Prof. Dr. Heidenreich - eine sehr große Enttäuschung
Herr Professor Dr. med. Dr. h.c. Axel Heidenreich mag grundsätzlich ein guter Operateur sein; ein guter Arzt ist er nach meiner Erfahrung und Einschätzung nicht. Dazu gehören deutlich mehr Empathie und Fingerspitzengefühl.
Es geht um eine stationäre Behandlung in der Uni-Klinik Köln vom 22. bis zum 29. Januar 2018 und die operative Entfernung von zwei Tumoren (Nierenzellkarzinom) am 23. Januar 2018 durch Herrn Prof. Dr. Heidenreich mit einem Flankenschnitt, die sich an meiner rechten Niere gebildet hatten (offene Nierentumornukleation).
Am 11. April 2018 stellte Herr Dr. med. Stephan Sarter, Chefarzt der Chirurgie des Maria-Hilf-Krankenhauses in Bergheim/Erft, eine Bauchwandrelaxation der rechten Flanke als Folge der Läsion intercostaler Nerven anläßlich des Flankenschnitts rechts zwecks Nierenteilresektion fest. Ich hatte ihn aufgesucht, da ich von einem Narbenbruch ausgegangen war.
Nach meinem Eindruck und meiner Überzeugung wurde ich über diese mögliche Nebenwirkung der Operation sowie mögliche Alternativen mit einem geringeren Risiko nicht richtig aufgeklärt und nach der Operation bzw. dem stationären Aufenthalt nicht angemessen betreut und behandelt.
Jeder kann und darf sich ein eigenes Urteil bilden:
Das grundsätzliche Risiko einer Bauchwandschwäche war explizit nicht Gegenstand eines Gesprächs in der Universitätsklinikum Köln Anstalt des öffentlichen Rechts.
Lediglich dem Aufklärungsbogen konnte ich entnehmen, daß "die Durchtrennung von Nervenästen zu einem Taubheitsgefühl oder zu dauerhaften stärkeren Schmerzen (Neuralgie) und sehr selten zu einer Bauchwandschwäche führen kann".
Dabei habe ich mir unter einer Bauchwandschwäche nicht diesen Bauchwandbruch vorstellen können, mit dem ich inzwischen leben muß, und habe ich unter sehr selten auch nicht bis zu 15 Prozent der Fälle verstanden.
Selbstverständlich hatte ich zu jeder Zeit in Erinnerung, daß im Krankenhaus Maria Hilf in Bad Neuenahr eine Laparoskopie durchgeführt werden sollte. Der Umstand, daß ich das Krankenhaus noch am Tag der Aufnahme wieder verlassen habe, hatte nichts mit der Operationsmethode zu tun, sondern lag an dem Umgang mit mir als Patienten.
Empfohlen worden war mir Herr Dr. med. Christian Fisang, Chefarzt der Urologie des Krankenhauses Maria Hilf Bad Neuenahr-Ahrweiler, von meinem damaligen Andrologen und Urologen Herrn Dr. med. Claus Nehring, der auch die Tumore diagnostiziert hat.
Auch wenn Herr Professor Dr. med. Dr. h.c. Axel Heidenreich es behauptet und auch in seinem Brief vom 2. Januar 2018 so geschrieben hat, habe ich ihn nicht aufgesucht, um eine zweite Meinung einzuholen, sondern um professionell aufgeklärt und behandelt zu werden - völlig unabhängig von vorherigen Untersuchungen und Aufklärungen.
Ganz gezielt und bewußt habe ich mir seinerzeit als behandelnden Arzt und Operateur Univ.-Professor Dr. med. Dr. h.c. Axel Heidenreich, Direktor der Klinik für Urologie, Uro-Onkologie, Roboter-assistierte und Spezielle Urologische Chirurgie des Universitätsklinikums Köln, empfehlen lassen:
"Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 5. Dezember 2017 12:21
An: 'axel.heidenreich@uk-koeln.de'
Betreff: Bitte um einen Termin
Sehr geehrter Herr Professor Heidenreich,
mein Neffe und seine Frau - beide zur Zeit in der Weiterbildung zu Fachärzten in Essen - haben mich auf Sie aufmerksam gemacht.
Sehr gern wende ich mich deshalb heute mit der Bitte um einen Termin an Sie:
Bei mir wurden zwei kleine Tumore an der rechten Niere festgestellt.
Diese möchte ich möglichst mit Ihrer Hilfe loswerden.
Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt wäre bei mir nach den Weihnachtsferien im Januar 2018 möglich, sobald ein Ein-Bett-Zimmer verfügbar ist.
Schön wäre es, wenn Sie mir einen Termin in der Woche vom 18. bis zum 22. Dezember 2017 anbieten könnten.
Vom Dienstagvormittag abgesehen kann ich mich ansonsten ganz nach Ihrem Terminkalender richten.
Ich freue mich darauf, von Ihnen oder von Frau Pfeil zu lesen. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen nach Köln und den besten Wünschen für die Adventszeit
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
Zaunkönigweg 5
50189 Elsdorf"
Ich habe ihn mir ausgesucht und bereits in dem Vorgespräch am 21. Dezember 2017 über meine psychische Erkrankung informiert, weil ich mir von ihm - im Unterschied zu anderen Ärzten - eine besonders professionelle und umfassende Aufklärung, Beratung, Untersuchung und Behandlung sowie eine Operation ohne unerwünschte Folgen und Nebenwirkungen erhofft und auch erwartet habe.
Dafür war ich auch bereit, die chef- und wahlärztlichen Honorare zu übernehmen. Leider wurde bereits die Aufklärung am 22. Januar 2018 nicht durch ihn durchgeführt, sondern durch eine Assistenzärztin. Nach meinen Erfahrungen im Krankenhaus Maria Hilf wollte ich aber daran die weitere Behandlung nicht scheitern lassen.
Tatsache ist, daß eine Laparoskopie nicht Gegenstand des Aufklärungsgesprächs mit Frau Dr. Pia Paffenholz gewesen ist, auch nicht des Gesprächs am 21. Dezember 2017 oder anderer Gespräche, auch nicht, daß und warum Herr Professor Heidenreich bei mir dieses Verfahren nicht anwenden wollte oder mir nicht anraten hätte können.
Dies bestätigen für mich auch der Inhalt des Briefs von Herrn Professor Heidenreich vom 2. Januar 2018 und seine Aussagen, die er am 9. November 2022 vor Gericht gemacht hat: "... Ich weiß nicht mehr genau, ob ich mit dem Kläger ausführlich die Details der verschiedenen Operationsarten besprochen habe. Ich gehe davon eigentlich nicht aus. ... Was aber genau mit dem Kläger besprochen worden ist, kann ich nur rückschließen. ... Nein, das Thema der Bauchwandschwäche ... ist von mir sicher nicht dezidiert im Gespräch mit dem Kläger angesprochen worden. ..."
Erst aufgrund des Sitzungsprotokolls habe ich erfahren, daß das Universitätsklinikum Köln AöR diese sogenannten Schlüsselloch-Operationen gar nicht anbietet. Hat man deswegen nicht über diese Alternative mit mir gesprochen? Wollte man einen möglichen Privatpatienten nicht vertreiben? Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.
Ich wurde dementsprechend auch nicht darauf hingewiesen, daß das Risiko einer Bauchwandschwäche bei einem minimal-invasiven Verfahren niedriger ist, immerhin um circa 40 Prozent niedriger.
Muß man als medizinischer Laie wissen, was unter einer Bauchwandschwäche zu verstehen ist? Ich konnte es mir aufgrund dieses Begriffs nicht ausmalen.
Selbst Ärzte und andere im Gesundheitswesen Tätige, die diese Ausbuchtung an meinem Körper sehen, bestätigen mir regelmäßig, daß sie so etwas in dieser Ausprägung noch nie gesehen haben.
Mit Blick auf das postlaparoskopische Schmerzsyndrom war mir die von Herrn Professor Heidenreich vorgestellte Methode sogar ganz recht, weil ich als medizinischer Laie - trotz meiner Tätigkeit bei der und für die DKV Deutsche Krankenversicherung AG - aufgrund der mangelhaften und irreführenden Aufklärung nicht mit dem letztendlich eingetretenen Schaden in Gestalt der Bauchwandinsuffizienz und deren physischen und psychischen Auswirkungen rechnen konnte.
Hätte mir die Aufklärung korrekt vermittelt, was man sich unter einer Bauchwandschwäche tatsächlich vorstellen muß und wie hoch das Risiko wirklich ist, dann hätte ich diese Möglichkeit der postoperativen Schmerzen selbstverständlich lieber in Kauf genommen.
Wenn es Studien gibt, die von bis zu 15 Prozent der Fälle sprechen, kann und darf man dann von "sehr selten" sprechen bzw. schreiben?
Darüber hinaus muß es doch einen Grund geben, warum der Aufklärungsbogen ganz offensichtlich manipuliert worden ist, den man seinerzeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein zur Verfügung gestellt hat.
Der Aufklärungsbogen wurde nachträglich um den handschriftlichen Vermerk ergänzt, der besagt, daß ich auf die mögliche Verletzung von Nerven besonders hingewiesen worden sei.
Dieser Vermerk ist auf meinem Exemplar nicht zu finden. Er entspricht auch nicht den Tatsachen. Anscheinend hatte man gehofft, daß ich keine Kopie mehr besitze.
(Quelle: Gutachten der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein vom 22. September 2020 (2018/1303) auf den Seiten 4 unten und 5 oben)
Ich kann insofern nur vehement der Behauptung von Frau Dr. Paffenholz widersprechen, daß sie mit mir Punkt für Punkt des Aufklärungsbogens der Firma Thieme Compliance durchgegangen sei oder mir vorgelesen hätte und mir eine Bauchwandschwäche derart verdeutlicht hat, daß ich mir das darunter hätte vorstellen können, was bei mir eingetreten ist.
Sie hat mir die Gelegenheit gegeben, den Aufklärungsbogen zu lesen und Fragen dazu zu stellen. Für mich haben sich aus der Darstellung keine Fragen ergeben. Die Darstellung "... kann ... sehr selten zu einer Bauchwandschwäche führen. ..." ist meines Erachtens grob verharmlosend.
Warum sollte man die Aussage "sehr selten" in einem Aufklärungsbogen als Patient hinterfragen? Warum hätte ich nachfragen sollen, wie Frau Dr. Paffenholz anscheinend meint? Muß man nicht davon ausgehen, daß der Inhalt eines Aufklärungsbogens fachlich richtig ist?
Frau Dr. Paffenholz hat selbst gesagt: "... Ansonsten kann ich mich aber an das konkrete Aufklärungsgespräch nicht erinnern, kann Ihnen aber schildern, wie ich normalerweise aufkläre: ... Insgesamt ist es so, dass ich jetzt anhand der Unterlagen bekunden kann, mich aber an das Aufklärungsgespräch nicht erinnere. ..."
Sie hat es wahrscheinlich in der Theorie so gelernt, die Praxis im Krankenhausalltag sieht anders aus. Sollte in einem Zivilprozeß nicht im Zweifel für das Opfer, für den Geschädigten entschieden werden?
Der vom Gericht beauftragte Gutachter Herr Professor Dr. Felix K.-H. Chun, Direktor für Urologie an der Universitätsklinik Frankfurt, hat mich übrigens weder befragt noch körperlich untersucht - entgegen dem Beschluß des Landgerichts Köln vom 7. April 2021.
Zu seiner Behauptung, daß es kein Verfahren gebe, mit dem man feststellen könne, ob eine besondere Wahrscheinlichkeit für eine Bauchwandschwäche vorliegt, liegt mir eine gegenteilige Aussage vor.
Mit einer entsprechenden körperlichen Untersuchung vor der Operation hätte man feststellen können, daß bei mir das Risiko für postoperative Bauchdeckeninsuffizienz noch zusätzlich erhöht ist - aufgrund einer Bindegewebsschwäche wahrscheinlich in Folge des Hypogonadismus.
Den Umstand, daß sich praktizierende Ärzte gegenseitig begutachten, halte ich für sehr bedenklich und wenig sachdienlich.
Weitestgehende Objektivität und Neutralität von einem Menschen zu erwarten, der die Arbeitsweise eines Menschen beurteilen soll, von dem man weiß, daß dieser jederzeit die eigene Arbeitsweise begutachten könnte, erfordert schon einen äußerst starken und unabhängigen Charakter, da bekanntlich niemand völlig frei von Fehlern ist.
Dafür, daß Herr Professor Heidenreich mich vom Krebs befreit und meine Niere dabei erhalten hat, bin ich ihm durchaus dankbar und freue ich mich über die Gratulation von Seiten des Gutachters. Er hat dafür auch ein entsprechendes Honorar als Chefarzt erhalten.
Sollte man dies von einem renommierten Experten, einem Direktor einer Klinik in einem Universitätsklinikum nicht auch erwarten können? Und sollte man von einem solchen ausgezeichneten Mediziner nicht auch eine umfassende und verständliche Aufklärung mit den möglichen Alternativen und den jeweiligen Vor- und Nachteilen erwarten dürfen, auch wenn er die eine oder andere Alternative selbst nicht durchführen kann?
Nun noch zum Einwand der hypothetischen, der mutmaßlichen Einwilligung:
Wie kommt die Prozeßbevollmächtigte der Gegenseite, Rechtsanwältin Kuss, darauf, es nicht für plausibel zu halten, daß ich mich für das minimal-invasive Verfahren entschieden hätte?
Ganz im Gegenteil: Ich hatte mich nachweislich bereits dafür entschieden.
Noch einmal: Daß ich die Operation nicht in Bad Neuenahr habe vornehmen lassen, hatte keine medizinischen Gründe.
Man hatte mich fast sechs Stunden auf mein Zimmer warten lassen und dann von mir erwartet, eine CD mit Bilddateien aus meinem 70 Kilometer entfernten Wohnort zu holen, obgleich ich - bereits im Vorfeld - mehrfach gefragt hatte, welche Unterlagen ich ins Krankenhaus mitbringen solle. Eine CD, die ich selbstverständlich bei der Voruntersuchung dabei hatte und die ich aufgrund eines Wasserschadens nun erst hätte suchen müssen.
Ein Schmerzensgeld zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro hätte ich erwartet, als ich Herrn Professor Heidenreich mit der Diagnose Bauchwandrelaxation am 18. April 2018 konfrontiert habe, aber doch nicht nach fast fünf Jahren ... Meine beiden Anwälte hielten - unabhängig voneinander - ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro für angemessen.
Seinerzeit kam von ihm überhaupt keine Reaktion, wurde ich damit quasi alleine gelassen, keine persönliche Antwort, kein Gesprächsangebot, keine Bitte um Verständnis oder gar um Entschuldigung, keine medizinischen Hilfsangebote, Hinweise oder Erläuterungen. nur ein Brief der ECCLESIA mildenberger HOSPITAL GmbH.
Auch nach der Operation hat man mich nicht darüber informiert, daß während der Operation Nervenäste so durchtrennt wurden, daß ich mit einer Bauchwandschwäche rechnen müsse.
Trotz meiner bekannten psychischen Erkrankung wurde mir keine psychiatrische und/oder psychotherapeutische Hilfe und Begleitung angeboten. Auch meine Psychiaterin wurde nicht informiert bzw. hinzugezogen.
Die Bauchdeckendehiszens stellt für mich eine zusätzliche Belastung meiner Psyche dar und führt zu körperlichen Problemen (Cervicobrachialgie), die einer regelmäßigen Behandlung und das ständige Tragen eines nach Maß angefertigten Stützkorsetts, zumindest einer Abdominalbandage bedürfen.
Meine Freizeitaktivitäten wie vor allem Schwimmen - die einzige Sportart, der ich gern nachgegangen bin -, Saunieren und Tanzen und auch mein Sexualleben werden stark eingeschränkt und noch über die Nebenwirkungen der Dauermedikation hinaus beeinträchtigt. Mich mit nacktem Oberkörper zu zeigen, fällt mir sehr schwer, und selbst angezogen belastet mich mein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit und auf Bildern.
Land- und Oberlandesgericht Köln haben im Jahr 2023 zugunsten von Herrn Professor Dr. med. Dr. h.c. Axel Heidenreich und der Universitätsklinikum Köln Anstalt des öffentlichen Rechts und zu meinen Lasten entschieden. Aufklärung und Betreuung waren ausreichend und nicht mangelhaft.
Letztendlich haben mir der Gutachter und die Richter aus der ursprünglich am 1. Dezember 2017 vorgesehenen laparoskopischen Nierentumore-nukleation durch den Chefarzt der Urologie (BNA) im Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler, Herrn Dr. Christian Fisang, im Krankenhaus Maria Hilf in Bad Neuenahr einen Strick gedreht und damit meine psychische Erkrankung gegen mich verwendet.
Dies hat mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat leider nicht gerade bestärkt.
Ironie des Schicksals: Die BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, von denen sich Herr Professor Dr. med. Dr. h.c. Axel Heidenreich und die Universitätsklinikum Köln Anstalt des öffentlichen Rechts haben vor Gericht vertreten lassen, ist auch die Kanzlei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, die als mein privater Krankenversicherer die Kosten der Behandlungen übernehmen darf, die durch die Bauchwandschwäche verursacht werden.