Hetze im Internet - Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden

Leider habe ich seit einiger Zeit den Eindruck, daß man sich in so manchen Staatsanwaltschaften mehr damit beschäftigt und darum intensiv bemüht, Argumente dafür zu suchen und zu finden, wie man die Aufnahme von Ermittlungen und gar das Erheben einer Anklage vermeiden kann, als alles daran zu setzen, entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und möglichen Straftätern das Handwerk zu legen. Das sind zumindest meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Köln, der Generalstaatsanwaltschaft Köln und auch dem nordrhein-westfälischen Justizministerium in den vergangenen Jahren. Und auch der nordrhein-westfälische Landtag (Petitionsausschuß) ist anscheinend nicht willens oder in der Lage, eine Änderung herbeizuführen. Schlimm ist, daß dann immer alle völlig erstaunt sind, wenn solche Taten wie die in Idar-Oberstein geschehen.

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Dienstag, 20. April 2021 11:41

An: 'Poststelle@gsta-koeln.nrw.de'

Cc: 'innenausschuss@bundestag.de'; 'rechtsausschuss@bundestag.de'; 'Markus.Mueller@landtag.nrw.de'; 'birgit.hielscher@landtag.nrw.de'; 'pressestelle@bka.bund.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'poststelle@bmi.bund.de'; 'poststelle@im.nrw.de'; 'petitionsausschuss@landtag.nrw.de'; 'poststelle@jm.nrw.de'; 'bfvinfo@verfassungsschutz.de'; 'post.pet@bundestag.de'; 'info@drb.de'

Betreff: E-Mail an Herrn Thomas Harden, Generalstaatsanwalt in Köln

 

58 Zs 12/21

 

Sehr geehrter Herr Harden,

 

am 15. April dieses Jahres habe ich einen Brief Ihrer Behörde vom 1. April 2021 bekommen, von Herrn Kleuser, Oberstaatsanwalt.

 

Er teilt mir darin mit, daß Ihre Behörde meine E-Mail (Mailschreiben ist auch ein schönes Wort!) vom 6. März 2021 an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags als Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Köln ausgelegt hat.

 

Meine E-Mail war keine Beschwerde in diesem Sinne, sondern eine Petition, eine Bitte und Beschwerde gemäß Artikel 17 unseres Grundgesetzes an den Deutschen Bundestag.

 

Ich muß gestehen, daß ich es sehr begrüßen würde, wenn Sie die begrenzten personellen Kapazitäten Ihrer Behörde vielleicht besser dafür einsetzen, mögliche Straftäter zu verfolgen als Beschwerden beantworten zu lassen, die gar keine an Ihre Behörde gerichteten Beschwerden sind..

 

Leider habe ich nach wie vor den Eindruck, daß man sich mehr damit beschäftigt und darum intensiv bemüht, Argumente dafür zu suchen und zu finden, wie man die Aufnahme von Ermittlungen und gar das Erheben einer Anklage vermeiden kann, als alles daran zu setzen, entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und möglichen Straftätern das Handwerk zu legen.

 

Gleichzeitig gibt es Erstaunen darüber, daß immer mehr Menschen an der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats und vor allem unserer Justiz zweifeln, das Vertrauen in den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat und die streitbare und wehrhafte Demokratie verlieren und meinen, das Recht selbst in die Hand nehmen zu dürfen und zu müssen.

 

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich halte gar nichts von Selbstjustiz - ganz im Gegenteil. Ich sehe die Entwicklung nur seit einiger Zeit mit sehr großer Sorge - gerade in den sogenannten sozialen Netzwerken.

 

Der Brief Ihres Mitarbeiters bestärkt mich leider in meiner Annahme, daß nicht mehr Sie und Ihre Behörde gefragt sind, sondern die Exekutive in Gestalt der Bundes- und Landesregierung und die Legislative, also der Deutsche Bundestag und der Bundesrat.

