Bildung einer Drohverlustrückstellung - Versäumnis?

Bis heute liegt mir keine Antwort der Ministerin vor. Gut, daß sie über kein Landtagsmandat verfügt und daher nicht Ministerpräsidentin werden konnte. Obgleich mich Hendrik Wüst, Hobbyjäger, zurückgetretener Generalsekretär der CDU Nordrhein-Westfalen, bisheriger Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Mitverfasser des Positionspapiers "Moderner bürgerlicher Konservatismus - Warum die Union wieder mehr an ihre Wurzeln denken muss", auch nicht überzeugt.

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Montag, 19. Juli 2021 12:11
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Betreff: Bildung einer Drohverlustrückstellung - Versäumnis?

 

An die

Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Frau Ina Scharrenbach

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

 

den als pdf-Datei angehängten Brief habe ich am vergangenen Samstag von Herrn Hubert Portz, Kämmerer der Stadt Elsdorf, bekommen.

 

Können Sie die Richtigkeit der Aussagen bestätigen, die sich auf die nordrhein-westfälische Landesregierung beziehen?

 

Wie kann und warum darf eine Gemeinde Gelder verplanen und ausgeben, von denen klar ist, daß sie möglicherweise zurückgezahlt werden müssen?

 

Wie ist das von Herrn Portz und damit von der Stadt Elsdorf beschriebene Vorgehen mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vereinbar? Gilt § 88 GO NRW nicht mehr?

 

Warum weist die Landesregierung Gemeinden auf eine Klage, ein laufendes Gerichtsverfahren und die Möglichkeit der Rückzahlungsverpflichtung nach gerichtlicher Entscheidung hin, wenn dies keine Konsequenzen hat und anscheinend auch zu keinen Konsequenzen zu führen braucht?

 

Ist die Tatsache, daß eine Gemeinde die erforderliche Drohverlustrückstellung nicht bilden kann, weil von einem Haushalt von 65 Millionen Euro 64,2 Millionen Euro für verpflichtende Aufwendungen genutzt werden müssen, mit dem Konnexitätsprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip zu vereinbaren?

 

Nun werden die Bürger mit Steuererhöhungen belastet, weil die Gemeinde, der Staat mehr Geld ausgegeben hat, als ihm zur Verfügung gestanden hat bzw. steht.

 

"Ich verpflichte mich, daß ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Elsdorf erfüllen werde."

 

Ist es aktuell nicht so, daß der Staat preisgünstiger an Geld kommt als seine Bürger? Wäre es nicht im Sinne dieser Verpflichtung gewesen, wenn der Staat Kredite aufgenommen hätte, um seinen Aufgaben nachzukommen, ohne jetzt seine Bürger zu nötigen, möglicherweise Schulden mit höheren Zinsen machen zu müssen?

 

Wie sehen Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, wie sieht die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen den Sachverhalt?

 

Halten Sie die Maßnahmen, die genannt werden, um den Haushalt der Stadt Elsdorf zu sanieren und die Stadt wieder handlungsfähig zu machen, für glaubwürdig und zielführend? Der amtierende Bürgermeister, der - so mein Eindruck - sich nun hinter seinem Kämmerer versteckt, verspricht entsprechende Maßnahmen seit seiner ersten Wahl am 13. September 2015 und hat sich die Erhöhung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer durch die Ansiedlung neuer Unternehmen ganz groß als Chefsache auf die Fahnen geschrieben.

 

Warum sollte nun etwas funktionieren, das seit fast sechs Jahren offensichtich zu keinen Erfolgen geführt hat?

 

Wäre es unter den gegebenen Umständen nicht doch sinnvoll, wenn Ihr Ministerium gemäß § 124 GO NRW einen Beauftragten bestellen würde, der alle Aufgaben der Gemeinde auf ihre Kosten wahrnimmt, und gemäß § 125 GO NRW durch Beschluß der Landesregierung ermächtigt würde, den Rat der Stadt Elsdorf aufzulösen, weil eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben nicht gesichert ist?

 

Ich sehe Ihrer Antwort sowohl mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September 2021 als auch auf die Landtagswahl am 15. Mai 2022 mit sehr großem Interesse entgegen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland