Junge Liberale oder Junge Libertäre?

Die Jungen Liberalen NRW haben eine Kampagne gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter dem Motto "Wir haben genug von Skandalen, Verschwendung und einseitiger Berichterstattung" und auf change.org eine Petition dazu gestartet.

 

Sie wollen eine Änderung des Systems. Geht es ihnen nur um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder geht es ihnen - wie anderen "Systemgegnern" - um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung?

 

Sie schreiben in ihrer Kampagne von der GEZ und von Zwangsbeitrag, wie es auch die Vertreter der Partei "AfD" immer wieder machen, fehlt nur noch der Begriff "Lügenpresse".

 

Dabei wissen sie ganz genau, daß die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und die Rundfunkgebühren bereits zum 31. Dezember 2012 zugunsten des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices und des Rundfunkbeitrags abgeschafft wurden.

 

Bisher war ich sehr froh, daß aus den Jungen Liberalen keine Jungen Frei(heitlich)en Demokraten geworden sind. Leider tummeln sich vor allem bei den Jungen Liberalen NRW anscheinend immer mehr Libertäre: "jung.liberal.kapitalistisch."

 

So halte ich vor allem Alexander Steffen nicht für einen Liberalen, sondern für einen Libertären. Daher war ich auch sehr froh darüber, daß er nicht zum Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen gewählt wurde. Er wäre wohl besser bei der parteiunabhängigen Jugendorganisation Liberty Rising aufgehoben.

 

Jens Teutrine habe ich in seiner Zeit als Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen für einen Liberalen gehalten. Seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist ihm in dieser Hinsicht nicht gut bekommen. Er hat sich zu sehr von Frank Schäffler beeinflussen lassen. Leider.

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde nach der Zeit des Nationalsozialismus und der sogenannten Gleichschaltung der Presse und des Rundfunks (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP), Reichskultur- und -rundfunkkammer) im Zuge der Entnazifizierung und Demokratisierung von den West-Alliierten nach britischem Vorbild (British Broadcasting Corporation/BBC) unter der Leitung von Hugh Greene aus gutem Grund eingeführt.

 

Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sogenannten Rundfunk-Urteile, prägen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu gehören dessen Notwendigkeit und gesicherte Existenz, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung.

 

Dieser Grund seiner Einführung ist nicht entfallen - eher im Gegenteil. Er dient unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, von der sich einige verabschieden wollen, ohne sich zu trauen, dies deutlich zu sagen.

 

Gerade diejenigen, die seine Abschaffung am lautesten fordern, sind das beste Argument für seine Beibehaltung.

 

Die durchaus berechtigte Kritik an Mißständen ist keine Rechtfertigung dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beseitigen zu wollen.

 

Was sind die wahren Motive? Welche Ziele werden damit verfolgt? Wessen Interessen werden hier vertreten? Wem nutzt es?

 

Sicher kann und muß man über die eine oder andere Reform diskutieren. Eine vollständige Systemänderung wäre allerdings falsch und ist vor allem nicht liberal.

 

Liberale treten nämlich für die Vielfalt der Meinungen ein und dies bedeutet, daß man diese Meinung nicht nur äußern und verbreiten darf, sondern auch, daß es eine realistische Chance dafür gibt.

 

Dazu dient der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der unterschiedlichen Meinungen und Gesellschaftsgruppen Gehör verschaffen soll.

 

Die Rolle der Journalisten und Medien quasi als vierte Staatsgewalt halte ich für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung für äußerst wichtig.

 

Hier kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seiner politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit eine besondere Rolle zu.

 

Die Presse- und Rundfunkfreiheit setzt journalistische Sorgfalt und einen verantwortungsbewußten Umgang mit den journalistischen Darstellungsformen voraus.

 

So sollten nach meiner Überzeugung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgrund der gegebenen Unabhängigkeit sachliche und überparteiliche Beiträge im Vordergrund stehen.

 

Dabei geht es nicht um politische Neutralität - ganz im Gegenteil. Meinungen sollten aber eher in den Hintergrund treten und auch immer sehr deutlich gekennzeichnet werden.

 

Manchmal ist es schade, wenn man sehen muß, daß für den Grundsatz "Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten." und damit für Einschaltquoten eine gewisse Objektivität geopfert wird.

 

Nun weiß ich, daß es Objektivität nicht wirklich gibt. Jede Wahrheit ist subjektiv und liegt bekanntlich im Auge des Betrachters.

 

Umso wichtiger ist aber das ständige Bemühen um Ausgewogenheit und darum im Sinne des rechtsstaatlichen Grundsatzes "Audiatur et altera pars" jeder Seite Gehör zu verschaffen.

 

Die öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Informations- und Bildungsauftrag und die Aufgabe, ganz bewußt auch und gerade Minderheiten Geltung zu verschaffen - auch im Unterhaltungsprogramm.

 

Es kann und darf nicht nur das gesendet werden, das die höchsten Werbeeinnahmen erzielt.

 

Leider hat das selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon zu sehr Einzug gehalten. Werbung und vor allem Werbeunterbrechungen, aber auch Werbeeinblendungen und gesprochene Werbung mitten in einer Sendung oder im Abspann haben für mich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichts zu suchen.

 

Im Sinne unserer pluralistischen Demokratie ist es gut, daß es einen solchen Rundfunk gibt, der von wirtschaftlichen Einzelinteressen unabhängig ist und in dem wirtschaftliche Interessen nicht im Vordergrund stehen.

 

Der privat-rechtliche Rundfunk muß und will Gewinne erzielen. Das kann er nur, wenn er genügend Werbepartner findet.

 

Diese wiederum schalten nur Werbung, wenn die richtigen Zielgruppen in entsprechender Größe erreicht werden.

 

Der privat-rechtliche Rundfunk hat also ein großes Interesse daran, Sendungen zu machen, die möglichst viele Menschen ansprechen. Minderheiten spielen da eher eine untergeordnete Rolle.

 

Eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre verfassungswidrig und spielt radikalen und extremistischen Kräften in die Hände.

 

Nichtsdestotrotz bin ich davon überzeugt, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch sparsamer und wirtschaftlicher seinem Informations- und Bildungsauftrag nachkommen kann. Brauchen wir 74 öffentlich-rechtliche Radiosender?

 

Es gibt einen Unterschied zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privat-rechtlichen Rundfunk. Das scheinen inzwischen viele Führungskräfte und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vergessen zu haben.

 

Die Art der Finanzierung bringt eine Verantwortung mit sich, die die sich aus der Presse- und Rundfunkfreiheit ohnehin ergebende Verantwortung noch einmal weit übersteigt.

 

Immer wieder taucht die Forderung auf, daß diejenigen, die die Rundfunkbeiträge zahlen müssen, eine Möglichkeit bekommen, die Entscheidungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitzubestimmen.

 

Die Rolle der Beitragszahler, der Zuschauer und Zuhörer muß deutlich gestärkt werden - gegenüber den Verwaltungs- und Rundfunkräten, den Intendanten und Programmdirektoren.

 

Wir brauchen eine wirksame Kontrolle durch die Beitragszahler - zusätzlich zu den Rundfunkräten, die für ein ausgewogenes und parteipolitisch und weltanschaulich neutrales Programm zu sorgen haben.

 

Gefordert wird zum Beispiel eine Wahl der Mitglieder der Rundfunkräte. Eine Wahl dieser Räte halte ich für problematisch. Eine Verhältniswahl würde es zwar auch ermöglichen, verschiedene Gruppierungen zu beteiligen, aber Rundfunkräte haben für mich doch eine etwas andere Funktion.

 

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht's nicht um Mehrheitsmeinung, um Mehrheitsrundfunk, um Mainstream, dafür gibt's den privat-rechtlichen Rundfunk, sondern um politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit, um Vielfalt und vor allem um Minderheiten.