 

Es kann und darf doch nicht sein, daß man so einfach alle Menschen, die sich auf die griechische Insel Lesbos geflüchtet haben, im Zusammenhang mit dem Großbrand des Flüchtlingslagers Moria öffentlich als Brandstifter bezeichnen, verunglimpfen darf, und dies durch das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, gedeckt ist und nicht bestraft werden kann.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingslager_Moria#Gro%C3%9Fbrand_2020_und_die_Folgen

 

Dieses Recht der freien Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Das ist unbestritten. Trotzdem gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit, die anscheinend nicht mehr so bekannt sind und beachtet werden, wie es sein sollte und muß.

 

Alle Gesetze sind nur so gut, wie sie umgesetzt werden. Rechtsvorschriften nutzen nichts, wenn sie nicht vollzogen werden. Leider habe ich vermehrt den Eindruck, daß auch Richter und Staatsanwälte hier entweder überfordert oder nicht willens oder in der Lage sind, ihre Arbeit zu machen.

 

Möglicherweise fehlen ihnen aber auch tatsächlich die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Dann denke ich, daß der Deutsche Bundestag diese Rechtsgrundlagen schnellstmöglich schaffen muß.

 

In diesem Sinne bekräftige ich hiermit meine Petition per E-Mail vom 6. März 2021.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Samstag, 6. März 2021 11:52

An: 'post.pet@bundestag.de'

Cc: 'innenausschuss@bundestag.de'; 'rechtsausschuss@bundestag.de'; 'Markus.Mueller@landtag.nrw.de'; 'birgit.hielscher@landtag.nrw.de'; 'pressestelle@bka.bund.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'poststelle@bmi.bund.de'; 'poststelle@im.nrw.de'; 'petitionsausschuss@landtag.nrw.de'; 'Poststelle@gsta-koeln.nrw.de'; 'poststelle@jm.nrw.de'; 'bfvinfo@verfassungsschutz.de'

Betreff: E-Mail an Herrn Marian Wendt, MdB, Vorsitzender des Petitionsauschusses des Deutschen Bundestages: Untätigkeit der Staatsanwaltschaft gegen Haß und Hetze im Internet

 

121 Js 220/21

 

Sehr geehrter Herr Wendt,

 

nun sehe ich mich aufgrund des als pdf-Datei angehängten Briefes der Staatsanwaltschaft Köln vom 26. Februar 2021 gezwungen, Sie und damit den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages um Unterstützung und Abhilfe zu bitten.

 

Es wird sehr viel über Haß und Hetze im Netz und deren Folgen in Form von personaler Gewalt geredet. Leider habe ich aber zunehmend den Eindruck, daß dies keine Auswirkungen auf die Arbeit der Staatsanwaltschaften hat, die doch hier in ganz besonderer Weise gefordert und tätig sein müßten.

 

Was nutzen ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) und andere Gesetze, wenn Sie in der Praxis anscheinend nicht angewendet werden? Warum sollen die Bürger sich für Recht und Gesetz einsetzen, wenn angeblich die Bestimmungen des Strafgesetzbuches nicht greifen?

 

Der angehängte Brief der Staatsanwaltschaft ist nur ein weiteres Beispiel dafür, daß die Staatsanwaltschaften anscheinend entweder nicht willens oder nicht in der Lage dazu sind, gegen Menschen vorzugehen, die Haß und Hetze verbreiten, die Menschen verleumden, beleidigen und vor allem Minderheiten in Gefahr bringen.

 

Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, ist ein hohes Gut. Trotzdem gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit, die anscheinend nicht mehr so bekannt sind und beachtet werden, wie es sein sollte und muß.

 

Alle Gesetze sind nur so gut, wie sie umgesetzt werden. Rechtsvorschriften nutzen nichts, wenn sie nicht vollzogen werden (können).

 

Leider habe ich immer wieder das Gefühl, daß man auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden eher danach sucht, wie man die Aufnahme von Ermittlungen und gar das Erheben einer Anklage vermeiden kann, als alles daran zu setzen, entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung ernst zu nehmen und den Hetzern das Handwerk zu legen.

 

Wem sollen die Gesetze dienen?

 

Ich fühle mich von unserem Staat, von unserem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat im Stich gelassen. Es kann und darf nicht sein, daß einzelne Bürger mehr versuchen und sich darum bemühen, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen und zu verteidigen, als die Organe, Institutionen und Behörden unseres Staates, die dazu vorrangig berufen sind.

 

Bitte tragen Sie dazu bei, daß die dafür zuständigen Organe der Exekutive rechtlich und personell dazu in die Lage versetzt werden, wirksam gegen Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung vorzugehen, und dies dann auch tun.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mühe. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Freitag, 19. Februar 2021 17:46

An: 'poststelle@jm.nrw.de'

Cc: 'innenausschuss@bundestag.de'; 'rechtsausschuss@bundestag.de'; 'Markus.Mueller@landtag.nrw.de'; 'birgit.hielscher@landtag.nrw.de'; 'pressestelle@bka.bund.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'poststelle@bmi.bund.de'; 'poststelle@im.nrw.de'; 'petitionsausschuss@landtag.nrw.de'; 'armin.laschet@landtag.nrw.de'; 'presse@stk.nrw.de'; 'post.pet@bundestag.de'; 'Poststelle@gsta-koeln.nrw.de'; 'sebastian.hartmann@bundestag.de'; 'joachim.stamp@landtag.nrw.de'; 'ruediger.lucassen@bundestag.de'; 'felix.banaszak@gruene-nrw.de'; 'mona.neubaur@gruene-nrw.de'

Betreff: AW: Hetze im Internet

 

4121 E - III.89/20

 

Sehr geehrter Herr Engel,

 

schön, daß es das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen tatsächlich zu geben scheint und daß dort offensichtlich doch Menschen tätig sind, die Briefe lesen und auch beantworten können.

 

Ich habe Ihren Brief vom 29.1.2021, der mich am 4.2.2021 erreicht hat und den Sie im Auftrag von Herrn Minister Biesenbach geschrieben haben, mit Interesse gelesen. Mir hat der Inhalt auch weitgehend gefallen.

 

Leider sind Sie nicht auf meine Erfahrungen eingegangen, die ich selbst in den vergangenen Jahren mit Ihrer Staatsanwaltschaft Köln, die Sie sogar ausdrücklich in Ihrer Antwort nennen, und Ihrer Generalstaatsanwaltschaft Köln als Beschwerdeinstanz machen mußte.

 

Sie werden gesehen haben, daß sich die Angelegenheit in der Praxis anscheinend anders darstellt als in der von Ihnen geschilderten Theorie.

 

Wie erklären Sie bzw. Herr Minister Biesenbach sich das?

 

Sind die Staatsanwaltschaften überfordert - inhaltlich oder personell - oder sind ihnen Haß und Hetze im Internet völlig gleichgültig? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, gerade am heutigen Tag - ein Jahr nach dem Anschlag in Hanau.

 

Ich habe den Eindruck gewonnen, daß Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede, aber auch Volksverhetzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden, daß man eher Gründe sucht, um keine strafrechtlichen Ermittlungen aufnehmen oder gar Klagen erheben zu müssen, als Möglichkeiten zu finden, dagegen entschieden vorgehen zu dürfen und zu können.

 

Wie soll dies dazu beitragen, daß die Bürger sich für unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat einsetzen und sich gegen entsprechende Äußerungen vor allem in den sogenannten sozialen Medien stellen?

 

Sie werden von den Strafverfolgungsbehörden nicht motiviert und unterstützt, sondern "im Regen stehen gelassen".

 

Daher bitte ich Herrn Minister Biesenbach, sich der Thematik so ernsthaft und nachhaltig anzunehmen, daß die entsprechenden Maßnahmen auch vor Ort und bei den Bürgern ankommen, die sich für Recht und Gesetz engagieren - und gegen Haß und Hetze im Internet.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Mittwoch, 20. Januar 2021 17:58

An: 'poststelle@jm.nrw.de'

