Verbindlichkeit der Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Donnerstag, 9. Dezember 2021 09:27

An: 'poststelle@bmi.bund.de'

Cc: 'info@rechtschreibrat.com'; 'poststelle@bkm.bund.de'; 'innenausschuss@bundestag.de'; 'presse@kmk.org'; 'info@vds-ev.de'; 'ministerium@bmbwf.gv.at'; 'edk@edk.ch'; 'bmbf@bmbf.bund.de'

Betreff: E-Mail an die Bundesministerin des Innen und für Heimat: Verbindlichkeit der Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung

 

An die

Bundesministerin des Innern und für Heimat

Frau Nancy Faeser

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

 

zunächst nutze ich diese Gelegenheit, um Ihnen zu Ihrer Ernennung zur Bundesministerin zu gratulieren und Ihnen für Ihre neue Aufgabe viel Erfolg und gutes Gelingen zu wünschen.

 

Ich hoffe vor allem, daß Sie deutlich entschiedener als Ihr Vorgänger gegen jeden Extremismus und Fanatismus und gegen Haß und Hetze - auch im Internet - vorgehen werden. Leider bin ich da mit Blick auf unseren Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahren sehr enttäuscht worden.

 

Nun aber zum aktuellen Anlaß, Ihnen zu schreiben:

 

Da Ihr Vorgänger es leider nicht für nötig gehalten hat, mir zu antworten, wende ich mich nun vertrauensvoll mit meiner folgenden Anfrage an Sie in der Hoffnung, daß Sie kommunikativer sind und mir antworten (lassen) werden.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Donnerstag, 7. Oktober 2021 11:37

An: 'poststelle@bmi.bund.de'

Cc: 'internetpost@bundesregierung.de'; 'info@rechtschreibrat.com'; 'poststelle@bkm.bund.de'; 'innenausschuss@bundestag.de'; 'presse@kmk.org'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'rechtsausschuss@bundestag.de'; 'info@vds-ev.de'; 'familienausschuss@bundestag.de'; 'ministerium@bmbwf.gv.at'; 'edk@edk.ch'

Betreff: AW: Verbindlichkeit der Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung

 

An den

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Herrn Horst Seehofer

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

 

anscheinend hatten Sie und Ihre Mitarbeiter - vielleicht aufgrund der Wahl zum Deutschen Bundestag - noch keine Gelegenheit, um mir zu antworten.

 

Bisher hat mich zumindest noch keine Antwort erreicht.

 

Auch wenn Sie möglicherweise nicht mehr lange im Amt sind, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen - auch mit Blick auf die gestrige Berichterstattung:

 

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gendern-christine-lambrecht-spricht-sich-gegen-genderstern-aus-17571688.html

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/lambrecht-genderstern-1.5432224

 

https://www.swp.de/politik/frauenministerin-lambrecht-stellt-klar-genderstern-fuer-bundesbehoerden-kuenftig-tabu-60000131.html

 

https://rp-online.de/politik/deutschland/gendern-bundesjustizministerin-christine-lambrecht-will-keinen-genderstern-in-offizieller-kommunikation_aid-63357569

 

https://www.deutschlandfunk.de/sprache-kein-genderstern-bei-bundesbehoerden.1939.de.html?drn:news_id=1308761

 

https://www.schwaebische.de/ueberregional/politik_artikel,-behoerden-sollen-auf-genderstern-verzichten-_arid,11420099.html

 

Daß sich nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dieses Themas angenommen hat, hat mich doch etwas erstaunt.

 

Nichtsdestotrotz habe ich die Nachrichten aber sehr erfreut zur Kenntnis genommen.

 

Sollte dies nicht für alle Behörden und Institutionen des Staates gelten? Wollen wir demnächst wieder von Bundesland zu Bundesland, von Region zu Region unterschiedliche Regeln der Rechtschreibung haben? Martin Luther läßt grüßen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Dienstag, 20. Juli 2021 13:15

An: 'poststelle@bmi.bund.de'

Cc: 'internetpost@bundesregierung.de'; 'info@rechtschreibrat.com'; 'pesse@kmk.org'; 'poststelle@bkm.bund.de'; 'innenausschuss@bundestag.de'

Betreff: Verbindlichkeit der Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung

 

An den

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Herrn Horst Seehofer

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

 

mit dem Statut des Rats für deutsche Rechtschreibung, verabschiedet am 16. Dezember 2004, wurde meines Wissens festgelegt, daß die Vorgaben dieses Gremiums für alle Körperschaften, Behörden und Einrichtungen unseres Staates in Sachen Rechtschreibung verbindlich sind.

 

Leider konnte ich nicht finden, wer dieses Statut unterzeichnet hat. Da allerdings der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern die Gemeinsame Absichtserklärung zur Neureglung der deutschen Rechtschreibung vom 1. Juli 1996 unterschrieben hat, gehe ich davon aus, daß Sie und Ihr Ministerium für den Rat für deutsche Rechtschreibung und damit auch für unsere Sprache federführend zuständig und verantwortlich sind.

 

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie dazu stehen, daß sich immer mehr Gebietskörperschaften, aber auch andere staatliche Institutionen - wie z. B. Universitäten - eigene Regeln für die Rechtschreibung geben und damit die Einheitlichkeit unserer Sprache systematisch unterlaufen, und ob und gegebenenfalls wie Ihrer Ansicht nach dieses Vorgehen mit den Aufgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung zu vereinbaren sind.

 

Welche Gründe gibt es, die dazu führen, daß anscheinend nicht gegen diese Amtsanmaßung vorgegangen und die Herausgabe eigener Regelwerke und deren Durchsetzung geduldet wird?

 

Vielen Dank für Ihre Auskunft und Mühe.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Montag, 14. Juni 2021 10:22

An: 'internetpost@bundesregierung.de'

Betreff: Zuständigkeit für den Rat für deutsche Rechtschreibung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte teilen Sie mir mit, welches Ressort für den Rat für deutsche Rechtschreibung und damit für die deutsche Sprache zuständig ist.

 

Vielen Dank für Ihre Auskunft und Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: carsten.themann@stadt-koeln.de [mailto:carsten.themann@stadt-koeln.de]

Gesendet: Mittwoch, 9. Juni 2021 12:56

An: wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de

Betreff: AW: Bitte um eine Auskunft zu den Rechtsgrundlagen

 

Sehr geehrter Herr Gerstendörfer,

 

da die Stadt Köln nicht in Rechte Dritter, insbesondere Grundrechte, eingreift, bedarf es für den Leitfaden für eine wertschätzende Kommunikation bei der Stadt Köln keiner ausdrücklichen Rechtsgrundlage.

 

Im Übrigen gilt das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG, zu der insbesondere die Personal- und Organisationshoheit der Gemeinde zählt. In diesem Rahmen kann die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln selbstverständlich auch Vorgaben für die interne und externe Kommunikation der Stadtverwaltung machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Carsten Themann

 

Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Stadthaus Deutz - Ostgebäude

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Dienstag, 8. Juni 2021 19:13

An: Themann, Carsten <carsten.themann@stadt-koeln.de>

Cc: poststelle@bmi.bund.de; poststelle@bmjv.bund.de; info@rechtschreibrat.com; sekr@gfds.de; info@vds-ev.de

Betreff: AW: Bitte um eine Auskunft zu den Rechtsgrundlagen

 

Sehr geehrter Herr Themann,

 

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

 

Leider haben Sie mir die Rechtsgrundlage nicht genannt.

 

Welche Rechtsvorschrift gibt einer Gemeinde das Recht, eine geschlechterumfassende und wertschätzende Kommunikation einzuführen, da das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung die Ansprache von Geschlechtern nicht behandelt?

 

Die Empfehlungen des "Handbuchs der Rechtsförmlichkeit" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz war mir bisher nicht bekannt. Vielen Dank für diese Information.

 

Bisher war ich der Auffassung, daß die Zuständigkeit für die deutsche Sprache auf Bundesebene beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat liegen würde.

 

Ich werde mich dazu noch direkt an die Bundesregierung wenden.

 

Sie schreiben, daß der Deutsche Rechtschreibrat (Rat für deutsche Rechtschreibung?) bisher keine Entscheidung über die Verwendung orthographischer Sonderzeichen getroffen hat. Für mich bedeutet dies, daß solche Sonderzeichen von allen staatlichen Institutionen nicht zu verwenden und nicht vorzuschreiben sind.

 

Sie, Frau Reker und die Stadt Köln sehen dies anscheinend anders. Sehr interessant.

 

Vielen Dank im voraus für die noch fehlende Auskunft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: carsten.themann@stadt-koeln.de [mailto:carsten.themann@stadt-koeln.de]

Gesendet: Montag, 7. Juni 2021 14:26

An: wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de

Betreff: WG: Bitte um eine Auskunft zu den Rechtsgrundlagen

 

Sehr geehrter Herr Gerstendörfer,

 

ergänzend zu der E-Mail von Herrn de Vivie vom 1.6.21 darf ich Ihnen die Stellungnahme des Amtes für Integration und Vielfalt zu Ihrer Frage betr. „Leitfaden für eine wertschätzende Kommunikation bei der Stadt Köln“ zukommen lassen:

 

Die Stadt Köln begründet die Entscheidung der Einführung der geschlechterumfassenden Sprache auf den Empfehlungen des „Handbuchs der Rechtsförmlichkeit“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. In diesem Sinne ist auch die Rechtssicherheit gewährleistet. Der Deutsche Rechtschreibrat hat bisher keine Entscheidung über die Verwendung orthografischer Sonderzeichen getroffen. Vielmehr bekräftigt der Rechtschreibrat in seiner Sitzung am 26.03.2021 seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Da das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung die Ansprache von Geschlechtern nicht behandelt und die Stadt Köln der Auffassung des Rechtschreibrats folgt, ist die Entscheidung über die Einführung der geschlechterumfassenden und wertschätzenden Kommunikation bei der Stadt Köln getroffen worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Carsten Themann

 

Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Stadthaus Deutz - Ostgebäude

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2021 13:11
An: 'stadtverwaltung@stadt-koeln.de'
Cc: 'oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de'; 'poststelle@mhkbg.nrw.de'; 'poststelle@bezreg-koeln.nrw.de'; 'info@rechtschreibrat.com'; 'sekr@gfds.de'; 'info@vds-ev.de'; 'joachim.stamp@landtag.nrw.de'
Betreff: Bitte um eine Auskunft zu den Rechtsgrundlagen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mich würden sehr die jeweiligen Rechtsgrundlagen interessieren, aufgrund derer die Stadt Köln die folgenden beiden Maßnahmen beschlossen bzw. erlassen hat.

 

Zum einen geht es mir um den Leitfaden für eine wertschätzende Kommunikation bei der Stadt Köln, der nach meinem Kenntnisstand unter anderem entgegen den Beschlüssen des Rats für deutsche Rechtschreibung die Benutzung des sogenannten Gendersternchens vorsieht.

 

Wie kommt eine Gemeinde dazu, quasi ein eigenes amtliches Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung herauszugeben?

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Rat_f%C3%BCr_deutsche_Rechtschreibung

 

Zum anderen geht es um die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Leider konnte ich dazu weder in den Verordnungen des Landes noch in dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) etwas finden.

 

Dabei handelt es sich immerhin um eine Regel, die unter anderem von der FDP für verfassungswidrig gehalten wird, die ihrerseits quasi Teil der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist.

 

Bitte teilen Sie mir mit, welche Rechtsgrundlagen Ihrer Auffassung nach eine Kommune dazu ermächtigen, solche Regelungen vorzunehmen.

 

Ich sehe Ihren Ausführungen mit großem Interesse entgegen.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gerstenhöfer