Religionsfreiheit

E-Mail vom 8.12.2011

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
 
Ihre ausführliche Stellungnahme habe ich erhalten. Vielen Dank dafür.
 
Der Inhalt hat mich allerdings vor allem aus Ihrer Feder doch sehr überrascht. Andererseits auch insofern wieder nicht, als ich ohnehin den Eindruck habe, daß sich die FDP unter ihrer derzeitigen Führung - und zu dieser zähle ich Sie auch - immer weiter von den Grundsätzen des Liberalismus entfernt.
 
Sie werden nicht erstaunt sein, daß ich ein anderes Verständnis von Liberalismus, vom Grundsatz "Im Zweifel für die Freiheit" und vor allem von Religionsfreiheit habe.
 
Zunächst wurden Kopftücher verboten - Symbole anderer Religionen - insbesondere das christliche Kreuz - meines Wissens nicht - und nun verbietet man den Muslimen auch noch das Gebet. Und das nennen Sie liberal.
 
Wo hier der Grundsatz "Im Zweifel für die Freiheit" verwirklicht worden sein soll, kann ich Ihren Ausführungen leider nicht entnehmen. Vielleicht können Sie mir das noch einmal erläutern (lassen).
 
Ist es die (pädagogische) Freiheit der Lehrer, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht wahrnehmen zu müssen? Oder ist es die Freiheit, nicht beten oder anderen beim Gebet nicht zusehen zu müssen? Welche Freiheit wurde Ihrer Meinung nach umgesetzt?
 
"Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo die Freheit des anderen beginnt." So oder ähnlich hat es wohl der Liberale Immanuel Kant formuliert.
 
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie kann die Freiheit eines Menschen dadurch beeinträchtigt werden, daß andere Menschen beten.
 
Selbstverständlich dürfen die nicht betenden Schüler nicht diskriminiert und beschimpft werden. Das gebietet nicht nur die negative Religionsfreiheit. Dies damit zu erreichen, daß man den Schülern, die beten wollen, kurzerhand das Gebet verbietet, ist aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig und unangemessen.
 
Nur am Rande: Wurde denn den Angehörigen anderer Glaubensrichtungen auch das Gebet verboten? Damit wäre denn dann zumindest dem Gleichbehandlungsgrundsatz genüge getan. Ich gehe aber davon aus, daß dies nicht geschehen ist. Es würde die Angelegenheit nach meiner Überzeugung auch nicht wirklich besser machen.
 
Ist es nicht tatsächlich eher so, daß hier Lehrer, Schulleitung, Schulverwaltung und Schulaufsicht versagt haben bzw. den Weg des geringsten Widerstandes beschreiten wollten und darin nun auch noch vom Bundesverwaltungsgericht bestärkt wurden?
 
Erstens ist es schon schlimm genug, daß es einerseits Schulen mit einem deutlich über 50 Prozent liegenden Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund bzw. Sprachschwierigkeiten  - das gilt leider inzwischen auch verstärkt für Kinder deutscher Abstammung - gibt, während es gleichzeitig in erreichbarer Nähe Schulen gibt, bei denen dieser Anteil genauso deutlich unter 50 Prozent liegt. Hier haben für mich sowohl Schulpolitiker als auch Schulbürokratie kläglich versagt und einer Ghettobildung Vorschub geleistet, die nun zu Lasten aller Schüler, der Lehrer und der Eltern geht. (Bei Kindertageseinrichtungen ist es leider ganz ähnlich.)
 
Zweitens ist es ein Armutszeugnis für die Ausbildung und die Qualität von Lehrern, die sich auch schon mal gern Pädagogen nennen (lassen), wenn sie nicht in der Lage  sind, gerade an Schulen mit vielen verschiedenen Religionen, Kulturen und Nationalitäten für Toleranz und ein friedliches Miteinander zu werben und zu sorgen.
 
Drittens ist es eine Schande für unser Land, wenn in einer Schule kein Raum zu finden sein soll, in dem Menschen ihr Gebet verrichten können, wenn man ihnen das Gebet in der Öffentlichkeit schon nicht ermöglichen will/kann. Darüber hinaus halte ich es auch für unglaubwürdig und nicht nachvollziehbar.
 
Wo ist hier das Bemühen um Integration? Wo ist hier zwischen verschiedenen Weltanschauungen/Religionen vermittelt worden? Versteht die FDP inzwischen unter Integration auch Assimilation? Ich nicht.
 
Mit freundlich-liberalen Grüßen und in der Hoffnung, daß die FDP wieder zur Bürgerrechtspartei wird
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
 
 
Übrigens setze ich mich nicht für ein multikulturelles Zuammenleben ein, denn dann wäre ich wahrscheinlich Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, sondern engagiere ich mich für eine pluralistische Gesellschaft, den interkulturellen und interreligiösen Dialog und die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Verfassung.

E-Mail vom 8.12.2011

Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,

 

vielen herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

 

Ich kann nachvollziehen, wieso der Presseartikel Ihre Aufmerksamkeit gewonnen hat. Es freut mich, dass Sie sich so engagiert für die Sache des Liberalismus und für ein multikulturelles Zusammenleben in der Bundesrepublik  einsetzen. Sie haben Recht : Artikel 4 unseres Grundgesetzes gebietet die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Darüber hinaus gewährleistet es auch die ungestörte Religionsausübung. Damit umfasst dieses Grundrecht die positive, wie auch negative Religionsfreiheit.

 

Grundsätzlich ist ein Schüler aufgrund der im Grundgesetz garantierten Glaubensfreiheit auch berechtigt, außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule ein Gebet zu verrichten, wenn dies einer Glaubensregel seiner Religion entspricht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht auch nicht in Frage gestellt sondern ausdrücklich in einem obiter dictum festgestellt. Schulen haben vielmehr die Aufgabe zwischen den verschiedenen Weltanschauungen zu vermitteln, ohne dabei eine Bewertung der einzelnen Glaubensrichtung vorzunehmen.

 

Das ist der grundsätzliche Fall. Da aber jedes Verfahren mit einer Einzelfallentscheidung endet, müssen diese Grundsätze anhand des konkreten Falles abgewogen werden. Daher kommt es entscheidend auch auf die Verhältnisse an, die in der in Frage stehenden Schule herrschen. In dem besagten Fall handelt es sich nämlich um eine Schule mit Schülern verschiedener religiöser Überzeugungen.  Da bestand von vornherein schon ein latentes Risiko eines gestörten Schulfriedens.  Hinzu gekommen ist dann das Gebet einiger Schüler muslimischen Glaubens, die aufgrund des Fehlens einer Ausweichmöglichkeit  auf dem Schulflur ihr Gebet verrichteten, bis es ihnen die Schule untersagte.

 

Dies hat nach tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, an die das Bundesverwaltungsgericht gebunden war, zu äußerst heftigen Konflikten zwischen den muslimischen Schülerinnen und Schülern geführt, da der betende Teil der Schüler dem anderen vorwarf, diese würden sich nicht entsprechend des Korans verhalten.  Eine durch die Schule gestattete Ausübung der Gebete hätte die Konfliktlage verschärft und es wäre zu befürchten gewesen, dass der Schulfrieden erheblich gestört werden würde und allein durch erzieherische Maßnahmen nicht mehr unter Kontrolle zu bringen wäre.

 

Da es der Schule aus organisatorischen Gründen nicht möglich war, einen eigenen Raum für die Ausübung der Gebete zur Verfügung  zu stellen, entschied das Gericht, dass im konkreten Fall die Wahrung des Schulfriedens schützenswerter war als die Gewährung der ungestörten Religionsausübung.  Das entspricht auch eher dem Grundsatz: „Im Zweifel für die Freiheit“. Aus diesem Grund halte ich daher die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht auch für richtig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

 

 

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB

Bundesministerin der Justiz

Landesvorsitzende der FDP-Bayern

Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Telefon: 030 - 227 71903
Telefax: 030 - 227 76402

E-Mail vom 1.12.2011

Liebe Frau Leutheusser-Schnarrenberger, liebe Parteifreunde,
 
als ich die folgende Nachricht zunächst gehört und dann gelesen habe, traute ich erst meinen Ohren und dann auch meinen Augen nicht mehr.
 
Gilt Artikel 4 unseres Grundgesetzes nicht mehr? Haben wir Glaubens- und Bekenntnisfreiheit inzwischen der "christlich-abendländischen Kultur" geopfert?
 
Und da wundern wir uns über Zulauf zum und gewalttätiger werdenden Rechtsextremismus?
 
Was sagt die Bürgerrechtspartei FDP dazu? Bisher habe ich noch nichts gehört oder gelesen.
 
Werden wir uns als liberale Partei dazu kritisch äußern? Ich denke, falls wir uns noch als Partei des organisierten Liberalismus verstehen, dann sollten wir das in aller Deutlichkeit tun.
 
Kann der Schulfrieden - was auch immer das sein mag - über einem Grundrecht stehen? Da waren doch wohl Lehrer, die sich auch gern Pädagogen nennen lassen, entweder nicht willens oder in der Lage, ihre Arbeit ordentlich zu machen. So wird Integration nicht funktionieren.
 
Ich sehe einer offiziellen Reaktion der FDP mit großem Interesse entgegen.
 
Freundlich-liberale Grüße nach Berlin
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
 

Bundesverwaltungsgericht Muslim darf in Schule nicht beten

30.11.2011 Ein 18 Jahre alter Muslim darf an seiner Schule nicht gen Mekka beten. In dem mehrjährigen Streit entschied das Bundesverwaltungsgericht, der Junge müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen. Sonst sei der Schulfrieden gestört.

 
 

Ein junger Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch die Klage des 18 Jahre alten Schülers zurück. Der Gymnasiast müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat.

Die Richter betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Damit sei nicht ausgeschlossen, dass an anderen Schulen öffentlich gebetet werden dürfe. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann sagte: „Die Schule muss sehen, ob es wirklich zur Wahrung des Schulfriedens nötig ist, die Glaubensfreiheit einzuschränken.“

Jahrelanger Rechtsstreit

Das Gericht verwies in diesem Fall auf die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen an. Da dies zu Konflikten geführt habe, habe die Schulleitung einschreiten müssen. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen, sagte der Vorsitzende Richter (Az.: BVerwG 6 C 20.10).

An der Schule mit Jungen und Mädchen knapp 30 verschiedener Nationalitäten nutzten acht muslimische Schüler die Pause, um auf dem Schulflur gen Mekka zu beten - vor den Augen staunender Mitschüler. Die Schulleitung untersagte die Gebete. Doch der Schüler Yunus gab sich nicht zufrieden und zog vor Gericht.

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin bekam er zunächst Recht, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sah die Sache aber anders und urteilte, die Schule dürfe den muslimischen Schülern ihr rituelles Gebet verbieten. Diese Auffassung wurde jetzt durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigt.