E-Mail vom 28.5.2010

Liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde,
inzwischen habe ich den Medien entnommen, daß es im Bundesministerium für Gesundheit verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Einbeziehung der Privatpatienten in das Arzneimittel-Sparpaket gibt (siehe angehängte Datei).
 
Diese Bedenken kann ich insofern nicht nachvollziehen, als demnach ein Eingriff in Verträge mit Körperschaften des öffentlichen Rechts möglich, mit natürlichen Personen und/oder deren Krankenversicherern in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit nicht möglich ist.
 
Ist das so?
 
Ich denke, daß Sie, lieber Herr Dr. Rösler, es darauf ankommen lassen sollten. Schlimmstenfalls sollen unsere politischen Mitbewerber doch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Meines Erachtens sind die Chancen mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2009 gar nicht so schlecht für unseren Standpunkt.
Es kann doch nicht sein, daß der Gesetzgeber zu Lasten der Privatpatienten in die Vertragsfreiheit eingreifen kann, zu ihren Gunsten aber nicht. Oder sehen Sie das anders?
 
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg!
 
Mit freundlich-liberalen Grüßen
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

E-Mail vom 26.5.2010

 

Sehr geehrter Herr Gerstenhoefer,

von meiner Seite spricht fachlich überhaupt nichts gegen Ihren Vorschlag.

Eine ähnliche Problematik gibt es übrigens auch bei den Abgabepreisen für Krankenhausapotheken.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erwin Lotter

E-Mail vom 20.5.2010

Liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde,
 
am 28. April hat meines Wissens die Bundesregierung das Arzneimittel-Sparpaket beschlossen.
 
Leider wurde (wieder einmal) die Private Krankenversicherung nach den mir vorliegenden Informationen vergessen. Dies hat mich mit Blick auf unsere Regierungsbeteiligung doch etwas erstaunt.
 
Falls aus Ihrer fachlichen Sicht nichts dagegen spricht, bitte ich Sie, sich für die folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen einzusetzen, damit die Pharmazeutische Industrie nicht versucht, sich Gelder, die sie von den Krankenkassen nicht mehr bekommt, von den Privatpatienten und damit von deren Krankenversicherern zu holen.
 
Dies würde den ohnehin zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung verzerrten Wettbewerb noch weiter zu Lasten der Privaten Krankenversicherung verzerren. Leider sind solche "Kompensationsgeschäfte" aus der Vergangenheit nur allzu gut bekannt. Und später "wundern" sich dann viele über die notwendige Anpassung der Beiträge an gestiegene Versicherungsleistungen und die (angeblich) nicht mehr bezahlbaren Beiträge zur Privaten Krankenversicherung.
 
So sollten die zwischen dem Hersteller und dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) ausgehandelten oder von der vorgesehenen Schiedsstelle festgesetzten Rabatte für innovative, patentgeschützte Arzneimittel auch für Privatpatienten gelten.
 
Auch der geplante gesetzliche Herstellerrabatt von 16 Prozent und die vorgesehenen Zusatzrabatte in Höhe der eventuellen Preisanhebungen für Arzneimittel ohne Festbetrag sollten ebenfalls für die Privatpatienten gelten.
 
Darüber hinaus sollten die Zuschläge für bestimmte Zubereitungen auch über den 31. Dezember 2011 hinaus auf absolute Beträge zwischen 40 und 70 Euro gedeckelt bleiben und auf längere Sicht durch absolute Beträge begrenzt werden.
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich natürlich gern zur Verfügung. Auch über die eine oder andere Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
 
Mit freundlich-liberalen Grüßen
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer