schauinsland-reisen gmbh und Kundenorientierung - schwierig ...
Jeder sollte sich seine eigene Meinung bilden: Für mich gehören Gerald Kassner und seine schauinsland-reisen gmbh nicht gerade zu denjenigen, die sich um die Zufriedenheit ihrer Kunden bemühen und um Kundenorientierung verdient machen. Leider.
Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 20. Oktober 2023 11:26
An: 'lobundkritik@schauinsland-reisen.de'
Cc: 'Reisebüro Berrendorf'; 'Kundenservice@schauinsland-reisen.de'; 'emb.berlin.inf@maec.es'; 'Andreas Johannsen'
Betreff: E-Mail an Herrn Gerald Kassner, Geschäftsführer der schauinsland-reisen gmbh: AW: A139846 - Ihre Reise nach Gran Canaria
Sehr geehrter Herr Kassner,
diese Antwort vom 18. Oktober 2023 nach fast einem Monat ist eine ziemliche Unverschämtheit, auch und vor allem mit Blick auf die offenbar äußerst mißverständliche Ausdrucksweise Ihrer "alleinigen Sachbearbeiterin".
Ich hatte mir, weil ich selbst schon dachte, daß ich es möglicherweise falsch verstanden habe, die E-Mail von Frau Sabrina Zabel vom 13. September 2023 extra daraufhin noch einmal durchgelesen, bevor ich meine Erinnerung am 28. September 2023 geschrieben habe. Für mich sind und waren die Ausführungen eindeutig.
Außerdem habe ich mich in meiner Antwort an sie vom 20. September 2023 ausdrücklich mit der Überweisung von 211 Euro einverstanden erklärt und nicht mit einer Überweisung von 146 Euro. Es kam kein Widerspruch.
Nennen Sie das Kundenorientierung? Nennen Sie das Qualitätsmanagement? Ich nenne das unverschämt und ignorant.
Alleine dieser Umstand und die Weigerung Ihres Vertragspartners, Stellung zu nehmen, hätte eine Zahlung der "unfreiwillig" zugesagten 65 Euro gerechtfertigt und verlangt. Das nennt man Kulanz.
Haben Sie sich überhaupt jemals mit Kundenzufriedenheit, Kundenbindung und Beschwerdemanagement beschäftigt? Ich kann es mir nicht vorstellen.
Schön, daß es Ihrem Unternehmen ganz offensichtlich so gut geht, daß Sie keine zufriedenen Kunden, Gäste, und kein Empfehlungsgeschäft nötig haben.
Da Sie anscheinend noch nicht einmal willens sind, mir mitzuteilen, wer Eigentümer der Artemisa Bungalows ist und wie ich die "Hotelleitung" direkt erreichen kann, werde ich mir weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
Ich werde die Angelegenheit durch meinen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Darüber hinaus werde ich - wie ich es Ihnen versprochen habe - die Öffentlichkeit über den Sachverhalt und Ihr Geschäftsgebaren und das Ihrer Kooperationspartner informieren, auch mit Hilfe von Facebook und den dort existierenden Gruppen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gerstenhöfer
Von: lobundkritik@schauinsland-reisen.de [mailto:lobundkritik@schauinsland-reisen.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2023 13:22
An: WOLFGANG.GERSTENHOEFER@GMX.DE
Betreff: A139846 - Ihre Reise nach Gran Canaria
Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,
wir beziehen uns auf die bisherige Korrespondenz und bestätigen den Erhalt Ihrer erneuten E-Mail. Die späte Beantwortung bitten wir aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit der alleinigen Sachbearbeiterin zu entschuldigen.
Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir in unserem vorausgegangenen Bescheid lediglich eine Erstattung von insgesamt 146,00 € zugesagt haben. In unserem Schreiben hatten wir Ihnen die Berechnung der Entschädigung von 110,00 € erläutert. Diese setzt sich aus den Beträgen von 45,00 € und 65,00 € zusammen. Es tut uns leid, sofern wir uns missverständlich ausgedrückt haben.
Nach erneuter Sachprüfung kommt eine höhere Reisepreisminderung als die unsererseits angebotene leider nicht in Betracht. Insoweit halten wir unseren vorausgegangenen Bescheid weiterhin aufrecht.
Soweit Sie weiterhin um Entschuldigung von Seiten des Betreibers der gebuchten Anlage und des besagten Mitarbeiters bitten, so haben wir dies selbstverständlich an die Hotelleitung weitergegeben. Seien Sie versichert, dass Ihre Kritik Beachtung findet, jedoch wird die Hotelleitung hierzu keine gesonderte Stellungnahme abgeben.
Wir bedauern, Ihnen abschließend keine positivere Rückmeldung erteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Zabel
Sachbearbeiterin Recht und Qualitätsmanagement
Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. September 2023 16:56
An: 'lobundkritik@schauinsland-reisen.de'
Cc: 'Andreas Johannsen'; 'Reisebüro Berrendorf'
Betreff: AW: A139846 - Ihre Reise nach Gran Canaria
Sehr geehrte Frau Zabel,
die Beträge von 110 Euro und 36 Euro wurden inzwischen meinem Konto gutgeschrieben.
Der Betrag von 65 Euro und die erbetene Stellungnahme und Bitte um Entschuldigung von Seiten des Betreibers der Artemisa Bungalows und des besagten Mitarbeiters stehen noch aus.
Bitte teilen Sie mir bis zum 6. Oktober 2023 mit, bis wann ich damit rechnen kann. Danach werde ich anderenfalls die bereits angekündigten Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen - auch an Herrn Kassner
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 20. September 2023 12:51
An: 'lobundkritik@schauinsland-reisen.de'
Cc: 'Andreas Johannsen'; 'Reisebüro Berrendorf'
Betreff: AW: A139846 - Ihre Reise nach Gran Canaria
Sehr geehrte Frau Zabel,
Ihren Dank, Ihre Ausführungen und Ihre Bitten um Verständnis und Entschuldigung habe ich zur Kenntnis genommen.
Mit der Überweisung von 211 Euro bin ich einverstanden. Sie können das Girokonto nutzen, von dem auch der Reisepreis abgebucht wurde.
Leider weiß ich immer noch nicht, wem die Artemisa Bungalows gehören, und liegt mir keine Stellungnahme und eine Bitte um Entschuldigung dieses Eigentümers bzw. dessen "Hotelleitung" vor.
Sehen Sie es mir bitte nach, wenn sich für mich Ihre Ausführungen über die "persönlichen Erwartungen im Hinblick auf Service und Freundlichkeit des Servicemitarbeiters Herrn Fran" nach "Stellen Sie sich nicht so an, die anderen Gäste sind alle zufrieden." gelesen haben.
Dies hätten Sie mir auch bereits mit Ihrer E-Mail vom 29. August 2023 schreiben können.
Das kann und will ich so nicht stehen lassen. Soll ich öffentlichkeitswirksam versuchen, die anderen Gäste ausfindig zu machen, die das Verhalten von Herrn Fran (?) gegenüber meinem Freund bezeugen können? Es gibt unter anderem diverse Facebook-Gruppen und WhatsApp-Chats.
Noch einmal: Ich erwarte eine Stellungnahme und eine Bitte um Entschuldigung der- oder desjenigen, die bzw. der zur Einstellung und Entlassung des Personals der Artemisa Bungalows befugt ist, die auch eine schriftliche Äußerung des Herrn Fran (?) umfaßt, in der er seine Sicht des Vorfalls schildert und dafür um Entschuldigung bittet.
Sie werden verstehen, daß ich mich anderenfalls gezwungen sehe, andere Schritte einzuleiten und mich (wieder) an eine breitere Öffentlichkeit zu wenden. Sie wissen, wenn Sie sich wie ich mit den Themen Kundenzufriedenheit und Beschwerdemanagement befaßt haben, wovon ich ausgehe, daß die Tatsache, daß Kunden bzw. Gäste sich nicht beschweren, kein Beleg für ihre Zufriedenheit ist - eher im Gegenteil.
Beschwerdeführer, die ernst genommen werden, sind letztendlich meistens die zufriedensten Kunden: Beschwerden als Chancen!
Sicher kennen Sie die Regel der Unzufriedenheit: Eine negative Erfahrung wird in der Regel zwei- bis viermal öfter weitergegeben als eine positive Erfahrung.
Ein kleines Rechenbeispiel:
"Gehen wir davon aus, dass es in einem großen Unternehmen mit täglichem Kundenkontakt im Jahr 10.000 Beschwerden von Kunden gibt. Nehmen wir zudem an, dass 70 Prozent davon eine zufriedenstellende Antwort erhalten und dies einmal weitersagen. Damit hätten wir 7.000 positive Meldungen. 10 Prozent der 10.000 sind von der Reaktion des Unternehmens regelrecht begeistert, weshalb sie dies zweimal weitererzählen. Das macht dann 2.000 positive Meldungen. Jedoch: Zusammengezählt können diese 9.000 „Likes“ die restlichen 20 Prozent unzufriedene Kunden nicht „aufwiegen“. Denn 2.000 Kunden, die ihren Ärger sechsmal weiter erzählen, machen zusammen 12.000 Negativaussagen über ein Unternehmen." (Autor: Matthias Hettl)
Ich sehe also Ihrer Reaktion und möglichen Stellungnahmen gespannt und erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen - auch an Herrn Kassner
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
Von: lobundkritik@schauinsland-reisen.de [mailto:lobundkritik@schauinsland-reisen.de]
Gesendet: Mittwoch, 13. September 2023 13:21
An: WOLFGANG.GERSTENHOEFER@GMX.DE
Betreff: A139846 - Ihre Reise nach Gran Canaria
Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,
wir bedanken uns für Ihre Geduld und kommen, wie angekündigt, auf Ihre Beanstandung zurück.
Zunächst möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal bedanken für das uns entgegengebrachte Vertrauen bei der Buchung Ihrer Reise. Umso bedauerlicher ist es natürlich, dass der Auftakt Ihrer Reise aufgrund des verspätet zugestellten Reisegepäcks nicht so verlaufen ist, wie Sie dies erwarten durften. Ihre Verärgerung darüber können wir nachvollziehen, bitten aber auch um Verständnis, dass derlei Vorfälle im modernen Pauschalreisetourismus immer wieder einmal vorkommen können.
Nach entsprechender Sachprüfung sind wir bereit, Ihnen unter Anrechnung etwaiger Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft aus demselben Sachverhalt einen Betrag in Höhe von 110,00 € zum Ausgleich beider Reiseteilnehmer zu erstatten und bitten zwecks Auszahlung, um die Übermittlung Ihrer Bankverbindung.
Zur Höhe der Erstattung möchten wir anmerken, dass Ihnen für den Zeitraum, in welchem Ihr Reisegepäck nicht zur Verfügung stand, eine Reisepreisminderung von 25% vom Tagesreisepreises zusteht, somit ein Betrag von aufgerundet 45,00 €.
Die Ihnen entstandenen Auslagen regulieren wir mit einem Betrag in Höhe von gerundet 65,00 €. Diesbezüglich erlauben wir uns den Hinweis, dass nach internationalen Richtlinien Ersatzeinkäufe mit max. 50% des Anschaffungswertes ersetzt werden, da diese Artikel im Besitz und in der weiteren Nutzung des Gastes verbleiben. Hygieneartikel und Kosmetikartikel zählen zum täglichen Bedarf und sind i.d.R. von einer Erstattung ausgeschlossen. Gleichwohl übernehmen wir aus Kulanz ebenfalls die hälftigen Kosten.
Bezüglich Ihres Hotelaufenthaltes haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Ihre persönlichen Erwartungen im Hinblick auf Service und Freundlichkeit des Servicemitarbeiters Herrn Fran nicht erfüllt wurden. Natürlich ist es auch unser vorrangiges Interesse, dass unseren Gästen in den Hotels mit der gebotenen Höflichkeit begegnet wird. Wie uns die Hotelleitung versichert, legt hier auch die Guest Relation ein verstärktes Augenmerk auf das Verhalten der Hotelmitarbeiter und es erfolgen sowohl regelmäßige Kontrollen, als auch Schulungsmaßnahmen. Es wurde uns daher bestätigt, dass grundsätzlich das Verhalten der Hotelangestellten keinen Anlass zur Beanstandung bietet. Bestätigt werden diese Informationen auch durch die dahingehende Gästeresonanz. So liegen uns diesbezüglich keine weiteren nennenswerten Beanstandungen unserer Gäste vor. Wir bitten daher, ein evtl. Fehlverhalten von Herrn Fran ausdrücklich zu entschuldigen und als absolute Ausnahme zu werten.
Gleichwohl werden wir Ihre Anmerkungen zum Anlass nehmen, ein Gespräch mit der Hotelleitung zu führen und um eine verstärkte Leistungskontrolle zu bitten.
Weiterhin konnten wir Ihrer E-Mail entnehmen, dass Sie sich veranlasst sahen, ab dem 24.08.2023 von der Verpflegungsleistung Frühstück zurückgetreten. Selbstverständlich werden wir Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Leistungen in Höhe von insgesamt 36,00 € erstatten und veranlassen nach Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung ebenfalls eine entsprechende Überweisung.
Abschließend möchten wir uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen. Wir hoffen, dass letztendlich die positiven Eindrücke und Urlaubserlebnisse überwiegen, sodass wir Sie auch künftig wieder als Gäste unseres Hauses begrüßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Zabel
Sachbearbeiterin Recht und Qualitätsmanagement
Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Montag, 4. September 2023 11:09
An: 'lobundkritik@schauinsland-reisen.de'
Cc: 'Andreas Johannsen'; 'Reisebüro Berrendorf'; 'info@corendon-airlines.com'; 'info@koeln-bonn-airport.de'; 'fluggastrechte@lba.de'; 'info@vzbv.de'; 'kontakt@verbraucherzentrale.nrw'; 'Kundenservice@schauinsland-reisen.de'; 'slr@schauinsland-reisen.de'
Betreff: AW: A139846 - Ihre Reise nach Gran Canaria
Sehr geehrte Frau Zabel,
Ihre Antwort habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.
Mir ist durchaus bekannt, was so übliche Praxis ist. Vielen Dank für Ihre Belehrung.
Sie werden verstehen, daß ich es mir vorbehalte, mich erneut an Herrn Kassner zu wenden - und bei Notwendigkeit auch an andere Stellen und die Öffentlichkeit. Das ist Ihnen aber sicher aus der Vergangenheit nicht unbekannt.
Ihre Bitte um Entschuldigung wegen der Unzulänglichkeiten bei der Gepäckbeförderung nehme ich an.
Leider ist es mir nicht möglich, mich auf der Internetseite der Corendon Touristik GmbH anzumelden, meine Telefonnummer (+4922742035) wird nicht akzeptiert. Außerdem habe ich auch gar kein Interesse, eine Corendon Airlines Mitgliedschaft zu erwerben.
Daher bitte ich Sie und fordere ich Sie auf, sich um meine Entschädigung zu kümmern. Immerhin habe ich die Flüge bei Ihnen gebucht und waren Sie es, die damit diese Fluggesellschaft beauftragt haben.
Ich ermächtige Sie hiermit ausdrücklich, die notwendigen personenbezogenen Daten weiterzuleiten.
Ungern würde ich "meinen" Rechtsanwalt damit beauftragen, sich der Angelegenheit anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen - auch an Herrn Kassner
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer
Von: lobundkritik@schauinsland-reisen.de [mailto:lobundkritik@schauinsland-reisen.de]
Gesendet: Dienstag, 29. August 2023 10:43
An: WOLFGANG.GERSTENHOEFER@GMX.DE
Betreff: A139846 - Ihre Reise nach Gran Canaria
Sehr geehrter Herr Gerstenhöfer,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail an Herrn Kassner. Herr Kassner hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Wir bitten um Verständnis, dass Sie kein persönliches Schreiben von Herrn Kassner erhalten. Die Beantwortung von Kundenanliegen durch zuständige Abteilungen ist übliche Praxis, auch in anderen Unternehmen.
Mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass die über schauinsland-reisen gebuchte Reise nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit verlief.
Sofern Sie über Unzulänglichkeiten bei Ihrer Gepäckbeförderung berichten, so bitten wir Sie vielmals um Entschuldigung. Da die Sachinformationen bei der Fluggesellschaft liegen und um die Bearbeitungszeit zu verkürzen haben wir mit der Airline die Vereinbarung, dass diese eine Prüfung der Ansprüche übernimmt. Da für die Einreichung personenbezogene Daten von Ihnen benötigt werden, übersenden wir Ihnen nachstehenden Link mit der Bitte, sich direkt an die Airline zu wenden.
http://www.corendonairlines.com/de/kontakt/nach-ihrem-flug
Falls noch nicht geschehen müssen Sie sich dort anmelden und sich im Anschluss einloggen. Unter der Rubrik "Kontakt" ist es dann möglich das Anliegen zu senden.
Im Hinblick auf Ihre Hotelunterkunft haben wir zur Klärung des Sachverhaltes den Inhalt Ihrer Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme an unsere örtliche Vertretung übersandt.
Die Beantwortung wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Nach Eingang der benötigten Informationen werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten zwischenzeitlich Rückfragen bestehen, stehen wir Ihnen unter der u. g. Rufnummer oder E-Mail-Adresse gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Zabel
Sachbearbeiterin Recht und Qualitätsmanagement
(tel. Erreichbarkeit: Mo.–Do. 09:00–13:00 Uhr)
schauinsland-reisen gmbh
Stresemannstraße 80
D - 47051 Duisburg
Tel: +49 (0)203 99405-427
Fax: +49 (0)203 9940560-427
sabrina.zabel@schauinsland-reisen.de
www.schauinsland-reisen.de
Geschäftsführer: Gerald Kassner
Amtsgericht Duisburg HRB - 4677
schauinsland-reisen gmbh
Stresemannstr. 80
47051 Duisburg
Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]
Gesendet: Montag, 28. August 2023 16:48
An: 'Kundenservice@schauinsland-reisen.de'
Cc: 'slr@schauinsland-reisen.de'; 'Andreas Johannsen'; 'Reisebüro Berrendorf'
Betreff: E-Mail an Herrn Gerald Kassner, Geschäftsführer der schauinsland-reisen gmbh: Beschwerde (1139846)
Buchungs-Nummer 1139846
Sehr geehrter Herr Kassner,
da meinem Freund und mir eine Reise nach Gran Canaria in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht vergönnt war, hat es nun mit Hilfe des Reisebüros Berrendorf in Elsdorf/Rheinland und Ihrem Unternehmen endlich doch noch geklappt.
Trotz dieser Beschwerde hat uns der Aufenthalt in der Ferienanlage "Artemisa Bungalows" und der Urlaub in Playa del Inglés vom 14. bis zum 27. August 2023 sehr gut gefallen. Gern werden wir zu gegebener Zeit wieder eine Reise dorthin planen.
Nun zu meiner Beschwerde:
Ihr Mitarbeiter Mario Luther, unter anderem für die Artemisa Bungalows in Playa del Inglés auf Gran Canaria zuständig, hat mich gebeten, mich direkt an Sie zu wenden.
Er sah sich wohl nicht in der Lage dazu, sich vor Ort der Sache anzunehmen.
Mein Freund und ich waren Ihre Gäste in der besagten Ferienanlage, die uns - wie oben bereits erwähnt - grundsätzlich sehr gut gefallen hat, auch wenn ich nicht verstehe, daß sich die Betreiber die zeitweise doch ziemlich lautstarke Beschallung vor allem durch Axel Beach Maspalomas gefallen lassen und ihren/Ihren Gästen zumuten.
Leider hat ein Mitarbeiter dieser Anlage, der unseres Wissens auf den Namen Frank hört, einige Tage vor Urlaubsende den positiven Eindruck getrübt.
Schön wäre es übrigens, wenn man vor Ort erfahren würde, mit wem man es zu tun hat. Die Mitarbeiter haben sich nicht mit Namen vorgestellt, es gibt keine Übersicht mit Bildern und Namen, auch im Internet ist nichts zu finden.
Man findet auf dem Internetauftritt der Artemisa Bungalows noch nicht einmal eine Auskunft über die Betreiber, die Eigentümer, die Geschäftsführung. Ein Impressum gibt es in Spanien anscheinend nicht.
Mario Luther konnte oder wollte mir diese Informationen bedauerlicherweise auch nicht geben.
Nun zu Herrn Frank:
Da es in den Bungalows keine Informationen über die Abläufe und Möglichkeiten gibt, wußten wir am ersten Morgen (15.8.2023) nicht, ab wann es Frühstück gibt. Auch einen Plan der Anlage gibt es nicht, der vor allem für Gäste hilfreich wäre, die zum ersten Mal im Artemisa Urlaub machen. (Die Information, die wir bei unserer Ankunft bekommen haben, hängt als pdf-Datei zu Ihrer Kenntnisnahme an.)
Ich weiß, daß der Pool ab 9 Uhr genutzt werden darf. Bis wann er genutzt werden darf, weiß ich bis heute nicht. Und von Poolhandtüchern (gegen Kauion!) habe ich erst drei Tage vor Urlaubsende erfahren, als ich einen Blick in "mein-schauinsland.de" geworfen habe. (Gäste ohne Smartphone, Internet sind nicht mehr vorgesehen ...)
Wir nahmen - mit Blick auf Erfahrungen in anderen Hotels - an, daß es mindestens ab 8 Uhr Frühstück gäbe.
Im Bereich der sogenannten Rezeption war gegen 8.50 Uhr niemand. Wir fanden ein Holzhaus, in dem so eine Art von Buffet aufgebaut war und sich ein Kaffeeautomat befand.
Da dieser in Betrieb war, gingen wir davon aus, daß man sich selbst bedienen könnte.
Ich nahm also eine Tasse und veranlaßte den Automaten, Kaffee einzufüllen.
In diesem Moment erschien Herr Frank in der Tür und blaffte uns an, daß es erst ab 9 Uhr Frühstück gäbe. Die gefüllte Kaffeetasse durfte ich mitnehmen.
Bei den Tischen auf der Terrasse angekommen, fragte ich Herrn Frank, ob wir uns denn setzen dürften, obgleich es noch nicht 9 Uhr sei.
Zunächst tat er so, als ob er mich nicht verstanden hätte. Dann lenkte er ein, und wir durften uns sogar schon Brötchen, Butter und Marmelade vom Buffet holen.
Die nächsten zwei Tage zeigte er sich durchaus serviceorientiert, auch wenn er sich selbst offensichtlich sehr großartig und unentbehrlich vorzukommen scheint: "Herbergsvater".
Dann folgte ein anderer Mitarbeiter - Name unbekannt -, der sehr höflich und bemüht war, allerdings weder der deutschen noch so wirklich der englischen Sprache mächtig zu sein scheint.
Am 22. August 2023, Herr Frank war wieder im Dienst, er arbeitet wohl dienstags bis donnerstags im Artemisa, fragte er meinen Freund zwar danach, ob er Eier in irgendeiner Form und/oder einen Belag wolle, brachte ihm aber nicht die gewünschten Lebensmittel.
Auch nachdem er mich gefragt und mir meine Sachen gebracht hatte, machte er keine Anstalten, ihm etwas zu bringen. Er verzichtete auf eine Erinnerung.
Herr Frank scheint Ihre Gäste abhängig von seiner Laune und seinen Vorlieben zu behandeln und zu bedienen.
Offenbar hat er eine Apathie gegen meinen Freund entwickelt, vielleicht weil er die angebotenen Eierspeisen nicht mag und auf die immer wieder vorgebrachten zweideutigen Anspielungen des Herrn Frank auf den Begriff Eier nicht angesprungen ist.
Das ist unprofessionell und inakzeptabel.
Am 24. August 2023 erreichte es dann seinen Höhepunkt, nachdem er meine Bestellung aufgenommen hatte, stellte er sich bei der Bestellung meines Freundes an und ließ ihn quasi auflaufen.
Später zur Rede gestellt, versuchte er sich mit mangelhaften Deutschkenntnissen und einem schlechten Gehör herauszureden.
Beides erscheint äußerst unglaubwürdig.
Daraufhin habe ich kurz nach zehn Uhr versucht, Herrn Luther telefonisch zu erreichen - wie bereits am 19. August. Leider wieder vergeblich. Am 19. August ging es um die Möglichkeit zusätzlichen Handgepäcks und den folgenden Hinweis, den ich vor Antritt der Reise noch von "meinem" Reisebüro bekommen hatte:
"Bitte beachten Sie, Sie müssen auf dem Rückflug einen verpflichteten Web-Check In an 72 Stunden vor Rückflug machen, da Sie ansonsten am Flughafen mit einer Gebühr belastet werden."
Beim Thema Handgepäck hatte ich den Eindruck, daß die ganze Zeit der Vorwurf mir gegenüber im Raum stand, daß ich das doch alles im Internet finden könnte und müßte. Es war nicht einfach, eine konkrete und verbindliche Auskunft zu bekommen. Zweifel meinerseits blieben ...
Und beim "Web-Check-In" kam die auch sehr interessante Frage, woher diese Information immer wieder käme. Sie sei falsch. (Vielleicht klären Sie das gelegentlich direkt mit Frau Ingrid Walbeck vom Reisebüro Berrendorf - für die Zukunft.)
Zurück zum Telefonat am 24. August: Ihre Mitarbeiterin Kerstin Ockert nahm meine Beschwerde entgegen. Ich sagte ihr, daß wir das Frühstück an den verbleibenden Tagen außerhalb vom Artemisa einnehmen und die Kosten der schauinsland-reisen GmbH in Rechnung stellen werden.
Per WhatsApp bot mir dann Herr Luther an, uns vom Frühstück abzumelden. Dieses Angebot habe ich angenommen. Mögliche Mehrkosten werde ich von Ihnen einfordern. Die beiden Frühstücke haben 46,20 Euro gekostet. Am Sonntag wäre ohnehin kein Frühstück möglich gewesen, da wir bereits um 6.30 Uhr abgeholt wurden. Wie viele Frühstücke sind in dem Reisepreis von 2.251 Euro enthalten? Leider geht das aus der Buchung/Rechnung nicht hervor.
Wegen der Entschädigung in Sachen nachgelieferter Koffer und wegen einer Stellungnahme und einer offiziellen Bitte um Entschuldigung der Geschäftsführung der Artemisa Bungalows und der schauinsland-reisen GmbH wegen des unverschämten Verhaltens von Herrn Frank hat er mich an Sie verwiesen.
Ich gehe davon aus, daß Sie von Ihren Mitarbeitern bereits darüber informiert wurden, daß unsere Koffer vom Flughafen Köln/Bonn bzw. von der von Ihnen beauftragten insolventen Fluggesellschaft Corendon Europe nicht ins Flugzeug geladen wurden. (Übrigens werden mein Freund und ich mit dieser Fluggesellschaft aus verschiedenen Gründen nicht mehr fliegen, deren Aufzählung ich Ihnen und mir jetzt an dieser Stelle erspare, bei Interesse aber auch noch mitteilen würde.)
Sie kamen mit fast 24 Stunden Verspätung an, wurden auch nicht - wie angekündigt - zu den Artemisa Bungalows gebracht, sondern uns quasi auf der Straße ausgehändigt, so daß wir sehen mußten, wie wir damit zu unserer Unterkunft kommen.
Ich hatte eine SMS in englischer Sprache ohne Absender bekommen, und wir mußten telefonisch quasi stehend freihändig recherchieren, wer sich da gemeldet hat und wie und wo wir nun an unsere Koffer kommen.
Selbstverständlich habe ich bei Bedarf auch Belege für die Mehrausgaben, die uns durch das verspätete Eintreffen unseres Gepäcks entstanden sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Mühe. Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen. Für zusätzliche Fragen und weitere Einzelheiten stehe ich per E-Mail Ihnen und Ihren Mitarbeitern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Gerstenhöfer