 

Man könnte aber zum Beispiel zusätzliche Zuschauer- und Zuhörerbeiräte - analog der Idee der Bürgerräte - etablieren, für die ich allerdings keine Wahl, sondern auch eher das Losverfahren vorsehen würde.

 

Es werden immer für einen bestimmten Zeitraum aus dem jeweiligen Kreis der Zahler der Rundfunkbeiträge Mitglieder dieser Beiräte ausgelost. Dabei würde ich immer nur ein Drittel durch neue Mitglieder ersetzen, damit eine gewisse Kontinuität gewahrt wird und das Gremium nicht jedes Mal quasi bei null mit seiner Arbeit anfängt.

 

Worüber man sicher nachdenken kann und sollte, ist die Frage, ob die Zusammensetzung der Rundfunkräte noch zeitgemäß ist. Sind tatsächlich alle aktuell relevanten Gruppen/Interessen vertreten und auch ausreichend repräsentiert? Sind Organisationen vertreten oder überrepräsentiert, die nicht mehr die Relevanz wie früher haben?

 

Auch wenn im Mittelpunkt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildungs- und Informationsauftrag stehen muß, darf er nicht zu einem reinen Nachrichtensender werden, sondern muß seinen Auftrag auch mit Unterhaltungsformaten erfüllen können.

 

Es geht um Unterhaltung für verschiedene Zielgruppen, auch für Zielgruppen, die nicht besonders kaufkräftig oder sehr klein und daher weniger interessant für die Werbewirtschaft sind.

 

Übrigens soll auch das Unterhaltungsprogramm letztendlich dem Bildungs- und Informationsauftrag dienen. Deshalb gehören auch Unterhaltungssendungen, Spielfilme und Fernsehserien zum Programm eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

 

Dafür genügen allerdings deutlich weniger Fernseh- und  Radiosender, trotzdem brauchen wir einen Wettbewerb auch innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nicht nur mit den privaten Sendern.

 

Der Österreichische Rundfunk (ORF) sollte nicht Vorbild für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland werden. Deshalb bin ich gegen die Abschaffung des ZDF, gegen eine Fusion von ARD und ZDF, aber auch gegen die Vielzahl an Fernseh- und Hörfunkprogrammen der ARD. Sind neun Landesrundfunkanstalten noch zeitgemäß?

 

Regionale Unterschiede und Besonderheiten könnte man auch anders Geltung verschaffen. Ich halte zum Beispiel zwei statt zwölf öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme, die miteinander im Wettbewerb um Zuschauer stehen, durchaus für ausreichend.

 

Das nenne ich eine Reform, eine liberale Reform. 

Kulturauftrag sichert Zukunftsfähigkeit

Die Reformideen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind existenzgefährdend

 

1. Februar 2024

Von Gerhart Baum

 

Ein von den Bundesländern eingesetzter Zukunftsrat hat grundlegende Strukturreformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgeschlagen. Der langjährige Innenminister und engagierte Kulturpolitiker Gerhart Baum (FDP) setzt sich im Folgenden mit der Rolle der Kultur, vor allem der Musik, bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinander.

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist in die Defensive geraten, und zwar so, daß nicht nur einzelne Mißstände kritisiert werden, sondern das ganze System. Er wurde und wird benutzt zu parteipolitischer Annäherung an gefährliche populistische, systemverachtende Strömungen - bis hin zu dem Vorwurf, es gäbe keine Meinungsfreiheit mehr und sein Programm sei "unausgewogen". Diese Kritiker wollen ihn umbauen, sein Programmspektrum beschränken und die Rundfunkfreiheit einschränken. Sie wollen Einfluß nehmen auf das Programm. Ein Hebel dieser Kritiker ist, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch die notwendige Finanzierung zu versagen.

