lange nicht mehr der Fall (Stichwort: Budgetierung).

 

Wenn ich mir so anschaue, für welche Beiträge die gesetzliche Krankenversicherung - bis zu rund 930 Euro pro Monat - welche Leistungen erbringt oder besser nicht oder nur verbunden mit einem erheblichen Aufwand erbringt, dann bin ich sehr froh, daß ich mich privat versichern konnte und dies auch getan habe.

 

Damit, daß der Status als Privatpatient nicht mehr viel wert ist, die Ärzte aber nach wie vor gern die höheren Honorare kassieren, habe ich mich mehr oder weniger abgefunden. Trotzdem brauchen wir nicht weniger Wettbewerb und Kapitaldeckung.

 

Schön wäre es, wenn alle Menschen die Möglichkeit hätten, sich privat zu versichern.

 

Mit dem Kapital- bzw. Anwartschaftsdeckungsverfahren sorgt jeder Versicherte selbst für die mit zunehmendem Alter steigenden Behandlungskosten vor.

 

Hätten wir (wieder) eine unabhängige Zentralbank, die nicht die Interessen der Finanzminister vor allem als Schuldner vertritt, sondern mit ihrer Geldpolitik sowohl Negativzinsen als auch Inflation weitestgehend verhindert, dann würde auch die leider notwendige Anpassung der Beiträge an steigende Preise, eine stärkere Inanspruchnahme von Leistungen und an den medizinischen Fortschritt niedriger ausfallen.

 

Übrigens wird dabei immer gern vergessen, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung jede Erhöhung des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und bei den freiwillig Versicherten die jährliche Anhebung dieser Grenze zu einer Beitragserhöhung führt.

 

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich sehe durchaus auch Reformbedarf - sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung.

 

Wir brauchen in unserem Gesundheitssystem mehr Wettbewerb, mehr Kunden- und Patientenorientierung, mehr Transparenz und möglicherweise auch Kontrolle, mehr Wahlfreiheit, mehr evidenzbasierte Medizin, mehr Anreize für gute Behandlung und Pflege und nicht zuletzt bessere Arbeitsbedingungen im Interesse aller Beteiligten.

 

Auf keinen Fall brauchen wir aber eine "Zwangs-Staats-Einheits-Krankenkasse", euphemistisch Bürgerversicherung genannt, mit dem antiquierten Umlageverfahren.

 

Noch mehr Menschen in das Umlageverfahren des 19. Jahrhunderts zu zwingen, wäre fatal und keine Lösung. Das Umlageverfahren unserer derzeitigen Sozialversicherungen bildet nun einmal den Bevölkerungsaufbau des 19. Jahrhunderts ab und nicht mehr den des 21. Jahrhunderts.

 

Bereits seit den 1970er Jahren ist bekannt, daß das Umlageverfahren wegen der demographischen Entwicklung an die Wand fährt: Immer mehr Ältere, die Leistungen beziehen, und immer weniger Jüngere, die Beiträge zahlen.

 

Statt nach generationengerechten und demographiefesten Lösungen zu suchen, hört man nur ständig die Forderung, dieses antiquierte Umlageverfahren auf alle Menschen auszudehnen.

 

Das wird aber auch nicht besser, wenn man den Personenkreis erweitert, der dann selbstverständlich ebenfalls Ansprüche auf Leistungen hat.

 

Wir brauchen dringend eine Reform unseres Steuer- und Sozialsystems, aber sicher nicht in die Richtung Bevormundung, Gängelung und Verstaatlichung.

 

Für mich gehört das Umlageverfahren nicht in eine Versicherung, sondern z. B. durch die Einführung einer negativen Einkommensteuer, eines Bürgergeldes, eines (bedingungslosen) Grundeinkommens in das Steuer- und Transfersystem, so daß es auf wesentlich mehr und belastbareren Schultern ruht.

 

Eine Krankenversicherung dient nicht der Umverteilung von Einkommen und Vermögen, sondern nach dem Äquivalenzprinzip dem Ausgleich zwischen gesunden und kranken Menschen.

 

Gewinne zu machen, halte ich erst einmal nicht für verwerflich. Jeder möchte Geld verdienen. Ganz ohne Gewinnstreben und Wettbewerb bleiben nach meiner Erfahrung Kundenorientierung, Kostenbewußtsein und Innovationen sehr leicht auf der Strecke.

 

Dann ist auch von bester medizinischer Versorgung und Pflege (bald) nicht mehr viel übrig. Nicht alle Menschen sind Idealisten, auch nicht im Gesundheitswesen. Es kommt immer auf die Details an.

 

Von Profitmaximierung und Kostenreduktion um jeden Preis und zu Lasten der Menschen, seien es Kunden und/oder Mitarbeiter, halte ich allerdings auch nichts.

 

Dafür spielt der Staat in einer funktionierenden Marktwirtschaft eine durchaus wichtige Rolle, aber nicht als Unternehmer und in Form der materiellen Staatsaufsicht. Wir brauchen auch im Gesundheitswesen wirtschaftliche Anreize. Wir brauchen einen Leistungswettbewerb um die Qualität der Versorgung, die Kunden (Patienten) und die Mitarbeiter.

 

Deshalb bin ich für eine Reform der Finanzierung unseres Gesundheitswesens, die diesen Namen wirklich verdient und die zu einem freiheitlichen und nachhaltigen (generationengerechten) und gleichzeitig sozialen und solidarischen Krankenversicherungssystem führt, die längst überholte Aufteilung in Privat- und Kassenpatienten beseitigt, größtmögliche Wahlfreiheit mit der medizinisch notwendigen Vorsorge, Untersuchung und Behandlung verbindet und für angemessene Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sorgt.

 

https://gerstenhoefer.jimdofree.com/reform-der-krankenversicherung/

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen bei Interesse gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen - auch an Herrn Moormann

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland