AfD-Verbot - Zeit wird´s

Werden sich der 21. Deutsche Bundestag und die neue Bundesregierung endlich dazu entschließen, ein Verbotsverfahren gegen die Partei "AfD" einzuleiten?

 

Es darf nicht sein, daß Nationalisten, Faschisten und Rechtsextremisten mit Hilfe von "Protestwählern", "Wutbürgern", "besorgten Bürgern" und "Querdenkern" unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen.

 

Wer aus guten Menschen das Schimpfwort "Gutmenschen" macht und verwendet, der diskreditiert sich selbst und verabschiedet sich aus dem Kreis mündiger und demokratischer Bürger.

 

Die freiheitliche oder liberale Demokratie basiert zwar auf dem Mehrheitsprinzip, sie erlaubt der jeweiligen Mehrheit aber nicht alles. Es gibt Grenzen, die durch die Verfassung gesetzt werden.

 

Gerade in Deutschland hat dies mit den Erfahrungen zu tun, die während der Zeit der sogenannten Weimarer Republik gemacht wurden.

 

Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 hat es seinerzeit den Feinden der freiheitlichen Demokratie, den Nationalsozialisten sehr leicht gemacht, die Macht zu übernehmen, eine Diktatur zu errichten und alle Menschen zu verfolgen und zu töten, die nicht ihrem Menschen- und Weltbild entsprachen.

 

Diese Fehler wollte man mit dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 nicht wiederholen.

 

Die Partei "AfD", im Jahr 2013 als "europaskeptische", wirtschafts- und nationalliberale und in Teilen deutschnationale Partei gegründet, hat sich in den vergangenen 12 Jahren in eine NSDAP in spe verwandelt.

 

Von den 18 Gründern sind inzwischen 13 aus der Partei ausgetreten. Dazu zählen Konrad Adam, Markus Keller, Bernd Lucke und Norbert Stenzel. Zwei Gründer leben nicht mehr.

 

Die Aussteiger aus der Partei "AfD" sprechen für sich selbst und für ein Parteiverbot:

 

Nicolai Boudaghi, Alexander Dilger, Dirk Gaw, Hans-Olaf Henkel, Christian Hirsch, Uwe Kamann, Sieghard Knodel, Steffen Königer, Jörn Kruse, Alexander Leschik, Jörg Meuthen, Mario Mieruch, Georg Pazderski, Marco Schild, Franziska Schreiber, Mirko Welsch, Bernhard Wildt und André Yorulmaz

 

Gegen eine Partei, von der der Verfassungsschutz drei Landesverbände für gesichert rechtsextrem hält und alle anderen Landesverbände verdächtigt, rechtsextrem zu sein, und daher beobachtet, muß ein Verbot beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.

 

Für solche Fälle wurden der Verfassungsschutz und diese Möglichkeit geschaffen.

 

Richtig ist, daß eine Partei nicht durch eine politische Mehrheitsentscheidung verboten werden kann. Auch das ist Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

 

Das war im Jahr 1933 anders. So konnte die NSDAP alle anderen Parteien verbieten.

 

"Gleichschaltung" nannte man die Maßnahmen, zu denen auch das Verbot der Parteien gehörte. Ein Ziel, das wohl auch von der Partei "AfD" verfolgt wird.

 

Aus gutem Grund ist ein Verbot heute an konkrete Voraussetzungen geknüpft, aber durch das Bundesverfassungsgericht möglich.

 

Diese Möglichkeit muß genutzt werden, bevor es zu spät ist. Sie wurde auch in der Vergangenheit schon zweimal genutzt und da war die Gefahr einer Machtübernahme deutlich geringer, als sie es heute ist.

 

Dafür war der Terror des nationalsozialistischen Führerstaats noch wesentlich präsenter, als er es heute ist.

 

Für sehr viele, zu viele Menschen scheinen die Schrecken dieser Diktatur und des von ihr begonnenen Krieges und dessen Folgen - einschließlich der Vertreibung vieler Menschen aus ihrer Heimat und der Teilung Deutschlands - schon zu lange zurückzuliegen und in Vergessenheit geraten zu sein.

 

Hier haben unsere Bildungs-, Erziehungs- und Schulpolitiker leider kläglich versagt. Dies darf nicht zu Autoritarismus, Chauvinismus, Fremdenfeindlichkeit, einem patriarchalen Weltbild, Rassismus, völkischem Denken und die Abkehr von den Bürger- und Menschenrechten führen.

 

Weder der 30. Januar noch der 23. März 1933 dürfen sich in der einen oder anderen Art wiederholen.

 

Für Vielfalt, Demokratie und Menschlichkeit, gegen Haß, Hetze und Gewalt!

 

 

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