Cc: 'innenausschuss@bundestag.de'; 'rechtsausschuss@bundestag.de'; 'Markus.Mueller@landtag.nrw.de'; 'birgit.hielscher@landtag.nrw.de'; 'pressestelle@bka.bund.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'poststelle@bmi.bund.de'; 'poststelle@im.nrw.de'; 'petitionsausschuss@landtag.nrw.de'; 'armin.laschet@landtag.nrw.de'; 'presse@stk.nrw.de'; 'post.pet@bundestag.de'; 'Poststelle@gsta-koeln.nrw.de'; 'sebastian.hartmann@bundestag.de'; 'joachim.stamp@landtag.nrw.de'; 'ruediger.lucassen@bundestag.de'; 'felix.banaszak@gruene-nrw.de'; 'mona.neubaur@gruene-nrw.de'

Betreff: AW: Hetze im Internet

 

51 Zs 295/20

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

trotz der Antwort Ihrer Generalstaatsanwaltschaft Köln vom 17. Dezember 2020, die mich am 5. Januar 2021 erreicht hat, erwarte ich nach wie vor eine politische Antwort des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Peter Biesenbach, auf meine "Eingabe" vom 17. Juni 2020, falls es diesen Mann überhaupt gibt. Inzwischen habe ich daran ernsthafte Zweifel.

 

Er ist meines Wissens und nach meinem Verständnis unserer Verfassungsorgane für die Rechtspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig und nicht die Generalstaatsanwaltschaft Köln.

 

Noch besser wäre natürlich eine mit den anderen Adressaten meiner E-Mail abgestimmte Antwort, zumindest mit seinem nordrhein-westfälischen Kollegen, Herrn Minister Herbert Reul, von dem ich allerdings auch inzwischen weiß, daß er die Bürger, für die er sein Amt ausüben sollte, nicht ernst nimmt und deren Anliegen anscheinend als lästig und störend empfindet, wie ich dies leider auch von Herrn Minister Peter Biesenbach, erlebt habe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2020 08:52

An: 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'poststelle@jm.nrw.de'; 'poststelle@bmi.bund.de'; 'poststelle@im.nrw.de'

Cc: 'innenausschuss@bundestag.de'; 'rechtsausschuss@bundestag.de'; 'Markus.Mueller@landtag.nrw.de'; 'birgit.hielscher@landtag.nrw.de'; 'pressestelle@bka.bund.de'; 'Poststelle@gsta-koeln.nrw.de'; Staatsanwaltschaft Köln

Betreff: Hetze im Internet

 

An die

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Frau Christine Lambrecht

 

An den

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Herrn Horst Seehofer

 

An den

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Herrn Peter Biesenbach

 

An den

Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Herrn Herbert Reul

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrter Herr Minister,

 

die als pdf-Datei angehängten Briefe bzw. Bescheide der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln erwecken bei mir leider den Eindruck, daß man nach wie vor nicht konsequent (genug) gegen Hetze im Internet, in den "sozialen Netzwerken" vorgeht.

 

Mich erstaunt vor diesem Hintergrund die Zunahme dieser Hetze in Form von Beleidigungen, Verleumdungen, übler Nachrede bis hin zu Volksverhetzung und Bedrohungen gar nicht, die inzwischen auch immer stärker aus der virtuellen in die reale Welt übergreift.

 

"Wehret den Anfängen!"

 

Es fängt mit Beleidigungen an und hört bei Körperverletzung und Tötungsdelikten auf.

 

Klar kann man sagen, daß niemand gezwungen wird, "soziale Netzwerke" zu nutzen. Das kann aber doch im Jahr 2020 nicht die Antwort sein.

 

Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, ist ein hohes Gut. Das sehe ich auch so, und ich nutze es oft und gern.

 

Trotzdem gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit, die anscheinend nicht mehr so bekannt sind und beachtet werden, wie es sein sollte und muß.

 

Die Anonymität des Internets, die räumliche Distanz senkt die Hemmschwellen deutlich.

 

Hier ist der Staat, ist die Exekutive gefragt.

 

Alle Gesetze sind nur so gut, wie sie umgesetzt werden. Rechtsvorschriften nutzen nichts, wenn sie nicht vollzogen werden.

 

Bitte nehmen Sie sich der Angelegenheit an. Ich interessiere mich sehr dafür, wie Sie die Rolle der Staatsanwaltschaften in diesem Zusammenhang sehen und wie Sie noch besser dafür sorgen wollen, daß die Bürger vor Mobbing, verbalen Angriffen und psychischen Verletzungen geschützt werden, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nutzen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Montag, 21. September 2020 19:51

An: 'Poststelle@gsta-koeln.nrw.de'

Cc: 'poststelle@jm.nrw.de'; 'poststelle@bmjv.bund.de'; 'rechtsausschuss@bundestag.de'; 'Markus.Mueller@landtag.nrw.de'; 'werner.pfeil@landtag.nrw.de'; 'christian.mangen@landtag.nrw.de'; 'juergen.martens@bundestag.de'; 'roman.mueller-boehm@bundestag.de'

Betreff: Beschwerde gegen einen Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln - Rechtsverweigerung?

 

992 UJs 3067/20

 

Sehr geehrter Herr Harden,

 

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln vom 10. September 2020 ein, der mich am 18. September 2020 auf dem Postweg erreicht hat und sich auf eine Strafanzeige, einen Strafantrag meinerseits vom 8. April 2020 bezieht.

 

Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Wollen Sie das dies mehr oder weniger Menschen werden?

 

Ebenso wird "Hetze im Internet" immer wieder thematisiert. Geht das an Ihnen und Ihren Mitarbeitern völlig spurlos vorbei?

 

Zunächst empfinde ich es als eine ziemliche Unverschämtheit, auf eine Strafanzeige vom 8. April 2020 erst am 18. September 2020 eine Reaktion zu bekommen, erst recht, wenn dann auch noch auf angeblich abgelaufene Fristen hingewiesen wird.

 

Was möchte Frau Lecheler damit erreichen? Wollen Sie aus kritischen Staatsbürgern unbedingt Wutbürger machen? Arbeiten Sie mit der Partei "Alternative für Deutschland" zusammen? Bekommen Sie Provisionen für das Werben neuer Mitglieder und Anhänger?

 

Ist die Behauptung in der Öffentlichkeit, "daß es mir komplett an Reife, Hirn, IQ und Erwachsenes Verhalten fehle", keine Beleidigung und damit keine verfolgbare Straftat?

 

Wie definieren Sie denn eine Beleidigung? Gibt es den § 185 des Strafgesetzbuches nicht mehr?

 

"§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

 

Ein weiterer Höhepunkt der Bürgerorientierung Ihrer Behörde ist dann der Hinweis, daß es sich bei meiner Strafanzeige angeblich nicht um einen Strafantrag handele und dieser innerhalb von drei Monaten hätte gestellt werden müssen.

 

Die Beleidigung erfolgte am 7. April 2020. Am 8. April 2020 habe ich mich per E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gewandt und damit die Tat angezeigt und deren Verfolgung beantragt.

 

Welchem anderen Zweck hätte meine E-Mail dienen sollen? Wie muß denn ein Strafantrag aussehen? Fehlte Frau Lecheler nur das Wort?

 

Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Harden, wie Sie und Ihre Mitarbeiter zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen und wem Ihrer Meinung nach Ihre Behörde dient und wofür und für wen sie da ist.

 

Sollten Sie nicht die Interessen der Bürger vertreten und in deren Sinne handeln?

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mühe. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland

 

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich auf meine Eingabe per E-Mail mit dem Betreff "Hetze im Internet" vom 17. Juni 2020 an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Christine Lambrecht, an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Herrn Horst Seehofer, an den Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Peter Biesenbach, und an den Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Herbert Reul, auf die ich bisher noch keine Antworten erhalten habe.

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Mittwoch, 8. April 2020 08:28

An: Staatsanwaltschaft Köln

Betreff: Strafanzeige wegen Beleidigung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Inhaber des Facebook-Profils "Marco Schlawiner Strey", wohnhaft laut Profil in Schweinfurt, wegen Beleidigung (§185 StGB).

 

Die Beleidigung erfolgte durch den folgenden Satz in der Gruppe "Deutsche Schwule Männer" am 7. April 2020 gegen 17.50 Uhr:

 

"Und danke für die Bestätigung, dass es Ihnen komplett an Reife, Hirn, IQ und Erwachsenes Verhalten fehlt."

 

Der Dialog hängt als pdf-Datei an.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe und Unterstützung. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen bei Bedarf selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland