Umgang von Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Donnerstag, 26. November 2020 09:47

An: 'petitionsausschuss@landtag.nrw.de'

Cc: 'armin.laschet@landtag.nrw.de'; 'joachim.stamp@landtag.nrw.de'; 'stephan.wassmuth@bundeselternrat.de'; 'info@LEiS-NRW.de'; 'info@le-gymnasien-nrw.de'; 'info@elternverein-nrw.de'; 'pevnw@web.de'; 'info@lsvnrw.de'

Betreff: E-Mail an den Petitionsausschuß des nordrhein-westfälischen Landtags: Umgang von Frau Ministerin Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Sehr geehrter Herr Yüksel, sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute wende ich mich an Ihren Ausschuß, weil ich leider den Eindruck gewonnen habe, daß Frau Ministerin Yvonne Gebauer (FDP, Freie Demokraten, nicht mehr Die Liberalen), Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, entweder nicht willens oder nicht in der Lage dazu ist, mit Hilfe ihres Ministeriums für die Umsetzung und korrekte Anwendung des vom Landtag verabschiedeten Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. September 2020 zu sorgen.

 

Die Ministerin billigt nicht nur, sondern goutiert sogar, daß sowohl von mindestens einer Schulleiterin als auch von mindestens einer Bezirksregierung Bestimmungen des Schulgesetzes NRW mißachtet werden. Leider befürchte ich, daß dies keine Einzelfälle sind.

 

Es geht um die folgenden gesetzlichen Regelungen, die ignoriert bzw. zu Lasten der Erziehungsberechtigten und nicht in deren Sinne, im Geist einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ausgelegt werden:

 

"(3) Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.

 

(5) In Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen sollen sich die Schule, Schülerinnen und Schüler und Eltern auf gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze verständigen und wechselseitige Rechte und Pflichten in Erziehungsfragen festlegen.

 

(1) Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten.

 

(2) Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung und beraten sie. Ihnen sind die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung und für Beurteilungen zu erläutern. Auf Wunsch werden ihnen ihr Leistungsstand mitgeteilt und einzelne Beurteilungen erläutert. Dies gilt auch für die Bewertung von Prüfungsleistungen.

 

(3) Die Eltern können nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden und an Schulveranstaltungen teilnehmen, die ihre Kinder besuchen. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung können Lehrerinnen und Lehrer mit Zustimmung der Klassenpflegschaft und der Schulleitung in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen die Mitarbeit von Eltern vorsehen. Gleiches gilt bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und Angeboten im Ganztagsbereich in allen Schulformen und Schulstufen.

 

(4) Die Lehrerinnen und Lehrer beraten die Eltern außerhalb des Unterrichts. Elternsprechtage werden nicht während der Unterrichtszeit am Vormittag durchgeführt.

 

(5) Die Schule soll Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in Fragen der Erziehung, der Schullaufbahn und des weiteren Bildungswegs beraten. Sie arbeitet hierbei insbesondere mit dem schulpsychologischen Dienst und der Berufsberatung zusammen.

 

(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit."

 

Die näheren Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den angehängten pdf-Dateien und dem folgenden E-Mail-Wechsel.

 

Bitte nehmen Sie sich der Angelegenheit an und sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, daß das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen einschließlich seiner Leiterin seine Aufgaben erfüllt und seinen Pflichten nachkommt.

 

Die beste Rechtsvorschrift nutzt nämlich leider nichts, wenn sich die Exekutive nicht daran gebunden fühlt und diese nicht vollstreckt.

 

Ich denke, daß sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen als Legislative dies nicht gefallen lassen darf und kann. Ansonsten müßte man sich fragen, warum er ein solches Gesetz mit den entsprechenden Regeln beschlossen und verabschiedet hat.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Mühe und Unterstützung. Für Fragen und nähere Einzelheiten stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Donnerstag, 12. November 2020 09:13

An: 'yvonne.gebauer@msb.nrw.de'

Cc: 'buergermeister@stadt-kerpen.de'; 'poststelle@msb.nrw.de'; 'jan.jaeger@landtag.nrw.de'; 'stephan.wassmuth@bundeselternrat.de'; 'info@LEiS-NRW.de'; 'info@le-gymnasien-nrw.de'; 'info@elternverein-nrw.de'; 'pevnw@web.de'; 'petitionsausschuss@landtag.nrw.de'; Gebauer, Yvonne; 'franziska.mueller-rech@landtag.nrw.de'; 'maria.westphal@fdp.de'; 'Information@bmbf.bund.de'; 'bildungundforschung@bundestag.de'; 'mandy.tepass@msb.nrw.de'; 'Elterninitiative'; 'info@lsvnrw.de'; 'kirstin.korte@landtag.nrw.de'; 'gabriele.hammelrath@landtag.nrw.de'; 'sigrid.beer@landtag.nrw.de'; 'jochen.ott@landtag.nrw.de'; 'claudia.schlottmann@landtag.nrw.de'; 'helmut.seifen@landtag.nrw.de'

Betreff: AW: E-Mail an Frau Ministerin Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Dienstaufsichtsbeschwerden (Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen)

 

An

die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Frau Yvonne Gebauer (FDP)

 

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Ulrike Biehler und Herrn Michael Schevardo (215-1.18.07.04-151646)

 

Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Yvonne,

 

warum hat mich die Antwort Deiner Mitarbeiterin Frau Dagmar Schüler, über die mir Frau Mandy Tepaß Auskünfte erteilen kann, vom 29. Oktober 2020 (?), die mich am 10. November 2020 erreicht hat, in Deinem Namen nicht wirklich erstaunt?

 

Ist es bei Dir schon so lange her, daß Du erziehungsberechtigt warst, oder hat Dich nicht interessiert, was in der Schule Deines Sohnes geschehen ist?

 

Schulleiter wie die Leitende Gesamtschuldirektorin Frau Ulrike Biehler und schulfachliche Dezernenten wie Herr Michael Schevardo können sehr froh darüber sein, daß Du Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bist; Schüler und Eltern leider eher weniger.

 

Ich hätte andere Erwartungen und Ansprüche an meine Mitarbeiter in solchen Positionen - sowohl mit Blick auf ihre "Kundenorientierung" als auch und erst recht auf die Anwendung des Schulgesetzes.

 

Einerseits spricht es zwar für einen Chef, wenn er sich schützend vor seine Mannschaft stellt. Andererseits sollte man aber gerade als Ministerin, die auch, vielleicht sogar vor allem die Interessen der Schüler und Eltern vertreten soll, nicht alles decken und goutieren.

 

Ich werde mich also nun auch in dieser Angelegenheit an den Petitionsausschuß des nordrhein-westfälischen Landtags wenden müssen. Möglicherweise gibt es dort Abgeordnete, die ebenfalls einen höheren Anspruch haben als Deine "Kultusbürokratie", Du und die beiden Personen, um die es hier geht.

 

Lasse mich aber doch noch etwas zum Inhalt des Briefes von Frau Schüler und damit letztendlich von Dir in Deiner Eigenschaft als Ministerin schreiben:

 

Anscheinend haben sie und Du meine Beschwerde nicht aufmerksam genug gelesen oder falsch verstanden.

 

Der Umgang mit meiner Bitte um ein Gespräch ist die eine Sache. Die andere und wesentlich gravierende Angelegenheit ist der Anlaß für diese Bitte.

 

Zur Terminfindung nur noch einmal so viel: Auf eine Bitte um ein Gespräch am 25.6.2020 wird am 17.9.2020 ein Termin am 8.10.2020 vorgeschlagen - dabei hätte das Thema bereits in einem Gespräch am 25.6.2020 behandelt werden können. Und das vor dem Hintergrund der mangelhaften bis fehlenden Kommunikation, um die es in dem Gespräch gehen sollte.

 

Übrigens hätte mich wirklich brennend interessiert, was Frau Biehler coronabedingt in dem ganzen Zeitraum von ungefähr 14 Wochen so sehr beschäftigt hat. Leider macht sie ein großes Geheimnis daraus, statt offen und transparent zu kommunizieren und Beschwerden als Chancen zu begreifen und zu nutzen. Schade.

 

Grund für meine Dienstaufsichtsbeschwerden ist die Auslegung, die Anwendung des Schulgesetzes durch Frau Biehler und Herrn Schevardo, der das aus meiner Sicht rechtswidrige Kommunikationsverhalten von Frau Biehler gegenüber Erziehungsberechtigten gebilligt und gutgeheißen und nicht beanstandet hat.

 

Frau Schüler und Du halten die Kommunikation der Willy-Brandt-Gesamtschule in Kerpen - insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie - aus organisatorischen Gründen für angemessen.

 

Bist Du bei Deinen Vorstellungen von einer zeitgemäßen Kommunikation tatsächlich auf dem Stand Deiner und meiner Schulzeit in den 1970er und 1980er Jahren stehen geblieben? Ist das Dein Anspruch?

 

"Schüler von heute werden in Schulen von gestern mit den Methoden von vorgestern auf Probleme von übermorgen vorbereitet!"

 

Digitalisierung - Fehlanzeige! "Weltbeste Bildung" - Fehlanzeige!

 

Was soll man von einer Ministerin auch erwarten, die anscheinend keine besseren Ideen hat und in Ihrem Ministerium auch keine besseren Konzepte entwickeln lassen kann, als Schüler mit Masken ohne Abstand in der Kälte sitzen und stehen zu lassen?

 

Du läßt Schüler und Eltern seit über drei Jahren regelmäßig im Regen stehen. Nehme bloß einmal das Stichwort G9. Da haben sehr viele Menschen ihre Hoffnungen auf Deine Partei und Dich gesetzt und sind schmählich enttäuscht worden. Deine Parteifreunde und Du sollten nicht vergessen, daß ihr die 12,6 Prozent bei der Landtagswahl am 14.5.2017 und damit eure Regierungsbeteiligung auch diesem Thema zu verdanken habt.

 

Sehr enttäuschend!

 

Deine Mitarbeiterin schreibt, daß mit Beginn des Ruhens des Unterrichts wie auch nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs für alle wichtigen Informationen eine Informationskette über die jeweiligen Klassenlehrkräfte bzw. Stufenleitungen bestanden habe. Diese hätten jeweils mittels E-Mail die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zeitnah informiert.

 

Warum sind bei mir dann diese Informationen nicht angekommen? Bei wie vielen anderen Erziehungsberechtigten sind sie auch nicht angekommen?

 

Weiter schreibt Frau Schüler als Aufsichtsbehörde (!), daß zusätzlich eine fortlaufende Aktualisierung des Internetsauftritts der Schule erfolgt sei.

 

Fakt ist, daß die Eltern rund um die Folgen der COVID-19-Pandemie ausschließlich über den Internetauftritt informiert wurden. Das schreibt auch Herr Schevardo.

 

"Akute und aktuelle Informationen waren jederzeit auf der Homepage der Schule transparent dargestellt." (E-Mail vom 9.9.2020)

 

Leider ist Deine Aufsichtsbehörde in keinster Weise auf den Inhalt der von mir genannten Bestimmungen des Schulgesetzes eingegangen, gegen die nach meiner Rechtsauffassung Frau Biehler und letztendlich auch Herr Schevardo verstoßen haben. Und genau das war, ist und bleibt der Kern meiner Dienstaufsichtsbeschwerden.

 

Ich habe mir nicht ohne Grund in meiner Beschwerde die Mühe gemacht, die einschlägigen Bestimmungen nicht nur zu nennen, sondern auch zu zitieren. Kein einziger Satz dazu. Nichts. Auch hier - Fehlanzeige!

 

Bis heute warte ich darauf, daß mir die gesetzliche Regelung genannt wird, die die Erziehungsberechtigten verpflichtet, regelmäßig die Internetauftritte "ihrer" Schulen zu sichten!

 

Wurde das Schulgesetz inzwischen von Dir wegen der COVID-19-Pandemie außer Kraft gesetzt - selbstverständlich ohne Beteiligung des Landtags?

 

Warum sollte ich meine Zeit jetzt noch mit einem Gespräch mit Frau Biehler und Herrn Schevardo - sowie einem aus meiner Sicht völlig unfähigen und überforderten Vorsitzenden der Schulpflegschaft - verschwenden, nachdem sie mir schon so viel Zeit und Mühe gekostet haben, wenn sie doch nach Deines Ministeriums und Deiner Meinung alles richtig gemacht und sich völlig korrekt verhalten haben?

 

Erfreulicherweise ist meine jüngere Tochter nun auch volljährig geworden, so daß man nun auch nicht mehr mit mir kommunizieren muß. Weitere Belästigungen durch die Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen verbitte ich mir ausdrücklich. Unprofessionelle Information und Kommunikation regt mich nur unnötig auf.

 

Sollte Frau Biehler eine Kommunikationsberatung wünschen, die sie von mir unentgeltlich bekommen hätte, muß sie sich nun anderweitig umschauen. Schulungen in Sachen Kundenorientierung, -korrespondenz und -bindung sowie Beschwerdemanagement wären sicher auch für Deine Mitarbeiter und Dich selbst keine schlechte Investition.

 

Auch die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Simone Semmelmann-Werner und Herrn Henryk Menzel (Gutenberg-Gymnasium der Kreisstadt Bergheim) wurden mit keinem Wort erwähnt. Bekomme ich dazu noch eine Antwort aus Deinem Ministerium?

 

Nichts für ungut und mit vorzüglicher Hochachtung in Richtung Düsseldorf und mit freundlichen Grüßen nach Köln

 

Wolfgang Gerstenhöfer

 

Von: Wolfgang Gerstenhöfer [mailto:wolfgang.gerstenhoefer@gmx.de]

Gesendet: Mittwoch, 21. Oktober 2020 09:07

An: 'yvonne.gebauer@msb.nrw.de'

Cc: 'buergermeister@stadt-kerpen.de'; 'poststelle@msb.nrw.de'; 'jan.jaeger@landtag.nrw.de'; 'stephan.wassmuth@bundeselternrat.de'; 'vorstand@lek-nrw.de'; 'info@LEiS-NRW.de'; 'info@le-gymnasien-nrw.de'; 'info@elternverein-nrw.de'; 'pevnw@web.de'; 'petitionsausschuss@landtag.nrw.de'; 'poststelle@bezreg-koeln.nrw.de'; Gebauer, Yvonne; 'franziska.mueller-rech@landtag.nrw.de'; 'maria.westphal@fdp.de'

Betreff: E-Mail an Frau Ministerin Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Dienstaufsichtsbeschwerden (Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen)

 

An

die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Frau Yvonne Gebauer

 

Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Ulrike Biehler und Herrn Michael Schevardo

 

Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Yvonne,

 

für eine Bestätigung des Eingangs meiner Dienstaufsichtsbeschwerden vom 25. September 2020 wäre ich Dir sehr dankbar - gern per E-Mail.

 

Außerdem liegt mir noch keine Antwort auf meine E-Mail vom 5. Mai 2020 mit dem Betreff "E-Mail an Frau Ministerin Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Dienstaufsichtsbeschwerde" vor. Es ging um meine Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Frau Simone Semmelmann-Werner und Herrn Henryk Menzel (Gutenberg-Gymnasium der Kreisstadt Bergheim).

 

Hat das seine Richtigkeit und ist das in Deinem Sinne?

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gerstenhöfer

 

Zaunkönigweg 5

50189 Elsdorf/Rheinland