 

Es ist Zeit, den ÖRR gegen existenzgefährdende Kritik zu verteidigen. Seine Aufgabe ist heute so wichtig wie bei seiner Gründung: die Förderung und Sicherung der Demokratie. Unser Land, die ganze Welt - sie befinden sich in Krisen. Die Freiheit ist bedroht, die Demokratien sind bedroht. Der Frieden ist gefährdet. Es sind Bedrohungen wie wir sie in dieser Ballung nicht erlebt haben. Mit ihren Kernaufgaben müssen die Sender der Situation Rechnung tragen, also noch umfassendere Information und Beiträge zur Meinungsbildung liefern. Ich meine Information darüber, was in der Welt vor sich geht - Informationen auch über Situationen, wo es noch nicht brennt. Entwicklungen, die vielen Menschen in ihrer Unübersichtlichkeit Angst machen, etwa im Bereich der neuen Technologien. Wir stehen mitten in weltweiten Veränderungsprozessen. Aufklärung, Wissensvermittlung durch konsequente Wahrnehmung des Bildungs- und Beratungsauftrages ist geboten. Der Kulturauftrag muß nicht nur in seiner Bedeutung für den einzelnen Menschen gesehen werden, sondern in seiner Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft.

 

Der Vorschlag des Zukunftsrates wird diesen Aufgaben nicht gerecht. Er schwächt sie, auch wenn er von dem Demokratieauftrag ausgeht. Er enthält eine Reihe nützlicher Anregungen und Vorschläge, die akzeptabel und zumindest diskutabel sind. Sie werden und müssen uns weiter beschäftigen, vor allem auch uns in den Gremien. Aber er enthält eine fundamentale Fehleinschätzung, nämlich die, als könne man mit einem neuen Zentralsender die Demokratie stärken - ein Zentralsender wie das ZDF mit neun Landesrundfunkhäusern.

 

Dieser Vorschlag würde zwar eine ganze Reihe von Problemen lösen. Der Ansatz ist gerechtfertigt, aber nicht die Lösung des Problems. Der berechtigte Ansatz ist darin zu sehen, daß der ARD-Verbund nicht hinreichend kontrolliert und rechtlich abgesichert ist - schon lange ein Ärgernis. Zur Lösung dieses Problems bedarf es keiner neuen Superanstalt. Rechtliche Absicherung und Kontrolle der ARD kann auf andere Weise hergestellt werden.

 

Entscheidend aber ist: Diese neue Konstruktion würde tragende Prinzipien unserer Demokratie verletzen, so die Aufteilung von Macht. Es entstünde eine Programm- und eine Finanzmacht sondergleichen. Es entstünde Medienmacht. Die neue Anstalt hätte die Kompetenz die gesamten Bundesprogramme, auch aller Sparten- und Mediathekenprogramme zu steuern und die Mittel an die neun Landesrundfunkanstalten zu verteilen. Diese würden vor allem beschränkt auf regionale Berichterstattung. Den Ländern wurde im Grundgesetz aber aus gutem Grund die alleinige Zuständigkeit für das Rundfunkrecht zugesprochen. Es sollte pluralistisch geprägt sein. Föderalismus ist manchmal beschwerlich, aber ein Wesenselement unserer Grundrechtsordnung.

 

Die vom Zukunftsrat angestrebte Vereinfachung würde in Wahrheit zu einer Verarmung führen. Eine zentrale Kulturredaktion, eine Musikredaktion statt der Vielfalt dieser Redaktionen in neun Anstalten, die heute einzeln oder im Zusammenwirken den Kulturauftrag in seiner Vielfalt erfüllen. Soll denn künftig die Erfüllung des Kulturauftrags von einer zentralen Stelle entschieden und finanziert werden? Diese Frage stellt sich auch in Bezug auf alles andere. Übrigens haben die Länder nach dem Grundgesetz auch die Kulturhoheit. Die gebotene Vielfalt wird den Medienstaatsverträgen und Rundfunkstaatsverträgen geregelt.

 

Läßt sich das Regionale von dem Zentralen überhaupt so strikt trennen? Was ist denn zum Beispiel "Kultur von regionaler Bedeutung"? Natürlich müssen die Sender auf das eingehen, was in ihrem Sendegebiet kulturell geschieht und es auch fördern. Das tun sie ja auch. Vieles würde gar nicht verwirklicht, ohne Unterstützung der Sender. Aber Kultur ist doch viel mehr als das. Es gibt auf der Welt kaum eine solche Vielfalt an kulturellen Entwicklungen wie in unserem Lande. Wir sind, wie das, Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt hat, ein Kulturstaat. Grenzen des Sendegebiets oder gar Landesgrenzen spielen keine Rolle. Unsere herausgehobenen Kultureinrichtungen haben Weltgeltung, oder zumindest Geltung über ihre Region hinaus - unabhängig davon, wo ihr Sitz ist.

 

Diese Sichtweise des Zukunftsrates setzt sich fort bis hin zu den Klangkörpern. Sie werden vom Zukunftsrat der regionalen Sichtweise untergeordnet, so als ob sie ihre Existenz als ungelöstes Problem ansehen würden. Aber sie sind Klangkörper mit überregionaler Bedeutung, unabhängig davon, daß auch die Regionen selbst auf solche Angebote wohl einen Anspruch haben. Auch haben wir es bei den großen Bundesländern mit Regionen zu tun, die in ihrer Dimension und Bevölkerungsstärke einige wichtige Staaten der EU übertreffen.

 

Eigentlich beantwortet der Rat die "offene Frage", die er stellt, selbst, wenn er feststellt, "daß die Klangkörper einen wertvollen Beitrag zum Musikleben darstellen, das in Europa seinesgleichen sucht". Er folgt damit der UNESCO, die dieses historisch gewachsene System dem "immateriellen Erbe der Menschheit zugeordnet hat, im Wissen, dass wir damit ein Alleinstellungsmerkmal haben. Wir haben in Deutschland eine unvergleichbar reiche Musiklandschaft." Eine Überführung der Klangkörper in andere Trägerschaften, wie vom Zukunftsrat überlegt, ist unrealistisch. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt, bei der in Gang gekommenen Programmreform, diese hier genannten Prinzipien zu beachten. Es sieht nicht unbedingt danach aus. 

Schluß mit dem Rundfunkbeitrag - Jeder soll selbst entscheiden!

 

Das Problem

 

Wir fordern die Abschaffung des verpflichtenden Rundfunkbeitrags ("GEZ") und die Einführung eines freiwilligen, nutzungsabhängigen Modells. Jeder Bürger soll selbst entscheiden dürfen, ob er die Angebote von ARD, ZDF & Co. finanzieren möchte - oder nicht.

 

Begründung:

 

Der Rundfunkbeitrag ist eine Zwangsabgabe, die aktuell jeden Haushalt in Deutschland mit über 18 Euro im Monat belastet - unabhängig davon, ob die Angebote überhaupt genutzt werden.

 

Ungerecht: Menschen, die Streaming-Dienste, private Sender oder gar keine Medien nutzen, zahlen trotzdem.

 

Unzeitgemäß: In Zeiten von Netflix, YouTube & Co. gibt es ausreichend freie Auswahl.

 

Belastung: Für viele Familien, Alleinerziehende und Rentner ist der Beitrag eine echte Zusatzbelastung.

 

Fehlende Transparenz: Die Milliarden-Einnahmen fließen in ein aufgeblähtes System mit über 20 Sendern, anstatt in schlanke, moderne Medienangebote.

 

Wir sind überzeugt: Öffentlich-rechtliche Angebote können auch freiwillig, durch Abonnements oder steuerfinanzierte Basisversorgung finanziert werden - ohne Bürger zu zwingen.

 

Unser Ziel:

 

Abschaffung des Pflichtbeitrags

 

Reform des öffentlich-rechtlichen Systems hin zu freiwilliger Finanzierung und echter Transparenz

 

Entlastung von Millionen Haushalten in Deutschland 

Deutscher Journalisten-Verband, Danke, Herr Baum!, 19. März 2021

 

Die Welt, Gerhart Baum lehnt Rundfunk-Reformpläne aus der FDP ab, 4. Dezember 2022

 

Deutschlandfunk Kultur, ÖRR: FDP-Politiker Baum kritisiert Forderungen seiner Partei, 5. Dezember 2022